2172/2017
Beantwortung der Verwaltung zu Nachfragen aus dem Integrationsrat vom 20.03.2017 bzw. 19.06.2017
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1708Statistik_Abschiebungen2017
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Anlage 1 2017 davon aus Haft Ausreise- verpflichtung Herkunfts- staat An- zahl in Zielstaat An- zahl Einzel- person Familie - Anzahl der Personen Ehepaare - Anzahl der Personen Abschiebehaft Strafhaft OV BAMF AV Afghanistan 5 Schweden 5 5 5 Albanien 31 Albanien 31 13 18 6 1 13 17 1 6 Schweiz 6 6 6 1 Frankreich 1 1 1 1 1 Belgien 1 1 1 Algerien 2 Algerien 2 2 1 2 Bosnien 5 Bosnien 5 3 2 2 3 China 1 China 1 1 1 Dominik. Republik 1 Frankreich 1 1 1 1 Georgien 2 Georgien 2 2 1 1 1 Ghana 1 Italien 1 1 1 1 Indien 5 Niederlande 5 5 5 1 Frankreich 1 1 1 Irak 1 Norwegen 1 1 1 Kasachstan 1 Kasachstan 1 1 1 Kosovo 4 Kosovo 4 4 1 2 2 5 Frankreich 5 5 5 Mazedonien 13 Mazedonien 13 1 8 4 9 4 Marokko 4 Marokko 4 4 4 4 Montenegro 1 Montenegro 1 1 1 Russland 6 Frankreich 6 6 6 Rumänien 1 Rumänien 1 1 1 1 Serbien 23 Serbien 23 9 14 1 1 13 6 4 Syrien 2 Kroation 2 2 1 2 Tunesien 4 Tunesien 4 4 1 2 1 1 Türkei 4 Türkei 4 4 2 2 Ukraine 1 Polen 1 1 1 132 132 59 69 4 18 4 48 74 10 Legende Ausreiseverpflichtung: OV = Abschiebungsandrohung - nach unerlaubter Einreise / unerlaubten Aufenthalt / Versagung des weiteren Aufenthaltes BAMF = Bundesamtsbescheid - Ausreiseverpflichtung nach abgelehnten Asylverfahren / Androhung oder Anordnung der Abschiebung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge AV = Ausweisungsverfügung – Ausweisung aus dem Bundesgebiet aufgrund i. d. R. nicht unerheblicher Straftaten
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / 562/5 Vorlagen-Nummer 29.08.2017 2172/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 05.09.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 Integrationsrat 11.09.2017 Beantwortung der Verwaltung zu Nachfragen aus dem Integrationsrat vom 20.03.2017 bzw. 19.06.2017 Zu den Themenbereichen „Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln“ und „Unterbringung und Integration von Flüchtlingen“ wurden in den Sitzungen des Integrationsrates vom 20.03. bzw. 19.06.2017 ver- schiedene Fragen gestellt, die nachstehend beantwortet werden. Fragen von Herrn Yurtsever: Herr Yurtsever stellte in der Sitzung des Integrationsrates am 20.03.2017 unter TOP 10 nachfolgende mündliche Anfragen. In der Sitzung am 19.06.2017 unter TOP 3.2 hat er an die offenstehenden Fra- gen erinnert und um Beantwortung zur nächsten Sitzung gebeten. 1. Gibt es einen Kooperationsvertrag zwischen der Ombudsstelle und der Stadt Köln? Wenn ja, wie lautet dieser? Wenn nein, aus welchen Gründen wurde auf eine schriftliche Vereinbarung verzich- tet? 2. Wenn Beschwerdefälle durch die beiden Ombudspersonen an die Verwaltung herangetragen werden, wie gestaltet sich die Zusammenarbeit? Wer sind die direkten Ansprechpartner in der Verwaltung? Steht der Flüchtlingskoordinator der Stadt Köln den Ombudspersonen direkt als An- sprechpartner zur Verfügung? 3. Wie sieht das Rollenverständnis des Flüchtlingskoordinators in der Zusammenarbeit mit der Om- budsstelle aus? Wie oft findet ein Austausch statt? 4. Wie unterstützt die Verwaltung die Ombudsstelle in ihrem vom Rat erteilten Auftrag? Wie oft findet ein Austausch statt? Antwort der Verwaltung: Zu 1. Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.05.2016 die Einrichtung einer Ombudsstelle unter Vorlagen- nummer 1252/2016 beschlossen. Darüber hinaus wurde in der Ratssitzung am 28.06.2016 unter Vor- lage 1826/2016 ein Feinkonzept beschlossen, welches die Aufgaben der Ombudsstelle und die Ver- pflichtungen der Verwaltung gegenüber der Ombudsstelle konkretisiert. Aus Sicht der Verwaltung ist daher keine zusätzliche schriftliche Vereinbarung zu Aufgaben und Pflichten notwendig. Weiterge- hende Vereinbarungen würden dem politisch gewollten Charakter der Ombudstelle widersprechen, 2 die sich weisungsungebunden und unabhängig selbst den Rahmen ihrer Arbeit und Vorgehensweise setzt. Zu 2. Das vom Rat beschlossene Feinkonzept regelt, dass die Ombudsstelle konkrete Ansprechpartner in den Fachdienststellen hat. Direkter Ansprechpartner im Amt für Wohnungswesen für die Ombudsper- sonen ist die Abteilung Wohnraumversorgung, Sachgebiet „Management Flüchtlingsunterbringung“. Von dort werden die Anfragen ungefiltert an die zuständigen Fachdienststellen bzw. im Amt für Woh- nungswesen oder an sonstige zu beteiligende Institutionen weitergeleitet. Die Rückmeldungen wer- den im Sachgebiet „Management Flüchtlingsunterbringung“ zusammen geführt und an die Ombuds- personen rückgemeldet. Darüber hinaus führen die Flüchtlingskoordination und das Amt für Wohnungswesen gemeinsam mit der Ombudsstelle Quartalsgespräche für einen regelmäßigen Austausch und zur Verfahrensoptimie- rung. Zusätzlich steht der Flüchtlingskoordinator jederzeit für eine Besprechungsanfrage zur Verfü- gung. Zu 3. Alle Vorlagen, die Konzeption, Ausstattung und Laufzeit der Ombudsstelle betreffen, werden im Büro der Oberbürgermeisterin durch das Referat Flüchtlingskoordination bearbeitet. Wie im Ratsbeschluss zur Einrichtung der Ombudsstelle festgelegt, erfolgt die Auswahl des Personals der Ombudsstelle gemeinsam durch die Verwaltung und den Träger der Ombudsstelle, den Flüchtlingsrat e.V.. Für die Verwaltung nimmt diese Aufgabe das Referat Flüchtlingskoordination im Büro der Oberbürgermeiste- rin wahr. Zwischen der Ombudsstelle und dem Referat Flüchtlingskoordination besteht ein reger Austausch. So gab es in 2017 im März und April jeweils ein intensives Austauschgespräch zu Arbeitsweise, aufge- tretenen Problemen und Festlegungen zu den weiteren Verfahren. Ab Mai 2017 nimmt das Referat Flüchtlingskoordination regelmäßig an den turnusmäßig vereinbarten Quartalsgesprächen zwischen der Ombudsstelle und dem Amt für Wohnungswesen teil. Darüber hinaus steht das Referat Flücht- lingskoordination der Ombudsstelle jederzeit in allen Angelegenheiten als Ansprechpartner innerhalb der Verwaltung zur Verfügung. Zu 4. Wie bereits zu Frage 2 ausgeführt, finden Quartalsgespräche mit allen Beteiligten statt. Die Verwal- tung sieht vor, alle Anfragen der Ombudsstelle möglichst zeitnah und umfassend zu beantworten. Frage von Herrn Prölß Herr Prölß hat in der Sitzung des Integrationsrates am 19.06.2017 unter TOP 5.10 „Zweiter Tätig- keitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln“ die Verwaltung gebeten, in der Mitteilung 1869/2017 „2. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln“ darauf hinzuweisen, dass die EU-Richtlinie zwar nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, sich jedoch jeder Betroffene darauf berufen kann. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass die betreffende Mitteilung mittlerweile allen benannten Gremien vorgelegt wurde und eine Änderung somit nicht mehr möglich ist. Durch die Ausführungen und Aufnahme der Aussagen in die Niederschrift ist gewährleistet, dass sein Anliegen dokumentiert ist. Fragen von Herrn Litvinov Herr Litvinov erkundigt sich in der Sitzung des Integrationsrates vom 19.06.2017 zu TOP 5.11 (15. Bericht zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen) unter Bezugnahme auf die Seiten 9-10 3 des Berichts nach der Gruppe der Geduldeten. 1. Im Bericht (s. S. 9) fehlen die Zahlen von geduldeten Personen. Welche Entwicklung hat diese Kategorie von geflüchteten Personen im Vergleich mit den früheren Berichten? 2. Zur Statistik auf den S. 9-10: die Abschiebungsquote liegt im Jahr 2017 auf dem Niveau von fast 45 %. Gibt es hier eine länder-, personengruppen-, religionszugehörigkeits- oder altersbezogene Statistik bzw. andere statistische Merkmale? 3. Wie viele Personen, die abgeschoben werden sollen (1299 Asylsuchende innerhalb von ersten fünf Monaten d.J.), haben einen zweiten bzw. Folgeantrag gestellt? Wie viele Personen und in welche Länder sind bereits abgeschoben worden? Antwort der Verwaltung: zu 1. Aktuell leben rund 6.000 Personen in Köln, die sich im Duldungsstatus befinden. Die Anzahl nimmt derzeit zu, da immer mehr Personen einen negativen Asylbescheid erhalten und anschließend nicht freiwillig ausreisen. Häufig sind keine Passdokumente vorhanden. Vielfach werden auch gesundheitli- che oder familiäre Gründe vorgetragen, die einen zumindest vorübergehenden Duldungsaufenthalt erforderlich machen. Zu 2. Vgl. Anlage Zu 3. Aktuell (31.07.2017) sind in Köln 241 Personen im Asylfolgeverfahren registriert. Im Zeitraum 01.01.2015 bis heute (31.07.2017) wurden 6.903 Asylverfahren negativ beschieden oder anderweitig ohne Anerkennung beendet: Ablehnung Asylantrag Anzahl Anerkennung widerrufen/zurückgezogen am 10 Asylantrag abgelehnt am 3136 Asylantrag wird als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt 2370 Asylantrag zurückgenommen 36 Asylverfahren auf andere Weise erledigt am 99 Asylverfahren eingestellt am 950 Klage abgewiesen 302 Gesamtergebnis 6903 Davon waren 4.718 Personen 18 Jahre oder älter, 2.185 Personen waren zum Beendigungszeitpunkt jünger als 18 Jahre. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2172/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 29.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27