2008/0278
Verkauf von 25,1 % der Geschäftsanteile an der KTS Kanaltechnik Südhessen GmbH durch die EAG Entsorgungs AG
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2008/0278
5039 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
12.06.2008
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I
Beteiligungscontrolling
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Nichtöffentlich:
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2008/0278
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Verkauf von 25,1 % der Geschäftsanteile an der KTS Kanaltechnik Südhessen GmbH
durch die EAG Entsorgungs AG
Vorlage vom: 10.06.2008
Beschlussvorschlag:
Dem Verkauf von 25,1 % der Geschäftsanteile an der KTS Kanaltechnik Südhessen GmbH durch
die EAG Entsorgungs AG wird zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
2
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 10.06.2008
Begründung:
Die EAG Entsorgungs-AG (EAG) beabsichtigt alle noch von ihr gehaltenen Geschäftsanteile
(25,1 %) der KTS KanalTechnik Südhessen GmbH (KTS) zu verkaufen. Interesse an einem
Erwerb der Anteile haben sowohl der Mitgesellschafter Meinhardt Städtereinigung GmbH &
Co. KG (MKG) als auch andere Interessenten bekundet. Eine Entscheidung, an wen veräu-
ßert wird, ist noch nicht gefallen.
Die mittelbare Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die HEAG AG, die HEAG
Südhessische Energie AG (HSE) und die EAG Entsorgungs-AG beträgt 12,61 % und würde
sich auf 0 % reduzieren.
Gegenstand der KTS KanalTechnik Südhessen GmbH ist die Untersuchung, Reparatur, In-
standsetzung, Reinigung, Überwachung und Unterhaltung von Abwasserkanälen, Abwasser-
leitungen und –anlagen und damit verbunden oder damit im Zusammenhang betriebenen
technischen und organisatorischen Einrichtungen sowie die Ausführung sämtlicher hierfür
erforderlicher Arbeiten, Dienst- und Werkleistungen einschließlich der Entsor-
gung/Verwertung der dabei anfallenden Reststoffe und des Kanalnotdienstes. Die Gesell-
schaft ist berechtigt, sämtliche Leistungen zu erbringen, die dem Unternehmensgegenstand
direkt oder indirekt zu dienen geeignet sind.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 202.400 €.
Die Veräußerung soll aus folgendem Grund erfolgen: Bei der KTS ist aufgrund der andau-
ernden Verlustsituation des Unternehmens ein Kapitalfehlbetrag entstanden. Per 31. De-
zember 2006 betrug dieser „nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag“ 59.479,22 €. Die-
se Überschuldung wurde durch eine Rangrücktrittserklärung für ein Darlehen des Gesell-
schafters MKG beseitigt. Anderenfalls würde eine Insolvenz-Antragspflicht entstehen.
Der geprüfte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2007 liegt noch nicht vor. Es ist davon
auszugehen, dass das Jahresergebnis bei ca. minus 2.000 € liegen wird. Zum 30. April 2008
ist wiederum ein negatives Ergebnis zu Höhe von 90.000 € entstanden.
Der Beteiligungsansatz für die KTS ist bei der EAG in den vergangenen Jahren vollständig
abgeschrieben worden. In Anbetracht der negativen wirtschaftlichen Entwicklung der KTS in
den vergangenen Jahren und der fehlenden Perspektive hat die EAG kein Interesse, zusätz-
liche Finanzmittel in die Gesellschaft einzubringen und somit weitere finanzielle Risiken ein-
zugehen.
Die KTS muss nun eine Verlängerung ihrer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr
beantragen. Hierfür muss ein Eigenkapital in Höhe von 44.000 € nachgewiesen werden. Ü-
ber dieses Eigenkapital verfügt die KTS nicht. Aus diesem Grunde müssten die Gesellschaf-
ter entsprechend ihrer Geschäftsanteile eine Bürgschaft übernehmen. Für die EAG würde
dies die Übernahme einer Bürgschaft von 11.000 € für die KTS bedeuten. Der Vorstand der
EAG lehnt aus den o. g. Gründen die Übernahme dieser Bürgschaft ab. Die MKG wäre be-
reit, die Bürgschaft in voller Höhe zu übernehmen, wenn die EAG die von ihr gehaltenen
Geschäftsanteile an der KTS auf die MKG überträgt. Angesichts der wirtschaftlichen Situati-
on der Gesellschaft sollen die Anteile für
…
einen symbolischen Preis von 1 € übertragen werden. Dieser Kaufpreis ist angesichts der
Tatsache, dass der Beteiligungsansatz für die KTS bei der EAG vollständig abgeschrieben
3
ist, angemessen. Da ohne weitere Sanierungsversuche eine Insolvenz der KTS bevorstünde,
ist die Übernahme der Anteile durch MKG auch aus Sicht der EAG vorteilhaft.
Die Erfüllung von Aufgaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird durch die Anteilsüber-
nahme nicht beeinträchtigt, da die bestehenden vertraglichen Beziehungen zur KTS (Auftrag
des EAD über Kanalreinigung und TV-Untersuchung der Kanalisation) von der Veränderung
der Beteiligungsverhältnisse unangetastet bleiben. Vielmehr wird durch die geplante Sanie-
rung der KTS deren Bestand und damit die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen für
die Zukunft gesichert.
Darmstadt, 10.06.2008
Der Dezernent I
Walter Hoffmann
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0278
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.06.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00