3268/2023
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 2022
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Anlage 3 Bilanz 2022
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Anlage 3 2022 Vorjahr Euro Euro Euro A. I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00 3.526 ,22 B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 II. Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 788.151.030,99 675.690.171,60 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 354.434.497,85 249.234.6 69,18 3. Sonstige Ausleihungen a) Namensschuldverschreibungen 347.762.965,34 319.679 .632,00 b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 93.512.636,1 8 137.790.617,46 4. Einlagen bei Kreditinstituten 1.218,85 1.583.862.349,21 44.632.115,17 C. Forderungen I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: 1. Versicherungsnehmer 38.770,02 48.362,49 2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 126.799,32 86.701, 82 3. Zusatzversorgungseinrichtungen 680.013,62 576.284,4 7 II. Sonstige Forderungen 488.369,12 1.333.952,08 365.818,00 D. Sonstige Vermögensgegenstände I. Sachanlagen und Vorräte 91.208,19 79.102,70 II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 20.736.740,86 85.099.265,67 III. andere Vermögensgegenstände 8.093.402,03 28.921.351,0 8 7.944.221,31 E. Rechnungsabgrenzungsposten I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 9.112.581,58 9.226.3 98,76 II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 4.310,51 9.116 .892,09 1.560,16 Summe der Aktiva 1.623.234.544,46 1.530.458.447,01 Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Sitz: Köln Jahresbilanz zum 31.12.2022 Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände Kapitalanlagen Anlage 3 2022 Vorjahr Euro Euro Euro A. Eigenkapital I. Jahresüberschuss 1. Verlustvortrag 0,00 0,00 2. Jahresüberschuss 0,00 0,00 II. Verlustrücklagen Satzungsmäßige Rücklagen 3.525.104,92 3.525.104,92 4.027.071,42 B. Versicherungstechnische Rückstellungen I. Deckungsrückstellung 1.606.992.998,12 1.516.917.766,63 II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 205.383,05 189.733,57 III. Rückstellung für Leistungsverbesserung 5.000,00 1.607 .203.381,17 5.000,00 C. Andere Rückstellungen I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 7.117.082,00 6.401.132,00 II. Sonstige Rückstellungen 1.423.018,62 8.540.100,62 1.423.485,80 D. Andere Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber 1. Versicherungsnehmern 4.753,12 8.798,49 2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 37.652,43 33.428,2 5 3. Zusatzversorgungseinrichtungen 1.077.415,27 1.193.4 66,61 II. Sonstige Verbindlichkeiten 280.078,69 1.399.899,51 257.623,54 davon: aus Steuern: 0,00 € (Vorjahr 0,00 € ) im Rahmen der sozialen Sicherheit: 0,00 € (Vorjahr 0,00 € ) E. Rechnungsabgrenzungsposten 2.566.058,24 2.566.058,24 940,70 Summe der Passiva 1.623.234.544,46 1.530.458.447,01 0,00 0,00 Es wird bestätigt, dass die unter Passiva A eingestellte Verlustrücklage und die unter Passiva B eingestellten Versicherungstechnischen Rückstellungen nach Maßgabe des technischen Geschäftsplans berechnet wurden. Susanne Rosenbusch Verantwortliche Aktuarin Jahresbilanz zum 31.12.2022 Passiva Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Sitz: Köln
Anlage 5 Lagebericht 2022
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6 Lagebericht 2022 Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 1 Allgemeines Geschäftsgrundlage ist im Berichtsjahr 2022 die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) zuletzt geändert durch die 15. Änderungssatzung vom 10.06.2018. Gemäß § 62 der ZVK-Satzung beträgt im Versicherungszweig der Pflichtversicherung (Abrechnungsverband I) der unverändert gültige Umlagesatz 5,8 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Darüber hin- aus wird seit dem 01.01.2003 ein Zusatzbeitrag zum Aufbau einer Kapitaldeckung erhoben. Die Höhe des Zusatzbeitrages beträgt im Berichtsjahr weiterhin 3,2 % des jeweiligen zusatzversor- gungspflichtigen Entgeltes. Der Arbeitnehmeranteil an der Umlage beträgt 0,3 % der zusatzver- sorgungspflichtigen Entgelte. In seiner Sitzung am 16.11.2021 hat der Kassenausschuss ZVK auf Empfehlung des Verantwortlichen Aktuars beschlossen, die zuvor genannten Hebesätze in un- veränderter Höhe beizubehalten. Geschäftsgrundlage im Bereich der Freiwilligen Versicherung für Vertragsabschlüsse bis zum 31.12.2009 sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum Tarif 2002 in der jeweils gültigen Fassung. Der Kassenausschuss ZVK hat in seiner Sitzung am 12.05.2014 zuletzt der 5. Änderung der AVB zum Tarif 2002 zugestimmt. Der Tarif 2002 wird seit dem 01.01.2010 im geschlossenen Bestand fortgeführt. Geschäftsgrundlage für Vertragsabschlüsse in der Freiwilligen Versicherung im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 30.06.2012 sind die AVB zum Tarif 2009 (ZVK PlusPunktRente) in der je- weils gültigen Fassung. Das damalige Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) hat den Tarif 2009 mit Erlass vom 25.09.2009 genehmigt. Der Kassenausschuss ZVK hat zuletzt in seiner Sitzung am 08.03.2012 der 1. Änderung der AVB zum Tarif 2009 zugestimmt. Der Tarif 2009 wird seit dem 01.07.2012 ebenfalls im geschlossenen Bestand fortgeführt. Seit dem 01.07.2012 bietet die ZVK der Stadt Köln im Versicherungszweig der Freiwilligen Versi- cherung für den Abschluss von neuen Verträgen den geschlechtsneutralen Tarif 2012 an. Das damalige MIK NRW hat mit Erlass vom 27.04.2012 die 1. Änderung des Tarifes 2009 sowie den Tarif 2012 genehmigt. Der Kassenausschuss ZVK hat zuletzt der 1. Änderung der AVB zum Tarif 2012 am 13.05.2016 zugestimmt. Die Anzeige des Beschlusses hat das damalige Ministerium für Inneres und Kommunales als Aufsichtsbehörde mit Erlass vom 06.07.2016 angenommen. Als Reaktion auf die aktuelle Kapitalmarktsituation hat der Kassenausschuss der ZVK der Stadt Köln in seiner Sitzung am 13. November 2018 die Einführung eines neuen Tarifes (Tarif 2019) mit einem Garantiezins von 0,9 % im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung be- schlossen. Die Genehmigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKGD), das nunmehr Aufsichtsbehörde der Kasse ist, wurde am 18. Dezember 2018 (damals Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG)) erteilt. Der neue Tarif gilt für Neuabschlüsse seit dem 1. Juli 2019. Der Jahresabschluss 2022 wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbu- ches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) in der Fassung vom 19.12.2018 erstellt. 7 2 Geschäftsverlauf In der Pflichtversicherung sind die Beiträge aus Umlagen im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr von 105.213.853,22 Euro auf 109.240.937,07 Euro gestiegen. Ursächlich hierfür war die tarifliche Vergütungssteigerung. Zusatzbeiträge sind im Jahr 2022 in Höhe von 60.192.979,21 Euro (Vorjahr 57.968.156,65 Euro) eingegangen. Ferner sind bei der Pflichtversicherung Überleitungen in Höhe von 2.605.627,96 Euro (Vorjahr 2.636.744,48 Euro) verbucht worden. Im Jahr 2022 sind im Versicherungszweig der Freiwilligen Versicherung 4.157.073,70 Euro (Vor- jahr 4.305.327,44 Euro) an Beiträgen sowie 198.092,88 Euro (Vorjahr 215.308,45 Euro) an sons- tigen versicherungstechnischen Erträgen eingegangen. Die Aufwendungen für Versicherungsfälle in der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versi- cherung sind 2022 um 3.564.146,63 Euro (3,27 %) auf insgesamt 112.470.842,66 Euro (Vorjahr 108.906.696,03 Euro) gestiegen. In dem Betrag sind Beitragsüberleitungen und Beitragsrückge- währungen sowie die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthalten. Die Dynamisierung der Betriebsrenten um 1 % zum 01.07.2022 ist satzungsgemäß erfolgt. Die Stei- gerung bei den reinen Rentenleistungen betrug gegenüber dem Vorjahr 2.784.463,10 Euro (2,67 %). Die Anzahl der Rentner*innen ist auch im Jahr 2022 gestiegen. Das Netto-Kapitalanlageergebnis einschließlich der Kosten für die Kapitalanlagen, der realisier- ten Kursgewinne beziehungsweise Kursverluste, der Zuschreibungen und Abschreibungen hat sich im Berichtsjahr 2022 auf 29.451.251,91 Euro gegenüber 45.954.296,07 Euro im Jahr 2021 verringert. Der gegenüber dem Jahr 2021 gesunkene Betrag erklärt sich durch deutlich geringere Kursgewinne beim Verkauf von Fondsanteilen im Immobilien- und Infrastrukturbereich. Außer- dem waren im Jahr 2022 Abschreibungen in Höhe von 4.497.174,25 Euro erforderlich. Das Kapitalanlageergebnis wird durch die folgenden wesentlichen Fakten beschrieben: Das Jahr 2022 war geprägt von vielfältigen Belastungsfaktoren, die sich auch auf die Kapital- märkte auswirkten. Geopolitische Risiken und Unsicherheiten erreichten in Europa mit dem Ukra- ine Krieg eine neue Dimension und stark steigende Inflationsraten sowie in der Folge rapide Zins- erhöhungen bremsten das weltweite Wirtschaftswachstum, welches nach der pandemiebeding- ten Verlangsamung wieder an Fahrt aufgenommen hatte. Vor allem hohe Energie- und Nah- rungsmittelpreise wirkten sich negativ auf das Konsumverhalten aus und bedingt durch steigende Zinsen verschlechterte sich das Investitions- und Finanzierungsumfeld in vielen Anlageklassen. Anlagepolitik • Die Kasse hatte im Jahr 2019 zur weiteren Entwickl ung der Strategischen Anlagepolitik ge- meinsam mit einem Berater eine ALM-Studie durchgeführt und ein optimales Portfolio „B7“ entwickelt, welches als Grundlage der Kapitalanlagestrategie der Jahre 2020 bis 2022 umge- setzt werden sollte und die Einführung der neuen Anlageklasse Private Equity vorsah. • Als Auswirkung der COVID 19 Pandemie hatten sich d ie Rahmenbedingungen an den Kapi- talmärkten allerdings in 2020 deutlich verändert, weshalb eine Neuberechnung des optimalen Portfolios und eine Anpassung des Risikobudgets durchgeführt wurden. Ermittelt wurde das Zielportfolio „P4“, das eine Reduktion der Aktienquote, eine Erhöhung der Direktanlagen, den Verzicht auf liquide Staats- und Unternehmensanleihen sowie eine Erhöhung der Anlagequo- ten in Alternativen Anlagen vorsieht. Die Renditeerwartung des Portfolios P4 wurde vom Be- rater mit 3,3% p.a., das Verlustpotential mit 9,8% p.a. ermittelt. Auf der Basis eines prognosti- zierten Gesamtvermögens von 1,5 Milliarden Euro in 2022 entsprach dies einem potentiellen Verlust von 147 Millionen Euro für die Pflichtversicherung und 7 Millionen Euro für den Ab- rechnungsverband der Freiwilligen Versicherung. • Für die beiden Abrechnungsverbände Pflichtversiche rung und Freiwillige Versicherung wird aus Gründen der Praktikabilität und auch aus Renditegründen im Wesentlichen dieselbe An- lagestrategie verfolgt. 8 Direktanlage: • Das neu berechnete Zielportfolio sah eine Erhöhung der Direktanlagequote von ursprünglich 35% auf 51% des Gesamtportfolios vor, welche hauptsächlich in 2020 und 2021 umgesetzt wurde. Im Zuge dessen wurden in beiden Jahren vermehrt Anleihen langer Laufzeiten und Papiere mit Kündigungsrechten erworben. • Im Jahr 2022 erwiesen sich die Rahmenbedingungen f ür Anleihen als schwierig. Dies wirkte sich vor allem negativ auf die Bestandsanleihen in der Direktanlage des Kassenportfolios aus, welche bedingt durch Marktwertverluste verstärkt stille Lasten aufbauten. Dieser Effekt ist im Segment langer Laufzeiten besonders ausgeprägt. Insgesamt beliefen sich die stillen Lasten in der Direktanlage zum Stichtag 31.12.2022 vor Abschreibungen auf 187.314.001 Euro im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung und auf 10.202.843 Euro im Abrechnungsver- band der Freiwilligen Versicherung. • Vor dem Hintergrund des Kriegsgeschehens in der Uk raine, den Verwerfungen an den Roh- stoff- und Energiemärkten und den daraus resultierenden Preissteigerungen kam es in 2022 zu einem drastischen Anstieg der Zinsniveaus. Der Haupttreiber dieser Bewegung waren Zinserhöhungen der Zentralbanken, welchen die Intention, eine sich beschleunigende Infla- tion einzudämmen, zugrunde lag. Dies hatte zur Folge, dass zwar Bestandsanleihen Bewer- tungsverluste verzeichnen mussten, sich aber für Neuinvestitionen im Segment der Direktan- lagen/Anleihen verbesserte Konditionen boten. • Im Jahr 2022 konnte die Kasse daher Wiederanlagen in der Direktanlage von insgesamt 143.500.000 Euro im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung und in Höhe von 6.000.000 Euro im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung tätigen und die Ge- samtrendite des Direktanlagenportfolio signifikant erhöhen. Abzüglich der Kündigungen und Tilgungen wurden Gesamtinvestitionen in Höhe von 86.583.333 Euro im Abrechnungsver- band der Pflichtversicherung und 3.250.000 Euro im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung im Segment der Direktanlage getätigt. Hierbei lag der Fokus grundsätzlich auf einem sicherheitsorientierten Investmentansatz im Investment Grade Bereich (AAA bis BBB) unter Anwendung der Nachhaltigkeitskriterien der Richtlinie für die Vermögensanlage. • Über Emittenten mit bester Bonität konnte das Port folio der Direktanlage in 2022 weiter diver- sifiziert werden. Im Zuge dessen wurde das Allokationssegment Supranationaler Institute auf- gebaut, welche sich durch einen besonderen Nachhaltigkeits- und Klimafinanzierungsfokus auszeichnen und somit zum Aufbau des Segments Impact-orientierter Anlagen im Kassen- portfolio explizit beitragen. Private Markets • Gemäß der Zielallokation wurde der Aufbau des Priv ate Markets Portfolios in 2021 und 2022 weiter umgesetzt und im Segment Private Equity in 2021 vier Fonds in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro gezeichnet. Kapitalabrufe haben in diesen Fonds seither planmäßig statt- gefunden. Im Jahr 2022 beliefen sich die Investitionen in diesem Segment auf insgesamt 30,2 Millionen Euro in beiden Abrechnungsverbänden. • Unter strategischen Erwägungen erfolgte im neu auf genommenen Segment Private Equity eine Überzeichnung der Kapitalzusagen im Vergleich zur ALM-Allokation, da für die Fonds in diesem Segment nach Berechnungen des mandatierten Beratungshauses die Kapitalbindung mit maximal 50-70% veranschlagt werden muss, das gezeichnete Kapital somit nicht vollstän- dig investiert werden kann. • Im Jahr 2022 wurden zwei neue Produkte im Bereich Infrastruktur gezeichnet. Darüber hin- aus haben die Kapitalabrufe der gezeichneten Investments in der Anlageklasse Infrastruktur mit Investitionen in Höhe von 31,2 Millionen Euro im Wesentlichen planmäßig stattgefunden. • Bei den Anlageklassen Infrastruktur und Private Eq uity waren auch im Jahr 2022 weitere Stei- gerungen der Verkehrswerte und Marktpreise festzustellen. Kapitalrückflüsse in diesen Anla- geklassen fanden im Umfang von 5,6 Millionen Euro statt. • In der Anlageklasse Private Debt haben im Jahr 202 2 zwei Zeichnungen stattgefunden. Unter Berücksichtigung der Erträge der durch den Dienstleister verwalteten Anlagen konnte eine 9 Rendite von knapp 7% erwirtschaftet werden. Im Jahr 2022 haben Kapitalabrufe planmäßig in Höhe von rund 25 Millionen Euro stattgefunden. • Die neuen Investitionen in die Anlageklassen Infra struktur, Private Equity und Private Debt wurden in den Verwaltungsvehikeln in Luxemburg getätigt. Diese Struktur hat sich bereits be- währt und soll weiter ausgebaut werden. • Die Anlageklasse Immobilien war im Jahr 2022 geprä gt durch die dramatische Zinswende in deren Folge die Bewertungen allgemein unter Druck gerieten bzw. zum Teil deutlich nach un- ten korrigierten. Innerhalb des Portfolios der Kasse wurden dieser Entwicklung entsprechend der European Retail Fonds von Savills sowie der EuroCore Fonds von PGIM mit einem Volu- men von insgesamt rund 2,8 Millionen Euro abgeschrieben. Im Jahr 2022 wurden keine neuen Produkte gezeichnet. Kapitalabrufe haben in Höhe von 63,5 Millionen Euro stattgefun- den. Trotz des insgesamt schwierigen Marktumfeldes konnte in der Anlageklasse Immobilien eine Rendite von 3,6 % erwirtschaftet werden. Masterfonds • Seit der Umstellung im ersten Quartal 2021 erfolgt im Masterfonds das Management der Ak- tienallokation im Rahmen eines passiven Mandats, welches strikt an den Kriterien der Nach- haltigkeitsrichtlinie der ZVK ausgerichtet ist. Gesamtportfolio Die laufende Durchschnittsverzinsung aller Kapitalanlagen, berechnet nach den Vorgaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, betrug im Jahr 2022 insgesamt 2,21 % (Vorjahr 2,39 %). Die Nettoverzinsung (diese berücksichtigt auch die Aufwendungen so- wie Zu- und Abschreibungen für Kapitalanlagen) betrug 1,95 % (Vorjahr 3,33 %). Unter Berück- sichtigung der Erträge aus den Fonds KÖZU Private Markets 13 und 17, die im Fonds verblieben und daher buchhalterisch nicht erfasst worden sind, beträgt die laufende Durchschnittsverzinsung 2,75 % (Vorjahr 2,61 %), die Nettoverzinsung 2,49 % (Vorjahr 3,55 %). Insgesamt konnte damit die im Technischen Geschäftsplan des Abrechnungsverbandes der Pflichtversicherung vorgesehene Verzinsung (4,8 % entsprechend der tariflichen Vorgaben) ge- messen an der laufenden Durchschnittsverzinsung erwartungsgemäß erneut nicht realisiert wer- den. Der Aufbau der Kapitaldeckung erfolgt jedoch weiterhin planmäßig. Im Bereich der Direktanlagen hat sich die Bewertungsreserve aus dem Vorjahr in Höhe von 13.954.637,32 Euro nunmehr zu Stillen Lasten in Höhe von 194.107.926,54 Euro entwickelt. Grund hierfür sind die oben ausgeführten Zinssteigerungen und damit einhergehenden Bewer- tungsverluste von Bestandspapieren Im Bereich der Aktien, Investmentanteile und anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere ergeben sich weiterhin in der Summe Bewertungsreserven. Diese betragen für den KÖZU-FundMaster 4.866.259,67 Euro (Vorjahr 17.170.657,21 Euro), für die Immobilienfonds 37.310.006,04 Euro (Vorjahr 33.533.392,13 Euro), für die Infrastrukturbeteiligungen und Private Equity Fonds (incl. ABS- Namensschuldverschreibungen) 25.937.223,56 Euro (Vorjahr 24.768.099,88 Euro) sowie für die Private Debt Fonds 4.955.247,31 Euro (Vorjahr 4.278.111,59 Euro). Die Direktanlagen wurden im Rahmen einer „Buy and Hold“-Strategie erworben und sollen ent- sprechend dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Der Bilanzansatz erfolgt daher für Inhaber- schuldverschreibungen gemäß den Grundsätzen für das Anlagevermögen nach dem gemilderten Niederstwertprinzip. Dieses Prinzip des § 341b HGB ist für die Mehrheit der Direktanlagen, die aus Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen bestehen, grund- sätzlich anzuwenden. Inhaberschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen werden auf- grund einer Änderung des § 341c HGB zum 01.01.2011 zu fortgeführten Anschaffungskosten bi- lanziert. Dies führt unter Zugrundelegung der Effektivzinsmethode zu Zu- beziehungsweise Ab- gangsbuchungen in Höhe der jährlichen Amortisation. 10 Nachstehende Aufstellung vergleicht das Jahresergebnis mit dem Wirtschaftsplan 2022: Jahresabschluss Wirtschaftsplan Bruttoergebnis Pflichtversicherung vor Do- tierung der versicherungstechnischen Rückstellungen 85.454.968,22 Euro 83.892.600,00 Euro Bruttoergebnis Freiwillige Versicherung vor Dotierung der versicherungstechnischen Rückstellungen und der Verlustrücklage 4.133.946,25 Euro 4.589.300,00 Euro Jahresüberschuss vor Dotierung der versi- cherungstechnischen Rückstellungen und der Verlustrücklage 89.588.914,47 Euro 88.481.900,00 Euro Die vom Verantwortlichen Aktuar errechnete Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versiche- rungsfälle wurde hierbei bereits als Aufwand berücksichtigt. 11 Zum Ergebnisvergleich der Geschäftsjahre 2022 und 2021 folgt eine zusammengefasste Be- trachtung der Gewinn- und Verlustrechnung: Ergebnis 2022 Ergebnis 2021 Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 176.394.710,82 Euro 170.339.390,24 Euro Erträge aus Kapitalanlagen 35.226.394,29 Euro 47.387 .844,00 Euro Aufwendungen für Kapitalanlagen (inklu- sive Abschreibungen, Personalkosten und Abschreibungen auf Sachkostenan- teile) 5.775.142,38 Euro 1.433.547,93 Euro Aufwendungen für Versicherungsfälle (in- klusive Rückstellung für noch nicht abge- wickelte Versicherungsfälle) 112.470.842,66 Euro 108.906.696,03 Euro Aufwendungen für den Versicherungsbe- trieb (ohne Personal- und Sachkosten des Kapitalanlagebereichs) 3.277.058,95 Euro 3.960.322,63 Euro Ergebnis der nichtversicherungstechni- schen Rechnung -524.796,13 Euro -342.246,01 Euro Jahresüberschuss vor Dotierung der ver- sicherungstechnischen Rückstellungen und der Verlustrücklage 89.573.264,99 Euro 103.084.421,64 Euro Die Tabellen zeigen, dass das Ergebnis des Jahres 2022 geringfügig über den Werten des Wirt- schaftsplans, jedoch unter dem Ergebnis des Vorjahres liegt. In 2022 haben sich im Vergleich zu 2021 höhere Aufwendungen für Kapitalanlagen ergeben. Diese resultieren aus dem Abschrei- bungsbedarf einiger Kapitalanlagen. 3 Lage der Kasse Kapitalanlagen und Vermögen Das Gesamtvermögen der ZVK stieg im Berichtsjahr um 92.776.097,45 Euro (6,06 %) auf 1.623.234.544,46 Euro. Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten zum Ende des Jahres 2022 betrugen 20.736.740,86 Euro. Der Gesamtbestand der Kapitalanlagen stieg um 156.853.143,80 Euro auf 1.583.862.349,21 Euro an. Dies entspricht einer Steigerung von 10,99%. Folgende Zugänge wurden im Jahr 2022 in den verschiedenen Anlageklassen gebucht: Anlageklasse Pflichtversicherung Freiwillige Versic herung Direktanlagen 143.500.000,00 Euro 6.000.000,00 Euro Immobilien Spezialfonds 58.600.931,25 Euro 4.867.599 ,32 Euro Infrastruktur- und Private Equity Fonds 56.894.440, 00 Euro 3.991.560,00 Euro ABS -Namensschuldverschreibungen 0,00 Euro 0,00 Euro Private Debt Fonds 22.051.956,00 Euro 1.318.524,00 Eu ro KÖZU-FundMaster 0,00 Euro 0,00 Euro Tages- und Termingelder 0,00 Euro 0,00 Euro 281.047.327,25 Euro 16.177.683,32 Euro 12 Unberücksichtigt bleiben bei der Aufstellung die Beträge aus Zuschreibungen sowie Zugänge bei Disagien der Namenschuldverschreibungen. Die Abgänge aus Tilgungen und Anlageverkäufen betrugen ohne Berücksichtigung von planmä- ßigen Abschreibungen bei der Pflichtversicherung 135.393.310,82 Euro und bei der Freiwilligen Versicherung 4.375.379,09 Euro. Bestand Pflichtversicherung: In der Pflichtversicherung ist der Bestand der Rentner*innen von 21.841 um 364 (Vorjahr 499) auf 22.205 Fälle gestiegen. Gleichzeitig hat sich die Anzahl der aktiv Pflichtversicherten um 27 auf 42.929 erhöht. Die Zahl der beitragsfrei Versicherten stieg um 2.402 auf 46.949. Insgesamt ergibt sich damit ein Versi- chertenbestand von 89.878. Gemeinsam mit den Rentner*innen betreut die ZVK damit 112.083 Personen. 13 Auf 100 Pflichtversicherte entfallen somit 51,72 (Vorjahr 50,57) Betriebsrentner*innen. Die Aus- wirkungen der demografischen Faktoren sind damit weiter erkennbar, haben sich aber nicht we- sentlich verstärkt. Die Anzahl der Pflichtversicherten je Mitglied ergibt sich aus dem nachfolgenden Diagramm. 14 Freiwillige Versicherung: Bei der Freiwilligen Versicherung bestanden zum Bilanzstichtag insgesamt 3.340 (Vorjahr 3.400) Verträge. Hierin sind 743 beitragsfrei gestellte Verträge enthalten. Die Versicherten haben folgende Risiken abgesichert: Zum Jahresende 2022 wurde in der Freiwilligen Versicherung an 1.027 (Vorjahr 915) Rentenbe- rechtigte eine laufende Leistung aus der Freiwilligen Versicherung gezahlt. 15 Liquidität Die Liquidität der Kasse war im Berichtsjahr gegeben und zu keiner Zeit gefährdet. Personalentwicklung und Personalaufwand Beschäftigtenstand Personalkosten gesamt 31.12.2022 30,70 2.614.831,29 Euro 31.12.2021 27,02 2.823.483,28 Euro Die Mitarbeitenden der Zusatzversorgungskasse sind Bedienstete der Stadt Köln. Der Beschäf- tigtenstand berücksichtigt sowohl Teilzeitbeschäftigungen als auch die anteilige Tätigkeit für die Beihilfekasse. Die Eingruppierungen erfolgen entsprechend den Vorgaben im Stellenplan der Stadtverwaltung. Die Personalkosten werden der Stadt Köln von der ZVK erstattet. Der Beschäf- tigtenstand ist im Jahr 2022 aufgrund der teilweise Besetzung der Vakanzen im Bereich der Ge- schäftsführung und im Leistungsbereich gestiegen. Weiterhin ist unter anderem die Stelle im Ka- pitalanlagecontrolling vakant. Die Personalkosten sind aufgrund geringerer Zuführung zu den Pensionsrückstellungen niedriger als im Vorjahr. 4 Organisation des Risikomanagements Das Kapitalanlagenrisiko wird im Prozess der Kapitalanlage stringent geprüft und innerhalb der in der Richtlinie zur Vermögensanlage und den regulatorischen Vorgaben definierten Grenzen ent- sprechend limitiert umgesetzt. Risiken im Sinne des Tax-Compliance-Systems wird durch Begleitung der Kapitalanlagen durch einen externen Rechtsberater Rechnung getragen. Das Gesamtrisikomanagement wird ebenfalls laufend gelebt und überwacht. Die Risikotragfähigkeit der Kasse wird für den jeweiligen Abrechnungsverband ermittelt und ent- sprechend den Zielen der Kasse umgesetzt. Die Steuerung des maximal zur Verfügung stehen- den Risikobudgets erfolgt auf Basis eines Value-at-Risk Ansatzes. Für das Jahr 2022 wurde für 16 die Freiwillige Versicherung ein Risikobudget in Höhe von 8,1 Millionen Euro und für die Pflicht- versicherung in Höhe von 147 Millionen Euro freigegeben. Die Kapitalanlagen wurden im Berichtsjahr 2022 grundsätzlich auf der Basis der Regelungen des § 124 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) in Verbin- dung mit den Anlagegrundsätzen für das gebundene Vermögen sowie der geltenden Richtlinie für die Vermögensanlage der ZVK in der Fassung vom 22.11.2016 und der Neufassung vom 20.05.2021 durchgeführt. 5 Risiken der künftigen Entwicklung Berichte des Verantwortlichen Aktuars Der Aktuarsbericht zum 31.12.2022 zeigt, dass im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung alle eingegangenen und künftigen satzungsmäßigen Verpflichtungen mit dem derzeitigen Finan- zierungssystem auf der Basis des geltenden Leistungsrechts dauerhaft finanziert werden können. Angesichts der Bestandsentwicklung sowie der positiven Entwicklung des Kapitalisierungsgrades in den letzten Jahren, ist die finanzielle Lage des Abrechnungsverbandes der Pflichtversicherung weiterhin als solide und gesichert zu bewerten. Um die Risiken aus Demographie, Personalentwicklung und Rechnungszins abzufedern, emp- fiehlt der Verantwortliche Aktuar im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung auch künftig ei- nen Kapitalisierungsgrad von 50 % anzustreben. Grund hierfür ist unter anderem auch die zu er- wartende Zahl der Rentner*innen in den kommenden Jahren (siehe hierzu auch die folgende Graphik). Der Kassenausschuss hat in seiner Sitzung am 16.11.2021 aufgrund der Empfehlung des Ver- antwortlichen Aktuars beschlossen die Höhe der Hebesätze von Umlage und Zusatzbeitrag un- verändert beizubehalten. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass die Belastung für die Mitglie- der spätestens ab dem Jahr 2030, bei positiver Entwicklung auch früher, schrittweise reduziert werden kann. Da der Rechnungszins in der Leistungsphase in Höhe von 5,25 % als zu hoch angesetzt gilt, wurde über die Absenkung des Rechnungszinssatzes auf 3,25 % im Jahr 2012 die Deckungs- rückstellung dauerhaft gestärkt. Beträge für eine Anwartschaftsdynamisierung in Form von Ge- währung von Bonuspunkten standen auch im Jahr 2022 nicht zur Verfügung. 17 Im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung gilt seit dem 01.01.2012 für den Tarif 2002 ein Rechnungszins von 3,25 % (Absenkung auf die Garantieleistung) und für alle anderen Tarife ein Rechnungszins von 2,25 %. Im Tarif 2019, der für alle Neuverträge ab den 01.07.2019 gilt, beträgt der Rechnungszins 0,90 %. Bei entsprechenden Ergebnissen erfolgt eine Erhöhung auf 1,75%. Die Geschäftsentwicklung im Jahr 2022 war aufgrund vielfältiger Belastungsfaktoren durchwach- sen. Der Rechnungszinssatz in der Pflichtversicherung sowie im Tarif 2002 der Freiwilligen Versi- cherung in Höhe von 3,25 % konnte nicht erreicht werden. Die Verlustrücklage im Abrechnungs- verband III konnte erstmalig nicht auf den Sollwert von 5 % der Deckungsrückstellung aufgefüllt werden. Im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung ist die Erzielung des Rechnungszinses aufgrund der deutlich geringeren Erträge in der Direktanlage gefährdet. Aufgrund der Entwicklun- gen an den Finanzmärkten und der jüngeren Kapitalanlage wächst die Wahrscheinlichkeit konti- nuierlich, dass der Rechnungszins auf Dauer nicht erreicht werden kann. Durch die Absenkung des Garantiezinses in den Tarifen seit 2009 hat sich die Zinsanforderung in der Freiwilligen Versi- cherung kontinuierlich reduziert, jedoch bei Weitem nicht ausreichend. Zur Erhöhung der Sicher- heiten rät der Verantwortliche Aktuar eine Absenkung des Rechnungszinssatzes an. Zusammen mit der noch ausstehenden Umstellung der Biometrie würde sich ein substantieller Auffüllungs- aufwand ergeben. Zudem besteht in den Tarifen 2002 bis 2012 der Freiwilligen Versicherung ein Ungleichgewicht zwischen den Verträgen der Arbeitgeberhöherversicherung und den übrigen Vertragsarten. Dieses Ungleichgewicht führt zu einem erheblichen Risiko. Der Durchschnittsbeitrag in der Ar- beitgeberhöherversicherung ist weiter rund 9-mal, die durchschnittliche Anwartschaft mehr als 8- mal so hoch wie bei den übrigen Versicherungen. Dies steht im Gegensatz zu der bei der Tarif- konstruktion unterstellten Annahme der Homogenität des Bestandes. Frühzeitige Inanspruchnah- men der Leistungen zum Beispiel durch Eintritt von Erwerbsminderung oder einer vorgezogenen Altersrente könnten daher gegebenenfalls bilanziell nicht mehr dargestellt werden. Aktuell ist dies jedoch nicht zu beobachten. Um vor diesem Hintergrund die Finanzierung der Freiwilligen Versicherung langfristig zu sichern, hat die Kasse in Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen Aktuar und der Aufsicht im MHKBD.NRW (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nord- rhein-Westfalen) weiter an verschiedenen Lösungsansätzen gearbeitet und diese mit den Gre- mien diskutiert. In seiner Sitzung am 23.11.2022 hat der Kassenausschuss entschieden, den Rat der Stadt Köln um Beschlussfassung einer Satzungsänderung zu bitten, welche die Möglichkeit enthält, einen zusätzlichen Beitrag zur Deckung von Fehlbeträgen im Abrechnungsverband III zu erheben. Versicherungstechnische Risiken Die versicherungstechnischen Risiken einer Zusatzversorgungskasse bestehen darin, dass den Beiträgen aus Umlagen und Zusatzbeiträgen in der Pflichtversicherung sowie den Beiträgen in der Freiwilligen Versicherung langfristige Leistungszusagen seitens des Versicherers gegenüber- stehen. Die Höhe der eingegangenen Verpflichtungen hängt vom Verlauf der biometrischen Risi- ken, der Zinsentwicklung und der Entwicklung der Kosten ab. Biometrische Risiken entstehen durch Abweichungen der tatsächlichen Sterblichkeit gegenüber den zugrunde gelegten Annahmen. Geringere Sterblichkeitsraten führen bei einer Zusatzversor- gungskasse zu einem Absinken der Sicherheitsmarge. Höhere Sterblichkeitsraten haben den ge- genläufigen Effekt. Durch die regelmäßige Überprüfung der Rechnungsgrundlagen durch den Verantwortlichen Ak- tuar in Verbindung mit den festgelegten Sterbetafeln wird ein möglicher Anpassungsbedarf der Sicherheitsspanne erkannt. Der Verantwortliche Aktuar überwacht die Risiken auf der Passivseite im Rahmen der internen Rechnungslegung regelmäßig. Hierfür werden die kalkulierten Mittel den tatsächlichen Aufwendungen gegenübergestellt. Die Leistungsverpflichtungen der ZVK beinhalten nach den bisherigen Regelungen der Tarifver- tragsparteien in der Pflichtversicherung eine jährliche Verzinsung von 3,25 % während der An- 18 wartschaftsphase und 5,25 % während der Leistungsphase. Die biometrischen Rechnungsgrund- lagen wurden im Jahr 2018 abschließend auf Richttafeln umgestellt, die von der Bayerischen Versorgungskammer entwickelt wurden (RTZV-P) und eine höhere Lebenserwartung vorsehen als die Richttafeln 1998 von Professor Dr. Heubeck. Mit den RTZV-P wird ein ausreichender Si- cherheitspuffer zu der tatsächlichen Entwicklung des Bestandes gebildet. Auch für den Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung (Tarif 2009, Tarif 2012 und Tarif 2019) werden diese Richttafeln angewandt. Auf Basis dieser biometrischen Rechnungsgrundla- gen ist die Sicherheitsspanne in der Berechnung der Deckungsrückstellung als aktuell ausrei- chend anzusehen. Im größten Tarif 2002 ist jedoch eine entsprechende Umstellung erforderlich. Daher werden hier in der Rücklage für Biometrie entsprechende Mittel angesammelt. Auch in der Pflichtversicherung ist es zukünftig erforderlich, die Entwicklung der biometrischen Risiken und der erzielbaren Kapitalerträge aktuariell stetig zu überprüfen und falls notwendig eine Veränderung der Rechnungsgrundlagen vorzunehmen. Nach dem jetzigen Stand sind die bio- metrischen Rechnungsgrundlagen ausreichend. Zu den versicherungstechnischen Rechnungsgrundlagen gehören auch Kostenparameter, wel- che unter anderem in den Beiträgen einkalkuliert sind. Das zugehörige Kostenrisiko besteht da- rin, dass diese tatsächlichen Kosten für die Verwaltung und Regulierung von Versicherungsleis- tungen größer sind als die einkalkulierten Kosten. Jährlich wird für den Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung überprüft, ob sich entsprechende Kostenverluste oder -erträge ergeben haben. Gemäß dem vorliegenden Bericht des Verantwortlichen Aktuars besteht derzeit kein Be- darf, die Kostenparameter anzupassen. Durch die Erhebung von Zusatzbeiträgen seit Beginn des Jahres 2003 erhält die Kasse bei der Pflichtversicherung Einnahmen, die zum Aufbau einer Kapitaldeckung verwendet werden, um spätestens nach einer Übergangszeit von insgesamt rund 30 Jahren auch die Arbeitgeber spür- bar zu entlasten. Der inzwischen erreichte Kapitalisierungsgrad im AV I lag zum 31.12.2022 bei 47,5 % (Rechnungszins 3,25 %). Damit setzt sich die positive Entwicklung des Kapitalisierungs- grades, trotz der schwierigen Kapitalmarktumgebung, weiter fort. Solange keine vollständige Kapitaldeckung in der Pflichtversicherung erreicht ist und dort zumin- dest eine teilweise Umlagefinanzierung erfolgt, ergeben sich Risiken insbesondere aus: • der künftigen Personalentwicklung im öffentlichen Dienst, • dem weiter fortschreitenden demografischen Wandel, • den künftigen Ergebnissen von Tarifverhandlungen, • der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen u nd finanziellen Rahmendaten und hier ins- besondere der weiteren Entwicklung der Finanzmärkte und dem Erfolg der europäischen und internationalen Institutionen bei der Vermeidung von harten Friktionen. Für den teilweise kapitalgedeckten Teil der Pflichtversicherung und die von Anfang an voll kapi- talgedeckte Freiwillige Versicherung bestehen folgende wesentliche Risiken: • die Nichtübereinstimmung der dem Technischen Gesch äftsplan zugrunde gelegten Kosten-, Sterbe-, Invaliditäts- und Zinsannahmen mit den tatsächlichen Verhältnissen sowie • die bereits oben angesprochene Entwicklung der Fin anzmärkte. Die Auswirkungen der stufenweisen Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenver- sicherung für einen abschlagsfreien Altersrentenbezug lassen sich auch weiterhin schwer bezif- fern. Das Durchschnittsalter bei Renteneintritt liegt aktuell bei 63,31 Jahren. Die Höhe der durch- schnittlich ausgezahlten monatlichen Rentenleistung - bezogen auf die Altersrenten - ist minimal von 437,10 Euro auf 436,23 Euro gesunken und damit weiter kaum verändert. Weitere Risiken ergeben sich aus den politischen Rahmenbedingungen. Das Gesetz über Leis- tungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist zum 01.07.2014 in Kraft getre- ten. Der für die Kasse zentrale Punkt des Rentenpaketes ist im Wesentlichen die vorüberge- hende Einführung einer abschlagsfreien Rente mit 63 für besonders langjährige Versicherte. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der vorübergehenden Einführung dieser abschlagsfreien Rente sind aufgrund der Ursachenvielfalt des individuellen Renteneintritts auf Dauer nicht zu eruieren. Die damit verbundenen Lasten zeigen sich erst bei Eintritt des Rentenbeginns und werden sich 19 erst im Ergebnis sukzessive im aktuariellen Zahlenwerk bemerkbar machen. Es war jedoch auch in 2022 spürbar, dass die abschlagsfreie Rente rege in Anspruch genommen wird. Es bleibt abzuwarten, ob durch den Gesetzgeber weitere Änderungen im Rentenrecht vorgenom- men werden. Hinsichtlich einer Verbesserung eines Erwerbsminderungsschutzes in der betrieblichen Altersver- sorgung bleibt abzuwarten, ob die Tarifvertragsparteien die für die gesetzliche Rente geltenden Leistungsverbesserungen in den ATV-K übernehmen. Eine entsprechende Entscheidung der Ta- rifvertragsparteien, die zu höheren Erwerbsminderungsrenten führen würde, ist derzeit noch of- fen. Beitragsentwicklung Umlagen und Zusatzbeiträge steigen kontinuierlich weiter. Für das Jahr 2022 ergaben sich keine besonderen Entwicklungen. Die bereits bekannte Be- standsreduktion einzelner Mitglieder wurde in 2022 weitergeführt. Insgesamt übersteigt der Zu- wachs den Personalabbau geringfügig. Personalgestellungen, denen mit einer Satzungsänderung im Jahr 2011 begegnet worden ist, ha- ben in keinem nennenswerten Umfang stattgefunden. Die im Jahr 2014 erarbeitete trilaterale Vereinbarung zur Fortsetzung der partiellen Mitgliedschaf- ten der Sparkasse Köln bei der ZVK und der RZVK hat sich weiterhin bewährt. Nachdem 2020 ein Korrekturjahr eingeschoben wurde um die vereinbarten Mindestwerte zu er- reichen, konnte in 2021 der zweite vierjährige Turnus begonnen werden. Die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH zu Ausgleichsregularien ist weiterhin ein rele- vantes Thema für die Kasse. Die Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversor- gung e.V. (AKA) hat im Jahr 2019 eine Mustersatzung veröffentlicht, die eine Regelung enthält, die den Beanstandungen des BGH Rechnung trägt. Auf deren Basis hat die Kasse in Zusam- menarbeit mit dem Verantwortlichen Aktuar eine neue Satzungsregelung erarbeitet, welche sich in der Abstimmung mit den Gremien befindet. Kapitalanlagerisiken Für die Sicherheitslage der Zusatzversorgungskasse sind insbesondere die Risiken im Kapitalan- lagebereich analog der Vorjahre von zentraler Bedeutung. Das Kapitalanlagerisiko aus Sicht der Kasse umfasst im Wesentlichen • das Risiko unerwartet hoher Abschreibungen, • das Risiko ungünstiger Zinsentwicklung (Niedrigzin sphase), • das Risiko reduzierter oder ausfallender Ausschütt ungsbestandteile, • das Risiko ungünstiger Kurs- und Marktpreisentwick lungen, • das Risiko von negativen Währungsschwankungen, • das Risiko von ungeplanter, zeitweiser oder dauerh after Illiquidität, • das Risiko von Adressenausfällen (Bonitätsrisiko) und • das Risiko der Wiederanlage. Zur Kapitalanlagestrategie wird auf die Ausführungen weiter oben verwiesen. Mit den regelmäßig überprüften ALM-Studien wird das Ziel der Kasse verfolgt, unter Diversifikation verschiedener An- lageklassen die oben genannten Risiken der Kapitalanlage zu reduzieren und den Rechnungs- zins in Höhe von 3,25 % zu erwirtschaften. Bedingt durch das seit Jahren bestehende Niedrig- zinsniveau kann dieser nicht mehr alleine mit konservativen und als sicher geltenden festverzins- lichen Wertpapieren im Investment Grade Bereich erreicht werden. Das im Jahr 2018 entwickelte Konzept, das einen langfristigen systematischen Ansatz beinhaltet, wird weiter beachtet. Die Kasse investiert zudem in weitere Anlageklassen mit höheren Risiken und höherer Rendi- teerwartung. Dass die Kasse hier bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen hat, um sukzessive in 20 diese Anlageklassen hinein zu wachsen, wirkt sich positiv aus. In den illiquiden Anlageklassen konnten auch im Jahr 2022 nochmals Investments zu guten Konditionen getätigt werden. Diese weisen weiterhin einen moderaten Risikopuffer auf. Die illiquiden Anlageklassen lassen sich hin- sichtlich der Laufzeiten nur bedingt steuern, da Kapitalrückflüsse in jedem Marktzyklus aufgrund von vorzeitig realisierten Transaktionen jederzeit stattfinden können. Insgesamt ist die Fälligkeits- struktur aller Anlagen dennoch als ausgewogen zu bewerten. Das Adressenausfall- oder Bonitätsrisiko der Eigenanlagen wird mittels umfangreicher interner und externer Maßnahmen von den Asset Managern und dem Risikomanagement bei der Aus- wahl der Kapitalanlagen limitiert und überwacht. Den Kreditrisiken in der Fondsanlage wird durch eine hohe Streuung Rechnung getragen. Den Adressenausfallrisiken der Immobilienfonds, Infra- strukturfonds sowie in den Private Debt Fonds wird durch eine hohe Streuung und Qualitätsanfor- derung bei Abschluss der Verträge begegnet. Insgesamt ist das Portfolio der Kasse sehr breit diversifiziert. Insgesamt war die Risikotragfähigkeit der Kasse auch im Jahr 2022 zu keiner Zeit gefährdet. Zur Inflationseindämmung haben Notenbanken in 2022 eine Zinswende vollzogen. Die Folgen für die Immobilienmärkte sind höhere Finanzierungskosten, zunehmende Unsicherheit, Projektaus- fallrisiken sowie Sorgen im Hinblick auf Verkehrswertreduzierungen. Derzeit werden die wesentli- chen Effekte aufgrund der nachgelagerten Berücksichtigung der zu erwartenden Kaufpreisrück- gänge erst für 2023 erwartet. In welchem Ausmaß die Verkehrswerte reagieren, wird im Wesent- lichen durch den weiteren Verlauf der Zinsentwicklung und des Wirtschaftswachstums sowie der Bereitschaft der Verkäufer, Zugeständnisse bei den Kaufpreisen zu machen, bestimmt. Sonstige Risiken Aufgrund des Geschäftsmodells verfügt die Kasse über regelmäßige Einnahmen aus Beiträgen, Rückflüssen aus Kapitalanlagen und Zinszahlungen. Dem gegenüber stehen im Wesentlichen Zahlungen für Versicherungsfälle. Mittels einer mehrjährigen Liquiditätsplanung wird die jederzei- tige Zahlungsfähigkeit sichergestellt. Im IT-Bereich sind umfassende Zugangskontrollen und Schutzvorkehrungen getroffen, die die Si- cherheit der Programme und der Datenhaltung sowie des laufenden Betriebs gewährleisten. Die Beschaffung neuer Systeme, wie beispielsweise einer Wertpapierdatenbank, ist vorgesehen. 6 Künftige Entwicklung Das Ergebnis der Kasse wird auch in den nächsten Geschäftsjahren wesentlich von den Beiträ- gen, Leistungen und Zuführungen zu den versicherungstechnischen Rückstellungen und insbe- sondere von dem Ergebnis aus den Kapitalanlagen geprägt werden. Das Kapitalanlageportfolio der Kasse erwies sich in 2022 als resilient. Grundsätzlich erwartet die Kasse, dass sich Marktwerte in liquiden und illiquiden Anlagen trotz zwischenzeitlicher Rück- schläge mittel- bis langfristig wieder erholen. Um Risiken breit zu streuen, wird das Kapitalanlageportfolio der Kasse weiter nach einem Ansatz der breiten Diversifikation in allen Anlageklassen sowie über die Gesamtheit der Anlageklassen hinweg angelegt und entsprechend weiter aufgebaut, um langfristige Ziele möglichst umsetzen zu können. Hierzu gehört auch der weitere Aufbau illiquider Anlageklassen wie Private Equity. Der Kapitalmarkt erlebt weiterhin eine Zeitenwende, denn das in der Zeit „Vor-Corona“ vorherr- schende Gefüge aus niedriger Inflation, ultralockerer Geldpolitik, niedrigen Zinsen und einer ge- ringen geopolitischen Risikoprämie besteht nicht mehr. Vielmehr befinden sich die Kapitalmärkte im Übergang zu einem neuen Gleichgewicht – bis dieses absehbar ist, wird es in einer fortge- setzten Phase erhöhter Unsicherheit weiter zu Turbulenzen an den Märkten kommen. Für den weiteren Verlauf der Kapitalmärkte wird von entscheidender Bedeutung sein, wie sich die Kernfaktoren Inflation, Wachstumsaussichten, Geldpolitik, Zinsentwicklung und Marktliquidität so- wie die politische Situation vor allem in Europa und globale geopolitische Risiken weiterentwi- ckeln. 21 In diesem Zusammenhang wird beobachtet werden müssen, ob die Zinspolitik der Zentralbanken möglicherweise über den erwünschten Effekt der Inflationseindämmung hinaus zu unerwünsch- ten Folgen führt. So könnte eine sehr lange Phase hoher Zinsen die Wirtschaft in erhöhtem Maße belasten und zu signifikanten Verwerfungen führen. Für das Kapitalanlagenportfolio der Kasse könnte dies gerade im Immobilienbereich spürbare Auswirkungen haben, denn Immobilienpro- jekte könnten vermehrt ausfallen und Entwicklungsgesellschaften in Insolvenz geraten. Gesamt- wirtschaftlich betrachtet könnte eine große Zahl an Unternehmen in Schwierigkeiten geraten, soll- ten hohe Zinsen und geringes Wirtschaftswachstum einander vor dem Hintergrund steigender Löhne weiter verstärken. Dies könnte ebenso auf breiter Basis zu Bonitätsverschlechterungen und Risikoaufschlägen führen und nicht zuletzt negative Bewertungseffekte für die Direktanlage der Kasse mit sich bringen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich das Wachstum der ZVK in allen Bereichen trotz der beschriebenen Situation nach heutigem Kenntnisstand weiter fortsetzen wird und insbeson- dere die Einnahmen wegen der Erhebung des Zusatzbeitrages bei weiterhin gleichbleibenden o- der leicht steigenden Bestandszahlen die Auszahlungen für Leistungen und Verwaltungskosten weiter übersteigen werden. Köln, den 31.08.2023 Philipp Kellersmann Bettina Hoenigmann Geschäftsführer Stellvertretende Geschäftsführerin
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/1100/1 Vorlagen-Nummer 3268/2023 Freigabedatum 23.01.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 2022 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2022 fest. Kassenausschuss (ZVK) 14.11.2023 Finanzausschuss 05.02.2024 Rat 06.02.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 8 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln gel- ten für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Eigenbetriebs- verordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) sinngemäß. Nach § 21 EigVO hat die Kasse für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss sowie nach § 25 EigVO einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Ge- winn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Der Lagebericht gibt einen zusätzlichen Über- blick über den Geschäftsverlauf und die Lage der Kasse. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ist dem Rat der Stadt Köln bis spätes- tens 31.12. des auf das Wirtschaftsjahr folgenden Jahres vorzulegen. Der von der Kasse aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 wurde durch die dafür bestellte Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsge- sellschaft geprüft. Der Bericht der Mazars GmbH &Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsge- sellschaft vom 01. Dezember 2023 über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 enthält fol- genden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: „An die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln, mit Sitz in Köln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln, mit Sitz in Köln – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn - und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – ge- prüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Zusatzversorgungskasse für das Ge- schäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Be- achtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Ge- sellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jah- resabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung 3 mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut- schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprü- fers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsver- merks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstim- mung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben un- sere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und ge- eignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lage- bericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we- sentlichen Belangen entspricht, u nd dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu be- urteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gege- benheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen we- sentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maß- nahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lagebe- richts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er- möglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht er- bringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstel- lungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell- schaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vor- schriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar- stellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresab- schluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Inst itut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn ver- nünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 4 Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsich- tigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü- fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusam- menwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech- nungslegungsmethoden sowie die Ver tretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre- tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätig- keit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsi- cherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwer- fen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresab- schluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemes- sen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolge- rungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prü- fungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschlus s die zugrundeliegenden Ge- schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent- sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu- kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü- fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und be- urteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annah- men. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidba- res Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben ab- weichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Köln, den 01. Dezember 2023 Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft“ 5 Anlagen
Anlage 4 Gewinn- und Verlustrechnung 2022
2086 Zeichen
Anlage 4
2022 Vorjahr
Euro Euro Euro
I.
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 176.394.710,82 176.394.710,82 170.339.390,24
2. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 137.732,26
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 32.718.616,68 31.723.982,23
c) Erträge aus Zuschreibungen 0,00 0,00
d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 2.507.777,61 35.226.394,29 15.526.129,51
3. Aufwendungen für Versicherungsfälle
a) Zahlungen für Versicherungsfälle 112.455.193,18 108.892.315,96
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle 15.649,48 112.470.842,66 14.380,07
4. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen
Netto-Rückstellungen 90.075.231,49 90.075.231,49 102.844.304,02
5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
a) Verwaltungsaufwendungen für Versicherungsverträge 2.850.269,57 3.473.326,93
b) Sonstige Aufwendungen 426.789,38 3.277.058,95 486.995,70
6. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zins-
aufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 1.277.968,13 1.338.092,35
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 4.497.174,25 0,00
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 0,00 5.775.142,38 95.455,58
7. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 22.829,63 582.363,63
II.
1. Sonstige Erträge 30.480,87 72.518,19
2. Sonstige Aufwendungen 555.277,00 414.764,20
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -501.966,50 240.117,62
4. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -501.966,50 240.117,62
5. Entnahmen aus Verlustrücklagen
aus satzungsgemäßen Rücklagen 501.966,50 0,00
6. Einstellungen in Verlustrücklagen
in satzungsgemäße Rücklagen 0,00 240.117,62
7. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,00 0,00
Nichtversicherungstechnische Rechnung
Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Sitz:Köln
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022
Versicherungstechnische Rechnung
Anlage 6 ZVK_Prüfungsbericht 2022
3026 Zeichen
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Anlage 1 Anhang 2022
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23 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 1 Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlu sses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach den Vorschriften der §§ 21 ff. Eigen- betriebsverordnung NRW in Verbindung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften in der jeweils aktuellen Fassung und den Vorschriften der Verord- nung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) unter Berück- sichtigung kassenspezifischer Besonderheiten entsprechend § 38 des Versicherungsaufsichts- gesetzes (VAG) in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt. Die Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entspricht grundsätzlich den Formblättern der RechVersV mit kassenspezifischen Anpassungen. 2 Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethod en Immaterielle Vermögensgegenstände sowie Grundstücke und Bauten sind zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und zuzüglich erforderlicher Zuschreibungen, bewertet. Bei den Abschreibungen wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Die am KÖZU-FundMaster, den Immobilienfonds, den Infrastrukturbeteiligungen sowie in den Anlageklassen Private Debt und Private Equity gehaltenen Investmentanteile werden ebenfalls nach den für das Anlagevermögen geltenden Grundsätzen bewertet. Zeitwerte wurden auf Ba- sis des von der jeweiligen Gesellschaft festgestellten anteiligen Nettoinventarwertes per 30. De- zember 2022 ermittelt. Inhaberschuldverschreibungen, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden gemäß § 341 b Absatz 2 HGB nach dem für das Anlagevermögen geltenden gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Abschreibungen werden nur vorgenommen, sofern es sich um voraussichtlich dauernde Wertminderungen handelt. Zuschreibungen erfolgen, so- fern bereits früher Abschreibungen vorgenommen wurden und die Gründe für die früheren Ab- schreibungen nicht mehr bestehen, maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskos- ten. Der Bilanzansatz für Schuldscheinforderungen und -darlehen sowie Inhaberschuldverschrei- bungen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Dabei werden die Differenzen zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit nach der Effektivzinsmethode amortisiert. Diese Kapitalanlagen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewer- tet. Die Namensschuldverschreibungen wurden gemäß § 341c HGB mit dem Nennwert bilanziert. Agiobeträge wurden aktivisch abgegrenzt und auf die Laufzeiten verteilt. Die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft, die Zins- und Mietforderungen sowie die sonstigen Forderungen und Rechnungsabgrenzungsposten sind mit den Nominalbeträgen, ge- gebenenfalls unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen, angesetzt. Die Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt zu Anschaffungskosten, vermin- dert um in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften planmäßige lineare und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen. Geringwertige Anlagegegenstände werden einheitlich über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. 24 Die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen sowie der Rückstellungen für Pensionen, Beihilfen und Altersteilzeit erfolgt durch die Verantwortliche Aktuarin beziehungs- weise nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß dem zugehörigen und geneh- migten Technischen Geschäftsplan. Die biometrischen Grundlagen wurden auf Basis des Bestandes der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden und ihrer Kooperationspartner abgeleitet. In der Freiwilligen Versicherung wurde die Deckungsrückstellung mit dem Barwert der erworbe- nen Anwartschaften und laufenden Renten einschließlich rechnungsmäßiger Verwaltungskos- ten berechnet. Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Ver- pflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt worden. 25 3 Angaben zur Bilanz Aktiva A. Immaterielle Vermögensgegenstände A.I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerblich e Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Hier sind die Kosten für Lizenzen zu einem Programm ausgewiesen, welches für die Digitalisierung der Rentenakten erforderlich ist. B. Kapitalanlagen B.I. Grundstücke, grundstückseigene Rechte und Baut en einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken In diesem Posten ist kein Bestand mehr vorhanden. B.II. Sonstige Kapitalanlagen B.II.1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Zusammenfassung der Buchwerte der Fonds KÖZU FundMaster 174.770.242,18 Euro Immobilienfonds 367.628.162,92 Euro Infrastrukturbeteiligungen und Private Equity Fonds 152.759.137,99 Euro Private Debt Fonds 92.993.487,90 Euro Summe 788.151.030,99 Euro B.II.2. Inhaberschuldverschreibungen und andere fe stverzinsliche Wertpapiere Inhaberschuldverschreibungen 354.434.497,85 Euro Die Inhaberschuldverschreibungen sind dem Beschluss des Kassenausschusses vom 18.11.2008 folgend dauerhaft dem Geschäftsbetrieb gewidmet und dementsprechend nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. B.II.3. Sonstige Ausleihungen B.II.3.a Namensschuldverschreibungen Namensschuldverschreibungen 160.083.333,34 Euro Öffentliche Namenspfandbriefe 57.500.000,00 Euro Namensschuldverschreibungen von Mitgliedern 0,00 Euro Hypothekennamenspfandbriefe 120.500.000,00 Euro ABS-Namensschuldverschreibungen 9.679.632,00 Euro Summe 347.762.965,34 Euro 26 B.II.3.b Schuldscheinforderungen und Darlehen Schuldscheinforderungen 77.142.636,18 Euro Darlehen an Mitglieder - Darlehen an die RheinEnergie 16.370.000,00 Euro Summe 93.512.636,18 Euro B.II.4. Einlagen bei Kreditinstituten Berücksichtigt sind die am Bilanzstichtag vorhandenen Termin-, Tagesgeld- und Fest- geldanlagen der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung. 27 Zusammenfassende Angaben zum Buchwert der Kapitalanlagen Kapitalanlagen 2021 Buchwert Euro Zeitwert Euro Bewertungs re- serve Euro I. Grundstücke, grundstücks- gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken a) Verwaltungsgebäude 0,00 0,00 0,00 II. Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere a) KÖZU-FundMaster 174.770.242,18 179.636.501,85 4.866.259,67 b) Immobilienspezialfonds 367.628.162,92 404.938.168,96 37.310.006,04 c) Infrastrukturbeteiligungen 152.759.137,99 178.696.361,55 25.937.223,56 d) Private Debt 92.993.487,90 97.948.735,21 4.955.247,31 2. Inhaberschuldverschreibun- gen und andere festverzinsli- che Wertpapiere 354.434.497,85 261.315.121,58 -93.119.376,27 3. Sonstige Ausleihungen a) Namensschuldverschrei- bungen aa) Namensschuldverschrei- bungen 160.083.333,34 117.794.660,65 -42.288.672,69 ab) Öffentliche Namens- pfandbriefe 57.500.000,00 45.500.028,01 -11.999.971,99 ac) Namensschuldverschrei- bungen von Mitgliedern 0,00 0,00 0,00 ad) Hypothekennamens- pfandbriefe 120.500.000,00 85.935.017,87 -34.564.982,13 ae) ABS-Namensschuldver- schreibungen 9.679.632,00 27.650.845,50 17.971.213,50 b) Schuldscheinforderungen und Darlehen ba) Schuldscheindarlehen 77.142.636,18 62.441.654,48 -14.700.981,70 bb) Darlehen an Mitglieder 16.370.000,00 16.370.000,00 0,00 4. Einlagen bei Kreditinstituten 1.218,85 1.218,85 0,00 Summe 1.583.862.349,21 1.478.228.314,51 -105.634.034,70 28 Die Gesamtsummen der Buchwerte belaufen sich für den Abrechnungsverband der Pflichtversicherung auf 1.496.592.227,25 Euro, die der Zeitwerte auf 1.396.471.858,56 Euro. Der sich daraus ergebende Saldo der Stillen Lasten beträgt 100.120.368,69 Euro. Die Gesamtsummen der Buchwerte belaufen sich für den Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung auf 87.270.121,96 Euro, die der Zeitwerte auf 81.756.455,95 Euro. Der sich daraus ergebende Saldo der Stillen Lasten beträgt 5.513.666,01 Euro. C. Forderungen C.I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Ver sicherungsgeschäft an: C.I.1. Versicherte Hier sind Forderungen in Höhe von 38.485,14 Euro aus überzahlten Rentenleistungen der Pflichtversicherung ausgewiesen. In der Freiwilligen Versicherung handelt es sich um Beitragszahlungen der Versicher- ten für das Jahr 2022 in Höhe von 284,88 Euro, die erst im Folgejahr eingegangen sind. C.I.2. Mitglieds- und Trägerunternehmen Diese Forderungen enthalten Umlagen und Zusatzbeiträge für das Jahr 2022 sowie sonstige Forderungen an Mitglieder in Höhe von insgesamt 126.799,32 Euro, die am Bilanzstichtag noch nicht eingegangen waren. Die Forderungen werden im Jahr 2023 getilgt. Kapitalanlagen 2022 in Millionen Euro ABS-Namensschuldverschreibungen (9,7 Mio.) Darlehen an Mitglieder (16,4 Mio.) festverzinsliche Wertpapiere (354,4 Mio.) Hypothekennamenspfandbriefe (120,5 Mio.) Immobilienspezialfonds (367,6 Mio.) Infrastrukturbeteiligungen (152,8 Mio.) KÖZU-FundMaster (174,8 Mio.) Namensschuldverschreibungen (160,1 Mio.) Öffentliche Namenspfandbriefe (57,5 Mio.) Private Debt (93,0 Mio.) Schuldscheindarlehen (77,1 Mio.) 29 C.I.3. Zusatzversorgungseinrichtungen Es handelt sich um Forderungen aus Überleitungen von Versicherungsverhältnissen der Pflichtversicherung in Höhe von 680.013,62 Euro. Sie wurden im Januar 2023 be- glichen. C.II. Sonstige Forderungen Hier sind Forderungen aus Erträgen verschiedener Fonds enthalten, die erst im Folge- jahr eingegangen sind. Außerdem beinhaltet dieser Posten Forderungen, die im Zusammenhang mit einem Dienstunfall entstanden sind. Diese Kosten werden vom Unfallgegner erstattet. D. Sonstige Vermögensgegenstände D.I. Sachanlagen und Vorräte Der Posten beinhaltet die Betriebs- und Geschäftsausstattung und hat sich im Wirt- schaftsjahr wie folgt entwickelt: Anfangsbestand 79.102,70 Euro Zugang 37.216,10 Euro Abgang 0 Euro Planmäßige Abschreibungen/Abgänge 25.110,61 Euro Summe 91.208,19 Euro D.II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schec ks und Kassenbestand Hier wird der Guthabenbestand der Girokonten bei der Sparkasse KölnBonn (SKB) so- wie den Bargeldbestand der Kasse am Bilanzstichtag 31.12.2022 ausgewiesen. D.III. Andere Vermögensgegenstände Es handelt sich um die Rentenzahlungen und Personalkosten für den Monat Januar 2023, die bereits im Dezember 2022 fällig waren und an die Rentenempfänger*innen und die Mitarbeiter*innen ausgezahlt wurden. E. Rechnungsabgrenzungsposten E.I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten Abgegrenzte Zinsen aus Direktanlagen und Tagesgeld 9.112.581,58 Euro E.II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 4.310,51 Euro Passiva A. Eigenkapital A.I. Jahresüberschuss Es wird kein Jahresüberschuss ausgewiesen. Er wurde in voller Höhe in die versiche- rungstechnischen Rückstellungen gebucht. 30 A.II. Gewinnrücklagen / Verlustrücklagen In diesem Posten ist der Betrag zum Aufbau einer Verlustrücklage gemäß § 57 der ZVK Satzung ausgewiesen. In der Freiwilligen Versicherung wurde eine Verlustrücklage gebildet. Diese beträgt 3.525.104,92 Euro. Die Entnahme für das Jahr 2022 wurde durch die Verantwortliche Aktuarin errechnet. B. Versicherungstechnische Rückstellungen B.I. Deckungsrückstellung Pflichtversicherung - Rückstellung für das Teilvermögen gemäß § 56 Absa tz 2 Satz 1 der ZVK-Satzung Die Rückstellung für Teilvermögen gemäß § 56 Absatz 2 Satz 1 der Satzung betrifft den umlagefinanzierten Teil der Pflichtversicherung auf Basis der Grund- bezie- hungsweise der Zusatzbeiträge und wird gemäß dem technischen Geschäftsplan nach dem sogenannten Bilanzausgleichsverfahren gebildet. Sie beträgt 790.053.166,86 Euro. Für das Jahr 2022 wurden nach der Berechnung der Verant- wortlichen Aktuarin 22.810.026,08 Euro zugeführt. - Rückstellung für Überschussbeteiligung gemäß § 58 Absatz 1 der ZVK-Satzung Die Rückstellung für Überschussbeteiligung in der Pflichtversicherung gemäß § 58 Absatz 1 der Satzung wird grundsätzlich für Leistungserhöhungen von kapital- gedeckten Ansprüchen in der Pflichtversicherung gebildet, und zwar durch die Ge- währung von Bonuspunkten. Die Überschussverteilung wird durch den Kassenaus- schuss beschlossen. Der Rückstellungsbetrag besteht unverändert in Höhe von 1.040.292,83 Euro. - Teildeckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 2 Satz 2 der ZVK-Satzung Hier ist das zum Übergang in eine Kapitaldeckung angesparte Vermögen ausge- wiesen. Das Vermögen beträgt 730.724.245,16 Euro. In Bezug auf die angewendeten Rechnungsgrundlagen wird auf die Ausführungen im Lagebericht verwiesen. Freiwillige Versicherung - Deckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 3 der ZVK- Satzung Die Deckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 3 der Satzung der ZVK der Stadt Köln für die Freiwilligen Zusatzversicherungen wird gemäß dem Technischen Ge- schäftsplan und den Bestimmungen der Satzung gebildet. Beiträge werden tech- nisch als Einmalbeiträge zum Erwerb von Versorgungspunkten verwendet. Maßgeb- lich für die Umrechnung von Beiträgen in Versorgungspunkte ist eine altersabhän- gige Versorgungspunktetabelle. Die Rückstellungen werden als Barwert der auf Ba- sis der Rechnungsgrundlagen errechneten zu erwartenden künftigen Leistungen er- mittelt. Die Deckungsrückstellung beträgt 85.175.293,27 Euro. Die Zuführung für das Jahr 2022 in Höhe von 4.633.864,80 Euro wurde durch die Verantwortliche Aktuarin er- rechnet. Für beitragsfreie Jahre und Versicherungen berücksichtigt die Deckungsrückstel- lung eine Verwaltungskostenrückstellung gemäß §25 Abs. 3 RechVersV. In Bezug auf die angewendeten Rechnungsgrundlagen wird auf die Ausführungen im Lagebericht verwiesen. 31 B.II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Vers icherungsfälle Für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird in der Pflichtversicherung ein Be- trag in Höhe von 180.252,14 Euro, in der Freiwilligen Versicherung in Höhe von 25.130,91 Euro ausgewiesen. Für bis zum Bilanzstichtag bekannte Versicherungsfälle wird die Rückstellung individu- ell bewertet. Für die Berücksichtigung jener Fälle, welche eingetreten, aber noch nicht an die Kasse gemeldet worden sind, wird eine Spätschadenrückstellung pauschal ge- bildet. B.III Rückstellung für Überschussbeteiligung Die Rückstellung für Überschussbeteiligung in der Freiwilligen Versicherung bleibt un- verändert und beträgt 5.000,00 Euro. C. Andere Rückstellungen C.I. Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpfl ichtungen Hierbei handelt es sich um die Rückstellung für anteilige Pensionsverpflichtungen ge- genüber den bei der ZVK aktiv Beschäftigten und ehemaligen Beamt*innen der Stadt Köln in Höhe von 7.117.082,00 Euro (Vorjahr 6.401.132,00 Euro). Die Dotierung der Rückstellung erfolgte nach den Berechnungen eines versicherungsmathematischen Gutachtens und entspricht grundsätzlich dem Teilwertverfahren. Als Rechnungs- grundlagen dienten die Richttafeln 2005 G von Professor Dr. Klaus Heubeck. Gemäß § 36 GemHVO NRW wurde ein Rechnungszins von 5,0 % zugrunde gelegt. Für Be- amt*innen mit einem Einstellungsdatum vor 1998 werden für Zeiten vor 1998 keine Rückstellungen gebildet. Die ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen bedecken nur den Beschäftigungszeitraum bei der ZVK Köln ab dem 1.1.1998. 32 C.II. Sonstige Rückstellungen Bezeichnung Stand 01.01.2022 Inanspruch- nahme Auflösung Zuführung Endstand 31.12.2022 Euro Euro Euro Euro Euro Urlaubsansprü- che der Mitarbei- ter*innen 200.845,22 0,00 200.845,22 168.198,66 168.198,66 Beihilferückstel- lung 1.143.175,00 0,00 175.313,00 0,00 967.862,00 Rückstellung für Altersteilzeit 0,00 0,00 0,00 59.309,00 59.309,00 Aufbewahrung Geschäftsunterla- 8.640,00 2.160,00 0,00 1.710,00 8.190,00 Kosten Versiche- rungsmathema- tik/Aktuar in 21.420,00 21.420,00 0,00 22.610,00 22.610,00 Interne Jahresab- schlusskosten 23.274,08 23.274,08 0,00 28.433,56 28.433,56 Ext. Jahresab- schluss- und Prüfkosten 22.431,50 0,00 0,00 22.431,50 44.863,00 Druck des Ge- schäftsberichtes 3.700,00 1.600,00 0,00 2.500,00 4.600,00 Sonstiges 0,00 0,00 0,00 118.952,40 118.952,40 Summe 1.423.485,80 48.454,08 376.158,22 364.836,12 1.423.018,62 Die Berechnung der Rückstellungen für Beihilfen und Altersteilzeit erfolgte durch ein entsprechendes versicherungsmathematisches Gutachten. Bei den Rückstellungen für die externen Jahresabschlusskosten wurden die Vorjahreskosten geringfügig erhöht. D. Andere Verbindlichkeiten D.I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossen en Versicherungsgeschäft ge- genüber D.I.1. Versicherte Hier handelt es sich um Rentenbeträge, die aufgrund unstimmiger Kontoangaben von Versicherten nicht an diese ausgezahlt werden konnten. Daneben sind Erstattungen von zu viel gezahlten Beiträgen enthalten. D.I.2. Mitglieds- und Trägerunternehmen Es werden die Rückzahlungsansprüche der Mitglieder ausgewiesen. Sämtliche Ver- bindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. D.I.3. Zusatzversorgungseinrichtungen Es handelt sich um Verbindlichkeiten gegenüber anderen Zusatzversorgungseinrich- tungen aus Überleitungen von Versicherungsverhältnissen der Pflichtversicherung. Diese Verbindlichkeiten wurden im Januar 2023 erfüllt. 33 D.II. Sonstige Verbindlichkeiten Hier werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Hinzu kommen für die Freiwillige Versicherung Verbindlichkeiten gegenüber der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen aus der Rückforderung von Zulagen nach dem Al- tersvermögensgesetz. Alle Verbindlichkeiten wurden inzwischen erfüllt. E. Rechnungsabgrenzungsposten Hier sind Zahlungseingänge aufgeführt, die vor Fälligkeit auf den Konten der ZVK ein- gegangen sind. 34 4 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Versicherungstechnische Rechnung I.1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung Pflichtversicherung Die Beiträge aus Umlagen in Höhe von 109.240.937,07 Euro sind gegenüber dem Vor- jahr um 4.027.083,85 Euro gestiegen. Der Umlagesatz betrug unverändert 5,8 % des jeweiligen zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Die Zusatzbeiträge, die zum Aufbau einer Kapitaldecke in Höhe von 3,2 % des jeweili- gen zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes erhoben werden, betrugen im Jahr 2022 60.192.979,21 Euro und sind gegenüber dem Vorjahr um 2.224.822,56 Euro gestie- gen. In 2022 wurden von anderen Zusatzversorgungskassen, mit denen eine entspre- chende Überleitungsvereinbarung besteht, Beiträge in Höhe von 2.605.627,96 Euro für 300 (Vorjahr 425) Fälle an die ZVK übergeleitet. Freiwillige Versicherung Hier sind die für das Jahr 2022 eingegangenen Beiträge zur Freiwilligen Versicherung in Höhe von 4.355.166,58 Euro ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine Verminderung um 165.469,31 Euro (3,80 %). In diesem Posten sind zudem die im Jahr 2022 durch die Zentrale Zulagenstelle für Al- tersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (ZfA) überwiesenen Zula- gen nach der „Riester“-Förderung ausgewiesen (198.092,88 Euro). Diese werden wie die Beiträge dem jeweiligen Versicherungskonto gutgeschrieben und entsprechend der Punktetabelle bewertet. I.2. Erträge aus Kapitalanlagen I.2.a Erträge aus Grundstücken und grundstücksgleic hen Rechten und Bauten ein- schließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Dieser Posten entfällt im Jahr 2022 erstmalig 35 I.2.b Erträge aus anderen Kapitalanlagen Zinsen und ähnliche Erträge aus Vermögensanlagen der ZVK: Darlehen RheinEnergie Entalo 834.870,00 Euro Namensschuldverschreibungen von Mitgliedern 0,00 Euro Ertragsausschüttungen KÖZU-FundMaster 0,00 Euro Immobilienfonds 12.517.174,85 Euro Infrastrukturbeteiligungen 1.755.131,38 Euro Private Debt 2.211.010,60 Euro Namensschuldverschreibungen 3.672.768,31 Euro Öffentliche Namenspfandbriefe 1.158.741,12 Euro Schuldscheindarlehen 3.070.327,89 Euro Inhaberschuldverschreibungen 5.770.695,04 Euro Hypothekennamenspfandbriefe 2.048.019,62 Euro Termin- und Festgeldzinsen 0,00 Euro ABS-Namensschuldverschreibungen 135.761,53 Euro Auflösung Agien -783.522,73 Euro Reduzierung Disagio 327.639,07 Euro Summe 32.718.616,68 Euro I.2.c Erträge aus Zuschreibungen Erträge aus Zuschreibungen entstanden im abgelaufenen Jahr nicht. I.2.d Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen Es handelt sich hier um Kursgewinne, die im Zusammenhang mit der Rückgabe von Anteilen verschiedener Fonds erzielt wurden. I.3. Aufwendungen für Versicherungsfälle I.3.a Zahlungen für Versicherungsfälle Pflichtversicherung Die Anzahl der Betriebsrentenempfänger*innen ist von 21.841 auf 22.205 gestiegen. Die laufenden Rentenleistungen betrugen insgesamt 104.941.112,01 Euro und sind gegenüber dem Vorjahr um 2,37 % (Steigerung Vorjahr 0,04 %) gestiegen. In 61 Fällen (Vorjahr 56) wurden Renten aus der Pflichtversicherung nach der ZVK- Satzung abgefunden. Es entstanden Aufwendungen in Höhe von 169.235,85 Euro (181.224,75 Euro). In 24 Fällen (Vorjahr 28) wurden beitragsfrei Versicherten die gezahlten Beiträge be- ziehungsweise die Eigenbeteiligung an der Umlage erstattet 5.172,94 Euro (8.000,61 Euro). In 1.055 Fällen (Vorjahr 251) wurde eine Erstattung gemäß § 225.I SGB VI an ver- schiedene Rentenversicherungsträger überwiesen 899.578,84 Euro (181.528,04 Euro). In 372 Fällen (Vorjahr 459) wurden Beiträge an andere Zusatzversorgungskassen, mit denen ein entsprechendes Abkommen besteht, übergeleitet beziehungsweise ein Bar- wertausgleich durchgeführt 4.514.065,93 Euro (4.484.958,88 Euro). Freiwillige Versicherung Die Rentenleistungen für die bis zum 31.12.2022 eingetretenen Versicherungsfälle in der Freiwilligen Versicherung betrugen 1.702.471,85 Euro (Vorjahr 1.369.736,95 Euro). 36 In 18 Fällen wurde die Rente abgefunden. Für diese Kapitalisierungen wurden insge- samt 146.750,94 Euro aufgewendet. Es wurden 34.409,53 Euro für Beitragsabfindungen an 6 (Vorjahr 5) Versicherte nach Vertragskündigung gezahlt. In 2022 erfolgten außerdem 1 Abgabe von Altersvorsorge- vermögen an andere Anbieter (6.226,21 Euro). In 8 Fällen wurden Zahlungen an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen des Versorgungsausgleiches geleistet (2.914,60 Euro). Rückzahlungen von Zulagen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Renten- versicherung Bund (ZfA) erfolgten in Höhe von 29.644,58 Euro. I.3.b Veränderung der Rückstellung für noch nicht a bgewickelte Versicherungsfälle Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurden von der Verantwortlichen Aktuarin nach Erstellung des Jahresabschlusses berechnet. I.4. Veränderung der übrigen versicherungstechnisch en Netto- Rückstellungen Die Veränderungen der versicherungstechnischen Rückstellungen wurden ebenfalls nach Erstellung des Jahresabschlusses durch die Verantwortliche Aktuarin berechnet. Sie entfallen mit 85.441.366,69 Euro auf die Pflichtversicherung und mit 4.633.864,80 Euro auf die Freiwillige Versicherung. I.5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung I.5.a Verwaltungsaufwendungen für Versicherungsvert räge Der Posten setzt sich wie folgt zusammen: Besoldung und Versorgungsbezüge an Beamt*innen 917. 826,54 Euro Beihilfen an Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen -106.852,66 Euro Vergütung an Beschäftigte 819.663,17 Euro Sozialabgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 229.678,64 Euro Sonstiger Personalaufwand 0,00 Euro Aufwand für EDV 335.141,78 Euro Vergütung für bezogene Dienstleistungen 26.108,89 Euro Telefon- und Postgebühren 26.599,61 Euro Bürobedarf 12.799,69 Euro Sonstige Abschreibungen 20.443,51 Euro Sonstiger Verwaltungsaufwand 556.443,45 Euro Sonstige Aufwendungen 12.416,95 Euro Summe 2.850.269,57 Euro - Personalkosten In den Beträgen der Personalkosten sind die Rückstellungen für im Jahr 2022 nicht in Anspruch genommenen Erholungsurlaub und für Pensionsverpflichtungen be- rücksichtigt. Die Personalkosten mit Ausnahme der genannten Rückstellungen wer- den von der Kasse an die Stadt Köln erstattet. - Aufwand für EDV Der Posten beinhaltet mit 292.018,87 Euro die Kosten der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden und der Bayerischen Versicherungskammer für die Nut- zung des dortigen Rechenzentrums. Daneben sind die anteiligen Kosten für Betrieb, 37 Reparatur und Wartung der kasseneigenen EDV-Einrichtungen sowie die Nutzung der vom Rechenzentrum der Stadt Köln zur Verfügung gestellten Leistungen enthalten. - Vergütung für bezogene Dienstleistungen Dieser Posten enthält den anteiligen Betrag an Verwaltungskosten, Betriebskosten und Fallkostenerstattungen. - Sonstige Abschreibungen Es handelt sich hier um planmäßige Abschreibungen bei der Betriebs- und Geschäfts- ausstattung und bei den immateriellen Vermögensgegenständen. - Sonstiger Verwaltungsaufwand Dieser Posten beinhaltet die Kalkulatorische Miete, Dienstreisen, Entsorgungen, Kon- toführungsgebühren, Druckaufträge etc. - Sonstige Aufwendungen Dieser Posten enthält den Mitgliedsbeitrag für die Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e.V. sowie den Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV). I.5.b Sonstige Aufwendungen Dieser Posten enthält die anteiligen Kosten für die sonstigen Verwaltungstätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit der Verwaltung von Versicherungsverträgen oder den Auf- wendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen stehen. Der Gesamtbetrag setzt sich aus den folgenden Positionen zusammen. Zur weiteren Er- läuterung wird auf die Erläuterungen unter I.5.a verwiesen. Besoldung und Versorgungsbezüge an Beamt*innen 138. 361,87 Euro Beihilfen an Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen -16.107,98 Euro Vergütung an Beschäftigte 123.563,79 Euro Sozialabgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 34.623,93 Euro Sonstiger Personalaufwand 0,00 Euro Aufwand für EDV 9.060,84 Euro Vergütung für bezogene Dienstleistungen 5.485,92 Euro Telefon- und Postgebühren 5.589,02 Euro Bürobedarf 2.689,43 Euro Sonstige Abschreibungen 4.295,52 Euro Sonstiger Verwaltungsaufwand 116.618,03 Euro Sonstige Aufwendungen 2.609,01 Euro Summe 426.789,38 Euro I.6. Aufwendungen für Kapitalanlagen I.6.a Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalan lagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen Folgende Kosten wurden anteilig auf den Funktionsbereich Verwaltung von Kapitalan- lagen aufgeteilt: 38 Besoldung und Versorgungsbezüge an Beamt*innen 233. 894,55 Euro Beihilfen an Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen -27.229,82 Euro Vergütung an Beschäftigte 208.879,06 Euro Sozialabgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 58.530,21 Euro Sonstiger Personalaufwand 0,00 Euro Aufwand für EDV 8.221,88 Euro Vergütung für bezogene Dienstleistungen 4.977,96 Euro Telefon- und Postgebühren 5.071,52 Euro Bürobedarf 2.440,41 Euro Sonstige Abschreibungen 3.897,79 Euro Sonstiger Verwaltungsaufwand 199.911,32 Euro Aufwendungen für die Verwaltung der Kapitalanlagen 577.005,82 Euro Sonstige Aufwendungen 2.367,43 Euro Summe 1.277.968,13 Euro Der Betrag in Höhe von 577.005,82 Euro für die Verwaltung von Kapitalanlagen enthält unter anderem die Kosten für Gutachter- und Beratungskosten (272.121,01 Euro) sowie die Kosten für die Verwaltung der Direktanlagen in Höhe von 287.355,41 Euro in der Pflichtversicherung und 17.259,22 Euro in der Freiwilli- gen Versicherung. I.6.b Abschreibungen auf Kapitalanlagen Im Jahr 2022 ist eine Abschreibung in Höhe von 2.412.146,15 Euro des Fonds Savills European Retail Fund, eine Abschreibung in Höhe von 380.878,10 Euro des PGIM Euro Core Fund sowie eine Abschreibung auf die Inhaberschuldverschreibung Terna Rete Elettrica in Höhe von 1.704.150,00 Euro erfolgt. I.6.c Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen Im Jahr 2022 haben sich keine Kursverluste ergeben. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung Das versicherungstechnische Ergebnis weist einen Gewinn in Höhe von 22.829,63 Euro aus. 39 II. Nichtversicherungstechnische Rechnung II.1. Sonstige Erträge Verwaltungskostenerstattung 967,60 Euro Zinsen aus Umlagen 20.917,85 Euro Zinsen aus Zusatzbeiträgen 7.764,05 Euro Periodenfremde Erträge 825,97 Euro Erträge aus Auflösung von Rückstellungen 5,40 Euro Schadenersatz 0,00 Euro Sonstige betriebliche Erträge 0,00 Euro Summe 30.480,87 Euro II.2. Sonstige Aufwendungen Zinsaufwand Pensionsrückstellungen 320.056,60 Euro Zinsaufwendungen Beihilferückstellungen 57.158,75 Euro Gutachter – und Beratungskosten allgemein 34.105,40 Euro Kosten Jahresabschluss 51.029,31 Euro Kosten AKA-Tagung 50,00 Euro Periodenfremde Aufwendungen 92.861,52 Euro Kosten Kassenausschuss 15,42 Euro Summe 555.277,00 Euro II.3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit weist einen Verlust in Höhe von 501.966,50 Euro aus. Die Differenz zum Vorjahr (Jahresüberschuss in Höhe von 240.117,62 Euro) lässt sich im Wesentlichen durch die Abschreibungen (s. I.6.b) und den Sonderertrag aus der Veräußerung des Jakordenhauses im Jahr 2021 erklären. II.4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Im Jahr 2022 sind keine Steuern vom Einkommen und vom Ertrag angefallen. II.5. Sonstige Steuern Sonstige Steuern sind im Jahr 2022 nicht angefallen. II.6. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Der Jahresfehlbetrag beträgt 501.966,50 Euro. II.8. Entnahme aus der Verlustrücklage Die Entnahme aus der Verlustrücklage der Freiwilligen Versicherung in Höhe von 501.966,50 Euro erfolgte entsprechend der Berechnung der Verantwortlichen Aktuarin. II.9. Bilanzgewinn / Bilanzverlust Durch die Entnahme aus der Verlustrücklage wird kein Bilanzverlust ausgewiesen. 40 5 Mitglieder der Organe der ZVK I. Kassenausschuss Mitglieder des Kassenausschusses Stadtdirektorin Andrea Blome Leiter in der Kasse und Vorsi tzende des Kassenausschusses Rolf Brief (bis 31.03.2022) Frank Spölgen (ab 01.05.2022) Sparkasse KölnBonn Stellvertretender Leiter der Kasse und Stellvertretender Vorsitzender des Kassenausschusses Mitgliedervertretung Stellvertretung Dr. Monique Offelder Stadt Köln Bernd Rosenberger Stadt Köln Frank Spölgen Sparkasse KölnBonn Thomas Blaeser Stadt Köln Markus Sterzl Stadtwerke Karl-Heinz Böhle RheinEnergie AG Norbert Florin Kliniken der Stadt Köln gGmbH Dr. Bernhard Steinmetz Flughafen Köln/Bonn GmbH Versichertenvertretung Stellvertretung Jörg Dicken Vorsitzender Gesamtpersonalrat der Stadt Köln Gabriele Tilk Gesamtpersonalrätin der Stadt Köln Marco Steinborn Betriebsrat Kölner Verkehrs-Betriebe Köln AG Rolf Brief (bis 31.03.2022) Petra Brunsch (ab 01.04.2022) Personalratsvorsitzende Sparkasse KölnBonn Valentin Pilz Betriebsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Marion Krohn (bis 31.07.2022) Klaus Keller (ab 01.08.2022) Betriebsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Gerhard Vollmer (bis 30.04.2022) Sven Hepek (ab 01.05.2022) Betriebsrat RheinEnergie AG Gaetano Magliarisi Betriebsratsvorsitzender Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG Gastsitze Stefan Siewert Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co.KG Iris Domernicht SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Peter Rothhaar Betriebsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH 41 II. Geschäftsführung Philipp Kellersmann Geschäftsführer der ZVK (ab 01.04.2022) Bettina Hoenigmann Stellvertretende Geschäftsführerin der ZVK 6 Ergänzende Angaben P ersonal Der Beschäftigtenstand (Beamt*innen sowie Beschäftigte, jedoch ohne Auszubildende) betrug unter Berücksichtigung der anteiligen Personallasten der Beihilfekasse am Jah- resende umgerechnet auf Vollzeitstellen: 2022 2021 Beamt*innen 11,13 10,61 Beschäftigte 19,40 16,41 Summe 30,53 27,02 Die anteiligen Versorgungsbezüge an ehemalige Geschäftsführer betrugen 42.229,38 Euro. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Geschäfte zu nicht marktüblichen Preisen mit nahestehenden Unternehmen oder Per- sonen wurden nicht getätigt. Zeichnungs-/Übernahmeverpflichtungen Aus den Immobilienfonds bestehen per 31.12.2022 noch Verpflichtungen in Höhe von 68,96 Mio. Euro, aus den Infrastrukturbeteiligungen 46,85 Euro, aus Private Equitiy Fonds 73,62 Mio. Euro und aus Private Debt Fonds 37,30 Mio. Euro. Abschlussprüferhonorar Die im Geschäftsjahr 2022 durch die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft Steuerberatungsgesellschaft berechneten Honorare für die Abschlussprü- fung 2021 betrugen 22.431,50 Euro (brutto). Eine Rückstellung für die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 wurde in Höhe von 22.431,50 Euro gebildet. Köln, den 31.08.2023 Philipp Kellersmann Bettina Hoenigmann Geschäftsführer Stellvertretende Geschäftsführerin 09.11.2023 09.11.2023
Anlage 2 Anlagenspiegel 2022
2439 Zeichen
Anlage 2 Anlagenspiegel zum 31.12.2022 Posten des Anlagevermögens Bilanzwerte Zugänge Umbuchungen Abgänge Zuschreibungen Abschreibungen Bilanzwerte Vorjahr Geschäftsjahr Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro A. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterun g des Geschäftsbetriebes 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Entgeltlich erworbener Geschäft-oder Firmenwert 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 3.526,22 0,00 0,00 0,00 0,00 3.526,22 0,00 4. Summe A. 3.526,22 0,00 0,00 0,00 0,00 3.526,22 0,00 B.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 B.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0, 00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5. Summe BII. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 B.III. Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 675.690.171,60 147.725.010,57 0,00 32.471.126,93 0,00 2. 793.024,25 788.151.030,99 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 249.234.669,18 116.165.071,19 0,00 9.261.092,52 0,00 1.7 04.150,00 354.434.497,85 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenforderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4. Sonstige Ausleihungen a) Namensschuldverschreibungen 319.679.632,00 38.500.000,00 0,00 10.416.666,66 0,00 0,0 0 347.762.965,34 b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 137.790.617,4 6 7.826,12 0,00 44.285.807,40 0,00 0,00 93.512.636,18 c) Darlehen u. Vorauszahlungen auf Vers.Scheine 0,00 0 ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 d) übrige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5. Einlagen bei Kreditinstituten 44.632.115,17 0,00 0,00 44.630.896,32 0,00 0,00 1.218,85 6. Andere Kapitalanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7. Summe BIII. 1.427.027.205,41 302.397.907,88 0,00 141.065.589,83 0,00 4.497.174,25 1.583.862.349,21 1.427.027.205,41 302.397.907,88 0,00 141.065.589,83 0,00 4.497.174,25 1.583.862.349,21 Insgesamt 1.427.030.731,63 302.397.907,88 0,00 141.065.589,83 0,0 0 4.500.700,47 1.583.862.349,21 Zwischensumme B.I.-III.
Anlage 7 Aktualisierter Beschlussvorschlag
432 Zeichen
1100 25.01.2023 1100/0 Ergänzung des Beschlussvorschlags der Vorlage 3268/2023 Der Beschlussvorschlag ist wie folgt ergänzen (Ergänzung kursiv): Beschluss: Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2022 gemäß § 6 Absatz 1 und § 60 a der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung fest.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3268/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.01.2024
- Erstellt
- 12.10.2023 14:29