1349/2025
Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für das Gymnasium Köln Pesch, Schulstr.18, 50767 Köln
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Anlage 5 - Stellungnahme des RPA
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/ 2 14 27.11.2025 143 Dez. IV 40 Stellungnahme Beschlussvorlage 1349/2025 (Stand 12.11.2025) Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für das Gymnasium Köln Pesch, Schulstr.18, 50767 Köln - Errichtung dreier Erweiterungsbauten mit Unterrichts- und Fachräumen, mit Räumen für den Ganztag sowie einer Einfachsporthalle in Modulbauweise RPA-Nr.: 143/27/11/25 Kosten gemäß Beschlussvorlage: 39,6 Mio. brutto Sehr geehrte Damen und Herren, für die Herbeiführung eines kombinierten Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Bau- beschlusses legt 40 Amt für Schulentwicklung eine Beschlussvorlage am 06.11.2025 für die Erweiterung des Gymnasiums Schulstraße 18 in Pesch vor. Mit der Planung und Umsetzung der Maßnahmen soll ein Totalunternehmer beauf- tragt werden. Die Kosten für die Maßnahme sind in der Beschlussvorlage lediglich in einem Kostenrahmen dargestellt. Die Kosten wurden auf Basis eines Raumbuches und Flächenangaben, sowie aus durchschnittlichen Quadratmeter-Preisangaben früherer Projekte ermittelt. Die Projekte sind weder in Bauweise und Größe, noch in Art und Ausstattung beschrieben, so dass dieser Herstellungspreis nicht nachvollziehbar ist. Ebenso können die vorgelegten Baunebenkosten (Kostengruppe KG700) in Höhe von ca. 6,3 Mio. € brutto aufgrund fehlender Aufschlüsselung nicht verifiziert werden. Die Genauigkeit des Kostenrahmens liegt bei +/- 40%, d.h. die Gesamtkosten für die Maßnahme können noch um rund 15,8 Mio. € nach oben oder nach unten abweichen und somit bis auf ca. 55,4 Mio. € ansteigen. Angesichts der aktuellen Finanzlage der Stadt Köln, sowie der bestehenden Haushaltssperre ist eine besonders sorgfältige Prüfung von Projekten mit so erheblichen Kostenunsicherheiten geboten. Die Aufstellung zu den Risikobewertungen enthält z.T. doppelt aufgeführte Risiken (z.B. Altlasten), sowie Risiken, die aufgrund der geplanten Vergabe an einen Total- unternehmer ausgeschlossen werden müssten (nachträgliche Änderungen, Verzöge- rungen durch Abstimmungen). Die Höhe und die prozentualen Ansätze der Risiken sind nicht nachvollziehbar dargestellt. - 2 - Gemäß KomHVO §13 Abs.3 muss vor Beginn einer Investition, d.h. zur Fassung ei- nes Baubeschlusses, eine Kostenberechnung vorliegen. Für Hochbaumaßnahmen sind die Anforderungen einer Kostenberechnung und deren Detaillierungsgrad in der DIN 276 festgelegt. Die Erstellung einer Kostenberechnung in hinreichender Genauigkeit erfolgt nach Ab- schluss der HOAI-Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Ein kombinierter Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss ist nur möglich, wenn die Kosten in dieser Projektphase ausreichend genau, detailliert und nachvoll- ziehbar ermittelt wurden. Eine Prüfung der Vorlage und Stellungnahme durch das Rechnungsprüfungsamt ist vor dem Hintergrund der oben genannten fehlenden Angaben nur eingeschränkt möglich. Das Rechnungsprüfungsamt kann insoweit seiner Verpflichtung zur Bera- tung der Politik nicht vollständig nachkommen. Die Notwendigkeit der Maßnahme wird in der Beschlussvorlage mit der Bereitstel- lung der erforderlichen schulischen Infrastruktur begründet. Es wird davon ausgegangen, dass durch die Mitzeichnung von Dezernat II und 20 die Regularien der Haushaltssperre eingehalten wurden. Mit freundlichen Grüßen Alessandra Caroli Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
Anlage 2 - Lageplan
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Schulstr. 18, Pesch Lageplan, ohne Massstab Anlage 2 Turnhalle Modulbau lll (Mietcont ainer) Modulbau ll
Anlage 3 - Kostenrahmen mit Risikovorbehalt
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Kostenermittlung von Hochbauten nach DIN 276-1:2008-12
Kostenschätzung
Kostenberechnung
Dienststelle: 269/1 Datum: 24.04.2025
Sachbearbeiter:
Telefon:
Bauherr:
261/16
Bauherr: Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Baumaßnahme:
PLZ: Ort:
50767
1 | 3 | 5 | 7 | 9 zuschußfähig PS-Projektnummer: 16-21270-016
2 | 4 | 6 | 8 | 0 nicht zuschußfähig Schulstr. 18
Summe 100 Grundstück
Summe 200 Herrichten und Erschließen 1.120.659,00 € 1.333.584,21 €
Summe 300 Bauwerk- Baukonstruktionen 14.952.150,00 € 17.793.058,50 €
Summe 400 Bauwerk- Technische Anlagen 4.365.873,00 € 5.195.388,87 €
Summe 500 Außenanlagen 667.059,00 € 793.800,21 €
Summe 600 Ausstattung und Kunstwerke 266.824,00 € 317.520,56 €
Summe 700 Baunebenkosten 5.309.788,00 € 6.318.647,72 €
Summe 900 HOAI-Architekten-/Ingenieurleistungen 0,00 €
Zwischensumme netto 26.682.353,00 €
Zwischensumme netto 0,00 €
MwSt. 19 % 5.069.647,07 €
Gesamtkosten brutto 31.752.000,07 € 31.752.000 EUR
Gesamtkosten brutto gerundet 31.800.000 EUR
Baupreisindex (hier 11% p.a. auf ein Jahr) 3.498.000 EUR
Gesamtkosten inkl. Preissteigerung aus Baupreisindex 35.298.000 EUR
Risikozuschlag s. Anlage 4 4.280.000 EUR
Gesamtfinanzierungsrahmen 39.578.000 EUR
Fachtechnisch geprüft: Fachtechnisch erstellt:
Name/Datum Name/Datum 24.04.2025
Unterschrift: Unterschrift:
Schulstraße 18
Köln
100 - 700
900
100 - 700
Anlage 1 - Gymnasium Schulstraße Rauml Erw. Bau
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Schulbauvorhaben Anlage 1
Erweiterungsbau Gymnasium-Pesch
Schulstr. 18, 50767 Köln Stand: 04.07.2025
lfd.- Nr. RBL.-Nr. Raumart Anzahl Größe
m²
Summe
m²
1 1.3. Clusterforen
Allgemeiner Unterrichtsbereich
2 1.1.a Klassenraum 11 72 792
3 1.1.b Klassenraum VK (Vorbereitungsklasse) 1 56 56
4 1.1.c Gruppen-Differenzierungsraum 4 36 144
992
Ganztagbereich
5 1.1.a Betreungsraum 5 72 360
6 7.4.b Büro Leitung GT 1 20 20
380
Naturwissenschaftlicher Bereich
7 2.2. Schüler-Übungsr. Bio-Phy 3 84 252
8 2.3. Vorbereitungsraum (Bio / Physik) 1 144 144
396
Technisch -Musischer Bereich
9 3.3. Informatik 7 84 588
10 3.5.a Nebenraum Informatik 1 84 84
11 3.1. Kunstraum 2 72 144
12 3.5.b Nebenraum Kunst 1 20 20
836
Verwaltung
13 7.1. Lehrer*innenzimmer 1 150 150
14 1.2. separater Kopierraum 1 8 8
15 7.4.a Büro sonstige Verwaltung 2 12 24
182
2.786
Sporthalle
16 6.1. Sporthalle für eine Sporteinheit 1 450 450
zzgl. 80 % Nebenräume
zzgl. 20 %Technik
zzgl. Geräteraum Vereine
(50% der DIN-Vorgabe)
Erweiterungsbau HNF Fläche gesamt
Stadt Köln, Amt für Schulentwicklung
nicht ausgewiesen, entwurfsabhängig
Anlage 6 - Erklärung der GW zur Stellungnahme von 14
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Anlage 6 zu Beschlussvorlage 1349/2025 – Erklärung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 27.11.2025 (RPA-Nr.: 143/27/11/25) Die Prüfung und Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes vom 27.11.2025 wurde zur Kenntnis genommen. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln erklärt sich zu den einzelnen vorgebrachten Punkten wie folgt: - Bemerkung des Rechnungsprüfungsamtes: „Die Kosten für die Maßnahme sind in der Beschlussvorlage lediglich in einem Kostenrahmen dargestellt. Die Kosten wurden auf Basis eines Raumbuches und Flächenangaben, sowie aus durchschnittlichen Quadratmeter- Preisangaben früherer Projekte ermittelt. Die Projekte sind weder in Bauweise und Größe, noch in Art und Ausstattung beschrieben, so dass dieser Herstellungspreis nicht nachvollziehbar ist.“ Antwort der Gebäudewirtschaft: Der gewählte Kostenkennwert ist ein Mittelwert aus mehreren Holzmodulbauten, die in den letzten Jahren als Schulerweiterungen realisiert wurden. Die Bauweise, die Art und Ausstattung ist somit identisch, die Größe ist vergleichbar. - Bemerkung des Rechnungsprüfungsamtes: „Ebenso können die vorgelegten Baunebenkosten (Kostengruppe KG700) in Höhe von ca. 6,3 Mio. € brutto aufgrund fehlender Aufschlüsselung nicht verifiziert werden.“ Antwort der Gebäudewirtschaft: Die Baunebenkosten (KG700) wurden in Höhe von 19,9 % der Gesamtkosten geschätzt. Die meisten dieser Baunebenkosten (Architekt*innen, Ingenieur*innen, Sachverständige) fallen beim T otalunternehmen an und gehen ins Pauschalangebot ein. Eine genauere Aufschlüsselung ist daher nicht möglich. - Bemerkung des Rechnungsprüfungsamtes: „Die Genauigkeit des Kostenrahmens liegt bei +/- 40%, d.h. die Gesamtkosten für die Maßnahme können noch um rund 15,8 Mio. € nach oben oder nach unten abweichen und somit bis auf ca. 55,4 Mio. € ansteigen.“ Antwort der Gebäudewirtschaft: Es ist korrekt, dass bei jedem Bauvorhaben in einer so frühen Leistungsphase die Genauigkeit des Kostenrahmens theoretisch bei +/- 40 % liegt. Aus diesem Grunde wurde bereits eine eventuelle Baupreissteigerung in Höhe von 4.298.000 Euro und ein Risiko in Höhe von 3.498.000 Euro berücksichtigt, also insgesamt 7.796.000 Euro. Dies entspricht 24,6 % der Gesamtkosten ohne Baupreissteigerung und Risiko. - Bemerkung des Rechnungsprüfungsamtes: „Die Aufstellung zu den Risikobewertungen enthält z.T . doppelt aufgeführte Risiken (z.B. Altlasten), sowie Risiken, die aufgrund der geplanten Vergabe an einen T otalunternehmer ausgeschlossen werden müssten (nachträgliche Änderungen, Verzögerungen durch Abstimmungen). Die Höhe und die prozentualen Ansätze der Risiken sind nicht nachvollziehbar dargestellt.“ Antwort der Gebäudewirtschaft: Die Altlasten wurden in die Risikokategorie „6. Baugrundrisiken“ und in Risikokategorie „7. Spezielle „Bauen im Bestand“-Risiken aufgenommen. Hier handelt es sich offensichtlich nur um einen Kopierfehler. Altlasten im Boden gehören zur Risikokategorie „6. Baugrundrisiken.“ Die hinterlegten Kosten ändern sich durch diesen Flüchtigkeitsfehler nicht. Nachträgliche Änderungen und Verzögerungen durch Abstimmungen gibt es auch bei einem Modulbau, der durch ein T otalunternehmen errichtet wird. So kann es zum Beispiel passieren, dass es zusätzliche neue Anforderungen seitens der Nutzenden, neue politische Vorgaben oder Gesetzesänderungen gibt, die Umplanungen erforderlich machen. - Bemerkung des Rechnungsprüfungsamtes: „Die Erstellung einer Kostenberechnung in hinreichender Genauigkeit erfolgt nach Abschluss der HOAI-Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Ein kombinierter Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss ist nur möglich, wenn die Kosten in dieser Projektphase ausreichend genau, detailliert und nachvollziehbar ermittelt wurden.“ Antwort der Gebäudewirtschaft: Eine T otalunternehmensvergabe erfolgt generell in einer sehr frühen Leistungsphase, da das TU -wie bekannt- sowohl die Planung als auch die Ausführung übernimmt. Die Vergabe an ein T otalunternehmen ist somit nur mit einem kombinierten Planungs- und Baubeschluss möglich.
Anlage 4 - Risikokategorien
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Anlage 4 1349/2025 Gymnasium, Schulstraße 18, Pesch Stand: Oktober 2025 Risikokategorie GW Beschreibung Maximales finanzielles Risiko Wahrscheinlichkeit Risikobudget 1. Änderungen des regulatorischen Umfeldes - Änderung der Gesetzgebung - Änderung von Richtlinien und Auflagen - Änderung politischer Vorgaben - notwendige Änderung von Bauqualitäten -> Umplanungen 1.000.000,00 € 30,00% 300.000,00 € 2. Außergewöhnliche Markteinflüsse - Marktuntypische Preisentwicklung - weltpolitische Lage - Vergaberisiko, Verfügbarkeit (keine "normale" Baupreissteigerung) 1.000.000,00 € 20,00% 200.000,00 € 3. Besondere vertragliche Risiken -Ausschreibung auf Basi s einer Voruntersuchung -> Nachträge 2.000.000,00 € 70,00% 1.400.000,00 € 4. Besondere Genehmigungsrisiken - Verzögerung im Genehmigungsverfahren - Anlieger- und Bürgerbeschwerden 250.000,00 € 40,00% 100.000,00 € 5. Besondere Bauumfeldrisiken - Einfluss der Nachbarschaf tsbebauung (Kleingärten, Verpachtung, Stromtrasse) - Gerichtsverfahren 300.000,00 € 25,00% 75.000,00 € 6. Baugrundrisiken -Bodengutachten steht aus: Aufwändigere Gründung - Kampfmittelfund (Befund nicht kalkulierbar) - Altlasten - Bodendenkmäler - Grundwasser 350.000,00 € 30,00% 105.000,00 € 7. Spezielle "Bauen im Bestand" - Risiken -Schadstoffe -Altlasten im Boden -Veraltete Technik im Bestand, an die nicht angeschlossen werden kann (BMA/Amok/etc. 500.000,00 € 60,00% 300.000,00 € 8. Nutzeränderungen Änderungsanforderungen des Nutzers/der Verwaltung nach Beschluss/Baugenehmigung -> Wiederholungsleistung Planung 1.500.000,00 € 50,00% 750.000,00 € 9. Planung und Ausführung Umplanungen aufgrund einer frühe n LP (z. B. Bäume, Abstandflächen, sonstiges…) - >Umplanung/Wiederholungsleistung 1.500.000,00 € 60,00% 900.000,00 € 10. Sonstige Risiken - zeitlicher Verzug der Abstimmungsprozesse - Schäden durch höhere Gewalt - Vandalismus, Diebstahl, Sabotage 300.000,00 € 50,00% 150.000,00 € Ergebnis 8.700.000,00 € 4.280.000,00 € Risikokategorie GW Eintrittswahrscheinlichkeit Max. Schadenshöhe Risikobudget 1. Änderungen des regulatorischen Umfeldes 30,00% 1.000.000,00 € 300.000,00 € 2. Außergewöhnliche Markteinflüsse 20,00% 1.000.000,00 € 200.000,00 € 3. Besondere vertragliche Risiken 70,00% 2.000.000,00 € 1.400.000,00 € 4. Besondere Genehmigungsrisiken 40,00% 250.000,00 € 100.000,00 € 5. Besondere Bauumfeldrisiken 25,00% 300.000,00 € 75.000,00 € 6. Baugrundrisiken 30,00% 350.000,00 € 105.000,00 € 7. Spezielle "Bauen im Bestand" - Risiken 60,00% 500.000,00 € 300.000,00 € 8. Nutzeränderungen 50,00% 1.500.000,00 € 750.000,00 € 9. Planung und Ausführung 60,00% 1.500.000,00 € 900.000,00 € 10. Sonstige Risiken 50,00% 300.000,00 € 150.000,00 €
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/402/20 Vorlagen-Nummer 1349/2025 Freigabedatum 18.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für das Gymnasium Köln Pesch, Schulstr.18, 50767 Köln - Errichtung dreier Erweiterungsbauten mit Unterrichts- und Fachräumen, mit Räumen für den Ganztag sowie einer Einfachsporthalle in Modulbauweise Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für das Gymnasium Schulstraße 18, 50767 Köln (Pesch) zur Errichtung von Unterrichts- und Fachräumen sowie von Räumen für den Ganz- tag und eine Einfachturnhalle samt Nebenräumen im Rahmen der Erhöhung der Zügigkeit von bisher 4/6 auf 5/7-Züge fest. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenermittlung für drei Baukörper in Modulbauweise aufzunehmen und voranzutreiben und die drei Baukörper zu errichten. Da- von sollen zwei in Modulbauweise für Unterrichts- und Fachräume, sowie für den Ganztag erforderliche Räume errichtet werden. Der dritte Baukörper umfasst die Erweiterung um eine Einfachturnhalle samt Nebenräumen. Der Planung ist die in der Anlage aufgeführte Raumliste (Anlage 1) zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. Mit der Planung und Er- richtung der Modulbauten sowie der Einfachturnhalle soll ein Totalunternehmen beauftragt werden. 3. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gülti- gen Flächenverrechnungspreises für Gymnasien. Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.12.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.12.2025 Finanzausschuss 15.12.2025 Rat 16.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2029 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten) siehe Begründung c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen- verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung Vor dem Hintergrund des weiterhin hohen Bedarfs an gymnasialen Schulplätzen wurde mit Dringlichkeitsentscheidung vom 22.12.2022 und Genehmigung des Rats der Stadt Köln vom 09.02.2023 unter anderem auch für das Gymnasium Schulstraße 18 eine Zügigkeitserhöhung beschlossen (Vorlage Nr. 4030/2022). Zu diesem Zweck wurde der Standort auf mögliche Nachverdichtungspotenziale untersucht. Im Ergebnis können am Gymnasium zwei Modulbau- ten und eine Einfachsporthalle aufgestellt werden. Ein zweigeschossiger Schulersatzbau mit 12 Unterrichtsräumen wurde bereits als Interimslösung errichtet und soll durch die hier darge- stellten Modulbauten ersetzt werden. Durch die Verortung der Einfachturnhalle auf dem Schulgrundstück wird circa ein Drittel des bisherigen Sportplatzes beansprucht. Die fehlende Fläche kann durch die neue Einfachturn- halle kompensiert werden. Vereinssport ist hiervon nicht tangiert. Die Bezirksregierung hat am 10.02.2023 die Erhöhung der Zügigkeit von bisher 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufen II (4/6 Züge) auf zukünftig 5/7 Züge zum Schuljahr 2024/2025 genehmigt. In Absprache mit den Vertretern der Bezirksregierung Köln wurde zudem ein Stufenplan entworfen, dessen Einhaltung von der Bezirksregierung 3 Köln zur Auflage bei der Zustimmung zur Zügigkeitserhöhung gemacht wurde. Das Projekt wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter der laufenden Nummer 559 in Priorität 0 geführt. Zur Gewährleistung des lehrplanmäßigen Unterrichts sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Errichtung einer Einfachturnhalle als Erweiterung der Bestandshallen und - zwei Modulbauten mit 12 Klassen- ,4 Gruppen- und 4 naturwissenschaftlichen Räumen, ei- nem Ganztagsbereich mit 5 Gruppenräumen sowie einem Büro, einem technisch-musischen Bereich mit 10 Fachräumen sowie einem kleinen Verwaltungs- und Lehrerbereich. Der Bedarf wurde mit den Beteiligten gemäß der in Anlage 1 beigefügten Raumliste konkreti- siert. Im Erweiterungsbau werden Räume realisiert, die für die Zügigkeitserweiterung mindestens erforderlich sind und nicht im Gebäudebestand vorhanden sind. Hierbei wurde das Muster- raumprogramm (MRP) 2025 berücksichtigt. Allerdings kann das MRP 2025 nicht auf die Räume des Bestandsgebäudes übertragen werden. Die dort bestehenden Räume sind teil- weise größer als im MRP 2025 vorgesehen. Bezogen auf die Gesamtfläche, die der Schule nach Erweiterung zur Verfügung stehen wird, ergibt sich eine Differenz von rund 715 qm, was einer Überschreitung von lediglich rund 8 % entspricht. Allerdings wären Verkleinerungen der Bestandsräume weder wirtschaftlich noch schulorgani- satorisch vertretbar. Um jedoch die Diskrepanz möglichst gering zu halten, wurde bei der Pla- nung des Erweiterungsbaus beispielsweise auf Lehrer-Teamstationen verzichtet. Zudem wurde die Fläche für zusätzlich erforderliche Verwaltungsräume auf ein absolutes Mindest- maß reduziert. Die erforderlichen Nebenräume zu den einzelnen Informatikräumen wurden zu einem großen Nebenraum zusammengefasst. Hierdurch können ebenfalls geringfügig Flä- chen eingespart werden. Der Sportbereich wird im MRP 2025 nicht detailliert ausgeführt. Der Bau der Sporthalle sowie der Nebenräume erfolgt auf Grundlage der DIN 18032. Zusätzlich werden in der Planung die Belange des Vereinssports gemäß Ratsbeschluss Session 2035/2020 berücksichtigt (Geräte- raum, Auslauffläche um das Spielfeld). Nach dem Beschluss finden die vertieften Abstimmungen mit der Schule statt. Bei diesen Ab- stimmungen kann es zu größenmäßigen Verschiebungen zwischen den einzelnen Funktions- bereichen innerhalb der Raumliste kommen, welche jedoch keine Auswirkung auf die Gesamt- fläche haben werden. Aufgrund der Dringlichkeit soll ein Totalunternehmen (TU) mit der Realisierung der beiden Mo- dulbauten sowie der Einfachturnhalle beauftragt werden. Die Umsetzung der Maßnahme ist in zwei Bauabschnitten erforderlich. Der zweigeschossige Modulbau und die Turnhalle werden bis 2028 errichtet. Nach dem Rückbau der Mietcontainer wird der dreigeschossige Modulbau als zweiter Bauabschnitt ausgeführt, dessen Fertigstel- lung erfolgt voraussichtlich in 2030. Finanzierung Baukosten Der Kostenrahmen für die beiden Modulbauten und die Turnhalle betragen nach Grobkosten- schätzung rund 35,3 Mio. Euro zuzüglich 12,1% Risikovorbehalt, das sind rund 4,3 Mio. Euro (Anlagen 3 und 4). Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der 4 Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und Inbetriebnahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum dann gültigen Flächenverrechnungspreis. Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrech- nungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifi- schen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Er- träge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit der Nutzer*innendienststelle abgerechnet. Aus der Errichtung ergibt sich an dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte Schul- sparte „Gymnasien“ eine zusätzliche jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 2,1 Mio. Euro zuzüglich Nebenkosten (inklusive Reinigung) von rund 190.000 Euro jährlich. Die Aufwendungen von insgesamt rund 2,3 Mio. Euro jährlich sind voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2029 aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produkt- gruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilergebnisplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwen- dungen, zu finanzieren. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in Höhe von rund 760.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Mehraufwen- dungen auf das Einzelobjekt „Gymnasium Köln Pesch“. Die restlichen Mehraufwendungen werden im Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der ge- nannten Schulsparte abgebildet. Die erforderlichen Mittel sind in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten. Die erforderlichen Bedarfe müssen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2029 ff. im Budget des Dezernats IV, Bildung, Jugend und Sport bereitgestellt werden. Dies ist ohne Prio- risierungsentscheidungen zu Lasten anderer sowie zukünftiger Investitions- und Sanierungs- bedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis dreistelliger Millio- nenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstellbar. Dies gilt umso mehr, als im Zuge weiterer Schulbau- und -sanierungsmaßnahmen mit weiteren, bisher noch nicht bezifferten Haushalts- mehrbelastungen zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vorgelegten Kostenfortschreibung sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedarfen im Schulbau ergeben, auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen. Einrichtung: Der für die Beschaffung der Ausstattung erforderliche Einrichtungs- und Mittelfreigabebe- schluss erfolgt separat zu einem späteren Zeitpunkt. Weiterer Ablauf: Die funktionale Leistungsbeschreibung für die beiden Modulbauten sowie für die Turnhalle wird auf Grundlage einer Voruntersuchung und des vorliegenden Raumprogramms als Total- unternehmerleistung ausgeschrieben und vergeben. Für die Planung werden die Energieleitlinien der Stadt Köln beachtet. Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern würde. Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards sowie unter Anwendung des aktuellen Musterraumprogrammes für Schulneu- und erweiterungsbauten 2023 an die Hand- reichung zum Schulbau des Städtetages Nordrhein-Westfalen vom 29.11.2019 (Vorlage 2394/2024). 5 Anlagen Anlage 1 – Raumliste Anlage 2 – Lageplan Anlage 3 – Kostenrahmen Anlage 4 – Risikokategorien
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (1)
- Schulstraße 18
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Details
- Aktenzeichen
- 1349/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.11.2025
- Erstellt
- 05.05.2025 07:35