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AN/0385/2023

Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung) vom 01. August 2011, hier: Neufassung der Satzung

Änderungsantrag BV8 (SPD) 02.03.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 09.03.2023

Änderungsantrag (SPD BV8)

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Änderungsantrag (SPD BV8)

2079 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Kalk 
 
SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln  
 
 
 
 
  
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 02.03.2023 
AN/0385/2023 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.03.2023 
TOP 9.2.3 
 
Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang 
bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet 
der Stadt Köln (Baumschutzsatzung) vom 01. August 2011, hier: Neufassung 
der Satzung 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um Aufnahme des o.g. Än-
derungsantrags in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 09.03.2023. 
 
 
Die Bezirksvertretung Kalk wird gebeten folgende Ergänzung zur Vorlage 
1758/2022 zu beschließen: 
 
III. Die Satzung wird um den folgenden § 12 a ergänzt: 
Bezirksrathaus Kalk  
Kalker Hauptstraße 247-273 
51103 Köln 
Telefon (02 21) 221 98 302 
Telefax (02 21) 221 98 927 
E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de 
Internet: w ww.koelnspd.de 
 
Christian Robyns 
Fraktionsvorsitzender 
Telefon: 0172 2891631 
E-Mail: christian.robyns@gmail.com

Sollte eine Ersatzpflanzung gemäß §10 (1) nicht auf dem betroffenen Grundstück 
stattfinden können oder es gemäß §12 zu einer Ersatzpflanzung durch die Stadt 
nach Erhalt einer Ausgleichszahlung kommen, so sollte die Neupflanzung innerhalb 
eines Umkreises von weniger als 1.000 Metern um den alten Standort oder zumin-
dest im gleichen Stadtteil erfolgen. Nur damit ist sichergestellt, dass die Klimaeffekte, 
die der Baumschutzsatzung zugrunde liegen auch an den Stellen greifen, an denen 
durch vorherige Fällung negative Effekte entstanden sind. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Christian Robyns    gez. Dirk Habermann 
 
Christian Robyns     Dirk Habermann 
Fraktionsvorsitzender     Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

09.03.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kalker Hauptstraße 247

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Details

Aktenzeichen
AN/0385/2023
Typ
Änderungsantrag BV8 (SPD)
Datum
02.03.2023
Erstellt
01.03.2023 18:46