V/0430/2021
Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2021 der CDU Ratsfraktion: Photovoltaik in Münster: Senkrecht denken
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Beschlussvorlage
5688 Zeichen
V/0430/2021
V/0430/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2021 der CDU Ratsfraktion: Photovoltaik in Münster: Senkrecht
denken
Beratungsfolge
21.09.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen nimmt zur Kenntnis, dass die
Stadt Münster derzeit, unter Einbindung relevanter Akteure, den Masterplan Solare Stadt
Münster mit einer Reihe von Maßnahmen zum Ausbau der Photovoltaik auf dem Stadtgebiet
erarbeitet.
2. Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass bei der Entwicklung von Pilotprojekten
in der Freifläche, innovative Ansätze, wie bifaziale PV-Elemente, ausdrücklich Berücksichti-
gung finden sollen.
3. Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen nimmt zur Kenntnis, dass die
vorgeschlagenen Anpassungen des Förderprogramms Klimafreundliche Wohngebäude be-
reits enthalten sind. Die Anpassung an Energiedienstleistungsmodelle erfolgte mit der letzten
Überarbeitung der Förderrichtlinie (V/0443/2021).
4. Der Antrag A-R/0028/2021 ist damit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen: keine
Begründung:
Gemäß dem o.g. Antrag der CDU -Fraktion (Anlage 1), den der Rat in seiner Sitzung am 17.03.2021
zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen verwiesen
hat, werden folgende Aufträge an die Verwaltung gerichtet:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Potenzial der Nutzung vertikaler Photovoltaiksysteme
(z.B. Photovoltaik an Hausfassaden und Zäunen) zu untersuchen. Dabei sollen wirtschaftliche,
technische und rechtliche Möglichkeiten und Hürden für den Außen- und den Innenbereich der
Stadt Berücksichtigung finden.
Amt für Grünflächen, Umw elt
und Nachhaltigkeit
27.08.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Reinhardt
Telefon: 492-6704
Reinhardt@stadt-
muenster.de
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V/0430/2021
2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Stadtwerken Münster ein Konzept zur
Nutzung vertikaler Photovoltaik-Systeme zu erarbeiten, um die Energieerzeugung durch Son-
nenenergie in Münster weiter zu steigern. Ein solches Konzept sollte auch mögliche Flächen
aus kommunalem Bestand für Testzwecke beinhalten.
3. Die Stadtwerke Münster werden beauftragt, konkrete Vorschläge für Pilotprojekte zu erstellen
und den Betrieb dieser Anlagen zu übernehmen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Förderprogramm "Klimafreundliche Wohngebäude der
Stadt Münster" in Bezug auf Photovoltaik (PV) technologieoffen zu gesta lten und den Kreis
der Förderberechtigten an die auf dem Markt vorhandenen Betreiber- und Umsetzungsmodel-
le anzupassen. Dazu soll die Verwaltung die bestehenden Förderrichtlinien überarbeiten und
modifizieren.
Zu Punkt 1.)
Im Rahmen der laufenden Konzepts tudie „Masterplan Solare Stadt Münster“ (aus dem Handlungs-
programm Klimaschutz 2030 für Münster, Vorlage V/0770/2019) lässt die Koordinierungsstelle für
Klima und Energie (Klenko) das Potenzial zur Nutzung des Solar-Potenzials gutachterlich umfänglich
ermitteln. Dabei wird neben dem Dachflächenpotenzial auch das Potenzial auf der Freifläche, auf
Parkplätzen und an Gebäudefassaden ermittelt und differenziert dargestellt. Im Folgeschritt werden
auf Grundlage von Befragungen lokaler Expertinnen und Experten un d durch Beteiligungsveranstal-
tungen die Chancen und Hemmnisse für den Ausbau der Solar -Potenziale - auch vertikaler PV-
Systeme - mit dem Ziel eines kurzfristigen umsetzungsorientierten Handlungskatalogs ermittelt.
Zu Punkt 2.) und 3.)
Die Stadt befindet sich in einem regelmäßigen Austausch mit den Stadtwerken Münster in allen Be-
reichen der Photovoltaik. Eine mögliche größere Fläche in städtischer Hand wurde bereits durch die
Analyse im Rahmen des Masterplans Solare Stadt ermittelt (Entlastungs-Parkplatzfläche nahe Allwet-
terzoo). Eine genauere Prüfung ist für das kommende Quartal vorgesehen. Die Stadtwerke haben
Interesse an vertikaler PV-Nutzung auf der Freifläche signalisiert und sind auf der Suche nach weite-
ren geeigneten Flächen , die auch im Rahmen des Masterplans Solare Stadt eruiert und mit den
Stadtwerken besprochen werden. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss im Rahmen der Vorstel-
lung der Ergebnisse des Masterplans Solare Stadt präsentiert und fortlaufend berichtet.
Zu Punkt 4.)
Im Rahmen des Förderprogramms „Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster“ werden be-
reits seit Mai 2020 PV -Anlagen an der Fassade von Wohngebäuden besonders bezuschusst (För-
dermaßnahme 3.3). PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäuser werden ebenfalls bezuschusst. Die Förder-
mittel stehen prinzipiell allen Gebäudeeigentümerinnen und –eigentümern, ob privat, Wohneigentü-
mergemeinschaft oder Unternehmen zur Verfügung. Seit der letzten Aktualisierung der Förderrichtli-
nien (V/0443/2021) ist eine Förderung von Contracting-Modellen ebenfalls möglich.
Für das sich in der Vorbereitung befindliche Förderprogramm Nichtwohngebäude ist von der Verwal-
tung ein Baustein Photovoltaik vorgesehen, der speziell wirtschaftlich weniger attraktive PV -
Nutzungen unterstützen soll.
Insgesamt sind mit der Erarbeitung des Masterplans Solare Stadt, der Umsetzung in Zusammenarbeit
mit den Stadtwerken Münster sowie der geplanten Anpassung der Förderrichtlinien die Ansätze des
Ratsantrages A-R/0028/2021 der CDU-Ratsfraktion „Photovoltaik in Münster: Senkrecht denken“
berücksichtigt.
In Vertretung
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion A-R/0028/2021 – Photovoltaik in Münster: Senkrecht den-
ken V/0430/2021
Anlage A
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Anlage A zur V/0430/2021 Kurzüberblick Beantwortung des Antrags an den Rat Nr. A-R/0028/2021 der CDU Ratsfraktion: Photovoltaik in Münster: Senkrecht denken Ziele/Teilziele/Zielerreichung Bezugsrahmen ist die städtische Zielsetzung zur Klimaneutralität 2030. Finanzierung Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Immission, Bo- den, Abfall Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein X Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein X Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein X Keine Aufwendungen und keine finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Grundlage: Ratsbeschluss zur Klimaneutralität V/0770/2019 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der kommunale Klimaschutz ist ein grundsätzliches Querschnittsthema.
V-0430-2021_Anlage_1_A-R-0028-2021-CDU-Photovoltaik-Senkrecht
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2021 Ratsantrag Münster, 24. Februar 2021 Photovoltaik in Münster: Senkrecht denken Der Rat möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Potenzial de r Nutzung vertikaler Photovoltaiksysteme (z.B. Photovoltaik an Hausfassaden und Zäunen) zu untersuchen. Welche wirtschaftlichen, technischen und rechtliche Möglichkeiten und Hürden ergeben sich für den Außen- und dem Innenbereich der Stadt? 2. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit den Stadtwerken Münster ein Konzept zur Nutzung vertikaler Photovoltaik-Systeme zu erarbeiten, um die Energieerzeugung durch Sonnenenergie in Münster weiter zu steigern. Ein solches Konzept sollte auch mögliche Flächen aus kommunalem Bestand für Testzwecke beinhalten. 3. Die Stadtwerke Münster werden beauftragt, konkre te Vorschläge für Pilotprojekte zu erstellen und den Betrieb dieser Anlagen zu übernehmen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Förderprogra mm "Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster" in Bezug auf Photovoltaik technologieoffen zu gestalten und den Kreis der Förderberechtigten an die auf dem Markt vorhandenen Betreiber- und Umsetzungsmodelle anzupassen. Dazu überarbeitet und modifiziert die Verwaltung die bestehenden Förderrichtlinien. Begründung Münster soll bis 2030 klimaneutral werden – eine wachsende Stadt mit enger Bebauung, vielfältiger Besiedlung im Außenbereich und intensiver landwirtschaftlicher Nutzung. Unter den regenerativen Energien sind Photovoltaik und Erdwärme die mit dem größten Potential für unsere Stadt und das Umland. Im Bereich der Photovoltaik wird in Münster bislang nur die Belegung von Dachflächen geprüft. Damit verschenkt Münster großes Potential. Wir wollen Münsters Photovoltaik auch senkrecht denken. Auf diese Weise verringern wir das Problem der Flächenknappheit als limitierenden Faktor der PV-Technologie. Wir sparen wertvollen Grund und Boden in der Innenstadt ebenso wie im Außenbereich. Dadurch schonen wir unsere Landschaft und eröffnen neue Perspektiven der Energieerzeugung. Vertikale PV hat einen geringen Stellflächenbedarf: Denkbar ist ihr Einsatz an Hausfassaden, Lärmschutzwänden, an Brücken, Balkonen und allen betonierten ebenen Flächen. Dieses große Potential für Münster zu beziffern und zu nutzen ist Ziel dieses Antrags. Seite 2 von 2 Neben herkömmlichen PV-Modulen für senkrechte Flächen aller Art soll auch Münsters Potential für bifaziale PV-Elemente ermittelt werden. Diese beidseitig energieerzeugenden PV-Elemente kann man gezielt freistehend auf Freiflächen und Grünflächen, entlang von Straßen, Schienennetzen, Wasserwegen, Zäunen und mehr einsetzen. Um Erfahrungen aufzubauen und um Einsatzgebiete dieser vertikalen PV-Elemente zu erproben, bedarf es eines Aufbaus von Pilotprojekten im Stadtgebiet. So können auch weitere Marktakteure angeregt werden, diese Technologie für einen schnelleren Ausbau der Photovoltaik in Münster einzusetzen. Zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Münster ist es zudem erforderlich, den Ausbau von Photovoltaikanlagen generell zu beschleunigen, um die Klimaziele bis 2030 tatsächlich zu erreichen. Dazu könnte eine weitergehende finanzielle Förderung einen zielführenden Anreiz schaffen. Die derzeit geltenden Förderrichtlinien des Förderprogramms "Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster" sind in der Technologie beschränkt und bilden nicht alle denkbaren, wirtschaftlichen auf dem Markt vorhandenen Betreiber- und Umsetzungsmodelle (Leasing, Pacht-Modelle, Mieterstrommodelle etc.) ab. Dies führt derzeit zu einer Einschränkung der Förderberechtigten. Dadurch kann das Förderprogramm "Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster" sein volles Potenzial nicht entfalten. Deshalb sollen diese Richtlinien überprüft und ggf. modifiziert werden. gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0430/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.05.2021
- Erstellt
- 18.05.2021 09:16