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AN/0896/2020

Rampe Liverpoolerplatz 5

Gem. Antrag nach § 3 BV6 (Grüne) 31.07.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 20.08.2020, TOP 8.3.1

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV6)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV6)

2438 Zeichen

Interfraktioneller Antrag von CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis90/DieGrünen 
und Klaus Roth (Die Linke)  
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0896/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 
 
Rampe Liverpoolerplatz 5 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Die Bezirksvertretung Chorweiler hat die Verwaltung am 16. Mai 2019 gebeten, „sofern für 
die Anlage von Rampen oder anderen Maßnahmen städtische Flächen zwingend in An-
spruch genommen werden müssen, der GAG Immobilien AG sowie den weiteren Woh-
nungsunternehmern im Bereich von Chorweiler zu diesem Zwecke nach Prüfung des Einzel-
falls die Bebauung dieser städtischen  Flächen mittels öffentlich-rechtlicher Sondernutzungs-
erlaubnis, Gestattungsvertrags oder Bestellung von Grunddienstbarkeiten zu erlauben.“ 
Inzwischen hat die Eigentümerin des Hauses Liverpooler Platz 5, die Zentral Boden Vermie-
tung und Verwaltung (ZBVV), dem Stadtplanungsamt Pläne für die Errichtung einer Rampe 
zum Hauseingang vorgelegt. Diese Rampe kann nur gebaut werden, wenn dafür auch eine 
Fläche zur Verfügung steht, die im Besitz der Stadt ist. Das Stadtplanungsamt hat die Pläne 
nicht akzeptiert und stattdessen gefordert, eine Hebebühne zu installieren. 
Der Arbeitskreis Barrierefreies Köln befürwortet dagegen den Bau einer Rampe mit einem 
Gefälle von 6,8% und erklärt: „Eine Hebeplattform kann an dieser Stelle nicht empfohlen 
werden, da leider mit Beschädigungen durch Vandalismus zu rechnen ist. Eine Hebebühne, 
die defekt ist, nützt nicht.“ Hinzu kommt, dass häufige Wartung und Reparaturen die Be-
triebskosten erhöhen, was dann zu Lasten der Mieter geht. Nach dem Bau der Rampe steht 
an der schmalsten Stelle immer noch ein Fußweg von 2,27 m Breite zur Verfügung. 
 
Beschluss: ->

- 2 - 
 
Beschlusstext: 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert deshalb die Verwaltung auf, den Bau der Rampe 
am Liverpooler Platz 5 zuzulassen und so dem Beschluss der BV Chorweiler aus dem letz-
ten Jahr Rechnung zu tragen! 
 
 
 
CDU-Fraktion  SPD-Fraktion  Fraktion Bündnis 90/Die Grünen   
Norbert Schott  Inan Gökpinar  Wolfgang Kleinjans  
Fraktionsvorsitzender  Fraktionsvorsitzender  Fraktionsvorsitzender 
 
 
 
Die Linke 
Klaus Roth 
Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

20.08.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Liverpooler Platz 5

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Details

Aktenzeichen
AN/0896/2020
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV6 (Grüne)
Datum
31.07.2020
Erstellt
30.07.2020 14:29