2921/2019
Eingabe nach § 24 GO - Gehwegproblematik im Kölner Stadtgebiet
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Je —— (mE mm > —_— ” Fon eu Frau Oberbürgermeisterin OBB-HG y re Henriette Reker Historisches Rathaus I Stadt Köln 50667 Köln , Eingang 19, Dez. 2018 02/14. Köln, den 15.12.2018 Die Oberbürgermeisterin | Berteff: Bürgereingabe nach $ 24 Gemeindeordnung j allgemeine Gehwegproblematik im Kölner Stadtgebiet Ausschuss für Anregungen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wie allgemein bekannt ist die Situation der Gehwege im Kölner Stadtgebiet, insbesondere der Innenstadt, für Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen mit ihren Rollatoren oder Mütter mit Kinderwagen kaum noch hinnehmbar. Parkende Autos auf Gehwegen und Werbetafeln schränken die Nutzung tagsüber stark ein. Von auf den Gehwegen fahrenden Radfahrern einmal abgesehen. In den . Abendstunden verschärft sich das Problem, da vor Kneipen Aussengastronomie stattfindet und Raucher die Gehwege teilweise erheblich einschränken bzw. blockieren, so dass Fussgänger aller Art teilweise unter Lebensgefahr auf die Strasse ausweichen müssen, weil Wirte und Kioskbesitzer kein Engagement zeigen, derartigres zu unterbinden. Leider gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, welche die Gehwegbreite anordnet oder den Straßenraum aufteilt. Es gibt zwar Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V, (FGSV), die jedoch keineswegs verbindlich sind. Zudem kann und wird permanent nach deren Empfehlung ebenso von den in ihr enthaltenen Mindestanforderungen in der Praxis abgewichen. Diese empfehlen eine Straßenraumbreite von 2,50 m. Es ist allgemein bekannt, daß dies nicht der Realität entspricht. Und für bereits existierende Gehwege kann diese Empfehlung im Nachhinein nicht erwirkt werden. Eine Duldungsbreite von 1,20 Meter ist für Menschen mit Einschränkungen diskrimienierend. Die Gehwegbreiten werden ausserdem durch Strom- und Postverteilkästen, Treppen oder Fahrzeug-Aussenspiegel der dort parkenden Autos weiter reduziert. Barrierefreiheit darf kein Gnadenakt von Ordnungsämtern oder Mitbürgern sein, sondern ist ein Rechtsanspruch. In Köln haben inzwischen mehrere Bezirksvertretungen eigene Festlegungen getroffen. Im November 2018 entschied zuletzt die BV Köln-Lindenthal, dass eine freie Gehwegbreite von 1,50 Metern (zuzüglich 0,20 Meter zum Haus und 0,3 Meter zu Autos) künftig einzuhalten ist (Abschrift anbei). Eine Bitte, die eine Vielzahl von Bürgern und Besuchern unseres Stadtgebietes gern erfüllt sähen. Der Ausschuss möge beschliessen im gesamten Stadtgebiet den begrüssenswerten angehängte Beschluss der BV 3 (Abschrift) stadtweit umzusetzen und dass vor Kneipen, Restauarants und Bars ein ausreichend breiter Durchgang während der Öffnungszeiten freizuhalten ist. Die beigefügten Fotos geben bereits einen ersten Eindruck derartiger Situationen. Ansonsten stehe ich auch gern nach Abstimmung zu Gesprächen zur Verfügung. Ich höre gern von Ihnen. Mit fraundlirhaen Grüssen [| Bilddokumentation Bild links oben: Kein Einztelfall der Platz zwischen Aussengastronomie (geschlossen) und Kneipe. Und neben der Kneipe an der Brüsseler Strasse fahren Autos! Bild oben rechts: Alles was zu sehen ist. Ein Postsammelkasten, Ständer einer beendeten Baustelle, Fußweg maximal für ein Kleinkind und was Autos können die Radfahrer schon lange in der Glasstrasse, Ehrenfeld Bild links unten: Ist doch Platz genug, was wollen Sie überhaupt? Gutenbergstrasse Bild unten rechts: Kriegstrasse. Wehe der, wenn ich einen Kratzer an meiner Felge hinen rechts entdecke. Eine Gehwegsituation nur für sehr Schlanke. Der Vorgang ist der Verwaltung bestens bekannt. Interessant ist deren Kommentierung.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/321/3 Vorlagen-Nummer 2921/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eingabe nach § 24 GO - Gehwegproblematik im Kölner Stadtgebiet Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss dankt dem Petenten für die Eingabe. Er beschließt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 16.11.2017 insoweit zu folgen, dass die Barriere- freiheit bei Entscheidungen, die den öffentlichen Raum betreffen, zu berücksichtigen sind. Um in beengten Bestandssituationen einen Ausgleich zwischen allen Akteuren im öffentlichen Raum zu schaffen, ist weiterhin jeder Einzelfall zu betrachten und unter Berücksichtigung von sachlichen und objektiven Kriterien zu entscheiden. Eine starre Regelung ist im Bestand nicht praktikabel. Die Verwaltung hat diesbezüglich für die Gremien Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und Ausschuss für Soziales und Senioren eine Vorlage zur Vorberatung gefertigt. Beschlussorgan soll der Ausschuss für allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales am 27.01.2020 sein. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 21.01.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Bei der Erstellung bzw. Fortschreibung verschiedener Stadtentwicklungskonzepte finden die Belange von Menschen mit Behinderung ausdrücklich Berücksichtigung. Zu nennen sind an dieser Stelle ins- besondere das Gestaltungshandbuch für den öffentlichen Raum der Stadt Köln, teilräumliche Ent- wicklungskonzepte sowie die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Die aktuell gültige DIN-Norm für barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum (DIN 18040-3) definiert als Gesamtbreite für barrierefreie Gehwege eine nutzbare Gehwegbreite von min- destens 1,80 m zuzüglich der in der Richtlinie für Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sowie in den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA 2002) genannten Sicherheitsräume. Ob und in welcher Breite Sicherheitsräume zu berücksichtigen sind, hängt von der Örtlichkeit ab. In Summe ergeben sich sogar größere Mindestbreiten, als die in der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsge- meinschaft Behindertenpolitik. Bei Neu-und Umplanungen von Gehwegen werden die Forderungen in der Regel bereits berücksich- tigt. Auch im Hinblick auf den Altbestand der Kölner Gehwege verfolgt die Verwaltung das Ziel, den öffent- lichen Straßenraum für alle Menschen möglichst barrierefrei zu halten. Im beengten Altbestand ist der Anspruch der Barrierefreiheit jedoch nicht immer umsetzbar, denn es sind gleichzeitig weitere, konkurrierende Belange wie Nahversorgung, Mobilität, Stadtklima und Stadtbild zu berücksichtigen. Hinzu kommen Einschränkungen durch rechtliche und personelle Rah- menbedingungen. Allerdings stellt es ein konstitutives Kriterium dar, dass die dem Fußgängerverkehr und im erlaubten Umfang auch Radfahrerverkehr zur Verfügung stehende verbleibende Breite des Gehweges nicht 1,50 m nicht unterschreitet. An Örtlichkeiten mit erhöhtem Fußgängerverkehr, insbesondere in Berei- chen der Innenstadt, kann diese erforderliche verbleibende Gehwegbreite auch 2 m und nach Lage des Falles auch deutlich darüber hinaus betragen. Von Einrichtungen wie Briefkästen, Stromvertei- lern, Laternen etc. gilt ein entsprechendes Abstandsgebot. Die genannten Maße sind so gewählt, dass den Bedürfnissen mobilitätseingeschränkter Personen Rechnung getragen wird. Entgegen der Ansicht des Petenten ist Barrierefreiheit demnach keineswegs ein „Gnadenakt“, sondern ist ein be- deutsamer Belang für alle Dienststellen der Stadtverwaltung. Sollten Gaststättenbetreiber sich mit ihren Außengastronomien nicht an die erlaubten Ausmaße halten, stellt dies einen ordnungsrechtli- chen Verstoß dar, der nach ordnungsbehördlicher oder polizeilicher Feststellung entsprechend ge- ahndet wird. Die Verwaltung strebt an, den Belangen der Menschen mit Behinderung bei der Abwägung der Inte- ressen aller Akteure im öffentlichen Raum zukünftig noch mehr Gewicht zu geben. Der Intention des Petenten sowie der Beschlussempfehlung bzw. den Beschlüssen soll also entsprochen werden.
Anlage 2
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Von: G esendet: Dienstag, 6. August 2019 19:00 An: 01 Poststelle Oberbürgermeisterin Betreff: Kalkweg in Dellbrück - Illegales Parken von LKW Sehr verehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, als Anwohner der Diepeschrather Straße in Köln Dellbrück ärgert es mich und meine Nachbarn immer wieder, wenn am Wochenende auf der Waltherstraße, samstags und sonntags, die Bürgersteige, zwischen Diepeschrather Straße und Hauptzufahrt ehemaliges Walthergelände, von LKW beparkt werden. Zum einen sind mittlerweile fast alle Gehwegplatten unter dem Gewicht dieser Fahrzeuge zerbrochen und führen u.a. zu einer Stolpergefahr, zum anderen kommt man oftmals dort als Fußgänger gar nicht vorbei. Die Straße ist breit genug, dass die LKW komplett auf der Fahrbahn parken können und der andere Verkehr ungehindert in beide Richtungen aneinander vorbeifahren kann. Dennoch jedes Wochenende dasselbe Bild. Wir möchten nun einen Bürgerantrag für konsequente Verkehrskontrollen durch das Ordnungsamt, besonders an Wochenenden, stellen. Wie müssen wir hierzu vorgehen? Bitte informieren Sie uns hierzu. Bilder als Anhang. Besten Dank.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2921/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.12.2019
- Erstellt
- 22.08.2019 11:46