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3046/2024

Bürgereingabe nach § 24 GO – "Motorrad-Abstellanlage Merheimer Str. 83 Köln Nippes" AZ 105/24

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 07.11.2024, TOP 2.1

Anlage 2 - Eingabe 105-24

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Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 - Eingabe 105-24

1494 Zeichen

Von:
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden
Betreff: Bürgerantrag: Motorrad-Abstellanlage, Merheimer Str. 83, Köln-Nippes
Datum: Dienstag, 27. August 2024 17:12:33
Anlagen: PastedGraphic-2.png
ATT00001.txt
PastedGraphic-4.png
ATT00002.txt
PastedGraphic-3.png
ATT00003.txt
Sehr geehrte
Hiermit möchte ich beantragen, eine Motorrad-Abstellanlage vor der Bürogemeinschaft in der Merheimer Str. 
83 in Köln-Nippes zu errichten. Die Idee zu diesem Antrag wurde mit einem diensthabenden Mitarbeiter der 
Ordnungsdienste vor Ort besprochen und der städtische Mitarbeiter hat diese Idee für gut befunden.
Probleme: 
- Die neu errichteten Fahrrad-Abstellanlagen werden von Motorrollern und Mofas zugeparkt.
- Die Motorroller behindern Fußgänger auch an der Kreuzung und am Zugang zum Mülleimer
- Manchmal parken auch Motorroller auf der Baumscheibe.
Antrag: 
- Ich beantrage die Errichtung einer dezidierten Abstellanlage für Motorroller, Motorräder,
- Die genaue Position der Anlage wäre vor Ort zu bestimmen. Eine mögliche Fläche wäre auf der
gegenüberliegenden Straßenseite
- Die Adresse Merheimer Str. 83, vor der eine Abstellanlage errichtet werden könnte, ist auf der Karte mit
einem roten Pin markiert. Auf dem Screenshot von Google Street View ist zu erkennen, dass der PKW-
Parkstreifen gut durch die neue Anlage unterbrochen werden könnte (dort, wo der schwarze Audi steht).
Ich bitte Sie darum, mir zu schreiben, ob Sie dem Antrag entsprechen möchten. 
Vielen Dank!
Viele Grüße

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

898 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Als kleinräumige Maßnahme ohne Auswirkungen auf das nähere Umfeld. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1962 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3046/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO – "Motorrad-Abstellanlage Merheimer Str. 83 Köln Nippes" 
AZ 105/24  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für die Anregung, Motorradstell-
plätze einzurichten. 
Nach eingehender Prüfung kann die Anregung nicht umgesetzt werden. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.11.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Im gesamten Stadtgebiet sind Krafträder (auch Kleinkrafträder/Mofas) vorzufinden, die im öf-
fentlichen Straßenraum, auf regulären Parkplätzen, abgestellt werden. 
Sollten Krafträder auch auf Gehwegen abgestellt werden, so kann der Ordnungs- und Ver-
kehrsdienst das Abstellen tolerieren, solange sie sich nicht behindernd auf den Fußverkehr 
auswirken. 
 
An der genannten Stelle sind vereinzelt Krafträder vorzufinden. Das Ausmaß ist durchschnitt-
lich, so dass die Verwaltung im Ermessen keinen eigens dafür vorgesehenen Parkplatz aus-
schließlich für Krafträder (VZ 1010-62 StVO) einzurichten gezwungen sieht. 
Erfahrungsgemäß würde bei der vorgefundenen geringen Anzahl an Krafträdern ein geson-
derter Parkplatz für Krafträder weitgehend ungenutzt bleiben. 
Da Kraftradfahrer*innen vorzüglich an unmittelbaren Zielorten parken, kann somit eine Len-
kungswirkung durch ein solches Instrument bei der geringen Anzahl nicht oder nur schwer er-
zielt werden. 
 
Die Verwaltung wird in diesem Bereich stattdessen Maßnahmen für zusätzliche Flächen für 
das Fahrradparken prüfen, um die Gehwege freizuhalten und in ihr Arbeitsprogramm aufneh-
men. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 - Eingabe

Beratungsverlauf (1)

07.11.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Brückenstraße 5
  • Merheimer Straße 83
  • Straße 8

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Details

Aktenzeichen
3046/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.10.2024
Erstellt
02.10.2024 07:10