V/0529/2023
1. Vorschlag einer Vertretung des Intergrationsrates als ordentliches beratendes Mitglied
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Anlage A
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Anlage A zur V/0529/2023 Kurzüberblick Nach der Niederlegung der Mandate von Frau Fonesca De Bräuer als ordentliches beratendes Mitglied im Kulturausschuss und als stellvertretendes beratendes Mitglied im Sportausschuss ist mit der Vorlage eine Entscheidung über die zukünftige Besetzung der beiden Mandate zu treffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung mitwirken. Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das Teilziel wird mit dem Beschluss erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Gremien auf eine ge- schlechtspartitätische Besetzung geachtet werden.
Beschlussvorlage
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V/0529/2023
V/0529/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
1. Vorschlag einer Vertretung des Integrationsrates als ordentliches beratendes Mitglied im
Kulturausschuss
2. Vorschlag einer Vertretung des Integrationsrates als stellvertretendes beratendes Mitglied im
Sportausschuss
Beratungsfolge
13.09.2023 Integrationsrat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Integrationsrat schlägt dem Rat vor, folgende Vertretung des Integrationsrates als orden-
tliches beratendes Mitglied in den Kulturausschuss zu entsenden:
_______________________________
2. Der Integrationsrat schlägt dem Rat vor, folgende Vertretung / folgenden Vertreter des Integ-
rationsrates als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Sportausschuss zu entsenden.
_____________________________
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten.
Amt für Bürger - und
Ratsservice
06.09.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Rischer
Telefon: 492-3369
Rischer@stadt-muenster.de
- 2 -
V/0529/2023
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 mit dem Beschluss der Vorlage V/0007/2021/1 Frau
Germaine Fonseca De Bräuer auf entsprechenden Vorschlag des Integrationsrates (V/0315/2021) als
ordentliches beratendes Mitglied in den Kulturausschuss sowie als stellvertretendes beratendes Mit-
glied in den Sportausschuss entsandt.
Per E -Mail vom 01.09.2023 hat Frau Fonseca De Bräuer diese Mandate gegenüber dem Oberbür-
germeister mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Damit ist eine Entscheidung über die zukünftige or-
dentliche beratende Mitgliedschaft des Integrationsrates im Kulturausschuss sowie die stellvertreten-
de beratende Mitgliedschaft im Sportausschuss.
zu treffen.
Gleichstellung von Frauen und Männern
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in
Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden.
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich-
stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“ im Themenfeld 1.2 „‘Frauen im
Rathaus‘. Paritätische Besetzung von Gremien“. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013 bis 2015
hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass
sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der
Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsge-
setz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch
besetzen werden.“
gez.
Markus Lewe
Oberbürgermeister
Anlagen:
Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0529/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.09.2023
- Erstellt
- 04.09.2023 13:42