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Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung) vom 01. August 2011, hier: Neufassung der Satzung
Änderungsantrag BV8 (SPD) AN/0385/2023 vom 02.03.2023
Stand: Am 09.03.2023 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Änderungsantrag (SPD BV8)
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SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 02.03.2023 AN/0385/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.03.2023 TOP 9.2.3 Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung) vom 01. August 2011, hier: Neufassung der Satzung Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um Aufnahme des o.g. Än- derungsantrags in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 09.03.2023. Die Bezirksvertretung Kalk wird gebeten folgende Ergänzung zur Vorlage 1758/2022 zu beschließen: III. Die Satzung wird um den folgenden § 12 a ergänzt: Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Telefon (02 21) 221 98 302 Telefax (02 21) 221 98 927 E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de Internet: w ww.koelnspd.de Christian Robyns Fraktionsvorsitzender Telefon: 0172 2891631 E-Mail: christian.robyns@gmail.com Sollte eine Ersatzpflanzung gemäß §10 (1) nicht auf dem betroffenen Grundstück stattfinden können oder es gemäß §12 zu einer Ersatzpflanzung durch die Stadt nach Erhalt einer Ausgleichszahlung kommen, so sollte die Neupflanzung innerhalb eines Umkreises von weniger als 1.000 Metern um den alten Standort oder zumin- dest im gleichen Stadtteil erfolgen. Nur damit ist sichergestellt, dass die Klimaeffekte, die der Baumschutzsatzung zugrunde liegen auch an den Stellen greifen, an denen durch vorherige Fällung negative Effekte entstanden sind. Mit freundlichen Grüßen Gez. Christian Robyns gez. Dirk Habermann Christian Robyns Dirk Habermann Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter
Beratungsverlauf
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