Mandari Insight

2583/2025

Beantwortung einer Anfrage (AN/0781/2025) - Zukunft des Kleingärtenvereins Köln Süd e.V.

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 19.11.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 05.03.2026

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5359 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611 
 
Vorlagen-Nummer 28.08.2025 
 2583/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.12.2025 
 
Beantwortung einer Anfrage (AN/0781/2025) der Ratsgruppe KLIMAFREUNDE und GUT 
betreffend "Zukunft des Kleingärtnervereins Köln Süd e.V." 
Im Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün am 12.06.2025 hat die Ratsgruppe KLIMA-
FREUNDE und GUT folgende Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates gestellt: 
 
Zukunft des Kleingärtnervereins Köln Süd e.V.  
 
Einem Artikel im Kölner Stadtanzeiger vom 18.12.2024 ist zu entnehmen, dass die Domus Im-
mobilien AG an einem Vorhaben- und Erschließungsplan arbeitet, welcher, als Bestandteil ei-
nes Bebauungsplans Teile der Kleingartenanlage Faßbenderkaul in Bauland umwidmen soll.  
Der direkt betroffene Kleingärtnerverein Köln Süd e.V. teilt auf aktuelle Nachfrage mit, dass er 
seitens der Stadt Köln weder in diese Planung einbezogen noch darüber informiert wurde.  
 
https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/raderthal/bebauung-an-der-bonner-strasse-in-radert-
hal-klein-gaertner-weiterhin-skeptisch-918541  
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Auskunft zum Sachstand, insbesondere anhand folgen-
der Fragen:  
1. Beabsichtigt die Stadtverwaltung weiterhin die Bebauung der Kleingartenanlage Faß-
benderkaul, ggf. in welchem Umgang (Anzahl und genaue Lage der betroffenen Gar-
tenparzellen)?  
2. Entscheidungen oder Überlegungen gibt es diesbezüglich, ist insbesondere die Auf-
stellung eines Bebauungsplans oder eine Änderung des geltenden FNP vorgesehen?  
3. Welche Vereinbarungen mit welchem Inhalt gibt es diesbezüglich mit potenziellen In-
vestoren, sonstigen privatwirtschaftlichen Akteuren oder Betroffenen und welche Ver-
pflichtungen sind die Stadt bzw. andere Akteure jeweils eingegangen?  
4. Was ist bzgl. Ersatzland vorgesehen?  
5. Wie ist der Zeitplan?  
 
Beantwortung durch die Verwaltung: 
 
Zu 1. Beabsichtigt die Stadtverwaltung weiterhin die Bebauung der Kleingartenanlage 
Faßbenderkaul, ggf. in welchem Umgang (Anzahl und genaue Lage der betroffenen 
Gartenparzellen)?  
 
Aufgrund des weiterhin ausgesprochen hohen Wohnungsbedarfs in Köln untersucht die Ver-
waltung weiterhin, mögliche Potenzialflächen für Wohnungsbau zu ermitteln und für diese Pla-
nungsrecht zu schaffen.  
Für den Bereich Bonner Straße 536 / Hinterland gab es Vorstellungen, wie dort Wohnungsbau

2 
 
in größerem Umfang umgesetzt werden könnte. Diese Lösung ruht aktuell. 
Unabhängig davon können im Bereich an der Bonner Straße 536 wenige Wohneinheiten nach 
§ 34 BauGB, also ohne Bebauungsplanverfahren genehmigt werden („kleine Lösung“).  
 
Zu 2. Entscheidungen oder Überlegungen gibt es diesbezüglich, ist insbesondere die 
Aufstellung eines Bebauungsplans oder eine Änderung des geltenden FNP vorgese-
hen? 
  
Die Stadt behält sich vor, das ursprünglich angedachte Planungskonzept über ein Bebauungs-
planverfahren zu realisieren. Dazu würde dann eine entsprechende Vorlage zur Einleitung ei-
nes Verfahrens der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt. Sofern der Einleitungsbeschluss 
gefasst wird, würden sich dann die regulären Beteiligungsschritte in einem Bebauungsplan-
verfahren anschließen. Inwieweit eine Änderung des Flächennutzungsplans dabei erforderlich 
würde oder diese ggf. berichtigt werden könnte, würde dann im Verfahren geklärt.  
 
3. Welche Vereinbarungen mit welchem Inhalt gibt es diesbezüglich mit potenziellen In-
vestoren, sonstigen privatwirtschaftlichen Akteuren oder Betroffenen und welche Ver-
pflichtungen sind die Stadt bzw. andere Akteure jeweils eingegangen?  
 
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie der Änderung des Flächennutzungsplans 
handelt es sich um hoheitliche Tätigkeiten.  Die Stadt Köln darf sich daher nicht vertraglich zur 
Aufstellung von Bebauungsplänen und zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens ver-
pflichten. 
 
4. Was ist bzgl. Ersatzland vorgesehen?  
 
Soweit die betroffenen Kleingärtner*innen an der Übernahme eines neuen Gartens Interesse 
haben, hatte sich die Verwaltung mit dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. darauf ver-
ständigt, dass den von einer Kündigung betroffenen Gärtner*innen des Kleingartenvereins 
Köln- Süd Ersatzgärten innerhalb dieses Vereins bevorzugt angeboten werden sollen. Soweit 
im Bereich dieser Kleingartenanlagen nicht in ausreichendem Maß Ersatzgärten bereitgestellt 
werden können oder die betroffenen Gartenpächter*innen Interesse an der Übernahme eines 
Gartens in anderen städt. Kleingartenanlagen im Kölner Stadtgebiet zeigen, hat sich die Ver-
waltung mit dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. darauf verständigt, dass diese Gärt-
ner*innen bei der Vergabe sonstiger Kleingartenparzellen bevorzugt berücksichtigt werden. 
Auf Wunsch können die Pächter*innen auch in die im selben Stadtbezirk vorgesehene neue 
Kleingartenanlage in Immendorf wechseln (s. auch Drucksache 0014/2023): 
 
5. Wie ist der Zeitplan?  
 
Die Verwaltung würde nur – wie oben dargestellt – mit einer entsprechenden politischen Be-
schlusslage die Umsetzung eines Konzeptes mit mehr Wohneinheiten als nach § 34 BauBG 
zulässig starten. Bis Anfang 2026 tagen keine Fachausschüsse. Daher kann derzeit keine 
Aussage zu einem Zeitplan getroffen werden.  
  
 
 
Gez. Haack i.V. für Greitemann

Beratungsverlauf (1)

05.03.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2583/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
19.11.2025
Erstellt
19.08.2025 13:50