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AN/1734/2018

Anfrage der CDU-Fraktion, betr.: Parken und Halten auf markierten Radwegen in Köln-Ehrenfeld

Anfrage nach § 4 BV4 (CDU) 27.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 28.01.2019, TOP 6.5

Anfrage (CDU BV4)

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Anfrage (CDU BV4)

2410 Zeichen

CDU-Fraktion im Stadtbezirk 
Ehrenfeld 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Josef Wirges 
Im Hause 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1734/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.12.2018 
 
Anfrage der CDU-Fraktion, betr.: Parken und Halten auf markierten Radwegen in Köln-
Ehrenfeld 
Anfrage: Parken und Halten auf markierten Radwegen Venloer Straße in Köln Ehrenfeld 
 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
 
es ist immer wieder zu beobachten, dass auf markierten Radwegen oder Schutzstreifen, 
insbesondere auf der Venloer Straße Lkw und Pkw Parken und Halten und so den Radweg 
blockieren. Die Fahrzeuge halten oft in kurzen Abständen hintereinander auf dem Radweg.  Dies 
führt dazu, dass der Radfahrerinnen und Radfahren gezwungen sind auf die Fahrbahn 
auszuweichen, um nicht mit den Fahrzeugen zu kollidieren. Ein Einschreiten der Ordnungskräfte 
ist nicht zu beobachten.  
 
1. Aus welchem Grunde wird durch die Stadt Köln das Halten und Parken auf markierten 
Radwegen geduldet? 
 
2. Warum werden diese Falschparker nicht abgeschleppt?  
Wer sein Fahrzeug auf dem Radweg parkt, riskiert nicht nur ein Verwarnungsgeld, die 
Behörde darf den Wagen auf Kosten des Halters auch abschleppen lassen, wenn die 
Gefahr besteht, dass andere Autofahrer dem Beispiel des Falschparkers folgen. 
 
3. Wie viele Abgaben an die Staatsanwaltschaft wegen gefährlichen Eingriffs in den 
Straßenverkehr hat es nach Feststellung des Parkens auf markierten Radwegen im 
Stadtteil Ehrenfeld gegeben?

- 2 - 
 
  
Gem. § 315 b StGB wird bestraft, wer vorsätzlich die Sicherheit des Straßenverkehrs 
dadurch beeinträchtigt, dass er Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen, ebenso 
gefährlichen Eingriff vornimmt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder 
fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. 
Es ist zu prüfen, ob der Täter sich im Klaren war, dass durch seine Aktion ein Unfall 
herbeigeführt werden würde, zudem muss eine konkrete Gefährdungslage bestanden 
haben. 
      
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez. Martin Berg                                                           Gez. Jutta Kaiser 
Fraktionsvorsitzender                                                    2.stellvertr. Bezirksbürgermeisterin

Beratungsverlauf (1)

28.01.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Venloer Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/1734/2018
Typ
Anfrage nach § 4 BV4 (CDU)
Datum
27.11.2018
Erstellt
27.11.2018 13:23