V/0257/2022
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster
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Berichtsvorlage
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V/0257/2022 V/0257/2022 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft BasisinformationendesJobcentersderStadtMünster Beratungsfolge 05.05.2022 AusschussfürSoziales,Gesundheit,Verbraucherschutzund Arbeitsförderung Bericht Bericht: Die Bundesagenturfür Arbeit veröffentlichtGrundsicherungsdatennach dem SGB 2 grundsätzlich nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies bedeutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (zum Beispiel nachträglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser Wartezeit gelten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung gestellt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsicherungsdaten für den Berichtsmonat November 2021 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügungstellenzukönnen,werdendieDatenfürdieMonateDezember2021bisFebruar2022- sofern möglich - entsprechend hochgerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifftneben StrukturdatenundKennzahlenauchdieDatenzurZielerreichung. Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den Daten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Monatenveröffentlichtwerden,abweichen. Arbeitsmarktdaten (zum Beispiel Daten zu Arbeitslosen) werden ohne Wartezeit veröffentlicht. AktuellerDatenstandisthierderMonatMärz2022. 1. Strukturdaten,KennzahlenundErgänzungsgrößen Der starke Rückgang der Bedarfsgemeinschaften in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 hat sich seit dem Jahreswechsel deutlich verlangsamt. Im aktuellen Berichtsmonat Februar bezogen 19.505 Jobcenter 13.04.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: FrauJürgensmeier Telefon:492-9003 Juergensmeier@stadt- muenster.de -2- V/0257/2022 Personen in 9.763 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB 2 (siehe Abbildung 1). Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist ein Rückgang um rund 650 Bedarfsgemeinschaften bzw. -6,3 Prozent zu verzeichnen. Die Anzahl der Personen in den Bedarfsgemeinschaften hat sich in den letzten 12 Monaten somit um ca. 1.350 Leistungsbeziehende verringert, dabei sind die Zahlen leistungsbeziehenderFrauenundMännerinetwazugleichenTeilengesunken. 13.105erwerbsfähigeLeistungsberechtigtewarenimFebruar2022beimJobcenterderStadtMünster gemeldet, davon waren 49,8 Prozent Frauen. Damit ist der Anteil der Frauen an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigen weiter leicht gestiegen und nähert sich dem Anteil der Männer an. Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit beläuft sich im Februar 2022 auf 36,7 Prozent und ist gegenüber dem Vorjahresmonat (36,8 Prozent) nahezu unverändert. Erfreulich ist, dass bei der Zielgruppe der 15 bis 24-jährigen erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden weiterhin ein überdurchschnittlich starker Rückgang um 8,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zu verzeichnen ist. Dem entgegen stehen die älteren Leistungsbeziehenden ab 55 Jahren. Ihr Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hat sich von 17,8 Prozent im Februar 2021 auf 19,4 ProzentimFebruar2022erhöht. DieZahldererwerbstätigenLeistungsbeziehendenhatsichbeirund3.500Personenstabilisiert. Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster Rund 4,3 Mio. Euro verausgabt das Jobcenter der Stadt Münster aktuell monatlich für die Leistungen zumLebensunterhalt,circa4,6Mio.EurosindesfürdieLeistungenfürUnterkunftundHeizung(siehe Abbildung 2). Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2021 liegt bei den Leistungen zum LebensunterhalteinRückgangum4,0ProzentundbeidenLeistungenfürUnterkunftundHeizungum 2,8Prozentvor.DiesentsprichtderEntwicklungderAnzahlleistungsberechtigterPersonen. -3- V/0257/2022 Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster In Münster betrug die Arbeitslosenquote im März 2022 rechtskreisübergreifend 4,3 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist dies ein Rückgang um 0,9 Prozentpunkte (siehe Abbildung 3). DieArbeitslosenquoteimRechtskreisSGB 2verbleibtseitJahresbeginnkonstantbei2,9Prozentund liegtsomitum0,3ProzentpunkteunterdemErgebnisdesVorjahresmonats. Die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB 2 ist mit 4.991 Personen unter die 5.000er Marke gesunken. Der Anteil der Arbeitslosen aus dem Rechtskreis SGB 2 an der Gruppe aller in Münster gemeldeten Arbeitslosen ist weiter steigend und beträgt im März 65,9 Prozent. Im März 2021 lag der Anteilbei60,5Prozent. Vonden 4.991 gemeldeten Arbeitslosen beim Jobcenter der Stadt Münster sind 55,2 Prozent Männer und 44,8 Prozent Frauen. In NRW und im Bund liegt eine ähnliche Verteilung der Geschlechter vor. Die Anzahl der arbeitslosen Frauen und Männer hat sich im Vergleichzum Monat März 2021 jeweils umrund9Prozentreduziert,beideGeschlechterkonntenalsoimgleichenMaßvondenverbesserten BedingungenamArbeitsmarktprofitieren.InNRWistdieAnzahlderarbeitslosenFrauenimSGB2im Vergleich zum Vorjahresmonat um 5,2 Prozent gesunken, die Zahl der arbeitslosen Männer um 7,0 Prozent. Auf Bundesebene hat sich die Anzahl der arbeitslosen Frauen im SGB 2 im gleichen Zeitraumum4,8ProzentunddieAnzahlderarbeitslosenMännerum6,2Prozentreduziert. Vom Rückgang der Arbeitslosigkeit besonders begünstigt sind Jugendliche und junge Erwachsene sowie Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Um 13,2 Prozent hat sich die Zahl der Arbeitslosen im Alter von 15 bis 24 Jahren im Rechtskreis SGB 2 verringert (-13,8 Prozent in NRW und -13,9 Prozent auf Bundesebene). Auch die Zahl der ausländischen Arbeitslosen hat sich innerhalb eines Jahres mit einem Rückgang um 15 Prozent in Münster überdurchschnittlich stark reduziert(-6,4ProzentinNRWund-6,0ProzentaufBundesebene). Trotz der positiven Veränderungen am Arbeitsmarkt sind die Zahlen bei den arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung weiter gestiegen. Im März 2022 waren 403 schwerbehinderte Menschen im Rechtskreis SGB 2 gemeldet. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist dies ein Anstieg um 11,3Prozent (NRW: +0,7 Prozent, Bund: +0,2 Prozent). Dies ist eine Veränderung im Vergleich zum Beginn der Coronakrise, als Arbeitnehmende mit Schwerbehinderung im Vergleichzu anderen Personengruppen noch relativ wenig vom Einbruch des Arbeitsmarktes betroffen waren. Begründet liegt dies insbesondere darin, dass aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes von schwerbehinderten Beschäftigten der Arbeitgeber vor einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einholen muss. Bei betriebsbedingten Kündigungen (zum Beispiel aufgrund wirtschaftlicher Notlage, Betriebsauflösung und Insolvenz) hat aber auch das Integrationsamt kaum Handlungsspielraum, um eine Kündigung abzuwenden. Die Entlassungen schwerbehinderter Menschen erfolgen somit zeitverzögert. Hinzu kommt, dass die schon unter normalen Bedingungen erschwerte Suche nach einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt durch die Coronakrise für schwerbehinderte Menschennochmehrverstärktwurde.DieserEffekthatsichnochnichtwiederaufgelöst. -4- V/0257/2022 Abbildung 3: Arbeitsmarkt - Daten der Bundesagentur für Arbeit ImBerichtsmonatNovember2021wareninsgesamt75PersonenmitmindestenseinerSanktionbeim Jobcenter der Stadt Münster gemeldet, davon 52 Männer (69 Prozent) und 23 Frauen (31 Prozent). Nach pandemiebedingt sehr geringen Fallzahlen in den Jahren 2020 und 2021ist die Zahl der Sanktionen nun wieder leicht ansteigend (siehe Abbildung 4). Die Sanktionsquote liegt im November in Münster bei 0,6 Prozent. Die Sanktionsquoten des Landes NRW und des Bundes liegen mit 1,0 Prozentbzw.1,4Prozentweiterhindarüber. Die Höhe der Leistungskürzung betrug im November durchschnittlich 66,06 Euro. In Nordrhein- WestfalenundimBundliegtderKürzungsbetragmit82,26Eurobzw.87,75Eurodeutlichdarüber. -5- V/0257/2022 *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Abbildung 4: Sanktionen - Daten der Bundesagentur für Arbeit Im vierten Quartal 2021 wurden insgesamt 76 Verfahren zur Prüfung einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet (vgl. Abbildung 5). Insgesamt 10 Bußgeldbescheide wurden im Quartal rechtskräftig. Die Höhe des Bußgeldes betrug in 60 Prozent der Fälle maximal 200 Euro, 20 Prozent der Bescheide beliefen sich auf 200 bis 500 Euro und weitere 20 Prozent der Bescheide enthielten ein Bußgeld von mehrals500Euro. Abbildung 5: Ordnungswidrigkeiten - Daten Jobcenter Münster Zum 01.11.2020 wurden die Beratungsleistungen des Perspektivzentrums1 neu strukturiert. Das Angebot konzentriert sich nun auf zwei Maßnahmen: „Impulse für Erwerbsarbeit“ und „Jetzt ich! – Impulse für Alleinerziehende“. In der nachfolgenden Abbildung werden sowohl die Eintritte als auch die Anzahl der Teilnahmen in den Angeboten des Perspektivzentrums von Januar bis März 2022 dargestellt. In Summe sind 12 Personen in eine der beiden Maßnahmen eingemündet, davon waren 1 DasPerspektivzentrumistseit2015einhauseigener,nachAZAV(Akkreditierungs-undZulassungsverordnungArbeitsförderung) zertifizierterBildungsanbieterimJobcenterderStadtMünster.DieAngebote"ImpulsefürErwerbsarbeit"und„Jetztich!–Impulsefür Alleinerziehende“bietenerwerbsfähigenLeistungsberechtigtenab25JahrenniedrigschwelligeindividuelleBeratungsangebote, überwiegendimEinzelcoaching. -6- V/0257/2022 zwei Drittel Frauen. Insgesamt 76 Personen haben im Jahr 2022 bislang an einem Angebot des Perspektivzentrums teilgenommen2, der Anteil der Frauen an allen Teilnehmendenliegt hier ebenfalls bei66Prozent(sieheAbbildung6). Abbildung 6: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster 2. Zielerreichung Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf Grundlage der Jahresfortschritts- bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T-0 überprüft,dasheißt,dieErgebnissesetzensichwiefolgtzusammen: Dezember:DatenstandT-0(=DatenohneWartezeit) November:DatenstandT-1(=DatenmiteinemMonatWartezeit) Oktober:DatenstandT-2(=DatenmitzweiMonatenWartezeit) Januar bis September: Datenstand T-3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit, die Daten sinddamitfestgeschrieben) DaDatenmituntererfassterWartezeit(DatenständeT-0bisT-2)jedochnichtveröffentlicht werdendürfen,werdendieseDaten–wieeingangserläutert–hochgerechnetundalsPrognose ausgewiesen.Esistnichtauszuschließen,dassdieseDatenamJahresendevonder tatsächlichenZielnachhaltungzwischendemLandNRWundderStadtMünsteringeringem Maßeabweichen. 2 DieDifferenzzudenEintrittenergibtsichausderAnzahlanPersonen,diebereitsindenMonatenzuvoreingemündetwarenund weiterhinteilnehmen. -7- V/0257/2022 a) Integrationen Der mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS NRW) vereinbarte Zielwert für das Jahr 2022 sieht bei der Anzahl der Integrationen einen Zuwachs um 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr vor, der daraus resultierende Sollwert beläuft sich auf 2.997 Integrationenzum Jahresende (siehe Abbildung 7). Da die endgültigen Ergebnisse für den Dezember 2021 zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vorlagen, können sich nachträglich noch geringfügigeÄnderungenbeimSollwertergeben. Mit prognostizierten 452 erfolgreichen Integrationen in den Monaten Januar und Februar konnte der unterjährigeSollwertum107Integrationenübertroffenwerden. Abbildung 7: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt Die Zielvereinbarung mit dem Land NRW sieht bei der Integrationsquote für 2022 eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um 2,8 Prozent vor. Der prognostizierte Jahreszielwert beträgt somit 21,8 Prozent (siehe Abbildung 8). Die für den Monat Februar 2022 hochgerechnete Integrationsquote beläuftsichauf3,4Prozentundliegtdamitum0,9ProzentpunkteüberdemunterjährigenZielwert. -8- V/0257/2022 Abbildung 8: Integrationsquote im Jahresfortschritt Auf die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegration von Männern und Frauen wird auch im Jahr 2022 besonderes Gewicht gelegt. Wie im Jahr zuvor wurde die Zielvereinbarung diesbezüglich um einen Zielwert ergänzt. Der Abstand zwischen den Integrationsquoten von Frauen und Männern soll sich in 2022 gegenüber dem Vorjahrum 0,1 Prozentpunkte verringern. Das Ziel ist erreicht,wennderAbstandamJahresendemaximal9,8Prozentpunktebeträgt(sieheAbbildung9). In den ersten beiden Monaten des Jahres 2022 konnten sowohl Männer als auch Frauen von den verbessertenBedingungen am Arbeitsmarkt profitieren, allerdings ist die Steigerung bei den Männern deutlich ausgeprägter als bei den Frauen. Dies bedingt einen Anstieg des Abstands zwischen den beiden Quoten. Für die Männer wird eine Integrationsquote von 4,3 Prozent im Jahresfortschritt für denBerichtsmonatFebruarprognostiziert.Im Vergleichzu Februar2021konnte die Integrationsquote um 1,4 Prozentpunkte gesteigert werden. Bei den Frauen wird für den Februar eine Quote von 2,5 Prozent erwartet, das ist ein Anstieg um 0,6 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahresmonat. Der Abstand zwischen den beiden Integrationsquoten beträgt 1,8 Prozentpunkte, der Zielwert wird damit aktuellgeringfügigum0,8Prozentpunkteverfehlt. Abbildung 9: Integrationsquote der alleinerziehenden Frauen im Jahresfortschritt b) Langzeitleistungsbezug Mit dem Land NRW wurde für das Jahr 2022 eine Verringerung des Bestandes der Langzeitleistungsbeziehendenum0,2ProzentgegenüberdemVorjahrvereinbart.DerZielwertbeläuft sich somit auf einen Jahresdurchschnittswert von maximal 9.242 Langzeitleistungsbeziehenden (siehe Abbildung 10). Langzeitleistungsbezug liegt vor, wenn innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate Leistungen nach dem SGB 2 bezogen wurden. Beim Jobcenter der Stadt Münster waren im Durchschnitt der Monate Januar und Februar 9.226 Langzeitleistungsbeziehende gemeldet.DerunterjährigeSollwertwirdimFebruarum47Personenunterschritten. -9- V/0257/2022 Abbildung 10: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt In Bezug auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde mit dem MAGS eine Steigerung des Vorjahreswertes um 2,4 Prozent vereinbart. Der Jahressollwert beträgt somit 1.458 Integrationen (siehe Abbildung 11). Bis einschließlich Februar sind hochgerechnet 224 Integrationen von Langzeitleistungsbeziehenden erfolgt, der unterjährige Sollwert wird um 84 Integrationenüberschritten. Abbildung 11: Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt FazitundAusblick: Die Wirtschaft in Deutschland hat sich in der zweiten Jahreshälfte 2021 und zu Beginn des Jahres 2022 zunehmend von den Auswirkungen der Corona-Pandemie erholt, wenngleich die coronabedingten Einschränkungen, Lieferengpässe und Inflationsrisiken den Aufschwung ausgebremst haben. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm deutlich zu und die -10- V/0257/2022 Arbeitslosigkeit ist in Deutschland so niedrig wie zuletzt vor Beginn der Pandemie. Die Zahl der gemeldetenoffenenStellenerreichtneueHöchstwerte. DurchdenrussischenAngriffaufdieUkrainehabensichdieAussichtenallerdingsdeutlicheingetrübt. Die Unsicherheiten, insbesondere in Bezug auf die Energieversorgung, die globalen Handelsbeziehungen und die Inflation, haben sich deutlich erhöht. Die Auswirkungen der Flüchtlingsbewegungensindunklar. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) geht in seiner neuesten Arbeitsmarktprognose davon aus, dass die weitere wirtschaftliche Erholung durch den Krieg in der Ukraine deutlich ausgebremst wird. Nach einem Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts in 2021 um 2,9 Prozent, wird für 2022 ein Wachstumum 1,5 Prozent prognostiziert. Dennoch erwartet das IAB, dass sich der Arbeitsmarkt als robust erweisen wird, mit einem weiteren leichten Zuwachs bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und einem Rückgang der Arbeitslosigkeit. Das IAB- ArbeitsmarktbarometersteigtimMärzleichtauf105,1Punkte. Risiken bestehen neben dem weiteren Kriegsverlauf in Lieferengpässen, hohen Energie- und Rohstoffpreisenund in dem weiterhin ungewissenVerlaufder Coronapandemie.Die Lockerungender EinschränkungenwerdenjedochdieLagefürdieGastronomieunddenHandelverbessern. Bei der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 7. April 2022 wurde beschlossen, dass die Geflüchteten aus der Ukraine analog zu den anerkannten hilfsbedürftigen Asylsuchenden in Zukunft Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern 2 oder 12 erhalten sollen. Entsprechende notwendige gesetzliche Anpassungen sollen vorbereitet werden, mit dem Ziel des Inkrafttretens zum 01.06.2022. In Vorbereitungauf die damit verbundenen kommendenAufgabenfindenimJobcenterderStadtMünsterbereitserstePlanungenstatt. gez. CorneliaWilkens Stadträtin Anlagen: AnlageA Glossar
Anlage A
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Anlage A zur V/0257/2022 Kurzüberblick Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter, die Endergebnisse des vergangenen Jahres sowie den aktuellen Stand der Zielerreichung bezogen auf die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbarten Ziele. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick über den Stand der Zielerreichung sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu geben, um seitens des Jobcenters – gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss – geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine unmittelbare Relevanz.
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Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (z. B. Umschulung). Aktivierungsquote der Langzeitleis- tungsbeziehenden (K3E2) Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in einer Maßnahme der aktiven A r- beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e- rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Familienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e- griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo- sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun- gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe- gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs- gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech- tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosen- quote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch- schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). KOL = Kind ohne Leistungsanspruch Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind. LB = Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge- setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech- tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe- rechtigten. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener- gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be- schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. NLB = Nicht Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan- spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. RLB = Regelleistungs-Berechtigte Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar- beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen mit anderem Status dazugehören. Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül- tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes- tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. SLB = Sonstige Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil- dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Veränderungsrate des Bestands der Lang- zeitleistungsbezie- henden (K3) Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts- wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein- barung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options- kommune) – z. B. Jobcenter Münster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0257/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.04.2022
- Erstellt
- 07.04.2022 15:43