AN/0896/2020
Rampe Liverpoolerplatz 5
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV6)
2438 Zeichen
Interfraktioneller Antrag von CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis90/DieGrünen und Klaus Roth (Die Linke) Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0896/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 Rampe Liverpoolerplatz 5 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Chorweiler hat die Verwaltung am 16. Mai 2019 gebeten, „sofern für die Anlage von Rampen oder anderen Maßnahmen städtische Flächen zwingend in An- spruch genommen werden müssen, der GAG Immobilien AG sowie den weiteren Woh- nungsunternehmern im Bereich von Chorweiler zu diesem Zwecke nach Prüfung des Einzel- falls die Bebauung dieser städtischen Flächen mittels öffentlich-rechtlicher Sondernutzungs- erlaubnis, Gestattungsvertrags oder Bestellung von Grunddienstbarkeiten zu erlauben.“ Inzwischen hat die Eigentümerin des Hauses Liverpooler Platz 5, die Zentral Boden Vermie- tung und Verwaltung (ZBVV), dem Stadtplanungsamt Pläne für die Errichtung einer Rampe zum Hauseingang vorgelegt. Diese Rampe kann nur gebaut werden, wenn dafür auch eine Fläche zur Verfügung steht, die im Besitz der Stadt ist. Das Stadtplanungsamt hat die Pläne nicht akzeptiert und stattdessen gefordert, eine Hebebühne zu installieren. Der Arbeitskreis Barrierefreies Köln befürwortet dagegen den Bau einer Rampe mit einem Gefälle von 6,8% und erklärt: „Eine Hebeplattform kann an dieser Stelle nicht empfohlen werden, da leider mit Beschädigungen durch Vandalismus zu rechnen ist. Eine Hebebühne, die defekt ist, nützt nicht.“ Hinzu kommt, dass häufige Wartung und Reparaturen die Be- triebskosten erhöhen, was dann zu Lasten der Mieter geht. Nach dem Bau der Rampe steht an der schmalsten Stelle immer noch ein Fußweg von 2,27 m Breite zur Verfügung. Beschluss: -> - 2 - Beschlusstext: Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert deshalb die Verwaltung auf, den Bau der Rampe am Liverpooler Platz 5 zuzulassen und so dem Beschluss der BV Chorweiler aus dem letz- ten Jahr Rechnung zu tragen! CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Norbert Schott Inan Gökpinar Wolfgang Kleinjans Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Die Linke Klaus Roth Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Liverpooler Platz 5
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0896/2020
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV6 (Grüne)
- Datum
- 31.07.2020
- Erstellt
- 30.07.2020 14:29