V/0309/2026
Beanstandung des Beschlusses des Rates in seiner Sitzung vom 25.03.2026 zur Vorlage V/0197/2026/1 über die Haushaltssatzung 2026/2027 der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
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V/0309/2026 V/0309/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Beanstandung des Beschlusses des Rates in seiner Sitzung vom 25.03.2026 zur Vorlage V/0197/2026/1 über die Haushaltssatzung 2026/2027 der Stadt Münster Beratungsfolge 19.05.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali- sierung Vorberatung 20.05.2026 Hauptausschuss Vorberatung 20.05.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Beschluss vom 25.03.2026 zur Vorlage V/0197/2026/1 wird aufgrund der durch den Oberbürger- meister erfolgten Beanstandung aufgehoben. Begründung: Am 25. März 2026 hat der Rat der Stadt Münster den Doppelhaushalt 2026 / 2027 beschlossen. Die- sem Beschluss vorgelagert war das Haushaltsberatungsverfahren in den politischen Gremien, das mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes am 10. Dezember 2025 seinen Anfang genommen hat- te. Dem Inkrafttreten des Haushalts stand jedoch die fehlende formale öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung unter Benennung einer mindestens vierzehntägigen Einwendungsfrist nach § 80 Abs. 3 GO NRW entgegen. Zwar hat die Verwaltung den gesamten Zeitraum zwischen Einbringung des Entwurfs der Haushalts- satzung und ihrer Anlagen (10. Dezember 2025) und Verabschiedung der Haushaltssatzung durch den Rat (25. März 2026) als Zeitraum betrachtet, in dem sie Anregungen zum und Einwendungen gegen den Haushalt entgegengenommen und dem Rat mit den Vorlagen V/0197/2026 und V/0197/2026/1 zur Kenntnis gegeben hat, eine Heilung des formalen Versäumnisses geht damit je- doch nicht einher. Amt für Finanzen und Beteiligungen 12.05.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Möller Telefon: 492-2000 MoellerFrank@stadt - muenster.de - 2 - V/0309/2026 Im Austausch mit der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Münster ist die Erkenntnis gewachsen, dass nur eine öffentliche Bekanntgabe der aktuellen Haushaltssatzung mit ihren Anlagen einschließ- lich der eindeutigen Festlegung einer Einwendungsfrist (Verfahren gem. § 80 Abs. 3 GO NRW) die- sen Mangel beheben kann. Damit einhergehen musste eine formale Beanstandung des Ratsbeschlusses zum Haushalt über die Vorlage V/0197/2026/1, die der Oberbürgermeister mit Schreiben an alle Ratsmitglieder vom 29.04.2026 vorgenommen hat (siehe Anlage). Entsprechend der Vorgabe der Gemeindeordnung NRW (§ 54 Abs. 2 GO NRW) soll mit dieser Vorlage der beanstandete Beschluss des Rates vom 25.03.2025 zur Vorlage V/0197/2026/1 aufgehoben werden, bevor erneut über die Haushaltssatzung unter Heilung des Formmangels zu beschließen sein wird. Dazu hat die Verwaltung die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 mit ihren Anla- gen am 30.04.2026 im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht und dort die Frist für Einwendungen ge- gen den Haushalt benannt. Außerdem hat die Verwaltung eine neue Haushaltssatzungsvorlage (Vorlage V/0306/2026) gefertigt, die das Haushaltsberatungsverfahren nunmehr zum Abschluss bringen soll. In Vertretung gez. Christine Zeller Stadtdirektorin und Kämmerin Anlage: Schreiben des Oberbürgermeisters vom 30.04.2026
V-0309-2026_Anlage
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srADr Illlltt rvrürusrun+.9 Mitglieder des Rates der Stadt Münster Münster, 29.04.2026 Beanstandung eines Beschlusses des Rates der Stadt Münster vom 25.03.2026 Sehr geehrte Damen und Herren, den Beschluss des Rates der Stadt Münster über die Vorlage V1019712026/1 ,,Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027", gefasst in der Sitzung am 25.Q3.2026, beanstande ich gem. g 54 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Begründung: Der Rat hat in der sitzung am 25.03.2026 die Beratung des Haushaltsplans für die Jahre 2026 und 2027 mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung und ihre Anlagen gem. S 80 Absatz 4 GO NRW abgeschlossen. lm Beratungsverfahren ist es zu einem Rechtsverstoß gekommen, der zur Rechtswidrigkeit des Satzungsbeschlusses führt. Nach der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen an den Rat ist dieser Entwurf unverzüglich bekanntzumachen und in dieser Bekanntmachung eine Frist von mindestens 14 Tagen festzulegen, in der Einwohner oder Abgabepflichtige gegen den Entwurf Einwendungen erheben können. Ferner ist die Stelle anzugeben, bei der die Einwendungen zu erheben sind (g 80 Absatz 3 Satz 1 und 2 GO NRW). Diese öffentliche Bekanntmachung unterblieb. Deren Fehlen stellt einen Mangel des Verfahrens, das zum Erlass der Haushaltssatzung führte, dar, der die Rechtswidrigkeit der satzung und damit ihre unwirksamkeit zur Folge hat. Eine Heilung des Mangels ist nicht möglich. lch bin daher verpflichtet (g 54 Absatz 2 Satz 1 GO NRW), den Satzungsbeschluss zu beanstanden. Entsprechend der Vorgabe der GO NRW werde ich dem Rat in der Sitzung am 20.05.2026 den beanstandeten satzungsbeschluss vorlegen, damit der Rat ihn aufhebt. Mit freundlichen Grüßen .- Tilman Fuchs Oberbürgermeister Stadthaus 'l , Klemensstraße 10 48143 Münster Telefon: 0251 1492-60 OO Fax:0251 1492-77 01 Tilman Fuchs@stadt-muenster.de www.stadt- m uenster. de I,u Tilman Fuchs 7r
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Klemensstraße 10
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Details
- Aktenzeichen
- V/0309/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.05.2026
- Erstellt
- 07.05.2026 18:07