Mandari Insight

1096/2018

Sanierung der Sportanlage Kendenicher Str., LSG L 17 "Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge"

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 17.04.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 07.05.2018, TOP 3.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage2 Lageplan Bestand Biotope

· application/pdf

Ansehen

Anlage3 Lageplan Maßnahmen

· application/pdf

Ansehen

Anlage1 Auszug aus dem Landschaftsplan

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5930 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 1096/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung der Sportanlage Kendenicher Str., K-Zollstock, LSG L 17 "Äußerer Grüngürtel 
Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge", Bez. 2 
hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes 
gemäß § 67 BNatSchG 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Sanierung der Sportanlage Kendenicher 
Str. in K-Zollstock einverstanden. 
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplanes ge-
mäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. 
 
Alternative: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung von den Verbotsbe-
stimmungen des Landschaftsplanes gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ab. 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 07.05.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Beschreibung der Maßnahme: 
Das Sportamt der Stadt Köln beabsichtigt die Sanierung der Sportanlage Kendenicher Str. in K-
Zollstock.  
Das derzeitige Tennengroßspielfeld ist aufgrund des überalterten Zustandes und vor allem aufgrund 
der nicht mehr funktionierenden Entwässerung sanierungsbedürftig. Dieses Spielfeld soll in Kunstra-
sen umgewandelt werden.  
 
Die geplanten Um- und Ausbaumaßnahmen umfassen: 
 Umwandlung des Belages des Großspielfeldes von Tenne zu Kunstrasen 
 Einbau von neuen Drainage-Entwässerungen über ein Sauger-Sammlersystem mit Anschluss 
an eine unterirdische Kastenrigole westlich des Spielfeldes 
 Anlage von befestigten Zuwegungen um das Spielfeld sowie an der West- und Südseite Anla-
ge von Schotterrasenflächen 
 Neuerrichtung einer Lärmschutzwand von 3,20 m Höhe (gemäß Lärmgutachten) an der Süd-
seite des Sportplatzes 
 Anlage von 28 PKW-Stellplätzen und eines Fahrradabstellplatzes für 30 Fahrräder 
 
 Neubau von 2 Fertiggaragen als Abstell- und Lagerräume 
 
 Erneuerung der aus dem Jahr 1987 stammenden 6-Mast-Trainingsbeleuchtung mit neuen 16 
m hohen Masten und modernen Planflächenstrahlern mit insektenfreundlichen LED Schein-
werfern 
 
Für die Umsetzung der Baumaßnahmen wird eine Baugenehmigung beantragt. Die Einreichung der 
entsprechenden Unterlagen beim Bauaufsichtsamt ist für Ende April 2018 vorgesehen. 
 
 
Eingriff/Kompensation: 
 
Die im Zuge der Sanierung der Sportanlage geplanten Maßnahmen finden vorwiegend auf versiegel-
ten und teilversiegelten Flächen statt, entlang der nördlich und nordöstlich des Spielfeldes werden 
auch Rasenflächen befestigt. 
Hierbei handelt es sich nicht um natürlich gewachsenen Boden. Die vorkommenden Böden des Plan-
gebietes sind durch die Vornutzung (Altstandort Ringofen-Ziegelei) vollständig verändert.  
Von den Baumaßnahmen ist außerdem ein mehrstämmiger Spitzahorn betroffen, der nicht erhalten 
werden kann wegen Stützmauerbauarbeiten im Wurzelbereich. 
 
Der sonstige Baum- und Gehölzbestand ist zu erhalten und während der gesamten Bauzeit durch 
geeignete Maßnahmen gemäß DIN 18920 und RAS-LP 4 zu schützen und die im Nahbereich des 
Baufeldes angrenzenden Gehölze sind durch Bauzäune vom Baufeld abzugrenzen, siehe Maßnah-
menplan. 
Im LBP sind die zum Schutz von Bäumen während der Bauzeit notendigen Maßnahmen dargelegt 
(Kap. 4.1 Vermeidung von Beeinträchtigungen und Schutzmaßnahmen). 
Als Ausgleichsmaßnahmen sind die Anpflanzung von 4 hochstämmigen Laubbäumen (Traubenkir-
sche, Feldahorn, Mehlbeere und Eberesche), die Erweiterung der Gebüschbestände (138 m²) sowie 
die Ansaat eines blütenreichen Staudensaumes mit Regio-Saatgut (105 m²) vorgesehen. Darüber 
hinaus sind Eingrünungsmaßnahmen im Bereich der Sickermulde (Rasenansaat), Fahrradabstellplatz

3 
(Hainbuchenhecke, geschnitten) und im Bereich der Stellplätze (Bodendecker Efeu, Immergrün, Grä-
ser) vorgesehen. Die Lärmschutzwand soll mit Efeu begrünt werden. 
 
 
Artenschutz: 
 
Gemäß der vorgelegten artenschutzrechtlichen Vorprüfung sind durch die Modernisierung der Sport-
anlage keine Verletzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Ziffer 1-3 
BNatSchG zu erwarten, wenn folgende Vermeidungsmaßnahmen beachtet werden: 
 
Rodungen von Bäumen und Sträuchern sind grundsätzlich gemäß § 39 BNatSchG nur außerhalb der 
Brutzeit, d.h. nur zwischen dem 1. Oktober und 28. Februar, durchzuführen. 
 
Als Trainingsbeleuchtung sind zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf nachtaktive Insekten 
asymmetrische auf die Sportfläche gerichtete Planflächenstrahler ohne Streulicht nach oben oder 
seitlich sowie als Leuchtmittel insektenfreundliche LED-Strahler im Lichtspektrum von 3000 Kelvin zu 
verwenden. Die Beleuchtung ist nur während der Trainingszeiten bis max. 21.30 Uhr in Betrieb. 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
 
Für die Instandsetzung und den Ausbau der Sportanlage besteht ein öffentliches Interesse.  
Durch das Vorhaben werden vor allem alte Tennenflächen auf einem Altlastenstandort, also anthro-
pogen überformte Standorte, in Anspruch genommen. Die mit dem Vorhaben verbundenen Beein-
trächtigungen der Biotopfunktion werden im Plangebiet ausgeglichen. Damit überwiegt das öffentliche 
Interesse an einer zeitgemäßen und funktionstüchtigen Anlage gegenüber den Belangen von Natur 
und Landschaft. 
Eine Veränderung des Charakters des Schutzgebietes ist durch die Maßnahmen nicht zu befürchten, 
da es sich um eine vorhandene Sportanlage handelt. Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebie-
tes ist nicht gefährdet. 
Somit kann eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG erteilt werden. 
 
 
 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan M 1:5.000 
Anlage 2: Lageplan Bestand Biotope M 1: 500 (im Original) 
Anlage 3: Lageplan Maßnahmen M 1: 500 (im Original)

Anlage2 Lageplan Bestand Biotope

1638 Zeichen

39-1081-C102-25 uowwnuueid
"Buyayy "y sossepey 'gL02 20’ LO :puejsueig - verdsBundruyausg
außen "an essepej '9LOZ Indy ;puesuejg ;eßejpunißsßunueig sie
SauejdossouueA ueypiNLWe sop oBeIPun.g ne Bunjjojsueg

"UONENOGIOA BIyOORd aUy
"ziessauopeyag nz ualyaıydıan uaßunIpueapynZ 'uapueisaßnz ypIppIIPSNE 1yoru Jamos
Noneısaß Iypıu 151 syeyuj say) Bunjanıyy pun Bunyamıay "aßepaiun Josap BundnjlotniN amos ageBayom

yuyossaun / weg.

(UOPOUNALESJENDSPUET UOZUT VEydans diNd UO.daO

"uoy abeenodg JTOBL-LNLLOZUN

OzPXrBS 4 = |
yes vd elı Bunuysjezaqueid :
HN! Bunssejuejg aöninbpus (82
ÖnzoquaygH sseydsßunjsie] Hasree |
De Day mmeusuyey

ovow „| sozeoso adojoig puejsag EEE F

naqeaq weg Yeyujueld f
YOISIIOZ-UIMN Bunnegaquyoy,
ayens Jeypjuapuay aBejuenods Bunssjues Pakt

ueidlejßag Jeyssueßaydsyeyaspue N Haupe zuuaeen muanuetsrnäneg DIN 8
UuyosJogun /uneg Wapsaun /umeg F)

i
agebiag uoyos09 H

ug EE60S zuose 10 ao
4 Bameıdwilg 'nopsueßunw Medyods Re ”
weyods ulgy IpeIS

uayneg

& (uoßenoßurs yanypuyaeu) yanıspunsäswqyaen jne ewnyg ®)

1e1gadunig ZuD ————
N Bunjjejsseg oßnsuog

Bejoquasansuny

Sunjobajsanıa, 7 BunjoBaisuoy,

Wunegspumsag yonuoa &

oyuBurg / Bunuejd

voyppyziejd pun -oBam 'oyayızd elaBeision/opnpguD LAH [| G

znduowel „AH
Fuoyapıg NoBorssonoL /ZAH

uosey ISWH

(uoyıpads)

Wonensoßiorz ZaH Bufinegag ayaıqıemeß

psıdAuopuzis "psngeo 1E8

ueßunzynuusysgig
Bueyuy u oistwunag oyoıs wauınuuneg L
(uoyy-sogus "organ "ayauyı aypsındana) SPAR
z0yuneg says / sasonn /saßuuaß 'pwasnuopusis unegjezug /LFAG

(©)
Z0yungg says 7 sasanııu y saßuuaB “yasıdAiyopums wneqIezZurg Leg

zgyaBJ019 pun swngg
ayuBuJg pun puejseg apusßa7

Anlage3 Lageplan Maßnahmen

757 Zeichen

"VONEyOgIOA aIyao ai
"ziesi0uopeypg nz uonypıydıan uoßun]pueyropmnZ "uapueisaßnz YaIPFL»PSNE Iyoru 1amos:
Hone1SoB ayar 131 Sıyuy souyı Bunyanın pun Bunhamuay 'oöeuoun J0s01p Bundniejietnson omos agehiayam,

VOANDIESJELWSPUET uaZUO7 ueydans diNM uodao

z0 di y 08121

Bunssejuejg aßnInBpus
Snzoquaugh

uswyeugew

NOOJSIIOZ-UINM
'ayeng Jeyojuapuay aßejuenodg Bunuejues
ueidylejßag Jeyasuaßaydsyeyaspue

ulgy EE60S
4 BomeıdwäAjo ‘nopsseßunw Medyods
weyods ulay IpeIS

SOUNEZZIOH SauJo nequig Yaunp

OSLO / Woypapuapog von Bunzunyd ZEWH ON

. ara]

yosıdAinopums wneggne Bunzueud Ze SW ©
uewyeugewsysjejssny pun -sBununul

Berag Messe lheusse ke

varpgyzeid pun -oBay 'ayseız aabalsıan / upnggao

eseusnoyps /LSINH

uosey  ISWH

(uoyıpads)
Bunnegsg sysılqlamaß

Anlage1 Auszug aus dem Landschaftsplan

403 Zeichen

\® Stadt Köln

‚„ Südfriedhof

Friedhof

0 50 100 150 200m - 1:5000
Herausgeber:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 11.04.2018

Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.

Beratungsverlauf (1)

07.05.2018 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1096/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
17.04.2018
Erstellt
09.04.2018 08:37