V/0040/2025
Albersloher Weg - Konzeptionelle Neuausrichtung des Albersloher Weges zwischen dem Angelsachsenweg und dem Knotenpunkt Osttor / Hiltruper Straße
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Anlage 5_Abschnitt 2 und 3
416 Zeichen
2.50 Gehweg3.75 Radweg + Trennstreifen3.75 Radweg + Trennstreifen6.50 Fahrbahn2.50 Gehweg 2.50 Gehweg6.50 Fahrbahn4.00 Radweg13.50 Grünstreifen2.50 Gehweg Plot 19.05.2025 Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:( )_23500April 2025HollenbergApril 2025HollenbergAlbersloher Weg - GrundsatzvorlageAbschnitt 2 und Abschnitt 3 Anschluss an Blatt 1 (3) Anschluss an Blatt 3 (3)
Anlage 1_Abschnitt 1 - Gestaltungsoption I
631 Zeichen
2.50 Gehweg4.00 Grünstreifen2.00 Radweg3.50 Grünstreifen3.00 Radweg7.00 Fahrbahn2.50 Gehweg 2.50 Gehweg4.00 Grünstreifen2.00 Radweg3.50 Grünstreifen3.00 Radweg7.00 Fahrbahn2.50 Gehweg 2.50 Gehweg3.00 Radweg3.50 Grünstreifen3.50 Grünstreifen3.00 Radweg6.50 Fahrbahn2.50 Gehweg 2.50 Gehweg3.75 Radweg + Trennstreifen3.75 Radweg + Trennstreifen6.50 Fahrbahn2.50 Gehweg Plot 31.03.2025 Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:( )_13500April 2025HollenbergApril 2025HollenbergAlbersloher Weg - GrundsatzvorlageAbschnitt 1 - Gestaltungsoption IOptimierung des Bestandes Anschluss an Blatt 2 (3)
Anlage 3_Abschnitt 1 - Gestaltungsoption III
645 Zeichen
2.50 Gehweg3.00 Radweg3.00 Grünstreifen3.50 Radweg + Trennstreifen10.00 Fahrbahn2.50 Gehweg 2.50 Gehweg3.00 Radweg3.00 Grünstreifen3.50 Radweg + Trennstreifen10.00 Fahrbahn2.50 Gehweg 2.50 Gehweg3.00 Radweg3.00 Grünstreifen3.50 Radweg + Trennstreifen10.00 Fahrbahn2.50 Gehweg 2.50 Gehweg3.75 Radweg + Trennstreifen3.75 Radweg + Trennstreifen6.50 Fahrbahn2.50 Gehweg Plot 31.03.2025 Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:( )_13500April 2025HollenbergApril 2025HollenbergAlbersloher Weg - GrundsatzvorlageAbschnitt 1 - Gestaltungsoption IIIÖPNV - Sonderfahrstreifen (stadteinwärts) Anschluss an Blatt 2 (3)
Anlage 7_Abschnitt 4 - Ausbauoption Lichtsignalanlage
370 Zeichen
2.500.753.257.853.253.253.503.002.803.253.603.503.50 2.504.203.250.754.002.503.253.253.253.252.502.000.753.253.402.002.503.253.25 Plot 19.05.2025 Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:( )_33500April 2025HollenbergApril 2025HollenbergAlbersloher Weg - GrundsatzvorlageAbschnitt 4Ausbauoption Lichtsignalanlage Anschluss an Blatt 2 (3)
Anlage 4_Abschnitt 1 - Gestaltungsoption IV
627 Zeichen
2.50 Gehweg3.75 Radweg + Trennstreifen3.75 Radweg + Trennstreifen6.50 Fahrbahn2.50 Gehweg 2.50 Gehweg3.00 Radweg + Trennstreifen13.50 Fahrbahn2.50 Gehweg3.00 Radweg + Trennstreifen 2.50 Gehweg3.00 Radweg + Trennstreifen13.50 Fahrbahn2.50 Gehweg3.00 Radweg + Trennstreifen 2.50 Gehweg3.00 Radweg + Trennstreifen13.50 Fahrbahn2.50 Gehweg3.00 Radweg + Trennstreifen Plot 31.03.2025 Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:( )_13500April 2025HollenbergApril 2025HollenbergAlbersloher Weg - GrundsatzvorlageAbschnitt 1 - Gestaltungsoption IV2 ÖPNV - Sonderfahrstreifen Anschluss an Blatt 2 (3)
Beschlussvorlage
48697 Zeichen
V/0040/2025
V/0040/2025
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Albersloher Weg - Konzeptionelle Neuausrichtung des Albersloher Weges zwischen dem
Angelsachsenweg und dem Knotenpunkt Osttor / Hiltruper Straße
Grundsatzbeschluss
Beratungsfolge
03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Anhörung
26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Anhörung
02.07.2025 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt die Vorentwurfsplanung auf Grundlage der in der Begründung
und in den Anlagen aufgezeigten Rahmenbedingungen aufzunehmen.
II. Finanzielle Auswirkungen
Baukosten für resultierende Maßnahmen werden in gesonderten Beschlussvorlagen zu einem späte-
ren Zeitpunkt des Planungsprozesses mitgeteilt, sobald konkrete und belastbare Planungsgrundlagen
vorliegen.
Amt für Mobilität und Tiefbau
15.05.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Hollenberg
Telefon: 492-6699
Hollenbergj@stadt-
muenster.de
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Begründung:
1. Beschreibung und Bewertung der aktuellen Situation
Die vorliegende Vorlage befasst sich primär mit dem südlichen Abschnitt des Albersloher Weges
(vgl. Abb. 1), unmittelbar anschließend an die neu entstehende Ortsmitte Gremmendorf (vgl.
V/0416/2024).
Abbildung 1: Übersicht Untersuchungs- und Planungsraum
Ab der Einmündung des Angelsachsenweges in den Albersloher Weg endet der vorhandene vier-
streifige Querschnitt der Straße (vgl. Abb. 2). Die konzeptionelle Neuausrichtung beginnt daher an
der Einmündung des Angelsachsenweges in den Albersloher Weg und verläuft in Richtung Sü-
den, auf einer Strecke von ca. 1,8 km, bis zum Knotenpunkt mit der Hiltruper Straße und der
Straße Osttor. Der Übergangsbereich, zwischen dem Ende der Planung der Ortsmitte Gremmen-
dorf am Wiegandweg und der Einmündung des Angelsachsenweges wird grundsätzlich mitge-
dacht. Der Fokus liegt jedoch auf dem stark defizitären Bereich südlich des Angelsachenweges.
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Abbildung 2: Blick vom KP Angelsachsenweg in Richtung Süden
Im folgenden Kapitel wird die aktuelle Situation der Straße analysiert und ein Abgleich mit den
Zielvorgaben und Standards der Stadt Münster vorgenommen.
Beim Albersloher Weg im besagten Bereich handelt es sich um einen Streckenabschnitt des klas-
sifizierten Straßennetzes , der eine nahräum liche und eine regionale Verbindungsfunktion hat.
Nahräumlich dient er der Anbindung der Stadtteile Angelmodde, Wolbeck und Hiltrup an die
Stadtmitte sowie der Verbindung der Stadtteile untereinander. Regional ist der Albersloher Weg in
seiner gesamten Länge eine der wichtigsten Achsen in der Stadt -Umland-Verbindung und bindet
u.a. Albersloh, Sendenhorst und Drensteinfurt an Münster an. Der Albersloher Weg ist dement-
sprechend als Landesstraße (L586) klassifiziert.
Verkehrsbelastung und Kapazität der Straße:
In Bezug auf das Kfz -Verkehrsaufkommen spiegeln sich diese Funktionen auch in den Verkehrs-
mengen wider. Südlich des Osttors liegt noch ein Verkehrsaufkommen von ca. 6.500 Kfz / 24h*)
vor. Zwischen dem Osttor und dem Angelsachsenweg steigt das Verkehrsaufkommen dann von
ca. 12.500 auf ca. 14.500 Kfz / 24h*) im werktäglichen Verkehr an. Nördlich des Angelsachsen-
wegs steigt das Ve rkehrsaufkommen weiter deutlich an, sodass auf Höhe der B51 ca. 32.000
Kfz/24h*) erreicht werden.
*) Die Verkehrserhebung fand 2024 während der Baustelle am Albersloher Weg statt. Der Ein-
fluss der Baustelle ließ sich gut nachzeichnen, da durch die Baupha senpläne die konkrete
Beeinträchtigung zum Zeitpunkt der Erhebung bekannt war. Die Verkehrsmenge auf dem Al-
bersloher Weg ließ sich durch die Auswertung benachbarter Dauerzählstellen mit Daten von
ca. 1,5 Jahren ohne Baustelle vergleichen. Die Zähldaten wur den unter Zuhilfenahme einer
Modellrechnung um die Einflüsse der Baustelle bereinigt.
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Die Berechnungsergebnisse wurden zusätzlich nach Abschluss der Baumaßnahme noch ein-
mal mit aktuellen Schleifendaten verglichen und verifiziert.
Auf Basis der korrigierte n Daten erfolgte für jeden Einzelknoten im Straßenverlauf eine Leis-
tungsfähigkeitsüberprüfung der morgendlichen und abendlichen Spitzenstunde.
Auch als ÖV-Achse hat der Albersloher Weg eine besondere Bedeutung. Mit ca. 7000 Fahrgästen
/ Tag ist der Albersloher Weg bereits heute, nach der Weseler Straße, die am zweitstärksten
nachgefragte ÖV-Achse in Münster.
Der Albersloher Weg ist nicht anbaufrei, anliegende Grundstücke sind zum Teil direkt und zum
Teil über Parallelfahrbahnen erschlossen. Durch die insgesamt eher geringe Anzahl der Zufahrten
über den gesamten Verlauf, ist die Beeinträchtigung des Verkehrsflusses verträglich. Die Knoten-
punkte mit dem Otto-Hersing-Weg, der Homannstraße / Schlesienstraße und Am Schütthook ha-
ben keine Abbiegefahrstreifen. Die Infrastruktur ist insgesamt hoch ausgelastet, sodass es an
Knotenpunkten, die bislang ohne Abbiegefahrstreifen ausgebildet sind, zeitwe ise zu Störungen
kommt.Dabei wird auch der auf der Fahrbahn geführte Busverkehr der Linie 6, die im 20-Minuten-
Takt fährt, beeinträchtigt.
Der sich in der Straßenbaulast von Straßen.NRW befindliche Knotenpunkt Albersloher Weg / Ost-
tor / Hiltruper Straße ist bereits im Bestand nicht leistungsfähig. Auch hier werden die Buslinien (6
und 18) in ihren jeweiligen Fahrbeziehungen beeinträchtigt. Zur Wiederherstellung der Leistungs-
fähigkeit des Knotenpunkts Albersloher Weg / Osttor / Hiltruper Straße plant Straßen.NRW, in Ab-
stimmung mit der Stadt Münster, im Rahmen der ersten Umbauphase zurzeit die Ertüchtigung des
Knotenpunktes (vgl. V/0072/2025).
In der Prognose, unter Berücksichtigung der Entwicklungen des Wohnbaulandprogramms, insbe-
sondere durch das Baugebiet (BG) Osttor, das BG südl. Hiltruper Straße sowie das Westfalenge-
lände steigt das Kfz-Verkehrsaufkommen auf dem Albersloher Weg, trotz der Reaktivierung der
WLE, an. Es steigt analog zur Analyse im Verlauf von ca. 14.000 Kfz / 24h auf Höhe des Osttors
bis etwa 16.000 Kfz / 24h auf Höhe des Angelsachsenwegs.
Es wird erwartet, dass Verzögerungen oder Beeinträchtigungen entlang des Albersloher Wegs
weiter zunehmen. Der Albersloher Weg verfügt somit für den motorisierten Individualverkehr (MIV)
inkl. des ÖPNV s über keine ausreichende Infrastruktur. Eine Aufwertung der Knotenpunkte wird
erforderlich. Die signaltechnische Koordinierung und Bevorrechtigung des ÖPNV ist dabei ein
wichtiger Baustein.
Bestehende Planungen aus 2009 sahen einen sehr großzügig dimensionierten Ausbau des Stra-
ßenraums ohne Beschleunigung des ÖPNV vor, die Nebenanlagen waren gering dimensioniert.
Vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren eher rückläufigen Kfz-Verkehrsmengen sowie der
mit dem Masterplan Mobilität Münster 2035+ (vgl. V/0164/2024) geänderten Zielsetzung, soll bei
den neuen Planungen der Fokus auf dem zuverlässigen Betrieb des ÖPNV sowie der Aufwertung
der Anlagen des Fuß- und Radverkehrs liegen.
Der Masterplan Mobilität Münster 2035+ benennt die Einrichtung von ÖPNV-Hochleistungsachsen
als „Schlüsselmaßnahme“, da diese die Bedeutung des ÖPNV im künftigen Mobilitätssystem
durch ihre bauliche und betriebliche Bevorrechtigung auf nachfragestarken und v.a. in Richtung
des Stadtzentrums staugefährdeten Abschnitten erkennbar hervorheben.
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Für den Verlauf des Albersloher Wegs liegt eine Priorität daher auf der störungsfreien und zuver-
lässigen Führung des ÖPNV. Verzögerungen, die sich schnell auf den Fahrplan auswirken, sollen
vermieden werden. Mit der Vorlage zur Fortschreibung des 3. Nahverkehrsplans (vgl.
V/0604/2023) ist daher auch der Albersloher Weg für eine der prioritär einzurichtenden Hochleis-
tungslinien, mit erhöhter Taktdichte, gewählt worden.
Zusätzlich verfügen die Bushaltestellen auf der Achse nur teilweise über einen barrierefreien Aus-
bau und entsprechen daher nicht den Standards.
Zusammenfassend ist der Albersloher Weg im Bestand leistungsfähig, wenngleich es zeitweise zu
Verzögerungen kommt. In der Prognose wird durch die geplanten und sich bereits im Bau befind-
lichen Baugebiete mit steigenden Verkehrsmengen gerechnet. Aufwertungen insbesondere an
den Knotenpunkten sind für den zuverlässigen Betrieb des ÖPNV und den störungsfreien Fluss
des MIV erforderlich.
Zustand der Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr:
Möglichkeiten den Albersloher Weg gesichert zu überqueren sind inklusive der Lichtsignalanlage
am Angelsachsenweg fünf vorhanden. Ungesicherte Überquerungsmöglichkeiten, wie in Form
von Mittelinseln, befinden sich in dem untersuchte n Abschnitt nicht. Bezogen auf die Länge des
Untersuchungsraumes von ca. 1,8 km besteht aufgrund der teilweise sehr großen Abstände ein
Defizit in der Möglichkeit den Albersloher Weg zu überqueren.
Abbildung 3: Beispielhafte Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur auf dem Albersloher Weg
Für den Fuß- und Radverkehr verfügt der Albersloher Weg im besagten Abschnitt lediglich über
eine einseitige ca. 2,50 m breite Nebenanlage auf der Ostseite der Straße. Zusätzlich zu dem
vorhandenen einseitigen Zweirichtungsradweg und Geh weg sind auf der Westseite vereinzelte
Abschnitte mit Gehwegen oder Parallelfahrbahnen vorhanden (vgl. Abb. 3).
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Eine durchgehende oder qualitativ auskömmliche und barrierefreie Infrastruktur für den Fuß- und
Radverkehr ist somit auf dem ganzen Abschnitt nicht vorhanden.
Insgesamt kann festgehalten werden, dass der Albersloher Weg ab dem Angelsachsenweg bis
zum Knotenpunkt Osttor / Hiltruper Straße nur eine unzureichende Fuß - und Radverkehrsinfra-
struktur aufweist. Des Weiteren sind auf der gesamten Länge nur wenig Querungsmöglichkeiten
vorhanden. Diese Defizite gilt es im Rahmen einer Umplanung zu beseitigen. Für den Neubau ei-
ner vom Fußverkehr getrennten beidseitigen Radverkehrsanlage mit dem Zielstandard Veloroute
wurden bereits Handlungsempfehlungen als Bestandteil des Umsetzungskonzepts zum Fahrrad-
netz 2.0 (vgl. V/0456/2024) beschlossen.
Kanalisation:
Die im Albersloher Weg vorhandenen Kanalisationsleitungen befinden sich gegenwärtig teilweise
in baulich schlechten Zuständen. Neben baulichen Sanierungen, bedarf es in Teilen auch hydrau-
lischen Sanierungen. Durch kleinere Einzelmaßnahmen innerhalb der vergangenen Jahrzehnte
hat sich teilweise ein stark verformtes Netz ergeben, welches durch gezielte Maßnahmen nun
wieder ins Gefüge gebracht werden soll.
Die Regenwassereinleitungen in den Erdelbach entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik,
sodass seitens der Aufsichtsb ehörde eine Meldung als defizitäre Einleitungsstelle an das Land
NRW erfolgte. Gegenwärtig wird das stark belastete Niederschlagswasser der Straße unbehan-
delt in das Gewässer eingeleitet. Zur Erreichung der Anforderungen an den Umweltschutz müs-
sen in diesem Bereich Regenwasserbehandlungsanlagen errichtet werden.
Die Anforderungen zur Umsetzung der Regenwasserbehandlung sind Bestandteil der Erlaubnis-
bescheide zur Einleitung in den Erdelbach und damit behördliche Anforderung mit rechtlicher Bin-
dung. Die zeitliche Taktung der Maßnahme erfolgt gemäß den behördlichen Vorgaben auf Basis
der Erlaubnisbescheide und des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) der Stadt Münster.
In Teilbereichen wird zudem im Hinblick auf die Umstrukturierung der Kläranlageneinzugsgebiete
(Aufgabe der Kläranlagen Loddenbach & Geist, Erweiterung der Kläranlage Hi ltrup) in der Stadt
Münster die Verlegung von Druckrohrleitungen notwendig sein (vgl. V/0135/2021).
Zusammengefasst bedeutet dies, dass es im Untersuchungsraum unabhängig von der weiter ver-
folgten Umgestaltung des Straßenraums zu baulichen Eingriffen kommen kann.
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Erdelbach:
Die vorhandene Brücke des Albersloher Wegs (vgl. Abb. 4) über dem Erdelbach leitet das maß-
gebliche 100-jährige Hochwasser (HQ100) bereits im Bestand nicht ohne Aufstau ab. Die entste-
henden Überflutungsflächen führen derzeit jedoch nicht zu einer Gefährdung der oberhalb liegen-
den Bebauung am Blaukreuzwäldchen.
Abbildung 4: Erdelbach mit Blick auf den Albersloher Weg
Um die Abflusssituation nicht zu verschärfen, ist das oberhalb liegende Plangebiet „Hiltrup -Ost“
wasserbewusst zu entwickeln. Sofern dabei die Wasserhaushaltsgrößen Verdunstung und Versi-
ckerung insoweit erreicht werden, dass die verbleibenden in den Erdelbach abfließenden Nieder-
schlagswasseranteile gleichbleibend oder geringer als im Bestand ausfallen, resultiert durch die
Gebietserschließung keine Verschärfung der Gefährdungslage durch ein 100-jähriges Hochwas-
ser.
Würde das Gebiet konventionell erschloss en, so dass das Niederschlagswasser im Plangebiet
gänzlich über Kanäle gesammelt und dem Erdelbach zugeführt wird, würde sich die Hochwasser-
situation verschärfen, die Bebauung am Blaukreuzwäldchen wäre in diesem Fall durch ein 100 -
jähriges Hochwasser gefährdet. In diesem Fall wäre die vorhandene Brücke des Albersloher We-
ges zwingend zu vergrößern, um die Situation für die Bebauung ausreichend zu entschärfen.
Detaillierte Anforderungen an Art und Umsetzung der wasserbewussten Erschließung befinden
sich derzeit in der modelltechnischen Überprüfung und erfolgen in enger Abstimmung mit den wei-
teren städtebaulichen Ausarbeitungen für das Gebiet des Bebauungsplans 628. Der Neubau der
Brücke ist somit unter anderem von den weiteren baulichen Entwicklungen abhängig.
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Grünflächen und Straßenbäume:
Das Erscheinungsbild des Albersloher Weges im untersuchten Abschnitt unterscheidet sich im
Verlauf deutlich voneinander. Die ersten ca. 100 m ab der Fahrbahnverengung am Angelsach-
senweg zeichnen sich durch eine vorhandene Alleestruktur aus (vgl. Abb. 5).
Abbildung 5: Albersloher Weg südlich Angelsachsenweg
Diese löst sich ab der Westfalentankstelle langsam auf und spätestens ab dem Otto-Hersing-Weg
sind keine Straßenbäume oder Straßenbegleitgrün mehr im Querschnitt vorhanden. Zwischen
dem Otto -Hersing-Weg und der Einmündung Schlesienstraße ist die Straße von beidseitigen
Straßenentwässerungsgräben geprägt (vgl. Abb. 6).
Eine weitere Besonderheit ist eine größere Ansammlung von Bäumen, die sich auf der Ostseite
der Straße, südlich des Erdelbachs befinden (vgl. Abb. 10).
Eine weitere raumprägende Baumallee befindet sich zwischen den beiden Einmündungen mit der
Straße Zum Kaiserbusch (vgl. Abb. 7). Südlich der Straße Zum Kaiserbusch befindet sich kein
nennenswertes Straßenbegleitgrün mehr bis zum Kotenpunkt mit den Straßen Osttor und der
Hiltruper Straße.
Insgesamt betrachtet ist somit auffällig, dass vor allem der Abschnitt zwischen dem Otto-Hersing-
Weg und dem Erdelbach über wenig Vegetation im Nahbereich der Straße verfügt und hier ein
Optimierungspotential vorhanden ist.
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Abbildung 6: Albersloher Weg südlich Otto -Hersing-Weg
Abbildung 7: Albersloher Weg zwischen den Einmündungen Zum Kaiserbusch
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Knotenpunkt Osttor / Hiltruper Straße:
Den Abschluss des Untersuchungsraumes bildet der Knotenpunkt des Albersloher Wegs mit den
Straßen Osttor und der Hiltruper Straße (vgl. Abb. 8).
Abbildung 8: KP Osttor / Hiltruper Straße
Der Knotenpunkt befindet sich zu 3 / 4 in der Straßenb aulast von Straßen.NRW. Lediglich die
Hiltruper Straße befindet sich in der Straßenbaulast der Stadt Münster. Auf dem Albersloher Weg
wechselt die Straßenbaulast unmittelbar südlich der Straße Zum Kaiserbusch, ungefähr im Be-
reich des Ortseingangsschildes. Ein möglicher Wechsel der Straßenbaulast wird im Rahmen der
weiteren Planungsbesprechungen zwischen der Stadt Münster und dem Landesbetrieb erörtert.
Der Knotenpunkt an sich verfügt über je zwei Fahrstreifen je Knotenpunktarm. Mit Ausnahme der
Hiltruper Straße erfolgt jeweils das Linksabbiegen über einen getrennten Fahrstreifen. Eine ge-
trennte Signalisierung liegt aber in allen drei Knotenpunktarmen nicht vor. In der Hiltruper Straße
befindet sich lediglich ein überbreiter Fahrstreifen, sodass sich zwei bis drei Fahrzeuge nebenei-
nander aufstellen können. Ein separater Rechtsabbiegefahrstreifen ist nicht vorhanden. Die Sig-
nalisierung ist nicht getrennt. Wie bereits beschrieben ist der Knotenpunkt gegenwärtig nicht in
der Lage die Verkehrsbelastung qualitativ ausreichend abzuwickeln.
Für den Fuß - und Radverkehr verfügt jeder der vier Knotenpunktarme über eine einseitige Ne-
benanlage mit entsprechenden gemeinsame Furten. Die Hiltruper Straße und die Straße Osttor
verfügen zusätzlich über Mittelinseln im Bereich der Kreuzung.
Es handelt sich bei der Kreuzung um eine typische Außerortskreuzung, die gegenwärtig schon
nicht den Anforderungen gerecht werden kann. Dementsprechend besteht bereits heute, unab-
hängig von den neu entwickelten Baugebieten, die Notwendigkeit einer baulichen Anpassung, um
die Leistungsfähigkeit herzustellen.
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V/0040/2025
Vor diesem Hintergrund befindet sich die Stadt Münster zurzeit in konkretisierenden Abstim-
mungsgesprächen mit Straßen.NRW. Der Knotenpunktumbau soll in einem zweiphasigen Verfah-
ren erfolgen. Die erste Phase umfasst die bauliche Ertüchtigung für eine ausreichende Verkehrs-
qualität im Rahmen einer notwendigen Sanierungsmaßnahme (siehe V/0072/2025). In diesem
Zuge soll neben der Herstellung eines leistungsfähigen Verkehrsablaufs auch eine vorhandene
Unfallhäufungsstelle entschärft werden. Die zweite Phase des Knotenpunktumbaus würde in Ab-
hängigkeit zum umfangreichen Umbau des Albersloher Weges erfolgen und würde eine signifi-
kante Verbesserung für alle Verkehrsträger unter Berücksichtigung der querschnittsbedingten
Veränderungen (z.B. beidseitige Nebenanlagen) erreichen.
2. Planungs- und Baurecht
Zurzeit besteht für einen Aus- oder Umbau des hier betrachteten Abschnitts des Albersloher We-
ges kein Planungs- und Baurecht. Im weiteren Verfahren muss dies zunächst geschaffen werden,
um hierdurch die Voraussetzungen für umfangreiche Um- und Überplanungen zu schaffen. Für
die abschnittsweise Planrechtschaffung kommen grundsätzlich für einen Maßnahmenumfang die-
ser Größe die Aufstellung von mehreren Bebauungsplänen oder die Durchführung eines Planfest-
stellungsverfahrens in Frage.
Die Zeitspanne die für die gesamte Schaffung des Planrechts benötigt wird, ist aufgrund diverser
Rahmenbedingungen schwer zu kalkulieren. Es kann daher von vier bis neun Jahren ausgegan-
gen werden.
3. Flächenverfügbarkeit
Anzustrebender Regelquerschnitt:
Auf Grundlage der aktuellen Regelwerke, sowie der anerkannten Regeln der Technik und poli-
tisch beschlossenen Handlungsempfehlungen und Zielbreiten für das Fahrradnetz 2.0 ist zur Ab-
bildung der Verkehrsflächen der folgende Regelquerschnitt von 19 m Breite für eine Überplanung
des Albersloher Weges anzusetzen (vgl. Abb. 9). Zur Schaffung eines ganzheitlich funktionalen
und gestalterisch ansprechenden Straßenraumes, sind weitere Flächenanteile für Grünflächen für
Straßenbäume und Entwässerungselemente, teilweise notwendige Abbiegefahrstreifen und Flä-
chen für Bushaltestellen und ÖPNV-Schleusen erforderlich. Eine Unterschreitung der 19 m sollte
nur in Ausnahmefällen erfolgen.
Abbildung 9: Anzustrebender Regelquerschnitt
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V/0040/2025
Gesamtüberblick:
Die Breite des Planungskorridors und damit die zur Verfügung stehende Fläche für eine konzepti-
onelle Neuausrichtung des Albersloher Wegs ist im Verlauf des Untersuchungsraumes sehr un-
terschiedlich und lässt sich grob in vier Abschnitte einteilen.
Der nördlichste Planungskorridor, welcher von der Einmündung am Angelsachsenweg bis ca. 150
m südlich der Einmündungen Homannstraße und Schlesienstraße verläuft, verfügt über die größ-
ten Potentialflächen für eine großflächige Überplanung der Straße (vgl. Abb. 6). In diesem Korri-
dor sind mit wenigen Ausnahmen durchgehend 25 m Querschnittsbreite vorhanden und in Teilen
auch mehr. Ein solcher Querschnitt ermöglicht diverse Gestaltungsoptionen.
Im weiteren Verlauf verengt sich die zur Verfügung stehende Querschnittsbreite auf ca. 18 – 19 m
Breite (vgl. Abb. 3), was damit dem Regelquerschnitt entspricht, der nur in Ausnahmen geringfü-
gig unterschritten werden muss. Vereinzelt befinden sich aber auch in diesem Abschnitt zusätzli-
che Flächen im Eigentum der Stadt Münster. Am Ende des Abschnittes an der Einmündung der
Straße Am Schütthock werden die 19 m Querschnittsbreite des Regelquerschnitts vereinzelt um
einige Meter unterschritten, was planerische Anpassungen notwendig macht (vgl. Abb. 10).
Abbildung 10: Zufahrt zur Einmündung Am Schütthook
Ab der nördlichen Einmündung der Straße Zum Kaiserbusch weitet sich der Querschnitt deutlich
auf. Westlich der bereits beschriebenen südlichen Baumal lee (vgl. Abb. 7) verläuft eine Grünflä-
che mit knapp fünf bis zehn Metern Breite und endet an der südlichen Einmündung der Straße
Zum Kaiserbusch. Von dort aus läuft der Querschnitt mit einer Breite von 17 bis 18 m auf ca. 100
m Länge auf den Knotenpunkt m it der Hiltruper Straße und der Straße Osttor zu, der den Unter-
suchungsraum abschließt (vgl. Abb. 11).
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V/0040/2025
Der Knotenpunkt verfügt in den Straßen Osttor und dem stadteinwärtigen Knotenpunktarm des
Albersloher Wegs über je drei Fahrstreifen und je eine einseitige Nebenanlage. Flächen, um den
Knotenpunkt in jedem Arm um einen Fahrstreifen inklusive auskömmliche Nebenanlagen zu er-
weitern, liegen weder im Eigentum von Straßen.NRW noch im Eigentum der Stadt Münster vor.
Es lässt sich daher zusammenfassen, dass Gestaltungsoptionen wie z.B. ÖPNV -
Sonderfahrstreifen oder ausgeprägte Vegetationsstreifen mit Bäumen und Versickerungsmulden
nur auf einem ca. 700 m langen Streifen zwischen dem Angelsachsenweg und dem Verbin-
dungsweg Zum Erlenbusch südlich der Einmündung Homannstraße bestehen. Im restlichen Ab-
schnitt besteht nur die Möglichkeit den zur Verfügung stehenden Straßenraum für den aufgezeig-
ten Regelquerschnitt sowie ergänzenden Infrastruktureinrichtungen wie Abbiegefahrstreifen,
ÖPNV-Haltestellen und Schleusen zu nutzen.
Abbildung 11: Zufahrt zum KP Osttor / Hiltruper Straße
4. Mögliche Gestaltungsoptionen
Das vorliegende Kapitel beschäftigt sich genauer mit den möglichen Gestaltungsoptionen im ge-
samten Untersuchungsraum und zeigt beispielhaft auf, wie diese Möglichkeiten im Querschnitt
aussehen könnten. Der Untersuchungsraum wird aufgrund der unterschiedlichen räumlichen Vo-
raussetzungen dazu in folgende Teilabschnitte unterteilt:
Abschnitt 1 – Angelsachsenweg bis Homannstraße / Schlesienstraße
Abschnitt 2 – Homannstraße / Schlesienstraße bis zur Straße Am Schütthook
Abschnitt 3 – Am Schütthook bis zur südlichen Einmündung Zum Kaiserbusch
Abschnitt 4 – Knotenpunkt Osttor / Hiltruper Straße
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V/0040/2025
Die Planung und Gestaltung von ÖPNV -Haltestellen, sowie die genaue Verortung der einzelnen
Haltestellen inklusive einer Analyse der Haltestellenabstände untereinander, erfolgt zu einem spä-
teren Detailierungsgrad und Planungszeitpunkt.
Im gesamten Stadtge biet befinden sich zurzeit Maßnahmen zur Aufhebung der Radwegebenut-
zungspflicht in der Prüfung und teilweise bereits in der Umsetzung. Die Hauptverkehrsachse Al-
berlsoher Weg weist ein hohes Verkehrsaufkommen auf (vgl. Kapitel 1). Vor diesem Hintergrund
wird im Rahmen der folgenden Gestaltungsoptionen zunächst eine Führung des Radverkehrs auf
veloroutenkonformen Nebenanlagen verfolgt. Ob die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben
werden kann, wird im Rahmen der folgenden konkretisierenden Planung detailliert erörtert.
4.1. Abschnitt 1 – Angelsachsenweg bis Homannstraße / Schlesienstraße
Abschnitt 1 (vgl. Abb. 12) bietet die größten Gestaltungsoptionen der vorgestellten Abschnitte. Für
die möglichen Gestaltungsoptionen wird vereinfacht jeweils ein 24,5 m breiter Querschnitt aufge-
führt. Dieser Querschnitt passt mit Ausnah me von 2 lokalen Engstellen durchgehend in den Un-
tersuchungsraum. Vor Ort sind unterschiedliche Infrastrukturelemente vorhanden (vgl. Abb. 5 und
6).
Abbildung 12: Abschnitt 1 – Angelsachsenweg bis Homannstraße / Schlesienstraße
Gestaltungsoption I:
Bei der ersten Gestaltungsoption handelt es sich um eine Optimierung des Bestandes (vgl. Abb.
13). Der Fokus liegt hier im Erhalt der raumprägenden östlichen Baumreihe. Hinter dieser Baum-
reihe ist lediglich Platz einen 2,50 m breiten Gehweg vorzusehen. Um die anzustrebende Tren-
nung des Geh- und des Radweges zu erzielen, ist in dieser Planung der stadteinwärtige Radweg
auf die Fahrbahnseite der Baumreihe geplant worden und dam it auf die Bestandsfahrbahn. Der
übrige Querschnitt sieht eine komplette Überplanung mit 6,5 m Fahrbahn, 3,0 m Veloroutenrad-
weg und 2,5 m Gehweg vor.
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In dieser Planung können, bis auf den nur 2,0 m breiten stadteinwärtigen Radweg, alle
Anfordungen an den Fuß- und Radverkehr erfüllt werden. Zusätzlich kann in dieser Planung die
östliche Baumreihe erhalten bleiben. Eine Skizze zu dieser Gestaltungsoption kann der Anlage 1
entnommen werden.
Abbildung 13: Gestaltungsoption I - Optimierung des Bestandes
Gestaltungsoption II:
Aufgrund der aufwändigen Straßenbauarbeiten im direkten Nahbereich der Straßenbäume ist
zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, ob ein Erhalt der beschriebenen Baumreihe dauerhaft
realisierbar ist. Sollte sich im Rahmen des weiteren Planungsprozesses, oder in den Folgejahren
herausstellen, dass die Baumreihe nicht aufrechterhalten werden kann, stellt die
Gestaltungsoption II eine Alternative dar (vgl. Abb. 14).
In dieser Planung ist von Westen aus betrach tet die Planung bis einschließlich der Fahrbahn
identisch zur bereits vorgestellten Planung. Lediglich die dann neu zu pflanzende Baumreihe wird
zwischen Fahrbahn und dem Rad- und dem Gehweg vorgesehen. Diese Planung entspricht allen
aktuellen Zielen der Förderung des Fuß- und Radverkehrs und schafft darüber hinaus, mit je 3,50
m breite, großflächige Grünflächen. Die Anlage 2 enthält eine Skizze dieser Gestaltungsoption.
Abbildung 14: Gestaltungsoption II - Wiederherstellen ei ner Allee
Gestaltungsoption III:
Die Gestaltungsoption III zeigt auf, wie ein Straßenquerschnitt mit einem stadteinwärtigen ÖPNV-
Sonderfahrstreifen aussehen könnte (vgl. Abb. 15). In dieser Planung wäre nur noch eine
einseitige Baumreihe im Querschnitt möglich. Beispielhaft ist diese hier auf der Ostseite als
Neuplanung dargestellt.
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V/0040/2025
Auch ein Erhalt der östlichen Bestandsbäume, wie in Gestaltungsoption I, ist grundsätzlich
denkbar. Dies würde sich dann, wie bereits beschrieben, negativ auf den Radverkehr auswirken,
da entweder der vorhandene 2,50 m breite Gehweg in einen gemeinsamen Geh - und Radweg
umgewandelt werden müsste, oder der Radverkehr mit auf der Fahrbahn in einer Umwelttrasse
geführt wird.
Eine gemeinsame Führungen von Radverkehr und ÖPNV über eine Umwelttrasse ist aufgrund
der hohen Frequentierung der Busachse und auch der Länge des Abschnittes nicht zielführend. In
diesem Szenario würde eine Umwelttrasse zu keiner Beschleunigung des ÖPNVs beitragen und
wird daher auch nicht weiter verfolgt. Die Gestaltungsoption III wurde in Anlage 3 skizzenhaft
dargestellt.
Abbildung 15: Gestaltungsoption III - ÖPNV-Sonderfahrstreifen (stadteinwärts)
Gestaltungsoption IV:
Die vierte Option stellt die Querschnittsplanung mit je einem ÖPNV -Sonderfahrstreifen je
Fahrtrichtung dar (vgl. Abb. 16). Bei dieser Gestaltungsoption ist dafür im Rahmen des
Querschnittes keine straßenbegleitende Grünfläche mehr möglich. Auch auf den Radverkehr hat
diese Gestaltungsoption einen Einfluss, da hier im Vergleich mit Option II 0,75 m weniger Radweg
je Fahrtrichtung zur verfügung stünden. Der Anlage 4 kann eine Skizze der Gestaltungsoption IV
entnommen werden.
Abbildung 16: Gestaltungsoption IV - 2 ÖPNV-Sonderfahrstreifen
Abwägung der Gestaltungsoptionen Abschnitt 1:
Für den ersten Abschnitt wurden vier Gestaltungsoptionen erarbeitet und vorgestellt.
Gestaltungsoption I und II unterscheiden sich im Kern nur in der Fragestellung, ob die östliche
Baumreihe erhalten werden kann oder nicht. Eine inhaltliche Abwägung dieser beiden Abschnitte
ist nicht weiter nötig, da der Grundsatz greift, zuerst einmal die vorhandenen Straßenbäume zu
erhalten.
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Da Gestaltungsoption I einen verkehrlich funktionalen und verkehrssicheren Querschnitt aufzeigt,
ist diese Option gegenüber Gestalt ungsoption II zu favorisieren. Gestaltungsoption II stellt so
gesehen nur die Rückfalloption dar, sollte ein Erhalt der Baumreihe nicht möglich sein. In diesem
Fall würde die Chance genutzt und der Geh- und Radweg hinter die neu entstehende Baumreihe
gelegt.
Die Gestaltungsoptionen III und IV zeigen, im Vergleich zu den Optionen I und II, durch einen
bzw. zwei zusätzliche Fahrstreifen eine klare Fokussierung auf die Förderung des ÖPNVs. Der
Albersloher Weg stellt eine der bedeutensten und am meisten nachgefragtestens ÖV-Achsen im
Stadtgebiet von Münster dar. Daher ist es unabdingbar durch eine Überplanung, im Vergleich
zum Bestand, eine Förderung und Verbesserung des ÖPNVs zu erzielen. Für eine gezielte
Förderung des ÖPNVs kommen grundsätzlich mehrere Maßnahmen in Frage. Eine Möglichkeit ist
die Schaffung von ÖPNV -Sonderfahrstreifen. So kann ein störungsfreies und damit auch
zuverlässiges Befahren für den Busverkehr ermöglicht werden. Weitere Maßnahmen sind die
Bevorrechtigung an Lichtsignalanlagen sowie Sc hleusen für den ÖPNV, um das störungsfreie
Ein- und Ausfahren in Kreuzungen und Haltestellen zu ermöglichen. Verfügt die Straße über eine
ausreichend gute Leistungsfähigkeit, kann der ÖPNV durch diese Maßnahmen im qualifizierten
Mischverkehr in einer vergleichbaren Qualität, wie auf einem Sonderfahrstreifen, geführt werden.
Die Vorraussetzung h ierfür ist neben der Digita lisierung und Bevorrechtigung des ÖPNVs an
Lichtignalanlagen auch die Schaffung von Schleusen.
Eine finale Abwägung von Gestaltungsoption III mit den Optionen I und II kann erst im
weiterführenden Planungsprozess durch einen höheren Detaillierungsgrad erfolgen.
Auch die Lage der Haltestellen, die zum Zwecke der ÖPNV -Beschleunigung überprüft und ggfls.
angepasst werden, spielt für die Abwägu ng der Gestaltungsoptionen eine entscheidene Rolle.
Entscheidungshilfen wie eine mikroskopische Verkehrsflusssimulation können erst im Rahmen
der Vor - und Entwurfsplanung und damit auf Grundlage einer detailiierteren Planungsebene
erfolgen.
Zu Gestaltungsoption IV lässt sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt auf Grundlage der Auswertung
der Verlustzeiten festhalten, dass eine ÖPNV -Beschleunigung stadtauswärts über eine
Bevorrechtigung an Lichtsignalanlagen und Schleusen als ausreichend angesehen wird. Eine
Abschätzung der möglichen Fahrzeitgewinne durch einen zusätzlichen Sonderfahrstreifen hat in
stadtauswärtiger Fahrtrichtung, im Vergleich zur Fahrtrichtung stadteinwärts, kaum nennenswerte
Fahrzeitgewinne ergeben. Somit wird die zusätzliche Flächenversieg elung gegenüber dem
Fahrzeitgewinn als nicht verhältnismäßig eingestuft.
Im Ergebnis werden für den ersten Abschnitt zunächst die Gestaltungsoptionen I und III als
Vorzugsoptionen für die weitere Planung angesehen und weiter ausgearbeitet. Wie beschrieben,
ist bei der Gestaltungsoption I auf Grundlage der sich im weiteren Planungsverlauf ergebenen
Erkenntnisse ggfls. die Gestaltungsoption II weiter zu verfolgen.
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4.2. Abschnitt 2 – Homannstraße / Schlesienstraße bis zur Straße Am Schütthook
Der zweite Abschnitt des Untersuchungsraumes beginnt ab den Einmündungen der Homann- und
der Schlesienstraße und verläuft weiter in südlicher Richtung bis zur Einmündung Am Schütthook
(vgl. Abb. 17).
Abbildung 17: Abschnitt 2 – Homannstraße / Schlesienstraße bis zur Straße Am Schütthook
Die ersten ca. 150 m verlaufen in einer vergleichbaren Querschnittsbreite wie in Abschnitt 1.
Dieser Platz kann beispielsweise für zusätzliche Abbiegefahrstreifen oder ÖPNV -
Sonderfahrstreifen im Vorfeld des Knotenpunktes genutzt werden. So bestünde die Möglichkeit
durch einen kurzen ÖPNV-Sonderfahrstreifen den Bus am Rückstau der Kreuzung vorbei in seine
Haltestelle zu schleusen.
Nach den ersten ca. 150 m verengt sich die Querschnittsbreite auf teilweise unter 19 m. Da sich
die Querschnittsbreiten von unter 19 m immer nur auf kurze Abschnitte beziehen, kann daher der
beschriebene Regelquerschnitt (vgl. Abb. 9) mit lokalen Engstellen umgesetzt werden.
Eine Besonderheit in diesem Abschnitt bildet die Querung des Albersloher Weges mit dem
Erdelbach. Wie bereits im Kapitel 1 beschrieben, kann eine Erneuerung der vorhandenen Brücke
erforderlich werden. Inwieweit der Regelquerschnitt auf dem neuen Bauwerk umsetzbar ist, kann
erst in der Detailplanung beantwortet werden.
Abgeschlossen wird der Abschnitt von der Einmündung mit der Straße Am Schütthook. Im Be-
stand ist kein separater Linksabbiegefahrstreifen vorhanden. Die Planung sieht zu m jetzigen
Stand einen Abbiegefahrstreifen vor, um auch perspektivisch eine verkehrssichere, leistungsfähi-
ge und störungsfreie Abwicklung des Knotenpunktes für den Umweltverbund sicherstellen zu
können, hierfür wäre Grunderwerb notwendig.
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Insgesamt werden die Möglichkeiten für Abschnitt 2 von den zur Verfügung stehenden Flächen
sowie dem Baumbestand eingeschränkt (vgl. Skizze Anlage 5). Die Detailierung der Querschnitt-
selemente und -breiten sowie genaue Angaben zum Erhalt und zur Neupflanzung von Bäumen
kann erst in den weite ren Planungsphasen erfolgen. In den weiteren Planungen wird daher ein
Dendrologe eingebunden.
4.3. Abschnitt 3 – Am Schütthook bis zur südlichen Einmündung Zum Kaiserbusch
Der dritten Abschnitt des vorgestellten Untersuchungsraumes ve rläuft primär zwischen den
beiden Einmündungen der Straße Zum Kaiserbusch (vgl. Abb. 18).
Abbildung 18: Abschnitt 3 – Am Schütthook bis zur südlichen Einmündung Zum Kaiserbusch
Zwischen diesen beiden Einmündungen wird der Albersloher Weg durch üppige beidseitige
Baumstrukturen geprägt. Aufgrund der dadurch resultierenden beengten Platzverhältnisse besteht
keine Möglichkeit den viel zu schmalen Zwei -Richtungs-Geh- und Radweg ausreichend zu
verbreitern. Um trotzdem eine komfortable Fuß- und Radverkehrsführung zu ermöglichen, wurde
in der vorgestellten Planung der Geh - und Radweg von der Straße abgesetzt und hinter die
westliche erhaltenswerte Baumreihe gelegt. Der folgende Beispielquerschnitt gibt einen ersten
Einblick (vgl. Abb. 19).
Abbildung 19: Querschnitt Abschnitt 3
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Der Übergang der einseitigen Geh - und Radweg-Infrastruktur in die beidseitige erfolgt in der
Kreuzung Am Schutthook. Hier kann bequem und gesichert der Fuß - und Radverkehr in
Fahrtrichtung Stadt von der westlichen auf die östliche Fahrbahnseite geführt werden. Zusätzlich
wird so durch eine auskömmliche Nebenanlage die Fußwegeverbindung auf der Straße Am
Schütthook zur Straße Zum Kaiserbusch gestärkt.
Abgeschlossen wird der Absch nitt unmittelbar südlich der Einmündung Zum Kaiserbusch im
Bereich des Ortseingangsschildes. Die einseitige Geh - und Radwegführung des vorgestellten
Konzeptes wird hier wieder aufgelöst und auf den Bestand verzogen.
Der dritte betrachtete Abschnitt weist ähnlich wie der zweite Abschnitt auf Grundlage der zur
Verfügung stehenden Flächen sowie des Baumbestands lediglich geringen Spielraum in der
Gestaltung auf. Eine Skizze der Abschnitte 2 und 3 kann der Anlage 5 entnommen werden.
4.4. Abschnitt 4 – Knotenpunkt Osttor / Hiltruper Straße
Der letzte Abschnitt des Untersuchungsraumes beginnt südlich der Einmündung der Straße Zum
Kaiserbusch (vgl. Abb. 20). Wie bereits beschrieben wechselt an dieser Stelle die Straßenbaulast,
und damit die Planungshoheit der Straße, von der Stadt Münster zum Landesbetrieb
Straßen.NRW.
Abbildung 20: Abschnitt 4 – Knotenpunkt Osttor / Hiltruper Straße
Für den Knotenpunkt sind grundsätzlich die zwei Gestaltungsformen lichtzeichensignalisierte
Kreuzung und Kreisverkehrsplatz denkbar.
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Ausbausoption Lichtsignalanlage:
Wie bereits im Kaptiel 3 beschrieben bestehen keine üppigen Flächenpotentiale, die sich bereits
im Eigentum der Stadt Münster oder im Eigentum des Landesbetriebs befinden. Aktuell befinden
sich der Landesbetrieb und die Stadt Münster im Austausch zu baulichen
Ertüchtigungsmaßnahmen innerhalb der zur Verfügung stehenden Flächen, u m hierdurch einen
leistungsfähigen und verkehrssicheren Verkehrsablauf herzustellen. Diese Ertüchtigung stellt die
erste von zwei Phasen für den Umbau des Knotenpunkts dar (vgl. Vorlage V/0072/2025).
Ausbausoption Kreisverkehrsplatz:
Für einen Umbau de r Kreuzung zu einem Kreisverkehrsplatz stellt sich, anders als in der
Ausbauoption Lichtsignalanlage , nicht die Möglichkeit einer Planung ohne zusätzlichen
Grunderwerb. Die Prüfung hat ergeben, dass in den vorliegenden Flächenpotentialen lediglich ein
Kreisverkehr mit einem Außendurchmesser der Fahrbahn von 26 m und gemeinsamen
umlaufenden Geh - und Radwegen umsetzbar ist. Ein Kreisverkehrsplatz in einer solchen
Dimensionierung ist nicht ansatzweise in der Lage die vorliegende und prognostizierte
Verkehrsbelastung abwickeln zu können. Um einen leistungsfähigen Kreisverkehrsplatz mit
getrennten Geh- und Radwegen entsprechend der Standards der Stadt Münster umzusetzen,
wäre ein Außendurchmesser der Fahrbahn von 35 m bis 40 m plus entsprechende Nebenanlagen
erforderlich. Somit könnte ein Kreisverkehr nur mit Grunderwerb im Rahmen der zweiten
Umbauphase umgesetzt werden. Den Anlagen 6 und 7 können Skizzen für die Optionen
Lichtsignalanlage und Kreisverkehrsplatz entnommen werden.
Abwägung der Gestaltungsoptionen Abschnitt 4:
Für Abschnitt 4 erfolgt eine Abwägung für die zweite Phase des Knotenpunktumbaus zwischen
den beiden vorgestellten Gestaltungsoptionen Lichtsignalanlage und Kreisverkehr anhand von
drei Hauptkriterien: Verkehrssicherheit, Leistungsfähigkeit und Flächenverfügbarkeit.
Die Bewertung der Verkehrssicherheit für die beiden Gestaltungsoptionen hängt von einer ganzen
Reihe von Faktoren ab. Für eine Lichtsignalanlage besteht grundsätzlich die Möglichkeit,
sämtliche Verkehrsströme getrennt voneinander zu schalten. In einer solchen Planung ist ein
Maximum an Verkehrssicherheit zu erreichen. Aufgrund der beschriebenen räumlichen
Einschränkungen kann bereits zum jetzigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass eine Trennung
sämtlicher Fahrstreifen nicht umsetzbar sein wird. Nichtsdestotrotz ist eine konfliktfreie Schaltung
aller Ströme grundsätzlich möglich, muss aber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit und
Verkehrsbelastung der einzelnen Ströme im weiteren Planungsprozess abgewogen werden.
Bei einem Kreisverkehr muss zunächst unterschieden werden, ob es sich um einen Innerorts -
oder Außerortskreisverkehr handelt. Der Unterschied ist, dass der Fuß - und Radverkehr nur bei
einem Innerortskreisverkehr Vorfahrt in den Furten hat. Aufgrund der direkten Lage am Stadtrand
wird so womöglich eine, für den Kfz - als auch für den Fuß - und Radverkehr, unklare
Verkehrssituation und Vorfahrtregelung erzeugt. Zusätzlich verfügen mindestens zwei
Knotenpunktarme nur über eine einseitige Nebenanlage. Dies erhöht die Gefahr von
Falschfahrern in den Kreisverkehrsfurten zusätzlich.
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V/0040/2025
Zurzeit befindet sich der Knotenpunkt in der Straßenbaulast von Straßen.NRW und wäre somit
nach den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen zu bauen. Es wird befürchtet, da ss es
aufgrund von Fehlverhalten zu Konflikten in den Kreisverkehrsfurten kommen wird. Aus Sicht der
Verkehrssicherheit ist daher der lichtsignalanlagengeregelte Knotenpunkt zu favorisieren.
Durch beide Gestaltungsformen kann ein leistungsfähiger Verkehrsablauf erreicht werden. Zwar
bestehen bei einem Kreisverkehr geringfügige Vorteile in der Leistungsfähigkeit für den Kfz -
Verkehr, jedoch ist der Fuß - und Radverkehr bei einem Außerortskreisverkehr in den Furten
wartepflichtig. Mit Blick auf die den Knoten punkt passierenden zunehmenden Fuß - und
Radverkehrsmengen aufgrund der Veloroute und der Baulandentwicklung im Umfeld, können so
signifikante Qualitätsverluste, vor allem in den Spitzenstunden, nicht ausgeschlossen werden.
Aus Sicht der Leistungsfähigkeit kann somit keine Gestaltungsform favorisiert werden.
Bezüglich des dritten Hauptkriteriums, der Flächenverfügbarkeit, lässt sich zusammenfassen,
dass ohne Grunderwerb nur die Möglichkeit einer bestandsorientierten Ertüchtigung (erste
Umbauphase) der Kreuzung besteht, um eine ausreichende Leistungsfähigkeit zu erhalten. Eine
Umplanung des Knotenpunktes hin zu einem Kreisverkehrsplatz ist nur mit Grunderwerb möglich.
Aber auch die Umsetzung einer Lichtsignalanlagenplanung mit auskömmlichen Nebenanlagen ist
auf Grunderwerb angewiesen. Insgesamt ist die Menge an notwendigem Grunderwerb bei einem
Kreisverkehr geringer, als bei einer Kreuzung. Inwiefern und in welchem Umfang die Planungen
umgesetzt werden können, ist daher noch nicht abzusehen und kann nur in der weiteren Planung
beantwortet werden.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Gestaltungsform einer
lichtsignalanlgengeregelten Kreuzung, vor allem aus Sicht der Verkehrssicherheit, deutliche
Vorzüge vor der eines Kreisverkehrsplatzes hat. Da d ie Frage der Baulast der Kreuzung noch
nicht abschließend geklärt ist, beadarf es weiterhin einer engen Abstimmung der Stadt Münster
mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW, um eine leistungsfähige und vor allem verkehrssichere
Knotenpunktplanung zu erarbeiten. Im weiteren Planungsprozess werden beide
Knotenpunktsformen für die zweite Umbauphase weiter betrachtet und ausgearbeitet. Die Politik
wird in den weiteren Abwägungsprozess mit eingebunden.
5. Zeithorizont und verkehrliche Auswirkungen der Maßnahme
Für den Umbau des Albersloher Weges ist noch Planungsrecht zu erlangen. Hierfür können ent-
weder B-Pläne aufgestellt oder ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Die benötigte
Zeitspanne für die Erlangung des Planungsrechts beläuft sich auf vier bis neun Jahre.
Aufgrund des Maßnahmenumfangs und des damit einhergehenden Planungsaufwands, der ho-
hen Abhängigkeit der Baustellenkoordination und des Finanzbedarfs, kann davon ausgegangen
werden, dass im Zusammenhang mit den gewählten Verfahren zur Erlangung des Planungsrechts
die Ausführungsplanung frühestens in sechs bis neun Jahren abgeschlossen werden kann.
Die Hauptverkehrsachse Albersloher Weg hat eine wichtige Bedeutung im gesamtstädtischen
Straßennetz. Die während der Baumaßnahmen eintretenden Beeinträchtigungen sind im Vorfeld
detailliert zu untersuchen, um einen möglichst störungsarmen Bauablauf zu gewährleisten. Somit
ist eine Koordinierung mit anderen Baumaßnahmen über das Baustellenmanagement unabding-
bar.
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V/0040/2025
Unabhängig von der Straßenplanung muss zwingend die beschriebene Regenwasserbehandlung
sowie der Bau der Einleitungsstelle in den Erdelbach umgesetzt werden. Da auch der vorhandene
Durchlass erneuerungsbedürftig ist, ist eine Baumaßnahme im Nahbereich des Erdelbachs un-
ausweichlich.
Eine genaue Zeitplanung wird im Rahmen der Planungskonkretisierung ausgearbeitet und zu ge-
gebener Zeit vorgestellt.
6. Kosten
Die benötigten Finanzmittel für die in den vorherigen Kapiteln vorgestellte Umplanung des ca.
zwei Kilometer langen Abschnitts können zum j etzigen Zeitpunkt noch nicht belastbar ermittelt
werden.
Ein verlässlicher Kostenrahmen für die Umgestaltung kann erst nach einer weiteren Konkretisie-
rung der Planungsoptionen aufgestellt werden. Baukosten, die über das übliche Maß hinausge-
hen, werden lediglich für das Brückenbauwerk über den Erdelbach erwartet. Im Vergleich zu den
Straßenbaukosten werden die Kosten für Sanierung der Kanalisation aus dem Gebührenhaushalt
finanziert. Die Politik wird in gesonderten Beschlussvorlagen über die konkretisier ten Planungen
und Kosten informiert.
Grundsätzlich ist ein Ausbau einer Hauptverkehrsstraße förderfähig. Nach aktuellem Förderrecht
kann mit einer Förderung von 70% der zuwendungsfähigen Kosten gerechnet werden.
Die Kosten für die Planungs - und Gutachterleistungen der Grundlagenermittlung sowie der Ent-
wurfsplanung werden für die kommenden vier Jahre mit ca. 350.000 € kalkuliert und entspre-
chend im Haushalt veranschlagt. Für darauffolgende Planungskosten nach Fassung eines Pla-
nungsbeschlusses fallen weitere Kosten in Abhängigkeit zum Maßnahmenumfang an.
7. Ausblick
Der Albersloher Weg ist im Abschnitt zwischen Angelsachsenweg und Osttor eine hoch ausgelas-
tete Hauptverkehrsachse. Die Knotenpunkte verfügen über keine Abbiegefahrstreifen, sodass es
zeitweise zu Störungen kommt, die auch den ÖPNV beeinträchtigen. Die Anlagen des Fuß - und
Radverkehrs sind nicht auskömmlich. Der nur einseitig geführte ca. 2,50 m breite gemeinsame
Geh- und Radweg erfüllt bei weitem nicht den Standard der hier verlaufenden Velorou te. Durch
geplante Baugebiete wird mit steigenden Verkehrsmengen gerechnet. Die Umgestaltung des Al-
bersloher Wegs unter Berücksichtigung der Ziele des Masterplans Mobilität Münster 2035+ ist da-
her erforderlich.
Mit Beschluss der Vorlage zur konzeptionellen Neuausrichtung des Albersloher Weges zwischen
Angelsachsenweg und dem Knotenpunkt Osttor / Hiltruper Straße wird der strukturierte Planungs-
prozess durch die Verwaltung fortgeführt. Der Planungsprozess beinhaltet neben der Erarbeitung
der Planungsunterlagen die frühzeitige Information und Beteiligung der Politik und der Bürger-
schaft.
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Der anlaufende Planungsprozess verfolgt das Ziel eines zügigen Ausbaus der wichtigen Haupt-
verkehrsachse. Hierbei gilt es, leistungsfähige, komfortable und sichere Verkehrsanlagen zu ent-
wickeln, welche die aktuellen und zukünftigen Anforderungen aller Verkehrsteilnehmenden erfül-
len können und gleichzeitig der städtebaulich prägenden Wirkung des Albersloher Weges, als ei-
nem der wichtigsten und meistfrequentiertesten Stadtzugänge angemessen Rechnung tragen.
Die Planung bewegt sich dabei in einem vielschichtigen und differenzierten Ziel -Komplex zwi-
schen der Schaffung von modernen Radverkehrsanlagen im Veloroutenstandard und auskömmli-
chen Fußverkehrsanlagen, der Implementierung von verschiedenen Optimierungsmaßnahmen
zur Förderung des ÖPNVs, städtebaulicher, ökologischer und stadträumlicher Qualitäten und der
Sicherstellung der Leistungsfähigkeit für den motorisierten Individualverkehr. Hinzu kommen wei-
tere Zielsetzungen aus dem Bereich Stadtentwässerung sowie Klimaschutz und -anpassung. Ne-
ben der Verbesserung des baulichen Zustands sowie der hydraulischen Leistungsfähigkeit des
städtischen Kanalnetzes und der aufgrund der Belastung erforderlichen Regenwasserbehandlung
werden auch die Verbesserung des lokalen Hochwasserschutzes und der weitgehende Erhalt be-
stehender Baumstandorte und Grünstrukturen verfolgt.
Als erste, zentrale Schritte des Gesamtprozesses muss zunächst Planungs- und Baurecht für den
gesamten Planungsbereich erlangt werden sowie der notwendige Grunderwerb durch die Stadt
Münster erfolgen.
Der gesamte Planungsprozess wird fortlaufend durch eine engmaschige Information und Beteili-
gung der Bürgerschaft und der politischen Gremien begleitet.
Insgesamt zeigen die bereits vorliegenden Planungen, dass in allen Themenbereichen und für al-
le Verkehrsarten signifikante Verbesserungen erreicht werden können.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Skizze: Abschnitt 1 – Gestaltungsoption I
Anlage 2: Skizze: Abschnitt 1 – Gestaltungsoption II
Anlage 3: Skizze: Abschnitt 1 – Gestaltungsoption III
Anlage 4: Skizze: Abschnitt 1 – Gestaltungsoption IV
Anlage 5: Skizze: Abschnitt 2 und 3
Anlage 6: Skizze: Abschnitt 4 – Ausbauoption Kreisverkehrsplatz
Anlage 7: Skizze: Abschnitt 4 – Ausbauoption Lichtsignalanlage
Anlage 2_Abschnitt 1 - Gestaltungsoption II
631 Zeichen
2.50 Gehweg3.00 Radweg3.50 Grünstreifen3.50 Grünstreifen3.00 Radweg6.50 Fahrbahn2.50 Gehweg 2.50 Gehweg3.00 Radweg3.50 Grünstreifen3.50 Grünstreifen3.00 Radweg6.50 Fahrbahn2.50 Gehweg 2.50 Gehweg3.00 Radweg3.50 Grünstreifen3.50 Grünstreifen3.00 Radweg6.50 Fahrbahn2.50 Gehweg 2.50 Gehweg3.75 Radweg + Trennstreifen3.75 Radweg + Trennstreifen6.50 Fahrbahn2.50 Gehweg Plot 31.03.2025 Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:( )_13500April 2025HollenbergApril 2025HollenbergAlbersloher Weg - GrundsatzvorlageAbschnitt 1 - Gestaltungsoption IIWiederherstellen einer Allee Anschluss an Blatt 2 (3)
Anlage 6_Abschnitt 4 - Ausbauoption Kreisverkehrsplatz
392 Zeichen
2.502.502.502.50 2.502.000.753.253.253.003.402.002.50 3.003.753.506.20 2.503.253.756.803.404.002.50 2.502.002.002.002.002.50 4.752.004.00 2.502.002.00 Plot 19.05.2025 Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:( )_33500April 2025HollenbergApril 2025HollenbergAlbersloher Weg - GrundsatzvorlageAbschnitt 4Ausbauoption Kreisverkehrsplatz Anschluss an Blatt 2 (3)
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: entfällt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Hiltruper Straße 2
- Weseler Straße
- Homannstraße
- Schlesienstraße
- Albersloher Weg
- Angelsachsenweg
- Wiegandweg
- Otto-Hersing-Weg
- Am Schütthook
- Zum Kaiserbusch 10v
- Zum Erlenbusch
- Am Blaukreuzwäldchen
- Osttor
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0040/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.04.2025
- Erstellt
- 23.01.2025 11:21