0200/2023
Neue Geh- und Radwegebrücke südlich der Hohenzollernbrücke Erweiterter Planungsbeschluss
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Anlage 3 - fotorealistische Visualisierung Variante 1
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Anlage 3 Fotorealistische Visualisierung Variante 1 Variante 1 2Erweiterter Planungsbeschluss für die Südseitenerweiterung an der Hohenzollernbrücke (0200/2023) – Anlage 3 Variante 1 3Erweiterter Planungsbeschluss für die Südseitenerweiterung an der Hohenzollernbrücke (0200/2023) – Anlage 3 Variante 1 4Erweiterter Planungsbeschluss für die Südseitenerweiterung an der Hohenzollernbrücke (0200/2023) – Anlage 3
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025
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Dezernat, Dienststelle
III/69/691/3
Vorlagen-Nummer
0200/2023
Stand: 18.12.2025
Sachstandsbericht
Neue Geh- und Radwegebrücke südlich der Hohenzollernbrücke
Erweiterter Planungsbeschluss
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Vorlage 0200/2023 - Neue Geh- und Radwegebrücke
südlich der Hohenzollernbrücke - Erweiterter Planungsbeschluss – solange zurückzustellen,
bis folgende Punkte geklärt sind:
1. Erstellung eines Verkehrsgutachtens für die weitere Führung des Radverkehrs links- und
rechtsseitig des Rheins mit folgenden Maßgaben:
a) Prüfung einer getrennten Rad- und Fußwegführung über den Rhein und in der weiteren
Führung
b) Lösungen in Abstimmung mit den Eigentümern der Urheberrechte für folgende Problem-
stellungen linksrheinisch zu erarbeiten:
Engpass direkt hinter der Brücke in Höhe der Beete und Sitzbänken
Eingeschränkte Nutzung des Weltjugendtagweges und der Weiterführung Richtung Rheinufer´
Engpass in Höhe Ma'alot und Heinrich-Böll-Platz´
Keine Führung zentral über den Roncalliplatz um die Wahrnehmbarkeit des Weltkulturerbes
Kölner Dom nicht zu beeinträchtigen
Keine Nutzung des Domgäßchens
Führung des Radverkehrs entlang südlich des Roncalliplatzes Richtung Am Hof bzgl. des ge-
planten Eingang Dom-Hotel.
2. alle weiteren Schritte und Ergebnisse wie bisher mit dem Denkmalschutz und dem Dom-
baumeister frühzeitig zu kommunizieren und vorab die Verträglichkeit mit dem UNESCO-Welt-
erbestatus des Doms (ICOMOS) zu prüfen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Juli 2024:
Die weiteren Planungen wurde gestoppt, die Verwaltung schreibt das vom Rat gewünschte
Verkehrsgutachten aus.
2
Dezember 2025:
Die Leistungen für ein Verkehrsgutachten wurden im Oktober 2025 beauftragt. Aktuell wird die
Ausarbeitung des Gutachtens vorangetrieben.
Nächste Schritte:
Juli 2024:
1. Beauftragung des Verkehrsgutachtens
2. Abstimmung der Ergebnisse mit den Beteiligten (Denkmalschutzbehörden, Dombau-
meister, ICOMOS)
3. Vorstellung der Ergebnisse aus dem Gutachten, den Abstimmungen und Empfehlun-
gen für die weitere Planung in den Gremien
Dezember 2025:
1. Erstellung des Verkehrsgutachtens
2. Abstimmung der Ergebnisse mit den Beteiligten (Denkmalschutzbehörden, Dombau-
meister, ICOMOS)
3. Vorstellung der Ergebnisse aus dem Gutachten, den Abstimmungen und Empfehlun-
gen für die weitere Planung in den Gremien
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
31.12.2026
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/69/691/3 Vorlagen-Nummer 0200/2023 Freigabedatum 12.01.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neue Geh- und Radwegebrücke südlich der Hohenzollernbrücke Erweiterter Planungsbeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung der Südseitenerweiterung der Hohenzollern- brücke in der Variante 1 (Vorzugsvariante) auf Grundlage der Vorplanung (LPH 2 HOAI) bis einschließlich der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LPH 3 und 4 HOAI) weiterzuführen und die erforderlichen Genehmigungen zur Umsetzung in Vorbereitung des Baubeschlusses einzuholen. Verkehrsausschuss 23.01.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024 Gestaltungsbeirat 20.02.2024 Verkehrsausschuss 05.03.2024 Finanzausschuss 18.03.2024 Rat 21.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 3.600.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Förderung % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Auf der Südseite der Hohenzollernbrücke steht aktuell für den Geh- und Radverkehr eine Verkehrsfläche von 4,00 m Breite zur Verfügung. Aufgrund des stetig zunehmen- den Geh- und Radverkehrsaufkommens ist eine Verbreiterung der Verkehrsfläche zu den nördlich und südlich an die Eisenbahnbrücken angebauten Kragarmen erforder- lich – prognostiziert werden 4% mehr Radfahrende jährlich bis zum Jahr 2030 (siehe hierzu Potenzialabschätzung in Anlage 2). Das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie zur Brückenerweiterung wurde dem Rat in sei- ner Sitzung am 26.03.2020 im Rahmen des Bedarfsfeststellungs- und Planungsbe- schlusses (Vorlagen Nr. 2805/2019) vorgestellt. Im Zuge dessen hat der Rat hat die Verwaltung beauftragt, die Erweiterungen der Nord- und Südseite der Hohenzollern- brücke bis zur Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vorzubereiten. Im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage wird zunächst die erweiterte Planung der südlichen Hohenzollernbrücke behandelt. 3 Im Rahmen der Machbarkeitsstudie war einerseits die technische Machbarkeit zur Verkehrsflächenerweiterung zu prüfen, anderseits bestand eine große Herausforde- rung darin, das weltberühmte Altstadtpanorama mit Blick auf das UNESCO-Weltkul- turerbe, den Kölner Dom, zu bewahren. Dazu wurden verschiedene Brückentragwerksvarianten untersucht und die Vorgaben sowie Randbedingungen der einzelnen Ämter und betroffener Dritter (Dombauhütte, DB, Obere Denkmalbehörde, Landschaftsverband Rheinland, Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt) zusammengetragen. Um das Herzstück Kölns mit Dom und Altstadt- panorama zu bewahren, kristallisierte sich als Brückenform das Bogenbrückentrag- werk heraus. Der vorgeschlagene Brückenneubau tritt bewusst in den gestalterischen und konstruktiven Dialog mit den Bestandsbauwerken. Durch die Aufnahme prägen- der Elemente der Bestandsbrücken fügt sich die Ergänzung als viertes Bauwerk har- monisch ein und vervollständigt die Brückenfamilie mit seiner eigenständigen klaren und zurückhaltenden Konstruktion. Darüber hinaus würde der Nachbau einer Eisenbahnbrücke, also einer historischen angelehnten Zwillingsbrücke, hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und dem übergeordne- ten Ziel möglichst nachhaltig zu bauen, nicht gerecht werden. Denn es würde weitaus mehr Stahl verbaut, als für den Transport von Fußgänger*innen und Radfahrenden nötig wäre. Dies würde zu erheblichen Mehrkosten und Treibhausgasemissionen bei der Stahlproduktion führen. Aus diesem Grund wurde diese Möglichkeit, die aufgrund des Ressourcenverbrauchs nicht zeitgemäß wäre, verworfen. Bisheriger Planungsverlauf Im Sommer 2021 hat die Verwaltung ein Ingenieurbüro mit den Planungsleistungen für die Südseite beauftragt. Alle im Zuge der Vorplanung untersuchten Varianten übernehmen die Konstruktion ei- ner 3-feldrigen Stabbogenbrücke analog zu den Bestandsbauwerken. Die Varianten wurden so konzipiert, dass sie dem Untergurt des Bogenfachwerks der Bestandsbrü- cken folgen. Die Abstände der Hänger (senkrechte Tragseile mit denen die Brücken- platte am Bogen befestigt ist) wurden entsprechend der Bestandsbrücken gewählt. Hiermit wird ein einheitliches Stadtbild aus der Fernsicht auf das Brückenbauwerk ge- währleistet. Mit der Nutzung der noch vorhandenen Auflagerbänke beträgt die maximale Breite der neuen Brücke 11,00 m (Nutzbreite zwischen 8,00 m und 9,00 m). Im Zuge der Vorentwurfsplanung wurden fünf Bogenbrückenvarianten untersucht. Anhand einer Bewertungsmatrix wurde jede Variante bezüglich Verkehrsraum, Gestal- tung und städtebauliche Wirkung sowie der technischen und konstruktiven Eigen- schaften bewertet. Die gestalterischen Kriterien beinhalten z. B. die Sichtbeziehung von der Brücke auf den Dom, die Schrägblicke von der Brücke auf die Rheinufer, die Nah- und Fernwirkung des neuen Brückenbauwerkes sowie die Aufenthaltsqualität. Die technisch konstruktiven Kriterien bewerten die Tragwerkseigenschaften, die War- tungsfreundlichkeit sowie die Wirtschaftlichkeit. Mit dem aktuellen Beschluss wird die im Entwurf weiterzuverfolgende Brückenvariante festgelegt. 4 Beteiligung der Denkmalbehörden Aufgrund der besonderen Lage insbesondere zum UNESCO-Welterbe hat die Verwal- tung frühzeitig und in jeder Planungsphase, sowie auch bereits im Zuge der Ausarbei- tung der Machbarkeitsstudie, die Bezirksregierung als Obere Denkmalbehörde für lan- des- und bundeseigene Denkmäler, das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln, sowie das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland eingebunden. Um den Belangen der Denkmalpflege Rechnung zu tragen, wurde von den o.g. Be- hörden darauf hingewiesen, dass ein ‚Eingriff‘ in das Denkmal so gering wie möglich zu halten ist. Die unterschiedlichen Varianten wurden in den Sitzungen als reine Brü- ckenbauwerke vorgestellt und diskutiert. Eine favorisierte Variante wurde von Seiten der Denkmalpflege nicht benannt, da auf Grundlage des aktuellen Planungsstandes eine Prüfung für eine denkmalrechtliche Erlaubnis noch nicht möglich ist. Hierfür ist eine Gesamtdarstellung des Projektes mit den notwendigen Rampenbauwerken und verkehrlichen Zuwegungen des Geh- und Radverkehrs notwendig. Zuständig für die Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis ist die Obere Denkmalbehörde der Be- zirksregierung Köln. Für die Ausführungen der denkmalfachlichen und -rechtlichen Belange wird an dieser Stelle auf die Stellungnahme der Behörden (Anlage 7) verwiesen. Die von der Denkmalschutzbehörde gewünschte ganzheitliche Betrachtung kann erst nach der Entwurfs- und der Genehmigungsplanung vorgelegt werden. Der Baubeschluss wird den politischen Gremien nach der Entwurfs- und Genehmi- gungsplanung vorgelegt, vorher wird die Einholung der denkmalrechtlichen Genehmi- gung erforderlich; diese Erlaubnis wird von Seiten der Denkmalbehörde der Bezirksre- gierung erteilt. Um die geäußerten denkmalpflegerischen Belange, nämlich die Ein- griffe in das Brückendenkmal so gering wie möglich zu halten, hinreichend zu berück- sichtigen, kann es dementsprechend noch zu gestalterisch-konstruktiven Anpassun- gen an dem Erweiterungsbauwerk kommen. Mit dem Verzicht auf die zunächst vorgesehenen Balkone, als Aussichtsplattformen mit Blick zum Rhein, wurde der Forderung des Denkmalschutzes keine Aufenthalts- räume zu schaffen (siehe Fazit Anlage 7) bereits nachgekommen. Ergebnis der Vorplanung zur Vorzugsvariante (Variante 1) Allgemeines Die neue Geh- und Radwegbrücke wird in der Achse der ehemaligen, im 2. Weltkrieg zerstörten, Straßenbrücke geplant. Die noch vorhandenen Widerlagertaschen und Fundamentplatten (sog. Senkkästen) im Rhein sollen verwendet werden. Um den Brückenbesichtigungswagen der Deutschen Bahn, der sich unterhalb der Ei- senbahnbrücken befindet, weiterhin nutzen zu können, muss die neue Brücke mit ei- nem Abstand von 1,00 m zum Bestandsbauwerk angelegt werden. Gründungsbauteile: Widerlager Die Widerlager sowie die Auflagerbänke sind noch in ihrer ursprünglichen Breite (rund 12,00 m) vorhanden und könnten für das neue Brückenbauwerk verwendet werden. 5 Eine Baustoffuntersuchung der Widerlager erfolgt in der nächsten Planungsphase. Strompfeiler und Senkkästenuntersuchungen Die Strompfeiler der Bestandsbrücke im Rhein gründen jeweils auf zwei hintereinan- derliegenden Senkkästen (siehe Abbildung 1). Bei den Senkkästen handelt es sich um ca. 32,00 m lange und 13,60 m breite Stahlkästen, die mit einem Sand-Zementge- misch verfüllt sind und sich unterhalb der Rheinsohle befinden. Abbildung 1: Skizzierter Schnitt des Bestands und des Neubaus Die Gründungsbauteile wurden bei dem Wiederaufbau der Bahnbrücken nach dem 2. Weltkrieg wiederverwendet. Dabei wurde der jeweils südlich gelegene Senkkasten nur zu ca. 1/3 durch die neuen Pfeiler der Bahnbrücke genutzt. Ca. 2/3 blieben frei und sollen nunmehr für den Abtrag der Lasten der neu geplanten Geh- und Radweg- brücke genutzt werden. Um die Tragfähigkeit der Senkkästen zu ermitteln, wurden Bohrkerne des Materials entnommen und im Labor geprüft. Zusätzlich wurden die bei- den Senkkästen und die Bestandsstrompfeiler durch eine Sichtkontrolle auf ihren bau- lichen Zustand untersucht und vermessen. Während sich die Senkkästen des rechts- rheinischen Pfeilers nahezu in Solllage befinden, wurden die Senkkästen des links- rheinischen Pfeilers bei Sprengungen im 2. Weltkrieg in ihrer Lage verschoben. Die Verschiebungen wurde in der Fuge zwischen den beiden Senkkästen mit einem Maß von ca. 1,45 m uferseits und einer Verkantung um 0,53 m bzw. 0,80 m beziffert. Der südlich liegende Senkkasten wies außerdem eine Längsneigung von 1:30 auf. Neben der Baustoffuntersuchung an den Gründungsbauteilen wurden im Umfeld zusätzlich Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Die Untersuchungen hatten zum Ergebnis, dass die Senkkästen auch für die Brückenerweiterung genutzt werden können. 6 Geh- und Radwegebrücke mit mittigem Bogenträger: Die Variante 1 kristallisierte sich aufgrund der positiven Beurteilung in der Wertungs- matrix (Anlage 6) als Vorzugsvariante heraus. Somit wurde diese mit einer Breite von 11,00 m vertieft ausgearbeitet. Abbildung 2: Variante 1 Das Tragwerk besteht, analog zu den historischen Brücken, aus drei hintereinander angeordneten Bögen, die nach oben hin aufgespreizt konzipiert sind. Die Bögen sind mit einem Horizontalverband versehen, um die Gestaltung der unmittelbar angrenzen- den Brücken aufzugreifen. Die Bogenform folgt dem unteren Gurt der Fachwerkbö- gen. Der Neubau der Geh- und Radwegbrücke tritt bewusst gestalterisch und auch konstruktiv mit den historischen Brücken in einen Dialog. Durch das Aufgreifen von prägenden Elementen der Bestandsbrücken gliedert sich die Ergänzung als vierter Bogen harmonisch ein und ergänzt die Brückenfamilie mit seiner eigenständigen klaren und zurückhaltenden Form. Aufgrund der deutlich geringeren Belastung können die Querschnitte bewusst filigra- ner als die Eisenbahn-Pendants gestaltet werden. Die Hänger sind im Querschnitt nach innen geneigt, in der Brückenansicht liegen sie lotrecht und folgen im gleichen Abstand wie der dahinterliegende Bestand. 7 Abbildung 3: Fotorealistische Visualisierung Varian te 1 (Innenperspektive) Abbildung 4: Fotorealistische Visualisierung Variante 1 (Schrägblick) Die Anlage 5 beinhaltet die weiteren untersuchten Bogenbrückenvarianten, die sich aufgrund der Wertungsmatrix nicht als Vorzugsvarianten herauskristallisiert haben. 8 Bau- und Planungskosten Brückenkonstruktion Kosten Variante 1 mittig angeordnete Bögen Gesamtkosten 62,5 Mio. € brutto Baukosten 55,8 Mio. € brutto Planungskosten/Baunebenkosten Bis LPH 4 LPH 5-7 6,7 Mio. € brutto 3,6 Mio. € brutto 3,1 Mio. € brutto In der Vorlage zum Beschluss Nr. 2805/2019 wurde ein Kostenorientierungswert in Höhe von rund 43,4 Mio. € brutto für die Baukosten und 10,3 Mio. € brutto für die Pla- nungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 prognostiziert. Die Mehrkosten für den Bau begründen sich zum einen aus dem detaillierteren Pla- nungsstand und zum anderen aus der Preissteigerung aufgrund des Ukrainekrieges. Zum aktuellen Zeitpunkt wird allerdings davon ausgegangen, dass Planungsmit- tel/Baunebenkosten gegenüber denen im Planungsbeschluss benannten eingespart werden können. Planungsmittel sind bis zur Leistungsphase 2 (entsprechend der HOAI) bereits abge- flossen, es fallen jedoch die oben angegebenen noch zu beauftragenden Planungs- leistungen (LPH 4 bis einschließlich 7) an. Brückenerweiterung als historische Variante Wie eingangs erwähnt, wurde die Planung einer Brückenerweiterung in Anlehnung an die Bestandsbauwerke bereits frühzeitig verworfen. Die Denkmalbehörden hatten sich hierzu bereits bei der Erstellung der Machbarkeits- studie eindeutig positioniert. Aufgrund der sehr massiven Querverbände zwischen den Fachwerkbögen wäre die Sicht der Brückennutzer auf den Dom stark eingeschränkt. Der möglichst unbeeinträchtigte Domblick ist ein maßgebliches Qualitätsmerkmal bei der Variantenfindung. In Anlage 8 sind in vereinfachter Form die Innenperspektiven der Variante 1 und einer historischen Variante gegenübergestellt. Aber auch bei dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und unter dem Aspekt des Klima- schutzes würde die historische Brückenvariante sehr schlecht abschneiden: Das Gewicht der Stahlkonstruktion für die Variante 1 beträgt rund 4.150 t. Dem ge- genüber steht die Konstruktion der nördlichen S-Bahn-Erweiterung (1980 bis 1985) mit einem Stahlverbrauch von rund 8.750 t. Die Mehrkosten für einen Brückennach- bau belaufen sich, aktuelle Stahlpreise zugrunde gelegt, auf etwa 27,4 Mio € brutto. Unter der Annahme, dass bei einer produzierten Tonne Stahl 1,5 Tonnen CO2 anfal- len, hätte die deutlich erhöhte Stahlmenge die Mehrproduktion von rd. 6.900 t CO2 zur Folge. Der Einstieg in die Planung einer historischen Variante für die südliche Brückenerwei- terung würde einen zeitlichen Verzug von etwa 9 Monaten bedeuten. Mit der Variante 3 wurde bereits eine Variante entwickelt, die dem Bestand nahe kommt, diese Vari- ante wurde im Zuge der Bewertung verworfen (siehe Anlagen 5 und 6). 9 Zeitplanung und weitere Planungsschritte Im Zuge der Entwurfsplanung werden u.a. auch die nachstehenden Themenbereiche mit den fachlich Beteiligten und den Genehmigungsbehörden abgestimmt: Verträglichkeitsprüfung mit dem UNESO-Welterbestatus des Doms (ICOMOS) Verkehrliche Anbindungen an die Bestandsnetze, sowohl rechts- als auch links- rheinisch, mit Beteiligungen der Denkmalbehörden und dem Landschaftspla- nungsbüro (Wahrung des Urheberschutzes) Möglichkeiten zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität auf der Brücke Der Baubeschluss wird für 2026 avisiert. Finanzierung und Förderung Die Maßnahme wurde im Jahr 2020 zur Förderung bei der Bezirksregierung Köln an- gemeldet bzw. vorgemerkt. Der Fördersatz des Nahmobilitäts-Sonderprogramms be- trägt 90 % der zuwendungsfähigen Bauausgaben inkl. einer Planungspauschale von 10 %. Die Sicherung der Finanzierung der Gesamtmaßnahme ist von entsprechenden För- dermitteln und der Finanzierbarkeit des verbleibenden Anteils durch den städtischen Haushalt abhängig. Die nachfolgenden Finanzierungsaussagen beziehen sich nur auf die Finanzierung der erforderlichen Planungskosten. Die Planungskosten sind derzeit investiv. Sollte das Vorhaben angesichts sonstiger erheblicher Investitionsvorhaben z.B. im Zuge einer notwendigen Investitionspriorisie- rung oder aus sonstigen Gründen nicht realisiert werden können, würden die Pla- nungskosten unmittelbar abgeschrieben werden müssen und das Budget des Mobili- tätsdezernates im Ergebnishaushalt belasten. Das geschätzte Gesamtvolumen an Planungskosten der Vorzugsvariante bis ein- schließlich Leistungsphase 4 HOAI beträgt ca. 3.600.000 €. Für bisher erbrachte Pla- nungsleistungen sind bereits Mittel i. H. v. 1.590.700 € abgeflossen, so dass noch mit weiteren Kosten für Planungsleistungen i. H. v. 2.009.300 € (540.700 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 sowie 1.468.600 zu Lasten des Haushaltsjahres 2024) gerech- net wird. Zur Finanzierung der noch in 2023 erwarteten Planungskosten von 540.700 € stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6901-1202-0-0350, Geh- und Radwegerweiterung Hohenzollernbrücke, ausreichend Mittel zur Verfügung. Von den in 2024 benötigten Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 1.468.600 € stehen im Haushaltsplan 2023/2024 an gleicher Stelle investive Auszahlungsermächtigungen für das Jahr 2024 in Höhe von 630.000 € zur Verfügung. Die in 2024 darüber hinaus benötigten Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 838.600 € werden innerhalb des oben genannten Teilfinanzplans in der gleichen Produktgruppe im Wege der echten De- ckung gem. § 9 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 bei Finanzstelle 6903-1202-5- 10 7112, Hst. Lohsestr. - Einbau von Aufzügen, zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Ver- schiebung des Baubeginns dieser Maßnahme werden die hierfür in 2024 veranschlag- ten Mittel nicht in vollem Umfang benötigt. Planungen auf der Nordseite der Hohenzollernbrücke Den Planungen auf der Brücken-Nordseite liegen mehrere Beschlüsse zugrunde: Vorlage Nr. 2805/2019: Die Planung zur Erweiterung des Geh- und Radweges auf der Nordseite der Hohenzollernbrücke (Verlängerung des Kragarms) befindet sich derzeit in der Leistungsphase 3 (HOAI). Der Baubeschluss steht aus Sicht der Verwaltung insbesondere mit der Lösung für die nördliche linksrheinische Anbindung im Zusam- menhang. Vorlagen Nr. 0942/2020 und AN/0024/2023: Die Planungen für einen Neubau einer Rampe bzw. einer Treppenlösung inkl. Aufzug auf der linksrheinischen nördlichen Seite werden dem Rat im Zuge eines separaten erweiterten Planungsbeschlusses vo- raussichtlich im 1. Halbjahr 2024 vorgestellt. Vorlage Nr. 0882/2020: Die Planung für die rechtsrheinische Rampe befindet sich der- zeit in der Leistungsphase 2 (HOAI). Sie steht in enger Abhängigkeit zu den Planun- gen der DB Netz zum S-Bahn-Ausbau im Be reich des Bahnhofs Köln Messe/Deutz. Ein erweiterter Planungsbeschluss ist für das 1. Halbjahr 2024 vorgesehen. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverband im Bereich Rad- verkehr und Fußverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobi- litätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten PKW. Somit trägt der Brücken- neubau zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Potenzialabschätzung Fuß- und Radverkehr Rheinbrücken Anlage 3: Fotorealistische Visualisierung Variante 1 Anlage 4: Visualisierungen Variante 1 Anlage 5: Variantenuntersuchung Anlage 6: Übersicht Bewertung Varianten Anlage 7: Stellungnahme Denkmalschutz Anlage 8: Vergleich Innenansicht Variante 1 mit historischer Variante
Anlage 5 - Variantenuntersuchung
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Variantenuntersuchung Nachfolgend werden die vier Varianten kurz erläutert, die aufgrund einer schlechteren Bewertung der Kriterien ausgeschieden sind: Variante 2: Mittig angeordnetes Bogentragwerk mit nach außen geneigten Hängern Abbildung 1: Variante 2 Die Variante 2 konnte im Kriterium Gestaltung und städtebauliche Wirkung aufgrund der Anordnung der Hänger nicht überzeugen. Die nach außen geführten Hänger neh- men sehr viel Raum ein und verhindern einen uneingeschränkten Blick von der Brü- cke auf den Rhein sowie den Dom. Abbildung 2: Visualisierung Variante 2 Anlage 5 2 Variante 3: Außen angeordnetes Bogentragwerk mit vertikalen Bogenebenen Abbildung 3: Variante 3 Mit der Variante 3 wurde eine Variante untersucht, die geometrisch sehr stark an die Bestandsbrücken angelehnt ist. Aufgrund der deutlich geringeren Belastung kann der Bogen mit einem Gurt ausgeführt werden (Bestand = Fachwerkbogen). Die Variante 3 offenbarte jedoch ebenfalls im Kriterium Gestaltung und städtebauliche Wirkung einen nicht uneingeschränkten Blick in Richtung Dom sowie zum Rheinpano- rama. Abbildung 4: Visualisierung Variante 3 (Innenperspektive) Auch im Kriterium Stadtbild Nahsicht konnte die Variante nur in geringem Maß über- zeugen, da sie sich optisch nicht als eigenständige Konstruktion vom Bestand ab- grenzt. Das neue Brückenbauwerk sollte sich allerdings deutlicher abgrenzen, damit die denkmalgeschützten Bestandsbauwerke weiterhin klar erkennbar bleiben. 3 Abbildung 5: Visualisierung Variante 3 (Außenperspektive) 4 Variante 4: Außen angeordnetes Bogentragwerk mit geneigten Bogenebenen Die Variante 4 stellt eine Abwandlung der Variante 3 dar. Bei dieser Variante sind die Bogenebenen nach innen geneigt. Abbildung 6: Variante 4 Auch bei der Variante 4 lassen die außenliegenden Hänger einen Blick in Richtung Rheinpanorama nicht ungestört zu. Zudem wird der Blick zum Dom durch die Bogen- konstruktion beeinträchtigt. Abbildung 7: Visualisierung Variante 4 (Innenperspektive) 5 Variante 5: Exzentrisch angeordneter Bogen Bei der Variante 5 wurden die stählernen Stabbögen, statisch-konstruktiv anspruchs- voller, außermittig im Brückenquerschnitt angeordnet. Aufgrund der Asymmetrie be- trägt die nutzbare Breite der nördlichen Verkehrsfläche rund 5,20 m, südlich steht eine Breite von 3,20 m zur Verfügung. Konstruktionsbedingt wird die südliche Brückenau- ßenkante im Grundriss in leichten Bögen geführt. Hierdurch ergibt sich in Feldmitte eine geringe Aufweitung der Verkehrsfläche. Abbildung 8: Variante 5 (Querschnitt am Pfeiler) Abbildung 9: Variante 5 (Querschnitt in Feldmitte) Die Variante 5 greift das bekannte Tragwerk der drei hintereinanderliegenden Bögen auf und interpretiert es mit der außermittigen Anordnung neu. Der Überbau ergänzt die bestehende Brückenfamilie in der Fernsicht harmonisch und zeigt in der Nahsicht selbstbewusst seine moderne und elegante Gestaltung mit den zur Feldmitte hin ausgeweiteten Geh- und Radwegbereichen. Gegenüber der Variante 1 konnte die Variante 5 im Kriterium Verkehr und Wirtschaft- lichkeit nicht überzeugen. Abbildung 10: Visualisierung Variante 5 (Innenperspektive)
Anlage 8 neu - Vergleich Variante 1 mit historischer Variante
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Anlage 8 Vergleich Variante 1 mit historischer Variante Variante 1 – Innenperspektive Historische Variante – Innenperspektive Variante 1 – Außenperspektive Historische Variante – Außenperspektive
Anlage 13 - Auszug BV Innenstadt 07.03.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 08.03.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 07.03.2024 öffentlich 3.13 Neue Geh- und Radwegebrücke südlich der Hohenzollernbrücke Erweiterter Planungsbeschluss 0200/2023 Frau Dr. Börschel, SPD, weist auf den Änderungsantrag der SPD hin. Es erscheine dringend notwendig, die Frage der Gestaltung der Erweiterung der Hohenzollernbrü- cke mit einem Verkehrskonzept zu verbinden. Ohne zu wissen, wie im Anschluss die Verkehre gelenkt werden und die Anschlüsse an die Hohenzollernbrücke links- und rechtsrheinisch funktionieren, mache die weitere Planung wenig Sinn. Die Frist habe man aufgenommen, damit dieses zeitnah erstellt werde. Herr Dr. Herrndorf, B90/Die Grünen, bevorzuge aufgrund der Sichtbeziehungen die Variante 1. Dem Antrag der SPD schließe er sich an und würde diesen in den Antrag der Fraktion B90/Die Grünen aufnehmen. Herr Leitner, CDU, unterstützt die Kombination der beiden Änderungsanträge. In der gemeinsamen Sitzung mit dem Verkehrsausschuss, sei bereits deutlich geworden, dass es bei dem abfließenden Radverkehr offene Lücken gebe. Er gehe davon aus, dass das Planungsverfahren nicht behindert werde und weitergehe. Die „idealerweise baulich getrennte Führung“ sei auf dem Roncalliplatz nicht möglich, da das Nadelöhr am Dom-Hotel das Problem darstelle. Er fragt, wie man sich die Kreuzung von Fuß- und Radverkehr vorstelle. Herr Nüsser, FDP, schließt sich dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion an. Den Än- derungsantrag der Fraktion B90/Die Grünen kann er nicht unterstützen, weil dieser sich für die Variante 1 ausspreche und damit die von der FDP bevorzugt historische Variante nicht berücksichtigt werde. Herr Dr. Herrndorf, B90/Die Grünen, stellt klar, dass die bauliche Trennung nicht für den Bereich Roncalliplatz und Hohestraße gemeint sei. Herr Bezirksbürgermeister Hupke unterbricht die Sitzung aufgrund Beratungsbedarfs für drei Minuten. Herr Dr. Herrndorf, B90/Die Grünen, stellt folgenden Änderungsantrag, der den Ände- rungsantrag der SPD-Fraktion enthält: „Der Beschlussvorschlag soll wie folgt ergänzt werden: Binnen maximal 12 Monate legt die zuständige Fachverwaltung ein abgestimm- tes Fuß- und Radverkehrskonzept für die rechts- und linksrheinische Anbin- dung der südlichen Erweiterung der Hohenzollernbrücke zur Entscheidung vor. Das Konzept ist mit den weiteren zuständigen Stellen abzustimmen. Weitere Planungsschritte bleiben von diesem Beschlusspunkt unberührt. Die Bezirksvertretung Innenstadt spricht sich für die weitere Planung der Brücke in der Variante 1 gemäß des Beschlussvorschlags aus. Es soll eine abgestimmte, gestalterische Lösung für die Brücke sowie die Anschlüsse auf beiden Seiten erarbeitet und vor einem Baubeschluss vorgelegt werden. Hierbei soll Im Bereich der Brücke eine, idealerweise baulich, getrennte Führung für den Fuß- und Radverkehr vorgesehen werden. Sollte der Fußverkehr den Radverkehr hierbei kreuzen, sind klar definierte Kreuzungsstellen einzurichten. Zudem soll, ergänzend zur neuen Fuß- und Radberücke, eine optimierte, möglichst weitgehend getrennte Führung für den Fuß- und Radverkehr im rechts- und insbeson- dere im linksrheinischen Anschluss geplant werden. Hierbei soll ein enger Austausch mit den Rechteinhabern, den direkten Anliegern sowie mit Vertreter*innen des Fuß- und Radverkehrs stattfinden. Die weiteren Planungen sind in enger Abstimmung mit dem Stadtkonservator bzw. der oberen Denkmalschutzbehörde, der Hohen Domkirche und den Architekten der Phil- harmonie und des Museum Ludwig sowie den Erben des Künstlers Dani Karavan um- zusetzen.“ Ergänzter Beschluss (Beschlussvorlage): Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung der Südseitenerweiterung der Hohen- zollernbrücke in der Variante 1 (Vorzugsvariante) auf Grundlage der Vorplanung (LPH 2 HOAI) bis einschließlich der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LPH 3 und 4 HOAI) weiterzuführen und die erforderlichen Genehmigungen zur Umsetzung in Vor- bereitung des Baubeschlusses einzuholen. Binnen maximal 12 Monate legt die zuständige Fachverwaltung ein abgestimmtes Fuß- und Radverkehrskonzept für die rechts- und linksrheinische Anbindung der südlichen Erweiterung der Hohenzollernbrücke zur Entscheidung vor. Das Konzept ist mit den weiteren zuständigen Stellen abzustimmen. Weitere Planungsschritte bleiben von die- sem Beschlusspunkt unberührt. Hierbei soll im Bereich der Brücke eine baulich, getrennte Führung für den Fuß- und Radverkehr vorgesehen werden. Sollte der Fußverkehr den Radverkehr hierbei kreuzen, sind klar definierte Kreuzungsstellen einzurichten. Zudem soll, ergänzend zur neuen Fuß- und Radberücke, eine optimierte, mög- lichst weitgehend getrennte Führung für den Fuß- und Radverkehr im rechts- und insbesondere im linksrheinischen Anschluss geplant werden. Hierbei soll ein enger Austausch mit den Rechteinhabern, den direkten Anliegern sowie mit Vertreter*innen des Fuß- und Radverkehrs stattfinden. Die weiteren Planungen sind in enger Abstimmung mit dem Stadtkonservator bzw. der oberen Denkmalschutzbehörde, der Hohen Domkirche und den Archi- tekten der Philharmonie und des Museum Ludwig sowie den Erben des Künst- lers Dani Karavan umzusetzen. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von B90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke und KlimaFreunde gegen die FDP zugestimmt. Ergänzungsantrag zu TOP 3.13 (Neue Geh- und Radwegebrücke südlich der Hohenzollernbrücke Erweiterter Planungsbeschluss Neue Geh- und Radwegebrücke südlich der Hohenzollernbrücke Erweiterter Planungs- beschluss 0200/2024), Antrag SPD AN/0408/2024 Hinweis: Der Änderungsantrag der SPD (AN/0408/2024) wurde in den Änderungsan- trag von B90/Die Grünen übernommen und daher nicht gesondert abgestimmt. ÄA zu 0200/2023 Neue Geh- und Radwegebrücke südlich der Hohenzol- lernbrücke, Antrag B90/Die Grünen AN/0410/2024 Geänderter Beschluss: Der Beschlussvorschlag soll wie folgt ergänzt werden: Binnen maximal 12 Monate legt die zuständige Fachverwaltung ein abgestimm- tes Fuß- und Radverkehrskonzept für die rechts- und linksrheinische Anbin- dung der südlichen Erweiterung der Hohenzollernbrücke zur Entscheidung vor. Das Konzept ist mit den weiteren zuständigen Stellen abzustimmen. Weitere Planungsschritte bleiben von diesem Beschlusspunkt unberührt. Die Bezirksvertretung Innenstadt spricht sich für die weitere Planung der Brücke in der Variante 1 gemäß des Beschlussvorschlags aus. Es soll eine abgestimmte, gestalterische Lösung für die Brücke sowie die Anschlüsse auf beiden Seiten erarbeitet und vor einem Baubeschluss vorgelegt werden. Hierbei soll Im Bereich der Brücke eine, idealerweise baulich, getrennte Führung für den Fuß- und Radverkehr vorgesehen werden. Sollte der Fußverkehr den Radverkehr hierbei kreuzen, sind klar definierte Kreuzungsstellen einzurichten. Zudem soll, ergänzend zur neuen Fuß- und Radberücke, eine optimierte, möglichst weitgehend getrennte Führung für den Fuß- und Radverkehr im rechts- und insbeson- dere im linksrheinischen Anschluss geplant werden. Hierbei soll ein enger Austausch mit den Rechteinhabern, den direkten Anliegern sowie mit Vertreter*innen des Fuß- und Radverkehrs stattfinden. Die weiteren Planungen sind in enger Abstimmung mit dem Stadtkonservator bzw. der oberen Denkmalschutzbehörde, der Hohen Domkirche und den Architekten der Phil- harmonie und des Museum Ludwig sowie den Erben des Künstlers Dani Karavan um- zusetzen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit Stimmen von B90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke und KimaFreunde gegen die FDP zugestimmt.
Anlage 12 - Auszug Gestaltungsbeirat 20.02.2024
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Geschäftsführung Gestaltungsbeirat Frau Noven Zimmer 09A66 Telefon: 0221 221-22007, F: 0221 221-22450 E-Mail: Gestaltungsbeirat@stadt-koeln.de Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Datum: 28.02.2024 Vorab-Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 7. Sitzung des Gestaltungsbeirates vom 20.02.2024 öffentlich Top 2.1 Neue Geh- und Radwegbrücke südlich der Hohenzollernbrücke in Köln- Altstadt/Nord-und Deutz Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, gibt eine kurze Einführung in das Projekt und stellt den aktuellen Planstand an- hand einer Präsentation vor. Im Anschluss erläutern Vertreter des beauftrag- ten Generalplaners die fünf erarbeiteten Varianten anhand der konstruktiven, gestalterischen und finanziellen Unterschiede. Empfehlung des Gestaltungsbeirates: - Der Beirat spricht sich für die Vorzugsvariante ( Variante 1) mit dem mittig an- geordneten Bogentragwerk und nach innen geneigten Hängern aus. - Der Beirat bittet die Details, wie u. a. die Wahl des Geländers sowie die Quer- ungsmöglichkeiten zwischen dem neuen und bestehenden Brückenbauwerk im Hinblick auf die Nutzungsqualität, im weiteren Planungsprozess zu prüfen. - Der Beirat empfiehlt, die rechts- und linksrheini schen Anbindungen des neuen Brückenbauwerks über ein Qualifizierungsverfahren lösen zu lassen. Es wird der Hinweis gegeben, dass die Urheberrechtsinhaber des Heinrich-Böll- Platzes in das Verfahren zu integrieren sind. Der Beirat bittet um Wiedervorlage, sobald die Details weiterbearbeitet wurden.
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Innerhalb der Machbarkeitsstudie aus dem Jahre 2020 wurden verschiedenen Tragwerksvarianten geprüft. Das Ergebnis war, dass lediglich ein Bogenbrückentragwerk genehmigungsfähig ist. Aus diesem Grund ist der Gestaltungsspielraum zu gering, sodass keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 4 - Visualisierungen Variante 1
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Anlage 4 Visualisierungen Variante 1 Variante 1 - Außenperspektive 2Erweiterter Planungsbeschluss für die Südseitenerweiterung an der Hohenzollernbrücke (0200/2023) – Anlage 4 Variante 1 - Innenperspektive 3Erweiterter Planungsbeschluss für die Südseitenerweiterung an der Hohenzollernbrücke (0200/2023) – Anlage 4 Variante 1 - Rheinblick 4Erweiterter Planungsbeschluss für die Südseitenerweiterung an der Hohenzollernbrücke (0200/2023) – Anlage 4 Variante 1 - Stadtbild Nahsicht 5Erweiterter Planungsbeschluss für die Südseitenerweiterung an der Hohenzollernbrücke (0200/2023) – Anlage 4
Anlage 2 - Potenzialabschätzung Fuß+Radverkehr Rheinbrücken_Köln_07.2023
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Potenzialabschätzung Fuß- und Radverkehrsaufkommen Rheinbrücken in Köln Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 07.07.2023 Potenzialabschätzung Brücken – Erläuterung Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 2 4.500 Rad <500 Fuß Nordseite <500 Rad 600 Fuß 2.000 Rad <500 Fuß Südseite 3.700 Rad 3.700 Fuß 5.000 Rad 4.000 Fuß 2.000 Rad 700 Fuß 2.500 Rad 800 Fuß 2.500 Rad <500 Fuß Gesamt rund 34.000 Rad+Fuß/Tag DATEN Rheinquerung Rad- und Fußverkehr Analyse Analyse- / Bestandsdaten auf den Rheinbrücken Köln • Auswertung Rad-Dauerzähstellen: Hohenzollernbrücke (Südseite) Deutzer Brücke Severinsbrücke Rodenkirchener Brücke (Nordseite) • Daten Radverkehrsaufkommen 2019 (auf Tagesverkehr hochgerechnete Erhebungsdaten) Mülheimer Brücke Zoobrücke Hohenzollernbrücke (Nordseite) Südbrücke • Daten Fußverkehrsaufkommen 2019 (auf Tagesverkehr hochgerechnete Erhebungsdaten) Mülheimer Brücke Zoobrücke Hohenzollernbrücke (beide Seiten) Deutzer Brücke Severinsbrücke Südbrücke Rodenkirchener Brücke (Nordseite) 2019 2021 Potenzialabschätzung Brücken – Erläuterung Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 3 Prognose (nach 2030) Die Potenzialabschätzung des Fuß- und Radverkehrsaufkommen auf den Rheinbrücken in Köln zeigt mögliche Szenarien der Verkehrsentwicklung auf und basiert auf folgenden Prognose-Annahmen: • Fortsetzung des Trends der Zunahme des Radv erkehrsaufkommens. Aus der Auswertung aller Rad-Dauerzählstellen kann ein jährlicher Zuwachs von ca. 4 % abgeleitet werden. • Fortsetzung des Trends der Kölner Bevölker ung bezüglich der Verkehrsmittelwahl. Dies bedeutet, weitere modale Umsteiger von Kfz auf Fahrrad und auch von öffentlichem Nahverkehr auf Fahrrad. Damit verbunden ist insbesondere, dass kürzere Distanzen (bis ca. 5 km) mit dem Fahrrad abgewickelt werden (siehe https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=114927). • Zunahme des Verkehrsaufkommens durch Infras trukturvorhaben, die mit hoher Wahrscheinlichkeit realisiert werden. Dazu zählen insbesondere folgende Flächenentwicklungen in Nähe des Rheins: Messe City (bereits im Ausbau und zum Teil schon angesiedelt) Deutzer Hafen Mülheimer Süden Parkstadt Süd Für diese städtebaulichen Entwicklungen wurde auf Grundlage der voraussichtlichen Strukturdaten (Anzahl Wohneinheiten, Arbeitsplätze, Verkaufsfläche, etc.) Verkehrsaufkommensberechnung durchgeführt. Die Methodik ist in folgender Folie 4 grafisch dargestellt. Methodik - Potenzialabschätzung Brücken Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 4 Daten Rheinquerung Fuß+Rad Daten Rheinquerung Kfz Zunahme Pedelecs und E-Bikes Zunahme Lastenräder Allgemeine Radverkehrs- zunahme um 3-5% Modale Umsteiger Kfz > RadZunahme aufgrund des jährlichen Wachstums Zunahme der Verkehrsaufkommens aufgrund von Flächenentwicklung 15km Radius um Brücken für Rad- verkehr möglich Bewältigung größerer Entfernungen mit Rad u.a. Deutzer Hafen Messe City Mülheimer Süden Parkstadt Süd ANALYSE PROGNOSE Potenzialabschätzung Brücken – Erläuterung Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 5 Szenarien Die Gesamtmenge der Fuß- und Radverkehr Rheinquerungen wird unter folgenden Annahmen auf die bestehenden und geplanten neuen Brücken verteilt: - Mülheimer Brücke: Die Realisierung des Niehler Gürtels und der Netzlückenschluss zu rechtsrheinischen Radpendlerouten verläuft über die Mülheimer Brücke. Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine Detailauskunft zur zukünftigen Radverkehrsführung auf der Mülheimer Brücke erfolgen (nach 2030). Die Annahmen gehen von uneingeschränkten Radverkehrskapazität aus. - Zoobrücke: Die Zuwegungen zur Brücke sind für Fuß- und Radverkehr ggü. benachbarten Brücke weniger attraktiv. Die Annahmen gehen von uneingeschränkten Radverkehrskapazität aus. - Neue Brücke An der Bastei / Rheinpark: Ausbau und Zuwegung sind zum jetzigen Zeitpunkt unbekannt. Annahmen gehen von einer optimalen Zuwegung und uneingeschränkter Radverkehrskapazität aus. Linksrheinische direkte Verknüpfung zum Rheinufer und Theodor-Heuss-Ring Rechtsrheinische direkte Verknüpfung zum Rheinufer und Auenweg (somit auch Verknüpfung zum Entwicklungsgebiet Mülheimer Süden) - Hohenzollernbrücke: Nordseite: Erweiterung Fuß- und Radweg um 1,5 auf 5 m. Ertüchtigung / Ausbau barrierefreie Rampe zum Breslauer Platz Südseite: neue 11 m breite Fuß- und Radwegbrücke. - Deutzer Brücke: bestehende Erschließung und Ausbau. Uneingeschränkte Kapazität - Severinsbrücke: bestehende Erschließung und Ausbau. Uneingeschränkte Kapazität - Neue Brücke Ubierring / Deutzer Hafen: Ausbau und Zuwegung sind zum jetzigen Zeitpunkt unbekannt. Annahmen gehen von einer optimalen Zuwegung und uneingeschränkter Radverkehrskapazität aus. Linksrheinische direkte Verknüpfung zum Rheinufer sowie planfreier Anschluss an Ubierring Rechtsrheinische direkte Verknüpfung zur Alfred-Schütte-Alles und, über das Hafenbecken, zur Siegburger Straße (Erschließung Entwicklungsgebiet Deutzer Hafen) - Südbrücke: bestehende Erschließung und Ausbau. Eingeschränkte Kapazität. Angedachte Erweiterung der Südbrücke im Zusammenhang mit dem Ausbau der S- Bahn 16 bleiben unberücksichtigt. - Rodenkirchener Brücke: bestehende Erschließung und Ausbau. Uneingeschränkte Kapazität. Geplanter Neubau wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht berücksichtigt. 27.000 Rad 1.000 Fuß Nordseite 6.000 Rad 9.000 Fuß 6.000 Rad 500 Fuß Südseite 17.000 Rad 13.800 Fuß 17.500 Rad 13.700 Fuß 17.500 Rad 7.500 Fuß 5.000 Rad 1.000 Fuß Rheinquerungen Gesamt rund 156.000 Fuß+Rad/Tag SZENARIO 1 Erweiterung Nord- und Südseite Hohenzollernbrücke 7.000 Rad 6.500 Fuß 25.000 Rad 1.000 Fuß Nordseite 3.500 Rad 4.500 Fuß 3.500 Rad 500 Fuß Südseite 14.000 Rad 13.500 Fuß 17.000 Rad 11.000 Fuß 17.500 Rad 7.500 Fuß 5.000 Rad 1.000 Fuß Rheinquerungen Gesamt rund 156.000 Fuß+Rad/Tag SZENARIO 2 7.000 Rad 6.500 Fuß Potenzialabschätzung Brücken – Prognose-Szenarien Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 6 +460% +160% >1.000% +320% +250% +830% +310% +100% +420% +60% + 630% +270% +210% +830% +310% +100% 18.000 Rad+Fuß NEU Neuplanung Fuß+Rad Rheinbrücke An der Bastei - Rheinpark Erweiterung Nord- und Südseite Hohenzollernbrücke 25.000 Rad 1.000 Fuß Nordseite 3.500 Rad 5.000 Fuß 3.500 Rad 500 Fuß Südseite 14.500 Rad 12.100 Fuß 15.000 Rad 11.000 Fuß 11.500 Rad 4.200 Fuß 5.000 Rad 1.000 Fuß Rheinquerungen Gesamt rund 156.000 Rad+Fuß/Tag 6.000 Rad 4.200 Fuß Potenzialabschätzung Brücken – Prognose-Szenarien Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 7 27.000 Rad 1.000 Fuß Nordseite 6.000 Rad 9.000 Fuß 6.000 Rad 500 Fuß Südseite 15.500 Rad 13.300 Fuß 15.500 Rad 11.700 Fuß 11.500 Rad 5.000 Fuß 5.000 Rad 1.000 Fuß Rheinquerungen Gesamt rund 156.000 Fuß+Rad/Tag 6.000 Rad 4.000 Fuß +460% +160% >1.000% +290% +200% +510% +200% +100% +420% +60% + 670% +260% +190% +480% +210% +100% 16.500 Rad+Fuß NEU NEU 18.000 Rad+Fuß NEU SZENARIO 3 SZENARIO 4 Neuplanung Fuß+Rad Rheinbrücke An der Bastei - Rheinpark Erweiterung Nord- und Südseite Hohenzollernbrücke Neuplanung Fuß+Rad Rheinbrücke Ubierring – Deutzer Hafen 16.500 Rad+Fuß Neuplanung Fuß+Rad Rheinbrücke Ubierring – Deutzer Hafen Erweiterung Nord- und Südseite Hohenzollernbrücke
Anlage 7 - Stellungnahme Denkmalschutz
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Anlage 7
Anlage 7
Stellungnahme 48, LVR, BZR: Denkmalschutzrechtliche Stellungnahme
Anlage 8 - Vergleich Innenansicht Variante 1 mit historischer Variante
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Anlage 8 Vergleich Innenansicht Variante 1 mit historischer Variante Variante 1 Historische Variante
Anlage 6 - Übersicht Bewertung Varianten
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Anlage 6 - Übersicht Bewertung Varianten Erweiterter Planungsbeschluss für die Erweiterung an der Südseite der Hohenzollernbrücke (0200/2023) Kriterium Variante 1 Variante 2 Variante 3 Variante 4 Variante 5 Sichtbeziehung zum Dom Schrägblick von der Brücke Stadtbild-Nahsicht Stadtbild-Fernsicht Verkehrsraum Aufenthaltsqualität Tragwerk Wartungsfreundlichkeit Wirtschaftlichkeit Vorzugsvariante x
Anlage 9 - Auszug Verkehrsausschuss 23.01.2024
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Anlage 9 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 25.01.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.01.2024 öffentlich 4.5 Neue Geh- und Radwegebrücke südlich der Hohenzollernbrücke Erwei- terter Planungsbeschluss 0200/2023 SE Vietzke bedankt sich für eine weitere sehr erfreuliche Verwaltungsvorlage, die je- doch auch einige Fragen aufwerfe: In der Anlage 6 "Übersicht Bewertung Varianten" sind für die Vorzugsvariante alle Kriterien in "grün" dargestellt, für die Variante 5 sind die Kriterien Verkehrsraum und Wirtschaftlichkeit in "gelb" dargestellt. Daher stellt sich die Frage, wie werden die Kriterien untereinander gewichtet? Welche Gründe haben dazu geführt, die ange- führten Kriterien mit "gelb" zu bewerten? Würde eine Modifizierung der Variante 5 mit einem symmetrischen Verkehrsraum wie Variante 1, senkrechten Bögen und Hängerseilen sowie dem Verzicht auf die Sitzstufen, eine bessere Bewertung erhal- ten? Warum wurde kein Gestaltungswettbewerb durchgeführt? Ist es der Verwaltung möglich, die in der Vorlage angesprochene Fernansicht in entsprechenden Visualisierungen für die Varianten 1 und 5, z. B. von der Deutzer Brücke aus, den Gremien für den weiteren Beratungsverlauf vorzulegen? RM De Bellis-Olinger merkt an, dass die CDU-Fraktion zunächst die Beratung in den weiteren Gremien und das Fachgespräch abwarten möchte. Sie rege an, den 2. Bera- tungsgang im hiesigen Ausschuss, voraussichtlich 05.03.2024, zusammen mit der BV Innenstadt durchzuführen. Seitens der SPD-Fraktion teilt RM Lorenz mit, dass diese derzeit zur Variante 1 ten- diere. Die Visualisierungen seien sehr gelungen und hilfreich. Sie werde jedoch noch einen Änderungsantrag in die nächsten Gremien einbringen mit dem Tenor, ein Kon- zept zur links- und rechtsrheinischen Anbindung der Brücke an das Radverkehrsnetz zu beauftragen. 2 Auch SB Meinhardt hält die Vorzugsvariante für sehr gelungen. Er fragt, ob im links- rheinischen Bereich zumindest eine provisorische Rampe zum Rheinufer umgesetzt werden könnte. Zudem möchte er wissen, ob eine derartige Brücke auch in Serie her- gestellt werden könnte; der Bedarf auf Kölner Stadtgebiet sei definitiv gegeben. SB Dr. Beese betont, dass es sich hier um den Panoramablick schlechthin handele und eine Entscheidung daher sorgfältig abgewogen werden müsse. Dass keine Vari- ante analog der Bestandsbrücken geplant wurde, könne die FDP-Fraktion nicht nach- vollziehen. Sie werde hierzu noch einen Änderungsantrag einbringen. SB Pargmann fragt nach der verkehrlichen Gestaltung. Die Volt-Fraktion würde eine Trennung des Fuß- und Radverkehrs bevorzugen. Durch die Panoramatreppen der Variante 5 (vgl. Abb. 10 in Anlage 5) könne man eine bauliche Trennung gut umset- zen. Er möchte wissen, warum diese Treppen nicht auch in den anderen Varianten berücksichtigt werden. Auch SE Caris-Taube hält die Vorzugsvariante für sehr gut gelungen; auch verkehrlich biete sie die meisten Möglichkeiten. Er spricht in diesem Zusammenhang jedoch auch die Nordseitenerweiterung an und bittet um Mitteilung, ob auf der Nordseite ein reiner Radweg und auf der Südseite ein reiner Fußweg angelegt werden könne. Den Vor- schlag von SB Meinhardt, diesen Entwurf auch in der „Nachbarschaft“, beispielsweise Höhe Bastei und Ubierring, zu verwenden und somit Planungsmittel einzusparen, un- terstütze er. Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, führt aus, dass die Verwaltung mit dem Planungsbeschluss beauftragt wurde, mögliche Bogenbrü- cken zu planen. Ein Wettbewerb wurde nicht durchgeführt, weil der Gestaltungsspiel- raum bei dem Entwurf der Bogenbrücken – anders als bei den neuen Brücken Ubier- ring und Bastei - nicht ausreichend erschien. Die denkmalrechtlichen Genehmigungen werden erst nach der anstehenden Ent- wurfs- und Genehmigungsplanung beantragt; aktuell sei man in einem sehr frühen Planungsstadium. Dennoch habe die Verwaltung die Denkmalbehörden von Anfang an in die Planung einbezogen, die zum Vorentwurf vorliegende Stellungnahme wurde als Anlage 7 der Vorlage beigefügt. Die erforderlichen Anbindungsbereiche und auch die Frage nach Mischverkehr oder getrennte Fuß- und Radwege werden im Zuge der Entwurfsplanung geprüft und ein- geplant. Der Brückenüberbau der Variante 5 sei unsymmetrisch geplant, es handele sich dabei um eine aufwändigere Konstruktion, die im Vergleich zur Variante 1 höhere Baukosten mit sich bringen würde. Der Verkehrsraum der Variante 5 teile sich in verschiedene Breiten (5,20 m und 3,20 m, Summe 8,40 m) auf, die Variante 1 habe hingegen zwei gleich breite Verkehrswege (4,55 m und 4,55 m, Summe 9 m); daher wurde der Ver- kehrsraum der Variante 1 besser bewertet. Eine Visualisierung von der Deutzer Brücke aus wurde bisher nicht gefertigt, da die neue Brücke – aufgrund der bestandsgleichen Bögen - von dort kaum wahrzunehmen sei. Ggf. werde diese im weiteren Gremienlauf nachgereicht. Frau Rode informiert weiter, dass das Linksrheinische Ufer mit dem Heinrich-Böll- Platz dem Urheberrecht von Prof. Busmann und Herrn Dr. Haberer unterliege. Seitens 3 der Denkmalschutzbehörde und den Urheberrechtlern werde eine Rampe vom Brü- ckenniveau zum Rheingarten abgelehnt. Die Kritik von Herrn Dr. Beese aufgreifend verweist Frau Rode auf die Anlage 8 und die Erläuterungen in der Beschlussvorlage, der die Begründung (statisch überdimensi- oniert und verbunden mit erheblichen Mehrkosten) zu entnehmen sei. Die Stufen, wie sie in Variante 5 eingearbeitet wurden, seien bei Variante 1 aufgrund der schrägen Hängeseile nicht möglich. Dort seien allerdings die mittigen Flächen als Sitzflächen beplanbar. Letztendlich betont sie, an Herrn Caris-Taube gewandt, dass zur Verbreiterung der Nordseite und der nördlichen linksrheinischen Rampe eine gesonderte Beschlussvor- lage eingebracht werde. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden Gre- mien. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 10 - Fernsicht Variante 1
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Anlage 10 Fernsicht Variante 1 Variante 1 – Blick von der Deutzer Brücke Variante 1 – Fernsicht vom Rheinboulevard
Anlage 11 - Präsentation Ausblick Heinrich-Böll-Platz
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Ausblick Heinrich-Böll-Platz Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Linksrheinische Anbindung – Heinrich-Böll-Platz Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Linksrheinische Anbindung – Heinrich-Böll-Platz Herr Prof. Busmann und Herr Dr. Haberer als Inhaber des Urheberrechts schlagen folgende Maßnahmen zur Entschärfung der partiellen Engstellen vor: 1) Die erhöhten Platzflächen der Baumgruppen, die unbedingt erhalten bleiben müssen, durch Treppenstufen einzufassen, im Sinne der bestehenden schmalen Treppen und die Geländer im Bereich der Fußgängerfläche zu beseitigen. Damit wären die erhöhten Flächen in den Fußgängerbereich einbezogen. 2) Die gegenwärtig bepflanzten Flächen zwischen den Ablufttürmen entlang der Gleise an drei engen Stellen von Bepflanzung zu befreien und als erweiterte Fußgängerfläche bis zu den Gleisen hin zu nutzen. Aus Sicht der Inhaber des Urheberrechts muss die Rampe zum Rheinufer (sie entspricht den geltenden Bestimmungen bezogen auf die Steigung von 6%) ausreichen. Eine Veränderung der Rampe, die von unten aus gesehen wie die beiden umgekippten Domtürme aussieht, ist nicht vorstellbar. Es werden weitere Gespräche geführt mit dem Ziel eine möglichst großzügige Verkehrsführung zu ermöglichen. Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Linksrheinische Anbindung – Heinrich-Böll Platz Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Linksrheinische Anbindung – Heinrich-Böll-Platz Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Linksrheinische Anbindung – Heinrich-Böll-Platz Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Linksrheinische Anbindung – Heinrich-Böll Platz
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0200/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.03.2024
- Erstellt
- 16.01.2023 11:54