AN/2136/2023
Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Fahrradstraßenkonzept"
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A¨nderungsantrag SPD - Fahrradstraßenkonzept
3820 Zeichen
Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich -Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln-Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt-koeln.de web www.porzspd.de Köln-Porz, 26.11.2023 Änderungsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 30.11.2023 Beschlussvorlage für das Fahrradstraßenkonzept, Vorlage 3748/2023 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 3748/2023 „Fahrradstraßenkonzept Porz“ auf die nächste Tagesordnung zu setzen und die Beschlussvorlage wie folgt zu ergänzen: a) Bei der möglichen Einrichtung von Fahrradstraßen auf landwirtschaftlichen Wegen oder Feldwegen, die als Erholungsgebiete für Fußgänger*innen dienen, sind die Belange von Fußgänger*innen gleichberechtigt zu berücksichtigen. Weiterhin ist sicherzustellen, dass der/die Fußgängerbeauftragte qualitativ und mitbestimmungsberechtigt in das Verfahren eingebunden wird. (Ausnahme: Radschnellwege im Rahmen von Radpendlerrouten.) b) Bei der Einrichtung einer Fahrradstraße ist die Einhaltung der Mindestanforderung von vier Metern Voraussetzung. Fahrradstraßen werden nur auf Wegen und Straßen eingerichtet, die diesen Standard erfüllen oder vor der Einrichtung entsprechend ertüchtigt werden. Dies gilt auch für landwirtschaftliche Wege, Feld- und Forstwege. c) Jede Fahrradstraße, bei der z.B. zur Einhaltung des Qualitätsstandards Parkplätze neu geordnet werden, Parkplätze entfallen oder umgewandelt werden, ist der Bezirksvertretung Porz zum Beschluss vorzulegen. - 2 - d) Die Einrichtungen von Fahrradstraßen werden mit Informationskampagnen begleitet, z.B. durch Postwurfsendungen, in denen über die Bedingungen, die auf Fahrradstraßen gelten, aufgeklärt wird. Begründung: Fahrradstraßen sind richtig und wichtig, da sie sinnvolle Verbindungsrouten für Radfahrende schaffen und so zur Mobilitätswende beitragen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die schwächsten Verkehrsteilnehmer – Fußgänger*innen – mit in die Betrachtung einfließen und auch deren Belange berücksichtigt werden. Insbesondere gilt dies in den Gebieten, die den Bürger*innen als Erholungsgebiete dienen. Bei der geplanten Umwandlung von zahlreichen Forstwegen, Feldwegen oder sonstigen landwirtschaftlichen Wegen in den ländlichen Vororten von Köln in Fahrradstraßen befürchten viele Bürger*innen, dass ihre Interessen denen der Radfahrer*innen untergeordnet werden sollen. Ziel muss es sein, die Interessen aller gleichberechtigt zu berücksichtigen, die Interessen der Verkehrsteilnehmer*innen dürfen NICHT gegeneinander ausgespielt werden. Lediglich bei ausgewiesenen Radschnellrouten oder Strecken der Radpendlerrouten sind Radfahrende klar bevorrechtigt. Der Beschluss des Fahrradstraßenkonzepts ist kein Freibrief, der es ermöglicht, auf allen in Betracht kommenden Strecken ohne weitere politische Zustimmung Fahrradstraßen einzurichten. Da wo bedeutende Eingriffe in existierende Infrastrukturen erforderlich sind, ist die Bezirksvertretung zwingend einzubeziehen. Zudem ist der Mindeststandard für Fahrradstraßen grundsätzlich einzuhalten. Die Einrichtung von Fahrradstraßen mi t schlechter Qualität, nur um „K ilometer zu machen“, lehnen wir ab. Da vielen Bürger*innen unklar ist, was verkehrsrechtlich auf einer Fahrradstraße gilt, muss die Stadt Köln weiterhin massiv Aufklärung betreiben. Insbesondere in den Bereichen, in denen Fahrradstraßen eingerichtet werden. Simon Bujanowski Bettina Jureck/Lutz Tempel Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter*in
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2136/2023
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 27.11.2023
- Erstellt
- 28.11.2023 16:54