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1140/2020

Beleuchtungsanlage und Blend-/Verschattungsschutz im Museum für Angewandte Kunst

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.07.2020

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

6789 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1140/2020 
Freigabedatum 
 20.07.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beleuchtungsanlage und Blend-/Verschattungsschutz im Museum für Angewandte Kunst 
hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat stellt den Bedarf zur Sanierung der Beleuchtungsanlage und des Blend-/Verschattungs-
schutzes im Museum für Angewandte Kunst fest und beschließt die Aufnahme der Planung bis ein-
schließlich Leistungsphase 3 HOAI.  
 
Gem. vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Planungskosten auf rd. 200.000 €. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.08.2020 
Bauausschuss 31.08.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020 
Rat 10.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  200.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
 
 
Beschlusslage 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14.05.2020 die Verwaltung mit der Fortführung der 
Maßnahmen Fenstersanierung im Museum für Angewandte Kunst Köln beauftragt (Vorlagen Nr. 
0267/2019). 
 
Gleichzeitig ist es erforderlich, weitere Baumaßnahmen parallel zu der Fenstersanierung durchzufüh-
ren. Vorliegend handelt sich um die Erneuerung der Beleuchtungsanlage sowie den Einbau von 
Blendschutz und Verschattungsvorrichtungen.  
 
Die Verwaltung bittet um Fassung eines Bedarfsfeststellungsbeschlusses für diese beiden im Folgen-
den beschriebenen Maßnahmen, um die Planungen aufnehmen zu können.

3 
 
 
Beleuchtungsanlage 
 
Die Beleuchtung im Haupt - und Obergeschoss des Museums für Angewandte Kunst Köln (MAKK) 
stammt aus der Zeit der Herrichtung des Museumsgebäudes in den Jahren 1986 - 1989. Sie ent-
spricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine energieeffiziente und zeitgemäße Beleuc h-
tung. In den aktuell ungenutzten Ausstellungsbereichen im Obergeschoss, wo die nächsten Baua b-
schnitte der Fenster durchgeführt werden sollen, wurde bereits die bestehende Beleuchtung demon-
tiert. Es besteht die Anforderung, die Bereiche mit einer LED Beleuchtung auszustatten.  
 
Ende letzten Jahres wurde ein Musterraum mit LED Beleuchtung ausgestattet. Über die gewonnenen 
Erkenntnisse konnte der Bedarf für die übrigen Räumlichkeiten ermittelt werden.  
 
So ist es erforderlich, die Aufhängungen der LED Beleuchtung an einer Rabitzdecke mit teilweiser 
integrierter Deckenheizung statisch zu überprüfen. Die Elektrozuleitung sowie alle Unterverteilungen 
müssen neu aufgebaut werden. Die Alarmierungseinrichtungen wie Elektroakustische Alarmierung 
und die Sicherheitsbeleuchtung sind in das neue Beleuchtungskonzept zu integrieren und die beste-
hende Notstromversorgung ist anzupassen. Der bauliche Brandschutz für den Bereich muss dabei 
auf den aktuellen Stand der Sicherheitsvorschriften angepasst werden. 
 
Die voraussichtlichen Planungskosten für die Beleuchtungsanlage bis einschließlich Leistungsphase 
3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenannahme auf 150.000 € brutto. Hierin sind das Honorar 
für externe Planer, Gutachter und der Aufwand der Gebäudewirtschaft enthalten. Auf Basis der dann 
vorliegenden Kostenberechnung nach DIN wird die Verwaltung um den erforderlichen Durchfüh-
rungsbeschluss (Baubeschluss) ersuchen. 
 
Die Mittel für die Entwurfsplanung stehen in der zu diesem Zweck gebildeten Rückstellung zur Verfü-
gung. Die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen stehen im Haushaltsjahr 2020 bereit. 
 
 
Blendschutz / Verschattung 
 
Das MAKK ist ein Tageslichtmuseum. Die neuen großformatigen Fenster sind mit einem UV-Schutz 
ausgestattet, lassen jedoch unvermeidlich eine Restmenge UV-Licht in das Gebäudeinnere. Dieses 
gefilterte Licht kann die konservatorischen und denkmalpflegerischen Anforderungen, die für die Ex-
ponate relevant sind, nicht vollumfänglich erfüllen. Um dies zu kompensieren, ist ein Blend- und Ver-
schattungsschutz für die Ausstellungsräume sowie für die Lichthalle zwingend erforderlich. Diese Be-
reiche sollen im Rahmen einer neuen Ausstellungsplanung eine Verschattung durch manuell beweg-
liche, bodenlange Flächenvorhänge ohne elektronische Steuerung erhalten. 
 
Die Fenster des Verwaltungsbereiches im MAK sollen weitgehend mit einem Blendschutz ausgestat-
tet werden. Dieser ist vornehmlich als Blendschutz für die dort befindlichen Bildschirmarbeitsplätze 
gedacht. Die Maßnahme ist entsprechend den Arbeitsschutzrichtlinien erforderlich. Auch hier ist die 
Bedienung soweit möglich manuell herzustellen. 
 
Die Planungskosten für die Maßnahme Blendschutz/Verschattung bis einschließlich Leistungsphase 
3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenannahme auf 50.000 € brutto. Hierin sind das Honorar 
für externe Planer, Gutachter und der Aufwand der Gebäudewirtschaft enthalten. Auf Basis der dann 
vorliegenden Kostenberechnung nach DIN wird die Verwaltung um den erforderlichen Durchfüh-
rungsbeschluss (Baubeschluss) ersuchen. 
 
Die entsprechenden Mittel für die Entwurfsplanung stehen in der zu diesem Zweck gebildeten Rück-
stellung zur Verfügung. Die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen stehen im Haushaltsjahr 
2020 bereit.

4 
 
 
Begründung für die Unabweisbarkeit und Klimaschutz 
Ohne eine Ausstattung der Sammlungsräume mit geeigneter Beleuchtung sowie Blend-
/Verschattungsschutz wäre es technisch und aus konservatorischen Gründen nicht möglich, Objekte 
des Museums fachgerecht auszustellen und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Gleichermaßen die-
nen die Maßnahmen der Erhaltung der Gebäudesubstanz und des Sammlungsbestandes des Muse-
ums. 
 
Die Maßnahmen zur Erneuerung des Beleuchtungsanlage nach aktuellen Museumsstandards und 
des Blend-/und Verschattungsschutzes führen zu einer erheblichen Verbesserung der energetischen 
Werte. Zudem können voraussichtlich durch die Erneuerung der Beleuchtung und Ausstattung mit 
energieoptimierten Leuchtmitteln sowie dem Einsatz einer neuen, angepassten und besser regulier-
baren Lichtsteuerung bis zu 15% der Energiekosten eingespart werden.

Beratungsverlauf (4)

25.08.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.08.2020 Bauausschuss
TOP 5.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.14 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 10.23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1140/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.07.2020
Erstellt
15.04.2020 16:22