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2669/2021

Bericht über die Entwicklung von Ausreisen und Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen im 1. Halbjahr 2021

Mitteilung Ausschuss 23.08.2021

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Nächste Beratung: Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Sitzung am 08.10.2021, TOP 8.5

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1_Duldungen_Stand 30.06.2021

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Ansehen

Anlage 3_freiwillige Ausreisen_Stand 30.06.2021

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Ansehen

Anlage 2_Abschiebungen_Stand 30.06.2021

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

9333 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/33 
 
Vorlagen-Nummer 23.09.2021 
 2669/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 24.08.2021 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.09.2021 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 08.10.2021 
 
Bericht über die Entwicklung von Ausreisen und Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen 
im 1. Halbjahr 2021 
Die Verwaltung berichtet über die Entwicklung von Ausreisen und Abschiebungen ausreisepflichtiger 
Personen im 2021. Stichtag ist jeweils der 30.06.2021. 
 
Am Stichtag lebten in Köln insgesamt rund 220.000 Menschen ohne deutschen Pass (davon 77.000 
EU-Bürger und 143.000 Personen aus Nicht-EU-Staaten). 195.000 Menschen davon verfügen über 
ein gesichertes Aufenthaltsrecht (aufgrund Freizügigkeit oder eines unbefristeten oder befristeten 
Aufenthaltstitels). Bei den übrigen ca. 25.000 Menschen ist der Status nicht abschließend geklärt, weil 
sie nur über ein vorläufiges Aufenthaltsrecht verfügen (ca. 17.400 Personen, sog. Fiktionsbescheini-
gung, z.B. bei behördlich oder gerichtlich noch nicht abgeschlossenen Anträgen auf Erteilung oder 
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis), sich noch im Asylverfahren befinden (ca. 1.700 Personen) 
oder eine Ausreisepflicht besteht, jedoch Duldungsgründe einer Ausreise entgegenstehen (ca. 5.900 
Personen). 
 
1. Ausreisepflichtige Personen  
In Köln lebten zum Stichtag insgesamt rund 5.900 ausreisepflichtige Personen (31.12.2020: 6.000). 
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat 2021 von in Köln lebenden Asylantragstellenden 27 
Anträge (2020: 104) abgelehnt mit der Folge der Ausreisepflicht. Personen, deren Asylantrag abge-
lehnt wurde, die nicht freiwillig ausreisen und die nicht abgeschoben werden konnten, weil in ihrem 
Fall ein rechtliches oder tatsächliches Abschiebehindernis besteht, erhalten die gesetzlich vorgese-
hene Duldung. Ebenso erhalten Personen eine Duldung, wenn sie ihren legalen Aufenthalt verloren 
haben oder unerlaubt eingereist sind und ein Duldungsgrund festgestellt wurde. 
 
Duldungen werden aus unterschiedlichen Gründen erteilt, wie z.B. bei Krankheiten, fehlenden Päs-
sen, noch nicht abgeschlossener Identitätsklärung, aus familiären Gründen oder auch zu Ausbil-
dungszwecken, Fortführung des Schulbesuchs oder einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme. 
Manche Duldungsgründe sind kurzfristig, manche von längerer Dauer, so dass Duldungen deshalb 
für unterschiedliche Zeiträume von wenigen Wochen bis zu maximal 3 Jahren (bei Ausbildungen) 
erteilt werden. 
 
In der beigefügten Anlage 1 sind die Voraufenthaltszeiten sowie die Duldungsgründe aufgeführt. Seit 
November 2019 ist es sowohl gesetzlich als auch technisch möglich, die Duldungsgründe detailliert 
aufzuschlüsseln. Aufgrund der fehlenden Erfassungsmöglichkeiten mussten u. a. Personen

2 
 
 
- bei denen die Aufenthaltsbeendigung bevorsteht, 
- deren Klageverfahren aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO entfaltet, 
- mit laufenden Gerichts- / Strafverfahren, 
- im Asylfolgeverfahren oder 
- Familienangehörige eines*r humanitär Bleibeberechtigten oder Ausbildungs-
/Beschäftigungsduldungsinhaber*in 
 
unter dem sonstigen Duldungsgrund gefasst werden. Hierfür stehen in der Erfassung nunmehr diffe-
renzierte Duldungsgründe zur Verfügung. Die Umschreibung erfolgt sukzessive und individuell bei der 
jeweiligen Verlängerungsentscheidung.  
 
Allerdings werden nicht alle Duldungen, die unter „sonstige Gründe“ erfasst sind, umgeschrieben. 
Weiterhin unter „sonstige Gründe“ gespeichert werden Duldungen, die insbesondere erteilt werden, 
weil 
- Integrationsbemühungen und damit eine mögliches Bleiberecht geprüft werden, 
- eine Rückkehr bzw. Rückführung in das Herkunftsland derzeit tatsächlich nicht möglich oder 
aufgrund von Erlass/politischer Entscheidung ausgesetzt ist oder 
- eine aufenthaltsrechtliche Prüfung erfolgt, die nicht auf medizinische oder familiäre Gründe be-
ruht (z.B. zur Arbeitsaufnahme oder Ausbildung). 
 
2. Abschiebungen 
Auch infolge des aktuellen Pandemiegeschehens wurde weder durch das Land NRW noch durch den 
Bund ein generelles Abschiebeverbot ausgesprochen. Sofern es die tatsächlichen Möglichkeiten (z. 
B. bestehende Flugverbindungen, vorliegende Reisefähigkeit) und rechtlichen Voraussetzungen er-
laubten, wurden weiter Rückführungen betrieben. Zur Eindämmung des Pandemiegeschehens wur-
den zudem zwingende Corona-Testungen für zahlreiche Zielländer kurz vor Abflug zur Feststellung 
der tatsächlichen Reisefähigkeit bestimmt. 
 
Im 1. Halbjahr 2021 (Anlage 2) wurden 121 Personen abgeschoben (2020: 133), davon 37 Personen 
aufgrund von Straffälligkeit (2020: 46). Auf Veranlassung und in Zuständigkeit der Ausländerbehörde 
Köln wurde ein durch die Sicherheitsbehörden des Landes NRW als islamistischer Gefährder einge-
stufter iranischer Staatsangehöriger, nach Abschiebungsanordnung der obersten Landesbehörde 
gem. § 58 a AufenthG, aus der Abschiebungshaft heraus in den Iran abgeschoben. 
 
31 Abschiebungen mussten storniert werden (2020: 170). Die jeweiligen Stornierungsgründe sind der 
Anlage 2 zu entnehmen. 
 
Die Voraufenthalte der abgeschobenen Personen in Deutschland sind ebenfalls in der Anlage 2 dar-
gestellt, aufgeteilt nach kurzfristig, mittelfristig, langfristig und gebürtig in Deutschland. Unter kurzfris-
tigem Aufenthalt sind Aufenthalte zwischen einem Tag bis sechs Monaten gefasst. Hier handelt es 
sich in aller Regel um Abschiebungen nach Maßgabe der DUBLIN III VO oder um Abschiebungen 
von unerlaubt eingereisten Personen. 
Unter mittelfristige Aufenthalte sind die Zeiträume zwischen 6 Monaten und 5 Jahren gefasst. Hier 
handelt es sich zumeist um Zeiträume im Rahmen des Asylverfahrens und um Aufenthaltszeiten 
durch Betreibung von Rechtschutzverfahren, zur Erlangung von Heimreisedokumenten oder aber um 
die Versagung des weiteren Aufenthaltes mangels Erfüllung der Voraussetzungen nach dem Aufent-
haltsgesetz. Hierunter sind auch die Fälle gefasst, in welchen Ausreisepflichtige sich zuvor durch Un-
tertauchen ihrer Rückführung entzogen hatten. 
Unter langfristige Zeiträume sind Zeiträume über 5 Jahren gefasst. Diese entstehen zumeist aus 
Gründen der mangelnden Identifizierung oder aber wenn aufgrund Straffälligkeit eine Ausweisung aus 
dem Bundesgebiet erfolgt. 
 
3. Freiwillige Ausreisen

3 
 
Für das Jahr 2021, 1. Halbjahr ist die freiwillige Ausreise von insgesamt 76 Personen (2020: 188, 
davon 1. Halbjahr: 66) dokumentiert. (vgl. Anlage 3). Davon nahmen 33 Personen (2020: 81, davon 1. 
Halbjahr: 20) die staatlich, im Rahmen der Rückkehrberatung, bereitgestellten Fördermittel in An-
spruch.  
 
Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass weitere freiwillige Ausreisen stattgefunden haben, die 
gegenüber den Behörden nicht durch Abmeldung angezeigt wurden. Zum Stichtag sind 60 Personen 
nach unbekannt verzogen, die zuvor im Besitz einer Duldung waren (2020: 182, davon 1. Halbjahr 
116). In der Regel handelt es sich dabei um Ausreisen aus Deutschland. Es ist nicht auszuschließen, 
dass Personen die unbekannt verzogen gemeldet, tatsächlich untergetaucht sind. Jedoch kann an-
hand der Erfahrungswerte berichtet werden, dass in einer Vielzahl der Fälle eine tatsächliche Ausrei-
se aus dem Bundesgebiet erfolgte, ohne einen unmittelbaren Ausreisenachweis zu erbringen. Die 
Erfahrungswerte begründen sich auf Feststellungen nach Wiedereinreisen oder aber in zeitlich verzö-
gerten Mitteilungen anderer Behörden (Grenzschutzbehörden, Auslandsvertretung in den Heimatlän-
dern etc.). 
 
 
4. Bleiberechte 
a) Personen, die zum Stichtag 30.06.2021 und im Vergleich in den Jahren 2020, 2019 und 2018 
im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis (AE) nach folgenden Bestimmungen des Aufenthaltsge-
setzes waren oder wegen Ausbildung geduldet wurden: 
 
  
§ 25b § 25a 
§ 19 d 
(ehemals 18 a) § 25 Abs. 5 Ausbildungsduldung 
Personen 
30.06.2021 295 407 44 1.360 221 
Personen  
31.12.2020 166 340 25 1.450 242 
Personen  
31.12.2019 124 240 14 1.740 282 
Personen 
31.12.2018 45 71 1 1.532 234 
 
 
b) Erteilungen einer AE nach folgenden Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes zum Stichtag 
30.06.2021 und im Vergleich in den Jahres 2020, 2019 und 2018. 
 
 
§ 25b § 25a 
§ 19 d (ehe-
mals 18 a) § 25 Abs. 5 Ausbildungsduldung 
Personen 
30.06.2021 115 78 23 384 93 
Personen  
31.12.2020 126 270 17 802 107 
Personen 
31.12.2019 106 211 14 1.235 213 
Personen 
31.12.2018  33 48 4 970 170 
 
Statistisch kann bei den Titelerteilungen nicht zwischen Ersterteilungen und Verlängerungen unter-
schieden werden. Abgelehnte Anträge werden statistisch nicht erfasst. 
 
5. Gesetzliche Änderungen im Jahr 2021 
Mit dem 2. Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht wurde ab dem 01.04.2021 das 
Alter für erkennungsdienstliche Behandlungen (Aufnahme und Speicherung von Fingerabdrücken und 
Lichtbild) zur Überprüfung, Feststellung und Sicherung der Identität vom vollendeten 14. Lebensjahr 
auf das vollendete 6. Lebensjahr herabgesenkt. Eine tatsächliche erkennungsdienstliche Behandlung

4 
 
von Kindern unter 14 Jahren erfolgte bisher nicht, da es hierfür noch an den technischen Vorausset-
zungen fehlt, die sich bereits im Beschaffungsprozess befinden. 
 
Anlagen 
 
 
Gez. Blome

Anlage 1_Duldungen_Stand 30.06.2021

1264 Zeichen

Anlage 1: Duldungen 
 
Voraufenthaltszeiten und Duldungsgründe 
 
Voraufenthaltszeit 
2021 
 1. Halbjahr 2020 2019 2018 
< 2 Jahre 375 Personen 529 Personen 919 Personen 1.095 Personen  
2-5 Jahre 1.129 Personen 1.514 Personen 2.738 Personen 2.943 Personen  
5-10 Jahre 3.287 Personen 2.977 Personen 1.590 Personen 1.144 Personen  
10-15 Jahre 351 Personen 304 Personen 229 Personen 230 Personen  
> 15 Jahre 756 Personen 722 Personen 515 Personen 546 Personen  
 
 
Duldungsgründe Anzahl der 
Geduldeten 
fehlende Reisedokumente 2.178 
sonstige Gründe 1.333 
familiäre Bindungen 1.115 
medizinische Gründe 182 
dringende persönliche/humanitäre Gründe oder bes. öffentliche Interesse 270 
Eltern von Kindern mit AE gem. § 25a  147 
unbegleitete Minderjährige 59 
Konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung stehen bevor 31 
völkerrechtliche oder humanitäre Gründe oder zur Wahrung politischer Interessen 0 
Gesetzliche Abschiebehindernisse nach § 60 AufenthG 7 
Asylfolgeantrag 3 
Laufendes Gerichtsverfahren oder Strafermittlungen 4 
Bei Anordnung der aufsch. Wirkung n. § 80 Absatz 5 VwGO 3 
Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b Abs. 1 AufenthG 301 
Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG 221 
Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG 44 
Gesamt 5.898

Anlage 3_freiwillige Ausreisen_Stand 30.06.2021

424 Zeichen

Anlage 3:  freiwillige Ausreisen im 1. Halbjahr 2021 mit und ohne Fördermittel 
 
 
Herkunftsland
Ausreisen 
mit 
Fördermittel 
Ausreisen 
ohne 
Fördermittel 
Ägypten 1
Afghanistan 1
Albanien 25 12
Argentinien 1
Bosnien 1 2
China 1
Georgien 1
Indien 1
Indonesien 1
Iran 3
Kamerun 1
Libyen 1
Moldau 4
Nigeria 1
Pakistan 1
Serbien 4 6
Tadschikistan 1
Tunesien 2
Türkei 2
Ukraine 2
Venezuela 1
Gesamt 33 43 76
2021, 1. Halbjahr

Anlage 2_Abschiebungen_Stand 30.06.2021

3312 Zeichen

Anlage 2 
1. Abschiebungen 
 
 
Herkunfts-
staat 
An-
zahl in Zielstaat An-
zahl
Einzel-
person
Familie    - 
Anzahl 
Ehepaare - 
Anzahl 
Abschiebe
haft Strafhaft OV BAMF AV
Albanien 33 Albanien 33 9 24 6 1 32 1
12 Frankreich 12 12 12
Algerien 1 Frankreich 1 1 1
Bangladesch 1 Bangladesch 1 1 1
Bosnien 13 Bosnien 13 2 11 1 1 4 8 1
Brasilien 1 Brasilien 1 1 1 1
Bulgarien 1 Bulgarien 1 1 1 1
Georgien 1 Georgien 1 1 1 1
Ghana 1 Ghana 1 1 1 1
Griechenland 1 Griechenland 1 1 1 1
Guinea 1 Guinia 1 1 1
Indien 1 Indien 1 1 1
Irak 1 Schweden 1 1 1 1
Iran 1 Iran 1 1 1 1
Kolumbien 3 Kolumbien 3 3 3 2 1
Kroatien 1 Kroatien 1 1 1
Libanon 1 Libanon 1 1 1 1
Marokko 1 Italien 1 1 1 1
Nordmazedonien 9 Nordmazedonie
n 9 1 6 2 1 8
5 Niederlande 5 5 5
5 Frankreich 5 5 5
Montenegro 1 Montenegro 1 1 1 1
Polen 2 Polen 2 2 2 2
Rumänien 3 Rumänien 3 3 3 3
Serbien 10 Serbien 10 10 3 6 4 1 5
4 Frankreich 4 4 4
Spanien 1 Spanien 1 1 1 1
Tunesien 3 Tunesien 3 3 2 1 2 1
Türkei 2 Türkei 2 2 1 1 1
Ukraine 1 Ukraine 1 1 1 1
121 121 52 67 2 24 18 47 50 24
2021, 1. Halbjahr davon aus Haft Ausreise-
verpflichtung

Legende Ausreiseverpflichtung: 
OV   Abschiebungsandrohung - nach unerlaubter Einreise / unerlaubten Aufenthalt / Versagung des weiteren Aufenthaltes 
BAMF Bundesamtsbescheid - Ausreiseverpflichtung nach abgelehnten Asylverfahren / Androhung oder Anordnung der 
Abschiebung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
AV  Ausweisungsverfügung – Ausweisung aus dem Bundesgebiet aufgrund i. d. R. nicht unerheblicher Straftaten 
 
 
2. Voraufenthalte 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2021; 1. HJ
kurzfristiger Aufenthalt 31
mittelfristiger Aufenthalt 69
langfristiger Aufenthalt 17
gebürtig 4
121

3. Anzahl der abgeschobenen Straftäter: 
In der Aufzählung der Straftaten handelt es ausschließlich um eine statistische Erfassung rückgeführter 
verurteilter Personen – ohne die Berücksichtigung von Straftatbeständen, die nur Ausländer begehen 
können (Strafvorschriften nach dem AufenthG).  
Straffällige Personen, welche mit Genehmigung nach § 72 Abs. 4 AufenthG der Staatsanwaltschaft noch 
während des laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens abgeschoben worden sind, sind gesondert 
ohne Benennung der evtl. Deliktsbereiche aufgeführt. 
 
 
4. Stornierungsgründe 
 
Anzahl abgeschobener Straftäter und Gefährder im Jahr 2021, 1. Halbjahr 37
davon ohne Haft 5
davon aus der Abschiebehaft 14
davon aus der Strafhaft 18
davon KIVEK - Fälle (Intensivstraftäter) 3
davon Fälle im laufenden Ermittlungsverfahren (ohne Verurteilung) 2
Abgeschobene Straftäter verurteilt wegen (Mehrfachnennung)
Mord/Totschlag 0
(gefährliche) Körperverletzung 14
Widerstandshandlungen 2
Vergewaltigung / versuchte Vergewaltigung 2
Bedrohung / Beleidigung 1
Verstoß gegen das BTM-G 10
Verstoß gegen das Waffengesetz 2
Diebstahl / Bandendiebstahl / Einbruchdiebstahl 21
Sachbeschädigung 1
Urkundenfälschung/ mittelbare Falschbeurkundung 3
Betrug 2
sonstige Straftaten 13
Gefährder 1
2
2
15
12
0
31
untergetaucht
gesundheitliche Gründe (akute Reiseunfähigkeit)
rechtliche Gründe (z. B. verwaltungsgerichtliche Verfahren, Asylverfahren, Eheschließung)
tatsächliche Gründe (Ausfall Flugverkehr, Corona, fehlende Passersatzpapiere) 
Beförderungsverweigerung (Widerstand)
Stornierungen im 2021, 1. Halbjahr

Beratungsverlauf (4)

24.08.2021 Integrationsrat
TOP 5.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.09.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.09.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.10.2021 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 8.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2669/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.08.2021
Erstellt
26.07.2021 13:36