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2940/2021

Verausgabung Restmittel der Corona-Sonderförderung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 06.09.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2021, TOP 10.38

Anlage 1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll Kunst und Kultur

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll Kunst und Kultur

1183 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Kunst und Kultur 
Herr Weis 
Telefon:  (0221) (0221) 221-23657  
Fax       :  (0221) (0221) 221-24141 
E-Mail:  Manuel.Weis@STADT-KOELN.DE 
Datum: 10.09.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 5. Sitzung des Ausschusses Kunst 
und Kultur vom 07.09.2021 
öffentlich 
4.16 Verausgabung Restmittel der Corona-Sonderförderung 
2940/2021 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
Beschluss: 
Der Rat beschließen, die vorhandenen Restmittel aus der Corona-Sonderförderung 
aus Dezernat VII-Kunst und Kultur in Höhe von 443.111 € als angepasstes Förderin-
strument ihrem ursprünglichen Verwendungszweck, der Projektförderung des Kultur-
amtes, Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung in Teilplanzeile 15 – Transferauf-
wendungen, zurückzuführen. 
 
Mit der Ergänzung des Änderungsantrags AN/1433/2021: 
1. Die Restgelder sollen für Träger bereitgehalten werden, die coronakon-
form öffnen und dabei Einkommensverluste hinnehmen müssen. 
mit dem Hinweis, dass dabei auch Träger antragsberechtigt sein sollen, die 
bisher vom Kulturamt nicht gefördert werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig geändert beschlossen.

Beschlussvorlage Rat

11565 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 2940/2021 
Freigabedatum 
 06.09.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verausgabung Restmittel der Corona-Sonderförderung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, die vorhandenen Restmittel aus der Corona-Sonderförderung aus Dezernat VII-
Kunst und Kultur in Höhe von 443.111 € als angepasstes Förderinstrument ihrem ursprünglichen 
Verwendungszweck, der Projektförderung des Kulturamtes, Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung 
in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, zurückzuführen. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 
Finanzausschuss 13.09.2021 
Rat 16.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  443.111 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Gemäß den Beschlüssen zu den Vorlagen 1582/2021, 1857/2021, 1869/2021, 2437/2021 und aktuell 
2635/2021 (siehe Vorlage in gleicher Sitzung) wurden für Corona-Sonderförderungen an Kulturverei-
ne und Kulturbetriebe sowie Corona-Aufstockungsfonds für Betriebskostenzuschüsse insgesamt Zu-
schussmittel in Höhe von 783.029 Euro beschlossen bzw. 776.889 Euro ausgezahlt. Von den laut 
Beschluss zur Vorlage 3270/2020 in Verbindung mit Änderungs- bzw. Zusatzantrag AN/0249/2021 
vom 04.02.2021 dafür zugewiesenen Mitteln in der Gesamthöhe von 1.220.000 Euro stehen noch 
Restmittel in Höhe von 443.111 Euro zur Verausgabung in 2021 zur Verfügung. 
Diese Mittel sollen nun als angepasstes Förderinstrument im Rahmen der „Corona-
Sondermaßnahmen Kultur 2021 des Kulturamtes“ ihrem ursprünglichen Verwendungszweck, der Pro-
jektförderung des Kulturamtes, Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung in Teilplanzeile 15 – Trans-
feraufwendungen, zurückgeführt werden. 
 
 
Anpassungen in der regulären Projektförderung gemäß Änderungsantrag AN/1431/2021 (bzw. 
AN/1433/2021) 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur hat in seiner letzten Sitzung am 15.06.2021 per Änderungsantrag 
AN/1431/2021 (bzw. AN/1433/2021) die Verwaltung beauftragt,

3 
1. …. die Restgelder für Träger bereitzuhalten, die coronakonform öffnen und dabei Einkom-
mensverluste hinnehmen müssen. 
 
Die Corona-Sonderförderung für Kulturvereine und Kulturbetriebe sowie der Corona-
Aufstockungsfonds für Betriebskostenzuschüsse wurde ausgeschrieben und an bedürftige Zuschuss-
empfangende laut den Beschlüssen zu den Vorlagen 1582/2021 und 1857/2021, 1869/2021, 
2437/2021 sowie 2635/2021 (in dieser Sitzung) beschlossen. 
Mit Beschluss zur Vorlage 3270/2020 in Verbindung mit Änderungs- bzw. Zusatzantrag 
AN/0249/2021 vom 04.02.2021 waren folgende Mittel bereitgestellt worden: 
a. Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe im Um-
fang von bis zu 770.000 Euro, 
c. Corona-Aufstockungsfonds für Betriebskostenzuschüsse im Umfang von bis zu 450.000 Euro 
Vom Gesamtbudget dieser Corona-Sonderförderungen in Höhe von 1.220.000 Euro wurden insge-
samt 783.029 Euro (a.: 392.908 Euro / c.: 390.121 Euro) beschlossen. Da ein Antragstellender den 
Förderantrag inzwischen zurückgezogen hat, werden 776.889 Euro verausgabt. 
Die Restmittel aus den beiden Corona-Sonderförderungen in Höhe von 443.111 Euro sollen unter 
folgenden Maßgaben in die unterjährige Projektförderung für alle Sparten zurückgeführt werden. 
Bei der Projektförderung durch die einzelnen Fachreferate soll dabei als angepasstes Förderinstru-
ment im Rahmen der „Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021 des Kulturamtes“: 
1. der Schwerpunkt auf die Förderung von Veranstaltungen von Veranstalter*innen gelegt wer-
den, die Corona-konform öffnen und dabei Einkommensverluste hinnehmen müssen. 
2. weiterhin möglich sein, dass der für einen Projektkostenzuschuss nötige Eigenanteil vom An-
tragsteller*in auf bis zu 5 Prozent (sonst mind. 10 Prozent des Projektbudgets) reduziert wird 
3. je nach Nachfrage auch ein Fokus auf Open Air-Formate gelegt werden (abhängig vom An-
tragsaufkommen) 
- u.a. sollen fest 100.000 Euro für das Winterprogramm zur Bespielung des Ebertplatzes ein-
geplant werden (siehe Beschlussvorlage Nr. 2951/2021, Sitzung des Ausschusses Kunst und 
Kultur am 06.09.2021) 
 
 
Weitere Informationen und Erläuterungen zu den Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021 des 
Kulturamtes 
 
Mit Beschluss zur Vorlage 3270/2020 in Verbindung mit Änderungs- bzw. Zusatzantrag 
AN/0249/2021 vom 04.02.2021 waren auch Mittel bereitgestellt worden für:  
b. Erschließung „alternativer“ Spielstätten: Corona-Zwischennutzungsfonds für Spielstätten  
(Huckepack-Fonds) und Förderung des Open-Air-Angebots im Umfang von insgesamt bis zu 
400.000 Euro  
Mit Beschluss des Ausschusses Kunst und Kultur am 27.04.2021 zu Vorlage 1217/2021 waren diese 
Mittel mit 300.000 Euro für „Aufstockung des Projektkostenzuschuss-Budgets des Kulturamtes für 
unterjährige Projektförderung (Veranstaltungsförderung) sowie Infrastrukturförderung (Open-Air-
Bühnen)“ bzw. mit 100.000 Euro für den Corona-Zwischennutzungsfonds aufgeteilt worden.  
Diese für den Corona-Zwischennutzungsfonds zunächst reservierten Mittel werden für diesen Zweck 
nicht verplant, sondern gemäß Änderungsantrag 0249/2021 auch für das Open Air-Angebot verwen-
det. 
 
Gründe zum Aussetzen des Corona-Zwischennutzungsfonds 
Der Corona-Zwischennutzungsfonds als weitere noch nicht aufgesetzte Corona-Sondermaßnahme, 
über dessen Umsetzung im Herbst diesen Jahres entschieden werden sollte (siehe Beschussvorlage 
Ausschuss Kunst und Kultur, Nr. 1217/2021), ist aus Sicht der Verwaltung nicht weiter zielführend 
und soll daher nicht umgesetzt werden. Die dafür zunächst reservierten Mittel aus dem Budget der 
Corona-Sondermaßnahmen 2021 werden wie im Änderungsantrag 0249/2021 erläutert nun ebenso 
zur Förderung des Open Air-Angebots verausgabt: Die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW sieht 
keine weiteren Einschränkungen für Veranstaltungshäuser vor, somit können Veranstalter*innen so-
wie Künstler*innen in ihren „normalen“ Veranstaltungsorten unter zwar eingeschränkten, aber akzep-

4 
tablen Bedingungen Veranstaltungen durchführen. Die Bedarfe für einen Corona-
Zwischennutzungsfonds sind daher nach Rücksprache mit diversen Interessensvertretungen nicht 
mehr gegeben, auch, da große Veranstaltungsorte nun wieder ihre originären Programme durchfüh-
ren können. 
Den reduzierten Einnahmemöglichkeiten durch etwaige Kapazitätsbeschränkungen kann besser, 
schneller und unbürokratischer durch die oben dargestellte Reduzierung des Eigenanteils bei Projekt-
zuschüssen entsprochen werden. 
Diese Förderbedingung setzt auch den 2. Punkt des Änderungsantrags AN/1431/2021 um:  
2. Strukturelle Liquiditätssicherung bzw. Förderung wird insoweit gewährt, als dass sie zu Erhalt 
und Weiterentwicklung der Strukturen und Vorbereitung der Spielzeiten etc. nötig sind, um 
den Bestand zu sichern. 
 
Gründe für besonderen Fokus auf Open Air-Formate 
Mit Dringlichkeitsantrag AN 1428-2021 und AN 1516-2021 haben der Ausschuss für Kunst und Kultur 
sowie der Rat der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, weitere Open Air-Flächen zur Verfügung zu 
stellen bzw. zu genehmigen. Dies konnte für eine rechtsrheinische temporäre Spielstätte sowie für 
einzelne Open Air-Veranstaltungen mit Clubformaten an weiteren Standorten auch umgesetzt wer-
den. So konnte sowohl der Open Air-Standort Südbrücke für Open Air-Formate genehmigt und geför-
dert werden, ebenso wie die Clubreihe Open Desk Musik Days, die den Jugendpark und den Offen-
bachplatz (näheres siehe Mitteilung 2640/2021 in gleicher Sitzung) an mehreren Wochenenden im 
August bespielt haben. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen wurden die laut BV 1217/2021 und Ände-
rungsantrag 0249/2021 zur Umsetzung des Open Air-Angebots verfügbaren Mittel in Höhe von insge-
samt 400.000 Euro bereits verplant bzw. bewilligt. Weitere Anträge für Projektkostenzuschüsse für 
Open Air-Formate sind zu erwarten bzw. bereits angefragt (Reserveliste). Zudem ist eine umfängliche 
Winterbespielung des Ebertplatzes in Planung (siehe Vorlage 2951/2021 in gleicher Sitzung). 
Somit stehen für das Open-Air-Angebot unter Hinweis auf den Beschluss des Ausschusses Kunst 
und Kultur zur Vorlage 1217/2021 und unter Berücksichtigung von vorhandenen Mitteln der Stabsstel-
le Events insgesamt 540.000 Euro zur Verfügung. Nicht unerwähnt bleiben sollte das BKM-Budget in 
Höhe von bis zu 625.000 Euro für den Kölner Bühnensommer 2021, mit dem zahlreiche Open Air-
Veranstaltungen von der Stadt realisiert werden konnten/können. 
 
Umsetzung weiterer Punkte aus dem Änderungsantrag AN/1431/2021 (bzw. AN/1433/2021) 
Folgende weitere Forderungen aus dem Änderungsantrag AN/1431/2021 (bzw. AN/1433/2021) sind 
Teil der Umsetzung des Zuwendungsrechts durch die Verwaltung und werden daher ebenso im Zuge 
der Bewilligung der Corona-Sonderförderungen 2021 sowie der nachfolgenden 
Verwendungsnachweisprüfung im Jahr 2022 umgesetzt: 
3. Andere gesetzliche Regelungen wie beispielsweise beihilferechtliche Bestimmungen dürfen 
diesen Maßnahmen nicht entgegenstehen. Dies setzt eine Prüfung voraus. 
4. Die Auszahlung der Mittel erfolgt subsidiär, nach Ausschöpfung anderweitiger Möglichkeiten 
und vorrangiger Förderungen wie bspw. durch Bund und Land, die ggf. die städtischen Zu-
schüsse entsprechend reduzieren. 
5. Sämtliche Zuwendungen sind in den Jahresabschlüssen der Verwaltung gegenüber offenzu-
legen und der einschlägigen und entsprechend der aktuellen Steuergesetzgebung zu verbu-
chen und anzuzeigen. 
 
Finanzierung 
Die Finanzierung wurde durch den Rat mit Vorlage 3270/2020 „Corona-Sondermaßnahmen Kultur 
2021 des Kulturamtes – zunächst bis Juni 2021“ grundsätzlich beschlossen. Die nun ausgewiesenen 
haushaltsmäßigen Auswirkungen bewegen sich innerhalb dieser Haushaltsmittel. Die Mittel stehen im 
Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Jahr 2021 zur 
Verfügung.  
Die Kulturverwaltung geht derzeit davon aus, dass keine weiteren Schließungen in der Kulturszene zu 
erwarten sind. Ein Zurückhalten der Corona-Sonderfördermittel erscheint daher derzeit nicht oppor-
tun. Für das angepasste Förderinstrument stehen somit Mittel in Höhe von bis zu 443.111 € zur Ver-

5 
fügung.  
 
Bewirtschaftungsverfügung 
Die Vorlage folgt der politischen Beschlusslage. Die Zuschüsse dienen dem wirtschaftlichen Erhalt 
der beantragenden Kulturschaffenden und damit auch dem Strukturerhalt der freien Kölner Kultursze-
ne in der Corona-Pandemie.  
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen abge-
schlossen werden. Die zeitnahe Anpassung des Förderinstruments im Rahmen der „Corona-
Sondermaßnahmen Kultur 2021 des Kulturamtes“ ist mit Blick auf die aktuellen Bedarfe der freien 
Kulturszene dringend notwendig.

Beratungsverlauf (3)

07.09.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.16 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.09.2021 Finanzausschuss
TOP 10.40 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2021 Rat
TOP 10.38 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2940/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
06.09.2021
Erstellt
17.08.2021 14:25