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0929/2023

Tempo 30 und Verkehrssicherheit in Köln-Buchforst

Mitteilung BV 17.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.05.2023, TOP 10.2.15

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2666 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
Vorlagen-Nummer 
 0929/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.05.2023 
 
Tempo 30 und Verkehrssicherheit in Köln-Buchforst 
hier: Geänderter Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Köln-Mülheim vom 
07.03.2022, TOP 2.2 
Geänderter Beschluss: 
„Die Verwaltung wird gebeten, die Wünsche der Bürgerinitiative unter besonderer Berücksich-
tigung der Kindertagesstätte ergebnisoffen zu prüfen und ggf. in das Arbeitsprogramm aufzu-
nehmen. Die Bezirksvertretung Mülheim bittet nochmals um ein Fachgespräch zur Thematik 
Tempo 30.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Gemäß § 3 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) beträgt die zulässige Höchstgeschwin-
digkeit innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h. 
 
Nach § 45 Absatz 9 StVO dürfen Verkehrszeichen dort angeordnet werden, wo dies auf 
Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen 
des fließenden Verkehrs dürfen angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtli-
chen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Diesbezüglich ist eine innerörtliche streckenbe-
zogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h gemäß Verwaltungsvorschriften zur 
StVO (VwV-StVO) in einer abschließenden Auflistung an Bedingungen geknüpft: 
 
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an 
Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen,- horten, allgemeinbildenden Schu-
len, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderten Menschen, Alten- und Pflegeheimen 
oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrich-
tungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtun-
gen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen vorhanden 
ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen. 
Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit et-
waige negative Auswirkungen auf den ÖPNV oder eine drohende Verkehrsverlagerung auf die 
Wohnnebenstraßen zu befürchten ist.  
 
Die Prüfung hat ergeben, dass sich unmittelbar zur Fahrbahn der Zugang einer Kita (Höhe 
Waldecker Straße 42) befindet. Somit liegen die erforderlichen Voraussetzungen vor, die die 
Geschwindigkeitsreduzierung nach Maßgabe der StVO und den VwV-StVO begründen.   
 
Aufgrund dessen wird zwischen der Heidelberger Straße und Eulerstraße, für beide Fahrtrich-
tungen, auf einem Streckenabschnitt von ca. 60 m eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 
Tempo 30 km/h errichtet.

Beratungsverlauf (1)

22.05.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0929/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
17.05.2023
Erstellt
14.03.2023 08:41