2940/2021
Verausgabung Restmittel der Corona-Sonderförderung
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Anlage 1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll Kunst und Kultur
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Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Herr Weis Telefon: (0221) (0221) 221-23657 Fax : (0221) (0221) 221-24141 E-Mail: Manuel.Weis@STADT-KOELN.DE Datum: 10.09.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 5. Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 07.09.2021 öffentlich 4.16 Verausgabung Restmittel der Corona-Sonderförderung 2940/2021 Der Ausschuss für Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Beschluss: Der Rat beschließen, die vorhandenen Restmittel aus der Corona-Sonderförderung aus Dezernat VII-Kunst und Kultur in Höhe von 443.111 € als angepasstes Förderin- strument ihrem ursprünglichen Verwendungszweck, der Projektförderung des Kultur- amtes, Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung in Teilplanzeile 15 – Transferauf- wendungen, zurückzuführen. Mit der Ergänzung des Änderungsantrags AN/1433/2021: 1. Die Restgelder sollen für Träger bereitgehalten werden, die coronakon- form öffnen und dabei Einkommensverluste hinnehmen müssen. mit dem Hinweis, dass dabei auch Träger antragsberechtigt sein sollen, die bisher vom Kulturamt nicht gefördert werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig geändert beschlossen.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 2940/2021 Freigabedatum 06.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verausgabung Restmittel der Corona-Sonderförderung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, die vorhandenen Restmittel aus der Corona-Sonderförderung aus Dezernat VII- Kunst und Kultur in Höhe von 443.111 € als angepasstes Förderinstrument ihrem ursprünglichen Verwendungszweck, der Projektförderung des Kulturamtes, Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, zurückzuführen. Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 Finanzausschuss 13.09.2021 Rat 16.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 443.111 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Gemäß den Beschlüssen zu den Vorlagen 1582/2021, 1857/2021, 1869/2021, 2437/2021 und aktuell 2635/2021 (siehe Vorlage in gleicher Sitzung) wurden für Corona-Sonderförderungen an Kulturverei- ne und Kulturbetriebe sowie Corona-Aufstockungsfonds für Betriebskostenzuschüsse insgesamt Zu- schussmittel in Höhe von 783.029 Euro beschlossen bzw. 776.889 Euro ausgezahlt. Von den laut Beschluss zur Vorlage 3270/2020 in Verbindung mit Änderungs- bzw. Zusatzantrag AN/0249/2021 vom 04.02.2021 dafür zugewiesenen Mitteln in der Gesamthöhe von 1.220.000 Euro stehen noch Restmittel in Höhe von 443.111 Euro zur Verausgabung in 2021 zur Verfügung. Diese Mittel sollen nun als angepasstes Förderinstrument im Rahmen der „Corona- Sondermaßnahmen Kultur 2021 des Kulturamtes“ ihrem ursprünglichen Verwendungszweck, der Pro- jektförderung des Kulturamtes, Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung in Teilplanzeile 15 – Trans- feraufwendungen, zurückgeführt werden. Anpassungen in der regulären Projektförderung gemäß Änderungsantrag AN/1431/2021 (bzw. AN/1433/2021) Der Ausschuss für Kunst und Kultur hat in seiner letzten Sitzung am 15.06.2021 per Änderungsantrag AN/1431/2021 (bzw. AN/1433/2021) die Verwaltung beauftragt, 3 1. …. die Restgelder für Träger bereitzuhalten, die coronakonform öffnen und dabei Einkom- mensverluste hinnehmen müssen. Die Corona-Sonderförderung für Kulturvereine und Kulturbetriebe sowie der Corona- Aufstockungsfonds für Betriebskostenzuschüsse wurde ausgeschrieben und an bedürftige Zuschuss- empfangende laut den Beschlüssen zu den Vorlagen 1582/2021 und 1857/2021, 1869/2021, 2437/2021 sowie 2635/2021 (in dieser Sitzung) beschlossen. Mit Beschluss zur Vorlage 3270/2020 in Verbindung mit Änderungs- bzw. Zusatzantrag AN/0249/2021 vom 04.02.2021 waren folgende Mittel bereitgestellt worden: a. Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe im Um- fang von bis zu 770.000 Euro, c. Corona-Aufstockungsfonds für Betriebskostenzuschüsse im Umfang von bis zu 450.000 Euro Vom Gesamtbudget dieser Corona-Sonderförderungen in Höhe von 1.220.000 Euro wurden insge- samt 783.029 Euro (a.: 392.908 Euro / c.: 390.121 Euro) beschlossen. Da ein Antragstellender den Förderantrag inzwischen zurückgezogen hat, werden 776.889 Euro verausgabt. Die Restmittel aus den beiden Corona-Sonderförderungen in Höhe von 443.111 Euro sollen unter folgenden Maßgaben in die unterjährige Projektförderung für alle Sparten zurückgeführt werden. Bei der Projektförderung durch die einzelnen Fachreferate soll dabei als angepasstes Förderinstru- ment im Rahmen der „Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021 des Kulturamtes“: 1. der Schwerpunkt auf die Förderung von Veranstaltungen von Veranstalter*innen gelegt wer- den, die Corona-konform öffnen und dabei Einkommensverluste hinnehmen müssen. 2. weiterhin möglich sein, dass der für einen Projektkostenzuschuss nötige Eigenanteil vom An- tragsteller*in auf bis zu 5 Prozent (sonst mind. 10 Prozent des Projektbudgets) reduziert wird 3. je nach Nachfrage auch ein Fokus auf Open Air-Formate gelegt werden (abhängig vom An- tragsaufkommen) - u.a. sollen fest 100.000 Euro für das Winterprogramm zur Bespielung des Ebertplatzes ein- geplant werden (siehe Beschlussvorlage Nr. 2951/2021, Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 06.09.2021) Weitere Informationen und Erläuterungen zu den Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021 des Kulturamtes Mit Beschluss zur Vorlage 3270/2020 in Verbindung mit Änderungs- bzw. Zusatzantrag AN/0249/2021 vom 04.02.2021 waren auch Mittel bereitgestellt worden für: b. Erschließung „alternativer“ Spielstätten: Corona-Zwischennutzungsfonds für Spielstätten (Huckepack-Fonds) und Förderung des Open-Air-Angebots im Umfang von insgesamt bis zu 400.000 Euro Mit Beschluss des Ausschusses Kunst und Kultur am 27.04.2021 zu Vorlage 1217/2021 waren diese Mittel mit 300.000 Euro für „Aufstockung des Projektkostenzuschuss-Budgets des Kulturamtes für unterjährige Projektförderung (Veranstaltungsförderung) sowie Infrastrukturförderung (Open-Air- Bühnen)“ bzw. mit 100.000 Euro für den Corona-Zwischennutzungsfonds aufgeteilt worden. Diese für den Corona-Zwischennutzungsfonds zunächst reservierten Mittel werden für diesen Zweck nicht verplant, sondern gemäß Änderungsantrag 0249/2021 auch für das Open Air-Angebot verwen- det. Gründe zum Aussetzen des Corona-Zwischennutzungsfonds Der Corona-Zwischennutzungsfonds als weitere noch nicht aufgesetzte Corona-Sondermaßnahme, über dessen Umsetzung im Herbst diesen Jahres entschieden werden sollte (siehe Beschussvorlage Ausschuss Kunst und Kultur, Nr. 1217/2021), ist aus Sicht der Verwaltung nicht weiter zielführend und soll daher nicht umgesetzt werden. Die dafür zunächst reservierten Mittel aus dem Budget der Corona-Sondermaßnahmen 2021 werden wie im Änderungsantrag 0249/2021 erläutert nun ebenso zur Förderung des Open Air-Angebots verausgabt: Die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW sieht keine weiteren Einschränkungen für Veranstaltungshäuser vor, somit können Veranstalter*innen so- wie Künstler*innen in ihren „normalen“ Veranstaltungsorten unter zwar eingeschränkten, aber akzep- 4 tablen Bedingungen Veranstaltungen durchführen. Die Bedarfe für einen Corona- Zwischennutzungsfonds sind daher nach Rücksprache mit diversen Interessensvertretungen nicht mehr gegeben, auch, da große Veranstaltungsorte nun wieder ihre originären Programme durchfüh- ren können. Den reduzierten Einnahmemöglichkeiten durch etwaige Kapazitätsbeschränkungen kann besser, schneller und unbürokratischer durch die oben dargestellte Reduzierung des Eigenanteils bei Projekt- zuschüssen entsprochen werden. Diese Förderbedingung setzt auch den 2. Punkt des Änderungsantrags AN/1431/2021 um: 2. Strukturelle Liquiditätssicherung bzw. Förderung wird insoweit gewährt, als dass sie zu Erhalt und Weiterentwicklung der Strukturen und Vorbereitung der Spielzeiten etc. nötig sind, um den Bestand zu sichern. Gründe für besonderen Fokus auf Open Air-Formate Mit Dringlichkeitsantrag AN 1428-2021 und AN 1516-2021 haben der Ausschuss für Kunst und Kultur sowie der Rat der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, weitere Open Air-Flächen zur Verfügung zu stellen bzw. zu genehmigen. Dies konnte für eine rechtsrheinische temporäre Spielstätte sowie für einzelne Open Air-Veranstaltungen mit Clubformaten an weiteren Standorten auch umgesetzt wer- den. So konnte sowohl der Open Air-Standort Südbrücke für Open Air-Formate genehmigt und geför- dert werden, ebenso wie die Clubreihe Open Desk Musik Days, die den Jugendpark und den Offen- bachplatz (näheres siehe Mitteilung 2640/2021 in gleicher Sitzung) an mehreren Wochenenden im August bespielt haben. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen wurden die laut BV 1217/2021 und Ände- rungsantrag 0249/2021 zur Umsetzung des Open Air-Angebots verfügbaren Mittel in Höhe von insge- samt 400.000 Euro bereits verplant bzw. bewilligt. Weitere Anträge für Projektkostenzuschüsse für Open Air-Formate sind zu erwarten bzw. bereits angefragt (Reserveliste). Zudem ist eine umfängliche Winterbespielung des Ebertplatzes in Planung (siehe Vorlage 2951/2021 in gleicher Sitzung). Somit stehen für das Open-Air-Angebot unter Hinweis auf den Beschluss des Ausschusses Kunst und Kultur zur Vorlage 1217/2021 und unter Berücksichtigung von vorhandenen Mitteln der Stabsstel- le Events insgesamt 540.000 Euro zur Verfügung. Nicht unerwähnt bleiben sollte das BKM-Budget in Höhe von bis zu 625.000 Euro für den Kölner Bühnensommer 2021, mit dem zahlreiche Open Air- Veranstaltungen von der Stadt realisiert werden konnten/können. Umsetzung weiterer Punkte aus dem Änderungsantrag AN/1431/2021 (bzw. AN/1433/2021) Folgende weitere Forderungen aus dem Änderungsantrag AN/1431/2021 (bzw. AN/1433/2021) sind Teil der Umsetzung des Zuwendungsrechts durch die Verwaltung und werden daher ebenso im Zuge der Bewilligung der Corona-Sonderförderungen 2021 sowie der nachfolgenden Verwendungsnachweisprüfung im Jahr 2022 umgesetzt: 3. Andere gesetzliche Regelungen wie beispielsweise beihilferechtliche Bestimmungen dürfen diesen Maßnahmen nicht entgegenstehen. Dies setzt eine Prüfung voraus. 4. Die Auszahlung der Mittel erfolgt subsidiär, nach Ausschöpfung anderweitiger Möglichkeiten und vorrangiger Förderungen wie bspw. durch Bund und Land, die ggf. die städtischen Zu- schüsse entsprechend reduzieren. 5. Sämtliche Zuwendungen sind in den Jahresabschlüssen der Verwaltung gegenüber offenzu- legen und der einschlägigen und entsprechend der aktuellen Steuergesetzgebung zu verbu- chen und anzuzeigen. Finanzierung Die Finanzierung wurde durch den Rat mit Vorlage 3270/2020 „Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021 des Kulturamtes – zunächst bis Juni 2021“ grundsätzlich beschlossen. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen bewegen sich innerhalb dieser Haushaltsmittel. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Jahr 2021 zur Verfügung. Die Kulturverwaltung geht derzeit davon aus, dass keine weiteren Schließungen in der Kulturszene zu erwarten sind. Ein Zurückhalten der Corona-Sonderfördermittel erscheint daher derzeit nicht oppor- tun. Für das angepasste Förderinstrument stehen somit Mittel in Höhe von bis zu 443.111 € zur Ver- 5 fügung. Bewirtschaftungsverfügung Die Vorlage folgt der politischen Beschlusslage. Die Zuschüsse dienen dem wirtschaftlichen Erhalt der beantragenden Kulturschaffenden und damit auch dem Strukturerhalt der freien Kölner Kultursze- ne in der Corona-Pandemie. Begründung der Dringlichkeit Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen abge- schlossen werden. Die zeitnahe Anpassung des Förderinstruments im Rahmen der „Corona- Sondermaßnahmen Kultur 2021 des Kulturamtes“ ist mit Blick auf die aktuellen Bedarfe der freien Kulturszene dringend notwendig.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2940/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 06.09.2021
- Erstellt
- 17.08.2021 14:25