0268/2017
Besserer Zugang zu öff. Bildungseinrichtungen für geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
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Resolution - Ratsbeschluss vom 22.09.2016
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OB 24.10.2016 IV Frau Wallraff-Becker 25754 Schreiben an Ministerpräsi- dentin Kraft zu Resoluti- on.docx 1. Schreiben an: ° ab: Landesregierung NRW Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft Staatskanzlei NRW Stadttor 1 40219 Düsseldorf IV Wa 21.10.2016 Resolution des Rates der Stadt Köln vom 22.09.2016 Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Kraft, der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 22.09.2016 einen besseren Zugang zu öf- fentlichen Bildungseinrichtungen für geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gefordert und sich dafür ausgesprochen, einen Appell an die Landesregierung zu richten. In der Anlage füge ich Ihnen den entsprechenden Antrag bei, der unverändert und mehrheit- lich beschlossen wurde. j Mit freundlichen Grüßen Henriette Reker 2. Durchschrift zur Kenntnis erhält: 01- 3. z.Vg Gem. Anderungsantrag nach $ 13 (Grüne) Seite 1 von 1 Gem. Änderungsantrag nach $ 13 (Grüne AN/1577/2016 Besserer Zugang zu öff. Bildungseinrichtungen für geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge ErwachseneTOP 3.1.3, AN/1482/2016 Besserer Zugang zu öff. Bildungseinrichtungen für geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge ErwachseneTOP 3.1.3, AN/1482/2016 Vorlageart: Gem. Änderungsantrag nach $ 13 Verfasser: CDU-Fraktion im Rat der Stadt (Grüne) Köln Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat + FDP-Fraktion im Rat der Stadt ; Köln Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Bearbeiter: Grüne-Fraktion, WWW-Status: öffentlich Beratungen 1 Rat öffentlich 22.09.2016 Antrag / Anfrage Rat/0024/2016 22.09.2016 63.1.3 ungeändert beschlossen file:///C:/Users/Sutoriuss/AppData/Local/Temp/somacos/session.htm 17.10.2016 CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Rates Frau . Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.09.2016 AN/157712016 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. & 13 der Geschäftsordnung des Rates | Gremium | Datum der Sitzung | Rat . | 22.09.2016 Besserer Zugang zu öff. Bildungseinrichtungen für geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge ErwachseneTOP 3.1.3, AN/1482/2016 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1.3. der Ratssitzung vom 22.09.2016 aufzunehmen. Beschluss: Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert bzw. ersetzt: Der Rat der Stadt Köln appelliert an die Landesregierung NRW, 1. durch konkrete Maßnahmen und Schaffung entsprechender rechtlicher. Voraussetzungen dafür zu sorgen, dass alle geflüchteten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auch vor ihrer Zuweisung in eine Kommune ein Bildungsangebot erhalten. Die Standards in den Vor- bereitungs- bzw. Integrationsklassen sind einheitlich festzulegen (Anzahl der Stunden, Inhal- te, Klassengrößen etc.) und die Schulen mit den nötigen Mitteln auszustatten, um diese Standards zu bieten; 2. die internationalen Förderklassen an Berufskollegs (IFK) für Schülerinnen und Schüler bzw. junge Erwachsene ohne Schulabschluss bis zum’ Alter von mindestens 21 Jahren, in notwendigen Fällen bis 25 Jahren, zu öffnen und die hierfür erforderlichen Plätze zu ermögli- chen; 3. durch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Weiterbildungskollegs die Grundlagen dafür zu schaffen, dass geflüchteten Jugendlichen nicht durch den fehlenden Berufstätigkeitsnachweis die Möglichkeit verwehrt wird, an der Tages- und Abendschule Köln (TAS) einen Schulabschluss nachzuholen. Es sollen vielmehr geeignete Maßnahmen entwi- ckelt werden, um den Berufstätigkeitsnachweis z. B. durch eine Praxiserprobung zu erset- zen; 4. die Volkshochschulen in Köln und in NRW aus Landesmitteln soweit zu unterstützen, dass die Honorare zwischen Integrationskursen und den übrigen VHS-Kursen angeglichen wer- den können, so dass die aktuelle Erhöhung der Honorare in den Integrationskursen des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf 35 Euro die Stunde nicht lang- fristig zu immensen Unterschieden bei der Honorarhöhe zu an-deren der Integration dienen- den VHS-Kursen führt; . 5. deutlich mehr als bisher zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer (darunter solche mit der Qua- lifikation "Deutsch als Zweitsprache", DaZ), Sozialarbeitende und Schulpsychologinnen und - psychologen im Schulwesen einzustellen, um an allen Schulen multiprofessionelle Teams sowie eine spürbar bessere Versorgung mit den genannten Professionen zu ermöglichen. Insbesondere ist mehr Flexibilität bei der (Zusatz-) Qualifikation von Lehrkräften zuzulassen, die Flüchtlinge in „Deutsch als Zweitsprache/Fremdsprache"“ unterrichten. 6. Zur Begleitung von Flüchtlingen in der dualen Ausbildung sollen die „Integrationslotsen" als dauerhafte Einrichtung eingesetzt und vom Land in bedarfsgerechtem Umfang finanziert werden. Die Integrationslotsen sollen für die Flüchtlinge kontinuierlich bei Behördenkontak- ten, Kontakten zu Betrieben, Berufsschulen und Ausbildungsstätten unterstützen, aber auch Fragen der Beschaffung von Lernmitteln oder die Organisation der Fahrten zur Berufsschule und dem Ausbildungsbetrieb unterstützend organisieren; sie dienen für die Flüchtlinge als koordinierende Ansprechpartner für die Berufsschule und den Beschäftigungs- bzw. Ausbil- dungsbetrieb. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Niklas Kienitz Jörg Frank Ulrich Breite CDU-Geschäftsführer. GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer FDP-Fraktionsgeschäftsführer
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/404 Vorlagen-Nummer 26.01.2017 0268/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.01.2017 Besserer Zugang zu öff. Bildungseinrichtungen für geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Der Rat der Stadt Köln hat am 22.09.2016 in Form einer Resolution den Appell an die Lan- desregierung NRW gerichtet, den Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen für geflüch- tete Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu verbessern (TOP 3.13. AN/1577/2016). Die Resolution wurde von Frau Oberbürgermeisterin Reker an Frau Ministerpräsidentin Kraft übermittelt. Mit Schreiben der Ministerin für Schule und Weiterbildung Frau Löhrmann vom 20.Dezember 2016 liegt nun eine Antwort der Landesregierung auf die Resolution vor, das anliegend den Mitgliedern des Ausschusses zur Kenntnis gegeben wird. Eine Bewertung der einzelnen Punkte in der Antwort auf die Ratsresolution wird in einem Gespräch, zu dem Frau Dr Klein am 27.03.2017 Vertreterinnen und Vertreter aller relevanten Institutionen eingeladen hat, erfolgen. Über die Ergebnisse bzw. die gemeinsam herausgearbeiteten Konsequenzen werden die Mitglieder des Ausschusses im Anschluss informiert. gez. Dr. Klein
Antwort_Min._Löhrmann_Dez_2016
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Ankdisterium für ‘ Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin I; Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 gr ni a \ T Rklt B- de Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Frau Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln / IV / /). ker bh. Fa Sehr geehrte Frau bigemeitern liebe Henriette, für Ihr Schreiben vom 21. Oktober, das zuständigkeitshalber von der Staatskanzlei an das Ministerium für Schule und Weiterbildung weiter- geleitet wurde, danke ich Ihnen. Ich weiß das Engagement der Stadt Köln im Interesse der Kinder, Ju- gendlichen und jungen Erwachsenen mit Fluchterfahrung zu schätzen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung arbeitet nach Kräften da- ran, mit vielfältigen Maßnahmen für diese Menschen den Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen zu schaffen und dort, wo es notwen- dig ist, auf eine Verbesserung der Situation hinzuwirken, soweit dafür nur eben Spielraum besteht. Dieser Spielraum wird natürlich ganz we- sentlich von den einschlägigen schul- und haushaltsrechtlichen Rege- lungen bestimmt, die der Landesgesetzgeber beschlossen hat. Gleich- wohl bin ich davon überzeugt, dass wir in NRW gemeinsam auf einem guten Weg zu einer gelingenden Integration durch Bildung sind. Auf die einzelnen in der Beschlussvorlage genannten Punkten gehe ich gern im Folgenden ein: zu 1: In NRW sind nach $ 34 Absatz 6 des Schulgesetzes Kinder von Asylbewerbern sowie alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, schulpflichtig, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt_gestattet ist. Die Schul- pflicht erstreckt _sich somit nicht auf Aufenthalte in Erstaufnahme- einrichtungen (EAE) oder Zentrale Unterbringungseinrichtungen des Landes, die der vorübergehenden Unterbringung bis zur Zuweisung an eine Kommune dienen. Unabhängig von dieser landesrechtlich festge- legten Schulpflicht haben Kinder aber ein Recht auf Schulbildung. Dies 20. Dezember 2016 Seite 1 von 5 Aktenzeichen: 322-6.08.06.10-136722 bei Antwort bitte angeben Sylvia Löhrmann Stellv. Ministerpräsidentin Auskunft erteilt: Ines Rieth Telefon 0211 5867-3023 Telefax 0211 5867-3668 ines.rieth@msw.nrw.de Anschrift: Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Telefon 0211 5867-40 Telefax 0211 5867-3220 poststelle@msw.nrw.de www.schulministerium.nrw.de folgt den Vorgaben unserer Landesverfassung und dem Art. 28 der UN- Kinderrechtskonvention, der allen Kindern im Hoheitsgebiet ein Recht auf Bildung verleiht. In vielen Unterkünften werden — durchaus in Ko- operation mit benachbarten Schulen — Ehrenamtliche tätig, häufig pen- sionierte Lehrkräfte, die einen ersten Spracherwerb kindgerecht und didaktisiert organisieren. Zusatzangebote werden ebenfalls durch eh- renamtliche Personen angeboten und durchgeführt. Dies auszubauen ist auch Anliegen des Landesprogrammes „Komm an“ des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales. zu 2: Die Beschulung von Geflüchteten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt im Berufskolleg im Rahmen der Schul- pflicht gemäß $ 34 Abs. 6 SchulG in Verbindung mit $ 38 SchulG (Schulpflicht in der Sekundarstufe Il) in der Internationalen Förderklasse im Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung (Vollzeitform). Es besteht für die Jugendlichen, die Option, die Klasse zu wiederholen. Der Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses ist mög- lich. Auch nicht mehr schulpflichtige in der Sekundarstufe II junge Geflüchte- te (i. d. R. über 18 Jahre) können in den teilzeitschulischen Bildungs- gang der Ausbildungsvorbereitung aufgenommen werden, wenn sie an einer beruflichen Bildungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit (BA) teilnehmen. Hier sind die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnah- men der BA (BvB) und das Förderzentren für Flüchtlinge (FfF) zu nen- nen. Auch hier ist der Erwerb eines des Hauptschulabschluss gleich- wertigen Abschlusses möglich. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung erweitert ab dem 01. Februar 2017 zudem sein Bildungsangebot auch für die neu Zugewan- derten über 18 Jahre. Das Angebot „Fit für mehr!“ wird unabhängig von der Schulpflicht und der Bleibeperspekfive den 16- bis 25-jährigen Neu- zugewanderten offen stehen. Sie können auch im laufenden Schuliahr aufgenommen werden und sich bis zu einem Jahr lang sprachlich, ma- thematisch, kulturell und politisch-gesellschaftlich auf die zukünftigen Bildungsperspektiven vorbereiten. Schulpflichtige junge Menschen ha- ben damit die Möglichkeit, sich insgesamt bis zu drei Jahren durch den nachfolgenden Besuch der Internationalen Förderklassen sprachlich und hinsichtlich erster beruflicher Kenntnisse für Ausbildung und Ar- beitsmarkt fit zu machen. Ältere Geflüchtete bis zu 25 Jahren können sich im Programm „Fit für mehr!“ ebenfalls bis zu einem Jahr z. B. auf den Schulbesuch in der Ausbildungsvorbereitung Teilzeit in Verbindung mit den Maßnahmen der Arbeitsagentur vorbereiten. Natürlich ist auch der Einstieg in Ausbildung oder Erwerbstätigkeit möglich. Zusätzlich zu der neuen Beschulungsoption am Berufskolleg ergeben sich auch er- weiterte Optionen an Weiterbildungskollegs. Seite 2 von5 zu 3: Hinsichtlich der Aufnahmebedingungen für neu Zugewanderte an Weiterbildungskollegs hat sich die Situation inzwischen verändert. Die bildungspolitischen Sprecherinnen und Sprecher aller Landtagsfraktio- nen haben sich mit einem gemeinsam verfassten Schreiben vor der Sommerpause“an Frau BM'in Wanka gewandt. In diesem Schreiben vom 15.06.2016 /weisen sie auf die Problematik hin, dass neu Zuge- wanderte die für die Aufnahme an einem Weiterbildungskolleg erforder- liche Voraussetzung, die Berufstätigkeit, oftmals nicht mit schriftlichen Belegen nachweisen können und regen an, für diese Personengruppe diesen Nachweis bei Fehlen schriftlicher Dokumente auch durch Glaubhaftmachung darlegen zu können, unabhängig von der Berechti- gung zum BAföG. Des Weiteren werben sie dafür, dass Schulleitungen vermehrt solche Aufnahmen als Härtefälle vornehmen können, ohne damit die Grundlage der Vereinbarung und damit die BAföG- Förderfähigkeit für die Bildungsgänge zu gefährden. In ihrem Antwort- schreiben vom 28.07.2016, das erst im Oktober im Landtag einging, stellt Frau BM’in "Wanka klar, dass die Länder den Nachweis über die Berufstätigkeit als Aufnahmekriterium für die Abendrealschule in eige- ner Zuständigkeit regeln und diese Art der Nachweisführung förder- rechtlich nicht von Bedeutung ist. Die Frage, wie Berufstätigkeit nachgewiesen wird, sei allein vom jeweils zuständigen Land zu beantworten. Sofern Migrantinnen und Migranten an Abendrealschulen in einen Ausbildungsgang des zweiten Bildungs- weges aufgenommen werden und diese die Voraussetzungen für die Aufnahme nach dem KMK-Beschluss vom 11. September 2014 erfül- len, handelt es sich dann auch nicht um „Ausnahmen“, sondern um Re- gelfälle, die förderungsrechtlich unproblematisch seien. Damit ist die Grundlage dafür geschaffen, dass der für die Aufnahme erforderliche Nachweis über eine vorhergehende Berufstätigkeit auch durch eine nachvollziehbare Glaubhaftmachung geführt werden kann. Die glaub- hafte Darlegung der Berufstätigkeit als Aufnahmevoraussetzung für Ein- richtungen des Zweiten Bildungsweges gilt für alle Personen — gleich welchen Hintergrundes (Flüchtlinge, Migranten, Bildungsbenachteiligte) —, die aus nachvollziehenden Gründen keine schriftlichen Dokumente nachweisen können. Die reine Vermittlung von Sprachkenntnissen — so betont Frau Bundesministerin Prof. Dr. Wanka in ihrem Schreiben - dürfe allerdings nicht als Ausbildung verstanden werden. Die Planstellen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind aus Sicht des Ministeriums für Schule und Weiterbildung positiv zu bewerten. Damit die neu Zugewanderten möglichst rasch von dieser positiven Entwicklung profitieren, ist eine Aufnahme von geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern schon zum kommenden Wintersemes- ter in alle Bildungsgänge der Weiterbildungskollegs möglich. Seite 3 von 5 zu 4: Das Land fördert die gemeinwohlorientierten Angebote nach dem Weiterbildungsgesetz. Die Zuständigkeit für die Entgelte der freiberufli- chen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fällt aber in den Zuständigkeitsbe- reich der Träger bzw. der Einrichtungen, da die freiberuflichen Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter dort beschäftigt sind. Die Honorarordnungen werden politisch in den kommunalen Gebietskörperschaften (Räte, etc.) bestimmt. So gibt es bei den Volkshochschulen bzw. nach den Honora- rordnungen der Kommunen eine gewisse Bandbreite bei der Bezahlung von nebenamtlichen bzw. nebenberuflichen Lehrkräften. Wie bedeutsam die Arbeit der gemeinwohlorientierten Weiterbildung für die Integration der Zugewanderten bei gleichzeitiger Absicherung aller Angebote aus der Sicht der Landesregierung ist, wird daran deutlich, dass der Landtag im Zuge des 2. Nachtragshaushaltes für das Jahr 2016 eine Absenkung des Konsolidierungsbeitrages für die Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz um fünf Prozent (zeitlich befristet bis einschließlich 2019) beschlossen hat. Das bedeutet allein für das Jahr 2016 mehr Mittel in Höhe von rd. 5 Millionen Euro. Zusätzlich hat das Kabinett am 8. November 2016 mit der Ergänzungsvorlage zum Haus- haltsentwurf 2017 beschlossen, den o.g. Konsolidierungsbeitrag um weitere fünf Prozent abzusenken. Dieses soll — vorbehaltlich der Zu- stimmung durch den Landtag - zeitlich befristet bis einschließlich 2019 gelten. Damit will das Land von 2017 bis 2019 mit insgesamt zusätzlich rund zehn Millionen Euro jährlich allein im Geschäftsbereich meines Hauses die Grundförderung nach dem Weiterbildungsgesetz weiter verbessern. Das gibt den Weiterbildungseinrichtungen Planungssicherheit und trägt dazu bei, die Strukturen der Weiterbildung weiter zu stabilisieren. Mit der zweifachen Absenkung des Konsolidierungssatzes gehen wir davon aus, dass die Kommunen mehr Spielraum haben, eine gerechtere Lö- sung bei der Honorarangleichung der Lehrenden vor Ort herbeizufüh- ren. zu 5: Die stete Zuwanderung von Geflüchteten hat den Landtag für die Jahre 2015 und 2016 veranlasst, den Schulen aller Schulformen 1.200 zusätzliche Stellen zur Verfügung zu stellen, um den Kindern und Ju- gendlichen aus Flüchtlingsfamilien und in vergleichbaren Lebenslagen beim Erlernen der deutschen Sprache zu helfen. Von den 1.200 Stellen für DaZ/DaF konnten bisher 1.174 (97,8 Prozent) besetzt werden (Stand: 23.11.2016). Die restlichen Stellen stehen dem Einstellungsver- fahren weiterhin zur Verfügung. Der Haushalt für das Jahr 2017 sieht weitere 300 zusätzliche Stellen für Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache vor. Ziel ist es nach wie vor, diese Stellen mit ausgebildeten Lehrkräften mit Erster und Seite 4 von 5 Zweiter Staatsprüfung bzw. Master of Education und Staatsprüfung in zwei Unterrichtsfächern zu besetzen, die eine Qualifikation für Deutsch als Zweitsprache oder Deutsch als Fremdsprache mit einem Mindest- standard von entweder zwei Creditpoints, fünf Semesterwochenstun- den, 60 Zeitstunden oder 80 Unterrichtsstunden nachweisen können. Ersatzweise können sich Lehrkräfte, die den Mindeststandard nicht er- füllen, aber bei denen Kenntnisse oder Erfahrungen in der Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache oder Deutsch als Fremdsprache vorhan- den sind, im Rahmen der Einstellung verpflichten, eine Qualifikations- erweiterung im Rahmen der staatlichen Lehrerfortbildung, die den Min- deststandard erfüllt, zu absolvieren. zu 6: Seit 2016 stehen für sogenannte multiprofessionelle Teams zur Integration durch Bildung in den Schulen 226 Stellen zur Verfügung. Diese Stellen sollen unter anderem dazu beitragen, neu zugewanderte Jugendliche so schnell und so gut wie möglich in die nordrhein- westfälischen Schulen zu integrieren. Multiprofessionelle Teams bilden sich vor Ort und können damit auf die regionalen Bedarfe vor Ort rea- gieren. Im 2. Nachtragshaushalt 2016 wurden für die Berufskollegs wei- tere 300 Stellen für multiprofessionelle Teams geschaffen, die durchaus auch für die Begleitung durch „Integrationslotsen“ verwendet werden können. Zudem wird im Rahmen des Landesprogramms KOMM-AN NRW das Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe auch in der Stadt Köln gefördert, so dass eine ehrenamtliche Begleitung der Zielgruppe vor Ort in eigener Verantwortung organisiert werden kann. Die Landesregierung trägt mit zahlreichen verschiedenen Instrumenten und Maßnahmen im schuli- schen Bereich dazu bei, eine gelingende Integration von geflüchteten Menschen und Migrantinnen und Migranten zu ermöglichen. Einen aus- führlichen Bericht über die Maßnahmen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW für zugewanderte Kinder und Jugendliche fin- den Sie in unserem Bildungsportal (https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Integration/Gef luechtete/Massnahmen/Uebersicht-Massnahmen-Integration-durch- Bildung.pdf). Mit freundlichen Grüßen r N A \ 110 > AAN Syvia Löhrmann Seite 5 von 5
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0268/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 26.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27