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2589/2020

Beantwortung der Verwaltung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) am 04.06.2020, TOP 11.2.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 20.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 20.08.2020, TOP 11.1.1

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2238 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Rols Az 
Vorlagen-Nummer 
 2589/2020 
Freigabedatum 19.8.2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 
 
Beantwortung der Verwaltung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) am 04.06.2020, TOP 11.2.1 
Rampe Liverpooler Platz 5 
11.2.1 Barrierefreier Zugang Liverpooler Platz 5 am Marktplatz, Mündliche Anfrage des Be-
zirksvertreters Herrn Kleinjans  
Bezirksvertreter Herr Kleinjans hat folgende mündliche Anfrage:  
Die Hauseingänge sollten in Chorweiler-Zentrum, laut einem Beschluss der Bezirks-vertretung Chor-
weiler aus dem Jahr 2019, überall dort mit Rampen versehen werden, wo vorgebaute Treppenauf-
gänge den Zugang zum Haus erschweren, da viele Menschen auch in Chorweiler alt werden. Leider 
ist wegen Platzmangels oft nur ein Aufzug möglich, der aber bei Häusern mit mehr als 14 Stockwer-
ken an der Schlüssellogistik scheitert oder an der unübersichtlichen Lage des Hauses mit viel Fuß-
gängerverkehr unmittelbar vor dem Hauseingang.  
 
Fragen an die Verwaltung:  
 
1) Welche Möglichkeiten von zugelassenen, wartungsarmen und robusten Bauwerken gibt es, falls 
der Platz für eine herkömmliche Rampe nicht ausreicht und ein Aufzug nicht in Betracht kommt, weil 
ein störungsfreier Betrieb nicht gewährleistet werden kann? 
 
2) Welche ist die genehmigende Behörde bei der Stadt Köln?  
 
3) Wer schlichtet bei Konflikten in der Genehmigungsbearbeitung um eine praktikable Lösung für die 
Bewohner von Chorweiler zu finden, die auch zeitnah umgesetzt wird? 
 
 
 
 
 
 
Beantwortung der Verwaltung: 
zu 1) Die Beantwortung der Frage befindet sich noch in Bearbeitung. 
zu 2) Vorausgesetzt das Vorhaben ist genehmigungspflichtig, ist genehmigende Behörde die Bauauf-
sicht. Diese beteiligt je nach Einzelfall die betroffenen Dienststellen der Stadtverwaltung. 
zu 3) Die Bauaufsicht prüft die Antragsunterlagen, wertet die Stellungnahmen der beteiligten Dienst-
stellen aus und entscheidet anschließend über die Genehmigungsfähigkeit und eventuelle Auflagen 
oder Bedingungen, die mit der Genehmigung verbunden werden.

Beratungsverlauf (1)

20.08.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Liverpooler Platz 5
  • Am Marktplatz

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Details

Aktenzeichen
2589/2020
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
20.08.2020
Erstellt
19.08.2020 11:24