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V/0268/2025

Hafenstraße - DB Unterführung

Vorlagen 02.05.2025

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 02.07.2025, TOP 8

Anlage 2, Darstellung der Variante E aus der Machbarkeitsstudie

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Ansehen

Anlage 1, Darstellung der Variante A aus der Machbarkeitsstudie

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2, Darstellung der Variante E aus der Machbarkeitsstudie

853 Zeichen

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[bearbeitet | | 27.04.2020 | | Peters |
nts Ingenieurgesellschaft mbH 27.04.2020

Hansestraße 63 | 48165 Münster " n
T 02501 2760 0 | F 02501 2760 33 Ingenieur. esellschaft geprüft: 27.04.2020 O. Timm
info@nts-plan.de | www.nts-plan.de g g

Projekt Nr.: 00/000M

rn: 0000 STADT ||| MÜNSTER

Blatt Nr.: 1(1)

Str. Schlüssel: Amt für Mobilität
Anlage Nr.: und Tiefbau

Lageplan

Albersloher Weg

| Maßstab und Hafenstraße

\ Lageplan 1:500
> / Längen 1: /Höhen 1: Machbarkeitsstudie

I | Datum | Nm |
| bearbeitet | oo | N DD |
| gezeichnet | oocooo | NND |
| geprüft | | 00.00.00 | en]
genehmigt :
Münster, den

i.A.

Amt für Mobilität und Tiefbau

PLOTM 6H\J24 Blatt: 01 M1:500 06.06.2019 13:39

Anlage 1, Darstellung der Variante A aus der Machbarkeitsstudie

836 Zeichen

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Variante A

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[bearbeitet | | 19.03.2020 | | Peters |
nts Ingenieurgesellschaft mbH 19.03.2020

Hansestraße 63 | 48165 Münster
T 02501 2760 0 | F 02501 2760 33

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info@nts-plan.de | www.nts-plan.de Ingenieurgesellschaft

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Str. Schlüssel: Amt für Mobilität

Anlage Nr.: und Tiefbau

Lageplan

Albersloher Weg

| Maßstab und Hafenstraße

| Lageplan 1:500

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| gezeichnet | oooo.oo | NN |
| geprüft | | 00.00.00 | en]

genehmigt :
Münster, den

> / Längen 1: /Höhen 1: Machbarkeitsstudie

i.A.

Amt für Mobilität und Tiefbau

PLOTM 6H\J24 Blatt: 01 M1:500 06.06.2019 13:39

Beschlussvorlage

21972 Zeichen

V/0268/2025 
V/0268/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Hafenstraße - DB Unterführung 
- Grundsatzbeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Hauptausschuss beschließt, den Prozess zur Entwicklung einer städtebaulichen Aufwer-
tung und nachhaltigen Mobilität im Bereich der Hafenstraße / Albersloher Weg einzuleiten. Ziel 
ist eine zukunftsfähige und m ittel- bis langfristig umsetzbare Planung für die stadträumliche 
Neugestaltung. Hierzu sollen integrierte Entwicklungsszenarien erarbeitet und unter frühzeiti-
ger Einbeziehung der Öffentlichkeit in einer Gesamtplanung Hafenstraße zusammengeführt 
werden.  (Grundsatzbeschluss) 
 
2. Der Hauptausschuss nimmt die bisherigen Aktivitäten der Verwaltung zur stadträumlichen 
Entwicklung des Areals zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese im Sinne des Be-
schlusspunktes 1 fortzuführen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster zunächst erste Planungskosten in Höhe von 
ca. 125.000 € entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
22.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Teigelmeister 
Telefon: 492-6671 
Teigelmeister@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0268/2025 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und  
-anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 4146 Hafenstraße, 
DB Unterführung 
   
Auszahlungen   2025 25.000  
   2026 50.000  
   2027 50.000  
Summe aller Auszahlungen   125.000  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 nicht veranschlagt. 
Sie werden im Rahmen des investiven Budgets des Dezernates für Planung, Bau und Wirtschaft 
bereit gestellt (2025) bzw. in den Haushaltsplanentwurf 2026/2027 aufgenommen (2026 + 2027). 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangssituation: 
 
Die Hafenstraße stellt eine der zentralen Verbindungen zwischen  Innenstadt und dem Hafengebiet 
dar. In der Verlängerung als Albersloher Weg stellt sie gleichzeitig eine der bedeutenden städtischen 
Ein- und Ausfallstraßen dar.  
 
Das große Nadelöhr bilden die Unterführungen der Hafenstraße mit den beiden Bogenbrücken. Beide 
Bauwerke aus dem Baujahr 1898/1899 besitzen geringe Durchfahrtshöhen und Breiten, die eine 
nachhaltige Verbesserung der Verbindungsqualität und Verkehrssituation nicht ermöglichen. Bedingt 
durch ihr Alter werden mittel - bis langfristig umfangreiche Sanierungsarbeiten bzw. Ersatzneubauten 
immer wahrscheinlicher. Die Bahn ist Eigentümerin der Brücken und unters ucht den baulichen Zu-
stand regelmäßig, derzeit wird dieser noch nicht als sanierungsbedürftig eingeschätzt. 
 
Wann sich der bauliche Zustand der beiden Brücken signifikant verschlechtert, kann derzeit nicht 
prognostiziert werden. Die Planung für den Austaus ch der Brücken würde nach Einschätzung der 
Verwaltung inkl. des notwendigen Planfeststellungsverfahrens allerdings 10 bis 15 Jahre dauern. 
Gleichzeitig bietet eine solche Planung die Möglichkeit, den Gesamtbereich inkl. der Unterführungen 
städtebaulich neu zu ordnen und insgesamt aufzuwerten. Mit dem jetzigen Einstieg in die Planungs-
überlegungen möchte die Verwaltung frühzeitig – und damit ohne den Druck eines drohenden Brü-
ckenversagens – eine Grundlage für die Planung schaffen. 
 
Der Knotenpunkt Albersloher Weg / Bernhard -Ernst-Straße / Hansaring / Bremer Straße und Hafen-
straße ist mit dem heutigen Verkehrsaufkommen schon überlastet.  
 
Der derzeitige Raum für Fuß- und Radverkehr ist zu gering dimensioniert. Der Busverkehr fährt in den 
Spitzenstunden mit hohen Zeitverlusten, da er gemeinsam mit dem MIV geführt wird. Verzögerungen 
an dem überlasteten Knotenpunkt führen zu einem unzuverlässigen ÖPNV -Angebot.  
Leistungsfähigkeitsberechnungen weisen für den Knotenpunkt im Bestand eine Qualitätsstufe F und 
damit eine Überlastung aus.  
Im Umfeld der Unterführung und des Knotenpunktes entstehen aktuell und zukünftig neue Strukturen, 
die voraussichtlich neues Verkehrsaufkommen bei allen Verkehrsträgern erzeugen und für deren

- 3 - 
V/0268/2025 
Vernetzung mit der Innenstadt eine qualitätsvolle Anbindung inklusive einer leistungsfähigen Bahnun-
terführung erforderlich ist. 
 
Zu nennen sind hier 
 Hafenmarkt 
 Stadthaus 4 
 Stadthäfen Nord (BP 600) 
 Drei Schwestern (BP 649) 
 Stadthafen I (BP 541) 
 Modellquartier 3 (BP 642) 
 Gasometer (BP 626) 
Vor diesem Hintergrund wurde 2019 die Ingenieurgesellschaft NTS aus Münster mit einer Machbar-
keitsstudie beauftragt (V/0217/2019). Ziel war es, die Möglichkeit einer Verlagerung der Verkehrsach-
se durch eine neue Verkehrsf ührung auf ihre technische Umsetzbarkeit zu p rüfen. Die Studie unter-
suchte fünf mögliche Varianten einer neuen Verkehrsführung zwischen dem Albersloher Weg und der 
Hafenstraße. Zwei dieser Varianten erscheinen realisierbar, während die übrigen drei aus verschie-
denen Gründen nicht umsetzbar sind. 
 
Brücken über der Hafenstraße 
 
Eine Verbreitung der Querschnitte im Bestand wird auf Grund von betriebsbedingten Vorgaben der 
DB ausgeschlossen und stellt aus Sicht der Verwaltung auch nicht die Vorzugsvariante dar. Die Brü-
cken befinden sich in der Unterhaltungspflicht der DB InfraGO und weisen zum heutigen Zeitpunkt 
keine gravierenden Mängel auf, sodass ein unmittelbarer Handlungsbedarf noch nicht gegeben ist.  
Bedingt durch ihr Alter werden mittel - bis langfristig umfangreiche Sanierungsarbeiten bzw. Ersatz-
neubauten immer wahrscheinlicher. Die Planungen aller Beteiligten müssen aufeinander abgestimmt 
werden und eine Bauleitplanung in Verbindung mit einem Planfeststellungsverfahren ist durchzufüh-
ren. Für die bauliche Durchführung des Projektes sind Um leitungen und Streckensperrungen der 
Bahn erforderlich, die mehrere Jahre vor Beginn der Bauarbeiten koordiniert und angemeldet werden 
müssen. Wichtige und bedeutende Verbindungsstraße werden dabei tangiert (Albersloher Weg, Ha-
fenstraße, Hansaring), wo im Vorfeld weitreichende Planungen für die Abwicklung der Verkehre wäh-
rend der Bauzeit erforderlich sind. 
Ein weiteres Szenario wäre es, wenn die Standsicherheit von mindestens eines der beiden Bauwerke 
plötzlich und unerwartet nicht mehr gegeben ist. Zu dies em Zeitpunkt muss eine Planung in städte-
baulicher und verkehrstechnischer Sicht vorliegen, wenn diese zu diesem Zeitpunkt bei der Durchfüh-
rung Berücksichtigung finden soll.  
 
Um eine zukunftsorientierte und nachhaltige Umsetzung der verkehrstechnischen und  städtebauli-
chen Interessen zu gewährleisten, ist der Beginn der Planungen zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich. 
Mit diesen Planungen kann die Stadt dann sowohl bei der DB als auch bei potentiellen Fördergebern 
ihre Ansprüche an eine Aufwertung des Bereichs  anmelden und als Trägerin der städtebaulichen 
Planungshoheit auch sichern.  
 
Verkehrliche Auswirkung: 
Anhand der Prognose, die der Machbarkeitsstudie zu Grunde liegt, als auch der aktuellen Verkehrs-
untersuchungen zur Entwicklung des Stadthafen I, dem Vorhaben Drei Schwestern sowie Stadthäfen 
Nord ist an dem Knotenpunkt mit steigenden Verkehrsmengen zu rechnen. Zuwachs tritt insbesonde-
re am Albersloher Weg und der Hafenstraße auf. Die Verkehrsuntersuchungen weisen auf dem Al-
bersloher Weg einen Zuwachs von d erzeit ca. 18.000 auf ca. 22.000 Kfz/24h und auf der Hafenstr. 
einen Zuwachs von derzeit ca. 15.300 auf ca. 19.000 Kfz/24h aus. Die Bremer Str. und der Hansaring 
bleiben mit ca. 8.000 bzw. ca. 10.000 Kfz/24h nahezu unverändert.

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V/0268/2025 
Anpassung der Verkehrsführung am Knotenpunkt: 
Die Hauptfahrbeziehung ist beim Kfz -Verkehr (MIV und ÖPNV) die Verbindung zwischen Hafenstr. 
und Albersloher Weg. Beim Radverkehr ist das Aufkommen zwischen Hafenstr. und Albersloher Weg 
ähnlich hoch wie zwischen Hafenstr. und Hansaring. 
 
Die heutige Verkehrsführung im Knotenpunkt ist somit für die meisten Fahrbeziehungen nicht optimal. 
Die Flächenverteilung ermöglicht außerdem keine Bevorrechtigung des ÖPNV. Die Anknüpfung der 
Bernhard-Ernst-Str. im Knotenpunkt erhöht darüber hinaus die  Komplexität des Knotenpunkts zum 
Nachteil des Verkehrsablaufs. 
 
Die durchgeführte Machbarkeitsstudie weist anhand dieser Erkenntnisse daher Varianten aus, die 
zunächst die vielfältigen Zufahrten entflechten und die Hauptfahrbeziehungen stärker berücksicht i-
gen. 
Verkehrsfluss des ÖPNV: 
 
Im Bestand treten für den ÖPNV in den Spitzen zum Teil erhebliche Verlustzeiten auf. Die folgenden 
Abbildungen 1 und 2 zeigen die mittlere Fahrzeit sowie die Idealfahrzeit (Fahrzeit ohne Behinderung 
und ohne Halt an Lichtsignalanlagen). Mit der Differenz aus beiden Angaben wurden die Fahrzeitver-
luste ermittelt, die im Mittel bei 139s bzw. 184s liegen. Die maximalen Zeitverluste sind entsprechend 
erheblich höher und erreichen bis zu 8 Minuten. Neben den Zeitverlusten trägt der unsichere Ver-
kehrsablauf somit zur Unzuverlässigkeit des ÖPNV bei.  
 
1 Abbildung:  ÖPNV-Fahr- und Verlustzeit in der Morgenspitze (Winter 2023/2024)

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V/0268/2025 
 
2 Abbildung: ÖPNV-Fahr- und Verlustzeit in der Abendspitze (Winter 2023/2024)  
Mit Einrichtung der Bussonderfahrstreifen und einer Bevorrechtigung an den Lichtsignalanlagen kann 
davon ausgegangen werden, dass die Fahrzeit der Idealfahrzeit nahekommt. Darüber hinaus sinkt die 
Varianz der Fahrzeit, die Zuverlässigkeit steigt.  
 
Verkehrsfluss des Fuß- und Radverkehrs 
Im Bestand ist der Raum für den Fuß - und Radverkehr so eng, dass in beiden Fahrtrichtungen nur 
eine Begegnung eines zu Fußgehenden und eines Radfahrenden möglich ist. Bereits die Nutzung 
durch Lastenräder oder Kinderwagen ersc hweren Begegnungen, zu Fußgehende können einander 
nur unter Nutzung des Radwegs ausweichen. Diese Situation besteht, obwohl es sich bei der Bahn-
unterführung Hafenstraße auch für den Fuß- und Radverkehr um wichtige Verbindungen handelt (u.a. 
Veloroute 10 Sendenhorst-Münster entsprechend des Fahrradnetzes 2.0).  
In der Machbarkeitsstudie werden mit bzw. ohne eigenständige Tunnellage für den Fuß- und Radver-
kehr verschiedene Varianten verfolgt. Ziel ist in allen Varianten eine umwegarme Führung mit gerin-
gem Que rungsbedarf. Insbesondere soll dem Fuß - und Radverkehr ausreichend Raum gegeben 
werden sodass auch Überholvorgänge bspw. zwischen zwei Fahrrädern möglich werden.  
 
Verkehrsfluss des motorisierten Individualverkehrs 
Für den MIV bleibt analog zum Bestand ein  Fahrstreifen je Richtung erhalten. Veränderungen treten 
vor allem im Ablauf am Knotenpunkt auf. Heute ist die stärkste Fahrbeziehung Hafenstr. – Albersloher 
Weg sowie dessen Gegenrichtung eine Abbiegebeziehung. Mit der Umgestaltung wird diese Verbin-
dung in allen Varianten die Geradeausfahrbeziehung. Mit der Umgestaltung der Knotenpunkte ergibt 
sich auch eine neue Schaltung des Signalprogramms. Mit der Machbarkeitsstudie wurden überschlä-
gige Signalprogramme zur Abschätzung des Verkehrsablaufs entwickelt. Di e entsprechende Leis-
tungsfähigkeitsberechnung weist die Qualitätsstufe D aus. 
 
Um zu bewerten, ob sich die neue Knotenpunktgestaltung mit erheblich höherer Belastung an den 
Folgeknoten entlang der Hafenstraße auswirkt und gegebenenfalls auch den Ludgeriplatz überlastet, 
wurden die Freigabezeiten in Richtung Hafenstraße verglichen. Dabei zeigt sich, dass die Summe 
dieser in Richtung Hafenstraße nahezu unverändert bleibt. Sie ist jedoch gleichmäßiger verteilt, so-
dass sich die Freigabezeit zu Gunsten des Zuflusses vom Albersloher Weg verschiebt.  
Es ist somit, auch unter Berücksichtigung des oben beschriebenen und zu erwartenden Zuwachses 
des Verkehrsaufkommens in der Prognose, im Verlauf der Hafenstraße, mit höherem Verkehrsauf-

- 6 - 
V/0268/2025 
kommen zu rechnen. Die Kapazitätserhöhung des Knotenpunkts für den MIV ist jedoch nicht so groß, 
dass eine Überlastung im weiteren Straßenverlauf zu erwarten ist.  
 
Variantenbetrachtung der Machbarkeitsstudie 
 
Die Machbarkeitsstudie hat verschiedene mögliche Varianten einer Linienführung und Quer-
schnittsaufteilung der neuen Verkehrsachse entwickelt. Dabei wurde vorrangig die technische Einbin-
dung und Umsetzbarkeit (Höhenabwicklung, Feuerwehraufstellflächen, Längsneigungen, etc.) be-
trachtet. Verkehrsplanerisch wurde auf folgende Randbedingungen ein Augenmerk gelegt: 
 Die Zufahrt Bernard-Ernst-Str. kann zur Verbesserung der Übersichtlichkeit des Knotenpunk-
tes abgebunden werden. Die Verbindung wird nur für den Radverkehr aufrechterhalten 
 Die Bremer Straße wird als eigenständige Einmündung an den Hansaring angeknüpft 
 Die Führung für den Radverkehr wird verbessert, je nach Variante in separater Führung oder 
straßenbegleitend mit Mindestbreiten von 3m 
 Verbreiterung der unterdimensionierten Gehwege 
 Die Verbindung Hafenstr. – Albersloher Weg erhält in beiden Richtungen einen durchgängigen 
Bussonderfahrstreifen, die parallelen Fahrstreifen für den MIV werden in dieser Fahrbezie-
hung zum Geradeausfahrstreifen 
 Veränderung ab Kreuzung Albersloher Weg/ Hafenweg (die Spurreduzierung vor dem Hafen-
weg stadteinwärts bleibt zunächst unbeachtet) 
 Das Linkseinbiegen zwischen den Bahngleisen von der Hafenstraße zum Güterbahnhof sollte 
ermöglicht werden 
 Abstand von 10-15m von den bestehenden Gewölbebauwerken 
Ein weiterer Aspekt bei der Planung einer neuen Linienführung ist das Aufrechterhalten der Verkehrs-
verbindung während einer Bauzeit. Durch die neue Lage der Unterführung kann der Verkehrsverbin-
dung der vorhandenen Unterführungen über die gesamte Bauzeit bestehen bleiben. Nach Freigabe 
der neuen Verbindung wird die jetzige Unterführung für den motorisierten Individualverkehr aufgege-
ben.  
Bei den Variantenbetrachtungen, wo eine Rad - und Fußwegverbindung in den vorhandenen Unter-
führungen vorgesehen ist, werden neue zusätzliche tragende Konstruktionen eingebaut, sodass die 
vorhandenen Bogenbrücken gesichert werden und keine tragenden Funktion mehr besitzen. Die 
Querschnitte der neuen tragenden Konstruktionen besitzen ausreichende Abmessungen zur Sicher-
stellung einer Rad- und Fußwegverbindung. 
 
Aus den Vorgaben wurden zun ächst 5 Varianten entwickelt und anschließend bewertet. Es haben 
sich zwei Varianten herausgestellt, die im weiteren Verlauf des Projektes als Grundlage für die Ent-
wicklung einer Vorzugsvariante herangezogen werden. Hierbei werden dann die weiteren Stakeho l-
der mit einbezogen.  
 
Liegenschaftliche Aspekte 
Die Stadt Münster hat mit Blick auf die beabsichtigte Maßnahme bereits in der Vergangenheit eine 
umfängliche Flächenvorsorge betrieben und einen Großteil der für die Umstrukturierung notwendigen 
Flächen in i hr Eigentum gebracht. Die Flächen der Gleiskörper befinden sich im Eigentum der DB. 
Die Umsetzung der geplanten Veränderung wird allerdings die Erschließung und Anbindung angren-
zender Privatgrundstücke gegenüber dem Bestand verändern, so dass im Rahmen des Planungspro-
zesses eine intensive Einbindung der tangierten Anlieger vorgesehen ist.

- 7 - 
V/0268/2025 
Städtebauliche Aspekte: 
Die Machbarkeitsstudie untersuchte im Wesentlichen die verkehrstechnischen Möglichkeiten und 
Auswirkungen, städtebauliche Planungsaspekte und Entwicklungsziele sind nicht Inhalt der Studie . 
Das Ziel der weiteren Bearbeitung ist eine ganzheitlich und integrativ geplante Umstrukturierung des 
Stadtgebiets, die es ermöglicht, attraktive und nachhaltige urbane Räume zu schaffen und zu entwi-
ckeln. Nachfolgend werden die potenziellen städtebaulichen Auswirkungen, mögliche Bebauungs-
strukturen und Flächenentwicklungspotenziale beschrieben. 
 
3 Abbildung: Verlauf der Unterführung | Albersloher Weg - Hafenstraße 
Grundsätzlich würde ein Neubau der Unterführungen die Verbindung zwischen Innenstadt und Hafen 
stärken und somit zur Aufwertung beider Bereiche beitragen. Insbesondere durch eine verbesserte 
Rad- und Fußverkehrsanbindung könnte die Attraktivität des Hafens gesteigert werden und positive 
Impulse für dessen weitere Entwicklung setzen. 
Weitere städtebauliche Auswirkungen müssen im weiteren Verfahren bewertet werden. Wichtige Kri-
terien wie zukünftige Nutzungs - und Bebauungsstrukturen, die Einbindung des ö ffentlichen Raums 
sowie Sichtbeziehungen und Synergieeffekte müssen weiter untersucht werden, um somit eine klare 
Leitidee für die städtebauliche Entwicklung herbeizuführen. Beide der schon erarbeiteten Planungsva-
rianten bieten durchaus Chancen zur Verbess erung der verkehrlichen sowie städtebaulichen Aus-
gangssituation und zur Stärkung des Hafengebiets. 
Besonders sensibel sind aus hochbaulicher und freiraumplanerischer Sicht die Übergangsbereiche 
zwischen de r bestehenden Infrastruktur und der neuen Verkehrsachse. Insbesondere für die soge-
nannte "Gleisinsel", also der Bereich zwischen der östlichen und westlichen Schienenführung, exis-
tiert derzeit noch keine  langfristige Entwicklungsperspektive. Die Entwicklung der S -Bahn Münster-
land spielt bei den weiteren Betrachtungen in dem Entwicklungskonzept eine große Rolle. 
Die Verwaltung möchte sicherstellen, dass die Überplanung des gesamten betrachteten Gebiets nicht 
nur funktionellen Anforderungen genügt, sondern auch eine hohe Aufenthaltsqualität bietet und zur 
urbanen Entwicklung beiträgt.

- 8 - 
V/0268/2025 
 
4 Abbildung: Verkehrsführung Variante A  
 
5 Abbildung : Verkehrsführung Variante E 
  
      
  
Abbildung 6: Stadtraum Variante A               Abbildung 7: Stadtraum Variante E 
Mögliche Bebauung und Flächenentwicklung: 
Im weiteren Planverfahren werden belastbaren Aussagen zur möglichen Bebauung entlang der neu-
en Hafenstraße erarbeitet. Die zukünftige Nutzung der Flächen hängt von den städtebaulichen Ziel-
setzungen ab. Die Bandbreite der vorstellbaren potenziellen Bebauungsoptionen reicht von kleinteili-
gen Strukturen, die sich in das bestehende Umfeld einfügen, bis hin zu großformatigen Sonderbau-
ten, die bewusst einen Kontrast zur Umgebung setzen. Auch die Inwertsetzung und Dimensionierung 
von Freiräumen in Form von Straßenrändern und expliziten Grünflächen sollte in dem Kontext weiter 
untersucht werden. 
Weiterhin soll die Ausweitung des Untersuchungsumfangs dazu ge nutzt werden, um zu überprüfen, 
ob die Funktionsflächen des heutigen Busbahnhofs am Frie -Vendt-Platz aufgrund der neuen Ver-
kehrsachse verlagert werden können. Hier ist zwischen dem nachvollziehbaren Nutzerinteresse einer 
möglichst bahnhofsnahen Warte- und Bereitstellungsfläche für den Stadtbusverkehr und dem städte-
baulichen Anspruch einer Flächenaufwertung abzuwägen.  
Im Rahmen der weiterführenden Überlegungen aus Beschlussvorschlag 1 wird die Verwaltung diese 
vertiefend untersuchen und mit der Optimierung der technischen Lösung in Einklang bringen.

- 9 - 
V/0268/2025 
Im Folgenden werden drei Szenarien präsentiert, die die aktuelle Ist-Situation sowie zwei städtebauli-
che Entwicklungsmöglichkeiten in den Varianten A und E darstellen. Es ist zu betonen, dass diese 
Darstellungen lediglich grobe und vereinfachte Konzepte widerspiegeln. Alternative Bebauungs- und 
Nutzungsstrukturen sowie detaillierte Planungen müssen im Rahmen weiterführender Überlegungen 
entwickelt werden. 
 
8 Abbildung : Darstellung der heutigen IST-Situation 
 
9 Abbildung: Potenzielle städtebauliche Entwicklung im Zuge der Variante A

- 10 - 
V/0268/2025 
 
10 Abbildung: Potenzielle städtebauliche Entwicklung im Zuge der Variante E. 
Partizipationsformate: 
Im weiteren Verlauf des Planungsprozesses sollen verschiedene Beteiligungsverfahren durchgeführt 
werden, um die Öffentlichkeit sowie weitere relevante Stakeholder einzubeziehen. Die genaue Pla-
nung und Durchführung dieser Beteiligungs prozesse werden Bestandteil des fortschreitenden Pla-
nungsprozesses sowie Gegenstand regelmäßiger Berichterstattung an die Politik sein. 
 Fazit und Empfehlung: 
 
Die vorliegende Machbarkeitsstudie zeigt zunächst eine technisch machbare und richtlinienkonforme 
Lösung zur Verbesserung der Anbindung zwischen Innenstadt und Hafen. 
Da die Varianten der Machbarkeitsstudie nicht statisch sind, wird empfohlen, den Planungsprozess 
zunächst um eine übergeordnete Leitidee zu ergänzen, die die städtebaulichen, verkehrstechnischen 
und Mobilitäts-Themen berücksichtigt. Bei der weiteren Ausarbeitung werden die Interessen von Sta-
keholder und weiteren Projekte, die hiermit im Zusammenhang stehen, mit einfließen. 
Der Betrachtungsraum für die Erstellung einer übergeordneten Leitidee sollte daher über den direkten 
Wirkungsbereich der denkbaren Verkehrsführung hinausgehen und den gesamten Stadtraum als 
Kontext sehen, um potenzielle Synergieeffekte und städtebauliche Auswirkungen effektiv berücksich-
tigen zu können. 
Im Rahmen der Entwicklung Leitidee für die Hafenstraße soll eine frühzeitige Information und Beteili-
gung der Öffentlichkeit an der Planung erfolgen.  
 
Ziel der Überlegungen wird es sein, den Bereich der Hafenstraße als qualitätsvollen Stadtraum wie-
derherzustellen bzw. aufzubauen und dabei eine technisch -funktionale Anbindung zwischen Innen-
stadt und Hafen zu integrieren. Die drei Aspekte „Perspektivische Infrastruktursicherheit“, eine „signi-
fikante Verbesserung der Situation für alle Verkehrsarten“ und eine  „städtebauliche Aufwertung des 
gesamten Areals“ müssen in den nächsten Schritten von einer Gesamtplanung erfüllt werden.

- 11 - 
V/0268/2025 
 
11 Abbildung: Umriss Plangebiet zur Erarbeitung einer Leitidee. . 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlage A 
Anlage 1, Darstellung der Variante A aus der Machbarkeitsstudie 
Anlage 2, Darstellung der Variante E aus der Machbarkeitsstudie

Anlage A

2208 Zeichen

Anlage A zur V/0268/2025 
Kurzüberblick 
Im Fokus steht die Entwicklung einer städtebaulichen Aufwertung und nachhaltigen Mobilität im 
Bereich der Hafenstraße / Albersloher Weg / Hansaring. Die Verkehrsverbindung, Unterführungen 
Hafenstraße / DB Strecken und damit verbunden das städtebauliche Potential sollen für das 
Quartier sollen zukunftsorientiert entwickelt werden. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Das Ziel ist es, mithilfe einer übergeordneten Leitidee eine zukunftsfähige und mittel- bis langfris-
tig umsetzbare Planung für die stadträumliche Neugestaltung zu entwickeln.  
 
Sowohl die städtebaulichen, die verkehrstechnischen, als auch die Mobilitäts-Themen werden 
dabei berücksichtigt. In die weitere Ausarbeitung werden nicht nur die Interessen von Stakehol-
dern, sondern auch weitere Projekte, die hiermit im Zusammenhang stehen, einfließen, um po-
tenzielle Synergieeffekte ausschöpfen zu können. 
 
Mit frühzeitigen Beginn der Planungen ist gewährleistet, dass eine positive und nachhaltige Ent-
wicklung des Quartiers erreicht wird. 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 125.000 € zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und  
-anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

./.

Beratungsverlauf (4)

03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Hafenstraße
  • Hansestraße 63
  • Bremer Straße
  • Bernhard-Ernst-Straße
  • Albersloher Weg
  • Hansaring
  • Ludgeriplatz
  • Hafenweg
  • Hafenmarkt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0268/2025
Typ
Vorlagen
Datum
02.05.2025
Erstellt
28.04.2025 13:00