0929/2023
Tempo 30 und Verkehrssicherheit in Köln-Buchforst
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 0929/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.05.2023 Tempo 30 und Verkehrssicherheit in Köln-Buchforst hier: Geänderter Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Köln-Mülheim vom 07.03.2022, TOP 2.2 Geänderter Beschluss: „Die Verwaltung wird gebeten, die Wünsche der Bürgerinitiative unter besonderer Berücksich- tigung der Kindertagesstätte ergebnisoffen zu prüfen und ggf. in das Arbeitsprogramm aufzu- nehmen. Die Bezirksvertretung Mülheim bittet nochmals um ein Fachgespräch zur Thematik Tempo 30.“ Mitteilung der Verwaltung: Gemäß § 3 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) beträgt die zulässige Höchstgeschwin- digkeit innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h. Nach § 45 Absatz 9 StVO dürfen Verkehrszeichen dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtli- chen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Diesbezüglich ist eine innerörtliche streckenbe- zogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h gemäß Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) in einer abschließenden Auflistung an Bedingungen geknüpft: Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen,- horten, allgemeinbildenden Schu- len, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderten Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrich- tungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtun- gen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen. Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit et- waige negative Auswirkungen auf den ÖPNV oder eine drohende Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraßen zu befürchten ist. Die Prüfung hat ergeben, dass sich unmittelbar zur Fahrbahn der Zugang einer Kita (Höhe Waldecker Straße 42) befindet. Somit liegen die erforderlichen Voraussetzungen vor, die die Geschwindigkeitsreduzierung nach Maßgabe der StVO und den VwV-StVO begründen. Aufgrund dessen wird zwischen der Heidelberger Straße und Eulerstraße, für beide Fahrtrich- tungen, auf einem Streckenabschnitt von ca. 60 m eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 km/h errichtet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0929/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 17.05.2023
- Erstellt
- 14.03.2023 08:41