1026/2020
Städtische Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise: Sachstandsmitteilung
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Mitteilung Ausschuss
22984 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
OB/01
Vorlagen-Nummer 07.04.2020
1026/2020
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Hauptausschuss 07.04.2020
Städtische Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-
Krise: Sachstandsmitteilung
Der hier dargestellte Sachstand gibt einen aktuellen Überblick über die aktuellen städtischen Maß-
nahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise. Die Darstellung
erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Erst zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Gesamtschau
auf alle erfolgten Maßnahmen und die Auswirkungen der Krise möglich (s. auch 1048/2020).
I) Zum aktuellen Sachstand teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Auch bei der Bewältigung der Corona-Krise genießt die Gesundheit der Bevölkerung höchste Priori-
tät. Die Verwaltung hat sehr zügig auf die sich abzeichnende Krise reagiert und nach Beratung der
1. Ämterrunde am 28.02.2020 den Krisenstab einberufen. Dieser hat am 04.03.2020 zum ersten Mal
getagt.
Die eingeleiteten Maßnahmen dienen dem Ziel, die Ausbreitung der Infektionen so weit zu verlang-
samen, dass die Gesundheitssysteme nicht überfordert werden.
Damit verbunden sind vorübergehend erhebliche Einschränkungen sowie mittel- und langfristige Kon-
sequenzen für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben, die jeweils nach dem Gebot der Ver-
hältnismäßigkeit umgesetzt werden.
Die Verwaltung hat darüber hinaus eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die negativen Auswir-
kungen auf Einwohner*innen, Unternehmen, Institutionen, Kulturschaffende, Träger und Vereine so
gering wie möglich zu halten.
Diese flankieren die diversen Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene und ergänzen diese mit
Blick auf die kommunalen Anforderungen sinnvoll. Dabei gilt, dass Maßnahmen der Stadt Köln gezielt
dort ansetzen, wo die Maßnahmenpakete von Bund und/ oder Land keine Hilfe ermöglichen. Eine
Doppelförderung soll damit ausgeschlossen werden.
Die Hilfen der Stadt Köln setzen sich insbesondere zusammen aus zusätzlichen Maßnahmen auf der
Aufwandsseite, aber auch Maßnahmen zur kurzfristigen Liquiditätsunterstützung von Wirtschaft und
Stadtgesellschaft.
Für alle Positionen gilt, dass durch die Corona-Krise in der Regel auch Mindererträge zu erwarten
sind, deren Höhe sich jetzt noch nicht abschließend beziffern lässt.
Die Maßnahmen fallen, je nach Aufgabenbereich, unterschiedlich aus und sind zum Teil nicht direkt
monetär zu bewerten, haben aber Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Wirtschaft, die Träger
und Institutionen. In welchem Umfang sie später durch Kostenerstattungen refinanziert werden kann,
steht noch nicht fest. Es werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft.
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Am 26.03.2020 hat der Rat der Stadt Köln mit Punkt 5 seines Beschlusses (AN/0437/2020) die Ver-
waltung beauftragt, „ein kommunales Hilfsmaßnahmenpaket von bis zu 45 Mio. Euro aufzulegen. Be-
sondere Aufmerksamkeit und Unterstützung brauchen die Menschen, die ohnehin in prekären Situati-
onen leben und arbeiten. Es müssen vor allem Menschen und Einrichtungen unterstützt werden, die
weder Mittel von der EU, vom Bund oder vom Land NRW erhalten.“
Differenziert nach Dezernaten bilden sich die Unterstützungsleistungen wie folgt ab:
Unterstützungsmaßnahmen aus dem Bereich der freiwilligen Leistungen der Sozialverwaltung, des
Klima- und Umweltschutzes
Zum Erhalt des notwendigen Hilfesystems durch Sicherstellung der Liquidität von Leistungs-
anbietern im Jugend- und Sozialbereich wurden und werden kurzfristig die im Haushalt freige-
gebenen Fördermittel in Höhe bis zu insgesamt 75 % (3. Quartal) vorgezogen verausgabt. Die
Gesamtsumme beläuft sich auf ca. 15,73 Mio. €.
Im Bereich der Integrationshelfer fallen monatlich ca. 1,5 Mio. € an, für die Monate März, April
und Mai also 4,5 Mio €.
Zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit, sowie zum Erhalt und teilweise erforderlichen Ausbau
der entsprechenden Versorgungsstrukturen entstehen Kosten, die derzeit nur teilweise bezif-
fert werden können. Zu den Maßnahmen gehören beispielhaft die Care Pakete (ca. 51.000 €
für einen Monat, für die Monate März, April und Mai demnach 153.000 €) und die Neuorgani-
sation von Kleiderkammern, die vermehrt nachgefragt werden.
Für das Kommunale Beschäftigungsförderprogramm KomProArBeit erfolgte eine Ermächti-
gungsübertragung in Höhe von 300.000 €, die in diesem Jahr durch die veränderte Situation
nicht mehr unmittelbar umgesetzt werden können. Über die Verwendung der Mittel ist eine po-
litische Beschlussfassung erforderlich.
Im Hinblick auf die durch die Corona-Pandemie entstandene schwierige wirtschaftliche Situa-
tion der Pflegedienste erfolgt im April 2020 eine Abschlagszahlung auf die Investitionskosten-
pauschale nach APG NRW in Höhe von 75 % der beantragten Förderung.
Die Zahlung erfolgt an alle Kölner Pflegedienste, die fristgerecht einen Antrag bis zum
01.03.2020 gestellt haben, die über einen gültigen Versorgungsvertrag verfügen und eine Be-
rechnung auf Basis der im Vorjahr mit den Pflegekassen und Beihilfestellen abgerechneten
Beträge vorgelegt haben. Als Jahresbudget sind 5.764.757,00 € eingeplant, davon werden
75% (max. 4.323.567,00 €) vorzeitig ausgezahlt.
Das Gesundheitsamt hat, um die Menschen in Köln in dieser Krise zu unterstützen, bestmög-
lich zu schützen, zu informieren, zu beraten und zu betreuen, in den letzten Wochen die origi-
näre Arbeit auf wenige Notbereiche begrenzt. Aus diesem Grund finden seit dem 04.03.20
keine Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) statt. Daraus entstehen Minderer-
träge (ca. 1.800 Belehrungen/monatlich = 1.800 € x 25 € = 45.000 €/ Einnahmeverlust pro
Monat).
Zur Fortführung der Förderprogramme im Bereich des Klima- und Umweltschutzes erfolgen
vorgezogene Auszahlungen der Fördermittel/Transferauszahlungen in Höhe bis zu insgesamt
75 % (3. Quartal) sowie individuelle Vereinbarungen zur Projektlaufzeitverlängerungen.
Unterstützungsmaßnahmen aus dem Bereich Bildung, Jugend und Sport
Zur Unterstützung der in dieser Krisensituation besonders belasteten Familien hat die Stadt
auf Ertrage in Höhe von rund 8,2 Mio. € an Elternbeiträgen für Kitas und Tagespflege sowie
1,98 Mio. € für die OGTS (rd. 10,2 Mio. €) verzichtet.
Nach Einigung der Kommunalen Spitzenverbände über die Beteiligung des Landes an der
Beitragserstattung (Kindertageseinrichtungen, OGS und Tagespflege) wird das Land den Ap-
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ril-Beitrag an die Eltern erstatten und will hiervon die Hälfte übernehmen. Demnach werden
auf Antrag 50% des tatsächlichen Ertragsausfalls mit Stand vom 01.04.2020 vom Land erstat-
tet. Aktuell wird mit rund 4 Mio. € Landeserstattung für alle drei Einrichtungsarten gerechnet.
Es verbleibt somit eine Belastung in Höhe von 6,2 Mio. Euro für den städtischen Haushalt.
Die Stadt Köln hat zugesagt, dass Kosten bei den von der Stadt Köln geförderten Trägern und
Institutionen aus dem Bereich Bildung, Jugend und Sport auch dann als förderfähig angese-
hen werden, wenn Veranstaltungen Corona-bedingt nicht durchgeführt werden können.
Alle strukturellen (institutionellen) Förderungen bleiben unbeschadet erhalten, auch wenn auf
Grund der Krise Leistungen nicht oder nur teilweise erbracht werden können.
Nachweislich bereits entstandene Kosten im Projektbereich, wie z.B. für Ferienmaßnahmen,
werden erstattet, auch wenn Förderrichtlinien dies bislang nicht vorsehen und auch wenn die-
se Leistungen nicht oder nur teilweise erbracht werden können.
Die Rheinische Musikschule wird ihren Schülerinnen und Schülern die Gebühren pauschal für
einen Monat gutschreiben. Das entspricht einem Einnahmeverlust von ca. 300.000 €. Zur Un-
terstützung der Dozierenden veranschlagt die Verwaltung rd. 120.000 €. Diesen zusätzlichen
Hilfen steht keine finanzielle Gegenleistung in Form eines Teilnehmerentgelts entgegen (Min-
dererträge).
Um die Kölner Sportvereine zu unterstützen, wurde ein Notfallfonds entwickelt, den die Stadt
Köln mit 300.000 € ausstattet. Das Volumen ist vom Stadtsportbund zunächst als auskömm-
lich attestiert worden. Wenn sich darüber hinaus ein weiterer Bedarf ergibt, wird nachgesteu-
ert. Die Mittel des Notfallfonds sollen dazu dienen, die für die Kölner Sportvereine durch die
Corona-Krise verursachten Einnahmeausfälle und Kostensteigerungen abzumildern und ihre
Existenz in der Krise zu sichern. Die genannte Summe soll durch zusätzliche Spenden von
Dritten (Sponsoren) erhöht werden.
Zur Unterstützung der freiberuflichen Dozentinnen und Dozenten bei der VHS veranschlagt
die Verwaltung rd. 278.000 €. Die Zahlungen sind über den Haushaltstitel „Honoraraufwen-
dungen“ abgedeckt. Ihnen steht jedoch keine finanzielle Gegenleistung in Form eines Teil-
nehmerentgelts entgegen. Der Ausfall der Entgelte kann derzeit noch nicht beziffert werden.
Das Land NRW hat den nach Weiterbildungsgesetz NRW anerkannten Trägern eine Erstat-
tung der Einnahmeausfälle in Aussicht gestellt, diese würden dann angerechnet werden.
KidS hält präventiv ein Quarantäneangebot für infizierte Kinder bzw. solche, die im Rahmen
des Kontaktpersonenmanagements identifiziert wurden, vor.
Zur Einrichtung eines Quarantäneangebots werden insgesamt 800.300 € veranschlagt.
Weiterhin besteht ein Mehraufwendungsbedarf in Höhe von 391.000 € (100% Sachaufwen-
dungen) für das freie Trägerangebot der Leuchtfeuer Heimspiel gGmbH am Helmholtzplatz in
Ehrenfeld.
Unterstützungsmaßnahmen aus dem Bereich Wirtschaft
Die wesentlichen, heute bekannten Maßnahmen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebe-
ne werden laufend ausgebaut. Der jeweils aktuelle Stand wird auf den diversen Kommunikati-
onskanälen der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH kommuniziert.
Der Newsletter der KölnBusiness Wirtschaftsförderung informiert regelmäßig und aktuell und
kann abonniert werden.
Neben der umfangreichen Informations- und Kontaktmöglichkeit auf der Sonder-Website der
Wirtschaftsförderung bietet die KölnBusiness auch einen telefonischen Service für konkrete
Fragen und Anliegen der Unternehmen.
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Die Maßnahmen der Stadt Köln wurden bereits zur letzten Sitzung des Wirtschaftsausschuss
in einer Mitteilung (0964/2020) dargestellt. Eine aktualisierte Fassung wird für den Wirt-
schaftsausschuss am 23.04.2020 erstellt.
Klubkomm: Die Stadt Köln richtet einen Notfallfonds zur Struktursicherung für durch die
Corona-Pandemie betroffenen Livemusikspielstätten in Köln ein (gesonderter Be-
schluss/Vorlage (DE) in Vorbereitung).
LitCologne: Einmalige Anschubfinanzierung für die Ausrichtung in 2021 (gesonderter Be-
schluss/Vorlage (DE) in Vorbereitung).
Das seit dem Jahr 2011 bestehende Zentrenbudget ("Konzept und die Förderrichtlinie zur Ak-
tivierung privater Initiativen in Geschäftszentren"), das dafür eingesetzt wird, die Kölner Ge-
schäftszentren und Nahversorgungslagen im Sinne des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
zu stabilisieren und zu stärken und hat sich im Laufe der Jahre als wertvolles Instrument er-
wiesen.
Für den Haushalt 2020 stehen für das Zentrenbudget rd. 30.000 € zur Verfügung. Um die Ge-
schäftszentren Zentren und Interessengemeinschaften angemessen unterstützen zu können,
wäre eine Ausweitung des Budgetrahmens auf ca. 100.000 € notwendig. Diese Mittel könnten
aus dem Budget von 15 durch Verschiebungen bereitgestellt werden.
Unterstützungsmaßnahmen aus dem Bereich Kunst und Kultur
Es wird geprüft, ob das Gürzenich Orchester an Orchesteraushilfen mit dem Status freie Musi-
kerinnen und Musiker alle Honorare der in der Zeit zwischen dem 12. März 2020 und dem 21.
April 2020 vereinbarten Proben, Konzerte und Vorstellungen in Höhe von 65.000 € zahlt.
Der Museumsdienst rechnet mit Mindererträgen in Höhe von 100.860 € auf Grund abgesagter
Veranstaltungen. Freiberufliche Museumspädagogen (Status: Solo-Selbständige):
Für die Veranstaltungen, die im Zeitraum 14.3. – 19.4. abgesagt werden, erhalten die Solo-
Selbständigen des Museumsdienstes (d.h. die freiberuflichen Museumspädagogen) eine Aus-
fallhonorierung in Höhe von 75% des vereinbarten Honorars.
Weiterhin greift die vom Rat der Stadt Köln in seiner letzten Sitzung bewilligte Erhö-
hung der Honorare. Sie gilt rückwirkend ab dem 1.1.2020 und wird nun umgesetzt,
was die Einkommenssituation bezogen auf die Honorierung vergebener Aufträge um
ca. 35% verbessert.
Das Kulturamt hat für die Kölner Kulturszene und die Kulturschaffenden einen Notfallfonds in
Höhe 3 Mio. € aufgelegt. Der Notfallfonds dient der weiteren Struktursicherung von freien Kul-
tureinrichtungen in coronabedingten Krisensituationen. Der Notfallfonds ist ein städtisches So-
forthilfeprogramm, das sich an geförderte freie Kulturbetriebe und Vereine richtet, die durch
die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätseng-
pässe geraten sind.
Bühnen Köln produzieren 1.500 Mehrweg-Atemschutzmasken in der Woche. Diese werden
nur noch an den Krisenstab zur Verteilung nach Prioritäten vergeben.
Kostenlose 3-monatige Nutzung für Kölner/Innen des Onlineangebotes der Stadtbibliothek.
1.942 Anmeldungen sind in den vergangenen zwei Wochen eingegangen. (Normaler Beitrag
zur 3-Monatsmitgliedschaft: 13€ )
Unterstützungsmaßnahmen aus dem Bereich Finanzen
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Die Finanzverwaltung hat zur Unterstützung der Gewerbetreibenden und der lokalen Wirt-
schaft sehr frühzeitig unbürokratische Zahlungserleichterungen auf den Weg gebracht. Ge-
werbesteuerpflichtige können Anträge auf Absenkung der Gewerbesteuervorauszahlung beim
Steueramt stellen. Bis zum 06.04.2020 sind 1.178 Anträge in einem Gesamtvolumen von 36
Mio. Euro eingegangen. Mit Stand 02.04.2020 lagen für die Bereiche Grundbesitzabgaben,
Vergnügungssteuern, Zweitwohnungssteuern und Kulturförderabgabe insgesamt 262 Stun-
dungsanträge mit einem Volumen von knapp 4 Mio. Euro vor.
Darüber hinaus können bei den von der Stadt erhobenen Abgaben, insbesondere der Gewer-
besteuer, der Grundsteuer, den Abfall- und Straßenreinigungs- und Abwassergebühren, den
Vergnügungssteuern und der Kulturförderabgabe Anträge auf Stundung gestellt werden.
Wenn die Stundung der Vermeidung von Liquiditätsengpassen infolge der Corona-Epidemie
dient, können dabei auch Stundungszinsen erlassen werden. Derzeit liegen für den Bereich
der Gewerbesteuer 630 Anträge auf Stundung von mit einem Volumen von rund 40,4 Mio. Eu-
ro vor.
Darüber hinaus wurde die Möglichkeit eröffnet laufende Vollstreckungsmaßnahmen auszuset-
zen.
In den Bereichen Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, KITA / OGTS, Vergnügungssteuer
und Kulturförderabgabe werden Mahnungen derzeit ausgesetzt. Es handelt sich dabei um
Forderungen der Stadt, die der Höhe nach bereits vor der Corona-Krise festgesetzt und zur
Zahlung fällig waren. Grundsätzlich werden diese Forderungen in voller Höhe zu einem späte-
ren Zeitpunkt erfüllt. Praktisch hängt die Realisierbarkeit von der wirtschaftlichen Lage des
Schuldners zu dem späteren Zeitpunkt ab, weshalb Forderungsausfälle nicht ausgeschlossen
werden können.
Unterstützungsmaßnahmen aus dem Bereich Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Recht
Durch den Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungs- und Drehgenehmi-
gungen entstehen Mindererträge in Höhe von ca. 150.000,00 €.
Eine Erstattung der Sondernutzungsgebühr im Gaststättenwesen/Außengastronomie für den
Zeitraum, in dem die Außengastronomie aufgrund der Coronabeschränkungen nicht nutzbar
ist, ist geplant. In diesem Falle würde es sich um einen Betrag in Höhe von ca. 125.000 € pro
Monat handeln (ein entsprechender politischer Beschluss/ Vorlage in Vorbereitung).
Im Rahmen der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit aller im Gesundheitswesen der Stadt
Köln tätigen Einrichtungen unterstützt die Berufsfeuerwehr Köln u.a. durch die gesamtstädti-
sche Beschaffung und Verteilung von Hygienematerial und Schutzausrüstung. Die Kosten, die
hierdurch entstehen, sind derzeit noch nicht bezifferbar.
Unterstützungsmaßnahmen aus dem Bereich Mobilität und Liegenschaften
Bislang (Stand 01.04.2020) sind beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 32
Anträge eingegangen, in denen eine Stundung, Mieterleichterung, Nachlass, Reduzierung ei-
ner Pacht oder Miete begehrt wurde. In drei Fällen wurde eine Stundung von Erbbauzinsen
begehrt.
Die öffentlich-rechtlichen Wochenmarktgebühren für Markthändler*innen im Bereich „Non-
Food-Waren“ werden ab dem 19.3.2020 nicht mehr erhoben. Bereits eingezahlte Gebühren
werden später verrechnet. Bei einem Verkaufsverbot bis zum 30.06.2020 der Non-Food-Ware
wäre auf eine Gebührensumme in Höhe von ca. 94.000,00 € zu verzichten.
II) Weitere beispielhafte Maßnahmen des Krisenstabs und der Verwaltung
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Kommunikation:
Unabhängig von der individuellen Kommunikation, die vom Bürgertelefon „Corona“ und dem
Bürgertelefon der Berufsfeuerwehr geleistet wird, hat die Stadt Köln, gesteuert und durchge-
führt vom Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, eine Vielzahl von breit angelegten Bürger-
informations- und Kommunikationsmaßnahmen durchgeführt. Eine Übersicht über die Maß-
nahmen sind unter dem folgenden Link im Intranet zu finden:
http://intranet.verwaltung.stadtkoeln.de/imperia/md/content/aemteronline/13/13_kommunikatio
nsma%C3%9Fnahmen_corona_06_04_2020.pdf
Verwaltungsinternes Corona-Informationszentrum beim Presseamt der Stadt Köln
Zur Entlastung einzelner Dienststellen und zur Aufrechterhaltung eines einheitlichen Informati-
onsflusses innerhalb der Stadtverwaltung ist am 19. März das verwaltungsinterne Corona-
Informationszentrum bei Amt 13 gestartet. Es wird als zentrale Stelle zur Beantwortung und
zum Management einheitlicher Informationen etabliert. Primäre Aufgabe ist die Beantwortung
von Bürgerfragen nicht-medizinischer Art. Diese werden direkt vom Corona-
Informationszentrum beantwortet. Das Corona-Informationszentrum stellt seine Wordings
dem Bürgertelefon, der Online- und Social Media-Redaktion sowie der Pressestelle zur Ver-
fügung.
Infektionsschutzzentren
Inbetriebnahme von drei Infektionsschutzzentren, die von der Universitätsklinik, den Kliniken
der Stadt Köln, dem Gesundheitsamt und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) betrieben
werden:
Einrichtung eines Infektionsschutzzentrum linksrheinisch am 02.03.2020
Einrichtung eines Infektionsschutzzentrums rechtsrheinisch am 19.03.2020.
Einrichtung eines Infektionsschutzzentrums für Mitarbeitende ausschließlich für Ange-
hörige kritischer Infrastrukturen am 25.03.2020
Am Flughafen Köln/Bonn gibt es eine Station für Urlaubsrückkehrende, die durch die Feuer-
wehr mit entsprechendem Personal (Rettungskräfte und Notärzte) betrieben wird.
Indexfallmanagement
Das Indexmanagement befasst sich mit den positiv getesteten Personen. Hierzu zählt neben
der Zustellung einer Ordnungsverfügung auch der telefonische Kontakt zu den Betroffenen.
Die Betroffenen werden täglich angerufen und nach dem Gesundheitszustand befragt.
Kontaktpersonenmanagement
Das Kontaktmanagement befasst sich mit den Kontaktpersonen der positiv getesteten Men-
schen, um diese Personen unter Quarantäne zu stellen/ebenfalls eine Ordnungsverfügung
zuzustellen und bei Symptomen eine entsprechende Testung zu veranlassen.
Abfall- und Straßenreinigungsgebühren
Im Bereich der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren können Gewerbetreibende auf Antrag
die Gebühren stunden. Dabei gelten die stadtweit einheitlichen Stundungsregelungen.
Kita und Offener Ganztag (OGTS)
Die Träger des Offenen Ganztags stehen auch während der Zeit der Schulschließung an allen
151 Schulen des Primarbereichs und den 70 Standorten im Bereich der Sekundarstufe I zur
Verfügung und stellen für Kinder, deren Eltern in Funktionsbereichen arbeiten und dort un-
entbehrlich sind sowie über keine alternativen Betreuungsmöglichkeiten verfügen, die soge-
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nannte Notbetreuung sicher. Das Angebot besteht derzeit auch an den Wochenenden und
während der Osterferien.
Aussetzen der Gebühren für Gewerbebetriebe
Gewerbetreibende (auch unabhängig von Corona) haben satzungsgemäß die Möglichkeit, auf
Antrag die Zahlung von Gebühren vorübergehend auszusetzen. Davon wird in der Corona-
Krise durch von Schließung betroffenen Betrieben Gebrauch gemacht. Seit 16.03. haben die
AWB bisher 86 temporäre Abbestellungen von Restmüllbehältern von Gewerbebetrieben we-
gen Corona erhalten. Die Abfallleistungen werden in den betroffenen Fällen ausgesetzt, so-
dass sich dies absehbar nicht auf die Liquidität von V/6 auswirken wird. Die Auswirkungen
bewegen sich absehbar ausschließlich im Rahmen des Gebührenhaushalts.
SPORT@HOME
Unter dem Namen SPORT@HOME steht seit dem 20.03.2020 ein kostenloses Online-
Sportprogramm bereit. Unter der professionellen Anleitung von fit.Köln-Experten und Übungs-
leitern der Kölner Sportvereine können Kölnerinnen und Kölner zuhause trainieren. Das Pro-
gramm wird täglich für 20 Minuten übertragen und steht im Anschluss im Netz zur Verfügung.
Die Kosten für das Programm Sport@Home betragen 40.000 € und sind in den Mitteln für
den Sportentwicklungsplanung (Sportlabor) enthalten.
Veedelsretter
Die KölnBusiness Wirtschaftsförderung und die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln unterstüt-
zen die Veedelsretter, ein gemeinnütziges Portal für Köln, das Unternehmen und Selbststän-
digen sofort hilft. Das Prinzip: Kundinnen und Kunden kaufen jetzt Gutscheine und sorgen für
Um-satz, obwohl die Geschäfte derzeit geschlossen haben. Wenn die Betriebe wieder geöff-
net sind, können die Coupons vor Ort eingelöst werden. Hier gilt also: Jetzt zahlen, später
einlösen. Die Einnahmen fließen direkt und zu 100% an die Betriebe, um die laufenden Kos-
ten zu decken. Unternehmen können sich oder ihre Dienstleitung direkt auf der Webseite ein-
tragen. Bisher wurden Gutscheine in Höhe von 250.000 € verkauft (Stand 06.04.2020).
Bethe-Stiftung
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 26.03.2020 die Spende der Bethe-Stiftung in
Höhe von 250.000 Euro angenommen (Vorlage 0973/2020).
Die Bethe-Stiftung stellte kurzfristig diesen Geldbetrag zur Verfügung, mit dessen Hilfe die
Stadt Köln durch ihre Dienststellen geeignete Maßnahmen für die Obdachlosen- und Bedürfti-
genhilfe ergreifen sowie entsprechende Kölner Einrichtungen wie beispielsweise die Tafeln,
die Lebensmittel an bedürftige Menschen verteilen, finanziell unterstützen möchte.
Die ersten 125.000 € sollen für folgende Zwecke verwendet werden:
35.000 Euro für die Einrichtung von stationären Sanitäranlagen der Obdachlosenhilfe am
Bahnhofsvorplatz
90.000 Euro als Zuwendung an den Kölner Tafel e.V., zweckgebunden für den Kauf von
Lebensmitteln und Lebensmittelgutscheinen
Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1026/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.04.2020
- Erstellt
- 02.04.2020 13:18