3364/2023
Beantwortung der Anfrage AN/1852/2023 der SPD-Fraktion zu "Schwangere und Mütter in der JVA Köln"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 23.10.2023 3364/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 23.10.2023 Beantwortung der Anfrage AN/1852/2023 der SPD-Fraktion zu "Schwangere und Mütter in der JVA Köln" Die SPD-Fraktion stellt im GFM die nachfolgende Anfrage AN/1852/2023: Immer wieder werden Fälle von inhaftierten Schwangeren oder Müttern bekannt, denen ihre Babys nach der Geburt weggenommen werden – zuletzt in der JVA Schwäbisch Gmünd. Die Mutter erhielt nach der Geburt sogar abstillende Medikamente. Besonders dramatisch ist auch der Fall einer unschuldig inhaftierten Mutter in der JVA Billwerde, die ihren sechsmonatigen Sohn monatelang gar nicht sehen durfte. Anträge auf eine gemeinsame Unterbringung der bei- den wurden abgelehnt. Das Kind wurde in der Zeit in sieben verschiedenen Betreuungseinrich- tungen untergebracht. 1. Hat die Stadtverwaltung Kenntnisse über den Strafvollzug bei Schwangeren und Frauen mit kleinen Kindern in der hiesigen JVA? 2. Hat die Stadt Kenntnisse davon, dass Babys von in Köln inhaftierten Frauen nach der Ge- burt vom Jugendamt in Obhut genommen wurden, und wenn ja, weiß die Stadt, ob den betreffenden Müttern abstillende Medikamente verabreicht wurden? 3. Wie viele Kinder von inhaftierten Müttern hat das Jugendamt in den letzten zehn Jahren gegen den Willen der Mütter in Obhut genommen? 4. Hat die Stadt Kenntnisse darüber, ob die Plätze der nordrhein-westfälischen Mutter-Kind- Einrichtung in Fröndenberg ausreichen – bzw. hat die Stadt Kenntnisse, ob Anträge von Müttern in der JVA Köln auf einen Platz in dieser Einrichtung abgelehnt wurden? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu 1. Die JVA Ossendorf nimmt Schwangere auf, jedoch keine Kinder. Zu 2. Inobhutnahmen erfolgen, wenn notwendig, im Krankenhaus unmittelbar nach der Ge- burt. Im Jahr 2023 sind etwa 5 Kinder in Obhut genommen worden. Diese Mütter erhalten bei ärztlicher Begleitung abstillende Medikamente. Das Jugendamt ist bei einer solchen medizini- schen Entscheidung nicht involviert. Im Vorfeld erfolgt in der Regel eine Perspektivklärung, um eine Unterbringung beim Vater o- der nahen Verwandten zu ermöglichen. Wenn möglich, sollte das örtlich zuständige Jugend- amt (gewöhnlicher Aufenthalt der Eltern gemäß § 86 SGB VIII) im Vorfeld die Perspektive klä- ren, möglicherweise auch eine Jugendhilfeleistung prüfen. In der JVA entsteht damit in der Regel keine örtliche Zuständigkeit des Jugendamtes der Stadt Köln. 2 Für eine mögliche Inobhutnahme ist das Jugendamt der Stadt Köln allerdings aufgrund des tatsächlichen Aufenthaltsortes (gemäß § 87 SGB VIII) in der Regel zuständig. Zu 3. Diesbezüglich wird keine Statistik geführt. Dies kommt sehr selten vor, da zumeist die Kinder im Einvernehmen mit der Kindesmutter an z.B. den Kindesvater gegeben werden. Zu 4. In der JVA Fröndenberg können in der Mutter-Kind-Einrichtung weibliche Gefangene mit ihren Kindern aufgenommen werden, wenn die Gefangene u.a. für eine Unterbringung in einer Einrichtung des offenen Vollzuges geeignet ist (§ 10 Abs. 1 StVollzG). Es gibt Plätze für 16 Mütter und 23 Kinder. Die rechtliche Grundlage für die Aufnahme der Mütter ist dem § 87 StVollzG NRW zu entnehmen. Es ist die einzige Einrichtung dieser Art in Nordrhein-West- falen. Sind die o.g. Voraussetzungen erfüllt, kann diese Unterbringung im Rahmen einer Ju- gendhilfeleistung erfolgen. Geeignete weibliche Gefangene werden seitens der JVA dort un- tergebracht. Die Aufnahmekriterien sind wie folgt: - Die Mutter soll in der Lage sein, ihr Kind selbständig zu versorgen und zu erziehen - Aufgenommen werden Kinder, bei denen eine Trennung von der Mutter bzw. Fremd- unterbringung vermieden werden soll - Die Mutter-Kind Beziehung muss vom zuständigen Jugendamt als förderungswürdig beschrieben werden - Die Mutter soll in der Regel gemeinsam mit ihrem Kind entlassen werde und anschlie- ßend mit dem Kind zusammenleben können - Bei Aufnahme eines Mutter-Kind-Paares müssen folgende Unterlagen vor Beginn der Maßnahme vorliegen: - Ein Bericht des örtlich zuständigen Jugendamtes über die bisherige Entwicklung des Kindes und die Familiensituation, sowie eine Stellungnahme zu der beabsich- tigten Unterbringung in der Mutter-Kind-Einrichtung (Hilfeplan), - Eine Kostenübernahmeerklärung in Höhe des geltenden Tagespflegesatzes durch den Träger der Jugendhilfemaßnahme, - Die Zustimmung des Inhabers des Aufenthaltsbestimmungsrechtes - Ein Nachweis über die Krankenversicherung des Kindes für die Dauer des Aufent- haltes in der Mutter-Kind-Einrichtung (Die Mutter ist während der Inhaftierung nicht krankenversichert, sondern hat für sich Anspruch auf freie Heilfürsorge), - Bei jugendlichen Straftäterinnen ist eine Stellungnahme des Jugendamtes zur Er- ziehungsfähigkeit erforderlich - Die Mindestverweildauer sollte 4 Monate betragen - Bei gewünschter Unterbringung von Müttern, die selbst noch einen erhöhten Be- handlungsbedarf im Sinne des § 19 SGB VIII haben, sind Sondervereinbarungen wie z. B. Betreuung durch eine Hebamme oder Psychotherapeutin etc. vorab im Rahmen der Hilfeplanung von dem zuständigen Jugendamt zu planen und zu ge- nehmigen; ansonsten kann eine Aufnahme nicht erfolgen Ausschlusskriterien sind: - Mütter, bei denen infolge ihrer gesundheitlichen Situation, nicht zu erwarten ist, dass sie während der Inhaftierung in der Lage sein werden, ihr Kind ausreichend zu versor- gen, - Mütter, die vor der Inhaftierung das Wohl ihrer Kinder erheblich gefährdet haben und von denen nicht zu erwarten ist, dass durch sozialpädagogische Maßnahmen eine gute Mutter-Kind-Beziehung entwickelt werden kann, Kinder mit erheblichen Organstörungen oder schwerwiegender Behinderung Die Rückmeldung aus der Praxis ist, dass die 16 Plätze nicht ausreichen und es entsprechend lange Wartezeiten gibt. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3364/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 23.10.2023
- Erstellt
- 19.10.2023 15:33