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Parkplatz Bezirkssportanlage Sürther Feld

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3181/2019 vom 02.10.2019

Stand: Am 07.10.2019 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 3181/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019 Parkplatz Bezirkssportanlage Sürther Feld Die SPD-Fraktion der BV Rodenkirchen hat in Ihrer Sitzung am 01.07.2019 eine Anfrage (AN/0856/2019), TOP 8.1.5 zum Thema Parkplatz Bezirkssportanlage Sürther Feld eingereicht. Inhalt: Die BV Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung: 1. Mit geeigneten Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die vorhandenen acht Behinderten- parkplätze nicht verbotswidrig von anderen Verkehrsteilnehmern blockiert werden. 2. Am Eingang zur Gesamtschule zwei weitere Behindertenparkplätze auf dem Parkplatz einzu- richten. Stellungnahme der Verwaltung: 1.) Die Bezirkssportanlage Rodenkirchen ist kein öffentliches Straßenland, gehört nicht zum Sonderver- mögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und die Zuständigkeit liegt von daher grundsätzlich beim Sportamt der Stadt Köln. Am 19.03.2018 wurde die BV Rodenkirchen mit Vorlage Nr. 0860/2018 über die rechtliche Zuständig- keit informiert. Die Verkehrsüberwachung im Bezirk Rodenkirchen ist jedoch über die Problematik der zugeparkten Schwerbehindertenparkplätze informiert und berücksichtigt den Bereich regelmäßig, da die vorhan- dene Schrankenanlage stets geöffnet ist und so Zugang ermöglicht. Es werden werktags beinahe täglich Kontrollen in diesem Bereich durchgeführt, aber in den Abend- stunden und an Wochenenden ist dies nicht immer in diesem Umfang möglich, weil weniger Mitarbei- ter*innen zur Verfügung stehen. Die Mitarbeiter*innen der Spät- und Wochenendschicht wurden je- doch auf die Problematik hingewiesen und werden sie bei der Einsatzplanung entsprechend berück- sichtigen. Der Verwaltung liegen bereits mehrere Beschwerden von einem Beschwerdeführer vor, diese wurden ausführlich beantwortet, so dass die Thematik bekannt ist. 2.) Zur Einrichtung von weiteren Behindertenparkplätzen kann seitens Ordnungs- und Verkehrsdienst kein Einfluss genommen werden.

Beratungsverlauf

  1. 07.10.2019

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 10.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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