AN/1734/2018
Anfrage der CDU-Fraktion, betr.: Parken und Halten auf markierten Radwegen in Köln-Ehrenfeld
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Anfrage (CDU BV4)
2410 Zeichen
CDU-Fraktion im Stadtbezirk
Ehrenfeld
Herrn Bezirksbürgermeister
Josef Wirges
Im Hause
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Rathaus
50667 Köln
Eingang beim Bezirksbürgermeister:
AN/1734/2018
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.12.2018
Anfrage der CDU-Fraktion, betr.: Parken und Halten auf markierten Radwegen in Köln-
Ehrenfeld
Anfrage: Parken und Halten auf markierten Radwegen Venloer Straße in Köln Ehrenfeld
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
es ist immer wieder zu beobachten, dass auf markierten Radwegen oder Schutzstreifen,
insbesondere auf der Venloer Straße Lkw und Pkw Parken und Halten und so den Radweg
blockieren. Die Fahrzeuge halten oft in kurzen Abständen hintereinander auf dem Radweg. Dies
führt dazu, dass der Radfahrerinnen und Radfahren gezwungen sind auf die Fahrbahn
auszuweichen, um nicht mit den Fahrzeugen zu kollidieren. Ein Einschreiten der Ordnungskräfte
ist nicht zu beobachten.
1. Aus welchem Grunde wird durch die Stadt Köln das Halten und Parken auf markierten
Radwegen geduldet?
2. Warum werden diese Falschparker nicht abgeschleppt?
Wer sein Fahrzeug auf dem Radweg parkt, riskiert nicht nur ein Verwarnungsgeld, die
Behörde darf den Wagen auf Kosten des Halters auch abschleppen lassen, wenn die
Gefahr besteht, dass andere Autofahrer dem Beispiel des Falschparkers folgen.
3. Wie viele Abgaben an die Staatsanwaltschaft wegen gefährlichen Eingriffs in den
Straßenverkehr hat es nach Feststellung des Parkens auf markierten Radwegen im
Stadtteil Ehrenfeld gegeben?
- 2 -
Gem. § 315 b StGB wird bestraft, wer vorsätzlich die Sicherheit des Straßenverkehrs
dadurch beeinträchtigt, dass er Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen, ebenso
gefährlichen Eingriff vornimmt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder
fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
Es ist zu prüfen, ob der Täter sich im Klaren war, dass durch seine Aktion ein Unfall
herbeigeführt werden würde, zudem muss eine konkrete Gefährdungslage bestanden
haben.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Martin Berg Gez. Jutta Kaiser
Fraktionsvorsitzender 2.stellvertr. Bezirksbürgermeisterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Venloer Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1734/2018
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV4 (CDU)
- Datum
- 27.11.2018
- Erstellt
- 27.11.2018 13:23