AN/0323/2025
Öffnung der Schulhöfe und schulischen Sportplätze für die Nutzung durch Sportvereine und für die Freizeitnutzung
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Sachstandsbericht BV
3847 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
/
Vorlagen-Nummer
AN/0323/2025
Stand: 02.04.2026
Sachstandsbericht
Öffnung der Schulhöfe und schulischen Sportplätze für die Nutzung durch
Sportvereine und für die Freizeitnutzung
- Antrag der SPD -
Beschluss:
Die BV Nippes begrüßt den im Schulausschuss am 27.01.2025 einstimmig beschlossenen in-
terfraktionellen Antrag „Schulhofnutzung wieder zulassen“ und schließt sich diesem vollum-
fänglich an. Weiter begrüßt sie den Beschluss der Nachbar-Bezirksvertretung aus Ehrenfeld
und möchte das Anliegen aus Sicht von Nippes unterstützen.
Im Stadtbezirk Nippes ist bislang ausschließlich der Schulhof der GGS Nesselrodestraße ge-
öffnet.
1. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um weitere
Schulhöfe außerhalb der Unterrichts- und OGS-Zeiten als Bewegungs- und Spielräume für
Kinder und Jugendliche zugänglich zu machen, z. B. Grundschule Osterather Straße (Bil-
derstöckchen), Gemeinschaftsgrundschule Florianschule (Weidenpesch), Gemeinschafts-
grundschule Steinberger Straße (Nippes), Gemeinschaftsgrundschule Nibelungenstraße
(Mauenheim) oder Gemeinschaftsgrundschule Halfengasse (Niehl).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Zeitfenster für die Öffnung (z. B. werktags von
15:00 bis 20:00 Uhr) in Zusammenarbeit mit den Hausmeisterdiensten und lokalen Akteu-
ren zu entwickeln.
3. Zur Reduktion der Kosten und zur Steigerung der Effektivität sollen die folgenden Maßnah-
men geprüft und deren Umsetzungsmöglichkeiten der BV Nippes zeitnah präsentiert wer-
den:
Aufbau eines Patenschaftsmodells mit lokalen Vereinen, Jugendorganisationen, Se-
nior*innen und engagierten Eltern, um Aufsicht, Pflege und Instandhaltung zu überneh-
men.
Integration von Sportgeräten auf Schulhöfen prüfen, die sowohl dem Vereins- als auch
dem Schulbetrieb zugutekommen.
Entwicklung eines Programms zur Einbindung von älteren Schüler*innen und Nach-
bar*innen prüfen, um die eigenverantwortliche Schulhofnutzung zu fördern.
Durchführung von Workshops und Aufklärungsmaßnahmen für Kinder und Jugendli-
che zur Förderung von Achtsamkeit, Müllvermeidung und Sicherheit prüfen.
4. Die Schulhöfe sollen Vereinen und Institutionen auch zur Verfügung gestellt werden, um
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soziokulturelle Zusammenkünfte zu fördern. Dazu können bspw. interkulturelle Veranstal-
tungen/Projekte genauso gehören wie Projekte zur Förderung der Nachbarschaft.
5. Bei der Planung von neuen Schulen sollen die vorgenannten Nutzungsmöglichkeiten mit-
gedacht und geplant werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherigen Pilotprojekte sowie die vorgeschlagenen Maß-
nahmen regelmäßig zu evaluieren und die Ergebnisse der BV Nippes vorzustellen. Ziel ist es,
das Konzept der Schulhofnutzung sukzessive auf weitere Standorte im Stadtbezirk auszudeh-
nen.
Damit darüber hinaus weitere Schulhöfe sowohl im Bestand wie auch in Planung/Bau geöffnet
werden können, ist die Verwaltung aufgefordert, das erfolgreiche Projekt „Offene Schulhöfe“
über die Pilotphase hinaus zu verstetigen und das zugrundeliegende Konzept kostenoptimiert
weiterzuentwickeln.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Derzeit wird geprüft inwieweit mit technischen Hilfsmitteln (automatisierte Schließung des
Schulhoftores) eine Öffnung der Schulhöfe möglich ist. Parallel dazu findet ein bundesweiter
Austausch mit anderen Kommunen statt, um Erfahrungen mit Schulhoföffnungskonzepten zu
erhalten und zu prüfen, ob die Umsetzung in Köln möglich ist. Erste Ergebnisse werden der-
zeit ausgewertet. Das Ziel Schulhöfe außerhalb der Schulzeiten zu öffnen, wird weiterhin ver-
folgt und soll zeitnah umgesetzt werden.
Nächste Schritte:
Abstimmung auf Dezernatsebene
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
III: Quartal 2026
Antrag nach § 3 (SPD BV5)
4331 Zeichen
Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 13.03.2025 AN/0323/2025 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Öffnung der Schulhöfe und schulischen Sportplätze für die Nutzung durch Sportvereine und für die Freizeitnutzung - Antrag der SPD - Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die BV Nippes begrüßt den im Schulausschuss am 27.01.2025 einstimmig beschlossenen in- terfraktionellen Antrag „Schulhofnutzung wieder zulassen“ und schließt sich diesem vollumfäng- lich an. Weiter begrüßt sie den Beschluss der Nachbar-Bezirksvertretung aus Ehrenfeld und möchte das Anliegen aus Sicht von Nippes unterstützen. Im Stadtbezirk Nippes ist bislang ausschließlich der Schulhof der GGS Nesselrodestraße geöff- net. 1. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Schulhöfe außerhalb der Unterrichts- und OGS-Zeiten als Bewegungs- und Spielräume für Kinder und Jugendliche zugänglich zu machen, z. B. Grundschule Osterather Straße (Bilder- stöckchen), Gemeinschaftsgrundschule Florianschule (Weidenpesch), Gemeinschaftsgrund- schule Steinberger Straße (Nippes), Gemeinschaftsgrundschule Nibelungenstraße (Mauen- heim) oder Gemeinschaftsgrundschule Halfengasse (Niehl). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Zeitfenster für die Öffnung (z. B. werktags von 15:00 bis 20:00 Uhr) in Zusammenarbeit mit den Hausmeisterdiensten und lokalen Akteuren zu entwickeln. - 2 - 3. Zur Reduktion der Kosten und zur Steigerung der Effektivität sollen die folgenden Maßnah- men geprüft und deren Umsetzungsmöglichkeiten der BV Nippes zeitnah präsentiert wer- den: Aufbau eines Patenschaftsmodells mit lokalen Vereinen, Jugendorganisationen, Se- nior*innen und engagierten Eltern, um Aufsicht, Pflege und Instandhaltung zu überneh- men. Integration von Sportgeräten auf Schulhöfen prüfen, die sowohl dem Vereins- als auch dem Schulbetrieb zugutekommen. Entwicklung eines Programms zur Einbindung von älteren Schüler*innen und Nach- bar*innen prüfen, um die eigenverantwortliche Schulhofnutzung zu fördern. Durchführung von Workshops und Aufklärungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche zur Förderung von Achtsamkeit, Müllvermeidung und Sicherheit prüfen. 4. Die Schulhöfe sollen Vereinen und Institutionen auch zur Verfügung gestellt werden, um so- ziokulturelle Zusammenkünfte zu fördern. Dazu können bspw. interkulturelle Veranstaltun- gen/Projekte genauso gehören wie Projekte zur Förderung der Nachbarschaft. 5. Bei der Planung von neuen Schulen sollen die vorgenannten Nutzungsmöglichkeiten mitge- dacht und geplant werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherigen Pilotprojekte sowie die vorgeschlagenen Maß- nahmen regelmäßig zu evaluieren und die Ergebnisse der BV Nippes vorzustellen. Ziel ist es, das Konzept der Schulhofnutzung sukzessive auf weitere Standorte im Stadtbezirk auszudeh- nen. Damit darüber hinaus weitere Schulhöfe sowohl im Bestand wie auch in Planung/Bau geöffnet werden können, ist die Verwaltung aufgefordert, das erfolgreiche Projekt „Offene Schulhöfe“ über die Pilotphase hinaus zu verstetigen und das zugrundeliegende Konzept kostenoptimiert weiterzuentwickeln. Begründung: Erst kürzlich wurde der BV Nippes durch den Bericht der Stadtverwaltung vor Augen geführt, wie dringend im Stadtbezirk weiterer Raum für Spiel und Betätigung von Kindern und Jugendli- chen benötigt wird. Allen ist bekannt, dass es insbesondere für ältere Kinder und Jugendliche kaum Möglichkeiten gibt. Der positive Beschluss des Schulausschusses gibt die Möglichkeit, dass dies zeitnah verbessert werden kann. Daneben sprechen zwei weitere Gründe für eine erweiterte Öffnung der Schulhöfe. Zum einen suchen die Sportvereine dringend nach Möglichkeiten, um ihre Sportangebote ausweiten zu können. Die Hallenkapazitäten sind begrenzt und zu gering. Die Öffnung bietet auch hier ein Ventil. Daneben müssen solche öffentlichen Plätze auch zu echten Räumen für die Öffentlichkeit wer- den. Wir benötigen mehr Plätze an denen sich die Menschen begegnen und austauschen kön- nen. gez. Ulrich Müller gez. Henning Meier
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0323/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
- Datum
- 13.03.2025
- Erstellt
- 13.03.2025 12:51