3660/2023
21. Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Köln
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4195 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 3660/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.11.2023 21. Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Köln Herr Müller (CDU-Fraktion) aus der Bezirksvertretung Kalk bietet die Verwaltung um Beant- wortung folgender Fragen: 1. Wieso spricht die Verwaltung in einem Bericht von Mitte Juli in den Tabellen der neuen Kin- dertageseinrichtungen (zB 5.9.4) noch von „voraussichtlicher Inbetriebnahme“ in Q2/2023. Sind diese Einrichtungen, wie geplant, in Betrieb gegangen oder nicht? In die Quotenberech- nung sind sie ja erfahrungsgemäß zu 100 % eingegangen, oder? 2. Wie viele Betreuungsplätze - bitte differenziert nach U3/Ü3 - sind in der Berichtsperiode we- gen fehlender Fachkräfte weggefallen bzw konnten nicht wie geplant in Anspruch genommen werden? 3. Was beabsichtigt die Verwaltung an Maßnahmen, um dem Fachkräftemangel aus eigener Initiative entgegen zu wirken? 4. Konnten die fehlenden Kapazitäten in den östlichen Stadtteilen vollständig durch die übri- gen Stadtteile aufgefangen werden oder gab es Kinder, denen kein Kinderbetreuungsplatz vermittelt werden konnte? 5. Sind in der Berichtsperiode Ausgleichszahlungen an Eltern gezahlt worden, wenn kein Kin- dergartenplatz vermittelt werden konnte? Wenn ja, in wie vielen Fällen und in welcher Höhe? 6. Stimmt das Gerücht, dass die Verwaltung den freien Trägern (dringend) empfohlen hat, grundsätzlich nur noch 35h-Verträge anzubieten? Antwort der Verwaltung: Antwort zu Frage 1: In der entsprechenden Tabelle wird von zwei Kitas mit voraussichtlicher Inbetriebnahme für das Quartal 2/2023 gesprochen. Laut vorliegender Informationen sind beide Kitas wie geplant in Betrieb gegangen. Demnach ist die Einberechnung rechnerisch nachvollziehbar. Antwort zu Frage 2: In den 215 städtischen Kindertageseinrichtungen werden die verfügbaren Plätze gem. der ge- planten Gruppenstruktur vergeben. Weder U3 noch Ü3 Plätze fallen aufgrund Personalmangel vollumfänglich weg. Im Zuge des Personalmangels kann es allerdings dazu kommen, dass für Einrichtungen ein sogenannter Belegungsstopp im Zuweisungsverfahren ausgesprochen wird, da erkennbar ist, dass die Kita bei voll belegter Platzanzahl aufgrund des Personalmangels nur ein sehr reduziertes Bildungs- und Betreuungsangebot machen könnte. Grundsätzlich wird das Bildungs- und Betreuungsangebot weiterhin nach den zu erwartenden Bedarfen der 2 Familien geplant und das entsprechende Personal hierfür im Plan berechnet und einkalkuliert. Derzeit sind jedoch über 200 Stellen im städtischen Kita System vakant / nicht besetzt. Eine Erhebung differenziert nach U3 und Ü3 in der gewünschten Form ist nicht möglich, auch weil die Angebotsstruktur teils tageweise angepasst werden muss aufgrund akuter Krankheits- ausfälle der Beschäftigten. Antwort zu Frage 3: Die Vorlage 2882/2023 zeigt sehr umfangreich, welche Schritte die Kommune bereits eingelei- tet hat und weiterhin umsetzt, sowie die anzustrebenden kurz- mittel und langfristigen Maß- nahmen zur Verbesserung der Betreuungssituation. Antwort zu Frage 4: Grundsätzlich können für alle Kinder aus den östlichen Stadtteilen Betreuungsplätze im zu- mutbaren Radius (5km einfache Wegstrecke/ 30 Min. Fahrtweg mit dem ÖPNV) angeboten werden. Bei der Vermittlung der Betreuungsplätze wird durch den Fachbereich des Kita-Auf- nahmeverfahrens sowie der Kontaktstelle Kindertagespflege versucht, möglichst passgenaue Angebote für die jeweiligen Bedarfe der Familien zu unterbreiten. Im Einzelfall kann es vor- kommen, dass Kinder auch nach Ablauf des gewünschten Betreuungsbeginns noch auf der Warteliste verbleiben, weil die Familien auf Plätze in ihren Wunscheinrichtungen warten wol- len oder im U3-Bereich keinen Platz in der Kindertagespflege als alternative Betreuungsform wünschen. Antwort zu Frage 5: Es liegen keine Anträge auf Mehrkostenerstattungen für den Berichtszeitraum vor. Antwort zu Frage 6: Es gab keine Empfehlung seitens der Kommune an die freien Träger, nur noch 35h Verträge anzubieten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3660/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 15.01.2025
- Erstellt
- 09.11.2023 09:50