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V/0529/2023

1. Vorschlag einer Vertretung des Intergrationsrates als ordentliches beratendes Mitglied

Vorlagen 05.09.2023

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 13.09.2023, TOP 4.2

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1614 Zeichen

Anlage A zur V/0529/2023 
Kurzüberblick 
Nach der Niederlegung der Mandate von Frau Fonesca De Bräuer als ordentliches beratendes 
Mitglied im Kulturausschuss und als stellvertretendes beratendes Mitglied im Sportausschuss ist 
mit der Vorlage eine Entscheidung über die zukünftige Besetzung der beiden Mandate zu treffen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung mitwirken. 
 
Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das 
Teilziel wird mit dem Beschluss erreicht. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, 
Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Gremien auf eine ge-
schlechtspartitätische Besetzung geachtet werden.

Beschlussvorlage

3090 Zeichen

V/0529/2023 
V/0529/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. Vorschlag einer Vertretung des Integrationsrates als ordentliches beratendes Mitglied im 
Kulturausschuss 
2. Vorschlag einer Vertretung des Integrationsrates als stellvertretendes beratendes Mitglied im 
Sportausschuss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.09.2023 Integrationsrat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Integrationsrat schlägt dem Rat vor, folgende Vertretung des Integrationsrates als orden-
tliches beratendes Mitglied in den Kulturausschuss zu entsenden: 
 
 
 
 
                                                           _______________________________ 
 
 
2. Der Integrationsrat schlägt dem Rat vor, folgende Vertretung / folgenden Vertreter des Integ-
rationsrates als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Sportausschuss zu entsenden. 
 
 
 
 
 _____________________________ 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten. 
 
 
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
06.09.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rischer 
Telefon: 492-3369 
Rischer@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0529/2023 
Begründung: 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 mit dem Beschluss der Vorlage V/0007/2021/1 Frau 
Germaine Fonseca De Bräuer auf entsprechenden Vorschlag des Integrationsrates (V/0315/2021) als 
ordentliches beratendes Mitglied in den Kulturausschuss sowie als stellvertretendes beratendes Mit-
glied in den Sportausschuss entsandt. 
 
Per E -Mail vom 01.09.2023 hat Frau Fonseca De Bräuer diese Mandate gegenüber dem Oberbür-
germeister mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Damit ist eine Entscheidung über die zukünftige or-
dentliche beratende Mitgliedschaft des Integrationsrates im Kulturausschuss sowie die stellvertreten-
de beratende Mitgliedschaft im Sportausschuss. 
zu treffen. 
 
Gleichstellung von Frauen und Männern 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in 
Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich-
stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“ im Themenfeld 1.2 „‘Frauen im 
Rathaus‘. Paritätische Besetzung von Gremien“. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013 bis 2015 
hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass 
sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der 
Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsge-
setz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch 
besetzen werden.“ 
 
 
 
 
 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

13.09.2023 Integrationsrat
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0529/2023
Typ
Vorlagen
Datum
05.09.2023
Erstellt
04.09.2023 13:42