3181/2019
Parkplatz Bezirkssportanlage Sürther Feld
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
2123 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 3181/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019 Parkplatz Bezirkssportanlage Sürther Feld Die SPD-Fraktion der BV Rodenkirchen hat in Ihrer Sitzung am 01.07.2019 eine Anfrage (AN/0856/2019), TOP 8.1.5 zum Thema Parkplatz Bezirkssportanlage Sürther Feld eingereicht. Inhalt: Die BV Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung: 1. Mit geeigneten Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die vorhandenen acht Behinderten- parkplätze nicht verbotswidrig von anderen Verkehrsteilnehmern blockiert werden. 2. Am Eingang zur Gesamtschule zwei weitere Behindertenparkplätze auf dem Parkplatz einzu- richten. Stellungnahme der Verwaltung: 1.) Die Bezirkssportanlage Rodenkirchen ist kein öffentliches Straßenland, gehört nicht zum Sonderver- mögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und die Zuständigkeit liegt von daher grundsätzlich beim Sportamt der Stadt Köln. Am 19.03.2018 wurde die BV Rodenkirchen mit Vorlage Nr. 0860/2018 über die rechtliche Zuständig- keit informiert. Die Verkehrsüberwachung im Bezirk Rodenkirchen ist jedoch über die Problematik der zugeparkten Schwerbehindertenparkplätze informiert und berücksichtigt den Bereich regelmäßig, da die vorhan- dene Schrankenanlage stets geöffnet ist und so Zugang ermöglicht. Es werden werktags beinahe täglich Kontrollen in diesem Bereich durchgeführt, aber in den Abend- stunden und an Wochenenden ist dies nicht immer in diesem Umfang möglich, weil weniger Mitarbei- ter*innen zur Verfügung stehen. Die Mitarbeiter*innen der Spät- und Wochenendschicht wurden je- doch auf die Problematik hingewiesen und werden sie bei der Einsatzplanung entsprechend berück- sichtigen. Der Verwaltung liegen bereits mehrere Beschwerden von einem Beschwerdeführer vor, diese wurden ausführlich beantwortet, so dass die Thematik bekannt ist. 2.) Zur Einrichtung von weiteren Behindertenparkplätzen kann seitens Ordnungs- und Verkehrsdienst kein Einfluss genommen werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3181/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 02.10.2019
- Erstellt
- 10.09.2019 11:58