Mandari Insight

0200/2023

Neue Geh- und Radwegebrücke südlich der Hohenzollernbrücke Erweiterter Planungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.03.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.03.2024, TOP 10.13

Anlage 3 - fotorealistische Visualisierung Variante 1

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - Variantenuntersuchung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 8 neu - Vergleich Variante 1 mit historischer Variante

· application/pdf

Ansehen

Anlage 13 - Auszug BV Innenstadt 07.03.2024

· application/pdf

Ansehen

Anlage 12 - Auszug Gestaltungsbeirat 20.02.2024

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Visualisierungen Variante 1

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Potenzialabschätzung Fuß+Radverkehr Rheinbrücken_Köln_07.2023

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7 - Stellungnahme Denkmalschutz

· application/pdf

Ansehen

Anlage 8 - Vergleich Innenansicht Variante 1 mit historischer Variante

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 - Übersicht Bewertung Varianten

· application/pdf

Ansehen

Anlage 9 - Auszug Verkehrsausschuss 23.01.2024

· application/pdf

Ansehen

Anlage 10 - Fernsicht Variante 1

· application/pdf

Ansehen

Anlage 11 - Präsentation Ausblick Heinrich-Böll-Platz

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - fotorealistische Visualisierung Variante 1

416 Zeichen

Anlage 3 
Fotorealistische 
Visualisierung Variante 1

Variante 1
2Erweiterter Planungsbeschluss für die Südseitenerweiterung an der Hohenzollernbrücke (0200/2023) – Anlage 3

Variante 1
3Erweiterter Planungsbeschluss für die Südseitenerweiterung an der Hohenzollernbrücke (0200/2023) – Anlage 3

Variante 1
4Erweiterter Planungsbeschluss für die Südseitenerweiterung an der Hohenzollernbrücke (0200/2023) – Anlage 3

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025

2500 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/691/3 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0200/2023
Stand: 18.12.2025 
Sachstandsbericht  
Neue Geh- und Radwegebrücke südlich der Hohenzollernbrücke  
Erweiterter Planungsbeschluss 
Beschluss:  
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Vorlage 0200/2023 - Neue Geh- und Radwegebrücke 
südlich der Hohenzollernbrücke - Erweiterter Planungsbeschluss – solange zurückzustellen, 
bis folgende Punkte geklärt sind:  
1. Erstellung eines Verkehrsgutachtens für die weitere Führung des Radverkehrs links- und 
rechtsseitig des Rheins mit folgenden Maßgaben: 
a) Prüfung einer getrennten Rad- und Fußwegführung über den Rhein und in der weiteren 
Führung  
b) Lösungen in Abstimmung mit den Eigentümern der Urheberrechte für folgende Problem-
stellungen linksrheinisch zu erarbeiten: 
Engpass direkt hinter der Brücke in Höhe der Beete und Sitzbänken 
Eingeschränkte Nutzung des Weltjugendtagweges und der Weiterführung Richtung Rheinufer´ 
Engpass in Höhe Ma'alot und Heinrich-Böll-Platz´ 
Keine Führung zentral über den Roncalliplatz um die Wahrnehmbarkeit des Weltkulturerbes 
Kölner Dom nicht zu beeinträchtigen  
Keine Nutzung des Domgäßchens  
Führung des Radverkehrs entlang südlich des Roncalliplatzes Richtung Am Hof bzgl. des ge-
planten Eingang Dom-Hotel. 
2. alle weiteren Schritte und Ergebnisse wie bisher mit dem Denkmalschutz und dem Dom- 
baumeister frühzeitig zu kommunizieren und vorab die Verträglichkeit mit dem UNESCO-Welt-
erbestatus des Doms (ICOMOS) zu prüfen. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Juli 2024: 
Die weiteren Planungen wurde gestoppt, die Verwaltung schreibt das vom Rat gewünschte 
Verkehrsgutachten aus.

2 
 
Dezember 2025: 
Die Leistungen für ein Verkehrsgutachten wurden im Oktober 2025 beauftragt. Aktuell wird die 
Ausarbeitung des Gutachtens vorangetrieben.  
Nächste Schritte: 
Juli 2024: 
1. Beauftragung des Verkehrsgutachtens 
2. Abstimmung der Ergebnisse mit den Beteiligten (Denkmalschutzbehörden, Dombau-
meister, ICOMOS) 
3. Vorstellung der Ergebnisse aus dem Gutachten, den Abstimmungen und Empfehlun-
gen für die weitere Planung in den Gremien 
Dezember 2025: 
1. Erstellung des Verkehrsgutachtens 
2. Abstimmung der Ergebnisse mit den Beteiligten (Denkmalschutzbehörden, Dombau-
meister, ICOMOS) 
3. Vorstellung der Ergebnisse aus dem Gutachten, den Abstimmungen und Empfehlun-
gen für die weitere Planung in den Gremien 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
31.12.2026

Beschlussvorlage Rat

20248 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/691/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0200/2023 
Freigabedatum 
12.01.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neue Geh- und Radwegebrücke südlich der Hohenzollernbrücke  
Erweiterter Planungsbeschluss  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung der Südseitenerweiterung der Hohenzollern-
brücke in der Variante 1 (Vorzugsvariante) auf Grundlage der Vorplanung (LPH 2 HOAI) bis 
einschließlich der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LPH 3 und 4 HOAI) weiterzuführen 
und die erforderlichen Genehmigungen zur Umsetzung in Vorbereitung des Baubeschlusses 
einzuholen. 
 
 
Verkehrsausschuss 23.01.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024 
Gestaltungsbeirat 20.02.2024 
Verkehrsausschuss 05.03.2024 
Finanzausschuss 18.03.2024 
Rat 21.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   3.600.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja  
s. Förderung      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Auf der Südseite der Hohenzollernbrücke steht aktuell für den Geh- und Radverkehr 
eine Verkehrsfläche von 4,00 m Breite zur Verfügung. Aufgrund des stetig zunehmen-
den Geh- und Radverkehrsaufkommens ist eine Verbreiterung der Verkehrsfläche zu 
den nördlich und südlich an die Eisenbahnbrücken angebauten Kragarmen erforder-
lich – prognostiziert werden 4% mehr Radfahrende jährlich bis zum Jahr 2030 (siehe 
hierzu Potenzialabschätzung in Anlage 2).  
 
Das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie zur Brückenerweiterung wurde dem Rat in sei-
ner Sitzung am 26.03.2020 im Rahmen des Bedarfsfeststellungs- und Planungsbe-
schlusses  (Vorlagen Nr. 2805/2019) vorgestellt. Im Zuge dessen hat der Rat hat die 
Verwaltung beauftragt, die Erweiterungen der Nord- und Südseite der Hohenzollern-
brücke bis zur Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vorzubereiten. Im Rahmen der 
vorliegenden Beschlussvorlage wird zunächst die erweiterte Planung der südlichen 
Hohenzollernbrücke behandelt.

3 
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie war einerseits die technische Machbarkeit zur 
Verkehrsflächenerweiterung zu prüfen, anderseits bestand eine große Herausforde-
rung darin, das weltberühmte Altstadtpanorama mit Blick auf das UNESCO-Weltkul-
turerbe, den Kölner Dom, zu bewahren.  
 
Dazu wurden verschiedene Brückentragwerksvarianten untersucht und die Vorgaben 
sowie Randbedingungen der einzelnen Ämter und betroffener Dritter (Dombauhütte, 
DB, Obere Denkmalbehörde, Landschaftsverband Rheinland, Wasserstraßen- und 
Schifffahrtsamt) zusammengetragen. Um das Herzstück Kölns mit Dom und Altstadt-
panorama zu bewahren, kristallisierte sich als Brückenform das Bogenbrückentrag-
werk heraus. Der vorgeschlagene Brückenneubau tritt bewusst in den gestalterischen 
und konstruktiven Dialog mit den Bestandsbauwerken. Durch die Aufnahme prägen-
der Elemente der Bestandsbrücken fügt sich die Ergänzung als viertes Bauwerk har-
monisch ein und vervollständigt die Brückenfamilie mit seiner eigenständigen klaren 
und zurückhaltenden Konstruktion.  
 
Darüber hinaus würde der Nachbau einer Eisenbahnbrücke, also einer historischen 
angelehnten Zwillingsbrücke, hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und dem übergeordne-
ten Ziel möglichst nachhaltig zu bauen, nicht gerecht werden. Denn es würde weitaus 
mehr Stahl verbaut, als für den Transport von Fußgänger*innen und Radfahrenden 
nötig wäre. Dies würde zu erheblichen Mehrkosten und Treibhausgasemissionen bei 
der Stahlproduktion führen. Aus diesem Grund wurde diese Möglichkeit, die aufgrund 
des Ressourcenverbrauchs nicht zeitgemäß wäre, verworfen. 
 
Bisheriger Planungsverlauf 
 
Im Sommer 2021 hat die Verwaltung ein Ingenieurbüro mit den Planungsleistungen 
für die Südseite beauftragt.  
 
Alle im Zuge der Vorplanung untersuchten Varianten übernehmen die Konstruktion ei-
ner 3-feldrigen Stabbogenbrücke analog zu den Bestandsbauwerken. Die Varianten 
wurden so konzipiert, dass sie dem Untergurt des Bogenfachwerks der Bestandsbrü-
cken folgen. Die Abstände der Hänger (senkrechte Tragseile mit denen die Brücken-
platte am Bogen befestigt ist) wurden entsprechend der Bestandsbrücken gewählt. 
Hiermit wird ein einheitliches Stadtbild aus der Fernsicht auf das Brückenbauwerk ge-
währleistet.  
 
Mit der Nutzung der noch vorhandenen Auflagerbänke beträgt die maximale Breite der 
neuen Brücke 11,00 m (Nutzbreite zwischen 8,00 m und 9,00 m).  
 
Im Zuge der Vorentwurfsplanung wurden fünf Bogenbrückenvarianten untersucht. 
Anhand einer Bewertungsmatrix wurde jede Variante bezüglich Verkehrsraum, Gestal-
tung und städtebauliche Wirkung sowie der technischen und konstruktiven Eigen-
schaften bewertet. Die gestalterischen Kriterien beinhalten z. B. die Sichtbeziehung 
von der Brücke auf den Dom, die Schrägblicke von der Brücke auf die Rheinufer, die 
Nah- und Fernwirkung des neuen Brückenbauwerkes sowie die Aufenthaltsqualität. 
Die technisch konstruktiven Kriterien bewerten die Tragwerkseigenschaften, die War-
tungsfreundlichkeit sowie die Wirtschaftlichkeit.  
 
Mit dem aktuellen Beschluss wird die im Entwurf weiterzuverfolgende Brückenvariante 
festgelegt.

4 
Beteiligung der Denkmalbehörden 
 
Aufgrund der besonderen Lage insbesondere zum UNESCO-Welterbe hat die Verwal-
tung frühzeitig und in jeder Planungsphase, sowie auch bereits im Zuge der Ausarbei-
tung der Machbarkeitsstudie, die Bezirksregierung als Obere Denkmalbehörde für lan-
des- und bundeseigene Denkmäler, das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege 
der Stadt Köln, sowie das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland eingebunden.  
 
Um den Belangen der Denkmalpflege Rechnung zu tragen, wurde von den o.g. Be-
hörden darauf hingewiesen, dass ein ‚Eingriff‘ in das Denkmal so gering wie möglich 
zu halten ist. Die unterschiedlichen Varianten wurden in den Sitzungen als reine Brü-
ckenbauwerke vorgestellt und diskutiert. Eine favorisierte Variante wurde von Seiten 
der Denkmalpflege nicht benannt, da auf Grundlage des aktuellen Planungsstandes 
eine Prüfung für eine denkmalrechtliche Erlaubnis noch nicht möglich ist. Hierfür ist 
eine Gesamtdarstellung des Projektes mit den notwendigen Rampenbauwerken und 
verkehrlichen Zuwegungen des Geh- und Radverkehrs notwendig. Zuständig für die 
Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis ist die Obere Denkmalbehörde der Be-
zirksregierung Köln. 
 
Für die Ausführungen der denkmalfachlichen und -rechtlichen Belange wird an dieser 
Stelle auf die Stellungnahme der Behörden (Anlage 7) verwiesen. 
 
Die von der Denkmalschutzbehörde gewünschte ganzheitliche Betrachtung kann erst 
nach der Entwurfs- und der Genehmigungsplanung vorgelegt werden. 
 
Der Baubeschluss wird den politischen Gremien nach der Entwurfs- und Genehmi-
gungsplanung vorgelegt, vorher wird die Einholung der denkmalrechtlichen Genehmi-
gung erforderlich; diese Erlaubnis wird von Seiten der Denkmalbehörde der Bezirksre-
gierung erteilt. Um die geäußerten denkmalpflegerischen Belange, nämlich die Ein-
griffe in das Brückendenkmal so gering wie möglich zu halten, hinreichend zu berück-
sichtigen, kann es dementsprechend noch zu gestalterisch-konstruktiven Anpassun-
gen an dem Erweiterungsbauwerk kommen. 
 
Mit dem Verzicht auf die zunächst vorgesehenen Balkone, als Aussichtsplattformen 
mit Blick zum Rhein, wurde der Forderung des Denkmalschutzes keine Aufenthalts-
räume zu schaffen (siehe Fazit Anlage 7) bereits nachgekommen. 
 
Ergebnis der Vorplanung zur Vorzugsvariante (Variante 1) 
 
Allgemeines 
 
Die neue Geh- und Radwegbrücke wird in der Achse der ehemaligen, im 2. Weltkrieg 
zerstörten, Straßenbrücke geplant. Die noch vorhandenen Widerlagertaschen und 
Fundamentplatten (sog. Senkkästen) im Rhein sollen verwendet werden.  
 
Um den Brückenbesichtigungswagen der Deutschen Bahn, der sich unterhalb der Ei-
senbahnbrücken befindet, weiterhin nutzen zu können, muss die neue Brücke mit ei-
nem Abstand von 1,00 m zum Bestandsbauwerk angelegt werden.  
 
Gründungsbauteile: 
 
Widerlager 
 
Die Widerlager sowie die Auflagerbänke sind noch in ihrer ursprünglichen Breite (rund 
12,00 m) vorhanden und könnten für das neue Brückenbauwerk verwendet werden.

5 
Eine Baustoffuntersuchung der Widerlager erfolgt in der nächsten Planungsphase.  
 
 
 
Strompfeiler und Senkkästenuntersuchungen 
 
Die Strompfeiler der Bestandsbrücke im Rhein gründen jeweils auf zwei hintereinan-
derliegenden Senkkästen (siehe Abbildung 1). Bei den Senkkästen handelt es sich um 
ca. 32,00 m lange und 13,60 m breite Stahlkästen, die mit einem Sand-Zementge-
misch verfüllt sind und sich unterhalb der Rheinsohle befinden. 
 
Abbildung 1: Skizzierter Schnitt des Bestands und des Neubaus  
Die Gründungsbauteile wurden bei dem Wiederaufbau der Bahnbrücken nach dem  
2. Weltkrieg wiederverwendet. Dabei wurde der jeweils südlich gelegene Senkkasten 
nur zu ca. 1/3 durch die neuen Pfeiler der Bahnbrücke genutzt. Ca. 2/3 blieben frei 
und sollen nunmehr für den Abtrag der Lasten der neu geplanten Geh- und Radweg-
brücke genutzt werden. Um die Tragfähigkeit der Senkkästen zu ermitteln, wurden 
Bohrkerne des Materials entnommen und im Labor geprüft. Zusätzlich wurden die bei-
den Senkkästen und die Bestandsstrompfeiler durch eine Sichtkontrolle auf ihren bau-
lichen Zustand untersucht und vermessen. Während sich die Senkkästen des rechts-
rheinischen Pfeilers nahezu in Solllage befinden, wurden die Senkkästen des links-
rheinischen Pfeilers bei Sprengungen im 2. Weltkrieg in ihrer Lage verschoben. Die 
Verschiebungen wurde in der Fuge zwischen den beiden Senkkästen mit einem Maß 
von ca. 1,45 m uferseits und einer Verkantung um 0,53 m bzw. 0,80 m beziffert. Der 
südlich liegende Senkkasten wies außerdem eine Längsneigung von 1:30 auf. Neben 
der Baustoffuntersuchung an den Gründungsbauteilen wurden im Umfeld zusätzlich 
Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Die Untersuchungen hatten zum Ergebnis, 
dass die Senkkästen auch für die Brückenerweiterung genutzt werden können.

6 
Geh- und Radwegebrücke mit mittigem Bogenträger: 
 
 
Die Variante 1 kristallisierte sich aufgrund der positiven Beurteilung in der Wertungs-
matrix (Anlage 6) als Vorzugsvariante heraus. Somit wurde diese mit einer Breite von 
11,00 m vertieft ausgearbeitet.  
 
 
 
Abbildung 2: Variante 1  
 
Das Tragwerk besteht, analog zu den historischen Brücken, aus drei hintereinander 
angeordneten Bögen, die nach oben hin aufgespreizt konzipiert sind. Die Bögen sind 
mit einem Horizontalverband versehen, um die Gestaltung der unmittelbar angrenzen-
den Brücken aufzugreifen. Die Bogenform folgt dem unteren Gurt der Fachwerkbö-
gen. Der Neubau der Geh- und Radwegbrücke tritt bewusst gestalterisch und auch 
konstruktiv mit den historischen Brücken in einen Dialog.  
 
Durch das Aufgreifen von prägenden Elementen der Bestandsbrücken gliedert sich 
die Ergänzung als vierter Bogen harmonisch ein und ergänzt die Brückenfamilie mit 
seiner eigenständigen klaren und zurückhaltenden Form.  
 
Aufgrund der deutlich geringeren Belastung können die Querschnitte bewusst filigra-
ner als die Eisenbahn-Pendants gestaltet werden. Die Hänger sind im Querschnitt 
nach innen geneigt, in der Brückenansicht liegen sie lotrecht und folgen im gleichen 
Abstand wie der dahinterliegende Bestand.

7 
 
Abbildung 3: Fotorealistische Visualisierung Varian te 1 (Innenperspektive) 
 
 
Abbildung 4: Fotorealistische Visualisierung Variante 1 (Schrägblick)  
 
Die Anlage 5 beinhaltet die weiteren untersuchten Bogenbrückenvarianten, die sich 
aufgrund der Wertungsmatrix nicht als Vorzugsvarianten herauskristallisiert haben.

8 
Bau- und Planungskosten 
 
Brückenkonstruktion Kosten 
Variante 1 
mittig angeordnete Bögen  
Gesamtkosten   62,5 Mio. € brutto 
 
Baukosten         55,8 Mio. € brutto 
 
Planungskosten/Baunebenkosten   
 Bis LPH 4               
 LPH 5-7                            
 
 
 
 
6,7 Mio. € brutto 
 
3,6 Mio. € brutto   
3,1 Mio. € brutto 
 
In der Vorlage zum Beschluss Nr. 2805/2019 wurde ein Kostenorientierungswert in 
Höhe von rund 43,4 Mio. € brutto für die Baukosten und 10,3 Mio. € brutto für die Pla-
nungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 prognostiziert. 
 
Die Mehrkosten für den Bau begründen sich zum einen aus dem detaillierteren Pla-
nungsstand und zum anderen aus der Preissteigerung aufgrund des Ukrainekrieges. 
Zum aktuellen Zeitpunkt wird allerdings davon ausgegangen, dass Planungsmit-
tel/Baunebenkosten gegenüber denen im Planungsbeschluss benannten eingespart 
werden können. 
 
Planungsmittel sind bis zur Leistungsphase 2 (entsprechend der HOAI) bereits abge-
flossen, es fallen jedoch die oben angegebenen noch zu beauftragenden Planungs-
leistungen (LPH 4 bis einschließlich 7) an. 
 
 
Brückenerweiterung als historische Variante 
 
Wie eingangs erwähnt, wurde die Planung einer Brückenerweiterung in Anlehnung an 
die Bestandsbauwerke bereits frühzeitig verworfen.  
 
Die Denkmalbehörden hatten sich hierzu bereits bei der Erstellung der Machbarkeits-
studie eindeutig positioniert. Aufgrund der sehr massiven Querverbände zwischen den 
Fachwerkbögen wäre die Sicht der Brückennutzer auf den Dom stark eingeschränkt. 
Der möglichst unbeeinträchtigte Domblick ist ein maßgebliches Qualitätsmerkmal bei 
der Variantenfindung. In Anlage 8 sind in vereinfachter Form die Innenperspektiven 
der Variante 1 und einer historischen Variante gegenübergestellt. 
 
Aber auch bei dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und unter dem Aspekt des Klima-
schutzes würde die historische Brückenvariante sehr schlecht abschneiden:  
Das Gewicht der Stahlkonstruktion für die Variante 1 beträgt rund 4.150 t. Dem ge-
genüber steht die Konstruktion der nördlichen S-Bahn-Erweiterung (1980 bis 1985) 
mit einem Stahlverbrauch von rund 8.750 t. Die Mehrkosten für einen Brückennach-
bau belaufen sich, aktuelle Stahlpreise zugrunde gelegt, auf etwa 27,4 Mio € brutto. 
Unter der Annahme, dass bei einer produzierten Tonne Stahl 1,5 Tonnen CO2 anfal-
len, hätte die deutlich erhöhte Stahlmenge die Mehrproduktion von rd. 6.900 t CO2 zur 
Folge. 
 
Der Einstieg in die Planung einer historischen Variante für die südliche Brückenerwei-
terung würde einen zeitlichen Verzug von etwa 9 Monaten bedeuten. Mit der Variante 
3 wurde bereits eine Variante entwickelt, die dem Bestand nahe kommt, diese Vari-
ante wurde im Zuge der Bewertung verworfen (siehe Anlagen 5 und 6).

9 
Zeitplanung und weitere Planungsschritte 
 
Im Zuge der Entwurfsplanung werden u.a. auch die nachstehenden Themenbereiche 
mit den fachlich Beteiligten und den Genehmigungsbehörden abgestimmt: 
 
 Verträglichkeitsprüfung mit dem UNESO-Welterbestatus des Doms (ICOMOS) 
 Verkehrliche Anbindungen an die Bestandsnetze, sowohl rechts- als auch links-
rheinisch, mit Beteiligungen der Denkmalbehörden und dem Landschaftspla-
nungsbüro (Wahrung des Urheberschutzes) 
 Möglichkeiten zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität auf der Brücke 
 
Der Baubeschluss wird für 2026 avisiert.  
 
Finanzierung und Förderung 
 
Die Maßnahme wurde im Jahr 2020 zur Förderung bei der Bezirksregierung Köln an-
gemeldet bzw. vorgemerkt. Der Fördersatz des Nahmobilitäts-Sonderprogramms be-
trägt 90 % der zuwendungsfähigen Bauausgaben inkl. einer Planungspauschale von 
10 %. 
 
Die Sicherung der Finanzierung der Gesamtmaßnahme ist von entsprechenden För-
dermitteln und der Finanzierbarkeit des verbleibenden Anteils durch den städtischen 
Haushalt abhängig. Die nachfolgenden Finanzierungsaussagen beziehen sich nur auf 
die Finanzierung der erforderlichen Planungskosten. 
 
Die Planungskosten sind derzeit investiv. Sollte das Vorhaben angesichts sonstiger 
erheblicher Investitionsvorhaben z.B. im Zuge einer notwendigen Investitionspriorisie-
rung oder aus sonstigen Gründen nicht realisiert werden können, würden die Pla-
nungskosten unmittelbar abgeschrieben werden müssen und das Budget des Mobili-
tätsdezernates im Ergebnishaushalt belasten. 
 
Das geschätzte Gesamtvolumen an Planungskosten der Vorzugsvariante bis ein-
schließlich Leistungsphase 4 HOAI beträgt ca. 3.600.000 €. Für bisher erbrachte Pla-
nungsleistungen sind bereits Mittel i. H. v. 1.590.700 € abgeflossen, so dass noch mit 
weiteren Kosten für Planungsleistungen i. H. v. 2.009.300 € (540.700 € zu Lasten des 
Haushaltsjahres 2023 sowie 1.468.600 zu Lasten des Haushaltsjahres 2024) gerech-
net wird.  
 
Zur Finanzierung der noch in 2023 erwarteten Planungskosten von 540.700 € stehen 
im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzplan des Amtes für 
Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 
6901-1202-0-0350, Geh- und Radwegerweiterung Hohenzollernbrücke, ausreichend 
Mittel zur Verfügung. 
 
Von den in 2024 benötigten Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 1.468.600 € stehen 
im Haushaltsplan 2023/2024 an gleicher Stelle investive Auszahlungsermächtigungen 
für das Jahr 2024 in Höhe von 630.000 € zur Verfügung. Die in 2024 darüber hinaus 
benötigten Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 838.600 € werden innerhalb des oben 
genannten Teilfinanzplans in der gleichen Produktgruppe im Wege der echten De-
ckung gem. § 9 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 bei Finanzstelle 6903-1202-5-

10 
7112, Hst. Lohsestr. - Einbau von Aufzügen, zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Ver-
schiebung des Baubeginns dieser Maßnahme werden die hierfür in 2024 veranschlag-
ten Mittel nicht in vollem Umfang benötigt. 
 
Planungen auf der Nordseite der Hohenzollernbrücke  
 
Den Planungen auf der Brücken-Nordseite liegen mehrere Beschlüsse zugrunde: 
 
Vorlage Nr. 2805/2019: Die Planung zur Erweiterung des Geh- und Radweges auf der 
Nordseite der Hohenzollernbrücke (Verlängerung des Kragarms) befindet sich derzeit 
in der Leistungsphase 3 (HOAI). Der Baubeschluss steht aus Sicht der Verwaltung 
insbesondere mit der Lösung für die nördliche linksrheinische Anbindung im Zusam-
menhang.  
 
Vorlagen Nr. 0942/2020 und AN/0024/2023: Die Planungen für einen Neubau einer 
Rampe bzw. einer Treppenlösung inkl. Aufzug auf der linksrheinischen nördlichen 
Seite werden dem Rat im Zuge eines separaten erweiterten Planungsbeschlusses vo-
raussichtlich im 1. Halbjahr 2024 vorgestellt.  
 
Vorlage Nr. 0882/2020: Die Planung für die rechtsrheinische Rampe befindet sich der-
zeit in der Leistungsphase 2 (HOAI). Sie steht in enger Abhängigkeit zu den Planun-
gen der DB Netz zum S-Bahn-Ausbau im Be reich des Bahnhofs Köln Messe/Deutz. 
Ein erweiterter Planungsbeschluss ist für das 1. Halbjahr 2024 vorgesehen. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu 
erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverband im Bereich Rad-
verkehr und Fußverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobi-
litätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten PKW. Somit trägt der Brücken-
neubau zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier 
dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden.  
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Potenzialabschätzung Fuß- und Radverkehr Rheinbrücken  
Anlage 3: Fotorealistische Visualisierung Variante 1 
Anlage 4: Visualisierungen Variante 1 
Anlage 5: Variantenuntersuchung 
Anlage 6: Übersicht Bewertung Varianten 
Anlage 7: Stellungnahme Denkmalschutz 
Anlage 8: Vergleich Innenansicht Variante 1 mit historischer Variante

Anlage 5 - Variantenuntersuchung

3246 Zeichen

Variantenuntersuchung 
 
Nachfolgend werden die vier Varianten kurz erläutert, die aufgrund einer schlechteren 
Bewertung der Kriterien ausgeschieden sind:  
 
Variante 2: Mittig angeordnetes Bogentragwerk mit nach außen geneigten Hängern 
 
 
Abbildung 1: Variante 2 
 
Die Variante 2 konnte im Kriterium Gestaltung und städtebauliche Wirkung aufgrund 
der Anordnung der Hänger nicht überzeugen. Die nach außen geführten Hänger neh-
men sehr viel Raum ein und verhindern einen uneingeschränkten Blick von der Brü-
cke auf den Rhein sowie den Dom. 
 
 
Abbildung 2: Visualisierung Variante 2  
 
Anlage 5

2 
Variante 3: Außen angeordnetes Bogentragwerk mit vertikalen Bogenebenen 
 
 
Abbildung 3: Variante 3       
 
Mit der Variante 3 wurde eine Variante untersucht, die geometrisch sehr stark an die 
Bestandsbrücken angelehnt ist. Aufgrund der deutlich geringeren Belastung kann der 
Bogen mit einem Gurt ausgeführt werden (Bestand = Fachwerkbogen). 
Die Variante 3 offenbarte jedoch ebenfalls im Kriterium Gestaltung und städtebauliche 
Wirkung einen nicht uneingeschränkten Blick in Richtung Dom sowie zum Rheinpano-
rama.  
 
 
Abbildung 4: Visualisierung Variante 3 (Innenperspektive) 
 
Auch im Kriterium Stadtbild Nahsicht konnte die Variante nur in geringem Maß über-
zeugen, da sie sich optisch nicht als eigenständige Konstruktion vom Bestand ab-
grenzt. Das neue Brückenbauwerk sollte sich allerdings deutlicher abgrenzen, damit 
die denkmalgeschützten Bestandsbauwerke weiterhin klar erkennbar bleiben.

3 
 
Abbildung 5: Visualisierung Variante 3 (Außenperspektive)

4 
Variante 4: Außen angeordnetes Bogentragwerk mit geneigten Bogenebenen 
 
Die Variante 4 stellt eine Abwandlung der Variante 3 dar. Bei dieser Variante sind die 
Bogenebenen nach innen geneigt. 
 
 
Abbildung 6: Variante 4 
 
Auch bei der Variante 4 lassen die außenliegenden Hänger einen Blick in Richtung 
Rheinpanorama nicht ungestört zu. Zudem wird der Blick zum Dom durch die Bogen-
konstruktion beeinträchtigt.  
 
 
Abbildung 7: Visualisierung Variante 4 (Innenperspektive)

5 
Variante 5: Exzentrisch angeordneter Bogen 
 
Bei der Variante 5 wurden die stählernen Stabbögen, statisch-konstruktiv anspruchs-
voller, außermittig im Brückenquerschnitt angeordnet. Aufgrund der Asymmetrie be-
trägt die nutzbare Breite der nördlichen Verkehrsfläche rund 5,20 m, südlich steht eine 
Breite von 3,20 m zur Verfügung. Konstruktionsbedingt wird die südliche Brückenau-
ßenkante im Grundriss in leichten Bögen geführt. Hierdurch ergibt sich in Feldmitte 
eine geringe Aufweitung der Verkehrsfläche.  
 
 
Abbildung 8: Variante 5 (Querschnitt am Pfeiler) 
 
Abbildung 9: Variante 5 (Querschnitt in Feldmitte) 
 
Die Variante 5 greift das bekannte Tragwerk der drei hintereinanderliegenden Bögen 
auf und interpretiert es mit der außermittigen Anordnung neu.  
Der Überbau ergänzt die bestehende Brückenfamilie in der Fernsicht harmonisch und 
zeigt in der Nahsicht selbstbewusst seine moderne und elegante Gestaltung mit den 
zur Feldmitte hin ausgeweiteten Geh- und Radwegbereichen.  
 
Gegenüber der Variante 1 konnte die Variante 5 im Kriterium Verkehr und Wirtschaft-
lichkeit nicht überzeugen.  
 
Abbildung 10: Visualisierung Variante 5 (Innenperspektive)

Anlage 8 neu - Vergleich Variante 1 mit historischer Variante

211 Zeichen

Anlage 8 
Vergleich Variante 1 mit historischer Variante 
 
Variante 1 – Innenperspektive  
 
 
Historische Variante – Innenperspektive

Variante 1 – Außenperspektive 
 
 
Historische Variante – Außenperspektive

Anlage 13 - Auszug BV Innenstadt 07.03.2024

7809 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709 
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 08.03.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt  vom 07.03.2024  
öffentlich 
3.13 Neue Geh- und Radwegebrücke südlich der Hohenzollernbrücke  
Erweiterter Planungsbeschluss 
0200/2023 
Frau Dr. Börschel, SPD, weist auf den Änderungsantrag der SPD hin. Es erscheine 
dringend notwendig, die Frage der Gestaltung der Erweiterung der Hohenzollernbrü-
cke mit einem Verkehrskonzept zu verbinden. Ohne zu wissen, wie im Anschluss die 
Verkehre gelenkt werden und die Anschlüsse an die Hohenzollernbrücke links- und 
rechtsrheinisch funktionieren, mache die weitere Planung wenig Sinn. Die Frist habe 
man aufgenommen, damit dieses zeitnah erstellt werde. 
 
Herr Dr. Herrndorf, B90/Die Grünen, bevorzuge aufgrund der Sichtbeziehungen die 
Variante 1. Dem Antrag der SPD schließe er sich an und würde diesen in den Antrag 
der Fraktion B90/Die Grünen aufnehmen. 
 
Herr Leitner, CDU, unterstützt die Kombination der beiden Änderungsanträge. In der 
gemeinsamen Sitzung mit dem Verkehrsausschuss, sei bereits deutlich geworden, 
dass es bei dem abfließenden Radverkehr offene Lücken gebe. Er gehe davon aus, 
dass das Planungsverfahren nicht behindert werde und weitergehe. Die „idealerweise 
baulich getrennte Führung“ sei auf dem Roncalliplatz nicht möglich, da das Nadelöhr 
am Dom-Hotel das Problem darstelle. Er fragt, wie man sich die Kreuzung von Fuß- 
und Radverkehr vorstelle.  
 
Herr Nüsser, FDP, schließt sich dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion an. Den Än-
derungsantrag der Fraktion B90/Die Grünen kann er nicht unterstützen, weil dieser 
sich für die Variante 1 ausspreche und damit die von der FDP bevorzugt historische 
Variante nicht berücksichtigt werde.  
 
Herr Dr. Herrndorf, B90/Die Grünen, stellt klar, dass die bauliche Trennung nicht für 
den Bereich Roncalliplatz und Hohestraße gemeint sei. 
Herr Bezirksbürgermeister Hupke unterbricht die Sitzung aufgrund Beratungsbedarfs 
für drei Minuten.  
 
Herr Dr. Herrndorf, B90/Die Grünen, stellt folgenden Änderungsantrag, der den Ände-
rungsantrag der SPD-Fraktion enthält:  
„Der Beschlussvorschlag soll wie folgt ergänzt werden:

Binnen maximal 12 Monate legt die zuständige Fachverwaltung ein abgestimm-
tes Fuß- und Radverkehrskonzept für die rechts- und linksrheinische Anbin-
dung der südlichen Erweiterung der Hohenzollernbrücke zur Entscheidung vor. 
Das Konzept ist mit den weiteren zuständigen Stellen abzustimmen. Weitere 
Planungsschritte bleiben von diesem Beschlusspunkt unberührt. 
Die Bezirksvertretung Innenstadt spricht sich für die weitere Planung der Brücke in der 
Variante 1 gemäß des Beschlussvorschlags aus. 
Es soll eine abgestimmte, gestalterische Lösung für die Brücke sowie die Anschlüsse 
auf beiden Seiten erarbeitet und vor einem Baubeschluss vorgelegt werden. 
Hierbei soll Im Bereich der Brücke eine, idealerweise baulich, getrennte Führung für 
den Fuß- und Radverkehr vorgesehen werden. Sollte der Fußverkehr den Radverkehr 
hierbei kreuzen, sind klar definierte Kreuzungsstellen einzurichten. 
Zudem soll, ergänzend zur neuen Fuß- und Radberücke, eine optimierte, möglichst 
weitgehend getrennte Führung für den Fuß- und Radverkehr im rechts- und insbeson-
dere im linksrheinischen Anschluss geplant werden. Hierbei soll ein enger Austausch 
mit den Rechteinhabern, den direkten Anliegern sowie mit Vertreter*innen des Fuß- 
und Radverkehrs stattfinden. 
Die weiteren Planungen sind in enger Abstimmung mit dem Stadtkonservator bzw. der 
oberen Denkmalschutzbehörde, der Hohen Domkirche und den Architekten der Phil-
harmonie und des Museum Ludwig sowie den Erben des Künstlers Dani Karavan um-
zusetzen.“ 
 
Ergänzter Beschluss (Beschlussvorlage): 
Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung der Südseitenerweiterung der Hohen-
zollernbrücke in der Variante 1 (Vorzugsvariante) auf Grundlage der Vorplanung (LPH 
2 HOAI) bis einschließlich der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LPH 3 und 4 
HOAI) weiterzuführen und die erforderlichen Genehmigungen zur Umsetzung in Vor-
bereitung des Baubeschlusses einzuholen. 
 
Binnen maximal 12 Monate legt die zuständige Fachverwaltung ein abgestimmtes Fuß- 
und Radverkehrskonzept für die rechts- und linksrheinische Anbindung der südlichen 
Erweiterung der Hohenzollernbrücke zur Entscheidung vor. Das Konzept ist mit den 
weiteren zuständigen Stellen abzustimmen. Weitere Planungsschritte bleiben von die-
sem Beschlusspunkt unberührt. 
 
Hierbei soll im Bereich der Brücke eine baulich, getrennte Führung für den Fuß- 
und Radverkehr vorgesehen werden. Sollte der Fußverkehr den Radverkehr 
hierbei kreuzen, sind klar definierte Kreuzungsstellen einzurichten. 
 
Zudem soll, ergänzend zur neuen Fuß- und Radberücke, eine optimierte, mög-
lichst weitgehend getrennte Führung für den Fuß- und Radverkehr im rechts- 
und insbesondere im linksrheinischen Anschluss geplant werden. Hierbei soll 
ein enger Austausch mit den Rechteinhabern, den direkten Anliegern sowie mit 
Vertreter*innen des Fuß- und Radverkehrs stattfinden. 
 
Die weiteren Planungen sind in enger Abstimmung mit dem Stadtkonservator 
bzw. der oberen Denkmalschutzbehörde, der Hohen Domkirche und den Archi-
tekten der Philharmonie und des Museum Ludwig sowie den Erben des Künst-
lers Dani Karavan umzusetzen. 
 
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von B90/Die Grünen, SPD, CDU, 
Die Linke und KlimaFreunde gegen die FDP zugestimmt.

Ergänzungsantrag zu TOP 3.13 (Neue Geh- und Radwegebrücke südlich 
der Hohenzollernbrücke Erweiterter Planungsbeschluss Neue Geh- und 
Radwegebrücke südlich der Hohenzollernbrücke Erweiterter Planungs-
beschluss 0200/2024), Antrag SPD 
AN/0408/2024 
Hinweis: Der Änderungsantrag der SPD (AN/0408/2024) wurde in den Änderungsan-
trag von B90/Die Grünen übernommen und daher nicht gesondert abgestimmt. 
 
 
 
 ÄA zu 0200/2023 Neue Geh- und Radwegebrücke südlich der Hohenzol-
lernbrücke, Antrag B90/Die Grünen 
AN/0410/2024 
Geänderter Beschluss: 
 
Der Beschlussvorschlag soll wie folgt ergänzt werden: 
 
Binnen maximal 12 Monate legt die zuständige Fachverwaltung ein abgestimm-
tes Fuß- und Radverkehrskonzept für die rechts- und linksrheinische Anbin-
dung der südlichen Erweiterung der Hohenzollernbrücke zur Entscheidung vor. 
Das Konzept ist mit den weiteren zuständigen Stellen abzustimmen. Weitere 
Planungsschritte bleiben von diesem Beschlusspunkt unberührt. 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt spricht sich für die weitere Planung der Brücke in der 
Variante 1 gemäß des Beschlussvorschlags aus. 
 
Es soll eine abgestimmte, gestalterische Lösung für die Brücke sowie die Anschlüsse 
auf beiden Seiten erarbeitet und vor einem Baubeschluss vorgelegt werden. 
 
Hierbei soll Im Bereich der Brücke eine, idealerweise baulich, getrennte Führung für 
den Fuß- und Radverkehr vorgesehen werden. Sollte der Fußverkehr den Radverkehr 
hierbei kreuzen, sind klar definierte Kreuzungsstellen einzurichten. 
 
Zudem soll, ergänzend zur neuen Fuß- und Radberücke, eine optimierte, möglichst 
weitgehend getrennte Führung für den Fuß- und Radverkehr im rechts- und insbeson-
dere im linksrheinischen Anschluss geplant werden. Hierbei soll ein enger Austausch 
mit den Rechteinhabern, den direkten Anliegern sowie mit Vertreter*innen des Fuß- 
und Radverkehrs stattfinden. 
 
Die weiteren Planungen sind in enger Abstimmung mit dem Stadtkonservator bzw. der 
oberen Denkmalschutzbehörde, der Hohen Domkirche und den Architekten der Phil-
harmonie und des Museum Ludwig sowie den Erben des Künstlers Dani Karavan um-
zusetzen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit Stimmen von B90/Die Grünen, SPD, CDU, 
Die Linke und KimaFreunde gegen die FDP zugestimmt.

Anlage 12 - Auszug Gestaltungsbeirat 20.02.2024

1601 Zeichen

Geschäftsführung  
Gestaltungsbeirat 
Frau Noven 
Zimmer 09A66  
Telefon: 0221 221-22007, F: 0221 221-22450  
E-Mail: Gestaltungsbeirat@stadt-koeln.de 
Stadthaus Deutz - Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln  
 
 
Datum: 28.02.2024 
 
 
 
Vorab-Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 7. Sitzung des 
Gestaltungsbeirates vom 20.02.2024 
öffentlich 
 
Top 2.1 Neue Geh- und Radwegbrücke südlich der Hohenzollernbrücke in Köln-
Altstadt/Nord-und Deutz 
 
Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, gibt 
eine kurze Einführung in das Projekt und stellt den aktuellen Planstand an- 
hand einer Präsentation vor. Im Anschluss erläutern Vertreter des beauftrag- 
ten Generalplaners die fünf erarbeiteten Varianten anhand der konstruktiven, 
gestalterischen und finanziellen Unterschiede. 
 
Empfehlung des Gestaltungsbeirates: 
- Der Beirat spricht sich für die Vorzugsvariante ( Variante 1) mit dem mittig an- 
geordneten Bogentragwerk und nach innen geneigten Hängern aus. 
 
- Der Beirat bittet die Details, wie u. a. die Wahl  des Geländers sowie die Quer- 
ungsmöglichkeiten zwischen dem neuen und bestehenden Brückenbauwerk 
im Hinblick auf die Nutzungsqualität, im weiteren Planungsprozess zu prüfen. 
 
- Der Beirat empfiehlt, die rechts- und linksrheini schen Anbindungen des neuen 
Brückenbauwerks über ein Qualifizierungsverfahren lösen zu lassen. Es wird 
der Hinweis gegeben, dass die Urheberrechtsinhaber des Heinrich-Böll-
Platzes in das Verfahren zu integrieren sind.  
 
Der Beirat bittet um Wiedervorlage, sobald die Details weiterbearbeitet 
wurden.

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

1138 Zeichen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Innerhalb der Machbarkeitsstudie aus dem Jahre 2020 wurden verschiedenen Tragwerksvarianten 
geprüft. Das Ergebnis war, dass lediglich ein Bogenbrückentragwerk genehmigungsfähig ist. Aus diesem 
Grund ist der Gestaltungsspielraum zu gering, sodass keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen 
wird.    
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 4 - Visualisierungen Variante 1

594 Zeichen

Anlage 4 
Visualisierungen 
Variante 1

Variante 1 - Außenperspektive
2Erweiterter Planungsbeschluss für die Südseitenerweiterung an der Hohenzollernbrücke (0200/2023) – Anlage 4

Variante 1 - Innenperspektive
3Erweiterter Planungsbeschluss für die Südseitenerweiterung an der Hohenzollernbrücke (0200/2023) – Anlage 4

Variante 1 - Rheinblick
4Erweiterter Planungsbeschluss für die Südseitenerweiterung an der Hohenzollernbrücke (0200/2023) – Anlage 4

Variante 1 - Stadtbild Nahsicht
5Erweiterter Planungsbeschluss für die Südseitenerweiterung an der Hohenzollernbrücke (0200/2023) – Anlage 4

Anlage 2 - Potenzialabschätzung Fuß+Radverkehr Rheinbrücken_Köln_07.2023

7166 Zeichen

Potenzialabschätzung
Fuß- und Radverkehrsaufkommen 
Rheinbrücken in Köln
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 07.07.2023

Potenzialabschätzung Brücken – Erläuterung 
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 2
4.500 Rad
<500 Fuß
Nordseite
<500 Rad
600 Fuß
2.000 Rad
<500 Fuß
Südseite
3.700 Rad
3.700 Fuß
5.000 Rad
4.000 Fuß
2.000 Rad
700 Fuß
2.500 Rad
800 Fuß
2.500 Rad
<500 Fuß
Gesamt
rund 34.000 Rad+Fuß/Tag 
DATEN Rheinquerung
Rad- und Fußverkehr
Analyse
Analyse- / Bestandsdaten auf den Rheinbrücken Köln
• Auswertung Rad-Dauerzähstellen:
 Hohenzollernbrücke (Südseite)
 Deutzer Brücke
 Severinsbrücke
 Rodenkirchener Brücke (Nordseite)
• Daten Radverkehrsaufkommen 2019
(auf Tagesverkehr hochgerechnete Erhebungsdaten)
 Mülheimer Brücke
 Zoobrücke
 Hohenzollernbrücke (Nordseite)
 Südbrücke
• Daten Fußverkehrsaufkommen 2019
(auf Tagesverkehr hochgerechnete Erhebungsdaten)
 Mülheimer Brücke
 Zoobrücke
 Hohenzollernbrücke (beide Seiten)
 Deutzer Brücke
 Severinsbrücke
 Südbrücke
 Rodenkirchener Brücke (Nordseite)
2019
2021

Potenzialabschätzung Brücken – Erläuterung 
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 3
Prognose (nach 2030)
Die Potenzialabschätzung des Fuß- und Radverkehrsaufkommen auf den Rheinbrücken in Köln zeigt mögliche Szenarien der Verkehrsentwicklung auf und basiert auf 
folgenden Prognose-Annahmen:
• Fortsetzung des Trends der Zunahme des Radv erkehrsaufkommens. Aus der Auswertung aller Rad-Dauerzählstellen kann ein jährlicher Zuwachs von ca. 4 % 
abgeleitet werden.
• Fortsetzung des Trends der Kölner Bevölker ung bezüglich der Verkehrsmittelwahl. Dies bedeutet, weitere modale Umsteiger von Kfz auf Fahrrad und auch von 
öffentlichem Nahverkehr auf Fahrrad. Damit verbunden ist insbesondere, dass kürzere Distanzen (bis ca. 5 km) mit dem Fahrrad abgewickelt werden 
(siehe https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=114927).
• Zunahme des Verkehrsaufkommens durch Infras trukturvorhaben, die mit hoher Wahrscheinlichkeit realisiert werden. Dazu zählen insbesondere folgende 
Flächenentwicklungen in Nähe des Rheins:
 Messe City (bereits im Ausbau und zum Teil schon angesiedelt)
 Deutzer Hafen
 Mülheimer Süden
 Parkstadt Süd
Für diese städtebaulichen Entwicklungen wurde auf Grundlage der voraussichtlichen Strukturdaten (Anzahl Wohneinheiten, Arbeitsplätze, Verkaufsfläche, etc.) 
Verkehrsaufkommensberechnung durchgeführt.
Die Methodik ist in folgender Folie 4 grafisch dargestellt.

Methodik - Potenzialabschätzung Brücken
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 4
Daten Rheinquerung Fuß+Rad Daten Rheinquerung Kfz
Zunahme
Pedelecs und 
E-Bikes
Zunahme 
Lastenräder
Allgemeine
Radverkehrs-
zunahme um 3-5%
Modale Umsteiger Kfz > RadZunahme aufgrund des jährlichen 
Wachstums
Zunahme der 
Verkehrsaufkommens aufgrund 
von Flächenentwicklung
15km Radius um 
Brücken für Rad-
verkehr möglich
Bewältigung größerer 
Entfernungen mit Rad
u.a.
Deutzer Hafen
Messe City
Mülheimer Süden
Parkstadt Süd
ANALYSE
PROGNOSE

Potenzialabschätzung Brücken – Erläuterung 
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 5
Szenarien
Die Gesamtmenge der Fuß- und Radverkehr Rheinquerungen wird unter folgenden Annahmen auf die bestehenden und geplanten neuen Brücken verteilt:
- Mülheimer Brücke: Die Realisierung des Niehler Gürtels und der Netzlückenschluss zu rechtsrheinischen Radpendlerouten verläuft über die Mülheimer Brücke. 
Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine Detailauskunft zur zukünftigen Radverkehrsführung auf der Mülheimer Brücke erfolgen (nach 2030). Die Annahmen gehen von 
uneingeschränkten Radverkehrskapazität aus.
- Zoobrücke: Die Zuwegungen zur Brücke sind für Fuß- und Radverkehr ggü. benachbarten Brücke weniger attraktiv. Die Annahmen gehen von uneingeschränkten 
Radverkehrskapazität aus.
- Neue Brücke An der Bastei / Rheinpark: Ausbau und Zuwegung sind zum jetzigen Zeitpunkt unbekannt. Annahmen gehen von einer optimalen Zuwegung und 
uneingeschränkter Radverkehrskapazität aus.
 Linksrheinische direkte Verknüpfung zum Rheinufer und Theodor-Heuss-Ring
 Rechtsrheinische direkte Verknüpfung zum Rheinufer und Auenweg (somit auch Verknüpfung zum Entwicklungsgebiet Mülheimer Süden)
- Hohenzollernbrücke:
 Nordseite: Erweiterung Fuß- und Radweg um 1,5 auf 5 m. Ertüchtigung / Ausbau barrierefreie Rampe zum Breslauer Platz
 Südseite: neue 11 m breite Fuß- und Radwegbrücke.
- Deutzer Brücke: bestehende Erschließung und Ausbau. Uneingeschränkte Kapazität
- Severinsbrücke: bestehende Erschließung und Ausbau. Uneingeschränkte Kapazität
- Neue Brücke Ubierring / Deutzer Hafen: Ausbau und Zuwegung sind zum jetzigen Zeitpunkt unbekannt. Annahmen gehen von einer optimalen Zuwegung und 
uneingeschränkter Radverkehrskapazität aus.
 Linksrheinische direkte Verknüpfung zum Rheinufer sowie planfreier Anschluss an Ubierring
 Rechtsrheinische direkte Verknüpfung zur Alfred-Schütte-Alles und, über das Hafenbecken, zur Siegburger Straße (Erschließung Entwicklungsgebiet Deutzer 
Hafen)
- Südbrücke: bestehende Erschließung und Ausbau. Eingeschränkte Kapazität. Angedachte Erweiterung der Südbrücke im Zusammenhang mit dem Ausbau der S-
Bahn 16 bleiben unberücksichtigt.
- Rodenkirchener Brücke: bestehende Erschließung und Ausbau. Uneingeschränkte Kapazität. Geplanter Neubau wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht berücksichtigt.

27.000 Rad
1.000 Fuß
Nordseite
6.000 Rad
9.000 Fuß
6.000 Rad
500 Fuß
Südseite
17.000 Rad
13.800 Fuß
17.500 Rad
13.700 Fuß
17.500 Rad
7.500 Fuß
5.000 Rad
1.000 Fuß
Rheinquerungen
Gesamt
rund 156.000 Fuß+Rad/Tag
SZENARIO 1
Erweiterung Nord- und Südseite 
Hohenzollernbrücke
7.000 Rad
6.500 Fuß
25.000 Rad
1.000 Fuß
Nordseite
3.500 Rad
4.500 Fuß
3.500 Rad
500 Fuß
Südseite
14.000 Rad
13.500 Fuß
17.000 Rad
11.000 Fuß
17.500 Rad
7.500 Fuß
5.000 Rad
1.000 Fuß
Rheinquerungen
Gesamt
rund 156.000 Fuß+Rad/Tag
SZENARIO 2
7.000 Rad
6.500 Fuß
Potenzialabschätzung Brücken – Prognose-Szenarien 
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 6
+460%
+160%
>1.000%
+320%
+250%
+830%
+310%
+100%
+420%
+60%
+ 630%
+270%
+210%
+830%
+310%
+100%
18.000 Rad+Fuß
NEU
Neuplanung
Fuß+Rad Rheinbrücke
An der Bastei - Rheinpark
Erweiterung Nord- und Südseite 
Hohenzollernbrücke

25.000 Rad
1.000 Fuß
Nordseite
3.500 Rad
5.000 Fuß
3.500 Rad
500 Fuß
Südseite
14.500 Rad
12.100 Fuß
15.000 Rad
11.000 Fuß
11.500 Rad
4.200 Fuß
5.000 Rad
1.000 Fuß
Rheinquerungen
Gesamt
rund 156.000 Rad+Fuß/Tag
6.000 Rad
4.200 Fuß
Potenzialabschätzung Brücken – Prognose-Szenarien 
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 7
27.000 Rad
1.000 Fuß
Nordseite
6.000 Rad
9.000 Fuß
6.000 Rad
500 Fuß
Südseite
15.500 Rad
13.300 Fuß
15.500 Rad
11.700 Fuß
11.500 Rad
5.000 Fuß
5.000 Rad
1.000 Fuß
Rheinquerungen
Gesamt
rund 156.000 Fuß+Rad/Tag
6.000 Rad
4.000 Fuß
+460%
+160%
>1.000%
+290%
+200%
+510%
+200%
+100%
+420%
+60%
+ 670%
+260%
+190%
+480%
+210%
+100%
16.500 Rad+Fuß
NEU
NEU
18.000 Rad+Fuß
NEU
SZENARIO 3
 SZENARIO 4
Neuplanung
Fuß+Rad Rheinbrücke
An der Bastei - Rheinpark
Erweiterung Nord- und Südseite 
Hohenzollernbrücke
Neuplanung
Fuß+Rad Rheinbrücke
Ubierring – Deutzer Hafen
16.500 Rad+Fuß
Neuplanung
Fuß+Rad Rheinbrücke
Ubierring – Deutzer Hafen
Erweiterung Nord- und Südseite 
Hohenzollernbrücke

Anlage 7 - Stellungnahme Denkmalschutz

217 Zeichen

Anlage 7
 
 
                                                                                                                             Anlage 7 
 
 
Stellungnahme 48, LVR, BZR: Denkmalschutzrechtliche Stellungnahme

Anlage 8 - Vergleich Innenansicht Variante 1 mit historischer Variante

109 Zeichen

Anlage 8 
Vergleich Innenansicht Variante 1 mit historischer Variante 
 
Variante 1 
 
 
Historische Variante

Anlage 6 - Übersicht Bewertung Varianten

400 Zeichen

Anlage 6 - Übersicht Bewertung Varianten 
Erweiterter Planungsbeschluss für die Erweiterung an der Südseite der Hohenzollernbrücke (0200/2023)
Kriterium Variante 1 Variante 2 Variante 3 Variante 4 Variante 5
Sichtbeziehung zum Dom
Schrägblick von der Brücke
Stadtbild-Nahsicht
Stadtbild-Fernsicht
Verkehrsraum
Aufenthaltsqualität
Tragwerk 
Wartungsfreundlichkeit
Wirtschaftlichkeit 
Vorzugsvariante
x

Anlage 9 - Auszug Verkehrsausschuss 23.01.2024

6205 Zeichen

Anlage 9 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 25.01.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 23.01.2024  
öffentlich 
4.5 Neue Geh- und Radwegebrücke südlich der Hohenzollernbrücke Erwei-
terter Planungsbeschluss 
0200/2023 
SE Vietzke bedankt sich für eine weitere sehr erfreuliche Verwaltungsvorlage, die je-
doch auch einige Fragen aufwerfe: 
 
 In der Anlage 6 "Übersicht Bewertung Varianten" sind für die Vorzugsvariante alle 
Kriterien in "grün" dargestellt, für die Variante 5 sind die Kriterien Verkehrsraum und 
Wirtschaftlichkeit in "gelb" dargestellt. Daher stellt sich die Frage, wie werden die 
Kriterien untereinander gewichtet? Welche Gründe haben dazu geführt, die ange-
führten Kriterien mit "gelb" zu bewerten? Würde eine Modifizierung der Variante 5 
mit einem symmetrischen Verkehrsraum wie Variante 1, senkrechten Bögen und 
Hängerseilen sowie dem Verzicht auf die Sitzstufen, eine bessere Bewertung erhal-
ten? 
 Warum wurde kein Gestaltungswettbewerb durchgeführt? 
 Ist es der Verwaltung möglich, die in der Vorlage angesprochene Fernansicht in 
entsprechenden Visualisierungen für die Varianten 1 und 5, z. B. von der Deutzer 
Brücke aus, den Gremien für den weiteren Beratungsverlauf vorzulegen? 
 
RM De Bellis-Olinger merkt an, dass die CDU-Fraktion zunächst die Beratung in den 
weiteren Gremien und das Fachgespräch abwarten möchte. Sie rege an, den 2. Bera-
tungsgang im hiesigen Ausschuss, voraussichtlich 05.03.2024, zusammen mit der BV 
Innenstadt durchzuführen. 
 
Seitens der SPD-Fraktion teilt RM Lorenz mit, dass diese derzeit zur Variante 1 ten-
diere. Die Visualisierungen seien sehr gelungen und hilfreich. Sie werde jedoch noch 
einen Änderungsantrag in die nächsten Gremien einbringen mit dem Tenor, ein Kon-
zept zur links- und rechtsrheinischen Anbindung der Brücke an das Radverkehrsnetz 
zu beauftragen.

2 
 
Auch SB Meinhardt hält die Vorzugsvariante für sehr gelungen. Er fragt, ob im links-
rheinischen Bereich zumindest eine provisorische Rampe zum Rheinufer umgesetzt 
werden könnte. Zudem möchte er wissen, ob eine derartige Brücke auch in Serie her-
gestellt werden könnte; der Bedarf auf Kölner Stadtgebiet sei definitiv gegeben. 
 
SB Dr. Beese betont, dass es sich hier um den Panoramablick schlechthin handele 
und eine Entscheidung daher sorgfältig abgewogen werden müsse. Dass keine Vari-
ante analog der Bestandsbrücken geplant wurde, könne die FDP-Fraktion nicht nach-
vollziehen. Sie werde hierzu noch einen Änderungsantrag einbringen. 
 
SB Pargmann fragt nach der verkehrlichen Gestaltung. Die Volt-Fraktion würde eine 
Trennung des Fuß- und Radverkehrs bevorzugen. Durch die Panoramatreppen der 
Variante 5 (vgl. Abb. 10 in Anlage 5) könne man eine bauliche Trennung gut umset-
zen. Er möchte wissen, warum diese Treppen nicht auch in den anderen Varianten 
berücksichtigt werden.  
 
Auch SE Caris-Taube hält die Vorzugsvariante für sehr gut gelungen; auch verkehrlich 
biete sie die meisten Möglichkeiten. Er spricht in diesem Zusammenhang jedoch auch 
die Nordseitenerweiterung an und bittet um Mitteilung, ob auf der Nordseite ein reiner 
Radweg und auf der Südseite ein reiner Fußweg angelegt werden könne. Den Vor-
schlag von SB Meinhardt, diesen Entwurf auch in der „Nachbarschaft“, beispielsweise 
Höhe Bastei und Ubierring, zu verwenden und somit Planungsmittel einzusparen, un-
terstütze er.  
 
Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, führt aus, dass 
die Verwaltung mit dem Planungsbeschluss beauftragt wurde, mögliche Bogenbrü-
cken zu planen. Ein Wettbewerb wurde nicht durchgeführt, weil der Gestaltungsspiel-
raum bei dem Entwurf der Bogenbrücken – anders als bei den neuen Brücken Ubier-
ring und Bastei - nicht ausreichend erschien.  
 
Die denkmalrechtlichen Genehmigungen werden erst nach der anstehenden Ent-
wurfs- und Genehmigungsplanung beantragt; aktuell sei man in einem sehr frühen 
Planungsstadium. Dennoch habe die Verwaltung die Denkmalbehörden von Anfang 
an in die Planung einbezogen, die zum Vorentwurf vorliegende Stellungnahme wurde 
als Anlage 7 der Vorlage beigefügt.  
 
Die erforderlichen Anbindungsbereiche und auch die Frage nach Mischverkehr oder 
getrennte Fuß- und Radwege werden im Zuge der Entwurfsplanung geprüft und ein-
geplant.  
 
Der Brückenüberbau der Variante 5 sei unsymmetrisch geplant, es handele sich dabei 
um eine aufwändigere Konstruktion, die im Vergleich zur Variante 1 höhere Baukosten 
mit sich bringen würde. Der Verkehrsraum der Variante 5 teile sich in verschiedene 
Breiten (5,20 m und 3,20 m, Summe 8,40 m) auf, die Variante 1 habe hingegen zwei 
gleich breite Verkehrswege (4,55 m und 4,55 m, Summe 9 m); daher wurde der Ver-
kehrsraum der Variante 1 besser bewertet. 
 
Eine Visualisierung von der Deutzer Brücke aus wurde bisher nicht gefertigt, da die 
neue Brücke – aufgrund der bestandsgleichen Bögen - von dort kaum wahrzunehmen 
sei. Ggf. werde diese im weiteren Gremienlauf nachgereicht.  
 
Frau Rode informiert weiter, dass das Linksrheinische Ufer mit dem Heinrich-Böll-
Platz dem Urheberrecht von Prof. Busmann und Herrn Dr. Haberer unterliege. Seitens

3 
 
der Denkmalschutzbehörde und den Urheberrechtlern werde eine Rampe vom Brü-
ckenniveau zum Rheingarten abgelehnt.  
 
Die Kritik von Herrn Dr. Beese aufgreifend verweist Frau Rode auf die Anlage 8 und 
die Erläuterungen in der Beschlussvorlage, der die Begründung (statisch überdimensi-
oniert und verbunden mit erheblichen Mehrkosten) zu entnehmen sei. 
 
Die Stufen, wie sie in Variante 5 eingearbeitet wurden, seien bei Variante 1 aufgrund 
der schrägen Hängeseile nicht möglich. Dort seien allerdings die mittigen Flächen als 
Sitzflächen beplanbar.  
 
Letztendlich betont sie, an Herrn Caris-Taube gewandt, dass zur Verbreiterung der 
Nordseite und der nördlichen linksrheinischen Rampe eine gesonderte Beschlussvor-
lage eingebracht werde.  
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden Gre-
mien. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 10 - Fernsicht Variante 1

124 Zeichen

Anlage 10 
Fernsicht Variante 1 
 
Variante 1 – Blick von der Deutzer Brücke  
 
 
Variante 1 – Fernsicht vom Rheinboulevard

Anlage 11 - Präsentation Ausblick Heinrich-Böll-Platz

1650 Zeichen

Ausblick Heinrich-Böll-Platz
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau

Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Linksrheinische Anbindung – Heinrich-Böll-Platz

Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Linksrheinische Anbindung – Heinrich-Böll-Platz
Herr Prof. Busmann und Herr Dr. Haberer als Inhaber des Urheberrechts schlagen folgende Maßnahmen zur 
Entschärfung der partiellen Engstellen vor:
1) Die erhöhten Platzflächen der Baumgruppen, die unbedingt erhalten bleiben müssen, durch Treppenstufen 
einzufassen, im Sinne der bestehenden schmalen Treppen und die Geländer im Bereich der Fußgängerfläche 
zu beseitigen. Damit wären die erhöhten Flächen in den Fußgängerbereich einbezogen.
2) Die gegenwärtig bepflanzten Flächen zwischen den Ablufttürmen entlang der Gleise an drei engen 
Stellen von Bepflanzung zu befreien und als erweiterte Fußgängerfläche bis zu den Gleisen hin zu nutzen.
Aus Sicht der Inhaber des Urheberrechts muss die Rampe zum Rheinufer (sie entspricht den geltenden 
Bestimmungen bezogen auf die Steigung von 6%) ausreichen. Eine Veränderung der Rampe, die von unten 
aus gesehen wie die beiden umgekippten Domtürme aussieht, ist nicht vorstellbar. Es werden weitere 
Gespräche geführt mit dem Ziel eine möglichst großzügige Verkehrsführung zu ermöglichen.

Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Linksrheinische Anbindung – Heinrich-Böll Platz

Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Linksrheinische Anbindung – Heinrich-Böll-Platz

Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Linksrheinische Anbindung – Heinrich-Böll-Platz

Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Linksrheinische Anbindung – Heinrich-Böll Platz

Beratungsverlauf (6)

01.02.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
20.02.2024 Gestaltungsbeirat
TOP 2.1 Anhörung (BV)

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
05.03.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Verkehrsausschuss
TOP 1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
07.03.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.13 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2024 Finanzausschuss
TOP 10.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
21.03.2024 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0200/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.03.2024
Erstellt
16.01.2023 11:54