3046/2024
Bürgereingabe nach § 24 GO – "Motorrad-Abstellanlage Merheimer Str. 83 Köln Nippes" AZ 105/24
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 - Eingabe 105-24
1494 Zeichen
Von: An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Betreff: Bürgerantrag: Motorrad-Abstellanlage, Merheimer Str. 83, Köln-Nippes Datum: Dienstag, 27. August 2024 17:12:33 Anlagen: PastedGraphic-2.png ATT00001.txt PastedGraphic-4.png ATT00002.txt PastedGraphic-3.png ATT00003.txt Sehr geehrte Hiermit möchte ich beantragen, eine Motorrad-Abstellanlage vor der Bürogemeinschaft in der Merheimer Str. 83 in Köln-Nippes zu errichten. Die Idee zu diesem Antrag wurde mit einem diensthabenden Mitarbeiter der Ordnungsdienste vor Ort besprochen und der städtische Mitarbeiter hat diese Idee für gut befunden. Probleme: - Die neu errichteten Fahrrad-Abstellanlagen werden von Motorrollern und Mofas zugeparkt. - Die Motorroller behindern Fußgänger auch an der Kreuzung und am Zugang zum Mülleimer - Manchmal parken auch Motorroller auf der Baumscheibe. Antrag: - Ich beantrage die Errichtung einer dezidierten Abstellanlage für Motorroller, Motorräder, - Die genaue Position der Anlage wäre vor Ort zu bestimmen. Eine mögliche Fläche wäre auf der gegenüberliegenden Straßenseite - Die Adresse Merheimer Str. 83, vor der eine Abstellanlage errichtet werden könnte, ist auf der Karte mit einem roten Pin markiert. Auf dem Screenshot von Google Street View ist zu erkennen, dass der PKW- Parkstreifen gut durch die neue Anlage unterbrochen werden könnte (dort, wo der schwarze Audi steht). Ich bitte Sie darum, mir zu schreiben, ob Sie dem Antrag entsprechen möchten. Vielen Dank! Viele Grüße
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
898 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Als kleinräumige Maßnahme ohne Auswirkungen auf das nähere Umfeld. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
1962 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 Vorlagen-Nummer 3046/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO – "Motorrad-Abstellanlage Merheimer Str. 83 Köln Nippes" AZ 105/24 Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für die Anregung, Motorradstell- plätze einzurichten. Nach eingehender Prüfung kann die Anregung nicht umgesetzt werden. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im gesamten Stadtgebiet sind Krafträder (auch Kleinkrafträder/Mofas) vorzufinden, die im öf- fentlichen Straßenraum, auf regulären Parkplätzen, abgestellt werden. Sollten Krafträder auch auf Gehwegen abgestellt werden, so kann der Ordnungs- und Ver- kehrsdienst das Abstellen tolerieren, solange sie sich nicht behindernd auf den Fußverkehr auswirken. An der genannten Stelle sind vereinzelt Krafträder vorzufinden. Das Ausmaß ist durchschnitt- lich, so dass die Verwaltung im Ermessen keinen eigens dafür vorgesehenen Parkplatz aus- schließlich für Krafträder (VZ 1010-62 StVO) einzurichten gezwungen sieht. Erfahrungsgemäß würde bei der vorgefundenen geringen Anzahl an Krafträdern ein geson- derter Parkplatz für Krafträder weitgehend ungenutzt bleiben. Da Kraftradfahrer*innen vorzüglich an unmittelbaren Zielorten parken, kann somit eine Len- kungswirkung durch ein solches Instrument bei der geringen Anzahl nicht oder nur schwer er- zielt werden. Die Verwaltung wird in diesem Bereich stattdessen Maßnahmen für zusätzliche Flächen für das Fahrradparken prüfen, um die Gehwege freizuhalten und in ihr Arbeitsprogramm aufneh- men. Anlagen Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 - Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungOrte (3)
- Brückenstraße 5
- Merheimer Straße 83
- Straße 8
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3046/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 16.10.2024
- Erstellt
- 02.10.2024 07:10