Mandari Insight

4411/2021

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Raschelbande e.V."

Beschlussvorlage Ausschuss 11.01.2022

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 25.01.2022, TOP 2.1.1

Anlage 3 Schutzkonzept Raschelbande e.V.

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Anlage 1 Satzung Raschelbande e.V.

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 pädag. Konzept Raschelbande

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Anlage 3 Schutzkonzept Raschelbande e.V.

56256 Zeichen

Schutzkonzept RASCHELBANDE e. V. 
     Stand Juli 2021

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Inhaltsverzeichnis Vorab ein Lesehinweis ............................................................................................... 4	1	Unser Leitbild ............................................................................................... 4 1.1	Kinder schützen! Wozu sich der Raschelbande e. V. selbst verpflichtet ....................... 4	1.2	Kinder stärken! Das verstehen wir unter Würde und Kinderrechten ............................. 5	1.3	Partizipation gestalten! Unser Leitgedanke dient der Prävention .................................. 6	1.4	Selbstbewusstsein fördern! Wir stellen kindgerechte Information bereit ...................... 6	2	Risikoanalyse ............................................................................................... 6	2.1	Besondere Gefahren bezogen auf die Aufenthaltsorte .................................................. 7	2.2	Besondere Gefahren bezogen auf den Umgang miteinander: Mitarbeiter*in – Kind ..... 8	2.3	Besondere Gefahren bezogen auf den Umgang miteinander: Kind – Kind .................... 8	2.4	Besondere Gefahren bezogen auf Dritte ....................................................................... 8	3	Vermeidung von Grenzüberschreitungen: Unser Verhaltenskodex .............. 9	3.1	Erwachsene als Vorbild ................................................................................................. 9	3.2	Team als Basis .............................................................................................................. 9	3.3	Nähe und Distanz .......................................................................................................... 9	3.4	Gewaltfreie Kommunikation ......................................................................................... 11	3.5	Wickeln und Hilfe auf der Toilette ................................................................................ 11	4	Partizipations- und Beschwerdeverfahren für Kinder ................................. 12	4.1	Demokratische Strukturen fördern flache Hierarchien ................................................ 13	4.2	Grenzen erkennen und ernst nehmen ......................................................................... 13	4.3	Gelebte Teilhabe mithilfe von altersgerechter Information .......................................... 14	4.4	Wie beschwere ich mich? ............................................................................................ 14	4.5	Bei wem beschwere ich mich? .................................................................................... 14	4.6	Was passiert, wenn ich mich beschwere? ................................................................... 15	5	Orientierung bieten: Ganzheitliche Sexualpädagogik .................................. 15

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 6	Unsere Notfallpläne – Was ist im Fall der Fälle zu tun? ............................. 16	6.1	Ablaufplan bei Kindeswohlgefährdung durch Mitarbeiter*innen und/oder Vereinsmitglied(er) – Notfallplan A .............................................................................. 17	6.1.1	Interne Krisenbewältigung .............................................................................. 17 6.1.2	Krisenbewältigung mit externer Unterstützung ............................................... 17	6.1.3	Zusätzliche Absicherung ................................................................................. 17	6.2	Ablaufplan bei Kindeswohlgefährdung von extern – Notfallplan B .............................. 17	6.3	Kindeswohlgefährdung unter Kindern – Notfallplan C ................................................. 18	6.4	Umgang mit verletzten Kindern – Notfallplan D ........................................................... 18	7	Unsere Ansprechpartner*innen .................................................................. 19	8	Fortbildungen ............................................................................................. 20	9	Unsere Kooperationspartner*innen ............................................................ 21	10	Literatur ..................................................................................................... 22

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Vorab ein Lesehinweis Bei dem vorliegenden Text handelt es sich um die erste Version unseres Schutzkon-zepts. Der Raschelbande e. V. wird es fortlaufend weiterentwickeln – denn bis zum ersten Tag, an dem sich die Raschelbande-Kinder und -Mitarbeiter*innen zusammen-finden, sind noch einige Punkte zu klären. Erst wenn beispielsweise Standort- und Personalfragen geklärt sind, können konzeptionelle Antworten und Bewertungen ent-wickelt und im Kindergartenalltag weiterentwickelt werden.  Wir möchten als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe anerkannt werden. Die vorliegenden Konzepte des Raschelbande e.V., das pädagogische Konzept und das Schutzkonzept, bilden zusammen die institutionelle Konzeption des Raschelbande-Kindergartens und ergänzen sich gegenseitig. Das Schutzkonzept greift die pädago-gischen Leitgedanken auf und ergänzt sie bezüglich Prävention und Intervention bei Kindeswohlgefährdung sowie (sexueller) Gewalt. Darüber hinaus ist uns ein ganzheit-licher Blick wichtig: Gesundheitsaspekte und Gefahrenquellen, die sich im Wald erge-ben können, werden aufgegriffen. Die Konzepte sind zusammenhängend zu lesen und nehmen Bezüge aufeinander, die wir kenntlich machen. 1 Unser Leitbild 1.1 Kinder schützen! Wozu sich der Raschelbande e. V. selbst verpflichtet Alle Mitarbeiter*innen (sowohl Hauptamtliche als auch Neben- und Ehrenamtliche) sowie Vorstandsmitglieder des Raschelbande e. V. legen ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vor, bevor sie die Tätigkeit mit den Raschelbande-Kindern aufneh-men. Dieses wird regelmäßig aktualisiert vorgelegt. Bereits im Einstellungsverfahren des pädagogisch qualifizierten Fachpersonals wer-den Themen angesprochen, die in den Bereich der Prävention von (sexueller/seeli-scher/körperlicher) Gewalt und der Kindeswohlgefährdung fallen. Dabei nutzen wir einen standardisierten Fragebogen und Leitfaden. Dieser enthält unter anderem Fra-gen hinsichtlich der individuellen Einstellung zu Nähe und Distanz, geht auf das vor-handene Wissen von frühkindlicher Sexualität ein, beleuchtet die vorhandenen Wert-vorstellungen der jeweiligen Person. Gleiches gilt für mithelfende Eltern, die Aufgaben im Raschelbande-Alltag übernehmen.  Bei den Bewerbungsgesprächen weisen wir zudem darauf hin, dass sich der Raschel-bande e.V. dem Schutz der Kinder vor sexueller Gewalt verschrieben hat. Der aktuelle sowie alle zukünftigen Personalvorstände unseres Vereins, also diejenigen Personen, die für die Personalauswahl verantwortlich sind, eignen sich zu Beginn ihrer Arbeit ausreichend Wissen zu diesem Themenkomplex an.  Wir haben einen Verhaltenskodex zum Umgang mit den Kindern und im Team entwi-ckelt, welcher einen sicheren Handlungsrahmen für das Fachpersonal sowie die Lei-tungs- und Vorstandsebene bieten soll (vgl. Punkt 4). Geplant ist, den Verhaltensko-dex bei Neueinstellungen allen Personen, die in Kontakt mit den uns anvertrauten

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Kindern treten, als Beiblatt zum Arbeitsvertrag zur Unterzeichnung vorzulegen. Zu-künftig sollen die Mitarbeiter*innen diese verbindlichen Handlungsleitlinien fortlau-fend erweitern und individuelle Aspekte präzisieren.  Sowohl das Personal als auch der Trägerverein orientieren sich bei ihrer Arbeit an aktuellem und ausgewogenem Informationsmaterial und sowie entsprechender Fach-literatur zum Thema. Externe Beratungsangebote werden in Anspruch genommen, um dieses vielschichtige Thema auch von professioneller Seite zu beleuchten und die präventive Arbeit des Raschelbande e. V. auf sichere Füße zu stellen. Auch die Eltern der Raschelbande-Kinder informieren wir zum Thema Kinderschutz. Regelmäßig führen wir spezielle Elternabende durch, um auf das Thema aufmerksam zu machen und Wissen zu den verschiedenen Schutzaspekten im Alltag der Raschel-bande-Kinder zu vermitteln. Nicht zuletzt möchten wir betonen, dass beim Raschelbande e. V. das Kindeswohl immer oberste Priorität hat. Der Schutzauftrag gegenüber den uns anvertrauten Kin-dern ist wichtiger als der Ruf der Einrichtung.  1.2 Kinder stärken! Das verstehen wir unter Würde und Kinderrechten  Wir stärken die Rechte und wahren die persönlichen Grenzen der uns anvertrauten Kinder. Dabei vertreten wir eine pädagogische Grundhaltung, die sich durch Dialog, Partizipation und Mitbestimmung auszeichnet (vgl. pädagogisches Konzept Punkt 4.2). Für den Raschelbande-Alltag bedeutet das konkret: Alle Kinder werden in die Entscheidungsprozesse einbezogen – dabei achten wir auf eine altersgemäße und an die individuelle Entwicklung der Kinder orientierte Ausgestaltung der Rahmenbedin-gungen. Die Mitarbeiter*innen werden fortwährend darin geschult, einen sensiblen Umgang mit den Kindern und im Team zu leben – das gilt insbesondere für Stress- und Konfliktsituationen.  Handlungsleitend für unsere Arbeit ist unter anderem die UN-Kinderrechtskonvention1 aus dem Jahr 1989. Unter Kinderschutz verstehen wir nicht nur den Schutz, sondern auch die Stärkung aller uns anvertrauten Kinder durch die Umsetzung und Einhaltung der UN-Kinderrechte, wie zum Beispiel: ● Art. 2: Das Recht auf Gleichbehandlung aller Kinder (unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Voraussetzungen), vgl. pädagogisches Konzept, Punkt 6.1 und 6.2 ● Art. 3: Vorrang des Kindeswohls bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen ● Art. 6: Das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung ● Art. 12: Achtung vor der Meinung und dem Willen des Kindes    1 Die UN-Kinderrechtskonvention lässt sich in Schutz-, Förderungs- und Beteiligungsrechte einteilen. Die Einzel-rechte sind zu finden unter unicef.de / PDF LVR Broschüre Kinderschutz, S. 11 f.

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● Art. 16: Schutz der Privatsphäre und Würde des Kindes ● Art. 19: Schutz vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung, Misshandlung, Vernachlässigung oder Ausbeutung ein-schließlich der sexuellen Gewalt 1.3 Partizipation gestalten! Unser Leitgedanke dient der Prävention Die Partizipation der Kinder in allen Belangen des Raschelbande-Alltags (vgl. pädago-gisches Konzept, Punkt 4.2 und 5) bildet eine solide Basis für selbstbestimmtes Den-ken und Handeln – und trägt somit zur Prävention bei. Unser Umgang miteinander ist geprägt von Achtsamkeit und Respekt. Denn nur so lassen sich grenzverletzendes Verhalten sowie gewalttätige Übergriffe und jegliche Formen von Gewalt erkennen und daran anschließend geeignete Maßnahmen zum Kinderschutz ergreifen. „Partizipation gestalten!“ - Das bedeutet für uns, einen Ort zu schaffen, der durch demokratische Strukturen und mit niedrigem Hierarchiegefälle dazu beiträgt, die Ver-antwortung und Teilhabe jedes Einzelnen zu fördern (vgl. pädagogisches Konzept, Punkt 4.2). Kinder, die die Strukturen und Entscheidungswege ihres Kindergartens kennen und aktiv beteiligt werden, erfahren, dass sie gehört und ernst genommen werden. Hierdurch werden sie befähigt, sich auch in Problemsituationen dem päda-gogischen Personal gegenüber zu öffnen und aktiv das Gespräch zu suchen, falls sie Hilfe benötigen. 1.4 Selbstbewusstsein fördern! Wir stellen kindgerechte Information bereit Es ist die Aufgabe des pädagogischen Fachpersonals, die gesunde und altersentspre-chende Entwicklung wahrzunehmen und durch spezifische sprachliche, intellektuelle, motorische bzw. gruppenspezifische Angebote zu fördern. Bei der Auswahl von Spiel- und Lernmaterial achten wir darauf, dass die Lebenswelt in ihrer Vielfalt abgebildet ist und das pädagogische Fachpersonal nicht seine eigenen Werte und Normen un-reflektiert vermittelt – dies gilt insbesondere in den sensiblen Bereichen der sexual-pädagogischen Aufklärung und Antidiskriminierung (vgl. Punkt 6 und pädagogisches Konzept, Punkt 6.2). 2 Risikoanalyse Der Raschelbande e. V. nimmt die Aufgabe der Gefahrenanalyse und -abwägung ernst und wird sich zukünftig mit Fachstellen und den örtlichen Behörden darüber beraten, welche Struktur- und Interventionsmaßnahmen von Beginn an zu treffen sind, um Gefährdungen zu minimieren. Hierbei nehmen wir ganz unterschiedliche Stellen in den Fokus: Neben dem Schutz des Kindeswohls in allen Belangen, liegt uns auch der Unfallschutz in besonderem Maße am Herzen. Im Folgenden sind unter den Punkten 3 bis 6 Maßnahmen der Prävention ausformuliert. Ab Punkt 7 sind Maßnahmen der Intervention aufgeführt, die deutlich machen, wie der Raschelbande e.V. konkret mit Gefährdungssituationen umgeht.

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2.1 Besondere Gefahren bezogen auf die Aufenthaltsorte Bauwagen, Freifläche, Wald: An diesen Orten halten sich die Raschelbande-Kinder auf. Jeder Ort stellt das pädagogische Fachpersonal bezogen auf die Aufsichtspflicht vor andere Herausforderungen. Deshalb ein Gedanke vorab: Wir gestalten die Orte, an denen wir uns aufhalten – natürlich ohne unnötig in die Natur einzugreifen. Wir tragen dazu bei, dass sie sichere Orte werden und bleiben.  ● Unsere Bauwagen dienen als gesicherte, für die Erzieher*innen gut einsehbare Räumlichkeiten, die Schutz vor Witterung und externen Personen bieten. Somit schätzen wir sie als “relativ sicher” ein, sie können jederzeit als Rückzugsort auf-gesucht werden. Gefahrenquellen innerhalb der Bauwagen lassen sich eher bei den zwischenmenschlichen Kontakten verorten. Gefährliche Gegenstände wer-den kindersicher an einem separaten Ort verstaut: Ob Ausrüstung im Bollerwa-gen, Utensilien zur Gartenarbeit, Gegenstände des Küchenbedarfs oder Reini-gungsmittel – diese liegen niemals frei zugänglich herum. ● Die Freifläche um die Bauwagen gehört für die Kinder zur bekannten Raschel-bande-Umgebung. Mit zunehmendem Radius verlagern sich aber die Gefahren-potenziale: Nach Rücksprache mit den zuständigen Ämtern und behördlichen Ein-richtung werden Vorsichtsmaßnahmen getroffen, darunter fallen etwa Brand- und Forstschutz. Auch sind wir im Wald nicht immer allein: Das Areal um die Bauwagen ist für jede*n frei zugänglich. Es können Müll und gefährliche Gegen-stände von Dritten hinterlassen werden. Hier ist besondere Vorsicht vonseiten des pädagogischen Personals gefragt. Sie übernehmen regelmäßige Kontroll-gänge. ● Im Wald besteht ein erhöhtes Gefahrenpotenzial: Je nach Wetterlage müssen die Erzieher*innen verschiedene Aspekte berücksichtigen – dazu zählen etwa: ○ Witterung: Vorsicht vor herabfallenden Ästen, großen Pfützen und Wasser-ansammlungen nach Stürmen; vor maroden Bäumen nach einer anhaltenden Trockenperiode; vor Stolperfallen insbesondere in der Dämmerung; vor zu hoher Sonneneinstrahlung auf Grünflächen ohne Baumbestand im Sommer. Hier ist das pädagogische Fachpersonal angehalten entsprechende Schutz-maßnahmen durchzuführen (die entsprechenden Orte dürfen von den Kin-dern nicht aufgesucht werden, bis die Gefahrenquelle entfernt ist; Förster benachrichtigen; für Sonnenschutz (Kleidung, Sonnencreme) sorgen etc.).  ○ Lebewesen: Im Wald stoßen die Kinder immer wieder auf Tierbauten und Löcher im Boden, die nicht sofort ersichtlich sind. Diese können zu Stolper-fallen werden, oder die Kinder können in ihnen feststecken. Darüber hinaus kann es zu Kontakt mit herumstrolchenden (Haus-) Tieren kommen. Im Be-reich des Gesundheitsschutzes sind wir wachsam und agieren präventiv, um Zecken, Würmern etc. keine Angriffsfläche zu bieten. Bezüglich all dieser Punkte üben wir klare Verhaltensregeln mit den Kindern ein. ○ Plan-Standort: In nicht allzu großer Entfernung befinden sich der Decksteiner Weiher und die Straßenbahnlinie 7. Welche Gefahrenpotenziale sich hieraus ergeben, wird zukünftig genauer betrachtet. ○ Weitere Aspekte, bei denen Vorsicht geboten ist: Bauwerke aus Ästen    (z. B. Tipis) sind hinsichtlich ihrer Stabilität vom pädagogischen Fachpersonal

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sicher zu konstruieren und regelmäßig zu kontrollieren. Die Vielfalt von Flora und Fauna birgt auch giftige Gefahren, über die die Kinder aufgeklärt werden. 2.2 Besondere Gefahren bezogen auf den Umgang miteinander: Mitarbeiter*in – Kind ● Die unter Punkt 5.2 aufgeführten grenzverletzenden Verhaltensweisen und dar-über hinaus die Gefahr von (sexueller/seelischer/körperlicher) Gewalt sehen wir insbesondere in schlecht einsehbaren Bereichen erhöht. In der Einrichtung sind das etwa die Toiletten und die Wickelecke. ● Besondere Situationen wie mögliche Wanderungen in der Dämmerung, Über-nachtungen in der Gruppe oder der Umgang mit Eins-zu-eins-Situationen werden rechtzeitig im Team besprochen. ● Jede*r Erzieher*in muss spezifische Bedürfnisse der Kinder kennen: Allergien, chronische Erkrankungen, Vorlieben und Abneigungen der Kinder werden von den Eltern bei der Aufnahme in den Kindergarten kommuniziert und durch die Erzieher*innen dokumentiert. 2.3 Besondere Gefahren bezogen auf den Umgang miteinander: Kind – Kind ● Auch hier entstehen Gefährdungssituationen insbesondere in schlecht einsehba-ren Bereichen (vgl. Punkt 3.2).  ● Beim Spielen und Toben kann es zu Unfällen kommen: Insbesondere sehen wir Gefahrenpotenzial bei Wasserspielen im Sommer oder bei Rangeleien, die Reak-tionen herbeiführen, wie beispielsweise aus Versehen ein anderes Kind vom Baum zu stoßen. ● Klar formulierte Verhaltensregeln werden mit den Kindern eingeübt. 2.4 Besondere Gefahren bezogen auf Dritte ● Wir legen Wert auf einen sensiblen Umgang des Kennenlernens bei Hospitatio-nen Externer (Praktikant*innen, interessierte neue Erzieher*innen, …) sowie bei der Einarbeitung neuen Personals. Denn hierbei betreten für die Kinder “fremde” Menschen ihren privaten Bereich. Grundsätzlich gilt: Die Bezugspersonen lassen die ihnen anvertrauten Kinder nicht unbeaufsichtigt in der Obhut Dritter. Äußert ein Kind Unbehagen, wird darauf eingegangen.  ● Besondere Situationen wie Ausflüge, Feste innerhalb der Raschelbande mit den Eltern und Familien der Kinder oder wenn Dritte, wie etwa Handwerker*innen oder Reinigungskräfte vor Ort sind, werden gesondert betrachtet. Grundsätzlich gilt: Sie alle sind keine Bezugs- und Aufsichtspersonen für die Kindergruppe. ● Die Bring- und Abholzeiten sorgen für Trubel und erfordern die Aufmerksamkeit des pädagogischen Personals. Klare Richtlinien, welche Personen die Kinder ab-holen dürfen, werden kommuniziert und dokumentiert. Wichtig sind uns zudem klare Absprachen darüber, ab wann ein Kind als „übergeben” und abgeholt gilt – denn ein bloßer Zuruf aus der Ferne genügt nicht.

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● Wir sind nicht allein im Wald: Sobald sich Dritte den Kindern nähern, schaltet sich das pädagogische Personal ein, um die Situation einzuschätzen und eingreifen zu können. Sollten Verdachtsmomente grenzverletzenden Verhaltens oder gar von Straftaten entstehen, werden weitere Personen eingeschaltet (vgl. Notfall-pläne, Punkt 7). 3 Vermeidung von Grenzüberschreitungen: Unser Verhaltenskodex2 3.1 Erwachsene als Vorbild  Erwachsene dienen immer als Vorbild für Kinder. Deswegen achten wir darauf, wie unser Miteinander sich ausgestaltet. Keinen Platz haben: jegliche Androhung oder gar Ausübung von (körperlicher und seelischer) Gewalt, sozialer Ausschluss, ein Vorfüh-ren des Kindes, Bestrafungen, Auslachen, Schadenfreude, (im Umgang mit Kindern) Ironie, Zwang, Angst machen, Absprachen brechen, Ignorieren, nicht ausreden lassen oder autoritäres Verhalten (außer in absoluten Notfällen).  Wir sind alle Menschen: All das kann natürlich im Alltag trotzdem mal (!) passieren, sollte aber immer reflektiert werden. Wir legen Wert auf eine offene und konstruktive Gesprächs- und Feedbackkultur (vgl. Punkt 2.2): Geschehen Fehler, so klären wir die Situation und entschuldigen uns. Von Seiten der Kinder erwarten wir keine Entschul-digung, da diese von Herzen kommen sollte und als Zwang ihre wahre Bedeutung und ihre Authentizität verliert.  3.2 Team als Basis Unsere Einrichtung steht für Partizipation, Mitbestimmung, demokratisches Denken und Handeln sowie Wertschätzung. Eine Feedbackkultur, die Lob und Kritik gleicher-maßen pflegt, soll gefördert werden. Es ist die Aufgabe des Raschelbande e. V. im Alltag dafür zu sorgen, dass Selbst- und Fremdreflexion stattfinden kann. Dieser Ver-antwortung kommen wir nach durch:  ● Regelmäßige Teamsitzungen, Supervisionen und Reflexionen. Sie fördern das Verständnis, klären Unsicherheiten und helfen allen, sich weiterzuentwickeln.  ● Im Team wird eine Person als Kinderschutzbeauftragte*r und Ansprechpartner*in für alle Kinder und Eltern benannt. 3.3 Nähe und Distanz Nähe und Distanz prägen unsere zwischenmenschlichen Beziehungen. Jedes Indivi-duum hat ein Bedürfnis nach beidem: Es braucht Nähe, genauso wie die Möglichkeit,   2 Welche Maßnahmen der Intervention im Raschelbande-Alltag aktiv umgesetzt werden, zeigt sich mit Betriebsbe-ginn. Einen hilfreichen Ansatz bietet beispielsweise die vom Paritätischen erstellte "Verhaltensampel".

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sich abgrenzen zu können. Beiden Bedürfnissen kommen wir im Tagesablauf und speziell in Eins-zu-Eins-Situationen nach. Dabei unterscheiden wir nochmal zwischen Nähe und Distanz bei Erwachsenen und Kindern sowie Nähe und Distanz zwischen Kindern.  • Zwischen Erwachsenen und Kindern Die Beziehung zwischen Erwachsenem und Kind ist naturgemäß von einem Machtgefälle geprägt. Deswegen ist es besonders wichtig, dass wir gewisse Re-geln beachten, um die Grenze eines jeden Kindes zu wahren und zu respektieren:  o Wir akzeptieren jedes Nein (verbal oder nonverbal ausgedrückt) – es sei denn, es ist ein absoluter Notfall und wir können durch das Ignorieren des Neins das Kind vor Schaden bewahren oder ein anderes schützen.  o Wir küssen keine Kinder und bieten von uns aus keine körperliche Nähe an. Sucht das Kind jedoch körperliche Nähe, so kann darauf eingegangen wer-den – wenn die Erziehungskraft das möchte und mit ihren Grenzen verein-baren kann.  o Wir sprechen die Kinder mit ihren Vornamen an, und verzichten bewusst auf Kosenamen und dergleichen. o Wir respektieren die Intimsphäre; auch beim Wickeln, beim Gang zur Toilette (vgl. Punkt 4.5) und beim Umziehen. o Wir fotografieren und filmen die Kinder nicht in höchst intimen Lebensberei-chen wie z. B. auf der Toilette, beim Wickeln, beim Schlafen, beim Umziehen, nackt bzw. halbnackt beim Schwimmen/Planschen, beim Essen. Möchte ein Kind nicht fotografiert werden, wird dies in jedem Fall akzeptiert. Es wird nicht versucht, das Kind zu überreden. Die fotografierende oder filmende Person ist sich ihrer Verantwortung bewusst: Es werden keine das Kind in irgendeiner Weise bloßstellenden Aufnahmen (z.B. beim Nasebohren) ge-macht. o Eine Veröffentlichung des Foto-/Filmmaterials erfolgt ausschließlich nach er-folgter Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten. Im Raschel-bande-Alltag wird nur mit einer Kamera unserer Einrichtung fotografiert/ge-filmt, nicht mit privaten Handys. Die Fotos werden nach Einwilligung in re-gelmäßigen Abständen auf sicherem Wege (USB/Cloud) an die Eltern weiter-gegeben. Wir veröffentlichen keine Fotos, auf denen die Kinder von vorne zu sehen sind, auf unserer Homepage. Darüber hinaus agieren alle Mitglieder und Mitarbeiter*innen des Raschelbande e. V. im Digitalraum achtsam und teilen – wenn überhaupt – Foto-/Filmmaterial ausschließlich über sichere Ka-näle. • Zwischen Kindern Kinder sollen und dürfen die Möglichkeit haben, sich körperlich zu begegnen: Sie fassen sich an den Händen, sie toben und kuscheln miteinander. Sie gehen zu-sammen zur Toilette und entdecken ihren Körper, vielleicht auch die Körper an-derer Kinder. Wichtig ist uns, dass sich jedes Kind wohl fühlt (vgl. Punkt 6). o Die Grenze ist immer erreicht, sobald sich ein Kind unwohl fühlt.  o Wir regen alle Raschelbande-Kinder dazu an, ihre eigenen Grenzen wahrzu-nehmen und zu artikulieren. Darüber hinaus liegt unser Augenmerk darauf,

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alle Kinder dafür zu sensibilisieren, dass Grenzen individuell sind – was das eine Kind schön findet, mag ein anderes Kind gar nicht.  o Wir behalten im Raschelbande-Alltag die Beziehungen der Kinder unterei-nander im Blick und schreiten ein, sobald ein Machtgefüge entsteht, das grenzverletzendes Verhalten beinhaltet. 3.4 Gewaltfreie Kommunikation  Wörter haben nicht nur eine Bedeutung, sondern transportieren oft auch eine Wer-tung. Sprache kann so positiv oder negativ konnotiert sein. Damit Kinder sich frei entfalten und ausprobieren können, ist es wichtig, einen wertfreien Raum zu etablie-ren, in dem auch Konflikte nicht auf persönlich-emotionaler Ebene, sondern auf der Sachebene gelöst werden. Häufig wird durch eine unbedachte Sprachverwendung vorschnell gewertet. Bei Problemen werden Sach- und Beziehungsebene vermengt, was eine befriedigende Auflösung schwierig macht. Kinder sind sehr sensibel für Feedback, insbesondere von Bezugspersonen.  Raschelbande e. V. ist es ein Anliegen, Kindern Freiraum zu bieten, indem sie ihre Persönlichkeit individuell entwickeln können. Dazu eignet sich in besonderer Weise die Gewaltfreie Kommunikation nach Rosenberg.  Dieser Ansatz ist davon geprägt, seinem Gegenüber mit Empathie entgegenzutreten. Die Gewaltfreie Kommunikation dient insbesondere zur Lösung von Konflikten und entlastet die Situation, indem sie Wahrnehmen und Fühlen voneinander trennt. Dieses Verfahren hilft bei der Unterscheidung, was Konflikte auf der Sachebene und der Ge-fühlsebene mit einem machen.  Für die Kommunikation im Alltag bedeutet dies, dass wir Dinge erst beobachten – ohne direkt emotional involviert zu sein. Das Gefühl, was meine Beobachtung in mir auslöst, verstehe ich als ein unbefriedigtes Bedürfnis, das ich stillen möchte. Auf die-ser Basis formuliere ich meine Bitte. Rosenberg bietet dafür eine simple Formel an: „Wenn ich a sehe, dann fühle ich b, weil ich c brauche. Deshalb möchte ich jetzt gerne d.“3  3.5 Wickeln und Hilfe auf der Toilette Besonders sensible Situationen im Alltag wie das Wickeln oder die Unterstützung beim Toilettengang verlangen nach einer intimen und privaten Umgebung. Gerade hier bieten wir den Kindern einen entsprechenden Schutz, denn in beiden Situationen liegt ein erhöhtes Gefährdungspotenzial vor (vgl. Punkt 3.2). Grundsätzlich gilt: ● Das Kind darf sich aussuchen, von wem es Hilfestellungen bekommt.  ● Wir nehmen das Recht der Kinder ernst, bestimmte Erzieher*innen in intimen Situationen abzulehnen – sollte die Ablehnung konstant sein, hinterfragen wir das.   3 Eden, Angela (2021): Gewaltfreie Kommunikation mit Kindern. Norderstedt: Books on demand, S. 25.

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● Jedes Kind wird ermutigt, ihm unangenehme Situationen sofort zu unterbrechen. Natürlich gehen die Erzieher*innen darauf ein. ● Dieses Aufzeigen von Wünschen und persönlichen Grenzen wird uneinge-schränkt respektiert. ● In allen intimen Situationen wird auf eine sensible und klare Sprache geachtet. Konkret bedeutet das: Alle Handlungen, die den Körper betreffen, werden verbal begleitet. Alle Körperteile werden so benannt, wie sie heißen (Vulva, Penis, Ho-den, Po), statt “verniedlichende” Begriffe zu verwenden. Grundsätzlich sind die Türen im Wickelbereich offen, aber der Ort ist nicht offen ein-sehbar. Wir achten darauf, dass die Privatsphäre des Kindes gewahrt bleibt. Das gilt insbesondere, wenn Dritte in der Umgebung sind, oder weitere Kinder aus Interesse und Neugier der Situation beiwohnen möchten, und das “Wickelkind” zu verstehen gibt, dass die Situation ihm aufgrund weiterer Anwesender unangenehm ist. Verlässt die Erziehungskraft mit einem Kind die Gruppe, teilt sie dies mit, sodass alle immer wissen, wo gewickelt wird. Jedes Kind entscheidet selbst, ob und wann es Hilfe beim Toilettengang möchte und von wem. Hierbei achten wir auch auf nonverbale Signale und helfen individuell beim Übergang windelfrei zu werden oder wenn „mal etwas danebengegangen ist”. Unser Toilettenwagen wird eine Toilette für Erwachsene und eine oder mehrere für Kinder haben. Die Kinderkabinen haben halbhohe Türen, die nicht abgeschlossen werden können. Im Raschelbande-Alltag ist uns wichtig, dass immer eine Aufsichts-person im Wagen ist, wenn dieser genutzt wird. Wir etablieren Regeln und treffen Absprachen mit den Kindern hinsichtlich der Nutzung des Toilettenwagens. Kindern, die alleine zur Toilette gehen möchten, bieten wir an, mitzukommen und dafür zu sorgen, dass sie ungestört sind. Wird hingegen um Unterstützung gebeten, so findet diese nur in den Bereichen statt, die vom Kind gewünscht werden. Ist etwa nur Hilfe beim Anziehen der Hose gewollt, ist auch nur hier zu unterstützen. In Situationen, die erfahrungsgemäß für Kinder schwierig sein können, wie möglicherweise dem Abwi-schen des Pos nach dem Stuhlgang, kann die Bezugsperson, nach Absprache mit dem Kind, helfen. Wird dies jedoch vom Kind abgelehnt, ist das zu akzeptieren. Wir übertreten keine Grenzen, wir respektieren sie.  Je nachdem wie die konkrete Toilettensituation aussehen wird, sind an dieser Stelle weitere Hinweise zu ergänzen. Dieser Punkt ist noch nicht abgeschlossen. 4 Partizipations- und Beschwerdeverfahren für Kinder  Wir alle machen Fehler. Und wir sollten die Chance ergreifen, aus ihnen zu lernen. Dabei reden wir mit den Betroffenen statt über sie. Dieser erweiterte Leitsatz steht für das Denken und Handeln im Raschelbande-Alltag. Ganz konkret bedeutet das: Die uns anvertrauten Kinder sollen sich beschweren – ohne Angst. Es ist wichtig, dass allen Kindern klare Lösungsvorschläge beziehungs-weise Hilfsangebote gemacht werden. Denn das dient auch der Prävention. Es ist die Aufgabe des pädagogischen Fachpersonals für Beschwerden, Kritik etc. passende Räume und Angebote im Kita-Alltag zu etablieren. Leitung und Vorstand unterstützen

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(wenn nötig) dabei. Wichtig ist, dass den Kindern der Zusammenhang zwischen einer Beschwerde und der sich daraus ableitenden Konsequenz klar wird. 4.1 Demokratische Strukturen fördern flache Hierarchien Demokratische Strukturen erfordern, dass sie lebendig gehalten werden und dass alle Beteiligten ihre Rechte kennen. Um flache Hierarchien zu etablieren, ist es wichtig, dass das pädagogische Fachpersonal bewusst einen Teil seiner Macht abgibt. Dafür übernehmen die Kinder – entsprechend ihrer Fähigkeiten – Verantwortung. Was bedeutet das konkret im Raschelbande-Alltag? Wir fördern Selbstbestimmung und Teilhabe – denn nur so können die Kinder erfahren, dass ihre Meinung gehört wird, sie ihre Lebenswelt mitgestalten können und ihr Verhalten Konsequenzen mit sich bringt.  Wie im pädagogischen Konzept unter Punkt 4.2 beschrieben, werden die Kinder er-mutigt, Partizipation und Mitbestimmung im Alltag zu leben. Als geeignete Prozesse bieten sich regelmäßig stattfindende Kinderkonferenzen sowie die Gründung eines Kinderrates an. Klar ist: Alle gehen achtsam mit den Gefühlen, Bedürfnissen und Grenzen des Gegenübers um – dabei erkennen wir an, dass es bewusst oder unbe-wusst zu grenzverletzendem Verhalten kommen kann. Damit Partizipation gelingt, sind bestimmte Verhaltensweisen und Regeln für die Kin-der wichtig. Festgelegte Absprachen zwischen dem pädagogischen Team und den Kindern sowie den Kindern untereinander dienen ihrer Sicherheit und sind unter an-derem: ● in Ruf- und Hörweite bleiben ● durch die Erzieher*innen räumlich festgelegte Grenzen nicht überschreiten (z. B. bis zu dem Baum, dem Busch etc. dürfen sich die Kinder von der Gruppe entfer-nen) ● keine Pflanzen, Beeren, Tiere oder herumliegende Gegenstände etc. in den freien Wald- und Naturflächen in den Mund nehmen oder essen – das pädagogische Fachpersonal soll angesprochen werden, ob etwas “probiert” werden darf  ● aktiv sein und bleiben: partizipieren und beschweren (vgl. Punkt 5.3 und 5.4) ● keine Gewalt, gewaltfreies Kommunizieren; Nachfragen beim Gegenüber, anstatt direkt in Aktion zu gehen (all dies liegt uns bei den zwischenmenschlichen Bezie-hungen der Kinder untereinander besonders am Herzen) ● bestimmte Verhaltensweisen mit den Kindern einüben und ein Bewusstsein da-für, dass das pädagogische Fachpersonal als Vorbild fungiert 4.2 Grenzen erkennen und ernst nehmen Wir hinterfragen im Raschelbande-Alltag unsere Positionen, um alle Facetten uner-wünschten Verhaltens aufzudecken. Beispiele für unerwünschtes Verhalten sind unter anderem:  ● pädagogisch fragwürdiges Verhalten ● die eigenen Bedürfnisse voranstellen und nicht primär das Kindeswohl beachten ● Ausüben von Macht bzw. Machtgefälle ausnutzen  ● unkontrolliertes Ausagieren der eigenen Gefühle

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● herabwürdigende Aussagen ● Versäumnisse bei Pflege, Aufsicht und Versorgung  Um ein Verhalten als unangemessen oder grenzverletzend einordnen zu können, se-hen wir sowohl objektive Faktoren als maßgebend an, aber auch das subjektive Emp-finden der Kinder. Das subjektive Empfinden erfordert im Raschelbande-Alltag eine besondere Berücksichtigung, da sonst die Gefahr besteht, dass eine Verletzung nicht ernst genommen wird. Sätze wie bspw. „Es war nicht so gemeint.” sind mit beson-derem Augenmerk zu betrachten, da Menschen Verhaltensweisen oder Aussagen als unterschiedlich verletzend empfinden können. Bevor wir mit der ersten Raschelbande-Gruppe starten, aktualisieren wir unter Be-rücksichtigung weiterer Hilfsmaterialien, wie beispielsweise die vom Paritätischen er-stellte „Verhaltensampel”, unseren Verhaltenskodex. Des Weiteren nehmen wir Anre-gungen durch das pädagogische Fachpersonal auf.  4.3 Gelebte Teilhabe mithilfe von altersgerechter Information  Um ein sicheres Wertegefüge zu etablieren, sollen fortlaufend gemeinsam Rechte und Regeln benannt, formuliert und sichtbar gemacht werden. Hierbei können Themen- und Projektphasen helfen. Darüber hinaus sollen vielfältige Materialien genutzt wer-den, die altersspezifische Hilfestellung bieten. Wie genau Teilhabe im Raschelbande-Alltag gestaltet ist, richtet sich nach den Vorlieben und Bedürfnissen der Gruppe – denkbar wäre etwa:  ● Abstimmung durch Naturmaterial (Stein, Stock)  ● Handzeichen oder Symbolkarten ● Beschwerdetafel 4.4 Wie beschwere ich mich? Das pädagogische Personal ist sich bewusst, dass Beschwerden der Kinder nicht immer direkt geäußert werden, sondern ganz unterschiedlich zutage treten können. Nonverbale Beschwerden, etwa durch Mimik, Gestik, Körperhaltung, Aggression (wie Beißen, Kratzen etc.) werden ernst genommen. Welche Kritikräume geschaffen wer-den, wird erarbeitet, festgeschrieben und im Alltag auf Wirksamkeit überprüft und stets angepasst. Möglichkeiten bieten sich beispielsweise: ● direkt im Morgenkreis, von Angesicht zu Angesicht mit der betreffenden Person, wahrnehmende Beobachtung des pädagogischen Fachpersonals oder ● indirekt mithilfe eines „Meckerkastens“. 4.5 Bei wem beschwere ich mich? Verschiedene Möglichkeiten und Wege für Beschwerden sollen transparent, zu jeder Zeit zugänglich und nachhaltig wirksam sein – hierbei unterscheiden sich die Wege für Kinder, Fachkräfte und Eltern. Der Raschelbande e. V. plant, eine Vermittlungs-stelle (analog zur Vertrauensperson) einzurichten, mit dem Ziel, das direkte Gespräch zwischen den Betroffenen zu ermöglichen und diesem bei Bedarf als neutrale Stelle beizuwohnen.

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4.6 Was passiert, wenn ich mich beschwere? Beschwerden und die daraus resultierenden Problemlösungen werden dokumentiert. Bittet ein Kind um Verschwiegenheit, wird diese zumindest bei „großen“ Beschwerden nicht vorbehaltlos zugesichert, da es in diesem Fall wichtig ist, den Vorfall allumfas-send zu untersuchen. Hier können weiterführende Schritte notwendig sein, die eine absolute Vertraulichkeit ausschließen. „Kleinere“ Beschwerden werden vertraulich be-handelt, wenn dies möglich ist. 5 Orientierung bieten: Ganzheitliche Sexualpädagogik Der Raschelbande e. V. steht für eine präventive und Grenzen achtende Grundhaltung, in welcher die Rechte und die Intimsphäre der Kinder gewahrt werden. Wir stellen eine altersgerechte Aufklärung der Kinder zum Thema Sexualität ab dem ersten Kin-dergartenjahr sicher. Hierzu gehört die Vermittlung von Körperwissen, die spieleri-sche Aufklärung über Zeugung, Schwangerschaft und Geburt, aber auch Themen wie Körpergefühl, Geschlechtsidentität und verschiedene Lebens- und Beziehungsformen werden thematisiert. Der Wald an sich birgt bereits viele verschiedene Möglichkeiten zum Entdecken des eigenen Körpers, etwa durch Barfußpfade oder „blindes“ Riechen und Fühlen. Zudem wird geeignetes pädagogisches Material zur Verfügung gestellt, dazu zählen etwa Bil-derbücher oder Themenboxen.  Wir stehen für eine sexualfreundliche Erziehung. Hierfür ist die Haltung des pädago-gischen Personals zum Thema Sexualität entscheidend. Nur wer sich selbst und seine eigene Position zur Sexualität kennt, kann auch den Kindern ein unvoreingenomme-nes Bild von Sexualität vermitteln. Das Personal bringt auf der einen Seite Fachwissen zum Thema mit, auf der anderen Seite sollten sie bereit sein zur Selbstreflexion, Be-obachtung und Teamarbeit in diesem Kontext.  ● Fachwissen bedeutet, dass sie Kenntnisse zur Sexualentwicklung von Kindern mitbringen und sich bewusst sind, dass sich jedes Kind individuell entwickelt. ● Selbstreflexion bedeutet, dass sie ein Bewusstsein für Stärken und Unsicherhei-ten in der eigenen Sexualität haben und dadurch den eigenen Standpunkt zum Thema kindliche Sexualität (weiter-)entwickeln. ● Teamarbeit bedeutet, dass das Thema Sexualpädagogik in den Teambespre-chungen offen angesprochen wird und zwar nicht nur, wenn es die Umstände erfordern. Vielmehr ist Sexualerziehung Teil der konzeptionellen Bildungsarbeit.  Die Verankerung des sexualpädagogischen Themenkomplexes im Schutzkonzept soll den Fachkräften Handlungssicherheit im Umgang mit diesem sensiblen Thema und in der Arbeit mit den Kindern geben. Fragen der Kinder zu diesem Thema sollen auf-gegriffen und beantwortet werden. Ein Augenmerk liegt sicherlich auch auf der sprachlichen Neutralität: ohne Euphemismen oder metaphorische Umschreibungen sollen die Erzieher*innen – im besten Falle genauso wie die Eltern – klar benennen statt „nur” umschreiben. Kinder sind neugierig. Davon können wir Erwachsene lernen und profitieren.

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Dies ist ein Leitgedanke, der auch im Bereich der sexualpädagogischen Bildung pas-send wirkt. Bewusst geben wir den uns anvertrauten Kindern Raum, um ihre imma-nente Neugier zu stillen, aber auch um sie zu sensibilisieren für das Gegenüber. In-wieweit die Kinder ihre Neugier ausleben können, orientiert sich sowohl an den Gren-zen der Kinder selbst, als auch an denen der Erzieher*innen. Die Kinder dürfen in der Raschelbande-Umgebung den eigenen Körper und auch den der anderen Kinder erkunden (vgl. Punkt 4.3). Es ist essenziell, dass die beteiligten Kinder ausdrücklich damit einverstanden sind. Die Kinder werden dazu angehalten, im Vorfeld den Erzieher*innen Bescheid zu geben, dass sie eine „Kuschelauszeit“ nehmen möchten. Einige feste Regeln gibt es und diese werden den Kindern offen und wiederholt kommuniziert: • Wenn ein Kind NEIN sagt, dann heißt das auch NEIN. • Gegenstände in Körperöffnungen einzuführen, ist verboten. • Lecken ist verboten. • Erwachsene nehmen niemals aktiv an solchen Spielen teil. Diese Regeln werden nochmal verstärkt zum Thema gemacht, sobald sich entspre-chende Spielsituationen ankündigen. Was mag ich? Was ist mir unangenehm? Was mag ich gar nicht? – All dies besprechen wir mit den Kindern immer wieder. Die Kinder lernen auf diese Weise, Gefühle und Grenzen zu benennen sowie ganz klar “Nein” und “Stopp” zu sagen. Kinder sind bei Doktorspielen gerne unbeaufsichtigt, um so Intimität und Nähe her-zustellen. Dies berücksichtigt das pädagogische Personal, soweit möglich. Sie neh-men aber Grenzüberschreitungen wahr und beenden, wenn nötig, an dieser Stelle das Spiel (selbstverständlich mit einem erklärenden Gespräch). 6 Unsere Notfallpläne – Was ist im Fall der Fälle zu tun? Grundsätzlich agieren wir zum Wohle der Kinder, gehen unserer Aufsichtspflicht acht-sam nach, nehmen diese als Träger der freien Jugendhilfe sehr ernst. Im Verdachts-fall oder beobachteten Fall von Kindeswohlgefährdung wird der Raschelbande e. V. umgehend aktiv. Das bedeutet konkret: Wir informieren sofort die zuständigen Be-hörden (Polizei, Jugendamt) und unterstützen diese bei der Aufarbeitung des Falls.  Für verschiedene Verdachtsfälle auf Kindeswohlgefährdung entwickeln wir auf Grund-lage des § 8a SGB VIII und § 47 SGB VIII Notfallpläne (vgl. Punkte 7.1 bis 7.4), die den Ablauf und die Reihenfolge der Kommunikation und möglicher Konsequenzen verbindlich festschreiben und in der Praxis fortlaufend weiterentwickelt werden. Sollte sich ein Verdachtsfall erhärten, handeln wir vertraulich und in Rücksprache mit den Betroffenen. Unterstützung und Hilfe nehmen wir intern und extern in Anspruch. Straftaten werden zur Anzeige gebracht. Sollte der Verdacht eines Übergriffes im Raum stehen, werden alle bisherigen und zukünftigen Vorgänge hierzu schriftlich do-kumentiert.

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6.1 Ablaufplan bei Kindeswohlgefährdung durch Mitarbeiter*innen und/oder Vereinsmitglied(er) – Notfallplan A Die Eltern des mutmaßlich betroffenen Kindes werden von Beginn an informiert und in die Prozesse eingebunden. 6.1.1 Interne Krisenbewältigung Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung von intern wird die pädagogische Leitung sofort über das meldepflichtige Ereignis informiert. Die informierte Leitung setzt sich mit dem Träger von Raschelbande e.V. in Verbindung, der durch den Vorstand ver-treten wird. Sollte die Leitung involviert sein, ist der Träger direkt zu informieren. Im Anschluss bespricht und bewertet die Leitung/der Träger den Verdachtsfall. Auf die-ser Basis wird eingeschätzt, ob sofortige Maßnahmen notwendig sind. Ist dies der Fall, werden Maßnahmen zur internen Krisenkommunikation in die Wege geleitet und umgesetzt (z. B. Information des Elternrates, anderer Eltern, aller Eltern, Eltern-abende). Gegebenenfalls wird eine externe Beratung hinzugezogen. 6.1.2 Krisenbewältigung mit externer Unterstützung Für den Fall, dass die interne Krisenkommunikation noch Fragen offen lässt bzw. nicht erfolgreich ist und eine weitere Klärung notwendig ist, wird auf die Expertise einer unabhängigen Instanz zurückgegriffen (z. B. Paritätischer Wohlfahrtsverband). Der*die entsprechende Expert*in prüft den Fall, berät die vorher benannten Ansprech-partner*innen des Raschelbande e. V. zum weiteren Vorgehen und begleitet alle wei-teren Schritte (externe Ansprechpartner*innen vgl. Punkt 8):  ● Begründet sich der Verdacht nicht, werden alle Beteiligten informiert, ggf. folgt eine Rehabilitation der im Verdacht stehenden Person(en) ● Begründet sich der Verdacht, folgt eine gemeinsame Risikoeinschätzung und es wird geprüft, ob eine Meldepflicht gegenüber dem Landesjugendamt besteht. Außerdem werden Gespräche mit der/den Personen geführt, der/denen ein un-zulässiges Verhalten vorgeworfen wird. ● Je nach Situation schließen sich weitere Schritte an (z. B. Freistellung/Hausver-bot/ggf. Strafanzeige, Hilfe für Betroffene). In der Aufarbeitung des Falls ist uns Transparenz (im Team) besonders wichtig.  6.1.3 Zusätzliche Absicherung Bezogen auf den möglichen Fall, dass sowohl die pädagogische Leitung als auch Per-sonen auf der Vorstandsebene verdächtigt werden, sichern wir uns zusätzlich ab: Eine Vertrauensperson wird benannt, die als Ansprechpartner*in fungiert und darin ge-schult ist, alle notwendigen Schritte einzuleiten (Kontaktaufnahme mit externen Stel-len, Jugendamt, Polizei etc.).  6.2 Ablaufplan bei Kindeswohlgefährdung von extern – Notfallplan B

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Besteht ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung von extern (z. B. Elternteil, Ver-wandte oder andere Personen aus dem sozialen Umfeld des Kindes), werden die An-haltspunkte für den Verdacht dokumentiert und es wird unverzüglich das Team/die Leitung über den Verdachtsfall informiert. Die informierte Leitung setzt sich mit dem Träger des Raschelbande e. V. in Verbindung, der durch den Vorstand vertreten wird. Im Anschluss bespricht und bewertet das Team/die Leitung/der Träger den Ver-dachtsfall. Gemeinsam wird eingeschätzt, ob sofortige Maßnahmen notwendig sind. Sind keine sofortigen Maßnahmen notwendig, wird der Verdachtsfall weiter beobach-tet, dokumentiert und besprochen, bis Team/Leitung/Träger zu der sicheren Einschät-zung kommen, dass der Verdacht entweder begründet oder nicht begründet ist. Sind (sofortige) Maßnahmen notwendig, wird auf die Expertise von einer unabhängigen Instanz zurückgegriffen (z. B. Paritätischer Wohlfahrtsverband). Ab hier leitet der*die entsprechende Expert*in das professionelle Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohl-gefährdung an und entscheidet. Die Abläufe sind ähnlich wie bei Notfallplan A – mit dem Unterschied, dass gesondert zu reflektieren ist, ab wann die Eltern einbezogen werden sollten: Es gilt, sie möglichst frühzeitig zu informieren, wenn dadurch nicht der Schutz und das Wohlergehen des Kindes zusätzlich gefährdet werden. 6.3 Kindeswohlgefährdung unter Kindern – Notfallplan C Es ist die Aufgabe des pädagogischen Personals, Situationen von Kindeswohlgefähr-dung unter den Kindern zu erkennen: Sie müssen einschätzen, ob es sich um Grenz-verletzungen, Übergriffe oder sexuellen Missbrauch handelt. Auch die Abgrenzung zu altersgerechter sexueller Aktivität ist sehr wichtig und wird durch das entsprechend geschulte Personal erkannt. Sollten schwere Grenzverletzungen vorliegen, wird die Leitung informiert, anschließend werden Sofortmaßnahmen und eine Einschätzung des Gefahrenpotentials vorgenommen. Schließlich werden unabhängige Expert*innen hinzugezogen und eine gemeinsame Risikoanalyse durchgeführt. Die Eltern der be-teiligten Kinder werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt informiert – das geschieht in Absprache mit dem*der unabhängigen Expert*in und unter Berücksichtigung der in-dividuellen Familienkonstellationen. Selbstverständlich wird dem betroffenen Kind un-verzüglich Schutz gegeben und es wird getröstet. In Abhängigkeit von der Schwere des Falls werden Nachsorgemaßnahmen eingeleitet. Das übergriffige Kind wird auf sein Verhalten angesprochen mit dem Ziel, Einsicht in sein Fehlverhalten zu fördern. Wenn nötig werden organisatorische Maßnahmen zum Schutz (z. B. Kind darf nur noch alleine zur Toilette gehen), Unterstützungs- und Nachsorgemaßnahmen einge-leitet.  6.4 Umgang mit verletzten Kindern – Notfallplan D Kenntnisse der Ersten Hilfe sind Pflicht! Deshalb nehmen alle pädagogischen Fach-kräfte in regelmäßigen Abständen an praktischen Schulungen beziehungsweise Auf-frischungen zum Thema Erste Hilfe teil. Außerdem wissen die pädagogischen Fach-kräfte, dass sie ohne Genehmigung der/des Sorgeberechtigten keine Medikamente verabreichen dürfen. Beim Umgang mit verletzten Kindern unterscheiden wir nach der Schwere der Ver-letzung und nehmen dann geeignete Maßnahmen in Angriff:

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● Bei leichten Verletzungen tröstet die zuständige pädagogische Mitarbeiter*in das Kind, leistet “kleine” Erste-Hilfe-Maßnahmen (z. B. Reinigen der Wunde, Pflaster, Kühlkissen). Außerdem sorgt er*sie dafür, dass Leitung und die El-tern des Kindes über den Vorfall informiert werden (bei Abholung oder sonst telefonisch).  ● Bei mittleren Verletzungen werden die Leitung und die Eltern unverzüglich informiert. Falls die Eltern nicht erreichbar sind, wird die Notrufnummer 112 angerufen. Bis zum Eintreffen der Eltern/des Notarztes betreut der*die zustän-dige pädagogische Mitarbeiter*in das Kind, d. h. er*sie tröstet es und leistet ggf. notwendige Erste-Hilfe-Maßnahmen.  ● Bei schweren Verletzungen wird unverzüglich die Notrufnummer 112 angeru-fen und, falls notwendig, werden vor Ort durch eine pädagogische Fachkraft lebensrettende Maßnahmen durchgeführt. Außerdem werden unverzüglich die Leitung und die Eltern des Kindes informiert. Sollten es die Eltern nicht zur Raschelbande, sondern erst ins Krankenhaus schaffen, begleitet die zu-ständige pädagogische Fachkraft das Kind ins Krankenhaus und betreut es bis zum Eintreffen der Eltern. ● Im Zweifelsfall gilt: Immer den Notruf wählen! 7 Unsere Ansprechpartner*innen Der Notfallplan von Raschelbande e. V. enthält die Verpflichtung, in (Verdachts-)Fällen von (sexueller/körperlicher/seelischer) Gewalt Fachberatungsstellen einzubeziehen. Eine erste Liste mit Beratungsstellen ist erstellt und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Alle ausgewählten Stellen bieten Hilfestellungen bei der Einschätzung und Entscheidungsfindung zum angemessenen Vorgehen im Falle von unangemessenem Verhalten oder gar Straftaten, die unter §8a SGB VIII fallen. Sie arbeiten vertraulich und ergreifen Partei für die Kinder. An dieser Stelle sei noch einmal deutlich darauf verwiesen: Das Kindeswohl hat immer oberste Priorität. In jedem Fall ist der Schutzauftrag gegenüber den uns anvertrauten Kindern wichtiger als der Ruf der Einrichtung.  Im Falle von Kindeswohlgefährdung, inkl. sexueller Gewalt Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Köln e. V. Hilfen für Kinder und Eltern in Krisen/Fachberatung bei Kindeswohlgefährdung Bonner Straße 151 50968 Köln Tel.: 0221 577770 E-Mail: info@kinderschutzbund-koeln.de https://www.kinderschutzbund-koeln.de Jugendamt Köln Kalk Karree Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln

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Tel.: 0221 22193999 E-Mail: jugendamt.lindenthal@stadt-koeln.de https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00059/index.html PsG.nrw – Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt Poststraße 15 – 23 50676 Köln Tel.: 0221 921392-30 E-Mail: info@psg.nrw https://psg.nrw Bei Diskriminierung in der Kita ista – Institut für den Situationsansatz Kita-Fachberatung Muskauer Straße 53 10997 Berlin Tel.: 030 6953999-00 E-Mail: institut@situationsansatz.de https://situationsansatz.de KiDs – Kinder vor Diskriminierung schützen! Naunynstraße 64 10997 Berlin E-Mail: kids@kinderwelten.net Tel.: 030 80206900 Beratung:  Maryam Haschemi Tel.: 030 80206323 E-Mail: maryam.haschemi@kinderwelten.net https://kids.kinderwelten.net/de/ 8 Fortbildungen In Zusammenarbeit mit Expert*innen entwickeln die Leitungskraft und die Erzieher*in-nen einen Fortbildungsplan. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Fertigkeiten des pädagogischen Personals nehmen sie für den Raschelbande e. V. relevante The-men auf. Dafür nutzen sie das vielfältige Angebot verschiedener Fachberatungsstel-len. Mögliche Fortbildungsbereiche sind unter anderem: Wald- und Naturpädagogik, Nachhaltigkeit, Diskriminierung/Rassismus, Diversität, sexualpädagogische Bildung, sexualisierte Gewalt. Supervisionen und Trainings ergänzen die Fortbildungen. Fachberatungsstellen, welche zu o. g. Themen fortbilden sind beispielsweise fol-gende: FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW Limbecker Platz 7

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45127 Essen Tel.: 0201 1850880 E-Mail: fachstelle@gender-nrw.de https://www.gender-nrw.de/home_new/fuma-fortbildungen/ Landesverband der Wald- und Naturkindergärten NRW e. V. c/o Umwelt-Zentrum Merowingerstr. 88 40225 Düsseldorf Tel.: 0211 61018497 https://www.waldkindergaerten-nrw.de/leistungen/fortbildungen/ LVR – Landschaftsverband Rheinland Kennedy-Ufer 2 50679 Köln Tel.: 0221 809-0 E-Mail: post@lvr.de https://www.lvr.de/de/nav_main/ Zartbitter Köln e.V.  Sachsenring 2-4  50677 Köln Tel. 0221 312055  E-Mail: info@zartbitter.de  www.zartbitter.de 9 Unsere Kooperationspartner*innen Wir verstehen uns als Erziehungspartner*innen der Familien – somit sind die Eltern wohl unsere wichtigsten Kooperationspartner*innen (vgl. pädagogisches Konzept Punkte 7 und 8). Eltern, die spezifische Fähigkeiten mitbringen und den Raschel-bande-Alltag mitgestalten möchten, sind willkommen, dieses in Projektphasen zu tun. Außerdem wird es Elterndienste geben, wo es ganz automatisch zum Austausch kommt.  Darüber hinaus streben wir die Kooperation mit verschiedenen Institutionen und Ein-richtungen an. Unser Ziel: Ein Netzwerk im Sozialraum der Kinder zu etablieren und dadurch ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu erweitern. Im Hinblick auf die Schule und U3-Spielgruppen sollen Übergänge für die Kinder erleichtert werden. Eine Zusam-menarbeit kann auch zum Zweck der Förderung einzelner Kinder erfolgen.

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Die Partnerschaften werden voraussichtlich ab Herbst 2021 geknüpft. Mögliche Ko-operationspartner*innen sind:  • Grundschulen • U3-Spielgruppen • andere Wald- und Naturkindergärten • interkulturelle Kitas • Fachinstitute der Universität zu Köln, Fach- und Fachhochschulen z. B. für Sozi-alpädagogik • Lokale Einrichtungen wie Jugendamt, Gesundheitsamt, Beratungsstellen, Thera-peut*innen für Kinder mit besonderem Förderbedarf Schwerpunkt Demokratie • FAIR.STÄRKEN e. V.: https://fairstaerken.de • Partnerschaften für Demokratie Köln: www.demokratieleben-koeln.de/projektfo-erderungen/projektfoerderungen  Schwerpunkt Nachhaltigkeit  • Gemüse Ackerdemie: www.gemueseackerdemie.de • Tante Olga - der Unverpacktladen: www.tante-olga.de • Umweltpädagogische Lernorte der Stadt Köln: https://www.stadt-koeln.de/artikel/03346/index.html Wir streben die Mitgliedschaft im Paritätischen Wohlfahrtsverband und im Landesver-band der Waldkindergärten Nordrhein-Westfalen an (vgl. pädagogisches Konzept Punkt 9). 10 Literatur Bawidamann, A. et al. (2019): Kinderschutz zwischen Wald und Wiese. Schutzkonzepte gegen sexuellen Missbrauch in Waldkindergärten. Amyna e. V. Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch. München.  Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Hrsg.) (2009): Empfehlungen zur Festlegung fachlicher Verfahrensstandards in den Jugendämtern bei Gefährdung des Kindeswohls. https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/dasdji/stellungnahmen/2009/2009-05_Empfehlungen_Kinderschutz.pdf (letzter Zugriff: 15.06.2021). Bundesverband der Natur- und Waldkindergärten (Hrsg.) (o. J.): Gründen, Verein und Co. Zur Gründung von Natur- und Waldkindergärten. Kiel. https://www.bvnw.de/angebote/gruenden-verein-und-co (letzter Zugriff: 26.06.2021). Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) (Hrsg.) (2020), Babette Braun: Schutz vor sexualisierter Gewalt. Prävention in der kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Berlin/Remscheid: Elbe Druckerei Wittenberg GmbH.

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Der Kinderschutzbund. Landesverband Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2020): Linktipps. https://kinderschutz-in-nrw.de/fachinformationen/linktipps/ (letzter Zugriff 20.06.2021). Der Paritätische Gesamtverband (Hrsg.) (2016): Arbeitshilfe Kinder- und Jugendschutz in Einrichtungen. Gefährdung des Kindeswohls innerhalb von Institutionen. Berlin. https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/kinder-und-jugendschutz-in-einrichtungen-2016_web.pdf (letzter Zugriff: 20.06.2021). Der Paritätische NRW (Hrsg.) (2020): Sichere Orte für Kinder gestalten. Gewalt in Tagesangeboten für Kinder vorbeugen – erkennen – verhindern. Wuppertal. https://www.paritaet-nrw.org/fileadmin/user_upload/Bilder/05_Rat_und_Tat/03-Veroeffentlichungen/Broschueren/Sichere-Orte-fuer-Kinder.pdf (letzter Zugriff 15.06.2021).  Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e. V. (Hrsg.) (2012): Das Bun-deskinderschutzgesetz – Inhalte und Umsetzungserfordernisse. Handreichung für Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen. Wuppertal: DKSB-NRW. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (Hrsg.) (2012): Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Führungszeugnissen bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfen (§ 72 a Abs. 3 und Abs. 4 SGB VIII). https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2012/dv-15-12-fuehrungszeugnissen-bei-neben-und-ehrenamtlichen.pdf (letzter Zugriff 03.06.2021).  Hierholzer, S. (2017): Kindliche Sexualität als Thema in der Frühpädagogik. https://www.kita-fachtexte.de/de/fachtexte-finden/kindliche-sexualitaet-als-thema-in-der-fruehpaedagogik (letzter Zugriff: 20.04.2021). Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendkultur e. V. (Hrsg.): Material zur Erstellung von Kinderschutzkonzepten. https://www.kinderundjugendkultur.info/themen_kinderschutz/material (letzter Zugriff: 30.05.2021). Paritätisches Jugendwerk NRW/Deutscher Kinderschutzbund LV NRW e. V. (Hrsg.) (2010): (Erweitertes) Führungszeugnis in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und in der Arbeit des Kinderschutzbundes – Eine Arbeitshilfe. https://www.kinderschutzbund-nrw.de/pdf/ArbeitshilfeFuehrungszeugnis.pdf (letzter Zugriff: 03.06.2021). Ribeiro, K. (2019): Kindliche Sexualentwicklung – und wie sie professionell pädagogisch begleitet wird. https://www.kindergartenpaedagogik.de/ fachartikel/bildungsbereiche-erziehungsfelder/geschlechtsbezogene-erziehung-sexualerziehung/kindliche-sexualentwicklung-und-wie-sie-professionell-pädagogisch-begleitet-wird-2 (letzter Zugriff: 19.04.2021).

Anlage 1 Satzung Raschelbande e.V.

14838 Zeichen

Satzung

81 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

Der Verein trägt den Namen „Raschelbande“.
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e. V.“.
Der Verein hat seinen Sitz in Köln.

Das Geschäftsjahr ist das Kindergartenjahr vom 1. August bis 31. Juli.

8 2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit

Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung. Es soll Eltern die außerfamiliäre Betreuung
ihrer Kinder ermöglicht und ein Beitrag dazu geleistet werden, Kindern zu ihrem Recht auf
Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und
gesellschaftsfähigen Persönlichkeit zu verhelfen. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf der
Verbundenheit mit der Natur und der Herausbildung eines ökologischen Bewusstseins liegen.

Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Errichtung und Unterhaltung eines
Kindergartens verwirklicht.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

8 3 Neutralität und Grundwerte

Der Verein steht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Er ist politisch und religiös neutral und
arbeitet mit Kindern, Eltern und Erziehungskräften unabhängig ihres Geschlechts, ihrer
Abstammung, Hautfarbe, ihres Glaubens,'ihrer sozialen Stellung oder sexuellen Identität.

Der Verein stellt sich entschieden gegen jede Form der Ausgrenzung und Diskriminierung,
insbesondere in Form von Rassismus, Sexismus und Antisemitismus.

8 4 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele des
Vereins unterstützt.

Der Verein hat ordentliche Mitglieder und passive Mitglieder. In der Mitgliederversammlung sind
vorbehaltlich der Regelung in $ 7 Ziff. 5 dieser Satzung und mit Ausnahme einer

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Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins gemäß & 13 dieser Satzung nur die
ordentlichen Mitglieder stimmberechtig. Ordentliche Mitglieder können nur
Erziehungsberechtigte von Kindern sein, für die ein Betreuungsvertrag abgeschlossen ist, sowie
Mitglieder des Vorstands. Vor Aufnahme des Kindergartenbetriebs können auch
Erziehungsberechtigte von noch nicht schulpflichtigen Kindern ordentliche Mitglieder sein.
Darüber hinaus kann die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschließen, Personen
die ordentliche Mitgliedschaft zu verleihen. Die Art der Mitgliedschaft ist bei der Aufnahme zu
bezeichnen.

Von Kindern, die den Kindergarten besuchen, muss während der Dauer des Betreuungsvertrags
mindestens eine erziehungsberechtigte Person ordentliches Mitglied des Vereins sein.

Sind die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft aus & 4 Ziff. 2 nicht mehr erfüllt,

ändert sich die Art der Mitgliedschaft automatisch von einer ordentlichen in eine passive
Mitgliedschaft. Auf die Änderung der Art der Mitgliedschaft soll durch den Vorstand hingewiesen
werden.

Über Aufnahmeanträge entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung eines
Antrags ist er nicht verpflichtet, diese zu begründen.

Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft erkennt die sich bewerbende Person für den Fall der
Aufnahme den Inhalt der Satzung, das Rahmenkonzept der Kindergartenordnung und das
pädagogische Konzept an.

Die ordentlichen Mitglieder sind zur aktiven Mitarbeit verpflichtet. Sämtliche Mitglieder haben
die Vereinssatzung und die Vereinsbeschlüsse zu beachten.

Die Mitgliedschaft endet durch
(a) Tod oder Verlust der Geschäftsfähigkeit;

(b) schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand zum Monatsende unter Einhaltung einer
vierwöchigen Kündigungsfrist. Für ordentliche Mitglieder, deren Kind/er im Kindergarten
betreut wird/werden, gelten entsprechend die im Betreuungsvertrag vereinbarten
Kündigungsfristen;

(c) Ausschluss eines Mitglieds durch Beschluss des Vorstands nach vorheriger Anhörung des
Mitglieds.

Ausschlussgründe sind:

(d) grober Verstoß gegen die Satzung - insbesondere den Vereinszweck und die Grundwerte
- oder gegen die von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse;

(e) Zuwiderhandlung gegen Vereinsinteressen;

(  zweimonatiger Verzug mit Beitragszahlungen, die in der Summe zwei Monatsbeiträgen
entsprechen;

(g) Verstoß gegen eine vereinbarte Verschwiegenheitsverpflichtung.

Das ausgeschlossene Mitglied hat das Recht der Berufung bei der nächsten
Mitgliederversammlung. Zur Bestätigung des Ausschlusses eines Mitglieds bedarf es der

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absoluten Stimmenmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. Die Berufung gegen den
Ausschluss ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Ausschlusses schriftlich bei einem
Vorstandsmitglied oder, falls eine Mitgliederversammlung früher stattfindet, dort mündlich
einzulegen. Die Mitgliederversammlung, in der die Berufung behandelt wird, muss spätestens
30 Tage nach Eingang der Berufung abgehalten werden. Die Berufung ist als erster
Tagesordnungspunkt zu behandeln. Während des Ausschlussverfahrens ruht die Mitgliedschaft
zum Verein. Vom Ausschluss unberührt bleibt die Betreuung des Kindes im Kindergarten.

Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins
keine Anteile des Vereinsvermögens.

8 5 Mitgliedsbeiträge

Die Mitglieder zahlen einen monatlichen Beitrag, der im Voraus per Lastschrifteinzug zu
entrichten ist. Der monatliche Beitrag wird durch eine von der Mitgliederversammlung
beschlossene Beitragsordnung geregelt. Zur Festsetzung der Beiträge ist die einfache Mehrheit
erforderlich. Mitarbeiter des Kindergartens sind von der Beitragspflicht befreit, sofern sie nicht
zugleich Erziehungsberechtigte von Kindern sind, die im Kindergarten betreut werden.

Der Verein erlässt einkommensschwachen Mitgliedern den monatlichen Beitrag. Die genaue
Regelung wird durch die Mitgliederversammlung in der Beitragsordnung beschlossen.

Leistet ein Mitglied seinen Beitrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, ist der Verein
berechtigt, Mahn- und Verwaltungsgebühren zu erheben. Die Festsetzung dieser Gebühren
erfolgt nach der Beitragsordnung.

Hat ein Mitglied seinen Beitrag bei Fälligkeit nicht gezahlt und ist es auch nicht von der Zahlung
des Mitgliedsbeitrags befreit, ist das Mitglied von der Ausübung sämtlicher Mitgliedsrechte
solange ausgeschlossen, bis die Beiträge und möglicherweise entstandene Mahn- und
Verwaltungsgebühren sowie Verzugszinsen vollständig ausgeglichen sind.

8 6 Vereinsorgane

Vereinsorgane sind
(a) die Mitgliederversammlung,

(b) der Vorstand.

8 7 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Sie wird mindestens einmal jährlich
durch den Vorstand einberufen (ordentliche Mitgliederversammlung) und von einem Mitglied
des Vorstands geleitet.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse
erfordert oder die Einberufung von einem Viertel sämtlicher Vereinsmitglieder schriftlich
verlangt wird.

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Die Einladung erfolgt schriftlich durch einfachen Brief oder per E-Mail durch den Vorstand unter
Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 14 Kalendertagen. Die vorgesehene
Tagesordnung ist beizufügen.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussunfähig, wenn sie nicht ordnungsgemäß eingeladen
worden ist. Die Beschlussunfähigkeit muss ausdrücklich gerügt sowie durch die Mehrheit der
anwesenden ordentlichen Mitglieder festgestellt werden. Bei fehlender Beschlussfähigkeit kann
der Vorstand unter Beibehaltung der Tagesordnung die Mitgliederversammlung unter Wahrung
einer Frist von mindestens sieben Tagen neu einberufen. Diese erneut einberufene
Mitgliederversammlung ist dann in jedem Fall beschlussfähig.

Soweit in dieser Satzung nicht anderweitig bestimmt, fasst die Mitgliederversammlung ihre
Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Bei
Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Auf Antrag kann den anwesenden passiven
Mitgliedern ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung eingeräumt werden. Hierüber
entscheiden die anwesenden ordentlichen Mitglieder mit einfacher Mehrheit.
Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von drei Vierten der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder und sind nur zulässig, wenn die Änderungen ihrem wesentlichen
Inhalt nach in der Einladung angegeben worden sind. Der Vorstand wird mit einfacher Mehrheit
der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gewählt. Liegt bei Vorstandswahlen
Stimmengleichheit vor, ist ein zweiter Wahlgang erforderlich. Bei erneuter Stimmengleichheit
entscheidet das Los. Die Mitgliederversammlung kann durch einfache Mehrheit entscheiden,
den Vorstand durch Gesamtwahl zu bestimmen.

Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung muss in jedem Fall enthalten:
(a) Erstattung eines Jahresberichts durch den Vorstand.

(b) Bericht über die Kassenprüfung.

Die Mitgliederversammlung beschließt ferner über:

(a) Entlastung des Vorstands,

(b) Neuwahl des Vorstands,

(c) Abwahl des Vorstands,

(d) Wahl der für die Kassenprüfung beauftragten Person.

Jedes Mitglied kann bis zu einem Tag vor der Mitgliederversammlung Ergänzungen der
Tagesordnung schriftlich beim Vorstand beantragen. Über die Anträge auf Ergänzung der
Tagesordnung beschließen die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder mit einfacher
Mehrheit.

8 8 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 3 und maximal 7 Personen. Die Vorstandsmitglieder
regeln ihre interne Aufgabenverteilung untereinander, wobei je ein Vorstandsmitglied für die
Bereiche Finanzen, Personal und Pädagogik zuständig sein soll. Wählbar sind ordentliche und
passive Mitglieder, sofern sie nicht zugleich Angestellte des Vereins sind.

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19. November 2020

Die Leitung des Kindergartens ist berechtigt, den Vorstandssitzungen beizusitzen und sich zu
Wort zu melden. Eine Ausnahme bildet die Besprechung der Personalthemen. Ein Stimmrecht
bei Abstimmungen besteht nicht.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und verwaltet das Vereinsvermögen.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als
abgelehnt. Der Vorstand ist angehalten, einen einstimmigen Konsens zu finden. Er informiert die
Mitglieder über die getroffenen Beschlüsse, sofern kein berechtigtes Interesse des Vereins oder
Einzelner besteht, die Beschlüsse unter Verschluss zu halten.

Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen
verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen
werden allen Vereinsmitgliedern schriftlich mitgeteilt und begründet.

Die Mitglieder des Vorstands werden für zwei Geschäftsjahre gewählt. Eine Wiederwahl ist
möglich. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds hat der Vorstand das
Recht, ein neues Vorstandsmitglied kommissarisch zu bestimmen. Der frei gewordene
Vorstandsposten ist bei der nächsten Mitgliederversammlung durch Wahl neu zu besetzen oder
zu bestätigen.

8 9 Arbeitsgruppen

Zur Unterstützung seiner Arbeit kann der Vorstand Arbeitsgruppen (AG) einsetzen, in denen
Mitglieder Fragen und Probleme aller Art zu einem abgegrenzten Themenkomplex bearbeiten.
Die Arbeit findet im Einvernehmen oder in der Zusammenarbeit mit dem für diesen
Themenbereich zuständigen Vorstandsmitglied statt. Die Mitgliederversammlung kann dem
Vorstand mit einfacher Mehrheit auftragen, eine AG einzusetzen.

Die AGs sind für alle Mitglieder öffentlich; ordentliche Mitglieder sind angehalten, sich an der
Arbeit in mindestens einer AG regelmäßig zu beteiligen.

Die AGs sind nicht beschlussfähig; die erarbeiteten Vorschläge dienen vielmehr dem Vorstand
und der Mitgliederversammlung als Grundlage für ihre Beschlüsse.

8 10 Beurkundung von Beschlüssen

Über die Mitgliederversammlungen sind Niederschriften anzufertigen, die von der
Versammlungsleitung und dem Protokoll führenden Mitglied zu unterzeichnen sind. Die
Niederschriften sind binnen vier Wochen vereinsintern zu veröffentlichen. Mitglieder können
unter Wahrung einer Frist von vier Wochen nach der Veröffentlichung Einwände gegen die
Niederschrift erheben. Sie müssen formlos gegenüber einem Vorstandsmitglied oder dem
Protokoll führenden Mitglied geltend gemacht und bei der nächsten Vorstandssitzung
besprochen werden. Ist ein Einwand berechtigt, muss binnen zwei Wochen eine korrigierte
Fassung der Niederschrift vereinsintern veröffentlicht werden.

Ebenso ist über jede Vorstandssitzung und ihre Beschlüsse eine Niederschrift anzufertigen, die
von der Sitzungsleitung und dem Protokoll führenden Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.

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19. November 2020
8 11 Kassenprüfung

In der Mitgliederversammlung muss bestimmt werden, durch wen die Kassenprüfung erfolgt;
die Prüfung kann auch extern durch ein Steuerberatungsbüro, eine Rechtsanwaltskanzlei oder
ein Wirtschaftsprüfungsbüro erfolgen, nicht aber durch ein Mitglied des Vorstands. Die Prüfung
der Vereinskasse und der Buchführung muss mindestens einmal jährlich vor der ordentlichen
Mitgliederversammlung für die Entlastung des Vorstands stattfinden.

Die beauftragte Person muss die Mitgliederversammlung über die Kassenprüfung unterrichten.

$ 12 Vereinsstreitigkeiten

Jedes Mitglied, der Vorstand und dessen Mitglieder können bei Streitigkeiten eine-Schlichtung
initiieren. Von beiden Streitparteien wird je ein neutrales Mitglied für die Vermittlung benannt.
Diesen ist vor Beschreiten des Rechtswegs 30 Kalendertage lang Gelegenheit zur Beilegung
‚der Streitigkeit zu geben.

Die streitenden Personen sind zur. Teilnahme an max. 3 Schlichtungsterminen verpflichtet.

& 13 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei
Vierteln der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Die Auflösung des Vereins muss in
der Einladung zur Mitgliederversammlung als Tagesordnungspunkt erwähnt sein.

Für den Fall der Auflösung des Vereins muss der Vorstand aus seinem Kreis eine für die
Abwicklung zuständige Person bestimmen. Rechte und Pflichten dieser Person bestimmen sich
nach den Vorschriften der 88 47 ff. BGB.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des
Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte
Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Erziehung.

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Beschlussvorlage Ausschuss

4541 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/510/62 
1701 
Vorlagen-Nummer 
 4411/2021 
Freigabedatum 
11.01.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Raschelbande e.V." 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - beschließt, den „Raschel-
bande e.V.“, vorübergehende Geschäftsanschrift: Teutoburger Str. 7, 50678 Köln, gemäß § 75 SGB 
VIII, unter der Voraussetzung des Nachweises eines genehmigungsfähigen Standortes zum Betrieb 
eines Wald- und Naturkindergartens, als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.01.2022 
Jugendhilfeausschuss 25.01.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Verein „Raschelbande e.V.“, vorübergehende Geschäftsanschrift: Teutoburger Str. 7, 50678 
Köln, wurde am 01.11.2020 gegründet und mit Sitz in Köln am 27.01.2021 beim Amtsgericht Köln 
unter VR-Nr. 20671 eingetragen. 
Der Verein beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. 
 
Zweck des Vereins „Raschelbande e.V.“ ist gemäß § 2 der Satzung, die Förderung der Erziehung. Es 
soll Eltern die außerfamiliäre Betreuung ihrer Kinder ermöglicht und ein Beitrag dazu geleistet wer-
den, Kindern zu ihrem Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverant-
wortlichen und gesellschaftsfähigen Persönlichkeit zu verhelfen. Ein besonderes Augenmerk soll da-
bei auf der Verbundenheit mit der Natur und der Herausbildung eines ökologischen Bewusstseins 
liegen. 
Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Errichtung und Unterhaltung eines Kindergartens 
verwirklicht. 
 
Der „Raschelbande e.V.“ plant im Stadtbezirk 3, Lindenthal, einen Waldkindergarten auf dem Stadt-
gebiet des äußeren Grüngürtels zu betreiben. 
 
Es ist ein Ganztagesbetrieb von 8:00 bis 15:00 Uhr mit stündlicher Bring-und Holzeit. vorgesehen.  Es 
sollen bis zu 20 Kindergartenplätze angeboten werden. Schutz-und Betriebsraum soll ein umgebauter 
Bauwagen mit anschließendem Außengelände sein. 
Die pädagogische Konzeption der geplanten Kita berücksichtigt in der Hauptsache den Naturpädago-
gischen Ansatz des freien Spiels in der Natur bez. Wald. In der Annahme und Kenntnis, dass im 
Freien Spiel die Selbstkompetenz, Sachkompetenz, Sozialverhalten, sowie die Wertschätzung der 
Natur, ausgebildet und gefördert wird, sieht der Verein eine gute Grundlage zur ganzheitlichen Ent-
wicklung der Persönlichkeit der Kinder. 
 
Darüber hinaus sind folgende pädagogische Überlegungen zu Grunde gelegt: 
- Förderung der Inklusion im pädagogischen Handeln 
- Förderung der Sprachbildung, der Mehrsprachigkeit; flexibler, situationsorientierter Ge-
brauch von Sprache 
- Nachhaltigkeit; im Umgang mit der Natur, Lebensmitteln, etc. 
Bei allen Maßnahmen und inhaltlichen Schwerpunkten sollen die Eltern in Form einer Erziehungs-
partnerschaft aktiv beteiligt werden. 
Der Kinderschutz gem. § 8a, SGB VIII ist Bestandteil der konzeptionellen Arbeit und findet im Alltag 
der Kindertagesstätte Berücksichtigung. 
 
Das Finanzamt Köln-Süd hat am 25.11.2020 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung 
über die gesonderte Feststellung und Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den 
§§ 51, 59, 60 und 61 AO erteilt. Die Satzung der Körperschaft erfüllt demnach die für die Anerken-
nung als steuerbegünstigte Körperschaft erforderlichen Voraussetzungen. 
 
Den Vereinsvorstand bilden:

3 
- Gregor Gebhardt 
- Elisabeth Maifeld 
- Wienke Spiekermann 
- Lena Küttner 
- Lisa Stolle 
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die 
einer Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. 
 
Nach Ansicht der Jugendverwaltung gewährleistet der Verein eine den Zielen des § 75 Abs. 1 SGB 
VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit. Er lässt aufgrund der fachlichen und personellen Voraus-
setzungen erwarten, dass er im Stande ist, einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Auf-
gaben der Jugendhilfe zu leisten. 
 
Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB 
VIII vor.  
 
Die Satzung, das pädagogische Konzept und das Schutzkonzept sind als Anlagen 1 -3 unter Session-Nr. 
4411/2021 hinterlegt.

Anlage 2 pädag. Konzept Raschelbande

53532 Zeichen

Pädagogisches Konzept
RASCHELBANDE e.V.

Im Juli 2021

Inhaltsverzeichnis

Vorabiein lesehinWais.......2e.220000s2cssentnanssnnneshninanngnenssunenssuesutansnssnennennsnanetnasuetendkersnaddereneneseheeen 3
1 Der Raschelbande e. V.: Wer sind wir?.....

2 Wie sieht die Raschelbande-Umgebung aus? ...nusesessenenensunonnnenonnnnnnnnnnnnnannnenennnnnnnnnnnnnnnnnnn 4
3 Welche Leitgedanken bestimmen die Raschelbande-Pädagogik und -Bildung?............ 5
3.1 Unser Bildungsverständnis 5
3.2 . Pädagogische Grundhaltung: Dialog, Partizipation und Mitbestimmung 6
3.3 _Naturpädagogischer Ansatz: Freies Spiel im Wald 8
3.4  Alltagsintegrierte Sprachbildung 9
3.5 Ergänzende Angebote zum freien Spiel 10
4 Was macht den Tagesablauf und das Jahr der Raschelbande-Kinder aus? .....unsee 10
5 Welcher Denk- und Handlungsrahmen leitet unser pädagogisches Handeln?.................. 13
6.1 Inklusion 13
6.2 Bewusstsein für Diversität und Sensibilität für Diskriminierung 14
6.3 Nachhaltigkeit 16
6 Wie werden Übergänge der Eingewöhnung und Schulvorbereitung gestaltet? us 17
7 Welche Aufgaben übernehmen die Raschelbande-Eltern?........... elta reiikle muster 19
8 Was bedeutet Qualitätssicherung für den Raschelbande e. V.? ....unusnsssssnsssessensesssensennennee 20
er ee 21

@

a

Vorab ein Lesehinweis

Bei dem vorliegenden Text handelt es sich um die erste Version unseres
pädagogischen Konzepts. Der Raschelbande e. V. wird es fortlaufend wei-
terentwickeln - nicht zuletzt, weil Themen wie Inklusion, Diversität und
Nachhaltigkeit komplex sind und sich ihre Strukturen in einer sich ständig
verändernden Welt stetig wandeln.

Wir möchten als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe anerkannt wer-
den. Die vorliegenden Konzepte des Raschelbande e. V., das pädagogische
Konzept und das Schutzkonzept, bilden zusammen die institutionelle Kon-
zeption des Raschelbande-Kindergartens und ergänzen sich gegenseitig.
Das Schutzkonzept greift die pädagogischen Leitgedanken auf und ergänzt
sie bezüglich Prävention und Intervention bei Kindeswohlgefährdung und
(sexueller) Gewalt. Die Konzepte sind zusammenhängend zu lesen und
nehmen Bezüge aufeinander, die wir kenntlich machen.

Wir haben uns dafür entschieden, die Konzepte so zu verfassen, als gäbe
es den Raschelbande-Kindergarten bereits (ab Punkt 3). Dafür gibt es drei
Gründe: Erstens erlaubt das Präsens eine bessere Lesbarkeit. Zweitens
kann der Text nach der Gründung des Kindergartens dann problemlos als
Konzept, das v. a. von Eltern gelesen wird, weiterverwendet werden. Drit-
tens ist es motivierend, etwas, was man sich wünscht, so darzustellen, als
wäre es schon real.

ı DerRaschelbande e. V.: Wer sind wir?

Schlage nur so viel Holz, wie der Wald verkraften kann!
So viel Holz, wie nachwachsen kann.

Hans-Karl von Carlowitz (1713)

Wir, der gemeinnützige Raschelbande e. V., sind eine Gruppe von Eltern,
die im Oktober 2020 mit der Initiative gestartet sind, spätestens im Jahr
2022 einen Wald- und Naturkindergarten zu gründen.

Die Mitglieder des Raschelbande e.V. (als Träger des geplanten Kinder-
gartens) sind vor allem Eltern, die ihre Kinder im Raschelbande-Kindergar-
ten betreuen lassen möchten und die motiviert sind, mit ihrem Engagement
zum Entstehen des Kindergartens im Sinne des vorliegenden Konzepts bei-
zutragen. Es soll ein Ort werden, an dem sich Kinder frei entfalten können.
Ein Ort, an dem Kinder einfach Kinder sein können, im Grünen und abseits
von der Hektik und dem Lärm der Großstadt.

In unserem pädagogischen Konzept steht insbesondere das Freispiel im
Wald im Mittelpunkt. Starten wollen wir mit einer Gruppe von maximal 20
Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren. Das pädagogisch qualifizierte Fach-

Pädagogisches Konzept
und Schutzkonzept als in-
stitutionelle Konzeption.

Raschelbande e. V.

Mitglieder

Gruppengröße &
Fachpersonal

N

personal wird aus zwei ausgebildeten Fachkräften und einer Ergänzungs-
kraft bestehen. Mindestens eine der Fachkräfte wird spezifisch im Bereich
Natur-/ Waldpädagogik ausgebildet sein. Als inklusionspädagogische Ein-
richtung passen wir die Gruppengröße und die Personalbemessung ent-
sprechend der rechtlichen Vorgaben an die jeweilige Belegungsstruktur an.
Der Kindergarten wird wochentags von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet sein,
also 35 Stunden pro Woche.

2 Wiesieht die Raschelbande-Umgebung aus?

Der (gewünschte) Standort des Kindergartens befindet sich im südlichen
äußeren Grüngürtel von Köln, auf oder in der Nähe eines Parkplatzes bzw.
von Parkmöglichkeiten, angrenzend an ein Waldstück. Dort steht den Kin-
dern und Erzieher*innen ein ausgebauter, wärmeisolierter, beheizbarer, mit
Fenstern versehener Bauwagen von ca. 20m? zur Verfügung.

Der Bauwagen ist nach den Bedürfnissen der Raschelbande ausgebaut
(Tisch(e), Bänke und Stühle für die 18-20 Kinder und 3 Erzieher*innen,
Materialschränke, Vorraum mit Garderobe etc.). Ergänzend zu verschiede-

nen Spielstationen im umliegenden Wald dient der Bauwagen als Stütz-

punkt, Rückzugs- und Unterschlupfmöglichkeit, z. B. bei extremen Witte-
rungsverhältnissen und ggf. für individuelle Ruhezeiten, sowie als Ort, an
dem gezielte Angebote wie beispielsweise Malen, Basteln und Vorschulak-
tivitäten durchgeführt werden können.

Vor dem Bauwagen gibt es einen überdachten Bereich, der genügend Platz
für einen Tisch mit Sitzmöglichkeiten bietet: Als klar abgegrenzter Ort/Frei-
raum finden hier gemeinsame Rituale und Aktionen von den Kindern und
Erzieher*innen statt. Dazu zählen etwa gemeinsame Mahlzeiten und krea-
tive Aktivitäten. (Für die Einnahme von Mahlzeiten ist der Bauwagen nur bei
extremen Witterungsverhältnissen vorgesehen.) Angrenzend an den Bau-
wagen befindet sich ein Hochbeet, welches die Kinder, angeleitet durch die
Erzieher*innen, als Gemüse- und Kräuterbeet bewirtschaften.

Vor Ort steht noch ein zweiter Bauwagen als Toilettenwagen bereit, mit ein
bis zwei Komposttoiletten für die Kinder, einer Komposttoilette für die Er-
zieher*innen, ausreichend Waschbecken und einer Wickelmöglichkeit.

In ausgewählten Waldabschnitten gibt es einige ‚Spielstationen‘ der Ra-
schelbande-Kinder. Diese sind in Absprache mit dem Forst-/Grünflächen-
amt ausgewählt, ggf. gemeinsam mit den Kindern. Es handelt sich um un-
terschiedliche Plätze. Jeder dieser Orte weist eine eigene Charakteristik auf
und initiiert/fördert spezifische Spielmöglichkeiten. Beispielsweise laden
die Orte dazu ein, Tiere zu beobachten, auf Bäume zu klettern, zu träumen,
Fantasie zu entwickeln. Die Spielstationen werden regelmäßig besucht, so-
dass sie für die Kinder zu vertrauten Spielorten werden, ebenso wie die

Inklusionspädagogische
Einrichtung

Standort

Bauwagen

Freifläche

Toilettenwagens

Spielstationen im Wald

5

Wege dorthin. Die Erzieher*innen pflegen die Orte und die Wege, um Ge-
fahren durch absturzgefährdete Äste/morsches Holz, Glasscherben etc. ab-
zuwenden (vgl. Schutzkonzept Punkt 3.1).

Zu den Spielstationen im Wald nehmen wir einen Bollerwagen mit. Darin
befindet sich die tägliche Grundausstattung (z.B. Erste-Hilfe-Kasten,
Wechselkleidung, Seife, Wassersack, Regenplane, Seile, Werkzeug, Bü-
cher, Malmaterial, die Rucksäcke der Kinder). Außerdem haben die Erzie-
her*innen immer das „Kindergarten-Handy” dabei, um für die Eltern er-
reichbar zu sein und in Notsituationen schnell handeln zu können (vgl.
Schutzkonzept Punkt 7.4). Nachts ist der Bollerwagen unter dem Bauwagen
angeschlossen verstaut.

3 WelcheLeitgedanken bestimmen die Raschel-
bande-Pädagogik und -Bildung?

3.1 Unser Bildungsverständnis

Kinder verfügen schon als Neugeborene über Grundfähigkeiten (z. B. sozi-
ale und motorische Kompetenzen), um Denk- und Sprachprozesse zu ent-
wickeln. Von Geburt an gestalten sie ihre individuelle Entwicklung/Bildung
aktiv mit, angetrieben durch das Bedürfnis nach eigenem Ausdruck, (mit-
einander) Handeln und Verstehen. Sie erforschen ihre Umgebung, machen
Erfahrungen mit allen Sinnen, weil sie die Welt (be-)greifen, verstehen und
an ihr partizipieren möchten. Durch das eigenaktive Lernen, erleben Kinder
Selbstwirksamkeit. Selbst etwas zu entdecken, selbstständig Hürden zu
überwinden usw., erfüllt sie mit Stolz, fördert die Entwicklung ihres Selbst-
bewusstseins. Dabei steht stets die Freude am Entdecken und Lernen im
Mittelpunkt. Besonders in den ersten sieben Jahren bildet sich durch das
Lernen mit allen Sinnen, durch Emotionen und Erfahrungen die Basis für
jedes weitere Lernen. Selbstverständlich ist die Art und Weise, wie sich ein
Kind die Welt „zu eigen macht”, individuell und verläuft unterschiedlich
schnell.

Vor dem Hintergrund dieses Bildes vom kompetenten Kind verstehen wir
Bildung nicht als Wissensvermittlung von „außen nach innen”, sondern als
Wissenskonstruktion „von innen nach außen”. Unseren Bildungsauftrag se-
hen wir darin, die Kinder im eigenaktiven Prozess des Entdeckens, Verste-
hens und Handelns zu begleiten und zu fördern. Uns ist wichtig, dass die
Kinder selbst (implizit) entscheiden können, wann und was sie Neues er-
lernen wollen. D. h. Themen, Fragen und Entdeckungen, mit denen sich die
Kinder von sich aus beschäftigen, bzw. Hürden, auf die sie stoßen (z. B.
motorischer, sprachlicher, kognitiver Art), werden in der Situation des pä-
dagogischen Alltags aufgegriffen, besprochen, neu geschaffen und beglei-
ten, nicht zuletzt, weil Kinder insbesondere durch Wiederholungen lernen,
den Alltag.

Bollerwagen

Kindergarten-Handy

Selbstwirksamkeit
(Hüther, Renz-Polster)

Kompetentes Kind
(Jesper Juul)

3.2 Pädagogische Grundhaltung: Dialog, Partizipation
und Mitbestimmung

Grundsätzlich ist unser Verständnis von der Entwicklung des Kindes ganz-
heitlich. Es setzt bei den Fähigkeiten der Kinder an und nicht bei ihren Ein-
schränkungen. Stets ist es unser Ziel, die Selbstständigkeit und das Selbst-
vertrauen der Kinder in ihrem individuellen Tempo zu fördern. Deshalb stre-
ben wir danach, auch Kinder mit (drohender) Behinderung entsprechend
ihres erhöhten Förderbedarfs in unserer Einrichtung zu betreuen (vgl.
Punkt 6.1).

Kinder sind von Geburt an Personen mit individuellen Bedürfnissen und
Grenzen. Wenn Personen es schaffen, ihre eigenen Bedürfnisse und Gren-
zen anderen gegenüber zu wahren, verspüren sie Integrität. Sie sind dann
„ganz bei sich”. Es kommt aber häufig dazu, dass Menschen die Integrität
anderer Menschen verletzen. Insbesondere Kinder sind übergriffigen Situ-
ationen häufig ausgesetzt, nämlich dann, wenn Erwachsene z. B. Verbote
oder Strafen aussprechen, um zu erziehen. Dies geschieht z. B. auf Spiel-
plätzen häufig durch „Wenn-dann”-Sätze, die eine durch die Eltern aufer-
legte Strafe zum Ausdruck bringen („Wenn du jetzt noch einmal ... machst,
dann gehen wir nach Hause/kommen wir nie wieder hierher!”). In Momen-
ten, in denen Kinder eigentlich einfach nur einem (Grund-)Bedürfnis nach-
gehen, wie z.B. Matschwasser trinken, Schuhe ausziehen und barfuß
durch den Sand laufen oder sich auf der Rutsche vordrängeln. Hingegen
verletzen „Wenn-dann”-Sätze, die eine automatisch eintretende Konse-
quenz zum Ausdruck bringen, nicht unbedingt die Integrität ann du
deine Regenjacke nicht anziehst, wirst du draußen nass.”).

In unserer pädagogischen Arbeit lehnen wir Verbote, Bloßstellungen und
Strafen als Erziehungsmittel grundsätzlich ab (vgl. Schutzkonzept Punkt
4.1). Vielmehr betrachten wir es als unsere pädagogische Kernaufgabe, die
Integrität des Kindes zu wahren, d.h. Kinder in ihren Bedürfnissen und
Grenzen ernst zu nehmen, zu stärken, zu schützen (vgl. Schutzkonzept
Punkt 2.2). Dazu bedarf es weniger der ER-ZIEHUNG als vielmehr einer
guten, vertrauensvollen BE-ZIEHUNG. Doch was machen gute, vertrauens-
volle Beziehungen zwischen Erzieher*innen und Kindern aus? Gute, ver-
trauensvolle Beziehungen können sich im Kindergarten dann entwickeln,
wenn sich die Erzieher*innen und Kinder auf Augenhöhe begegnen und
somit authentisch und geprägt von Respekt, Achtsamkeit und Wertschät-
zung interagieren. So lernen sich die Erzieher*innen und Kinder immer wie-
der „neu” kennen. Dabei werden nach und nach die Bedürfnisse und Gren-
zen des Gegenübers genauer erkannt und verstanden, um entsprechend
darauf reagieren zu können. Dabei übernehmen die Erzieher*innen eine lei-
tende Rolle. Zum einen schaffen sie eine angenehme Umgebung im Span-
nungsfeld zwischen Freiheiten und Grenzen, in der sich die Kinder ange-
nommen und wohl fühlen, sich frei ausprobieren und entfalten können.
©

N

Ganzheitlichkeit

Integrität (Jesper Juul)

Beziehung statt Erziehung

Konzept der Gleichwördigkeit
(Jesper Juul)

ar

Zum anderen agieren die Erzieher*innen als Vorbilder hinsichtlich ihres
Handelns und ihrer inneren Haltung. In der ständigen Interaktion bekom-
men die Kinder die Möglichkeit, das Handeln und die innere Haltung der
Erzieher*innen nachzuahmen. Sichtbar wird dies insbesondere im Freispiel
(siehe dazu Punkt 4.3). E

Der-Raschelbande e. V. hat eine dialogische Grundhaltung sowohl den Kin-
dern gegenüber als auch untereinander im pädagogischen Team und in der
Zusammenarbeit mit den Eltern. D. h. wir legen besonderen Wert auf Par-
tizipation und Mitbestimmung als grundlegende Voraussetzung für demo-
kratisches Denken und Handeln. Es ist uns wichtig, die Raschelbande-Kin-
der an inhaltlichen, organisatorischen und zwischenmenschlichen Ent-
scheidungsprozessen zu beteiligen. Auch Gruppenregeln und mögliche
Konsequenzen werden im Austausch miteinander festgelegt. Entscheidun-
gen betreffen zumeist nicht nur ein Kind, sondern haben in der Regel auch
Auswirkungen auf andere. Wir möchten die Kinder dabei unterstützen, sich
an gemeinschaftlichen Entscheidungen aktiv zu beteiligen. Bei der Ent-
scheidungsfindung wirkt das demokratische Prinzip. Denn Partizipation be-
deutet immer auch Verhandlung. In den Verhandlungsprozess fließen die
Erfahrungen und Interessen aller Kinder und Erwachsenen mit ein. So ler-
nen die Kinder, dass ihre Stimme zwar zählt, sie aber auch zugunsten der
Gemeinschaft einen anderen Weg gehen oder Kompromisse eingehen
müssen. Um diese wertschätzende Form des Miteinanders zu leben, wird
geübt, dem Gegenüber zuzuhören, zu warten und auszuhalten, dass nicht
alle Wünsche immer sofort aufgegriffen und umgesetzt werden können.
Die Kinder werden durch diese Form der Kommunikation ermutigt, selbst-
ständig zu denken und Verantwortung für die eigene Meinung zu überneh-
men und sie zu äußern (vgl. Schutzkonzept Punkte 2.3 und 5.1).

In unserem Raschelbande-Alltag gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten,
den Partizipationsgedanken zu leben. Täglich wird beispielsweise im Mor-
genkreis gemeinsam beschlossen, welcher Spielort im Wald aufgesucht
wird. Außerdem werden regelmäßig Vorschläge für Themen gesammelt,
welche den Gruppenalltag begleiten sollen - beispielsweise Insekten, Tier-
spuren oder Blätter bestimmen lernen.

Der Wald ist nicht nur „naturpure” Idylle, sondern es kann auch gefährlich
sein, sich in ihm zu bewegen. Es gibt eine Reihe von Regeln, die die Si-
cherheit der Kinder beim Spielen und Entdecken, gewährleisten (z. B. nichts
in den Mund nehmen, kein totes Tier anfassen, in Ruf- und Hörweite blei-
ben). Darüber hinaus sind die Erzieher*innen immer in Sicht-/Hörweite, um
die Kinder vor konkreten Gefahren bewahren zu können. Die Erzieher*innen
besprechen und üben mit den Kindern spielerisch, wie sie sich verhalten
könnten/sollten, wenn sie im Raschelbande-Alltag möglicherweise eine
Verletzung ihrer Integrität empfänden oder in Gefahr wären (vgl. Schutz-
konzept Punkt 4.3.1).

Dialogische Grundhaltung ;

Partizipation & Mitbestimmung

Wertschätzendes Miteinander
Gemeinschaftliche

Entscheidungen

Regeln

Wahrung der Integrität

50

3.3 Naturpädagogischer Ansatz: Freies Spielim Wald

Kinder kommen mit der Gabe des Spielens auf die Welt. Das Spiel ist in
allen Kulturen die ursprünglichste Tätigkeitsform, durch die der Mensch
seine Umwelt wahrnimmt und begreift, durch die er lernt. Eine besondere
Bedeutung kommt dem freien Spiel (in der Natur) zu - dem Urspiel des
Menschen. Im freien Spiel, tun Kinder genau das, worauf sie gerade Lust
haben und es ist das, was für ihre individuelle Entwicklung gerade das
Richtige ist. Selbstbestimmt wählen sie ihren Spielbereich, ihre Spielpart-
ner*innen und ihr Spielmaterial. Im Spiel erproben sie ihr Denken und Han-
deln, verarbeiten Eindrücke, lösen Probleme, bauen Beziehungen zu ande-
ren auf, lösen Konflikte, verinnerlichen funktionale Abläufe, erhöhen ihre
Frustrationstoleranz, übernehmen Verantwortung etc. Dadurch erlernen
und verknüpfen sie Strategien, durch die sie ihr persönliches Handeln und
Denken in ihrer sozialen und dinglichen Umwelt weiterentwickeln und somit
Selbstkompetenz, Sozialkompetenz und Sachkompetenz aufbauen.

Wir sind der Überzeugung, dass insbesondere freie Spielräume (im Wald)
geeignet sind, Kindern ein Verständnis von der Wertschätzung der Natur
und den Menschen gegenüber zu vermitteln. Deshalb wird das Freispiel
(im Wald) in unserem Kindergarten einen sehr hohen Stellenwert einneh-
men. Die Raschelbande-Kinder sind bei jedem Wetter mehrere Stunden an
der frischen Luft im Wald. Dabei dürfen sie dreckig werden!

Es ist uns wichtig, dass die Kinder die Natur in all ihrem Facettenreichtum
mit allen Sinnen begreifen. Für jede Spielaktivität bietet der Wald genug
Raum und Inspiration. Die Kinder bedienen sich frei an allem, was die Natur
zu bieten hat: Stöcke, Federn, Moos, Laub, Matsch, Steine, Erde usw. Da-
raus entstehen komplexe Spiellandschaften, Steine werden zu Figuren,
Baumstämme zu Autos, eine Matschsuppe wird gekocht und aus Stöcken
wird ein Haus gebaut. Zusätzlich stellen die Erzieher*innen den Kindern
mitgebrachte Werkzeuge und andere Materialien wie Bänder, Seile, Schau-
feln, Eimer etc. zur Verfügung. Der Kreativität sind beim Spiel’(so gut wie)
keine Grenzen gesetzt.

Beim Freispiel im Wald greifen die Erzieher*innen nicht aktiv ins kindliche
Spiel ein, sondern sie beobachten es. Gleichzeitig sind sie stets sensibel
für individuelle Bedürfnisse der Kinder. Wenn Kinder im Spiel beispiels-
weise Fragen zur Lebenswelt des Waldes entwickeln, dann begleiten sie
die Kinder dabei, Antworten auf ihre Fragen zu finden - stets in einer er-
forschenden Art und Weise: Es werden Blätter den verschiedenen Bäumen/
Baumarten zugeordnet, es werden Käfer im Lupenglas betrachtet, es wird
in einem Sachbuch nachgeschaut, wie die Käfer heißen, wie die Blüte einer
bestimmten Pflanze aussieht usw. So wird nebenbei Wissen zum Natur-
raum „Wald” und zur „großen, ganzen Welt” aufgebaut (vgl. Schutzkonzept
Punkt 2.4). Auch dann, wenn die Kinder beispielsweise in Konflikte geraten,

ya

Urspiel

Selbstkompetenz, Sozialkompe-
tenz & Sachkompetenz

Wertschätzung der Natur

Facettenreichtum des Waldes

Beobachten

Begleiten

unterstützen die Erzieher*innen sie dabei, sie auszuhandeln/zu lösen (vgl.
Schutzkonzept Punkt 4.4).

3.4 Alltagsintegrierte Sprachbildung

Das freie Spiel im Wald (vgl. Punkt 4.3) hält vielfältige Situationen bereit, in
denen natürlicherweise senso-motorische und soziale Fähigkeiten gefor-
dert und gefördert werden können (z. B. im kindlichen Rollenspiel, beim
Klettern auf Bäume). Doch gilt dies nicht in eben demselben Maße für
sprachliche Fähigkeiten. Weil aber Sprache eines der wichtigsten Werk-
zeuge für Kinder ist, um am gesellschaftlichen Leben zu partizipieren, um
leise oder laut zu denken, Gedanken und Ansichten zu äußern, sie zu re-
flektieren, Konflikte zu lösen, um zu lernen und sich zu bilden etc., legen
wir ein besonderes Augenmerk darauf, sprachliche Bildung in unseren pä-
dagogischen Alltag zu integrieren.

Alltagsintegrierte Sprachbildung bedeutet (für uns) zuallererst, dass sich
die Erzieher*innen grundsätzlich als Sprachvorbild verstehen. Angepasst
an den Sprachentwicklungsstand des Kindes, setzen sie Mimik, Gestik und
Rhythmus bewusst ein und begleiten sprachlich ihr eigenes Handeln in All-
tags-, Pflege- und Spielsituationen. Mit anderen Worten: Wenn ein*e Erzie-
her*in z.B. den Tisch deckt, dann begleitet sie ihr Handeln mit den Äuße-
rungen: „So, jetzt stelle ich den Teller auf den Tisch und ich lege rechts
neben ihn das Messer und links neben ihn die Gabel.” Ebenso begleitet
sie*er das sprachliche Handeln des Kindes. Außerdem sind die Erzieher*in-
nen aufmerksam für das, was die Kinder äußern und geben den Kindern
genügend Raum und Zeit, sich zu äußern. Zudem begegnen die Erzieher*in-
nen Mehrsprachigkeit grundsätzlich wertfrei (z.B. ist das Türkische ebenso
wertvoll wie das Englische) und ermuntern die Kinder dazu, ihre Familien-
sprachen im Kindergartenalltag zu gebrauchen bzw. spielerisch einzubrin-
gen.

Damit einhergehend erkennen die Erzieher*innen sprachanregende Situa-
tionen im pädagogischen Alltag und nutzen sie gezielt. Dies gelingt ihnen,
indem sie individuell Kinder in solche Situationen bewusst einbinden. Dabei
lassen sie sich von den Interessen der Kinder leiten und orientieren sich
am Sprachentwicklungsstand des Kindes.

Um die Frage zu beantworten, welche Sprachfertigkeiten ein Kind schon
besitzt und welche Entwicklungsschritte noch ausstehen, wird ein wissen-
schaftlich fundiertes, strukturiertes Beobachtungsverfahren eingesetzt.
Aus den Ergebnissen leiten die Erzieher*innen die Förderstrategie für das
einzelne Kind ab. Kinder mit besonderem Förderbedarf werden häufiger
und gezielt in sprachanregende Situationen eingebunden. Die sprachlichen
Fertigkeiten, die, jeweils an den individuellen Entwicklungsstand des Kindes
angepasst, gefördert werden, liegen z. B. im Bereich des Argumentierens
(z. B. für einen bestimmten Spielort oder ein bestimmtes Thema), des
oO

2

So

Sprache als alltägliches
Werkzeug

Erzieher*innen als Sprachvor-
bilder

Mehrsprachigkeit

Sprachanregende Situationen

Beobachtungsverfahren

Berichtens (z. B. von/über Erfahrungen aus den kindlichen Rollenspielen im
Freispiel), des Beschreibens (z. B. wenn sich im Spiel ein Stock von einem
„Kochlöffel” in eine „Puppe” „verwandelt”) oder des Sich-Beschwerens (z.
B. über eine Beleidigung durch ein anderes Kind (vgl. Schutzkonzept
Punkte 5.4 und 5.5).

Grundsätzlich erkennen die Erzieher*innen, in welchen Momenten ein Kind
Ruhe/Intimität braucht und nicht durch aktive Sprachangebote überfordert
werden sollte. Nicht zuletzt beziehen die Erzieher*innen die Eltern und wei-
tere Bezugspersonen in die Sprachbildung der Kinder mit ein.

3.5 Ergänzende Angebote zum freien Spiel

Für Kinder ist das Freispiel in ähnlicher Weise anstrengend, wie es für Er-
wachsene anstrengend ist einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Es ist
zu erwarten, dass die Raschelbande-Kinder nach einem Vormittag im Wald
müde sind. Wir kennen es vermutlich von uns selbst: Wer müde ist, gibt
gerne auch mal Verantwortung ab und empfindet es als angenehm, ange-
leitet zu werden. Deshalb und auch, um die Fertigkeiten, die sich die Kinder
beim Freispiel im Wald aneignen, zu erweitern, bieten die Erzieher*innen
ergänzend zum Freispiel nachmittags verschiedene Aktivitäten oder ange-
leitete Spiele an. Beispielsweise laden sie die Kinder dazu ein, an hand-
werklichen Tätigkeiten teilzunehmen: Aus Ästen entsteht ein Webrahmen,
Hagebutten werden zu Ketten aufgefädelt, Farbe wird zum Malen aus Zwie-
belschalen gewonnen usw. Außerdem werden auch musikalische/kulturelle
Angebote gemacht, z. B. ein Puppenspiel, Basteln und Bespielen von Mu-
sikinstrumenten. Grundsätzlich achten wir darauf, dass es kein Überange-
bot gibt, um eine Reizüberflutung der Kinder zu vermeiden. Oftmals gilt für
uns: Weniger ist mehr!

4 Was macht den Tagesablauf und das Jahr der
Raschelbande-Kinder aus?

Gerade wegen des hohen Freiheitsideals, den wir mit unserem pädagogi-
schen Ansatz vertreten, ist unser Raschelbande-Alltag und der Jahresver-
lauf auch von Strukturen, Rhythmen und Grenzen geprägt. Denn nur in
einer begrenzten, sicheren Umgebung mit gewohnten Abläufen und kleinen
Ritualen wird es, wie bereits erwähnt, möglich, Kindern freie Entscheidun-
gen entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse und ihres Entdeckungs-
drangs selbst zu überlassen. Nur in einer solchen Umgebung fühlen sich
Kinder sicher und können somit ihre Potenziale frei entfalten (vgl. Schutz-
konzept Punkt 2.2).

Der Tagesablauf der Raschelbande gestaltet sich folgendermaßen: Um 8.00
Uhr öffnen die Erzieher*innen den Bauwagen und empfangen die ankom-
menden Kinder in der Bringzeit von 8.00 bis 9.00 Uhr. Um 9.00 Uhr wird
im Morgenkreis mit dem Tag begonnen. Erst einmal wird geschaut, wer da

@
N

YA

Einbeziehen der Eltern

Vermeidung von
Reizüberflutung

Kreativangebot & angeleitetes
Spiel als Gegenpol zum Frei-
spiel

Haltgebender Rahmen, Freiheit
(Hüther, Renz-Polster)

Zeit zum Ankommen

ist und es wird an die Kinder gedacht, die nicht da sind. Dann erzählen die

Kinder und auch Erzieher*innen das, was sie erzählen möchten, vielleicht

von Erlebnissen oder von dem, was ihnen auf dem Herzen liegt. Jedes
Raschelbande-Kind bekommt die Zeit, die es braucht, um den familiären

Alltag hinter sich zu lassen und im Raschelbande-Alltag anzukommen. Pas-

send zur Jahreszeit werden z. B. bekannte oder neue Lieder gesungen und
Fingerspiele gemacht. Wenn jedes Kind im Tag angekommen ist, wird ge- Gemeinsame Planung des
meinsam entschieden, zu welcher Spielstation im Wald die Gruppe an dem Tages
Tag gehen möchte (vgl. Schutzkonzept Punkte 2.2, 2.3 und 5.3). Nur in
Ausnahmefällen, wenn z. B. die Witterungsverhältnisse es nicht zulassen,

in den Wald zu gehen, bleibt die Gruppe am Vormittag in der Nähe des
Bauwagens.

Mit dem sorgfältig gepackten Bollerwagen geht es dann los zur Spielstation Freispielend zum Spielort
des Tages. Das Freispiel beginnt bereits auf dem Weg zur Spielstation. Es

wird geklettert, es wird in Pfützen gesprungen, es wird auf Ästen als He-

xenbesen geritten. Die Kinder entscheiden selbst, was und wie sie spielen.

Sicherheit wird den Kindern, wie oben schon erwähnt, durch einige klare

Regeln gegeben. Die Kinder wissen, dass keiner den Sicht- bzw. Hörkon-

takt zur Gruppe verlieren darf, das respektvolles Umgehen miteinander er-

wartet wird und der Lebensraum von Pflanzen und Tieren zu schützen ist

(vgl. Schutzkonzept Punkte 3.1 und 3.3).

Auch an der Spielstation des Tages wird den Kindern erst einmal Zeit zum Frühstück in der Natur
Ankommen gegeben. Wenn sie so weit sind, werden die Kinder mit einem

Ritual (z. B. einem kurzen Spruch) zum Händewaschen aufgefordert. Da-

nach beginnt das gemeinsame Frühstück. Jedes Kind bekommt aus dem

Bollerwagen seinen Rucksack, in dem sich das Frühstück befindet, das die

Eltern zu Hause vorbereitet haben. Die Kinder setzen sich auf kleine Sitz-

kissen, die im Kreis ausgelegt sind. Dann packt jedes Kind seine Brotdose

und Trinkflasche aus. Von den Erzieher*innen werden dazu täglich Rohkost

und Obst frisch aufgeschnitten angeboten. Beim Verteilen helfen die Kin-

der. Nun wird mit dem Frühstücken begonnen und geplaudert.

Sobald die Kinder mit dem Frühstücken fertig sind, können sie in ihrem Freispiel
individuellen Tempo mit dem Freispiel beginnen. Dazu nutzen sie vorhan-

dene Naturmaterialien, können aber auch zu mitgebrachten Utensilien wie

beispielsweise Töpfen oder Seilen greifen. Ggf. hängt eine*r der Erzie-

her*innen auch eine Hängematte auf. Neben dem Freispiel bietet eine*r der Wechseindes,
Erzieher*innen wechselnde Mitmachangebote an. Beispielsweise können Mitmachangebol
die Raschelbande-Kinder mit Wasserfarben malen, das Schnitzen mit ech-

ten Messern lernen oder andere Werkzseuge erproben.

uJ
—

Tagesablauf im Überblick

8.00 - 9.00
9.00 - 9.30

Bringzeit am Bauwagen

Morgenkreis

Wanderung zur Spielstation im Wald
(manchmal bleibt die Gruppe auch beim
Bauwagen) anschließendes Frühstück

9.30 - 10.00

.| 10.00 - 12.00 Freispiel und offene Angebote

Wanderung zurück zum Bauwagen (an

12.00 - 12.30 Waldtagen)

12.30 - 13.00 Mittagessen

Ruhezeit (Geschichte vorlesen, ausruhen,
ggf. schlafen)

1. Abholzeit

13.00 - 13.30

13.30 - 13.45

Bastel-/Werkangebof/Freispiel und Ab-
schlusslied

14.40 - 14.45 Abschlusslied

14.45 - 15.00 2. Abholzeit

13.30 - 15.00

Gegen 12.00 Uhr stimmen die Erzieher*innen ein Lied an, mit dem die Abschlusskreis
Spielzeit im Wald beendet und die Aufräumphase eingeleitet wird. Sobald

der Bollerwagen wieder vollständig gepackt ist, findet sich die Raschel-

bande an der Spielstation zu einem Abschlusskreis zusammen, in dem über

Erlebnisse des Vormittags gesprochen wird. Noch einmal stärken sich die

Kinder mit einem Schluck aus der Trinkflasche und dann kehrt die Raschel-

bande zurück zum Bauwagen. Auch auf dem Rückweg haben die Kinder die

Möglichkeit, ihr Freispiel weiter fortzusetzen.

Zurück am Bauwagen waschen sich die Kinder zuerst im Toiletten-Bauwa- Mittagessen
gen ihre Hände und setzen sich dann an den überdachten Tisch vor dem

Bauwagen. Dort wird gemeinsam das von zu Hause mitgebrachte Mittag-

essen verspeist (warmgehalten in Thermoboxen).-Zu Beginn gibt es wieder

ein kleines Ritual.

Mit vollen Bäuchen folgt die Ruhezeit. Dazu kuscheln sich die Kinder z. B. Auhezeit
auf kleine Felle. Eine fortlaufende Geschichte wird vorgelesen, manche Kin-
der schlafen dabei ein.

. Abholen können die Eltern ihre Kinder nach der Ruhezeit, in der Zeit von Nachmittagsbetreuung
13.30 und 13.45 Uhr oder am Nachmittag zwischen 14.45 und 15.00 Uhr. Nach Bedarf
Die Nachmittagsbetreuung kann optional und individuell je nach Bedarf in
Anspruch genommen werden.

Für diejenigen Kinder, die auch am Nachmittag betreut werden, werden
nach der Ruhezeit offene Spielangebote im Freien in der Umgebung des
Bauwagens gemacht, z. B. Ballspiele, Stelzenlaufen, Schwungtuchspiele
oder auch Bastel-/Werkangebote (ggf. im Bauwagen). Jetzt ist auch die
Zeit, nach dem Gemüse im Hochbeet zu sehen, Neues zu säen, die Pflänz-
chen zu gießen und das eigene Gemüse zu ernten.

In kleiner Abschlussrunde, wird gemeinsam auf den Tag zurückgeblickt und
ein Abschlusslied gesungen. Jetzt sind die Kinder bereit, abgeholt zu wer-
den.

Die Jahreszeiten werden im Wald besonders intensiv erlebt und sind auch
aktiv Thema im Raschelbande-Kindergarten. Passend zu den vier Jahres-
zeiten finden Jahresfeste statt: Herbstfeste (z. B. Laternenbasteln/-umzug),
Winterfeste (z. B. Nikolaus, Karneval), Frühlingsfeste (z. B. Ostern, Tag der
offenen Tür) und das Sommerfest (z. B. „Garten”-Tag, Abschied der Schul-
kinder). Die Jahresfeste sind also bewusst an die Jahreszeiten geknüpft,
weniger an christliche Feste. In Absprache mit den Familien, feiern wir im
Wechsel unterschiedliche Feste aus verschiedenen Religions- und Kultur-
kreisen. Darüber hinaus werden die Geburtstage der Kinder und Erzie-
her*innen gefeiert.

5 Welcher Denk- und Handlungsrahmen leitet
unser pädagogisches Handeln?

6.1 Inklusion

Inklusion ist uns eine Herzensangelegenheit! Sie umfasst das Recht eines
jeden einzelnen Menschen, eines jeden einzelnen Kindes, anders zu sein.
Wir möchten die Kinder darin fördern, Verschiedenheit als normal und
wertvoll zu empfinden.

Ausschlaggebend für die Gestaltung unseres Waldkindergartens werden
die individuellen Bedürfnisse der Kinder sein. Unser Ziel ist es, jedem ein-
zelnen Kind eine gleichberechtigte Teilhabe an allen Bereichen des Wald-
kindergartens zu ermöglichen. Waldkindergärten sind vor allem für Kinder
mit motorischen Einschränkungen, Verhaltensauffälligkeiten und Entwick-
lungsverzögerungen vorteilhaft. Denn der Wald bietet Ruhe, Weite und viel-
fältige Körper- und Sinneserfahrungen. In Zusammenarbeit mit Kinder-
ärzt*innen, Frühförderstellen und Therapeut*innen entwickeln wir, insbe-
sondere auf Kinder mit frühkindlichem Förderbedarf zugeschnitten, einen
Förder- und Teilhabeplan. Grundsätzlich sollen die unterschiedlichen För-
dermaßnahmen in den Kindergartenalltag eingebettet in der (Klein-)Gruppe
durchgeführt werden. Nach Möglichkeit wird im Freien, ansonsten im Bau-
wagen gefördert. So entsteht ein gemeinsamer Lebens-, Lern- und Spiel-

Angeleitetes Spiel

Abschlussritual

Jahreszeitenfeste

Inklusion: Das Recht
eines jeden, anders
zu sein

Gleichberechtigte Teil-

habe

Vorteile des Waldes

Fördermaßnahmen im

Kindergartenalltag

13

alltag, in dem alle Kinder voneinander lernen. Grundsätzlich planen wir da-
mit, dass therapeutische Maßnahmen in der Einrichtung stattfinden kön-
nen.

Eine inklusive Ausrichtung des pädagogischen Alltags berücksichtigt nicht Das Recht, frei von
nur Menschen mit (drohender) Behinderung, sondern auch solche, die auf- Diskriminierung auf-
grund von Geschlecht, Alter, Wohnort, Armut, ethnischer Zugehörigkeit, /uachsen
Indigenität, Sprache, Religion, Migrations- oder Vertriebenenstatus, rassis-

tischen Zuschreibungen, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Iden-

tität, Überzeugungen und Einstellungen ausgeschlossen und somit benach-

teiligt und diskriminiert werden. Menschen werden wegen (un-)sichtbarer

Merkmale, der Zugehörigkeit zu bestimmten Familien oder einfach wegen

ihres Kindseins diskriminiert. Einige Kinder sind häufiger von Benachteili-

gung und Diskriminierung betroffen als andere. Tatsächlich aber ist es das

Recht eines jeden Kindes, in einem diskriminierungsfreien Umfeld aufzu-

wachsen. Kleinkinder spüren, wie vorhandene Unterschiede kommuniziert

werden. Bleiben sie unkommentiert, verfestigen sie sich zu Vorurteilen.

Grundsätzlich stellt es einen enormen Eingriff in die Integrität eines Kindes

dar, wenn es aufgrund eines unveränderlichen Merkmals aus einer Gruppe

ausgeschlossen wird. Durch Stereotypisierung (Kinder aus/mit x machen

immer y) werden Menschen als „anders“ markiert.

Im Raschelbande-Kindergarten verfolgen wir als grundlegende Vorausset- Diskriminierungssensibles
zung für eine lebendige Demokratie ein diskriminierungssensibles und & diversitätsbewusstes
diversitätsbewusstes Miteinander, indem Unterschiede gesehen und als Miteinander
Bereicherung begriffen werden. Kategorien der Über- und Unterordnung

aufgrund von Merkmalen und Zugehörigkeiten lehnen wir ausdrücklich und

konsequent ab. Alle Kinder mit ihren unterschiedlichen Identitäten sollen

bei uns die gleichen Teilhabechancen haben. Wir möchten alle Kinder ins

WIR einbeziehen. Wir sind davon überzeugt, dass dies gelingen kann, wenn Bewusstsein für Unterschiede
Unterschiede mit Blick auf Gemeinsamkeiten bewusst thematisiert werden.

Mit anderen Worten: Indem wir von einer Gemeinsamkeit ausgehen, wel-

che uns alle verbindet (nach Lieblingsspeise, nicht nach landesüblicher

Speise fragen/ A ist schwarz und wohnt wie.du in Köln), sorgen wir dafür,

dass jeder etwas beitragen kann. So kann eine Verbindung zwischen dem

Kind, seiner Familie und der Einrichtung entstehen.

6.2 Bewusstsein für Diversität und Sensibilität für Dis-
kriminierung

Wie bereits erwähnt ist es für uns wichtig, eine wertschätzende Atmo- Vorurteilsfreies & genderbe-
sphäre für alle zu schaffen. Die Erzieher*innen handeln vorurteilsfrei und wusstes Handeln
genderbewusst: Beschimpfungen und Vorurteile unter Kindern werden the-

matisiert und besprochen (vgl. Schutzkonzept, Punkt 5.2). Dabei vermitteln

die Erzieher*innen, dass abwertende Äußerungen verletzend sein können

und bieten Hilfe an, respektvolle Worte zu finden. Vor allem sollen Katego-
rien wie „normal“, „wünschenswert“, „Bilderbuchfamilie“ vermieden wer-
den. Außerdem legt das pädagogische Team großen Wert darauf, die Kin-
der dafür zu sensibilisieren, geschlechtliche Rollenbilder kritisch zu hinter-
fragen: Alle Kinder können gleichermaßen stark, zärtlich, traurig, wild sein
(um nur einige Eigenschaften zu nennen), alle Arten von Kleidungsstücken
in jeder Farbe und Musterung tragen, sich schmutzig machen, kuscheln
oder toben. Kategorisierungen in „typisch Mädchen - typisch Junge” sollen
vermieden, geschlechterunabhängige Kompetenzen sollen entwickelt wer-
den. Deshalb bemühen sich die Erzieher*innen darum, pädagogische An-
gebote geschlechtsunabhängig zu planen und umzusetzen. So wird das
Kind darin bestärkt, seine ganz eigene Persönlichkeit zu entwickeln.

Eine schmerzhafte Form der Diskriminierung ist, das Gefühl vermittelt zu
bekommen, „nicht vorzukommen“. Deshalb ist es unser Ziel, alle Kinder
und ihre Familien in einer respektvollen Weise „sichtbar zu machen”: im
Miteinander, bei Spiel- und Bastelmaterialien (z. B. Hautfarbenstifte) sowie
in Büchern. Sollten in den Materialien Inhalte vorkommen, welche rassisti-
sche oder auf sonstige Art diskriminierende Stereotype reproduzieren, wer-
den die entsprechenden Stellen mit den Kindern auf für sie verständliche
Weise und spielerisch besprochen. Dadurch möchten wir den Kindern ein
Gefühl vermitteln, „gesehen zu werden” und sie somit spüren lassen, dass
ihre Einzigartigkeit, ihr Wert erkannt wird (vgl. Schutzkonzept Punkt 2.4).

Wir sind uns bewusst, dass mehrsprachige Personen häufig diskriminiert
werden. Besonders problematisch ist, dass zwischen verschiedenen Spra-
chen differenziert wird, ihnen eine unterschiedliche Wertigkeit zugeschrie-
ben wird. So können Kinder für ihre Mehrsprachigkeit sowohl Wert- als
auch Geringschätzung erfahren, je nachdem, welche Sprache/welche Spra-
chen sie zusätzlich zum Deutschen sprechen (z. B. wird in unserer Gesell-
schaft das Englische oft noch als „höherwertiger” als z. B. das Türkische
angesehen). Weil Kleinkinder deutlich spüren, ob ihre Sprache abgewertet
oder geschätzt wird, werden mehrsprachige Raschelbande-Kinder nicht
zum Gebrauch des Deutschen gedrängt, sondern die Erzieher*innen er-
muntern die Kinder dazu, die Sprache zu gebrauchen, in der sich das Kind
in dem Moment am wohlsten fühlt.

Der wertschätzende Umgang miteinander erstreckt sich auch auf die ge-
meinsamen Mahlzeiten. Kein Kind soll wegen dem, was es isst, in eine
Schublade gesteckt werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Ernäh-
rungsweise auf religiösen oder sonstigen weltanschaulichen Gründen be-
ruht, Besondere Bedürfnisse einzelner Kinder sollen berücksichtigt wer-
den. Außerdem sollen alle Kinder, unabhängig von dem wirtschaftlichen
Hintergrund ihrer Familie, gleichberechtigt am Kindergartenalltag teilhaben
können. Ein vertrauensvoller Umgang miteinander sorgt dafür, dass das
Thema Armut nicht tabuisiert und keine Familie stigmatisiert wird. Zusätz-
liche Angebote innerhalb unserer Betreuungszeiten sind grundsätzlich für

©

5b

Kategorisierungen vermeiden

Geschlechterrollen hinterfragen

Geschlechtsunabhängige
Kompetenzen

Sichtbarkeit von Diversität im
Kindergartenalltag

Mehrsprachigkeit

Flexibler & situationsorientierter
Gebrauch von Sprache

Ernährung

Sensibilität für Armut

alle Kinder kostenfrei (z. B. Exkursionen ins Theater, in den Zoo). Eine
Teilnahme ist nicht von der Zahlung eines Elternbeitrags abhängig.

Des Weiteren ist sich der Raschelbande e. V. seinem sexualpädagogischen Sexualpädagogische Bildung
Bildungsauftrag bewusst. Kindliche Fragen und Situationen, die im Kinder-

garten aufkommen, werden sexualpädagogisch mit dem Ziel beantwortet,

eine gesunde kindliche Sexualität zu erhalten und eine altersgerechte se-

xuelle Bildung zu vermitteln (vgl. Schutzkonzept Punkt 6). Dies bedarf nicht

zuletzt eines sensiblen und enttabuisierenden Dialogs zwischen den Fami-

lien und dem pädagogischen Personal.

Um Diskriminierung im Kindergartenalltag vorzubeugen bzw. deren Auftre-

ten entgegenzuwirken, sehen wir verschiedene Möglichkeiten und Wege

vor: Damit die Erzieher*innen die verschiedenen Verletzbarkeiten von Kin- Unterschiedliche Verleizbar-
dern berücksichtigen können, geben wir ihnen einen Leitfaden an die Hand, _ e/fen im Blick
welcher einen wertschätzenden Umgang mit Diversität sowie eine beson-

dere Sensibilität für Diskriminierung und somit ein demokratisches Mitei-

nander beschreibt. Darüber hinaus setzen sich die Mitarbeiter*innen inten- Diversitätsreflektierte
siv und reflektiert mit den eigenen Norm- und Wertvorstellungen auseinan- Perspektiven

der. Fortbildungen, Seminare, Supervisionen oder Trainings tragen zum

Aufbau und zur Erhaltung eines stets offenen Blickes bei (vgl. Schutzkon-

zept Punkt 9). .

Grundsätzlich sind wir offen für ein vielfältig zusammengesetztes Team _Vielfältig zusammengeseiztes
(z. B. mehrsprachig, verschiedene religiöse Zugehörigkeiten und sexuelle Team

Orientierungen) in welchem diversitätsreflektierte Perspektivem vorhanden

sind, wodurch Diskriminierungen eher erkannt und beseitigt werden kön-

nen.

6.3 Nachhaltigkeit

Da uns die Zukunft unserer Erde und damit die unserer Kinder und Kindes- yyald als Erlebnis- & Lernort
kinder am Herzen liegt, versuchen wir den Kindergartenalltag möglichst
ressourcenschonend und nachhaltig zu gestalten. Nachhaltigkeit ist bei der
Raschelbande somit eine Selbstverständlichkeit, die bei allen Entschei-
dungsprozessen eine wichtige Rolle einnimmt. Ein Waldkindergarten ist in
vielerlei Hinsicht nachhaltig, da der enge Bezug zur Natur bereits im Grund-
gedanken verankert ist. Die Kinder bewegen sich hauptsächlich im Freien,
der Wald ist ihr Erlebnis- und Lernort, die unmittelbare Auseinandersetzung
mit Flora, Fauna und der Witterung findet jeden Tag statt. Dadurch lernen
die Kinder einen respektvollen Umgang mit der Natur, beobachten den
Wandel der Jahreszeiten und werden für viele Umweltthemen sensibilisiert.

Müll vermeidet die Raschelbande weitgehend. Frei nach dem Motto „We- wMüllvermeidung
niger ist mehr” setzen wir passend dazu auf eine minimalistische Ausstat-
tung, aus hochwertigen, langlebigen Materialien, die langfristig weniger
Müll hinterlassen oder wir setzen auf gebrauchte, gut erhaltene Produkte.

©
ni

Das bedeutet beispielsweise, dass wir auf Mülltüten verzichten und statt-
dessen verschließbare Eimer verwenden. Zudem erhält jedes Kind einen
eigenen „Wetbag” für den Transport nasser/verschmutzter Wäsche. Eine
weitere effektive Möglichkeit Müll zu reduzieren, ist es, Wegwerfprodukte
wie Taschentücher, Küchenpapier usw..durch langlebige, waschbare Pro-
dukte wie Baumwolllappen zu ersetzen. Der Müll, der trotzdem anfällt, wird
selbstverständlich getrennt. Wir prüfen, ob ein Komposthaufen für organi-
schen Müll angelegt werden kann.

Der Bauwagen und der Toilettenwagen mit Komposttoilette sowie alle Aus-
stattungsgegenstände (Anstriche, Möbel etc.) werden aus nachhaltigen
Baustoffen hergestellt, die rezykliert wurden und/oder recycelt/kompostiert
werden können. Sie sind schadstoffarm und sollen möglichst aus loka-
ler/regionaler Produktion stammen. e

Auch beim Thema Ernährung möchten wir Bewusstsein schaffen und einen
Beitrag zum Umweltschutz leisten und setzen daher gezielt auf frisches
Obst und Gemüse aus der Region (Gemüsekiste) und Knabbereien aus
dem Unverpackt-Laden. Zusätzliches Trinkwasser, um die mitgebrachten
Trinkflaschen aufzufüllen, bieten wir aus Glasflaschen an. Unser eigenes
Bio-Gemüsebeet gibt den Kindern zudem die Möglichkeit, ganz praktisch
Nachhaltigkeit zu erleben.

Das Thema Umweltschutz begegnet den Kindern also ganz selbstverständ-
lich jeden Tag im Kindergarten. Es wird darauf geachtet, dass die Erzie-
her*innen umweltbewusstes Handeln vorleben. Fragen werden aufgegrif-
fen und Themen erklärt. Neben diesem täglichen, bewussten Umgang gibt
es kleinere Projekte, z. B. Recycling-Bastelangebote oder das Bauen eines
Insektenhotels, die den Kindern spielerisch Wertschätzung gegenüber der
Natur und den Ressourcen der Erde vermitteln.

6 Wie werden Übergänge der Eingewöhnung
und Schulvorbereitung gestaltet?

Wir streben eine partnerschaftliche und familienergänzende Arbeit mit den
Familien der Kinder an. Daher möchten wir sie bei den wichtigen Übergän-
gen, welche einen Umbruch für die ganze Familie bedeuten, sensibel und
individuell begleiten.

Eine behutsame, individuelle und elternbegleitete Eingewöhnungszeit ist
ausschlaggebend für den Aufbau einer vertrauensvollen und stabilen Bin-
dung zu den Erzieher*innen als neue Bezugspersonen. Der sanfte Über-
gang des Kindes aus dem familiären Umfeld in die Kindertageseinrichtung
ist von großer Bedeutung. Daher sollen die Kinder zunächst von einem EI-
ternteil oder einer anderen primären Bindungsperson in den Waldkinder-
garten begleitet werden. Die Eltern dürfen sich in Absprache mit dem Team
in den Kindergartenalltag einbringen und Aufgaben, wie beispielsweise die

nn

Kompposttoilette

Ernährung

Gemüsebeet

Umweltschutz im Alltag

Projekte

Partnerschaftlich &
familienergänzend

Elternbegleitete
Eingewöhnungszeit

2

Rohkost zum Essen vorbereiten, übernehmen. So sieht das Kind, dass auch
die Eltern einen Platz in dem ihm noch fremden Umfeld haben. Dies er-
leichtert dem Kind, die Erzieher*innen als familienergänzende und -unter-
stützende Bezugsperson anzunehmen. Das Kind gewöhnt sich aktiv ein.

Die Eltern begleiten ihre Kinder in deren Tempo in die neue Umgebung.
Uns ist es sehr wichtig, dass sich das Kind von Anfang an wohl fühlt. Erst
wenn die Erzieher*innen vom Kind als weitere Vertrauenspersonen akzep-
tiert werden und das Kind sich in der neuen Umgebung eingefunden hat,
findet ein erster Trennungsversuch statt. Die Trennungssituation wird
svorab ausführlich von Erzieher*in, Kind und Elternteil durchgesprochen.
Erst zu einem späteren Zeitpunkt findet der Abschied in der Bringphase
statt. Eine Verlangsamung des Eingewöhnungsprozesses sehen wir keines-
falls als Rückschritt an. Wichtig ist vielmehr, dass das Kind sich zu jeder
Zeit sicher fühlt und mit dem aufkommenden Stress umgehen kann. Die
Dauer des Aufenthalts im Waldkindergarten wird individuell gesteigert und
orientiert sich am Wohlbefinden des Kindes. Die gesamte Eingewöhnungs-
zeit über stehen Erzieher*in, Elternteil und Kind in regem Austausch und
arbeiten in enger Kooperation zusammen.

Um den Kindern den Übergang vom Waldkindergarten in die Grundschule
zu erleichtern und unserem gemeinsamen Förder- und Bildungsauftrag
nachzukommen, arbeiten wir in engem Austausch mit Grundschulen zu-
sammen (vgl. Schutzkonzept, Punkt 10). Durch einen gemeinsamen Be-
such der aufnehmenden Grundschule gewinnen die Raschelbande-Kinder
behutsam und im geschützten Rahmen der eigenen Kindergartengruppe
einen ersten Eindruck vom System Schule als solchem sowie vom konkre-
ten Umfeld der jeweiligen Schule.

Eine solide Vorbereitung auf die Schulzeit bietet das freie Spielen im Wald:
Spielerisch werden gleichermaßen (Senso-)Motorik, Ausdauer, Konzentra-
tion und Aufmerksamkeitsspanne gefördert (vgl. Punkt 4.3). Im Waldalltag
lernen die Kinder ihre Bedürfnisse zu achten und erleben dadurch Selbst-
wirksamkeit (vgl. Punkt 4.1). Im täglichen Miteinander lernen die Kinder
Regeln einzuhalten und Verantwortung für sich und andere sowie für das
Ökosystem Wald zu übernehmen (vgl. Punkt 4.2 sowie Schutzkonzept,
Punkte 3.1 und 3.3). So können soziale Beziehungen aufgebaut und ge-
stärkt werden. Des Weiteren entdecken die Kinder in der sich ständig ver-
ändernden Umgebung im Wald ganz automatisch ihre Lust am Lernen.
Neue Herausförderungen regen stets die angeborene Neugierde der Wald-
kinder an (vgl. Punkt 4.1). Durch das gemeinschaftliche Lösen der vielen
Rätsel, die der Wald bereithält, üben die Kinder sich in Teamfähigkeit und
entwickeln in besonderem Maße ihre Sprachfähigkeiten weiter (vgl. Punkt
4.4). Auch werden durch die Bastel- und Werkangebote die feinmotori-
schen Fertigkeiten der Kinder intensiv geübt. Darüber hinaus bieten die Er-
zieher*innen ein spezielles Angebot zur Vorbereitung auf die Schule an.
Darunter fallen z. B. kleinere naturwissenschaftliche Experimente/Projekte

O)
2)

Das Kind gewöhnt
sich aktiv ein

Vertrauen

Sicherheit &
Stressabbau

Enge Kooperation
mit den Familien

Vom Waldkindergarten
in die Grundschule

Freispiel als grundlegende Vor-
bereitung

Selbstwirksamkeit

Lust am Lernen

Feinmotorik

Vorschulaktivitäten

oder das Arbeiten mit Material zur Förderung geometrischen Denkens. Au-
ßerdem machen die Kinder im Spiel „Schule” auch erste Erfahrungen mit
der Welt der Schriftsprache und Zahlen.

7 Welche Aufgaben übernehmen die Raschel-
bande-Eltern?

Für eine Elterninitiative ist das Engagement der Eltern entscheidend. Wich-
tig ist für uns eine freundliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit
den Eltern, damit das Miteinander und die Erziehungspartnerschaft gut ge-
lingen kann. Die Erzieher*innen nehmen eine familienergänzende und -un-
terstützende Rolle ein und erkennen die Familie als erste und wichtigste
Bindungs-, Bildungs- und Erziehungsinstanz an. Mögliche Beschwerden
seitens der Eltern begreift der Raschelbande e. V. als Anlass zur Selbstre-
flexion.

Mindestens einmal jährlich beruft der Träger die Elternversammlung, be-
stehend aus den Eltern der Raschelbande-Kinder, ein und informiert über
personelle Veränderungen sowie pädagogische und konzeptionelle Ange-
legenheiten sowie die angebotenen Öffnungs- und Betreuungszeiten.

Der Rat der Kindertageseinrichtung, bestehend aus Vertreter*innen des
Trägers und des Personals, berät beispielsweise über die Grundsätze der
Erziehungs- und Bildungsarbeit und vereinbart Kriterien für die Aufnahme
von Kindern in die Einrichtung.

Zusätzlich zu den „Tür- und Angelgesprächen“ in der Bring- und Abholzeit,
finden mindestens einmal im Jahr Elterngespräche statt, um sich z. B. über
die individuelle Entwicklung der Kinder auszutauschen. Zudem finden re-
gelmäßig Elternabende statt.

Damit ein reibungsloser Alltag gelingen kann, ist es wichtig, dass Eltern im
Wechsel kleinere Aufgaben und Dienste übernehmen. Es wird also erwar-
tet, dass Eltern bereit sind, sich für den Kindergarten zu engagieren. So
wird es beispielsweise einen Wäschedienst (einmal die Woche wäscht eine
Familie im Wechsel die Kindergartenwäsche) und einen Wasserdienst ge-
ben.

Zudem bedarf es einer besonders engen Zusammenarbeit mit Eltern von
Kindern mit erhöhtem Förderbedarf. In Zusammenarbeit mit Theräpeut*in-
nen setzen wir uns dafür ein, dass Eltern von Kindern, denen eine Behin-
derung droht, gut beraten werden.

Vo

Sprachentwicklung

Erziehungspartnerschaft

Elternversammlung

Rat der Kindertages-
einrichtung

Entwicklungsgespräche
& Elternabende

Elternengagement

Beratung bei besonderem
Förderbedarf

19

8 Was bedeutet Qualitätssicherung für den Ra-
schelbande e. V.?

Der Raschelbande e. V. bemüht sich kontinuierlich darum, eine hohe Qua-
lität in der pädagogischen Arbeit mit den Kindern, in der pädagogischen
Arbeit des Teams und in der Elternarbeit zu gewährleisten und diese zu
verbessern. In unserem Qualitätsentwicklungsprozess folgen wir den Emp-
fehlungen des LVR-Landesjugendamtes zur Qualitätsentwicklung für Kin-
dertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen.

Uns liegt Transparenz besonders am Herzen. Die Eltern erhalten neben
kurzen Gesprächen in der Bring- und Abholzeit regelmäßig Bericht über das
Gruppengeschehen, neue Projekte, aber auch über Schwierigkeiten inner-
halb der Einrichtung. Dazu werden Aushänge am Bauwagen gemacht und
einzelne Themen auf den Elternabenden aufgegriffen.

Das pädagogische Team trifft sich wöchentlich zu Teamgesprächen, um
eine wertvolle pädagogische Arbeit zum Wohle der Kinder zu gewährleisten
(vgl. Schutzkonzept Punkt 4.2). Zudem bilden sich die Erzieher*innen stetig
weiter und nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil (vgl. Schutzkonzept
Punkt 9). {

Besprechungen aktueller Anliegen, Formulierungen neuer Ziele und ge-
zielte Qualitätsmanagementgespräche finden in regelmäßigen Vorstands-
sitzungen statt.

Unser Konzept wird stetig evaluiert und weiterentwickelt. Am speziell dafür
vorgesehenen Konzeptionstag, der jährlich stattfindet, werden einzelne
Punkte überarbeitet und angepasst oder neu hinzugefügt.

Wir streben außerdem die Zusammenarbeit und den Austausch mit ande-
ren Wald- und Naturkindergärten in der Umgebung und Mitgliedschaften
im Paritätischen Wohlfahrtsverband und im Landesverband der Waldkin-
dergärten Nordrhein-Westfalen an (vgl. Schutzkonzept Punkt 10).

Ein interdisziplinärer Austausch wird bei Bedarf und aufkommenden Fragen
ebenfalls in Anspruch genommen.

7

Qualitätsentwicklungs-
prozess

Transparenz

Teamgespräche

Fortbildungen

Vorstandssitzungen
Konzeptionstag

Kooperationen

Interdisziplinärer
Austausch

20

9 Literatur
Bücher

Hüther, Gerald/ Renz-Polster, Herbert (2013): Wie Kinder heute wachsen -
Natur als Entwicklungsraum. Weinheim: beltz Verlag.

Juul, Jesper (2018): Dein kompetentes Kind: Auf dem Weg zu einer neuen
Wertgrundlage für die ganze Familie. 15. Auflage. Reinbek bei Hamburg:
Rowohlt-Taschenbuch-Verlag.

Madubuko, Nkechi (2020): Empowerment als Egg: 3. Auf-
lage. Münster: UNRAST-Verlag.

Rosenberg, Marshall B. (2016): Gewaltfreie Kommunikation. Eine Sprache
des Lebens. 12. Auflage. Paderborn: Junfermann Verlag GmbH.

Wild, Rebeca (2015): Sein zum Erziehen. Mit Kindern leben lernen. 5. Auf-
lage. Weinheim: beltz Verlag.

Artikel

Kong, Gabriele (2019): Armutssensibles Handeln in der Kita. In: Fachzeit-
schrift Welt des Kindes 1/2019, S. 16-19.

Wagner, Petra (2020): Für alle heißt für alle - ohne Diskriminierung! Inklu-
sion in der Kitapraxis mit dem Ansatz der Vorurteilsbewussten Bildung und
Erziehung. Online verfügbar unter: https:/lsituationsansatz.de/wp-con-
tent/uploads/2020/12/Wagner_fK_4-2020_aktuell.pdf (zuletzt geprüft am
10.06.2021).

Wagner, Petra (2020): Was Demokratie mit Vielfalt und Schutz vor Diskri-
minierung zu tun hat. In: Wamiki. Das pädagogische Fachmagazin, 2/2020,
S. 28-35.

Sonstiges S

LVR-Landesjugendamt Rheinland/LWL-Landesjugendamt Westfalen
(2020): AN ALLE DENKEN - Empfehlung zur Erstellung einer Inklusionspä-
dagogischen Konzeption. Köln/Münster. Online verfügbar unter:
https://publi.ivr.de/publi/PDF/899-20_1797-An-alle-Denken-barrierefrei-
bereinigt2.pdf (zuletzt geprüft am 06.06.2021).

21

ul

Beratungsverlauf (2)

24.01.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.01.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4411/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.01.2022
Erstellt
21.12.2021 13:58