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AnO/0006/2024

Durchfahrverbot für LKW (Anlieger frei) für Stichstraße Hobbeltstraße zur neuen Kita

Anregung in der BV Ost 28.03.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 29.08.2024, TOP 8.3

Stellungnahme zur Anregung AnO/0006/2024

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Originalanregung der CDU-Fraktion

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Stellungnahme zur Anregung AnO/0006/2024

1331 Zeichen

00s: /08.05.2024

32.12.0014
| 3283

Fray Grüber

An die Bezirksvertretung
Münster-Ost

Dezerment I

über Eing. 24, MAI 202

Herrn Stadtrat Heuer

über
33.22
Durchfahrtverbot für LKW (Anlieger frei) für Stichstraße Hobbeltstraße, am Bür-
gerbad Handorf a IR
Ö Anregung-Nr. AnO/0006/2024 vom 28.03.2024 der CDU-Fraktion in der Be-
zirksvertretung Münster-Ost

Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob an der Hobbeltstraße, die Stichstraße zum
Bürgerbad Handorf ein Durchfahrtverbot mit Anlieger frei angeordnet werden kann.

Nach rechtlicher Prüfung wurde festgestellt, dass die Fläche des Bürgerbades bisher nicht
dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Das Widmungsverfahren steht noch aus. Ebenso ist
der Bau der Kindertageseinrichtung noch nicht gestartet: Nach aktuellem Kenntnisstand ist mit
einem Bezug der Kindertageseinrichtung frühestens im 2. Quartal 2026 zu rechnen. Die Bus-
haltestelle dient dem Schülerverkehr, die.das Bürgerbad für den Schwimmunterricht nutzen.
Sie ist werktags in der Zeit von 7-18 Uhr eingerichtet. j

Da es sich hier um eine Schulbushaltestelle handelt, wird die Verkehrsüberwachung des Ord-
nungsamtes das ordnungswidrige LKW-Parken an dieser Haltestelle im Rahmen der perso-
nellen Möglichkeiten überwachen.

Darüber hinaus sind keine zusätzlichen verkehrssichernden Maßnahmen erforderlich.

Originalanregung der CDU-Fraktion

1056 Zeichen

a AnO/0006/2024 CDU
Durchfahrtverbot für LKW (Anlieger frei) ie

Ri - KREISVERBAND MÜNSTER E.V.
Stichstraße Hobbeltstraße (Kita) CDU-FRAKTION IN DER BV-OST

Münster, 28.03.2024

Anregung

Durchfahrtverbot für LKW (Anlieger frei) für Stichstraße Hobbeltstraße zur neuen Kita

Die CDU-Fraktion regt an, mit Hilfe des Verkehrsschildes Nr. 253 (Verbot der Durchfahrt für
Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen) ein Durchfahrtverbot für LKW’s für die Stichstraße
Hobbeltstraße zur neuen Kita zu erlassen. Durch die Zusatzbezeichnung „Anlieger frei“ soll
sichergestellt werden, dass Lieferverkehr (u.a. Müllabfuhr, Baueieitenverkeiit) weiterhin
möglich ist.

Begründung: .
In der besagten Stichstraße werden LKWs (häufig im Zeitraum 17.00 bis 7: 00 Uhr) im
Bereich der Haltestelle für Busse abgestellt.

Für die Fraktion

Kreisvorsitzender Telefon 025141842-0 COU- SPENDENKONTO:

Dr. Stefan Nacke MdB Telefax 0251 41842-44 Starkasse Münsterland Ost
Mauritzstraße 4-6 post@cdu-muenster.de IBAN DE96 4005 0150 0000 1313 18
48143 Münster www:cdu-muenster.de BIC WELADEDIMST

Beratungsverlauf (1)

29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 8.3 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hobbeltstraße
  • Mauritzstraße 4

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Details

Aktenzeichen
AnO/0006/2024
Typ
Anregung in der BV Ost
Datum
28.03.2024
Erstellt
28.03.2024 14:20