2655/2020
Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 Äußerer Grüngürte
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 20_Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung
4247 Zeichen
Gerd Bermbach Landschaftsarchitekt BDLA/AK NW Park am Bahnhof Belvedere Eingriffsbilanzierung 13. Juni 2019 Code (Froelich + Sporbeck) Biotoptyp Natürlich-keitWiederher-stellbarkeitGefähr-dungsgradReifegradDiversitätHäufigkeitSummeFläche (m²)Ökol.Wert AUSGANGSZUSTAND VORPLATZ HM 52 Öffentl. Grünflächen u. Anlagen - Ziergesträuch - Felsenbirnen/ Hartriegel/Flachwachs. Eiben 1 2 1 2 2 1 9 125 1.125 HJ 5 Gärten ohne oder mit geringem Gehölzbestand Bodendecker u. Stauden 2 2 1 2 2 2 11 20 220 HJ 5 Gärten ohne oder mit geringem Gehölzbestand Boden, spärlich bewachsen bis vegetationslos 1 1 1 1 1 1 6 75 450 HY 1 Wege, versiegelt Natursteinpflaster 0 0 0 0 0 0 0 0 0 HY 1 Wege, versiegelt Betonplatten, -pflaster, Asphalt 0 0 0 0 0 0 0 270 0 HN1 Bebauung Pavillon u. Sitzblöcke 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt Vorplatz 490 1.795 GARTEN - PLATANENKARREE BF 31 Baumgruppen mit überwiegend standorttypischen Gehölzen mit höchstens geringem Baumholz (bis 30 Jahre) ( Fläche = Kronenbereich) Hainbuchen-Gruppe (4 St: Stammdurchmesser: 21/21/25/35) am Zugangsturm u. eine abgängige Eberesche 2 2 2 3 2 1 12 88 1.056 BF31 dito an nördl. Grundstücksgrenze, aber nicht betroffen 2 2 2 3 2 1 12 44 528 HM 52 Öffentl. Grünflächen u. Anlagen - Ziergesträuch Eibe, Kirschlorbeer 1 2 1 2 2 1 9 37 333 B3 Intensiv geschnittene Hecken aus überwiegend lebensraumtypischen Gehölzen - Hainbuchen 2 2 1 3 2 1 11 0 0 HJ 5 Gärten ohne oder mit geringem Gehölzbestand Bodendecker u. Stauden 2 2 1 2 2 2 11 0 0 HJ 5 Gärten ohne oder mit geringem Gehölzbestand Boden, spärlich bewachsen bis vegetationslos 1 1 1 1 1 1 6 422 2.532 HY 2 Wege, unbefestigt oder geschottert Wassergebundene Decke u. Kiesflächen1 0 0 0 1 1 3 0 0 HY 1 Betonplatten am Gebäude 0 0 0 0 0 0 0 63 0 HY 1 Weg aus Betonwerkstein 0 0 0 0 0 0 0 0 0 HY 1 Natursteinpflaster am Zugangsturm u. Pflasterrinne 0 0 0 0 0 0 0 0 0 HY 1 Schuppen/Garage 0 0 0 0 0 0 0 85 0 HN1 Bahnhofsgebäude u. Zugangsturm 0 0 0 0 0 0 0 185 0 HN1 Pergola 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt Garten 924 4.449 Gesamt Vorplatz und Garten 1.414 6.244 Gerd Bermbach Landschaftsarchitekt BDLA/AK NW Park am Bahnhof Belvedere Eingriffsbilanzierung 13. Juni 2019 Code (Froelich + Spor- beck) Biotoptyp Natürlich-keitWiederher-stellbarkeitGefähr-dungsgradReifegradDiversitätHäufigkeitSummeFläche (m²)Ökol.Wert PLANUNG VORPLATZ HM 52 Öffentl. Grünflächen u. Anlagen - Ziergesträuch - Felsenbirnen/ Hartriegel/Flachwachs. Eiben 1 2 1 2 2 1 9 180 1.620 HJ 5 Gärten ohne oder mit geringem Gehölzbestand Bodendecker u. Stauden 2 2 1 2 2 2 11 60 660 HJ 5 Gärten ohne oder mit geringem Gehölzbestand Verdichteter Boden, spärlich bewachsen bis vegetationslos 1 1 1 1 1 1 6 0 0 HY 1 Wege, versiegelt Natursteinpflaster 0 0 0 0 0 0 0 230 0 HY 1 Wege, versiegelt Betonplatten, -pflaster, Asphalt 0 0 0 0 0 0 0 0 0 HN1 Bebauung Pavillon u. Sitzblöcke 0 0 0 0 0 0 0 20 0 Gesamt Vorplatz 490 2.280 GARTEN BF 31 Baumgruppen mit überwiegend standorttypischen Gehölzen mit höchstens geringem Baumholz (bis 30 Jahre) ( Fläche = Kronenbereich) Hainbuchen-Gruppe (4 St: Stammdurchmesser: 21/21/25/35) am Zugangsturm u. eine abgängige Eberesche 2 2 2 3 2 1 12 0 0 BF31 dito an nördl. Grundstücksgrenze, aber nicht betroffen 2 2 2 3 2 1 12 44 528 HM 52 Öffentl. Grünflächen u. Anlagen - Ziergesträuch Eibe, Kirschlorbeer 1 2 1 2 2 1 9 31 279 B3 Intensiv geschnittene Hecken aus überwiegend lebensraumtypischen Gehölzen - Hainbuchen 2 2 1 3 2 1 11 18 198 HJ 5 Gärten ohne oder mit geringem Gehölzbestand Bodendecker u. Stauden 2 2 1 2 2 2 11 147 1.617 HJ 5 Gärten ohne oder mit geringem Gehölzbestand Verdichteter Boden, spärlich bewachsen bis vegetationslos 1 1 1 1 1 1 6 0 0 HY 2 Wege, unbefestigt oder geschottert Wassergebundene Decke u. Kiesflächen1 0 0 0 1 1 3 198 594 HY 1 Betonplatten am Gebäude 0 0 0 0 0 0 0 0 0 HY 1 Weg aus Betonwerkstein 0 0 0 0 0 0 0 135 0 HY 1 Natursteinpflaster am Zugangsturm u. Pflasterrinne 0 0 0 0 0 0 0 51 0 HN 1 Schuppen/Garage 0 0 0 0 0 0 0 0 0 HN1 Bahnhofsgebäude u. Zugangsturm 0 0 0 0 0 0 0 255 0 HN1 Pergola 0 0 0 0 0 0 0 45 0 Gesamt Garten 924 3.216 Gesamt Vorplatz und Garten 1.414 5.496 Ökologische Wertigkeit Planung 5.496 Bilanzdefizit -748 Ökologische Wertigkeit Ausgangszustand 6.244
Anlage 03_Ansicht Ost
559 Zeichen
UNTERSCHRIFT TEL.: (0221) 949836-17 FAX.: (0221) 949836-6 UNTERSCHRIFT ARCHITEKT BEL GENEHMIGUNGS- PLANUNG STEFAN ZELTWANGER BELVEDERESTR. 60 50933 KÖLN BAUHERR NEU UMBAU UND ERWEITERUNG DES DENKMALGESCHÜTZTEN BAHNHOFS BELVEDERE ZU EINER ÖFFENTLICHEN BEGEGNUNGSSTÄTTE PLANNUMMER DATEINAME A3 FÖRDERKREIS BAHNHOF BELVEDERE E.V. RICHARD-WAGNER- STR.27 50859 KÖLN LEGENDE STAHLBETON MAUERWERK GK-WAND MÖRTEL ESTRICH ERDREICH HOLZ BRÜSTUNGSHÖHEBRH BRH ABBRUCH BESTAND ±0,00±0,00 -3,27 +3,945 +8,385 +7,805 +3,485 BEL.A.4.3.01 CB BELA4301 ANSICHT OST 1:10003.09.18
Anlage 16_Schreiben an HNB_Kommentierung Stellungnahme NABU
10581 Zeichen
&,
Die Oberbürgermeisterin $ Stadt Köln
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Auskunft Frau Pniewski, Zimmer 08F61
Telefon 0221 221-24161, Telefax 0221 221-24686
| E-Mail umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt WWW. |
57 Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Internet !stact-Koeln:da
Sprechzeiten
Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr
Bezirksregierung Köln Di. 08.00 - 18.00 Uhr
Dez. 51 Mi. u. Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Frau von Andrian-Werburg und nach besonderer Vereinbarung
Zeughausstraße 2 - 10 et a et 5
50667 Köl adtbahn Linien 1, 3, 4,
Kol Bus Linien 150, 153, 156
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und
Fernverkehr
Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum
571/13/4.3/2019-61 16.04.2020
Bauvorhaben Belvedere Straße 147: Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten
Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte im geschützten Land-
schaftsbestandteil LB 3.04 - Beteiligung der Naturschutzverbände im landschafts-
rechtlichen Befreiungsverfahren nach $ 67 BNatSchG
hier: Erwiderung der UNB Köln zur Stellungnahme des NABU Landesverbandes vom
15.03.2020
Sehr geehrte Frau von Andrian-Werburg,
im Rahmen des o.g. Befreiungsverfahrens habe ich die Naturschutzvereinigungen auf Ihre
Aufforderung hin im Februar dieses Jahres beteiligt. Herr Risch vom NABU Stadtverband
Köln hat mit Schreiben vom 15.03.2020 im Namen und in Vollmacht des NABU Landesver-
bandes NRW hierauf reagiert.
Nachfolgend nehme ich in meinem Schreiben und der dazugehörigen Anlage Stellung zu
den Ausführungen des Herrn Risch.
Zur Vollständigkeit der Unterlagen
Der NABU bemängelt in seiner Stellungnahme schwerpunktmäßig, dass die eingereichten
Unterlagen zur Bewertung des Vorgangs nicht ausreichend gewesen wären.
Da den Naturschutzvereinigungen gemäß $ 67 Abs. 2 Satz 3 LNatSchG dieselben Unterla-
gen vorzulegen sind, die auch den Naturschutzbehörden zur Stellungnahme übersandt wer-
den, habe ich den Vereinigungen die Unterlagen zugesendet, die der Vorhabenträger bei mir
als UNB eingereicht hatte.
Die im Rahmen des Befreiungsverfahrens erarbeiteten Unterlagen zur Beiratsbeteiligung und
zur Beteiligung des zuständigen Ratsausschusses habe ich nicht weitergeleitet, da es sich
um meinerseits erarbeitete Unterlagen handelte, die bei Bedarf für jedermann öffentlich zu-
gänglich sind.
{'2
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0
Die Oberbürgermeisterin
Seite 2
Stadt Köln
Zu den Einwendungen
Im Ergebnis konnte ich dem Schreiben des NABU keine weiteren, dem Vorhaben entgegen-
stehende Gesichtspunkte entnehmen, die nicht bereits zum Zeitpunkt der Beiratsbeteiligung
vorlagen.
Die beigefügte Anlage geht detaillierter auf die Einwendungen des NABU Landesverbandes
ein.
Bei Ihrer Entscheidung bitte ich zu berücksichtigen, dass es sich um ein Kooperationsprojekt
von Kommune und Ehrenamt zur Erhaltung und Nutzung eines singulären Bau- und Garten-
denkmals der Industriekultur (ältester erhaltener Bahnhof Kontinentaleuropas) auf der Basis
eines Ratsbeschlusses handelt.
Mit freundti Grüßen
Im Auftr: g
XL udn
Konrad Peschen
Anlage
Stellungnahme zu den Einwendungen des NABU Landesverbandes
Anlage
Stellungnahme zu den Einwendungen des NABU Landesverbandes
Zur Vollständigkeit der Unterlagen
Der Einwand, dass die Unterlagen aus dem Baugenehmigungsverfahren zum 1. Bauab-
schnitt nicht vorgelegt wurden, resultiert aus dem Umstand, dass es sich bei dem Baugeneh-
migungsverfahren zum 1. Bauabschnitt um ein eigenständiges, bereits abgeschlossenes
Verfahren handelte und dieses somit nicht Bestandteil des hier in Rede stehenden Verfah-
rens ist.
Anzumerken ist zudem, dass im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zum 1. Bauab-
schnitt ein Befreiungsverfahren durchgeführt wurde, so dass auch zu diesem Verfahren die
Unterlagen durch die Beiratsbeteiligung öffentlich zugängig waren. Da sich dieses Vorhaben
ausschließlich im Baukörper erstreckt und die zur Beurteilung des Vorhabens dazu im Vor-
feld durchgeführten Wurzelsuchschachtungen keine Beeinträchtigungen der Platanen erwar-
ten ließen, wurde eine Befreiung dazu erteilt.
Bei den vom NABU bemängelten fehlenden Unterlagen handelt es sich außer bei der Ein-
griffs- / Ausgleichsbilanzierung um Unterlagen zu Ausführungsplanungen, die i.d.R. weder in
den Bauantragsunterlagen noch in Grünplanungen in Form von Eingriffs-/ Ausgleichsbilan-
zierungen, Bestands- und Konfliktplänen, Landschaftspflegerischen Begleitplänen enthalten
sind. Erst in den entsprechenden Genehmigungen werden bei großen Vorhaben die Vorlage
und Abstimmung von Detailplanungen mit den zuständigen Genehmigungsbehörden als Auf-
lagen formuliert, bei kleinen Vorhaben werden konkrete Auflagen dagegen direkt festgesetzt.
Eingriffs- Ausgleichsbewertung
Für die Sanierung und Umgestaltung des Bahnhofs Belvederes wurde für den Bereich des
tatsächlichen Bauvorhabens eine Ausgleichsbilanzierung und auch ein Bestands- und Kon-
fliktplan vorgelegt; beide waren Bestandteil der Bauantragsunterlagen.
Die Parknutzung und somit die Bewertung der daraus zu erwartenden Eingriffserheblichkeit
wurde vom Baugenehmigungsverfahren abgekoppelt. Die Trennung wurde zur Beschleuni-
gung des Genehmigungsverfahrens für das reine Bauvorhaben vorgenommen, um eine dro-
hende Streichung von Fördergeldern abzuwenden.
In einem dritten Verfahren ist es geplant, die zukünftige Gartennutzung natur- und arten-
schutzverträglich zu genehmigen. Hierzu ist eine erneute Verbandsbeteiligung geplant.
Schutzausweisung / Beeinträchtigung des Schutzzwecks
Bahnhofsgebäude und Parkreste Belvedere sind seit 1991 über den Landschaftsplan der
Stadt Köln naturschutzrechtlich als geschützter Landschaftsbestandteil LB 3.04 unter Schutz
gestellt.
Durch die Unterschutzstellung über den Landschaftsplan wurde die vom NABU zitierte, vor
der Rechtskraft des Landschaftsplans bestehende Ordnungsbehördliche Verordnung zum
Schutz der vor Ort vorhandenen Platanen aufgehoben.
Somit begründet sich der Schutzzweck für den geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.04
gemäß Landschaftsplan in
- der Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes durch Erhaltung gut
strukturierter Lebensräume für Pflanzen und Tiere,
- der Belebung und Pflege des Landschaftsbildes durch Erhaltung der Ensemble-
wirkung von Villa und alter Baumgruppe,
- der Abwehr schädlicher Einwirkungen.
Demzufolge ist die Grundlage zur Beurteilung der Beeinträchtigung des Schutzgebietes
durch das geplante Vorhaben nicht die außer Kraft getretene Ordnungsbehördliche Verord-
nung, sondern der im Landschaftsplan genannte Schutzzweck des geschützten LB’s 3.04.
Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes des geschützten Landschaftsbestandteiles wird
äußerst geringfügig beeinträchtigt, da das geplante Vorhaben nicht in gut strukturierte Le-
bensräume für Pflanzen und Tiere eingreift, sondern in Einzelgehölze. Gut strukturierte Le-
bensräume für Pflanzen und Tiere befinden sich insbesondere westlich der Waldschule, in
dem größeren der zwei Teilbereiche des LB 3.04.
Eine Beeinträchtigung des Schutzgebietes erfolgt dagegen durch die Rodung von Einzelge-
hölzen, die im Verhältnis zum gesamten LB und der zu erhaltenden Platanen als geringfügig
betrachtet werden kann, da der gesamte Park Belvedere nur einen sehr geringen Teil des
gesamten Landschaftsbestandteils einnimmt und die Baumfällungen vor Ort kompensiert
werden können.
Zum anderen erfolgen durch das Vorhaben Eingriffe in das Wurzelwerk der Platanen, die ge-
mäß Gutachteraussagen keine nennenswerten Beeinträchtigungen auf die Platanen besitzen
und somit den Erhaltungszustand der Platanen nicht signifikant verschlechtern.
Zu berücksichtigen ist hier, dass Mittel- und Grobwurzeln für die Statik, Feinwurzeln dagegen
für die Versorgung des Baumes mit Wasser und Nährstoffen verantwortlich sind.
Bei der Entnahme der Starkwurzeln wurde eindeutig festgestellt, dass diese die Standsicher-
heit der Platanen nicht gefährdet!
Da das neu geplante Zugangsbauwerk auf bereits versiegelten Flächen des ehemaligen Lat-
rinenhauses des Bahnhofgebäudes positioniert wird und die geplante Wegeführung im In-
nenbereich der Kronentraufen geplant ist, die Bäume versorgenden Feinwurzeln sich jedoch
am Rand der Kronentraufen befinden, werden die Platanen allenfalls gering beeinträchtigt.
Hinzu kommen wurzelschützende technische Maßnahmen bei den Bauausführungen und
Bodenverbesserungsmaßnahmen zur Belüftung der Kronentraufbereiche, die zu einer
Standortverbesserung führen werden. Selbst die Beeinträchtigungen der Platanen, die dem
regulären Baumschutz im geschützten Landschaftsbestandteil unterliegen, werden im Be-
reich des Wegebaus, des neuen Zugangsbauwerkes sowie der Neuunterkellerung durch Ma-
terialwahl und spezieller Ausbauart auf ein für den Erhaltungszustand unschädliches Maß
begrenzt bzw. reduziert.
Die Standortbedingungen für die Platanen werden durch die spezielle Ausbauart und Maß-
nahmen zur Bodenverbesserung sogar verbessert.
Auch dem Schutzzweck „Belebung und Pflege des Landschaftsbildes“ durch Erhaltung der
Ensemblewirkung von Bahnhofsgebäude und der im Kronenbereich zusammengewachse-
nen alten Platanengruppe aus ehemals 7 Platanen steht das Vorhaben nicht entgegen, da
die Platanen in Gänze erhalten werden und somit das Gesamtbild nicht gestört wird.
Das geplante Vorhaben verursacht nur geringe schädliche Einwirkungen auf Natur und
Landschaft, da die Leistungsfähigkeit des gesamten, großflächigen Gebietes des LB 3.04
nicht beeinträchtigt wird.
Eingriff in die Bäume / Baumwurzeln
Ergänzend zum vorherigen Text ist hierzu anzumerken, dass die vom NABU getroffenen
Aussagen über unzureichende Wurzelschürfe im Vorfeld der Baumaßnahmen zum damali-
gen Zeitpunkt vollkommen ausreichend waren. Die Erkenntnisse, die während der Baumaß-
nahmen über das Wurzelwachstum erzielt wurden, konnten im Vorfeld nicht erkannt werden,
da die Wurzeln ein atypisches Wachstum aufweisen.
Vor dem Hintergrund der (nicht erwarteten) Wurzelfunde wurde im Rahmen der auf Grund
der Baugenehmigung für den 1. Bauabschnitt getätigten Bauausführung umgehend eine
ökologische Baubegleitung beauftragt, die vor Ort bei Eingriffen in die Wurzeln sofort Ent-
scheidungen trifft, ob diese baumverträglich sind oder nicht getätigt werden dürfen.
Anlage 13_Beschlussvorlage AUG_Sitzung 10-10-2019
16304 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 2973/2019 Freigabedatum 26.09.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln-Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 "Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf" hier: Widerspruchsverfahren nach § 75 LNatSchG i.V.m. § 67 BNatSchG Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Grün hält den Widerspruch des Beirates bei der Unteren Natur- schutzbehörde für unberechtigt und stimmt einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 LNatSchG NW mit der Folge zu, dass die Untere Na- turschutzbehörde den Vorgang der Bezirksregierung Köln, Höhere Naturschutzbehörde, zur ab- schließenden Entscheidung vorzulegen hat. Alternative: Der Ausschuss für Umwelt und Grün hält den Widerspruch des Beirats bei der Unteren Naturschutz- behörde für berechtigt und lehnt die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 LNatSchG NW mit der Folge ab, dass die Untere Naturschutzbe- hörde den Befreiungsantrag ablehnen muss. Ausschuss für Umwelt und Grün 10.10.2019 2 Begründung: Zum Vorhaben Der in 1839 erbaute Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf soll saniert und als öffentliche Begeg- nungsstätte für Kultur, Bildung und Feste genutzt werden. Zum Bahnhofsgebäude gehört ein ca. 5300 qm großer Landschaftspark. Der Bahnhof mit dem Landschaftspark liegt im geschützten Land- schaftsbestandteil LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf" und im Landschaftsschutzgebiet L11 „Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf" (Anlage 2). Zur Umsetzung des Projektes hat sich ein Förderverein gegründet, der das städtische Gebäude über einen Erbbaurechtsvertrag von der Stadt Köln gepachtet hat und als Antragsteller fungiert. Antrag auf Teilbaugenehmigung zur Sicherung der Bestandsfundamente In einem ersten Schritt wurden die Sicherung der Bestandsfundamente, die Erweiterung der Unterkel- lerung, eine Tieferlegung vereinzelter Kellerräume sowie der Einbau einer Treppe zwischen Keller und Erdgeschoss unter Beteiligung und Zustimmung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehör- de über eine Teilbaugenehmigung in 2018 zugelassen. Antrag auf abschließende Baugenehmigung Der aktuelle Bauantrag sieht für das zweigeschossige Bestandsgebäude im Erdgeschoss sowie den angrenzenden Wintergarten eine Nutzung als Foyer, Aufbereitungsküche für das Catering einer Sai- songastronomie, multifunktionalen Seminarraum sowie als Ausstellungsraum vor. Das Obergeschoss soll als abgeschlossene Etage mit insgesamt drei Räumen für Bürger- und Kultur- veranstaltungen, Workshops sowie als Festraum für private Feiern und Meetings genutzt werden. Um das Gebäude einer öffentlichen Nutzung zuzuführen, werden ein zweiter Rettungsweg sowie bar- rierefreie Zugänge erforderlich. Hierfür soll in einem Abstand von ca. 5 m zum bestehenden Gebäude ein ca. 5,75 x 6 m großer Erschließungsturm mit Fahrstuhl und Treppe an der Nordseite des Gebäu- des neu errichtet werden. Es ist geplant, den Turm mit drei geschlossenen Seitenwänden und einer Glaswand mit vertikalen Lamellen zu errichten. Eine oberirdische Verbindung des Erschließungs- turms mit dem bestehenden Bahnhofsgebäude erfolgt als Glasübergang mit vertikalen Lamellen im 1. Obergeschoss (Anlage 3). Die ebenerdige Erschließung des Gebäudes soll beidseitig über einen symmetrisch geplanten, ca. 1,5 m breiten, barrierefreien Weg aus großformatigen Steinplatten erfolgen (Anlagen 4 und 5). Die befestigte Fläche auf der Ostseite des Gebäudes (Landschaftsschutzgebiet) ist im Sommer als Bereich für Außengastronomie mit einem Ausschankpavillon, in Anlehnung an die historische Nut- zung, vorgesehen. Die Ableitung der Dachwässer soll über offene Rigolen beidseitig in den hinteren Parkbereich erfol- gen und dort versickert werden. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme sollen die westlich des Gebäudes vorhandenen Garagen ab- gerissen werden. Sie werden während der Baumaßnahmen noch als verschließbarer Lagerraum ge- nutzt. Das in eine Platane eingewachsene Mauerteilstück der Garage wird im Rahmen des Erforderli- chen erhalten, der Rest in diesem Bereich händisch abgetragen. Erhalt der Platanen Im Rahmen der Vorhabenabstimmungen stand die Frage im Raum, ob zur schadlosen Sanierung und dem zukünftigen Erhalt des Baudenkmals die großen, alten Platanen erhalten werden können. Zur Klärung wurden mehrere Gutachten erstellt sowie Suchgräben ausgeschachtet. Man kam zu dem Ergebnis, dass die unter dem Wintergarten vorhandenen, statisch relevanten Wurzeln durch techni- sche Lösungen erhalten und in das Bauwerk integriert werden können, wodurch der Erhalt der Bäu- 3 me ermöglicht wird. Die Anlage 6 zeigt im Detail die Umsetzung der Forderungen des Gutachters Dr. Heidger. Erfordernis eines landschaftsrechtlichen Befreiungsverfahrens Das gesamte Ensemble steht unter Denkmalschutz und ist Bestandteil des geschützten Landschafts- bestandteils LB 3.04 „Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Mün- gersdorf“. Die Ostseite des Gebäudes stellt die Grenze zum Landschaftsschutzgebiet L11 „Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ dar. Der geschützte Landschaftsbestandteil LB 3.04 wird unter anderem festgesetzt: - zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts durch Erhaltung gut strukturierter Lebensräume für Pflanzen und Tiere, - zur Belebung und Pflege des Landschaftsbildes durch Erhaltung der Ensemblewirkung von Villa und alter Baumgruppe. Das Landschaftsschutzgebiet L 11 wird u.a. festgesetzt: - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere durch Sicherung eines Verbundsystems reich strukturierter und naturnah entwickelter Land- schaftsteile sowie stadtklimatisch wichtiger Ausgleichsräume und Durchlüftungszonen. Neben dem o.g. Schutzzweck enthält der Landschaftsplan darüber hinaus eine Vielzahl von Ge- und Verbotstatbeständen. Die Umsetzung des Vorhabens würde mehrere dieser Verbote verwirklichen, so dass ein naturschutz- rechtliches Befreiungsverfahren gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz erforderlich wird, in dem der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beteiligt und sein Votum zur beabsichtigten Befreiung abgeben muss. Eingriffsregelung: Zur Vermeidung von Schäden wurde ein Baustelleneinrichtungsplan erstellt, der vor bzw. während der Baumaßnahme umzusetzen und einzuhalten ist (Anlage 7). Insgesamt gehen insbesondere für das neue Zugangsbauwerk und die barrierefreie Erschließung Vegetationsstrukturen (4 Buchen zur Verschiebung des Zugangsbauwerkes nach Osten, eine abgän- gige Eberesche, eine Eibe und Ziersträucher) mit einem ökologischen Wert von 748 ökologischen Wertpunkten verloren (Anlage 8 und 9). Der Ausgleich soll durch Entsiegelungsmaßnahmen im Be- reich der nach Fertigstellung der Baumaßnahme abzureißenden Garagen erfolgen. Artenschutz: Aus artenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die Realisierung des Vorhabens keine Bedenken, sofern die im Nachfolgenden aufgeführten Maßnahmen des vorliegenden artenschutzrechtlichen Fachbeitrags beachtet werden: Gebüschrodungen oder -entfernungen erfolgen nur im für die Sanierung des Gebäudes no t- wendigen Maße, Gehölzrückschnitte /-rodungen werden nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 28. Februar durch- geführt, eine Beleuchtung im Rahmen der späteren Nutzung der Außenanlagen wird auf das zur Ver- kehrssicherung notwendige Maß beschränkt, eine nächtliche Dauerbeleuchtung sowie eine Beleuchtung der Baumkronen hat außerhalb der Nutzungszeiten zu unterbleiben, 4 in Bezug auf Farbtemperatur und Gehäuseabdichtung werden insektenfreundliche Außenbe- leuchtungen eingesetzt. Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen Im vorliegenden Fall kommt eine Befreiung in Betracht, da die Befreiungsvoraussetzungen gemäß § 67 (1) Ziffer 1 BNatSchG vorliegen. Hiernach kann die Befreiung gewährt werden, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftli- cher Art notwendig ist. Hier konkurriert das öffentliche Interesse am Erhalt des Baudenkmals mit den im Landschaftsplan dargestellten und festgesetzten Naturschutzbelangen. Gutachteraussagen bestätigen, dass der Umbau, die Erweiterung sowie die spätere Nutzung des denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes unter Erhalt der naturschutzrechtlich geschützten Platanen realisierbar sind. Darüber hinaus sind die barrierefreien Erschließungsmaßnahmen eingriffsminimierend vorgesehen und dargestellt. Vor diesem Hintergrund kann dem Umbau und der Nutzungsänderung des Baudenkmals Bahnhof Belvedere, dessen Erhalt von einer zukünftigen Nutzung abhängt, zugestimmt werden. Die Erhaltung und damit in Zusammenhang stehende Nutzung ist höher zu bewerten als die zu bewältigenden Be- einträchtigungen der Naturschutzbelange. Beteiligung des Naturschutzbeirats Der aktuelle Bauantrag wurde dem Beirat in einer ordentlichen Sitzung am 01.07.2019 zur Zustim- mung vorgelegt, da seitens der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG als gegeben angesehen werden. Grundsätzlich stimmt der Beirat bei der UNB der Sanierung des denkmalgeschützten Bahnhofs Bel- vedere im gLB 3.04 in der Sitzung am 01.07.2019 zu. Bedenken wurden jedoch im Hinblick auf die Gestaltung der Außenanlagen formuliert (Anlage 10): - Nachweis über die Notwendigkeit der nördlichen Zuwegung, - Änderung der Wegeführung auf der Gartenseite, - Wahl der Wegedecke bzw. des Plattenbelages für die Wegeführung, - Gestaltung des Gartenbereichs bzgl. des Verzichtes auf Kies. Anlässlich dieser Bedenken wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die mit dem Antrag- steller alternative Gestaltungsmöglichkeiten der Außenanlagen erörtern sollte. Diese Arbeitsgruppe wurde mit einem Mandat zur endgültigen Beschlussfassung ausgestattet (Anlage 11). Vorlage einer Alternativplanung zur Wegeführung durch den Beiratsvorsitzenden Vor dem ersten Treffen der Beirats-AG wurde vom Beiratsvorsitzenden ein Alternativvorschlag, Vari- ante NBV (Anlage 12) vorgelegt, der eine rechtwinklige Wegeführung in Anlehnung an den eigentli- chen Baukörper vorsieht und im größeren Abstand zu den Platanen geführt wird. 1. Arbeitstreffen der Beirats-AG In dem Treffen mit dem Vorsitzenden des Fördervereins, den Architekten und Vertretern des Umwelt- amtes thematisierte die Arbeitsgruppe die Notwendigkeit des Nordweges. Der Nordweg wurde vom Antragsteller mit der Gleichstellung von Behinderten mit nicht behinderten Menschen begründet. Würde der Nordweg entfallen, müssten gehbehinderte Menschen unverhältnismäßig lange Wege zurücklegen, um aus dem Erschließungsbauwerk zum Haupteingang am Wintergarten zu gelangen. Für Behinderte besteht in diesem Fall keine zumutbare Möglichkeit, vom Zugangsbauwerk (Fahrstuhl) auf der Erdgeschossebene in das Hauptgebäude zu gelangen. 5 Vor dem Hintergrund, dass die geplante Wegeführung des Antragstellers als auch die des Beiratsvor- sitzenden nicht dem Grundsatz der Eingriffsminimierung gefolgt sei und dem Verschlechterungsver- bot für die Standortbedingungen der Platanen gerecht würde, lehnt die Arbeitsgruppe diese beiden Varianten ab und legt eine neue Variante vor (Anlage 13). Der Variante der Beirats-AG wurde wiederum vom Vorsitzenden des Fördervereins nicht zugestimmt, so dass die Beirats-AG die Entscheidung vertagte. In dem Treffen wurde die UNB beauftragt, die Auswirkungen der geplanten Wegeführungen auf die Platanenwurzeln als auch auf den bestehenden, die Wurzeln mit Wasser und Luft versorgenden Bo- den von einem Gutachter klären zu lassen. Zudem sollte der Beiratsvorschlag von dem Behindertenbeauftragten der Stadt Köln auf Machbarkeit überprüft werden. 2. Arbeitstreffen der Beirats-AG In dem zweiten Treffen der Arbeitsgruppe wurde von der Verwaltung das Ergebnis des Gutachters mündlich vorgestellt. Der Gutachter betrachtet die vom Vorhabenträger vorgelegte Wegeführung als unbedenklich für die Bäume, sofern der Wegeaufbau auf eine von ihm dargelegte Art und Weise (Einsatz eines Saugbag- gers und spezieller Aufbau zur Lastenverteilung) aufgebaut wird. Beschlussfassung Die Beirats-AG fasste mehrheitlich einen geänderten Beschluss: Die Beiratsvariante (Anlage 13), geänderter Südweg, kein Nordweg, behindertengerechter Ne- beneingang auf der Nordseite, wird mehrheitlich mit Auflagen beschlossen. Als Begründung wird angegeben, dass die vorgelegte Planung gemäß Beschlussvorlage Nr. 2057/2019 in einen geschützten Landschaftsbestandteil weder dem Gebot der Eingriffsminimierung genügt noch dem Verschlechterungsverbot für die Standortbedingungen der Platanen gerecht und ausschließlich gestalterischen Aspekten folgen würde. Die Beiratsalternative würde hingegen den Naturschutzbelangen in bestmöglicher Weise entgegen kommen, den relevanten Ge- und Verboten gerecht werden und eine Verbesserung bei den Zuwe- gungen für behinderte Besucherinnen und Besucher darstellen (Anlage 11). Ergebnis Prüfung des Behindertenbeauftragten Zwischenzeitlich ist das Ergebnis des Behindertenbeauftragten eingegangen. Seiner Aussage zufolge beachtet auch die von der Beirats- AG vorgestellte Variante die Belange von Menschen mit Behinde- rung. Er hätte gegen diese Ausführung keine Einwände. Gleiches gelte allerdings auch für die vom Vorhabenträger erörterte Variante. Abstimmung geänderter Beiratsbeschluss mit Vorhabenträger Das Ergebnis des Beiratsbeschlusses wurde dem Vorhabenträger zur Zustimmung vorgelegt. Dieser lehnte den Entwurf der Beirats- AG aus funktionalen, behindertengerechten, wirtschaftlichen und ge- stalterischen Gründen ab, so dass die von der Beirats- AG für die Planung des Vorhabenträgers formulierte Ablehnung aus dem 1. Arbeitstreffen zum Tragen kommt. Der Vorhabenträger erklärt gegenüber der Verwaltung schriftlich, dass er zwischen Gebäude und barrierefreier Wegeführung auf einen Belag aus Flachkies verzichtet, der als bauzeitliche Oberflä- chenbefestigung der Außenterrasse an der Westseite des Gebäudes nachgewiesen ist. Stattdessen werden die Flächen mit naturnahen bodendeckenden Stauden, Gräsern und Zwiebelpflanzen als Ini- tialpflanzung besetzt. Es werden Arten gewählt, die für die sommertrockenen Schattenstandorte unter den Platanen geeignet sind. 6 Üblicher Fortgang des Verfahrens Gemäß § 75 Abs. 1 LNatSchG NW kann der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde einer beab- sichtigten Befreiung mit der Folge widersprechen, dass die Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der Stadt Köln ist dies der Ausschuss Umwelt und Grün, über den Wider- spruch zu unterrichten ist. Hält der Ausschuss den Widerspruch für berechtigt, muss die Untere Naturschutzbehörde die Befrei- ung versagen. Wird der Widerspruch für unberechtigt gehalten, hat die Höhere Naturschutzbehörde innerhalb von einer Frist von sechs Wochen darüber zu entscheiden. Lässt sie die Frist verstreichen, kann die Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt werden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Landschaftsplan Anlage 3: Ansicht Ost Anlage 4: Lageplan / Wegeerschließung Anlage 5: Detailplan Wegeplan Platanen Anlage 6: Detailplan Bodenaufbau Wurzel Anlage 7: Baustelleneinrichtungsplan Anlage 8: Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung Anlage 9: Bestands- und Konfliktplan Anlage 10: Auszug aus dem Beschlussprotokoll, Sitzung 2019-07-01 Anlage 11: Anlage zum Beschluss, Beiratssitzung 2019-07-01 Anlage 12: BB Lageplan Wegeführung Vorschlag Beiratsvorsitzender (Variante NBV) Anlage 13: BB Lageplan Variante Arbeitsgruppe (Variante 2) Anlage 14: Platanenanordnung Anlage 15: Nachricht Onlineformular zur Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 16: Stellungnahme der Verwaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 18_Ergebnisprotokoll Beirats-AG 18.06.2020
2578 Zeichen
/ 2 57 25.08.2020 571/1 Frau Pniewski 24161 Ergebnisprotokoll Beirats- AG 15-06-2020_Bahnhof Belvedere.docx Ergebnisprotokoll aus der Sitzung der AG des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde zum TOP Bahnhof Belvedere vom 18.06.2020 Teilnehmer Naturschutzbeirat: H. v. d. Stein Fr. Dr. Euler- Bertram H. Risch H. Woite Teilnehmer Verwaltung: Fr. Weil Fr. Pniewski 3.3 Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Ba hnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln-Mün- gersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 Äußerer Grüngürtel, Nüssen- berger Busch bis Müngersdorf", Bezirk 3 hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Land- schaftsplans (2057/2019) 2. Sitzung der Arbeitsgruppe (AG) Im Rahmen der erneuten Beteiligung des Naturschutzbeirates traf sich die Arbeits- gruppe (AG) ein zweites Mal mit Vertretern der Unteren Naturschutzbehörde Von der AG wurden folgende Punkte angesprochen: • Zu der Frage, ob eine zu lange Genehmigungs- / Bauzeit fördergeldschädlich sei, wurde von Frau Pniewski mitgeteilt, dass auf Nachfrage beim Stadtkon- servator dieser mitgeteilt habe, dass die Fördergeber in Bezug auf die Genehmi- gungs- oder Bauzeiten als grundsätzlich kooperativ erlebt wurden. • Die Beirats-AG kann noch keine Entscheidung zum o.g. Vorhaben treffen, da weder die Wurzelschürfe bis zum heutigen Tag durchgeführt worden waren noch das Antwortschreiben des Landesbüros allen bekannt war. - 2 - • Für den Beirat nach wie vor problematisch und zu klären sind: Die Beleuchtung: Diese soll nur als max. 1m hohen Stelen entlang des Weges und an den Wegplatten montiert werden, damit keine neuen Fundamente für die Laternen in den Wurzelbereich eingebracht werden. Die Dachentwässerung: Es sind konkrete Überlegungen, Planungen vorzule- gen, die eine wurzelverträgliche Lösung vorsieht. Wurzelfunde bei der zweiten Schürfe: es ist zu klären, ob Herr Dr. Heidger der geplanten Schürfe mit Baggeraushub / Handschachtung zustimmt und Dr. Heidger bei ggf. erforderlichen Maßnahmen eingebunden wird. • Die Beirats-AG bittet um Zusendung des Antwortschr eibens des Landesbüros In einem während des Treffens geführten Telefonates zwischen Herrn Risch und Herrn Pottschmidt vom Landesbüro stellte sich heraus, dass eine Klage der Ver- bände gegen die Baugenehmigung wohl keine aufschiebende Wirkung hätte, außer es könnte eine gerichtliche Eilentscheidung herbeigeführt werden
Anlage 11_ Lageplan Wegeführung Vorschlag-NBV
405 Zeichen
,s
J-
#§mälÄl tr
nffird§H'd
$*ätüuJx{:ä
'Ä"
&
ffiffiä^' "
:fil--
§"§$,Jq i{ fi.i§ *
tä§§ !
t*§§ *ä§r As- r §
§ § f, } $§
§ x s* ä $ §'E Ir I $ "i ä.q ä Ls
ri§§ i§ä §*§i§"üq.$#ä.li
ffi | nmrmütü'
§
*
.§
$
§
3
§
§
§
d
I$§Js§.,
B&dd§.!ii
e .i .. \ili
.}
\
(
J
,'j\' tj
"J.:v
I
Y
ü
a&
p
6l
lcl
ti
B.E:
&:
..t I
,.,,'t t,,.:.._1. :::=
,.
:.:
' a:a
r',''l;
.;t:a'
..:.-:.--.,
§*,q*l"rrruf*nt
u*
-,\. .#i'%-#-
Anlage 02_Kellergrundriss
692 Zeichen
5,79 DER BLAU UMRAHMTE BEREICH ENTHÄLT BAUTEILE/ MAßNAHMEN AUS GESONDERTEM BAUANTRAG AZ 63/B23/2901/2018: 1. SICHERUNG BESTANDSFUNDAMENTE 2. ERWEITERUNG DER UNTERKELLERUNG 3. EINBAU TREPPE KG - EG BEL UMBAU UND ERWEITERUNG DE! DENKMALGESCHÜTZ1 BAHNHOFS BELVEDE ZU EINER ÖFFENTLICh BEGEGNUNGSSTÄTI GENEHMIGUNG PLANUNG KELLERGESCHOS GRUNDRISS Y7/\ MAUERWERK ESTRICH GK-WAND [<^>1 MÖRTEL , holz |BRH| BRÜSTUNGSHÖHE [BF UNTERSCHRIFT ‘ BAUHERR FÖRDERKREIS BAHNHC BELVEDERE E.V. RICHARD-WAGNER STR.27 50859 KÖLN ARCHITEKT BEL.A.4.1.01 PLANNUMMER STEFANta BELVEI f| /509B ELTWANGEF iRESTR. 60 5 KÖLN faF( 022. ff I) 949836-17 1) 949836-6 RSCHRIFT A3 CB 1:1(? 0 03.09.1 BELA4101 DATEINAME
Anlage 17_Ergebnisprotokoll Beirats-AG 18.05.2020
2750 Zeichen
/ 2 57 25.08.2020 571/1 Frau Pniewski 24161 Ergebnisprotokoll Beirats- AG 18-05-2020_Bahnhof Belvedere.docx Ergebnisprotokoll aus der Sitzung der AG des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde zum TOP Bahnhof Belvedere vom 18.05.2020 Teilnehmer Naturschutzbeirat: H. v. d. Stein Fr. Dr. Euler- Bertram Fr. Burauen Fr. Schwab H. Woite Teilnehmer Verwaltung: H. Peschen zeitweise H. Bracke Fr. Weil Fr. Pniewski 3.3 Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Ba hnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln-Mün- gersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 Äußerer Grüngürtel, Nüssen- berger Busch bis Müngersdorf", Bezirk 3 hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Land- schaftsplans 2057/2019 Nachdem die fehlende Verbandsbeteiligung durchgeführt wurde, muss der Natur- schutzbeirat erneut beteiligt werden. Das Vorhaben wurde der vom Beirat autorisier- ten und mit Mandat zur Beschlussfassung ausgestatteten Arbeitsgruppe (AG) am 18.05.2020 vorgestellt. Von der AG wurden folgende Punkte angesprochen: • Die Beirats-AG wird keine Entscheidung zum o.g. Vo rhaben treffen, bis das vom NABU an den Landesverband der Naturschutzverbände gerichtete Schreiben seitens des Landesverbandes beantwortet wurde, um den Verbän- den nicht vorzugreifen. • Zu Anlage 9 „Schreiben der UNB an den NABU vom 15. 05.2020“, Frage 3 - 2 - wendet die Beirats AG ein, dass die Begründung für die Teilung des Bauvor- habens in 3 Teilabschnitte angezweifelt wird. Die Beirats-AG bezweifelt, dass eine zu lange Genehmigungs- und Bauzeit fördergeldschädlich ist. Herr Peschen sagt eine Klärung zu. • Zur Anlage 9,Frage 4 wird angemerkt, dass hinsicht lich der Anlagen zum We- gebau die Bodenverbesserungsmaßnahmen nicht nur im Bereich der Beton- wege durchzuführen sind, sondern im gesamten Kronentraufbereich der Plata- nen zwischen äußerer Wegekante und Wintergarten. Es wurde zugesagt, dass diese Forderung im Befreiungs-/ und oder im Bauge- nehmigungsbescheid als Auflage formuliert wird. • Aufgrund des untypischen Wurzelwachstums wünscht d ie Beirats- AG ergän- zende, zu den im Oktober 2016 durchgeführten Wurzelschürfe auf der West- seite des Zugangsbauwerkes in Höhe der westlichen Außenkante zuzüglich 80 cm Arbeitsraum. Die Schürfe wurden von Herrn Peschen zugesagt. • Es ist seitens der Verwaltung zu klären, wie das e rneute Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden kann, obwohl nur die Beirats-AG zur Entscheidung geladen wird. • H. v. d. Stein bittet darum, allen AG- Teilnehmern die aktuellen Wurzelfunde zuzusenden
Anlage 01_Landschaftsplan M-1-5000
497 Zeichen
200m150100500 Mittelpunkt: [350276,5646174] 1:5000 KölnGIS Luftbild 2016 (DOP10), Amtl. Basiskarte (s/w), Schutzgebiete (Fläche), Schutzgebiete (Linie), u.a. Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 19.07.2018
Anlage 22_Gutachten von Dr. Heidger vom 20.02.2017
53964 Zeichen
VEGETATIONSTECHNISCHES GUTACHTEN ZUM ERHALT DES VORHANDENEN, GEBÄUDENAHEN PLATANEN-ALTBAUMBESTANDES BEIM BAHNHOF BELVEDERE BELVEDERE STR. 147 IN 50933 KÖLN Auftraggeber: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadthaus, Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Bearbeiter: Dr. Clemens Heidger Mardalstraße 10 30559 Hannover Von der Industrie- und Handelskammer Hannover öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Garten- und Landschaftsbau - Herstellung und Unterhaltung Durchführung: 20.12.2016 - 20.02.2017 Datum des Berichtes: 20.02.2017 Umfang des Berichtes: 30 Seiten zzgl. 2 Anlagen u. 7 Anhänge Gutachten-Nr.: GA_p/370_301216 6.1 6.2 Inhalt Inhalt Auftrag und Zweck ....... Unterlagen... Beschreibung des Objekts. une mamnemueesum——— Grundlagen für die Ortsbesichtigung. Untersuchungen... Feststellungen........... Feststellungen aus externen Unterlagen... een Örtliche Feststellungen. Zusammenfassende Beurteilung und Bewertung... Dokumentation................... nennen Literatur... een: Addendunn......... 20 .. 27 28 Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 1. Auftrag und Zweck Der Gutachterauftrag ist dem SV mit Datum vom 30.12.2016 durch die Stadt Köln, Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen schriftlich übertragen worden. Das schriftliche Gutachten wurde vom SV dem Auftraggeber am 20.02.2017 zugestellt. Zweck des Gutachtens ist die Beurteilung des gebäudenahen Baumerhalts. Unter Beachtung einer eventuellen Baumerhaltung gilt es ferner, die Durchführbarkeit der zur Gebäuderestauration notwendigen bautechnischen Maßnahmen zu beurteilen. Desweiteren ist es Zweck des Gutach- tens, bau- und vegetationstechnische Maßnahmen aufzuzeigen, die durch Wurzeleinwuchs verur- sachte Schäden am Gebäude zukünftig verhindern. Die Flächenausdehnung des untersuchten Teilbereiches ist in Darstellung 1 aufgezeigt. 2. Unterlagen An Unterlagen werden von der Stadt Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zur Verfü- gung gestellt: Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachstumsentwick- lung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere. Verfasser: Sachverständiger Bernd Sturmberg, datiert 15.10.2015; Umfang 31 Seiten. Bahnhof Belvedere Wurzelsuchgraben aussen 04.2015. Verfasser: Peter Schmidt, Stadt Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, datiert April 2015; PowerPoint-Datei, Umfang 21 Folien. Bahnhof Belvedere Wurzelsuchgraben innen 07.2015. Verfasser: Peter Schmidt, Stadt Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, datiert Juli 2014; Powerpoint-Datei, Umfang 27 Folien. Detailplanung Bahnhof Belvedere, Erdgeschoss, Wurzelsuchgräben innen; M. 1: 50; datiert 02.07.2015, Verfasser: Ingenieurbüro Schwab-Lemke (Anhang 1). Bahnhof Belvedere Planzeichnungen Grundrisse und Ansichten. Verfasser: Architekturbüro Zeltwanger, undatiert; Umfang Bl. 1 - 4 (Anhang 2). Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 An Planunterlagen werden vom Architekturbüro Zeltwanger am 20.01.2017 in digitaler Form zur Verfügung gestellt: - Detailplanung Bodenaufbau, Prinzipdetail Wintergarten mit FBH; M. 1: 5; datiert 19.12.2016, Plan-Nr.: B.5.4.25.01 A. (Anhang 4). - Detailplanung Bodenaufbau, Prinzipdetail Wintergarten ohne FBH; M. 1 : 5; datiert 19.12.2016, Plan-Nr.: B.5.4.25.02. (Anhang 5). An Planunterlagen werden vom Ingenieurbüro Schwab-Lemke am 19.01.2017 als Ausdruck und am 20.01.2017 in digitaler Form zur Verfügung gestellt: - Entwurfszeichnung Bahnhof Belvedere Köln Müngersdorf. Erdgeschoss, Bodenplatte, Funda- mente, Variante I; M. 1: 50 /25; datiert 18.01.2017, Blatt-Nr.: E1 (Anhang 6). - Entwurfszeichnung Bahnhof Belvedere Köln Müngersdorf. Erdgeschoss, Bodenplatte, Funda- mente, Variante Il; M. 1 : 50 /25; datiert 18.01.2017, Blatt-Nr.: E2 (Anhang 7). An Planunterlagen werden vom Förderkreis Bahnhof Belvedere e. V. am 19.01.2017 in analoger Form zur Verfügung gestellt: - Bodengutachten zum Projekt Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf: datiert 06.05.2014; Ver- fasser: Dipl.-Ing. Vogt, Umfang 8 Seiten zzgl. 8 Anhänge (Anhang 3). 3. Beschreibung des Objekts Bei dem zu begutachtenden Objekt handelt es sich um den denkmalgeschützten Bahnhof Belve- dere der sich in der Belvederestraße 147, in 50933 Köln befindet. Das Gebäude im heutigen Köln-Müngersdorf ist das älteste in Originalgestalt erhaltene Bahnhofs- gebäude Deutschlands. An den klassizistisch errichteten zweigeschossigen Bau schließt nach Westen, zur Gartenseite, ein überdachter Wintergarten an. Der daran anschließende Garten ist durch einen ausgedehnten Terrassengarten mit altem Baumbestand geprägt. Das zum Haus gehörende Grundstück wurde 1991 als geschützter Landschaftsbestandteil unter Schutz gestellt. In den zum Haus gehörenden Grünanlagen stehen sieben ca. 150 Jahre alte Pla- tanen, die als Naturdenkmal (Nr. 305.01) klassifiziert sind (Quelle: Wikipedi). Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 Die ehemalig offene Veranda wurde nachträglich in einen Wintergarten umgebaut. Daraus resul- tiert ein enger Baumabstand zum Gebäude von höchstens 120 cm. Aufgrund dieser geringen Distanz zum Wintergarten sind bei zwei geschützten Platanen-Altbäu- men Wurzeln in den Untergrund des überdachten Wintergarten eingedrungen und haben den Bodenraum dort erschlossen. Dadurch sind Schäden am Gebäude entstanden. Theoretisch möglich wäre allerdings auch der Erklärungsversuch, dass sich bereits unter der vor- mals errichteten Veranda, die später zum Wintergarten umgebaut wurde, Platanen-Wurzeln befanden, die beim späteren Wintergartenbau überbaut wurden. Ein Nachweis dieser Annahme ist allerdings im Nachhinein kaum möglich. Allerdings wäre diese These eine begründbare Ant- wort auf die Tatsache, dass die Starkwurzeln den vegetationstechnisch ungeeigneteren trockene- ren und stark verdichteteten Untergrund des überdachten Wintergartens erschlossen haben und nicht den viel leichter erreichbaren umgebenden Bodenraum im Außenbereich als Wurzelraum nutzten. Im Rahmen bautechnischer Untersuchungen wurde festgestellt, dass der Wintergarten keine aus- reichende Fundamentierung der Außenwände und der Stützpfeiler aufweist, sowie keine Frostsi- cherheit gegeben ist. Zum Erhalt des Wintergartens ist daher das Errichten eines dem Stand der Technik entsprechenden Fundamentes für die Wände und die Stützpfeiler des Daches zwingend erforderlich. Desweiteren soll der Wintergarten mit einer entsprechenden Bodenplatte ausgestat- tet werden, die Ausführung mit Fußbodenheizung ist vorgesehen. Die Konstruktion von Bodenplatte und Fundamenten sind bisher nicht abschließend festgelegt. Im Hinblick auf das Ziel der Erhaltung von denkmalgeschützter Baumsubstanz wurde in Abstim- mung mit dem Architekten und dem Statiker die Wurzelarchitektur beider gebäudenahen Plata- nen-Altbäumen untersucht. Das Ziel der Untersuchung ist es zweifelsfrei festzustellen, ob auf- grund von Wurzellage und bautechnischer Konstruktion der Baumerhalt möglich ist, ohne das es zukünftig zu Schäden am dem baumzugewandten Fassadensockel sowie der zukünftigen Fußbo- denplatte in Folge von Wurzeleinwuchs kommt. Bei bisherigen Untersuchungen wurde festgestellt, dass statisch relevante Wurzel unter dem Win- tergarten vorhanden sind. 4. Grundlagen für die Ortsbesichtigung Am 19.01.2017 wurd vom SV gemeinsam mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 der Stadt Köln, dem Förderkreis Bahnhof Belvedere e. V., dem Architekturbüro Zeltwanger, dem Ingenieurbüro Schwab-Lemke sowie weiteren städtischen Vertretern eine erste Inaugenschein- nahme am Untersuchungsstandort vorgenommen. Zur Klärung der Fragestellungen wurden zusätzliche weitläufige Bodenschurfen, sowohl im Außengelände als auch im inneren vom Winter- gartenbereich, als Ergebnis dieses Ortstermines für zwingend erforderlich gehalten und die sofor- tige Ausführung festgelegt. Im Anwesenheit aller Planungsbeteiligten erfolgte bereits am 31.01.2017 die Erkundung weiterer ausgedehnter Grabungen im Untersuchungsraum. Im Ergebnis stellte sich die Notwendigkeit zusätzlicher weiterführender Suchschachtungen zur endgültigen Klarstellung der Wurzellage und -tiefe heraus. Die dritte Inaugenscheinnahme am 15.02.2017 diente der abschließenden Erkundung und Bewertung der gesamten sich im Bodenraum vom Wintergarten befindenden Wurzelarchitektur. 5. Untersuchungen Darstellung 1 veranschaulicht den im Durchführungszeitraum vom 19.01. - 15.02.2017 untersuch- ten Wintergartenteil. Die Untersuchungen im gebäudenahem Außenbereich und im Wintergarten vom Bahnhof Belve- dere erstreckten sich auf bodenkundliche Ermittlung zur Feststellung des Wurzeleinwuchses in den Bodenkörper, der den beiden Platanen-Altbäumen als Stand- und Entwicklungsraum dient und Wasser und Nährstoffe bereitstellen muss. Mit der Durchführung von Bodenarbeiten wurde die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufs- förderung mbH beauftragt. Die Errichtung von Schurfen erfolgte in Handschachtung und gewährleistete die wurzelschonende Ausführung. Die gesamten Grabungsarbeiten sind vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln unter Begleitung des Ingenieurbüros Schwab-Lemke koordiniert worden, um sicherzustellen dass sämtliche erforderlichen statischen Vorgaben beachtet und eingehalten wurden. Zur Feststellung der Bodenprofilierungen, der Wurzellage, der Wurzelintensität und der Wurzeltie- fe wurden in Handschachtung insgesamt zwei Schurfe erstellt. Der gesamte Untersuchungsablauf erfolgte auf Anweisung des SV. Die Vermessung der gesamten Aufgrabung wurde vom Amt für Liegenschaften, Vermessung und Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 Kataster der Stadt Köln durchgeführt und zusätzliche Fotodokumente erstellt. Die Vermessungs- arbeiten wurden am 02.02. und 10.02.2017 bei trockener Witterung vorgenommen. Vorsorglich wurde das aus den Schurfen stammende ursprüngliche Bodenmaterial sichergestellt und örtlich trocken zwischengelagert. 6. Feststellungen 6.1 Feststellungen aus externen Unterlagen - Am 29.09.2015 wurde der Sachverständige Sturmberg vom Förderkreis Bahnhof Belvedere e. V. mit der Erstellung eines schriftliches Gutachtens zur Wurzelausdehnung von zwei Platanen- altbäumen beauftragt (vgl. S. 3, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvede- re). - Aufgabenstellung war die Klärung und Beantwortung von drei Fragenkomplexen, die lauteten: 1. Können Wurzelteile unter Fundamenten bzw. insgesamt unter Bahnhofsgebäudebereichen festgestellt werden? 2. Sollten ggf. Wurzelteile gem. Frage 1. festgestellt werden, können diese Wurzelteile den 2 Stück nordwestlich angrenzenden stehenden Platanen zugeordnet werden? 3. Wie ist die zukünftig zu erwartende Wachstumsentwicklung der ggf. festgestellten Wurzeltei- le unter Fundamenten bzw. unter dem Bahnhofsgebäude insgesamt zu bewerten? (vgl. S. 3, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachstumsentwick- lung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere). Der Sachverständige bezeichnet die zwei Platanen-Altbäume mit Baum |, im Nahbereich zum Gebäude und Baum Il, nördlich stehend, größerer Abstand (vgl. S. 6, Sachverständigengutach- ten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere). Der Sachverständige benennt die Baumdaten für Baum I wie folgt: - Bot. Bezeichnung: Platanus acerifolia - Stammumfang ca. 310 cm, - Gesamthöhe ca. 30 m - Kronenbreite ca. bis 16 m - Gebäudeüberhang ca. 8 m (vgl. S. 7 Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 der zukünftigen Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Bel- vedere). Der Sachverständige benennt die Baumdaten für Baum Il wie folgt: - Bot. Bezeichnung: Platanus acerifolia - Stammumfang ca. 410 cm, - Gesamthöhe ca. 30 m - Kronenbreite ca. bis 18 m - Gebäudeüberhang ca. 8 m (vgl. S. 7, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Bel- vedere). Der Sachverständige bewertet die zwei Platanen zwischen der Vitalitätsstufe O und 1. Als Vita- litätsstufen-Schlüssel wird ein 4-stufiges Einordnung in Anlehnung an ROLOFF (2015) verwen- det (vgl. S. 8, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachs- tumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere). Der Sachverständige bewertet die Verkehrssicherheit der zwei Platanen in Bezug auf “Ästungs- wunden mit Faulentwicklung zum Gebäude hin” sowie “Schadbereiche im Stamm- und Wurzel- anlaufbereich” als unkritisch (vgl. S. 9, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Bel- vedere). Der Sachverständige deutet die Rissstelle im Fenstersimsbereich auf eine “typische Lasteinwir- kung durch Mauer unterseitige Anhebung als Folge der Einwirkungen aus Wurzelwachstum” (vgl. S. 13, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachs- tumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere). Der Sachverständige deutet die Verjüngung der Wurzeldurchmesser auf “Wurzelkappungen mit adventiver Neubewurzelung” (vgl. S. 19, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere). Der Sachverständige stellt fest, dass “durchgängige Starkwurzelteile hier vollständig fehlen” (vgl. S. 19, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachs- tumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere). Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 Der Sachverständige stellt bei Baum | eine deutliche Kappungsstelle einer Starkwurzel fest. Die Wundgewebeentwicklung und Wurzelneubildung wird als intensiv bewertet (vgl. S. 19, Sach- verständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere). Der Sachverständige vertritt die Meinung, dass jegliches Dickenwachstum bei dem im Winter- garten vorhandenen Substrat [anstehender Schluff; Anm. d. Verf.] “zwangsläufig zu einer Bodenverdrängung führt, die durch Verdichtung der Wurzelumgebung kaum kompensiert wer- den kann” (vgl. S. 23, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere). Der Sachverständige stellt im Wintergarten eine Platanen-Starkwurzel fest. Eine zweifelsfreie Zuordnung zu bestimmten Bäumen im Außenbereich erfolgt vom Sachverständigen nicht (vgl. S. 24, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachstumsent- wicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere). - Die festgestellte Starkwurzel weist einen Durchmesser von bis zu ca. 15 cm auf. Der Sachver- ständige deutet diese Starkwurzel als “statisch wirksame Zugwurzel”. Die Wurzeltiefe beträgt gemäß Bilddokument 23 rund 48 cm unter OKFF (vgl. S. 25, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere). - Der Sachverständige stellt im Wintergarten eine zweite Starkwurzel fest. Die Wurzel weist einen Durchmesser von bis zu ca. 10 cm auf. Die Wurzeltiefe beträgt ca. 45 cm unter OKFF (vgl. S. 26, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachs- tumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere). Der Sachverständige kann den Nachweis von Unterwachsungen von Gebäudeteilen nicht erbringen, da die Freilegung von Fundamenten nicht erfolgte (vgl. S. 30, Sachverständigengut- achten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere). Der Sachverständige ordnet die vorgefundenen Wurzeln im Gebäude zweifelsfrei den nord- westlich angrenzend stehenden Platanen zu. Eine zweifelsfreie Zuordnung zu Baum | oder Baum II wird nicht erbracht (vgl. S. 30, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Bel- vedere). Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 - Der Sachverständige schlussfolgert, dass von “einer Unterwachsung der Fundamente sowie weiterer Gebäudebereiche mit Wurzelteilen der Platanen auszugehen ist”. Der Sachverständige trifft derartige Feststellung, obwohl weder Fundamente noch Gebäudeteilen einsehbar freige- legt waren (vgl. S. 30, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere). Der Sachverständige bestätigt, dass vermutlich über Jahrzehnte bereits gebäudeseitig und im Verlauf von Rohrleitungen Eingriffe im Bereich der oberen Wurzelebene im unmittelbaren Stockbereich (Platane I) ausgeführt wurden. Der Sachverständige vermutet “eine Kompensati- on dieser Verluste die in tiefer liegenden Wurzelebenen stattgefunden hat”. Der Sachverständi- ge trifft derartige Aussagen, obwohl er keine tiefer liegenden Wurzelebenen einsehbar freige- legt hat (vgl. S. 30, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere). Der Sachverständige mutmaßt, dass “Auswirkungen auf angrenzende bauliche Anlagen auf- grund des stetigen Holzzuwachses und ggf. Schwingungsübertragungen zu erwarten sind”. Der Sachverständige trifft derartige Aussagen, obwohl bei den Wurzeluntersuchungen im Winter- garten nur Teilbereiche von zwei Starkwurzel vorgefunden wurden und ferner keine Zuwachs- und Schwingungsmessungen an den Wurzeln im Gebäudeinneren durch den Sachverständi- gen vorgenommen wurden (vgl. S. 31, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Bel- vedere). - Geologisch folgen unter lokal aufgefülltem Boden die Deckschichten aus Lösslehm und Löss. Ab einer Tiefe von ca. 54 bis 54,5 mNN beginnt die mächtige Schichtenfolge der Kiese und Sande (vgl. S. 3, Anhang). - Bis zu einer Tiefe von 1,5 bis 2 m unter Gelände folgt der braune, feinsandige, lokal auch schwach tonige Schluff des Lösslehms in steifer Konsistenz (vgl. S. 3, Anhang 3). - Mit scharfer Grenze beginnt ab einer Tiefe von ca. 7.5 bis knapp 8 m unter Gelände die mäch- tige Schichtenfolge der Kiese und Sande (vgl. S. 3, Anhang 3). - Der freie, nicht gespannte mittlere Grundwasserspiegel liegt mit ca. 41 / 42 mNN tief unter Flur (vgl. S. 3, Anhang 3). - Bauwerksabdichtungen sind vorzunehmen. Dazu ist eine Wanddränung an den Außenwänden 10 Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 gemäß DIN 4095 zu errichten (vgl. S. 7, Anhang 3). - Im Anschluss an die Wanddränung ist eine Ringumdränage mit rückstaufreiem Anschluss an den Vorfluter (Regenwasserkanal) bzw. an einen Sickerschacht, der bis in die schwach schluffi- gen Kiese und Sande der Liegendschichten reicht, zu errichten (vgl. S. 7, Anhang 3). - Das Bilddokument auf Seite 6 zeigt einen Platanen-Altbaum, der sich im dichten Abstand vom Gebäude befindet. Die Wurzelanläufe von diesem Altbaum sind sichtbar, weisen einen radialen Verlauf auf und sind u.a auch gebäudeseitig zugewandt ausgebildet (vgl. S. 6, Bahnhof Belve- dere Wurzelsuchgraben aussen 04.2015. Verfasser: Peter Schmidt, Stadt Köln Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen, datiert April 2015). Das Bilddokument auf Seite 8 zeigt eine Betonfläche von ca. 80 cm Breite die nachträglich ent- lang der Außenfassade vom Wintergartengebäude errichtet wurde. Die Betonfläche wurde bis an den Stammfuß der gebäudenahen Platane geführt (Baum |) (vgl. S. 8, Bahnhof Belvedere Wurzelsuchgraben aussen 04.2015. Verfasser: Peter Schmidt, Stadt Köln Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen, datiert April 2015). Das Bilddokument auf Seite 9 zeigt eine vermutlich bei der Errichtung der Betonfläche gekapp- te Starkwurzel (vgl. S. 9, Bahnhof Belvedere Wurzelsuchgraben aussen 04.2015. Verfasser: Peter Schmidt, Stadt Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, datiert April 2015). Das Bilddokument auf Seite 17 veranschaulicht einen Suchgraben der parallel zur Betonplatte verläuft. In geringer Bodentiefe wird die intensive mit Fein- und Schwachwurzelarchitektur durchwurzelte Bodenzone aufgezeigt (vgl. S. 17, Bahnhof Belvedere Wurzelsuchgraben aus- sen 04.2015. Verfasser: Peter Schmidt, Stadt Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, datiert April 2015). Das Bilddokument auf Seite 17 veranschaulicht den Suchgraben im weiteren Verlauf in Höhe der stammnahen Wurzeln und Wurzelanläufe. Das Bilddokument bestätigt die geringe Schwachwurzelarchitektur in Stammnähe, sowie die auffällige Verjüngung der Wurzeldurch- messer, die Eingriffe in die ehemalige Wurzelarchitektur vermuten lässt (vgl. S. 18, Bahnhof Belvedere Wurzelsuchgraben aussen 04.2015. Verfasser: Peter Schmidt, Stadt Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, datiert April 2015). Die Darstellung auf Folie 2 veranschaulicht die Lage der inneren Schurfbereiche vom Winter- garten (vgl. S. 2, Bahnhof Belvedere Wurzelsuchgraben innen 07.2015. Verfasser: Peter 11 Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 Schmidt, Stadt Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, datiert Juli 2014). Die Bilddokumente auf Seite 4 und 5 zeigen die Lage der Suchgräben 1 die parallel zur Außen- wand verlaufen (vgl. S. 4 u. 5, Bahnhof Belvedere Wurzelsuchgraben innen 07.2015. Verfas- ser: Peter Schmidt, Stadt Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, datiert Juli 2014). Die Bilddokumente auf Seite 7 bis 10 zeigen die Schurfgrube vom Suchgraben 1 links [Ein- gangsseitig; Anm. d. Verf.], die keinen Wurzeleinwuchs bestätigen. Allerdings ist eine Fein- bis Schwachwurzelarchitektur ds 2 - 5 mm gegeben die mit “ganz wenig” eingestuft wurde (vgl. S. 7 - 10, Bahnhof Belvedere Wurzelsuchgraben innen 07.2015. Verfasser: Peter Schmidt, Stadt Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, datiert Juli 2014). Die Bilddokumente auf Seite 12 bis 17 zeigen die Schurfgrube vom Suchgraben 1 rechts [Hei- zungsraumseitig; Anm. d. Verf.], die einen Starkwurzeleinwuchs bestätigen. (vgl. S. 12 u. 17, Bahnhof Belvedere Wurzelsuchgraben innen 07.2015. Verfasser: Peter Schmidt, Stadt Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, datiert Juli 2014). Das Bilddokumente auf Seite 17 veranschaulicht die Gesamtansicht der Schurfgrube Suchgra- ben 1 rechts. Unterhalb des Fußbodens wurde eine Gussrohrleitung vorgefunden. Darunter befindet sich die Starkwurzel mit sehr geringer Distanz zur Rohrsohle. Es wird sogar Rohrkon- takt vermutet (vgl. S. 14 - 17, Bahnhof Belvedere Wurzelsuchgraben innen 07.2015. Verfasser: Peter Schmidt, Stadt Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, datiert Juli 2014). Die Bilddokumente auf Seite 19 bis 23 veranschaulichen die Schurfgrube vom Suchgraben 2 [Wandseitig mittig vor Stützpfeiler ; Anm. d. Verf.] und bestätigen keinen Starkwurzeleinwuchs. Allerdings ist oberflächenzonal unterhalb des Fußbodens Fein- bis Schwachwurzelarchitektur d s2-5 mm zu erkennen, die nicht erwähnt und eingestuft wurde (vgl. S. 19 - 23, Bahnhof Bel- vedere Wurzelsuchgraben innen 07.2015. Verfasser: Peter Schmidt, Stadt Köln Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen, datiert Juli 2014). Die Bilddokumente auf Seite 25 bis 27 veranschaulichen die Schurfgrube vom Suchgraben 3, im Nebenraum [gemeint ist der Heizungsraum; Anm. d. Verf.]. Die Bilddokumente wurden mit “kein Wurzelwerk ersichtlich’ kommentiert (vgl. S. 25 - 27, Bahnhof Belvedere Wurzelsuchgra- ben innen 07.2015. Verfasser: Peter Schmidt, Stadt Köln Amt für Landschaftspflege und Grün- flächen, datiert Juli 2014). Die Detailplanung vom Bodenaufbau des Fußbodens im Wintergarten sieht eine Gesamt- 12 Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 dickenbemessung zwischen 500 - 650 mm bei einer Konstruktion mit Fußbodenheizung vor. Die Dicke von Perimeterdämmung und Sauberkeitsschicht als unterste Lagen beträgt insge- samt 150 mm (vgl. Anhang 4). Die Detailplanung vom Bodenaufbau des Fußbodens im Wintergarten sieht eine Gesamt- dickenbemessung zwischen 395 - 545 mm bei einer Konstruktion ohne Fußbodenheizung vor. Die Dicke von Perimeterdämmung und Sauberkeitsschicht als unterste Lagen beträgt insge- samt 120 mm (vgl. Anhang 5). Die Entwurfszeichnung Variante I der Fundamente veranschaulicht u.a. die Unterfangung der Außenmauer beim Wintergarten. Die Schnitte A-A'und B-B’ verdeutlichen eine mittige Lage unter dem Außenmauerwerk unter Einbindung der Fußbodenplatte, die Fundamentsohltiefe ist in 80 cm Tiefe angegeben (vgl. Anhang 6). Die Entwurfszeichnung Variante Il der Fundamente veranschaulicht u.a. die Unterfangung der Außenmauer beim Wintergarten. Die Schnitte A-A'und B-B' verdeutlichen die nach innen ver- setzte Anordnung der Fundamente unter Einbindung der Fußbodenplatte, die Fundamentsohl- tiefe ist in 80 cm Tiefe angegeben (vgl. Anhang 7). 6.2 Örtliche Feststellungen Im westlichen Grundstücksteil des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere in der Belve- derestraße 147, 50933 Köln befindet sich ein Anbau als Wintergarten mit Zugang in das Bahn- hofsgebäude (vgl. Abbildung 1). Links vom Eingang befinden sich die gegenständlichen zwei Platanen-Altbäume (Platanus) in Gebäudenähe, die Teil des Naturdenkmals sind (vgl. Abbildung 2) . Die Wurzelarchitektur der zwei gegenständlichen Platanen-Altbäume hat im Außenraum zwei- felsfrei den Fassadensockel im Untersuchsbereich erschlossen (vgl. Abbildungen 3, 4, 5, 6 und 1). Durch ehemals am Gebäude und in Gebäudenähe vorgenommene Schachtarbeiten sind u.a. auch Starkwurzeln gekappt, durchtrennt, entfernt und verletzt worden. In Übereinstimmung mit den Inhalten im Gutachten des Sachverständigen Sturmberg, ist die Wundgewebeentwicklung mit intensiv zu bewerten, dagegen wird die Wurzelneubildung als 13 14 Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 sehr gering bewertet, da sich die vorgefundene Wurzelarchitektur im Außenbereich auf insge- samt zwei Wurzeln konzentriert (vgl. Abbildungen 4 und 5). Wurzel 1 (vgl. Darstellung 2) streift gebäudeparallel am Fassadensockel entlang und erstreckt sich dabei über eine Distanz von 180 m. Bei einer Dicke von 50 mm ist Wurzel 1 als Derb - bis Starkwurzel zu klassifizieren. Ihre Entstehung beruht aus einer vormals gekappten Starkwurzel die sich adventiv neugebildet hat. Mit einer Tiefe von 91 cm und 93 cm befindet sich Wurzel 1 über ÜK Fundament (vgl. Abbildungen 3 - 5). Wurzel 2 wurde südwestlich von Wurzel 1 vorgefunden (vgl. Darstellung 2) und hat die Gebäu- deaußenwand erschlossen (vgl. Abbildung 7). Wurzel 2 ist von strangförmiger Gestalt. Ihre Breite beträgt lateral 24 cm bei einem Dicken- durchmesser von 15 cm. Die Wurzeltiefe beträgt 35 cm unter OKFF, damit muss die Wurzel den Fugenbereich des porösen Ziegelsteinfassadensockels erschlossen haben (vgl. Abbildung 7). Die vorgefundene Wurzelarchitektur im Inneren des Wintergartens besteht ebenfalls aus nur zwei Starkwurzeln (Wurzel 3 u. Wurzel 4) (vgl. Darstellung 2, Abbildungen 8 - 10). Wurzel 3 hat eine Höhenlage zwischen 100 cm, 58 cm, 47 cm, 40 cm, 51 cm und 99 cm und erstreckt sich über eine Länge von 310 cm (vgl. Darstellung 2, Abbildung 10). Der Wurzeldurchmesser beträgt > 15 cm, allerdings bestehen kleinräumige Veränderungen bei der Wurzelmorphologie mit wechselnder Wurzeldicke (vgl. Abbildungen 10 - 12). Wurzel 3 ist in dem schluffigen Lössboden im Untergrund fest eingebunden (vgl. Abbildung 12). Wurzel 3 erfüllt als Zugwurzel eine statische Funktion (vgl. Abbildung 10). Die Wuchsrichtung der Wurzel ist nahezu vertikal, aus Bodentiefen die nicht erschlossen wur- den und befindet sich unterhalb der Fundamenttiefe (ca. 80 cm). Der Wurzelverlauf ist anstei- gend bis 47 cm unter OKFF mit anschließendem fast rechtwinkligem Richtungswechsel und erneutem Höhenanstieg auf 40 cm unter OKFF und anschließend, nach lateralem Verlauf, ein vertikale Tiefenerschließung folgt (vgl. Darstellung 2, Abbildungen 10 - 12). Im Schurf von Wurzel 3 befindet sich eine alte Gußleitung die vormals zur Entwässerung diente Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 (vgl. Abbildungen 9 - 12). Ein Zusammenhang mit dem aufstrebenden Wurzelverlauf und der Entwässerungsleitung wäre bei Undichten begründbar, allerdings ist diese Schlussfolgerung nicht nachzuweisen. Wurzel 4 verläuft in Nähe einer Gebäudeinnenwand und erstreckt sich über eine Distanz von 140 cm (vgl. Darstellung 2, Abbildung 8). Wurzel 4 hat eine Höhenlage zwischen 128 cm, 48 cm, 47 cm und 147 cm (vgl. Darstellung 2, Abbildung 8). Wurzel 4 ist in den schluffigen Lössboden im Untergrund fest eingebunden und hat eine unge- wöhnliche Wurzelmorphologie (vgl. Abbildungen 8, 13 u.14). Wurzel 4 hat keinen Kontakt zur Gebäudeinnenwand, ein Wurzeleinwuchs unter die Mauersoh- le ist ebenso nicht gegeben (vgl. Abbildung 14). Wurzel 4 erfüllt vermutlich keine statische Funktion als Zugwurzeln aufgrund ihrer stark verän- derten Morphologie und der im Zickzack verlaufendem Wuchsentwicklung (vgl. Abbildungen 13 u. 14). - Das Bodenprofil im inneren Untersuchungsbereichs lässt eine sehr geringe Wurzelintensität erkennen, Feinwurzelarchitektur wurde ausschließlich im Kontaktbereich zur Gußleitung festge- stellt. - Das Bodenprofil zeigt ebenso auffällige Hohlräume und Röhrengänge mit dunkel gefärbten Bodenteilchen, die auf organische Einlagerungen durch Bodenwühler schließen lassen. Ferner werden Rissbildung vorgefunden die vermutlich auf Schrumpfung zurückzuführen sind. Die anatomisch-morphologisch veränderte Wurzelarchitektur von Wurzel 4 wird auf den Einwuchs in einen Schrumpfungsriss zurückgeführt. Allerdings kann der Nachweis nicht erbracht werden (vgl. Abbildungen 13 - 15). 7. Zusammenfassende Beurteilung und Bewertung Aufgrund des Gesundheitszustandes und der vorgefundenen Vitalität sind beide Platanen-Altbäu- me im Untersuchungsraum mit zukunftsfähig zu bewerten. 15 Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 Wurzellage im Außenraum Resultierend aus der Wurzellage im Außenraum ist ein Wurzelerhalt gegebenenfalls bei Wurzel 2 erforderlich. Demgegenüber wird zur fachgerechten Entfernung von Wurzel 1 geraten. Im Zuge der Ausführung der Fundamentierungsarbeiten ist der Erhalt von Wurzel 2 zu prüfen. Dabei muss sichergestellt werden, dass zukünftig ein Kontakt mit der Gebäudeaußenwand dauer- haft vermieden wird. Bei Wurzelerhalt ist eine bautechnische Konstruktion in Form einer halb- schaligen Wurzelbrücke wünschenswert. Die Realisierbarkeit ist zu prüfen. Sollte sich diese Bau- ausführung als nicht realisierbar herausstellen, ist die fachgerechte Wurzelentnahme zu veranlas- sen. Ringdränage Auf die Errichtung einer Ringdränage ist im Untersuchungsraum zu verzichten um zusätzliche Schäden an den Wurzeln im Außenraum auszuschließen. In diesem Zusammenhang wird empfohlen die zukünftige Wassereinspeisung gebäudefern d. h. mindestens 3 m Distanz zur Fassade im Entwicklungsraum der Platanen-Altbäume zu errichten. Diese Maßnahme begünstigt die Wasserversorgung der Altbäume und fördert zusätzlich ein zur Wassereinspeisung ausgerichtetes, gebäudefernes Wurzelwachstum. Eine derartige Bauweise ist als passive Schutzmaßnahme vor Wurzeleinwuchs zu betrachten. Durchwurzelungsschutz Im Untersuchungsbereich ist von der Ausführung der Bauwerksabdichtung aus bitumenhaltigen Materialien am Fassadensockel der Wintergartenaußenwand abzusehen, da es infolge der orga- nischen Materialbeschaffenheit zu einer Erschließbarkeit und Stimulanz der Feinwurzelarchitektur kommt. Stattdessen sind bitumenfreie Anstriche zu verwenden. Da die poröse Beschaffenheit des Ziegel- mauerwerks zu einer erneuten Erschließung durch Feinwurzelarchitektur beitragen könnte, ist zusätzlich in diesem Bereich ein vertikaler Durchwurzelungsschutz erforderlich. Dieser Durchwurzelungsschutz ist in mineralstoffhaltiger Systembauweise (Wurzelblockstoff) her- zustellen. Der fachgerechte Einbau, den Herstellerangaben entsprechend, ist zu beachten und einzuhalten. Die Dicke der vertikal zu errichtenden Schutzlage soll 15 cm nicht unterschreiten. Desweiteren ist als zusätzliche passive Schutzmaßnahme baumseitig, vor der mineralischen Systembauweise, ein Schutzgraben anzulegen. Die Grabentiefe soll mindestens die Fundament- tiefe erreichen, anzustreben sind 100 cm unter OKFF. Die Grabenbreite ist auf mindestens 30 cm zu bemessen. Zur Grabenverfüllung dient ausschließlich Naturgestein der Fraktionsklassen d = 8 - 32 mm. Kalkgestein ist auszuschließen. Die Wirkungsweise dieses passiven Durchwurzelungs- 16 Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 schutzes basiert auf der wurzelleitenden Wirkung infolge der dauerhaften Tiefenbelüftung. Dadurch können tiefere Bodenzonen als potentieller Bodenraum erschlossen werden. Anderer- seits wird durch eine trockene nährstoffarme Umgebung in Gebäudenähe der Wurzeleinwuchs durch Feinwurzeln verhindert. Darüber hinaus wird empfohlen, sämtliche unterirdische Infrastruktur innerhalb des Kronentrauf- bereichs der Platanenbaumgruppe im Gartenteil des Bahnhofs Belvedere entweder in Schutzroh- re zu verlegen, oder sie durch das mineralische Abdichtungssystem vor zukünftigen Wurzelein- wuchs zu schützen. In diesem Zusammenhang wird ferner darauf hingewiesen, dass zum Schutz der Bäume eine Ausführung von Leitungstrassen für Infrastruktur im Kronentraufbereich vermieden werden soll. Wurzellage im Innenraum Im Inneren des Gebäudes sind die beiden Starkwurzel zu erhalten und in die bautechnische Kon- struktion einzubinden. Die Untersuchungsergebnisse bestätigten zweifelsfrei, dass bei der Konstruktion von Fundament und Stützpfeilern eine bautechnische Realisierbarkeit beider Ausführungsvarianten aufgrund der Wurzellage gegeben ist. Zum Schutz der Bäume ist die innenseitige Ausführung anzustreben. Zur nachhaltigen Belüftung sind zuvor beide Starkwurzelstränge mit einem porenreichen Naturge- stein der Fraktionsklassen d = 8 - 32 mm zu ummanteln. Bei der Konstruktion der Bodenplatte ist zu berücksichtigen, dass zukünftig kein Kontakt zur Starkwurzelarchitektur erfolgen darf. Wünschenswert wäre ein dauerhafter Hohlraum zwischen UK-Bodenplatte und OK-Wurzel 3 und 4 (40 cm bzw. 47 cm) von größtmöglicher Distanz. Die Realisierbarkeit dieser Bauweise ist zu prüfen. Alternativ dazu käme eine Schutzlage aus wei- chen elastischen Stoffen infrage um ausschließen zu können, das keine Interaktion zwischen Starkwurzelarchitektur und Fußbodenplatte erfolgt, so dass dauerhaft kein Lastabtrag gegeben ist. Als Grundlage der Fußbodenplatte wäre auch die Errichtung von Punktfundamenten denkbar. Abschließend an dieser Stelle wird auf die Notwendigkeit einer wurzelschonenden Ausführung hingewiesen. Schwingungsverhalten Die Wurzelarchitektur im Innennraum besteht aus zwei Starkwurzeln mit ungewöhnlichem Verlauf. Das haben die Untersuchungen im Januar / Februar 2017 ohne Zweifel ergeben. Eine Fein- bis Schwachwurzelarchitektur besteht nur in sehr geringem Umfang und hat sich ausschließlich in 17 Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 Umgebungen eingestellt, die bautechnische veränderte Bedingungen aufweisen, das ist z.B. die oberflächennahe Zone unterhalb vom Fußboden oder die Sohle von Rohrleitungen. Die Durch- wurzelungsintensität ist zusammenfassend als geringfügig bis sehr gering einzustufen. Eine Grob- bis Derbwurzelarchitektur wurde gar nicht vorgefunden. Resultierend aus dieser Wurzelarchitektur kann ein durch Wurzelmasse zusammenhängender Bodenkörper, wie er bei einem Wurzelballen unter normalen Standortbedingungen üblich ist und indem eine Vielzahl von Feinwurzeln die Masse der Bodenteilchen zu einem komplexen Boden- verbund zusammenhalten, ausgeschlossen werden. Derartige Bedingungen sind im Untersu- chungsbereich nicht gegeben. Stattdessen ist der Lößboden extrem verdichtet und die beiden Starkwurzeln sind in dieser Lehm- packung so fest eingebunden worden, dass es zu anatomisch-morphologischen Gestaltanomalien gekommen ist. Aufgrund des Verdichtungsgrades ist ein nur noch geringes Porenvolumen vor- handen. In einer derartigen Packlage aus verdichteten und sich verfestigtem Lößboden ist ein Schwingen nicht mehr möglich, da die zur Schwingung erforderlichen Porenräume nicht vorhanden sind und stattdessen dass Medium starr eingebunden ist. Hinzu kommt, dass beide Starkwurzeln mit verti- kalem Wuchsverlauf aus größerer Tiefe die Schurfzone erschließen und nach der Passage wie- der vertikal in den Untergrund eindringen. Als Fazit ist an dieser Stelle festzuhalten, dass aufgrund der bodenkundlichen und bodenphysikli- schen Bedingungen die im Untergrund des Wintergartens gegeben sind, ein Schwingungsverhal- ten durch die Wurzelarchitektur zweifelsfrei nicht besteht. Dickenwachstum Resultierend aus den bodenphysikalischen Eigenschaften des Lößlehmes (dichte Packungsla- gem hoher Verdichtungsgrad, hohe Lagerungsdichte, geringes Porenvolumen) ist ein Dicken- wachstum bei Wurzel 3 und 4 dauerhaft nicht mehr gegeben. Allenfalls kommt es zu einer Fort- setzung der bereits vorgefundenen anatomisch-morphologischen Wuchsanomalien. Ferner ist festzuhalten, dass im Widerspruch zu den Inhalten im Sachverständigen Sturmberg, eine Bodenverdrängung infolge von Dickenwachstum aufgrund der 0.g. Bodeneigenschaften nicht erfolgen kann, da derartige Verdrängungen geringere Lagerungsdichten und größere Porenvolu- mina voraussetzen. Rein vorsorglich wird aber empfohlen, Wurzel 3 und 4 mit porenraumreichen Gesteinskörnungen der Fraktionen d = 8 - 32 mm zu umhüllen. Bevorzugt werden sollten dazu rundkörnige Naturgesteinskörnungen um Verletzungen der Wurzelrinde auszuschließen. Desweiteren wurde zweifelsfrei festgestellt, dass die Rissstelle im Fenstersimsbereich nicht durch 18 Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 Lasteinwirkung infolge von Wurzelwachstum entstanden ist, da sich unter der Maueraußenwand an dieser Stelle keine Wurzeln befinden. Die Rissbildung muss daher eine andere Ursache haben. Baumschutz Zum Schutz der vorhandenen Wurzelarchitektur sind Baustraßen / Gassen zu errichten. Die Aus- führung erfolgt aus dem gleichen porenreichem Naturgestein der Fraktionsklassen d = 8 - 32 mm. Eine Entfernung der oberen Bodenzone sollte zu Gunsten der wurzelschonenden Ausführung unterbleiben. Bei Bedarf ist die Laubstreuauflage abzublasen. Als Schutzauflage soll ein Geotex- tilvlies verwendet werden um die mühelose Rücknahme der Baustrassen / -gassen sicherzustel- len. Nach Fertigstellung der Restaurierung am Gebäude sowie im gebäudenahen Gartenteil ist der durchwurzelbare Bodenraum im Ausmaß der Kronenperipherie tiefgründig pneumatisch auf- zulockern. Zur Injektion soll ein poröses Naturgestein der Fraktionsklassen d > 4 - 8 mm verwen- det und bis rund 80 cm Bodentiefe im Entwicklungsraum der Altbäume eingebracht werden, um eine strukturstabile Verbesserung des Bodengefüges langandauernd zu bewirken. Sachverständiger für H Gartga- und Landschaftsbau AundstemiBer Unterhaltung j Dr. Clemens Heidger (ö.b.v. Sachker. aniigen) j 19 Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 8. Dokumentation Abbildung 1: Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Eingangsbereich der ehemalig offenen Veranda die nachträglich in einen Wintergarten umgebaut wurde und der Erschließ- ung des Gartenteils dient zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar / Februar 2017. Quelle: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt IEN= PELER r tu Abbildung 2: Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Stand- und Entwicklungsraum der gegen- ständlichen zwei Platanen-Altbäume (Platanus) in Gebäudenähe und die Teil des Naturdenkmals sind zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar / Februar 2017. Quelle: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln. 20 Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 NEN 2a Abbildung 3: Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Außenbereich vom Unter- suchungsraum zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar / Februar 2017. Fundort von Wurzel 1 und Wurzel 2. Quelle: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln.3302 ge e Da K En op 2 Pas f 2 Abbildung 4: Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schurfe im Außenbereich vom Unter- suchungsraum zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar / Februar 2017. Gesamtansicht der offenen Schürfe im Außenbereich mit Blickrichtung zum Eingang. Quelle: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln. 21 Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 suchungsraum zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar / Februar 2017. Wurzel 1 streift entlang der Außenmauer. In Höhe von Wurzel 1 ist eine Mauerdurch- trennung durch eine Kunststoff-Rohrleitung zu erkennen. Die Schurftiefe liegt unter Außenmauersohle. Ein Wurzeleinwuchs bis in Sohltiefe ist durch Wurzel 1 nicht gege- ben. Quelle: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln. % m R : c —. Abbildung 6: Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Außenbereich vom Unter- suchungsraum zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar / Februar 2017. Freigelegtes Fundament 1 bei Außenmauerecke. Eine Erschließung durch Wurzel 1 ist nicht gegeben. Die Schurftiefe liegt unter Außenmauersohle. Ein Wurzeleinwuchs bis in Sohltiefe ist bei Wurzel 1 nicht gegeben. Quelle: Amt für Liegenschaften, Vermes- sung und Kataster der Stadt Köln. 22 Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 Abbildung 7: Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Außenbereich vom Unter- suchungsraum zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar / Februar 2017. Wurzel 2 erschließt die Außenmauer. Der Scheitelpunkt von Wurzel 2 befindet sich bei OK 62,54 und damit 35 cm unterhalb der Fußbodenhöhe (OKFF). Die Wurzelbreite des Wurzelstranges beträgt 24 cm, die Wurzeldicke wurde mit 15 cm gemessen. Quelle: ‚Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln. 3 Abbildung 8: Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorrf. Teilbereich der offenen Schürfe im Innenbe- reich vom Untersuchungsraum mit Wurzel 4 zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017. 23 Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 > Fi Dr Abbildung 9: Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Innenbereich vom Unter- suchungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017 mit Wurzel 3 Abbildung 10: Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Innenbereich vom Unter- suchungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017 mit Wurzel 3. Der Richtungswechsel, mit horizontalem Verlaufswechsel der Starkwurzel über eine Distanz von 310 cm, resultiert mit hoher Sicherheit aus der Lage der Gussrohrleitung. 24 Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 Abbildung 11: Bahnhof Belvedere gersdorf. Offene Schürfe im Innenbereich vom Unter- suchungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017 mit freigeleg- ter Wurzel 3. Bei den morphologisch ausgestülpten Wurzelverdickungen (farblich markiert und Bild rechts) handelt es sich um Gestaltanomalien durch beginnende Druckstempelbildungen, hervorgerufen durch Rohrkontakte mit der entfernten Gus- srohrleitung. Die Vernässungen auf der Starkwurzel (Bildmitte und Bild rechts) resul- tierten aus Verletzungen der Wurzelrinde im Zuge der Freilegungen. k Abbildung 1 ahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Innenbereich vom Unter- suchungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017 mit freigeleg- ter Wurzel 3. Unerwartet wechselt die Wurzel ihre Verlaufsrichtung und verläuft verti- kal in den Untergrund. 25 Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 72 . er Abbildung 13:Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Innenbereich vom Unter- suchungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017 mit Wurzel 4. Die Wurzel zeigt auffällige anatomisch-morphologische Gestaltveränderungen. Der auffällige Richtungswechsel im Zickzack verlaufend, begründet sich vermutlich aus Rissbildungen im Untergrund. Eine Beeinflussung durch Steine oder Mauerwerk wurde dagegen ausgeschlossen. e in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Innenbereich vom Unter- suchungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017 mit Wurzel 4. Die Verlaufsrichtung der Wurzel wechselt nach auffälligem Richtungswechsel im Zick- zack verlaufend, zur Vertikalen in den Untergrund. Deutlich sichtbar die veränderte Wurzelmorphologie bei 30 cm in einen wieder gerundeten normalen Wurzelquer- schnitt. Ein Kontakt zur Mauerwand besteht nicht. 26 Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 Abbildung 15: Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Bodenprofil im Innenbereich vom Untersu- chungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017. Deutlich sicht- bar die plattige Struktur des Bodengefüges. Ebenfalls auffällig sind erkennbare Hohl- räume und Röhrengänge und dunkel gefärbte Bodenteilchen die auf organische Ein- lagerungen durch Bodenwühler schließen lassen. Die Rissbildung in der Bildmitte (Pfeil) ist vermutlich auf Schrumpfung zurückzuführen. Literatur DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen. Beuth Vertrieb Köln. DVGW GW 125 (M) Technischer Hinweis - Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle, Ausgabe 2013. Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2: Standortvorbereitungen bei Neupflanzungen; Pflanz- gruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate . Forschungsgesellschaft Land- schaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL), (Hrsg.) Ausgabe 2004. Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen e.V. (FGSV ) FGSV-Nr. 232 Hinweise zur Straßenbepflanzung in bebauten Gebieten, Ausgabe 2006. Heidger, C. , 2004: „Baumwurzeln sind lenkbar - aber wie ? “ Jahrbuch der Baumpflege2004, Hrsg. Dujesiefken u. Kockerbeck, S. 129-147. 27 Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 Roloff, A.; (2015): Vitalitätsbeurteilung von Stadtbäumen anhand der Kronenstruktur, Erfahrungen und Konsequenzen.Vortrag Augsburger Baumpflegetage 2015. Addendum Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Abbildung 2: Abbildung 3: Abbildung 4: Abbildung 5: Abbildung 6: Abbildung 7: 28 Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Eingangsbereich der ehemalig offenen Veranda die nachträglich in einen Wintergarten umgebaut wurde und der Erschließung des Gartenteils dient zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar / Februar 2017. Quelle: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln. Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Stand- und Entwicklungsraum der gegen- ständlichen zwei Platanen-Altbäume (Platanus) in Gebäudenähe und die Teil des Naturdenkmals sind zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar / Februar 2017. Quelle: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln. Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Außenbereich vom Untersuchungsraum zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar / Februar 2017. Fundort von Wurzel 1 und Wurzel 2. Quelle: Amt für Liegenschaften, Vermes- sung und Kataster der Stadt Köln. Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schurfe im Außenbereich vom Untersuchungsraum zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar / Februar 2017. Gesamtansicht der offenen Schürfe im Außenbereich mit Blickrichtung zum Eingang. Quelle: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln. Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schurfe im Außenbereich vom Untersuchungsraum zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar / Februar 2017. Wurzel 1 streift entlang der Außenmauer. In Höhe von Wurzel 1 ist eine Mau- erdurchtrennung durch eine Kunststoff-Rohrleitung zu erkennen. Die Schurftiefe liegt unter Außenmauersohle. Ein Wurzeleinwuchs bis in Sohltiefe ist durch Wurzel 1 nicht gegeben. Quelle: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln. Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Außenbereich vom Untersuchungsraum zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar / Februar 2017. Freigelegtes Fundament 1 bei Außenmauerecke. Eine Erschließung durch Wurzel 1 ist nicht gegeben. Die Schurftiefe liegt unterhalb der Außenmauersohle. Ein Wurzeleinwuchs bis in Sohltiefe ist bei Wurzel 1 nicht gegeben. Quelle: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln. Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Außenbereich vom Untersuchungsraum zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar / Februar 2017. Wurzel 2 erschließt die Außenmauer. Der Scheitelpunkt von Wurzel 2 befin- det sich bei OK 62,54 und damit 35 cm unterhalb der Fußbodenhöhe (OKFF). Die Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 Abbildung 8: Abbildung 9: Abbildung 10: Abbildung 11: Abbildung 12: Abbildung 13: Abbildung 14: Abbildung 15: Wurzelbreite des Wurzelstranges beträgt 24 cm, die Wurzeldicke wurde mit 15 cm gemessen. Quelle: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln. Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Teilbereich der offenen Schürfe im Innen- bereich vom Untersuchungsraum mit Wurzel 4 zum Zeitpunkt der Inaugenschein- nahme am 15.02.2017. Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Innenbereich vom Untersuchungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017 mit Wurzel 3 (vorn rechts) und Wurzel 4 (hinten links). Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Innenbereich vom Untersuchungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017 mit Wurzel 3. Der Richtungswechsel, mit horizontalem Verlaufswechsel der Starkwurzel über eine Distanz von 310 cm, resultiert mit hoher Sicherheit aus der Lage der Gussrohrleitung. Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Innenbereich vom Untersuchungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017 mit freigelegter Wurzel 3. Bei den morphologisch ausgestülpten Wurzelverdickungen (farblich markiert und Bild rechts) handelt es sich um Gestaltanomalien durch beginnende Druckstempelbildungen, hervorgerufen durch Rohrkontakte mit der ent- fernten Gussrohrleitung. Die Vernässungen auf der Starkwurzel (Bildmitte und Bild rechts) resultierten aus Verletzungen der Wurzelrinde im Zuge der Freilegungen. Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Innenbereich vom Untersuchungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017 mit freigelegter Wurzel 3. Unerwartet wechselt die Wurzel ihre Verlaufsrichtung und ver- läuft vertikal in den Untergrund. Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Innenbereich vom Untersuchungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017 mit Wurzel 4. Die Wurzel zeigt auffällige anatomisch-morphologische Gestaltverände- rungen. Der auffällige Richtungswechsel im Zickzack verlaufend, begründet sich vermutlich aus Rissbildungen im Untergrund. Eine Beeinflussung durch Steine oder Mauerwerk wurde dagegen ausgeschlossen. Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Innenbereich vom Untersuchungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017 mit Wurzel 4. Die Verlaufsrichtung der Wurzel wechselt nach auffälligem Richtungs- wechsel im Zickzack verlaufend, zur Vertikalen in den Untergrund. Deutlich sichtbar die veränderte Wurzelmorphologie bei 30 cm in einen wieder gerundeten normalen Wurzelquerschnitt. Ein Kontakt zur Mauerwand besteht nicht. Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Bodenprofil im Innenbereich vom Untersu- chungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017. Deutlich sichtbar die plattige Struktur des Bodengefüges. Ebenfalls auffällig sind erkennbare Hohlräume und Röhrengänge und dunkel gefärbte Bodenteilchen die auf organi- sche Einlagerungen durch Bodenwühler schließen lassen. Die Rissbildung in der Bildmitte (Pfeil) ist vermutlich auf Schrumpfung zurückzuführen. 29 Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216 Darstellungsverzeichnis Darstellung 1:Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf, untersuchter Bereich, unmaßstäblich, datiert 13.02.2017. Darstellung 2:Aufmaß Fundamente und Wurzeln, M 1: 50, datiert 10.02.2017. 30
Anlage 21_Bestands- und Konfliktplan
2125 Zeichen
Basalt-Kleinpflaster, Oberfläche spaltrau Rheinkies-Belag Wassergebundene Decke Sitzblöcke aus Betonwerkstein, sandfarben Pollerleuchten LEGENDE Basalt-Kleinpflaster, Oberfläche geflammt Großformatige Platten aus Betonwerkstein, sandfarben, mit beidseitigen dunklen Markierungsstreifen Ehemalige Bäume, historischer Standort Gehölze, Bestandserhalt Bäume, geplant Bäume, Bestand Zaun, Bestand Mauer, Bestand Offene Basaltrinne zur Abführung des Niederschlagwassers der Dachflächen Gehölze, Neupflanzung Gehölze, Entnahme 150 150150 BahnhofZugangs- turm Aufstellfläche Müll Fahrräder Sitzblöcke DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE Vorplatz Pavillon (ehemaliger Billettschalter) 62,89 62,80 62,89 62,91 63,20 Gerhard-Marcks-Weg Projekt Auftraggeber Förderkreis Bahnhof Belvedere e. V. Richard-Wagner-Straße 27 50859 Köln Leistungsphase DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE IN KÖLN-MÜNGERSDORF Platanenkarree und Vorplatz Darstellung Genehmigungsplanung Bestands- und Konfliktplan Projekt-Nr:Maßstab Plangrösse Gezeichnet Plan-Nr: Datum Index Stand2018-05 1:100 84,1 x 59,4 E. Michalski 05 13. Juni 2019 00 13. Juni 2019 Planung Gerd Bermbach Landschaftsarchitekt - BDLA/AK NW Alte Schule Grunewald 17 - 51588 Nümbrecht Tel: 02293 - 938 629 - Fax 02293 - 2928 bermbach@gruenerwinkel.de Meter N 62,893,5% 1,5% 62,90 2,0% 0,5% 3,5% Kiesbelag höhengleich mit Betonwerksteinplatten 63,00 0 5 105 Entnahme von 4 Hainbuchen (Carpinus betulus) Erhalt der Sträucher und Ergänzung des Strauch- und Bodendeckerbestands Entnahme einer Eibe (Taxus baccata) Abriss einer Garage und eines Schuppens (85 m²) Wurzelschutzmaßnahmen an Platane 5 (vgl. Detail) Wurzelschutzmaßnahmen an Platane 2 (vgl. Detail) Erhalt der Mauerecke zum Schutz der eingewachsenen Platane Erhalt des Baumbestands Esche Platanen - Karree Platanenkarree und Vorplatz Walnuss Linde Feuerwehrzufahrt und -aufstellfläche Entnahme einer abgängigen Eberesche (Sorbus aucuparia) Entnahme von Lorbeerkirschen (Prunus laurocerasus) Ergänzung des Strauch- und Bodendeckerbestands Ergänzung des Strauch- und Bodendeckerbestands Potenzieller Standort einer Pergola – Vorläufige Bepflanzung mit Efeu
Anlage 12_Lageplan Variante Beirats-AG
213 Zeichen
x
SHürglLt iu
{:U
§ce0*';!{fa-6
ö*Q
(]=
;{
-§.B
§
.ini§
§rüri+{64
;äi5.ä3Ä'i
E § s r - !."4§rtiGrd
{*ir{ j ät§ § i t ! t'B ?
;1:';,i1.+:,.# §| I ffiffi
r+
§l
e,!
ld::,: r
0cE}.'
6.
{L:,t i
,..i"X
...-*..t-- .:
-F-
Anlage 04-Lageplan-Wegeführung
1609 Zeichen
Basalt-Kleinpflaster, Oberfläche spaltrau Mulchbelag Wassergebundene Decke Sitzblöcke aus Betonwerkstein, sandfarben Pollerleuchten LEGENDE Basalt-Kleinpflaster, Oberfläche geflammt Großformatige Platten aus Betonwerkstein, sandfarben, mit beidseitigen dunklen Markierungsstreifen Ehemalige Bäume, historischer Standort Gehölze Bäume, geplant Bäume, Bestand Zaun, Bestand Mauer, Bestand Offene Basaltrinne zur Abführung des Niederschlagwassers der Dachflächen des Zugangsturms 1,50 1,501,50 BahnhofZugangs- turm Aufstellfläche Müll Fahrräder Sitzblöcke DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE Vorplatz Pavillon (ehemaliger Billettschalter) 62,89 62,80 62,89 62,91 63,20 Gerhard-Marcks-Weg Projekt Auftraggeber Förderkreis Bahnhof Belvedere e. V. Richard-Wagner-Straße 27 50859 Köln Leistungsphase DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE IN KÖLN-MÜNGERSDORF Platanenkarree und Vorplatz Darstellung GenehmigungsplanungLageplan Projekt-Nr:Maßstab Plangrösse Gezeichnet Plan-Nr: Datum Index Stand2018-05 1:100 84,1 x 59,4 E. Michalski 03 23. Mai 2019 01 16. August 2020 Planung Gerd Bermbach Landschaftsarchitekt - BDLA/AK NW Alte Schule Grunewald 17 - 51588 Nümbrecht Tel: 02293 - 938 629 - Fax 02293 - 2928 bermbach@gruenerwinkel.de Meter N 62,893,5% 1,5% 62,90 2,0% 0,5% 3,5% Mulch höhengleich mit Betonwerksteinplatten 63,00 0 5 105 Änderungsvermerke Änderung Name Datum Index Änderung der Dachentwässerung 01 GB 17.08.2020 Sickerschacht Kanalschacht Rigole Esche Platanen - Karree Platanenkarree und Vorplatz Walnuss Linde Feuerwehrzufahrt und -aufstellfläche Oberirdische Versickerung der Dachentwässerung des Zugangsturms
Anlage 15_Stellungnahme NABU
18972 Zeichen
WASLji(öI‘•NaturschutzbundDeutsohtandStadtverhandKöIev. Lux&rnburge:Straße295•50939Kn. UrsulaPniewski UntereNaturschutzbehörde Umwelt-undVerbraücherschutzamtder StadtKöln Willy-Bran&Platz2 50679Köln perE-Mail: FiIABU StadtverbandKöln StadtverhandKölne.V LoxernhurgerStraße295 50939KNn Telefon;0221/7902889 EMail:mailfNA8U•koein.de Homep?ge;t2jßde den15.032020 ¾W poststellebezreq-koeln.nrw4e umweftverbraucherschutz«stadt--koek,de Vorstand VoreucndorDr.Horst3e:trarn 2.VofsttioudeCiaudieTrunk Schaurriostvrkomm.A.Wuzk SchnftführtrokobRisch SAN. 0E45370501980005242649 St.COLSDE33 SparkasseNoinSorr:, SporvwnndSoitrdgc sindsteuerlichaboet,ua: NABU Anerkan‘1nrNatur schutnarband nach§58Stdes ntrSC:;tt9OSotz %zi AnFrau vonAndrian-Werburg NaturschutzundLandschaftsschutz Dezernat51 BezirksregierungKöln 50605Köln AnFrau BauvorhabenBahnhofBelvedere,BelvedereStraße147inKälnMüngersdorf,LG3S4 “ParkrestvonHausBelvedereundGehölzbeständeanderWaldschulein Müngersdrnf‘;LIIAußererGrüngürtel,NüssenhergerBuschbisMüngersdorf AktenzeichenderStadtKöln:571/131314.312019-61 LG:K42-11.19GLB SehrgeehrteFrauvonAndrian--Werburg,sehrgeehrterFrauPniewski. mitdemSchreibenvom25.11.2019fordertederNASUStadtverbandKölndieStadtKölnauf, eineGesamtplanungzudemVorhabenBahnhofBelvedere“vorzulegen,damitdie AuswirkungenunddieSachverhaltedesEingriffsindemgeschütztenL.andschaftsbestandteil LB3.04ineinerförmlichenBeteiligungderanerkanntenNaturschutzverbinde verfahrenskonformnach§66LNatSchGNRWfestgestelltwerdenkönner,bevoreine Befreiungbzw.eineBaugenehmigungerteiltwerdenkann. DieanerkanntenNaturchutzvereinigungensindvorErteilungenvonBefreiungenund wesentlichenAusnahmenvonGebotenundVerbotenzumSchutzvongeschützten LandschaftsbestandteilendurchdieGenehmigungshehördezubeteiligen. 2 An das bestehende denkrnalgeschützte E3audenkmal soll ein massives dreigeschossiges und unterkellertes Zugangsbauwerk angebaut werden. Die bebaute Grundfläche. des ehemaligen Bahnhofkörpers wird dadurch um 30% vergrößert, Dies ist als eine wesentliche E:rweiterung zu bewerten. Zusätzlich soll ein halhkreisförmiger Zuqangsweg aus Betonpiatten gebaut werden. Die EN9C [loe2ne Harne nen ‚ahet \a‘idenkmIe jk-tgestel er Bume 2n‘i bestehenac Bepflanzungen. De cmi‘eschlossene Eläche st n den vorgelegten Plänen mt Kiesbeiag höhengleich mit Betonwerksteinplatten“ (Ausführungsplanung Michaiski 2905.2019) bezeichnet. Die Flächengröße des Zugangswegs aus Betonplatlzn mit der eingeschlossenen ausgekiesten Fläche entspricht in etwa der Grundfläche des Bestandsbauwerks von 1 56m2. Mit dem vergrößerten Vorplatz, mit dem Zugangsturm und dem Zugangsweg incL engeschlossener Fläche wird de beanspruchte Räche gegenüber dem Bestandsgebäude mehr als verdoppelt. Der größte. Teil der zusätzlichen beanspruchten Fläche liegt im geschützten [..andschaftsbestandteil L.R 3.04. Den anerkannten Naturschutzvereinigungen ist mit dem Schreiben vom 14.02.2(20 der Bauantrag zum Umbau und zur Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere in eine öffentliche Begegnungsstätte des Vorhahenträgers Förderkreis Bahnhof Belvedere eV. über die Stadt Köln zur Stellungnahme vorgelegt worden. Die Liste der vorgelegten Unterlagen sind in Anlage 1 aufgeführt. Der vorgelegte Bauentrag :81 hei der Stadt Köln am 11. April 2019 eingegangen, Der NaturschutzbeiratderUnteren Naturschutzbehörde hatani 01. Juli 2019 (2057/2019)überden Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere beraten, Der Ausschuss Umwelt und Grün hat anschheßend am 10.10.2019 (0043/2019) darüber beraten. Demnach entspricht der Bauantrag nicht dem aktuellen Beratungsstand. Weder das Beratungsergebn des Naturschutzbeirates (2973/2019 Anlage 11) noch des Ausschuss Umwelt und Grün (Beschiussvorlage 2973/2017 vom 29.09.2019) sind in die vorgelegten Unterlagen eingearbeitet — beide Beratungsergehnisse bleiben unberücksichtigt. Bereits festgesetzte Bindungen zur Beurteiluna des Bauentrags, der Vorhescheid vorn 16.11.2017 durch das Bauaufsichtsamt mit dem Aktenzeichen 63/Pl 3/0341/2017, sind nicht Teil der übersandten Unterlagen und wurden somit den anerkannten Naturschutzvereinigungen im Rahmen des Seteiliqungsverfahren nicht zur Beteiigung vorgelegt. Die vorgelegten Untedagen zur Beteihgung gleichen einer Entwurfsplanung, die viele Aspekte der Ausgestaltung offenlässt und die weitere Ausgestaltung hat einen erhebhchen Einfluss auf den Schutzzweck des Geschützten Landschattsbestandsteils LB 3.04. Seit 2014 betreibt der Förderkreis Bahnhof Behiedere die Umgestaltung des Parks (0058/2014) ohne bs heute ein (‘3estaltungskon:zept mit Plariungsunterlagen und Eingriffs— und Ausgleichsberechnungan vorzulegen, dass auf die Jereinharkeit mit dc.n Schutzzwecken des geschützten Landschaftshestandteils überprüft werden kann und die Anforderungen an diesen wertvollen arten— und strukturreichen Lebensraum angemessen berücksichtigt. Das Objekt des Bauantrags gehört zum baulichen Außenhereich und in den Geltungsbereich des Landschaftsplans (L. B 3.04 / Lii). Aus diesem Grund gehören Darstellungen und Festsetzungen zur Engriffs- und Ausgleichsbiianzierung sowie Untersuchungen zum Arte.nschutz zu den Beteilgungsunteriagen. Zusätzlich ist ein Bestands- und Konfiiktplan (Bestandteil einer Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen nach i..NatSchG NRW §66) zu machen. Auch diese Unterlagen sind erforderlich, jedoch in den vorgelegten Bauantragsunterlagen zum Umbauvorhahen des Bahnhofs Belvedere nicht vorhanden. Das Nutz.ungskonzept (Anlage 6 des Bauantrages) sieht ene Nutzung des Parkrestes 1.8 3.04 vor. Die Nutzung erstreckt sich A) auf den Zweckhetneb und B) auf den Geschäftsbetrieb zur - / Erwirtschaftung der Betriebs- und Unterhaltskosten. Zu dem Geschäftskonzept des Geschäftshetriebs gehört gemäß Bauantrag die gemeinsame. Vermietung des Bahnhcfgehäudes und des Parks für private Feste. Feiern und Veranstaltungen von Firmen und Organisationen bis zu einer Besucheranzahl von 200 Personen. In der Genehmigungsplanung sind im Erdgeschoss der Ausstellungsraum mit 30m2 sowie das Foyer mt 61m2 und im ersten Obergeschoss Veranstaltungsräume nder Größe 146m‘ (NGS) geplant. Das Geschäftskonzept rechnet in ener gemischten Betrachtung mit 1,2 m2 pr Besucher für Ausstellungsraum, Foyer und Veranszaltungsräume. Werden nur die Veranstalhngsräurne betrachtet sinkt die Kennzahl auf nur 0,72 m pro Besucher. Die vorgesehene Nutzung gemäß den Kennzahlen stellt das Nutzungskonzept in Frage. Die Nutzung des Parkrestes wird im Nutzungskonzept als besonderer Marktwert eingestuft. Der Garten soll gemäß der Aktennouz Albat/Spiegel vorn 13.02.2019 im Rahmen der Nutzungen uneingeschränkt als Lemort. bei Kultur- und Bildungsveranstaltungen sowie Farnilienfeiern und Festen zur Verfügung stehen. Dazu snd in den Planungen zusätzliche Eingriffe (z.B. Rundweg) in den geschützten Land.schaftsbestandteil (LB 3.04) geplant. De Auswirkungen der uneingeschränkten Nutzungen und die weiteren Eingriffe müssen jedoch in den Unterlagen zur Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen vorhanden sein. Die dem Bauantrag anhängenden Pläne zeigen die derzeitige Bepflanzung nicht vollständig und somit ist zu befürchten, dass die in den Plänen nicht dargestellten Pflanzen (z.B. Eihen) entfernt oder verändert werden sollen. Dies wäre aIlerdngs ein Vergehen gegen die Verbote des Landschaftsplans. Nur wenn eine absolute Notwendigkeit nachgewiesen werden kann, dürfen für die Sanierung des Gebäudes Pflanzen entfernt oder beschnitten werden. Zur Beurteilung der Ausgangssituation. müssen die Pläne den st—Zustand der Planung der Bepflanzung zu Beginn der Planung wahrheitsgemäß und vollständig wiedergeben. Die Ausgestaltung der Dachentwässerung ist im Bauantrag nicht enthalten. Eine unsachgemäße Entwässerung kann zu Schäden an den Bäumen und weiteren Pflanzen führen. Die Planungen für Ober- und unterirdische Versorgungs und Entwässerungsleitungen (Frei- oder Rohrleitungen) sind als Feil einer ordentlichen Beteiligung der Naturschutzverbände nach §63 Absatz 2 BNatSchG bzw. §66 LNatSchG NRW vorzulegen. im Bauentrag s‘ kein Boieucitungsonzept rur a- Aaßenan1age enthalten 0 es ist ‚docb er4orderlich Es ist test.‘ ietzr d?ss rul Duer kei iedei Ver.ndemnq der An2enbeleu htung‘ zulässig ist. Anderenfalls sind die Naturschutzverbände nach §63 Absatz 2 BNatSchG bzw. §66 LNatSchG NRW an der Ausgestaltung.SIS Ergänzung der Planung zu beteiligen Durch die Wahl einer dunkeln Farbe des 2.ugangshauwerks wird den Erfordernissen des Klimawandels nicht Rechnung getragen Es sind geeignete Maßnahmen vorzusehen, die dem Klimawandel entgegenwirken. Das sind auch solche Maßnahnien, die der Anpassung an den Klimnawandel dienen. Dies kann dadurch erzielt werden, dass die schädlichen Einwirkungen der Hitzebelastung aufgrund der Farhwahl in der unmittelbaren Umgebung durch eine Fassadenbegrünung oder durch eine geeignete helle Farhwahl der Fassade des Zugangshauwerks reduziert werder. Entsprechende Auflagen und Festsetzungen müssen eine klimawandelangepasste Gestaltung des Zugangsbauwerks dauerhaft sicherstellen. Der \Jorhescheid vom 16.11.2017, Unterlagen zur Eingriffs- und Ausgleichshilanzierung, Artenschutzuntersuchungen., Bestands- und Konfliktpläne, Auslegung der Außenbeleuchtung, Fassadengestaltung des Zugangsbauwerks, Festlegungen zur Dachentwässerung, die Beurteilung über die Auswirkungen einer intensiven und uneingeschränkten Parknutzung durch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und Pläne über die Parkgestaltung sind den anerkannten Naturschutzvereinigungen im Fahmen der Beteiligung ht vorgelegt worden. Alle diese Planungsaspekte haben erhebhohe Auswirkungen auf den Schutzzweck des geschützten Landschaftsbestandtehs. Eine Aufteilung des Vorhabens in einzelne Bau- oder Planungsabschnitte verharmlost die Auswirkungen der Planung und schafft unzulässige 3 4 Tatsachen. Die vorgelegten Unterlagen (Anlage 1) sind als unvollständig und unsachgemäß anzusehen. Eine ordnungsgemäße Beteilung der anerkannten Naturschutzvereinigungen ist mit vollständigen Planunterlagen für das Gesamtproiekt vor einer Genehmigung des Vorhabens durchzuführen. Laut der Ratsvorlage 363712011 Rat 24.112011 soll der Ort für Hochzeiten, Taufen, Famillentreffen und andere pnvate Feste vermietet werden, Hierbei soll das gesamte Gebäude mit Park angemietet werden können. Damit das allgemeine öffentilche Interesse gewahrt bleibt und schädliche Auswirkungen auf den LB “Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldachule‘‘ minimiert werden, sind private Veranstaltungen mt Parknutzung also im LB 3.04 im Umfang auf unter 75 Personen und in der Häufigkeit stark zu begrenzen. Der Schutzzweck des geschützten Landschaftshestandteils “Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule“ ist im aktuellem l..andschaftsplan folgendermaßen festgesetzt: zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaits durch Erhaltung gut strukturierter Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Das südllch der Waldschule gelegene Teilgebiet umfasst Haus Belvedere mit seinem parkartiqen Garten (Belvederestraße 147). Das Gebiet ist von besonderem kulturhistorischem Wert. Landsohaftaprägend ist die Ensemhlewirkung des Gebäudes mit einer im Kronenbereich zusammengewachsenen Platanengruppe aus 7 Ex. Platanusx acerifolla (Starnmumfänge ca. 2,lOm — 3,56 rn). Westl!ch der Waldsohule ist das geschützte Gebiet gekennzeichnet durch eine Vielfalt von Biotoptypen im engräumigen Wechsel mit teilweise altem Baumbestand, Obs,iesen und Heckenstrukturen. Das gesamte Gebiet ist ein wertvoller arten— und strukturreicher Lebensraum. - zur Belebung und Fflege des Landschaftsbildes durch Erhaltung der Enseniblewirkung von Vdla und alter Baumqruppe. - zur Abwehr schädlichem Einwirkungen In der Ordnungshehördhchen Verordnung (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln 01294 [3, Ausgabe A, 160. Jahrgang. Nummer 41 ausgegeben in Köln am 13. Oktober 1980 ist der Inhalt des Schutzes und insbesondere der Verbote der sichergestellten Landschaftsbestandtee und Naturdenkrnale in §3 (2) beschrieben: (1) Bauliche Anlagen zu errichten, auch wenn sie keiner Baugenehmigung oder Bauanzeige bedürfen, sowie deren Nutzung zu ändern, ferner Außenseiten bestehender baulicher Anlanen zu ändern; (13) das Befestigen der Fläche unter der Baumkrone (Kronenbereich) oder Teilen davon mit Asphalt, Beton oder einer anderen wasserundurchlässigen Decke sowie das Verdichten des Bodens im Kronenbereich, z.B. durch Beiahren, durch Abstellen von Fahrzeugen oder durch Aufschüttungen, ferner das Streuen von Salzen im Kronen bereich. (14) das Beschädigen des Wurzelwerks oder der Rinde der Bäume, das Ausasten oder das Abbrechen von Zweigen In diesem Sinne §2 (3) sind bei den aufgeführten Einzeihäumeri. Baumgruppen oder Alleen auch die Fläche unter der Baumkrone unter Naturschutz gestellt. Die Platanengruppe (Nr.:305.01) wurde in der ordnungsbehördllchen Verordnung als Naturdenkmal ausgewiesen. Dieser Status findet in dem Bauantrag keine Berücksichtigung. Mit der Einführung des Landschaftsplans 1991 wurde das Naturdenkmal in den LB 3.04 integriert, um eine Doppelausweisung zu vermeiden. Laut dieser Regelung müssen für die Platanengrupoe die Schutzkriterien für Naturdenkrnäler berücksv;htigt werden. 5 GutachterhabenvordenbegonnenUmbaumaßnahmenbestätigt,dassbeidegebäudenahen Bäumeverkehrssicherundzukunftsfahigsind.EineentsprechendeMitteilungandie BezirksregierungüberdenErhaltderPlatanenbeigleichzeitigernachhaltigerSicherungdes Gebäudeswurdegefertigt(083912017AusschussfürUmweltundGrün04.05.2017).Durch denAusbaudesGebäudesunddurchdiespätereNutzungdarfderErhaltungszustandder Bäumenichtverschlechtertwerden.DasgiltnichtnurfürdiegebäudenahenBäume,sondern fürdiegesamtenPlatanengruppeunddengesamtenPark. DieBeseitigungvonNaturdenkmalengleichgestellterBäumesowiealleHandlungen.diezu einerZerstörung,BeschädigungoderVeränderungvonNaturdenkrnalengleichgestellter Bäumeführenkönnen;sindnachMaßgabenähererBestimmungengemäßBNatSchG§28„ Abs.2verboten.FolglichistderaktuelleZustandnichtzuverschlechternundesgilt,dass Maßnahmenunzulässigsind,diedieLebenserwartungderBaumgruppeverkürzenundeine VerschlechterungdeszukünftigenZustandesherbeiführen.EsgiftdiePflichtder GesunderhaltungderBäume. IndiesemSinneisteineBesucherlenkungausdenTraufbereichenderPlatanenheraus gerechtfertigtunderforderlich.VondemAuslegenvonBetonplattenimTraufbereichist abzusehen,dadiesmiteinerVersiegelungimKronenbereichgleichzusetztenist.Esmuss sichergestelltsein,dassdurchVersiegelungunddurchVerhinderungderRegenerationdes BodensimTraufbereichs,derzukünftigeZustandderPlatanengruppenichtverschlechtert wird.DievorgelegtenPläneundderderzeitigeBeratungsstandschließeneinedauerhafte SchädigungundVerschlechterungdesErhaltungszustandsderPlatanengruppedurchdie signifikantenEingriffeindenTrauf-undWurzelbereichnichtaus. Esgiltnach§67(1)Nr.1Bundesnaturschutzgesetz(BNatSchG)dasVerbot:„Bäume, SträucherodersonstigePflanzenzubeschädigen.oderTeiledavonabzutrennensowiejede Handlung,diegeeignetist,dasWachstumoderdenFortbestandderPflanzenartnachteiligzu beeinflussen.Bäume,SträucherundsonstigePflanzengeltenauchalsbeschädigt,wenndas Wurzeiwerkverletztist“. Dasheißtu.a.,dassdieKappungderWurzelnderPlatanenbeiderUnterkellerungauchim SinnedesGesetzeseineSchädigungdarstellt,DurchdieUmsetzungderBauplanungwerden FeinwurzelnbishinzuStarkwurzelnbeiderAusschachtungfürdasZugangsbauwerkund beimKellerausbauentfernt,dieauchzudenPlatanengehörenDurchdieAusschachtungen fürdenKellerausbausindvielzähligeWurzelnderPlatanengefundenundbeseitigtworden. DiedurchdieStadtKölnbeauftragtenWurzelgrabungenfürdenKellerausbauermöglichten nichtdenUmfangderWurzelfundevorherzusagen.Anhandderunzureichenden WurzelgrabungenkonntendieGutachterdenUmfangdesEingriffsnichtvorhersagen.Das AusmaßderSchädigungdesWurzelbereichswurdevorBaubeginnunrichtigdargestellt.Die BeseitigungderWurzelnsteifteinVerstoßgegendasVerbotdesBNatSchG§28Abs.2dar. EineBagatellisierungistunzulässig. DiegeplantenördlicheWegeführungunddieGestaltungdesBereichszwischendenWegen unddesGebäudesstellteinenerheblichenEingriffindieFlächeunterdenBaumkronender Platanengruppedar,DiegenaueGestaltungderWegefohrungunddieAusgestaltungder FlächenzwischendenWegeniststrittig.DieGestaltungistimBauantragnichteindeutla dargestellt.EinKonzept,wiederWurzelbereichderBäumedauerhaftgöschütztundder ErhaltungszustandderPlatanengruppesichergestelltwirdfehlt,istvorzulegenundinder Baugenehmigungfestzusetzen.JedeVeränderungundjeglicherEingriffstehtunterdem Minimierungsgebot. DievorgelegtePlanungderKellererweiterung.desZugangsbauwerks.diePlanungder —gartenseitigenWegeführungunddasNutzungskonzeptführeninderSummezueiner erheblichenVerschlechterungdesErhaltungszustandesdergeschütztenPlatanengruppe.Die vorgelegtePlanungistsomitmitdenfestgesetztenSchutzzweckendesLB3.04nicht vereinbar.DieuneingeschränkteintensiveParknutzungdurchregelmäßigeVeranstaltungen 6 mit bis zu 200 Personen wird den wertvollen arten- und strukturreichen Lebensraum auf Dauer zerstören. Schädliche Einwirkungen auf die Pflanzen und Tiere im LB 304 werden durch Kompensation langfristig nicht abgewehrt werden können. Aufgrund der mangelhaften, wdersprüchhchen und unvollständigen Unterlagen des Bauantrages sowie den fehiendert Bindungen des \iorbescheids, ist eine erneute Betefligung der anerkannten Nat.urschutzverhande gemäß §63 Absatz 2 BNatSchG bzw §66 LNatSchG NRW mit vollständigen Unterlagen zwingend notwendig, um den weIterhin bestehenden Verfahrensmangel zu heien. Mit freundlichen Grüßen, LA.Jc&tca i?uJi A. Jakob Risch im Namen und in Vollmacht des NABU Landesverbandes NRW für den Bereich der Stadt Köln (hschtec-souLcede) Unterlagen: Anschreiben Stadl Köln von. 1402.2020 Bauantrag 63)023/3354/2018 vom Ii. AprD 2018— md Bindungen zur Beurteilung des Vorhabens gemäß dem Vorbescheid vorn 16.11.2017 (63/P13/0341/2017) Auszug aus dem ärtchen Bau- und Planungsrecht 06. Auc:usi 2018 Arntlcher Lageplan zum Bauantraq (1:250/1 5000) vorn 28 03. 2019 M:tteihing uher de Fad!ühru,‘in des I.:egenschaffsiatastet‘s (20.12 2018) Erläuterungshencht ÷Ar:agen (Zehwanger/03.092018) Bauheschreibung «3309.2018) Beseitigung vo“ Niederschlagswasser von dem Grundstück (SteB O5/OW2O14 Vegetatonsiechnisches Gulachen zum Erhalt . PlatanenAitbaumbesiandes (Hedgem 20/02/2017) Kampfmitieibese!tigungsdienst (08/0&2015) - Bauastbegrundung gemäß §83 Basordnung NRW—24 Jui 2015 Nurzungskonzept— F(urzfassung vorn August 2018 (3enehmrqunqsplanung Keflem/LG/i .00/Schnüt AA ff3- 0! CC) Ansch CsU West / Süd / Nord Brandschulzknnz.ept Barrierefrei Kon2ept 18. Sept. 2019 Anlagen mit Auflagen des Landschaftsschutz Berates Anlage 2 Fotodokumentation - 1 -. - Anlage2: BauvorhabenBahnhofßelvcderc,BelvcderStraße14/inKöln-Mügersdorf,LB3.04 Fotodokurnentationvorn15.03.2019 :‘::: ;:: ..:„‘. aivi j Z‘ 4W!! fr‘ “» r (1)(2) .f - ‘1 ii-, 3‘1.Z ‘ (3)(4) Anlage 2: Bauvorhaben Bahnhof Belvedere, Belvedere StraRe 117 n Kän-Müngersdorf, LB 304 Fotodokumentation vom 15D3,2019 (7) \ ) - / N-; L— -\ / (5) (6) (8}
Anlage 07_ Detailplan Bodenaufbau Wurzel Wintergarten
1301 Zeichen
UNTERSCHRIFT TEL.: (0221) 949836-17 FAX.: (0221) 949836-6 UNTERSCHRIFT ARCHITEKT BEL DETAILPLANUNG STEFAN ZELTWANGERBELVEDERESTR. 6050933 KÖLN BAUHERR B E ÄNDERUNGDATUM D A C F G SANIERUNG BAHNHOF BELVEDERE PLANNUMMER DATEINAME A3 FÖRDERKREISBAHNHOF BELVEDERE E.V.RICHARD-WAGNER STR. 2750859 KÖLN 50 200 235 485 100 100 OKFF = 62.91 OK-WURZEL 3 = MAX. 62.49 350 50 - - - - - - - - EG / WINTERGARTEN MIT FBH 35 MM 80 MM 35 MM 80 MM 5 MM 200/100 MM 50 MM TERRAZZO HEIZESTRICH GRUNDELEMENT FUSSBODEN- HEIZUNG MIT TRITTSCHALLDÄMMUNG WÄRMEDÄMMUNG ABDICHTUNG BODENPLATTE STAHLBETONBODENPLATTE PE-FOLIE SAUBERKEITSSCHICHT PRINZIPDETAIL BODENAUFBAU WURZELSCHUTZ GEMÄSS VORGABE VEGETATIONSTECHNISCHEM GUTACHTEN VON DR. CLEMENS HEIDGER AUS PORENREICHEM NATURGESTEIN 8/32 MM HOHLRAUM STARKWURZEL 3 GEMÄSS AUFMASS 17-2061 DER STADT KÖLN ALLE PLANUNGEN IM DIREKTEN ZUSAMMENHANG MIT DEN STARKWURZELN ERFOLGEN NACH MASSGABE DES: 'VEGETATIONSTECHN. GUTACHTENS ZUM ERHALT DES VORHANDENEN, GEBÄUDENAHEN PLATANEN-ALTBAUMBESTANDES' VON DR. CLEMENS HEIDGER, VOM 20.02.2017. FÜR DIE DAUERHAFTE SCHADENSFREIHEIT DER MASSNAHME KANN DER PLANVERFASSER KEINE HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG ÜBERNEHMEN. 1:5 SZ 10.07.15 B.5.4.25.01 B B542501B BODENAUFBAU PRINZIPDETAIL WINTERGARTEN MIT FBH SCHICHTENAUFBAU19.12.16 WURZELSCHUTZ04.06.19
Anlage 06_Entwässerungskonzept
389 Zeichen
BEL BAHNHOF BELVEDERE UMBAU UND ERWEITERUNG GENEHMIGUNGS PLANUNG ENTWÄSSERUNGS KONZEPT ÄNDERUNG DATUM A B C D E F G BAUHERR FÖRDERKREIS BAHNHOF BELVEDERE E.V. RICHARD-WAGNER STR.27 50859 KÖLN UNTERSCHRIFT ARCHITEKT STEFAN ZELTWANGER BELVEDERESTR. 60 50933 KÖLN TEL: (0221) 949836-17 FAX.: (0221) 949836-6 UNTERSCHRIFT A3 sz 1:100 03.07.20 BELB.4.0.10 PLANNUMMER BELB4010 DATEINAME
Anlage 09_ Auszug Niederschrift Beiratssitzung 01-07-2019
1574 Zeichen
Geschäftsführung Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Frau Maaß Telefon: (0221) 221-36542 Fax : (0221) 221-24686 E-Mail: adriana.maass@stadt-koeln.de Datum: 05.09.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde vom 01.07.2019 öffentlich 3.3 Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Ba hnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln- Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbe- stände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf", Bezirk 3 hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Land- schaftsplans 2057/2019 geänderter Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt grundsätzlich dem Umbau und der Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere an der Bel- vederestraße im geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.04 / Landschaftsschutz- gebiet L 11 unter folgenden Vorbehalten und Klärung folgender Punkte zu: • Notwendigkeit der nördlichen Zuwegung und mögliche r Verlauf • Änderung der Wegeführung auf der Gartenseite • Wahl der Wegedecke bzw des Plattenbelages für die Wegeführung • Gestaltung des Gartenbereiches bzgl. des Verzichte s auf Kies Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzge- setz (BNatSchG) von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes unter den oben genannten Vorbehalten zu. Abstimmungsergebnis: Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
27227 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle 57/571 Vorlagen-Nummer 2655/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln-Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf" hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans; erneute Beteiligung des Naturschutzbeirates Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit dem Umbau und der Erweiterung des denk- malgeschützten Bahnhofs Belvedere an der Belvederestraße im geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.04 / Landschaftsschutzgebiet L 11einverstanden. Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu, sofern die im Kapitel: Vermeidung / Vermin- derung und Eingriff / Kompensation formulierten Rahmenbedingungen als Nebenbestimmung vollum- fänglich im Befreiungs- / Baugenehmigungsbescheid aufgenommen werden. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 BNatSchG von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes nicht zu. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 31.08.2020 2 Begründung: Beschreibung der gesamten Baumaßnahme Der in 1839 erbaute Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf soll saniert und als öffentliche Begeg- nungsstätte für Kultur, Bildung und Feste genutzt werden. Zum Bahnhofsgebäude gehört ein ca. 5300 qm großer Landschaftspark. Das gesamte Ensemble steht unter Denkmalschutz und ist Bestandteil des geschützten Landschafts- bestandteils LB 3.04 „Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Mün- gersdorf“. Die Ostseite des Gebäudes stellt die Grenze zum Landschaftsschutzgebiet L11 „Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ dar (Anlage 1). 1. Bauantrag (Sicherung der Bestandsfundamente, Erweiterung der Unterkellerung, Einbau einer Treppe zwischen Keller und Erdgeschoss Im Kellergeschoss sollen die Haustechnik, die Garderobe und die Sanitäreinrichtungen untergebracht werden. Für diese Nutzung ist z.T. eine Tieferlegung des Kellers und z.T. eine Neuunterkellerung des Bestandsgebäudes geplant. Die naturschutzrechtliche Befreiung für diese Teilbaumaßnahme wurde unter vorheriger Zustimmung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 09.10.2018 erteilt. 2. Hauptbauantrag – neues Befreiungserfordernis Das Kellergeschoss soll bis zum geplanten Erschließungsturm erweitert werden. Geplant sind dort Behinderten- und Personal-WC, ein Stuhllager und die Garderobe (Anlage 2). Im Erdgeschoss des zweigeschossigen Bestandsgebäudes sowie des vorhandenen angrenzenden Wintergartens sind das Foyer, eine Aufbereitungsküche für das Catering einer Saisongastronomie, ein multifunktionaler Seminarraum sowie ein Ausstellungsraum geplant. Das Obergeschoss soll als abgeschlossene Etage mit insgesamt drei Räumen für Bürger- und Kultur- veranstaltungen, Workshops sowie als Festraum für private Feiern und Meetings genutzt werden. Für die öffentliche Nutzung werden ein zweiter Rettungsweg sowie eine Barrierefreiheit erforderlich. Hierfür soll in einem Abstand von ca. 5 m zum bestehenden Gebäude ein ca. 5,75 x 6 m großer Er- schließungsturm mit Fahrstuhl und Treppe an der Nordseite des Gebäudes neu errichtet werden. Es ist geplant, den Turm mit drei geschlossenen Seitenwänden und einer artenschutzgerecht verkleide- ten Glaswand, z. B. mit vertikalen Lamellen zu errichten. Eine oberirdische Verbindung des Erschlie- ßungsturms mit dem bestehenden Bahnhofsgebäude im 1. Obergeschoss erfolgt als Glasübergang, der ebenfalls mit artenschutzgerechter Verkleidung, wie z.B. vertikalen Lamellen erstellt werden soll (Anlage 3). Die ebenerdige Erschließung des Gebäudes soll beidseitig über einen symmetrisch geplanten, ca. 1,5 m breiten, barrierefreien Weg aus großformatigen Steinplatten erfolgen (Anlagen 4, 5). Die befestigte Fläche auf der Ostseite des Gebäudes (Landschaftsschutzgebiet) soll im Sommer für Außengastronomie genutzt werden, so dass auf ihr ein Ausschankpavillon, in Anlehnung an die histo- rische Nutzung, vorgesehen ist. Die Ableitung der Dachwässer soll teilweise über offene Rigolen entlang der Grundstücksgrenzen in den Parkbereich erfolgen und dort versickert werden; z. T über einen Sickerschacht auf der Ostseite des Gebäudes (Anlage 6). Nach Fertigstellung der Baumaßnahme sollen die westlich des Gebäudes vorhandenen Garagen ab- gerissen werden. Sie werden während der Baumaßnahmen noch als zu verschließender Lagerraum genutzt. Das in eine Platane eingewachsene Mauerteilstück der Garage wird im Rahmen des Erfor- derlichen erhalten, der Rest in diesem Bereich händisch abgetragen. Erhalt der Platanen Im Rahmen der Vorhabenabstimmungen stand die Frage im Raum, ob zur schadlosen Sanierung und dem zukünftigen Erhalt des Baudenkmals die großen, alten Platanen erhalten werden können. Zur Klärung wurden mehrere Gespräche zur Planungsabstimmung zwischen verschiedenen Vorhabenbe- 3 teiligten geführt, Gutachten erstellt sowie Suchgräben ausgeschachtet. So wurden im Gespräch am 24.08.2016 mit Vertretern der Stadt Köln aus dem Dezernat Wirtschaft und Liegenschaften, der Ämter Amt der Oberbürgermeisterin, für Landschaftspflege und Grünflächen, Umwelt und Verbraucherschutz, Denkmalschutz und Denkmalpflege und für Liegenschaften sowie Vertretern der NRW-Stiftung, des Förderkreises Belvedere, der Stadtentwässerungsbetriebe und dem Vorsitzenden des Naturschutzbeirates Probleme aufgezeigt und erläutert. Insbesondere stand die Vereinbarkeit des geplanten Vorhabens mit dem Erhalt der Platanen im Fo- kus des Gesprächs. Es wurde diskutiert, dass der Ausbau der Kellerräume als auch das Zugangsbauwerk zu Wurzel- schädigungen der durch LB-Status geschützten Platanen führen kann und dies durch eine Alternativ- planung der Kellerräume Richtung Vorplatz vermieden werden könnte. Das Gegenargument, dass eine solche Lösung technisch auf Grund des Vorhandenseins eines Ka- nals im Vorplatz nicht möglich sei, wurde von Vertretern der Stadtentwässerungsbetriebe dahinge- hend widerlegt, dass der Kanal so verlegt bzw. gekürzt werden könnte, dass eine Unterkellerung im Bereich des Vorplatzes möglich sei. Daraufhin wurde die Planungsgenese seit 2011aufgezeigt und erläutert, dass ursprünglich die Neben- räume an der südlichen Grundstücksgrenze geplant gewesen seien und in Abstimmung mit dem Amt für Umwelt und Verbraucherschutz die Nebenräume auf die Nordseite verlegt wurden. Des Weiteren wurde erläutert, dass auf Grund der bis zu diesem Termin durchgeführten Schürfe, eine Durchwurzelung unterhalb des Haupttraktes des Bestandsgebäudes nahezu ausgeschlossen werden könne und eine Durchwurzelung im Bereich des ehemaligen Latrinenhauses sehr unwahrscheinlich sei. Dem wurde entgegengesetzt, dass dennoch die Gefahr von Wurzelschädigungen insbesondere im Bereich zwischen Treppenturm und Bahnhofsgebäude gesehen werde, da in diesem Bereich bis- lang nur Schürfe bis zu 1,2 m vorgenommen wurden und für tiefere Bereiche keine Untersuchungser- gebnisse vorlägen. Vor diesem Hintergrund wird angeboten, eine Schürfe zu beauftragen und zusammen mit dem Vor- habenträger zu begleiten. Daraufhin wird angemerkt, dass eine 4 m tiefe Schürfe im Nahbereich des Bestandsgebäudes aus statischen Gründen ggf. Verbauarbeiten mit einem Statiker erfordern. Die Teilnehmer verständigen sich darauf, eine solche Schürfe im Oktober des Jahres vornehmen zu lassen und vereinbaren: Zitat aus der Niederschrift vom 05.09.2016 zur Planungsabstimmung zur Sanierung und Ertüchtigung Bahnhof Belvedere am 24.08.2016 im Stadthaus Köln-Deutz: „Wenn eine Schädigung von statischen Wurzeln ausgeschlossen werden kann, ist aus Sicht der Teilnehmenden die Anordnung der Unterkellerung in den vorliegenden Planungen zu- stimmungsfähig. Falls die Schürfung statische Wurzeln im betroffenen Bereich feststellt, sollte die Anordnung der Unterkellerung so optimiert werden, dass eine solche Schädigung ausgeschlossen werden kann. Die Ausführung einer geschlossenen Brücke zwischen Zugangsbauwerk und Bahnhofsge- bäude ist für alle zustimmungsfähig, wenn sie artenschutzgerecht ausgeführt wird.“ Des Weiteren geht aus dem Schreiben hervor, dass mit Erfüllung der zwischen den Teilnehmenden vereinbarten Voraussetzungen die Zustimmung auch durch den Beirat erfolgen kann. Die Schürfe innerhalb des Gebäudes führten zu dem Ergebnis, dass die unter dem Wintergarten vor- handenen, statisch relevanten Wurzeln durch technische Lösungen erhalten und in das Bauwerk in- tegriert werden können. Hierdurch wurde der Erhalt der Bäume als gesichert angesehen. Die Anlage 7 zeigt im Detail die Umsetzung der Gutachteraussage von Dr. Heidger. Die Suchgräben außerhalb des Bestandsgebäudes wurden auf Grund der Bodenverhältnisse und der Tatsache, dass in dem verdichteten Boden keine Wurzeln vorgefunden wurden, statt der Sohltiefe des geplanten Zugangsturmes von 4 m nur bis 2 m Tiefe durchgeführt. In der Planungsabstimmung nach den durchgeführten Wurzelschürfen am 26.10.2016 wiederum mit Vertretern des o.g. Dezernates, der Dienststellen der Stadt Köln sowie den o.g. anderen Beteiligten wurde festgestellt, dass: Zitat aus der Niederschrift vom 04.11.2016 zum Folgetermin Planungsab- stimmung Bahnhof Belvedere am 26.10.2016 im Stadthaus Köln-Deutz: 4 „Die Wurzelschürfungen, die das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen durchgeführt hat, wurden vor Ort auch von den Beteiligten des Fördervereins und des Landschaftsbeirates in Augenschein genommen. Nach dem eindeutigen Befund, dass keinerlei relevante Wurzeln des fraglichen Baumbestandes nachzuweisen waren, ist durch den Landschaftsbeirat in der Sitzung am 24.10.2016 die Baukörperfreigabe erfolgt. Damit ist dieser Projektstrang ein- schließlich des Zugangsbauwerkes einvernehmlich gelöst und erfolgreich abgeschlossen.“ Nachdem dem Teilnehmerkreis die Vorgehensweise der Wurzelschürfe vorgestellt wurde, verdeutlicht der Vorsitzende des Landschaftsbeirates ergänzend: Zitat Niederschrift vom 04.11.2016 zum Fol- getermin Planungsabstimmung Bahnhof Belvedere am 26.10.2016 im Stadthaus Köln-Deutz: „Dass für den Fall, dass sich während der Baumaßnahmen wider Erwarten doch noch rele- vante Wurzeln auffinden lassen, eine konstruktive bauliche Auseinandersetzung erwartet wer- de.“ Artenschutz: Nach Aussagen des Artenschutzgutachtens sind keine KO-Kriterien für das Vorhaben erkennbar. Konflikte lassen sich über entsprechende artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen (ggf. inkl. CEF-Maßnahmen) behandeln (Anlage 8). Diese Maßnahmen umfassen Vorgaben zu Rodungsarbeiten bzw. zum Einsatz einer ökologischen Baubegleitung sowie Vorgaben zur Beleuchtung und zur Vermeidung von Störungen des Fortpflan- zungsgeschehens bei Veranstaltungen. Die spezifischen Maßnahmen werden in der Baugenehmigung bzw. ggf. im Befreiungsbescheid de- tailliert als Auflagen festgesetzt. Beirats- und Verbandsbeteiligung 1. erste Beiratsbeteiligung Das Bauvorhaben Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere wurde dem Beirat erstmalig in seiner Sitzung am 01.07.2019 zur Beschlussfassung vorgelegt. In dieser Sitzung stimmte der Beirat dem Vorhaben unter Vorbehalt und Klärung einiger Punkte grundsätzlich einstimmig zu. Zur Klärung der offenen Fragen wurde eine Arbeitsgruppe des Beirates bestimmt und diese mit einem Mandat zur Entscheidung ausgestattet (Anlage 9, 10). In einem ersten Arbeitstreffen mit dem Vorhabenträger und der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) wurde ein vom Beiratsvorsitzenden eingebrachter Alternativvorschlag zur Wegeführung (Anlage 11) von Seiten des Beirates als auch des Vorhabenträgers abgelehnt. Eine weitere, von der Arbeitsgruppe erarbeitete Alternative zur Wegeführung (Anlage 12) wurde vom Vorhabenträger abgelehnt. Daraufhin wurde ein weiteres Treffen vereinbart und die Verwaltung beauftragt, fachliche Details der Planungen bezüglich Wurzeln und Boden mit dem Baumsachverständigen Dr. Heidger zu klären. Außerdem sollte der Beiratsvorschlag von dem Behindertenbeauftragten der Stadt Köln auf Machbar- keit geprüft werden. In einem zweiten Treffen der Arbeitsgruppe mit der UNB fasste die Arbeitsgruppe einen geänderten Beschluss indem die Beiratsvariante 2 mehrheitlich unter Auflagen beschlossen wurde. Da der Naturschutzbeirat über die Arbeitsgruppe eine geänderte Variante beschlossen und somit der vom Vorhabenträger eingebrachten Variante nicht zugestimmt hat, erfolgte die Beteiligung des Aus- schusses Umwelt und Grün (AUG) (Anlage 13, 14). 2. Verbandsbeteiligung Der AUG hat dem Widerspruch des Beirates widersprochen, so dass das Vorhaben der Bezirksregie- rung, Höhere Naturschutzbehörde (HNB) zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wurde. 5 Im Rahmen der Entscheidungsfindung hat die HNB festgestellt, dass in der Abhandlung des natur- schutzrechtlichen Befreiungsverfahrens eine Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen hätte durchgeführt werden müssen. Demzufolge müsse danach der Beirat erneut beteiligt werden. Zur Vermeidung eines Verfahrensfehlers wurden die drei in Nordrheinwestfalen anerkannten Natur- schutzvereinigungen im Februar 2020 beteiligt. Der NABU hat eine Stellungnahme fristgerecht abgegeben und die Verwaltung auf die Einwände ge- antwortet (Anlage 15, 16). 3. zweite Beiratsbeteiligung Damit der Naturschutzbereit in seiner Entscheidung die Ergebnisse der Verbandsbeteiligung einflie- ßen lassen kann, wurde das Vorhaben der Beirats- AG erneut zur Entscheidung am 18.05.2020 vor- gelegt. Zwischenzeitlich hatte der NABU das Landdesbüro der Naturschutzverbände mit dem Inhalt ange- schrieben, dass die den Verbänden im Rahmen der Verbandsbeteiligung vorgelegten Unterlagen unvollständig gewesen seien. Mit der Begründung, die Beantwortung des NABU –Schreibens durch das Landesbüro abwarten und dessen Aussagen nicht vorgreifen zu wollen, vertagte die Beirats-AG die Beschlussfassung zum ge- genständlichen Vorhaben. Vor dem Hintergrund des durch die Umsetzung des 1. Bauabschnitts entgegen der Aussagen aller Fachleute vorgefundenen untypischen Wurzelwachstums wünschte die Beirats- AG ergänzende, zu den im Oktober 2016 durchgeführten Wurzelschürfe auf der Westseite des Zugangsbauwerkes (An- lage 17). Daraufhin wurde der Vorhabenträger um Zustimmung gebeten, die in 2016 vereinbarten 4 m tiefen Wurzelschürfe durchführen zu lassen. Mit Schreiben vom 22.07.2020 hat der Förderverein die 4 m tiefen Schürfe abgelehnt und darauf hin- gewiesen, dass eine Baukörperfreigabe durch den Ausschussvorsitzenden erfolgte und die am 06.10.2016 durchgeführten Saugbaggerschürfe bis zu einer Tiefe von 2 m aufgrund der Verdichtung und fehlendem Luftaustausch keine Platanenwurzeln angetroffen worden wären. Ein weiteres Treffen der Beirats- AG fand am 15.06.2020 statt. Da weder die Wurzelschürfe durchge- führt worden waren, noch das Antwortschreiben des Landesbüros allen Beirats- AG- Mitgliedern vor- lag, vertagte die Beirats- AG die Beschlussfassung erneut (Anlage 18). Vermeidung / Verminderung und Eingriff / Kompensation Zur Vermeidung / Verminderung des Eingriffs werden im Befreiungsbescheid u.a. folgende Nebenbe- stimmungen festgesetzt, die entweder als Bedingung oder als Auflagen formuliert werden: Die Platanen sind zu erhalten. Beim Vorfinden statisch relevanter Wurzeln oder relevanter Versorgungswurzeln im Rahmen der Aushubarbeiten sind diese in Absprache mit der ökologischen Baubegleitung ggf. durch einen vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt beauftragten Baumsachverständigen zu be- gutachten. Zum Erhalt der Platanen sind bautechnisch konstruktive Lösungen aufzuzeigen und in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) entsprechend umzusetzen. Für die von der Archäologischen Denkmalpflege im Rahmen des Aushubs der Baugrube durchgeführten Untersuchungen gelten dieselben Bestimmungen, wie die im vorausgegangen Punkt beschriebenen. Zur Vermeidung von Schäden wurde ein Baustelleneinrichtungsplan erstellt, der vor bzw. wäh- rend der Baumaßnahme umzusetzen und einzuhalten ist (Anlage 19). Durch Baustelleneinrichtungen, Materiallagerungen, Abstellen von Fahrzeugen etc. dürfen keine anderen Flächen beansprucht werden als die im Baustelleneinrichtungsplan in der überarbeiteten Fassung vom 11.06.2019 vom Architekten Stefan Zeltwanger hierfür festgeleg- ten. 6 Die angrenzenden Bereiche sind als Tabuzone zu betrachten und durch Schutzvorkehrun- gen gemäß DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und RAS-LP-4 „Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“ vor Schädigungen zu sichern. Die Baumaßnahme ist durch eine ökologische Baubegleitung insbesondere während der Bauarbeiten im Traufbereich der Platanen zu begleiten und zu dokumentieren Erforderliche Rodungsarbeiten sind ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Fristen auszu- führen. Ist die Einhaltung der gesetzlichen Fristen aus zwingenden Gründen nicht möglich, bedarf es einer gesonderten Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde. In diesem Falle wären gesonderte Kontrollen von Brutvorkommen oder genutzter Rast- und Ruhestätten durchzuführen. Für alle Bodenarbeiten, die im direkten Zusammenhang mit im Gebäude befindlichen Stark- wurzeln stehen, haben Planungen und entsprechende Umsetzungen gemäß der Vorgaben des vegetationstechnischen Gutachtens zum Erhalt des gebäudenahen Platanenaltbaumbe- standes von DR. Clemens Heidger, vom 20.02.2017 zu erfolgen (Anlage 22). Die Dachentwässerung ist entsprechend der nachfolgenden Aussagen umzusetzen: Das Dachwasser des Zugangsturmes ist entsprechend des Entwässerungskonzeptes durch ein an der Nordwestseite angebrachtes Fallrohr abzuführen und an der nördli- chen Grundstücksgrenze über ein offenes Rigolensystem zu versickern. Zum Erhalt des Wasserregimes und der damit einhergehenden Wasserversorgung des Baumbestandes ist in Ergänzung des Entwässerungskonzeptes an dem auf der Südwestseite geplanten Fallrohr des Hauptgebäudes ein Abschlag zu installieren. Das abgeschlagene Wasser ist analog der Nordseite über eine offene Rigole entwe- der entlang der südlichen Grundstücksgrenze oder entlang der Nordseite des poten- tiellen Pergolenstandortes zu versickern. Der Wegeausbau ist in Ergänzung der vorgelegten Planung wie folgt auszuführen: Absaugen der Humusauflage sowie des Bewuchses im Bereich der Betonwege mittels Großsaugtechnik unterstützt durch Drucklufttechnik ohne in den Boden bzw. in die oberste Wurzellage einzudringen. Es ist nur die Spreu Auflage und der Bewuchs zu entfernen, der vorhandene Boden ist zu belassen. Zur Auflockerung des Bodens sind pneumatischen Lockerungsmaßnahmen im gesam- ten zu überbauenden Bereich mit Druckluft durchzuführen. Gleichzeitig sind Injektion von Humusvervorratung und Strukturstabilisation durch Ein- trag von humushaltigen Bodenhilfsstoffen sowie groben Gesteinskörnern zur Struktur- verstärkung des Bodens einzubringen. Es sind mindestens 2 Injektionen pro m² Ein- dringtiefe bis maximal 50 - 60 cm durchzuführen; Durchmesser der Bohrung der Druckluftlanze 8 mm, damit grobe Gesteinskörner injiziert werden können (Struktur- bildner z. B. Lava 4-8 mm). Zusätzlich ist eine Dauerdepotdüngung einzubringen. Einbau einer Tragschicht aus fraktionierten Gesteinskörnern Ø 18 - 32 mm in > 60 mm Dicke aus nährstoffarmen gebrochenen Gesteinskörnungen (Naturgestein). vorsichtiges Verdichten der Schottertragschicht durch Walzen (keine Vibrationsverdich- tung). Einbau der Deckschicht aus Rheinkies auf die Schottertragschicht in mindestens 50 mm Schichtdicke. Einbau der großformatigen Betonwerksplatten auf der Tragschicht in eine Bettung aus gröberem fraktionierten Splitt z. B. > 6 mm, nährstoffarm, keine Lava. Die Außenbeleuchtung ist folgendermaßen zu installieren und zu betreiben: 7 Für die Beleuchtung des Weges sind Stelenleuchten zu verwenden. Die Lichtpunkthöhe ist auf max. 1 m Höhe zu begrenzen. Die Stelenleuchten sind so an /auf /unter den großformatigen Betonwerksplatten zu be- festigten, dass keine zusätzlichen Fundamente erforderlich werden. Die Verkabelung der Laternen ist im Wegeaufbau zu verlegen. Es ist insektenfreundliches Licht mit geringem Blauanteil, Farbtemperatur max. 2700 K einzusetzen. Eine nächtliche Dauerbeleuchtung ist nicht gestattet. Es ist eine Abschaltvorrichtung zu installieren, die außerhalb der Nutzungszeiten akti- viert ist. Die Beleuchtung ist auf den Gehweg zu begrenzen und eine Illumination der Baumkro- nen oder der Einsatz von Scheinwerfern nicht gestattet. Die Flächen zwischen Wintergarten und Weg sind folgendermaßen herzurichten: Da der Boden stark verdichtet ist, Durchführung von pneumatischen Lockerungsmaß- nahmen im gesamten Kronentraufbereich zwischen Wintergarten und neuem Weg durch Druckluft. Gleichzeitig sind Injektionen von Humusvervorratung durch Eintrag von humushaltigen Bodenhilfsstoffen sowie groben Gesteinskörnern zur Strukturverstärkung des Bodens vorzunehmen. Zusätzlich ist eine Dauerdepotdüngung erforderlich. Es sind mindestens 2 Injektionen pro m² vorzunehmen. Die Eindringtiefe sollte bis ma- ximal 50 - 60 cm betragen; der Durchmesser der Bohrung der Druckluftlanze 8 mm, damit grobe Gesteinskörner injiziert werden können (Strukturbildner z. B. Lava 4-8 mm). Die Fläche ist zu begrünen. Sie kann entweder durch Selbstbegrünung entwickelt, mit Geophyten bepflanzt oder eingesät werden. Der Garagenabbruch ist, wie nachfolgend beschrieben, auszuführen: Nach Fertigstellung der Baumaßnahme sind die westlich des Gebäudes vorhandenen Garagen zurückzubauen. Das in eine Platane eingewachsene Mauerteilstück der Ga- rage ist zum Schutz der Platane im Rahmen des Erforderlichen zu erhalten, der Rest in diesem Bereich händisch abzutragen. Vor Abbruch der Garagen sind diese durch eine Fachperson auf das Vorkommen der Rauhautfledermaus zu überprüfen. Werden Vorkommen gefunden, sind in Absprache mit der UNB geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die durch den Rückbau entstandenen Freiflächen sind in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde zu begrünen. Kompensationsmaßnahmen: Insgesamt gehen durch die Umsetzung des Vorhabens Vegetationsstrukturen (4 Buchen zur Verschiebung des Zugangsbauwerkes nach Osten, eine abgängige Eberesche, eine Eibe und Ziersträucher) mit einem ökologischen Wert von 748 ökologischen Wertpunkten durch Neuversiegelungen verloren (Anlage 20, 21). Der Ausgleich erfolgt durch Entsiege- lungsmaßnahmen im Bereich der nach Fertigstellung der Baumaßnahme teilweise abzu- reißenden Garagen und durch Neupflanzungen. Die freigestellten Garagenflächen sind in Absprache mit der UNB zu begrünen. Als Kompensation für die baubedingt entfallenden Gehölze sind folgende, regionale, standortheimische Gehölze in Absprache mit der UNB zu pflanzen: o Vier Carpinus betulus, Hochstamm, 4 x v., m. B. oder D. B. 18-20 cm 8 o Ein Taxus baccata, Heister, 4 x v., m. B. 200-225 Gem. § 40 BNatSchG darf nur regionales, standortheimisches Saat- und Pflanzmaterial ver- wendet werden Montage von Nisthilfen: Die Durchführung der Installation der festgesetzten Quartiere ist durch eine entsprechend qualifizierte Person in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde vorzunehmen. Die aufgehängten Nisthilfen sind regelmäßig zu reinigen und dauerhaft zu erhalten. Als Ausgleich für den Wegfall von Niststätten nichtplanungsrelevanter Vogelarten sind 10 Nisthilfen mit einem Öffnungsdurchmesser von 35 mm an geeigneten Stellen zu installie- ren und dauerhaft in Stand zu halten Aus artenschutzrechtlicher Sicht sind 5 Fledermauskästen und 1 Waldkauznisthilfe an ge- eigneten Stellen zu installieren. Befreiungsvoraussetzungen: Der von der Maßnahme betroffene Bereich befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln (Gebäude und Garten sind als geschützter Landschaftsbestandteil LB 3.04 festgesetzt, der Flächenbereich östlich des Gebäudes als Landschaftsschutzgebiet L 11). Mit beiden Schutzge- bietsausweisungen gehen Ge- und Verbotsbestimmungen einher. Das beantragte Vorhaben widerspricht insbesondere den allgemeinen Verboten Nr. 1, Nr. 4, Nr. 5 und Nr.7, wonach es u.a. verboten ist, Vegetation zu beschädigen oder zu beseitigen, im Kronen- traufbereich von Bäumen Flächen zu versiegeln, bauliche Anlagen zu errichten oder zu ändern und Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen oder Ausschachtungen vorzunehmen oder die Boden- gestalt auf andere Weise zu verändern, so dass es einer Befreiung von diesen Verbotstatbeständen gem. § 67 (1) BNatSchG bedarf. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG vor. Auf der einen Seite besteht ein hohes öffentliches Interesse am Erhalt und der Nutzung des Bau- denkmals Bahnhof Belvedere, was als sehr schwerwiegend angesehen wird. Auf der anderen Seite steht die Beeinträchtigung des ebenso hohen öffentlichen Interesses am Erhalt der Ensemblewirkung des Bahnhofsgebäudes mit den großen landschaftsbildprägenden und klimare- gulierenden Platanen sowie der Parkvegetation dagegen. Gutachteraussagen bestätigen, dass der Umbau, die Erweiterung und die Nutzung des denkmalge- schützten Bahnhofsgebäudes unter Erhalt der Platanen realisierbar sind. Darüber hinaus sind die barrierefreien Erschließungsmaßnahmen eingriffsminimierend dargestellt und vorgesehen. Somit überwiegt das öffentliche Interesse am Erhalt und der Nutzung des Baudenkmals dem öffentlichen Interesse der auf Grund der zum Einsatz kommenden technischen Bauwerkslösungen und der vorge- sehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen unwesentlich beeinträchtigten Naturschutzbe- lange. Vor diesem Hintergrund kann daher aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde einer Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG zugestimmt werden. Anlagen: 01 Landschaftsplan M 1-5000 02 Grundriss Keller 03 Ansicht Ost 04 Lageplan Wegeführung 05 Detailplan Wegebau Platanen 06 Entwässerungskonzept vom 03-07-2020 9 07 Detailplan Bodenaufbau Wurzel Wintergarten 08 Artenschutzgutachten 09 Beschluss Beirat-Sitzung 01.07.2019 10 Anlage zum Beiratsbeschluss 11 Lageplan Wegeführung, Vorschlag NBV 12 Lageplan Wegeführung, Vorschlag Beirats-AG 13 Beschlussvorlage AUG-Sitzung 10.10.2019 14 Auszug aus Beschlussprotokoll AUG 15 Stellungnahme NABU 16 Stellungnahme an HNB, Kommentierung Stellungnahme NABU 17 Ergebnisprotokoll Beirats-AG 18.05.2020 18 Ergebnisprotokoll Beirats-AG 15.06.2020 19 Baustelleneinrichtungsplan 20 Eingriff- Ausgleichsbilanzierung 21 Bestands- und Konfliktplan 22 Gutachten Dr. Heidger vom 20.02.2017
Anlage 08_Artenschutzgutachten
21549 Zeichen
D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG
BÜRO: Dorfstr. 79 52477 ALSDORF
Telefon: 02404 / 67 49 30 Fax: 02404 / 67 49 31 Mobil: 0173 / 345 22 54
Artenschutzrechtliche Prüfung
öffentliche Begegnungsstätte
Bahnhof Belvedere
Belvederestraße 147, 50933 Köln
öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
2
AUFTRAGGEBER:
Stadt Köln
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Stadthaus, Willy Brandt Platz 2
50679 KÖLN
AUFTRAGNEHMER:
D. Liebert
Büro für Freiraumplanung
Dorfstr. 79
52477 Alsdorf
BEARBEITUNG:
Projektleitung / artenschutzrechtliche Bewertung:
D. Liebert
Kartierung Microchiroptera:
W. Bindemann
Titelbild und Karten:
Gestaltungspläne (AG)
Fotodokumentation: D. Liebert 2019
Sonstige Bilder: https://www.bahnhof-belvedere.de
Version Datum Bearbeiter Status/Bemerkung
1.0 04.07.2019 D. Liebert Textteil
1.1 15.03.2020 D. Liebert Endgültige Fassung
öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
3
INHALT
1 Einleitung und Vorhabenbeschreibung 4
2 Lage im Raum 8
3 Planung Parkgelände 9
4 wertgebende Strukturen 10
4.1 baubedingte Veränderung der wertgebenden Strukturen 10
5 Fotodokumentation 11
6 Untersuchungsdesign: 16
6.1 Brutvögel 16
6.2 Fledermäuse 16
7 Ergebnisse: 17
7.1 Brutvögel: 17
7.2 Fledermäuse 17
7.3 Sonstige 19
8 Festsetzungen 20
Anhang:
ASP Protokoll A – allgemeine Angaben
ASP Protokolle B – Art für Art
öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
4
1 Einleitung und Vorhabenbeschreibung
Der Bahnhof Belvedere in der Belvederestraße 147, 50933 Köln , soll im Rahmen von
Sanierung und barrierefreiem Ausbau in eine öffentliche Begegnungsstätte (unter 200
Personen) umgenutzt werden. Eine Bewirtschaftung und umfängliche Platzbeleuch-
tung des zugehörigen Parks als Biergarten o.ä. ist nicht vorgesehen. Der Park, in dem
ein Rundweg angelegt werden soll, steht den Besuchern ausschließlich zur Erholung
und Entspannung zur Verfügung.
Geschichte des Bahnhofs Belvedere: Quelle:
https://www.bahnhof-belvedere.de/eisenbahn-geschichte/empfangs-
geb%C3%A4ude-belvedere/
Am 2. August 1839 werden der 6,7 km lange erste „preußische“ Teil des „Eisernen Rhein“
zwischen Köln und Müngersdorf und das mit einem Park verbundene Empfangsgebäude Haus
Belvedere eingeweiht. Der Name spielt auf den großartigen Fernblick auf die Stadt und den
Kölner Dom an, der sich aus der erhöhten Lage auf der Mittelterrasse des Rheines ergibt.
Die neuartige Bauaufgabe „Bahnhof“ wird in Haus Belvedere mit seinem kunstvoll gestalteten
Treppenhaus, dem weiträumigen, zum Park geöffneten Wintergarten, den von großen Flügel-
türen gegliederten Raumsuiten in der „belle étage“ und dem Mittelresalit mit Ba lkon an der
stadtseitigen Fassade als repräsentatives Landhaus im Grünen umgesetzt.
Dank der Eisenbahn kommen nun viele Kölner Bürger in den Genuss einer sonntäglichen
Landpartie, die zuvor nur wenigen Eigentümern von Sommerhäusern in der Umgebung der
Stadt vorbehalten war.
Es ist noch nicht abschließend geklärt, welcher Architekt den klassizistischen Bau, der noch
heute weitgehend im Originalzustand erhalten ist, entworfen hat. Der Planverfasser dürfte im
öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
5
Umfeld der Oberbaudeputation Berlin zu suchen sein , der Karl Friedrich Schinkel von 1815
bis 1840 vorstand.
Mit der Aufgabe der Station gelangte der Bahnhof Belvedere um 1892 in den Besitz der Stadt
Köln. Nach dem Auszug des letzten Mieters im Jahr 2009 wollte die Stadt das sanierungsbe-
dürftige Haus und den verwahrlosten Park verkaufen.
Für die Entwicklung und Realisierung eines Alternativkonzepts gründete sich der Förderver-
ein Bahnhof Belvedere e.V., der sich zum Ziel gesetzt hat, das außergewöhnliche Denkmalen-
semble als Kultur- und Festort einer öffentlichen Nutzung zuzuführen.
Im Detail liegen folgende Hinweise zur geplanten Nutzung vor:
E-Mail Frau E. Spiegel vom 12.06.2019:
Vormittag
Nachmittag Abend
Mo-Do Nach Bedarf:
Führungen, Lernort,
Treffpunkt
Öffnungsbetrieb
Treffpunkt
Kultur- und Bildungsveran-
staltungen,
Fr, Sa
Nach Bedarf:
Treffpunkt
Private Feste und Feiern
So Nach Bedarf:
Öffnungsbetrieb
Saisongstronomie,
Matineen
Öffnungsbetrieb
Saisongastronomie
Vorplatz
Kulturveranstaltungen,
A) Zweckbetrieb – öffentliche Nutzung
Nutzung Aktivitäten Nutzer Räume
Kulturveranstal-
tungen
(als Eigen-
veranstaltung oder
von Kooperations-
partnern)
Konzerte,
Lesungen,
Kleinkunstveranstal-
tungen
Sonntagsmatineen
interessierte Öffent-
lichkeit
BewohnerAltenheime
„ars et demens“
Obergeschoss OG
Wintergarten EG
Park
Bildung und
Information
Ausstellung „Eiserner
Rhein“
Lernort, Schulprojekt
„Denkmal aktiv“
interessierte Öffent-
lichkeit,
Grundschulen,
Gymnasien
LVR-Förderschulen
Erwachsenenbildung
Austellungsraum
EG,
Projektraum EG,
Gebäude/ Park
öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
6
Denkmalpräsentation
Führungen
Vorträge
Station ERIH-Route der
Industriekultur
interessierte Öffent-
lichkeit
Gebäude/Park
Begegnungsstätte
Bürgerschaftliches
Engagement
Arbeitskreise,
Projektgruppen,
Informationsveranstal-
tungen
lokale Bürgervereine,
Seniorennetzwerk,
BewohnerAltenheime
Seminarraum
Wintergarten
Obergeschoss
Naherholung
Station Kulturpfad
Müngersdorf, Kölnpfad,
Jakobsweg
„Belvedere“-Lauf
Gastronomischer
Saisonbetrieb
Interessierte Öffent-
lichkeit
Sporttreibende,
Sportvereine
Interessierte Öffent-
lichkeit
Park
Landschaftspark
Belvedere
Start/Ziel am
Bahnhof
Vorplatz
B) Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zur Erwirtschaftung der Betriebs- und
Unterhaltungskosten durch Vermietung
Aktivitäten
Nutzer
Räume
Hochzeiten,
Familienfeste,
Privat
Gesamtes Objekt oder OG,
bzw. Wintergarten, Park
Geschäftsmeetings,
Seminare,
Workshops
Firmen, Unternehmen
Gesamtes Objekt oder OG,
bzw. Wintergarten
Filmaufnahmen öffentliche und private
Medienwirtschaft
OG, historisches
Treppenhaus,
Wintergarten, Gewölbekeller
Veranstaltungen
verschiedener Organisa-
tionen z.B. Treffen
Städtepartnerschaften
Stadt Köln, z.B. Amt für
Internationale
Angelegen-heiten
OG, Wintergarten, Park
Das Bahnhofgelände gliedert sich wie folgt in den umgebenden Landschaftsraum ein:
öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
7
südlich wird das Gelände durch eine stark befahrene, mehrspurige Eisenbahnlinie be-
grenzt – die strukturlose Trasse der Schienenwege besitzt eine Breite von ca. 25 m.
Zum Gelände des Bahnhofs besteht eine bauliche Trennung.
Im westlichen Geländeteil findet sich eine ehem. Parkanlage mit altem Baumbestand.
Der Charakter der Parkanlage setzt sich nach Westen fort.
Nördlich grenzt das Gelände an den Gerhard Marcks Weg. Am nördlichen Straßen-
rand befindet sich die großvolumige LVR Förderschule Belvedere.
Östlich verläuft die Belvedere Straße an die sich wiederum östlich ein Waldgebiet an-
schließt.
Vorbelastungen durch den Menschen und Verkehr sind im Bereich des Plangebietes
somit zu den Himmelsrichtungen Süd, Nord und Ost gegeben. Weniger vorbelastet
ist der Bereich des i.M. etwa 35,00 m breiten Parks im Westen. Es ist jedoch zu berück-
sichtigen die Pufferwirkungen der angrenzenden Nutzungen Nord und Süd auch auf
diese Fläche wirken.
Die Untersuchung konzentrierte sich im Wesentlichen auf die Taxa Aves und
Microchiroptera in der Parkfläche sowie im direkten Umfeld des Gebäudes.
Potentielle Lebensräume für Amphibien sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Verbundkorridore zu Lebensräumen von Reptilien sind durch bauliche Einrichtungen
an der Grenze zur Bahn abgeschnitten.
öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
8
2 Lage im Raum
Abb. 1: Lage des Plangebietes „Bahnhof Belvedere“
oben im Großraum Köln unten: im räumlichen Umfeld /// Quelle: geoportal nrw
öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
9
3 Planung Parkgelände
Abb. Planung Vorplatz und Garten (Bauabschnitt 1 ohne Rundweg) – Quelle: E. Spiegel
10.05.2019
öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
10
4 wertgebende Strukturen
• Auf dem Vorplatz des Bahnhofs finden sich ausschließlich gärtnerisch geprägte
Strukturen – die als Fortpflanzungs-, Rast- oder Ruhestätten ungeeignet sind.
Im direkten östlichen Anschluss verläuft die Belvederer Straße mit Nebenanla-
gen. Die Straße wird durch Anwoh ner des Umfeldes intensiv genutzt (häufig
mit Hund).
• In der westlichen Parkanlage finden sich zahlreiche Bäume mit Spalten und
Höhlen, die eine hohe potentielle Eignung als Fortpflanzungs -, Rast- oder Ru-
hestätten aufweisen.
• In der westlichen Parkanlage finden sich kleinere Nebenbauten, die eine poten-
tielle Eignung als Fortpflanzungs-, Rast- oder Ruhestätte aufweisen.
• An der Grenze zum Gerhard Marcks Weg stockt eine Gehölzhecke, die eine
hohe potentielle Eignung als Fortpflanzungs-, Rast- oder Ruhestätten aufweist.
• In der westlichen Parkanlage findet sich ein künstliches Kleinstgewässer.
• In der westlichen Parkanlage finden sich zwischen den Baumkronen der vorge-
nannten Strukturen ein Lichtungsbereich, der eine potentielle Eignung als Jagd-
habitat aufweist.
4.1 baubedingte Veränderung der wertgebenden Strukturen
• Auf dem Gelände kommt es zu geringfügigen Rodungen (Bereich Zugang-
sturm – Nordfassade)
• Im Vorplatzbereich werden zusätzliche Flächen versiegelt.
• In der Parkanlage werden zusätzliche Flächen versiegelt – Weg in Fortsetzung
der Fassade (Plattiert) – in Planung – Rundweg Parkanlage – wassergebunden
• In der Parkanlage sind temporäre nutzungsbedingte Störungen durch Lärm
(auch in den Abendstunden) zu Grunde zu legen
• In der Parkanlage sind temporäre nutzungsbedingte Störungen durch Lichtver-
schmutzung (in den Abendstunden) zu Grunde zu legen
öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
11
5 Fotodokumentation
Oben:
Blick von Norden –
links bereits im Be-
stand versiegelter
Vorplatzbereich -
rechts Parkbereich
mit Altbaumbestand
Mitte:
Detail der Fassade –
Dach und Fenster
wurden bereits saniert
– es bestehen keine
Einflugöffnungen
Unten: Bahnhof Bel-
vedere Ostseite –
Blick aus Südost
öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
12
Oben:
Charakter der Parkan-
lage im Westen
Unten: Platanen Kar-
ree vor der Westfas-
sade
öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
13
Detailaufnahme der Platanen – baumchirugische Arbeiten wurden durchgeführt
öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
14
Detailaufnahme Platane mit Spaltenquartier und berankte Nebenanlagen
öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
15
Nebenanlagen mit Rankpflanzen und Platanen
öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
16
6 Untersuchungsdesign:
Das Gelände wur de zur Erfassung potentieller Strukturen und Lebensstätten ge-
schützter Tierarten im Zeitraum April bis Juni 2019 begangen. Der Umfang der Bege-
hungen wurde im Vorfeld mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt. Alle relevan-
ten Geländebereiche waren uneingeschränkt begehbar bzw. hinreichend einsehbar.
Aufgrund der Strukturen des Geländes sowie des Umfelds ergeben sich insbesondere
Lebensräume für die Taxa Aves und Microchiroptera. Die Taxa Reptilis und Amphibia
wurden jedoch im Z uge aller Kartierungen durch Verhören bzw. Sichtbeobachtung
ebenfalls untersucht.
6.1 Brutvögel
4 Begehung in den frühen Morgenstunden auf dem Plangebiet und im engeren Um -
kreis, insbesondere entlang der Gehölzbestände an den Grundstücksgrenzen . Zum
Teil Einsatz einer Klangatrappe (s. SÜDBECK et al. 2005).
6.2 Fledermäuse
Es wurden drei Ausflugbeobach tungen mittels Batdetektor (D240x, Pettersson) und
Taschenlampe (P14, LED -Lenser) durchgeführt. Die Fledermausrufe wurden mit ei-
nem Aufnahmegerät (R -05, Roland) zur weiteren Untersuchung mittels PC und ent-
sprechender Software (Batsound, Pettersson) archivi ert. Die Untersuchungstermine
und Witterungsbedingungen werden in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
Datum Uhrzeit Witterungsbedingungen
16.05.2019 20:45 - 22:15 12-11 °C, stark bewölkt, zwischendurch Nieselregen,
windstill
02.06.2019 21:15 - 23:00 26-22 °C, wolkenlos, windstill
19.06.2019 21:30 - 23:00 22-20 °C, stark bewölkt, leichter Wind
Tabelle: Termine der Fledermausuntersuchungen am Bahnhof Belvedere, Köln und Witterungs -bedingungen an
den einzelnen Untersuchungstagen
öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
17
7 Ergebnisse:
7.1 Brutvögel:
Nachweise mit Brutverdacht gelangen während der Begehungen in 2019 ausschließ-
lich zu Arten der als verhältnismäßig häufig vorkommenden Gruppe der „Allerwelts-
vogelarten“.
Blaumeise, Kohlmeise, (Rabenkrähe), Rotkehlchen, Zaunkönig, Amsel, (Elster), Sing-
drossel, Mönchs und Dorngrasmücke, Zilpzalp, Buchfink, Ringeltaube, Kleiber, Stieg-
litz. () = Arten im UG ohne brutanzeigendes Verhalten
In die Betrachtung einbezogen wird ein externer Hinweis eines früheren Waldkauz
Brutnachweises.
Als nicht heimische Art brütete in einer der Platanen Spalten der Halsbandsittich.
7.2 Fledermäuse
Am Bahnhofsgebäude gibt es keine geeigneten Quartiere für Fledermäuse. Westlich
des Gebäudes stocken mehrere Platanen mit großen Baumhöhlen, die als Fledermaus-
sommerquartier geeignet sind (siehe Abb. 1, 1). Zudem bieten am westlichen Ende des
Gartens weitere Höhlen und Spalten an älteren Laubbäumen und Totholz potenzielle
Sommerquartiere für Fledermäuse (siehe Abb.).
öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
18
Abbildung: Kartenskizze zu den Ergebnissen der Fledermausuntersuchungen am Bahnhof Belvedere
in Köln 2019, blaue Linie: Untersuchungsgebietsgrenze, roter Bereich: nachgewiesenes Fledermausjagd-
habitat, Fledermausquartierpotenzial: 1=Platanen mit Baumhöhlen, 2=Laubbäum e (v.a. Totholz) mit
Spalten und Höhlen; Kartengrundlage: Google Earth, dient zur Verdeutlichung der Untersuchungser-
gebnisse, Rechte zur wirtschaftlichen Nutzung beachten – nur für den Dienstgebrauch!
Im Garten westlich des Bahnhof Belvedere wurden währe nd der Untersuchungen
2019 Zwergfledermaus ( Pipistrellus pipistrellus) und Rauhautfledermaus ( Pipustrellus
nathusii) nachgewiesen, beide Arten beziehen bevorzugt Spaltenquartiere an Gebäu-
den, selten jedoch auch Baumquartiere. Während der Untersuchungen im Mai und
Juni 2019 wurden keine Hinweise auf eine Nutzung der potenziellen Fledermausquar-
tiere in Baumhöhlen und Spalten an Bäumen im Garten des Bahnhofs Belvederes (v.a.
an Platanen und Totholz) durch die dort vorkommenden Fledermausarten gefunden.
Eine zukünftige Besiedlung der Quartiere oder eine Nutzung außerhalb des Untersu-
chungszeitraumes ist jedoch theoretisch jederzeit während der Übergangs -, Wochen-
stuben- oder Balzzeit (Anfang März bis Ende Oktober) möglich, da Fledermäuse ihre
Quartiere im jahreszeitlichen Verlauf (unter anderem auch innerhalb der Wochenstu-
benzeit) häufiger wechseln.
Die Wiese zwischen Platanen und südlicher Heckenstruktur mit Totholz wurde zu je-
dem Untersuchungstermin von 1-2 Zwergfledermäusen als Jagdhabitat genutzt, am
02.06.2019 jagte dort auch kurzzeitig eine Rauhautfledermaus (siehe Abb.1, rot einge-
zeichnet).
Nach derzeitigem Kenntnisstand soll das Garten- / Parkg elände zukünftig genutzt
werden – Rundweg – stille Nutzung - eine Beleuchtung ist vorgesehen. D ie Platanen
im Garten bleiben erhalten. Somit kommt es zu keinem Verlust von potenziellen Fle-
dermausquartieren – eine zumindest temporäre Beeinträchtigung des Lebensraumes
durch Lärm und Licht ist jedoch nicht auszuschließen. Da sich die Nutzung auch oder
insbesondere auf die Sommer monate erstreckt kann somit eine Störung von Fleder-
mäusen nicht gänzlich ausgeschlossen werden, sind jedoch durch entsprechende Fest-
setzungen auf ein Maß zu reduzieren, welches den Eintritt der Zugriffsverbote verhin-
dert – siehe Festsetzungen.
Es befinden sich im weiteren Umfeld des Bahnhofs noch viele Grünflächen (z.B. Grün-
gürtel, Städtische Freiluft - und Gartenarbeitsschule - Freiluga, Schrebergärten), die
den Fledermäusen ähnliche Jagdhabitatbedingungen bieten, so dass das nach gewie-
sene Jaghabitat auch aufgrund der geringen Anzahl nachgewiesener Fledermäuse
(max. 1-2 jagende Fledermäuse zweitgleich) nicht als essentielles Jagdhabitat der dor-
tigen Fledermauspopulation eigestuft wird.
öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
19
Besonders zu beachten ist bei der Planung der Beleuchtung, dass insbesondere im Zeit-
raum von März bis Oktober nach Dämmerungsbeginn kein helles Licht auf die Höhlen
und Spalten in den Platanen scheint. Auch dazu folgen im Kapitel Festsetzungen de-
taillierte Angaben.
Die Wiese mit randlichen Strukturen ist in jedem Falle zu erhalten, bzw. sind mit ge-
eigneten Bepflanzungen die räumliche n Strukturen wieder herzustellen. Ein fleder-
mausfreundliches Beleuchtungskonzept des Gartenbereichs (u.a. keine nächtliche
Dauerbeleuchtung, sondern Abschaltung außerhalb der Nutzungszeiten, Beleuch-
tungslampen mit geeigneten Leistungsstärken und möglichst nicht nach oben strah-
lend) umgesetzt wird.
Im Bereich der Nebengebäude konnten keine Nahrungsreste oder Kotspuren von Fle-
dermäusen nachgewiesen werden. Ausflüge wurden ebenfalls nicht beobachtet.
7.3 Sonstige
Sichtbeobachtungen Reptilien – Fehlanzeige
Sicht- oder Verhörnachweis Amphibien - Fehlanzeige
öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
20
8 Festsetzungen
• Rodungsarbeiten sind ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Fristen auszufüh-
ren. Ist die Einhaltung der Fristen aus zwingenden Gründen nicht einzuhalten be-
darf es einer gesonderten Zustimmung der Genehmigungsbehörde. Aufgrund der
hochwertigen Strukturen sind in diesem Falle gesonderte Kontrollen von Brutvor-
kommen oder genutzter Rast- und Ruhestätten durchzuführen.
• Nutzungsbedingt ist ein Verlust potentieller Fortpflanzungsstätten der Allerwelts-
vogelarten (insbesondere im Bereich des Platanen -Karrees) nicht auszuschließen.
Aus rechtlichen Gründen obliegen Festsetzungen zu dieser Artengruppe der Ent-
scheidungsprärogative der Genehmigungsbehörde. Es ergeht seitens des Unter-
zeichners die Empfehlung zur Montage von 10 Stück Universal Nistkasten mit 35
mm Flugloch (z.B. Typ Hasselfeld).
• Nutzungsbedingt ist ein Verlust einer ehemals genutzten Fortpflanzungsstätte des
Waldkauz (im Bereich des Platanen -Karrees) nicht auszuschließen. Es kann belegt
werden, dass der Kauz mehrere potentiell nutzbare Fortpflanzungsstätten im jähr-
lichen Wechsel nutzt – mithin kann eine Rückkehr nicht ausgeschlossen werden.
Der Verlust ist durch eine artgerechte Nisthöhle zu kompensieren.
• Zur Vermeidung einer Beeinträchtigung von Fledermaus Lebensräumen sind fol-
gende Vorgaben zu beachten:
Im Zuge der Außenanlagengestaltung ist die Beleuchtung auf das zur Verkehrssiche-
rung erforderliche Maß zu reduzieren. Die Lichtpunkthöhe der Lampen wird auf max.
3,00 m festgelegt. Eine nächtliche Dauerbeleuchtung ist nicht statthaft. Es ist eine Ab-
schaltvorrichtung zu installieren, die außerhalb der Nutzungszeiten aktiviert wird. Il-
luminationen der Baumkronen oder der Einsatz von Scheinwerfern ist nicht zulässig.
• Nutzungsbedingt ist ein Verlust von Rast - und Ruhestätten der nachgewiesenen
Fledermäuse nicht auszuschließen. Der Verlust ist durch 5 Stück artgerechte Fleder-
mauskästen zu kompensieren.
Allgemeiner Hinweis:
Nach Beginn der Rodungsarbeiten sind diese kontinu ierlich fortzuführen, um einen
Besatz durch Fledermäuse / Brutvögel während der laufenden Rodungsmaßnahme zu
verhindern.
Die Durchführung der Installation festgesetzter Quartiere ist durch eine entsprechend
qualifizierte Person vorzunehmen und der Genehmigungsbehörde (Stadt Köln – Um-
weltamt / Abt. Freilandartenschutz) anzuzeigen!
öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
21
FAZIT:
Unter Einhaltung oben genannte n Festsetzungen kann das Eintreten artenschutz-
rechtlicher Verbotstatbestände i. S. des § 44 BNatSchG verhindert werden. Das Bau-
vorhaben ist genehmigungsfähig
Das vorliegende Gutachten wurde nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft sowie
nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.
D. Liebert
Anlage 05_Detailplan_Wegebau-Platanen
1028 Zeichen
Projekt
Auftraggeber Förderkreis
Bahnhof Belvedere e. V.
Richard-Wagner-Straße 27
50859 Köln
Leistungsphase
DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE
IN KÖLN-MÜNGERSDORF
Wegebau im Bereich der Platanen
Darstellung
GenehmigungsplanungDetails
Projekt-Nr:Maßstab Plangrösse
Gezeichnet
Plan-Nr:
Datum
Index
Stand2018-05 1:100 / 1:5
59,4 x 42,0
E. Michalski
04
13. Juni 2019
00
13. Juni 2019
Planung Gerd Bermbach
Landschaftsarchitekt - BDLA/AK NW
Alte Schule Grunewald 17 - 51588 Nümbrecht
Tel: 02293 - 938 629 - Fax 02293 - 2928
bermbach@gruenerwinkel.de
N
63,20
63,04
62,88
Betonwerksteinplatten
10 cmmin. 6 cm
Wurzel
Lava 0/32 mm
Wurzelhals
Stamm
min. 6 cm 10 cm
63,20
63,04
Betonwerksteinplatten
Rheinkies
Wurzel
Lava 0/32 mm
Wurzelhals
Stamm
150
BahnhofZugangs-
turm
62,89
63,20
62,99
Höhe der Wurzeloberseite
und des Wurzelhalses
62,893,5%
Platane 2
63.04
KiesflächeBetonwerkstein-
platten
Bodendeckender
Bewuchs
Platane 1
Querschnitt B - B'
Längsschnitt A - A'
Längsschnitt A - A'
M 1:5
Querschnitt B - B'
M 1:5
Aufsicht
M 1:100
Anlage 19_Baustelleneinrichtungsplan
2613 Zeichen
12,33 m2 HAUPT- EINGANG GARAGE BAHNHOF BELVEDERE GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE BRÜCKE BELVEDERESTR . GERHARD-MARCKS-WEG LVR RHEINISCHE SCHULE FÜR KÖRPER- BEHINDERTE BAHNLINIE BAUZAUN BAUZAUN BEPFLANZUNG PLATTENBELAG BETONDECKE D=15 CM TELEGRAFENMAST GULLI KANAL/SCHACHT GULLI FLÄCHEN- ENTWÄSSERUNG KANALDECKEL TOREINFAHRT LI B 2,80 M PLATTENBELAG ASPHALT BEPFLANZUNG BEPFLANZUNG PLATTENBELAG EINFAHRT LI B 3,90 M GESCHÜTZTER LANDSCHAFTSSCHUTZBEREICH! BETRETEN AUSSERHALB DER BE-FLÄCHE VERBOTEN STAMMSCHUTZ BAUZAUN TOR BORDSTEINKANTE MAX. 10 CM BAUWASSERANSCHLUSS KANALDECKEL STAMMSCHUTZ ABSPERRUNG HAUS- ANSCHLUSS WASSER TOREINFAHRT LI B 2,80 M LAGERFLÄCHE DIE BAUZAUNELEMENTE SIND UNTEREINANDER ZU VERKLAMMERN WURZELSCHUTZ GEM. DIN 18920 + RAS LG4 WURZELSCHUTZ GEM. DIN 18920 + RAS LG4 GARTEN- HAUS 1:200 BEL.B.5.4.01 A CB BELB5401A AUSSENANLAGEN BAUSTELLEN- EINRICHTUNGS- PLAN - 1.BA 07.03.19 11.06.19KOMPL. ÜBERARB. UNTERSCHRIFT TEL.: (0221) 949836-17 FAX.: (0221) 949836-6 UNTERSCHRIFT ARCHITEKT BEL DETAIL- PLANUNG STEFAN ZELTWANGER BELVEDERESTR. 60 50933 KÖLN BAUHERR B E ÄNDERUNGDATUM D A C F G BAHNHOF BELVEDERE UMBAU UND ERWEITERUNG PLANNUMMER DATEINAME A3 FÖRDERKREIS BAHNHOF BELVEDERE E.V. RICHARD-WAGNER- STR.27 50859 KÖLN HAUPT- EINGANG BAHNHOF BELVEDERE GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE BRÜCKE BELVEDERESTR . GERHARD-MARCKS-WEG LVR RHEINISCHE SCHULE FÜR KÖRPER- BEHINDERTE BEPFLANZUNG KANAL/SCHACHT GULLI FLÄCHEN- ENTWÄSSERUNG KANALDECKEL TOREINFAHRT LI B 2,80 M PLATTENBELAG ASPHALT BEPFLANZUNG BEPFLANZUNG EINFAHRT LI B 3,90 M GESCHÜTZTER LANDSCHAFTSSCHUTZBEREICH! BETRETEN AUSSERHALB DER BE-FLÄCHE VERBOTEN STAMMSCHUTZ BORDSTEINKANTE MAX. 10 CM BAUWASSERANSCHLUSS KANALDECKEL STAMMSCHUTZ ABSPERRUNG HAUS- ANSCHLUSS WASSER LAGERFLÄCHE WURZELSCHUTZ GEM. DIN 18920 + RAS LG4 BAUZAUN BAUZAUN BAUZAUN TOR BAHNLINIE NEUBAUFLÄCHE KG ARBEITSRAUM BERLINER VERBAU ABBRUCH GARAGE UND GARTENHAUS ERST NACH ABSCHLUSS DER BAU- MASSNAHME VOLUMEN < 300M3 EINGEWACHSENES MAUER- STÜCK BLEIBT ERHALTEN. DETAILABSTIMMUNG VOR ORT ERFORDERLICH WURZELSCHUTZVORHANG GARAGE GARTEN- HAUS DIE BAUZAUNELEMENTE SIND UNTEREINANDER ZU VERKLAMMERN 1:200 BEL.B.5.4.02 A CB BELB5402A 07.03.19 AUSSENANLAGEN BAUSTELLEN- EINRICHTUNGS- PLAN - 2.BA 11.06.19KOMPL. ÜBERARB. UNTERSCHRIFT TEL.: (0221) 949836-17 FAX.: (0221) 949836-6 UNTERSCHRIFT ARCHITEKT BEL DETAIL- PLANUNG STEFAN ZELTWANGER BELVEDERESTR. 60 50933 KÖLN BAUHERR B E ÄNDERUNGDATUM D A C F G BAHNHOF BELVEDERE UMBAU UND ERWEITERUNG PLANNUMMER DATEINAME A3 FÖRDERKREIS BAHNHOF BELVEDERE E.V. RICHARD-WAGNER- STR.27 50859 KÖLN
Anlage 14_Auszug aus Beschlussprotokoll AUG_Sitzung 10-10-2019
2944 Zeichen
Geschäftsführung Ausschuss für Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de Datum: 14.10.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 10.10.2019 öffentlich 4.2.1 Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln- Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbe- stände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf" hier: Widerspruchsverfahren nach § 75 LNatSchG i.V.m. § 67 BNatSchG 2973/2019 Ausschussvorsitzender RM Herr Struwe weist auf die als Tischvorlage umgedruckte Bürgereingabe hin, zu diesem Beschluss eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzufüh- ren. Die Verwaltung habe dazu, ebenfalls als Tischvorlage, eine Stellungnahme ab- gegeben, keine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, da kein Gestaltungsspiel- raum vorliege. Der Ausschuss Umwelt und Grün vollziehe einen formalen Akt und werde im Rahmen des Befreiungsverfahrens gemäß § 67 (1) Bundesnaturschutzge- setz beteiligt. Daher sehe er ebenfalls keine Möglichkeit der Beteiligung. SE Frau Lange betont namens der Fraktion Die Linke, dass der Beirat bei der Unte- ren Naturschutzbehörde sehr sorgfältig gearbeitet habe, alle Alternativen geprüft und eine vorgelegt habe. Die Fraktion Die Linke plädiere dafür, den Widerspruch aufrecht zu erhalten und das Vorhaben in der Variante 2 umzusetzen. Herr Peschen stimmt Frau Lange zu, dass das Votum des Beirates durchaus fundiert formuliert worden sei. Die Verwaltung habe sich im Laufe eines langen Prozesses mit dem Förderverein, der eine Reihe von Kompromissen eingegangen sei, auf eine tragfähige Lösung geeinigt. Daher sei es wichtig, einen Schritt weiterzukommen, i n- dem man die finale Entscheidung der Höheren Naturschutzbehörde überlasse. Anschließend lässt der Ausschussvorsitzende über den Verwaltungsvorschlag ab- stimmen. Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Grün hält den Widerspruch des Beirates bei der U n- teren Naturschutzbehörde für unberechtigt und stimmt einer Befreiung von den Ver- boten des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 LNatSchG NW mit der Folge zu, dass die Untere Naturschutzbehörde den Vorgang der Bezirksregierung Köln, Höhere Naturschutzbehörde, zur abschließenden Ent- scheidung vorzulegen hat. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Frak- tion Bündnis 90 / Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. Anschließend lässt der Ausschussvorsitzende darüber abstimmen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und keine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Beschluss Es wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 10_ Anlage zur Niederschrift Beiratssitzung 01-07-2019
4050 Zeichen
Anlage zum Beschluss des Naturschutzbeirates zu Top 3.3 der Beiratssitzung vom 01.07.2019 Es wird eine Arbeitsgruppe des Beirates gebildet und mit Mandat zur Entscheidung ausgestattet. Es wird ein Treffen vereinbart mit dem Architekten, dem Landschaftsarchitekten, einem Vertreter des Förderkreises, der UNB und dem Leiter des Umweltamtes. Die Moderation übernimmt der Beiratsvorsitzende. Stellungnahme der Beirats- AG mit endgültigem Beschluss In dem vereinbarten Treffen wurden alle Standpunkte ausgetauscht. Nach intensiver Diskussion wurde sowohl die vorliegende Planung gemäß Beschlussvorlage von Seiten der Beirats-AG, als auch ein Kompromissvorschlag des Beiratsvorsitzenden von beiden Seiten aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt. Dieser sah eine rechtwinklige Wegeführung in Anlehnung an den eigentlichen Baukörper und an die ursprünglich komplette Anordnung aller Platanen in geschachtelten Rechtecken vor, bestehend aus südlicher und nördlicher behindertengerechter Zuwegung zum Haupteingang des Wintergartens. Ergebnis ist ein neuer Vorschlag von Seiten der Beirats-AG, der im Süden den Verlauf des Wintergartens aufnimmt, den Weg aber näher ans Gebäude heranrückt und auf der Nordseite auf einen umlaufenden Weg verzichtet und stattdessen einen behindertengerechten Nebeneingang in den Wintergarten vorsieht. Die Zuwegung zum Haupteingang erfolgt über den behindertengerechten Weg auf der Südseite (siehe Entwurf, Beiratsvariante 2, in der Anlage). Der Vorsitzende des Förderkreises Bhf Belevedere sah sich ohne Abstimmung mit dem gesamten Vorstand des Förderkreises zu einer Entscheidung nicht in der Lage. Architekt und Landschaftsplaner standen der Variante ablehnend gegenüber, allerdings ausschließlich aus gestalterischen Gründen. Die Beirats-AG vertagte die Entscheidung auf ein weiteres Treffen mit der UNB. Die UNB wurde beauftragt, fachliche Details der Planungen bezüglich Wurzeln und Boden mit Dr. Heidger zu klären. Außerdem soll der Beiratsvorschlag von Herrn Dr. Bell, dem Behindertenbeauftragten der Stadt Köln, auf Machbarkeit geprüft werden. Beschluss nach diesem zweiten Treffen: Der Beirat, vertreten durch die Beirats-AG, fasst einen geänderten Beschluss. Die Beiratsvariante 2 siehe Anlage, geänderter Südweg, kein Nordweg, behindertengerechter Nebeneingang auf der Nordseite, wird mehrheitlich unter den folgenden Auflagen beschlossen: + Überprüfung der Kompensation hinsichtlich der ausreichenden Berücksichtigung weiterer Verdichtung und Versiegelung des Bodens und der Eingriffe in den Feinwurzelbereich der Platanen. + Keine Bekiesung des Bodens im nördlichen Bereich und im Süden zwischen Weg und Platanen. (kein „Kies- und Schottergarten“ im geschützten Landschaftsbestandteil) + Den Vorgaben von Dr. Heidger bezüglich der Bodenbereiche und Wurzelüberdeckungen ist zu folgen, soweit notwendig und im Rahmen der bisherigen Kompensation vertretbar. + Eine Verschlechterung der Standortbedingungen der Platanen ist durch geeignete Maßnahmen auszuschließen. + Über die Bodenoberfläche zwischen Südweg und Gebäude wird in der Ausführungsplanung entschieden. + Die Eibe ist zu erhalten. Beschluss: Mehrheitlich bei einer Enthaltung ohne Gegenstimme zugestimmt. Begründung: Die vorgelegte Planung gemäß Beschlussvorlage Nr. 2057/2019 genügt nicht dem Gebot der Eingriffsminimierung in einen geschützten Landschaftsbestandteil. Sie berücksichtigt auch nicht das Verschlechterungsverbot für die Standortbedingungen der Platanen als Naturdenkmal, aktueller Schutzstatus LB. Sie folgt ausschließlich gestalterischen Aspekten. Die Beiratsalternative hingegen kommt den Naturschutzbelangen in bestmöglicher Weise entgegen, wird den relevanten Ge- und Verboten gerecht und stellt nebenbei eine Verbesserung bei den Zuwegungen für behinderte Besucherinnen und Besucher dar. Sie dient daher der Bestimmung des Gebäudes als Begegnungsstätte in einem geschützten Landschaftsbestandteil in der Vereinbarkeit von Natur- und Denkmalschutz.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2655/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 31.08.2020
- Erstellt
- 24.08.2020 09:32