Mandari Insight

V/0577/2007

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kombinationseinrichtung in Sprakel

Vorlagen 24.07.2007

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 23.10.2007, TOP 4.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4: Zeitplanung

· application/pdf

Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0577/2007/1

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1: Lageplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3: Kostenschätzung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2: Raumprogramm

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

20044 Zeichen

V/0577/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kombinationseinrichtung für Kinder, Jugendliche und 
Familien in Sprakel (nördlich Landwehr) - Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kinder- und 
Jugendarbeit unter einem Dach 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.10.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
17.10.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
23.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
24.10.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
24.10.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
 
1. Die Stadt Münster errichtet im Baugebiet Sprakel („Nördlich Landwehr“) eine „Kombinati-
onseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien - Kindertageseinrichtung und Einrich-
tung der Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach“ (Lageplan s. Anlage 1). 
Die Einrichtung geht voraussichtlich im Frühjahr 2009 in Betrieb. 
 
2. Das Raumprogramm umfasst eine rd. 340 qm große Kindertageseinrichtung mit  
- zwei Kindertageseinrichtungsgruppen für jeweils 20 Kinder im Alter von zwei Jahren 
(bei Bedarf und bei Erfüllung des Rechtsanspruchs für Kindergartenkinder sind auch 
Plätze für jüngere Kinder möglich) bis zur Schulpflicht mit entsprechenden Schlaf- und 
Pflegeräumen, sowie Raum für die Elternarbeit und - beratung. 
 
sowie eine rd. 180 qm große offene Kinder- und Jugendeinrichtung mit 
- einem offenen Kinder- und Jugendtreff 
- einer Gruppenküche 
- einem Gruppen- und Beratungsraum 
- einem Seminar- und Medienraum und  
- einem Raum für die Kinderpädagogik resp. Kreativraum  
 
Für die Gesamtfunktionen ist das in der Anlage 2 aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu 
legen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0577/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Philipp 
Ruf: 
492 51 11 
E-Mail: 
PhilippF@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.09.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0577/2007 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung auf der Grundlage des Errichtungsbe-
schlusses zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen. 
Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für den Neubau der Kombinationseinrichtung 
für Kinder, Jugendliche und Familien in Sprakel wird dazu eine Mehrfachbeauftragung mit 5 
Architekturbüros durchgeführt. 
 
 
3.1 Folgende Kriterien werden für die Bewertung der eingereichten Vorplanungskonzepte fest-
gelegt: 
- Wirtschaftlichkeit (bzgl. der Investitionskosten und Betriebskosten) 
- Funktionalität 
- Architektonische Qualität 
- Ökologische Qualität und Energieverbrauch 
 
Die Kriterien stehen gleichberechtigt nebeneinander. 
 
 
3.2 Aus den eingereichten Vorplanungskonzepten wird ein Konzept zur weiteren Bearbeitung 
durch das Bewertungsgremium vorgeschlagen. Das Bewertungsgremium setzt sich wie 
folgt zusammen: 
 
Je ein Vertreter der in der Bezirksvertretung Münster Nord bzw. im Ausschuss für Umwelt-
schutz und Bauwesen vertretenen Parteien 
 
CDU    ………………………… 
 
SPD    ………………………… 
 
FDP    ………………………… 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL ………………………… 
 
Vertreter der Verwaltung: 
- Dr. Andrea Hanke, Beigeordnete für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport 
- Gerhard Löhr, Leiter des Amtes für Gebäudemanagement 
- Jörg A. Michel, Amt für Gebäudemanagement 
- Siegfried Thielen, Dezernent für Planungs- und Baukoordination 
- Sybille Kratz- Tutti, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
- Bernhard Paschert, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
Externer Vertreter 
- Peter Wörmann, Architekt, Ostbevern 
 
 
4 Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem „Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe“ 
betreiben zu lassen und diese an den Träger zu vermieten. Ein geeigneter Betreiber wird 
rechtzeitig vor der Inbetriebnahme in einem üblichen Auswahlverfahren ausgesucht und 
den beteiligten parlamentarischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die Gesamtein-
richtung mit ihren Bereichen „Kindertageseinrichtung“ und „Einrichtung der Kinder- und Ju-
gendarbeit“ soll möglichst von einem Träger betrieben werden. Die Vergabe der Träger-
schaft auf zwei Träger ist u.U. denkbar und durch entsprechende Kooperationsvereinba-
rungen zu gestalten.

- 3 - 
V/0577/2007 
5 Mit dem Träger (respektive den Trägern) wird für den Betrieb der Einrichtung vor Inbetrieb-
nahme eine Leistungsvereinbarung geschlossen, die die wesentlichen Anforderungen für 
die Einrichtung festlegt. 
 
6 Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Jugendforum Nord und Kinder und Jugendliche 
aus dem Stadtteil Sprakel in den Planungsprozess eingebunden werden, ihre Vorschläge 
zur Angebotsgestaltung ermittelt und mit dem Raumprogramm abgestimmt werden. 
 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Gesamteinrichtung Investitionskosten für Bau und 
Möblierung sowie für die öffentliche Erschließung der Einrichtung in Höhe von voraussichtlich rd. 
1.440.000 € getätigt werden müssen (s. Anlage 3 – Kostenschätzung). 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Mehrfachbeauftragung Honorarkosten in Höhe von 
12.500,00 € entstehen. Diese sind in den genannten Investitionskosten enthalten. 
 
 
Darüber hinaus entstehen jährliche Brutto-
Folgekosten (= Gesamtbetriebskosten) für die Ge-
samteinrichtung in Höhe von voraussichtlich rd. 337.000 €. Etwaige Mietkostenzuschüsse, die 
dann auch der Stadt Münster auf der Einnahmeseite zu Gute kommen, bleiben dabei noch unbe-
rücksichtigt. 
 
Die jährlichen Betriebskosten setzen sich wie folgt zusammen: 
 
• Kindertageseinrichtung 
Betriebskosten entsprechend dem bisherigen Gesetzgebungsverfahrens zum „Kinderbildungsge-
setz“ (KiBiz) auf der Grundlage der bekannten Kind-Pauschalen in Höhe von rd. 262.000 €. 
Diese Kosten werden verringert um Einnahmen von Elternbeiträgen in voraussichtlicher Höhe von 
40 – 50 Tsd. Euro und durch entsprechende Trägeranteile, je nach Träger, in einer quotierten Hö-
he von 4% bei Elternintiativen, 9 % bei finanzschwachen Trägern und 12 % bei kirchlichen Trä-
gern. 
 
 
• Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit 
Die Brutto-Betriebskosten belaufen sich maximal auf rd. 75.000 €. Der Zuschuss zu den Betriebs-
kosten für die Kinder- und Jugendarbeit wird noch um entsprechende Trägeranteile (je nach Trä-
ger und Kostenart um 10 bis 20%) verringert.

- 4 - 
V/0577/2007 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt im Rahmen der bestehenden HHst. zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
- Vermögenshaushalt - 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
4640.935.4100.6 
 
Beschaffungskosten 2008 185.440 Davon: 
70.000 € für Kinder- 
und Jugendarbeit 
und 115.440 € für 
die Kita 
4640.940.4100.3 Planungskosten 2007 50.000  
4640.940.4100.3 Baukosten 2008 1.090.480  
4640.940.0700.8 Baukosten u3-Programm 
 
2007 114.000 Deckung für die 
öffentliche Erschlie-
ßung 
Insgesamt: rd. 1.440.000  
 
 
Ausgaben 
- Verwaltungshaushalt - 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.
- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
4640.521.0000.1 Betriebskosten Kindertageseinrich-
tungen 
2008 196.500 
dto. dto. 2009 ff. 262.000 
= ¾ BK in 2008 
 
4601.718.1300.4 Zusch. freie Träger Kinder- und 
Jugendarbeit (Richtlinienförderung) 
2008 56.250 
dto. dto. 2009 ff 75.000 
= ¾ BK in 2008 
 
 
 
 
 
Einahmen 
 
Für den Betrieb der Kindertageseinrichtung werden entsprechende Landesmittel beantragt. Vom 
Betreiber der Einrichtung (freier Träger) werden Trägeranteile in Höhe der gesetzlichen (Kinderta-
geseinrichtung) und kommunalen (Kinder- und Jugendarbeit) Trägeranteile erwartet. 
 
Für die u3-Plätze in der Kindertageseinrichtung werden entsprechende Bundesmittel, im Zusam-
menhang mit der vor kurzem erzielten Bund/Ländereinigung zum Ausbau der u3-Plätze, bis zum 
Jahr 2013 auf 35 % sowohl zum Bau, als auch zum Betrieb der Plätze beantragt. Zum jetzigen 
Zeitpunkt sind die konkreten Vergabebedingungen noch nicht klar und können daher noch nicht 
beziffert werden. 
 
 
Befristung: 
 
keine

- 5 - 
V/0577/2007 
 
 
 
Begründung:  
 
 
1. Ausgangslage für die Bedarfsplanung  
 
Der Bedarf für eine stadtteilbezogene Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien – Kinder-
tageseinrichtung, Kinder- und Jugendarbeit und Angebote für Familien unter einem Dach – in 
Sprakel begründet sich in erster Linie aus der städtebaulichen Entwicklung in Sprakel einherge-
hend mit dem Zuwachs der Bevölkerung, insbesondere der jungen Familien in den bereits ge-
schaffenen und noch in Planung befindlichen Neubaugebieten. 
 
Die kleinräumige Bevölkerungsprognose erwartet bis zum Jahr 2015 ein Anwachsen der Gesamt-
bevölkerung von heute 2.835 EinwohnerInnen auf 3.408 EinwohnerInnen im Jahr 2015. Dies ent-
spricht einer Steigerung von gut 20%. 
 
Für die einzelnen Altersgruppen werden folgende Entwicklungen erwartet: 
 
Die Anzahl der unter dreijährigen Kinder steigt von heute 68 auf 79 Kinder, 
die Anzahl der drei- bis sechsjährigen Kinder steigt von heute 72 auf 93 Kinder, 
die Anzahl der Grundschulkinder (sechs bis 10 Jahre) steigt von 102 auf 149 
die Anzahl der Kinder und Jugendlichen von 10 bis 18 Jahren steigt von 240 auf 333. 
 
 
Für die Kindertageseinrichtung und für die Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit  sind die 
Bedarfe wie folgt zu differenzieren: 
 
 
1.1 Bedarfsgrundlagen im Rahmen der Kindertageseinrichtung 
 
Im Ortsteil Sprakel befindet sich im heutigen und auch künftigen Zentrum rund um die Marienkir-
che und den stadtteilbezogenen zentralen Infrastruktur-Angeboten wie Schule sowie Versorgungs- 
und Dienstleistungseinrichtung die Kindertageseinrichtung der katholischen Kirchengemeinde St. 
Marien. Der Träger betreibt zurzeit drei Regelkindergartengruppen mit insgesamt 75 Plätzen für 
drei- bis sechsjährige Kinder. 
Diese Plätze reichen nicht aus, um die Bedarfe eines wachsenden Stadtteils aufzunehmen. Hinzu 
kommt, dass die Nachfragen nach u3-Betreuungsplätzen deutlich zunehmen.  
 
An der Peripherie von Sprakel haben sich in den zurückliegenden Jahren zwei Elterninitiativen 
angesiedelt, die dort bessere räumliche Bedingungen vorfanden, als an den vorausgegangenen 
Standorten: 
• Die „Minis“ an der Coermühle (unmittelbar angrenzend am Wohnbereich Kinderhaus) mit einer 
„Kleinen Altersgemischten Gruppe“ und 
• der „Bergmannshof“ mit zwei formell getrennten Einrichtungen mit insgesamt drei „Kleinen Al-
tersgemischten Gruppen. 
 
Die Planung der gruppen- und raumfunktionalen Struktur der Kindertageseinrichtung in der neuen 
Einrichtung hat diese Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Zusammengefasst heißt dieses: 
 
• im Ortsteil Sprakel fehlen Plätze zur Abdeckung des Bedarfs aus dem umliegenden Baugebiet, 
• in dem unmittelbaren Einzugsbereich fehlen heute schon Plätze für unter dreijährige Kinder 
und Tagesstättenplätze, 
• die in der Peripherie angesiedelten Eltern-Kind-Gruppen sind bei der Planung zu berücksichti-
gen.

- 6 - 
V/0577/2007 
 
1.2 Bedarfsgrundlagen im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit 
 
Auch für die Kinder- und Jugendarbeit ergeben sich Bedarfe, die mit der städtebaulichen Entwick-
lung und der o.g. Bevölkerungsprognose zusammenhängen (vgl. Pkt. 1 Ausgangslage für die Be-
darfsplanung). 
Zudem verfügt der Stadtteil bisher über keine bedarfsgerechte Einrichtung der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit für die dort lebenden 450 jungen Menschen im Alter von 6 bis 20 Jahren, die in den 
kommenden Jahren laut Bevölkerungsentwicklungsprognose mit etwa 622 Kinder und Jugendliche 
deutlich zunehmen werden. 
In Sprakel existiert ein breites Angebot durch Vereine und Verbände, vor allem für Kinder bis zum 
14. Lebensjahr. In einem Stadtteilgespräch im Jahr 2004 wurden der Umfang der Angebote, die 
Zielgruppen und die räumlichen Ressourcen zusammengestellt.  
Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Begegnungsräume, Cliquen- und geschlechts-
spezifische Angebote, niedrigschwellige Jugendinformations- und Beratungsangebote für junge 
Menschen sind in Sprakel nicht institutionalisiert bzw. vorhanden. 
Für Jugendliche, die keine Vereinsangebote wahr nehmen, wird deshalb aufgrund des Bedarfs an 
offenen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit seit Sommer 2007 einmal pro Woche ein mobiles 
Angebot der Andreaskirchengemeinde Coerde an der Grundschule Sprakel durchgeführt. Die bis-
herigen Erfahrungen zeigen, dass vor allem die Altersgruppe der 12- bis 16-jährigen dieses Ange-
bot regelmäßig in Anspruch nimmt.  
 
Mit den hier angegeben Personalressourcen ist ein Angebot von 990 Angebotsstunden bei 660 
Öffnungsstunden pro Jahr und ein aufsuchendes Angebot umzusetzen. 
 
Eine Kooperation der bestehenden Vereins- und Verbandsangebote mit den zukünftigen Angebo-
ten der offenen Kinder- und Jugendarbeit muss, neben den Ideen und Wünschen der Kinder und 
Jugendlichen aus Sprakel und des Jugendforums Nord, Grundlage der Angebotsgestaltung sein. 
 
 
2. Bedarfs- und ressourcengerechte soziale In frastruktur: Einrichtung für Kinder, Jugend-
liche und Familien in Sprakel als Kombinationseinrichtung „Kindertageseinrichtung 
und Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach“ 
 
Der bereits bestehende Bedarf und die nicht ausreichende Versorgung an Angeboten der Kinder- 
und Jugendarbeit, Begegnungs- und Veranstaltungsräumen in Sprakel erfordern im Sinne einer 
zukunftsfähigen familien- und kinderfreundlichen Stadtteilentwicklung entsprechende, integrieren-
de Infrastrukturmaßnahmen, die mit dem Alter und Interessen der Kinder mitwachsen und Familien 
vor Ort ein attraktives und zuverlässiges Angebot bieten. 
 
Die bestehenden und die sich aus den städtebaulichen und demografischen Entwicklungen erge-
benden Bedarfe und die bereits auf Erfahrung basierendenden Modelleinrichtungen in Roxel und 
Handorf-Dorbaum, spielen im Einklang mit veränderten fachlichen und finanziellen Anforderungen 
eine besondere Rolle bei der Schaffung von bedarfsgerechten Einrichtungen der Kinder- und Ju-
gendhilfe. 
Die damit verbundenen Intentionen sollen auch für Sprakel gelten; die Erfahrungen der bereits 
entwickelten und geplanten Einrichtungen werden einbezogen. 
 
Wie bei den Vorgänger-Projekten in Roxel und Handorf-Dorbaum sind dabei folgenden Rahmen-
bedingungen und fachliche Anforderungen gegeben.

- 7 - 
V/0577/2007 
 
2.1. Fachliche und wirtschaftliche Anforderungen 
 
Die Angebots- und Nutzungskonzepte von Einrichtungen, die Bedarfe im Stadtteil abdecken sollen, 
müssen besonders den Lebenszusammenhängen und familienbiografischen Entwicklungen ent-
sprechen. 
 
Gerade im Umfeld des in der Vermarktung befindlichen Neubaugebietes mit einem hohen Anteil 
von Wohneigentum kommt es darauf an, dass die Angebote, je nach Alter der Kinder und Bedarf 
der Familien flexibel mitwachsen können. Folgende Leitideen sollen dabei zum Tragen kommen: 
 
• bedarfsgerechte und zeitnahe Angebotsbereitstellung und Infrastrukturplanung 
• Stadtteilorientierung und Adressatennähe 
• kürzere Wege 
• flexible Ressourcennutzung 
• verbesserter und direkter Zugang der NutzerInnen zu verschiedenen Angebots- und Hand-
lungsfeldern 
• größere Bandbreite professioneller Handlungsspielräume 
• mehr Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Familien (deutliche Attraktivitätssteigerung) 
unter einer Adresse 
• Begleitung von Eltern und Kindern in ihren unterschiedlichen Lebensphasen 
 
Unter finanziellen Gesichtspunkten sind folgende Vorteile aufzuführen: 
• Synergie und bessere Kosteneffektivität 
• bessere Flächen- und Raumausnutzung 
• besserer wirtschaftlicher Betrieb der Gesamteinrichtung 
 
 
2.2. Anforderungen an das Raumprogramm 
 
Bereich der Kindertageseinrichtung
 
 
Zur Abdeckung der genannten Bedarfe sind im Kita-Bereich Angebotsstrukturen erforderlich, die 
sowohl Angebote für Kindergartenkinder wie auch für unter dreijährige Kinder ansprechen. 
 
Hinzu kommen Angebote im Rahmen einer Ganzt ags- bzw. Übermittag-Betreuung – sowohl für 
Kindergartenkinder als auch für Kinder unter drei Jahren. 
 
Geplant ist für die neue Kindertageseinrichtung folgende Gruppenstruktur: 
 
• zwei Gruppen für zwei- bis sechsjährige Kinder mit jeweils 20 Kindern (eine Gruppe mit einer 
wöchentlichen Betreuungszeit von 35 Std. und eine Gruppe mit einer Betreuungszeit von 45 
Std. wöchentlich). 
 
Insgesamt können in der Einrichtung 40 Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren betreut werden, 
davon 12 Kinder unter drei Jahre. 
 
Im Bedarfsfall kann auch zunächst der Anteil der Kindergartenkinder erhöht werden. Beim später 
zu erwartenden Rückgang der Anzahl der Kinder im Kindergartenalter kann die Gruppenstruktur 
auch wieder geändert werden und der Anteil der u3-Kinder erhöht werden. 
 
Das für den Kita-Bereich vorgesehene Raumprogramm mit den erforderlichen Schlaf- und Pflege-
/Wickelräumen ermöglicht eine flexible Nutzung der Einrichtung.

- 8 - 
V/0577/2007 
Kinder- und Jugendbereich 
 
Die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Kombinationseinrichtung umfasst folgende pädago-
gisch nutzbaren Räume: 
 
- Jugendtreff = 45 qm 
 
- Gruppenküche = 18 qm 
 
- Seminar- und Medienraum = 20 qm 
 
- Kinderpädagogik / Kreativraum = 30 qm 
 
Jugendtreff und Gruppenküche bilden funktional einen Komplex, damit die Gruppenküche als Be-
wirtschaftungsmöglichkeit für Veranstaltungen eingeplant werden kann. 
 
Bei Bedarf, wenn es die Kita-Nutzung erlaubt und wenn der grundständige Betrieb des Mehr-
zweckraumes der Kita nicht beeinträchtig wird, können die Räume zusammengeschaltet werden. 
 
Der Gruppen- und Beratungsraum (Raum C1) mit einer Größe von 15 qm kann von beiden Einrich-
tungsteilen genutzt werden. 
 
 
3.  Erstellung und Betrieb der Einrichtung 
 
3.1. bauliches Erstellungsverfahren: Mehrfachbeauftragung 
 
Die Mehrfachbeauftragung stellt ein planerisches Optimierungsverfahren dar. Es wird vorgeschla-
gen 5 Architekturbüros mit der Erstellung eines Vorplanungskonzeptes zu beauftragen. 
Das Bewertungsgremium aus Politik und Verwaltung (s. Punkt 4) wird dann in einem Sitzungster-
min aus den anonymisierten Vorplanungskonzepten eines auswählen und der BV Nord, dem AKJF 
und dem AUB für eine Weiterbearbeitung vorschlagen. 
 
Durch das planerische Wettbewerbsverfahren erhält der Bauherr in diesem Verfahren eine Aus-
wahl unterschiedlicher Entwürfe, aus denen durch das Bewertungsgremium die beste Lösung der 
Planungsaufgabe ausgewählt werden kann. Diese Optimierung betrifft sowohl die funktionalen und 
gestalterischen, aber insbesondere auch wirtschaftliche Aspekte. Von den Teilnehmern wird erwar-
tet, eine kompakte und wirtschaftliche Bauweise vorzuschlagen. 
 
 
Das erwartete Honorar für die Architektenleistungen liegt mit ca. 79.000,00 €  € unterhalb des 
Schwellenwertes in Höhe von 200.000,00 €, der zu einer Anwendung der VOF (Verdingungsord-
nung für Freischaffende) verpflichten würde. 
 
Die Sitzung des Bewertungsgremiums ist für Mitte des Monats Dezember 2007 vorgesehen. Dar-
über hinaus sollten die Mitglieder des Bewertungsgremiums auch an dem Kolloquium, bei dem 
Rückfragen mit den teilnehmenden Architekturbüros geklärt werden, teilnehmen. Dieses ist in der 
ersten Novemberwoche vorgesehen. 
 
 
3.2 Betrieb der Einrichtung 
 
Es ist vorgesehen, dass die Einrichtung von einem Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe be-
trieben wird. Wünschenswert ist, dass die Einrichtung mit ihren beiden Bereichen (Kindertagesein-
richtung und Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit) von einem Träger betrieben wird.

- 9 - 
V/0577/2007 
In dieser Konstellation sind die oben beschriebenen pädagogischen und wirtschaftlichen Synergien 
umfassend auszuschöpfen. 
 
Die Entscheidung über die Trägerschaft ist für die Zeit nach dem Baubeschluss ein entsprechen-
des Auswahlverfahren vorgesehen. 
 
 
4. Fazit  
 
Mit der Inbetriebnahme der Einrichtung wird in Sprakel eine bedarfs- und fachgerechte Einrichtung 
für Kinder, Jugendliche und Familien geschaffen, die mit ihren Angeboten und Möglichkeiten die 
bestehenden Einrichtungen ergänzt und für veränderte und wachsende Bedarfe Raum schafft. 
 
 
 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
Anlagen: 
- Lageplan 
- Raumprogramm 
- Kostenschätzung 
- Zeitplanung

Anlage 4: Zeitplanung

688 Zeichen

Kombieinrichtung Sprakel      Terminplan  -  Eckpunkte 
 
Errichtungsbeschluss und Zustimmung zur  
Mehrfachbeauftragung 
 
AUB 16.10.07 
AKJF 17.10.07 
BV-Nord 23.10.07 
HFA 24.10.07 
Rat 24.10.07 
Beschluss: Festlegung der Teilnehmer für die Mehr- 
fachbeauftragung 
 
AUB 
16.10.07 
Mehrfachbeauftragung  
Versand der Aufgabenstellung 
25.10.07 
Kolloquium 
05.11.07   ca. 
Abgabe 
02.12.07 
Bewertungsgremium 
09.12.07   ca. 
Beauftragung der Architektenleistung 
Zustimmung zum Ergebnis der Mehrfachbeauftragung 
 
AUB 
Januar 2008 
AKJF 
Januar 2008 
BV Nord 
Januar 2008 
 
 
Baubeschluss 
April 2008 
Ausführungsplanung, Vergabe, Projektausführung 
 
Inbetriebnahme 
Frühjahr 2009

Ergänzungsvorlage V/0577/2007/1

4856 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER STADT ılı MÜNSTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

Vorlagen-Nr.:

V1/057712007/1. Erg.

Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Herr Philipp

Ruf:
492 51 11

E-Mail:
PhilippF@stadt-muenster.de

Datum:

17.10.2007

Betrifft

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kombinationseinrichtung für Kinder, Jugendliche und
Familien in Sprakel (nördlich Landwehr) - Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kinder- und
Jugendarbeit unter einem Dach

Beratungsfolge

23.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
24.10.2007 Hauptausschuss Vorberatung
24.10.2007 Rat Entscheidung

Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:

1. Die Stadt Münster errichtet im Baugebiet Sprakel („Nördlich Landwehr“) eine „Kombinati-
onseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien - Kindertageseinrichtung und Einrich-
tung der Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach“ (Lageplan s. Anlage 1).
Die Einrichtung geht voraussichtlich im Frühjahr 2009 in Betrieb.

2. Das Raumprogramm umfasst eine rd. 340 qm große Kindertageseinrichtung mit
- zwei Kindertageseinrichtungsgruppen für jeweils 20 Kinder im Alter von zwei Jahren
(bei Bedarf und bei Erfüllung des Rechtsanspruchs für Kindergartenkinder sind auch
Plätze für jüngere Kinder möglich) bis zur Schulpflicht mit entsprechenden Schlaf- und
Pflegeräumen, sowie Raum für die Elternarbeit und - beratung.

sowie eine rd. 180 qm große offene Kinder- und Jugendeinrichtung mit

- einem offenen Kinder- und Jugendtreff

- einer Gruppenküche

- einem Gruppen- und Beratungsraum

- einem Seminar- und Medienraum und

- einem Raum für die Kinderpädagogik resp. Kreativraum

Für die Gesamtfunktionen ist das in der Anlage 2 aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu
legen.

V/05771/2007/1

3.1

3.2

Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung auf der Grundlage des Errichtungsbe-
schlusses zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen.

Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für den Neubau der Kombinationseinrichtung
für Kinder, Jugendliche und Familien in Sprakel wird dazu eine Mehrfachbeauftragung mit 5
Architekturbüros durchgeführt.

Folgende Kriterien werden für die Bewertung der eingereichten Vorplanungskonzepte fest-
gelegt:

-  Wirtschaftlichkeit (bzgl. der Investitionskosten und Betriebskosten)

- Funktionalität

-  Architektonische Qualität

- Ökologische Qualität und Energieverbrauch

Die Kriterien stehen gleichberechtigt nebeneinander.

Aus den eingereichten Vorplanungskonzepten wird ein Konzept zur weiteren Bearbeitung
durch das Bewertungsgremium vorgeschlagen. Das Bewertungsgremium setzt sich wie
folgt zusammen:

Je ein Vertreter der in der Bezirksvertretung Münster Nord bzw. im Ausschuss für Umwelt-
schutz und Bauwesen vertretenen Parteien

10) D] U EEE
SPD nrnensssssnnsesesnnnnssnnnn
FDP oO nnrensrnsrsenssssnssnnnsnnnn

Bündnis 90/Die Grünen/GAL .....................neeee-

UWG-MSIJÖödp..............uuu222444442mnnnnnenennnnsnenn nen

Vertreter der Verwaltung:

- Dr. Andrea Hanke, Beigeordnete für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport
- Gerhard Löhr, Leiter des Amtes für Gebäudemanagement

- Jörg A. Michel, Amt für Gebäudemanagement

- Siegfried Thielen, Dezernent für Planungs- und Baukoordination

- Sybille Kratz- Tutti, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

- Bernhard Paschert, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

Externer Vertreter

- Peter Wörmann, Architekt, Ostbevern

Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem „Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe“
betreiben zu lassen und diese an den Träger zu vermieten. Ein geeigneter Betreiber wird
rechtzeitig vor der Inbetriebnahme in einem üblichen Auswahlverfahren ausgesucht und
den beteiligten parlamentarischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die Gesamtein-
richtung mit ihren Bereichen „Kindertageseinrichtung“ und „Einrichtung der Kinder- und Ju-
gendarbeit“ soll möglichst von einem Träger betrieben werden. Die Vergabe der Träger-
schaft auf zwei Träger ist u.U. denkbar und durch entsprechende Kooperationsvereinba-
rungen zu gestalten.

V/057712007/1

5 Mit dem Träger (respektive den Trägern) wird für den Betrieb der Einrichtung vor Inbetrieb-
nahme eine Leistungsvereinbarung geschlossen, die die wesentlichen Anforderungen für
die Einrichtung festlegt.

6 Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Jugendforum Nord und Kinder und Jugendliche

aus dem Stadtteil Sprakel in den Planungsprozess eingebunden werden, ihre Vorschläge
zur Angebotsgestaltung ermittelt und mit dem Raumprogramm abgestimmt werden.

Il. Kosten/Folgekosten sowie Finanzierung/Mittelbereitstellung

Wie Ursprungsvorlage

Begründung:

Der ergänzende Beschluss zum Beschlusspunkt 3.2. zur „Besetzung des Bewertungsgremiums“
hat die Berücksichtigung der Fraktion der UWG-MS/ödp zum Inhalt.

Der Erweiterung des Gremiums ist zu entsprechen.

I.V.
gez.

Dr. Hanke
Beigeordnete

V/0577/2007/1

Anlage 1: Lageplan

2 Zeichen

er

Anlage 3: Kostenschätzung

640 Zeichen

Kinder- und Jugendeinrichtung Sprakel Amt für Gebäudemanagement, 25.09.2007 
 
Kostenschätzung 
 
Gesamtsumme NF (A+B+C) 525 
Bruttogrundfläche BGF 755 Verkehrsflächenanteil 25 % 
Bruttorauminhalt in m³ 2.568 lichte Raumhöhe 2,50 m, MZW 4,00 m 
Kostengruppen €
KG 100 Grundstück 
KG 200 Erschließung siehe unten öff. Erschließung 
KG 300 + 400 Baukosten + Techn. 800.000,00 €
KG 500 Außenanlagen 165.000,00 € Pauschalierter Wert 
KG 600 Möblierung siehe unten Beschaffung 
KG 700 Nebenkosten 175.600,00 €
Kosten Planung, Bauen 1.140.600,00 €
Kosten Beschaffung 185.400,00 €
Kosten öff. Erschließung 114.000,00 €
Kosten gesamt 1.440.000,00 €

Anlage 2: Raumprogramm

1815 Zeichen

Anlage  - Raumprogramm Kombi-Einrichtung – Sprakel – nördl. Landwehr  
 
A – KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
raum-
höhe i.L. 
Bemerkungen 
 Gruppe (2-6 Jahre) 2     
A1 Gruppenraum 2 46 92 2,50 m  
A2 Nebenraum 2 18 36 2,50 m  
A3 Wasch-/WC 2 12 24 2,50 m 
In die Wasch-/WC- Räume 
muss je Pflege und Wi- 
ckelkombination integriert 
werden 
 Garderobe 2    Integriert in die Verkehrsfl.  
A4 Abstellraum 2 6 12 2,50 m  
A5 Schlafraum 1 15 15 2,50 m  
A6 Schlafraum 1 20 20 2,50 m  
    199   
A7 Mehrzweckraum  
1 55 55 4,00 m Mehrzweckraum ist über 
Faltwand mit Jugendtreff 
 
verbindbar  
A8 Abstellraum MZR 1 12 12 2,50 m  
    67   
 Allgemeinräume    2,50 m  
A9 Personalraum 1 19 19 2,50 m  
A10 Küchenbereich 1 14 14 2,50 m  
A11 AR Küche 1 3 3 2,50 m  
 Essbereich 1    
ca. 20 qm integriert in die 
Verkehrsfläche 
A12 Büro Leitung 1 15 15 2,50 m  
 Kinderwagenabstellfläche 1    
ca. 15 qm integriert in die 
Verkehrsfläche 
    51   
Kindertageseinrichtung gesamt  317 
B - OFFENE KINDER UND JUGENDARBEIT 
B1 Jugendtreff 1 45 45 2,50 m 
B2 Gruppenküche 1 18 18 2,50 m 
B3 Abstellraum 1 10 10 2,50 m 
B4 Büro Leitung 1 15 15 2,50 m 
Jugendtreff, Gruppenküche 
u. Abstellraum bilden einen 
Komplex 
B5 Seminar/Medienraum 1 20 20 2,50 m  
B6 Kinderpädagogig/Kreativraum 1 30 30 2,50 m  
B7 Besucher – D/H-WC 2 12 24 2,50 m 
 
Offene Kinder- und Jugendarbeit gesamt  162 
C - GEMEINSAME NUTZUNG 
C1 Gruppen-/Beratungsraum 1 15 15 2,50 m  
C2 Hausanschlussraum 1 10 10 2,50 m  
C3 EDV-Serverraum  1 6 6 2,50 m  
C4 Personal- D/H-WC 2 4 8 2,50 m Zentrale Lage, von beiden 
Einrichtungen nutzbar 
 
C5 Behinderten-WC 1 4 4 2,50 m  
C6 Putzraum 1 3 3 2,50 m  
Gemeinsame Nutzung gesamt  46 
 Gesamtsumme-NF   525    
C6 Eingangsbereich / Verkehrsflächen      entwurfsabhängig

Beratungsverlauf (5)

16.10.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.10.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung

Orte (2)

  • Coermühle
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0577/2007
Typ
Vorlagen
Datum
24.07.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37