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V/0257/2022

Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster

Vorlagen 12.04.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 05.05.2022, TOP 13

Berichtsvorlage

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Anlage A

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V_0257_2022_Anlage_Glossar

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Berichtsvorlage

16601 Zeichen

V/0257/2022
V/0257/2022
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
BasisinformationendesJobcentersderStadtMünster
Beratungsfolge
05.05.2022 AusschussfürSoziales,Gesundheit,Verbraucherschutzund
Arbeitsförderung
Bericht
Bericht:
Die Bundesagenturfür Arbeit veröffentlichtGrundsicherungsdatennach dem SGB 2 grundsätzlich
nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies
bedeutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (zum Beispiel
nachträglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser
Wartezeit gelten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung
gestellt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene
Grundsicherungsdaten für den Berichtsmonat November 2021 vor. Um aktuellere Daten zur
Verfügungstellenzukönnen,werdendieDatenfürdieMonateDezember2021bisFebruar2022-
sofern möglich - entsprechend hochgerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifftneben
StrukturdatenundKennzahlenauchdieDatenzurZielerreichung.
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den
Daten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten
Monatenveröffentlichtwerden,abweichen.
Arbeitsmarktdaten (zum Beispiel Daten zu Arbeitslosen) werden ohne Wartezeit veröffentlicht.
AktuellerDatenstandisthierderMonatMärz2022.
1. Strukturdaten,KennzahlenundErgänzungsgrößen
Der starke Rückgang der Bedarfsgemeinschaften in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 hat sich seit
dem Jahreswechsel deutlich verlangsamt. Im aktuellen Berichtsmonat Februar bezogen 19.505
Jobcenter
13.04.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
FrauJürgensmeier
Telefon:492-9003
Juergensmeier@stadt-
muenster.de

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V/0257/2022
Personen in 9.763 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB 2 (siehe Abbildung 1). Im
Vergleich zum Vorjahresmonat ist ein Rückgang um rund 650 Bedarfsgemeinschaften bzw. -6,3
Prozent zu verzeichnen. Die Anzahl der Personen in den Bedarfsgemeinschaften hat sich in den
letzten 12 Monaten somit um ca. 1.350 Leistungsbeziehende verringert, dabei sind die Zahlen
leistungsbeziehenderFrauenundMännerinetwazugleichenTeilengesunken.
13.105erwerbsfähigeLeistungsberechtigtewarenimFebruar2022beimJobcenterderStadtMünster
gemeldet, davon waren 49,8 Prozent Frauen. Damit ist der Anteil der Frauen an allen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigen weiter leicht gestiegen und nähert sich dem Anteil der Männer an. Der Anteil
der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit beläuft sich im
Februar 2022 auf 36,7 Prozent und ist gegenüber dem Vorjahresmonat (36,8 Prozent) nahezu
unverändert.
Erfreulich ist, dass bei der Zielgruppe der 15 bis 24-jährigen erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden
weiterhin ein überdurchschnittlich starker Rückgang um 8,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat
zu verzeichnen ist. Dem entgegen stehen die älteren Leistungsbeziehenden ab 55 Jahren. Ihr Anteil
an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hat sich von 17,8 Prozent im Februar 2021 auf 19,4
ProzentimFebruar2022erhöht.
DieZahldererwerbstätigenLeistungsbeziehendenhatsichbeirund3.500Personenstabilisiert.
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster
Rund 4,3 Mio. Euro verausgabt das Jobcenter der Stadt Münster aktuell monatlich für die Leistungen
zumLebensunterhalt,circa4,6Mio.EurosindesfürdieLeistungenfürUnterkunftundHeizung(siehe
Abbildung 2). Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2021 liegt bei den Leistungen zum
LebensunterhalteinRückgangum4,0ProzentundbeidenLeistungenfürUnterkunftundHeizungum
2,8Prozentvor.DiesentsprichtderEntwicklungderAnzahlleistungsberechtigterPersonen.

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V/0257/2022
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster
In Münster betrug die Arbeitslosenquote im März 2022 rechtskreisübergreifend 4,3 Prozent.
Gegenüber dem Vorjahresmonat ist dies ein Rückgang um 0,9 Prozentpunkte (siehe Abbildung 3).
DieArbeitslosenquoteimRechtskreisSGB 2verbleibtseitJahresbeginnkonstantbei2,9Prozentund
liegtsomitum0,3ProzentpunkteunterdemErgebnisdesVorjahresmonats.
Die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB 2 ist mit 4.991 Personen unter die 5.000er Marke
gesunken. Der Anteil der Arbeitslosen aus dem Rechtskreis SGB 2 an der Gruppe aller in Münster
gemeldeten Arbeitslosen ist weiter steigend und beträgt im März 65,9 Prozent. Im März 2021 lag der
Anteilbei60,5Prozent.
Vonden 4.991 gemeldeten Arbeitslosen beim Jobcenter der Stadt Münster sind 55,2 Prozent Männer
und 44,8 Prozent Frauen. In NRW und im Bund liegt eine ähnliche Verteilung der Geschlechter vor.
Die Anzahl der arbeitslosen Frauen und Männer hat sich im Vergleichzum Monat März 2021 jeweils
umrund9Prozentreduziert,beideGeschlechterkonntenalsoimgleichenMaßvondenverbesserten
BedingungenamArbeitsmarktprofitieren.InNRWistdieAnzahlderarbeitslosenFrauenimSGB2im
Vergleich zum Vorjahresmonat um 5,2 Prozent gesunken, die Zahl der arbeitslosen Männer um 7,0
Prozent. Auf Bundesebene hat sich die Anzahl der arbeitslosen Frauen im SGB 2 im gleichen
Zeitraumum4,8ProzentunddieAnzahlderarbeitslosenMännerum6,2Prozentreduziert.
Vom Rückgang der Arbeitslosigkeit besonders begünstigt sind Jugendliche und junge Erwachsene
sowie Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Um 13,2 Prozent hat sich die Zahl der
Arbeitslosen im Alter von 15 bis 24 Jahren im Rechtskreis SGB 2 verringert (-13,8 Prozent in NRW
und -13,9 Prozent auf Bundesebene). Auch die Zahl der ausländischen Arbeitslosen hat sich
innerhalb eines Jahres mit einem Rückgang um 15 Prozent in Münster überdurchschnittlich stark
reduziert(-6,4ProzentinNRWund-6,0ProzentaufBundesebene).
Trotz der positiven Veränderungen am Arbeitsmarkt sind die Zahlen bei den arbeitslosen Menschen
mit Schwerbehinderung weiter gestiegen. Im März 2022 waren 403 schwerbehinderte Menschen im
Rechtskreis SGB 2 gemeldet. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist dies ein Anstieg um 11,3Prozent
(NRW: +0,7 Prozent, Bund: +0,2 Prozent). Dies ist eine Veränderung im Vergleich zum Beginn der
Coronakrise, als Arbeitnehmende mit Schwerbehinderung im Vergleichzu anderen Personengruppen
noch relativ wenig vom Einbruch des Arbeitsmarktes betroffen waren. Begründet liegt dies
insbesondere darin, dass aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes von schwerbehinderten
Beschäftigten der Arbeitgeber vor einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einholen
muss. Bei betriebsbedingten Kündigungen (zum Beispiel aufgrund wirtschaftlicher Notlage,
Betriebsauflösung und Insolvenz) hat aber auch das Integrationsamt kaum Handlungsspielraum, um
eine Kündigung abzuwenden. Die Entlassungen schwerbehinderter Menschen erfolgen somit
zeitverzögert. Hinzu kommt, dass die schon unter normalen Bedingungen erschwerte Suche nach
einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt durch die Coronakrise für schwerbehinderte
Menschennochmehrverstärktwurde.DieserEffekthatsichnochnichtwiederaufgelöst.

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Abbildung 3: Arbeitsmarkt - Daten der Bundesagentur für Arbeit
ImBerichtsmonatNovember2021wareninsgesamt75PersonenmitmindestenseinerSanktionbeim
Jobcenter der Stadt Münster gemeldet, davon 52 Männer (69 Prozent) und 23 Frauen (31 Prozent).
Nach pandemiebedingt sehr geringen Fallzahlen in den Jahren 2020 und 2021ist die Zahl der
Sanktionen nun wieder leicht ansteigend (siehe Abbildung 4). Die Sanktionsquote liegt im November
in Münster bei 0,6 Prozent. Die Sanktionsquoten des Landes NRW und des Bundes liegen mit 1,0
Prozentbzw.1,4Prozentweiterhindarüber.
Die Höhe der Leistungskürzung betrug im November durchschnittlich 66,06 Euro. In Nordrhein-
WestfalenundimBundliegtderKürzungsbetragmit82,26Eurobzw.87,75Eurodeutlichdarüber.

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*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert
geschlossen werden kann, anonymisiert.
Abbildung 4: Sanktionen - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Im vierten Quartal 2021 wurden insgesamt 76 Verfahren zur Prüfung einer Ordnungswidrigkeit
eingeleitet (vgl. Abbildung 5). Insgesamt 10 Bußgeldbescheide wurden im Quartal rechtskräftig. Die
Höhe des Bußgeldes betrug in 60 Prozent der Fälle maximal 200 Euro, 20 Prozent der Bescheide
beliefen sich auf 200 bis 500 Euro und weitere 20 Prozent der Bescheide enthielten ein Bußgeld von
mehrals500Euro.
Abbildung 5: Ordnungswidrigkeiten - Daten Jobcenter Münster
Zum 01.11.2020 wurden die Beratungsleistungen des Perspektivzentrums1 neu strukturiert. Das
Angebot konzentriert sich nun auf zwei Maßnahmen: „Impulse für Erwerbsarbeit“ und „Jetzt ich! –
Impulse für Alleinerziehende“. In der nachfolgenden Abbildung werden sowohl die Eintritte als auch
die Anzahl der Teilnahmen in den Angeboten des Perspektivzentrums von Januar bis März 2022
dargestellt. In Summe sind 12 Personen in eine der beiden Maßnahmen eingemündet, davon waren
1 DasPerspektivzentrumistseit2015einhauseigener,nachAZAV(Akkreditierungs-undZulassungsverordnungArbeitsförderung)
zertifizierterBildungsanbieterimJobcenterderStadtMünster.DieAngebote"ImpulsefürErwerbsarbeit"und„Jetztich!–Impulsefür
Alleinerziehende“bietenerwerbsfähigenLeistungsberechtigtenab25JahrenniedrigschwelligeindividuelleBeratungsangebote,
überwiegendimEinzelcoaching.

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zwei Drittel Frauen. Insgesamt 76 Personen haben im Jahr 2022 bislang an einem Angebot des
Perspektivzentrums teilgenommen2, der Anteil der Frauen an allen Teilnehmendenliegt hier ebenfalls
bei66Prozent(sieheAbbildung6).
Abbildung 6: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster
2. Zielerreichung
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf
Grundlage der Jahresfortschritts- bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T-0
überprüft,dasheißt,dieErgebnissesetzensichwiefolgtzusammen:
 Dezember:DatenstandT-0(=DatenohneWartezeit)
 November:DatenstandT-1(=DatenmiteinemMonatWartezeit)
 Oktober:DatenstandT-2(=DatenmitzweiMonatenWartezeit)
 Januar bis September: Datenstand T-3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit, die Daten
sinddamitfestgeschrieben)
DaDatenmituntererfassterWartezeit(DatenständeT-0bisT-2)jedochnichtveröffentlicht
werdendürfen,werdendieseDaten–wieeingangserläutert–hochgerechnetundalsPrognose
ausgewiesen.Esistnichtauszuschließen,dassdieseDatenamJahresendevonder
tatsächlichenZielnachhaltungzwischendemLandNRWundderStadtMünsteringeringem
Maßeabweichen.
2 DieDifferenzzudenEintrittenergibtsichausderAnzahlanPersonen,diebereitsindenMonatenzuvoreingemündetwarenund
weiterhinteilnehmen.

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a) Integrationen
Der mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS NRW)
vereinbarte Zielwert für das Jahr 2022 sieht bei der Anzahl der Integrationen einen Zuwachs um 2,5
Prozent gegenüber dem Vorjahr vor, der daraus resultierende Sollwert beläuft sich auf 2.997
Integrationenzum Jahresende (siehe Abbildung 7). Da die endgültigen Ergebnisse für den Dezember
2021 zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vorlagen, können sich nachträglich noch
geringfügigeÄnderungenbeimSollwertergeben.
Mit prognostizierten 452 erfolgreichen Integrationen in den Monaten Januar und Februar konnte der
unterjährigeSollwertum107Integrationenübertroffenwerden.
Abbildung 7: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt
Die Zielvereinbarung mit dem Land NRW sieht bei der Integrationsquote für 2022 eine Erhöhung
gegenüber dem Vorjahr um 2,8 Prozent vor. Der prognostizierte Jahreszielwert beträgt somit 21,8
Prozent (siehe Abbildung 8). Die für den Monat Februar 2022 hochgerechnete Integrationsquote
beläuftsichauf3,4Prozentundliegtdamitum0,9ProzentpunkteüberdemunterjährigenZielwert.

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Abbildung 8: Integrationsquote im Jahresfortschritt
Auf die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegration von Männern und Frauen wird auch
im Jahr 2022 besonderes Gewicht gelegt. Wie im Jahr zuvor wurde die Zielvereinbarung
diesbezüglich um einen Zielwert ergänzt. Der Abstand zwischen den Integrationsquoten von Frauen
und Männern soll sich in 2022 gegenüber dem Vorjahrum 0,1 Prozentpunkte verringern. Das Ziel ist
erreicht,wennderAbstandamJahresendemaximal9,8Prozentpunktebeträgt(sieheAbbildung9).
In den ersten beiden Monaten des Jahres 2022 konnten sowohl Männer als auch Frauen von den
verbessertenBedingungen am Arbeitsmarkt profitieren, allerdings ist die Steigerung bei den Männern
deutlich ausgeprägter als bei den Frauen. Dies bedingt einen Anstieg des Abstands zwischen den
beiden Quoten. Für die Männer wird eine Integrationsquote von 4,3 Prozent im Jahresfortschritt für
denBerichtsmonatFebruarprognostiziert.Im Vergleichzu Februar2021konnte die Integrationsquote
um 1,4 Prozentpunkte gesteigert werden. Bei den Frauen wird für den Februar eine Quote von 2,5
Prozent erwartet, das ist ein Anstieg um 0,6 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahresmonat. Der
Abstand zwischen den beiden Integrationsquoten beträgt 1,8 Prozentpunkte, der Zielwert wird damit
aktuellgeringfügigum0,8Prozentpunkteverfehlt.
Abbildung 9: Integrationsquote der alleinerziehenden Frauen im Jahresfortschritt
b) Langzeitleistungsbezug
Mit dem Land NRW wurde für das Jahr 2022 eine Verringerung des Bestandes der
Langzeitleistungsbeziehendenum0,2ProzentgegenüberdemVorjahrvereinbart.DerZielwertbeläuft
sich somit auf einen Jahresdurchschnittswert von maximal 9.242 Langzeitleistungsbeziehenden
(siehe Abbildung 10). Langzeitleistungsbezug liegt vor, wenn innerhalb der letzten 24 Monate
mindestens 21 Monate Leistungen nach dem SGB 2 bezogen wurden. Beim Jobcenter der Stadt
Münster waren im Durchschnitt der Monate Januar und Februar 9.226 Langzeitleistungsbeziehende
gemeldet.DerunterjährigeSollwertwirdimFebruarum47Personenunterschritten.

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Abbildung 10: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt
In Bezug auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde mit dem MAGS
eine Steigerung des Vorjahreswertes um 2,4 Prozent vereinbart. Der Jahressollwert beträgt somit
1.458 Integrationen (siehe Abbildung 11). Bis einschließlich Februar sind hochgerechnet 224
Integrationen von Langzeitleistungsbeziehenden erfolgt, der unterjährige Sollwert wird um 84
Integrationenüberschritten.
Abbildung 11: Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt
FazitundAusblick:
Die Wirtschaft in Deutschland hat sich in der zweiten Jahreshälfte 2021 und zu Beginn des Jahres
2022 zunehmend von den Auswirkungen der Corona-Pandemie erholt, wenngleich die
coronabedingten Einschränkungen, Lieferengpässe und Inflationsrisiken den Aufschwung
ausgebremst haben. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm deutlich zu und die

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V/0257/2022
Arbeitslosigkeit ist in Deutschland so niedrig wie zuletzt vor Beginn der Pandemie. Die Zahl der
gemeldetenoffenenStellenerreichtneueHöchstwerte.
DurchdenrussischenAngriffaufdieUkrainehabensichdieAussichtenallerdingsdeutlicheingetrübt.
Die Unsicherheiten, insbesondere in Bezug auf die Energieversorgung, die globalen
Handelsbeziehungen und die Inflation, haben sich deutlich erhöht. Die Auswirkungen der
Flüchtlingsbewegungensindunklar.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) geht in seiner neuesten
Arbeitsmarktprognose davon aus, dass die weitere wirtschaftliche Erholung durch den Krieg in der
Ukraine deutlich ausgebremst wird. Nach einem Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts in 2021 um 2,9
Prozent, wird für 2022 ein Wachstumum 1,5 Prozent prognostiziert. Dennoch erwartet das IAB, dass
sich der Arbeitsmarkt als robust erweisen wird, mit einem weiteren leichten Zuwachs bei den
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und einem Rückgang der Arbeitslosigkeit. Das IAB-
ArbeitsmarktbarometersteigtimMärzleichtauf105,1Punkte.
Risiken bestehen neben dem weiteren Kriegsverlauf in Lieferengpässen, hohen Energie- und
Rohstoffpreisenund in dem weiterhin ungewissenVerlaufder Coronapandemie.Die Lockerungender
EinschränkungenwerdenjedochdieLagefürdieGastronomieunddenHandelverbessern.
Bei der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder am 7. April 2022 wurde beschlossen, dass die Geflüchteten aus der Ukraine analog zu den
anerkannten hilfsbedürftigen Asylsuchenden in Zukunft Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern 2
oder 12 erhalten sollen. Entsprechende notwendige gesetzliche Anpassungen sollen vorbereitet
werden, mit dem Ziel des Inkrafttretens zum 01.06.2022. In Vorbereitungauf die damit verbundenen
kommendenAufgabenfindenimJobcenterderStadtMünsterbereitserstePlanungenstatt.
gez.
CorneliaWilkens
Stadträtin
Anlagen:
AnlageA
Glossar

Anlage A

1433 Zeichen

Anlage A zur V/0257/2022
Kurzüberblick
Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter, die
Endergebnisse des vergangenen Jahres sowie den aktuellen Stand der Zielerreichung bezogen
auf die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
vereinbarten Ziele.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick
über den Stand der Zielerreichung sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu
geben, um seitens des Jobcenters – gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss –
geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen.
Finanzierung
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
X überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Keine unmittelbare Relevanz.

V_0257_2022_Anlage_Glossar

9040 Zeichen

Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) 
 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ 
Weiterbildung (z. B. Umschulung). 
Aktivierungsquote  
der Langzeitleis-
tungsbeziehenden 
(K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden  in einer Maßnahme der aktiven A r-
beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden 
gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e-
rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige 
zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen 
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl 
der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen 
und den mithelfenden Familienangehörigen.  
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e-
griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo-
sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie  
beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich 
in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen 
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun-
gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe-
werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. 
 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft 
miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe-
gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs-
gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und 
sonstige Bedarfsgemeinschaften. 
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem 
statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten 
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). 
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, 
die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. 
gE = gemeinsame Einrichtung 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie 
Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des 
kommunalen Trägers.  
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen 
Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf 
Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation

des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend 
der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
Jugendarbeitslosen-
quote 
Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) 
und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch-
schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung). 
KOL = Kind ohne Leistungsanspruch 
Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf 
durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind.  
 
LB = Leistungsberechtigte 
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge-
setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech-
tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe-
rechtigten. 
 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, 
Neben- und Heizkosten).  
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener-
gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 
Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 
15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen 
die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. 
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be-
schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. 
Nachhaltigkeitsquote 
(K2E3) 
Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten 
(Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in 
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter 
sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. 
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den 
üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. 
NLB = Nicht Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan-
spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. 
 
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften 
Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich

differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. 
 
RLB = Regelleistungs-Berechtigte 
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar-
beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für 
Unterkunft und Heizung. 
 
RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich 
können auch Personen mit anderem Status dazugehören. 
 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse 
durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül-
tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  zum 
Stichtag (Nenner).  
S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes-
tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. 
 
SLB = Sonstige Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen 
erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend 
zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil-
dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe.  
 
Veränderungsrate des 
Bestands der Lang-
zeitleistungsbezie-
henden (K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der 
Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts-
wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein-
barung). 
zkT = zugelassener kommunaler Träger  
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options-
kommune) – z. B. Jobcenter Münster

Beratungsverlauf (1)

05.05.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0257/2022
Typ
Vorlagen
Datum
12.04.2022
Erstellt
07.04.2022 15:43