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1563/2022

Antwort auf die Anfrage AN/0857/2022 „Umgang mit Eingaben der Bürgerinnen und Bürger“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Mülheim vom 13.4.2022

Beantwortung einer Anfrage (BV) 23.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 13.06.2022, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

10006 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
Antw ort zu AN/0857/2022 
Vorlagen-Nummer 
 1563/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.06.2022 
 
 Antwort auf die Anfrage AN/0857/2022 „Umgang mit Eingaben der Bürgerinnen und Bürger„ 
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Mülheim vom 13.4.2022 
 
1. Gibt es über die Gemeindeordnung und die Hauptsatzung hinaus Regelungen, die den 
Umgang mit Bürgeranregungen regeln? 
 
Nein, der § 24 Gemeindeordnung i.V. mit § 14 Hauptsatzung bilden die abschließende Rechtsgrund-
lage der Bürgereingaben. Beide Normen geben allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht, sich „mit 
Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertre-
tung zu wenden“. Allerdings bestimmt der § 24 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung zugleich, dass „die 
Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters hierdurch nicht 
berührt“ werden. Diese Zuständigkeiten sind wiederum in der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln 
geregelt. 
Die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen übernimmt 
daher die Aufgabe, die ständig zunehmende Menge an Bürgereingabe n zu bearbeiten, dabei die 
Rechte der Petenten, des Rates, der Bezirksvertretung und der der Verwaltung zu beachten und zu-
gleich darauf hinzuwirken, dass die Bürgereingaben fachlich fundiert und zeitnah bearbeitet werden, 
damit die Petenten nicht zu lange warten müssen. 
Sowohl aus Gremien als auch aus Fachdienststellen wird immer wieder signalisiert, dass die zuneh-
mende Anzahl an Bürgereingaben die ohnehin erhebliche Arbeitsbelastung erhöhe.  
 
Schon seit vielen Jahren sind die Fachämter, insbesondere aus dem Verkehrs- und dem Planungsbe-
reich, nicht mehr in der Lage, für jede Bürgereingabe eine Verwaltungsvorlage zu erstellen. Dies gilt 
insbesondere für die immer häufigeren Eingaben, in denen Bürgerinitiativen umfassende Verkehrs-
konzepte für ganze Straßenzüge oder Stadtteile vorschlagen oder anmahnen. Die Fachdienststellen 
geben dazu regelmäßig die Auskunft, dass sie über Jahre hinaus durch Beschlüsse des Rates, der 
Bezirksvertretungen und ihre gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtaufgaben verplant sind. Für die Er-
stellung zusätzlicher Konzepte aufgrund einer einzelnen Bürgereingabe seien keine Kapazitäten frei. 
Rechtlich ist dies auch nicht erforderlich, denn laut § 24 Gemeindeordnung richten sich die Bürger-
eingaben nicht an die Verwaltung, sondern „an den Rat oder die Bezirksvertretung“ (siehe oben). 
Um den Petenten trotzdem zu helfen, versucht die Geschäftsstelle, durch das Einholen schriftlicher 
Stellungnahmen, wenigstens Informationen und Sachstände weiterzugeben. Jede Bezirksvertretung 
und jede Fraktion, kann davon unberührt, alle von ihr politisch als wichtig eingeschätzten Bürgerein-
gaben durch eigene Anträge und Beschlüsse unterstützen. Dies würde der Verwaltung helfen, ange-
sichts der Menge an Eingaben, zu erkennen, welche Prioritäten das jeweilige Gremium – also der 
eigentliche Adressat der Bürgereingabe - setzen möchte.  
 
 
2.  Warum sind die o.g. Bürgeranregungen vor Ihrer Abweisung nicht der Bezirksvertre-
tung Mülheim vorgelegt worden?

2 
 
Die Bürgereingabe „Schutz des Landschaftsschutzgebietes Otto -Kayser-Straße in Dellbrück“ vom 
11.1.2022 richtete sich an Herrn Bezirksbürgermeister Fuchs, der sie an die Geschäftsstelle für Anre-
gungen und Beschwerden weitergab. Die Geschäftsstelle hat die Eingabe zur fachlichen Bearbeitung 
sowohl an das Amt für Grünflächen und L andschaftspflege als auch an die Straßenverkehrsbehörde 
gegeben. Von der Straßenverkehrsbehörde kam daraufhin die Auskunft, dass das Schild „Land-
schaftsschutzgebiet“ gemäß Straßenverkehrsordnung ausreiche, da damit das Parkverbot eindeutig 
gekennzeichnet sei. Das Grünflächenamt hingegen teilte mit, dass es bezüglich des Anliegens des 
Petenten, einen besseren Schutz des Landschaftsschutzgebietes (LSG) vor parkenden Autos zu er-
reichen, bereits seit längerer Zeit mit dem Petenten im Austausch stehe. Man sei sich in der Zielset-
zung einig, aber wegen der komplizierten Sachlage und der faktischen Unmöglichkeit, alles mit Find-
lingen zuzupflastern, suche man noch nach Lösungen. Der Sachbearbeiter im Grünflächenamt bot 
an, erneut auf den Beschwerdeführer zuzugehen. Auf spätere Nachfrage nach dem Sachstand durch 
die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden teilte das Grünflächenamt mit, zwischenzeitlich 
das Schreiben des Petenten am 21.1.2022 ausführlich beantwortet zu haben. Dazu wies die Ge-
schäftsstelle darauf hin, dass der Vorgang damit noch nicht erledigt sei, sondern erst noch eine 
Rückkopplung zur Bezirksvertretung Mülheim erfolgen müsse, um ihr die Gelegenheit zu geben, die 
Eingabe selber zu beraten. Dies wurde dem Beschwerdeführer und dem Bürgeramt Mülheim mitge-
teilt.  
 
Die Bürgereingabe „Anregung zur Verbesserung der Situation am Geh- und Radweg zwischen Wal-
decker Straße und Kalk-Mülheimer Straße in Buchforst“ vom 12.4.2021, adressiert an die Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden, enthält eine ganze Reihe von Vorschlägen, die sich auf ver-
schiedenste Fachbereiche beziehen. Daher hat sie die Geschäftsstelle zur Prüfung der jeweiligen 
Anregungen an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, an die Straßenverkehrsbehörde, an 
das Amt für Verkehrsman agement und an das Amt für öffentliche Ordnung gegeben. Das Amt für 
Grünfläche teilte am 12.5.2021 mit, dass die vom Petenten vorgeschlagene Aufstellung von Müllei-
mern befürwortet werde und ohne weiteres durchgeführt werden könne. Das Ordnungsamt gab am 
20.4.2021 Erläuterungen zu den geltenden Halte - und Parkregelungen für Lastkraftwagen, die ein 
Parken unter der Brücke nicht ausschließen. Die Einhaltung der geltenden Bestimmungen werde re-
gelmäßig überprüft. Die Straßenverkehrsbehörde wies darauf hin, dass nur solche Verkehrszeichen 
aufgestellt werden dürfen, die von der Straßenverkehrsordnung als zwingend erforderlich vorgegeben 
sind. Eine Verpflichtung, das Fehlverhalten von Kraftfahrern durch bauliche Maßnahmen zu verhin-
dern, bestehe nicht. Zur Anregung des Petenten, den Geh- und Radweg zu beleuchten, teilte das Amt 
für Verkehrsmanagement am 18.1.2022 mit, dass der Anregung gefolgt werde und die Rheinenergie 
die Beleuchtung installieren werde. Die Geschäftsstelle hatte zwischenzeitlich mehrfach bei den 
Fachdienststellen nachgefragt und dem Petenten am 4.8.2021 einen Zwischenstand gegeben. Auch 
anschließend hat die Geschäftsstelle den Fortgang verwaltungsintern intensiv begleitet. Am 
24.1.2022 konnte die Geschäftsstelle dem Petenten mitteilen, dass die Rheinenergie voraussichtlich 
ab Oktober 2022 – also nach der Vogelschutzperiode - die Beleuchtungsanlage errichten könne, so 
dass eine beleuchtete Wegstrecke den Schulkindern ab nächstem Winter zur Verfügung stehen kön-
ne. Um der Bezirksvertretung Mülheim die Gelegenheit zu geben, zu der Bürgereingabe und den Er-
gebnissen der Prüfung durch die Verwaltung selber Stellung zu nehmen, hat die Geschäftsstelle den 
Vorgang parallel dem Bürgeramt Mülheim zur Kenntnis gegeben und dies dem Petenten mitgeteilt. 
 
Die Bürgereingabe „Sicherung der Geh- und Radwege auf der Bergisch Gladbacher Straße in Dell-
brück zwischen Grafenmühlenweg/Urnenstraße und Otto -Kayser-Straße/Eschenbruchstraße“  vom 
29.12.2020 und die Bürgereingabe „Sicherung der Geh- und Radwege auf der Bergisch Gladbacher 
Straße 821-858 (stadteinwärts) in Dellbrück“ vom 11.4.2021 richteten sich an Herrn Bezirksbürger-
meister Fuchs, der sie an die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden weiterleitete. Die 
Geschäftsstelle gab diese beiden Eingaben zur fachlichen Bearbeitung an das Amt für Straßen und 
Verkehrsentwicklung. Das Fachamt teilte mit, dass der Vorschlag, die Geh- und Radwege mit bauli-
chen Hindernissen wie Pollern oder Hütchen für PKW unbefahrbar zu machen, aus Verkehrssicher-
heitsgründen nicht umsetzbar s ei. Für die Abschnitte zwischen Wasserwerkstraße und Grafenmüh-
lenweg sowie Eschenbruchstraße bis Möhlstraße befänden sich jedoch derzeit Umplanungen in Be-
arbeitung, die vorsehen, den baulichen Radweg in einen mit der Fahrbahn niveaugleichen Radfahr-
streifen umzugestalten. Eine Umsetzung sei frühestens in vier bis fünf Jahren zu erwarten. Bis dahin 
könne nur durch verstärkte Kontrollen des Ordnungs- und Verkehrsdienstes Abhilfe geschaffen wer-
den. Eine entsprechende Anweisung an den Ordnungs - und Verkehrsdienst sei bereits erfolgt. Die

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Stellungnahme wurde den Petenten durch die Geschäftsstelle per Schreiben vom 14.4.2021 mitge-
teilt. 
 
Eine Abweisung von Bürgereingaben ist also in keinem der genannten Fälle erfolgt. Im Gegenteil hat 
die Geschäftsstelle alle Anregungen und Beschwerden sorgfältig und gewissenhaft gemeinsam mit 
den fachlich zuständigen Dienststellen bearbeitet. Die Abweisung von Bürgereingaben durch die Ge-
schäftsstelle kommt ausschließlich in den von §14 Hauptsatzung abschließend aufgeführten Aus-
nahmefällen vor. 
 
 
3.  Gibt es weitere Eingaben, die der Bezirksvertretung Mülheim nicht vorgelegt worden 
sind?  
 
Wie unter Frage 2 ausgeführt, werden keine Eingaben gemäß § 24 Gemeindeordnung abgewiesen, 
ohne den Vorgang der zuständigen Bezirksvertretung über das jeweilige Bürgeramt zur Kenntnis zu 
geben. Der § 14 Hauptsatzung wird in jedem Falle eingehalten. 
Zugleich gehen bei allen Dienststellen der Verwaltung, auch bei der Geschäftsstelle für Anregungen 
und Beschwerden, regelmäßig Bürgerschreiben mit den unterschiedlichsten Anliegen ein, die Ge-
schäfte der laufenden Verwaltung betreffen, zum Beispiel das Stopfen von Schlaglöchern auf Straßen 
oder Radwegen im Rahmen der städtischen Verkehrssicherungspflicht. Diese werden selbstverständ-
lich von den zuständigen Ämtern im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben bearbeitet und beantwortet. 
 
 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

13.06.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1563/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
23.05.2022
Erstellt
06.05.2022 15:52