Mandari Insight

2172/2017

Beantwortung der Verwaltung zu Nachfragen aus dem Integrationsrat vom 20.03.2017 bzw. 19.06.2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 29.08.2017

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 11.09.2017, TOP 3.3

1708Statistik_Abschiebungen2017

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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1708Statistik_Abschiebungen2017

1742 Zeichen

Anlage 1 
 
2017 davon aus Haft Ausreise-
verpflichtung  
Herkunfts-
staat  
An-
zahl 
in 
Zielstaat 
An-
zahl 
Einzel-
person 
Familie    
- Anzahl 
der 
Personen 
Ehepaare 
- Anzahl 
der 
Personen 
Abschiebehaft Strafhaft OV BAMF AV 
Afghanistan 5 Schweden 5   5         5   
Albanien 31 Albanien 31 13 18   6 1 13 17 1 
  6 Schweiz 6   6         6   
  1 Frankreich 1 1     1     1   
  1 Belgien 1 1           1   
Algerien 2 Algerien 2 2     1   2     
Bosnien 5 Bosnien 5 3 2       2 3   
China 1 China 1 1         1     
Dominik. 
Republik 1 Frankreich 1 1       1     1 
Georgien 2 Georgien 2 2     1   1 1   
Ghana 1 Italien 1 1     1     1   
Indien 5 Niederlande 5   5         5   
  1 Frankreich 1 1           1   
Irak 1 Norwegen 1 1           1   
Kasachstan 1 Kasachstan 1 1         1     
Kosovo 4 Kosovo 4 4     1   2 2   
  5 Frankreich 5   5         5   
Mazedonien 13 Mazedonien 13 1 8 4     9 4   
Marokko 4 Marokko 4 4     4     4   
Montenegro 1 Montenegro 1 1           1   
Russland 6 Frankreich 6   6         6   
Rumänien 1 Rumänien 1 1       1     1 
Serbien 23 Serbien 23 9 14   1 1 13 6 4 
Syrien 2 Kroation 2 2     1     2   
Tunesien 4 Tunesien 4 4     1   2 1 1 
Türkei 4 Türkei 4 4         2   2 
Ukraine 1 Polen 1 1           1   
 132  132 59 69 4 18 4 48 74 10

Legende Ausreiseverpflichtung: 
 
OV = Abschiebungsandrohung - nach unerlaubter Einreise / unerlaubten Aufenthalt / Versagung des 
weiteren Aufenthaltes 
 
BAMF = Bundesamtsbescheid - Ausreiseverpflichtung nach abgelehnten Asylverfahren / Androhung oder 
Anordnung der Abschiebung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
 
AV = Ausweisungsverfügung – Ausweisung aus dem Bundesgebiet aufgrund i. d. R. nicht unerheblicher 
Straftaten

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7590 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
/ 
562/5 
Vorlagen-Nummer  29.08.2017 
 2172/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 05.09.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 
Integrationsrat 11.09.2017 
 
Beantwortung der Verwaltung zu Nachfragen aus dem Integrationsrat vom 20.03.2017 bzw. 
19.06.2017 
Zu den Themenbereichen „Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln“ und „Unterbringung und Integration 
von Flüchtlingen“ wurden in den Sitzungen des Integrationsrates vom 20.03. bzw. 19.06.2017 ver-
schiedene Fragen gestellt, die nachstehend beantwortet werden. 
 
 
Fragen von Herrn Yurtsever: 
Herr Yurtsever stellte in der Sitzung des Integrationsrates am 20.03.2017 unter TOP 10 nachfolgende 
mündliche Anfragen. In der Sitzung am 19.06.2017 unter TOP 3.2 hat er an die offenstehenden Fra-
gen erinnert und um Beantwortung zur nächsten Sitzung gebeten.  
 
1. Gibt es einen Kooperationsvertrag zwischen der Ombudsstelle und der Stadt Köln? Wenn ja, wie 
lautet dieser? Wenn nein, aus welchen Gründen wurde auf eine schriftliche Vereinbarung verzich-
tet?  
2. Wenn Beschwerdefälle durch die beiden Ombudspersonen an die Verwaltung herangetragen 
werden, wie gestaltet sich die Zusammenarbeit? Wer sind die direkten Ansprechpartner in der 
Verwaltung? Steht der Flüchtlingskoordinator der Stadt Köln den Ombudspersonen direkt als An-
sprechpartner zur Verfügung?  
3. Wie sieht das Rollenverständnis des Flüchtlingskoordinators in der Zusammenarbeit mit der Om-
budsstelle aus? Wie oft findet ein Austausch statt?  
4. Wie unterstützt die Verwaltung die Ombudsstelle in ihrem vom Rat erteilten Auftrag? Wie oft findet 
ein Austausch statt?  
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Zu 1. 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.05.2016 die Einrichtung einer Ombudsstelle unter Vorlagen-
nummer 1252/2016 beschlossen. Darüber hinaus wurde in der Ratssitzung am 28.06.2016 unter Vor-
lage 1826/2016 ein Feinkonzept beschlossen, welches die Aufgaben der Ombudsstelle und die Ver-
pflichtungen der Verwaltung gegenüber der Ombudsstelle konkretisiert. Aus Sicht der Verwaltung ist 
daher keine zusätzliche schriftliche Vereinbarung zu Aufgaben und Pflichten notwendig. Weiterge-
hende Vereinbarungen würden dem politisch gewollten Charakter der Ombudstelle widersprechen,

2 
 
die sich weisungsungebunden und unabhängig selbst den Rahmen ihrer Arbeit und Vorgehensweise 
setzt.  
 
Zu 2. 
Das vom Rat beschlossene Feinkonzept regelt, dass die Ombudsstelle konkrete Ansprechpartner in 
den Fachdienststellen hat. Direkter Ansprechpartner im Amt für Wohnungswesen für die Ombudsper-
sonen ist die Abteilung Wohnraumversorgung, Sachgebiet „Management Flüchtlingsunterbringung“. 
Von dort werden die Anfragen ungefiltert an die zuständigen Fachdienststellen bzw. im Amt für Woh-
nungswesen oder an sonstige zu beteiligende Institutionen weitergeleitet. Die Rückmeldungen wer-
den im Sachgebiet „Management Flüchtlingsunterbringung“ zusammen geführt und an die Ombuds-
personen rückgemeldet.  
Darüber hinaus führen die Flüchtlingskoordination und das Amt für Wohnungswesen gemeinsam mit 
der Ombudsstelle Quartalsgespräche für einen regelmäßigen Austausch und zur Verfahrensoptimie-
rung. Zusätzlich steht der Flüchtlingskoordinator jederzeit für eine Besprechungsanfrage zur Verfü-
gung.  
 
Zu 3.  
Alle Vorlagen, die Konzeption, Ausstattung und Laufzeit der Ombudsstelle betreffen, werden im Büro 
der Oberbürgermeisterin durch das Referat Flüchtlingskoordination bearbeitet. Wie im Ratsbeschluss 
zur Einrichtung der Ombudsstelle festgelegt, erfolgt die Auswahl des Personals der Ombudsstelle 
gemeinsam durch die Verwaltung und den Träger der Ombudsstelle, den Flüchtlingsrat e.V.. Für die 
Verwaltung nimmt diese Aufgabe das Referat Flüchtlingskoordination im Büro der Oberbürgermeiste-
rin wahr. 
Zwischen der Ombudsstelle und dem Referat Flüchtlingskoordination besteht ein reger Austausch. So 
gab es in 2017 im März und April jeweils ein intensives Austauschgespräch zu Arbeitsweise, aufge-
tretenen Problemen und Festlegungen zu den weiteren Verfahren. Ab Mai 2017 nimmt das Referat 
Flüchtlingskoordination regelmäßig an den turnusmäßig vereinbarten Quartalsgesprächen zwischen 
der Ombudsstelle und dem Amt für Wohnungswesen teil. Darüber hinaus steht das Referat Flücht-
lingskoordination der Ombudsstelle jederzeit in allen Angelegenheiten als Ansprechpartner innerhalb 
der Verwaltung zur Verfügung.  
 
Zu 4.  
Wie bereits zu Frage 2 ausgeführt, finden Quartalsgespräche mit allen Beteiligten statt. Die Verwal-
tung sieht vor, alle Anfragen der Ombudsstelle möglichst zeitnah und umfassend zu beantworten.  
 
 
 
Frage von Herrn Prölß 
Herr Prölß hat in der Sitzung des Integrationsrates am 19.06.2017 unter TOP 5.10 „Zweiter Tätig-
keitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln“ die Verwaltung gebeten, in der Mitteilung 
1869/2017 „2. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln“ darauf hinzuweisen, dass 
die EU-Richtlinie zwar nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, sich jedoch jeder Betroffene darauf 
berufen kann.  
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass die betreffende Mitteilung mittlerweile allen benannten 
Gremien vorgelegt wurde und eine Änderung somit nicht mehr möglich ist. Durch die Ausführungen 
und Aufnahme der Aussagen in die Niederschrift ist gewährleistet, dass sein Anliegen dokumentiert 
ist. 
 
 
 
Fragen von Herrn Litvinov 
Herr Litvinov erkundigt sich in der Sitzung des Integrationsrates vom 19.06.2017 zu TOP 5.11 (15. 
Bericht zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen) unter Bezugnahme auf die Seiten 9-10

3 
 
des Berichts nach der Gruppe der Geduldeten.  
 
1. Im Bericht (s. S. 9) fehlen die Zahlen von geduldeten Personen. Welche Entwicklung hat diese 
Kategorie von geflüchteten Personen im Vergleich mit den früheren Berichten? 
2. Zur Statistik auf den S. 9-10: die Abschiebungsquote liegt im Jahr 2017 auf dem Niveau von fast 
45 %. Gibt es hier eine länder-, personengruppen-, religionszugehörigkeits- oder altersbezogene 
Statistik bzw. andere statistische Merkmale? 
3. Wie viele Personen, die abgeschoben werden sollen (1299 Asylsuchende innerhalb von ersten 
fünf Monaten d.J.), haben einen zweiten bzw. Folgeantrag gestellt? Wie viele Personen und in 
welche Länder sind bereits abgeschoben worden? 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
zu 1.  
Aktuell leben rund 6.000 Personen in Köln, die sich im Duldungsstatus befinden. Die Anzahl nimmt 
derzeit zu, da immer mehr Personen einen negativen Asylbescheid erhalten und anschließend nicht 
freiwillig ausreisen. Häufig sind keine Passdokumente vorhanden. Vielfach werden auch gesundheitli-
che oder familiäre Gründe vorgetragen, die einen zumindest vorübergehenden Duldungsaufenthalt 
erforderlich machen. 
Zu 2. 
Vgl. Anlage 
Zu 3.  
Aktuell (31.07.2017) sind in Köln 241 Personen im Asylfolgeverfahren registriert. 
Im Zeitraum 01.01.2015 bis heute (31.07.2017) wurden 6.903 Asylverfahren negativ beschieden oder 
anderweitig ohne Anerkennung beendet: 
Ablehnung Asylantrag Anzahl  
Anerkennung widerrufen/zurückgezogen am 10 
Asylantrag abgelehnt am 3136 
Asylantrag wird als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt 2370 
Asylantrag zurückgenommen 36 
Asylverfahren auf andere Weise erledigt am 99 
Asylverfahren eingestellt am 950 
Klage abgewiesen 302 
Gesamtergebnis 6903 
 
Davon waren 4.718 Personen 18 Jahre oder älter, 2.185 Personen waren zum Beendigungszeitpunkt 
jünger als 18 Jahre. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

05.09.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.09.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.09.2017 Integrationsrat
TOP 3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2172/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
29.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27