V/0577/2007
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kombinationseinrichtung in Sprakel
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Beschlussvorlage
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V/0577/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kombinationseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien in Sprakel (nördlich Landwehr) - Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach Beratungsfolge 16.10.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 17.10.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 23.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 24.10.2007 Hauptausschuss Vorberatung 24.10.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster errichtet im Baugebiet Sprakel („Nördlich Landwehr“) eine „Kombinati- onseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien - Kindertageseinrichtung und Einrich- tung der Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach“ (Lageplan s. Anlage 1). Die Einrichtung geht voraussichtlich im Frühjahr 2009 in Betrieb. 2. Das Raumprogramm umfasst eine rd. 340 qm große Kindertageseinrichtung mit - zwei Kindertageseinrichtungsgruppen für jeweils 20 Kinder im Alter von zwei Jahren (bei Bedarf und bei Erfüllung des Rechtsanspruchs für Kindergartenkinder sind auch Plätze für jüngere Kinder möglich) bis zur Schulpflicht mit entsprechenden Schlaf- und Pflegeräumen, sowie Raum für die Elternarbeit und - beratung. sowie eine rd. 180 qm große offene Kinder- und Jugendeinrichtung mit - einem offenen Kinder- und Jugendtreff - einer Gruppenküche - einem Gruppen- und Beratungsraum - einem Seminar- und Medienraum und - einem Raum für die Kinderpädagogik resp. Kreativraum Für die Gesamtfunktionen ist das in der Anlage 2 aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen. Vorlagen-Nr.: V/0577/2007 Auskunft erteilt: Herr Philipp Ruf: 492 51 11 E-Mail: PhilippF@stadt-muenster.de Datum: 12.09.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0577/2007 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung auf der Grundlage des Errichtungsbe- schlusses zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen. Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für den Neubau der Kombinationseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien in Sprakel wird dazu eine Mehrfachbeauftragung mit 5 Architekturbüros durchgeführt. 3.1 Folgende Kriterien werden für die Bewertung der eingereichten Vorplanungskonzepte fest- gelegt: - Wirtschaftlichkeit (bzgl. der Investitionskosten und Betriebskosten) - Funktionalität - Architektonische Qualität - Ökologische Qualität und Energieverbrauch Die Kriterien stehen gleichberechtigt nebeneinander. 3.2 Aus den eingereichten Vorplanungskonzepten wird ein Konzept zur weiteren Bearbeitung durch das Bewertungsgremium vorgeschlagen. Das Bewertungsgremium setzt sich wie folgt zusammen: Je ein Vertreter der in der Bezirksvertretung Münster Nord bzw. im Ausschuss für Umwelt- schutz und Bauwesen vertretenen Parteien CDU ………………………… SPD ………………………… FDP ………………………… Bündnis 90/Die Grünen/GAL ………………………… Vertreter der Verwaltung: - Dr. Andrea Hanke, Beigeordnete für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport - Gerhard Löhr, Leiter des Amtes für Gebäudemanagement - Jörg A. Michel, Amt für Gebäudemanagement - Siegfried Thielen, Dezernent für Planungs- und Baukoordination - Sybille Kratz- Tutti, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Bernhard Paschert, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Externer Vertreter - Peter Wörmann, Architekt, Ostbevern 4 Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem „Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe“ betreiben zu lassen und diese an den Träger zu vermieten. Ein geeigneter Betreiber wird rechtzeitig vor der Inbetriebnahme in einem üblichen Auswahlverfahren ausgesucht und den beteiligten parlamentarischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die Gesamtein- richtung mit ihren Bereichen „Kindertageseinrichtung“ und „Einrichtung der Kinder- und Ju- gendarbeit“ soll möglichst von einem Träger betrieben werden. Die Vergabe der Träger- schaft auf zwei Träger ist u.U. denkbar und durch entsprechende Kooperationsvereinba- rungen zu gestalten. - 3 - V/0577/2007 5 Mit dem Träger (respektive den Trägern) wird für den Betrieb der Einrichtung vor Inbetrieb- nahme eine Leistungsvereinbarung geschlossen, die die wesentlichen Anforderungen für die Einrichtung festlegt. 6 Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Jugendforum Nord und Kinder und Jugendliche aus dem Stadtteil Sprakel in den Planungsprozess eingebunden werden, ihre Vorschläge zur Angebotsgestaltung ermittelt und mit dem Raumprogramm abgestimmt werden. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Gesamteinrichtung Investitionskosten für Bau und Möblierung sowie für die öffentliche Erschließung der Einrichtung in Höhe von voraussichtlich rd. 1.440.000 € getätigt werden müssen (s. Anlage 3 – Kostenschätzung). Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Mehrfachbeauftragung Honorarkosten in Höhe von 12.500,00 € entstehen. Diese sind in den genannten Investitionskosten enthalten. Darüber hinaus entstehen jährliche Brutto- Folgekosten (= Gesamtbetriebskosten) für die Ge- samteinrichtung in Höhe von voraussichtlich rd. 337.000 €. Etwaige Mietkostenzuschüsse, die dann auch der Stadt Münster auf der Einnahmeseite zu Gute kommen, bleiben dabei noch unbe- rücksichtigt. Die jährlichen Betriebskosten setzen sich wie folgt zusammen: • Kindertageseinrichtung Betriebskosten entsprechend dem bisherigen Gesetzgebungsverfahrens zum „Kinderbildungsge- setz“ (KiBiz) auf der Grundlage der bekannten Kind-Pauschalen in Höhe von rd. 262.000 €. Diese Kosten werden verringert um Einnahmen von Elternbeiträgen in voraussichtlicher Höhe von 40 – 50 Tsd. Euro und durch entsprechende Trägeranteile, je nach Träger, in einer quotierten Hö- he von 4% bei Elternintiativen, 9 % bei finanzschwachen Trägern und 12 % bei kirchlichen Trä- gern. • Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit Die Brutto-Betriebskosten belaufen sich maximal auf rd. 75.000 €. Der Zuschuss zu den Betriebs- kosten für die Kinder- und Jugendarbeit wird noch um entsprechende Trägeranteile (je nach Trä- ger und Kostenart um 10 bis 20%) verringert. - 4 - V/0577/2007 Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt im Rahmen der bestehenden HHst. zu finanzieren: Ausgaben - Vermögenshaushalt - Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 4640.935.4100.6 Beschaffungskosten 2008 185.440 Davon: 70.000 € für Kinder- und Jugendarbeit und 115.440 € für die Kita 4640.940.4100.3 Planungskosten 2007 50.000 4640.940.4100.3 Baukosten 2008 1.090.480 4640.940.0700.8 Baukosten u3-Programm 2007 114.000 Deckung für die öffentliche Erschlie- ßung Insgesamt: rd. 1.440.000 Ausgaben - Verwaltungshaushalt - Haush.- stelle Bezeichnung Haush. - jahr Betrag € Bemerkung 4640.521.0000.1 Betriebskosten Kindertageseinrich- tungen 2008 196.500 dto. dto. 2009 ff. 262.000 = ¾ BK in 2008 4601.718.1300.4 Zusch. freie Träger Kinder- und Jugendarbeit (Richtlinienförderung) 2008 56.250 dto. dto. 2009 ff 75.000 = ¾ BK in 2008 Einahmen Für den Betrieb der Kindertageseinrichtung werden entsprechende Landesmittel beantragt. Vom Betreiber der Einrichtung (freier Träger) werden Trägeranteile in Höhe der gesetzlichen (Kinderta- geseinrichtung) und kommunalen (Kinder- und Jugendarbeit) Trägeranteile erwartet. Für die u3-Plätze in der Kindertageseinrichtung werden entsprechende Bundesmittel, im Zusam- menhang mit der vor kurzem erzielten Bund/Ländereinigung zum Ausbau der u3-Plätze, bis zum Jahr 2013 auf 35 % sowohl zum Bau, als auch zum Betrieb der Plätze beantragt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die konkreten Vergabebedingungen noch nicht klar und können daher noch nicht beziffert werden. Befristung: keine - 5 - V/0577/2007 Begründung: 1. Ausgangslage für die Bedarfsplanung Der Bedarf für eine stadtteilbezogene Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien – Kinder- tageseinrichtung, Kinder- und Jugendarbeit und Angebote für Familien unter einem Dach – in Sprakel begründet sich in erster Linie aus der städtebaulichen Entwicklung in Sprakel einherge- hend mit dem Zuwachs der Bevölkerung, insbesondere der jungen Familien in den bereits ge- schaffenen und noch in Planung befindlichen Neubaugebieten. Die kleinräumige Bevölkerungsprognose erwartet bis zum Jahr 2015 ein Anwachsen der Gesamt- bevölkerung von heute 2.835 EinwohnerInnen auf 3.408 EinwohnerInnen im Jahr 2015. Dies ent- spricht einer Steigerung von gut 20%. Für die einzelnen Altersgruppen werden folgende Entwicklungen erwartet: Die Anzahl der unter dreijährigen Kinder steigt von heute 68 auf 79 Kinder, die Anzahl der drei- bis sechsjährigen Kinder steigt von heute 72 auf 93 Kinder, die Anzahl der Grundschulkinder (sechs bis 10 Jahre) steigt von 102 auf 149 die Anzahl der Kinder und Jugendlichen von 10 bis 18 Jahren steigt von 240 auf 333. Für die Kindertageseinrichtung und für die Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit sind die Bedarfe wie folgt zu differenzieren: 1.1 Bedarfsgrundlagen im Rahmen der Kindertageseinrichtung Im Ortsteil Sprakel befindet sich im heutigen und auch künftigen Zentrum rund um die Marienkir- che und den stadtteilbezogenen zentralen Infrastruktur-Angeboten wie Schule sowie Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtung die Kindertageseinrichtung der katholischen Kirchengemeinde St. Marien. Der Träger betreibt zurzeit drei Regelkindergartengruppen mit insgesamt 75 Plätzen für drei- bis sechsjährige Kinder. Diese Plätze reichen nicht aus, um die Bedarfe eines wachsenden Stadtteils aufzunehmen. Hinzu kommt, dass die Nachfragen nach u3-Betreuungsplätzen deutlich zunehmen. An der Peripherie von Sprakel haben sich in den zurückliegenden Jahren zwei Elterninitiativen angesiedelt, die dort bessere räumliche Bedingungen vorfanden, als an den vorausgegangenen Standorten: • Die „Minis“ an der Coermühle (unmittelbar angrenzend am Wohnbereich Kinderhaus) mit einer „Kleinen Altersgemischten Gruppe“ und • der „Bergmannshof“ mit zwei formell getrennten Einrichtungen mit insgesamt drei „Kleinen Al- tersgemischten Gruppen. Die Planung der gruppen- und raumfunktionalen Struktur der Kindertageseinrichtung in der neuen Einrichtung hat diese Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Zusammengefasst heißt dieses: • im Ortsteil Sprakel fehlen Plätze zur Abdeckung des Bedarfs aus dem umliegenden Baugebiet, • in dem unmittelbaren Einzugsbereich fehlen heute schon Plätze für unter dreijährige Kinder und Tagesstättenplätze, • die in der Peripherie angesiedelten Eltern-Kind-Gruppen sind bei der Planung zu berücksichti- gen. - 6 - V/0577/2007 1.2 Bedarfsgrundlagen im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit Auch für die Kinder- und Jugendarbeit ergeben sich Bedarfe, die mit der städtebaulichen Entwick- lung und der o.g. Bevölkerungsprognose zusammenhängen (vgl. Pkt. 1 Ausgangslage für die Be- darfsplanung). Zudem verfügt der Stadtteil bisher über keine bedarfsgerechte Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit für die dort lebenden 450 jungen Menschen im Alter von 6 bis 20 Jahren, die in den kommenden Jahren laut Bevölkerungsentwicklungsprognose mit etwa 622 Kinder und Jugendliche deutlich zunehmen werden. In Sprakel existiert ein breites Angebot durch Vereine und Verbände, vor allem für Kinder bis zum 14. Lebensjahr. In einem Stadtteilgespräch im Jahr 2004 wurden der Umfang der Angebote, die Zielgruppen und die räumlichen Ressourcen zusammengestellt. Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Begegnungsräume, Cliquen- und geschlechts- spezifische Angebote, niedrigschwellige Jugendinformations- und Beratungsangebote für junge Menschen sind in Sprakel nicht institutionalisiert bzw. vorhanden. Für Jugendliche, die keine Vereinsangebote wahr nehmen, wird deshalb aufgrund des Bedarfs an offenen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit seit Sommer 2007 einmal pro Woche ein mobiles Angebot der Andreaskirchengemeinde Coerde an der Grundschule Sprakel durchgeführt. Die bis- herigen Erfahrungen zeigen, dass vor allem die Altersgruppe der 12- bis 16-jährigen dieses Ange- bot regelmäßig in Anspruch nimmt. Mit den hier angegeben Personalressourcen ist ein Angebot von 990 Angebotsstunden bei 660 Öffnungsstunden pro Jahr und ein aufsuchendes Angebot umzusetzen. Eine Kooperation der bestehenden Vereins- und Verbandsangebote mit den zukünftigen Angebo- ten der offenen Kinder- und Jugendarbeit muss, neben den Ideen und Wünschen der Kinder und Jugendlichen aus Sprakel und des Jugendforums Nord, Grundlage der Angebotsgestaltung sein. 2. Bedarfs- und ressourcengerechte soziale In frastruktur: Einrichtung für Kinder, Jugend- liche und Familien in Sprakel als Kombinationseinrichtung „Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach“ Der bereits bestehende Bedarf und die nicht ausreichende Versorgung an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit, Begegnungs- und Veranstaltungsräumen in Sprakel erfordern im Sinne einer zukunftsfähigen familien- und kinderfreundlichen Stadtteilentwicklung entsprechende, integrieren- de Infrastrukturmaßnahmen, die mit dem Alter und Interessen der Kinder mitwachsen und Familien vor Ort ein attraktives und zuverlässiges Angebot bieten. Die bestehenden und die sich aus den städtebaulichen und demografischen Entwicklungen erge- benden Bedarfe und die bereits auf Erfahrung basierendenden Modelleinrichtungen in Roxel und Handorf-Dorbaum, spielen im Einklang mit veränderten fachlichen und finanziellen Anforderungen eine besondere Rolle bei der Schaffung von bedarfsgerechten Einrichtungen der Kinder- und Ju- gendhilfe. Die damit verbundenen Intentionen sollen auch für Sprakel gelten; die Erfahrungen der bereits entwickelten und geplanten Einrichtungen werden einbezogen. Wie bei den Vorgänger-Projekten in Roxel und Handorf-Dorbaum sind dabei folgenden Rahmen- bedingungen und fachliche Anforderungen gegeben. - 7 - V/0577/2007 2.1. Fachliche und wirtschaftliche Anforderungen Die Angebots- und Nutzungskonzepte von Einrichtungen, die Bedarfe im Stadtteil abdecken sollen, müssen besonders den Lebenszusammenhängen und familienbiografischen Entwicklungen ent- sprechen. Gerade im Umfeld des in der Vermarktung befindlichen Neubaugebietes mit einem hohen Anteil von Wohneigentum kommt es darauf an, dass die Angebote, je nach Alter der Kinder und Bedarf der Familien flexibel mitwachsen können. Folgende Leitideen sollen dabei zum Tragen kommen: • bedarfsgerechte und zeitnahe Angebotsbereitstellung und Infrastrukturplanung • Stadtteilorientierung und Adressatennähe • kürzere Wege • flexible Ressourcennutzung • verbesserter und direkter Zugang der NutzerInnen zu verschiedenen Angebots- und Hand- lungsfeldern • größere Bandbreite professioneller Handlungsspielräume • mehr Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Familien (deutliche Attraktivitätssteigerung) unter einer Adresse • Begleitung von Eltern und Kindern in ihren unterschiedlichen Lebensphasen Unter finanziellen Gesichtspunkten sind folgende Vorteile aufzuführen: • Synergie und bessere Kosteneffektivität • bessere Flächen- und Raumausnutzung • besserer wirtschaftlicher Betrieb der Gesamteinrichtung 2.2. Anforderungen an das Raumprogramm Bereich der Kindertageseinrichtung Zur Abdeckung der genannten Bedarfe sind im Kita-Bereich Angebotsstrukturen erforderlich, die sowohl Angebote für Kindergartenkinder wie auch für unter dreijährige Kinder ansprechen. Hinzu kommen Angebote im Rahmen einer Ganzt ags- bzw. Übermittag-Betreuung – sowohl für Kindergartenkinder als auch für Kinder unter drei Jahren. Geplant ist für die neue Kindertageseinrichtung folgende Gruppenstruktur: • zwei Gruppen für zwei- bis sechsjährige Kinder mit jeweils 20 Kindern (eine Gruppe mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 35 Std. und eine Gruppe mit einer Betreuungszeit von 45 Std. wöchentlich). Insgesamt können in der Einrichtung 40 Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren betreut werden, davon 12 Kinder unter drei Jahre. Im Bedarfsfall kann auch zunächst der Anteil der Kindergartenkinder erhöht werden. Beim später zu erwartenden Rückgang der Anzahl der Kinder im Kindergartenalter kann die Gruppenstruktur auch wieder geändert werden und der Anteil der u3-Kinder erhöht werden. Das für den Kita-Bereich vorgesehene Raumprogramm mit den erforderlichen Schlaf- und Pflege- /Wickelräumen ermöglicht eine flexible Nutzung der Einrichtung. - 8 - V/0577/2007 Kinder- und Jugendbereich Die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Kombinationseinrichtung umfasst folgende pädago- gisch nutzbaren Räume: - Jugendtreff = 45 qm - Gruppenküche = 18 qm - Seminar- und Medienraum = 20 qm - Kinderpädagogik / Kreativraum = 30 qm Jugendtreff und Gruppenküche bilden funktional einen Komplex, damit die Gruppenküche als Be- wirtschaftungsmöglichkeit für Veranstaltungen eingeplant werden kann. Bei Bedarf, wenn es die Kita-Nutzung erlaubt und wenn der grundständige Betrieb des Mehr- zweckraumes der Kita nicht beeinträchtig wird, können die Räume zusammengeschaltet werden. Der Gruppen- und Beratungsraum (Raum C1) mit einer Größe von 15 qm kann von beiden Einrich- tungsteilen genutzt werden. 3. Erstellung und Betrieb der Einrichtung 3.1. bauliches Erstellungsverfahren: Mehrfachbeauftragung Die Mehrfachbeauftragung stellt ein planerisches Optimierungsverfahren dar. Es wird vorgeschla- gen 5 Architekturbüros mit der Erstellung eines Vorplanungskonzeptes zu beauftragen. Das Bewertungsgremium aus Politik und Verwaltung (s. Punkt 4) wird dann in einem Sitzungster- min aus den anonymisierten Vorplanungskonzepten eines auswählen und der BV Nord, dem AKJF und dem AUB für eine Weiterbearbeitung vorschlagen. Durch das planerische Wettbewerbsverfahren erhält der Bauherr in diesem Verfahren eine Aus- wahl unterschiedlicher Entwürfe, aus denen durch das Bewertungsgremium die beste Lösung der Planungsaufgabe ausgewählt werden kann. Diese Optimierung betrifft sowohl die funktionalen und gestalterischen, aber insbesondere auch wirtschaftliche Aspekte. Von den Teilnehmern wird erwar- tet, eine kompakte und wirtschaftliche Bauweise vorzuschlagen. Das erwartete Honorar für die Architektenleistungen liegt mit ca. 79.000,00 € € unterhalb des Schwellenwertes in Höhe von 200.000,00 €, der zu einer Anwendung der VOF (Verdingungsord- nung für Freischaffende) verpflichten würde. Die Sitzung des Bewertungsgremiums ist für Mitte des Monats Dezember 2007 vorgesehen. Dar- über hinaus sollten die Mitglieder des Bewertungsgremiums auch an dem Kolloquium, bei dem Rückfragen mit den teilnehmenden Architekturbüros geklärt werden, teilnehmen. Dieses ist in der ersten Novemberwoche vorgesehen. 3.2 Betrieb der Einrichtung Es ist vorgesehen, dass die Einrichtung von einem Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe be- trieben wird. Wünschenswert ist, dass die Einrichtung mit ihren beiden Bereichen (Kindertagesein- richtung und Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit) von einem Träger betrieben wird. - 9 - V/0577/2007 In dieser Konstellation sind die oben beschriebenen pädagogischen und wirtschaftlichen Synergien umfassend auszuschöpfen. Die Entscheidung über die Trägerschaft ist für die Zeit nach dem Baubeschluss ein entsprechen- des Auswahlverfahren vorgesehen. 4. Fazit Mit der Inbetriebnahme der Einrichtung wird in Sprakel eine bedarfs- und fachgerechte Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien geschaffen, die mit ihren Angeboten und Möglichkeiten die bestehenden Einrichtungen ergänzt und für veränderte und wachsende Bedarfe Raum schafft. I.V. gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete Anlagen: - Lageplan - Raumprogramm - Kostenschätzung - Zeitplanung
Anlage 4: Zeitplanung
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Kombieinrichtung Sprakel Terminplan - Eckpunkte Errichtungsbeschluss und Zustimmung zur Mehrfachbeauftragung AUB 16.10.07 AKJF 17.10.07 BV-Nord 23.10.07 HFA 24.10.07 Rat 24.10.07 Beschluss: Festlegung der Teilnehmer für die Mehr- fachbeauftragung AUB 16.10.07 Mehrfachbeauftragung Versand der Aufgabenstellung 25.10.07 Kolloquium 05.11.07 ca. Abgabe 02.12.07 Bewertungsgremium 09.12.07 ca. Beauftragung der Architektenleistung Zustimmung zum Ergebnis der Mehrfachbeauftragung AUB Januar 2008 AKJF Januar 2008 BV Nord Januar 2008 Baubeschluss April 2008 Ausführungsplanung, Vergabe, Projektausführung Inbetriebnahme Frühjahr 2009
Ergänzungsvorlage V/0577/2007/1
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DER OBERBÜRGERMEISTER STADT ılı MÜNSTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Vorlagen-Nr.: V1/057712007/1. Erg. Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Philipp Ruf: 492 51 11 E-Mail: PhilippF@stadt-muenster.de Datum: 17.10.2007 Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kombinationseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien in Sprakel (nördlich Landwehr) - Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach Beratungsfolge 23.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 24.10.2007 Hauptausschuss Vorberatung 24.10.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster errichtet im Baugebiet Sprakel („Nördlich Landwehr“) eine „Kombinati- onseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien - Kindertageseinrichtung und Einrich- tung der Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach“ (Lageplan s. Anlage 1). Die Einrichtung geht voraussichtlich im Frühjahr 2009 in Betrieb. 2. Das Raumprogramm umfasst eine rd. 340 qm große Kindertageseinrichtung mit - zwei Kindertageseinrichtungsgruppen für jeweils 20 Kinder im Alter von zwei Jahren (bei Bedarf und bei Erfüllung des Rechtsanspruchs für Kindergartenkinder sind auch Plätze für jüngere Kinder möglich) bis zur Schulpflicht mit entsprechenden Schlaf- und Pflegeräumen, sowie Raum für die Elternarbeit und - beratung. sowie eine rd. 180 qm große offene Kinder- und Jugendeinrichtung mit - einem offenen Kinder- und Jugendtreff - einer Gruppenküche - einem Gruppen- und Beratungsraum - einem Seminar- und Medienraum und - einem Raum für die Kinderpädagogik resp. Kreativraum Für die Gesamtfunktionen ist das in der Anlage 2 aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen. V/05771/2007/1 3.1 3.2 Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung auf der Grundlage des Errichtungsbe- schlusses zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen. Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für den Neubau der Kombinationseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien in Sprakel wird dazu eine Mehrfachbeauftragung mit 5 Architekturbüros durchgeführt. Folgende Kriterien werden für die Bewertung der eingereichten Vorplanungskonzepte fest- gelegt: - Wirtschaftlichkeit (bzgl. der Investitionskosten und Betriebskosten) - Funktionalität - Architektonische Qualität - Ökologische Qualität und Energieverbrauch Die Kriterien stehen gleichberechtigt nebeneinander. Aus den eingereichten Vorplanungskonzepten wird ein Konzept zur weiteren Bearbeitung durch das Bewertungsgremium vorgeschlagen. Das Bewertungsgremium setzt sich wie folgt zusammen: Je ein Vertreter der in der Bezirksvertretung Münster Nord bzw. im Ausschuss für Umwelt- schutz und Bauwesen vertretenen Parteien 10) D] U EEE SPD nrnensssssnnsesesnnnnssnnnn FDP oO nnrensrnsrsenssssnssnnnsnnnn Bündnis 90/Die Grünen/GAL .....................neeee- UWG-MSIJÖödp..............uuu222444442mnnnnnenennnnsnenn nen Vertreter der Verwaltung: - Dr. Andrea Hanke, Beigeordnete für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport - Gerhard Löhr, Leiter des Amtes für Gebäudemanagement - Jörg A. Michel, Amt für Gebäudemanagement - Siegfried Thielen, Dezernent für Planungs- und Baukoordination - Sybille Kratz- Tutti, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Bernhard Paschert, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Externer Vertreter - Peter Wörmann, Architekt, Ostbevern Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem „Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe“ betreiben zu lassen und diese an den Träger zu vermieten. Ein geeigneter Betreiber wird rechtzeitig vor der Inbetriebnahme in einem üblichen Auswahlverfahren ausgesucht und den beteiligten parlamentarischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die Gesamtein- richtung mit ihren Bereichen „Kindertageseinrichtung“ und „Einrichtung der Kinder- und Ju- gendarbeit“ soll möglichst von einem Träger betrieben werden. Die Vergabe der Träger- schaft auf zwei Träger ist u.U. denkbar und durch entsprechende Kooperationsvereinba- rungen zu gestalten. V/057712007/1 5 Mit dem Träger (respektive den Trägern) wird für den Betrieb der Einrichtung vor Inbetrieb- nahme eine Leistungsvereinbarung geschlossen, die die wesentlichen Anforderungen für die Einrichtung festlegt. 6 Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Jugendforum Nord und Kinder und Jugendliche aus dem Stadtteil Sprakel in den Planungsprozess eingebunden werden, ihre Vorschläge zur Angebotsgestaltung ermittelt und mit dem Raumprogramm abgestimmt werden. Il. Kosten/Folgekosten sowie Finanzierung/Mittelbereitstellung Wie Ursprungsvorlage Begründung: Der ergänzende Beschluss zum Beschlusspunkt 3.2. zur „Besetzung des Bewertungsgremiums“ hat die Berücksichtigung der Fraktion der UWG-MS/ödp zum Inhalt. Der Erweiterung des Gremiums ist zu entsprechen. I.V. gez. Dr. Hanke Beigeordnete V/0577/2007/1
Anlage 1: Lageplan
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er
Anlage 3: Kostenschätzung
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Kinder- und Jugendeinrichtung Sprakel Amt für Gebäudemanagement, 25.09.2007 Kostenschätzung Gesamtsumme NF (A+B+C) 525 Bruttogrundfläche BGF 755 Verkehrsflächenanteil 25 % Bruttorauminhalt in m³ 2.568 lichte Raumhöhe 2,50 m, MZW 4,00 m Kostengruppen € KG 100 Grundstück KG 200 Erschließung siehe unten öff. Erschließung KG 300 + 400 Baukosten + Techn. 800.000,00 € KG 500 Außenanlagen 165.000,00 € Pauschalierter Wert KG 600 Möblierung siehe unten Beschaffung KG 700 Nebenkosten 175.600,00 € Kosten Planung, Bauen 1.140.600,00 € Kosten Beschaffung 185.400,00 € Kosten öff. Erschließung 114.000,00 € Kosten gesamt 1.440.000,00 €
Anlage 2: Raumprogramm
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Anlage - Raumprogramm Kombi-Einrichtung – Sprakel – nördl. Landwehr
A – KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
raum-
höhe i.L.
Bemerkungen
Gruppe (2-6 Jahre) 2
A1 Gruppenraum 2 46 92 2,50 m
A2 Nebenraum 2 18 36 2,50 m
A3 Wasch-/WC 2 12 24 2,50 m
In die Wasch-/WC- Räume
muss je Pflege und Wi-
ckelkombination integriert
werden
Garderobe 2 Integriert in die Verkehrsfl.
A4 Abstellraum 2 6 12 2,50 m
A5 Schlafraum 1 15 15 2,50 m
A6 Schlafraum 1 20 20 2,50 m
199
A7 Mehrzweckraum
1 55 55 4,00 m Mehrzweckraum ist über
Faltwand mit Jugendtreff
verbindbar
A8 Abstellraum MZR 1 12 12 2,50 m
67
Allgemeinräume 2,50 m
A9 Personalraum 1 19 19 2,50 m
A10 Küchenbereich 1 14 14 2,50 m
A11 AR Küche 1 3 3 2,50 m
Essbereich 1
ca. 20 qm integriert in die
Verkehrsfläche
A12 Büro Leitung 1 15 15 2,50 m
Kinderwagenabstellfläche 1
ca. 15 qm integriert in die
Verkehrsfläche
51
Kindertageseinrichtung gesamt 317
B - OFFENE KINDER UND JUGENDARBEIT
B1 Jugendtreff 1 45 45 2,50 m
B2 Gruppenküche 1 18 18 2,50 m
B3 Abstellraum 1 10 10 2,50 m
B4 Büro Leitung 1 15 15 2,50 m
Jugendtreff, Gruppenküche
u. Abstellraum bilden einen
Komplex
B5 Seminar/Medienraum 1 20 20 2,50 m
B6 Kinderpädagogig/Kreativraum 1 30 30 2,50 m
B7 Besucher – D/H-WC 2 12 24 2,50 m
Offene Kinder- und Jugendarbeit gesamt 162
C - GEMEINSAME NUTZUNG
C1 Gruppen-/Beratungsraum 1 15 15 2,50 m
C2 Hausanschlussraum 1 10 10 2,50 m
C3 EDV-Serverraum 1 6 6 2,50 m
C4 Personal- D/H-WC 2 4 8 2,50 m Zentrale Lage, von beiden
Einrichtungen nutzbar
C5 Behinderten-WC 1 4 4 2,50 m
C6 Putzraum 1 3 3 2,50 m
Gemeinsame Nutzung gesamt 46
Gesamtsumme-NF 525
C6 Eingangsbereich / Verkehrsflächen entwurfsabhängig
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Coermühle
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0577/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.07.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37