Mandari Insight

1998/2021

Zwischenbericht für das erste Quartal 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 28.05.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 04.06.2021, TOP 5.1

Quartalsbericht I_2021 AWB eE

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Quartalsbericht I_2021 AWB eE

1404 Zeichen

1. Umsatzerlöse
 - Gebühreneinnahmen Abfallbeseitigung 41.970 42.009 -39
 - Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 11.583 11.593 -10
 - Gebühreneinnahmen städtischer Anteil Straßenreinigung 4.201 4.135 66
 - Umsatzerlöse Entgelte Duale System, BgA, Sonstiges 602 603 -1
   Umsatzerlöse gesamt 58.355 58.338 17
2. sonstige betriebliche Erträge 2 0 2
3. Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen
 - Entsorgung von Hausmüll, Biomüll und Schadstoffe 13.472 13.278 194
 - Entsorgung von Straßenkehricht 156 158 -2
 - Abfallbeseitigung Logistik 20.549 20.702 -153
 - Holservice Papier, Pappe, Kartonagen 3.570 3.548 22
 - Littering 3.215 3.006 210
 - Entsorgung von Elektroschrott 930 931 -1
 - Straßenreinigung incl. städt. Anteil 14.541 14.471 70
 - Betrieb eines Wertstoffhofes 30 30 0
 - Gelbe Tonne plus 786 794 -8
 - Aufwendungen Entgelte Duale System, BgA, Sonstiges 388 603 -216
   Aufwendungen L.u.L. gesamt 57.636 57.519 117
4. sonstige betriebliche Aufwendungen
 - Verwaltungskosten 744 760 -16
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3 4 1
 
7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -26 55 -81
8. Betriebsergebnis -26 55 -81
Zwischenbericht
zum 31. März 2021
Abweichung
Gewinn- und
Erfolgsplan
2021
Verlustrechnung
per 31.03.2021
der
 -eigenbetriebsähnlichen Einrichtung-
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
T€ T€ T€
zeitanteiligvorläufig

Mitteilung Ausschuss

2272 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/V/6 
 
Vorlagen-Nummer  28.05.2021 
 1998/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 04.06.2021 
 
Zwischenbericht für das erste Quartal 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und § 14 
der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
hat die Betriebsleitung die Oberbürgermeisterin und den Betriebsausschuss vierteljährlich über die 
Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans schrift-
lich zu unterrichten. 
 
Der Zwischenbericht für das erste Quartal 2021 zum Wirtschaftsplan 2021 ist in der Anlage beigefügt. 
Die Abweichungen aus der Gegenüberstellung der Planwerte (zeitanteiliger Wirtschaftsplan 2021) 
und dem aktuellen Stand des Rechnungswesens (vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2021) sind 
in der jeweiligen Position und im Betriebsergebnis unwesentlich. Die größten Abweichungen sind 
dennoch wie folgt zu erklären: 
 
Die gegenüber dem Erfolgsplan um TEUR 216 verringerten Aufwendungen für Entgelte Duale Sys-
teme, Betrieb gewerblicher Art und Sonstiges resultieren im Wesentlichen aus unterjährig üblichen 
Schwankungen. Die Abweichung von TEUR 210 für Aufwendungen für Littering gegenüber dem 
Planansatz ergibt sich aus den bisher erhöhten Leistungsansprüchen. Die gegenüber dem Erfolgs-
plan um TEUR 194 erhöhten Aufwendungen für Hausmüll, Biomüll und Schadstoffe resultieren im 
Wesentlichen aus unterjährig üblichen Schwankungen. Die Abweichung von TEUR -153 für Aufwen-
dungen für die Abfallbeseitigung Logistik gegenüber dem Planansatz resultieren im Wesentlichen 
ebenfalls aus unterjährig üblichen Schwankungen 
 
Das negative -Quartals- Betriebsergebnis steht – angesichts der unterjährig üblichen Schwankungen 
– dennoch im Einklang mit dem Wirtschaftsplan und ist gem. § 10 EigVO NRW auf neue Rechnung 
vorzutragen. Veränderungen aufgrund von Abgrenzung bzw. Bewertungsansätzen im Rahmen des 
ausstehenden Jahresabschlusses verändern naturgemäß die derzeitigen vorläufigen Ansätze. 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

04.06.2021 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1998/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.05.2021
Erstellt
26.05.2021 08:08