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3448/2024

Baubeschluss für die Generalsanierung des Kärntner Wegs von Statthalterhofallee bis Donauweg sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen

Beschlussvorlage Ausschuss 21.11.2024

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 09.12.2024, TOP 7.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

5803 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/31 
 
Vorlagen-Nummer 
 3448/2024 
Freigabedatum 21.11.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalsanierung des Kärntner Wegs von Statthalterhofallee bis 
Donauweg sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen  
hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung des 
Kärntner Wegs von Statthalterhofallee bis Donauweg mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 
450.000 €.  
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für 
das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 30.000 € für die Generalsanierung des Kärntner Wegs im 
Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, 
Wege, Plätze, in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 
6601-1201-0-6605 – Generalinstandsetzung von Straßen. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.12.2024 
Finanzausschuss 09.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   450.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja   
Landesförderung des Anliegeranteils kann erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet 
werden.      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   9.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten  
 Landesförderung kann erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden. € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Bei dem Kärntner Weg handelt es sich um eine Wohnstraße im Stadtbezirk 3, Köln Lindenthal. 
Aufgrund des vorhandenen umfangreichen Schadensbildes wie Schlaglöcher, Risse und Absa-
ckungen sowie der vorlaufenden Baugrunduntersuchungen ist es erforderlich, die Fahrbahnen 
und Gehwege im Vollausbau zu sanieren. Für die Verkehrssicherheit kann auf Dauer mit den 
betrieblichen Mitteln keine Verbesserung erzielt werden. Die Entwässerungsanlagen (Sinkkäs-
ten, Sinkkastenleitungen) werden ebenfalls saniert. Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2025 
vorgesehen. Die Bauzeit beträgt rd. 1,5 Monate. Die drei beabsichtigten Maßnahmen Kärntner 
Weg, Falkenweg und Steyrer Weg sollen aus Synergieeffekten zusammen vergeben und aus-
geführt werden. Eine gemeinsame Durchführung hat die Vorteile, dass die Kosten geringer aus-
fallen und die Anliegenden einer niedrigeren Belastung ausgesetzt sind.  
 
§8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW) / Öffent-
lichkeitsbeteiligung

3 
Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW werden für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem 
zuständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines 
gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, keine Beiträge er-
hoben. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in Verbindung 
mit der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Gemeinden die Bei-
träge, die sie deshalb nicht mehr erheben können. 
Die vorgesehene Generalsanierung des Kärntner Weges löst voraussichtlich einen Erstattungs-
anspruch nach § 8a KAG NRW aus. Die Höhe kann derzeit noch nicht beziffert werden. 
Eine Anliegerbeteiligung ist zwar nach Änderung des KAG NRW zum 01.01.2024 nicht mehr 
vorgesehen. Im vorliegenden Fall fand jedoch noch vor der Gesetzesänderung im Herbst 2023 
eine Bürgerinformation in Form eines Online-Dialoges statt. 
 
Kosten und Finanzierung: 
Die Sanierung des Kärntner  Wegs verursacht Gesamtkosten in Höhe von 450.000  €. 
Für 2024 werden Kassenmittel für Baugrunduntersuchungen und Planungskosten in Höhe von 
rd. 30.000 € benötigt. 
Die in 2024 benötigten investiven Kassenmittel in Höhe von 30.000 € stehen im Haushaltsplan 
2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau, 
in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6601-1201-0 6605 – Generalinstandsetzung von Straßen 
- zur Verfügung. Durch das Dezernat für Mobilität wurden im Rahmen des Haushaltsplanauf-
stellungsprozesses 2025/2026 die für das Haushaltsjahr 2025 benötigten investiven Auszah-
lungsermächtigungen in Höhe von 420.000 € entsprechend berücksichtigt. 
Für die ab dem Jahr 2026 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 9.000 €, hat das 
Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstel-
lungsprozesses 2025/2026, im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der 
Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen) be-
rücksichtigt. Die ab dem Jahr 2027 ff. erforderlichen Aufwandsermächtigungen für die bilanzi-
ellen Abschreibungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanauf-
stellungsprozesse, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, im 
Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Stra-
ßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen - vorsehen. 
 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

980 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Im vorliegenden Fall fand noch vor der Gesetzesänderung Ende des Jahres 2023 eine Bürgerinformation 
in Form eines Online-Dialoges statt. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

02.12.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2024 Finanzausschuss
TOP 7.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3448/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
21.11.2024
Erstellt
31.10.2024 13:54