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1011/2025

Sachstand L 82n, Umfahrungsstraße Zündorf

Mitteilung Ausschuss 22.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 26.06.2025, TOP 10.2.9

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5322 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/1 
 
Vorlagen-Nummer 22.05.2025 
 1011/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 24.06.2025 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.06.2025 
 
Sachstand L 82n, Umfahrungsstraße Zündorf 
Beschluss 2145/2017 aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.09.2017: 
 
„Der Verkehrsausschuss bittet die Verwaltung im anstehenden Planfeststellungsverfahren zur 
Erweiterung der A 59 Sorge dafür zu tragen, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit 
zukünftig die L 82–6n an die A 59 angeschlossen werden kann. 
Darüber hinaus beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie für 
die L82n anzufertigen.“ 
 
 
Mitteilung der Verwaltung zum aktuellen Sachstand: 
 
 Machbarkeitsstudie 
Die Machbarkeitsstudie wurde, federführend vom Rhein-Sieg-Kreis, im Jahr 2018 beauftragt 
und Ende 2020 durch einen externen Gutachter fertiggestellt. Die Machbarkeitsstudie weist 
der L 82n, sowohl in Betrachtung mit der geplanten A 553 (Rheinspange) als auch ohne, ei-
nen hohen Verkehrswert zu. Durch den Ausbau der L 82n können in den Ortsteilen Zündorf, 
Wahn und Porz deutliche Verkehrsentlastungen erwartet werden. Gleichzeitig werden erhebli-
che Auswirkungen auf den Naturhaushalt und die Landschaft erwartet, welche vorgezogene 
großflächige Ausgleichsmaßnahmen bedürfen. 
In einer Grobkostenschätzung werden für den Ausbau zwischen 10 und 12 Mio. € je Kilometer 
beziffert. Das bedeutet für den ca. 5,6 km langen Straßenverlauf Ausbaukosten in Höhe von 
56 bis 67 Mio. €. 
 
 Abstimmungen zur Anbindung der L 82n an die A 59 
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden Anfang 2021 den Vertreter*innen der Auto-
bahn GmbH und dem Landesbetrieb Straßen.NRW vorgestellt. In den darauffolgenden inter-
kommunalen Abstimmungen mit den betreffenden Vertreter*innen sowie dem Verkehrsminis-
terium NRW konnte hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit einer neuen Autobahnanschluss-
stelle kein Konsens erzielt werden. Die Problemstellung war, dass für die verschiedenen Pla-
nungen im Raum des Kölner Südens (A 59, L 82n, A 553) unterschiedliche Verkehrsprogno-
sen vorlagen, die jeweils abweichende Rahmenbedingungen aufwiesen. Die zuvor genannten 
Abstimmungstermine haben zum Ergebnis geführt, dass eine Detailuntersuchung erforderlich 
ist, welche sämtliche Flächenpotenziale und Infrastrukturentwicklungen im südlichen Kölner 
Raum berücksichtigt. Diese Untersuchung soll zum einen die Leistungsfähigkeit der neuen 
Autobahnanschlussstelle nachweisen und zum anderen die Auswirkungen auf das Planfest-
stellungsverfahren zum 6-streifigen Ausbau der A 59 aufzeigen.

2 
 
 Weitergehende Untersuchungen 
Mit der weitergehenden Verkehrsuntersuchung mit dem Leistungsfähigkeitsnachweis der 
neuen Autobahnanschlussstelle wurde im ersten Quartal 2022 seitens der Stadt Köln ein ex-
ternes Büro beauftragt, welches auch die großräumige Verkehrsuntersuchung zur A 553 im 
Auftrag der Autobahn GmbH durchgeführt hatte. Der Entwurf des Abschlussberichts liegt der 
Verwaltung seit Mitte 2024 vor. In diesem Bericht werden die Auswirkungen einer neuen Auto-
bahnanschlussstelle an die A 59 aufgezeigt sowie ein grundsätzlicher Nachweis der Leis-
tungsfähigkeit erbracht. Aufgrund der Nähe zu den Anschlussstellen Flughafen und Wahn 
empfiehlt der Gutachter jedoch die Bemessung der Anschlussstelle mithilfe einer Mikrosimula-
tion zu prüfen. 
Es ist zu erwähnen, dass eine Mikrosimulation nicht Bestandteil der weitergehenden Untersu-
chung war. Diese muss gesondert ausgeschrieben und beauftragt werden. 
 
 Erneuter Austausch mit Vertreter*innen der Autobahn GmbH 
Die Ergebnisse der weitergehenden Untersuchungen wurden Vertreter*innen der Autobahn 
GmbH bereitgestellt. Von der Autobahn GmbH erfolgte im September 2024 die Rückmeldung, 
dass seitens der Stadt Köln ein Antrag auf eine neue Anschlussstelle an der A 59 gestellt wer-
den kann, für den Nachweis der Verkehrsqualität jedoch die vom Gutachter empfohlene mik-
roskopische Verkehrsflusssimulation erstellt werden soll. Zusätzlich wurde seitens der Auto-
bahn GmbH die Maßgabe mitgeteilt, dass die neu geplante Anschlussstelle der L 82n an die A 
59 nur in Verbindung mit dem 6-streifigen Ausbau geplant und umgesetzt werden kann, da 
ansonsten keine ausreichende Leistungsfähigkeit gegeben ist.  
 
 Weiteres Vorgehen 
Entsprechend der Auskunft der Autobahn GmbH konnte die Erstellung der Unterlagen für das 
Planfeststellungsverfahren zum 6-streifigen Ausbau der A 59, aufgrund der Betroffenheit des 
Abschnittes von der A 553-Maßnahme „Rheinspange“, noch nicht durchgeführt werden. Die 
Unterlagen zur Linienbestimmung der Vorzugsvariante der A 553 (V6aT) befinden sich im 
Prozess der Abstimmung mit dem Fernstraßen-Bundesamt. Die endgültige Festlegung der 
Vorzugsvariante wird voraussichtlich Ende 2025 vorliegen. Erst mit dieser Festlegung ist die 
Beauftragung einer Mikrosimulation sinnvoll, da eine Veränderung der Lage der A 553 zur 
Folge hätte, dass sich die prognostizierten Verkehrszahlen ändern und somit auch die Mikro-
simulation erneut erfolgen müsste. 
Die Verwaltung wird die notwendigen Vorkehrungen treffen, dass mit der Fortsetzung des 
Planfeststellungsverfahrens zum 6-streifigen Ausbau der A 59 der Antrag auf eine neue An-
schlussstelle gestellt wird. 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (2)

24.06.2025 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1011/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.05.2025
Erstellt
04.04.2025 10:35