V/1068/2004
Errichtungsbeschluss Modelleinrichtung Roxel, Kindertageseinrichtung und Kinder- und Jugendarbeit
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Anlage 2 - Raumprogramm
1265 Zeichen
Raumprogramm MODELLEINRICHTUNG ROXEL-NORD A - KINDERTAGESEINRICHTUNG Bezeichnung Anzahl qm qm-ges. Bemerkungen Regelgruppe 2 Gruppenraum 2 48 96 Nebenraum 2 20 40 Garderobe 2 8 16 Wasch-/WC 2 12 24 Abstellraum 2 6 12 188 altersgem. Gruppe 2 Gruppenraum 2 48 96 Nebenraum 2 20 40 Garderobe 2 8 16 Wasch-/WC 2 12 24 Abstellraum 2 6 12 Pflegeraum 2 18 36 Schlafraum 2 18 36 260 Tagesgruppe 1 Gruppenraum 1 48 48 Nebenraum 1 20 20 Garderobe 1 8 8 Wasch-/WC 1 12 12 Abstellraum 1 6 6 94 Allgemeinräume Personalraum 1 25 25 Küche 1 18 18 AR Küche 1 6 6 Büro Leitung 1 18 18 67 Kindertageseinrichtung gesamt 609 B - GEMEINSAME NUTZUNG Mehrzweckraum 1 55 55 aus KiTa Abstellraum MZR 1 12 12 aus KTta Veranstaltungsraum 1 80 80 aus KJA Kreativraum 1 30 30 aus KJA Putzraum 1 10 10 aus KiTa und KJA Personal-WC 3 4 12 1 WC mit Dusche Behinderten-WC 1 4 4 Hausanschlussraum 1 16 16 Gemeinsame Nutzung gesamt 219 C - OFFENE KINDER UND JUGENDARBEIT Jugendtreff 1 50 50 Gruppenküche 1 18 18 AR Küche 1 6 6 Gruppenraum 1 25 25 Beratungsraum 1 20 20 Seminar/Medienraum 1 30 30 Abstellraum 1 20 20 Büro Leitung 1 20 20 Besucher - D/H-WC 2 12 24 Mitnutzung vom gemein- samen Bereich Kinder- und Jugendarbeit gesamt 213 Gesamtsumme 1045 Mindestraumhöhe = 2,70 m / Mehrzweckraum = 4,50
Ergänzungsvorlage Beschluss
27252 Zeichen
... DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Modelleinrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien in Roxel-Nord - Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach Beratungsfolge 25.01.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 26.01.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 01.02.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 01.02.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 09.02.2005 Hauptausschuss Vorberatung 09.02.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster errichtet im Baugebiet Roxel-Nord eine „Modelleinrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien - Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kinder- und Ju- gendarbeit unter einem Dach“ (Lageplan s. Anlage 1). 2. Das Raumprogramm umfasst Räume für eine Kindertageseinrichtung mit - zwei Regelkindergartengruppen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht mit jeweils 25 Plätzen - eine Tagesstättengruppe für Kinder im Alter von drei bis zur Schulpflicht mit 20 Plätzen und - zwei kleine altersgemischte Gruppen für Kinder im Alter von vier Monaten bis zur Schulpflicht mit jeweils 15 Plätzen sowie Räume für die offene Kinder, Jugend- und Familienarbeit Für die Gesamtfunktionen ist das in der Anlage 2 aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen. Vorlagen-Nr.: V/1068/2004. Erg. Auskunft erteilt: Herr Philipp Ruf: 492 51 11 E-Mail: PhilippF@stadt-muenster.de Datum: 29.12.2004 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - ... 3. Die Modelleinrichtung soll durch einen privaten Investor realisiert und von der Stadt für ei- nen Zeitraum von mindestens 20 Jahren zzgl. 2 x 5 Jahre als Option angemietet werden („Mietmodell“). 3.1. Im Vergabeverfahren sollen folgende Leistungen ausgeschrieben werden: Planung, Bau, Instandhaltung, Erwerb eines grundstückgleichen Rechts (z. B. Erbbaurecht) und Finanzie- rung durch einen Investor verbunden mit einem Mietangebot (s. Ziff. 3) an die Stadt Müns- ter. Der Betrieb der Einrichtung erfolgt durch einen anerkannten Träger, der in einem weite- ren Verfahren durch die Stadt bestimmt wird. 3.2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Interessenbekundung (1. Stufe des Vergabeverfahrens) unmittelbar, ggf. europaweit bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass bei der Vergabeentscheidung neben der Wirtschaftlichkeit auch die städtebauliche und archi- tektonische Qualität als Kriterium von Bedeutung sein wird. 3.3. Die eingereichten Gebote werden ggfls. durch einen externen Sachverständigen hinsicht- lich ihrer Wirtschaftlichkeit – insbesondere im Vergleich zur kalkulatorischen Kostenmiete bei Selbsterstellung durch die Stadt Münster – überprüft 3.4. Die Verwaltung wird beauftragt – in Anlehnung an die bislang für städtische Immobilien durchgeführten, informellen Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren nebst Verhand- lungsverfahren – ein entsprechendes Auswahlverfahren für den Neubau der Modelleinrich- tung in Roxel - Nord durchzuführen. Das Verfahren wird nichtöffentlich durchgeführt. Die Verwaltung wird dazu ein Exposé erarbeiten und den zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen. Auf der Grundlage des Exposés wird die Neuerrichtung der Modelleinrichtung anschließend ausgeschrieben. Eine Auswahljury aus Vertretern der Frak- tionen und der Fachausschüsse sowie aus Vertretern der Fachverwaltung und ggfls. exter- nen Sachverständigen wird die Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens bewerten. Kosten/Folgekosten Die Kosten und Folgekosten werden nach Abschluss der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Rah- men der dann erforderlichen Beschlussvorlage dargestellt. Finanzierung/Mittelbereitstellung Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Haushaltsplanentwurf 2005ff in der von der Verwaltung eingebrachten Fassung für den Bau der Modelleinrichtung durch die Stadt Münster auf einem städ- tischen Grundstück folgende Mittel eingeplant worden sind: - Ausgaben - Haushaltsstelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € 4601.940.3910.5 Bauk. Kinder- und Jugendeinr. Roxel 2005 810.000 4640.940.3900.X Bauk. Kita Roxel 2005 Reste aus 2003 2004 1.296.240 50.000 110.000 - 3 - ... 4640.935.3900.2 Besch. Kita Roxel 2005 185.440 Gesamtsumme: 2.451.680 Im Rahmen eines „Mietmodells“ zur Errichtung der Einrichtung fallen keine investiven Kosten an. Für den Betrieb der Einrichtung sind entsprechende Mittel sowie Mietkosten erforderlich. Im Zuge der Errichtung der Einrichtung sind auf der Grundlage des ausgewählten Investor- Mietmodells die Mittel sowohl im Vermögenshaushalt als auch im Verwaltungshaushalt entspre- chend anzupassen. Begründung: - 4 - ... 1. Bedarf - Der Bedarf für eine neue stadtteilbezogene Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien – Kindertageseinrichtung und Kinder- und Jugendarbeit, Angebote für Familien unter einem Dach - begründet sich in erster Linie aus der geplanten städtebaulichen Entwicklung in Roxel und der da- mit verbundenen demografischen Entwicklung. Dieser Bedarf verstärkt sich insbesondere durch den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, sobald ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Hinzu kommt der gerade von der Bundesregie- rung beschlossene Ausbau des Angebotes für Kinder unter drei Jahren. Darüber hinaus verfügt der Stadtteil bisher über keine bedarfsgerechten Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit für die dort lebenden rd. 1.700 jungen Menschen unter 20 Jahren. Die Dokumentation des Stadtteilrahmenplans Roxel 2002 zeigt auf, dass sich die Bürger in Roxel an vorderster Stelle aller Nennungen bessere Jugend- und Bildungsangebote wün- schen. 1.1 Bedarfsentwicklung und zeitliche Realisierungsanforderungen Nach dem Baulandprogramm 2010 werden im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung im Nor- den von Roxel bis zum Jahr 2010 die planungsrechtlichen und erschließungstechnischen Voraus- setzungen für die Realisierung von insgesamt 850 neuen Wohneinheiten (WE) geschaffen – hier- bei ist die Baureife für rd. 355 WE bis Mitte 2005 gesichert. Das Baulandprogramm sieht vor, dass rd. zwei Drittel der neuen Wohnungen als Einfamilienhäuser und rd. ein Drittel als Mehrfamilien- häuser realisiert werden. Im Zuge dieser im nördlichen Bereich von Roxel vorgesehenen Baulandentwicklung wird der Stadtteil bis 2013 einen Bevölkerungszuwachs von rd. 1.600 (22 %) Einwohnern erfahren. Im Zuge des zu erwartenden Bevölkerungswachstums wird die Anzahl der Kinder und Jugendli- chen im Alter von 0 bis 20 laut Bevölkerungsentwicklungsprognose von derzeit 1.666 auf 2.302 steigen. Bis zum Jahr 2013 werden in Roxel rd. 640 Kinder und Jugendliche mehr leben als heute. Mit 38 % Zuwachs des Anteils der jungen Menschen bis 20 Jahren ist allein dieser Zuwachs annä- hernd doppelt so hoch, wie der Gesamtzuwachs in Roxel. Schon heute ist der Anteil der Kinder und Jugendlichen in Roxel mit 21,3 % höher als der gesamt- städtische Anteil von derzeit 20 %. Im Zuge der städtebaulichen Entwicklung wird der Anteil mit rd. 25 % im Verhältnis zum dann stadtweiten Anteil von 20 % weiter überdurchschnittlich hoch an- wachsen. - 5 - ... Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zunahme der Zahl der jungen Menschen in Roxel differenziert nach Altersgruppen: Altersgruppen Kinder und Jugendliche in ... 2004 2006 2007 2013 0 bis 2 jährige 242 246 244 243 3 bis 5 jährige 219 288 303 290 6 bis 9 jährige 303 394 410 441 10 bis 13 jährige 293 375 412 490 14 bis 17 jährige 314 353 373 481 18 bis 20 jährige 295 306 315 357 gesamt 1.666 2.302 Die aufgezeigte Entwicklung macht deutlich, dass der Bedarf für eine Einrichtung für Kinder, Ju- gendliche und deren Familien sehr hoch ist und sich zukünftig auf einem entsprechenden Niveau fortsetzen wird. Im Ergebnis bedeutet die Entwicklung auch, dass die neue Einrichtung so schnell wie mög- lich in Betrieb gehen muss. Angesichts der o.g. Entwicklung ist bereits bis zum Jahr 2006 eine deutliche Zunahme der Anzahl junger Menschen zu erwarten. Insbesondere gibt es einen deutlichen Anstieg bei den Kindergartenkindern (Rechtsanspruch) und bei den Schulkindern (im Zusammenhang mit den Angeboten für Kinder- und Jugendarbeit. Die nachfolgende Darstellung der bisherigen Infrastruktur zeigt auf, dass die vorhandenen Ange- bote nicht ausreichen, um diese Entwicklung und die bereits bestehenden Anpassungsdefizite der offenen Kinder- und Jugendarbeit auszugleichen bzw. die neuen zusätzlichen Bedarfe (z.B. in der Betreuung der unter dreijährigen Kinder) abzudecken. 1.2 Bestehende Infrastruktur und Angebote in Roxel Im Bereich der Kindertagesbetreuung verfügt Roxel derzeit über ein au sreichendes Angebot: Für 219 Kinder stehen im laufenden Kindergartenjahr 215 Plätze zur Verfügung. Dieses entspricht einer Versorgungsquote von 98,2 %. 53 Plätze werden als Ganztagsplätze betrieben; dieses ent- spricht einer Ganztagsquote von 24,7 %. Die Plätze für die Kinder im Kindergartenalter werden von zwei katholische Kindergärten (St. Pan- taleon und St. Ursula) sowie dem Kindergarten der Arbeiterwohlfahrt – Unterbezirk Münster- Steinfurt - Aloysia Delsen angeboten. Roxel verfügt bisher über keine Angebote für Kinder außerhalb des Kindergartenalters entspre- chend dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder. Offene Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit stehen in Roxel erst wieder seit dem 01.10.2004 in kleinem Umfang zur Verfügung. Roxel verfügt über ein aktives Vereins- und Gemeindeleben, das sich in dem seit Juni 2003 beste- henden Stadtteilarbeitskreis - „AK Kinder- und Jugendhilfe Roxel“ widerspiegelt. Die soziale Infrastruktur hinsichtlich der Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien in Roxel ist durch folgende Merkmale geprägt: • Fehlende personelle und räumliche Kapazitäten für unterschiedliche Stadtteilangebote wie der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Beratungsangebote, Angebote der Familienförderung - 6 - ... • Jugendliche, die sich durch bestehende Angebote der kirchlichen Träger und ansässigen Ver- eine vor Ort nicht einbinden lassen • Zukünftiger Integrationsbedarf im Zusammenhang mit der geplanten Flüchtlingseinrichtung Im Zusammenhang mit der mangelnden sozialen Infrastruktur hat sich auf Initiative des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster im Juli 2003 ein pädagogischer Arbeitskreis (AK) in Roxel gegründet, in dem die Kirchen, Vereine, Schulen, Spielgruppen, Reit- und Sportver- eine, Musikschule, Kindertageseinrichtungen seitdem regelmäßig vertreten sind. Der AK hat die Bedarfe vor allem im Hinblick auf die fehlenden Angebote für Kinder und Jugendliche deutlich be- nannt und insbesondere räumliche und personelle Kontinuität für die Kinder- und Jugendarbeit gefordert. Darüber hinaus wurde deutlich, dass sich einige Anbieter in Roxel räumlich behelfen müssen und beispielsweise auch für Beratungsangebote keine adäquaten Räume zur Verfügung stehen. Positiv hervorzuheben ist jedoch, dass Roxel über ein aktives Vereins- und Gemeindeleben verfügt und sich die Institutionen untereinander kooperativ mit Raumangeboten aushelfen. Ein Angebot für Kinder und Jugendliche konnte seit der Beendigung der mobilen Kinder- und Ju- gendarbeit "Rokids e.V." aufgrund fehlender personeller Kapazitäten von den Institutionen in Roxel seit 2002 nicht vorgehalten werden. Seit dem 01.10.2004 konnte der Christliche Verein junger Menschen (CVJM) für ein Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit gewonnen werden. Der CVJM bietet seitdem mit zehn Stunden wöchentlich mit einem "Pausenbulli" aufsuchende Ar- beit für Kinder und Jugendliche in Roxel an, um einen Zugang zu ihnen zu finden und mit ihnen die Räumlichkeiten und Angebote in den Räumen der Bezirkverwaltung an der Schelmenstiege zu gestalten. Weitere Raumnutzungsmöglichkeiten sind vor Ort nicht vorhanden. Vor dem Hintergrund der Bedarfsplanung unter qualitativen Aspekten und Entwicklungen ist darauf hinzuweisen, dass in Roxel keine weiteren Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der niedrigschwelligen Informations- und Beratungsarbeit für junge Menschen vorhanden, sowie Cli- quen- und geschlechtsspezifische Angebote nicht inst itutionalisiert sind. Aufgrund der sehr be- grenzten Räumlichkeiten sind zudem zielgruppenspezifische Angebote z. B für Beratungsangebo- te, Ausweitung der Angebote der Teestube der kath. Kirchengemeinde St. Pantaleon, Spielgrup- pen für Kleinkinder sowie Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche nur reduziert oder unter mangelhaften Rahmenbedingungen durchführbar. 2 Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien in Roxel als Modell für bedarfs- und ressourcengerechte soziale Infrastruktur Neben den städtebaulichen und demografischen Entwicklungen spielen veränderte fachliche und finanzielle Anforderungen eine besondere Rolle bei der Schaffung von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur. 2.1 Fachliche und finanzielle Anforderungen bei der Schaffung neuer Einrichtungen Neue und veränderte fachliche und finanzielle Herausforderungen erfordern veränderte Angebots- und Nutzungskonzepte, die sich in der Architektur und im Betrieb der Einrichtung widerspiegeln müssen. Angebots- und Nutzungskonzepte müssen stärker als bisher – gerade unter stadtteilorientierten Zielsetzungen – den Lebenszusammenhängen und Bedürfnissen nach einer, den jeweiligen fami- lienbiografischen Bedürfnissen folgenden Einrichtung und Angebotserbringung entsprechen. Gerade in Neubaugebieten, mit einem hohen Anteil von Ein- und Zweifamilienhaussiedlungen kommt es darauf an, dass die soziale Infrastruktur, die je nach Alter der Kinder und Bedarf der Familien mit ihren Möglichkeiten flexibel mitwachsen kann. Erreicht werden kann dieses konzepti- - 7 - ... onelle Ziel, wenn die Planung und der Betrieb neuer Einrichtungen dabei folgenden Leitideen ent- sprechen können: • bedarfsgerechte und zeitnahe Angebotsbereitstellung und Infrastrukturplanung • Stadtteilorientierung und Adressatennähe • kürzere Wege • flexible Ressourcennutzung • verbesserter und direkter Zugang der NutzerInnen zu verschiedenen Angebots- und Hand- lungsfeldern • größere Bandbreite professioneller Handlungsspielräume • mehr Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Familien (deutliche Attraktivitätssteigerung) unter einer Adresse • Begleitung von Eltern und Kindern in ihren unterschiedlichen Lebensphasen Unter finanziellen Gesichtspunkten sind folgende Vorteile aufzuführen: • Synergie und bessere Kosteneffektivität • bessere Flächen- und Raumausnutzung • besserer wirtschaftlicher Betrieb der Gesamteinrichtung 3. Vorgesehene Maßnahme Die bereits bestehenden Defizite und vor allem die zukünftige Entwicklung zeigen den Bedarf für Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien in Roxel deutlich auf. Die entsprechenden Bedarfe sind bereits im Rahmen vorangegangener Kinder- und Jugendhilfe- entwicklungsplanung dargestellt und begründet worden – z.B. in den Kindertagesbetreuungs- und Jugendförderberichten des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien sowie in dem Stadtteilrah- menplan Roxel (Dokumentation des Stadtplanungsamtes, 2002). Ebenfalls hat sich der Stadtteil- arbeitskreis in Roxel mit Bedarfen und Angebots- und Nutzungswünschen für eine solche Einrich- tung befasst und diese aufgezeigt. Errichtet wird eine Einrichtung, die verschiedene Funktionen der Kinder- und Jugendhilfe umfasst und die Bedarfe nach sozialer Infrastruktur, die sich aus der städtebaulichen Entwicklung ergeben, unter einem Dach und mit einem Träger abdeckt. Für die geplante Maßnahme steht eine Gemein- bedarfsfläche von insgesamt 4.800 qm auf einem städtischen Grundstück zur Verfügung. Das Konzept der Modelleinrichtung beruht auf drei vernetzten Handlungsfeldern: Für den Bereich der Kindertagesbetreuung werden Räume für zwei Kindergartengruppen, eine Tagesstättengruppe für Kindergartenkinder (Ganztagsbetrieb) und zwei kleine altersgemischten Gruppen, in der insgesamt bis zu 14 Kinder unter drei Jahre ganztags betreut werden können. Die Kindertageseinrichtung umfasst insgesamt 100 Plätze, davon 86 Plätze für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren und 14 Plätze für Kinder unter drei Jahren. Sollte nach der Fertigstellung der Kindertageseinrichtung aufgrund der zahlreichen neuen Woh- nungen zunächst ein größerer Bedarf für drei- bis sechsjährige Kinder bestehen, kann vorüberge- hend mit einer anderen Gruppenstruktur gearbeitet werden (Regelkindergarten- oder Tagesstät- tengruppe anstelle einer kleinen altersgemischten Gruppe). Der Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit umfasst ein pädagogisches Raumangebot mit einem offenen Kinder- und Jugendtreff mit entsprechenden Bewirtschaftungsmöglichkeiten sowie drei Gruppenräumen, von denen einer im Schwerpunkt als Seminar- und Medienraum und ein anderer als Küche für Gruppenangebote genutzt werden soll sowie ein Beratungsraum. Die Gesamteinrichtung enthält im Kern Räume, die von beiden Hauptnutzergruppen und darüber hinaus Räume, die gemeinsam genutzt werden können. Hierzu zählen der Kreativraum (Werken, - 8 - ... Basteln, Malen, Gestalten etc.) und ein größerer Veranstaltungsraum in Kombination mit einer Teeküche. Der Mehrzweckraum, der zum Raumprogramm der Kindertageseinrichtung zählt, soll räumlich so geplant werden, dass dieser bei Bedarf mit dem Veranstaltungsraum zusammengeschaltet werden kann, damit entsprechend größere Veranstaltungen durchgeführt werden können. Bei der Architektur und beim späteren Betrieb kommt es darauf an, die Bereiche und Nutzungen so zu konzipieren, das zum einen die Bereiche im notwendigen Maße störungsfrei und reibungslos – insbesondere auch in Zeiten gleichzeitiger Angebotszeiten betrieben werden können – z.B. Lärmschutz, drei eigene Zugangsbereiche (Unabhängige Nutzung), entsprechende Gestaltung des Außengeländes etc.. Hinsichtlich der flexiblen Nutzungsmöglichkeiten sind dabei jedoch der Kindertageseinrichtung mit seinen jeweiligen Gruppenräumen für Kinder unterschiedlichen Alters engere Grenzen gesetzt, als dieses bei Räumen möglich ist, die dem Raumprogramm der Kinder- und Jugendeinrichtung zuzu- rechnen sind. Architektonisch und in der Anordnung der Räume zueinander müssen die o.g. Leitmaxime erkenn- bar werden. 3. Errichtungsverfahren Die Modelleinrichtung soll durch einen privaten Investor realisiert und von der Stadt für einen zu- nächst begrenzten Zeitraum angemietet werden („Mietmodell“). So ist gewährleistet, dass das Ge- bäude für die Dauer des Bedarfes von der Stadt für die Zwecke der Jugendhilfe – zunächst als Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden kann. Dieses Verfahren bietet darüber hinaus die Chance, nach Ablauf der Mietfrist ggf. diese zu verlän- gern oder das Mietverhältnis zu beenden. Der Investor kann dann das Gebäude ggf. baulich ver- ändern und anderen, dem Bau- und Planungsrecht entsprechenden Nutzungen zuführen und wei- tervermieten. Eine Verpflichtung der Stadt zum Weiterbetrieb und zur Unterhaltung des Gebäudes besteht nicht. 3.1 Vergabeverfahren und Betrieb der Einrichtung Vor diesem Hintergrund sollen die Planung, der Bau, die Instandhaltung, der Erwerb eines grund- stücksgleichen Rechts (z. B. Erbbaurecht) und die Finanzierung verbunden mit einem konkreten Mietangebot an die Stadt Münster in einem konkurrierenden Verfahren unter möglichen Investoren ausgeschrieben werden. Die Verpflichtung zur Ausschreibung ergibt sich daraus, dass die nach den Verdingungsordnungen (in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) ausschreibungspflichtigen Leistungsbestandteile gegenüber dem ausschreibungsfreien Grund- stücksgeschäft überwiegen. Die Stadt will maßgeblichen Einfluss auf das Bauvorhaben ausüben. Insofern kann das Vertragswerk nicht als „vergabefreier“ Mietvertrag im Sinne von § 100 Abs.2h des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gewertet werden. Das Vertragswerk enthält vielmehr einen ausschreibungspflichtigen öffentlichen Bauauftrag. Diese Verpflichtung entsteht auch dann, wenn man von dem ebenfalls ausschreibungsfreien Mietgeschäft als Endpunkt der Vereinbarungen ausgeht: Der Mietvertrag setzt wesentliche ausschreibungspflichtige Leistungen (Planung, Bau ...) untrennbar voraus. Den Investoren soll im Rahmen des bestehenden Bau- und Planungsrechts die Möglichkeit gegeben werden, die Planung und den Bau jetzt bereits so zu ent- wickeln, dass bei Teilbeendigung oder vollständiger Beendigung des Mietverhältnisses durch die Stadt eine andere Teilnutzung, die mit der städtischen Nutzung nicht im Widerspruch steht, oder eine vollständig andere Nutzung und Weitervermietung möglich ist. Das Risiko der Nutzung nach Beendigung des Mietverhältnisses trägt der Investor, da beabsichtigt ist, das Grundstück zu ver- äußern bzw. ihm hierfür eigentumsähnliche Rechte einzuräumen. Der Betrieb der Einrichtung erfolgt durch einen anerkannten Träger. - 9 - ... 3.2 Interessensbekundungen sowie städtebauliche und architektonische Qualität Die Verwaltung wird zur Beschleunigung des Verfahrens bereits unmittelbar nach dem Ratsbe- schluss die 1. Stufe des Vergabeverfahrens in Form einer Veröffentlichung der Vergabeabsicht der Stadt Münster starten, um frühzeitig die Interessenbekundung von möglichen Investoren zu erhal- ten und einen Teilnehmerkreis für das sich dann anschließende Vergabeverfahren festzulegen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass bei der Auswahl der Teilnehmer und bei dem sich anschlie- ßenden Vergabeverfahren neben der Wirtschaftlichkeit auch die notwendige städtebauliche und architektonische Qualität der Liegenschaft und des Gebäudes als Kriterium von Bedeutung sein wird. Mit der Auswahl und der Beteiligung von mehreren geeigneten Investoren, die in einem kon- kurrierenden Verfahren Planungen unter Berücksichtigung der Nutzervorstellungen entwickeln und hierfür Mietangebote unterbreiten ist sichergestellt, dass für die Aufgabe unterschiedliche und ggf. innovative Planungen entwickelt und bewertet werden können. 3.3 Wirtschaftlichkeitsprüfung Gemäß §§ 6 HGrG sowie 75 GO ist die Stadt Münster verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit der Ver- gabeverfahren zu prüfen. Bei „konventionellen“ Bauvergaben geschieht dies durch die Kostenbe- rechnung nach DIN 276. Bei Investorenmodellen bedarf es dazu einer (formell nicht festgelegten) Wirtschaftlichkeitsberechnung. Vor dem Hintergrund des engen Zeitplanes ist vorgesehen, diese Prüfung parallel zur Veröffentlichung der Vergabeabsicht der Stadt Münster durchzuführen. Die Verwaltung wird die Wirtschaftlichkeit ggfls. von einem externen Sachverständigen prüfen lassen. Die Parallelität von Veröffentlichung und Wirtschaftlichkeitsberechung führt zu einem Zeitgewinn, der sich positiv auf den Fertigstellungstermin auswirkt, beinhaltet jedoch das Risiko, dass das Ver- gabeverfahren bei negativem Ausgang der Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht weitergeführt werden kann. 3.4 Ausschreibung und Auswahlverfahren Die Verwaltung wird – in Anlehnung an die bislang für städtische Immobilien durchgeführten, in- formellen Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren – ein Exposé erstellen. Gegenstand des Exposé werden die städtebaulichen, architektonischen, bautechnischen, pädagogischen, finanziel- len und liegenschaftlichen Rahmenbedingungen des Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens sowie dessen formellen Bedingungen (z.B. Fristen, Bürgschaften, Nachverhandlungen usw.) sein. Um eine vollumfängliche politische Mitwirkung sic herzustellen, wird dieses Exposé den zuständi- gen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Ergebnisse des Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens werden verwaltungsseitig aufgear- beitet und einer Auswahljury bestehend aus Vertretern der Fraktionen und der Fachausschüsse sowie aus Vertretern der Fachverwaltung und ggfls. externen Sachverständigen vorgestellt. Diese Auswahljury wird dem Rat der Stadt Münster eine Empfehlung über die Vergabe der Neuerrichtung der Modelleinrichtung geben. Dabei werden von der Auswahljury auch die Ergebnisse der Wirt- schaftlichkeitsprüfung (Ziff. 3.3) Berücksichtigung finden. Das Verfahren ist eine für die Stadt Münster unverbindliche Aufforderung an interessierte Bewer- ber zur Vorlage eine Planungs- und Mietangebotes im Zusammenhang mit der Neuerrichtung der Modelleinrichtung in Roxel - Nord. Die abschließenden Vergabeentscheidung treffen die zuständi- gen Gremien der Stadt Münster, die Stadt Münster bleibt insofern in ihren Entscheidungen frei. 3.5 Zeitliche Dimension - 10 - ... Die Verwaltung geht z.Zt. davon aus, dass sich die zeitliche Dimension des Verfahrens folgender- maßen darstellt: I. Quartal 2005 Wirtschaftlichkeitsprüfung, Erarbeitung Ausschreibungsunterlagen II. Quartal 2005 Durchführung des Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens III. Quartal 2005 Auswertung der Angebote, Auswahlentscheidung IV. Quartal 2005 Vertragsverhandlungen I. Quartal 2006 Baubeginn II. Quartal 2006 Baudurchführung III. Quartal 2006 Fertigstellung, Bezug Sollte sich herausstellen, dass die Einrichtung nicht bedarfs- und termingerecht fertiggestellt wer- den kann, müssen entsprechende Container als Überbrückung aufgestellt werden. I.V. I.V. gez. gez. Dr. Klein Bickeböller Stadträtin Kämmerin Anlagen Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm - 11 - ... Anlage 1: Lageplan Wird eingefügt - 12 - ... Anlage 2: Raumprogramm MODELLEINRICHTUNG ROXEL A - KINDERTAGESEINRICHTUNG Bezeichnung Anzahl qm qm-ges. Bemerkungen Regelgruppe 2 Gruppenraum 2 48 96 Nebenraum 2 20 40 Garderobe 2 8 16 Wasch-/WC 2 12 24 Abstellraum 2 6 12 188 altersgem. Gruppe 2 Gruppenraum 2 48 96 Nebenraum 2 20 40 Garderobe 2 8 16 Wasch-/WC 2 12 24 Abstellraum 2 6 12 Pflegeraum 2 18 36 Schlafraum 2 18 36 260 Tagesgruppe 1 Gruppenraum 1 48 48 Nebenraum 1 20 20 Garderobe 1 8 8 Wasch-/WC 1 12 12 Abstellraum 1 6 6 94 Allgemeinräume Personalraum 1 25 25 Küche 1 18 18 AR Küche 1 6 6 Büro Leitung 1 18 18 67 Kindertageseinrichtung gesamt 609 B - GEMEINSAME NUTZUNG Mehrzweckraum 1 55 55 aus KiTa Abstellraum MZR 1 12 12 aus KTta Veranstaltungsraum 1 80 80 aus KJA Kreativraum 1 30 30 aus KJA Putzraum 1 10 10 aus KiTa und KJA Personal-WC 3 4 12 1 WC mit Dusche Behinderten-WC 1 4 4 Hausanschlussraum 1 16 16 Gemeinsame Nutzung gesamt 219 C - OFFENE KINDER UND JUGENDARBEIT Jugendtreff 1 50 50 Gruppenküche 1 18 18 AR Küche 1 6 6 Gruppenraum 1 25 25 Beratungsraum 1 20 20 Seminar/Medienraum 1 30 30 Abstellraum 1 20 20 Büro Leitung 1 20 20 Besucher - D/H-WC 2 12 24 Mitnutzung vom gemein- samen Bereich Kinder- und Jugendarbeit gesamt 213 Gesamtsumme 1045 Mindestraumhöhe = 2,70 m / Mehrzweckraum = 4,50 - 13 -
Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Modelleinrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien in Roxel-Nord - Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach Beratungsfolge 25.01.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 26.01.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 01.02.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 01.02.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 09.02.2005 Hauptausschuss Vorberatung 09.02.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster errichtet im Baugebiet Roxel-Nord eine „Modelleinrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien - Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kinder- und Ju- gendarbeit unter einem Dach“ (Lageplan s. Anlage 1). 2. Das Raumprogramm umfasst Räume für eine Kindertageseinrichtung mit - zwei Regelkindergartengruppen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht mit jeweils 25 Plätzen - eine Tagesstättengruppe für Kinder im Alter von drei bis zur Schulpflicht mit 20 Plätzen und - zwei kleine altersgemischte Gruppen für Kinder im Alter von vier Monaten bis zur Schulpflicht mit jeweils 15 Plätzen sowie Räume für die offene Kinder, Jugend- und Familienarbeit Für die Gesamtfunktionen ist das in der Anlage 2 aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen. Vorlagen-Nr.: V/1068/2004 Auskunft erteilt: Herr Philipp, Frau Herdes Herr Becher Ruf: 492 51 11, 58 08, 23 20, E-Mail: PhilippF@stadt-muenster.de Datum: 18.01.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - 3. Die Modelleinrichtung soll durch einen privaten Investor realisiert und von der Stadt für ei- nen Zeitraum von mindestens 20 Jahren zzgl. 2 x 5 Jahre als Option angemietet werden („Mietmodell“). 3.1. Im Vergabeverfahren sollen folgende Leistungen ausgeschrieben werden: Planung, Bau, Instandhaltung, Erwerb eines grundstückgleichen Rechts (z. B. Erbbaurecht) und Finanzie- rung durch einen Investor verbunden mit einem Mietangebot (s. Ziff. 3) an die Stadt Müns- ter. Der Betrieb der Einrichtung erfolgt durch einen anerkannten Träger, der in einem weite- ren Verfahren durch die Stadt bestimmt wird. 3.2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Interessenbekundung (1. Stufe des Vergabeverfahrens) unmittelbar, ggf. europaweit bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass bei der Vergabeentscheidung neben der Wirtschaftlichkeit auch die städtebauliche und archi- tektonische Qualität als Kriterium von Bedeutung sein wird. 3.3. Die eingereichten Gebote werden ggfls. durch einen externen Sachverständigen hinsicht- lich ihrer Wirtschaftlichkeit – insbesondere im Vergleich zur kalkulatorischen Kostenmiete bei Selbsterstellung durch die Stadt Münster – überprüft 3.4. Die Verwaltung wird beauftragt – in Anlehnung an die bislang für städtische Immobilien durchgeführten, informellen Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren nebst Verhand- lungsverfahren – ein entsprechendes Auswahlverfahren für den Neubau der Modelleinrich- tung in Roxel - Nord durchzuführen. Das Verfahren wird nichtöffentlich durchgeführt. Die Verwaltung wird dazu ein Exposé erarbeiten und den zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen. Auf der Grundlage des Exposés wird die Neuerrichtung der Modelleinrichtung anschließend ausgeschrieben. Eine Auswahljury aus Vertretern der Frak- tionen und der Fachausschüsse sowie aus Vertretern der Fachverwaltung und ggfls. exter- nen Sachverständigen wird die Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens bewerten. Kosten/Folgekosten Die Kosten und Folgekosten werden nach Abschluss der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Rah- men der dann erforderlichen Beschlussvorlage dargestellt. Finanzierung/Mittelbereitstellung Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Haushaltsplanentwurf 2005ff in der von der Verwaltung eingebrachten Fassung für den Bau der Modelleinrichtung durch die Stadt Münster auf einem städ- tischen Grundstück folgende Mittel eingeplant worden sind: - Ausgaben - Haushaltsstelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € 4601.940.3910.5 Bauk. Kinder- und Jugendeinr. Roxel 2005 810.000 4640.940.3900.X Bauk. Kita Roxel 2005 Reste aus 2003 2004 1.296.240 50.000 110.000 4640.935.3900.2 Besch. Kita Roxel 2005 185.440 Gesamtsumme: 2.451.680 - 3 - Im Rahmen eines „Mietmodells“ zur Errichtung der Einrichtung fallen keine investiven Kosten an. Für den Betrieb der Einrichtung sind entsprechende Mittel sowie Mietkosten erforderlich. Im Zuge der Errichtung der Einrichtung sind auf der Grundlage des ausgewählten Investor- Mietmodells die Mittel sowohl im Vermögenshaushalt als auch im Verwaltungshaushalt entspre- chend anzupassen. Begründung: 1. Bedarf - Der Bedarf für eine neue stadtteilbezogene Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien – Kindertageseinrichtung und Kinder- und Jugendarbeit, Angebote für Familien unter einem Dach - begründet sich in erster Linie aus der geplanten städtebaulichen Entwicklung in Roxel und der da- mit verbundenen demografischen Entwicklung. Dieser Bedarf verstärkt sich insbesondere durch den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, sobald ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Hinzu kommt der gerade von der Bundesregie- rung beschlossene Ausbau des Angebotes für Kinder unter drei Jahren. Darüber hinaus verfügt der Stadtteil bisher über keine bedarfsgerechten Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit für die dort lebenden rd. 1.700 jungen Menschen unter 20 Jahren. Die Dokumentation des Stadtteilrahmenplans Roxel 2002 zeigt auf, dass sich die Bürger in Roxel an vorderster Stelle aller Nennungen bessere Jugend- und Bildungsangebote wün- schen. 1.1 Bedarfsentwicklung und zeitliche Realisierungsanforderungen Nach dem Baulandprogramm 2010 werden im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung im Nor- den von Roxel bis zum Jahr 2010 die planungsrechtlichen und erschließungstechnischen Voraus- setzungen für die Realisierung von insgesamt 850 neuen Wohneinheiten (WE) geschaffen – hier- bei ist die Baureife für rd. 355 WE bis Mitte 2005 gesichert. Das Baulandprogramm sieht vor, dass rd. zwei Drittel der neuen Wohnungen als Einfamilienhäuser und rd. ein Drittel als Mehrfamilien- häuser realisiert werden. Im Zuge dieser im nördlichen Bereich von Roxel vorgesehenen Baulandentwicklung wird der Stadtteil bis 2013 einen Bevölkerungszuwachs von rd. 1.600 (22 %) Einwohnern erfahren. Im Zuge des zu erwartenden Bevölkerungswachstums wird die Anzahl der Kinder und Jugendli- chen im Alter von 0 bis 20 laut Bevölkerungsentwicklungsprognose von derzeit 1.666 auf 2.302 steigen. Bis zum Jahr 2013 werden in Roxel rd. 640 Kinder und Jugendliche mehr leben als heute. Mit 38 % Zuwachs des Anteils der jungen Menschen bis 20 Jahren ist allein dieser Zuwachs annä- hernd doppelt so hoch, wie der Gesamtzuwachs in Roxel. Schon heute ist der Anteil der Kinder und Jugendlichen in Roxel mit 21,3 % höher als der gesamt- städtische Anteil von derzeit 20 %. Im Zuge der städtebaulichen Entwicklung wird der Anteil mit rd. 25 % im Verhältnis zum dann stadtweiten Anteil von 20 % weiter überdurchschnittlich hoch an- wachsen. - 4 - Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zunahme der Zahl der jungen Menschen in Roxel differenziert nach Altersgruppen: Altersgruppen Kinder und Jugendliche in ... 2004 2006 2007 2013 0 bis 2 jährige 242 246 244 243 3 bis 5 jährige 219 288 303 290 6 bis 9 jährige 303 394 410 441 10 bis 13 jährige 293 375 412 490 14 bis 17 jährige 314 353 373 481 18 bis 20 jährige 295 306 315 357 gesamt 1.666 2.302 Die aufgezeigte Entwicklung macht deutlich, dass der Bedarf für eine Einrichtung für Kinder, Ju- gendliche und deren Familien sehr hoch ist und sich zukünftig auf einem entsprechenden Niveau fortsetzen wird. Im Ergebnis bedeutet die Entwicklung auch, dass die neue Einrichtung so schnell wie mög- lich in Betrieb gehen muss. Angesichts der o.g. Entwicklung ist bereits bis zum Jahr 2006 eine deutliche Zunahme der Anzahl junger Menschen zu erwarten. Insbesondere gibt es einen deutlichen Anstieg bei den Kindergartenkindern (Rechtsanspruch) und bei den Schulkindern (im Zusammenhang mit den Angeboten für Kinder- und Jugendarbeit. Die nachfolgende Darstellung der bisherigen Infrastruktur zeigt auf, dass die vorhandenen Ange- bote nicht ausreichen, um diese Entwicklung und die bereits bestehenden Anpassungsdefizite der offenen Kinder- und Jugendarbeit auszugleichen bzw. die neuen zusätzlichen Bedarfe (z.B. in der Betreuung der unter dreijährigen Kinder) abzudecken. 1.2 Bestehende Infrastruktur und Angebote in Roxel Im Bereich der Kindertagesbetreuung verfügt Roxel derzeit über ein au sreichendes Angebot: Für 219 Kinder stehen im laufenden Kindergartenjahr 215 Plätze zur Verfügung. Dieses entspricht einer Versorgungsquote von 98,2 %. 53 Plätze werden als Ganztagsplätze betrieben; dieses ent- spricht einer Ganztagsquote von 24,7 %. Die Plätze für die Kinder im Kindergartenalter werden von zwei katholische Kindergärten (St. Pan- taleon und St. Ursula) sowie dem Kindergarten der Arbeiterwohlfahrt – Unterbezirk Münster- Steinfurt - Aloysia Delsen angeboten. Roxel verfügt bisher über keine Angebote für Kinder außerhalb des Kindergartenalters entspre- chend dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder. Offene Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit stehen in Roxel erst wieder seit dem 01.10.2004 in kleinem Umfang zur Verfügung. Roxel verfügt über ein aktives Vereins- und Gemeindeleben, das sich in dem seit Juni 2003 beste- henden Stadtteilarbeitskreis - „AK Kinder- und Jugendhilfe Roxel“ widerspiegelt. Die soziale Infrastruktur hinsichtlich der Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien in Roxel ist durch folgende Merkmale geprägt: • Fehlende personelle und räumliche Kapazitäten für unterschiedliche Stadtteilangebote wie der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Beratungsangebote, Angebote der Familienförderung - 5 - • Jugendliche, die sich durch bestehende Angebote der kirchlichen Träger und ansässigen Ver- eine vor Ort nicht einbinden lassen • Zukünftiger Integrationsbedarf im Zusammenhang mit der geplanten Flüchtlingseinrichtung Im Zusammenhang mit der mangelnden sozialen Infrastruktur hat sich auf Initiative des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster im Juli 2003 ein pädagogischer Arbeitskreis (AK) in Roxel gegründet, in dem die Kirchen, Vereine, Schulen, Spielgruppen, Reit- und Sportver- eine, Musikschule, Kindertageseinrichtungen seitdem regelmäßig vertreten sind. Der AK hat die Bedarfe vor allem im Hinblick auf die fehlenden Angebote für Kinder und Jugendliche deutlich be- nannt und insbesondere räumliche und personelle Kontinuität für die Kinder- und Jugendarbeit gefordert. Darüber hinaus wurde deutlich, dass sich einige Anbieter in Roxel räumlich behelfen müssen und beispielsweise auch für Beratungsangebote keine adäquaten Räume zur Verfügung stehen. Positiv hervorzuheben ist jedoch, dass Roxel über ein aktives Vereins- und Gemeindeleben verfügt und sich die Institutionen untereinander kooperativ mit Raumangeboten aushelfen. Ein Angebot für Kinder und Jugendliche konnte seit der Beendigung der mobilen Kinder- und Ju- gendarbeit "Rokids e.V." aufgrund fehlender personeller Kapazitäten von den Institutionen in Roxel seit 2002 nicht vorgehalten werden. Seit dem 01.10.2004 konnte der Christliche Verein junger Menschen (CVJM) für ein Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit gewonnen werden. Der CVJM bietet seitdem mit zehn Stunden wöchentlich mit einem "Pausenbulli" aufsuchende Ar- beit für Kinder und Jugendliche in Roxel an, um einen Zugang zu ihnen zu finden und mit ihnen die Räumlichkeiten und Angebote in den Räumen der Bezirkverwaltung an der Schelmenstiege zu gestalten. Weitere Raumnutzungsmöglichkeiten sind vor Ort nicht vorhanden. Vor dem Hintergrund der Bedarfsplanung unter qualitativen Aspekten und Entwicklungen ist darauf hinzuweisen, dass in Roxel keine weiteren Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der niedrigschwelligen Informations- und Beratungsarbeit für junge Menschen vorhanden, sowie Cli- quen- und geschlechtsspezifische Angebote nicht institutionalisiert sind. Aufgrund der sehr be- grenzten Räumlichkeiten sind zudem zielgruppenspezifische Angebote z. B für Beratungsangebo- te, Ausweitung der Angebote der Teestube der kath. Kirchengemeinde St. Pantaleon, Spielgrup- pen für Kleinkinder sowie Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche nur reduziert oder unter mangelhaften Rahmenbedingungen durchführbar. 2 Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien in Roxel als Modell für bedarfs- und ressourcengerechte soziale Infrastruktur Neben den städtebaulichen und demografischen Entwicklungen spielen veränderte fachliche und finanzielle Anforderungen eine besondere Rolle bei der Schaffung von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur. 2.1 Fachliche und finanzielle Anforderungen bei der Schaffung neuer Einrichtungen Neue und veränderte fachliche und finanzielle Herausforderungen erfordern veränderte Angebots- und Nutzungskonzepte, die sich in der Architektur und im Betrieb der Einrichtung widerspiegeln müssen. Angebots- und Nutzungskonzepte müssen stärker als bisher – gerade unter stadtteilorientierten Zielsetzungen – den Lebenszusammenhängen und Bedürfnissen nach einer, den jeweiligen fami- lienbiografischen Bedürfnissen folgenden Einrichtung und Angebotserbringung entsprechen. Gerade in Neubaugebieten, mit einem hohen Anteil von Ein- und Zweifamilienhaussiedlungen kommt es darauf an, dass die soziale Infrastruktur, die je nach Alter der Kinder und Bedarf der Familien mit ihren Möglichkeiten flexibel mitwachsen kann. Erreicht werden kann dieses konzepti- - 6 - onelle Ziel, wenn die Planung und der Betrieb neuer Einrichtungen dabei folgenden Leitideen ent- sprechen können: • bedarfsgerechte und zeitnahe Angebotsbereitstellung und Infrastrukturplanung • Stadtteilorientierung und Adressatennähe • kürzere Wege • flexible Ressourcennutzung • verbesserter und direkter Zugang der NutzerInnen zu verschiedenen Angebots- und Hand- lungsfeldern • größere Bandbreite professioneller Handlungsspielräume • mehr Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Familien (deutliche Attraktivitätssteigerung) unter einer Adresse • Begleitung von Eltern und Kindern in ihren unterschiedlichen Lebensphasen Unter finanziellen Gesichtspunkten sind folgende Vorteile aufzuführen: • Synergie und bessere Kosteneffektivität • bessere Flächen- und Raumausnutzung • besserer wirtschaftlicher Betrieb der Gesamteinrichtung 3. Vorgesehene Maßnahme Die bereits bestehenden Defizite und vor allem die zukünftige Entwicklung zeigen den Bedarf für Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien in Roxel deutlich auf. Die entsprechenden Bedarfe sind bereits im Rahmen vorangegangener Kinder- und Jugendhilfe- entwicklungsplanung dargestellt und begründet worden – z.B. in den Kindertagesbetreuungs- und Jugendförderberichten des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien sowie in dem Stadtteilrah- menplan Roxel (Dokumentation des Stadtplanungsamtes, 2002). Ebenfalls hat sich der Stadtteil- arbeitskreis in Roxel mit Bedarfen und Angebots- und Nutzungswünschen für eine solche Einrich- tung befasst und diese aufgezeigt. Errichtet wird eine Einrichtung, die verschiedene Funktionen der Kinder- und Jugendhilfe umfasst und die Bedarfe nach sozialer Infrastruktur, die sich aus der städtebaulichen Entwicklung ergeben, unter einem Dach und mit einem Träger abdeckt. Für die geplante Maßnahme steht eine Gemein- bedarfsfläche von insgesamt 4.800 qm auf einem städtischen Grundstück zur Verfügung. Das Konzept der Modelleinrichtung beruht auf drei vernetzten Handlungsfeldern: Für den Bereich der Kindertagesbetreuung werden Räume für zwei Kindergartengruppen, eine Tagesstättengruppe für Kindergartenkinder (Ganztagsbetrieb) und zwei kleine altersgemischten Gruppen, in der insgesamt bis zu 14 Kinder unter drei Jahre ganztags betreut werden können. Die Kindertageseinrichtung umfasst insgesamt 100 Plätze, davon 86 Plätze für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren und 14 Plätze für Kinder unter drei Jahren. Sollte nach der Fertigstellung der Kindertageseinrichtung aufgrund der zahlreichen neuen Woh- nungen zunächst ein größerer Bedarf für drei- bis sechsjährige Kinder bestehen, kann vorüberge- hend mit einer anderen Gruppenstruktur gearbeitet werden (Regelkindergarten- oder Tagesstät- tengruppe anstelle einer kleinen altersgemischten Gruppe). Der Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit umfasst ein pädagogisches Raumangebot mit einem offenen Kinder- und Jugendtreff mit entsprechenden Bewirtschaftungsmöglichkeiten sowie drei Gruppenräumen, von denen einer im Schwerpunkt als Seminar- und Medienraum und ein anderer als Küche für Gruppenangebote genutzt werden soll sowie ein Beratungsraum. Die Gesamteinrichtung enthält im Kern Räume, die von beiden Hauptnutzergruppen und darüber hinaus Räume, die gemeinsam genutzt werden können. Hierzu zählen der Kreativraum (Werken, - 7 - Basteln, Malen, Gestalten etc.) und ein größerer Veranstaltungsraum in Kombination mit einer Teeküche. Der Mehrzweckraum, der zum Raumprogramm der Kindertageseinrichtung zählt, soll räumlich so geplant werden, dass dieser bei Bedarf mit dem Veranstaltungsraum zusammengeschaltet werden kann, damit entsprechend größere Veranstaltungen durchgeführt werden können. Bei der Architektur und beim späteren Betrieb kommt es darauf an, die Bereiche und Nutzungen so zu konzipieren, das zum einen die Bereiche im notwendigen Maße störungsfrei und reibungslos – insbesondere auch in Zeiten gleichzeitiger Angebotszeiten betrieben werden können – z.B. Lärmschutz, drei eigene Zugangsbereiche (Unabhängige Nutzung), entsprechende Gestaltung des Außengeländes etc.. Hinsichtlich der flexiblen Nutzungsmöglichkeiten sind dabei jedoch der Kindertageseinrichtung mit seinen jeweiligen Gruppenräumen für Kinder unterschiedlichen Alters engere Grenzen gesetzt, als dieses bei Räumen möglich ist, die dem Raumprogramm der Kinder- und Jugendeinrichtung zuzu- rechnen sind. Architektonisch und in der Anordnung der Räume zueinander müssen die o.g. Leitmaxime erkenn- bar werden. 3. Errichtungsverfahren Die Modelleinrichtung soll durch einen privaten Investor realisiert und von der Stadt für einen zu- nächst begrenzten Zeitraum angemietet werden („Mietmodell“). So ist gewährleistet, dass das Ge- bäude für die Dauer des Bedarfes von der Stadt für die Zwecke der Jugendhilfe – zunächst als Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden kann. Dieses Verfahren bietet darüber hinaus die Chance, nach Ablauf der Mietfrist ggf. diese zu verlän- gern oder das Mietverhältnis zu beenden. Der Investor kann dann das Gebäude ggf. baulich ver- ändern und anderen, dem Bau- und Planungsrecht entsprechenden Nutzungen zuführen und wei- tervermieten. Eine Verpflichtung der Stadt zum Weiterbetrieb und zur Unterhaltung des Gebäudes besteht nicht. 3.1 Vergabeverfahren und Betrieb der Einrichtung Vor diesem Hintergrund sollen die Planung, der Bau, die Instandhaltung, der Erwerb eines grund- stücksgleichen Rechts (z. B. Erbbaurecht) und die Finanzierung verbunden mit einem konkreten Mietangebot an die Stadt Münster in einem konkurrierenden Verfahren unter möglichen Investoren ausgeschrieben werden. Die Verpflichtung zur Ausschreibung ergibt sich daraus, dass die nach den Verdingungsordnungen (in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) ausschreibungspflichtigen Leistungsbestandteile gegenüber dem ausschreibungsfreien Grund- stücksgeschäft überwiegen. Die Stadt will maßgeblichen Einfluss auf das Bauvorhaben ausüben. Insofern kann das Vertragswerk nicht als „vergabefreier“ Mietvertrag im Sinne von § 100 Abs.2h des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gewertet werden. Das Vertragswerk enthält vielmehr einen ausschreibungspflichtigen öffentlichen Bauauftrag. Diese Verpflichtung entsteht auch dann, wenn man von dem ebenfalls ausschreibungsfreien Mietgeschäft als Endpunkt der Vereinbarungen ausgeht: Der Mietvertrag setzt wesentliche ausschreibungspflichtige Leistungen (Planung, Bau ...) untrennbar voraus. Den Investoren soll im Rahmen des bestehenden Bau- und Planungsrechts die Möglichkeit gegeben werden, die Planung und den Bau jetzt bereits so zu ent- wickeln, dass bei Teilbeendigung oder vollständiger Beendigung des Mietverhältnisses durch die Stadt eine andere Teilnutzung, die mit der städtischen Nutzung nicht im Widerspruch steht, oder eine vollständig andere Nutzung und Weitervermietung möglich ist. Das Risiko der Nutzung nach Beendigung des Mietverhältnisses trägt der Investor, da beabsichtigt ist, das Grundstück zu ver- äußern bzw. ihm hierfür eigentumsähnliche Rechte einzuräumen. Der Betrieb der Einrichtung erfolgt durch einen anerkannten Träger. - 8 - 3.2 Interessensbekundungen sowie städtebauliche und architektonische Qualität Die Verwaltung wird zur Beschleunigung des Verfahrens bereits unmittelbar nach dem Ratsbe- schluss die 1. Stufe des Vergabeverfahrens in Form einer Veröffentlichung der Vergabeabsicht der Stadt Münster starten, um frühzeitig die Interessenbekundung von möglichen Investoren zu erhal- ten und einen Teilnehmerkreis für das sich dann anschließende Vergabeverfahren festzulegen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass bei der Auswahl der Teilnehmer und bei dem sich anschlie- ßenden Vergabeverfahren neben der Wirtschaftlichkeit auch die notwendige städtebauliche und architektonische Qualität der Liegenschaft und des Gebäudes als Kriterium von Bedeutung sein wird. Mit der Auswahl und der Beteiligung von mehreren geeigneten Investoren, die in einem kon- kurrierenden Verfahren Planungen unter Berücksichtigung der Nutzervorstellungen entwickeln und hierfür Mietangebote unterbreiten ist sichergestellt, dass für die Aufgabe unterschiedliche und ggf. innovative Planungen entwickelt und bewertet werden können. 3.3 Wirtschaftlichkeitsprüfung Gemäß §§ 6 HGrG sowie 75 GO ist die Stadt Münster verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit der Ver- gabeverfahren zu prüfen. Bei „konventionellen“ Bauvergaben geschieht dies durch die Kostenbe- rechnung nach DIN 276. Bei Investorenmodellen bedarf es dazu einer (formell nicht festgelegten) Wirtschaftlichkeitsberechnung. Vor dem Hintergrund des engen Zeitplanes ist vorgesehen, diese Prüfung parallel zur Veröffentlichung der Vergabeabsicht der Stadt Münster durchzuführen. Die Verwaltung wird die Wirtschaftlichkeit ggfls. von einem externen Sachverständigen prüfen lassen. Die Parallelität von Veröffentlichung und Wirtschaftlichkeitsberechung führt zu einem Zeitgewinn, der sich positiv auf den Fertigstellungstermin auswirkt, beinhaltet jedoch das Risiko, dass das Ver- gabeverfahren bei negativem Ausgang der Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht weitergeführt werden kann. 3.4 Ausschreibung und Auswahlverfahren Die Verwaltung wird – in Anlehnung an die bislang für städtische Immobilien durchgeführten, in- formellen Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren – ein Exposé erstellen. Gegenstand des Exposé werden die städtebaulichen, architektonischen, bautechnischen, pädagogischen, finanziel- len und liegenschaftlichen Rahmenbedingungen des Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens sowie dessen formellen Bedingungen (z.B. Fristen, Bürgschaften, Nachverhandlungen usw.) sein. Um eine vollumfängliche politische Mitwirkung sicherzustellen, wird dieses Exposé den zuständi- gen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Ergebnisse des Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens werden verwaltungsseitig aufgear- beitet und einer Auswahljury bestehend aus Vertretern der Fraktionen und der Fachausschüsse sowie aus Vertretern der Fachverwaltung und ggfls. externen Sachverständigen vorgestellt. Diese Auswahljury wird dem Rat der Stadt Münster eine Empfehlung über die Vergabe der Neuerrichtung der Modelleinrichtung geben. Dabei werden von der Auswahljury auch die Ergebnisse der Wirt- schaftlichkeitsprüfung (Ziff. 3.3) Berücksichtigung finden. Das Verfahren ist eine für die Stadt Münster unverbindliche Aufforderung an interessierte Bewer- ber zur Vorlage eine Planungs- und Mietangebotes im Zusammenhang mit der Neuerrichtung der Modelleinrichtung in Roxel - Nord. Die abschließenden Vergabeentscheidung treffen die zuständi- gen Gremien der Stadt Münster, die Stadt Münster bleibt insofern in ihren Entscheidungen frei. - 9 - 3.5 Zeitliche Dimension Die Verwaltung geht z.Zt. davon aus, dass sich die zeitliche Dimension des Verfahrens folgender- maßen darstellt: I. Quartal 2005 Wirtschaftlichkeitsprüfung, Erarbeitung Ausschreibungsunterlagen II. Quartal 2005 Durchführung des Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens III. Quartal 2005 Auswertung der Angebote, Auswahlentscheidung IV. Quartal 2005 Vertragsverhandlungen I. Quartal 2006 Baubeginn II. Quartal 2006 Baudurchführung III. Quartal 2006 Fertigstellung, Bezug Sollte sich herausstellen, dass die Einrichtung nicht bedarfs- und termingerecht fertiggestellt wer- den kann, müssen entsprechende Container als Überbrückung aufgestellt werden. I.V. I.V. gez. gez. Dr. Klein Bickeböller Stadträtin Kämmerin Anlagen Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Schelmenstiege
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1068/2004
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 29.12.2004
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37