1998/2021
Zwischenbericht für das erste Quartal 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
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Quartalsbericht I_2021 AWB eE
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1. Umsatzerlöse - Gebühreneinnahmen Abfallbeseitigung 41.970 42.009 -39 - Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 11.583 11.593 -10 - Gebühreneinnahmen städtischer Anteil Straßenreinigung 4.201 4.135 66 - Umsatzerlöse Entgelte Duale System, BgA, Sonstiges 602 603 -1 Umsatzerlöse gesamt 58.355 58.338 17 2. sonstige betriebliche Erträge 2 0 2 3. Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen - Entsorgung von Hausmüll, Biomüll und Schadstoffe 13.472 13.278 194 - Entsorgung von Straßenkehricht 156 158 -2 - Abfallbeseitigung Logistik 20.549 20.702 -153 - Holservice Papier, Pappe, Kartonagen 3.570 3.548 22 - Littering 3.215 3.006 210 - Entsorgung von Elektroschrott 930 931 -1 - Straßenreinigung incl. städt. Anteil 14.541 14.471 70 - Betrieb eines Wertstoffhofes 30 30 0 - Gelbe Tonne plus 786 794 -8 - Aufwendungen Entgelte Duale System, BgA, Sonstiges 388 603 -216 Aufwendungen L.u.L. gesamt 57.636 57.519 117 4. sonstige betriebliche Aufwendungen - Verwaltungskosten 744 760 -16 5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0 6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3 4 1 7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -26 55 -81 8. Betriebsergebnis -26 55 -81 Zwischenbericht zum 31. März 2021 Abweichung Gewinn- und Erfolgsplan 2021 Verlustrechnung per 31.03.2021 der -eigenbetriebsähnlichen Einrichtung- Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln T€ T€ T€ zeitanteiligvorläufig
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Vorlagen-Nummer 28.05.2021 1998/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 04.06.2021 Zwischenbericht für das erste Quartal 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und § 14 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat die Betriebsleitung die Oberbürgermeisterin und den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans schrift- lich zu unterrichten. Der Zwischenbericht für das erste Quartal 2021 zum Wirtschaftsplan 2021 ist in der Anlage beigefügt. Die Abweichungen aus der Gegenüberstellung der Planwerte (zeitanteiliger Wirtschaftsplan 2021) und dem aktuellen Stand des Rechnungswesens (vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2021) sind in der jeweiligen Position und im Betriebsergebnis unwesentlich. Die größten Abweichungen sind dennoch wie folgt zu erklären: Die gegenüber dem Erfolgsplan um TEUR 216 verringerten Aufwendungen für Entgelte Duale Sys- teme, Betrieb gewerblicher Art und Sonstiges resultieren im Wesentlichen aus unterjährig üblichen Schwankungen. Die Abweichung von TEUR 210 für Aufwendungen für Littering gegenüber dem Planansatz ergibt sich aus den bisher erhöhten Leistungsansprüchen. Die gegenüber dem Erfolgs- plan um TEUR 194 erhöhten Aufwendungen für Hausmüll, Biomüll und Schadstoffe resultieren im Wesentlichen aus unterjährig üblichen Schwankungen. Die Abweichung von TEUR -153 für Aufwen- dungen für die Abfallbeseitigung Logistik gegenüber dem Planansatz resultieren im Wesentlichen ebenfalls aus unterjährig üblichen Schwankungen Das negative -Quartals- Betriebsergebnis steht – angesichts der unterjährig üblichen Schwankungen – dennoch im Einklang mit dem Wirtschaftsplan und ist gem. § 10 EigVO NRW auf neue Rechnung vorzutragen. Veränderungen aufgrund von Abgrenzung bzw. Bewertungsansätzen im Rahmen des ausstehenden Jahresabschlusses verändern naturgemäß die derzeitigen vorläufigen Ansätze. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1998/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.05.2021
- Erstellt
- 26.05.2021 08:08