2858/2017
Einrichtung einer Fussgänger-Querungshilfe im Abschnitt zwischen Kevelaer Straße und Kretzer Str.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3594 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662 Vorlagen-Nummer 2858/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einrichtung einer Fussgänger-Querungshilfe im Abschnitt zwischen Kevelaer Straße und Kretzer Str. Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Baumaßnahme „Ein- richtung einer Fussgänger-Querungshilfe im Abschnitt zwischen Kevelaer Straße und Kretzer Str. zum Angebotspreis von 150.000 €. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 150.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: In der Sitzung am 23.6.2016 hat die Bezirksvertretung den Bedarf für die Straßen- und Radwegunter- haltungsmaßnahmen im Stadtbezirk Nippes für die Jahre 2016 ff. (entsprechend Anlage) festgestellt und die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt. Auf eine Wiedervorlage im Rah- men des Vergabeverfahrens wurde verzichtet. Für die Maßnahme „Im Abschnitt zwischen Kevelaer Straße und Kretzer Straße wird eine Fussgänger-Querungshilfe eingerichtet“ stehen geschätzte Kosten in Höhe von 70.000,00 € Netto im Programm. Die Verwaltung teilte in der Vorlage auch mit: Sollte nach Abschluss der konkreten Kostenermittlung bei einzelnen Maßnahmen eine Überschrei- tung des mit dem Programm beschlossenen Ansatzes von mehr als 20 % erfolgen oder sollte die Planung eine Änderung des Straßenquerschnitts oder eine deutliche Aufwertung der Straße ergeben, wird die Einzelmaßnahme der Bezirksvertretung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Kostenermittlung der Fachdienststelle auf der Grundlage des konkreten Leistungsverzeichnisses beläuft sich auf 90.000 € Brutto. In einer ersten Ausschreibung der Maßnahme lag das Angebot des günstigsten Bieters allerdings bei 140.000 € Brutto und wurde wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben. Die erneute Ausschreibung endet mit einem Angebot des Mindestbietenden in gleicher Höhe, der Auftragnehmer hat allerdings den Auftrag gekündigt, weil er ihn nicht ausführen kann. Das Angebot des folgenden Bieters liegt bei 149.407,00 € Brutto. Aufgrund der offensichtlich sehr angespannten Lage im Baupreissektor ist nicht damit zu rechnen, dass eine erneute Ausschreibung ein wirtschaftlicheres Ergebnis erzielen würde. Zudem verzögert sich die Bauausführung damit auf das nächste Jahr. 3 Mittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im HPL 2016/2017 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in ausreichender Höhe zur Verfügung. Begründung der Dringlichkeit: Um die Maßnahme noch in den kommenden Herbstferien umsetzen zu können, ist eine Entscheidung der Bezirksvertretung kurzfristig erforderlich, damit die anbietende Baufirma noch innerhalb der Bin- defrist beauftragt werden kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2858/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.09.2017
- Erstellt
- 14.09.2017 08:37