2583/2025
Beantwortung einer Anfrage (AN/0781/2025) - Zukunft des Kleingärtenvereins Köln Süd e.V.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
5359 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/611 Vorlagen-Nummer 28.08.2025 2583/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.12.2025 Beantwortung einer Anfrage (AN/0781/2025) der Ratsgruppe KLIMAFREUNDE und GUT betreffend "Zukunft des Kleingärtnervereins Köln Süd e.V." Im Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün am 12.06.2025 hat die Ratsgruppe KLIMA- FREUNDE und GUT folgende Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates gestellt: Zukunft des Kleingärtnervereins Köln Süd e.V. Einem Artikel im Kölner Stadtanzeiger vom 18.12.2024 ist zu entnehmen, dass die Domus Im- mobilien AG an einem Vorhaben- und Erschließungsplan arbeitet, welcher, als Bestandteil ei- nes Bebauungsplans Teile der Kleingartenanlage Faßbenderkaul in Bauland umwidmen soll. Der direkt betroffene Kleingärtnerverein Köln Süd e.V. teilt auf aktuelle Nachfrage mit, dass er seitens der Stadt Köln weder in diese Planung einbezogen noch darüber informiert wurde. https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/raderthal/bebauung-an-der-bonner-strasse-in-radert- hal-klein-gaertner-weiterhin-skeptisch-918541 Vor diesem Hintergrund bitten wir um Auskunft zum Sachstand, insbesondere anhand folgen- der Fragen: 1. Beabsichtigt die Stadtverwaltung weiterhin die Bebauung der Kleingartenanlage Faß- benderkaul, ggf. in welchem Umgang (Anzahl und genaue Lage der betroffenen Gar- tenparzellen)? 2. Entscheidungen oder Überlegungen gibt es diesbezüglich, ist insbesondere die Auf- stellung eines Bebauungsplans oder eine Änderung des geltenden FNP vorgesehen? 3. Welche Vereinbarungen mit welchem Inhalt gibt es diesbezüglich mit potenziellen In- vestoren, sonstigen privatwirtschaftlichen Akteuren oder Betroffenen und welche Ver- pflichtungen sind die Stadt bzw. andere Akteure jeweils eingegangen? 4. Was ist bzgl. Ersatzland vorgesehen? 5. Wie ist der Zeitplan? Beantwortung durch die Verwaltung: Zu 1. Beabsichtigt die Stadtverwaltung weiterhin die Bebauung der Kleingartenanlage Faßbenderkaul, ggf. in welchem Umgang (Anzahl und genaue Lage der betroffenen Gartenparzellen)? Aufgrund des weiterhin ausgesprochen hohen Wohnungsbedarfs in Köln untersucht die Ver- waltung weiterhin, mögliche Potenzialflächen für Wohnungsbau zu ermitteln und für diese Pla- nungsrecht zu schaffen. Für den Bereich Bonner Straße 536 / Hinterland gab es Vorstellungen, wie dort Wohnungsbau 2 in größerem Umfang umgesetzt werden könnte. Diese Lösung ruht aktuell. Unabhängig davon können im Bereich an der Bonner Straße 536 wenige Wohneinheiten nach § 34 BauGB, also ohne Bebauungsplanverfahren genehmigt werden („kleine Lösung“). Zu 2. Entscheidungen oder Überlegungen gibt es diesbezüglich, ist insbesondere die Aufstellung eines Bebauungsplans oder eine Änderung des geltenden FNP vorgese- hen? Die Stadt behält sich vor, das ursprünglich angedachte Planungskonzept über ein Bebauungs- planverfahren zu realisieren. Dazu würde dann eine entsprechende Vorlage zur Einleitung ei- nes Verfahrens der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt. Sofern der Einleitungsbeschluss gefasst wird, würden sich dann die regulären Beteiligungsschritte in einem Bebauungsplan- verfahren anschließen. Inwieweit eine Änderung des Flächennutzungsplans dabei erforderlich würde oder diese ggf. berichtigt werden könnte, würde dann im Verfahren geklärt. 3. Welche Vereinbarungen mit welchem Inhalt gibt es diesbezüglich mit potenziellen In- vestoren, sonstigen privatwirtschaftlichen Akteuren oder Betroffenen und welche Ver- pflichtungen sind die Stadt bzw. andere Akteure jeweils eingegangen? Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie der Änderung des Flächennutzungsplans handelt es sich um hoheitliche Tätigkeiten. Die Stadt Köln darf sich daher nicht vertraglich zur Aufstellung von Bebauungsplänen und zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens ver- pflichten. 4. Was ist bzgl. Ersatzland vorgesehen? Soweit die betroffenen Kleingärtner*innen an der Übernahme eines neuen Gartens Interesse haben, hatte sich die Verwaltung mit dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. darauf ver- ständigt, dass den von einer Kündigung betroffenen Gärtner*innen des Kleingartenvereins Köln- Süd Ersatzgärten innerhalb dieses Vereins bevorzugt angeboten werden sollen. Soweit im Bereich dieser Kleingartenanlagen nicht in ausreichendem Maß Ersatzgärten bereitgestellt werden können oder die betroffenen Gartenpächter*innen Interesse an der Übernahme eines Gartens in anderen städt. Kleingartenanlagen im Kölner Stadtgebiet zeigen, hat sich die Ver- waltung mit dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. darauf verständigt, dass diese Gärt- ner*innen bei der Vergabe sonstiger Kleingartenparzellen bevorzugt berücksichtigt werden. Auf Wunsch können die Pächter*innen auch in die im selben Stadtbezirk vorgesehene neue Kleingartenanlage in Immendorf wechseln (s. auch Drucksache 0014/2023): 5. Wie ist der Zeitplan? Die Verwaltung würde nur – wie oben dargestellt – mit einer entsprechenden politischen Be- schlusslage die Umsetzung eines Konzeptes mit mehr Wohneinheiten als nach § 34 BauBG zulässig starten. Bis Anfang 2026 tagen keine Fachausschüsse. Daher kann derzeit keine Aussage zu einem Zeitplan getroffen werden. Gez. Haack i.V. für Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2583/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 19.11.2025
- Erstellt
- 19.08.2025 13:50