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V/0309/2026

Beanstandung des Beschlusses des Rates in seiner Sitzung vom 25.03.2026 zur Vorlage V/0197/2026/1 über die Haushaltssatzung 2026/2027 der Stadt Münster

Vorlagen 07.05.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.05.2026, TOP 11

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3168 Zeichen

V/0309/2026 
V/0309/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Beanstandung des Beschlusses des Rates in seiner Sitzung vom 25.03.2026 zur Vorlage 
V/0197/2026/1 über die Haushaltssatzung 2026/2027 der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   19.05.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali-
sierung 
Vorberatung 
   20.05.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   20.05.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Beschluss vom 25.03.2026 zur Vorlage V/0197/2026/1 wird aufgrund der durch den Oberbürger-
meister erfolgten Beanstandung aufgehoben. 
 
 
Begründung: 
 
Am 25. März 2026 hat der Rat der Stadt Münster den Doppelhaushalt 2026 / 2027 beschlossen. Die-
sem Beschluss vorgelagert war das Haushaltsberatungsverfahren in den politischen Gremien, das mit 
der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes am 10. Dezember 2025 seinen Anfang genommen hat-
te. 
Dem Inkrafttreten des Haushalts stand jedoch die fehlende formale öffentliche Bekanntmachung des 
Entwurfs der Haushaltssatzung unter Benennung einer mindestens vierzehntägigen Einwendungsfrist 
nach § 80 Abs. 3 GO NRW entgegen.  
Zwar hat die Verwaltung den gesamten Zeitraum zwischen Einbringung des Entwurfs der Haushalts-
satzung und ihrer Anlagen (10. Dezember 2025) und Verabschiedung der Haushaltssatzung durch 
den Rat (25. März 2026) als Zeitraum betrachtet, in dem sie Anregungen zum und Einwendungen 
gegen den Haushalt entgegengenommen und dem Rat mit den Vorlagen V/0197/2026 und 
V/0197/2026/1 zur Kenntnis gegeben hat, eine Heilung des formalen Versäumnisses geht damit je-
doch nicht einher. 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen  
 
12.05.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Möller  
Telefon: 492-2000 
MoellerFrank@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0309/2026 
Im Austausch mit der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Münster ist die Erkenntnis gewachsen, 
dass nur eine öffentliche Bekanntgabe der aktuellen Haushaltssatzung mit ihren Anlagen einschließ-
lich der eindeutigen Festlegung einer Einwendungsfrist (Verfahren gem. § 80 Abs. 3 GO NRW) die-
sen Mangel beheben kann. 
Damit einhergehen musste eine formale Beanstandung des Ratsbeschlusses zum Haushalt über die 
Vorlage V/0197/2026/1, die der Oberbürgermeister mit Schreiben an alle Ratsmitglieder vom 
29.04.2026 vorgenommen hat (siehe Anlage). Entsprechend der Vorgabe der Gemeindeordnung 
NRW (§ 54 Abs. 2 GO NRW) soll mit dieser Vorlage der beanstandete Beschluss des Rates vom 
25.03.2025 zur Vorlage V/0197/2026/1 aufgehoben werden, bevor erneut über die Haushaltssatzung 
unter Heilung des Formmangels zu beschließen sein wird. 
Dazu hat die Verwaltung die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 mit ihren Anla-
gen am 30.04.2026 im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht und dort die Frist für Einwendungen ge-
gen den Haushalt benannt. 
Außerdem hat die Verwaltung eine neue Haushaltssatzungsvorlage (Vorlage V/0306/2026) gefertigt, 
die das Haushaltsberatungsverfahren nunmehr zum Abschluss bringen soll. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtdirektorin und Kämmerin 
 
 
Anlage: Schreiben des Oberbürgermeisters vom 30.04.2026

V-0309-2026_Anlage

1926 Zeichen

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Mitglieder des Rates der Stadt Münster
Münster, 29.04.2026
Beanstandung eines Beschlusses des Rates der Stadt Münster
vom 25.03.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
den Beschluss des Rates der Stadt Münster über die Vorlage
V1019712026/1 ,,Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027", gefasst in
der Sitzung am 25.Q3.2026, beanstande ich gem. g 54 Absatz 2
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Begründung:
Der Rat hat in der sitzung am 25.03.2026 die Beratung des Haushaltsplans
für die Jahre 2026 und 2027 mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung
und ihre Anlagen gem. S 80 Absatz 4 GO NRW abgeschlossen. lm
Beratungsverfahren ist es zu einem Rechtsverstoß gekommen, der zur
Rechtswidrigkeit des Satzungsbeschlusses führt.
Nach der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen
an den Rat ist dieser Entwurf unverzüglich bekanntzumachen und in dieser
Bekanntmachung eine Frist von mindestens 14 Tagen festzulegen, in der
Einwohner oder Abgabepflichtige gegen den Entwurf Einwendungen
erheben können. Ferner ist die Stelle anzugeben, bei der die
Einwendungen zu erheben sind (g 80 Absatz 3 Satz 1 und 2 GO NRW).
Diese öffentliche Bekanntmachung unterblieb. Deren Fehlen stellt einen
Mangel des Verfahrens, das zum Erlass der Haushaltssatzung führte, dar,
der die Rechtswidrigkeit der satzung und damit ihre unwirksamkeit zur
Folge hat. Eine Heilung des Mangels ist nicht möglich.
lch bin daher verpflichtet (g 54 Absatz 2 Satz 1 GO NRW), den
Satzungsbeschluss zu beanstanden. Entsprechend der Vorgabe der
GO NRW werde ich dem Rat in der Sitzung am 20.05.2026 den
beanstandeten satzungsbeschluss vorlegen, damit der Rat ihn aufhebt.
Mit freundlichen Grüßen
.-
Tilman Fuchs
Oberbürgermeister
Stadthaus 'l ,
Klemensstraße 10
48143 Münster
Telefon: 0251 1492-60 OO
Fax:0251 1492-77 01
Tilman Fuchs@stadt-muenster.de
www.stadt- m uenster. de
I,u
Tilman Fuchs
7r

Beratungsverlauf (3)

19.05.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung
TOP 8.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.05.2026 Hauptausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
20.05.2026 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Klemensstraße 10

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Details

Aktenzeichen
V/0309/2026
Typ
Vorlagen
Datum
07.05.2026
Erstellt
07.05.2026 18:07