1140/2020
Beleuchtungsanlage und Blend-/Verschattungsschutz im Museum für Angewandte Kunst
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII/4 Vorlagen-Nummer 1140/2020 Freigabedatum 20.07.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beleuchtungsanlage und Blend-/Verschattungsschutz im Museum für Angewandte Kunst hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt den Bedarf zur Sanierung der Beleuchtungsanlage und des Blend-/Verschattungs- schutzes im Museum für Angewandte Kunst fest und beschließt die Aufnahme der Planung bis ein- schließlich Leistungsphase 3 HOAI. Gem. vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Planungskosten auf rd. 200.000 €. Ausschuss Kunst und Kultur 25.08.2020 Bauausschuss 31.08.2020 Finanzausschuss 07.09.2020 Rat 10.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 200.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Beschlusslage Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14.05.2020 die Verwaltung mit der Fortführung der Maßnahmen Fenstersanierung im Museum für Angewandte Kunst Köln beauftragt (Vorlagen Nr. 0267/2019). Gleichzeitig ist es erforderlich, weitere Baumaßnahmen parallel zu der Fenstersanierung durchzufüh- ren. Vorliegend handelt sich um die Erneuerung der Beleuchtungsanlage sowie den Einbau von Blendschutz und Verschattungsvorrichtungen. Die Verwaltung bittet um Fassung eines Bedarfsfeststellungsbeschlusses für diese beiden im Folgen- den beschriebenen Maßnahmen, um die Planungen aufnehmen zu können. 3 Beleuchtungsanlage Die Beleuchtung im Haupt - und Obergeschoss des Museums für Angewandte Kunst Köln (MAKK) stammt aus der Zeit der Herrichtung des Museumsgebäudes in den Jahren 1986 - 1989. Sie ent- spricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine energieeffiziente und zeitgemäße Beleuc h- tung. In den aktuell ungenutzten Ausstellungsbereichen im Obergeschoss, wo die nächsten Baua b- schnitte der Fenster durchgeführt werden sollen, wurde bereits die bestehende Beleuchtung demon- tiert. Es besteht die Anforderung, die Bereiche mit einer LED Beleuchtung auszustatten. Ende letzten Jahres wurde ein Musterraum mit LED Beleuchtung ausgestattet. Über die gewonnenen Erkenntnisse konnte der Bedarf für die übrigen Räumlichkeiten ermittelt werden. So ist es erforderlich, die Aufhängungen der LED Beleuchtung an einer Rabitzdecke mit teilweiser integrierter Deckenheizung statisch zu überprüfen. Die Elektrozuleitung sowie alle Unterverteilungen müssen neu aufgebaut werden. Die Alarmierungseinrichtungen wie Elektroakustische Alarmierung und die Sicherheitsbeleuchtung sind in das neue Beleuchtungskonzept zu integrieren und die beste- hende Notstromversorgung ist anzupassen. Der bauliche Brandschutz für den Bereich muss dabei auf den aktuellen Stand der Sicherheitsvorschriften angepasst werden. Die voraussichtlichen Planungskosten für die Beleuchtungsanlage bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenannahme auf 150.000 € brutto. Hierin sind das Honorar für externe Planer, Gutachter und der Aufwand der Gebäudewirtschaft enthalten. Auf Basis der dann vorliegenden Kostenberechnung nach DIN wird die Verwaltung um den erforderlichen Durchfüh- rungsbeschluss (Baubeschluss) ersuchen. Die Mittel für die Entwurfsplanung stehen in der zu diesem Zweck gebildeten Rückstellung zur Verfü- gung. Die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen stehen im Haushaltsjahr 2020 bereit. Blendschutz / Verschattung Das MAKK ist ein Tageslichtmuseum. Die neuen großformatigen Fenster sind mit einem UV-Schutz ausgestattet, lassen jedoch unvermeidlich eine Restmenge UV-Licht in das Gebäudeinnere. Dieses gefilterte Licht kann die konservatorischen und denkmalpflegerischen Anforderungen, die für die Ex- ponate relevant sind, nicht vollumfänglich erfüllen. Um dies zu kompensieren, ist ein Blend- und Ver- schattungsschutz für die Ausstellungsräume sowie für die Lichthalle zwingend erforderlich. Diese Be- reiche sollen im Rahmen einer neuen Ausstellungsplanung eine Verschattung durch manuell beweg- liche, bodenlange Flächenvorhänge ohne elektronische Steuerung erhalten. Die Fenster des Verwaltungsbereiches im MAK sollen weitgehend mit einem Blendschutz ausgestat- tet werden. Dieser ist vornehmlich als Blendschutz für die dort befindlichen Bildschirmarbeitsplätze gedacht. Die Maßnahme ist entsprechend den Arbeitsschutzrichtlinien erforderlich. Auch hier ist die Bedienung soweit möglich manuell herzustellen. Die Planungskosten für die Maßnahme Blendschutz/Verschattung bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenannahme auf 50.000 € brutto. Hierin sind das Honorar für externe Planer, Gutachter und der Aufwand der Gebäudewirtschaft enthalten. Auf Basis der dann vorliegenden Kostenberechnung nach DIN wird die Verwaltung um den erforderlichen Durchfüh- rungsbeschluss (Baubeschluss) ersuchen. Die entsprechenden Mittel für die Entwurfsplanung stehen in der zu diesem Zweck gebildeten Rück- stellung zur Verfügung. Die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen stehen im Haushaltsjahr 2020 bereit. 4 Begründung für die Unabweisbarkeit und Klimaschutz Ohne eine Ausstattung der Sammlungsräume mit geeigneter Beleuchtung sowie Blend- /Verschattungsschutz wäre es technisch und aus konservatorischen Gründen nicht möglich, Objekte des Museums fachgerecht auszustellen und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Gleichermaßen die- nen die Maßnahmen der Erhaltung der Gebäudesubstanz und des Sammlungsbestandes des Muse- ums. Die Maßnahmen zur Erneuerung des Beleuchtungsanlage nach aktuellen Museumsstandards und des Blend-/und Verschattungsschutzes führen zu einer erheblichen Verbesserung der energetischen Werte. Zudem können voraussichtlich durch die Erneuerung der Beleuchtung und Ausstattung mit energieoptimierten Leuchtmitteln sowie dem Einsatz einer neuen, angepassten und besser regulier- baren Lichtsteuerung bis zu 15% der Energiekosten eingespart werden.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1140/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.07.2020
- Erstellt
- 15.04.2020 16:22