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3181/2019

Parkplatz Bezirkssportanlage Sürther Feld

Beantwortung einer Anfrage (BV) 02.10.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 07.10.2019, TOP 10.2.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2123 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer 
 3181/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019 
 
Parkplatz Bezirkssportanlage Sürther Feld 
Die SPD-Fraktion der BV Rodenkirchen hat in Ihrer Sitzung am 01.07.2019 eine Anfrage 
(AN/0856/2019), TOP 8.1.5 zum Thema Parkplatz Bezirkssportanlage Sürther Feld eingereicht. 
 
Inhalt: 
 
Die BV Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung: 
 
1. Mit geeigneten Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die vorhandenen acht Behinderten-
parkplätze nicht verbotswidrig von anderen Verkehrsteilnehmern blockiert werden. 
2. Am Eingang zur Gesamtschule zwei weitere Behindertenparkplätze auf dem Parkplatz einzu-
richten. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
1.) 
Die Bezirkssportanlage Rodenkirchen ist kein öffentliches Straßenland, gehört nicht zum Sonderver-
mögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und die Zuständigkeit liegt von daher grundsätzlich 
beim Sportamt der Stadt Köln. 
Am 19.03.2018 wurde die BV Rodenkirchen mit Vorlage Nr. 0860/2018 über die rechtliche Zuständig-
keit informiert. 
 
Die Verkehrsüberwachung im Bezirk Rodenkirchen ist jedoch über die Problematik der zugeparkten 
Schwerbehindertenparkplätze informiert und berücksichtigt den Bereich regelmäßig, da die vorhan-
dene Schrankenanlage stets geöffnet ist und so Zugang ermöglicht. 
 
Es werden werktags beinahe täglich Kontrollen in diesem Bereich durchgeführt, aber in den Abend-
stunden und an Wochenenden ist dies nicht immer in diesem Umfang möglich, weil weniger Mitarbei-
ter*innen zur Verfügung stehen. Die Mitarbeiter*innen der Spät- und Wochenendschicht wurden je-
doch auf die Problematik hingewiesen und werden sie bei der Einsatzplanung entsprechend berück-
sichtigen. 
 
Der Verwaltung liegen bereits mehrere Beschwerden von einem Beschwerdeführer vor, diese wurden 
ausführlich beantwortet, so dass die Thematik bekannt ist. 
 
2.) 
Zur Einrichtung von weiteren Behindertenparkplätzen kann seitens Ordnungs- und Verkehrsdienst 
kein Einfluss genommen werden.

Beratungsverlauf (1)

07.10.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3181/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
02.10.2019
Erstellt
10.09.2019 11:58