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2655/2020

Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 Äußerer Grüngürte

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 31.08.2020

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 31.08.2020, TOP 3.5

Anlage 20_Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung

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Anlage 03_Ansicht Ost

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Anlage 16_Schreiben an HNB_Kommentierung Stellungnahme NABU

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Anlage 13_Beschlussvorlage AUG_Sitzung 10-10-2019

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Anlage 18_Ergebnisprotokoll Beirats-AG 18.06.2020

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Anlage 11_ Lageplan Wegeführung Vorschlag-NBV

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Anlage 02_Kellergrundriss

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Anlage 17_Ergebnisprotokoll Beirats-AG 18.05.2020

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Anlage 01_Landschaftsplan M-1-5000

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Anlage 22_Gutachten von Dr. Heidger vom 20.02.2017

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Anlage 21_Bestands- und Konfliktplan

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Anlage 12_Lageplan Variante Beirats-AG

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Anlage 04-Lageplan-Wegeführung

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Anlage 15_Stellungnahme NABU

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Anlage 07_ Detailplan Bodenaufbau Wurzel Wintergarten

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Anlage 06_Entwässerungskonzept

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Anlage 09_ Auszug Niederschrift Beiratssitzung 01-07-2019

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 08_Artenschutzgutachten

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Anlage 05_Detailplan_Wegebau-Platanen

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Anlage 19_Baustelleneinrichtungsplan

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Anlage 14_Auszug aus Beschlussprotokoll AUG_Sitzung 10-10-2019

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Anlage 10_ Anlage zur Niederschrift Beiratssitzung 01-07-2019

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Anlage 20_Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung

4247 Zeichen

Gerd Bermbach
Landschaftsarchitekt BDLA/AK NW
Park am Bahnhof Belvedere
Eingriffsbilanzierung
13. Juni 2019
Code 
(Froelich + 
Sporbeck) 
Biotoptyp
Natürlich-keitWiederher-stellbarkeitGefähr-dungsgradReifegradDiversitätHäufigkeitSummeFläche (m²)Ökol.Wert
AUSGANGSZUSTAND
VORPLATZ
HM 52
Öffentl. Grünflächen u. Anlagen - 
Ziergesträuch - Felsenbirnen/
Hartriegel/Flachwachs. Eiben
1 2 1 2 2 1 9 125 1.125
HJ 5
Gärten ohne oder mit geringem 
Gehölzbestand
Bodendecker u. Stauden
2 2 1 2 2 2 11 20 220
HJ 5
Gärten ohne oder mit geringem 
Gehölzbestand
Boden, spärlich bewachsen bis
vegetationslos
1 1 1 1 1 1 6 75 450
HY 1 Wege, versiegelt
Natursteinpflaster 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HY 1 Wege, versiegelt
Betonplatten, -pflaster, Asphalt 0 0 0 0 0 0 0 270 0
HN1 Bebauung
Pavillon u. Sitzblöcke 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Gesamt Vorplatz 490 1.795
GARTEN - PLATANENKARREE
BF 31
Baumgruppen mit überwiegend 
standorttypischen Gehölzen mit höchstens 
geringem Baumholz (bis 30 Jahre)
( Fläche = Kronenbereich) 
Hainbuchen-Gruppe (4 St: 
Stammdurchmesser: 21/21/25/35) am 
Zugangsturm u.  eine  abgängige Eberesche
2 2 2 3 2 1 12 88 1.056
BF31 dito an nördl. Grundstücksgrenze, aber nicht 
betroffen 2 2 2 3 2 1 12 44 528
HM 52
Öffentl. Grünflächen u. Anlagen - 
Ziergesträuch
Eibe, Kirschlorbeer
1 2 1 2 2 1 9 37 333
B3
Intensiv geschnittene Hecken aus 
überwiegend lebensraumtypischen Gehölzen  - 
Hainbuchen
2 2 1 3 2 1 11 0 0
HJ 5
Gärten ohne oder mit geringem 
Gehölzbestand
Bodendecker u. Stauden
2 2 1 2 2 2 11 0 0
HJ 5
Gärten ohne oder mit geringem 
Gehölzbestand
Boden, spärlich bewachsen bis
vegetationslos
1 1 1 1 1 1 6 422 2.532
HY 2 Wege, unbefestigt oder geschottert
Wassergebundene Decke u. Kiesflächen1 0 0 0 1 1 3 0 0
HY 1 Betonplatten am Gebäude 0 0 0 0 0 0 0 63 0
HY 1 Weg aus Betonwerkstein 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HY 1 Natursteinpflaster am Zugangsturm 
u. Pflasterrinne 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HY 1 Schuppen/Garage 0 0 0 0 0 0 0 85 0
HN1 Bahnhofsgebäude u. Zugangsturm 0 0 0 0 0 0 0 185 0
HN1 Pergola 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Gesamt Garten 924 4.449
Gesamt Vorplatz und Garten 1.414 6.244

Gerd Bermbach
Landschaftsarchitekt BDLA/AK NW
Park am Bahnhof Belvedere
Eingriffsbilanzierung
13. Juni 2019
Code 
(Froelich + Spor-
beck) 
Biotoptyp
Natürlich-keitWiederher-stellbarkeitGefähr-dungsgradReifegradDiversitätHäufigkeitSummeFläche (m²)Ökol.Wert
PLANUNG
VORPLATZ
HM 52
Öffentl. Grünflächen u. Anlagen - 
Ziergesträuch - Felsenbirnen/
Hartriegel/Flachwachs. Eiben
1 2 1 2 2 1 9 180 1.620
HJ 5
Gärten ohne oder mit geringem 
Gehölzbestand
Bodendecker u. Stauden
2 2 1 2 2 2 11 60 660
HJ 5
Gärten ohne oder mit geringem 
Gehölzbestand
Verdichteter Boden, spärlich bewachsen bis 
vegetationslos
1 1 1 1 1 1 6 0 0
HY 1 Wege, versiegelt
Natursteinpflaster 0 0 0 0 0 0 0 230 0
HY 1 Wege, versiegelt
Betonplatten, -pflaster, Asphalt 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HN1 Bebauung
Pavillon u. Sitzblöcke 0 0 0 0 0 0 0 20 0
Gesamt Vorplatz 490 2.280
GARTEN
BF 31
Baumgruppen mit überwiegend 
standorttypischen Gehölzen mit höchstens 
geringem Baumholz (bis 30 Jahre)
( Fläche = Kronenbereich) 
Hainbuchen-Gruppe (4 St: 
Stammdurchmesser: 21/21/25/35) am 
Zugangsturm u.  eine  abgängige Eberesche
2 2 2 3 2 1 12 0 0
BF31 dito an nördl. Grundstücksgrenze, aber nicht 
betroffen 2 2 2 3 2 1 12 44 528
HM 52
Öffentl. Grünflächen u. Anlagen - 
Ziergesträuch
Eibe, Kirschlorbeer
1 2 1 2 2 1 9 31 279
B3
Intensiv geschnittene Hecken aus 
überwiegend lebensraumtypischen Gehölzen  - 
Hainbuchen
2 2 1 3 2 1 11 18 198
HJ 5
Gärten ohne oder mit geringem 
Gehölzbestand
Bodendecker u. Stauden
2 2 1 2 2 2 11 147 1.617
HJ 5
Gärten ohne oder mit geringem 
Gehölzbestand
Verdichteter Boden, spärlich bewachsen bis 
vegetationslos
1 1 1 1 1 1 6 0 0
HY 2 Wege, unbefestigt oder geschottert
Wassergebundene Decke u. Kiesflächen1 0 0 0 1 1 3 198 594
HY 1 Betonplatten am Gebäude 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HY 1 Weg aus Betonwerkstein 0 0 0 0 0 0 0 135 0
HY 1 Natursteinpflaster am Zugangsturm 
u. Pflasterrinne 0 0 0 0 0 0 0 51 0
HN 1 Schuppen/Garage 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HN1 Bahnhofsgebäude u. Zugangsturm 0 0 0 0 0 0 0 255 0
HN1 Pergola 0 0 0 0 0 0 0 45 0
Gesamt Garten 924 3.216
Gesamt Vorplatz und Garten 1.414 5.496
Ökologische Wertigkeit Planung 5.496
Bilanzdefizit -748
Ökologische Wertigkeit Ausgangszustand 6.244

Anlage 03_Ansicht Ost

559 Zeichen

UNTERSCHRIFT
TEL.: (0221) 949836-17
FAX.: (0221) 949836-6
UNTERSCHRIFT
ARCHITEKT
BEL
GENEHMIGUNGS-
PLANUNG
STEFAN ZELTWANGER
BELVEDERESTR. 60
50933 KÖLN
BAUHERR
NEU
UMBAU UND
ERWEITERUNG DES
DENKMALGESCHÜTZTEN
BAHNHOFS BELVEDERE
ZU EINER ÖFFENTLICHEN
BEGEGNUNGSSTÄTTE
PLANNUMMER
DATEINAME
A3
FÖRDERKREIS BAHNHOF
BELVEDERE E.V.
RICHARD-WAGNER-
STR.27
50859 KÖLN
LEGENDE
STAHLBETON
MAUERWERK
GK-WAND
MÖRTEL
ESTRICH
ERDREICH
HOLZ
BRÜSTUNGSHÖHEBRH BRH
ABBRUCH
BESTAND
±0,00±0,00
-3,27
+3,945
+8,385
+7,805
+3,485
BEL.A.4.3.01
CB
BELA4301
ANSICHT OST
1:10003.09.18

Anlage 16_Schreiben an HNB_Kommentierung Stellungnahme NABU

10581 Zeichen

&,
Die Oberbürgermeisterin $ Stadt Köln

Umwelt- und Verbraucherschutzamt

Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Auskunft Frau Pniewski, Zimmer 08F61
Telefon 0221 221-24161, Telefax 0221 221-24686
| E-Mail umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de

Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt WWW. |
57 Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Internet !stact-Koeln:da

Sprechzeiten
Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr
Bezirksregierung Köln Di. 08.00 - 18.00 Uhr
Dez. 51 Mi. u. Fr. 08.00 - 12.00 Uhr

Frau von Andrian-Werburg und nach besonderer Vereinbarung

Zeughausstraße 2 - 10 et a et 5
50667 Köl adtbahn Linien 1, 3, 4,
Kol Bus Linien 150, 153, 156
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und
Fernverkehr
Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena

Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum

571/13/4.3/2019-61 16.04.2020

Bauvorhaben Belvedere Straße 147: Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten
Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte im geschützten Land-
schaftsbestandteil LB 3.04 - Beteiligung der Naturschutzverbände im landschafts-
rechtlichen Befreiungsverfahren nach $ 67 BNatSchG

hier: Erwiderung der UNB Köln zur Stellungnahme des NABU Landesverbandes vom
15.03.2020

Sehr geehrte Frau von Andrian-Werburg,

im Rahmen des o.g. Befreiungsverfahrens habe ich die Naturschutzvereinigungen auf Ihre
Aufforderung hin im Februar dieses Jahres beteiligt. Herr Risch vom NABU Stadtverband
Köln hat mit Schreiben vom 15.03.2020 im Namen und in Vollmacht des NABU Landesver-
bandes NRW hierauf reagiert.

Nachfolgend nehme ich in meinem Schreiben und der dazugehörigen Anlage Stellung zu
den Ausführungen des Herrn Risch.

Zur Vollständigkeit der Unterlagen

Der NABU bemängelt in seiner Stellungnahme schwerpunktmäßig, dass die eingereichten
Unterlagen zur Bewertung des Vorgangs nicht ausreichend gewesen wären.

Da den Naturschutzvereinigungen gemäß $ 67 Abs. 2 Satz 3 LNatSchG dieselben Unterla-
gen vorzulegen sind, die auch den Naturschutzbehörden zur Stellungnahme übersandt wer-
den, habe ich den Vereinigungen die Unterlagen zugesendet, die der Vorhabenträger bei mir
als UNB eingereicht hatte.

Die im Rahmen des Befreiungsverfahrens erarbeiteten Unterlagen zur Beiratsbeteiligung und
zur Beteiligung des zuständigen Ratsausschusses habe ich nicht weitergeleitet, da es sich
um meinerseits erarbeitete Unterlagen handelte, die bei Bedarf für jedermann öffentlich zu-
gänglich sind.

{'2

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0

Die Oberbürgermeisterin
Seite 2

Stadt Köln

Zu den Einwendungen

Im Ergebnis konnte ich dem Schreiben des NABU keine weiteren, dem Vorhaben entgegen-
stehende Gesichtspunkte entnehmen, die nicht bereits zum Zeitpunkt der Beiratsbeteiligung
vorlagen.

Die beigefügte Anlage geht detaillierter auf die Einwendungen des NABU Landesverbandes
ein.

Bei Ihrer Entscheidung bitte ich zu berücksichtigen, dass es sich um ein Kooperationsprojekt
von Kommune und Ehrenamt zur Erhaltung und Nutzung eines singulären Bau- und Garten-
denkmals der Industriekultur (ältester erhaltener Bahnhof Kontinentaleuropas) auf der Basis
eines Ratsbeschlusses handelt.

Mit freundti Grüßen
Im Auftr: g
XL udn

Konrad Peschen

Anlage
Stellungnahme zu den Einwendungen des NABU Landesverbandes

Anlage

Stellungnahme zu den Einwendungen des NABU Landesverbandes

Zur Vollständigkeit der Unterlagen

Der Einwand, dass die Unterlagen aus dem Baugenehmigungsverfahren zum 1. Bauab-
schnitt nicht vorgelegt wurden, resultiert aus dem Umstand, dass es sich bei dem Baugeneh-
migungsverfahren zum 1. Bauabschnitt um ein eigenständiges, bereits abgeschlossenes
Verfahren handelte und dieses somit nicht Bestandteil des hier in Rede stehenden Verfah-
rens ist.

Anzumerken ist zudem, dass im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zum 1. Bauab-
schnitt ein Befreiungsverfahren durchgeführt wurde, so dass auch zu diesem Verfahren die
Unterlagen durch die Beiratsbeteiligung öffentlich zugängig waren. Da sich dieses Vorhaben
ausschließlich im Baukörper erstreckt und die zur Beurteilung des Vorhabens dazu im Vor-
feld durchgeführten Wurzelsuchschachtungen keine Beeinträchtigungen der Platanen erwar-
ten ließen, wurde eine Befreiung dazu erteilt.

Bei den vom NABU bemängelten fehlenden Unterlagen handelt es sich außer bei der Ein-
griffs- / Ausgleichsbilanzierung um Unterlagen zu Ausführungsplanungen, die i.d.R. weder in
den Bauantragsunterlagen noch in Grünplanungen in Form von Eingriffs-/ Ausgleichsbilan-
zierungen, Bestands- und Konfliktplänen, Landschaftspflegerischen Begleitplänen enthalten
sind. Erst in den entsprechenden Genehmigungen werden bei großen Vorhaben die Vorlage
und Abstimmung von Detailplanungen mit den zuständigen Genehmigungsbehörden als Auf-
lagen formuliert, bei kleinen Vorhaben werden konkrete Auflagen dagegen direkt festgesetzt.

Eingriffs- Ausgleichsbewertung

Für die Sanierung und Umgestaltung des Bahnhofs Belvederes wurde für den Bereich des
tatsächlichen Bauvorhabens eine Ausgleichsbilanzierung und auch ein Bestands- und Kon-
fliktplan vorgelegt; beide waren Bestandteil der Bauantragsunterlagen.

Die Parknutzung und somit die Bewertung der daraus zu erwartenden Eingriffserheblichkeit
wurde vom Baugenehmigungsverfahren abgekoppelt. Die Trennung wurde zur Beschleuni-

gung des Genehmigungsverfahrens für das reine Bauvorhaben vorgenommen, um eine dro-
hende Streichung von Fördergeldern abzuwenden.

In einem dritten Verfahren ist es geplant, die zukünftige Gartennutzung natur- und arten-
schutzverträglich zu genehmigen. Hierzu ist eine erneute Verbandsbeteiligung geplant.

Schutzausweisung / Beeinträchtigung des Schutzzwecks

Bahnhofsgebäude und Parkreste Belvedere sind seit 1991 über den Landschaftsplan der
Stadt Köln naturschutzrechtlich als geschützter Landschaftsbestandteil LB 3.04 unter Schutz
gestellt.

Durch die Unterschutzstellung über den Landschaftsplan wurde die vom NABU zitierte, vor
der Rechtskraft des Landschaftsplans bestehende Ordnungsbehördliche Verordnung zum
Schutz der vor Ort vorhandenen Platanen aufgehoben.

Somit begründet sich der Schutzzweck für den geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.04
gemäß Landschaftsplan in

- der Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes durch Erhaltung gut
strukturierter Lebensräume für Pflanzen und Tiere,

- der Belebung und Pflege des Landschaftsbildes durch Erhaltung der Ensemble-
wirkung von Villa und alter Baumgruppe,

- der Abwehr schädlicher Einwirkungen.

Demzufolge ist die Grundlage zur Beurteilung der Beeinträchtigung des Schutzgebietes
durch das geplante Vorhaben nicht die außer Kraft getretene Ordnungsbehördliche Verord-
nung, sondern der im Landschaftsplan genannte Schutzzweck des geschützten LB’s 3.04.

Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes des geschützten Landschaftsbestandteiles wird
äußerst geringfügig beeinträchtigt, da das geplante Vorhaben nicht in gut strukturierte Le-
bensräume für Pflanzen und Tiere eingreift, sondern in Einzelgehölze. Gut strukturierte Le-
bensräume für Pflanzen und Tiere befinden sich insbesondere westlich der Waldschule, in
dem größeren der zwei Teilbereiche des LB 3.04.

Eine Beeinträchtigung des Schutzgebietes erfolgt dagegen durch die Rodung von Einzelge-
hölzen, die im Verhältnis zum gesamten LB und der zu erhaltenden Platanen als geringfügig
betrachtet werden kann, da der gesamte Park Belvedere nur einen sehr geringen Teil des
gesamten Landschaftsbestandteils einnimmt und die Baumfällungen vor Ort kompensiert
werden können.

Zum anderen erfolgen durch das Vorhaben Eingriffe in das Wurzelwerk der Platanen, die ge-
mäß Gutachteraussagen keine nennenswerten Beeinträchtigungen auf die Platanen besitzen
und somit den Erhaltungszustand der Platanen nicht signifikant verschlechtern.

Zu berücksichtigen ist hier, dass Mittel- und Grobwurzeln für die Statik, Feinwurzeln dagegen
für die Versorgung des Baumes mit Wasser und Nährstoffen verantwortlich sind.

Bei der Entnahme der Starkwurzeln wurde eindeutig festgestellt, dass diese die Standsicher-
heit der Platanen nicht gefährdet!

Da das neu geplante Zugangsbauwerk auf bereits versiegelten Flächen des ehemaligen Lat-
rinenhauses des Bahnhofgebäudes positioniert wird und die geplante Wegeführung im In-
nenbereich der Kronentraufen geplant ist, die Bäume versorgenden Feinwurzeln sich jedoch
am Rand der Kronentraufen befinden, werden die Platanen allenfalls gering beeinträchtigt.
Hinzu kommen wurzelschützende technische Maßnahmen bei den Bauausführungen und
Bodenverbesserungsmaßnahmen zur Belüftung der Kronentraufbereiche, die zu einer
Standortverbesserung führen werden. Selbst die Beeinträchtigungen der Platanen, die dem
regulären Baumschutz im geschützten Landschaftsbestandteil unterliegen, werden im Be-
reich des Wegebaus, des neuen Zugangsbauwerkes sowie der Neuunterkellerung durch Ma-
terialwahl und spezieller Ausbauart auf ein für den Erhaltungszustand unschädliches Maß
begrenzt bzw. reduziert.

Die Standortbedingungen für die Platanen werden durch die spezielle Ausbauart und Maß-
nahmen zur Bodenverbesserung sogar verbessert.

Auch dem Schutzzweck „Belebung und Pflege des Landschaftsbildes“ durch Erhaltung der
Ensemblewirkung von Bahnhofsgebäude und der im Kronenbereich zusammengewachse-
nen alten Platanengruppe aus ehemals 7 Platanen steht das Vorhaben nicht entgegen, da
die Platanen in Gänze erhalten werden und somit das Gesamtbild nicht gestört wird.

Das geplante Vorhaben verursacht nur geringe schädliche Einwirkungen auf Natur und
Landschaft, da die Leistungsfähigkeit des gesamten, großflächigen Gebietes des LB 3.04
nicht beeinträchtigt wird.

Eingriff in die Bäume / Baumwurzeln

Ergänzend zum vorherigen Text ist hierzu anzumerken, dass die vom NABU getroffenen
Aussagen über unzureichende Wurzelschürfe im Vorfeld der Baumaßnahmen zum damali-

gen Zeitpunkt vollkommen ausreichend waren. Die Erkenntnisse, die während der Baumaß-
nahmen über das Wurzelwachstum erzielt wurden, konnten im Vorfeld nicht erkannt werden,
da die Wurzeln ein atypisches Wachstum aufweisen.

Vor dem Hintergrund der (nicht erwarteten) Wurzelfunde wurde im Rahmen der auf Grund
der Baugenehmigung für den 1. Bauabschnitt getätigten Bauausführung umgehend eine
ökologische Baubegleitung beauftragt, die vor Ort bei Eingriffen in die Wurzeln sofort Ent-
scheidungen trifft, ob diese baumverträglich sind oder nicht getätigt werden dürfen.

Anlage 13_Beschlussvorlage AUG_Sitzung 10-10-2019

16304 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 2973/2019 
Freigabedatum 
26.09.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen 
Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln-Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere 
und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 "Äußerer Grüngürtel, 
Nüssenberger Busch bis Müngersdorf" 
 
hier: Widerspruchsverfahren nach § 75 LNatSchG i.V.m. § 67 BNatSchG 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün hält den Widerspruch des Beirates bei der Unteren Natur-
schutzbehörde für unberechtigt und stimmt einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans 
gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 LNatSchG NW mit der Folge zu, dass die Untere Na-
turschutzbehörde den Vorgang der Bezirksregierung Köln, Höhere Naturschutzbehörde, zur ab-
schließenden Entscheidung vorzulegen hat. 
 
Alternative: 
 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün hält den Widerspruch des Beirats bei der Unteren Naturschutz-
behörde für berechtigt und lehnt die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 
Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 LNatSchG NW mit der Folge ab, dass die Untere Naturschutzbe-
hörde den Befreiungsantrag ablehnen muss. 
 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 10.10.2019

2 
Begründung: 
Zum Vorhaben 
Der in 1839 erbaute Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf soll saniert und als öffentliche Begeg-
nungsstätte für Kultur, Bildung und Feste genutzt werden. Zum Bahnhofsgebäude gehört ein ca. 5300 
qm großer Landschaftspark. Der Bahnhof mit dem Landschaftspark liegt im geschützten Land-
schaftsbestandteil LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in 
Müngersdorf" und im Landschaftsschutzgebiet L11 „Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis 
Müngersdorf" (Anlage 2). 
 
Zur Umsetzung des Projektes hat sich ein Förderverein gegründet, der das städtische Gebäude über 
einen Erbbaurechtsvertrag von der Stadt Köln gepachtet hat und als Antragsteller fungiert. 
 
Antrag auf Teilbaugenehmigung zur Sicherung der Bestandsfundamente 
In einem ersten Schritt wurden die Sicherung der Bestandsfundamente, die Erweiterung der Unterkel-
lerung, eine Tieferlegung vereinzelter Kellerräume sowie der Einbau einer Treppe zwischen Keller 
und Erdgeschoss unter Beteiligung und Zustimmung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehör-
de über eine Teilbaugenehmigung in 2018 zugelassen. 
 
Antrag auf abschließende Baugenehmigung 
Der aktuelle Bauantrag sieht für das zweigeschossige Bestandsgebäude im Erdgeschoss sowie den 
angrenzenden Wintergarten eine Nutzung als Foyer, Aufbereitungsküche für das Catering einer Sai-
songastronomie, multifunktionalen Seminarraum sowie als Ausstellungsraum vor. 
Das Obergeschoss soll als abgeschlossene Etage mit insgesamt drei Räumen für Bürger- und Kultur-
veranstaltungen, Workshops sowie als Festraum für private Feiern und Meetings genutzt werden. 
Um das Gebäude einer öffentlichen Nutzung zuzuführen, werden ein zweiter Rettungsweg sowie bar-
rierefreie Zugänge erforderlich. Hierfür soll in einem Abstand von ca. 5 m zum bestehenden Gebäude 
ein ca. 5,75 x 6 m großer Erschließungsturm mit Fahrstuhl und Treppe an der Nordseite des Gebäu-
des neu errichtet werden. Es ist geplant, den Turm mit drei geschlossenen Seitenwänden und einer 
Glaswand mit vertikalen Lamellen zu errichten. Eine oberirdische Verbindung des Erschließungs-
turms mit dem bestehenden Bahnhofsgebäude erfolgt als Glasübergang mit vertikalen Lamellen im 1. 
Obergeschoss (Anlage 3). 
Die ebenerdige Erschließung des Gebäudes soll beidseitig über einen symmetrisch geplanten, ca. 1,5 
m breiten, barrierefreien Weg aus großformatigen Steinplatten erfolgen (Anlagen 4 und 5). 
Die befestigte Fläche auf der Ostseite des Gebäudes (Landschaftsschutzgebiet) ist im Sommer als 
Bereich für Außengastronomie mit einem Ausschankpavillon, in Anlehnung an die historische Nut-
zung, vorgesehen. 
Die Ableitung der Dachwässer soll über offene Rigolen beidseitig in den hinteren Parkbereich erfol-
gen und dort versickert werden. 
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme sollen die westlich des Gebäudes vorhandenen Garagen ab-
gerissen werden. Sie werden während der Baumaßnahmen noch als verschließbarer Lagerraum ge-
nutzt. Das in eine Platane eingewachsene Mauerteilstück der Garage wird im Rahmen des Erforderli-
chen erhalten, der Rest in diesem Bereich händisch abgetragen. 
 
Erhalt der Platanen 
Im Rahmen der Vorhabenabstimmungen stand die Frage im Raum, ob zur schadlosen Sanierung und 
dem zukünftigen Erhalt des Baudenkmals die großen, alten Platanen erhalten werden können. Zur 
Klärung wurden mehrere Gutachten erstellt sowie Suchgräben ausgeschachtet. Man kam zu dem 
Ergebnis, dass die unter dem Wintergarten vorhandenen, statisch relevanten Wurzeln durch techni-
sche Lösungen erhalten und in das Bauwerk integriert werden können, wodurch der Erhalt der Bäu-

3 
me ermöglicht wird. Die Anlage 6 zeigt im Detail die Umsetzung der Forderungen des Gutachters Dr. 
Heidger. 
 
Erfordernis eines landschaftsrechtlichen Befreiungsverfahrens 
Das gesamte Ensemble steht unter Denkmalschutz und ist Bestandteil des geschützten Landschafts-
bestandteils LB 3.04 „Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Mün-
gersdorf“. Die Ostseite des Gebäudes stellt die Grenze zum Landschaftsschutzgebiet L11 „Äußerer 
Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ dar. 
Der geschützte Landschaftsbestandteil LB 3.04 wird unter anderem festgesetzt: 
- zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts durch Erhaltung gut strukturierter 
Lebensräume für Pflanzen und Tiere, 
- zur Belebung und Pflege des Landschaftsbildes durch Erhaltung der Ensemblewirkung von 
Villa und alter Baumgruppe. 
 
Das Landschaftsschutzgebiet L 11 wird u.a. festgesetzt: 
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere 
durch Sicherung eines Verbundsystems reich strukturierter und naturnah entwickelter Land-
schaftsteile sowie stadtklimatisch wichtiger Ausgleichsräume und Durchlüftungszonen. 
 
Neben dem o.g. Schutzzweck enthält der Landschaftsplan darüber hinaus eine Vielzahl von Ge- und 
Verbotstatbeständen. 
Die Umsetzung des Vorhabens würde mehrere dieser Verbote verwirklichen, so dass ein naturschutz-
rechtliches Befreiungsverfahren gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz erforderlich wird, in dem der 
Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beteiligt und sein Votum zur beabsichtigten Befreiung 
abgeben muss. 
 
Eingriffsregelung: 
Zur Vermeidung von Schäden wurde ein Baustelleneinrichtungsplan erstellt, der vor bzw. während 
der Baumaßnahme umzusetzen und einzuhalten ist (Anlage 7). 
Insgesamt gehen insbesondere für das neue Zugangsbauwerk und die barrierefreie Erschließung 
Vegetationsstrukturen (4 Buchen zur Verschiebung des Zugangsbauwerkes nach Osten, eine abgän-
gige Eberesche, eine Eibe und Ziersträucher) mit einem ökologischen Wert von 748 ökologischen 
Wertpunkten verloren (Anlage 8 und 9). Der Ausgleich soll durch Entsiegelungsmaßnahmen im Be-
reich der nach Fertigstellung der Baumaßnahme abzureißenden Garagen erfolgen. 
 
Artenschutz: 
Aus artenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die Realisierung des Vorhabens keine Bedenken, 
sofern die im Nachfolgenden aufgeführten Maßnahmen des vorliegenden artenschutzrechtlichen 
Fachbeitrags beachtet werden: 
 Gebüschrodungen oder -entfernungen erfolgen nur im für die Sanierung des Gebäudes no t-
wendigen Maße, 
 Gehölzrückschnitte /-rodungen werden nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 28. Februar durch-
geführt, 
 eine Beleuchtung im Rahmen der späteren Nutzung der Außenanlagen wird auf das zur Ver-
kehrssicherung notwendige Maß beschränkt, 
 eine nächtliche Dauerbeleuchtung sowie eine Beleuchtung der Baumkronen hat außerhalb der 
Nutzungszeiten zu unterbleiben,

4 
 in Bezug auf Farbtemperatur und Gehäuseabdichtung werden insektenfreundliche Außenbe-
leuchtungen eingesetzt. 
 
Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen 
Im vorliegenden Fall kommt eine Befreiung in Betracht, da die Befreiungsvoraussetzungen gemäß § 
67 (1) Ziffer 1 BNatSchG vorliegen. Hiernach kann die Befreiung gewährt werden, wenn dies aus 
Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftli-
cher Art notwendig ist. Hier konkurriert das öffentliche Interesse am Erhalt des Baudenkmals mit den 
im Landschaftsplan dargestellten und festgesetzten Naturschutzbelangen. 
Gutachteraussagen bestätigen, dass der Umbau, die Erweiterung sowie die spätere Nutzung des 
denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes unter Erhalt der naturschutzrechtlich geschützten Platanen 
realisierbar sind. 
Darüber hinaus sind die barrierefreien Erschließungsmaßnahmen eingriffsminimierend vorgesehen 
und dargestellt. 
Vor diesem Hintergrund kann dem Umbau und der Nutzungsänderung des Baudenkmals Bahnhof 
Belvedere, dessen Erhalt von einer zukünftigen Nutzung abhängt, zugestimmt werden. Die Erhaltung 
und damit in Zusammenhang stehende Nutzung ist höher zu bewerten als die zu bewältigenden Be-
einträchtigungen der Naturschutzbelange. 
 
Beteiligung des Naturschutzbeirats 
Der aktuelle Bauantrag wurde dem Beirat in einer ordentlichen Sitzung am 01.07.2019 zur Zustim-
mung vorgelegt, da seitens der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) die Voraussetzungen für eine 
Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG als gegeben angesehen werden. 
Grundsätzlich stimmt der Beirat bei der UNB der Sanierung des denkmalgeschützten Bahnhofs Bel-
vedere im gLB 3.04 in der Sitzung am 01.07.2019 zu. 
Bedenken wurden jedoch im Hinblick auf die Gestaltung der Außenanlagen formuliert (Anlage 10): 
- Nachweis über die Notwendigkeit der nördlichen Zuwegung, 
- Änderung der Wegeführung auf der Gartenseite, 
- Wahl der Wegedecke bzw. des Plattenbelages für die Wegeführung, 
- Gestaltung des Gartenbereichs bzgl. des Verzichtes auf Kies. 
Anlässlich dieser Bedenken wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die mit dem Antrag-
steller alternative Gestaltungsmöglichkeiten der Außenanlagen erörtern sollte. Diese Arbeitsgruppe 
wurde mit einem Mandat zur endgültigen Beschlussfassung ausgestattet (Anlage 11). 
 
Vorlage einer Alternativplanung zur Wegeführung durch den Beiratsvorsitzenden 
Vor dem ersten Treffen der Beirats-AG wurde vom Beiratsvorsitzenden ein Alternativvorschlag, Vari-
ante NBV (Anlage 12) vorgelegt, der eine rechtwinklige Wegeführung in Anlehnung an den eigentli-
chen Baukörper vorsieht und im größeren Abstand zu den Platanen geführt wird. 
 
1. Arbeitstreffen der Beirats-AG 
In dem Treffen mit dem Vorsitzenden des Fördervereins, den Architekten und Vertretern des Umwelt-
amtes thematisierte die Arbeitsgruppe die Notwendigkeit des Nordweges. Der Nordweg wurde vom 
Antragsteller mit der Gleichstellung von Behinderten mit nicht behinderten Menschen begründet. 
Würde der Nordweg entfallen, müssten gehbehinderte Menschen unverhältnismäßig lange Wege 
zurücklegen, um aus dem Erschließungsbauwerk zum Haupteingang am Wintergarten zu gelangen. 
Für Behinderte besteht in diesem Fall keine zumutbare Möglichkeit, vom Zugangsbauwerk (Fahrstuhl) 
auf der Erdgeschossebene in das Hauptgebäude zu gelangen.

5 
Vor dem Hintergrund, dass die geplante Wegeführung des Antragstellers als auch die des Beiratsvor-
sitzenden nicht dem Grundsatz der Eingriffsminimierung gefolgt sei und dem Verschlechterungsver-
bot für die Standortbedingungen der Platanen gerecht würde, lehnt die Arbeitsgruppe diese beiden 
Varianten ab und legt eine neue Variante vor (Anlage 13). 
Der Variante der Beirats-AG wurde wiederum vom Vorsitzenden des Fördervereins nicht zugestimmt, 
so dass die Beirats-AG die Entscheidung vertagte. 
 
In dem Treffen wurde die UNB beauftragt, die Auswirkungen der geplanten Wegeführungen auf die 
Platanenwurzeln als auch auf den bestehenden, die Wurzeln mit Wasser und Luft versorgenden Bo-
den von einem Gutachter klären zu lassen. 
Zudem sollte der Beiratsvorschlag von dem Behindertenbeauftragten der Stadt Köln auf Machbarkeit 
überprüft werden. 
 
2. Arbeitstreffen der Beirats-AG 
In dem zweiten Treffen der Arbeitsgruppe wurde von der Verwaltung das Ergebnis des Gutachters 
mündlich vorgestellt. 
Der Gutachter betrachtet die vom Vorhabenträger vorgelegte Wegeführung als unbedenklich für die 
Bäume, sofern der Wegeaufbau auf eine von ihm dargelegte Art und Weise (Einsatz eines Saugbag-
gers und spezieller Aufbau zur Lastenverteilung) aufgebaut wird.  
 
Beschlussfassung 
Die Beirats-AG fasste mehrheitlich einen geänderten Beschluss: 
Die Beiratsvariante (Anlage 13), geänderter Südweg, kein Nordweg, behindertengerechter Ne-
beneingang auf der Nordseite, wird mehrheitlich mit Auflagen beschlossen. 
Als Begründung wird angegeben, dass die vorgelegte Planung gemäß Beschlussvorlage Nr. 
2057/2019 in einen geschützten Landschaftsbestandteil weder dem Gebot der Eingriffsminimierung 
genügt noch dem Verschlechterungsverbot für die Standortbedingungen der Platanen gerecht und 
ausschließlich gestalterischen Aspekten folgen würde.  
Die Beiratsalternative würde hingegen den Naturschutzbelangen in bestmöglicher Weise entgegen 
kommen, den relevanten Ge- und Verboten gerecht werden und eine Verbesserung bei den Zuwe-
gungen für behinderte Besucherinnen und Besucher darstellen (Anlage 11). 
 
Ergebnis Prüfung des Behindertenbeauftragten 
Zwischenzeitlich ist das Ergebnis des Behindertenbeauftragten eingegangen. Seiner Aussage zufolge 
beachtet auch die von der Beirats- AG vorgestellte Variante die Belange von Menschen mit Behinde-
rung. Er hätte gegen diese Ausführung keine Einwände. Gleiches gelte allerdings auch für die vom 
Vorhabenträger erörterte Variante. 
 
Abstimmung geänderter Beiratsbeschluss mit Vorhabenträger 
Das Ergebnis des Beiratsbeschlusses wurde dem Vorhabenträger zur Zustimmung vorgelegt. Dieser 
lehnte den Entwurf der Beirats- AG aus funktionalen, behindertengerechten, wirtschaftlichen und ge-
stalterischen Gründen ab, so dass die von der Beirats- AG für die Planung des Vorhabenträgers 
formulierte Ablehnung aus dem 1. Arbeitstreffen zum Tragen kommt. 
Der Vorhabenträger erklärt gegenüber der Verwaltung schriftlich, dass er zwischen Gebäude und 
barrierefreier Wegeführung auf einen Belag aus Flachkies verzichtet, der als bauzeitliche Oberflä-
chenbefestigung der Außenterrasse an der Westseite des Gebäudes nachgewiesen ist. Stattdessen 
werden die Flächen mit naturnahen bodendeckenden Stauden, Gräsern und Zwiebelpflanzen als Ini-
tialpflanzung besetzt. Es werden Arten gewählt, die für die sommertrockenen Schattenstandorte unter 
den Platanen geeignet sind.

6 
 
Üblicher Fortgang des Verfahrens 
Gemäß § 75 Abs. 1 LNatSchG NW kann der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde einer beab-
sichtigten Befreiung mit der Folge widersprechen, dass die Vertretungskörperschaft des Kreises oder 
der kreisfreien Stadt, in der Stadt Köln ist dies der Ausschuss Umwelt und Grün, über den Wider-
spruch zu unterrichten ist. 
Hält der Ausschuss den Widerspruch für berechtigt, muss die Untere Naturschutzbehörde die Befrei-
ung versagen. Wird der Widerspruch für unberechtigt gehalten, hat die Höhere Naturschutzbehörde 
innerhalb von einer Frist von sechs Wochen darüber zu entscheiden. Lässt sie die Frist verstreichen, 
kann die Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt werden. 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage  2: Landschaftsplan 
Anlage  3: Ansicht Ost 
Anlage  4: Lageplan / Wegeerschließung 
Anlage  5: Detailplan Wegeplan Platanen 
Anlage  6: Detailplan Bodenaufbau Wurzel 
Anlage  7: Baustelleneinrichtungsplan 
Anlage  8: Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung 
Anlage  9: Bestands- und Konfliktplan 
Anlage 10: Auszug aus dem Beschlussprotokoll, Sitzung 2019-07-01 
Anlage 11: Anlage zum Beschluss, Beiratssitzung 2019-07-01 
Anlage 12: BB Lageplan Wegeführung Vorschlag Beiratsvorsitzender (Variante NBV) 
Anlage 13: BB Lageplan Variante Arbeitsgruppe (Variante 2) 
Anlage 14: Platanenanordnung 
Anlage 15: Nachricht Onlineformular zur Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 16: Stellungnahme der Verwaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 18_Ergebnisprotokoll Beirats-AG 18.06.2020

2578 Zeichen

/ 2 
57 25.08.2020 
571/1 Frau Pniewski 
 24161 
 Ergebnisprotokoll Beirats- 
AG 15-06-2020_Bahnhof 
Belvedere.docx 
 
 
Ergebnisprotokoll 
aus der Sitzung der AG des Naturschutzbeirates bei der Unteren 
Naturschutzbehörde zum TOP Bahnhof Belvedere vom 18.06.2020 
Teilnehmer Naturschutzbeirat: 
H. v. d. Stein 
Fr. Dr. Euler- Bertram 
H. Risch 
H. Woite 
Teilnehmer Verwaltung: 
Fr. Weil 
Fr. Pniewski 
 
3.3 Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Ba hnhof Belvedere 
zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln-Mün- 
gersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände 
an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 Äußerer Grüngürtel, Nüssen- 
berger Busch bis Müngersdorf", Bezirk 3  
hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Land- 
schaftsplans (2057/2019) 
2. Sitzung der Arbeitsgruppe (AG) 
 
Im Rahmen der erneuten Beteiligung des Naturschutzbeirates traf sich die Arbeits- 
gruppe (AG) ein zweites Mal mit Vertretern der Unteren Naturschutzbehörde 
Von der AG wurden folgende Punkte angesprochen: 
 
• Zu der Frage, ob eine zu lange Genehmigungs- / Bauzeit fördergeldschädlich 
sei, wurde von Frau Pniewski mitgeteilt, dass auf Nachfrage beim Stadtkon- 
servator dieser mitgeteilt habe, dass die Fördergeber in Bezug auf die Genehmi- 
gungs- oder Bauzeiten als grundsätzlich kooperativ erlebt wurden. 
 
• Die Beirats-AG kann noch keine Entscheidung zum o.g. Vorhaben treffen, da 
weder die Wurzelschürfe bis zum heutigen Tag durchgeführt worden waren 
noch das Antwortschreiben des Landesbüros allen bekannt war.

- 2 - 
 
 
• Für den Beirat nach wie vor problematisch und zu klären sind: 
 
Die Beleuchtung: Diese soll nur als max. 1m hohen Stelen entlang des Weges 
und an den Wegplatten montiert werden, damit keine neuen Fundamente für 
die Laternen in den Wurzelbereich eingebracht werden. 
 
Die Dachentwässerung: Es sind konkrete Überlegungen, Planungen vorzule- 
gen, die eine wurzelverträgliche Lösung vorsieht. 
 
Wurzelfunde bei der zweiten Schürfe: es ist zu klären, ob Herr Dr. Heidger der 
geplanten Schürfe mit Baggeraushub / Handschachtung zustimmt und Dr. 
Heidger bei ggf. erforderlichen Maßnahmen eingebunden wird. 
 
• Die Beirats-AG bittet um Zusendung des Antwortschr eibens des Landesbüros 
In einem während des Treffens geführten Telefonates zwischen Herrn Risch und 
Herrn Pottschmidt vom Landesbüro stellte sich heraus, dass eine Klage der Ver- 
bände gegen die Baugenehmigung wohl keine aufschiebende Wirkung hätte, außer 
es könnte eine gerichtliche Eilentscheidung herbeigeführt werden

Anlage 11_ Lageplan Wegeführung Vorschlag-NBV

405 Zeichen

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Anlage 02_Kellergrundriss

692 Zeichen

5,79
DER BLAU UMRAHMTE BEREICH ENTHÄLT 
BAUTEILE/ MAßNAHMEN AUS GESONDERTEM 
BAUANTRAG AZ 63/B23/2901/2018:
1. SICHERUNG BESTANDSFUNDAMENTE
2. ERWEITERUNG DER UNTERKELLERUNG
3. EINBAU TREPPE KG - EG
BEL
UMBAU UND
ERWEITERUNG DE! 
DENKMALGESCHÜTZ1 
BAHNHOFS BELVEDE 
ZU EINER ÖFFENTLICh 
BEGEGNUNGSSTÄTI
GENEHMIGUNG
PLANUNG
KELLERGESCHOS
GRUNDRISS
Y7/\ MAUERWERK
ESTRICH
GK-WAND
[<^>1 MÖRTEL ,
holz
|BRH| BRÜSTUNGSHÖHE [BF
UNTERSCHRIFT ‘
BAUHERR
FÖRDERKREIS BAHNHC 
BELVEDERE E.V.
RICHARD-WAGNER­
STR.27 
50859 KÖLN
ARCHITEKT
BEL.A.4.1.01
PLANNUMMER
STEFANta
BELVEI f| 
/509B
ELTWANGEF 
iRESTR. 60 
5 KÖLN
faF(
022.
ff
I) 949836-17
1) 949836-6
RSCHRIFT
A3 CB
1:1(? 0 03.09.1
BELA4101
DATEINAME

Anlage 17_Ergebnisprotokoll Beirats-AG 18.05.2020

2750 Zeichen

/ 2 
57 25.08.2020 
571/1 Frau Pniewski 
 24161 
 Ergebnisprotokoll Beirats- 
AG 18-05-2020_Bahnhof 
Belvedere.docx 
 
 
Ergebnisprotokoll 
aus der Sitzung der AG des Naturschutzbeirates bei der Unteren 
Naturschutzbehörde zum TOP Bahnhof Belvedere vom 18.05.2020 
Teilnehmer Naturschutzbeirat: 
H. v. d. Stein 
Fr. Dr. Euler- Bertram 
Fr. Burauen 
Fr. Schwab 
H. Woite 
Teilnehmer Verwaltung: 
H. Peschen zeitweise 
H. Bracke 
Fr. Weil 
Fr. Pniewski 
 
3.3 Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Ba hnhof Belvedere 
zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln-Mün- 
gersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände 
an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 Äußerer Grüngürtel, Nüssen- 
berger Busch bis Müngersdorf", Bezirk 3  
hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Land- 
schaftsplans 
2057/2019 
Nachdem die fehlende Verbandsbeteiligung durchgeführt wurde, muss der Natur- 
schutzbeirat erneut beteiligt werden. Das Vorhaben wurde der vom Beirat autorisier- 
ten und mit Mandat zur Beschlussfassung ausgestatteten Arbeitsgruppe (AG) am 
18.05.2020 vorgestellt. 
Von der AG wurden folgende Punkte angesprochen: 
• Die Beirats-AG wird keine Entscheidung zum o.g. Vo rhaben treffen, bis das 
vom NABU an den Landesverband der Naturschutzverbände gerichtete 
Schreiben seitens des Landesverbandes beantwortet wurde, um den Verbän- 
den nicht vorzugreifen. 
 
• Zu Anlage 9 „Schreiben der UNB an den NABU vom 15. 05.2020“, Frage 3

- 2 - 
 
 
wendet die Beirats AG ein, dass die Begründung für die Teilung des Bauvor- 
habens in 3 Teilabschnitte angezweifelt wird. Die Beirats-AG bezweifelt, dass 
eine zu lange Genehmigungs- und Bauzeit fördergeldschädlich ist. 
 
Herr Peschen sagt eine Klärung zu. 
 
• Zur Anlage 9,Frage 4 wird angemerkt, dass hinsicht lich der Anlagen zum We- 
gebau die Bodenverbesserungsmaßnahmen nicht nur im Bereich der Beton- 
wege durchzuführen sind, sondern im gesamten Kronentraufbereich der Plata- 
nen zwischen äußerer Wegekante und Wintergarten. 
 
Es wurde zugesagt, dass diese Forderung im Befreiungs-/ und oder im Bauge- 
nehmigungsbescheid als Auflage formuliert wird. 
 
• Aufgrund des untypischen Wurzelwachstums wünscht d ie Beirats- AG ergän- 
zende, zu den im Oktober 2016 durchgeführten Wurzelschürfe auf der West- 
seite des Zugangsbauwerkes in Höhe der westlichen Außenkante zuzüglich 
80 cm Arbeitsraum. 
 
Die Schürfe wurden von Herrn Peschen zugesagt. 
 
• Es ist seitens der Verwaltung zu klären, wie das e rneute Beteiligungsverfahren 
der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden kann, obwohl nur die Beirats-AG 
zur Entscheidung geladen wird. 
 
• H. v. d. Stein bittet darum, allen AG- Teilnehmern  die aktuellen Wurzelfunde 
zuzusenden

Anlage 01_Landschaftsplan M-1-5000

497 Zeichen

200m150100500 Mittelpunkt: [350276,5646174]   1:5000
 
KölnGIS
Luftbild 2016 (DOP10), Amtl. Basiskarte (s/w), Schutzgebiete (Fläche), Schutzgebiete (Linie),  u.a.
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 19.07.2018

Anlage 22_Gutachten von Dr. Heidger vom 20.02.2017

53964 Zeichen

VEGETATIONSTECHNISCHES GUTACHTEN
ZUM ERHALT DES
VORHANDENEN, GEBÄUDENAHEN
PLATANEN-ALTBAUMBESTANDES
BEIM
BAHNHOF BELVEDERE
BELVEDERE STR. 147
IN
50933 KÖLN

Auftraggeber: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadthaus, Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Bearbeiter: Dr. Clemens Heidger
Mardalstraße 10
30559 Hannover
Von der Industrie- und Handelskammer Hannover öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger für Garten- und
Landschaftsbau - Herstellung und Unterhaltung

Durchführung: 20.12.2016 - 20.02.2017
Datum des Berichtes: 20.02.2017
Umfang des Berichtes: 30 Seiten zzgl. 2 Anlagen u. 7 Anhänge

Gutachten-Nr.: GA_p/370_301216

6.1

6.2

Inhalt

Inhalt
Auftrag und Zweck .......

Unterlagen...

Beschreibung des Objekts. une mamnemueesum———

Grundlagen für die Ortsbesichtigung.

Untersuchungen...

Feststellungen...........

Feststellungen aus externen Unterlagen... een

Örtliche Feststellungen.

Zusammenfassende Beurteilung und Bewertung...

Dokumentation................... nennen

Literatur... een:

Addendunn.........

20

.. 27

28

Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216

1. Auftrag und Zweck

Der Gutachterauftrag ist dem SV mit Datum vom 30.12.2016 durch die Stadt Köln, Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen schriftlich übertragen worden.

Das schriftliche Gutachten wurde vom SV dem Auftraggeber am 20.02.2017 zugestellt.

Zweck des Gutachtens ist die Beurteilung des gebäudenahen Baumerhalts. Unter Beachtung
einer eventuellen Baumerhaltung gilt es ferner, die Durchführbarkeit der zur Gebäuderestauration
notwendigen bautechnischen Maßnahmen zu beurteilen. Desweiteren ist es Zweck des Gutach-
tens, bau- und vegetationstechnische Maßnahmen aufzuzeigen, die durch Wurzeleinwuchs verur-
sachte Schäden am Gebäude zukünftig verhindern.

Die Flächenausdehnung des untersuchten Teilbereiches ist in Darstellung 1 aufgezeigt.

2. Unterlagen

An Unterlagen werden von der Stadt Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zur Verfü-
gung gestellt:

Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachstumsentwick-
lung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere. Verfasser: Sachverständiger
Bernd Sturmberg, datiert 15.10.2015; Umfang 31 Seiten.

Bahnhof Belvedere Wurzelsuchgraben aussen 04.2015. Verfasser: Peter Schmidt, Stadt Köln
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, datiert April 2015; PowerPoint-Datei, Umfang 21

Folien.

Bahnhof Belvedere Wurzelsuchgraben innen 07.2015. Verfasser: Peter Schmidt, Stadt Köln
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, datiert Juli 2014; Powerpoint-Datei, Umfang 27
Folien.

Detailplanung Bahnhof Belvedere, Erdgeschoss, Wurzelsuchgräben innen; M. 1: 50; datiert
02.07.2015, Verfasser: Ingenieurbüro Schwab-Lemke (Anhang 1).

Bahnhof Belvedere Planzeichnungen Grundrisse und Ansichten. Verfasser: Architekturbüro
Zeltwanger, undatiert; Umfang Bl. 1 - 4 (Anhang 2).

Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216

An Planunterlagen werden vom Architekturbüro Zeltwanger am 20.01.2017 in digitaler Form zur

Verfügung gestellt:

- Detailplanung Bodenaufbau, Prinzipdetail Wintergarten mit FBH; M. 1: 5; datiert 19.12.2016,
Plan-Nr.: B.5.4.25.01 A. (Anhang 4).

- Detailplanung Bodenaufbau, Prinzipdetail Wintergarten ohne FBH; M. 1 : 5; datiert 19.12.2016,
Plan-Nr.: B.5.4.25.02. (Anhang 5).

An Planunterlagen werden vom Ingenieurbüro Schwab-Lemke am 19.01.2017 als Ausdruck und
am 20.01.2017 in digitaler Form zur Verfügung gestellt:

- Entwurfszeichnung Bahnhof Belvedere Köln Müngersdorf. Erdgeschoss, Bodenplatte, Funda-
mente, Variante I; M. 1: 50 /25; datiert 18.01.2017, Blatt-Nr.: E1 (Anhang 6).

- Entwurfszeichnung Bahnhof Belvedere Köln Müngersdorf. Erdgeschoss, Bodenplatte, Funda-
mente, Variante Il; M. 1 : 50 /25; datiert 18.01.2017, Blatt-Nr.: E2 (Anhang 7).

An Planunterlagen werden vom Förderkreis Bahnhof Belvedere e. V. am 19.01.2017 in analoger
Form zur Verfügung gestellt:

- Bodengutachten zum Projekt Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf: datiert 06.05.2014; Ver-
fasser: Dipl.-Ing. Vogt, Umfang 8 Seiten zzgl. 8 Anhänge (Anhang 3).

3. Beschreibung des Objekts

Bei dem zu begutachtenden Objekt handelt es sich um den denkmalgeschützten Bahnhof Belve-
dere der sich in der Belvederestraße 147, in 50933 Köln befindet.

Das Gebäude im heutigen Köln-Müngersdorf ist das älteste in Originalgestalt erhaltene Bahnhofs-
gebäude Deutschlands.

An den klassizistisch errichteten zweigeschossigen Bau schließt nach Westen, zur Gartenseite,
ein überdachter Wintergarten an. Der daran anschließende Garten ist durch einen ausgedehnten
Terrassengarten mit altem Baumbestand geprägt.

Das zum Haus gehörende Grundstück wurde 1991 als geschützter Landschaftsbestandteil unter
Schutz gestellt. In den zum Haus gehörenden Grünanlagen stehen sieben ca. 150 Jahre alte Pla-
tanen, die als Naturdenkmal (Nr. 305.01) klassifiziert sind (Quelle: Wikipedi).

Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216

Die ehemalig offene Veranda wurde nachträglich in einen Wintergarten umgebaut. Daraus resul-
tiert ein enger Baumabstand zum Gebäude von höchstens 120 cm.

Aufgrund dieser geringen Distanz zum Wintergarten sind bei zwei geschützten Platanen-Altbäu-
men Wurzeln in den Untergrund des überdachten Wintergarten eingedrungen und haben den
Bodenraum dort erschlossen. Dadurch sind Schäden am Gebäude entstanden.

Theoretisch möglich wäre allerdings auch der Erklärungsversuch, dass sich bereits unter der vor-
mals errichteten Veranda, die später zum Wintergarten umgebaut wurde, Platanen-Wurzeln
befanden, die beim späteren Wintergartenbau überbaut wurden. Ein Nachweis dieser Annahme
ist allerdings im Nachhinein kaum möglich. Allerdings wäre diese These eine begründbare Ant-
wort auf die Tatsache, dass die Starkwurzeln den vegetationstechnisch ungeeigneteren trockene-
ren und stark verdichteteten Untergrund des überdachten Wintergartens erschlossen haben und
nicht den viel leichter erreichbaren umgebenden Bodenraum im Außenbereich als Wurzelraum

nutzten.

Im Rahmen bautechnischer Untersuchungen wurde festgestellt, dass der Wintergarten keine aus-
reichende Fundamentierung der Außenwände und der Stützpfeiler aufweist, sowie keine Frostsi-
cherheit gegeben ist. Zum Erhalt des Wintergartens ist daher das Errichten eines dem Stand der
Technik entsprechenden Fundamentes für die Wände und die Stützpfeiler des Daches zwingend
erforderlich. Desweiteren soll der Wintergarten mit einer entsprechenden Bodenplatte ausgestat-
tet werden, die Ausführung mit Fußbodenheizung ist vorgesehen.

Die Konstruktion von Bodenplatte und Fundamenten sind bisher nicht abschließend festgelegt.

Im Hinblick auf das Ziel der Erhaltung von denkmalgeschützter Baumsubstanz wurde in Abstim-
mung mit dem Architekten und dem Statiker die Wurzelarchitektur beider gebäudenahen Plata-
nen-Altbäumen untersucht. Das Ziel der Untersuchung ist es zweifelsfrei festzustellen, ob auf-
grund von Wurzellage und bautechnischer Konstruktion der Baumerhalt möglich ist, ohne das es
zukünftig zu Schäden am dem baumzugewandten Fassadensockel sowie der zukünftigen Fußbo-
denplatte in Folge von Wurzeleinwuchs kommt.

Bei bisherigen Untersuchungen wurde festgestellt, dass statisch relevante Wurzel unter dem Win-

tergarten vorhanden sind.

4. Grundlagen für die Ortsbesichtigung

Am 19.01.2017 wurd vom SV gemeinsam mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen

Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216

der Stadt Köln, dem Förderkreis Bahnhof Belvedere e. V., dem Architekturbüro Zeltwanger, dem
Ingenieurbüro Schwab-Lemke sowie weiteren städtischen Vertretern eine erste Inaugenschein-
nahme am Untersuchungsstandort vorgenommen. Zur Klärung der Fragestellungen wurden
zusätzliche weitläufige Bodenschurfen, sowohl im Außengelände als auch im inneren vom Winter-
gartenbereich, als Ergebnis dieses Ortstermines für zwingend erforderlich gehalten und die sofor-
tige Ausführung festgelegt.

Im Anwesenheit aller Planungsbeteiligten erfolgte bereits am 31.01.2017 die Erkundung weiterer
ausgedehnter Grabungen im Untersuchungsraum. Im Ergebnis stellte sich die Notwendigkeit
zusätzlicher weiterführender Suchschachtungen zur endgültigen Klarstellung der Wurzellage und
-tiefe heraus.

Die dritte Inaugenscheinnahme am 15.02.2017 diente der abschließenden Erkundung und
Bewertung der gesamten sich im Bodenraum vom Wintergarten befindenden Wurzelarchitektur.

5. Untersuchungen

Darstellung 1 veranschaulicht den im Durchführungszeitraum vom 19.01. - 15.02.2017 untersuch-
ten Wintergartenteil.

Die Untersuchungen im gebäudenahem Außenbereich und im Wintergarten vom Bahnhof Belve-
dere erstreckten sich auf bodenkundliche Ermittlung zur Feststellung des Wurzeleinwuchses in
den Bodenkörper, der den beiden Platanen-Altbäumen als Stand- und Entwicklungsraum dient
und Wasser und Nährstoffe bereitstellen muss.

Mit der Durchführung von Bodenarbeiten wurde die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufs-
förderung mbH beauftragt.

Die Errichtung von Schurfen erfolgte in Handschachtung und gewährleistete die wurzelschonende
Ausführung.

Die gesamten Grabungsarbeiten sind vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt
Köln unter Begleitung des Ingenieurbüros Schwab-Lemke koordiniert worden, um sicherzustellen
dass sämtliche erforderlichen statischen Vorgaben beachtet und eingehalten wurden.

Zur Feststellung der Bodenprofilierungen, der Wurzellage, der Wurzelintensität und der Wurzeltie-
fe wurden in Handschachtung insgesamt zwei Schurfe erstellt.

Der gesamte Untersuchungsablauf erfolgte auf Anweisung des SV.

Die Vermessung der gesamten Aufgrabung wurde vom Amt für Liegenschaften, Vermessung und

Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216

Kataster der Stadt Köln durchgeführt und zusätzliche Fotodokumente erstellt. Die Vermessungs-
arbeiten wurden am 02.02. und 10.02.2017 bei trockener Witterung vorgenommen.

Vorsorglich wurde das aus den Schurfen stammende ursprüngliche Bodenmaterial sichergestellt
und örtlich trocken zwischengelagert.

6. Feststellungen
6.1 Feststellungen aus externen Unterlagen

- Am 29.09.2015 wurde der Sachverständige Sturmberg vom Förderkreis Bahnhof Belvedere e.
V. mit der Erstellung eines schriftliches Gutachtens zur Wurzelausdehnung von zwei Platanen-
altbäumen beauftragt (vgl. S. 3, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der
zukünftigen Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvede-
re).

- Aufgabenstellung war die Klärung und Beantwortung von drei Fragenkomplexen, die lauteten:
1. Können Wurzelteile unter Fundamenten bzw. insgesamt unter Bahnhofsgebäudebereichen
festgestellt werden?

2. Sollten ggf. Wurzelteile gem. Frage 1. festgestellt werden, können diese Wurzelteile den 2
Stück nordwestlich angrenzenden stehenden Platanen zugeordnet werden?

3. Wie ist die zukünftig zu erwartende Wachstumsentwicklung der ggf. festgestellten Wurzeltei-
le unter Fundamenten bzw. unter dem Bahnhofsgebäude insgesamt zu bewerten? (vgl. S. 3,
Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachstumsentwick-
lung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere).

Der Sachverständige bezeichnet die zwei Platanen-Altbäume mit Baum |, im Nahbereich zum
Gebäude und Baum Il, nördlich stehend, größerer Abstand (vgl. S. 6, Sachverständigengutach-
ten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf
dem Gelände des Bahnhof Belvedere).

Der Sachverständige benennt die Baumdaten für Baum I wie folgt:

- Bot. Bezeichnung: Platanus acerifolia

- Stammumfang ca. 310 cm,

- Gesamthöhe ca. 30 m

- Kronenbreite ca. bis 16 m

- Gebäudeüberhang ca. 8 m (vgl. S. 7 Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und

Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216

der zukünftigen Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Bel-
vedere).

Der Sachverständige benennt die Baumdaten für Baum Il wie folgt:

- Bot. Bezeichnung: Platanus acerifolia

- Stammumfang ca. 410 cm,

- Gesamthöhe ca. 30 m

- Kronenbreite ca. bis 18 m

- Gebäudeüberhang ca. 8 m (vgl. S. 7, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und
der zukünftigen Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Bel-
vedere).

Der Sachverständige bewertet die zwei Platanen zwischen der Vitalitätsstufe O und 1. Als Vita-
litätsstufen-Schlüssel wird ein 4-stufiges Einordnung in Anlehnung an ROLOFF (2015) verwen-
det (vgl. S. 8, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachs-
tumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere).

Der Sachverständige bewertet die Verkehrssicherheit der zwei Platanen in Bezug auf “Ästungs-
wunden mit Faulentwicklung zum Gebäude hin” sowie “Schadbereiche im Stamm- und Wurzel-
anlaufbereich” als unkritisch (vgl. S. 9, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und
der zukünftigen Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Bel-
vedere).

Der Sachverständige deutet die Rissstelle im Fenstersimsbereich auf eine “typische Lasteinwir-
kung durch Mauer unterseitige Anhebung als Folge der Einwirkungen aus Wurzelwachstum”
(vgl. S. 13, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachs-
tumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere).

Der Sachverständige deutet die Verjüngung der Wurzeldurchmesser auf “Wurzelkappungen mit
adventiver Neubewurzelung” (vgl. S. 19, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung
und der zukünftigen Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof
Belvedere).

Der Sachverständige stellt fest, dass “durchgängige Starkwurzelteile hier vollständig fehlen”
(vgl. S. 19, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachs-
tumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere).

Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216

Der Sachverständige stellt bei Baum | eine deutliche Kappungsstelle einer Starkwurzel fest. Die
Wundgewebeentwicklung und Wurzelneubildung wird als intensiv bewertet (vgl. S. 19, Sach-
verständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachstumsentwicklung an
zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere).

Der Sachverständige vertritt die Meinung, dass jegliches Dickenwachstum bei dem im Winter-
garten vorhandenen Substrat [anstehender Schluff; Anm. d. Verf.] “zwangsläufig zu einer
Bodenverdrängung führt, die durch Verdichtung der Wurzelumgebung kaum kompensiert wer-
den kann” (vgl. S. 23, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen
Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere).

Der Sachverständige stellt im Wintergarten eine Platanen-Starkwurzel fest. Eine zweifelsfreie
Zuordnung zu bestimmten Bäumen im Außenbereich erfolgt vom Sachverständigen nicht (vgl.
S. 24, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachstumsent-
wicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere).

- Die festgestellte Starkwurzel weist einen Durchmesser von bis zu ca. 15 cm auf. Der Sachver-
ständige deutet diese Starkwurzel als “statisch wirksame Zugwurzel”. Die Wurzeltiefe beträgt
gemäß Bilddokument 23 rund 48 cm unter OKFF (vgl. S. 25, Sachverständigengutachten zur
Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem
Gelände des Bahnhof Belvedere).

- Der Sachverständige stellt im Wintergarten eine zweite Starkwurzel fest. Die Wurzel weist
einen Durchmesser von bis zu ca. 10 cm auf. Die Wurzeltiefe beträgt ca. 45 cm unter OKFF
(vgl. S. 26, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachs-
tumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere).

Der Sachverständige kann den Nachweis von Unterwachsungen von Gebäudeteilen nicht
erbringen, da die Freilegung von Fundamenten nicht erfolgte (vgl. S. 30, Sachverständigengut-
achten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachstumsentwicklung an zwei Platanen
auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere).

Der Sachverständige ordnet die vorgefundenen Wurzeln im Gebäude zweifelsfrei den nord-
westlich angrenzend stehenden Platanen zu. Eine zweifelsfreie Zuordnung zu Baum | oder
Baum II wird nicht erbracht (vgl. S. 30, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und
der zukünftigen Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Bel-
vedere).

Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216

- Der Sachverständige schlussfolgert, dass von “einer Unterwachsung der Fundamente sowie
weiterer Gebäudebereiche mit Wurzelteilen der Platanen auszugehen ist”. Der Sachverständige
trifft derartige Feststellung, obwohl weder Fundamente noch Gebäudeteilen einsehbar freige-
legt waren (vgl. S. 30, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen
Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere).

Der Sachverständige bestätigt, dass vermutlich über Jahrzehnte bereits gebäudeseitig und im
Verlauf von Rohrleitungen Eingriffe im Bereich der oberen Wurzelebene im unmittelbaren
Stockbereich (Platane I) ausgeführt wurden. Der Sachverständige vermutet “eine Kompensati-
on dieser Verluste die in tiefer liegenden Wurzelebenen stattgefunden hat”. Der Sachverständi-
ge trifft derartige Aussagen, obwohl er keine tiefer liegenden Wurzelebenen einsehbar freige-
legt hat (vgl. S. 30, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen
Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere).

Der Sachverständige mutmaßt, dass “Auswirkungen auf angrenzende bauliche Anlagen auf-
grund des stetigen Holzzuwachses und ggf. Schwingungsübertragungen zu erwarten sind”. Der
Sachverständige trifft derartige Aussagen, obwohl bei den Wurzeluntersuchungen im Winter-

garten nur Teilbereiche von zwei Starkwurzel vorgefunden wurden und ferner keine Zuwachs-
und Schwingungsmessungen an den Wurzeln im Gebäudeinneren durch den Sachverständi-
gen vorgenommen wurden (vgl. S. 31, Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und
der zukünftigen Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Bel-
vedere).

- Geologisch folgen unter lokal aufgefülltem Boden die Deckschichten aus Lösslehm und Löss.
Ab einer Tiefe von ca. 54 bis 54,5 mNN beginnt die mächtige Schichtenfolge der Kiese und

Sande (vgl. S. 3, Anhang).

- Bis zu einer Tiefe von 1,5 bis 2 m unter Gelände folgt der braune, feinsandige, lokal auch
schwach tonige Schluff des Lösslehms in steifer Konsistenz (vgl. S. 3, Anhang 3).

- Mit scharfer Grenze beginnt ab einer Tiefe von ca. 7.5 bis knapp 8 m unter Gelände die mäch-
tige Schichtenfolge der Kiese und Sande (vgl. S. 3, Anhang 3).

- Der freie, nicht gespannte mittlere Grundwasserspiegel liegt mit ca. 41 / 42 mNN tief unter Flur
(vgl. S. 3, Anhang 3).

- Bauwerksabdichtungen sind vorzunehmen. Dazu ist eine Wanddränung an den Außenwänden

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Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216

gemäß DIN 4095 zu errichten (vgl. S. 7, Anhang 3).

- Im Anschluss an die Wanddränung ist eine Ringumdränage mit rückstaufreiem Anschluss an
den Vorfluter (Regenwasserkanal) bzw. an einen Sickerschacht, der bis in die schwach schluffi-
gen Kiese und Sande der Liegendschichten reicht, zu errichten (vgl. S. 7, Anhang 3).

- Das Bilddokument auf Seite 6 zeigt einen Platanen-Altbaum, der sich im dichten Abstand vom
Gebäude befindet. Die Wurzelanläufe von diesem Altbaum sind sichtbar, weisen einen radialen
Verlauf auf und sind u.a auch gebäudeseitig zugewandt ausgebildet (vgl. S. 6, Bahnhof Belve-
dere Wurzelsuchgraben aussen 04.2015. Verfasser: Peter Schmidt, Stadt Köln Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen, datiert April 2015).

Das Bilddokument auf Seite 8 zeigt eine Betonfläche von ca. 80 cm Breite die nachträglich ent-
lang der Außenfassade vom Wintergartengebäude errichtet wurde. Die Betonfläche wurde bis
an den Stammfuß der gebäudenahen Platane geführt (Baum |) (vgl. S. 8, Bahnhof Belvedere
Wurzelsuchgraben aussen 04.2015. Verfasser: Peter Schmidt, Stadt Köln Amt für Landschafts-
pflege und Grünflächen, datiert April 2015).

Das Bilddokument auf Seite 9 zeigt eine vermutlich bei der Errichtung der Betonfläche gekapp-
te Starkwurzel (vgl. S. 9, Bahnhof Belvedere Wurzelsuchgraben aussen 04.2015. Verfasser:
Peter Schmidt, Stadt Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, datiert April 2015).

Das Bilddokument auf Seite 17 veranschaulicht einen Suchgraben der parallel zur Betonplatte
verläuft. In geringer Bodentiefe wird die intensive mit Fein- und Schwachwurzelarchitektur
durchwurzelte Bodenzone aufgezeigt (vgl. S. 17, Bahnhof Belvedere Wurzelsuchgraben aus-
sen 04.2015. Verfasser: Peter Schmidt, Stadt Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen,
datiert April 2015).

Das Bilddokument auf Seite 17 veranschaulicht den Suchgraben im weiteren Verlauf in Höhe
der stammnahen Wurzeln und Wurzelanläufe. Das Bilddokument bestätigt die geringe
Schwachwurzelarchitektur in Stammnähe, sowie die auffällige Verjüngung der Wurzeldurch-
messer, die Eingriffe in die ehemalige Wurzelarchitektur vermuten lässt (vgl. S. 18, Bahnhof
Belvedere Wurzelsuchgraben aussen 04.2015. Verfasser: Peter Schmidt, Stadt Köln Amt für
Landschaftspflege und Grünflächen, datiert April 2015).

Die Darstellung auf Folie 2 veranschaulicht die Lage der inneren Schurfbereiche vom Winter-
garten (vgl. S. 2, Bahnhof Belvedere Wurzelsuchgraben innen 07.2015. Verfasser: Peter

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Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216

Schmidt, Stadt Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, datiert Juli 2014).

Die Bilddokumente auf Seite 4 und 5 zeigen die Lage der Suchgräben 1 die parallel zur Außen-
wand verlaufen (vgl. S. 4 u. 5, Bahnhof Belvedere Wurzelsuchgraben innen 07.2015. Verfas-
ser: Peter Schmidt, Stadt Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, datiert Juli 2014).

Die Bilddokumente auf Seite 7 bis 10 zeigen die Schurfgrube vom Suchgraben 1 links [Ein-
gangsseitig; Anm. d. Verf.], die keinen Wurzeleinwuchs bestätigen. Allerdings ist eine Fein- bis
Schwachwurzelarchitektur ds 2 - 5 mm gegeben die mit “ganz wenig” eingestuft wurde (vgl. S.
7 - 10, Bahnhof Belvedere Wurzelsuchgraben innen 07.2015. Verfasser: Peter Schmidt, Stadt
Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, datiert Juli 2014).

Die Bilddokumente auf Seite 12 bis 17 zeigen die Schurfgrube vom Suchgraben 1 rechts [Hei-
zungsraumseitig; Anm. d. Verf.], die einen Starkwurzeleinwuchs bestätigen. (vgl. S. 12 u. 17,
Bahnhof Belvedere Wurzelsuchgraben innen 07.2015. Verfasser: Peter Schmidt, Stadt Köln
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, datiert Juli 2014).

Das Bilddokumente auf Seite 17 veranschaulicht die Gesamtansicht der Schurfgrube Suchgra-
ben 1 rechts. Unterhalb des Fußbodens wurde eine Gussrohrleitung vorgefunden. Darunter
befindet sich die Starkwurzel mit sehr geringer Distanz zur Rohrsohle. Es wird sogar Rohrkon-
takt vermutet (vgl. S. 14 - 17, Bahnhof Belvedere Wurzelsuchgraben innen 07.2015. Verfasser:
Peter Schmidt, Stadt Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, datiert Juli 2014).

Die Bilddokumente auf Seite 19 bis 23 veranschaulichen die Schurfgrube vom Suchgraben 2
[Wandseitig mittig vor Stützpfeiler ; Anm. d. Verf.] und bestätigen keinen Starkwurzeleinwuchs.
Allerdings ist oberflächenzonal unterhalb des Fußbodens Fein- bis Schwachwurzelarchitektur d
s2-5 mm zu erkennen, die nicht erwähnt und eingestuft wurde (vgl. S. 19 - 23, Bahnhof Bel-
vedere Wurzelsuchgraben innen 07.2015. Verfasser: Peter Schmidt, Stadt Köln Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen, datiert Juli 2014).

Die Bilddokumente auf Seite 25 bis 27 veranschaulichen die Schurfgrube vom Suchgraben 3,
im Nebenraum [gemeint ist der Heizungsraum; Anm. d. Verf.]. Die Bilddokumente wurden mit
“kein Wurzelwerk ersichtlich’ kommentiert (vgl. S. 25 - 27, Bahnhof Belvedere Wurzelsuchgra-
ben innen 07.2015. Verfasser: Peter Schmidt, Stadt Köln Amt für Landschaftspflege und Grün-
flächen, datiert Juli 2014).

Die Detailplanung vom Bodenaufbau des Fußbodens im Wintergarten sieht eine Gesamt-

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Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216

dickenbemessung zwischen 500 - 650 mm bei einer Konstruktion mit Fußbodenheizung vor.
Die Dicke von Perimeterdämmung und Sauberkeitsschicht als unterste Lagen beträgt insge-
samt 150 mm (vgl. Anhang 4).

Die Detailplanung vom Bodenaufbau des Fußbodens im Wintergarten sieht eine Gesamt-
dickenbemessung zwischen 395 - 545 mm bei einer Konstruktion ohne Fußbodenheizung vor.
Die Dicke von Perimeterdämmung und Sauberkeitsschicht als unterste Lagen beträgt insge-
samt 120 mm (vgl. Anhang 5).

Die Entwurfszeichnung Variante I der Fundamente veranschaulicht u.a. die Unterfangung der
Außenmauer beim Wintergarten. Die Schnitte A-A'und B-B’ verdeutlichen eine mittige Lage
unter dem Außenmauerwerk unter Einbindung der Fußbodenplatte, die Fundamentsohltiefe ist
in 80 cm Tiefe angegeben (vgl. Anhang 6).

Die Entwurfszeichnung Variante Il der Fundamente veranschaulicht u.a. die Unterfangung der
Außenmauer beim Wintergarten. Die Schnitte A-A'und B-B' verdeutlichen die nach innen ver-
setzte Anordnung der Fundamente unter Einbindung der Fußbodenplatte, die Fundamentsohl-
tiefe ist in 80 cm Tiefe angegeben (vgl. Anhang 7).

6.2 Örtliche Feststellungen

Im westlichen Grundstücksteil des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere in der Belve-
derestraße 147, 50933 Köln befindet sich ein Anbau als Wintergarten mit Zugang in das Bahn-
hofsgebäude (vgl. Abbildung 1).

Links vom Eingang befinden sich die gegenständlichen zwei Platanen-Altbäume (Platanus) in
Gebäudenähe, die Teil des Naturdenkmals sind (vgl. Abbildung 2) .

Die Wurzelarchitektur der zwei gegenständlichen Platanen-Altbäume hat im Außenraum zwei-
felsfrei den Fassadensockel im Untersuchsbereich erschlossen (vgl. Abbildungen 3, 4, 5, 6 und

1).

Durch ehemals am Gebäude und in Gebäudenähe vorgenommene Schachtarbeiten sind u.a.
auch Starkwurzeln gekappt, durchtrennt, entfernt und verletzt worden.

In Übereinstimmung mit den Inhalten im Gutachten des Sachverständigen Sturmberg, ist die
Wundgewebeentwicklung mit intensiv zu bewerten, dagegen wird die Wurzelneubildung als

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Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216

sehr gering bewertet, da sich die vorgefundene Wurzelarchitektur im Außenbereich auf insge-
samt zwei Wurzeln konzentriert (vgl. Abbildungen 4 und 5).

Wurzel 1 (vgl. Darstellung 2) streift gebäudeparallel am Fassadensockel entlang und erstreckt
sich dabei über eine Distanz von 180 m. Bei einer Dicke von 50 mm ist Wurzel 1 als Derb - bis
Starkwurzel zu klassifizieren. Ihre Entstehung beruht aus einer vormals gekappten Starkwurzel
die sich adventiv neugebildet hat. Mit einer Tiefe von 91 cm und 93 cm befindet sich Wurzel 1
über ÜK Fundament (vgl. Abbildungen 3 - 5).

Wurzel 2 wurde südwestlich von Wurzel 1 vorgefunden (vgl. Darstellung 2) und hat die Gebäu-
deaußenwand erschlossen (vgl. Abbildung 7).

Wurzel 2 ist von strangförmiger Gestalt. Ihre Breite beträgt lateral 24 cm bei einem Dicken-
durchmesser von 15 cm. Die Wurzeltiefe beträgt 35 cm unter OKFF, damit muss die Wurzel
den Fugenbereich des porösen Ziegelsteinfassadensockels erschlossen haben (vgl. Abbildung
7).

Die vorgefundene Wurzelarchitektur im Inneren des Wintergartens besteht ebenfalls aus nur
zwei Starkwurzeln (Wurzel 3 u. Wurzel 4) (vgl. Darstellung 2, Abbildungen 8 - 10).

Wurzel 3 hat eine Höhenlage zwischen 100 cm, 58 cm, 47 cm, 40 cm, 51 cm und 99 cm und
erstreckt sich über eine Länge von 310 cm (vgl. Darstellung 2, Abbildung 10).

Der Wurzeldurchmesser beträgt > 15 cm, allerdings bestehen kleinräumige Veränderungen bei
der Wurzelmorphologie mit wechselnder Wurzeldicke (vgl. Abbildungen 10 - 12).

Wurzel 3 ist in dem schluffigen Lössboden im Untergrund fest eingebunden (vgl. Abbildung 12).
Wurzel 3 erfüllt als Zugwurzel eine statische Funktion (vgl. Abbildung 10).

Die Wuchsrichtung der Wurzel ist nahezu vertikal, aus Bodentiefen die nicht erschlossen wur-
den und befindet sich unterhalb der Fundamenttiefe (ca. 80 cm). Der Wurzelverlauf ist anstei-
gend bis 47 cm unter OKFF mit anschließendem fast rechtwinkligem Richtungswechsel und
erneutem Höhenanstieg auf 40 cm unter OKFF und anschließend, nach lateralem Verlauf, ein

vertikale Tiefenerschließung folgt (vgl. Darstellung 2, Abbildungen 10 - 12).

Im Schurf von Wurzel 3 befindet sich eine alte Gußleitung die vormals zur Entwässerung diente

Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216

(vgl. Abbildungen 9 - 12). Ein Zusammenhang mit dem aufstrebenden Wurzelverlauf und der
Entwässerungsleitung wäre bei Undichten begründbar, allerdings ist diese Schlussfolgerung
nicht nachzuweisen.

Wurzel 4 verläuft in Nähe einer Gebäudeinnenwand und erstreckt sich über eine Distanz von
140 cm (vgl. Darstellung 2, Abbildung 8).

Wurzel 4 hat eine Höhenlage zwischen 128 cm, 48 cm, 47 cm und 147 cm (vgl. Darstellung 2,
Abbildung 8).

Wurzel 4 ist in den schluffigen Lössboden im Untergrund fest eingebunden und hat eine unge-
wöhnliche Wurzelmorphologie (vgl. Abbildungen 8, 13 u.14).

Wurzel 4 hat keinen Kontakt zur Gebäudeinnenwand, ein Wurzeleinwuchs unter die Mauersoh-
le ist ebenso nicht gegeben (vgl. Abbildung 14).

Wurzel 4 erfüllt vermutlich keine statische Funktion als Zugwurzeln aufgrund ihrer stark verän-
derten Morphologie und der im Zickzack verlaufendem Wuchsentwicklung (vgl. Abbildungen 13
u. 14).

- Das Bodenprofil im inneren Untersuchungsbereichs lässt eine sehr geringe Wurzelintensität
erkennen, Feinwurzelarchitektur wurde ausschließlich im Kontaktbereich zur Gußleitung festge-
stellt.

- Das Bodenprofil zeigt ebenso auffällige Hohlräume und Röhrengänge mit dunkel gefärbten
Bodenteilchen, die auf organische Einlagerungen durch Bodenwühler schließen lassen. Ferner
werden Rissbildung vorgefunden die vermutlich auf Schrumpfung zurückzuführen sind. Die
anatomisch-morphologisch veränderte Wurzelarchitektur von Wurzel 4 wird auf den Einwuchs
in einen Schrumpfungsriss zurückgeführt. Allerdings kann der Nachweis nicht erbracht werden
(vgl. Abbildungen 13 - 15).

7. Zusammenfassende Beurteilung und Bewertung

Aufgrund des Gesundheitszustandes und der vorgefundenen Vitalität sind beide Platanen-Altbäu-
me im Untersuchungsraum mit zukunftsfähig zu bewerten.

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Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216

Wurzellage im Außenraum
Resultierend aus der Wurzellage im Außenraum ist ein Wurzelerhalt gegebenenfalls bei Wurzel 2
erforderlich. Demgegenüber wird zur fachgerechten Entfernung von Wurzel 1 geraten.

Im Zuge der Ausführung der Fundamentierungsarbeiten ist der Erhalt von Wurzel 2 zu prüfen.
Dabei muss sichergestellt werden, dass zukünftig ein Kontakt mit der Gebäudeaußenwand dauer-
haft vermieden wird. Bei Wurzelerhalt ist eine bautechnische Konstruktion in Form einer halb-
schaligen Wurzelbrücke wünschenswert. Die Realisierbarkeit ist zu prüfen. Sollte sich diese Bau-
ausführung als nicht realisierbar herausstellen, ist die fachgerechte Wurzelentnahme zu veranlas-
sen.

Ringdränage

Auf die Errichtung einer Ringdränage ist im Untersuchungsraum zu verzichten um zusätzliche
Schäden an den Wurzeln im Außenraum auszuschließen.

In diesem Zusammenhang wird empfohlen die zukünftige Wassereinspeisung gebäudefern d. h.
mindestens 3 m Distanz zur Fassade im Entwicklungsraum der Platanen-Altbäume zu errichten.
Diese Maßnahme begünstigt die Wasserversorgung der Altbäume und fördert zusätzlich ein zur
Wassereinspeisung ausgerichtetes, gebäudefernes Wurzelwachstum. Eine derartige Bauweise ist
als passive Schutzmaßnahme vor Wurzeleinwuchs zu betrachten.

Durchwurzelungsschutz

Im Untersuchungsbereich ist von der Ausführung der Bauwerksabdichtung aus bitumenhaltigen
Materialien am Fassadensockel der Wintergartenaußenwand abzusehen, da es infolge der orga-
nischen Materialbeschaffenheit zu einer Erschließbarkeit und Stimulanz der Feinwurzelarchitektur

kommt.

Stattdessen sind bitumenfreie Anstriche zu verwenden. Da die poröse Beschaffenheit des Ziegel-
mauerwerks zu einer erneuten Erschließung durch Feinwurzelarchitektur beitragen könnte, ist
zusätzlich in diesem Bereich ein vertikaler Durchwurzelungsschutz erforderlich.

Dieser Durchwurzelungsschutz ist in mineralstoffhaltiger Systembauweise (Wurzelblockstoff) her-
zustellen. Der fachgerechte Einbau, den Herstellerangaben entsprechend, ist zu beachten und
einzuhalten. Die Dicke der vertikal zu errichtenden Schutzlage soll 15 cm nicht unterschreiten.
Desweiteren ist als zusätzliche passive Schutzmaßnahme baumseitig, vor der mineralischen
Systembauweise, ein Schutzgraben anzulegen. Die Grabentiefe soll mindestens die Fundament-
tiefe erreichen, anzustreben sind 100 cm unter OKFF. Die Grabenbreite ist auf mindestens 30 cm
zu bemessen. Zur Grabenverfüllung dient ausschließlich Naturgestein der Fraktionsklassen d = 8
- 32 mm. Kalkgestein ist auszuschließen. Die Wirkungsweise dieses passiven Durchwurzelungs-

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schutzes basiert auf der wurzelleitenden Wirkung infolge der dauerhaften Tiefenbelüftung.
Dadurch können tiefere Bodenzonen als potentieller Bodenraum erschlossen werden. Anderer-
seits wird durch eine trockene nährstoffarme Umgebung in Gebäudenähe der Wurzeleinwuchs
durch Feinwurzeln verhindert.

Darüber hinaus wird empfohlen, sämtliche unterirdische Infrastruktur innerhalb des Kronentrauf-
bereichs der Platanenbaumgruppe im Gartenteil des Bahnhofs Belvedere entweder in Schutzroh-
re zu verlegen, oder sie durch das mineralische Abdichtungssystem vor zukünftigen Wurzelein-
wuchs zu schützen.

In diesem Zusammenhang wird ferner darauf hingewiesen, dass zum Schutz der Bäume eine
Ausführung von Leitungstrassen für Infrastruktur im Kronentraufbereich vermieden werden soll.

Wurzellage im Innenraum
Im Inneren des Gebäudes sind die beiden Starkwurzel zu erhalten und in die bautechnische Kon-
struktion einzubinden.

Die Untersuchungsergebnisse bestätigten zweifelsfrei, dass bei der Konstruktion von Fundament
und Stützpfeilern eine bautechnische Realisierbarkeit beider Ausführungsvarianten aufgrund der
Wurzellage gegeben ist. Zum Schutz der Bäume ist die innenseitige Ausführung anzustreben.

Zur nachhaltigen Belüftung sind zuvor beide Starkwurzelstränge mit einem porenreichen Naturge-
stein der Fraktionsklassen d = 8 - 32 mm zu ummanteln.

Bei der Konstruktion der Bodenplatte ist zu berücksichtigen, dass zukünftig kein Kontakt zur
Starkwurzelarchitektur erfolgen darf. Wünschenswert wäre ein dauerhafter Hohlraum zwischen
UK-Bodenplatte und OK-Wurzel 3 und 4 (40 cm bzw. 47 cm) von größtmöglicher Distanz. Die
Realisierbarkeit dieser Bauweise ist zu prüfen. Alternativ dazu käme eine Schutzlage aus wei-
chen elastischen Stoffen infrage um ausschließen zu können, das keine Interaktion zwischen
Starkwurzelarchitektur und Fußbodenplatte erfolgt, so dass dauerhaft kein Lastabtrag gegeben
ist. Als Grundlage der Fußbodenplatte wäre auch die Errichtung von Punktfundamenten denkbar.

Abschließend an dieser Stelle wird auf die Notwendigkeit einer wurzelschonenden Ausführung

hingewiesen.

Schwingungsverhalten

Die Wurzelarchitektur im Innennraum besteht aus zwei Starkwurzeln mit ungewöhnlichem Verlauf.
Das haben die Untersuchungen im Januar / Februar 2017 ohne Zweifel ergeben. Eine Fein- bis
Schwachwurzelarchitektur besteht nur in sehr geringem Umfang und hat sich ausschließlich in

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Umgebungen eingestellt, die bautechnische veränderte Bedingungen aufweisen, das ist z.B. die
oberflächennahe Zone unterhalb vom Fußboden oder die Sohle von Rohrleitungen. Die Durch-
wurzelungsintensität ist zusammenfassend als geringfügig bis sehr gering einzustufen. Eine
Grob- bis Derbwurzelarchitektur wurde gar nicht vorgefunden.

Resultierend aus dieser Wurzelarchitektur kann ein durch Wurzelmasse zusammenhängender
Bodenkörper, wie er bei einem Wurzelballen unter normalen Standortbedingungen üblich ist und
indem eine Vielzahl von Feinwurzeln die Masse der Bodenteilchen zu einem komplexen Boden-
verbund zusammenhalten, ausgeschlossen werden. Derartige Bedingungen sind im Untersu-
chungsbereich nicht gegeben.

Stattdessen ist der Lößboden extrem verdichtet und die beiden Starkwurzeln sind in dieser Lehm-
packung so fest eingebunden worden, dass es zu anatomisch-morphologischen Gestaltanomalien
gekommen ist. Aufgrund des Verdichtungsgrades ist ein nur noch geringes Porenvolumen vor-
handen.

In einer derartigen Packlage aus verdichteten und sich verfestigtem Lößboden ist ein Schwingen
nicht mehr möglich, da die zur Schwingung erforderlichen Porenräume nicht vorhanden sind und
stattdessen dass Medium starr eingebunden ist. Hinzu kommt, dass beide Starkwurzeln mit verti-
kalem Wuchsverlauf aus größerer Tiefe die Schurfzone erschließen und nach der Passage wie-
der vertikal in den Untergrund eindringen.

Als Fazit ist an dieser Stelle festzuhalten, dass aufgrund der bodenkundlichen und bodenphysikli-
schen Bedingungen die im Untergrund des Wintergartens gegeben sind, ein Schwingungsverhal-
ten durch die Wurzelarchitektur zweifelsfrei nicht besteht.

Dickenwachstum

Resultierend aus den bodenphysikalischen Eigenschaften des Lößlehmes (dichte Packungsla-
gem hoher Verdichtungsgrad, hohe Lagerungsdichte, geringes Porenvolumen) ist ein Dicken-
wachstum bei Wurzel 3 und 4 dauerhaft nicht mehr gegeben. Allenfalls kommt es zu einer Fort-
setzung der bereits vorgefundenen anatomisch-morphologischen Wuchsanomalien.

Ferner ist festzuhalten, dass im Widerspruch zu den Inhalten im Sachverständigen Sturmberg,
eine Bodenverdrängung infolge von Dickenwachstum aufgrund der 0.g. Bodeneigenschaften nicht
erfolgen kann, da derartige Verdrängungen geringere Lagerungsdichten und größere Porenvolu-
mina voraussetzen. Rein vorsorglich wird aber empfohlen, Wurzel 3 und 4 mit porenraumreichen
Gesteinskörnungen der Fraktionen d = 8 - 32 mm zu umhüllen. Bevorzugt werden sollten dazu
rundkörnige Naturgesteinskörnungen um Verletzungen der Wurzelrinde auszuschließen.

Desweiteren wurde zweifelsfrei festgestellt, dass die Rissstelle im Fenstersimsbereich nicht durch

18

Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216

Lasteinwirkung infolge von Wurzelwachstum entstanden ist, da sich unter der Maueraußenwand
an dieser Stelle keine Wurzeln befinden. Die Rissbildung muss daher eine andere Ursache
haben.

Baumschutz

Zum Schutz der vorhandenen Wurzelarchitektur sind Baustraßen / Gassen zu errichten. Die Aus-
führung erfolgt aus dem gleichen porenreichem Naturgestein der Fraktionsklassen d = 8 - 32 mm.
Eine Entfernung der oberen Bodenzone sollte zu Gunsten der wurzelschonenden Ausführung
unterbleiben. Bei Bedarf ist die Laubstreuauflage abzublasen. Als Schutzauflage soll ein Geotex-
tilvlies verwendet werden um die mühelose Rücknahme der Baustrassen / -gassen sicherzustel-
len.

Nach Fertigstellung der Restaurierung am Gebäude sowie im gebäudenahen Gartenteil ist der
durchwurzelbare Bodenraum im Ausmaß der Kronenperipherie tiefgründig pneumatisch auf-
zulockern. Zur Injektion soll ein poröses Naturgestein der Fraktionsklassen d > 4 - 8 mm verwen-
det und bis rund 80 cm Bodentiefe im Entwicklungsraum der Altbäume eingebracht werden, um
eine strukturstabile Verbesserung des Bodengefüges langandauernd zu bewirken.

Sachverständiger für H
Gartga- und Landschaftsbau
AundstemiBer

Unterhaltung j

Dr. Clemens Heidger

(ö.b.v. Sachker. aniigen)
j

19

Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216

8. Dokumentation

Abbildung 1: Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Eingangsbereich der ehemalig offenen
Veranda die nachträglich in einen Wintergarten umgebaut wurde und der Erschließ-
ung des Gartenteils dient zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar /
Februar 2017. Quelle: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt

IEN= PELER r tu

Abbildung 2: Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Stand- und Entwicklungsraum der gegen-
ständlichen zwei Platanen-Altbäume (Platanus) in Gebäudenähe und die Teil des
Naturdenkmals sind zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar / Februar

2017. Quelle: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln.

20

Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216

NEN 2a
Abbildung 3: Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Außenbereich vom Unter-
suchungsraum zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar / Februar 2017.
Fundort von Wurzel 1 und Wurzel 2. Quelle: Amt für Liegenschaften, Vermessung und
Kataster der Stadt Köln.3302

ge e

Da K En op 2 Pas f 2

Abbildung 4: Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schurfe im Außenbereich vom Unter-
suchungsraum zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar / Februar 2017.
Gesamtansicht der offenen Schürfe im Außenbereich mit Blickrichtung zum Eingang.
Quelle: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln.

21

Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216

suchungsraum zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar / Februar 2017.
Wurzel 1 streift entlang der Außenmauer. In Höhe von Wurzel 1 ist eine Mauerdurch-
trennung durch eine Kunststoff-Rohrleitung zu erkennen. Die Schurftiefe liegt unter
Außenmauersohle. Ein Wurzeleinwuchs bis in Sohltiefe ist durch Wurzel 1 nicht gege-
ben. Quelle: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln.

% m R : c —.
Abbildung 6: Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Außenbereich vom Unter-
suchungsraum zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar / Februar 2017.
Freigelegtes Fundament 1 bei Außenmauerecke. Eine Erschließung durch Wurzel 1 ist
nicht gegeben. Die Schurftiefe liegt unter Außenmauersohle. Ein Wurzeleinwuchs bis
in Sohltiefe ist bei Wurzel 1 nicht gegeben. Quelle: Amt für Liegenschaften, Vermes-

sung und Kataster der Stadt Köln.

22

Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216

Abbildung 7: Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Außenbereich vom Unter-
suchungsraum zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar / Februar 2017.
Wurzel 2 erschließt die Außenmauer. Der Scheitelpunkt von Wurzel 2 befindet sich bei
OK 62,54 und damit 35 cm unterhalb der Fußbodenhöhe (OKFF). Die Wurzelbreite des
Wurzelstranges beträgt 24 cm, die Wurzeldicke wurde mit 15 cm gemessen. Quelle:

‚Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln.

3

Abbildung 8: Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorrf. Teilbereich der offenen Schürfe im Innenbe-
reich vom Untersuchungsraum mit Wurzel 4 zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme
am 15.02.2017.

23

Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216

>

Fi Dr
Abbildung 9: Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Innenbereich vom Unter-
suchungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017 mit Wurzel 3

Abbildung 10: Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Innenbereich vom Unter-
suchungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017 mit Wurzel 3.
Der Richtungswechsel, mit horizontalem Verlaufswechsel der Starkwurzel über eine
Distanz von 310 cm, resultiert mit hoher Sicherheit aus der Lage der Gussrohrleitung.

24

Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216

Abbildung 11: Bahnhof Belvedere gersdorf. Offene Schürfe im Innenbereich vom Unter-
suchungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017 mit freigeleg-
ter Wurzel 3. Bei den morphologisch ausgestülpten Wurzelverdickungen (farblich
markiert und Bild rechts) handelt es sich um Gestaltanomalien durch beginnende
Druckstempelbildungen, hervorgerufen durch Rohrkontakte mit der entfernten Gus-
srohrleitung. Die Vernässungen auf der Starkwurzel (Bildmitte und Bild rechts) resul-
tierten aus Verletzungen der Wurzelrinde im Zuge der Freilegungen.

k

Abbildung 1 ahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Innenbereich vom Unter-
suchungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017 mit freigeleg-
ter Wurzel 3. Unerwartet wechselt die Wurzel ihre Verlaufsrichtung und verläuft verti-
kal in den Untergrund.

25

Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216

72 . er

Abbildung 13:Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Innenbereich vom Unter-
suchungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017 mit Wurzel 4.
Die Wurzel zeigt auffällige anatomisch-morphologische Gestaltveränderungen. Der
auffällige Richtungswechsel im Zickzack verlaufend, begründet sich vermutlich aus
Rissbildungen im Untergrund. Eine Beeinflussung durch Steine oder Mauerwerk
wurde dagegen ausgeschlossen.

e in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Innenbereich vom Unter-
suchungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017 mit Wurzel 4.
Die Verlaufsrichtung der Wurzel wechselt nach auffälligem Richtungswechsel im Zick-
zack verlaufend, zur Vertikalen in den Untergrund. Deutlich sichtbar die veränderte
Wurzelmorphologie bei 30 cm in einen wieder gerundeten normalen Wurzelquer-
schnitt. Ein Kontakt zur Mauerwand besteht nicht.

26

Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216

Abbildung 15: Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Bodenprofil im Innenbereich vom Untersu-
chungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017. Deutlich sicht-
bar die plattige Struktur des Bodengefüges. Ebenfalls auffällig sind erkennbare Hohl-
räume und Röhrengänge und dunkel gefärbte Bodenteilchen die auf organische Ein-
lagerungen durch Bodenwühler schließen lassen. Die Rissbildung in der Bildmitte
(Pfeil) ist vermutlich auf Schrumpfung zurückzuführen.

Literatur

DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen. Beuth Vertrieb Köln.

DVGW GW 125 (M) Technischer Hinweis - Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle,
Ausgabe 2013.

Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2: Standortvorbereitungen bei Neupflanzungen; Pflanz-
gruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate . Forschungsgesellschaft Land-

schaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL), (Hrsg.) Ausgabe 2004.

Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen e.V. (FGSV ) FGSV-Nr. 232 Hinweise zur
Straßenbepflanzung in bebauten Gebieten, Ausgabe 2006.

Heidger, C. , 2004: „Baumwurzeln sind lenkbar - aber wie ? “ Jahrbuch der Baumpflege2004,
Hrsg. Dujesiefken u. Kockerbeck, S. 129-147.

27

Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216

Roloff, A.; (2015): Vitalitätsbeurteilung von Stadtbäumen anhand der Kronenstruktur, Erfahrungen

und Konsequenzen.Vortrag Augsburger Baumpflegetage 2015.

Addendum

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1:

Abbildung 2:

Abbildung 3:

Abbildung 4:

Abbildung 5:

Abbildung 6:

Abbildung 7:

28

Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Eingangsbereich der ehemalig offenen
Veranda die nachträglich in einen Wintergarten umgebaut wurde und der
Erschließung des Gartenteils dient zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes
Januar / Februar 2017. Quelle: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
der Stadt Köln.

Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Stand- und Entwicklungsraum der gegen-
ständlichen zwei Platanen-Altbäume (Platanus) in Gebäudenähe und die Teil des
Naturdenkmals sind zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar / Februar
2017. Quelle: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln.

Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Außenbereich vom
Untersuchungsraum zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar / Februar
2017. Fundort von Wurzel 1 und Wurzel 2. Quelle: Amt für Liegenschaften, Vermes-
sung und Kataster der Stadt Köln.

Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schurfe im Außenbereich vom
Untersuchungsraum zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar / Februar
2017. Gesamtansicht der offenen Schürfe im Außenbereich mit Blickrichtung zum
Eingang. Quelle: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln.

Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schurfe im Außenbereich vom
Untersuchungsraum zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar / Februar
2017. Wurzel 1 streift entlang der Außenmauer. In Höhe von Wurzel 1 ist eine Mau-
erdurchtrennung durch eine Kunststoff-Rohrleitung zu erkennen. Die Schurftiefe
liegt unter Außenmauersohle. Ein Wurzeleinwuchs bis in Sohltiefe ist durch Wurzel
1 nicht gegeben. Quelle: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der
Stadt Köln.

Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Außenbereich vom
Untersuchungsraum zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar / Februar
2017. Freigelegtes Fundament 1 bei Außenmauerecke. Eine Erschließung durch
Wurzel 1 ist nicht gegeben. Die Schurftiefe liegt unterhalb der Außenmauersohle.
Ein Wurzeleinwuchs bis in Sohltiefe ist bei Wurzel 1 nicht gegeben. Quelle: Amt für
Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln.

Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Außenbereich vom
Untersuchungsraum zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraumes Januar / Februar
2017. Wurzel 2 erschließt die Außenmauer. Der Scheitelpunkt von Wurzel 2 befin-
det sich bei OK 62,54 und damit 35 cm unterhalb der Fußbodenhöhe (OKFF). Die

Altbaumbestand

Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216

Abbildung 8:

Abbildung 9:

Abbildung 10:

Abbildung 11:

Abbildung 12:

Abbildung 13:

Abbildung 14:

Abbildung 15:

Wurzelbreite des Wurzelstranges beträgt 24 cm, die Wurzeldicke wurde mit 15 cm
gemessen. Quelle: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt
Köln.

Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Teilbereich der offenen Schürfe im Innen-
bereich vom Untersuchungsraum mit Wurzel 4 zum Zeitpunkt der Inaugenschein-
nahme am 15.02.2017.

Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Innenbereich vom
Untersuchungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017 mit
Wurzel 3 (vorn rechts) und Wurzel 4 (hinten links).

Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Innenbereich vom
Untersuchungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017 mit
Wurzel 3. Der Richtungswechsel, mit horizontalem Verlaufswechsel der Starkwurzel
über eine Distanz von 310 cm, resultiert mit hoher Sicherheit aus der Lage der
Gussrohrleitung.

Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Innenbereich vom
Untersuchungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017 mit
freigelegter Wurzel 3. Bei den morphologisch ausgestülpten Wurzelverdickungen
(farblich markiert und Bild rechts) handelt es sich um Gestaltanomalien durch
beginnende Druckstempelbildungen, hervorgerufen durch Rohrkontakte mit der ent-
fernten Gussrohrleitung. Die Vernässungen auf der Starkwurzel (Bildmitte und Bild
rechts) resultierten aus Verletzungen der Wurzelrinde im Zuge der Freilegungen.

Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Innenbereich vom
Untersuchungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017 mit
freigelegter Wurzel 3. Unerwartet wechselt die Wurzel ihre Verlaufsrichtung und ver-
läuft vertikal in den Untergrund.

Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Innenbereich vom
Untersuchungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017 mit
Wurzel 4. Die Wurzel zeigt auffällige anatomisch-morphologische Gestaltverände-
rungen. Der auffällige Richtungswechsel im Zickzack verlaufend, begründet sich
vermutlich aus Rissbildungen im Untergrund. Eine Beeinflussung durch Steine oder
Mauerwerk wurde dagegen ausgeschlossen.

Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Offene Schürfe im Innenbereich vom
Untersuchungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017 mit
Wurzel 4. Die Verlaufsrichtung der Wurzel wechselt nach auffälligem Richtungs-
wechsel im Zickzack verlaufend, zur Vertikalen in den Untergrund. Deutlich sichtbar
die veränderte Wurzelmorphologie bei 30 cm in einen wieder gerundeten normalen
Wurzelquerschnitt. Ein Kontakt zur Mauerwand besteht nicht.

Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf. Bodenprofil im Innenbereich vom Untersu-
chungsraum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme am 15.02.2017. Deutlich
sichtbar die plattige Struktur des Bodengefüges. Ebenfalls auffällig sind erkennbare
Hohlräume und Röhrengänge und dunkel gefärbte Bodenteilchen die auf organi-
sche Einlagerungen durch Bodenwühler schließen lassen. Die Rissbildung in der
Bildmitte (Pfeil) ist vermutlich auf Schrumpfung zurückzuführen.

29

Altbaumbestand Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf - Vegetationstechnisches Gutachten - GA_p/370_301216

Darstellungsverzeichnis

Darstellung 1:Bahnhof Belvedere Köln-Müngersdorf, untersuchter Bereich, unmaßstäblich, datiert
13.02.2017.

Darstellung 2:Aufmaß Fundamente und Wurzeln, M 1: 50, datiert 10.02.2017.

30

Anlage 21_Bestands- und Konfliktplan

2125 Zeichen

Basalt-Kleinpflaster, Oberfläche spaltrau
Rheinkies-Belag
Wassergebundene Decke
Sitzblöcke aus Betonwerkstein, sandfarben
Pollerleuchten
LEGENDE
Basalt-Kleinpflaster, Oberfläche geflammt
Großformatige Platten aus Betonwerkstein, sandfarben, mit beidseitigen dunklen Markierungsstreifen
Ehemalige Bäume, historischer Standort
Gehölze, Bestandserhalt
Bäume, geplant
Bäume, Bestand
Zaun, Bestand
Mauer, Bestand
Offene Basaltrinne zur Abführung des Niederschlagwassers der Dachflächen
Gehölze, Neupflanzung
Gehölze, Entnahme
 
150
150150
BahnhofZugangs-
turm
Aufstellfläche Müll
Fahrräder
Sitzblöcke
DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE
Vorplatz Pavillon
(ehemaliger Billettschalter)
62,89
62,80
62,89
62,91
63,20
Gerhard-Marcks-Weg
Projekt
Auftraggeber Förderkreis
Bahnhof Belvedere e. V.
Richard-Wagner-Straße 27
50859 Köln
Leistungsphase
DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE
IN KÖLN-MÜNGERSDORF
Platanenkarree und Vorplatz
Darstellung
Genehmigungsplanung Bestands- und Konfliktplan
Projekt-Nr:Maßstab Plangrösse
Gezeichnet
Plan-Nr:
Datum
Index
Stand2018-05 1:100
84,1 x 59,4
E. Michalski
05
13. Juni 2019
00
13. Juni 2019
Planung Gerd Bermbach
Landschaftsarchitekt - BDLA/AK NW
Alte Schule Grunewald 17 - 51588 Nümbrecht
Tel: 02293 - 938 629 - Fax 02293 - 2928
bermbach@gruenerwinkel.de
Meter
N
62,893,5%
1,5%
62,90
2,0%
0,5%
3,5%
Kiesbelag höhengleich
mit Betonwerksteinplatten
63,00
0 5 105
Entnahme von 4 Hainbuchen
(Carpinus betulus)
Erhalt der Sträucher und Ergänzung
des Strauch- und Bodendeckerbestands
Entnahme einer Eibe
(Taxus baccata)
Abriss einer Garage und
eines Schuppens (85 m²)
Wurzelschutzmaßnahmen
an Platane 5 (vgl. Detail)
Wurzelschutzmaßnahmen
an Platane 2 (vgl. Detail)
Erhalt der Mauerecke zum
Schutz der eingewachsenen Platane
Erhalt des Baumbestands
Esche
Platanen - Karree
Platanenkarree und Vorplatz
Walnuss
Linde
Feuerwehrzufahrt
und -aufstellfläche
Entnahme einer abgängigen Eberesche
(Sorbus aucuparia)
Entnahme von Lorbeerkirschen
(Prunus laurocerasus)
Ergänzung des Strauch-
und Bodendeckerbestands
Ergänzung des Strauch-
und Bodendeckerbestands
Potenzieller Standort einer Pergola –
Vorläufige Bepflanzung mit Efeu

Anlage 12_Lageplan Variante Beirats-AG

213 Zeichen

x
SHürglLt iu
{:U
§ce0*';!{fa-6
ö*Q
(]=
;{
-§.B
§
.ini§
§rüri+{64
;äi5.ä3Ä'i
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0cE}.'
6.
{L:,t i
,..i"X
...-*..t-- .:
-F-

Anlage 04-Lageplan-Wegeführung

1609 Zeichen

Basalt-Kleinpflaster, Oberfläche spaltrau
Mulchbelag
Wassergebundene Decke
Sitzblöcke aus Betonwerkstein, sandfarben
Pollerleuchten
LEGENDE
Basalt-Kleinpflaster, Oberfläche geflammt
Großformatige Platten aus Betonwerkstein, sandfarben, mit beidseitigen dunklen Markierungsstreifen
Ehemalige Bäume, historischer Standort
Gehölze
Bäume, geplant
Bäume, Bestand
Zaun, Bestand
Mauer, Bestand
Offene Basaltrinne zur Abführung des Niederschlagwassers der Dachflächen des Zugangsturms
 
1,50
1,501,50
BahnhofZugangs-
turm
Aufstellfläche Müll
Fahrräder
Sitzblöcke
DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE
Vorplatz
Pavillon
(ehemaliger Billettschalter)
62,89
62,80
62,89
62,91
63,20
Gerhard-Marcks-Weg
Projekt
Auftraggeber Förderkreis
Bahnhof Belvedere e. V.
Richard-Wagner-Straße 27
50859 Köln
Leistungsphase
DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE
IN KÖLN-MÜNGERSDORF
Platanenkarree und Vorplatz
Darstellung
GenehmigungsplanungLageplan
Projekt-Nr:Maßstab Plangrösse
Gezeichnet
Plan-Nr:
Datum
Index
Stand2018-05 1:100
84,1 x 59,4
E. Michalski
03
23. Mai 2019
01
16. August 2020
Planung Gerd Bermbach
Landschaftsarchitekt - BDLA/AK NW
Alte Schule Grunewald 17 - 51588 Nümbrecht
Tel: 02293 - 938 629 - Fax 02293 - 2928
bermbach@gruenerwinkel.de
Meter
N
62,893,5%
1,5%
62,90
2,0%
0,5%
3,5%
Mulch höhengleich
mit Betonwerksteinplatten
63,00
0 5 105
Änderungsvermerke
 Änderung  Name Datum Index
  Änderung der Dachentwässerung  01   GB 17.08.2020
Sickerschacht
Kanalschacht
Rigole
Esche
Platanen - Karree
Platanenkarree und Vorplatz
Walnuss
Linde
Feuerwehrzufahrt
und -aufstellfläche
Oberirdische Versickerung
der Dachentwässerung
des Zugangsturms

Anlage 15_Stellungnahme NABU

18972 Zeichen

WASLji(öI‘•NaturschutzbundDeutsohtandStadtverhandKöIev.
Lux&rnburge:Straße295•50939Kn.
UrsulaPniewski
UntereNaturschutzbehörde
Umwelt-undVerbraücherschutzamtder
StadtKöln
Willy-Bran&Platz2
50679Köln
perE-Mail:
FiIABU
StadtverbandKöln
StadtverhandKölne.V
LoxernhurgerStraße295
50939KNn
Telefon;0221/7902889
EMail:mailfNA8U•koein.de
Homep?ge;t2jßde
den15.032020
¾W
poststellebezreq-koeln.nrw4e
umweftverbraucherschutz«stadt--koek,de
Vorstand
VoreucndorDr.Horst3e:trarn
2.VofsttioudeCiaudieTrunk
Schaurriostvrkomm.A.Wuzk
SchnftführtrokobRisch
SAN.
0E45370501980005242649
St.COLSDE33
SparkasseNoinSorr:,
SporvwnndSoitrdgc
sindsteuerlichaboet,ua:
NABU
Anerkan‘1nrNatur
schutnarband
nach§58Stdes
ntrSC:;tt9OSotz
%zi
AnFrau
vonAndrian-Werburg
NaturschutzundLandschaftsschutz
Dezernat51
BezirksregierungKöln
50605Köln
AnFrau
BauvorhabenBahnhofBelvedere,BelvedereStraße147inKälnMüngersdorf,LG3S4
“ParkrestvonHausBelvedereundGehölzbeständeanderWaldschulein
Müngersdrnf‘;LIIAußererGrüngürtel,NüssenhergerBuschbisMüngersdorf
AktenzeichenderStadtKöln:571/131314.312019-61
LG:K42-11.19GLB
SehrgeehrteFrauvonAndrian--Werburg,sehrgeehrterFrauPniewski.
mitdemSchreibenvom25.11.2019fordertederNASUStadtverbandKölndieStadtKölnauf,
eineGesamtplanungzudemVorhabenBahnhofBelvedere“vorzulegen,damitdie
AuswirkungenunddieSachverhaltedesEingriffsindemgeschütztenL.andschaftsbestandteil
LB3.04ineinerförmlichenBeteiligungderanerkanntenNaturschutzverbinde
verfahrenskonformnach§66LNatSchGNRWfestgestelltwerdenkönner,bevoreine
Befreiungbzw.eineBaugenehmigungerteiltwerdenkann.
DieanerkanntenNaturchutzvereinigungensindvorErteilungenvonBefreiungenund
wesentlichenAusnahmenvonGebotenundVerbotenzumSchutzvongeschützten
LandschaftsbestandteilendurchdieGenehmigungshehördezubeteiligen.

2
An das bestehende denkrnalgeschützte E3audenkmal soll ein massives dreigeschossiges und
unterkellertes Zugangsbauwerk angebaut werden. Die bebaute Grundfläche. des ehemaligen
Bahnhofkörpers wird dadurch um 30% vergrößert, Dies ist als eine wesentliche E:rweiterung
zu bewerten.
Zusätzlich soll ein halhkreisförmiger Zuqangsweg aus Betonpiatten gebaut werden. Die
EN9C [loe2ne Harne nen ‚ahet \a‘idenkmIe jk-tgestel er Bume 2n‘i bestehenac
Bepflanzungen. De cmi‘eschlossene Eläche st n den vorgelegten Plänen mt Kiesbeiag
höhengleich mit Betonwerksteinplatten“ (Ausführungsplanung Michaiski 2905.2019)
bezeichnet. Die Flächengröße des Zugangswegs aus Betonplatlzn mit der eingeschlossenen
ausgekiesten Fläche entspricht in etwa der Grundfläche des Bestandsbauwerks von 1 56m2.
Mit dem vergrößerten Vorplatz, mit dem Zugangsturm und dem Zugangsweg incL
engeschlossener Fläche wird de beanspruchte Räche gegenüber dem Bestandsgebäude
mehr als verdoppelt. Der größte. Teil der zusätzlichen beanspruchten Fläche liegt im
geschützten [..andschaftsbestandteil L.R 3.04.
Den anerkannten Naturschutzvereinigungen ist mit dem Schreiben vom 14.02.2(20 der
Bauantrag zum Umbau und zur Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere in
eine öffentliche Begegnungsstätte des Vorhahenträgers Förderkreis Bahnhof Belvedere eV.
über die Stadt Köln zur Stellungnahme vorgelegt worden. Die Liste der vorgelegten Unterlagen
sind in Anlage 1 aufgeführt.
Der vorgelegte Bauentrag :81 hei der Stadt Köln am 11. April 2019 eingegangen, Der
NaturschutzbeiratderUnteren Naturschutzbehörde hatani 01. Juli 2019 (2057/2019)überden
Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere beraten, Der
Ausschuss Umwelt und Grün hat anschheßend am 10.10.2019 (0043/2019) darüber beraten.
Demnach entspricht der Bauantrag nicht dem aktuellen Beratungsstand. Weder das
Beratungsergebn des Naturschutzbeirates (2973/2019 Anlage 11) noch des Ausschuss
Umwelt und Grün (Beschiussvorlage 2973/2017 vom 29.09.2019) sind in die vorgelegten
Unterlagen eingearbeitet — beide Beratungsergehnisse bleiben unberücksichtigt.
Bereits festgesetzte Bindungen zur Beurteiluna des Bauentrags, der Vorhescheid vorn
16.11.2017 durch das Bauaufsichtsamt mit dem Aktenzeichen 63/Pl 3/0341/2017, sind nicht
Teil der übersandten Unterlagen und wurden somit den anerkannten
Naturschutzvereinigungen im Rahmen des Seteiliqungsverfahren nicht zur Beteiigung
vorgelegt.
Die vorgelegten Untedagen zur Beteihgung gleichen einer Entwurfsplanung, die viele Aspekte
der Ausgestaltung offenlässt und die weitere Ausgestaltung hat einen erhebhchen Einfluss auf
den Schutzzweck des Geschützten Landschattsbestandsteils LB 3.04.
Seit 2014 betreibt der Förderkreis Bahnhof Behiedere die Umgestaltung des Parks
(0058/2014) ohne bs heute ein (‘3estaltungskon:zept mit Plariungsunterlagen und Eingriffs— und
Ausgleichsberechnungan vorzulegen, dass auf die Jereinharkeit mit dc.n Schutzzwecken des
geschützten Landschaftshestandteils überprüft werden kann und die Anforderungen an diesen
wertvollen arten— und strukturreichen Lebensraum angemessen berücksichtigt.
Das Objekt des Bauantrags gehört zum baulichen Außenhereich und in den Geltungsbereich
des Landschaftsplans (L. B 3.04 / Lii). Aus diesem Grund gehören Darstellungen und
Festsetzungen zur Engriffs- und Ausgleichsbiianzierung sowie Untersuchungen zum
Arte.nschutz zu den Beteilgungsunteriagen. Zusätzlich ist ein Bestands- und Konfiiktplan
(Bestandteil einer Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen nach i..NatSchG
NRW §66) zu machen. Auch diese Unterlagen sind erforderlich, jedoch in den vorgelegten
Bauantragsunterlagen zum Umbauvorhahen des Bahnhofs Belvedere nicht vorhanden.
Das Nutz.ungskonzept (Anlage 6 des Bauantrages) sieht ene Nutzung des Parkrestes 1.8 3.04
vor. Die Nutzung erstreckt sich A) auf den Zweckhetneb und B) auf den Geschäftsbetrieb zur
-
/

Erwirtschaftung
der
Betriebs-
und
Unterhaltskosten.
Zu
dem
Geschäftskonzept
des
Geschäftshetriebs
gehört
gemäß
Bauantrag
die
gemeinsame.
Vermietung
des
Bahnhcfgehäudes
und
des
Parks
für
private
Feste.
Feiern
und
Veranstaltungen
von
Firmen
und
Organisationen
bis
zu
einer
Besucheranzahl
von
200
Personen.
In
der
Genehmigungsplanung
sind
im
Erdgeschoss
der
Ausstellungsraum
mit
30m2
sowie
das
Foyer
mt
61m2
und
im
ersten
Obergeschoss
Veranstaltungsräume
nder
Größe
146m‘
(NGS)
geplant.
Das
Geschäftskonzept
rechnet
in
ener
gemischten
Betrachtung
mit
1,2
m2
pr
Besucher
für
Ausstellungsraum,
Foyer
und
Veranszaltungsräume.
Werden
nur
die
Veranstalhngsräurne
betrachtet
sinkt
die
Kennzahl
auf
nur
0,72
m
pro
Besucher.
Die
vorgesehene
Nutzung
gemäß
den
Kennzahlen
stellt
das
Nutzungskonzept
in
Frage.
Die
Nutzung
des
Parkrestes
wird
im
Nutzungskonzept
als
besonderer
Marktwert
eingestuft.
Der
Garten
soll
gemäß
der
Aktennouz
Albat/Spiegel
vorn
13.02.2019
im
Rahmen
der
Nutzungen
uneingeschränkt
als
Lemort.
bei
Kultur-
und
Bildungsveranstaltungen
sowie
Farnilienfeiern
und
Festen
zur
Verfügung
stehen.
Dazu
snd
in
den
Planungen
zusätzliche
Eingriffe
(z.B.
Rundweg)
in
den
geschützten
Land.schaftsbestandteil
(LB
3.04)
geplant.
De
Auswirkungen
der
uneingeschränkten
Nutzungen
und
die
weiteren
Eingriffe
müssen
jedoch
in
den
Unterlagen
zur
Beteiligung
der
anerkannten
Naturschutzvereinigungen
vorhanden
sein.
Die
dem
Bauantrag
anhängenden
Pläne
zeigen
die
derzeitige
Bepflanzung
nicht
vollständig
und
somit
ist
zu
befürchten,
dass
die
in
den
Plänen
nicht
dargestellten
Pflanzen
(z.B.
Eihen)
entfernt
oder
verändert
werden
sollen.
Dies
wäre
aIlerdngs
ein
Vergehen
gegen
die
Verbote
des
Landschaftsplans.
Nur
wenn
eine
absolute
Notwendigkeit
nachgewiesen
werden
kann,
dürfen
für
die
Sanierung
des
Gebäudes
Pflanzen
entfernt
oder
beschnitten
werden.
Zur
Beurteilung
der
Ausgangssituation.
müssen
die
Pläne
den
st—Zustand
der
Planung
der
Bepflanzung
zu
Beginn
der
Planung
wahrheitsgemäß
und
vollständig
wiedergeben.
Die
Ausgestaltung
der
Dachentwässerung
ist
im
Bauantrag
nicht
enthalten.
Eine
unsachgemäße
Entwässerung
kann
zu
Schäden
an
den
Bäumen
und
weiteren
Pflanzen
führen.
Die
Planungen
für
Ober-
und
unterirdische
Versorgungs
und
Entwässerungsleitungen
(Frei-
oder
Rohrleitungen)
sind
als
Feil
einer
ordentlichen
Beteiligung
der
Naturschutzverbände
nach
§63
Absatz
2
BNatSchG
bzw.
§66
LNatSchG
NRW
vorzulegen.
im
Bauentrag
s‘
kein
Boieucitungsonzept
rur
a-
Aaßenan1age
enthalten
0
es
ist
‚docb
er4orderlich
Es
ist
test.‘
ietzr
d?ss
rul
Duer
kei
iedei
Ver.ndemnq
der
An2enbeleu
htung‘
zulässig
ist.
Anderenfalls
sind
die
Naturschutzverbände
nach
§63
Absatz
2
BNatSchG
bzw.
§66
LNatSchG
NRW
an
der
Ausgestaltung.SIS
Ergänzung
der
Planung
zu
beteiligen
Durch
die
Wahl
einer
dunkeln
Farbe
des
2.ugangshauwerks
wird
den
Erfordernissen
des
Klimawandels
nicht
Rechnung
getragen
Es
sind
geeignete
Maßnahmen
vorzusehen,
die
dem
Klimawandel
entgegenwirken.
Das
sind
auch
solche
Maßnahnien,
die
der
Anpassung
an
den
Klimnawandel
dienen.
Dies
kann
dadurch
erzielt
werden,
dass
die
schädlichen
Einwirkungen
der
Hitzebelastung
aufgrund
der
Farhwahl
in
der
unmittelbaren
Umgebung
durch
eine
Fassadenbegrünung
oder
durch
eine
geeignete
helle
Farhwahl
der
Fassade
des
Zugangshauwerks
reduziert
werder.
Entsprechende
Auflagen
und
Festsetzungen
müssen
eine
klimawandelangepasste
Gestaltung
des
Zugangsbauwerks
dauerhaft
sicherstellen.
Der
\Jorhescheid
vom
16.11.2017,
Unterlagen
zur
Eingriffs-
und
Ausgleichshilanzierung,
Artenschutzuntersuchungen.,
Bestands-
und
Konfliktpläne,
Auslegung
der
Außenbeleuchtung,
Fassadengestaltung
des
Zugangsbauwerks,
Festlegungen
zur
Dachentwässerung,
die
Beurteilung
über
die
Auswirkungen
einer
intensiven
und
uneingeschränkten
Parknutzung
durch
einen
wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb
und
Pläne
über
die
Parkgestaltung
sind
den
anerkannten
Naturschutzvereinigungen
im
Fahmen
der
Beteiligung
ht
vorgelegt
worden.
Alle
diese
Planungsaspekte
haben
erhebhohe
Auswirkungen
auf
den
Schutzzweck
des
geschützten
Landschaftsbestandtehs.
Eine
Aufteilung
des
Vorhabens
in
einzelne
Bau-
oder
Planungsabschnitte
verharmlost
die
Auswirkungen
der
Planung
und
schafft
unzulässige
3

4
Tatsachen. Die vorgelegten Unterlagen (Anlage 1) sind als unvollständig und unsachgemäß
anzusehen. Eine ordnungsgemäße Beteilung der anerkannten Naturschutzvereinigungen ist
mit vollständigen Planunterlagen für das Gesamtproiekt vor einer Genehmigung des
Vorhabens durchzuführen.
Laut der Ratsvorlage 363712011 Rat 24.112011 soll der Ort für Hochzeiten, Taufen,
Famillentreffen und andere pnvate Feste vermietet werden, Hierbei soll das gesamte Gebäude
mit Park angemietet werden können. Damit das allgemeine öffentilche Interesse gewahrt bleibt
und schädliche Auswirkungen auf den LB “Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände
an der Waldachule‘‘ minimiert werden, sind private Veranstaltungen mt Parknutzung also im
LB 3.04 im Umfang auf unter 75 Personen und in der Häufigkeit stark zu begrenzen.
Der Schutzzweck des geschützten Landschaftshestandteils “Parkrest von Haus Belvedere
und Gehölzbestände an der Waldschule“ ist im aktuellem l..andschaftsplan folgendermaßen
festgesetzt:
zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaits durch Erhaltung gut
strukturierter Lebensräume für Pflanzen und Tiere.
Das südllch der Waldschule gelegene Teilgebiet umfasst Haus Belvedere mit seinem
parkartiqen Garten (Belvederestraße 147). Das Gebiet ist von besonderem
kulturhistorischem Wert. Landsohaftaprägend ist die Ensemhlewirkung des Gebäudes
mit einer im Kronenbereich zusammengewachsenen Platanengruppe aus 7 Ex.
Platanusx acerifolla (Starnmumfänge ca. 2,lOm — 3,56 rn). Westl!ch der Waldsohule ist
das geschützte Gebiet gekennzeichnet durch eine Vielfalt von Biotoptypen im
engräumigen Wechsel mit teilweise altem Baumbestand, Obs,iesen und
Heckenstrukturen. Das gesamte Gebiet ist ein wertvoller arten— und strukturreicher
Lebensraum.
- zur Belebung und Fflege des Landschaftsbildes durch Erhaltung der Enseniblewirkung
von Vdla und alter Baumqruppe.
- zur Abwehr schädlichem Einwirkungen
In der Ordnungshehördhchen Verordnung (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln 01294 [3,
Ausgabe A, 160. Jahrgang. Nummer 41 ausgegeben in Köln am 13. Oktober 1980 ist der Inhalt
des Schutzes und insbesondere der Verbote der sichergestellten Landschaftsbestandtee und
Naturdenkrnale in §3 (2) beschrieben:
(1) Bauliche Anlagen zu errichten, auch wenn sie keiner Baugenehmigung oder
Bauanzeige bedürfen, sowie deren Nutzung zu ändern, ferner Außenseiten
bestehender baulicher Anlanen zu ändern;
(13) das Befestigen der Fläche unter der Baumkrone (Kronenbereich) oder Teilen
davon mit Asphalt, Beton oder einer anderen wasserundurchlässigen Decke sowie das
Verdichten des Bodens im Kronenbereich, z.B. durch Beiahren, durch Abstellen von
Fahrzeugen oder durch Aufschüttungen, ferner das Streuen von Salzen im
Kronen bereich.
(14) das Beschädigen des Wurzelwerks oder der Rinde der Bäume, das Ausasten
oder das Abbrechen von Zweigen
In diesem Sinne §2 (3) sind bei den aufgeführten Einzeihäumeri. Baumgruppen oder Alleen
auch die Fläche unter der Baumkrone unter Naturschutz gestellt.
Die Platanengruppe (Nr.:305.01) wurde in der ordnungsbehördllchen Verordnung als
Naturdenkmal ausgewiesen. Dieser Status findet in dem Bauantrag keine Berücksichtigung.
Mit der Einführung des Landschaftsplans 1991 wurde das Naturdenkmal in den LB 3.04
integriert, um eine Doppelausweisung zu vermeiden. Laut dieser Regelung müssen für die
Platanengrupoe die Schutzkriterien für Naturdenkrnäler berücksv;htigt werden.

5
GutachterhabenvordenbegonnenUmbaumaßnahmenbestätigt,dassbeidegebäudenahen
Bäumeverkehrssicherundzukunftsfahigsind.EineentsprechendeMitteilungandie
BezirksregierungüberdenErhaltderPlatanenbeigleichzeitigernachhaltigerSicherungdes
Gebäudeswurdegefertigt(083912017AusschussfürUmweltundGrün04.05.2017).Durch
denAusbaudesGebäudesunddurchdiespätereNutzungdarfderErhaltungszustandder
Bäumenichtverschlechtertwerden.DasgiltnichtnurfürdiegebäudenahenBäume,sondern
fürdiegesamtenPlatanengruppeunddengesamtenPark.
DieBeseitigungvonNaturdenkmalengleichgestellterBäumesowiealleHandlungen.diezu
einerZerstörung,BeschädigungoderVeränderungvonNaturdenkrnalengleichgestellter
Bäumeführenkönnen;sindnachMaßgabenähererBestimmungengemäßBNatSchG§28„
Abs.2verboten.FolglichistderaktuelleZustandnichtzuverschlechternundesgilt,dass
Maßnahmenunzulässigsind,diedieLebenserwartungderBaumgruppeverkürzenundeine
VerschlechterungdeszukünftigenZustandesherbeiführen.EsgiftdiePflichtder
GesunderhaltungderBäume.
IndiesemSinneisteineBesucherlenkungausdenTraufbereichenderPlatanenheraus
gerechtfertigtunderforderlich.VondemAuslegenvonBetonplattenimTraufbereichist
abzusehen,dadiesmiteinerVersiegelungimKronenbereichgleichzusetztenist.Esmuss
sichergestelltsein,dassdurchVersiegelungunddurchVerhinderungderRegenerationdes
BodensimTraufbereichs,derzukünftigeZustandderPlatanengruppenichtverschlechtert
wird.DievorgelegtenPläneundderderzeitigeBeratungsstandschließeneinedauerhafte
SchädigungundVerschlechterungdesErhaltungszustandsderPlatanengruppedurchdie
signifikantenEingriffeindenTrauf-undWurzelbereichnichtaus.
Esgiltnach§67(1)Nr.1Bundesnaturschutzgesetz(BNatSchG)dasVerbot:„Bäume,
SträucherodersonstigePflanzenzubeschädigen.oderTeiledavonabzutrennensowiejede
Handlung,diegeeignetist,dasWachstumoderdenFortbestandderPflanzenartnachteiligzu
beeinflussen.Bäume,SträucherundsonstigePflanzengeltenauchalsbeschädigt,wenndas
Wurzeiwerkverletztist“.
Dasheißtu.a.,dassdieKappungderWurzelnderPlatanenbeiderUnterkellerungauchim
SinnedesGesetzeseineSchädigungdarstellt,DurchdieUmsetzungderBauplanungwerden
FeinwurzelnbishinzuStarkwurzelnbeiderAusschachtungfürdasZugangsbauwerkund
beimKellerausbauentfernt,dieauchzudenPlatanengehörenDurchdieAusschachtungen
fürdenKellerausbausindvielzähligeWurzelnderPlatanengefundenundbeseitigtworden.
DiedurchdieStadtKölnbeauftragtenWurzelgrabungenfürdenKellerausbauermöglichten
nichtdenUmfangderWurzelfundevorherzusagen.Anhandderunzureichenden
WurzelgrabungenkonntendieGutachterdenUmfangdesEingriffsnichtvorhersagen.Das
AusmaßderSchädigungdesWurzelbereichswurdevorBaubeginnunrichtigdargestellt.Die
BeseitigungderWurzelnsteifteinVerstoßgegendasVerbotdesBNatSchG§28Abs.2dar.
EineBagatellisierungistunzulässig.
DiegeplantenördlicheWegeführungunddieGestaltungdesBereichszwischendenWegen
unddesGebäudesstellteinenerheblichenEingriffindieFlächeunterdenBaumkronender
Platanengruppedar,DiegenaueGestaltungderWegefohrungunddieAusgestaltungder
FlächenzwischendenWegeniststrittig.DieGestaltungistimBauantragnichteindeutla
dargestellt.EinKonzept,wiederWurzelbereichderBäumedauerhaftgöschütztundder
ErhaltungszustandderPlatanengruppesichergestelltwirdfehlt,istvorzulegenundinder
Baugenehmigungfestzusetzen.JedeVeränderungundjeglicherEingriffstehtunterdem
Minimierungsgebot.
DievorgelegtePlanungderKellererweiterung.desZugangsbauwerks.diePlanungder
—gartenseitigenWegeführungunddasNutzungskonzeptführeninderSummezueiner
erheblichenVerschlechterungdesErhaltungszustandesdergeschütztenPlatanengruppe.Die
vorgelegtePlanungistsomitmitdenfestgesetztenSchutzzweckendesLB3.04nicht
vereinbar.DieuneingeschränkteintensiveParknutzungdurchregelmäßigeVeranstaltungen

6
mit bis zu 200 Personen wird den wertvollen arten- und strukturreichen Lebensraum auf Dauer
zerstören. Schädliche Einwirkungen auf die Pflanzen und Tiere im LB 304 werden durch
Kompensation langfristig nicht abgewehrt werden können.
Aufgrund der mangelhaften, wdersprüchhchen und unvollständigen Unterlagen des
Bauantrages sowie den fehiendert Bindungen des \iorbescheids, ist eine erneute Betefligung
der anerkannten Nat.urschutzverhande gemäß §63 Absatz 2 BNatSchG bzw §66 LNatSchG
NRW mit vollständigen Unterlagen zwingend notwendig, um den weIterhin bestehenden
Verfahrensmangel zu heien.
Mit freundlichen Grüßen,
LA.Jc&tca
i?uJi
A. Jakob Risch
im Namen und in Vollmacht des
NABU Landesverbandes NRW für den Bereich der Stadt Köln
(hschtec-souLcede)
Unterlagen:
Anschreiben Stadl Köln von. 1402.2020
Bauantrag 63)023/3354/2018 vom Ii. AprD 2018— md Bindungen zur Beurteilung des Vorhabens gemäß dem
Vorbescheid vorn 16.11.2017 (63/P13/0341/2017)
Auszug aus dem ärtchen Bau- und Planungsrecht 06. Auc:usi 2018
Arntlcher Lageplan zum Bauantraq (1:250/1 5000) vorn 28 03. 2019
M:tteihing uher de Fad!ühru,‘in des I.:egenschaffsiatastet‘s (20.12 2018)
Erläuterungshencht ÷Ar:agen (Zehwanger/03.092018)
Bauheschreibung «3309.2018)
Beseitigung vo“ Niederschlagswasser von dem Grundstück (SteB O5/OW2O14
Vegetatonsiechnisches Gulachen zum Erhalt . PlatanenAitbaumbesiandes (Hedgem 20/02/2017)
Kampfmitieibese!tigungsdienst (08/0&2015) -
Bauastbegrundung gemäß §83 Basordnung NRW—24 Jui 2015
Nurzungskonzept— F(urzfassung vorn August 2018
(3enehmrqunqsplanung Keflem/LG/i .00/Schnüt AA ff3- 0! CC) Ansch CsU West / Süd / Nord
Brandschulzknnz.ept
Barrierefrei Kon2ept 18. Sept. 2019
Anlagen mit Auflagen des Landschaftsschutz Berates
Anlage 2
Fotodokumentation
- 1 -. -

Anlage2:
BauvorhabenBahnhofßelvcderc,BelvcderStraße14/inKöln-Mügersdorf,LB3.04
Fotodokurnentationvorn15.03.2019
:‘:::
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(1)(2)
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-
‘1
ii-,
3‘1.Z
‘
(3)(4)

Anlage 2:
Bauvorhaben Bahnhof Belvedere, Belvedere StraRe 117 n Kän-Müngersdorf, LB 304
Fotodokumentation vom 15D3,2019
(7)
\ )
- / N-;
L— -\ /
(5) (6)
(8}

Anlage 07_ Detailplan Bodenaufbau Wurzel Wintergarten

1301 Zeichen

UNTERSCHRIFT
TEL.: (0221) 949836-17
FAX.: (0221) 949836-6
UNTERSCHRIFT
ARCHITEKT
BEL
DETAILPLANUNG
STEFAN ZELTWANGERBELVEDERESTR. 6050933 KÖLN
BAUHERR
B
E
ÄNDERUNGDATUM
D
A
C
F
G
SANIERUNG
BAHNHOF BELVEDERE
PLANNUMMER
DATEINAME
A3
FÖRDERKREISBAHNHOF BELVEDERE E.V.RICHARD-WAGNER STR. 2750859 KÖLN
50 200 235
485
100 100
OKFF = 62.91
OK-WURZEL 3 = MAX. 62.49
350
50
-
-
-
-
-
-
-
-
EG / WINTERGARTEN MIT FBH
35 MM
80 MM
35 MM
80 MM
5 MM
200/100 MM
50 MM
TERRAZZO
HEIZESTRICH
GRUNDELEMENT FUSSBODEN-
HEIZUNG MIT TRITTSCHALLDÄMMUNG
WÄRMEDÄMMUNG
ABDICHTUNG BODENPLATTE
STAHLBETONBODENPLATTE
PE-FOLIE
SAUBERKEITSSCHICHT
PRINZIPDETAIL BODENAUFBAU
WURZELSCHUTZ GEMÄSS VORGABE
VEGETATIONSTECHNISCHEM GUTACHTEN
VON DR. CLEMENS HEIDGER AUS
PORENREICHEM NATURGESTEIN 8/32 MM
HOHLRAUM
STARKWURZEL 3 GEMÄSS AUFMASS
17-2061 DER STADT KÖLN
ALLE PLANUNGEN IM DIREKTEN ZUSAMMENHANG
MIT DEN STARKWURZELN ERFOLGEN NACH
MASSGABE DES:
'VEGETATIONSTECHN. GUTACHTENS ZUM
ERHALT DES VORHANDENEN, GEBÄUDENAHEN
PLATANEN-ALTBAUMBESTANDES'
VON DR. CLEMENS HEIDGER, VOM 20.02.2017.
FÜR DIE DAUERHAFTE SCHADENSFREIHEIT DER
MASSNAHME KANN DER PLANVERFASSER KEINE
HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG ÜBERNEHMEN.
1:5
SZ
10.07.15
B.5.4.25.01 B
B542501B
BODENAUFBAU
PRINZIPDETAIL
WINTERGARTEN
MIT FBH
SCHICHTENAUFBAU19.12.16
WURZELSCHUTZ04.06.19

Anlage 06_Entwässerungskonzept

389 Zeichen

BEL
BAHNHOF BELVEDERE
UMBAU UND 
ERWEITERUNG
GENEHMIGUNGS­
PLANUNG
ENTWÄSSERUNGS­
KONZEPT
ÄNDERUNG DATUM
A
B
C
D
E
F
G
BAUHERR
FÖRDERKREIS BAHNHOF 
BELVEDERE E.V.
RICHARD-WAGNER­
STR.27 
50859 KÖLN
UNTERSCHRIFT
ARCHITEKT
STEFAN ZELTWANGER 
BELVEDERESTR. 60 
50933 KÖLN
TEL: (0221) 949836-17 
FAX.: (0221) 949836-6
UNTERSCHRIFT
A3 sz
1:100 03.07.20
BELB.4.0.10
PLANNUMMER
BELB4010
DATEINAME

Anlage 09_ Auszug Niederschrift Beiratssitzung 01-07-2019

1574 Zeichen

Geschäftsführung  
Naturschutzbeirat bei der Unteren 
Naturschutzbehörde 
Frau Maaß 
Telefon:  (0221) 221-36542  
Fax       :  (0221) 221-24686 
E-Mail:  adriana.maass@stadt-koeln.de 
Datum: 05.09.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Naturschutzbeirates 
bei der Unteren Naturschutzbehörde vom 01.07.2019 
öffentlich 
3.3 Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Ba hnhof Belvedere 
zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln-
Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbe- 
stände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 Äußerer Grüngürtel, 
Nüssenberger Busch bis Müngersdorf", Bezirk 3  
hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Land- 
schaftsplans 
2057/2019 
 
geänderter Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt grundsätzlich dem Umbau 
und der Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere an der Bel- 
vederestraße im geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.04 / Landschaftsschutz- 
gebiet L 11 unter folgenden Vorbehalten und Klärung folgender Punkte zu: 
• Notwendigkeit der nördlichen Zuwegung und mögliche r Verlauf 
• Änderung der Wegeführung auf der Gartenseite 
• Wahl der Wegedecke bzw des Plattenbelages für die Wegeführung 
• Gestaltung des Gartenbereiches bzgl. des Verzichte s auf Kies 
Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzge- 
setz (BNatSchG) von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes unter den oben 
genannten Vorbehalten zu. 
Abstimmungsergebnis: 
Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

27227 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 2655/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen 
Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln-Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere 
und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 Äußerer Grüngürtel, 
Nüssenberger Busch bis Müngersdorf" 
 
hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans; erneute 
Beteiligung des Naturschutzbeirates 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit dem Umbau und der Erweiterung des denk-
malgeschützten Bahnhofs Belvedere an der Belvederestraße im geschützten Landschaftsbestandteil 
LB 3.04 / Landschaftsschutzgebiet L 11einverstanden. 
Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu, sofern die im Kapitel: Vermeidung / Vermin-
derung und Eingriff / Kompensation formulierten Rahmenbedingungen als Nebenbestimmung vollum-
fänglich im Befreiungs- / Baugenehmigungsbescheid aufgenommen werden. 
 
 
 
Alternative: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) 
Nr.1 BNatSchG von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes nicht zu. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 31.08.2020

2 
Begründung: 
Beschreibung der gesamten Baumaßnahme 
Der in 1839 erbaute Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf soll saniert und als öffentliche Begeg-
nungsstätte für Kultur, Bildung und Feste genutzt werden. Zum Bahnhofsgebäude gehört ein ca. 5300 
qm großer Landschaftspark. 
Das gesamte Ensemble steht unter Denkmalschutz und ist Bestandteil des geschützten Landschafts-
bestandteils LB 3.04 „Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Mün-
gersdorf“. Die Ostseite des Gebäudes stellt die Grenze zum Landschaftsschutzgebiet L11 „Äußerer 
Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ dar (Anlage 1). 
 
1. Bauantrag (Sicherung der Bestandsfundamente, Erweiterung der Unterkellerung, Einbau einer 
Treppe zwischen Keller und Erdgeschoss 
Im Kellergeschoss sollen die Haustechnik, die Garderobe und die Sanitäreinrichtungen untergebracht 
werden. Für diese Nutzung ist z.T. eine Tieferlegung des Kellers und z.T. eine Neuunterkellerung des 
Bestandsgebäudes geplant. Die naturschutzrechtliche Befreiung für diese Teilbaumaßnahme wurde 
unter vorheriger Zustimmung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 09.10.2018 erteilt. 
 
2. Hauptbauantrag – neues Befreiungserfordernis 
Das Kellergeschoss soll bis zum geplanten Erschließungsturm erweitert werden. Geplant sind dort 
Behinderten- und Personal-WC, ein Stuhllager und die Garderobe (Anlage 2). 
Im Erdgeschoss des zweigeschossigen Bestandsgebäudes sowie des vorhandenen angrenzenden 
Wintergartens sind das Foyer, eine Aufbereitungsküche für das Catering einer Saisongastronomie, 
ein multifunktionaler Seminarraum sowie ein Ausstellungsraum geplant. 
Das Obergeschoss soll als abgeschlossene Etage mit insgesamt drei Räumen für Bürger- und Kultur-
veranstaltungen, Workshops sowie als Festraum für private Feiern und Meetings genutzt werden. 
Für die öffentliche Nutzung werden ein zweiter Rettungsweg sowie eine Barrierefreiheit erforderlich. 
Hierfür soll in einem Abstand von ca. 5 m zum bestehenden Gebäude ein ca. 5,75 x 6 m großer Er-
schließungsturm mit Fahrstuhl und Treppe an der Nordseite des Gebäudes neu errichtet werden. Es 
ist geplant, den Turm mit drei geschlossenen Seitenwänden und einer artenschutzgerecht verkleide-
ten Glaswand, z. B. mit vertikalen Lamellen zu errichten. Eine oberirdische Verbindung des Erschlie-
ßungsturms mit dem bestehenden Bahnhofsgebäude im 1. Obergeschoss erfolgt als Glasübergang, 
der ebenfalls mit artenschutzgerechter Verkleidung, wie z.B. vertikalen Lamellen erstellt werden soll 
(Anlage 3). 
Die ebenerdige Erschließung des Gebäudes soll beidseitig über einen symmetrisch geplanten, ca. 1,5 
m breiten, barrierefreien Weg aus großformatigen Steinplatten erfolgen (Anlagen 4, 5). 
Die befestigte Fläche auf der Ostseite des Gebäudes (Landschaftsschutzgebiet) soll im Sommer für 
Außengastronomie genutzt werden, so dass auf ihr ein Ausschankpavillon, in Anlehnung an die histo-
rische Nutzung, vorgesehen ist. 
Die Ableitung der Dachwässer soll teilweise über offene Rigolen entlang der Grundstücksgrenzen in 
den Parkbereich erfolgen und dort versickert werden; z. T über einen Sickerschacht auf der Ostseite 
des Gebäudes (Anlage 6). 
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme sollen die westlich des Gebäudes vorhandenen Garagen ab-
gerissen werden. Sie werden während der Baumaßnahmen noch als zu verschließender Lagerraum 
genutzt. Das in eine Platane eingewachsene Mauerteilstück der Garage wird im Rahmen des Erfor-
derlichen erhalten, der Rest in diesem Bereich händisch abgetragen. 
 
Erhalt der Platanen 
Im Rahmen der Vorhabenabstimmungen stand die Frage im Raum, ob zur schadlosen Sanierung und 
dem zukünftigen Erhalt des Baudenkmals die großen, alten Platanen erhalten werden können. Zur 
Klärung wurden mehrere Gespräche zur Planungsabstimmung zwischen verschiedenen Vorhabenbe-

3 
teiligten geführt, Gutachten erstellt sowie Suchgräben ausgeschachtet. 
So wurden im Gespräch am 24.08.2016 mit Vertretern der Stadt Köln aus dem Dezernat Wirtschaft 
und Liegenschaften, der Ämter Amt der Oberbürgermeisterin, für Landschaftspflege und Grünflächen, 
Umwelt und Verbraucherschutz, Denkmalschutz und Denkmalpflege und für Liegenschaften sowie 
Vertretern der NRW-Stiftung, des Förderkreises Belvedere, der Stadtentwässerungsbetriebe und dem 
Vorsitzenden des Naturschutzbeirates Probleme aufgezeigt und erläutert.  
Insbesondere stand die Vereinbarkeit des geplanten Vorhabens mit dem Erhalt der Platanen im Fo-
kus des Gesprächs. 
Es wurde diskutiert, dass der Ausbau der Kellerräume als auch das Zugangsbauwerk zu Wurzel-
schädigungen der durch LB-Status geschützten Platanen führen kann und dies durch eine Alternativ-
planung der Kellerräume Richtung Vorplatz vermieden werden könnte. 
Das Gegenargument, dass eine solche Lösung technisch auf Grund des Vorhandenseins eines Ka-
nals im Vorplatz nicht möglich sei, wurde von Vertretern der Stadtentwässerungsbetriebe dahinge-
hend widerlegt, dass der Kanal so verlegt bzw. gekürzt werden könnte, dass eine Unterkellerung im 
Bereich des Vorplatzes möglich sei. 
Daraufhin wurde die Planungsgenese seit 2011aufgezeigt und erläutert, dass ursprünglich die Neben-
räume an der südlichen Grundstücksgrenze geplant gewesen seien und in Abstimmung mit dem Amt 
für Umwelt und Verbraucherschutz die Nebenräume auf die Nordseite verlegt wurden. 
Des Weiteren wurde erläutert, dass auf Grund der bis zu diesem Termin durchgeführten Schürfe, eine 
Durchwurzelung unterhalb des Haupttraktes des Bestandsgebäudes nahezu ausgeschlossen werden 
könne und eine Durchwurzelung im Bereich des ehemaligen Latrinenhauses sehr unwahrscheinlich 
sei. Dem wurde entgegengesetzt, dass dennoch die Gefahr von Wurzelschädigungen insbesondere 
im Bereich zwischen Treppenturm und Bahnhofsgebäude gesehen werde, da in diesem Bereich bis-
lang nur Schürfe bis zu 1,2 m vorgenommen wurden und für tiefere Bereiche keine Untersuchungser-
gebnisse vorlägen. 
Vor diesem Hintergrund wird angeboten, eine Schürfe zu beauftragen und zusammen mit dem Vor-
habenträger zu begleiten. Daraufhin wird angemerkt, dass eine 4 m tiefe Schürfe im Nahbereich des 
Bestandsgebäudes aus statischen Gründen ggf. Verbauarbeiten mit einem Statiker erfordern. 
Die Teilnehmer verständigen sich darauf, eine solche Schürfe im Oktober des Jahres vornehmen zu 
lassen und vereinbaren: Zitat aus der Niederschrift vom 05.09.2016 zur Planungsabstimmung zur 
Sanierung und Ertüchtigung Bahnhof Belvedere am 24.08.2016 im Stadthaus Köln-Deutz: 
 „Wenn eine Schädigung von statischen Wurzeln ausgeschlossen werden kann, ist aus Sicht 
der Teilnehmenden die Anordnung der Unterkellerung in den vorliegenden Planungen zu-
stimmungsfähig. 
 Falls die Schürfung statische Wurzeln im betroffenen Bereich feststellt, sollte die Anordnung 
der Unterkellerung so optimiert werden, dass eine solche Schädigung ausgeschlossen werden 
kann. 
 Die Ausführung einer geschlossenen Brücke zwischen Zugangsbauwerk und Bahnhofsge-
bäude ist für alle zustimmungsfähig, wenn sie artenschutzgerecht ausgeführt wird.“ 
Des Weiteren geht aus dem Schreiben hervor, dass mit Erfüllung der zwischen den Teilnehmenden 
vereinbarten Voraussetzungen die Zustimmung auch durch den Beirat erfolgen kann. 
Die Schürfe innerhalb des Gebäudes führten zu dem Ergebnis, dass die unter dem Wintergarten vor-
handenen, statisch relevanten Wurzeln durch technische Lösungen erhalten und in das Bauwerk in-
tegriert werden können. Hierdurch wurde der Erhalt der Bäume als gesichert angesehen. Die Anlage 
7 zeigt im Detail die Umsetzung der Gutachteraussage von Dr. Heidger. 
Die Suchgräben außerhalb des Bestandsgebäudes wurden auf Grund der Bodenverhältnisse und der 
Tatsache, dass in dem verdichteten Boden keine Wurzeln vorgefunden wurden, statt der Sohltiefe 
des geplanten Zugangsturmes von 4 m nur bis 2 m Tiefe durchgeführt. 
In der Planungsabstimmung nach den durchgeführten Wurzelschürfen am 26.10.2016 wiederum mit 
Vertretern des o.g. Dezernates, der Dienststellen der Stadt Köln sowie den o.g. anderen Beteiligten 
wurde festgestellt, dass: Zitat aus der Niederschrift vom 04.11.2016 zum Folgetermin Planungsab-
stimmung Bahnhof Belvedere am 26.10.2016 im Stadthaus Köln-Deutz:

4 
 „Die Wurzelschürfungen, die das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen durchgeführt 
hat, wurden vor Ort auch von den Beteiligten des Fördervereins und des Landschaftsbeirates 
in Augenschein genommen. Nach dem eindeutigen Befund, dass keinerlei relevante Wurzeln 
des fraglichen Baumbestandes nachzuweisen waren, ist durch den Landschaftsbeirat in der 
Sitzung am 24.10.2016 die Baukörperfreigabe erfolgt. Damit ist dieser Projektstrang ein-
schließlich des Zugangsbauwerkes einvernehmlich gelöst und erfolgreich abgeschlossen.“ 
Nachdem dem Teilnehmerkreis die Vorgehensweise der Wurzelschürfe vorgestellt wurde, verdeutlicht 
der Vorsitzende des Landschaftsbeirates ergänzend: Zitat Niederschrift vom 04.11.2016 zum Fol-
getermin Planungsabstimmung Bahnhof Belvedere am 26.10.2016 im Stadthaus Köln-Deutz: 
 „Dass für den Fall, dass sich während der Baumaßnahmen wider Erwarten doch noch rele-
vante Wurzeln auffinden lassen, eine konstruktive bauliche Auseinandersetzung erwartet wer-
de.“ 
 
Artenschutz: 
Nach Aussagen des Artenschutzgutachtens sind keine KO-Kriterien für das Vorhaben erkennbar. 
Konflikte lassen sich über entsprechende artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen (ggf. inkl. 
CEF-Maßnahmen) behandeln (Anlage 8). 
Diese Maßnahmen umfassen Vorgaben zu Rodungsarbeiten bzw. zum Einsatz einer ökologischen 
Baubegleitung sowie Vorgaben zur Beleuchtung und zur Vermeidung von Störungen des Fortpflan-
zungsgeschehens bei Veranstaltungen. 
Die spezifischen Maßnahmen werden in der Baugenehmigung bzw. ggf. im Befreiungsbescheid de-
tailliert als Auflagen festgesetzt. 
 
Beirats- und Verbandsbeteiligung 
1. erste Beiratsbeteiligung 
Das Bauvorhaben Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere wurde dem 
Beirat erstmalig in seiner Sitzung am 01.07.2019 zur Beschlussfassung vorgelegt. 
In dieser Sitzung stimmte der Beirat dem Vorhaben unter Vorbehalt und Klärung einiger Punkte 
grundsätzlich einstimmig zu. 
Zur Klärung der offenen Fragen wurde eine Arbeitsgruppe des Beirates bestimmt und diese mit einem 
Mandat zur Entscheidung ausgestattet (Anlage 9, 10). 
In einem ersten Arbeitstreffen mit dem Vorhabenträger und der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) 
wurde ein vom Beiratsvorsitzenden eingebrachter Alternativvorschlag zur Wegeführung (Anlage 11) 
von Seiten des Beirates als auch des Vorhabenträgers abgelehnt. 
Eine weitere, von der Arbeitsgruppe erarbeitete Alternative zur Wegeführung (Anlage 12) wurde vom 
Vorhabenträger abgelehnt. 
Daraufhin wurde ein weiteres Treffen vereinbart und die Verwaltung beauftragt, fachliche Details der 
Planungen bezüglich Wurzeln und Boden mit dem Baumsachverständigen Dr. Heidger zu klären. 
Außerdem sollte der Beiratsvorschlag von dem Behindertenbeauftragten der Stadt Köln auf Machbar-
keit geprüft werden. 
In einem zweiten Treffen der Arbeitsgruppe mit der UNB fasste die Arbeitsgruppe einen geänderten 
Beschluss indem die Beiratsvariante 2 mehrheitlich unter Auflagen beschlossen wurde. 
Da der Naturschutzbeirat über die Arbeitsgruppe eine geänderte Variante beschlossen und somit der 
vom Vorhabenträger eingebrachten Variante nicht zugestimmt hat, erfolgte die Beteiligung des Aus-
schusses Umwelt und Grün (AUG) (Anlage 13, 14). 
 
2. Verbandsbeteiligung 
Der AUG hat dem Widerspruch des Beirates widersprochen, so dass das Vorhaben der Bezirksregie-
rung, Höhere Naturschutzbehörde (HNB) zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wurde.

5 
Im Rahmen der Entscheidungsfindung hat die HNB festgestellt, dass in der Abhandlung des natur-
schutzrechtlichen Befreiungsverfahrens eine Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen 
hätte durchgeführt werden müssen. Demzufolge müsse danach der Beirat erneut beteiligt werden. 
Zur Vermeidung eines Verfahrensfehlers wurden die drei in Nordrheinwestfalen anerkannten Natur-
schutzvereinigungen im Februar 2020 beteiligt. 
Der NABU hat eine Stellungnahme fristgerecht abgegeben und die Verwaltung auf die Einwände ge-
antwortet (Anlage 15, 16). 
 
3. zweite Beiratsbeteiligung 
Damit der Naturschutzbereit in seiner Entscheidung die Ergebnisse der Verbandsbeteiligung einflie-
ßen lassen kann, wurde das Vorhaben der Beirats- AG erneut zur Entscheidung am 18.05.2020 vor-
gelegt. 
Zwischenzeitlich hatte der NABU das Landdesbüro der Naturschutzverbände mit dem Inhalt ange-
schrieben, dass die den Verbänden im Rahmen der Verbandsbeteiligung vorgelegten Unterlagen 
unvollständig gewesen seien. 
Mit der Begründung, die Beantwortung des NABU –Schreibens durch das Landesbüro abwarten und 
dessen Aussagen nicht vorgreifen zu wollen, vertagte die Beirats-AG die Beschlussfassung zum ge-
genständlichen Vorhaben. 
Vor dem Hintergrund des durch die Umsetzung des 1. Bauabschnitts entgegen der Aussagen aller 
Fachleute vorgefundenen untypischen Wurzelwachstums wünschte die Beirats- AG ergänzende, zu 
den im Oktober 2016 durchgeführten Wurzelschürfe auf der Westseite des Zugangsbauwerkes (An-
lage 17). 
Daraufhin wurde der Vorhabenträger um Zustimmung gebeten, die in 2016 vereinbarten 4 m tiefen 
Wurzelschürfe durchführen zu lassen. 
Mit Schreiben vom 22.07.2020 hat der Förderverein die 4 m tiefen Schürfe abgelehnt und darauf hin-
gewiesen, dass eine Baukörperfreigabe durch den Ausschussvorsitzenden erfolgte und die am 
06.10.2016 durchgeführten Saugbaggerschürfe bis zu einer Tiefe von 2 m aufgrund der Verdichtung 
und fehlendem Luftaustausch keine Platanenwurzeln angetroffen worden wären. 
Ein weiteres Treffen der Beirats- AG fand am 15.06.2020 statt. Da weder die Wurzelschürfe durchge-
führt worden waren, noch das Antwortschreiben des Landesbüros allen Beirats- AG- Mitgliedern vor-
lag, vertagte die Beirats- AG die Beschlussfassung erneut (Anlage 18). 
 
Vermeidung / Verminderung und Eingriff / Kompensation 
Zur Vermeidung / Verminderung des Eingriffs werden im Befreiungsbescheid u.a. folgende Nebenbe-
stimmungen festgesetzt, die entweder als Bedingung oder als Auflagen formuliert werden: 
 Die Platanen sind zu erhalten. 
 Beim Vorfinden statisch relevanter Wurzeln oder relevanter Versorgungswurzeln im Rahmen 
der Aushubarbeiten sind diese in Absprache mit der ökologischen Baubegleitung ggf. durch 
einen vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt beauftragten Baumsachverständigen zu be-
gutachten. Zum Erhalt der Platanen sind bautechnisch konstruktive Lösungen aufzuzeigen 
und in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) entsprechend umzusetzen. 
 Für die von der Archäologischen Denkmalpflege im Rahmen des Aushubs der Baugrube 
durchgeführten Untersuchungen gelten dieselben Bestimmungen, wie die im vorausgegangen 
Punkt beschriebenen. 
 Zur Vermeidung von Schäden wurde ein Baustelleneinrichtungsplan erstellt, der vor bzw. wäh-
rend der Baumaßnahme umzusetzen und einzuhalten ist (Anlage 19). 
 Durch Baustelleneinrichtungen, Materiallagerungen, Abstellen von Fahrzeugen etc. dürfen 
keine anderen Flächen beansprucht werden als die im Baustelleneinrichtungsplan in der 
überarbeiteten Fassung vom 11.06.2019 vom Architekten Stefan Zeltwanger hierfür festgeleg-
ten.

6 
 Die angrenzenden Bereiche sind als Tabuzone zu betrachten und durch Schutzvorkehrun-
gen gemäß DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei 
Baumaßnahmen“ und RAS-LP-4 „Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei 
Baumaßnahmen“ vor Schädigungen zu sichern. 
 Die Baumaßnahme ist durch eine ökologische Baubegleitung insbesondere während der 
Bauarbeiten im Traufbereich der Platanen zu begleiten und zu dokumentieren 
 Erforderliche Rodungsarbeiten sind ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Fristen auszu-
führen. Ist die Einhaltung der gesetzlichen Fristen aus zwingenden Gründen nicht möglich, 
bedarf es einer gesonderten Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde. 
In diesem Falle wären gesonderte Kontrollen von Brutvorkommen oder genutzter Rast- und 
Ruhestätten durchzuführen. 
 Für alle Bodenarbeiten, die im direkten Zusammenhang mit im Gebäude befindlichen Stark-
wurzeln stehen, haben Planungen und entsprechende Umsetzungen gemäß der Vorgaben 
des vegetationstechnischen Gutachtens zum Erhalt des gebäudenahen Platanenaltbaumbe-
standes von DR. Clemens Heidger, vom 20.02.2017 zu erfolgen (Anlage 22). 
 Die Dachentwässerung ist entsprechend der nachfolgenden Aussagen umzusetzen: 
 Das Dachwasser des Zugangsturmes ist entsprechend des Entwässerungskonzeptes 
durch ein an der Nordwestseite angebrachtes Fallrohr abzuführen und an der nördli-
chen Grundstücksgrenze über ein offenes Rigolensystem zu versickern. 
 Zum Erhalt des Wasserregimes und der damit einhergehenden Wasserversorgung des 
Baumbestandes ist in Ergänzung des Entwässerungskonzeptes an dem auf der 
Südwestseite geplanten Fallrohr des Hauptgebäudes ein Abschlag zu installieren. 
Das abgeschlagene Wasser ist analog der Nordseite über eine offene Rigole entwe-
der entlang der südlichen Grundstücksgrenze oder entlang der Nordseite des poten-
tiellen Pergolenstandortes zu versickern.  
 Der Wegeausbau ist in Ergänzung der vorgelegten Planung wie folgt auszuführen: 
 Absaugen der Humusauflage sowie des Bewuchses im Bereich der Betonwege mittels 
Großsaugtechnik unterstützt durch Drucklufttechnik ohne in den Boden bzw. in die 
oberste Wurzellage einzudringen. 
Es ist nur die Spreu Auflage und der Bewuchs zu entfernen, der vorhandene Boden ist 
zu belassen. 
 Zur Auflockerung des Bodens sind pneumatischen Lockerungsmaßnahmen im gesam-
ten zu überbauenden Bereich mit Druckluft durchzuführen. 
 Gleichzeitig sind Injektion von Humusvervorratung und Strukturstabilisation durch Ein-
trag von humushaltigen Bodenhilfsstoffen sowie groben Gesteinskörnern zur Struktur-
verstärkung des Bodens einzubringen. Es sind mindestens 2 Injektionen pro m² Ein-
dringtiefe bis maximal 50 - 60 cm durchzuführen; Durchmesser der Bohrung der 
Druckluftlanze 8 mm, damit grobe Gesteinskörner injiziert werden können (Struktur-
bildner z. B. Lava 4-8 mm). 
 Zusätzlich ist eine Dauerdepotdüngung einzubringen. 
 Einbau einer Tragschicht aus fraktionierten Gesteinskörnern Ø 18 - 32 mm in > 60 mm 
Dicke aus nährstoffarmen gebrochenen Gesteinskörnungen (Naturgestein). 
 vorsichtiges Verdichten der Schottertragschicht durch Walzen (keine Vibrationsverdich-
tung). 
 Einbau der Deckschicht aus Rheinkies auf die Schottertragschicht in mindestens 50 
mm Schichtdicke. 
 Einbau der großformatigen Betonwerksplatten auf der Tragschicht in eine Bettung aus 
gröberem fraktionierten Splitt z. B. > 6 mm, nährstoffarm, keine Lava. 
 Die Außenbeleuchtung ist folgendermaßen zu installieren und zu betreiben:

7 
 Für die Beleuchtung des Weges sind Stelenleuchten zu verwenden. 
 Die Lichtpunkthöhe ist auf max. 1 m Höhe zu begrenzen. 
 Die Stelenleuchten sind so an /auf /unter den großformatigen Betonwerksplatten zu be-
festigten, dass keine zusätzlichen Fundamente erforderlich werden. 
 Die Verkabelung der Laternen ist im Wegeaufbau zu verlegen. 
 Es ist insektenfreundliches Licht mit geringem Blauanteil, Farbtemperatur max. 2700 K 
einzusetzen. 
 Eine nächtliche Dauerbeleuchtung ist nicht gestattet. 
 Es ist eine Abschaltvorrichtung zu installieren, die außerhalb der Nutzungszeiten akti-
viert ist. 
 Die Beleuchtung ist auf den Gehweg zu begrenzen und eine Illumination der Baumkro-
nen oder der Einsatz von Scheinwerfern nicht gestattet. 
 Die Flächen zwischen Wintergarten und Weg sind folgendermaßen herzurichten: 
 Da der Boden stark verdichtet ist, Durchführung von pneumatischen Lockerungsmaß-
nahmen im gesamten Kronentraufbereich zwischen Wintergarten und neuem Weg 
durch Druckluft. 
Gleichzeitig sind Injektionen von Humusvervorratung durch Eintrag von humushaltigen 
Bodenhilfsstoffen sowie groben Gesteinskörnern zur Strukturverstärkung des Bodens 
vorzunehmen. 
 Zusätzlich ist eine Dauerdepotdüngung erforderlich. 
 Es sind mindestens 2 Injektionen pro m² vorzunehmen. Die Eindringtiefe sollte bis ma-
ximal 50 - 60 cm betragen; der Durchmesser der Bohrung der Druckluftlanze 8 mm, 
damit grobe Gesteinskörner injiziert werden können (Strukturbildner z. B. Lava 4-8 
mm). 
 Die Fläche ist zu begrünen. Sie kann entweder durch Selbstbegrünung entwickelt, mit 
Geophyten bepflanzt oder eingesät werden. 
 Der Garagenabbruch ist, wie nachfolgend beschrieben, auszuführen: 
 Nach Fertigstellung der Baumaßnahme sind die westlich des Gebäudes vorhandenen 
Garagen zurückzubauen. Das in eine Platane eingewachsene Mauerteilstück der Ga-
rage ist zum Schutz der Platane im Rahmen des Erforderlichen zu erhalten, der Rest 
in diesem Bereich händisch abzutragen. 
 Vor Abbruch der Garagen sind diese durch eine Fachperson auf das Vorkommen der 
Rauhautfledermaus zu überprüfen. Werden Vorkommen gefunden, sind in Absprache 
mit der UNB geeignete Maßnahmen zu ergreifen. 
 Die durch den Rückbau entstandenen Freiflächen sind in Absprache mit der Unteren 
Naturschutzbehörde zu begrünen. 
 Kompensationsmaßnahmen: 
 Insgesamt gehen durch die Umsetzung des Vorhabens Vegetationsstrukturen (4 Buchen 
zur Verschiebung des Zugangsbauwerkes nach Osten, eine abgängige Eberesche, eine 
Eibe und Ziersträucher) mit einem ökologischen Wert von 748 ökologischen Wertpunkten 
durch Neuversiegelungen verloren (Anlage 20, 21). Der Ausgleich erfolgt durch Entsiege-
lungsmaßnahmen im Bereich der nach Fertigstellung der Baumaßnahme teilweise abzu-
reißenden Garagen und durch Neupflanzungen. 
 Die freigestellten Garagenflächen sind in Absprache mit der UNB zu begrünen. 
 Als Kompensation für die baubedingt entfallenden Gehölze sind folgende, regionale, 
standortheimische Gehölze in Absprache mit der UNB zu pflanzen: 
o Vier Carpinus betulus, Hochstamm, 4 x v., m. B. oder D. B. 18-20 cm

8 
o Ein Taxus baccata, Heister, 4 x v., m. B. 200-225 
 Gem. § 40 BNatSchG darf nur regionales, standortheimisches Saat- und Pflanzmaterial ver-
wendet werden 
 Montage von Nisthilfen: 
 Die Durchführung der Installation der festgesetzten Quartiere ist durch eine entsprechend 
qualifizierte Person in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde vorzunehmen. 
Die aufgehängten Nisthilfen sind regelmäßig zu reinigen und dauerhaft zu erhalten. 
 Als Ausgleich für den Wegfall von Niststätten nichtplanungsrelevanter Vogelarten sind 10 
Nisthilfen mit einem Öffnungsdurchmesser von 35 mm an geeigneten Stellen zu installie-
ren und dauerhaft in Stand zu halten 
 Aus artenschutzrechtlicher Sicht sind 5 Fledermauskästen und 1 Waldkauznisthilfe an ge-
eigneten Stellen zu installieren. 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Der von der Maßnahme betroffene Bereich befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 
der Stadt Köln (Gebäude und Garten sind als geschützter Landschaftsbestandteil LB 3.04 festgesetzt, 
der Flächenbereich östlich des Gebäudes als Landschaftsschutzgebiet L 11). Mit beiden Schutzge-
bietsausweisungen gehen Ge- und Verbotsbestimmungen einher. 
Das beantragte Vorhaben widerspricht insbesondere den allgemeinen Verboten Nr. 1, Nr. 4, Nr. 5 
und Nr.7, wonach es u.a. verboten ist, Vegetation zu beschädigen oder zu beseitigen, im Kronen-
traufbereich von Bäumen Flächen zu versiegeln, bauliche Anlagen zu errichten oder zu ändern und 
Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen oder Ausschachtungen vorzunehmen oder die Boden-
gestalt auf andere Weise zu verändern, so dass es einer Befreiung von diesen Verbotstatbeständen 
gem. § 67 (1) BNatSchG bedarf. 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 
(1) Nr. 1 BNatSchG vor.  
Auf der einen Seite besteht ein hohes öffentliches Interesse am Erhalt und der Nutzung des Bau-
denkmals Bahnhof Belvedere, was als sehr schwerwiegend angesehen wird.  
Auf der anderen Seite steht die Beeinträchtigung des ebenso hohen öffentlichen Interesses am Erhalt 
der Ensemblewirkung des Bahnhofsgebäudes mit den großen landschaftsbildprägenden und klimare-
gulierenden Platanen sowie der Parkvegetation dagegen. 
Gutachteraussagen bestätigen, dass der Umbau, die Erweiterung und die Nutzung des denkmalge-
schützten Bahnhofsgebäudes unter Erhalt der Platanen realisierbar sind. Darüber hinaus sind die 
barrierefreien Erschließungsmaßnahmen eingriffsminimierend dargestellt und vorgesehen. Somit 
überwiegt das öffentliche Interesse am Erhalt und der Nutzung des Baudenkmals dem öffentlichen 
Interesse der auf Grund der zum Einsatz kommenden technischen Bauwerkslösungen und der vorge-
sehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen unwesentlich beeinträchtigten Naturschutzbe-
lange. 
 
Vor diesem Hintergrund kann daher aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde einer Befreiung gem. 
§ 67 (1) Nr. 1 BNatSchG zugestimmt werden. 
 
 
Anlagen: 
01 Landschaftsplan M 1-5000 
02 Grundriss Keller 
03 Ansicht Ost 
04 Lageplan Wegeführung 
05 Detailplan Wegebau Platanen 
06 Entwässerungskonzept vom 03-07-2020

9 
07 Detailplan Bodenaufbau Wurzel Wintergarten 
08 Artenschutzgutachten 
09 Beschluss Beirat-Sitzung 01.07.2019 
10 Anlage zum Beiratsbeschluss 
11 Lageplan Wegeführung, Vorschlag NBV 
12 Lageplan Wegeführung, Vorschlag Beirats-AG 
13 Beschlussvorlage AUG-Sitzung 10.10.2019 
14 Auszug aus Beschlussprotokoll AUG 
15 Stellungnahme NABU 
16 Stellungnahme an HNB, Kommentierung Stellungnahme NABU 
17 Ergebnisprotokoll Beirats-AG 18.05.2020 
18 Ergebnisprotokoll Beirats-AG 15.06.2020 
19 Baustelleneinrichtungsplan 
20 Eingriff- Ausgleichsbilanzierung 
21 Bestands- und Konfliktplan 
22 Gutachten Dr. Heidger vom 20.02.2017

Anlage 08_Artenschutzgutachten

21549 Zeichen

D. Liebert  BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG 
BÜRO: Dorfstr. 79  52477 ALSDORF   
Telefon: 02404 / 67 49 30     Fax: 02404 / 67 49 31           Mobil: 0173 / 345 22 54 
 
 
    
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Artenschutzrechtliche Prüfung 
öffentliche Begegnungsstätte 
Bahnhof Belvedere 
 
Belvederestraße 147, 50933 Köln

öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln  
Artenschutzrechtliche Stellungnahme   
 
 
 
 2
   
 
 
AUFTRAGGEBER: 
Stadt Köln 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
Stadthaus, Willy Brandt Platz 2 
50679 KÖLN 
 
AUFTRAGNEHMER: 
D. Liebert 
Büro für Freiraumplanung 
Dorfstr. 79 
 
52477 Alsdorf 
 
BEARBEITUNG: 
Projektleitung / artenschutzrechtliche Bewertung: 
D. Liebert 
Kartierung Microchiroptera: 
W. Bindemann 
 
Titelbild und Karten: 
Gestaltungspläne (AG) 
Fotodokumentation: D. Liebert 2019 
Sonstige Bilder: https://www.bahnhof-belvedere.de 
 
 
 
 
 
 
Version Datum Bearbeiter Status/Bemerkung 
1.0 04.07.2019 D. Liebert Textteil 
1.1 15.03.2020 D. Liebert Endgültige Fassung

öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln  
Artenschutzrechtliche Stellungnahme   
 
 
 
 3
   
 
INHALT 
 
1 Einleitung und Vorhabenbeschreibung 4 
2 Lage im Raum 8 
3 Planung Parkgelände 9 
4 wertgebende Strukturen 10 
4.1 baubedingte Veränderung der wertgebenden Strukturen 10 
5 Fotodokumentation 11 
6 Untersuchungsdesign: 16 
6.1 Brutvögel 16 
6.2 Fledermäuse 16 
7 Ergebnisse: 17 
7.1 Brutvögel: 17 
7.2 Fledermäuse 17 
7.3 Sonstige 19 
8 Festsetzungen 20 
 
 
Anhang: 
 
ASP Protokoll A – allgemeine Angaben 
ASP Protokolle B – Art für Art

öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln  
Artenschutzrechtliche Stellungnahme   
 
 
 
 4
   
 
1 Einleitung und Vorhabenbeschreibung 
Der Bahnhof Belvedere in der Belvederestraße 147, 50933 Köln , soll im Rahmen von 
Sanierung und barrierefreiem Ausbau in eine öffentliche Begegnungsstätte (unter 200 
Personen) umgenutzt werden. Eine Bewirtschaftung und umfängliche Platzbeleuch-
tung des zugehörigen Parks als Biergarten o.ä. ist nicht vorgesehen. Der Park, in dem 
ein Rundweg angelegt werden soll, steht den Besuchern ausschließlich zur Erholung 
und Entspannung zur Verfügung. 
 
Geschichte des Bahnhofs Belvedere: Quelle:  
 
https://www.bahnhof-belvedere.de/eisenbahn-geschichte/empfangs-
geb%C3%A4ude-belvedere/ 
 
Am 2. August 1839 werden der 6,7 km lange erste „preußische“ Teil des „Eisernen Rhein“ 
zwischen Köln und Müngersdorf und das mit einem Park verbundene Empfangsgebäude Haus 
Belvedere eingeweiht. Der Name spielt auf den großartigen Fernblick auf die Stadt und den 
Kölner Dom an, der sich aus der erhöhten Lage auf der Mittelterrasse des Rheines ergibt. 
 
Die neuartige Bauaufgabe „Bahnhof“ wird in Haus Belvedere mit seinem kunstvoll gestalteten 
Treppenhaus, dem weiträumigen, zum Park geöffneten Wintergarten, den von großen Flügel-
türen gegliederten Raumsuiten in der „belle étage“ und dem Mittelresalit mit Ba lkon an der 
stadtseitigen Fassade als repräsentatives Landhaus im Grünen umgesetzt. 
 
Dank der Eisenbahn kommen nun viele Kölner Bürger in den Genuss einer sonntäglichen 
Landpartie, die zuvor nur wenigen Eigentümern von Sommerhäusern in der Umgebung der 
Stadt vorbehalten war. 
Es ist noch nicht abschließend geklärt, welcher Architekt den klassizistischen Bau, der noch 
heute weitgehend im Originalzustand erhalten ist, entworfen hat. Der Planverfasser dürfte im

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 5
   
 
Umfeld der Oberbaudeputation Berlin zu suchen sein , der Karl Friedrich Schinkel von 1815 
bis 1840 vorstand. 
 
Mit der Aufgabe der Station gelangte der Bahnhof Belvedere um 1892 in den Besitz der Stadt 
Köln. Nach dem Auszug des letzten Mieters im Jahr 2009 wollte die Stadt das sanierungsbe-
dürftige Haus und den verwahrlosten Park verkaufen. 
 
Für die Entwicklung und Realisierung eines Alternativkonzepts gründete sich der Förderver-
ein Bahnhof Belvedere e.V., der sich zum Ziel gesetzt hat, das außergewöhnliche Denkmalen-
semble als Kultur- und Festort einer öffentlichen Nutzung zuzuführen. 
 
Im Detail liegen folgende Hinweise zur geplanten Nutzung vor: 
 
E-Mail Frau E. Spiegel vom 12.06.2019: 
 
 
 
 
Vormittag 
 
Nachmittag Abend 
Mo-Do Nach Bedarf: 
Führungen, Lernort, 
Treffpunkt 
Öffnungsbetrieb 
Treffpunkt 
Kultur- und Bildungsveran-
staltungen,    
 
Fr, Sa 
 
Nach Bedarf: 
Treffpunkt 
 Private Feste und Feiern 
So Nach Bedarf: 
Öffnungsbetrieb 
Saisongstronomie, 
Matineen 
Öffnungsbetrieb 
Saisongastronomie 
Vorplatz 
Kulturveranstaltungen,  
 
 
 
A) Zweckbetrieb – öffentliche Nutzung 
 
Nutzung Aktivitäten Nutzer Räume 
Kulturveranstal-
tungen  
(als Eigen-
veranstaltung oder 
von Kooperations-
partnern) 
Konzerte, 
Lesungen, 
Kleinkunstveranstal-
tungen 
Sonntagsmatineen 
 
interessierte Öffent-
lichkeit 
BewohnerAltenheime 
„ars et demens“ 
 
  
Obergeschoss OG 
Wintergarten EG 
Park 
 
 
 
 
Bildung und 
Information 
Ausstellung „Eiserner 
Rhein“  
 
Lernort, Schulprojekt 
„Denkmal aktiv“ 
 
 
interessierte Öffent-
lichkeit, 
 
Grundschulen, 
Gymnasien 
LVR-Förderschulen 
Erwachsenenbildung 
Austellungsraum 
EG, 
 
Projektraum EG, 
Gebäude/ Park

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 6
   
 
 
Denkmalpräsentation 
Führungen 
Vorträge 
Station ERIH-Route der 
Industriekultur 
 
interessierte Öffent-
lichkeit 
 
 
Gebäude/Park 
 
 
 
Begegnungsstätte 
Bürgerschaftliches 
Engagement 
Arbeitskreise, 
Projektgruppen, 
Informationsveranstal-
tungen 
lokale Bürgervereine,  
Seniorennetzwerk, 
BewohnerAltenheime  
Seminarraum 
Wintergarten 
Obergeschoss 
Naherholung  
 
 
 
 
 
 
 
 
Station Kulturpfad 
Müngersdorf, Kölnpfad, 
Jakobsweg 
 
 „Belvedere“-Lauf 
 
 
 
 
Gastronomischer 
Saisonbetrieb 
Interessierte Öffent- 
lichkeit 
 
 
Sporttreibende, 
Sportvereine 
 
 
 
Interessierte Öffent- 
lichkeit 
Park 
 
 
 
Landschaftspark 
Belvedere 
Start/Ziel am 
Bahnhof 
 
Vorplatz 
 
 
B) Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zur Erwirtschaftung der Betriebs- und 
Unterhaltungskosten durch Vermietung 
 
 
Aktivitäten 
 
Nutzer 
 
Räume 
 
Hochzeiten, 
Familienfeste, 
 
Privat 
 
Gesamtes Objekt oder OG, 
bzw. Wintergarten, Park  
Geschäftsmeetings, 
Seminare, 
Workshops 
Firmen, Unternehmen 
 
Gesamtes Objekt oder OG, 
bzw. Wintergarten 
Filmaufnahmen öffentliche und private 
Medienwirtschaft 
 
OG, historisches 
Treppenhaus, 
Wintergarten, Gewölbekeller 
Veranstaltungen 
verschiedener Organisa-
tionen z.B. Treffen 
Städtepartnerschaften 
Stadt Köln,  z.B. Amt für 
Internationale 
Angelegen-heiten 
OG, Wintergarten, Park 
 
 
 
 
Das Bahnhofgelände gliedert sich wie folgt in den umgebenden Landschaftsraum ein:

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 7
   
 
südlich wird das Gelände durch eine stark befahrene, mehrspurige Eisenbahnlinie be-
grenzt – die strukturlose Trasse der Schienenwege besitzt eine Breite von ca. 25 m. 
Zum Gelände des Bahnhofs besteht eine bauliche Trennung. 
 
Im westlichen Geländeteil findet sich eine ehem. Parkanlage mit altem Baumbestand. 
Der Charakter der Parkanlage setzt sich nach Westen fort. 
 
Nördlich grenzt das Gelände an den Gerhard Marcks Weg. Am nördlichen Straßen-
rand befindet sich die großvolumige LVR Förderschule Belvedere. 
 
Östlich verläuft die Belvedere Straße an die sich wiederum östlich ein Waldgebiet an-
schließt. 
 
Vorbelastungen durch den Menschen und Verkehr sind im Bereich des Plangebietes 
somit zu den Himmelsrichtungen Süd, Nord und Ost gegeben. Weniger vorbelastet 
ist der Bereich des i.M. etwa 35,00 m breiten Parks im Westen. Es ist jedoch zu berück-
sichtigen die Pufferwirkungen der angrenzenden Nutzungen Nord und Süd auch auf 
diese Fläche wirken. 
 
Die Untersuchung konzentrierte sich im Wesentlichen auf die Taxa Aves und 
Microchiroptera in der  Parkfläche sowie im direkten Umfeld des Gebäudes. 
 
Potentielle Lebensräume für Amphibien sind im Plangebiet nicht vorhanden. 
 
Verbundkorridore zu Lebensräumen von Reptilien sind durch bauliche Einrichtungen 
an der Grenze zur Bahn abgeschnitten.

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 8
   
 
2 Lage im Raum 
 
Abb. 1: Lage des Plangebietes „Bahnhof Belvedere“  
oben im Großraum Köln unten: im räumlichen Umfeld   ///  Quelle: geoportal nrw

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 9
   
 
3 Planung Parkgelände 
 
 
 
 
Abb. Planung Vorplatz und Garten (Bauabschnitt 1 ohne Rundweg) – Quelle: E. Spiegel 
10.05.2019

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 10
   
 
4 wertgebende Strukturen 
 
• Auf dem Vorplatz des Bahnhofs finden sich ausschließlich gärtnerisch geprägte 
Strukturen – die als Fortpflanzungs-, Rast- oder Ruhestätten ungeeignet sind. 
Im direkten östlichen Anschluss verläuft die Belvederer Straße mit Nebenanla-
gen. Die Straße wird durch Anwoh ner des Umfeldes intensiv genutzt (häufig 
mit Hund). 
 
• In der westlichen Parkanlage finden sich zahlreiche Bäume mit Spalten und 
Höhlen, die eine hohe potentielle Eignung als Fortpflanzungs -, Rast- oder Ru-
hestätten aufweisen.  
 
• In der westlichen Parkanlage finden sich kleinere Nebenbauten, die eine poten-
tielle Eignung als Fortpflanzungs-, Rast- oder Ruhestätte aufweisen. 
  
• An der Grenze zum Gerhard Marcks Weg stockt eine Gehölzhecke, die eine 
hohe potentielle Eignung als Fortpflanzungs-, Rast- oder Ruhestätten aufweist. 
  
• In der westlichen Parkanlage findet sich ein künstliches Kleinstgewässer. 
 
• In der westlichen Parkanlage finden sich zwischen den Baumkronen der vorge-
nannten Strukturen ein Lichtungsbereich, der eine potentielle Eignung als Jagd-
habitat aufweist. 
 
 
4.1 baubedingte Veränderung der wertgebenden Strukturen 
 
• Auf dem Gelände kommt es zu geringfügigen Rodungen  (Bereich Zugang-
sturm – Nordfassade) 
 
• Im Vorplatzbereich werden zusätzliche Flächen versiegelt. 
 
• In der Parkanlage werden zusätzliche Flächen versiegelt – Weg in Fortsetzung 
der Fassade (Plattiert) – in Planung – Rundweg Parkanlage – wassergebunden 
 
• In der Parkanlage sind temporäre nutzungsbedingte Störungen durch Lärm 
(auch in den Abendstunden) zu Grunde zu legen 
 
• In der Parkanlage sind temporäre nutzungsbedingte Störungen durch Lichtver-
schmutzung (in den Abendstunden) zu Grunde zu legen

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 11
   
 
5 Fotodokumentation 
  
Oben: 
 
Blick von Norden – 
links bereits im Be-
stand versiegelter 
Vorplatzbereich  - 
rechts Parkbereich 
mit Altbaumbestand 
 
Mitte: 
 
Detail der Fassade – 
Dach und Fenster 
wurden bereits saniert 
– es bestehen keine 
Einflugöffnungen 
 
Unten: Bahnhof Bel-
vedere Ostseite – 
Blick aus Südost

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 12
   
 
  
Oben: 
 
Charakter der Parkan-
lage im Westen 
 
Unten: Platanen Kar-
ree vor der Westfas-
sade

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 13
   
 
 
Detailaufnahme der Platanen – baumchirugische Arbeiten wurden durchgeführt

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 14
   
 
 
Detailaufnahme Platane mit Spaltenquartier und berankte Nebenanlagen

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 15
   
 
 
Nebenanlagen mit Rankpflanzen und Platanen

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 16
   
 
6 Untersuchungsdesign: 
 
Das Gelände wur de zur Erfassung potentieller Strukturen und Lebensstätten ge-
schützter Tierarten im Zeitraum April bis Juni 2019 begangen. Der Umfang der Bege-
hungen wurde im Vorfeld mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt. Alle relevan-
ten Geländebereiche waren uneingeschränkt begehbar bzw. hinreichend einsehbar. 
 
Aufgrund der  Strukturen des Geländes sowie des Umfelds ergeben sich insbesondere 
Lebensräume für die Taxa Aves und Microchiroptera. Die Taxa Reptilis und Amphibia 
wurden jedoch im Z uge aller Kartierungen durch Verhören bzw. Sichtbeobachtung 
ebenfalls untersucht. 
 
6.1 Brutvögel 
4 Begehung in den frühen Morgenstunden auf dem Plangebiet und im engeren Um -
kreis, insbesondere entlang der Gehölzbestände an den Grundstücksgrenzen . Zum 
Teil Einsatz einer Klangatrappe (s. SÜDBECK et al. 2005). 
 
6.2 Fledermäuse 
Es wurden drei Ausflugbeobach tungen mittels Batdetektor (D240x, Pettersson) und 
Taschenlampe (P14, LED -Lenser) durchgeführt. Die Fledermausrufe wurden mit ei-
nem Aufnahmegerät (R -05, Roland) zur weiteren Untersuchung mittels PC und ent-
sprechender Software (Batsound, Pettersson) archivi ert. Die Untersuchungstermine 
und Witterungsbedingungen werden in der folgenden Tabelle zusammengefasst. 
 
 
Datum Uhrzeit Witterungsbedingungen 
16.05.2019 20:45 - 22:15 12-11 °C, stark bewölkt, zwischendurch Nieselregen, 
windstill 
02.06.2019 21:15 - 23:00 26-22 °C, wolkenlos, windstill 
19.06.2019 21:30 - 23:00 22-20 °C, stark bewölkt, leichter Wind 
 
Tabelle: Termine der Fledermausuntersuchungen am Bahnhof Belvedere, Köln und Witterungs -bedingungen an 
den einzelnen Untersuchungstagen

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 17
   
 
7 Ergebnisse: 
 
7.1 Brutvögel: 
Nachweise mit Brutverdacht gelangen während der Begehungen in 2019 ausschließ-
lich zu Arten der als verhältnismäßig häufig vorkommenden Gruppe der „Allerwelts-
vogelarten“.  
Blaumeise, Kohlmeise, (Rabenkrähe), Rotkehlchen, Zaunkönig, Amsel, (Elster), Sing-
drossel, Mönchs und Dorngrasmücke, Zilpzalp, Buchfink, Ringeltaube, Kleiber, Stieg-
litz. () = Arten im UG ohne brutanzeigendes Verhalten 
In die Betrachtung einbezogen wird ein externer Hinweis eines früheren Waldkauz 
Brutnachweises. 
Als nicht heimische Art brütete in einer der Platanen Spalten der Halsbandsittich. 
 
7.2 Fledermäuse 
Am Bahnhofsgebäude gibt es keine geeigneten Quartiere für Fledermäuse. Westlich 
des Gebäudes stocken mehrere Platanen mit großen Baumhöhlen, die als Fledermaus-
sommerquartier geeignet sind (siehe Abb. 1, 1). Zudem bieten am westlichen Ende des 
Gartens weitere Höhlen und Spalten an älteren Laubbäumen und Totholz potenzielle 
Sommerquartiere für Fledermäuse (siehe Abb.).

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 18
   
 
Abbildung: Kartenskizze zu den Ergebnissen der Fledermausuntersuchungen am Bahnhof Belvedere 
in Köln 2019, blaue Linie: Untersuchungsgebietsgrenze, roter Bereich: nachgewiesenes Fledermausjagd-
habitat, Fledermausquartierpotenzial: 1=Platanen mit Baumhöhlen, 2=Laubbäum e (v.a. Totholz) mit 
Spalten und Höhlen; Kartengrundlage: Google Earth, dient zur Verdeutlichung der Untersuchungser-
gebnisse, Rechte zur wirtschaftlichen Nutzung beachten – nur für den Dienstgebrauch!  
 
Im Garten westlich des Bahnhof Belvedere wurden währe nd der Untersuchungen 
2019 Zwergfledermaus ( Pipistrellus pipistrellus) und Rauhautfledermaus ( Pipustrellus 
nathusii) nachgewiesen, beide Arten beziehen bevorzugt Spaltenquartiere an Gebäu-
den, selten jedoch auch Baumquartiere. Während der Untersuchungen im Mai und 
Juni 2019 wurden keine Hinweise auf eine Nutzung der potenziellen Fledermausquar-
tiere in Baumhöhlen und Spalten an Bäumen im Garten des Bahnhofs Belvederes (v.a. 
an Platanen und Totholz) durch die dort vorkommenden Fledermausarten gefunden. 
Eine zukünftige Besiedlung der Quartiere oder eine Nutzung außerhalb des Untersu-
chungszeitraumes ist jedoch theoretisch jederzeit während der Übergangs -, Wochen-
stuben- oder Balzzeit (Anfang März bis Ende Oktober) möglich, da Fledermäuse ihre 
Quartiere im jahreszeitlichen Verlauf (unter anderem auch innerhalb der Wochenstu-
benzeit) häufiger wechseln. 
Die Wiese zwischen Platanen und südlicher Heckenstruktur mit Totholz wurde zu je-
dem Untersuchungstermin von 1-2 Zwergfledermäusen als Jagdhabitat genutzt, am 
02.06.2019 jagte dort auch kurzzeitig eine Rauhautfledermaus (siehe Abb.1, rot einge-
zeichnet). 
Nach derzeitigem Kenntnisstand soll das Garten- / Parkg elände zukünftig genutzt 
werden – Rundweg – stille Nutzung - eine Beleuchtung ist vorgesehen. D ie Platanen 
im Garten bleiben erhalten. Somit kommt es zu keinem Verlust von potenziellen Fle-
dermausquartieren – eine zumindest temporäre Beeinträchtigung des Lebensraumes 
durch Lärm und Licht ist jedoch nicht auszuschließen. Da sich die Nutzung auch oder 
insbesondere auf die Sommer monate erstreckt kann somit eine Störung von Fleder-
mäusen nicht gänzlich ausgeschlossen werden, sind jedoch durch entsprechende Fest-
setzungen auf ein Maß zu reduzieren, welches den Eintritt der Zugriffsverbote verhin-
dert – siehe Festsetzungen. 
Es befinden sich im weiteren Umfeld des Bahnhofs noch viele Grünflächen (z.B. Grün-
gürtel, Städtische Freiluft - und Gartenarbeitsschule - Freiluga, Schrebergärten), die 
den Fledermäusen ähnliche Jagdhabitatbedingungen bieten, so dass das nach gewie-
sene Jaghabitat auch aufgrund der geringen Anzahl nachgewiesener Fledermäuse 
(max. 1-2 jagende Fledermäuse zweitgleich) nicht als essentielles Jagdhabitat der dor-
tigen Fledermauspopulation eigestuft wird.

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Artenschutzrechtliche Stellungnahme   
 
 
 
 19
   
 
Besonders zu beachten ist bei der Planung der Beleuchtung, dass insbesondere im Zeit-
raum von März bis Oktober nach Dämmerungsbeginn kein helles Licht auf die Höhlen 
und Spalten in den Platanen scheint. Auch dazu folgen im Kapitel Festsetzungen de-
taillierte Angaben. 
Die Wiese mit randlichen Strukturen  ist in jedem Falle zu erhalten, bzw. sind mit ge-
eigneten Bepflanzungen die räumliche n Strukturen wieder herzustellen. Ein fleder-
mausfreundliches Beleuchtungskonzept des Gartenbereichs (u.a. keine nächtliche 
Dauerbeleuchtung, sondern Abschaltung außerhalb der Nutzungszeiten, Beleuch-
tungslampen mit geeigneten Leistungsstärken und möglichst nicht nach oben strah-
lend) umgesetzt wird. 
Im Bereich der Nebengebäude konnten keine Nahrungsreste oder Kotspuren von Fle-
dermäusen nachgewiesen werden. Ausflüge wurden ebenfalls nicht beobachtet. 
 
 
7.3 Sonstige 
 
Sichtbeobachtungen Reptilien – Fehlanzeige 
 
Sicht- oder Verhörnachweis Amphibien - Fehlanzeige

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Artenschutzrechtliche Stellungnahme   
 
 
 
 20
   
 
8 Festsetzungen 
 
• Rodungsarbeiten sind ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Fristen auszufüh-
ren. Ist die Einhaltung der Fristen aus zwingenden Gründen nicht einzuhalten be-
darf es einer gesonderten Zustimmung der Genehmigungsbehörde. Aufgrund der 
hochwertigen Strukturen sind in diesem Falle  gesonderte Kontrollen von Brutvor-
kommen oder genutzter Rast- und Ruhestätten durchzuführen. 
 
• Nutzungsbedingt ist ein Verlust potentieller Fortpflanzungsstätten der Allerwelts-
vogelarten (insbesondere im Bereich des Platanen -Karrees) nicht auszuschließen. 
Aus rechtlichen Gründen obliegen Festsetzungen zu dieser Artengruppe der Ent-
scheidungsprärogative der Genehmigungsbehörde. Es ergeht seitens des Unter-
zeichners die Empfehlung zur Montage von 10 Stück Universal Nistkasten mit 35 
mm Flugloch (z.B. Typ Hasselfeld). 
 
• Nutzungsbedingt ist ein Verlust einer ehemals genutzten Fortpflanzungsstätte des 
Waldkauz (im Bereich des Platanen -Karrees) nicht auszuschließen. Es kann belegt 
werden, dass der Kauz mehrere potentiell nutzbare Fortpflanzungsstätten im jähr-
lichen Wechsel nutzt – mithin kann eine Rückkehr nicht ausgeschlossen werden.  
Der Verlust ist durch eine artgerechte Nisthöhle zu kompensieren. 
 
• Zur Vermeidung einer Beeinträchtigung von Fledermaus Lebensräumen sind fol-
gende Vorgaben zu beachten: 
 
Im Zuge der Außenanlagengestaltung ist die Beleuchtung auf das zur Verkehrssiche-
rung erforderliche Maß zu reduzieren. Die Lichtpunkthöhe der Lampen wird auf max. 
3,00 m festgelegt. Eine nächtliche Dauerbeleuchtung ist nicht statthaft. Es ist eine Ab-
schaltvorrichtung zu installieren, die außerhalb der Nutzungszeiten aktiviert wird. Il-
luminationen der Baumkronen oder der Einsatz von Scheinwerfern ist nicht zulässig. 
 
• Nutzungsbedingt ist ein Verlust von Rast - und Ruhestätten der nachgewiesenen 
Fledermäuse nicht auszuschließen. Der Verlust ist durch 5 Stück artgerechte Fleder-
mauskästen zu kompensieren. 
 
Allgemeiner Hinweis: 
 
Nach Beginn der Rodungsarbeiten sind diese kontinu ierlich fortzuführen, um einen  
Besatz durch Fledermäuse / Brutvögel während der laufenden Rodungsmaßnahme zu 
verhindern.  
 
Die Durchführung der Installation festgesetzter Quartiere ist durch eine entsprechend 
qualifizierte Person vorzunehmen und der Genehmigungsbehörde (Stadt Köln – Um-
weltamt / Abt. Freilandartenschutz) anzuzeigen!

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Artenschutzrechtliche Stellungnahme   
 
 
 
 21
   
 
FAZIT: 
 
Unter Einhaltung oben genannte n Festsetzungen kann das Eintreten artenschutz-
rechtlicher Verbotstatbestände i. S. des § 44 BNatSchG verhindert werden. Das Bau-
vorhaben ist genehmigungsfähig 
 
 
 
Das vorliegende Gutachten wurde nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft sowie 
nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. 
 
 
 
 
 
 
D. Liebert

Anlage 05_Detailplan_Wegebau-Platanen

1028 Zeichen

Projekt
Auftraggeber Förderkreis
Bahnhof Belvedere e. V.
Richard-Wagner-Straße 27
50859 Köln
Leistungsphase
DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE
IN KÖLN-MÜNGERSDORF
Wegebau im Bereich der Platanen
Darstellung
GenehmigungsplanungDetails
Projekt-Nr:Maßstab Plangrösse
Gezeichnet
Plan-Nr:
Datum
Index
Stand2018-05 1:100 / 1:5
59,4 x 42,0
E. Michalski
04
13. Juni 2019
00
13. Juni 2019
Planung Gerd Bermbach
Landschaftsarchitekt - BDLA/AK NW
Alte Schule Grunewald 17 - 51588 Nümbrecht
Tel: 02293 - 938 629 - Fax 02293 - 2928
bermbach@gruenerwinkel.de
N
63,20
63,04
62,88
Betonwerksteinplatten
10 cmmin. 6 cm
Wurzel
Lava 0/32 mm
Wurzelhals
Stamm
min. 6 cm 10 cm
63,20
63,04
Betonwerksteinplatten
Rheinkies
Wurzel
Lava 0/32 mm
Wurzelhals
Stamm
150
BahnhofZugangs-
turm
62,89
63,20
62,99
Höhe der Wurzeloberseite
und des Wurzelhalses
62,893,5%
Platane 2
63.04
KiesflächeBetonwerkstein-
        platten
Bodendeckender
Bewuchs
Platane 1
Querschnitt B - B'
Längsschnitt A - A'
Längsschnitt A - A'
M 1:5
Querschnitt B - B'
M 1:5
Aufsicht
M 1:100

Anlage 19_Baustelleneinrichtungsplan

2613 Zeichen

12,33 m2
HAUPT-
EINGANG
GARAGE
BAHNHOF BELVEDERE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
BRÜCKE
BELVEDERESTR
.
GERHARD-MARCKS-WEG
LVR
RHEINISCHE
SCHULE FÜR
KÖRPER-
BEHINDERTE
BAHNLINIE
BAUZAUN
BAUZAUN
BEPFLANZUNG
PLATTENBELAG
BETONDECKE D=15 CM
TELEGRAFENMAST
GULLI KANAL/SCHACHT
GULLI FLÄCHEN-
ENTWÄSSERUNG
KANALDECKEL
TOREINFAHRT
LI B 2,80 M
PLATTENBELAG
ASPHALT
BEPFLANZUNG
BEPFLANZUNG
PLATTENBELAG
EINFAHRT
LI B 3,90 M
GESCHÜTZTER
LANDSCHAFTSSCHUTZBEREICH!
BETRETEN AUSSERHALB
DER BE-FLÄCHE VERBOTEN
STAMMSCHUTZ
BAUZAUN
TOR
BORDSTEINKANTE MAX. 10 CM
BAUWASSERANSCHLUSS
KANALDECKEL
STAMMSCHUTZ
ABSPERRUNG HAUS-
ANSCHLUSS WASSER
TOREINFAHRT
LI B 2,80 M
LAGERFLÄCHE
DIE BAUZAUNELEMENTE SIND UNTEREINANDER ZU VERKLAMMERN
WURZELSCHUTZ GEM.
DIN 18920 + RAS LG4
WURZELSCHUTZ GEM.
DIN 18920 + RAS LG4
GARTEN-
HAUS
1:200
BEL.B.5.4.01 A
CB
BELB5401A
AUSSENANLAGEN
BAUSTELLEN-
EINRICHTUNGS-
PLAN - 1.BA
07.03.19
11.06.19KOMPL. ÜBERARB.
UNTERSCHRIFT
TEL.: (0221) 949836-17
FAX.: (0221) 949836-6
UNTERSCHRIFT
ARCHITEKT
BEL
DETAIL-
PLANUNG
STEFAN ZELTWANGER
BELVEDERESTR. 60
50933 KÖLN
BAUHERR
B
E
ÄNDERUNGDATUM
D
A
C
F
G
BAHNHOF BELVEDERE
UMBAU UND
ERWEITERUNG
PLANNUMMER
DATEINAME
A3
FÖRDERKREIS BAHNHOF
BELVEDERE E.V.
RICHARD-WAGNER-
STR.27
50859 KÖLN

HAUPT-
EINGANG
BAHNHOF BELVEDERE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
BRÜCKE
BELVEDERESTR
.
GERHARD-MARCKS-WEG
LVR
RHEINISCHE
SCHULE FÜR
KÖRPER-
BEHINDERTE
BEPFLANZUNG
KANAL/SCHACHT
GULLI FLÄCHEN-
ENTWÄSSERUNG
KANALDECKEL
TOREINFAHRT
LI B 2,80 M
PLATTENBELAG
ASPHALT
BEPFLANZUNG
BEPFLANZUNG
EINFAHRT
LI B 3,90 M
GESCHÜTZTER
LANDSCHAFTSSCHUTZBEREICH!
BETRETEN AUSSERHALB
DER BE-FLÄCHE VERBOTEN
STAMMSCHUTZ
BORDSTEINKANTE MAX. 10 CM
BAUWASSERANSCHLUSS
KANALDECKEL
STAMMSCHUTZ
ABSPERRUNG HAUS-
ANSCHLUSS WASSER
LAGERFLÄCHE
WURZELSCHUTZ GEM.
DIN 18920 + RAS LG4
BAUZAUN
BAUZAUN
BAUZAUN
TOR
BAHNLINIE
NEUBAUFLÄCHE KG
ARBEITSRAUM
BERLINER VERBAU
ABBRUCH GARAGE UND
GARTENHAUS ERST NACH
ABSCHLUSS DER BAU-
MASSNAHME
VOLUMEN < 300M3
EINGEWACHSENES MAUER-
STÜCK BLEIBT ERHALTEN.
DETAILABSTIMMUNG VOR
ORT ERFORDERLICH
WURZELSCHUTZVORHANG
GARAGE
GARTEN-
HAUS
DIE BAUZAUNELEMENTE SIND UNTEREINANDER ZU VERKLAMMERN
1:200
BEL.B.5.4.02 A
CB
BELB5402A
07.03.19
AUSSENANLAGEN
BAUSTELLEN-
EINRICHTUNGS-
PLAN - 2.BA
11.06.19KOMPL. ÜBERARB.
UNTERSCHRIFT
TEL.: (0221) 949836-17
FAX.: (0221) 949836-6
UNTERSCHRIFT
ARCHITEKT
BEL
DETAIL-
PLANUNG
STEFAN ZELTWANGER
BELVEDERESTR. 60
50933 KÖLN
BAUHERR
B
E
ÄNDERUNGDATUM
D
A
C
F
G
BAHNHOF BELVEDERE
UMBAU UND
ERWEITERUNG
PLANNUMMER
DATEINAME
A3
FÖRDERKREIS BAHNHOF
BELVEDERE E.V.
RICHARD-WAGNER-
STR.27
50859 KÖLN

Anlage 14_Auszug aus Beschlussprotokoll AUG_Sitzung 10-10-2019

2944 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de  
Datum: 14.10.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Umwelt und Grün vom 10.10.2019  
öffentlich 
4.2.1 Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere 
zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln-
Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbe-
stände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 Äußerer Grüngürtel, 
Nüssenberger Busch bis Müngersdorf"  
hier: Widerspruchsverfahren nach § 75 LNatSchG i.V.m. § 67 BNatSchG 
2973/2019 
Ausschussvorsitzender RM Herr Struwe weist auf die als Tischvorlage umgedruckte 
Bürgereingabe hin, zu diesem Beschluss eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzufüh-
ren. Die Verwaltung habe dazu, ebenfalls als Tischvorlage, eine Stellungnahme ab-
gegeben, keine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, da kein Gestaltungsspiel-
raum vorliege. Der Ausschuss Umwelt und Grün vollziehe einen formalen Akt und 
werde im Rahmen des Befreiungsverfahrens gemäß § 67 (1) Bundesnaturschutzge-
setz beteiligt. Daher sehe er ebenfalls keine Möglichkeit der Beteiligung. 
 
SE Frau Lange betont namens der Fraktion Die Linke, dass der Beirat bei der Unte-
ren Naturschutzbehörde sehr sorgfältig gearbeitet habe, alle Alternativen geprüft und 
eine vorgelegt habe. Die Fraktion Die Linke plädiere dafür, den Widerspruch aufrecht 
zu erhalten und das Vorhaben in der Variante 2 umzusetzen. 
 
Herr Peschen stimmt Frau Lange zu, dass das Votum des Beirates durchaus fundiert 
formuliert worden sei. Die Verwaltung habe sich im Laufe eines langen Prozesses 
mit dem Förderverein, der eine Reihe von Kompromissen eingegangen sei, auf eine 
tragfähige Lösung geeinigt. Daher sei es wichtig, einen Schritt weiterzukommen, i n-
dem man die finale Entscheidung der Höheren Naturschutzbehörde überlasse. 
 
Anschließend lässt der Ausschussvorsitzende über den Verwaltungsvorschlag ab-
stimmen.

Beschluss: 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün hält den Widerspruch des Beirates bei der U n-
teren Naturschutzbehörde für unberechtigt und stimmt einer Befreiung von den Ver-
boten des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 
LNatSchG NW mit der Folge zu, dass die Untere Naturschutzbehörde den Vorgang 
der Bezirksregierung Köln, Höhere Naturschutzbehörde, zur abschließenden Ent-
scheidung vorzulegen hat. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Frak-
tion Bündnis 90 / Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion 
Die Linke. 
 
 
Anschließend lässt der Ausschussvorsitzende darüber abstimmen, dem Vorschlag 
der Verwaltung zu folgen und keine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. 
 
Beschluss 
 
Es wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 10_ Anlage zur Niederschrift Beiratssitzung 01-07-2019

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Anlage zum Beschluss des Naturschutzbeirates zu Top 3.3 der Beiratssitzung 
vom 01.07.2019  
 
Es wird eine Arbeitsgruppe des Beirates gebildet und mit Mandat zur Entscheidung 
ausgestattet. Es wird ein Treffen vereinbart mit dem Architekten, dem 
Landschaftsarchitekten, einem Vertreter des Förderkreises, der UNB und dem Leiter 
des Umweltamtes. Die Moderation übernimmt der Beiratsvorsitzende. 
 
Stellungnahme der Beirats- AG mit endgültigem Beschluss  
 
In dem vereinbarten Treffen wurden alle Standpunkte ausgetauscht. Nach intensiver 
Diskussion wurde sowohl die vorliegende Planung gemäß Beschlussvorlage von 
Seiten der Beirats-AG, als auch ein Kompromissvorschlag des Beiratsvorsitzenden 
von beiden Seiten aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt. Dieser sah eine 
rechtwinklige Wegeführung in Anlehnung an den eigentlichen Baukörper und an die 
ursprünglich komplette Anordnung aller Platanen in geschachtelten Rechtecken vor, 
bestehend aus südlicher und nördlicher behindertengerechter Zuwegung zum 
Haupteingang des Wintergartens. 
 
Ergebnis ist ein neuer Vorschlag von Seiten der Beirats-AG, der im Süden den 
Verlauf des Wintergartens aufnimmt, den Weg aber näher ans Gebäude heranrückt 
und auf der Nordseite auf einen umlaufenden Weg verzichtet und stattdessen einen 
behindertengerechten Nebeneingang in den Wintergarten vorsieht.  
Die Zuwegung zum Haupteingang erfolgt über den behindertengerechten Weg auf 
der Südseite (siehe Entwurf, Beiratsvariante 2, in der Anlage). 
 
Der Vorsitzende des Förderkreises Bhf Belevedere sah sich ohne Abstimmung mit 
dem gesamten Vorstand des Förderkreises zu einer Entscheidung nicht in der Lage. 
Architekt und Landschaftsplaner standen der Variante ablehnend gegenüber, 
allerdings ausschließlich aus gestalterischen Gründen. 
 
Die Beirats-AG vertagte die Entscheidung auf ein weiteres Treffen mit der UNB. 
Die UNB wurde beauftragt, fachliche Details der Planungen bezüglich Wurzeln und 
Boden mit Dr. Heidger zu klären. Außerdem soll der Beiratsvorschlag von Herrn Dr. 
Bell, dem Behindertenbeauftragten der Stadt Köln, auf Machbarkeit geprüft werden. 
 
Beschluss nach diesem zweiten Treffen:  
 
Der Beirat, vertreten durch die Beirats-AG, fasst einen geänderten Beschluss. 
Die Beiratsvariante 2 siehe Anlage, geänderter Südweg, kein Nordweg, 
behindertengerechter Nebeneingang auf der Nordseite, wird mehrheitlich unter den 
folgenden Auflagen beschlossen: 
 
+ Überprüfung der Kompensation hinsichtlich der ausreichenden Berücksichtigung 
weiterer Verdichtung und Versiegelung des Bodens und der Eingriffe in den 
Feinwurzelbereich der Platanen. 
+ Keine Bekiesung des Bodens im nördlichen Bereich und im Süden zwischen Weg 
und Platanen. (kein „Kies- und Schottergarten“ im geschützten 
Landschaftsbestandteil)

+ Den Vorgaben von Dr. Heidger bezüglich der Bodenbereiche und 
Wurzelüberdeckungen ist zu folgen, soweit notwendig und im Rahmen der bisherigen 
Kompensation vertretbar. 
+ Eine Verschlechterung der Standortbedingungen der Platanen ist durch geeignete 
Maßnahmen auszuschließen. 
+ Über die Bodenoberfläche zwischen Südweg und Gebäude wird in der 
Ausführungsplanung entschieden. 
+ Die Eibe ist zu erhalten. 
 
Beschluss: Mehrheitlich bei einer Enthaltung ohne Gegenstimme zugestimmt. 
 
Begründung: 
 
Die vorgelegte Planung gemäß Beschlussvorlage Nr. 2057/2019 genügt nicht dem 
Gebot der Eingriffsminimierung in einen geschützten Landschaftsbestandteil. Sie 
berücksichtigt auch nicht das Verschlechterungsverbot für die Standortbedingungen 
der Platanen als Naturdenkmal, aktueller Schutzstatus LB. 
Sie folgt ausschließlich gestalterischen Aspekten. 
Die Beiratsalternative hingegen kommt den Naturschutzbelangen in bestmöglicher 
Weise entgegen, wird den relevanten Ge- und Verboten gerecht und stellt nebenbei 
eine Verbesserung bei den Zuwegungen für behinderte Besucherinnen und 
Besucher dar. Sie dient daher der Bestimmung des Gebäudes als Begegnungsstätte 
in einem geschützten Landschaftsbestandteil in der Vereinbarkeit von Natur- und 
Denkmalschutz.

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2655/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
31.08.2020
Erstellt
24.08.2020 09:32