0632/2018
Parkplätze an der Bahnhofstraße in Köln-Sürth
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4569 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/2 Vorlagen-Nummer 0632/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019 Parkplätze an der Bahnhofstraße in Köln-Sürth hier: Anfrage der FDP-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 02.03.2015, TOP 7.2.2 Die FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet um die Beantwortung folgender Fra- gen: Frage 1: „Aktuell bestehen zwischen den Bäumen, gesichert durch Poller, in der Bahnhofstraße 39 Parkplätze. In der näheren Umgebung in Sürth herrscht bereits jetzt schon große Parkplatznot. Wo gedenkt die Verwaltung hier für den Wegfall dieser 39 Parkplätze in Sürth standortnah entsprechende Alternativ- parkplätze zu schaffen?“ Antwort der Verwaltung: Verwaltungsseitig ist vorgesehen, die Stellplätze auf die Fahrbahn zu verlegen. Aufgrund bestehen- der Grundstücks- und Feuerwehrzufahrten entstehen durch alternierendes Parken 20 Stellplätze. Das alternierende Parken auf der Fahrbahn fördert zugleich die Geschwindigkeitsreduzierung in der Bahnhofstraße. Frage 2: „In der Sürther Hauptstraße in Richtung Köln-Weiß befinden sich ebenfalls langjährige Kopflinden. Um die dortigen Bäume befinden sich zu deren Schutz, wie in der Bahnhofstraße, ebenfalls Poller. Hinzu tritt, dass die Räume zwischen den Bäumen dort asphaltiert sind. Aus welchem Grunde ist dort ein Parken zwischen den Bäumen auf asphaltiertem Untergrund zugelassen, während es auf der Bahnhofstraße jetzt untersagt werden soll?“ Antwort der Verwaltung: Das Parken auf dem Grünstreifen zwischen den Bäumen in der Bahnhofstraße ist seitens der Verwal- tung nicht vorgesehen bzw. ausgewiesen. Das Parken im Grünsteifen wurde bisher von der Verwal- tung geduldet. Bei den unversiegelten Flächen handelt es sich um Bereiche, welche von den Wurzeln der Bäume zur Versorgung mit Wasser, Bodenluft und Nährstoffen dienen. Eine nachträgliche Ver- siegelung zur DIN-gerechten Gestaltung von offiziellen Parkplätzen führt zu schwerwiegenden Schä- den am geschützten Baumbestand. Zum Schutz der Bäume ist es nach Sicherstellung der Finanzie- rung seitens des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen geplant, die "Baumscheiben" gegen Befahren mit Kfz abzusichern. In der Sürther Hauptstraße sind offizielle Parkplätze von der Verwaltung ausgewiesen ( siehe auch 2 Beantwortung von Frage 3 ). Das Parken auf der Sürther Hauptstraße ist schon seit vielen Jahren gestattet und die Baumstandorte bzw. Baumscheiben sind entsprechend der vorgesehenen Nutzung angepasst. Frage 3: „Auch aus dem Grund, dass der Umfang des jeweiligen Wurzelwerkes von Bäumen dem Umfang der jeweiligen Baumkronen entsprechen soll, wurde der mehrheitliche Beschluss der Bezirksvertretung vom 26.01.2014, TOP 8.1.6, gefasst. Ist es zutreffend, dass der Umfang des jeweiligen Wurzelwerkes von Bäumen dem Umfang der jeweiligen Baumkronen entspricht? Wenn dies der Fall sein sollte, be- steht dann im Stadtbezirk Rodenkirchen die Erforderlichkeit, auch anderenorts Baumscheiben auf eine entsprechende Größe der Baumkronen zu erweitern?“ Antwort der Verwaltung: Die Wurzelausbreitung auf urbanen Standorten ist schwer vorhersehbar. Hilfsweise bedient man sich Regelwerken und DIN-Normen zum Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen. Diese fordern bei Tief- baumaßnahmen besondere Wurzelschutzmaßnahmen bis 1,50 m außerhalb des Kronentraufbe- reichs, mindestens aber den 4-fachen Stammumfang. Die Wurzelausbreitung ist von den Faktoren Bodenverdichtung, Wasserverfügbarkeit und Bodenluft wesentlich abhängig. Die Baumwurzeln breiten sich daher häufig in der unversiegelten Baumscheibe, in Grünstreifen oder unterhalb der Gehwege aus. Sofern sich Straßenbäume an die eingeschränkten urbanen Standortbedingungen von der Pflanzung anpassen konnten, ist es in der Regel nicht erfor- derlich eine Entsieglung durchzuführen. Eine Entsiegelung von weiteren Standorten im Stadtbezirk Rodenkirchen ist nach derzeitigen Stand daher nicht notwendig. Eine nachträgliche Versieglung von Baumscheiben mit ggf. notwendigen Wurzelabgrabungen zum DIN-gerechten Ausbau von z. B. Parkflächen ist bei einem Altbaumbestand wie z. B. in der Bahnhof- straße in Köln-Sürth dagegen, in der Regel nur unter erheblichen Wurzelverlusten und damit einher- gehenden Baumschäden möglich. Die Reststandzeit der Bäume am Standort verringert sich dadurch, im schlimmsten Fall ist eine Fällung notwendig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Bahnhofstraße 39
- Sürther Hauptstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0632/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 15.08.2019
- Erstellt
- 26.02.2018 10:52