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0632/2018

Parkplätze an der Bahnhofstraße in Köln-Sürth

Beantwortung einer Anfrage (BV) 15.08.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 16.09.2019, TOP 7.1.6

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4569 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0632/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019 
 
Parkplätze an der Bahnhofstraße in Köln-Sürth 
hier: Anfrage  der FDP-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 
02.03.2015, TOP 7.2.2 
Die FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet um die Beantwortung folgender Fra-
gen:  
 
Frage 1: 
 
„Aktuell bestehen zwischen den Bäumen, gesichert durch Poller, in der Bahnhofstraße 39 Parkplätze. 
In der näheren Umgebung in Sürth herrscht bereits jetzt schon große Parkplatznot. Wo gedenkt die 
Verwaltung hier für den Wegfall dieser 39 Parkplätze in Sürth standortnah entsprechende Alternativ-
parkplätze zu schaffen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Verwaltungsseitig ist vorgesehen, die Stellplätze auf die Fahrbahn zu verlegen. Aufgrund bestehen-
der Grundstücks- und Feuerwehrzufahrten entstehen durch alternierendes Parken 20 Stellplätze. Das 
alternierende Parken auf der Fahrbahn fördert zugleich die Geschwindigkeitsreduzierung in der 
Bahnhofstraße. 
 
 
Frage 2: 
 
„In der Sürther Hauptstraße in Richtung Köln-Weiß befinden sich ebenfalls langjährige Kopflinden. 
Um die dortigen Bäume befinden sich zu deren Schutz, wie in der Bahnhofstraße, ebenfalls Poller. 
Hinzu tritt, dass die Räume zwischen den Bäumen dort asphaltiert sind. Aus welchem Grunde ist dort 
ein Parken zwischen den Bäumen auf asphaltiertem Untergrund zugelassen, während es auf der 
Bahnhofstraße jetzt untersagt werden soll?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das Parken auf dem Grünstreifen zwischen den Bäumen in der Bahnhofstraße ist seitens der Verwal-
tung nicht vorgesehen bzw. ausgewiesen. Das Parken im Grünsteifen wurde bisher von der Verwal-
tung geduldet. Bei den unversiegelten Flächen handelt es sich um Bereiche, welche von den Wurzeln 
der Bäume zur Versorgung mit Wasser, Bodenluft und Nährstoffen dienen. Eine nachträgliche Ver-
siegelung zur DIN-gerechten Gestaltung von offiziellen Parkplätzen führt zu schwerwiegenden Schä-
den am geschützten Baumbestand. Zum Schutz der Bäume ist es nach Sicherstellung der Finanzie-
rung seitens des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen geplant, die "Baumscheiben" gegen 
Befahren mit Kfz abzusichern.  
 
In der Sürther Hauptstraße sind offizielle Parkplätze von der Verwaltung ausgewiesen ( siehe auch

2 
 
Beantwortung von Frage 3 ). Das Parken auf der Sürther Hauptstraße ist schon seit vielen Jahren 
gestattet und die Baumstandorte bzw. Baumscheiben sind entsprechend der vorgesehenen Nutzung 
angepasst. 
 
 
Frage 3: 
 
„Auch aus dem Grund, dass der Umfang des jeweiligen Wurzelwerkes von Bäumen dem Umfang der 
jeweiligen Baumkronen entsprechen soll, wurde der mehrheitliche Beschluss der Bezirksvertretung 
vom 26.01.2014, TOP 8.1.6, gefasst. Ist es zutreffend, dass der Umfang des jeweiligen Wurzelwerkes 
von Bäumen dem Umfang der jeweiligen Baumkronen entspricht? Wenn dies der Fall sein sollte, be-
steht dann im Stadtbezirk Rodenkirchen die Erforderlichkeit, auch anderenorts Baumscheiben auf 
eine entsprechende Größe der Baumkronen zu erweitern?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Wurzelausbreitung auf urbanen Standorten ist schwer vorhersehbar. Hilfsweise bedient man sich 
Regelwerken und DIN-Normen zum Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen. Diese fordern bei Tief-
baumaßnahmen besondere Wurzelschutzmaßnahmen bis 1,50 m außerhalb des Kronentraufbe-
reichs, mindestens aber den 4-fachen Stammumfang.  
 
Die Wurzelausbreitung ist von den Faktoren Bodenverdichtung, Wasserverfügbarkeit und Bodenluft 
wesentlich abhängig. Die Baumwurzeln breiten sich daher häufig in der unversiegelten Baumscheibe, 
in Grünstreifen oder unterhalb der Gehwege aus. Sofern sich Straßenbäume an die eingeschränkten 
urbanen Standortbedingungen von der Pflanzung  anpassen konnten, ist es in der Regel nicht erfor-
derlich eine Entsieglung durchzuführen.  
 
Eine Entsiegelung von weiteren Standorten im Stadtbezirk Rodenkirchen ist nach derzeitigen Stand 
daher nicht notwendig. 
 
Eine nachträgliche Versieglung von Baumscheiben mit ggf. notwendigen Wurzelabgrabungen zum 
DIN-gerechten Ausbau von z. B. Parkflächen ist bei einem Altbaumbestand wie z. B. in der Bahnhof-
straße in Köln-Sürth dagegen, in der Regel nur unter erheblichen Wurzelverlusten und damit einher-
gehenden Baumschäden möglich. Die Reststandzeit der Bäume am Standort verringert sich dadurch, 
im schlimmsten Fall ist eine Fällung notwendig.

Beratungsverlauf (1)

16.09.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bahnhofstraße 39
  • Sürther Hauptstraße

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Details

Aktenzeichen
0632/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
15.08.2019
Erstellt
26.02.2018 10:52