Mandari Insight

3268/2023

Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 2022

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.01.2024

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Anlage 3 Bilanz 2022

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Ansehen

Anlage 5 Lagebericht 2022

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 4 Gewinn- und Verlustrechnung 2022

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Ansehen

Anlage 6 ZVK_Prüfungsbericht 2022

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Anlage 1 Anhang 2022

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Ansehen

Anlage 2 Anlagenspiegel 2022

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Ansehen

Anlage 7 Aktualisierter Beschlussvorschlag

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Ansehen

Anlage 3 Bilanz 2022

3375 Zeichen

Anlage 3 
2022 Vorjahr 
Euro Euro Euro 
A. 
I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche 
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie 
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00 3.526 ,22 
B. 
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten  
einschließlich der Bauten auf  fremden Grundstücken 0,00 0,00 
II. Sonstige Kapitalanlagen 
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen 
und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 788.151.030,99 675.690.171,60 
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere 
festverzinsliche Wertpapiere 354.434.497,85 249.234.6 69,18 
3. Sonstige Ausleihungen 
a) Namensschuldverschreibungen 347.762.965,34 319.679 .632,00 
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 93.512.636,1 8 137.790.617,46 
4. Einlagen bei Kreditinstituten 1.218,85 1.583.862.349,21 44.632.115,17 
C. Forderungen 
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen 
Versicherungsgeschäft an: 
1. Versicherungsnehmer 38.770,02 48.362,49 
2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 126.799,32 86.701, 82 
3. Zusatzversorgungseinrichtungen 680.013,62 576.284,4 7 
II. Sonstige Forderungen 488.369,12 1.333.952,08 365.818,00 
D. Sonstige Vermögensgegenstände 
I. Sachanlagen und Vorräte 91.208,19 79.102,70 
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, 
Schecks und Kassenbestand 20.736.740,86 85.099.265,67 
III. andere Vermögensgegenstände 8.093.402,03 28.921.351,0 8 7.944.221,31 
E. Rechnungsabgrenzungsposten 
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 9.112.581,58 9.226.3 98,76 
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 4.310,51 9.116 .892,09 1.560,16 
Summe der Aktiva 1.623.234.544,46 1.530.458.447,01 
Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
Sitz: Köln 
Jahresbilanz zum 31.12.2022 
Aktiva 
Immaterielle Vermögensgegenstände 
Kapitalanlagen

Anlage 3 
2022 Vorjahr 
Euro Euro Euro 
A. Eigenkapital 
I. Jahresüberschuss 
1. Verlustvortrag 0,00 0,00 
2. Jahresüberschuss 0,00 0,00 
II. Verlustrücklagen 
Satzungsmäßige Rücklagen 3.525.104,92 3.525.104,92 4.027.071,42 
B. Versicherungstechnische Rückstellungen 
I. Deckungsrückstellung 1.606.992.998,12 1.516.917.766,63 
II. Rückstellung für noch nicht  abgewickelte 
 Versicherungsfälle 205.383,05 189.733,57 
III. Rückstellung für Leistungsverbesserung 5.000,00 1.607 .203.381,17 5.000,00 
C. Andere Rückstellungen 
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 7.117.082,00 6.401.132,00 
II. Sonstige Rückstellungen 1.423.018,62 8.540.100,62 1.423.485,80 
D. Andere Verbindlichkeiten 
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen  
Versicherungsgeschäft gegenüber 
1. Versicherungsnehmern 4.753,12 8.798,49 
2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 37.652,43 33.428,2 5 
3. Zusatzversorgungseinrichtungen 1.077.415,27 1.193.4 66,61 
II. Sonstige Verbindlichkeiten 280.078,69 1.399.899,51 257.623,54 
davon: 
aus Steuern: 0,00 € (Vorjahr 0,00 € ) 
im Rahmen der sozialen Sicherheit:  0,00 € (Vorjahr 0,00 € ) 
E. Rechnungsabgrenzungsposten 2.566.058,24 2.566.058,24 940,70 
Summe der Passiva 1.623.234.544,46 1.530.458.447,01 
0,00 0,00 
Es wird bestätigt, dass die unter Passiva A eingestellte Verlustrücklage und die unter Passiva B eingestellten 
Versicherungstechnischen Rückstellungen nach Maßgabe des technischen Geschäftsplans berechnet wurden. 
Susanne Rosenbusch 
Verantwortliche Aktuarin 
Jahresbilanz zum 31.12.2022 
Passiva 
Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
Sitz: Köln

Anlage 5 Lagebericht 2022

42205 Zeichen

6 
Lagebericht 2022 
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
1 Allgemeines 
Geschäftsgrundlage ist im Berichtsjahr 2022 die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt 
Köln (ZVK) zuletzt geändert durch die 15. Änderungssatzung vom 10.06.2018. Gemäß § 62 der 
ZVK-Satzung beträgt im Versicherungszweig der Pflichtversicherung (Abrechnungsverband I) der 
unverändert gültige Umlagesatz 5,8 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Darüber hin- 
aus wird seit dem 01.01.2003 ein Zusatzbeitrag zum Aufbau einer Kapitaldeckung erhoben. Die 
Höhe des Zusatzbeitrages beträgt im Berichtsjahr weiterhin 3,2 % des jeweiligen zusatzversor- 
gungspflichtigen Entgeltes. Der Arbeitnehmeranteil an der Umlage beträgt 0,3 % der zusatzver- 
sorgungspflichtigen Entgelte. In seiner Sitzung am 16.11.2021 hat der Kassenausschuss ZVK auf 
Empfehlung des Verantwortlichen Aktuars beschlossen, die zuvor genannten Hebesätze in un- 
veränderter Höhe beizubehalten. 
Geschäftsgrundlage im Bereich der Freiwilligen Versicherung für Vertragsabschlüsse bis zum 
31.12.2009 sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum Tarif 2002 in der jeweils 
gültigen Fassung. Der Kassenausschuss ZVK hat in seiner Sitzung am 12.05.2014 zuletzt der 
5. Änderung der AVB zum Tarif 2002 zugestimmt. Der Tarif 2002 wird seit dem 01.01.2010 im 
geschlossenen Bestand fortgeführt. 
Geschäftsgrundlage für Vertragsabschlüsse in der Freiwilligen Versicherung im Zeitraum vom 
01.01.2010 bis zum 30.06.2012 sind die AVB zum Tarif 2009 (ZVK PlusPunktRente) in der je- 
weils gültigen Fassung. Das damalige Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes 
Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) hat den Tarif 2009 mit Erlass vom 25.09.2009 genehmigt. Der 
Kassenausschuss ZVK hat zuletzt in seiner Sitzung am 08.03.2012 der 1. Änderung der AVB 
zum Tarif 2009 zugestimmt. Der Tarif 2009 wird seit dem 01.07.2012 ebenfalls im geschlossenen 
Bestand fortgeführt. 
Seit dem 01.07.2012 bietet die ZVK der Stadt Köln im Versicherungszweig der Freiwilligen Versi- 
cherung für den Abschluss von neuen Verträgen den geschlechtsneutralen Tarif 2012 an. Das 
damalige MIK NRW hat mit Erlass vom 27.04.2012 die 1. Änderung des Tarifes 2009 sowie den 
Tarif 2012 genehmigt. Der Kassenausschuss ZVK hat zuletzt der 1. Änderung der AVB zum Tarif 
2012 am 13.05.2016 zugestimmt. Die Anzeige des Beschlusses hat das damalige Ministerium für 
Inneres und Kommunales als Aufsichtsbehörde mit Erlass vom 06.07.2016 angenommen.  
Als Reaktion auf die aktuelle Kapitalmarktsituation hat der Kassenausschuss der ZVK der Stadt 
Köln in seiner Sitzung am 13. November 2018 die Einführung eines neuen Tarifes (Tarif 2019) 
mit einem Garantiezins von 0,9 % im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung be- 
schlossen. Die Genehmigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung 
(MHKGD), das nunmehr Aufsichtsbehörde der Kasse ist, wurde am 18. Dezember 2018 (damals 
Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG)) erteilt. Der neue Tarif 
gilt für Neuabschlüsse seit dem 1. Juli 2019. 
Der Jahresabschluss 2022 wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbu- 
ches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen 
(RechVersV) in der Fassung vom 19.12.2018 erstellt.

7 
2 Geschäftsverlauf 
In der Pflichtversicherung sind die Beiträge aus Umlagen im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr 
von 105.213.853,22 Euro auf 109.240.937,07 Euro gestiegen. Ursächlich hierfür war die tarifliche 
Vergütungssteigerung. 
Zusatzbeiträge sind im Jahr 2022 in Höhe von 60.192.979,21 Euro (Vorjahr 57.968.156,65 Euro) 
eingegangen. 
Ferner sind bei der Pflichtversicherung Überleitungen in Höhe von 2.605.627,96 Euro (Vorjahr 
2.636.744,48 Euro) verbucht worden. 
Im Jahr 2022 sind im Versicherungszweig der Freiwilligen Versicherung 4.157.073,70 Euro (Vor- 
jahr 4.305.327,44 Euro) an Beiträgen sowie 198.092,88 Euro (Vorjahr 215.308,45 Euro) an sons- 
tigen versicherungstechnischen Erträgen eingegangen. 
Die Aufwendungen für Versicherungsfälle in der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versi- 
cherung sind 2022 um 3.564.146,63 Euro (3,27 %) auf insgesamt 112.470.842,66 Euro (Vorjahr 
108.906.696,03 Euro) gestiegen. In dem Betrag sind Beitragsüberleitungen und Beitragsrückge- 
währungen sowie die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthalten. Die 
Dynamisierung der Betriebsrenten um 1 % zum 01.07.2022 ist satzungsgemäß erfolgt. Die Stei- 
gerung bei den reinen Rentenleistungen betrug gegenüber dem Vorjahr 2.784.463,10 Euro 
(2,67 %). Die Anzahl der Rentner*innen ist auch im Jahr 2022 gestiegen. 
Das Netto-Kapitalanlageergebnis einschließlich der Kosten für die Kapitalanlagen, der realisier- 
ten Kursgewinne beziehungsweise Kursverluste, der Zuschreibungen und Abschreibungen hat 
sich im Berichtsjahr 2022 auf 29.451.251,91 Euro gegenüber 45.954.296,07 Euro im Jahr 2021 
verringert. Der gegenüber dem Jahr 2021 gesunkene Betrag erklärt sich durch deutlich geringere 
Kursgewinne beim Verkauf von Fondsanteilen im Immobilien- und Infrastrukturbereich. Außer- 
dem waren im Jahr 2022 Abschreibungen in Höhe von 4.497.174,25 Euro erforderlich. 
Das Kapitalanlageergebnis wird durch die folgenden wesentlichen Fakten beschrieben: 
Das Jahr 2022 war geprägt von vielfältigen Belastungsfaktoren, die sich auch auf die Kapital- 
märkte auswirkten. Geopolitische Risiken und Unsicherheiten erreichten in Europa mit dem Ukra- 
ine Krieg eine neue Dimension und stark steigende Inflationsraten sowie in der Folge rapide Zins- 
erhöhungen bremsten das weltweite Wirtschaftswachstum, welches nach der pandemiebeding- 
ten Verlangsamung wieder an Fahrt aufgenommen hatte. Vor allem hohe Energie- und Nah- 
rungsmittelpreise wirkten sich negativ auf das Konsumverhalten aus und bedingt durch steigende 
Zinsen verschlechterte sich das Investitions- und Finanzierungsumfeld in vielen Anlageklassen. 
Anlagepolitik 
•  Die Kasse hatte im Jahr 2019 zur weiteren Entwickl ung der Strategischen Anlagepolitik ge- 
meinsam mit einem Berater eine ALM-Studie durchgeführt und ein optimales Portfolio „B7“ 
entwickelt, welches als Grundlage der Kapitalanlagestrategie der Jahre 2020 bis 2022 umge- 
setzt werden sollte und die Einführung der neuen Anlageklasse Private Equity vorsah. 
•  Als Auswirkung der COVID 19 Pandemie hatten sich d ie Rahmenbedingungen an den Kapi- 
talmärkten allerdings in 2020 deutlich verändert, weshalb eine Neuberechnung des optimalen 
Portfolios und eine Anpassung des Risikobudgets durchgeführt wurden. Ermittelt wurde das 
Zielportfolio „P4“, das eine Reduktion der Aktienquote, eine Erhöhung der Direktanlagen, den 
Verzicht auf liquide Staats- und Unternehmensanleihen sowie eine Erhöhung der Anlagequo- 
ten in Alternativen Anlagen vorsieht. Die Renditeerwartung des Portfolios P4 wurde vom Be- 
rater mit 3,3% p.a., das Verlustpotential mit 9,8% p.a. ermittelt. Auf der Basis eines prognosti- 
zierten Gesamtvermögens von 1,5 Milliarden Euro in 2022 entsprach dies einem potentiellen 
Verlust von 147 Millionen Euro für die Pflichtversicherung und 7 Millionen Euro für den Ab- 
rechnungsverband der Freiwilligen Versicherung.  
•  Für die beiden Abrechnungsverbände Pflichtversiche rung und Freiwillige Versicherung wird 
aus Gründen der Praktikabilität und auch aus Renditegründen im Wesentlichen dieselbe An- 
lagestrategie verfolgt.

8 
Direktanlage: 
•  Das neu berechnete Zielportfolio sah eine Erhöhung  der Direktanlagequote von ursprünglich 
35% auf 51% des Gesamtportfolios vor, welche hauptsächlich in 2020 und 2021 umgesetzt 
wurde. Im Zuge dessen wurden in beiden Jahren vermehrt Anleihen langer Laufzeiten und 
Papiere mit Kündigungsrechten erworben. 
•  Im Jahr 2022 erwiesen sich die Rahmenbedingungen f ür Anleihen als schwierig. Dies wirkte 
sich vor allem negativ auf die Bestandsanleihen in der Direktanlage des Kassenportfolios aus, 
welche bedingt durch Marktwertverluste verstärkt stille Lasten aufbauten. Dieser Effekt ist im 
Segment langer Laufzeiten besonders ausgeprägt. Insgesamt beliefen sich die stillen Lasten 
in der Direktanlage zum Stichtag 31.12.2022 vor Abschreibungen auf 187.314.001 Euro im 
Abrechnungsverband der Pflichtversicherung und auf 10.202.843 Euro im Abrechnungsver- 
band der Freiwilligen Versicherung. 
•  Vor dem Hintergrund des Kriegsgeschehens in der Uk raine, den Verwerfungen an den Roh- 
stoff- und Energiemärkten und den daraus resultierenden Preissteigerungen kam es in 2022 
zu einem drastischen Anstieg der Zinsniveaus. Der Haupttreiber dieser Bewegung waren 
Zinserhöhungen der Zentralbanken, welchen die Intention, eine sich beschleunigende Infla- 
tion einzudämmen, zugrunde lag. Dies hatte zur Folge, dass zwar Bestandsanleihen Bewer- 
tungsverluste verzeichnen mussten, sich aber für Neuinvestitionen im Segment der Direktan- 
lagen/Anleihen verbesserte Konditionen boten. 
•  Im Jahr 2022 konnte die Kasse daher Wiederanlagen in der Direktanlage von insgesamt 
143.500.000 Euro im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung und in Höhe von 
6.000.000 Euro im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung tätigen und die Ge- 
samtrendite des Direktanlagenportfolio signifikant erhöhen. Abzüglich der Kündigungen und 
Tilgungen wurden Gesamtinvestitionen in Höhe von 86.583.333 Euro im Abrechnungsver- 
band der Pflichtversicherung und 3.250.000 Euro im Abrechnungsverband der Freiwilligen 
Versicherung im Segment der Direktanlage getätigt. Hierbei lag der Fokus grundsätzlich auf 
einem sicherheitsorientierten Investmentansatz im Investment Grade Bereich (AAA bis BBB) 
unter Anwendung der Nachhaltigkeitskriterien der Richtlinie für die Vermögensanlage. 
•  Über Emittenten mit bester Bonität konnte das Port folio der Direktanlage in 2022 weiter diver- 
sifiziert werden. Im Zuge dessen wurde das Allokationssegment Supranationaler Institute auf- 
gebaut, welche sich durch einen besonderen Nachhaltigkeits- und Klimafinanzierungsfokus 
auszeichnen und somit zum Aufbau des Segments Impact-orientierter Anlagen im Kassen- 
portfolio explizit beitragen. 
Private Markets 
•  Gemäß der Zielallokation wurde der Aufbau des Priv ate Markets Portfolios in 2021 und 2022 
weiter umgesetzt und im Segment Private Equity in 2021 vier Fonds in Höhe von insgesamt 
120 Millionen Euro gezeichnet. Kapitalabrufe haben in diesen Fonds seither planmäßig statt- 
gefunden. Im Jahr 2022 beliefen sich die Investitionen in diesem Segment auf insgesamt 30,2 
Millionen Euro in beiden Abrechnungsverbänden. 
•  Unter strategischen Erwägungen erfolgte im neu auf genommenen Segment Private Equity 
eine Überzeichnung der Kapitalzusagen im Vergleich zur ALM-Allokation, da für die Fonds in 
diesem Segment nach Berechnungen des mandatierten Beratungshauses die Kapitalbindung 
mit maximal 50-70% veranschlagt werden muss, das gezeichnete Kapital somit nicht vollstän- 
dig investiert werden kann. 
•  Im Jahr 2022 wurden zwei neue Produkte im Bereich Infrastruktur gezeichnet. Darüber hin- 
aus haben die Kapitalabrufe der gezeichneten Investments in der Anlageklasse Infrastruktur 
mit Investitionen in Höhe von 31,2 Millionen Euro im Wesentlichen planmäßig stattgefunden. 
•  Bei den Anlageklassen Infrastruktur und Private Eq uity waren auch im Jahr 2022 weitere Stei- 
gerungen der Verkehrswerte und Marktpreise festzustellen. Kapitalrückflüsse in diesen Anla- 
geklassen fanden im Umfang von 5,6 Millionen Euro statt. 
•  In der Anlageklasse Private Debt haben im Jahr 202 2 zwei Zeichnungen stattgefunden. Unter 
Berücksichtigung der Erträge der durch den Dienstleister verwalteten Anlagen konnte eine

9 
Rendite von knapp 7% erwirtschaftet werden. Im Jahr 2022 haben Kapitalabrufe planmäßig in 
Höhe von rund 25 Millionen Euro stattgefunden.  
•  Die neuen Investitionen in die Anlageklassen Infra struktur, Private Equity und Private Debt 
wurden in den Verwaltungsvehikeln in Luxemburg getätigt. Diese Struktur hat sich bereits be- 
währt und soll weiter ausgebaut werden. 
•  Die Anlageklasse Immobilien war im Jahr 2022 geprä gt durch die dramatische Zinswende in 
deren Folge die Bewertungen allgemein unter Druck gerieten bzw. zum Teil deutlich nach un- 
ten korrigierten. Innerhalb des Portfolios der Kasse wurden dieser Entwicklung entsprechend 
der European Retail Fonds von Savills sowie der EuroCore Fonds von PGIM mit einem Volu- 
men von insgesamt rund 2,8 Millionen Euro abgeschrieben. Im Jahr 2022 wurden keine 
neuen Produkte gezeichnet. Kapitalabrufe haben in Höhe von 63,5 Millionen Euro stattgefun- 
den. Trotz des insgesamt schwierigen Marktumfeldes konnte in der Anlageklasse Immobilien 
eine Rendite von 3,6 % erwirtschaftet werden. 
Masterfonds 
•  Seit der Umstellung im ersten Quartal 2021 erfolgt  im Masterfonds das Management der Ak- 
tienallokation im Rahmen eines passiven Mandats, welches strikt an den Kriterien der Nach- 
haltigkeitsrichtlinie der ZVK ausgerichtet ist.  
Gesamtportfolio 
Die laufende Durchschnittsverzinsung aller Kapitalanlagen, berechnet nach den Vorgaben des 
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, betrug im Jahr 2022 insgesamt 
2,21 % (Vorjahr 2,39 %). Die Nettoverzinsung (diese berücksichtigt auch die Aufwendungen so- 
wie Zu- und Abschreibungen für Kapitalanlagen) betrug 1,95 % (Vorjahr 3,33 %). Unter Berück- 
sichtigung der Erträge aus den Fonds KÖZU Private Markets 13 und 17, die im Fonds verblieben 
und daher buchhalterisch nicht erfasst worden sind, beträgt die laufende Durchschnittsverzinsung 
2,75 % (Vorjahr 2,61 %), die Nettoverzinsung 2,49 % (Vorjahr 3,55 %). 
Insgesamt konnte damit die im Technischen Geschäftsplan des Abrechnungsverbandes der 
Pflichtversicherung vorgesehene Verzinsung (4,8 % entsprechend der tariflichen Vorgaben) ge- 
messen an der laufenden Durchschnittsverzinsung erwartungsgemäß erneut nicht realisiert wer- 
den. Der Aufbau der Kapitaldeckung erfolgt jedoch weiterhin planmäßig. 
Im Bereich der Direktanlagen hat sich die Bewertungsreserve aus dem Vorjahr in Höhe von 
13.954.637,32 Euro nunmehr zu Stillen Lasten in Höhe von 194.107.926,54 Euro entwickelt. 
Grund hierfür sind die oben ausgeführten Zinssteigerungen und damit einhergehenden Bewer- 
tungsverluste von Bestandspapieren 
Im Bereich der Aktien, Investmentanteile und anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere ergeben 
sich weiterhin in der Summe Bewertungsreserven. Diese betragen für den KÖZU-FundMaster 
4.866.259,67 Euro (Vorjahr 17.170.657,21 Euro), für die Immobilienfonds 37.310.006,04 Euro 
(Vorjahr 33.533.392,13 Euro), für die Infrastrukturbeteiligungen und Private Equity Fonds (incl. 
ABS- Namensschuldverschreibungen) 25.937.223,56 Euro (Vorjahr 24.768.099,88 Euro) sowie 
für die Private Debt Fonds 4.955.247,31 Euro (Vorjahr 4.278.111,59 Euro). 
Die Direktanlagen wurden im Rahmen einer „Buy and Hold“-Strategie erworben und sollen ent- 
sprechend dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Der Bilanzansatz erfolgt daher für Inhaber- 
schuldverschreibungen gemäß den Grundsätzen für das Anlagevermögen nach dem gemilderten 
Niederstwertprinzip. Dieses Prinzip des § 341b HGB ist für die Mehrheit der Direktanlagen, die 
aus Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen bestehen, grund- 
sätzlich anzuwenden. Inhaberschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen werden auf- 
grund einer Änderung des § 341c HGB zum 01.01.2011 zu fortgeführten Anschaffungskosten bi- 
lanziert. Dies führt unter Zugrundelegung der Effektivzinsmethode zu Zu- beziehungsweise Ab- 
gangsbuchungen in Höhe der jährlichen Amortisation.

10 
Nachstehende Aufstellung vergleicht das Jahresergebnis mit dem Wirtschaftsplan 2022: 
Jahresabschluss Wirtschaftsplan 
Bruttoergebnis Pflichtversicherung vor Do- 
tierung der versicherungstechnischen 
Rückstellungen 
85.454.968,22 Euro 83.892.600,00 Euro 
Bruttoergebnis Freiwillige Versicherung vor 
Dotierung der versicherungstechnischen 
Rückstellungen und der Verlustrücklage 
4.133.946,25 Euro 4.589.300,00 Euro 
Jahresüberschuss vor Dotierung der versi- 
cherungstechnischen Rückstellungen und 
der Verlustrücklage 
89.588.914,47 Euro 88.481.900,00 Euro 
Die vom Verantwortlichen Aktuar errechnete Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versiche- 
rungsfälle wurde hierbei bereits als Aufwand berücksichtigt.

11 
Zum Ergebnisvergleich der Geschäftsjahre 2022 und 2021 folgt eine zusammengefasste Be- 
trachtung der Gewinn- und Verlustrechnung: 
Ergebnis 2022 Ergebnis 2021 
Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 176.394.710,82 Euro 170.339.390,24 Euro 
Erträge aus Kapitalanlagen 35.226.394,29 Euro 47.387 .844,00 Euro 
Aufwendungen für Kapitalanlagen (inklu- 
sive Abschreibungen, Personalkosten 
und Abschreibungen auf Sachkostenan- 
teile) 
5.775.142,38 Euro 1.433.547,93 Euro 
Aufwendungen für Versicherungsfälle (in- 
klusive Rückstellung für noch nicht abge- 
wickelte Versicherungsfälle) 
112.470.842,66 Euro 108.906.696,03 Euro 
Aufwendungen für den Versicherungsbe- 
trieb (ohne Personal- und Sachkosten 
des Kapitalanlagebereichs) 
3.277.058,95 Euro 3.960.322,63 Euro 
Ergebnis der nichtversicherungstechni- 
schen Rechnung -524.796,13 Euro -342.246,01 Euro 
Jahresüberschuss vor Dotierung der ver- 
sicherungstechnischen Rückstellungen 
und der Verlustrücklage 
89.573.264,99 Euro 103.084.421,64 Euro 
Die Tabellen zeigen, dass das Ergebnis des Jahres 2022 geringfügig über den Werten des Wirt- 
schaftsplans, jedoch unter dem Ergebnis des Vorjahres liegt. In 2022 haben sich im Vergleich zu 
2021 höhere Aufwendungen für Kapitalanlagen ergeben. Diese resultieren aus dem Abschrei- 
bungsbedarf einiger Kapitalanlagen. 
3 Lage der Kasse 
Kapitalanlagen und Vermögen  
Das Gesamtvermögen der ZVK stieg im Berichtsjahr um 92.776.097,45 Euro (6,06 %) auf 
1.623.234.544,46 Euro. Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten zum Ende des Jahres 2022 
betrugen 20.736.740,86 Euro. Der Gesamtbestand der Kapitalanlagen stieg um 
156.853.143,80 Euro auf 1.583.862.349,21 Euro an. Dies entspricht einer Steigerung von 
10,99%. 
Folgende Zugänge wurden im Jahr 2022 in den verschiedenen Anlageklassen gebucht: 
Anlageklasse Pflichtversicherung Freiwillige Versic herung 
Direktanlagen 143.500.000,00 Euro 6.000.000,00 Euro 
Immobilien Spezialfonds 58.600.931,25 Euro 4.867.599 ,32 Euro 
Infrastruktur- und Private Equity Fonds 56.894.440, 00 Euro 3.991.560,00 Euro 
ABS -Namensschuldverschreibungen 0,00 Euro 0,00 Euro 
Private Debt Fonds 22.051.956,00 Euro 1.318.524,00 Eu ro 
KÖZU-FundMaster 0,00 Euro 0,00 Euro 
Tages- und Termingelder 0,00 Euro 0,00 Euro 
281.047.327,25 Euro 16.177.683,32 Euro

12 
Unberücksichtigt bleiben bei der Aufstellung die Beträge aus Zuschreibungen sowie Zugänge bei 
Disagien der Namenschuldverschreibungen.  
Die Abgänge aus Tilgungen und Anlageverkäufen betrugen ohne Berücksichtigung von planmä- 
ßigen Abschreibungen bei der Pflichtversicherung 135.393.310,82 Euro und bei der Freiwilligen 
Versicherung 4.375.379,09 Euro. 
Bestand 
Pflichtversicherung: 
In der Pflichtversicherung ist der Bestand der Rentner*innen von 21.841 um 364 (Vorjahr 499) 
auf 22.205 Fälle gestiegen. 
Gleichzeitig hat sich die Anzahl der aktiv Pflichtversicherten um 27 auf 42.929 erhöht. Die Zahl 
der beitragsfrei Versicherten stieg um 2.402 auf 46.949. Insgesamt ergibt sich damit ein Versi- 
chertenbestand von 89.878. Gemeinsam mit den Rentner*innen betreut die ZVK damit 112.083 
Personen.

13 
Auf 100 Pflichtversicherte entfallen somit 51,72 (Vorjahr 50,57) Betriebsrentner*innen. Die Aus- 
wirkungen der demografischen Faktoren sind damit weiter erkennbar, haben sich aber nicht we- 
sentlich verstärkt. 
Die Anzahl der Pflichtversicherten je Mitglied ergibt sich aus dem nachfolgenden Diagramm.

14 
Freiwillige Versicherung: 
Bei der Freiwilligen Versicherung bestanden zum Bilanzstichtag insgesamt 3.340 (Vorjahr 3.400) 
Verträge. Hierin sind 743 beitragsfrei gestellte Verträge enthalten. 
Die Versicherten haben folgende Risiken abgesichert: 
Zum Jahresende 2022 wurde in der Freiwilligen Versicherung an 1.027 (Vorjahr 915) Rentenbe- 
rechtigte eine laufende Leistung aus der Freiwilligen Versicherung gezahlt.

15 
Liquidität 
Die Liquidität der Kasse war im Berichtsjahr gegeben und zu keiner Zeit gefährdet. 
Personalentwicklung und Personalaufwand 
Beschäftigtenstand Personalkosten gesamt 
31.12.2022 30,70 2.614.831,29 Euro 
31.12.2021 27,02 2.823.483,28 Euro 
Die Mitarbeitenden der Zusatzversorgungskasse sind Bedienstete der Stadt Köln. Der Beschäf- 
tigtenstand berücksichtigt sowohl Teilzeitbeschäftigungen als auch die anteilige Tätigkeit für die 
Beihilfekasse. Die Eingruppierungen erfolgen entsprechend den Vorgaben im Stellenplan der 
Stadtverwaltung. Die Personalkosten werden der Stadt Köln von der ZVK erstattet. Der Beschäf- 
tigtenstand ist im Jahr 2022 aufgrund der teilweise Besetzung der Vakanzen im Bereich der Ge- 
schäftsführung und im Leistungsbereich gestiegen. Weiterhin ist unter anderem die Stelle im Ka- 
pitalanlagecontrolling vakant. Die Personalkosten sind aufgrund geringerer Zuführung zu den 
Pensionsrückstellungen niedriger als im Vorjahr. 
4 Organisation des Risikomanagements 
Das Kapitalanlagenrisiko wird im Prozess der Kapitalanlage stringent geprüft und innerhalb der in 
der Richtlinie zur Vermögensanlage und den regulatorischen Vorgaben definierten Grenzen ent- 
sprechend limitiert umgesetzt.  
Risiken im Sinne des Tax-Compliance-Systems wird durch Begleitung der Kapitalanlagen durch 
einen externen Rechtsberater Rechnung getragen. Das Gesamtrisikomanagement wird ebenfalls 
laufend gelebt und überwacht. 
Die Risikotragfähigkeit der Kasse wird für den jeweiligen Abrechnungsverband ermittelt und ent- 
sprechend den Zielen der Kasse umgesetzt. Die Steuerung des maximal zur Verfügung stehen- 
den Risikobudgets erfolgt auf Basis eines Value-at-Risk Ansatzes. Für das Jahr 2022 wurde für

16 
die Freiwillige Versicherung ein Risikobudget in Höhe von 8,1 Millionen Euro und für die Pflicht- 
versicherung in Höhe von 147 Millionen Euro freigegeben. 
Die Kapitalanlagen wurden im Berichtsjahr 2022 grundsätzlich auf der Basis der Regelungen des 
§ 124 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) in Verbin- 
dung mit den Anlagegrundsätzen für das gebundene Vermögen sowie der geltenden Richtlinie 
für die Vermögensanlage der ZVK in der Fassung vom 22.11.2016 und der Neufassung vom 
20.05.2021 durchgeführt.  
5 Risiken der künftigen Entwicklung 
Berichte des Verantwortlichen Aktuars 
Der Aktuarsbericht zum 31.12.2022 zeigt, dass im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung 
alle eingegangenen und künftigen satzungsmäßigen Verpflichtungen mit dem derzeitigen Finan- 
zierungssystem auf der Basis des geltenden Leistungsrechts dauerhaft finanziert werden können. 
Angesichts der Bestandsentwicklung sowie der positiven Entwicklung des Kapitalisierungsgrades 
in den letzten Jahren, ist die finanzielle Lage des Abrechnungsverbandes der Pflichtversicherung 
weiterhin als solide und gesichert zu bewerten.  
Um die Risiken aus Demographie, Personalentwicklung und Rechnungszins abzufedern, emp- 
fiehlt der Verantwortliche Aktuar im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung auch künftig ei- 
nen Kapitalisierungsgrad von 50 % anzustreben. Grund hierfür ist unter anderem auch die zu er- 
wartende Zahl der Rentner*innen in den kommenden Jahren (siehe hierzu auch die folgende 
Graphik). 
Der Kassenausschuss hat in seiner Sitzung am 16.11.2021 aufgrund der Empfehlung des Ver- 
antwortlichen Aktuars beschlossen die Höhe der Hebesätze von Umlage und Zusatzbeitrag un- 
verändert beizubehalten. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass die Belastung für die Mitglie- 
der spätestens ab dem Jahr 2030, bei positiver Entwicklung auch früher, schrittweise reduziert 
werden kann.  
Da der Rechnungszins in der Leistungsphase in Höhe von 5,25 % als zu hoch angesetzt gilt, 
wurde über die Absenkung des Rechnungszinssatzes auf 3,25 % im Jahr 2012 die Deckungs- 
rückstellung dauerhaft gestärkt. Beträge für eine Anwartschaftsdynamisierung in Form von Ge- 
währung von Bonuspunkten standen auch im Jahr 2022 nicht zur Verfügung.

17 
Im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung gilt seit dem 01.01.2012 für den Tarif 2002 
ein Rechnungszins von 3,25 % (Absenkung auf die Garantieleistung) und für alle anderen Tarife 
ein Rechnungszins von 2,25 %. Im Tarif 2019, der für alle Neuverträge ab den 01.07.2019 gilt, 
beträgt der Rechnungszins 0,90 %. Bei entsprechenden Ergebnissen erfolgt eine Erhöhung auf 
1,75%.  
Die Geschäftsentwicklung im Jahr 2022 war aufgrund vielfältiger Belastungsfaktoren durchwach- 
sen. Der Rechnungszinssatz in der Pflichtversicherung sowie im Tarif 2002 der Freiwilligen Versi- 
cherung in Höhe von 3,25 % konnte nicht erreicht werden. Die Verlustrücklage im Abrechnungs- 
verband III konnte erstmalig nicht auf den Sollwert von 5 % der Deckungsrückstellung aufgefüllt 
werden. 
Im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung ist die Erzielung des Rechnungszinses 
aufgrund der deutlich geringeren Erträge in der Direktanlage gefährdet. Aufgrund der Entwicklun- 
gen an den Finanzmärkten und der jüngeren Kapitalanlage wächst die Wahrscheinlichkeit konti- 
nuierlich, dass der Rechnungszins auf Dauer nicht erreicht werden kann. Durch die Absenkung 
des Garantiezinses in den Tarifen seit 2009 hat sich die Zinsanforderung in der Freiwilligen Versi- 
cherung kontinuierlich reduziert, jedoch bei Weitem nicht ausreichend. Zur Erhöhung der Sicher- 
heiten rät der Verantwortliche Aktuar eine Absenkung des Rechnungszinssatzes an. Zusammen 
mit der noch ausstehenden Umstellung der Biometrie würde sich ein substantieller Auffüllungs- 
aufwand ergeben. Zudem besteht in den Tarifen 2002 bis 2012 der Freiwilligen Versicherung ein 
Ungleichgewicht zwischen den Verträgen der Arbeitgeberhöherversicherung und den übrigen 
Vertragsarten.  
Dieses Ungleichgewicht führt zu einem erheblichen Risiko. Der Durchschnittsbeitrag in der Ar- 
beitgeberhöherversicherung ist weiter rund 9-mal, die durchschnittliche Anwartschaft mehr als 8- 
mal so hoch wie bei den übrigen Versicherungen. Dies steht im Gegensatz zu der bei der Tarif- 
konstruktion unterstellten Annahme der Homogenität des Bestandes. Frühzeitige Inanspruchnah- 
men der Leistungen zum Beispiel durch Eintritt von Erwerbsminderung oder einer vorgezogenen 
Altersrente könnten daher gegebenenfalls bilanziell nicht mehr dargestellt werden. Aktuell ist dies 
jedoch nicht zu beobachten. 
Um vor diesem Hintergrund die Finanzierung der Freiwilligen Versicherung langfristig zu sichern, 
hat die Kasse in Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen Aktuar und der Aufsicht im 
MHKBD.NRW (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nord- 
rhein-Westfalen) weiter an verschiedenen Lösungsansätzen gearbeitet und diese mit den Gre- 
mien diskutiert. In seiner Sitzung am 23.11.2022 hat der Kassenausschuss entschieden, den Rat 
der Stadt Köln um Beschlussfassung einer Satzungsänderung zu bitten, welche die Möglichkeit 
enthält, einen zusätzlichen Beitrag zur Deckung von Fehlbeträgen im Abrechnungsverband III zu 
erheben.   
Versicherungstechnische Risiken 
Die versicherungstechnischen Risiken einer Zusatzversorgungskasse bestehen darin, dass den 
Beiträgen aus Umlagen und Zusatzbeiträgen in der Pflichtversicherung sowie den Beiträgen in 
der Freiwilligen Versicherung langfristige Leistungszusagen seitens des Versicherers gegenüber- 
stehen. Die Höhe der eingegangenen Verpflichtungen hängt vom Verlauf der biometrischen Risi- 
ken, der Zinsentwicklung und der Entwicklung der Kosten ab. 
Biometrische Risiken entstehen durch Abweichungen der tatsächlichen Sterblichkeit gegenüber 
den zugrunde gelegten Annahmen. Geringere Sterblichkeitsraten führen bei einer Zusatzversor- 
gungskasse zu einem Absinken der Sicherheitsmarge. Höhere Sterblichkeitsraten haben den ge- 
genläufigen Effekt. 
Durch die regelmäßige Überprüfung der Rechnungsgrundlagen durch den Verantwortlichen Ak- 
tuar in Verbindung mit den festgelegten Sterbetafeln wird ein möglicher Anpassungsbedarf der 
Sicherheitsspanne erkannt. Der Verantwortliche Aktuar überwacht die Risiken auf der Passivseite 
im Rahmen der internen Rechnungslegung regelmäßig. Hierfür werden die kalkulierten Mittel den 
tatsächlichen Aufwendungen gegenübergestellt. 
Die Leistungsverpflichtungen der ZVK beinhalten nach den bisherigen Regelungen der Tarifver- 
tragsparteien in der Pflichtversicherung eine jährliche Verzinsung von 3,25 % während der An-

18 
 
wartschaftsphase und 5,25 % während der Leistungsphase. Die biometrischen Rechnungsgrund- 
lagen wurden im Jahr 2018 abschließend auf Richttafeln umgestellt, die von der Bayerischen 
Versorgungskammer entwickelt wurden (RTZV-P) und eine höhere Lebenserwartung vorsehen 
als die Richttafeln 1998 von Professor Dr. Heubeck. Mit den RTZV-P wird ein ausreichender Si- 
cherheitspuffer zu der tatsächlichen Entwicklung des Bestandes gebildet.  
Auch für den Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung (Tarif 2009, Tarif 2012 und Tarif 
2019) werden diese Richttafeln angewandt. Auf Basis dieser biometrischen Rechnungsgrundla- 
gen ist die Sicherheitsspanne in der Berechnung der Deckungsrückstellung als aktuell ausrei- 
chend anzusehen. Im größten Tarif 2002 ist jedoch eine entsprechende Umstellung erforderlich. 
Daher werden hier in der Rücklage für Biometrie entsprechende Mittel angesammelt.  
Auch in der Pflichtversicherung ist es zukünftig erforderlich, die Entwicklung der biometrischen 
Risiken und der erzielbaren Kapitalerträge aktuariell stetig zu überprüfen und falls notwendig eine 
Veränderung der Rechnungsgrundlagen vorzunehmen. Nach dem jetzigen Stand sind die bio- 
metrischen Rechnungsgrundlagen ausreichend. 
Zu den versicherungstechnischen Rechnungsgrundlagen gehören auch Kostenparameter, wel- 
che unter anderem in den Beiträgen einkalkuliert sind. Das zugehörige Kostenrisiko besteht da- 
rin, dass diese tatsächlichen Kosten für die Verwaltung und Regulierung von Versicherungsleis- 
tungen größer sind als die einkalkulierten Kosten. Jährlich wird für den Abrechnungsverband der 
Freiwilligen Versicherung überprüft, ob sich entsprechende Kostenverluste oder -erträge ergeben 
haben. Gemäß dem vorliegenden Bericht des Verantwortlichen Aktuars besteht derzeit kein Be- 
darf, die Kostenparameter anzupassen. 
Durch die Erhebung von Zusatzbeiträgen seit Beginn des Jahres 2003 erhält die Kasse bei der 
Pflichtversicherung Einnahmen, die zum Aufbau einer Kapitaldeckung verwendet werden, um 
spätestens nach einer Übergangszeit von insgesamt rund 30 Jahren auch die Arbeitgeber spür- 
bar zu entlasten. Der inzwischen erreichte Kapitalisierungsgrad im AV I lag zum 31.12.2022 bei 
47,5 % (Rechnungszins 3,25 %). Damit setzt sich die positive Entwicklung des Kapitalisierungs- 
grades, trotz der schwierigen Kapitalmarktumgebung, weiter fort. 
Solange keine vollständige Kapitaldeckung in der Pflichtversicherung erreicht ist und dort zumin- 
dest eine teilweise Umlagefinanzierung erfolgt, ergeben sich Risiken insbesondere aus: 
• der künftigen Personalentwicklung im öffentlichen Dienst, 
• dem weiter fortschreitenden demografischen Wandel,  
• den künftigen Ergebnissen von Tarifverhandlungen, 
• der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen u nd finanziellen Rahmendaten und hier ins- 
besondere der weiteren Entwicklung der Finanzmärkte und dem Erfolg der europäischen und 
internationalen Institutionen bei der Vermeidung von harten Friktionen. 
Für den teilweise kapitalgedeckten Teil der Pflichtversicherung und die von Anfang an voll kapi- 
talgedeckte Freiwillige Versicherung bestehen folgende wesentliche Risiken: 
• die Nichtübereinstimmung der dem Technischen Gesch äftsplan zugrunde gelegten Kosten-, 
Sterbe-, Invaliditäts- und Zinsannahmen mit den tatsächlichen Verhältnissen sowie 
• die bereits oben angesprochene Entwicklung der Fin anzmärkte. 
Die Auswirkungen der stufenweisen Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenver- 
sicherung für einen abschlagsfreien Altersrentenbezug lassen sich auch weiterhin schwer bezif- 
fern. Das Durchschnittsalter bei Renteneintritt liegt aktuell bei 63,31 Jahren. Die Höhe der durch- 
schnittlich ausgezahlten monatlichen Rentenleistung - bezogen auf die Altersrenten - ist minimal 
von 437,10 Euro auf 436,23 Euro gesunken und damit weiter kaum verändert. 
Weitere Risiken ergeben sich aus den politischen Rahmenbedingungen. Das Gesetz über Leis- 
tungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist zum 01.07.2014 in Kraft getre- 
ten. Der für die Kasse zentrale Punkt des Rentenpaketes ist im Wesentlichen die vorüberge- 
hende Einführung einer abschlagsfreien Rente mit 63 für besonders langjährige Versicherte. Die 
wirtschaftlichen Auswirkungen der vorübergehenden Einführung dieser abschlagsfreien Rente 
sind aufgrund der Ursachenvielfalt des individuellen Renteneintritts auf Dauer nicht zu eruieren. 
Die damit verbundenen Lasten zeigen sich erst bei Eintritt des Rentenbeginns und werden sich

19 
erst im Ergebnis sukzessive im aktuariellen Zahlenwerk bemerkbar machen. Es war jedoch auch 
in 2022 spürbar, dass die abschlagsfreie Rente rege in Anspruch genommen wird. 
Es bleibt abzuwarten, ob durch den Gesetzgeber weitere Änderungen im Rentenrecht vorgenom- 
men werden.  
Hinsichtlich einer Verbesserung eines Erwerbsminderungsschutzes in der betrieblichen Altersver- 
sorgung bleibt abzuwarten, ob die Tarifvertragsparteien die für die gesetzliche Rente geltenden 
Leistungsverbesserungen in den ATV-K übernehmen. Eine entsprechende Entscheidung der Ta- 
rifvertragsparteien, die zu höheren Erwerbsminderungsrenten führen würde, ist derzeit noch of- 
fen. 
Beitragsentwicklung 
Umlagen und Zusatzbeiträge steigen kontinuierlich weiter.  
Für das Jahr 2022 ergaben sich keine besonderen Entwicklungen. Die bereits bekannte Be- 
standsreduktion einzelner Mitglieder wurde in 2022 weitergeführt. Insgesamt übersteigt der Zu- 
wachs den Personalabbau geringfügig. 
Personalgestellungen, denen mit einer Satzungsänderung im Jahr 2011 begegnet worden ist, ha- 
ben in keinem nennenswerten Umfang stattgefunden. 
Die im Jahr 2014 erarbeitete trilaterale Vereinbarung zur Fortsetzung der partiellen Mitgliedschaf- 
ten der Sparkasse Köln bei der ZVK und der RZVK hat sich weiterhin bewährt.  
Nachdem 2020 ein Korrekturjahr eingeschoben wurde um die vereinbarten Mindestwerte zu er- 
reichen, konnte in 2021 der zweite vierjährige Turnus begonnen werden. 
Die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH zu Ausgleichsregularien ist weiterhin ein rele- 
vantes Thema für die Kasse. Die Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversor- 
gung e.V. (AKA) hat im Jahr 2019 eine Mustersatzung veröffentlicht, die eine Regelung enthält, 
die den Beanstandungen des BGH Rechnung trägt. Auf deren Basis hat die Kasse in Zusam- 
menarbeit mit dem Verantwortlichen Aktuar eine neue Satzungsregelung erarbeitet, welche sich 
in der Abstimmung mit den Gremien befindet. 
Kapitalanlagerisiken 
Für die Sicherheitslage der Zusatzversorgungskasse sind insbesondere die Risiken im Kapitalan- 
lagebereich analog der Vorjahre von zentraler Bedeutung. Das Kapitalanlagerisiko aus Sicht der 
Kasse umfasst im Wesentlichen 
•  das Risiko unerwartet hoher Abschreibungen, 
•  das Risiko ungünstiger Zinsentwicklung (Niedrigzin sphase), 
•  das Risiko reduzierter oder ausfallender Ausschütt ungsbestandteile, 
•  das Risiko ungünstiger Kurs- und Marktpreisentwick lungen, 
•  das Risiko von negativen Währungsschwankungen, 
•  das Risiko von ungeplanter, zeitweiser oder dauerh after Illiquidität, 
•  das Risiko von Adressenausfällen (Bonitätsrisiko) und 
•  das Risiko der Wiederanlage. 
Zur Kapitalanlagestrategie wird auf die Ausführungen weiter oben verwiesen. Mit den regelmäßig 
überprüften ALM-Studien wird das Ziel der Kasse verfolgt, unter Diversifikation verschiedener An- 
lageklassen die oben genannten Risiken der Kapitalanlage zu reduzieren und den Rechnungs- 
zins in Höhe von 3,25 % zu erwirtschaften. Bedingt durch das seit Jahren bestehende Niedrig- 
zinsniveau kann dieser nicht mehr alleine mit konservativen und als sicher geltenden festverzins- 
lichen Wertpapieren im Investment Grade Bereich erreicht werden. Das im Jahr 2018 entwickelte 
Konzept, das einen langfristigen systematischen Ansatz beinhaltet, wird weiter beachtet. 
Die Kasse investiert zudem in weitere Anlageklassen mit höheren Risiken und höherer Rendi- 
teerwartung. Dass die Kasse hier bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen hat, um sukzessive in

20 
diese Anlageklassen hinein zu wachsen, wirkt sich positiv aus. In den illiquiden Anlageklassen 
konnten auch im Jahr 2022 nochmals Investments zu guten Konditionen getätigt werden. Diese 
weisen weiterhin einen moderaten Risikopuffer auf. Die illiquiden Anlageklassen lassen sich hin- 
sichtlich der Laufzeiten nur bedingt steuern, da Kapitalrückflüsse in jedem Marktzyklus aufgrund 
von vorzeitig realisierten Transaktionen jederzeit stattfinden können. Insgesamt ist die Fälligkeits- 
struktur aller Anlagen dennoch als ausgewogen zu bewerten. 
Das Adressenausfall- oder Bonitätsrisiko der Eigenanlagen wird mittels umfangreicher interner 
und externer Maßnahmen von den Asset Managern und dem Risikomanagement bei der Aus- 
wahl der Kapitalanlagen limitiert und überwacht. Den Kreditrisiken in der Fondsanlage wird durch 
eine hohe Streuung Rechnung getragen. Den Adressenausfallrisiken der Immobilienfonds, Infra- 
strukturfonds sowie in den Private Debt Fonds wird durch eine hohe Streuung und Qualitätsanfor- 
derung bei Abschluss der Verträge begegnet. Insgesamt ist das Portfolio der Kasse sehr breit 
diversifiziert.  
Insgesamt war die Risikotragfähigkeit der Kasse auch im Jahr 2022 zu keiner Zeit gefährdet. 
Zur Inflationseindämmung haben Notenbanken in 2022 eine Zinswende vollzogen. Die Folgen für 
die Immobilienmärkte sind höhere Finanzierungskosten, zunehmende Unsicherheit, Projektaus- 
fallrisiken sowie Sorgen im Hinblick auf Verkehrswertreduzierungen. Derzeit werden die wesentli- 
chen Effekte aufgrund der nachgelagerten Berücksichtigung der zu erwartenden Kaufpreisrück- 
gänge erst für 2023 erwartet. In welchem Ausmaß die Verkehrswerte reagieren, wird im Wesent- 
lichen durch den weiteren Verlauf der Zinsentwicklung und des Wirtschaftswachstums sowie der 
Bereitschaft der Verkäufer, Zugeständnisse bei den Kaufpreisen zu machen, bestimmt. 
Sonstige Risiken 
Aufgrund des Geschäftsmodells verfügt die Kasse über regelmäßige Einnahmen aus Beiträgen, 
Rückflüssen aus Kapitalanlagen und Zinszahlungen. Dem gegenüber stehen im Wesentlichen 
Zahlungen für Versicherungsfälle. Mittels einer mehrjährigen Liquiditätsplanung wird die jederzei- 
tige Zahlungsfähigkeit sichergestellt. 
Im IT-Bereich sind umfassende Zugangskontrollen und Schutzvorkehrungen getroffen, die die Si- 
cherheit der Programme und der Datenhaltung sowie des laufenden Betriebs gewährleisten. Die 
Beschaffung neuer Systeme, wie beispielsweise einer Wertpapierdatenbank, ist vorgesehen. 
6 Künftige Entwicklung 
Das Ergebnis der Kasse wird auch in den nächsten Geschäftsjahren wesentlich von den Beiträ- 
gen, Leistungen und Zuführungen zu den versicherungstechnischen Rückstellungen und insbe- 
sondere von dem Ergebnis aus den Kapitalanlagen geprägt werden.  
Das Kapitalanlageportfolio der Kasse erwies sich in 2022 als resilient. Grundsätzlich erwartet die 
Kasse, dass sich Marktwerte in liquiden und illiquiden Anlagen trotz zwischenzeitlicher Rück- 
schläge mittel- bis langfristig wieder erholen. 
Um Risiken breit zu streuen, wird das Kapitalanlageportfolio der Kasse weiter nach einem Ansatz 
der breiten Diversifikation in allen Anlageklassen sowie über die Gesamtheit der Anlageklassen 
hinweg angelegt und entsprechend weiter aufgebaut, um langfristige Ziele möglichst umsetzen 
zu können. Hierzu gehört auch der weitere Aufbau illiquider Anlageklassen wie Private Equity. 
Der Kapitalmarkt erlebt weiterhin eine Zeitenwende, denn das in der Zeit „Vor-Corona“ vorherr- 
schende Gefüge aus niedriger Inflation, ultralockerer Geldpolitik, niedrigen Zinsen und einer ge- 
ringen geopolitischen Risikoprämie besteht nicht mehr. Vielmehr befinden sich die Kapitalmärkte 
im Übergang zu einem neuen Gleichgewicht – bis dieses absehbar ist, wird es in einer fortge- 
setzten Phase erhöhter Unsicherheit weiter zu Turbulenzen an den Märkten kommen. 
Für den weiteren Verlauf der Kapitalmärkte wird von entscheidender Bedeutung sein, wie sich die 
Kernfaktoren Inflation, Wachstumsaussichten, Geldpolitik, Zinsentwicklung und Marktliquidität so- 
wie die politische Situation vor allem in Europa und globale geopolitische Risiken weiterentwi- 
ckeln.

21 
In diesem Zusammenhang wird beobachtet werden müssen, ob die Zinspolitik der Zentralbanken 
möglicherweise über den erwünschten Effekt der Inflationseindämmung hinaus zu unerwünsch-
ten Folgen führt. So könnte eine sehr lange Phase hoher Zinsen die Wirtschaft in erhöhtem Maße 
belasten und zu signifikanten Verwerfungen führen. Für das Kapitalanlagenportfolio der Kasse 
könnte dies gerade im Immobilienbereich spürbare Auswirkungen haben, denn Immobilienpro-
jekte könnten vermehrt ausfallen und Entwicklungsgesellschaften in Insolvenz geraten. Gesamt-
wirtschaftlich betrachtet könnte eine große Zahl an Unternehmen in Schwierigkeiten geraten, soll-
ten hohe Zinsen und geringes Wirtschaftswachstum einander vor dem Hintergrund steigender 
Löhne weiter verstärken. Dies könnte ebenso auf breiter Basis zu Bonitätsverschlechterungen 
und Risikoaufschlägen führen und nicht zuletzt negative Bewertungseffekte für die Direktanlage 
der Kasse mit sich bringen. 
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich das Wachstum der ZVK in allen Bereichen trotz 
der beschriebenen Situation nach heutigem Kenntnisstand weiter fortsetzen wird und insbeson-
dere die Einnahmen wegen der Erhebung des Zusatzbeitrages bei weiterhin gleichbleibenden o-
der leicht steigenden Bestandszahlen die Auszahlungen für Leistungen und Verwaltungskosten 
weiter übersteigen werden.  
Köln, den 31.08.2023 
Philipp Kellersmann Bettina Hoenigmann 
Geschäftsführer Stellvertretende Geschäftsführerin

Beschlussvorlage Rat

12524 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/1100/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3268/2023 
Freigabedatum 
 23.01.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der 
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 2022  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Zusatzversorgungskasse der 
Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2022 fest. 
 
 
Kassenausschuss (ZVK) 14.11.2023 
Finanzausschuss 05.02.2024 
Rat 06.02.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß § 8 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln gel-
ten für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Eigenbetriebs-
verordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) sinngemäß. Nach § 21 EigVO hat die 
Kasse für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss sowie nach § 25 
EigVO einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Ge-
winn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Der Lagebericht gibt einen zusätzlichen Über-
blick über den Geschäftsverlauf und die Lage der Kasse. 
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ist dem Rat der Stadt Köln bis spätes-
tens 31.12. des auf das Wirtschaftsjahr folgenden Jahres vorzulegen. 
Der von der Kasse aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 wurde durch die 
dafür bestellte Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsge-
sellschaft geprüft. 
Der Bericht der Mazars GmbH &Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsge-
sellschaft vom 01. Dezember 2023 über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 enthält fol-
genden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:  
 
„An die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln, mit Sitz in Köln 
Prüfungsurteile  
Wir haben den Jahresabschluss der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln, mit Sitz in 
Köln – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn - und  
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie 
dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – ge-
prüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Zusatzversorgungskasse für das Ge-
schäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse  
 entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, 
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Be-
achtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen 
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 
31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 
zum 31. Dezember 2022 und 
 vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Ge-
sellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jah-
resabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und 
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht 
erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen 
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung

3 
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung 
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprü-
fers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsver-
merks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstim-
mung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben un-
sere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. 
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und ge-
eignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lage-
bericht zu dienen. 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der 
den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we-
sentlichen Belangen entspricht, u nd dafür, dass der Jahresabschluss unter  
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen 
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft 
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die 
sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als 
notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der 
frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür  
verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu be-
urteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der 
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind 
sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung 
der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gege-
benheiten entgegenstehen. 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, 
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen we-
sentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen 
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend 
darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maß-
nahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lagebe-
richts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er-
möglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht er-
bringen zu können. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des 
Lageberichts 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss 
als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstel-
lungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell-
schaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den 
bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vor-
schriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar-
stellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresab-
schluss und zum Lagebericht beinhaltet. 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine 
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Inst itut der Wirtschaftsprüfer 
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte 
Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus 
Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn ver-
nünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage 
dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von 
Adressaten beeinflussen.

4 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine  
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus 
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsich-
tigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen 
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen  
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü-
fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt 
werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusam-
menwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen 
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
 gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten 
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten  
Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den  
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur 
Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. 
 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Ver tretbarkeit der von den gesetzlichen  
Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre-
tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätig-
keit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsi-
cherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame 
Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwer-
fen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, 
sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresab-
schluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemes-
sen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolge-
rungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prü-
fungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, 
dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. 
 beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses 
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschlus s die zugrundeliegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. 
 beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent-
sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. 
 führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü-
fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben 
von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und be-
urteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annah-
men. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den 
zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidba-
res Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben ab-
weichen. 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten  
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,  
einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung 
feststellen. 
Köln, den 01. Dezember 2023 
Mazars GmbH & Co. KG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft“

5 
 
Anlagen

Anlage 4 Gewinn- und Verlustrechnung 2022

2086 Zeichen

Anlage 4 
2022 Vorjahr 
Euro Euro Euro 
I. 
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 176.394.710,82 176.394.710,82 170.339.390,24 
2. Erträge aus Kapitalanlagen 
a) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und 
    Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 137.732,26 
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 32.718.616,68 31.723.982,23 
c) Erträge aus Zuschreibungen 0,00 0,00 
d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 2.507.777,61 35.226.394,29 15.526.129,51 
3. Aufwendungen für Versicherungsfälle 
a) Zahlungen für Versicherungsfälle 112.455.193,18 108.892.315,96 
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte 
    Versicherungsfälle 15.649,48 112.470.842,66 14.380,07 
4.  Veränderung der übrigen versicherungstechnischen 
 Netto-Rückstellungen 90.075.231,49 90.075.231,49 102.844.304,02 
5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung 
a) Verwaltungsaufwendungen für Versicherungsverträge 2.850.269,57 3.473.326,93 
b) Sonstige Aufwendungen 426.789,38 3.277.058,95 486.995,70 
6. Aufwendungen für Kapitalanlagen 
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zins-    
    aufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 1.277.968,13 1.338.092,35 
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 4.497.174,25 0,00 
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 0,00 5.775.142,38 95.455,58 
7. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 22.829,63 582.363,63 
II. 
1. Sonstige Erträge 30.480,87 72.518,19 
2. Sonstige Aufwendungen 555.277,00 414.764,20 
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -501.966,50 240.117,62 
4. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -501.966,50 240.117,62 
5. Entnahmen aus Verlustrücklagen 
aus satzungsgemäßen Rücklagen 501.966,50 0,00 
6. Einstellungen in Verlustrücklagen 
in satzungsgemäße Rücklagen 0,00 240.117,62 
7. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,00 0,00 
Nichtversicherungstechnische Rechnung 
Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
Sitz:Köln 
Gewinn- und Verlustrechnung 
für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 
Versicherungstechnische Rechnung

Anlage 6 ZVK_Prüfungsbericht 2022

3026 Zeichen

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/63 /23 /39 □ /64 /23 /24 /32 /37 /37 /23 /27 /20 /33 /39 /40 /41 /17 /27 /26 □ /25 /29 /23 /24 □ /65/23 /39 /20 /23 /24 /26 /19 /38 /23 □ /29 /23 /18 □ /42 /19 /41 /24 /23 /18 /19 /38 /18 /40/41 /33 /17 /18 /18 /23 /18 □ /17 /27 /29 □ /29 /23 /18 □ /50 /19 /26 /23 /38 /23 /24 /39 /40 /41 /20 /18 □ /29 /23 /24 □ /16 /17 /66
/18 /19 /20 /21 /22 /23 /24 /18 /25 /24 /26 /17 /27 /26 /18 /28 /19 /18 /18 /23 □ /29 /23 /24 □ /30 /20 /19 /29 /20 □ /31 /32 /33 /27 /67 □ /43 /39 /20 □ /30 /39 /20 /21 □ /39 /27 □ /31 /32/33 /27 /67 □ /37 /36 /24 □ /29 /19 /18 □ /68 /23 /18 /40 /41 /69 /37 /20 /18 /70 /19 /41 /24 □ /22 /25 /43 □
/45 /46 □ /42 /19 /27 /17 /19 /24 □ /48 /49 /48 /48 □ /38 /39 /18 □ /21 /17 /43 □ /44 /45 /46 □ /47 /23 /21 /23 /43 /38 /23 /24 □ /48 /49 /48 /48 □ /39 /27 □ /23 /39 /27 /23 /24 □ /22/25 /27 □ /29 /23 /24 □ /19 /33 /18 □ /71 /27 /33 /19 /26 /23 □ /21 /17 □ /29 /39 /23 /18 /23 /43 □ /63 /23 /24 /39 /40 /41 /20 □
/38 /23 /39 /26 /23 /37 /36 /26 /20 /23 /27 /67 □ /38 /23 /18 /20 /69 /20 /39 /26 /20 /23 /27 □ /72 /19 /18 /18 /17 /27 /26 □ /19 /38 /73 /23 /39 /40 /41 /23 /27 /29 /23 /27 □ /72 /25 /24 /43 □/38 /23 /29 /19 /24 /37 □ /23 /18 □ /17 /27 /18 /23 /24 /23 /24 □ /23 /24 /27 /23 /17 /20 /23 /27 □ /30 /20 /23 /33 /33 /17 /27 /26 /66
/27 /19 /41 /43 /23 /67 □ /18 /25 /37 /23 /24 /27 □ /41 /39 /23 /24 /38 /23 /39 □ /17 /27 /18 /23 /24 □ /63 /23 /18 /20 /69 /20 /39 /26 /17 /27 /26 /18 /22 /23 /24 /43 /23 /24 /28 □ /21 /39 /20/39 /23 /24 /20 □ /25 /29 /23 /24 □ /19 /17 /37 □ /17 /27 /18 /23 /24 /23 □ /35 /24 /36 /37 /17 /27 /26 □ /41 /39 /27 /26 /23 /73 /39 /23 /18 /23 /27 □
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/31 /32 /33 /27 /67 □ /29 /23 /27 □ /45 /46 □ /47 /23 /21 /23 /43 /38 /23 /24 □ /48 /49 /48 /44 □
/78 /19 /21 /19 /24 /18 □ /68 /43 /38 /77 □ /79 □ /80 /25 /46 □ /31 /68 □
/65/39 /24 /20 /18 /40 /41 /19 /37 /20 /18 /81 /24 /36 /37 /17 /27 /26 /18 /26 /23 /18 /23 /33 /33 /18 /40 /41 /19 /37 /20 □
/30 /20 /23 /17 /23 /24 /38 /23 /24 /19 /20 /17 /27 /26 /18 /26 /23 /18 /23 /33 /33 /18 /40 /41 /19 /37 /20 □
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/82 /19 /33 /37 □ /83 /27 /26 /23 /33 /18 /41 /25 /22 /23 □ /83 /24 /39 /28 □ /63 /19 /24 /27 /29 /20 □ □
/65/39 /24 /20 /18 /40 /41 /19 /37 /20 /18 /81 /24 /36 /37 /23 /24 □ /65/39 /24 /20 /18 /40 /41 /19 /37 /20 /18 /81 /24 /36 /37 /23 /24 □
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□

Anlage 1 Anhang 2022

33492 Zeichen

23 
 
 
Anhang zum Jahresabschluss 2022 
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
1 Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlu sses 
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach den Vorschriften der §§ 21 ff. Eigen- 
betriebsverordnung NRW in Verbindung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für 
große Kapitalgesellschaften in der jeweils aktuellen Fassung und den Vorschriften der Verord- 
nung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) unter Berück- 
sichtigung kassenspezifischer Besonderheiten entsprechend § 38 des Versicherungsaufsichts- 
gesetzes (VAG) in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt. 
Die Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entspricht grundsätzlich den 
Formblättern der RechVersV mit kassenspezifischen Anpassungen. 
2 Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethod en 
Immaterielle Vermögensgegenstände sowie Grundstücke und Bauten sind zu Anschaffungs- 
beziehungsweise Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und 
zuzüglich erforderlicher Zuschreibungen, bewertet. 
Bei den Abschreibungen wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt. 
Die am KÖZU-FundMaster, den Immobilienfonds, den Infrastrukturbeteiligungen sowie in den 
Anlageklassen Private Debt und Private Equity gehaltenen Investmentanteile werden ebenfalls 
nach den für das Anlagevermögen geltenden Grundsätzen bewertet. Zeitwerte wurden auf Ba- 
sis des von der jeweiligen Gesellschaft festgestellten anteiligen Nettoinventarwertes per 30. De- 
zember 2022 ermittelt. 
Inhaberschuldverschreibungen, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu 
dienen, werden gemäß § 341 b Absatz 2 HGB nach dem für das Anlagevermögen geltenden 
gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Abschreibungen werden nur vorgenommen, sofern 
es sich um voraussichtlich dauernde Wertminderungen handelt. Zuschreibungen erfolgen, so- 
fern bereits früher Abschreibungen vorgenommen wurden und die Gründe für die früheren Ab- 
schreibungen nicht mehr bestehen, maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskos- 
ten. 
Der Bilanzansatz für Schuldscheinforderungen und -darlehen sowie Inhaberschuldverschrei- 
bungen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Dabei werden die Differenzen zwischen 
Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit nach der Effektivzinsmethode 
amortisiert. 
Diese Kapitalanlagen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewer- 
tet. 
Die Namensschuldverschreibungen wurden gemäß § 341c HGB mit dem Nennwert bilanziert. 
Agiobeträge wurden aktivisch abgegrenzt und auf die Laufzeiten verteilt. 
Die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft, die Zins- und Mietforderungen sowie die 
sonstigen Forderungen und Rechnungsabgrenzungsposten sind mit den Nominalbeträgen, ge- 
gebenenfalls unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen, angesetzt. 
Die Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt zu Anschaffungskosten, vermin- 
dert um in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften planmäßige lineare und gegebenenfalls 
außerplanmäßige Abschreibungen. Geringwertige Anlagegegenstände werden einheitlich über 
einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.

24 
 
Die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen sowie der Rückstellungen für 
Pensionen, Beihilfen und Altersteilzeit erfolgt durch die Verantwortliche Aktuarin beziehungs- 
weise nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß dem zugehörigen und geneh- 
migten Technischen Geschäftsplan. 
Die biometrischen Grundlagen wurden auf Basis des Bestandes der Zusatzversorgungskasse 
der bayerischen Gemeinden und ihrer Kooperationspartner abgeleitet. 
In der Freiwilligen Versicherung wurde die Deckungsrückstellung mit dem Barwert der erworbe- 
nen Anwartschaften und laufenden Renten einschließlich rechnungsmäßiger Verwaltungskos- 
ten berechnet. 
Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. 
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Ver- 
pflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen 
Erfüllungsbetrages angesetzt worden.

25 
 
3 Angaben zur Bilanz 
Aktiva 
A.  Immaterielle Vermögensgegenstände 
A.I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerblich e Schutzrechte und ähnliche 
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 
Hier sind die Kosten für Lizenzen zu einem Programm ausgewiesen, welches für die 
Digitalisierung der Rentenakten erforderlich ist.  
B.  Kapitalanlagen 
B.I. Grundstücke, grundstückseigene Rechte und Baut en einschließlich der Bauten 
auf fremden Grundstücken 
In diesem Posten ist kein Bestand mehr vorhanden. 
 
B.II. Sonstige Kapitalanlagen  
B.II.1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 
  
Zusammenfassung der Buchwerte der Fonds  
KÖZU FundMaster 
174.770.242,18 Euro  
Immobilienfonds 367.628.162,92 Euro  
Infrastrukturbeteiligungen und Private Equity Fonds 152.759.137,99 Euro  
Private Debt Fonds 92.993.487,90 Euro  
Summe 788.151.030,99 Euro  
 
B.II.2.  Inhaberschuldverschreibungen und andere fe stverzinsliche Wertpapiere 
Inhaberschuldverschreibungen 354.434.497,85 Euro 
Die Inhaberschuldverschreibungen sind dem Beschluss des Kassenausschusses vom 
18.11.2008 folgend dauerhaft dem Geschäftsbetrieb gewidmet und dementsprechend 
nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. 
 
B.II.3. Sonstige Ausleihungen 
B.II.3.a  Namensschuldverschreibungen  
Namensschuldverschreibungen  160.083.333,34 
 Euro  
Öffentliche Namenspfandbriefe 57.500.000,00  Euro  
Namensschuldverschreibungen von Mitgliedern 0,00  Euro  
Hypothekennamenspfandbriefe 120.500.000,00  Euro  
ABS-Namensschuldverschreibungen 9.679.632,00  Euro  
Summe 347.762.965,34  Euro

26 
 
B.II.3.b Schuldscheinforderungen und Darlehen 
Schuldscheinforderungen 77.142.636,18  Euro  
Darlehen an Mitglieder   
- Darlehen an die RheinEnergie  16.370.000,00  Euro  
Summe 93.512.636,18  Euro  
 
B.II.4. Einlagen bei Kreditinstituten 
Berücksichtigt sind die am Bilanzstichtag vorhandenen Termin-, Tagesgeld- und Fest- 
geldanlagen der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung.

27 
 
Zusammenfassende Angaben zum Buchwert der Kapitalanlagen 
 
Kapitalanlagen 2021 Buchwert 
Euro 
Zeitwert 
Euro 
Bewertungs re- 
serve 
Euro 
I. Grundstücke, grundstücks- 
gleiche Rechte und Bauten 
einschließlich der Bauten auf 
fremden Grundstücken 
   
a) Verwaltungsgebäude 0,00  0,00  0,00  
II. Sonstige Kapitalanlagen    
1. Aktien, Investmentanteile und 
andere nicht festverzinsliche 
Wertpapiere  
   
a) KÖZU-FundMaster 174.770.242,18  179.636.501,85  4.866.259,67  
b) Immobilienspezialfonds 367.628.162,92  404.938.168,96  37.310.006,04  
c) Infrastrukturbeteiligungen 152.759.137,99  178.696.361,55  25.937.223,56  
d) Private Debt 92.993.487,90  97.948.735,21 4.955.247,31  
2. Inhaberschuldverschreibun- 
gen und andere festverzinsli- 
che Wertpapiere 
354.434.497,85 
 261.315.121,58  -93.119.376,27  
3. Sonstige Ausleihungen    
a) Namensschuldverschrei- 
bungen    
aa) Namensschuldverschrei- 
bungen 160.083.333,34  117.794.660,65  -42.288.672,69  
ab) Öffentliche Namens- 
pfandbriefe 57.500.000,00  45.500.028,01  -11.999.971,99  
ac) Namensschuldverschrei- 
bungen von Mitgliedern 0,00  0,00     0,00  
ad) Hypothekennamens- 
pfandbriefe 120.500.000,00  85.935.017,87 -34.564.982,13  
ae) ABS-Namensschuldver-
schreibungen 9.679.632,00  27.650.845,50 17.971.213,50  
b) Schuldscheinforderungen 
und Darlehen    
ba) Schuldscheindarlehen 77.142.636,18  62.441.654,48  -14.700.981,70  
bb) Darlehen an Mitglieder 16.370.000,00  16.370.000,00     0,00  
4. Einlagen bei Kreditinstituten 1.218,85  1.218,85     0,00  
Summe 1.583.862.349,21  1.478.228.314,51  -105.634.034,70

28 
 
 
Die Gesamtsummen der Buchwerte belaufen sich für den Abrechnungsverband der 
Pflichtversicherung auf 1.496.592.227,25 Euro, die der Zeitwerte auf 
1.396.471.858,56 Euro. Der sich daraus ergebende Saldo der Stillen Lasten beträgt 
100.120.368,69 Euro. 
Die Gesamtsummen der Buchwerte belaufen sich für den Abrechnungsverband der 
Freiwilligen Versicherung auf 87.270.121,96 Euro, die der Zeitwerte auf 
81.756.455,95 Euro. Der sich daraus ergebende Saldo der Stillen Lasten beträgt 
5.513.666,01 Euro. 
 
C. Forderungen 
C.I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Ver sicherungsgeschäft an: 
C.I.1. Versicherte  
Hier sind Forderungen in Höhe von 38.485,14 Euro aus überzahlten Rentenleistungen 
der Pflichtversicherung ausgewiesen. 
In der Freiwilligen Versicherung handelt es sich um Beitragszahlungen der Versicher- 
ten für das Jahr 2022 in Höhe von 284,88 Euro, die erst im Folgejahr eingegangen 
sind. 
C.I.2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 
Diese Forderungen enthalten Umlagen und Zusatzbeiträge für das Jahr 2022 sowie 
sonstige Forderungen an Mitglieder in Höhe von insgesamt 126.799,32 Euro, die am 
Bilanzstichtag noch nicht eingegangen waren. Die Forderungen werden im Jahr 2023 
getilgt. 
  
Kapitalanlagen 2022 in Millionen Euro 
ABS-Namensschuldverschreibungen (9,7 
Mio.) 
Darlehen an Mitglieder (16,4 Mio.) 
festverzinsliche Wertpapiere (354,4 Mio.) 
Hypothekennamenspfandbriefe (120,5 Mio.) 
Immobilienspezialfonds (367,6 Mio.) 
Infrastrukturbeteiligungen (152,8 Mio.) 
KÖZU-FundMaster (174,8 Mio.) 
Namensschuldverschreibungen (160,1 Mio.) 
Öffentliche Namenspfandbriefe (57,5 Mio.) 
Private Debt (93,0 Mio.) 
Schuldscheindarlehen (77,1 Mio.)

29 
 
C.I.3. Zusatzversorgungseinrichtungen 
Es handelt sich um Forderungen aus Überleitungen von Versicherungsverhältnissen 
der Pflichtversicherung in Höhe von 680.013,62 Euro. Sie wurden im Januar 2023 be- 
glichen. 
C.II. Sonstige Forderungen 
Hier sind Forderungen aus Erträgen verschiedener Fonds enthalten, die erst im Folge- 
jahr eingegangen sind.  
Außerdem beinhaltet dieser Posten Forderungen, die im Zusammenhang mit einem 
Dienstunfall entstanden sind. Diese Kosten werden vom Unfallgegner erstattet. 
 
D. Sonstige Vermögensgegenstände 
D.I. Sachanlagen und Vorräte  
Der Posten beinhaltet die Betriebs- und Geschäftsausstattung und hat sich im Wirt- 
schaftsjahr wie folgt entwickelt: 
Anfangsbestand 79.102,70 
 Euro 
Zugang 37.216,10  Euro 
Abgang 0 Euro 
Planmäßige Abschreibungen/Abgänge 25.110,61  Euro 
Summe 91.208,19  Euro 
 
D.II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schec ks und Kassenbestand 
Hier wird der Guthabenbestand der Girokonten bei der Sparkasse KölnBonn (SKB) so- 
wie den Bargeldbestand der Kasse am Bilanzstichtag 31.12.2022 ausgewiesen. 
 
D.III. Andere Vermögensgegenstände 
Es handelt sich um die Rentenzahlungen und Personalkosten für den Monat Januar 
2023, die bereits im Dezember 2022 fällig waren und an die Rentenempfänger*innen 
und die Mitarbeiter*innen ausgezahlt wurden. 
 
E. Rechnungsabgrenzungsposten 
E.I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 
Abgegrenzte Zinsen aus Direktanlagen und Tagesgeld 9.112.581,58 
 Euro 
 
E.II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 4.310,51  Euro 
Passiva 
A. Eigenkapital 
A.I. Jahresüberschuss 
Es wird kein Jahresüberschuss ausgewiesen. Er wurde in voller Höhe in die versiche- 
rungstechnischen Rückstellungen gebucht.

30 
 
A.II. Gewinnrücklagen / Verlustrücklagen 
In diesem Posten ist der Betrag zum Aufbau einer Verlustrücklage gemäß § 57 der 
ZVK Satzung ausgewiesen. 
In der Freiwilligen Versicherung wurde eine Verlustrücklage gebildet. Diese beträgt 
3.525.104,92 Euro. Die Entnahme für das Jahr 2022 wurde durch die Verantwortliche 
Aktuarin errechnet. 
 
B. Versicherungstechnische Rückstellungen 
B.I. Deckungsrückstellung 
Pflichtversicherung 
- Rückstellung für das Teilvermögen gemäß § 56 Absa tz 2 Satz 1 der ZVK-Satzung 
Die Rückstellung für Teilvermögen gemäß § 56 Absatz 2 Satz 1 der Satzung betrifft 
den umlagefinanzierten Teil der Pflichtversicherung auf Basis der Grund- bezie- 
hungsweise der Zusatzbeiträge und wird gemäß dem technischen Geschäftsplan 
nach dem sogenannten Bilanzausgleichsverfahren gebildet. Sie beträgt 
790.053.166,86 Euro. Für das Jahr 2022 wurden nach der Berechnung der Verant- 
wortlichen Aktuarin 22.810.026,08 Euro zugeführt. 
 
- Rückstellung für Überschussbeteiligung gemäß § 58  Absatz 1 der ZVK-Satzung 
Die Rückstellung für Überschussbeteiligung in der Pflichtversicherung gemäß 
§ 58 Absatz 1 der Satzung wird grundsätzlich für Leistungserhöhungen von kapital- 
gedeckten Ansprüchen in der Pflichtversicherung gebildet, und zwar durch die Ge- 
währung von Bonuspunkten. Die Überschussverteilung wird durch den Kassenaus- 
schuss beschlossen. 
Der Rückstellungsbetrag besteht unverändert in Höhe von 1.040.292,83 Euro. 
- Teildeckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 2 Satz  2 der ZVK-Satzung 
Hier ist das zum Übergang in eine Kapitaldeckung angesparte Vermögen ausge- 
wiesen. Das Vermögen beträgt 730.724.245,16 Euro.  
In Bezug auf die angewendeten Rechnungsgrundlagen wird auf die Ausführungen 
im Lagebericht verwiesen. 
 
Freiwillige Versicherung 
- Deckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 3 der ZVK- Satzung 
Die Deckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 3 der Satzung der ZVK der Stadt 
Köln für die Freiwilligen Zusatzversicherungen wird gemäß dem Technischen Ge- 
schäftsplan und den Bestimmungen der Satzung gebildet. Beiträge werden tech- 
nisch als Einmalbeiträge zum Erwerb von Versorgungspunkten verwendet. Maßgeb- 
lich für die Umrechnung von Beiträgen in Versorgungspunkte ist eine altersabhän- 
gige Versorgungspunktetabelle. Die Rückstellungen werden als Barwert der auf Ba- 
sis der Rechnungsgrundlagen errechneten zu erwartenden künftigen Leistungen er- 
mittelt. 
Die Deckungsrückstellung beträgt 85.175.293,27 Euro. Die Zuführung für das Jahr 
2022 in Höhe von 4.633.864,80 Euro wurde durch die Verantwortliche Aktuarin er- 
rechnet. 
Für beitragsfreie Jahre und Versicherungen berücksichtigt die Deckungsrückstel- 
lung eine Verwaltungskostenrückstellung gemäß §25 Abs. 3 RechVersV. 
In Bezug auf die angewendeten Rechnungsgrundlagen wird auf die Ausführungen 
im Lagebericht verwiesen.

31 
 
 
B.II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Vers icherungsfälle 
Für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird in der Pflichtversicherung ein Be- 
trag in Höhe von 180.252,14 Euro, in der Freiwilligen Versicherung in Höhe von 
25.130,91 Euro 
 ausgewiesen. 
 
Für bis zum Bilanzstichtag bekannte Versicherungsfälle wird die Rückstellung individu- 
ell bewertet. Für die Berücksichtigung jener Fälle, welche eingetreten, aber noch nicht 
an die Kasse gemeldet worden sind, wird eine Spätschadenrückstellung pauschal ge- 
bildet. 
 
B.III Rückstellung für Überschussbeteiligung 
 
Die Rückstellung für Überschussbeteiligung in der Freiwilligen Versicherung bleibt un- 
verändert und beträgt 5.000,00 Euro. 
 
C. Andere Rückstellungen 
C.I. Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpfl ichtungen 
Hierbei handelt es sich um die Rückstellung für anteilige Pensionsverpflichtungen ge- 
genüber den bei der ZVK aktiv Beschäftigten und ehemaligen Beamt*innen der Stadt 
Köln in Höhe von 7.117.082,00 Euro (Vorjahr 6.401.132,00 Euro). Die Dotierung der 
Rückstellung erfolgte nach den Berechnungen eines versicherungsmathematischen 
Gutachtens und entspricht grundsätzlich dem Teilwertverfahren. Als Rechnungs- 
grundlagen dienten die Richttafeln 2005 G von Professor Dr. Klaus Heubeck. Gemäß 
§ 36 GemHVO NRW wurde ein Rechnungszins von 5,0 % zugrunde gelegt. Für Be- 
amt*innen mit einem Einstellungsdatum vor 1998 werden für Zeiten vor 1998 keine 
Rückstellungen gebildet. Die ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen bedecken nur 
den Beschäftigungszeitraum bei der ZVK Köln ab dem 1.1.1998.

32 
 
C.II. Sonstige Rückstellungen 
Bezeichnung Stand 
01.01.2022 
Inanspruch- 
nahme 
Auflösung Zuführung Endstand 
31.12.2022 
 Euro Euro Euro Euro Euro 
Urlaubsansprü- 
che der Mitarbei- 
ter*innen 
200.845,22 
 0,00  200.845,22  168.198,66  168.198,66  
Beihilferückstel- 
lung 
1.143.175,00 
 0,00  175.313,00  0,00  967.862,00  
Rückstellung für 
Altersteilzeit 
0,00 
 0,00  0,00  59.309,00  59.309,00  
Aufbewahrung 
Geschäftsunterla- 
8.640,00 
 2.160,00  0,00  1.710,00  8.190,00  
Kosten Versiche- 
rungsmathema- 
tik/Aktuar in  
21.420,00  21.420,00  0,00  22.610,00  22.610,00  
Interne Jahresab- 
schlusskosten 
23.274,08 
 23.274,08  0,00  28.433,56  28.433,56  
Ext. Jahresab- 
schluss- und 
Prüfkosten  
22.431,50  0,00  0,00  22.431,50  44.863,00  
Druck des Ge- 
schäftsberichtes 
3.700,00 
 1.600,00  0,00  2.500,00  4.600,00  
Sonstiges     0,00  0,00  0,00  118.952,40  118.952,40  
Summe 1.423.485,80  48.454,08  376.158,22  364.836,12  1.423.018,62  
Die Berechnung der Rückstellungen für Beihilfen und Altersteilzeit erfolgte durch ein 
entsprechendes versicherungsmathematisches Gutachten. Bei den Rückstellungen für 
die externen Jahresabschlusskosten wurden die Vorjahreskosten geringfügig erhöht.  
 
D. Andere Verbindlichkeiten 
D.I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossen en Versicherungsgeschäft ge- 
genüber 
D.I.1. Versicherte 
Hier handelt es sich um Rentenbeträge, die aufgrund unstimmiger Kontoangaben von 
Versicherten nicht an diese ausgezahlt werden konnten. Daneben sind Erstattungen 
von zu viel gezahlten Beiträgen enthalten. 
 
D.I.2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 
Es werden die Rückzahlungsansprüche der Mitglieder ausgewiesen. Sämtliche Ver- 
bindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 
D.I.3. Zusatzversorgungseinrichtungen 
Es handelt sich um Verbindlichkeiten gegenüber anderen Zusatzversorgungseinrich- 
tungen aus Überleitungen von Versicherungsverhältnissen der Pflichtversicherung. 
Diese Verbindlichkeiten wurden im Januar 2023 erfüllt.

33 
 
D.II. Sonstige Verbindlichkeiten 
Hier werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Hinzu 
kommen für die Freiwillige Versicherung Verbindlichkeiten gegenüber der Zentralen 
Zulagenstelle für Altersvermögen aus der Rückforderung von Zulagen nach dem Al- 
tersvermögensgesetz. Alle Verbindlichkeiten wurden inzwischen erfüllt. 
 
E. Rechnungsabgrenzungsposten 
Hier sind Zahlungseingänge aufgeführt, die vor Fälligkeit auf den Konten der ZVK ein- 
gegangen sind.

34 
 
4 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 
I. Versicherungstechnische Rechnung 
I.1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 
Pflichtversicherung 
Die Beiträge aus Umlagen in Höhe von 109.240.937,07 Euro sind gegenüber dem Vor- 
jahr um 4.027.083,85 Euro gestiegen. Der Umlagesatz betrug unverändert 5,8 % des 
jeweiligen zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. 
Die Zusatzbeiträge, die zum Aufbau einer Kapitaldecke in Höhe von 3,2 % des jeweili- 
gen zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes erhoben werden, betrugen im Jahr 2022 
60.192.979,21 Euro und sind gegenüber dem Vorjahr um 2.224.822,56 Euro gestie- 
gen. 
 
In 2022 wurden von anderen Zusatzversorgungskassen, mit denen eine entspre- 
chende Überleitungsvereinbarung besteht, Beiträge in Höhe von 2.605.627,96 Euro für 
300 (Vorjahr 425) Fälle an die ZVK übergeleitet. 
Freiwillige Versicherung 
Hier sind die für das Jahr 2022 eingegangenen Beiträge zur Freiwilligen Versicherung 
in Höhe von 4.355.166,58 Euro ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine 
Verminderung um 165.469,31 Euro (3,80 %). 
In diesem Posten sind zudem die im Jahr 2022 durch die Zentrale Zulagenstelle für Al- 
tersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (ZfA) überwiesenen Zula- 
gen nach der „Riester“-Förderung ausgewiesen (198.092,88 Euro). Diese werden wie 
die Beiträge dem jeweiligen Versicherungskonto gutgeschrieben und entsprechend der 
Punktetabelle bewertet.  
I.2. Erträge aus Kapitalanlagen 
I.2.a Erträge aus Grundstücken und grundstücksgleic hen Rechten und Bauten ein- 
schließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 
Dieser Posten entfällt im Jahr 2022 erstmalig

35 
 
I.2.b Erträge aus anderen Kapitalanlagen 
Zinsen und ähnliche Erträge aus Vermögensanlagen der ZVK: 
Darlehen RheinEnergie Entalo 834.870,00  Euro 
Namensschuldverschreibungen von Mitgliedern 0,00  Euro 
Ertragsausschüttungen KÖZU-FundMaster 0,00  Euro 
Immobilienfonds 12.517.174,85 Euro 
Infrastrukturbeteiligungen 1.755.131,38  Euro 
Private Debt 2.211.010,60 Euro 
Namensschuldverschreibungen 3.672.768,31  Euro 
Öffentliche Namenspfandbriefe 1.158.741,12  Euro 
Schuldscheindarlehen 3.070.327,89  Euro 
Inhaberschuldverschreibungen 5.770.695,04  Euro 
Hypothekennamenspfandbriefe 2.048.019,62  Euro 
Termin- und Festgeldzinsen 0,00  Euro 
ABS-Namensschuldverschreibungen 135.761,53  Euro 
Auflösung Agien -783.522,73  Euro 
Reduzierung Disagio 327.639,07  Euro 
Summe 32.718.616,68  Euro  
 
I.2.c Erträge aus Zuschreibungen 
Erträge aus Zuschreibungen entstanden im abgelaufenen Jahr nicht.  
I.2.d Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 
Es handelt sich hier um Kursgewinne, die im Zusammenhang mit der Rückgabe von 
Anteilen verschiedener Fonds erzielt wurden.  
I.3. Aufwendungen für Versicherungsfälle 
I.3.a Zahlungen für Versicherungsfälle 
Pflichtversicherung  
Die Anzahl der Betriebsrentenempfänger*innen ist von 21.841 auf 22.205 gestiegen. 
Die laufenden Rentenleistungen betrugen insgesamt 104.941.112,01 Euro und sind 
gegenüber dem Vorjahr um 2,37 % (Steigerung Vorjahr 0,04 %) gestiegen. 
 
In 61 Fällen (Vorjahr 56) wurden Renten aus der Pflichtversicherung nach der ZVK-
Satzung abgefunden. Es entstanden Aufwendungen in Höhe von 169.235,85 Euro 
(181.224,75 Euro). 
In 24 Fällen (Vorjahr 28) wurden beitragsfrei Versicherten die gezahlten Beiträge be- 
ziehungsweise die Eigenbeteiligung an der Umlage erstattet 5.172,94 Euro 
(8.000,61 Euro). 
In 1.055 Fällen (Vorjahr 251) wurde eine Erstattung gemäß § 225.I SGB VI an ver- 
schiedene Rentenversicherungsträger überwiesen 899.578,84 Euro (181.528,04 Euro).  
In 372 Fällen (Vorjahr 459) wurden Beiträge an andere Zusatzversorgungskassen, mit 
denen ein entsprechendes Abkommen besteht, übergeleitet beziehungsweise ein Bar- 
wertausgleich durchgeführt 4.514.065,93 Euro (4.484.958,88 Euro).  
Freiwillige Versicherung 
Die Rentenleistungen für die bis zum 31.12.2022 eingetretenen Versicherungsfälle in 
der Freiwilligen Versicherung betrugen 1.702.471,85 Euro (Vorjahr 1.369.736,95 Euro).

36 
 
In 18 Fällen wurde die Rente abgefunden. Für diese Kapitalisierungen wurden insge- 
samt 146.750,94 Euro aufgewendet. 
Es wurden 34.409,53 Euro für Beitragsabfindungen an 6 (Vorjahr 5) Versicherte nach 
Vertragskündigung gezahlt. In 2022 erfolgten außerdem 1 Abgabe von Altersvorsorge- 
vermögen an andere Anbieter (6.226,21 Euro). 
In 8 Fällen wurden Zahlungen an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im 
Rahmen des Versorgungsausgleiches geleistet (2.914,60 Euro). Rückzahlungen von 
Zulagen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Renten- 
versicherung Bund (ZfA) erfolgten in Höhe von 29.644,58 Euro. 
I.3.b Veränderung der Rückstellung für noch nicht a bgewickelte Versicherungsfälle 
Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurden von der 
Verantwortlichen Aktuarin nach Erstellung des Jahresabschlusses berechnet. 
I.4. Veränderung der übrigen versicherungstechnisch en Netto- Rückstellungen 
Die Veränderungen der versicherungstechnischen Rückstellungen wurden ebenfalls 
nach Erstellung des Jahresabschlusses durch die Verantwortliche Aktuarin berechnet. 
Sie entfallen mit 85.441.366,69 Euro auf die Pflichtversicherung und mit 
4.633.864,80 Euro auf die Freiwillige Versicherung.  
 
I.5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung 
I.5.a Verwaltungsaufwendungen für Versicherungsvert räge  
Der Posten setzt sich wie folgt zusammen: 
Besoldung und Versorgungsbezüge an Beamt*innen 917. 826,54
 Euro 
Beihilfen an Beamt*innen und  
Versorgungsempfänger*innen -106.852,66 
 Euro 
Vergütung an Beschäftigte 819.663,17  Euro 
Sozialabgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung 
und Unterstützung 229.678,64  Euro 
Sonstiger Personalaufwand 0,00 Euro 
Aufwand für EDV 335.141,78 Euro 
Vergütung für bezogene Dienstleistungen 26.108,89  Euro 
Telefon- und Postgebühren 26.599,61  Euro 
Bürobedarf 12.799,69 Euro 
Sonstige Abschreibungen 20.443,51 Euro 
Sonstiger Verwaltungsaufwand 556.443,45  Euro 
Sonstige Aufwendungen 12.416,95  Euro 
Summe  2.850.269,57  Euro  
 
- Personalkosten 
In den Beträgen der Personalkosten sind die Rückstellungen für im Jahr 2022 nicht 
in Anspruch genommenen Erholungsurlaub und für Pensionsverpflichtungen be- 
rücksichtigt. Die Personalkosten mit Ausnahme der genannten Rückstellungen wer- 
den von der Kasse an die Stadt Köln erstattet. 
- Aufwand für EDV  
Der Posten beinhaltet mit 292.018,87 Euro  die Kosten der Zusatzversorgungskasse 
der bayerischen Gemeinden und der Bayerischen Versicherungskammer für die Nut- 
zung des dortigen Rechenzentrums. Daneben sind die anteiligen Kosten für Betrieb,

37 
 
Reparatur und Wartung der kasseneigenen EDV-Einrichtungen sowie die Nutzung der 
vom Rechenzentrum der Stadt Köln zur Verfügung gestellten Leistungen enthalten. 
- Vergütung für bezogene Dienstleistungen 
Dieser Posten enthält den anteiligen Betrag an Verwaltungskosten, Betriebskosten und 
Fallkostenerstattungen. 
- Sonstige Abschreibungen 
Es handelt sich hier um planmäßige Abschreibungen bei der Betriebs- und Geschäfts- 
ausstattung und bei den immateriellen Vermögensgegenständen. 
- Sonstiger Verwaltungsaufwand 
Dieser Posten beinhaltet die Kalkulatorische Miete, Dienstreisen, Entsorgungen, Kon- 
toführungsgebühren, Druckaufträge etc. 
- Sonstige Aufwendungen 
Dieser Posten enthält den Mitgliedsbeitrag für die Arbeitsgemeinschaft kommunale und 
kirchliche Altersversorgung (AKA) e.V. sowie den Kommunalen Arbeitgeberverband 
Nordrhein-Westfalen (KAV). 
 
I.5.b Sonstige Aufwendungen 
Dieser Posten enthält die anteiligen Kosten für die sonstigen Verwaltungstätigkeiten, die 
nicht im Zusammenhang mit der Verwaltung von Versicherungsverträgen oder den Auf- 
wendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen stehen. 
Der Gesamtbetrag setzt sich aus den folgenden Positionen zusammen. Zur weiteren Er- 
läuterung wird auf die Erläuterungen unter I.5.a verwiesen. 
Besoldung und Versorgungsbezüge an Beamt*innen 138. 361,87 
 Euro 
Beihilfen an Beamt*innen und  
Versorgungsempfänger*innen -16.107,98 
 Euro 
Vergütung an Beschäftigte 123.563,79 Euro 
Sozialabgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung 
und Unterstützung 34.623,93  Euro 
Sonstiger Personalaufwand 0,00  Euro 
Aufwand für EDV 9.060,84  Euro 
Vergütung für bezogene Dienstleistungen 5.485,92  Euro 
Telefon- und Postgebühren 5.589,02  Euro 
Bürobedarf 2.689,43 Euro 
Sonstige Abschreibungen 4.295,52  Euro 
Sonstiger Verwaltungsaufwand 116.618,03  Euro 
Sonstige Aufwendungen 2.609,01  Euro 
Summe  426.789,38  Euro  
 
 
I.6. Aufwendungen für Kapitalanlagen 
I.6.a Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalan lagen, Zinsaufwendungen und 
sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 
Folgende Kosten wurden anteilig auf den Funktionsbereich Verwaltung von Kapitalan- 
lagen aufgeteilt:

38 
 
Besoldung und Versorgungsbezüge an Beamt*innen 233. 894,55 Euro 
Beihilfen an Beamt*innen und  
Versorgungsempfänger*innen -27.229,82 
 Euro 
Vergütung an Beschäftigte 208.879,06 Euro 
Sozialabgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung 
und Unterstützung 58.530,21 Euro 
Sonstiger Personalaufwand 0,00  Euro 
Aufwand für EDV 8.221,88  Euro 
Vergütung für bezogene Dienstleistungen 4.977,96  Euro 
Telefon- und Postgebühren 5.071,52  Euro 
Bürobedarf 2.440,41  Euro 
Sonstige Abschreibungen 3.897,79  Euro 
Sonstiger Verwaltungsaufwand 199.911,32  Euro 
Aufwendungen für die Verwaltung der Kapitalanlagen 577.005,82  Euro 
Sonstige Aufwendungen 2.367,43 Euro 
Summe  1.277.968,13  Euro  
 
Der Betrag in Höhe von 577.005,82 Euro für die Verwaltung von Kapitalanlagen 
enthält unter anderem die Kosten für Gutachter- und Beratungskosten 
(272.121,01 Euro) sowie die Kosten für die Verwaltung der Direktanlagen in Höhe 
von 287.355,41 Euro in der Pflichtversicherung und 17.259,22 Euro in der Freiwilli- 
gen Versicherung. 
 
I.6.b Abschreibungen auf Kapitalanlagen 
Im Jahr 2022 ist eine Abschreibung in Höhe von 2.412.146,15 Euro des Fonds Savills 
European Retail Fund, eine Abschreibung in Höhe von 380.878,10 Euro des PGIM 
Euro Core Fund sowie eine Abschreibung auf die Inhaberschuldverschreibung Terna 
Rete 
 Elettrica in Höhe von 1.704.150,00 Euro erfolgt.  
I.6.c Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 
Im Jahr 2022 haben sich keine Kursverluste ergeben. 
 
Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 
Das versicherungstechnische Ergebnis weist einen Gewinn in Höhe von 
22.829,63 Euro aus.

39 
 
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung 
II.1. Sonstige Erträge 
Verwaltungskostenerstattung 967,60 
 Euro  
Zinsen aus Umlagen 20.917,85  Euro  
Zinsen aus Zusatzbeiträgen 7.764,05  Euro  
Periodenfremde Erträge 825,97  Euro  
Erträge aus Auflösung von Rückstellungen 5,40  Euro  
Schadenersatz 0,00  Euro  
Sonstige betriebliche Erträge 0,00  Euro  
Summe  30.480,87  Euro  
 
II.2. 
 Sonstige Aufwendungen  
Zinsaufwand Pensionsrückstellungen 320.056,60  Euro  
Zinsaufwendungen Beihilferückstellungen 57.158,75  Euro  
Gutachter – und Beratungskosten allgemein 34.105,40  Euro  
Kosten Jahresabschluss 51.029,31  Euro  
Kosten AKA-Tagung 50,00  Euro  
Periodenfremde Aufwendungen 92.861,52  Euro  
Kosten Kassenausschuss 15,42  Euro  
Summe  555.277,00  Euro  
II.3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 
Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit weist einen Verlust in Höhe von 
501.966,50 Euro aus. Die Differenz zum Vorjahr (Jahresüberschuss in Höhe von 
240.117,62 Euro) lässt sich im Wesentlichen durch die Abschreibungen (s. I.6.b) und 
den Sonderertrag aus der Veräußerung des Jakordenhauses im Jahr 2021 erklären.  
II.4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag  
Im Jahr 2022 sind keine Steuern vom Einkommen und vom Ertrag angefallen. 
II.5. Sonstige Steuern 
Sonstige Steuern sind im Jahr 2022 nicht angefallen. 
II.6.  Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 
Der Jahresfehlbetrag beträgt 501.966,50 Euro. 
II.8. Entnahme aus der Verlustrücklage 
Die Entnahme aus der Verlustrücklage der Freiwilligen Versicherung in Höhe von 
501.966,50 Euro erfolgte entsprechend der Berechnung der Verantwortlichen Aktuarin. 
II.9. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 
Durch die Entnahme aus der Verlustrücklage wird kein Bilanzverlust ausgewiesen.

40 
 
5 Mitglieder der Organe der ZVK 
I. Kassenausschuss  
Mitglieder des Kassenausschusses 
Stadtdirektorin Andrea Blome Leiter in  der Kasse und Vorsi tzende  des  
Kassenausschusses  
  
Rolf Brief (bis 31.03.2022) 
Frank Spölgen (ab 01.05.2022) 
Sparkasse KölnBonn 
Stellvertretender Leiter der Kasse  
und Stellvertretender Vorsitzender des  
Kassenausschusses  
  
Mitgliedervertretung  Stellvertretung  
Dr. Monique Offelder 
Stadt Köln  
Bernd Rosenberger 
Stadt Köln 
  
Frank Spölgen 
Sparkasse KölnBonn 
Thomas Blaeser  
Stadt Köln 
  
Markus Sterzl 
Stadtwerke 
Karl-Heinz Böhle 
RheinEnergie AG 
  
Norbert Florin  
Kliniken der Stadt Köln gGmbH 
Dr. Bernhard Steinmetz 
Flughafen Köln/Bonn GmbH 
  
Versichertenvertretung  Stellvertretung  
Jörg Dicken 
Vorsitzender Gesamtpersonalrat  
der Stadt Köln 
Gabriele Tilk 
Gesamtpersonalrätin der Stadt Köln 
  
Marco Steinborn 
Betriebsrat 
Kölner Verkehrs-Betriebe Köln AG 
Rolf Brief (bis 31.03.2022) 
Petra Brunsch (ab 01.04.2022) 
Personalratsvorsitzende Sparkasse KölnBonn 
  
Valentin Pilz  
Betriebsrat 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH 
Marion Krohn (bis 31.07.2022) 
Klaus Keller (ab 01.08.2022) 
Betriebsrat 
SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH 
  
Gerhard Vollmer (bis 30.04.2022) 
Sven Hepek (ab 01.05.2022) 
Betriebsrat 
RheinEnergie AG  
Gaetano Magliarisi  
Betriebsratsvorsitzender 
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG 
 
  
Gastsitze   
Stefan Siewert 
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co.KG  
 
Iris Domernicht 
SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH 
 
Peter Rothhaar 
Betriebsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH

41 
 
II. Geschäftsführung 
Philipp Kellersmann Geschäftsführer der ZVK (ab 01.04.2022) 
Bettina Hoenigmann  Stellvertretende Geschäftsführerin der ZVK 
  
6  Ergänzende Angaben 
P
ersonal 
Der Beschäftigtenstand (Beamt*innen sowie Beschäftigte, jedoch ohne Auszubildende) 
betrug unter Berücksichtigung der anteiligen Personallasten der Beihilfekasse am Jah-
resende umgerechnet auf Vollzeitstellen: 
 2022 2021 
Beamt*innen  11,13 10,61 
Beschäftigte 19,40 16,41 
Summe 30,53 27,02 
 
Die anteiligen Versorgungsbezüge an ehemalige Geschäftsführer betrugen 
42.229,38 Euro. 
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen 
Geschäfte zu nicht marktüblichen Preisen mit nahestehenden Unternehmen oder Per-
sonen wurden nicht getätigt. 
Zeichnungs-/Übernahmeverpflichtungen 
Aus den Immobilienfonds bestehen per 31.12.2022 noch Verpflichtungen in Höhe von 
68,96 Mio. Euro, aus den Infrastrukturbeteiligungen 46,85 Euro, aus Private Equitiy 
Fonds 73,62 Mio. Euro und aus Private Debt Fonds 37,30 Mio. Euro. 
Abschlussprüferhonorar 
Die im Geschäftsjahr 2022 durch die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsge-
sellschaft Steuerberatungsgesellschaft berechneten Honorare für die Abschlussprü-
fung 2021 betrugen 22.431,50 Euro (brutto). Eine Rückstellung für die Prüfung des 
Jahresabschlusses 2022 wurde in Höhe von 22.431,50 Euro gebildet. 
 
Köln, den 31.08.2023 
 
 
 
 
Philipp Kellersmann Bettina Hoenigmann 
Geschäftsführer Stellvertretende Geschäftsführerin 
09.11.2023
09.11.2023

Anlage 2 Anlagenspiegel 2022

2439 Zeichen

Anlage 2 
Anlagenspiegel zum 31.12.2022 
Posten des Anlagevermögens Bilanzwerte Zugänge Umbuchungen Abgänge Zuschreibungen Abschreibungen Bilanzwerte 
Vorjahr Geschäftsjahr 
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 
A. Immaterielle Vermögensgegenstände 
1. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterun g 
des Geschäftsbetriebes 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
2. Entgeltlich erworbener Geschäft-oder Firmenwert 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
3. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 3.526,22 0,00 0,00 0,00 0,00 3.526,22 0,00 
4. Summe A. 3.526,22 0,00 0,00 0,00 0,00 3.526,22 0,00 
B.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
B.II. Kapitalanlagen in verbundenen 
Unternehmen und Beteiligungen 
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0, 00  0,00  0,00  0,00 0,00 
3.  Beteiligungen 0,00 0,00 0,00  0,00  0,00  0,00 0,00 
4. 
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein 
Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
5. Summe BII. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
B.III. Sonstige Kapitalanlagen 
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen  
und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 675.690.171,60 147.725.010,57 0,00 32.471.126,93 0,00 2. 793.024,25 788.151.030,99 
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere 
festverzinsliche Wertpapiere 249.234.669,18 116.165.071,19 0,00 9.261.092,52 0,00 1.7 04.150,00 354.434.497,85 
3. Hypotheken-, Grundschuld- und  Rentenforderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
4. Sonstige Ausleihungen 
a) Namensschuldverschreibungen 319.679.632,00 38.500.000,00 0,00 10.416.666,66 0,00 0,0 0 347.762.965,34 
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 137.790.617,4 6 7.826,12 0,00 44.285.807,40 0,00 0,00 93.512.636,18 
c) Darlehen u. Vorauszahlungen auf Vers.Scheine 0,00 0 ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
d) übrige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
5. Einlagen bei Kreditinstituten 44.632.115,17 0,00 0,00 44.630.896,32 0,00 0,00 1.218,85 
6. Andere Kapitalanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
7. Summe BIII. 1.427.027.205,41 302.397.907,88 0,00 141.065.589,83 0,00 4.497.174,25 1.583.862.349,21 
1.427.027.205,41 302.397.907,88 0,00 141.065.589,83 0,00 4.497.174,25 1.583.862.349,21 
Insgesamt 1.427.030.731,63 302.397.907,88 0,00 141.065.589,83 0,0 0 4.500.700,47 1.583.862.349,21 
Zwischensumme B.I.-III.

Anlage 7 Aktualisierter Beschlussvorschlag

432 Zeichen

1100 25.01.2023 
1100/0  
  
Ergänzung des Beschlussvorschlags der Vorlage 3268/2023 
 
Der Beschlussvorschlag ist wie folgt ergänzen (Ergänzung kursiv): 
Beschluss: 
Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der 
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2022 gemäß § 6 
Absatz 1 und § 60 a der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln in der 
zu diesem Beschluss beigefügten Fassung fest.

Beratungsverlauf (3)

05.02.2024 Finanzausschuss
TOP 10.22 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2024 Rat
TOP 10.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung (Fachausschuss)

Details

Aktenzeichen
3268/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.01.2024
Erstellt
12.10.2023 14:29