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V/0430/2021

Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2021 der CDU Ratsfraktion: Photovoltaik in Münster: Senkrecht denken

Vorlagen 19.05.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 21.09.2021, TOP 6.3

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0430-2021_Anlage_1_A-R-0028-2021-CDU-Photovoltaik-Senkrecht

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Beschlussvorlage

5688 Zeichen

V/0430/2021 
V/0430/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2021 der CDU Ratsfraktion: Photovoltaik in Münster: Senkrecht 
denken 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.09.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen nimmt zur Kenntnis, dass die 
Stadt Münster derzeit, unter Einbindung relevanter Akteure, den Masterplan Solare Stadt 
Münster mit einer Reihe von Maßnahmen zum Ausbau der Photovoltaik auf dem Stadtgebiet 
erarbeitet. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass bei der Entwicklung von Pilotprojekten 
in der Freifläche, innovative Ansätze, wie bifaziale PV-Elemente, ausdrücklich Berücksichti-
gung finden sollen. 
 
3. Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen nimmt zur Kenntnis, dass die 
vorgeschlagenen Anpassungen des Förderprogramms Klimafreundliche Wohngebäude be-
reits enthalten sind. Die Anpassung an Energiedienstleistungsmodelle erfolgte mit der letzten 
Überarbeitung der Förderrichtlinie (V/0443/2021).  
 
4. Der Antrag A-R/0028/2021 ist damit erledigt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: keine 
 
Begründung: 
 
Gemäß dem o.g. Antrag der CDU -Fraktion (Anlage 1), den der Rat in seiner Sitzung am 17.03.2021 
zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen verwiesen 
hat, werden folgende Aufträge an die Verwaltung gerichtet: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Potenzial der Nutzung vertikaler Photovoltaiksysteme 
(z.B. Photovoltaik an Hausfassaden und Zäunen) zu untersuchen. Dabei sollen wirtschaftliche, 
technische und rechtliche Möglichkeiten und Hürden für den Außen- und den Innenbereich der 
Stadt Berücksichtigung finden. 
Amt für Grünflächen, Umw elt 
und Nachhaltigkeit 
 
27.08.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Reinhardt 
Telefon: 492-6704 
Reinhardt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
             V/0430/2021 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Stadtwerken Münster ein Konzept zur 
Nutzung vertikaler Photovoltaik-Systeme zu erarbeiten, um die Energieerzeugung durch Son-
nenenergie in Münster weiter zu steigern. Ein solches Konzept sollte auch mögliche Flächen 
aus kommunalem Bestand für Testzwecke beinhalten. 
3. Die Stadtwerke Münster werden beauftragt, konkrete Vorschläge für Pilotprojekte zu erstellen 
und den Betrieb dieser Anlagen zu übernehmen. 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Förderprogramm "Klimafreundliche Wohngebäude der 
Stadt Münster" in Bezug auf Photovoltaik (PV) technologieoffen zu gesta lten und den Kreis 
der Förderberechtigten an die auf dem Markt vorhandenen Betreiber- und Umsetzungsmodel-
le anzupassen. Dazu soll die Verwaltung die bestehenden Förderrichtlinien überarbeiten und 
modifizieren. 
 
Zu Punkt 1.) 
Im Rahmen der laufenden Konzepts tudie „Masterplan Solare Stadt Münster“ (aus dem Handlungs-
programm Klimaschutz 2030 für Münster, Vorlage V/0770/2019) lässt die Koordinierungsstelle für 
Klima und Energie (Klenko) das Potenzial zur Nutzung des Solar-Potenzials gutachterlich umfänglich 
ermitteln. Dabei wird neben dem Dachflächenpotenzial auch das Potenzial auf der Freifläche, auf 
Parkplätzen und an Gebäudefassaden ermittelt und differenziert dargestellt. Im Folgeschritt werden 
auf Grundlage von Befragungen lokaler Expertinnen und Experten un d durch Beteiligungsveranstal-
tungen die Chancen und Hemmnisse für den Ausbau der Solar -Potenziale - auch vertikaler PV-
Systeme - mit dem Ziel eines kurzfristigen umsetzungsorientierten Handlungskatalogs ermittelt. 
 
Zu Punkt 2.) und 3.) 
Die Stadt befindet sich in einem regelmäßigen Austausch mit den Stadtwerken Münster in allen Be-
reichen der Photovoltaik. Eine mögliche größere Fläche in städtischer Hand wurde bereits durch die 
Analyse im Rahmen des Masterplans Solare Stadt ermittelt (Entlastungs-Parkplatzfläche nahe Allwet-
terzoo). Eine genauere Prüfung ist für das kommende Quartal vorgesehen. Die Stadtwerke haben 
Interesse an vertikaler PV-Nutzung auf der Freifläche signalisiert und sind auf der Suche nach weite-
ren geeigneten Flächen , die auch im Rahmen des Masterplans Solare Stadt eruiert und mit den 
Stadtwerken besprochen werden. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss im Rahmen der Vorstel-
lung der Ergebnisse des Masterplans Solare Stadt präsentiert und fortlaufend berichtet.  
 
Zu Punkt 4.)  
Im Rahmen des Förderprogramms „Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster“ werden be-
reits seit Mai 2020 PV -Anlagen an der Fassade von Wohngebäuden besonders bezuschusst (För-
dermaßnahme 3.3). PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäuser werden ebenfalls bezuschusst. Die Förder-
mittel stehen prinzipiell allen Gebäudeeigentümerinnen und –eigentümern, ob privat, Wohneigentü-
mergemeinschaft oder Unternehmen zur Verfügung. Seit der letzten Aktualisierung der Förderrichtli-
nien (V/0443/2021) ist eine Förderung von Contracting-Modellen ebenfalls möglich. 
Für das sich in der Vorbereitung befindliche Förderprogramm Nichtwohngebäude ist von der Verwal-
tung ein Baustein Photovoltaik vorgesehen, der speziell wirtschaftlich weniger attraktive PV -
Nutzungen unterstützen soll. 
 
Insgesamt sind mit der Erarbeitung des Masterplans Solare Stadt, der Umsetzung in Zusammenarbeit 
mit den Stadtwerken Münster sowie der geplanten Anpassung der Förderrichtlinien die Ansätze des 
Ratsantrages A-R/0028/2021 der CDU-Ratsfraktion „Photovoltaik in Münster: Senkrecht denken“ 
berücksichtigt. 
 
In Vertretung 
gez. 
 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion A-R/0028/2021 – Photovoltaik in Münster: Senkrecht den-
ken             V/0430/2021

Anlage A

978 Zeichen

Anlage A zur V/0430/2021 
Kurzüberblick 
Beantwortung des Antrags an den Rat Nr. A-R/0028/2021 der CDU Ratsfraktion: Photovoltaik in 
Münster: Senkrecht denken 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Bezugsrahmen ist die städtische Zielsetzung zur Klimaneutralität 2030. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Immission, Bo-
den, Abfall 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein X  
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein X  
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein X  
Keine Aufwendungen und keine finanziellen Auswirkungen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Grundlage: Ratsbeschluss zur Klimaneutralität V/0770/2019 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der kommunale Klimaschutz ist ein grundsätzliches Querschnittsthema.

V-0430-2021_Anlage_1_A-R-0028-2021-CDU-Photovoltaik-Senkrecht

3894 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2021 
 
 
 
 
 
Ratsantrag 
 Münster, 24. Februar 2021 
 
 
 
 
Photovoltaik in Münster: Senkrecht denken 
 
Der Rat möge beschließen: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Potenzial de r Nutzung vertikaler 
Photovoltaiksysteme (z.B. Photovoltaik an Hausfassaden und Zäunen) zu 
untersuchen. Welche wirtschaftlichen, technischen und rechtliche Möglichkeiten und 
Hürden ergeben sich für den Außen- und dem Innenbereich der Stadt? 
2. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit den Stadtwerken Münster ein 
Konzept zur Nutzung vertikaler Photovoltaik-Systeme zu erarbeiten, um die 
Energieerzeugung durch Sonnenenergie in Münster weiter zu steigern. Ein solches 
Konzept sollte auch mögliche Flächen aus kommunalem Bestand für Testzwecke 
beinhalten.  
3. Die Stadtwerke Münster werden beauftragt, konkre te Vorschläge für Pilotprojekte zu 
erstellen und den Betrieb dieser Anlagen zu übernehmen. 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Förderprogra mm "Klimafreundliche 
Wohngebäude der Stadt Münster" in Bezug auf Photovoltaik technologieoffen zu 
gestalten und den Kreis der Förderberechtigten an die auf dem Markt vorhandenen 
Betreiber- und Umsetzungsmodelle anzupassen. Dazu überarbeitet und modifiziert 
die Verwaltung die bestehenden Förderrichtlinien.  
 
Begründung 
Münster soll bis 2030 klimaneutral werden – eine wachsende Stadt mit enger Bebauung, 
vielfältiger Besiedlung im Außenbereich und intensiver landwirtschaftlicher Nutzung. Unter 
den regenerativen Energien sind Photovoltaik und Erdwärme die mit dem größten Potential 
für unsere Stadt und das Umland. Im Bereich der Photovoltaik wird in Münster bislang nur 
die Belegung von Dachflächen geprüft. 
Damit verschenkt Münster großes Potential. Wir wollen Münsters Photovoltaik auch 
senkrecht denken. Auf diese Weise verringern wir das Problem der Flächenknappheit als 
limitierenden Faktor der PV-Technologie. Wir sparen wertvollen Grund und Boden in der 
Innenstadt ebenso wie im Außenbereich. Dadurch schonen wir unsere Landschaft und 
eröffnen neue Perspektiven der Energieerzeugung.  
Vertikale PV hat einen geringen Stellflächenbedarf: Denkbar ist ihr Einsatz an 
Hausfassaden, Lärmschutzwänden, an Brücken, Balkonen und allen betonierten ebenen 
Flächen. Dieses große Potential für Münster zu beziffern und zu nutzen ist Ziel dieses 
Antrags.

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Neben herkömmlichen PV-Modulen für senkrechte Flächen aller Art soll auch Münsters 
Potential für bifaziale PV-Elemente ermittelt werden. Diese beidseitig energieerzeugenden 
PV-Elemente kann man gezielt freistehend auf Freiflächen und Grünflächen, entlang von 
Straßen, Schienennetzen, Wasserwegen, Zäunen und mehr einsetzen. 
Um Erfahrungen aufzubauen und um Einsatzgebiete dieser vertikalen PV-Elemente zu 
erproben, bedarf es eines Aufbaus von Pilotprojekten im Stadtgebiet. So können auch 
weitere Marktakteure angeregt werden, diese Technologie für einen schnelleren Ausbau der 
Photovoltaik in Münster einzusetzen. 
Zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Münster ist es zudem erforderlich, den Ausbau von 
Photovoltaikanlagen generell zu beschleunigen, um die Klimaziele bis 2030 tatsächlich zu 
erreichen. Dazu könnte eine weitergehende finanzielle Förderung einen zielführenden Anreiz 
schaffen. Die derzeit geltenden Förderrichtlinien des Förderprogramms "Klimafreundliche 
Wohngebäude der Stadt Münster" 
 sind in der Technologie beschränkt und bilden nicht alle 
denkbaren, wirtschaftlichen auf dem Markt vorhandenen Betreiber- und Umsetzungsmodelle 
(Leasing, Pacht-Modelle, Mieterstrommodelle etc.) ab. Dies führt derzeit zu einer 
Einschränkung der Förderberechtigten. Dadurch kann das Förderprogramm  
"Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster" sein volles Potenzial nicht entfalten. 
Deshalb sollen diese Richtlinien überprüft und ggf. modifiziert werden. 
 
 
gez. Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

21.09.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0430/2021
Typ
Vorlagen
Datum
19.05.2021
Erstellt
18.05.2021 09:16