3879/2023
Verwendung von Einnahmen aus der Stellplatzsatzung im Stadtbezirk Ehrenfeld
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2769 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/62/620/3 Vorlagen-Nummer 3879/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 27.11.2023 Verwendung von Einnahmen aus der Stellplatzsatzung im Stadtbezirk Ehrenfeld Anfrage der SPD-Fraktion, AN/2063/2023 Die SPD-Fraktion fragt: 1. Wie hoch sind die im Stadtbezirk Ehrenfeld eingenommenen Beträge seit in Kraft tre- ten der Stellplatzsatzung? 2. Für welche Maßnahmen im Stadtbezirk Ehrenfeld wurden Mittel aus der Stellplatzsat- zung verwendet? 3. Für welche Maßnahmen im Stadtbezirk Ehrenfeld ist die Verwendung von Mitteln aus der Stellplatzsatzung beabsichtigt? 4. Werden diese Einnahmen und Ausgaben im Haushalt der Stadt Köln als konsumtive oder investive Mittel dargestellt? Antwort der Verwaltung: Zu 1.: Die Einnahmen aus den Stellplatzablösemitteln werden jährlich erfasst. Im Stadtbezirk Ehren- feld wurde im Jahr 2022 ein Einnahmesoll in Höhe von 108.500 € verbucht. Da die Stellplatz- satzung erst am 22.06.2022 in Kraft getreten ist, sind diese Einnahmen noch auf der Grund- lage der Satzung der Stadt Köln über die Festlegung des Geldbetrages je Stellplatz (Ablöse- satzung) vom 09.11.2001 zum Soll gestellt worden. Zu 2.: Da die Stellplatzsatzung erst am 22.06.2022 in Kraft getreten ist, sind für die bisher im Stadt- bezirk Ehrenfeld realisierten Maßnahmen, zu denen die zuletzt gebaute Fuß- und Radwegbrü- cke über die Weinsbergstraße gehört, auf der Grundlage der Ablösesatzung vom 09.11.2001 vereinnahmte Mittel verwendet worden. Wegen näherer Einzelheiten wird auf die im Jahr 2022 an den Verkehrsausschuss und an die Bezirksvertretungen gerichtete Mitteilung, Vorla- gen-Nummer 0246/2022, verwiesen. Zu 3.: Entsprechend der Beschlussvorlage zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.03.2021, Vorlagen-Nummer 3725/2020, werden Stellplatzablösemittel in Höhe von 150.000 Euro für die 2 Einrichtung erster Standorte für ein Fahrradverleihsystem verwendet. Gemäß Anlage 2 wer- den im Stadtbezirk Ehrenfeld verschiedene Standorte berücksichtigt. Im Rahmen der Maßnahmenpakete „Förderung des Fahrradparkens“ und „Bauliche Verbes- serungen Velorouten/Radwegenetz“ werden bis zu der Ausschöpfung der vom Verkehrsaus- schuss genehmigten Mittel Fahrradstellplätze eingerichtet und kleinere bauliche Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt. Hierbei werden auch Maßnahmen im Stadtbezirk Ehrenfeld ausgeführt. Zu 4.: Die Einnahmen werden investiv vereinnahmt. Die Verwendungsbuchung für die Fuß- und Radwegbrücke über die Weinsbergstraße findet investiv statt. Die Verwendungsbuchungen für die unter Punkt 3. aufgeführten Maßnahmen finden konsumtiv statt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3879/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.11.2023
- Erstellt
- 22.11.2023 13:29