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V/1068/2004

Errichtungsbeschluss Modelleinrichtung Roxel, Kindertageseinrichtung und Kinder- und Jugendarbeit

Vorlage 29.12.2004

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.02.2005, TOP 13

Anlage 2 - Raumprogramm

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Ansehen

Anlage 1 - Lageplan

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 - Raumprogramm

1265 Zeichen

Raumprogramm MODELLEINRICHTUNG ROXEL-NORD
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-ges. Bemerkungen
Regelgruppe 2
Gruppenraum 2 48 96
Nebenraum 2 20 40
Garderobe 2 8 16
Wasch-/WC 2 12 24
Abstellraum 2 6 12
188
altersgem. Gruppe 2
Gruppenraum 2 48 96
Nebenraum 2 20 40
Garderobe 2 8 16
Wasch-/WC 2 12 24
Abstellraum 2 6 12
Pflegeraum 2 18 36
Schlafraum 2 18 36
260
Tagesgruppe 1
Gruppenraum 1 48 48
Nebenraum 1 20 20
Garderobe 1 8 8
Wasch-/WC 1 12 12
Abstellraum 1 6 6
94
Allgemeinräume
Personalraum 1 25 25
Küche 1 18 18
AR Küche 1 6 6
Büro Leitung 1 18 18
67
Kindertageseinrichtung gesamt 609
B - GEMEINSAME NUTZUNG
Mehrzweckraum 1 55 55 aus KiTa
Abstellraum MZR 1 12 12 aus KTta
Veranstaltungsraum 1 80 80 aus KJA
Kreativraum 1 30 30 aus KJA
Putzraum 1 10 10 aus KiTa und KJA
Personal-WC 3 4 12 1 WC mit Dusche
Behinderten-WC 1 4 4
Hausanschlussraum 1 16 16
Gemeinsame Nutzung gesamt 219
C - OFFENE KINDER UND JUGENDARBEIT
Jugendtreff 1 50 50
Gruppenküche 1 18 18
AR Küche 1 6 6
Gruppenraum 1 25 25
Beratungsraum 1 20 20
Seminar/Medienraum 1 30 30
Abstellraum 1 20 20
Büro Leitung 1 20 20
Besucher - D/H-WC 2 12 24 Mitnutzung vom gemein-
samen Bereich
Kinder- und Jugendarbeit gesamt 213
Gesamtsumme 1045
Mindestraumhöhe = 2,70 m / Mehrzweckraum = 4,50

Ergänzungsvorlage Beschluss

27252 Zeichen

... 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Modelleinrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien in 
Roxel-Nord - Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit unter einem 
Dach 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.01.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
26.01.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
01.02.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
01.02.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
09.02.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
09.02.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
 
1. Die Stadt Münster errichtet im Baugebiet Roxel-Nord eine „Modelleinrichtung für Kinder, 
Jugendliche und Familien - Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kinder- und Ju-
gendarbeit unter einem Dach“ (Lageplan s. Anlage 1). 
 
2. Das Raumprogramm umfasst Räume für eine Kindertageseinrichtung mit 
- zwei Regelkindergartengruppen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht 
mit jeweils 25 Plätzen 
- eine Tagesstättengruppe für Kinder im Alter von drei bis zur Schulpflicht mit 20 Plätzen 
und 
- zwei kleine altersgemischte Gruppen für Kinder im Alter von vier Monaten bis zur 
Schulpflicht mit jeweils 15 Plätzen 
 
sowie Räume für die offene Kinder, Jugend- und Familienarbeit  
 
Für die Gesamtfunktionen ist das in der Anlage 2 aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu 
legen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/1068/2004. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr  Philipp 
Ruf: 
492 51 11 
E-Mail: 
PhilippF@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.12.2004 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
... 
 
3. Die Modelleinrichtung soll durch einen privaten Investor realisiert und von der Stadt für ei-
nen Zeitraum von mindestens 20 Jahren zzgl. 2 x 5 Jahre als Option angemietet werden 
(„Mietmodell“). 
 
3.1. Im Vergabeverfahren sollen folgende Leistungen ausgeschrieben werden: Planung, Bau, 
Instandhaltung, Erwerb eines grundstückgleichen Rechts (z. B. Erbbaurecht) und Finanzie-
rung durch einen Investor verbunden mit einem Mietangebot (s. Ziff. 3) an die Stadt Müns-
ter. Der Betrieb der Einrichtung erfolgt durch einen anerkannten Träger, der in einem weite-
ren Verfahren durch die Stadt bestimmt wird. 
 
3.2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Interessenbekundung (1. Stufe des Vergabeverfahrens) 
unmittelbar, ggf. europaweit bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass bei 
der Vergabeentscheidung neben der Wirtschaftlichkeit auch die städtebauliche und archi-
tektonische Qualität als Kriterium von Bedeutung sein wird. 
 
3.3. Die eingereichten Gebote werden ggfls. durch einen externen Sachverständigen hinsicht-
lich ihrer Wirtschaftlichkeit – insbesondere im Vergleich zur kalkulatorischen Kostenmiete 
bei Selbsterstellung durch die Stadt Münster – überprüft 
 
3.4. Die Verwaltung wird beauftragt – in Anlehnung an die bislang für städtische Immobilien 
durchgeführten, informellen Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren nebst Verhand-
lungsverfahren – ein entsprechendes Auswahlverfahren für den Neubau der Modelleinrich-
tung in Roxel - Nord durchzuführen. Das Verfahren wird nichtöffentlich durchgeführt.  
Die Verwaltung wird dazu ein Exposé erarbeiten und den zuständigen politischen Gremien 
zur Beschlussfassung vorlegen. Auf der Grundlage des Exposés wird die Neuerrichtung der 
Modelleinrichtung anschließend ausgeschrieben. Eine Auswahljury aus Vertretern der Frak-
tionen und der Fachausschüsse sowie aus Vertretern der Fachverwaltung und ggfls. exter-
nen Sachverständigen wird die Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens bewerten. 
 
 
 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Die Kosten und Folgekosten werden nach Abschluss der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Rah-
men der dann erforderlichen Beschlussvorlage dargestellt. 
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Haushaltsplanentwurf 2005ff in der von der Verwaltung 
eingebrachten Fassung für den Bau der Modelleinrichtung durch die Stadt Münster auf einem städ-
tischen Grundstück folgende Mittel eingeplant worden sind: 
 
- Ausgaben - 
 
Haushaltsstelle Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
 € 
4601.940.3910.5 Bauk. Kinder- und Jugendeinr. Roxel 2005 810.000 
 
4640.940.3900.X Bauk. Kita Roxel 2005 
Reste aus 
2003 
2004 
1.296.240  
 
50.000 
110.000

- 3 - 
... 
4640.935.3900.2 Besch. Kita Roxel 2005 
 
185.440 
Gesamtsumme: 2.451.680 
 
 
Im Rahmen eines „Mietmodells“ zur Errichtung der Einrichtung fallen keine investiven Kosten an. 
Für den Betrieb der Einrichtung sind entsprechende Mittel sowie Mietkosten erforderlich. 
 
Im Zuge der Errichtung der Einrichtung sind auf der Grundlage des ausgewählten Investor-
Mietmodells die Mittel sowohl im Vermögenshaushalt als auch im Verwaltungshaushalt entspre-
chend anzupassen. 
 
 
 
 
Begründung:

- 4 - 
... 
 
1. Bedarf -  
 
Der Bedarf für eine neue stadtteilbezogene Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien – 
Kindertageseinrichtung und Kinder- und Jugendarbeit, Angebote für Familien unter einem Dach - 
begründet sich in erster Linie aus der geplanten städtebaulichen Entwicklung in Roxel und der da-
mit verbundenen demografischen Entwicklung. 
Dieser Bedarf verstärkt sich insbesondere durch den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, 
sobald ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Hinzu kommt der gerade von der Bundesregie-
rung beschlossene Ausbau des Angebotes für Kinder unter drei Jahren. 
Darüber hinaus verfügt der Stadtteil bisher über keine bedarfsgerechten Einrichtungen der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit für die dort lebenden rd. 1.700 jungen Menschen unter 20 
Jahren. Die Dokumentation des Stadtteilrahmenplans Roxel 2002 zeigt auf, dass sich die Bürger 
in Roxel an vorderster Stelle aller Nennungen bessere Jugend- und Bildungsangebote wün-
schen. 
 
 
1.1 Bedarfsentwicklung und zeitliche Realisierungsanforderungen 
 
Nach dem Baulandprogramm 2010 werden im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung im Nor-
den von Roxel bis zum Jahr 2010 die planungsrechtlichen und erschließungstechnischen Voraus-
setzungen für die Realisierung von insgesamt 850 neuen Wohneinheiten (WE) geschaffen – hier-
bei ist die Baureife für rd. 355 WE bis Mitte 2005 gesichert. Das Baulandprogramm sieht vor, dass 
rd. zwei Drittel der neuen Wohnungen als Einfamilienhäuser und rd. ein Drittel als Mehrfamilien-
häuser realisiert werden. 
Im Zuge dieser im nördlichen Bereich von Roxel vorgesehenen Baulandentwicklung wird der 
Stadtteil bis 2013 einen Bevölkerungszuwachs von rd. 1.600 (22 %) Einwohnern erfahren. 
 
Im Zuge des zu erwartenden Bevölkerungswachstums wird die Anzahl der Kinder und Jugendli-
chen im Alter von 0 bis 20 laut Bevölkerungsentwicklungsprognose von derzeit 1.666 auf 2.302 
steigen. Bis zum Jahr 2013 werden in Roxel rd. 640 Kinder und Jugendliche mehr leben als heute. 
Mit 38 % Zuwachs des Anteils der jungen Menschen bis 20 Jahren ist allein dieser Zuwachs annä-
hernd doppelt so hoch, wie der Gesamtzuwachs in Roxel. 
 
Schon heute ist der Anteil der Kinder und Jugendlichen in Roxel mit 21,3 % höher als der gesamt-
städtische Anteil von derzeit 20 %. Im Zuge der städtebaulichen Entwicklung wird der Anteil mit rd. 
25 % im Verhältnis zum dann stadtweiten Anteil von 20 % weiter überdurchschnittlich hoch an-
wachsen.

- 5 - 
... 
 
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zunahme der Zahl der jungen Menschen in Roxel differenziert 
nach Altersgruppen: 
 
Altersgruppen Kinder und Jugendliche in ... 
 2004 2006 2007 2013 
  0 bis   2 jährige 242 246 244 243 
  3 bis   5 jährige 219 288 303 290 
  6 bis   9 jährige 303 394 410 441 
10 bis 13 jährige 293 375 412 490 
14 bis 17 jährige 314 353 373 481 
18 bis 20 jährige 295 306 315 357 
gesamt 1.666   2.302 
 
 
Die aufgezeigte Entwicklung macht deutlich, dass der Bedarf für eine Einrichtung für Kinder, Ju-
gendliche und deren Familien sehr hoch ist und sich zukünftig auf einem entsprechenden Niveau 
fortsetzen wird. 
 
Im Ergebnis bedeutet die Entwicklung auch, dass die neue Einrichtung so schnell wie mög-
lich in Betrieb gehen muss. Angesichts der o.g. Entwicklung ist bereits bis zum Jahr 2006 
eine deutliche Zunahme der Anzahl junger Menschen zu erwarten. Insbesondere gibt es 
einen deutlichen Anstieg bei den Kindergartenkindern (Rechtsanspruch) und bei den 
Schulkindern (im Zusammenhang mit den Angeboten für Kinder- und Jugendarbeit. 
 
Die nachfolgende Darstellung der bisherigen Infrastruktur zeigt auf, dass die vorhandenen Ange-
bote nicht ausreichen, um diese Entwicklung und die bereits bestehenden Anpassungsdefizite der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit auszugleichen bzw. die neuen zusätzlichen Bedarfe (z.B. in der 
Betreuung der unter dreijährigen Kinder) abzudecken. 
 
 
1.2 Bestehende Infrastruktur und Angebote in Roxel 
 
Im Bereich der Kindertagesbetreuung verfügt Roxel derzeit über ein au
 sreichendes Angebot: 
Für 219 Kinder stehen im laufenden Kindergartenjahr 215 Plätze zur Verfügung. Dieses entspricht 
einer Versorgungsquote von 98,2 %. 53 Plätze werden als Ganztagsplätze betrieben; dieses ent-
spricht einer Ganztagsquote von 24,7 %. 
Die Plätze für die Kinder im Kindergartenalter werden von zwei katholische Kindergärten (St. Pan-
taleon und St. Ursula) sowie dem Kindergarten der Arbeiterwohlfahrt – Unterbezirk Münster-
Steinfurt - Aloysia Delsen angeboten. 
 
Roxel verfügt bisher über keine Angebote für Kinder außerhalb des Kindergartenalters entspre-
chend dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder. 
 
Offene Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit stehen in Roxel erst wieder seit dem 01.10.2004 in kleinem Umfang zur Verfügung.  
Roxel verfügt über ein aktives Vereins- und Gemeindeleben, das sich in dem seit Juni 2003 beste-
henden Stadtteilarbeitskreis  - „AK Kinder- und Jugendhilfe Roxel“ widerspiegelt. 
 
Die soziale Infrastruktur hinsichtlich der Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien in Roxel ist 
durch folgende Merkmale geprägt: 
 
• Fehlende personelle und räumliche Kapazitäten für unterschiedliche Stadtteilangebote wie der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit, Beratungsangebote, Angebote der Familienförderung

- 6 - 
... 
• Jugendliche, die sich durch bestehende Angebote der kirchlichen Träger und ansässigen Ver-
eine vor Ort nicht einbinden lassen 
• Zukünftiger Integrationsbedarf im Zusammenhang mit der geplanten Flüchtlingseinrichtung 
 
Im Zusammenhang mit der mangelnden sozialen Infrastruktur hat sich auf Initiative des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster im Juli 2003 ein pädagogischer Arbeitskreis 
(AK) in Roxel gegründet, in dem die Kirchen, Vereine, Schulen, Spielgruppen, Reit- und Sportver-
eine, Musikschule, Kindertageseinrichtungen seitdem regelmäßig vertreten sind. Der AK hat die 
Bedarfe vor allem im Hinblick auf die fehlenden Angebote für Kinder und Jugendliche deutlich be-
nannt und insbesondere räumliche und personelle Kontinuität für die Kinder- und Jugendarbeit 
gefordert. Darüber hinaus wurde deutlich, dass sich einige Anbieter in Roxel räumlich behelfen 
müssen und beispielsweise auch für Beratungsangebote keine adäquaten Räume zur Verfügung 
stehen. 
Positiv hervorzuheben ist jedoch, dass Roxel über ein aktives Vereins- und Gemeindeleben verfügt 
und sich die Institutionen untereinander kooperativ mit Raumangeboten aushelfen. 
 
Ein Angebot für Kinder und Jugendliche konnte seit der Beendigung der mobilen Kinder- und Ju-
gendarbeit "Rokids e.V." aufgrund fehlender personeller Kapazitäten von den Institutionen in Roxel 
seit 2002 nicht vorgehalten werden. Seit dem 01.10.2004 konnte der Christliche Verein junger 
Menschen (CVJM) für ein Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit gewonnen werden. 
Der CVJM bietet seitdem mit zehn Stunden wöchentlich mit einem "Pausenbulli" aufsuchende Ar-
beit für Kinder und Jugendliche in Roxel an, um einen Zugang zu ihnen zu finden und mit ihnen die 
Räumlichkeiten und Angebote in den Räumen der Bezirkverwaltung an der Schelmenstiege zu 
gestalten. Weitere Raumnutzungsmöglichkeiten sind vor Ort nicht vorhanden. 
 
Vor dem Hintergrund der Bedarfsplanung unter qualitativen Aspekten und Entwicklungen ist darauf 
hinzuweisen, dass in Roxel keine weiteren Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der 
niedrigschwelligen Informations- und Beratungsarbeit für junge Menschen vorhanden, sowie Cli-
quen- und geschlechtsspezifische Angebote nicht inst itutionalisiert sind. Aufgrund der sehr be-
grenzten Räumlichkeiten sind zudem zielgruppenspezifische Angebote z. B für Beratungsangebo-
te, Ausweitung der Angebote der Teestube der kath. Kirchengemeinde St. Pantaleon, Spielgrup-
pen für Kleinkinder sowie Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche nur reduziert oder unter 
mangelhaften Rahmenbedingungen durchführbar. 
 
 
2 Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien in Roxel als Modell für bedarfs- und 
ressourcengerechte soziale Infrastruktur 
 
Neben den städtebaulichen und demografischen Entwicklungen spielen veränderte fachliche und 
finanzielle Anforderungen eine besondere Rolle bei der Schaffung von Einrichtungen der sozialen 
Infrastruktur. 
 
 
2.1 Fachliche und finanzielle Anforderungen bei der Schaffung neuer Einrichtungen 
 
Neue und veränderte fachliche und finanzielle Herausforderungen erfordern veränderte Angebots- 
und Nutzungskonzepte, die sich in der Architektur und im Betrieb der Einrichtung widerspiegeln 
müssen. 
Angebots- und Nutzungskonzepte müssen stärker als bisher – gerade unter stadtteilorientierten 
Zielsetzungen – den Lebenszusammenhängen und Bedürfnissen nach einer, den jeweiligen fami-
lienbiografischen Bedürfnissen folgenden Einrichtung und Angebotserbringung entsprechen. 
 
Gerade in Neubaugebieten, mit einem hohen Anteil von Ein- und Zweifamilienhaussiedlungen 
kommt es darauf an, dass die soziale Infrastruktur, die je nach Alter der Kinder und Bedarf der 
Familien mit ihren Möglichkeiten flexibel mitwachsen kann. Erreicht werden kann dieses konzepti-

- 7 - 
... 
onelle Ziel, wenn die Planung und der Betrieb neuer Einrichtungen dabei folgenden Leitideen ent-
sprechen können: 
• bedarfsgerechte und zeitnahe Angebotsbereitstellung und Infrastrukturplanung 
• Stadtteilorientierung und Adressatennähe 
• kürzere Wege 
• flexible Ressourcennutzung 
• verbesserter und direkter Zugang der NutzerInnen zu verschiedenen Angebots- und Hand-
lungsfeldern 
• größere Bandbreite professioneller Handlungsspielräume 
• mehr Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Familien (deutliche Attraktivitätssteigerung) 
unter einer Adresse 
• Begleitung von Eltern und Kindern in ihren unterschiedlichen Lebensphasen 
 
Unter finanziellen Gesichtspunkten sind folgende Vorteile aufzuführen: 
• Synergie und bessere Kosteneffektivität 
• bessere Flächen- und Raumausnutzung 
• besserer wirtschaftlicher Betrieb der Gesamteinrichtung 
 
 
3. Vorgesehene Maßnahme 
 
Die bereits bestehenden Defizite und vor allem die zukünftige Entwicklung zeigen den Bedarf für 
Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien in Roxel deutlich auf. 
Die entsprechenden Bedarfe sind bereits im Rahmen vorangegangener Kinder- und Jugendhilfe-
entwicklungsplanung dargestellt und begründet worden – z.B. in den Kindertagesbetreuungs- und 
Jugendförderberichten des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien sowie in dem Stadtteilrah-
menplan Roxel (Dokumentation des Stadtplanungsamtes, 2002). Ebenfalls hat sich der Stadtteil-
arbeitskreis in Roxel mit Bedarfen und Angebots- und Nutzungswünschen für eine solche Einrich-
tung befasst und diese aufgezeigt. 
 
Errichtet wird eine Einrichtung, die verschiedene Funktionen der Kinder- und Jugendhilfe umfasst 
und die Bedarfe nach sozialer Infrastruktur, die sich aus der städtebaulichen Entwicklung ergeben, 
unter einem Dach und mit einem Träger abdeckt. Für die geplante Maßnahme steht eine Gemein-
bedarfsfläche von insgesamt 4.800 qm auf einem städtischen Grundstück zur Verfügung. 
 
Das Konzept der Modelleinrichtung beruht auf drei vernetzten Handlungsfeldern: 
 
Für den Bereich der Kindertagesbetreuung  werden Räume für zwei Kindergartengruppen, eine 
Tagesstättengruppe für Kindergartenkinder (Ganztagsbetrieb) und zwei kleine altersgemischten 
Gruppen, in der insgesamt bis zu 14 Kinder unter drei Jahre ganztags betreut werden können. 
Die Kindertageseinrichtung umfasst insgesamt 100 Plätze, davon 86 Plätze für Kinder im Alter von 
drei bis sechs Jahren und 14 Plätze für Kinder unter drei Jahren. 
Sollte nach der Fertigstellung der Kindertageseinrichtung aufgrund der zahlreichen neuen Woh-
nungen zunächst ein größerer Bedarf für drei- bis sechsjährige Kinder bestehen, kann vorüberge-
hend mit einer anderen Gruppenstruktur gearbeitet werden (Regelkindergarten- oder Tagesstät-
tengruppe anstelle einer kleinen altersgemischten Gruppe). 
 
Der Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit umfasst ein pädagogisches Raumangebot 
mit einem offenen Kinder- und Jugendtreff mit entsprechenden Bewirtschaftungsmöglichkeiten 
sowie drei Gruppenräumen, von denen einer im Schwerpunkt als Seminar- und Medienraum und 
ein anderer als Küche für Gruppenangebote genutzt werden soll sowie ein Beratungsraum. 
 
Die Gesamteinrichtung enthält im Kern Räume, die von beiden Hauptnutzergruppen und darüber 
hinaus Räume, die gemeinsam genutzt werden können. Hierzu zählen der Kreativraum (Werken,

- 8 - 
... 
Basteln, Malen, Gestalten etc.) und ein größerer Veranstaltungsraum in Kombination mit einer 
Teeküche. 
Der Mehrzweckraum, der zum Raumprogramm der Kindertageseinrichtung zählt, soll räumlich so 
geplant werden, dass dieser bei Bedarf mit dem Veranstaltungsraum zusammengeschaltet werden 
kann, damit entsprechend größere Veranstaltungen durchgeführt werden können. 
 
Bei der Architektur und beim späteren Betrieb kommt es darauf an, die Bereiche und Nutzungen 
so zu konzipieren, das zum einen die Bereiche im notwendigen Maße störungsfrei und reibungslos 
– insbesondere auch in Zeiten gleichzeitiger Angebotszeiten betrieben werden können – z.B. 
Lärmschutz, drei eigene Zugangsbereiche (Unabhängige Nutzung), entsprechende Gestaltung des 
Außengeländes etc.. 
 
Hinsichtlich der flexiblen Nutzungsmöglichkeiten sind dabei jedoch der Kindertageseinrichtung mit 
seinen jeweiligen Gruppenräumen für Kinder unterschiedlichen Alters engere Grenzen gesetzt, als 
dieses bei Räumen möglich ist, die dem Raumprogramm der Kinder- und Jugendeinrichtung zuzu-
rechnen sind. 
 
Architektonisch und in der Anordnung der Räume zueinander müssen die o.g. Leitmaxime erkenn-
bar werden. 
 
 
3. Errichtungsverfahren 
 
Die Modelleinrichtung soll durch einen privaten Investor realisiert und von der Stadt für einen zu-
nächst begrenzten Zeitraum angemietet werden („Mietmodell“). So ist gewährleistet, dass das Ge-
bäude für die Dauer des Bedarfes von der Stadt für die Zwecke der Jugendhilfe – zunächst als 
Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden kann. 
Dieses Verfahren bietet darüber hinaus die Chance, nach Ablauf der Mietfrist ggf. diese zu verlän-
gern oder das Mietverhältnis zu beenden. Der Investor kann dann das Gebäude ggf. baulich ver-
ändern und anderen, dem Bau- und Planungsrecht entsprechenden Nutzungen zuführen und wei-
tervermieten. Eine Verpflichtung der Stadt zum Weiterbetrieb und zur Unterhaltung des Gebäudes 
besteht nicht. 
 
 
3.1 Vergabeverfahren und Betrieb der Einrichtung 
 
Vor diesem Hintergrund sollen die Planung, der Bau, die Instandhaltung, der Erwerb eines grund-
stücksgleichen Rechts (z. B. Erbbaurecht) und die Finanzierung verbunden mit einem konkreten 
Mietangebot an die Stadt Münster in einem konkurrierenden Verfahren unter möglichen Investoren 
ausgeschrieben werden. Die Verpflichtung zur Ausschreibung ergibt sich daraus, dass die nach 
den Verdingungsordnungen (in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) 
ausschreibungspflichtigen Leistungsbestandteile gegenüber dem ausschreibungsfreien Grund-
stücksgeschäft überwiegen. Die Stadt will maßgeblichen Einfluss auf das Bauvorhaben ausüben. 
Insofern kann das Vertragswerk nicht als „vergabefreier“ Mietvertrag im Sinne von § 100 Abs.2h 
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gewertet werden. Das Vertragswerk enthält 
vielmehr einen ausschreibungspflichtigen öffentlichen Bauauftrag. Diese Verpflichtung entsteht 
auch dann, wenn man von dem ebenfalls ausschreibungsfreien Mietgeschäft als Endpunkt der 
Vereinbarungen ausgeht: Der Mietvertrag setzt wesentliche ausschreibungspflichtige Leistungen 
(Planung, Bau ...) untrennbar voraus. Den Investoren soll im Rahmen des bestehenden Bau- und 
Planungsrechts die Möglichkeit gegeben werden, die Planung und den Bau jetzt bereits so zu ent-
wickeln, dass bei Teilbeendigung oder vollständiger Beendigung des Mietverhältnisses durch die 
Stadt eine andere Teilnutzung, die mit der städtischen Nutzung nicht im Widerspruch steht, oder 
eine vollständig andere Nutzung und Weitervermietung möglich ist. Das Risiko der Nutzung nach 
Beendigung des Mietverhältnisses trägt der Investor, da beabsichtigt ist, das Grundstück zu ver-
äußern bzw. ihm hierfür eigentumsähnliche Rechte einzuräumen. 
Der Betrieb der Einrichtung erfolgt durch einen anerkannten Träger.

- 9 - 
... 
 
 
3.2 Interessensbekundungen sowie städtebauliche und architektonische Qualität 
 
Die Verwaltung wird zur Beschleunigung des Verfahrens bereits unmittelbar nach dem Ratsbe-
schluss die 1. Stufe des Vergabeverfahrens in Form einer Veröffentlichung der Vergabeabsicht der 
Stadt Münster starten, um frühzeitig die Interessenbekundung von möglichen Investoren zu erhal-
ten und einen Teilnehmerkreis für das sich dann anschließende Vergabeverfahren festzulegen. 
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass bei der Auswahl der Teilnehmer und bei dem sich anschlie-
ßenden Vergabeverfahren neben der Wirtschaftlichkeit auch die notwendige städtebauliche und 
architektonische Qualität der Liegenschaft und des Gebäudes als Kriterium von Bedeutung sein 
wird. Mit der Auswahl und der Beteiligung von mehreren geeigneten Investoren, die in einem kon-
kurrierenden Verfahren Planungen unter Berücksichtigung der Nutzervorstellungen entwickeln und 
hierfür Mietangebote unterbreiten ist sichergestellt, dass für die Aufgabe unterschiedliche und ggf. 
innovative Planungen entwickelt und bewertet werden können. 
 
 
3.3 Wirtschaftlichkeitsprüfung 
 
Gemäß §§ 6 HGrG sowie 75 GO ist die Stadt Münster verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit der Ver-
gabeverfahren zu prüfen. Bei „konventionellen“ Bauvergaben geschieht dies durch die Kostenbe-
rechnung nach DIN 276. Bei Investorenmodellen bedarf es dazu einer (formell nicht festgelegten) 
Wirtschaftlichkeitsberechnung. Vor dem Hintergrund des engen Zeitplanes ist vorgesehen, diese 
Prüfung parallel zur Veröffentlichung der Vergabeabsicht der Stadt Münster durchzuführen. Die 
Verwaltung wird die Wirtschaftlichkeit ggfls. von einem externen Sachverständigen prüfen lassen. 
Die Parallelität von Veröffentlichung und Wirtschaftlichkeitsberechung führt zu einem Zeitgewinn, 
der sich positiv auf den Fertigstellungstermin auswirkt, beinhaltet jedoch das Risiko, dass das Ver-
gabeverfahren bei negativem Ausgang der Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht weitergeführt werden 
kann. 
 
 
3.4 Ausschreibung und Auswahlverfahren 
 
Die Verwaltung wird – in Anlehnung an die bislang für städtische Immobilien durchgeführten, in-
formellen Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren – ein Exposé erstellen. Gegenstand des 
Exposé werden die städtebaulichen, architektonischen, bautechnischen, pädagogischen, finanziel-
len und liegenschaftlichen Rahmenbedingungen des Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens 
sowie dessen formellen Bedingungen (z.B. Fristen, Bürgschaften, Nachverhandlungen usw.) sein. 
 
Um eine vollumfängliche politische Mitwirkung sic herzustellen, wird dieses Exposé den zuständi-
gen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Die Ergebnisse des Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens werden verwaltungsseitig aufgear-
beitet und einer Auswahljury bestehend aus Vertretern der Fraktionen und der Fachausschüsse 
sowie aus Vertretern der Fachverwaltung und ggfls. externen Sachverständigen vorgestellt. Diese 
Auswahljury wird dem Rat der Stadt Münster eine Empfehlung über die Vergabe der Neuerrichtung 
der Modelleinrichtung geben. Dabei werden von der Auswahljury auch die Ergebnisse der Wirt-
schaftlichkeitsprüfung (Ziff. 3.3) Berücksichtigung finden. 
 
Das Verfahren ist eine für die Stadt Münster unverbindliche Aufforderung an interessierte Bewer-
ber zur Vorlage eine Planungs- und Mietangebotes im Zusammenhang mit der Neuerrichtung der 
Modelleinrichtung in Roxel - Nord. Die abschließenden Vergabeentscheidung treffen die zuständi-
gen Gremien der Stadt Münster, die Stadt Münster bleibt insofern in ihren Entscheidungen frei. 
 
 
3.5 Zeitliche Dimension

- 10 - 
... 
 
Die Verwaltung geht z.Zt. davon aus, dass sich die zeitliche Dimension des Verfahrens folgender-
maßen darstellt: 
 
I. Quartal 2005 Wirtschaftlichkeitsprüfung, Erarbeitung Ausschreibungsunterlagen 
II. Quartal 2005 Durchführung des Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens 
III. Quartal 2005 Auswertung der Angebote, Auswahlentscheidung 
IV. Quartal 2005 Vertragsverhandlungen 
 
I. Quartal 2006 Baubeginn 
II. Quartal 2006 Baudurchführung 
III. Quartal 2006  Fertigstellung, Bezug 
 
 
Sollte sich herausstellen, dass die Einrichtung nicht bedarfs- und termingerecht fertiggestellt wer-
den kann, müssen entsprechende Container als Überbrückung aufgestellt werden. 
 
 
 
 
 
I.V.      I.V. 
 
 
gez.      gez. 
Dr. Klein     Bickeböller 
Stadträtin     Kämmerin 
 
 
 
 
Anlagen
 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm

- 11 - 
... 
 
 
 
 
 
Anlage 1: Lageplan 
 
Wird eingefügt

- 12 - 
... 
 
Anlage 2: Raumprogramm MODELLEINRICHTUNG ROXEL 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG 
Bezeichnung Anzahl qm qm-ges. Bemerkungen 
Regelgruppe 2    
Gruppenraum 2 48 96  
Nebenraum 2 20 40  
Garderobe 2 8 16  
Wasch-/WC 2 12 24  
Abstellraum 2 6 12  
   188  
altersgem. Gruppe 2    
Gruppenraum 2 48 96  
Nebenraum 2 20 40  
Garderobe 2 8 16  
Wasch-/WC 2 12 24  
Abstellraum 2 6 12  
Pflegeraum 2 18 36  
Schlafraum 2 18 36  
   260  
Tagesgruppe 1    
Gruppenraum 1 48 48  
Nebenraum 1 20 20  
Garderobe 1 8 8  
Wasch-/WC 1 12 12  
Abstellraum 1 6 6  
   94  
Allgemeinräume     
Personalraum 1 25 25  
Küche 1 18 18  
AR Küche 1 6 6  
Büro Leitung 1 18 18  
   67  
Kindertageseinrichtung gesamt 609  
B - GEMEINSAME NUTZUNG 
Mehrzweckraum 1 55 55 aus KiTa 
Abstellraum MZR 1 12 12 aus KTta 
Veranstaltungsraum 1 80 80 aus KJA 
Kreativraum 1 30 30 aus KJA 
Putzraum 1 10 10 aus KiTa und KJA 
Personal-WC 3 4 12 1 WC mit Dusche 
Behinderten-WC 1 4 4  
Hausanschlussraum 1 16 16  
Gemeinsame Nutzung gesamt 219  
C - OFFENE KINDER UND JUGENDARBEIT 
Jugendtreff 1 50 50  
Gruppenküche 1 18 18  
AR Küche 1 6 6  
Gruppenraum 1 25 25  
Beratungsraum 1 20 20  
Seminar/Medienraum 1 30 30  
Abstellraum 1 20 20  
Büro Leitung 1 20 20  
Besucher - D/H-WC 2 12 24 Mitnutzung vom gemein-
samen Bereich 
Kinder- und Jugendarbeit gesamt 213  
Gesamtsumme 1045  
Mindestraumhöhe = 2,70 m / Mehrzweckraum = 4,50

- 13 -

Beschlussvorlage

25740 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Modelleinrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien in 
Roxel-Nord - Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit unter einem 
Dach 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.01.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
26.01.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
01.02.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
01.02.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
09.02.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
09.02.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
 
1. Die Stadt Münster errichtet im Baugebiet Roxel-Nord eine „Modelleinrichtung für Kinder, 
Jugendliche und Familien - Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kinder- und Ju-
gendarbeit unter einem Dach“ (Lageplan s. Anlage 1). 
 
2. Das Raumprogramm umfasst Räume für eine Kindertageseinrichtung mit 
- zwei Regelkindergartengruppen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht 
mit jeweils 25 Plätzen 
- eine Tagesstättengruppe für Kinder im Alter von drei bis zur Schulpflicht mit 20 Plätzen 
und 
- zwei kleine altersgemischte Gruppen für Kinder im Alter von vier Monaten bis zur 
Schulpflicht mit jeweils 15 Plätzen 
 
sowie Räume für die offene Kinder, Jugend- und Familienarbeit  
 
Für die Gesamtfunktionen ist das in der Anlage 2 aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu 
legen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/1068/2004 
Auskunft erteilt: 
Herr  Philipp, Frau Herdes 
Herr Becher 
Ruf: 
492 51 11, 58 08, 23 20, 
E-Mail: 
PhilippF@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.01.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
3. Die Modelleinrichtung soll durch einen privaten Investor realisiert und von der Stadt für ei-
nen Zeitraum von mindestens 20 Jahren zzgl. 2 x 5 Jahre als Option angemietet werden 
(„Mietmodell“). 
 
3.1. Im Vergabeverfahren sollen folgende Leistungen ausgeschrieben werden: Planung, Bau, 
Instandhaltung, Erwerb eines grundstückgleichen Rechts (z. B. Erbbaurecht) und Finanzie-
rung durch einen Investor verbunden mit einem Mietangebot (s. Ziff. 3) an die Stadt Müns-
ter. Der Betrieb der Einrichtung erfolgt durch einen anerkannten Träger, der in einem weite-
ren Verfahren durch die Stadt bestimmt wird. 
 
3.2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Interessenbekundung (1. Stufe des Vergabeverfahrens) 
unmittelbar, ggf. europaweit bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass bei 
der Vergabeentscheidung neben der Wirtschaftlichkeit auch die städtebauliche und archi-
tektonische Qualität als Kriterium von Bedeutung sein wird. 
 
3.3. Die eingereichten Gebote werden ggfls. durch einen externen Sachverständigen hinsicht-
lich ihrer Wirtschaftlichkeit – insbesondere im Vergleich zur kalkulatorischen Kostenmiete 
bei Selbsterstellung durch die Stadt Münster – überprüft 
 
3.4. Die Verwaltung wird beauftragt – in Anlehnung an die bislang für städtische Immobilien 
durchgeführten, informellen Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren nebst Verhand-
lungsverfahren – ein entsprechendes Auswahlverfahren für den Neubau der Modelleinrich-
tung in Roxel - Nord durchzuführen. Das Verfahren wird nichtöffentlich durchgeführt.  
Die Verwaltung wird dazu ein Exposé erarbeiten und den zuständigen politischen Gremien 
zur Beschlussfassung vorlegen. Auf der Grundlage des Exposés wird die Neuerrichtung der 
Modelleinrichtung anschließend ausgeschrieben. Eine Auswahljury aus Vertretern der Frak-
tionen und der Fachausschüsse sowie aus Vertretern der Fachverwaltung und ggfls. exter-
nen Sachverständigen wird die Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens bewerten. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Die Kosten und Folgekosten werden nach Abschluss der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Rah-
men der dann erforderlichen Beschlussvorlage dargestellt. 
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Haushaltsplanentwurf 2005ff in der von der Verwaltung 
eingebrachten Fassung für den Bau der Modelleinrichtung durch die Stadt Münster auf einem städ-
tischen Grundstück folgende Mittel eingeplant worden sind: 
 
- Ausgaben - 
 
Haushaltsstelle Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
 € 
4601.940.3910.5 Bauk. Kinder- und Jugendeinr. Roxel 2005 810.000 
 
4640.940.3900.X Bauk. Kita Roxel 2005 
Reste aus 
2003 
2004 
1.296.240  
 
50.000 
110.000 
4640.935.3900.2 Besch. Kita Roxel 2005 
 
185.440 
Gesamtsumme: 2.451.680

- 3 - 
 
Im Rahmen eines „Mietmodells“ zur Errichtung der Einrichtung fallen keine investiven Kosten an. 
Für den Betrieb der Einrichtung sind entsprechende Mittel sowie Mietkosten erforderlich. 
 
Im Zuge der Errichtung der Einrichtung sind auf der Grundlage des ausgewählten Investor-
Mietmodells die Mittel sowohl im Vermögenshaushalt als auch im Verwaltungshaushalt entspre-
chend anzupassen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Bedarf -  
 
Der Bedarf für eine neue stadtteilbezogene Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien – 
Kindertageseinrichtung und Kinder- und Jugendarbeit, Angebote für Familien unter einem Dach - 
begründet sich in erster Linie aus der geplanten städtebaulichen Entwicklung in Roxel und der da-
mit verbundenen demografischen Entwicklung. 
Dieser Bedarf verstärkt sich insbesondere durch den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, 
sobald ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Hinzu kommt der gerade von der Bundesregie-
rung beschlossene Ausbau des Angebotes für Kinder unter drei Jahren. 
Darüber hinaus verfügt der Stadtteil bisher über keine bedarfsgerechten Einrichtungen der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit für die dort lebenden rd. 1.700 jungen Menschen unter 20 
Jahren. Die Dokumentation des Stadtteilrahmenplans Roxel 2002 zeigt auf, dass sich die Bürger 
in Roxel an vorderster Stelle aller Nennungen bessere Jugend- und Bildungsangebote wün-
schen. 
 
 
1.1 Bedarfsentwicklung und zeitliche Realisierungsanforderungen 
 
Nach dem Baulandprogramm 2010 werden im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung im Nor-
den von Roxel bis zum Jahr 2010 die planungsrechtlichen und erschließungstechnischen Voraus-
setzungen für die Realisierung von insgesamt 850 neuen Wohneinheiten (WE) geschaffen – hier-
bei ist die Baureife für rd. 355 WE bis Mitte 2005 gesichert. Das Baulandprogramm sieht vor, dass 
rd. zwei Drittel der neuen Wohnungen als Einfamilienhäuser und rd. ein Drittel als Mehrfamilien-
häuser realisiert werden. 
Im Zuge dieser im nördlichen Bereich von Roxel vorgesehenen Baulandentwicklung wird der 
Stadtteil bis 2013 einen Bevölkerungszuwachs von rd. 1.600 (22 %) Einwohnern erfahren. 
 
Im Zuge des zu erwartenden Bevölkerungswachstums wird die Anzahl der Kinder und Jugendli-
chen im Alter von 0 bis 20 laut Bevölkerungsentwicklungsprognose von derzeit 1.666 auf 2.302 
steigen. Bis zum Jahr 2013 werden in Roxel rd. 640 Kinder und Jugendliche mehr leben als heute. 
Mit 38 % Zuwachs des Anteils der jungen Menschen bis 20 Jahren ist allein dieser Zuwachs annä-
hernd doppelt so hoch, wie der Gesamtzuwachs in Roxel. 
 
Schon heute ist der Anteil der Kinder und Jugendlichen in Roxel mit 21,3 % höher als der gesamt-
städtische Anteil von derzeit 20 %. Im Zuge der städtebaulichen Entwicklung wird der Anteil mit rd. 
25 % im Verhältnis zum dann stadtweiten Anteil von 20 % weiter überdurchschnittlich hoch an-
wachsen.

- 4 - 
 
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zunahme der Zahl der jungen Menschen in Roxel differenziert 
nach Altersgruppen: 
 
Altersgruppen Kinder und Jugendliche in ... 
 2004 2006 2007 2013 
  0 bis   2 jährige 242 246 244 243 
  3 bis   5 jährige 219 288 303 290 
  6 bis   9 jährige 303 394 410 441 
10 bis 13 jährige 293 375 412 490 
14 bis 17 jährige 314 353 373 481 
18 bis 20 jährige 295 306 315 357 
gesamt 1.666   2.302 
 
 
Die aufgezeigte Entwicklung macht deutlich, dass der Bedarf für eine Einrichtung für Kinder, Ju-
gendliche und deren Familien sehr hoch ist und sich zukünftig auf einem entsprechenden Niveau 
fortsetzen wird. 
 
Im Ergebnis bedeutet die Entwicklung auch, dass die neue Einrichtung so schnell wie mög-
lich in Betrieb gehen muss. Angesichts der o.g. Entwicklung ist bereits bis zum Jahr 2006 
eine deutliche Zunahme der Anzahl junger Menschen zu erwarten. Insbesondere gibt es 
einen deutlichen Anstieg bei den Kindergartenkindern (Rechtsanspruch) und bei den 
Schulkindern (im Zusammenhang mit den Angeboten für Kinder- und Jugendarbeit. 
 
Die nachfolgende Darstellung der bisherigen Infrastruktur zeigt auf, dass die vorhandenen Ange-
bote nicht ausreichen, um diese Entwicklung und die bereits bestehenden Anpassungsdefizite der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit auszugleichen bzw. die neuen zusätzlichen Bedarfe (z.B. in der 
Betreuung der unter dreijährigen Kinder) abzudecken. 
 
 
1.2 Bestehende Infrastruktur und Angebote in Roxel 
 
Im Bereich der Kindertagesbetreuung verfügt Roxel derzeit über ein au
 sreichendes Angebot: 
Für 219 Kinder stehen im laufenden Kindergartenjahr 215 Plätze zur Verfügung. Dieses entspricht 
einer Versorgungsquote von 98,2 %. 53 Plätze werden als Ganztagsplätze betrieben; dieses ent-
spricht einer Ganztagsquote von 24,7 %. 
Die Plätze für die Kinder im Kindergartenalter werden von zwei katholische Kindergärten (St. Pan-
taleon und St. Ursula) sowie dem Kindergarten der Arbeiterwohlfahrt – Unterbezirk Münster-
Steinfurt - Aloysia Delsen angeboten. 
 
Roxel verfügt bisher über keine Angebote für Kinder außerhalb des Kindergartenalters entspre-
chend dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder. 
 
Offene Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit stehen in Roxel erst wieder seit dem 01.10.2004 in kleinem Umfang zur Verfügung.  
Roxel verfügt über ein aktives Vereins- und Gemeindeleben, das sich in dem seit Juni 2003 beste-
henden Stadtteilarbeitskreis  - „AK Kinder- und Jugendhilfe Roxel“ widerspiegelt. 
 
Die soziale Infrastruktur hinsichtlich der Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien in Roxel ist 
durch folgende Merkmale geprägt: 
 
• Fehlende personelle und räumliche Kapazitäten für unterschiedliche Stadtteilangebote wie der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit, Beratungsangebote, Angebote der Familienförderung

- 5 - 
• Jugendliche, die sich durch bestehende Angebote der kirchlichen Träger und ansässigen Ver-
eine vor Ort nicht einbinden lassen 
• Zukünftiger Integrationsbedarf im Zusammenhang mit der geplanten Flüchtlingseinrichtung 
 
Im Zusammenhang mit der mangelnden sozialen Infrastruktur hat sich auf Initiative des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster im Juli 2003 ein pädagogischer Arbeitskreis 
(AK) in Roxel gegründet, in dem die Kirchen, Vereine, Schulen, Spielgruppen, Reit- und Sportver-
eine, Musikschule, Kindertageseinrichtungen seitdem regelmäßig vertreten sind. Der AK hat die 
Bedarfe vor allem im Hinblick auf die fehlenden Angebote für Kinder und Jugendliche deutlich be-
nannt und insbesondere räumliche und personelle Kontinuität für die Kinder- und Jugendarbeit 
gefordert. Darüber hinaus wurde deutlich, dass sich einige Anbieter in Roxel räumlich behelfen 
müssen und beispielsweise auch für Beratungsangebote keine adäquaten Räume zur Verfügung 
stehen. 
Positiv hervorzuheben ist jedoch, dass Roxel über ein aktives Vereins- und Gemeindeleben verfügt 
und sich die Institutionen untereinander kooperativ mit Raumangeboten aushelfen. 
 
Ein Angebot für Kinder und Jugendliche konnte seit der Beendigung der mobilen Kinder- und Ju-
gendarbeit "Rokids e.V." aufgrund fehlender personeller Kapazitäten von den Institutionen in Roxel 
seit 2002 nicht vorgehalten werden. Seit dem 01.10.2004 konnte der Christliche Verein junger 
Menschen (CVJM) für ein Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit gewonnen werden. 
Der CVJM bietet seitdem mit zehn Stunden wöchentlich mit einem "Pausenbulli" aufsuchende Ar-
beit für Kinder und Jugendliche in Roxel an, um einen Zugang zu ihnen zu finden und mit ihnen die 
Räumlichkeiten und Angebote in den Räumen der Bezirkverwaltung an der Schelmenstiege zu 
gestalten. Weitere Raumnutzungsmöglichkeiten sind vor Ort nicht vorhanden. 
 
Vor dem Hintergrund der Bedarfsplanung unter qualitativen Aspekten und Entwicklungen ist darauf 
hinzuweisen, dass in Roxel keine weiteren Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der 
niedrigschwelligen Informations- und Beratungsarbeit für junge Menschen vorhanden, sowie Cli-
quen- und geschlechtsspezifische Angebote nicht institutionalisiert sind. Aufgrund der sehr be-
grenzten Räumlichkeiten sind zudem zielgruppenspezifische Angebote z. B für Beratungsangebo-
te, Ausweitung der Angebote der Teestube der kath. Kirchengemeinde St. Pantaleon, Spielgrup-
pen für Kleinkinder sowie Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche nur reduziert oder unter 
mangelhaften Rahmenbedingungen durchführbar. 
 
 
2 Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien in Roxel als Modell für bedarfs- und 
ressourcengerechte soziale Infrastruktur 
 
Neben den städtebaulichen und demografischen Entwicklungen spielen veränderte fachliche und 
finanzielle Anforderungen eine besondere Rolle bei der Schaffung von Einrichtungen der sozialen 
Infrastruktur. 
 
 
2.1 Fachliche und finanzielle Anforderungen bei der Schaffung neuer Einrichtungen 
 
Neue und veränderte fachliche und finanzielle Herausforderungen erfordern veränderte Angebots- 
und Nutzungskonzepte, die sich in der Architektur und im Betrieb der Einrichtung widerspiegeln 
müssen. 
Angebots- und Nutzungskonzepte müssen stärker als bisher – gerade unter stadtteilorientierten 
Zielsetzungen – den Lebenszusammenhängen und Bedürfnissen nach einer, den jeweiligen fami-
lienbiografischen Bedürfnissen folgenden Einrichtung und Angebotserbringung entsprechen. 
 
Gerade in Neubaugebieten, mit einem hohen Anteil von Ein- und Zweifamilienhaussiedlungen 
kommt es darauf an, dass die soziale Infrastruktur, die je nach Alter der Kinder und Bedarf der 
Familien mit ihren Möglichkeiten flexibel mitwachsen kann. Erreicht werden kann dieses konzepti-

- 6 - 
onelle Ziel, wenn die Planung und der Betrieb neuer Einrichtungen dabei folgenden Leitideen ent-
sprechen können: 
• bedarfsgerechte und zeitnahe Angebotsbereitstellung und Infrastrukturplanung 
• Stadtteilorientierung und Adressatennähe 
• kürzere Wege 
• flexible Ressourcennutzung 
• verbesserter und direkter Zugang der NutzerInnen zu verschiedenen Angebots- und Hand-
lungsfeldern 
• größere Bandbreite professioneller Handlungsspielräume 
• mehr Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Familien (deutliche Attraktivitätssteigerung) 
unter einer Adresse 
• Begleitung von Eltern und Kindern in ihren unterschiedlichen Lebensphasen 
 
Unter finanziellen Gesichtspunkten sind folgende Vorteile aufzuführen: 
• Synergie und bessere Kosteneffektivität 
• bessere Flächen- und Raumausnutzung 
• besserer wirtschaftlicher Betrieb der Gesamteinrichtung 
 
 
3. Vorgesehene Maßnahme 
 
Die bereits bestehenden Defizite und vor allem die zukünftige Entwicklung zeigen den Bedarf für 
Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien in Roxel deutlich auf. 
Die entsprechenden Bedarfe sind bereits im Rahmen vorangegangener Kinder- und Jugendhilfe-
entwicklungsplanung dargestellt und begründet worden – z.B. in den Kindertagesbetreuungs- und 
Jugendförderberichten des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien sowie in dem Stadtteilrah-
menplan Roxel (Dokumentation des Stadtplanungsamtes, 2002). Ebenfalls hat sich der Stadtteil-
arbeitskreis in Roxel mit Bedarfen und Angebots- und Nutzungswünschen für eine solche Einrich-
tung befasst und diese aufgezeigt. 
 
Errichtet wird eine Einrichtung, die verschiedene Funktionen der Kinder- und Jugendhilfe umfasst 
und die Bedarfe nach sozialer Infrastruktur, die sich aus der städtebaulichen Entwicklung ergeben, 
unter einem Dach und mit einem Träger abdeckt. Für die geplante Maßnahme steht eine Gemein-
bedarfsfläche von insgesamt 4.800 qm auf einem städtischen Grundstück zur Verfügung. 
 
Das Konzept der Modelleinrichtung beruht auf drei vernetzten Handlungsfeldern: 
 
Für den Bereich der Kindertagesbetreuung  werden Räume für zwei Kindergartengruppen, eine 
Tagesstättengruppe für Kindergartenkinder (Ganztagsbetrieb) und zwei kleine altersgemischten 
Gruppen, in der insgesamt bis zu 14 Kinder unter drei Jahre ganztags betreut werden können. 
Die Kindertageseinrichtung umfasst insgesamt 100 Plätze, davon 86 Plätze für Kinder im Alter von 
drei bis sechs Jahren und 14 Plätze für Kinder unter drei Jahren. 
Sollte nach der Fertigstellung der Kindertageseinrichtung aufgrund der zahlreichen neuen Woh-
nungen zunächst ein größerer Bedarf für drei- bis sechsjährige Kinder bestehen, kann vorüberge-
hend mit einer anderen Gruppenstruktur gearbeitet werden (Regelkindergarten- oder Tagesstät-
tengruppe anstelle einer kleinen altersgemischten Gruppe). 
 
Der Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit umfasst ein pädagogisches Raumangebot 
mit einem offenen Kinder- und Jugendtreff mit entsprechenden Bewirtschaftungsmöglichkeiten 
sowie drei Gruppenräumen, von denen einer im Schwerpunkt als Seminar- und Medienraum und 
ein anderer als Küche für Gruppenangebote genutzt werden soll sowie ein Beratungsraum. 
 
Die Gesamteinrichtung enthält im Kern Räume, die von beiden Hauptnutzergruppen und darüber 
hinaus Räume, die gemeinsam genutzt werden können. Hierzu zählen der Kreativraum (Werken,

- 7 - 
Basteln, Malen, Gestalten etc.) und ein größerer Veranstaltungsraum in Kombination mit einer 
Teeküche. 
Der Mehrzweckraum, der zum Raumprogramm der Kindertageseinrichtung zählt, soll räumlich so 
geplant werden, dass dieser bei Bedarf mit dem Veranstaltungsraum zusammengeschaltet werden 
kann, damit entsprechend größere Veranstaltungen durchgeführt werden können. 
 
Bei der Architektur und beim späteren Betrieb kommt es darauf an, die Bereiche und Nutzungen 
so zu konzipieren, das zum einen die Bereiche im notwendigen Maße störungsfrei und reibungslos 
– insbesondere auch in Zeiten gleichzeitiger Angebotszeiten betrieben werden können – z.B. 
Lärmschutz, drei eigene Zugangsbereiche (Unabhängige Nutzung), entsprechende Gestaltung des 
Außengeländes etc.. 
 
Hinsichtlich der flexiblen Nutzungsmöglichkeiten sind dabei jedoch der Kindertageseinrichtung mit 
seinen jeweiligen Gruppenräumen für Kinder unterschiedlichen Alters engere Grenzen gesetzt, als 
dieses bei Räumen möglich ist, die dem Raumprogramm der Kinder- und Jugendeinrichtung zuzu-
rechnen sind. 
 
Architektonisch und in der Anordnung der Räume zueinander müssen die o.g. Leitmaxime erkenn-
bar werden. 
 
 
3. Errichtungsverfahren 
 
Die Modelleinrichtung soll durch einen privaten Investor realisiert und von der Stadt für einen zu-
nächst begrenzten Zeitraum angemietet werden („Mietmodell“). So ist gewährleistet, dass das Ge-
bäude für die Dauer des Bedarfes von der Stadt für die Zwecke der Jugendhilfe – zunächst als 
Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden kann. 
Dieses Verfahren bietet darüber hinaus die Chance, nach Ablauf der Mietfrist ggf. diese zu verlän-
gern oder das Mietverhältnis zu beenden. Der Investor kann dann das Gebäude ggf. baulich ver-
ändern und anderen, dem Bau- und Planungsrecht entsprechenden Nutzungen zuführen und wei-
tervermieten. Eine Verpflichtung der Stadt zum Weiterbetrieb und zur Unterhaltung des Gebäudes 
besteht nicht. 
 
 
3.1 Vergabeverfahren und Betrieb der Einrichtung 
 
Vor diesem Hintergrund sollen die Planung, der Bau, die Instandhaltung, der Erwerb eines grund-
stücksgleichen Rechts (z. B. Erbbaurecht) und die Finanzierung verbunden mit einem konkreten 
Mietangebot an die Stadt Münster in einem konkurrierenden Verfahren unter möglichen Investoren 
ausgeschrieben werden. Die Verpflichtung zur Ausschreibung ergibt sich daraus, dass die nach 
den Verdingungsordnungen (in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) 
ausschreibungspflichtigen Leistungsbestandteile gegenüber dem ausschreibungsfreien Grund-
stücksgeschäft überwiegen. Die Stadt will maßgeblichen Einfluss auf das Bauvorhaben ausüben. 
Insofern kann das Vertragswerk nicht als „vergabefreier“ Mietvertrag im Sinne von § 100 Abs.2h 
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gewertet werden. Das Vertragswerk enthält 
vielmehr einen ausschreibungspflichtigen öffentlichen Bauauftrag. Diese Verpflichtung entsteht 
auch dann, wenn man von dem ebenfalls ausschreibungsfreien Mietgeschäft als Endpunkt der 
Vereinbarungen ausgeht: Der Mietvertrag setzt wesentliche ausschreibungspflichtige Leistungen 
(Planung, Bau ...) untrennbar voraus. Den Investoren soll im Rahmen des bestehenden Bau- und 
Planungsrechts die Möglichkeit gegeben werden, die Planung und den Bau jetzt bereits so zu ent-
wickeln, dass bei Teilbeendigung oder vollständiger Beendigung des Mietverhältnisses durch die 
Stadt eine andere Teilnutzung, die mit der städtischen Nutzung nicht im Widerspruch steht, oder 
eine vollständig andere Nutzung und Weitervermietung möglich ist. Das Risiko der Nutzung nach 
Beendigung des Mietverhältnisses trägt der Investor, da beabsichtigt ist, das Grundstück zu ver-
äußern bzw. ihm hierfür eigentumsähnliche Rechte einzuräumen. 
Der Betrieb der Einrichtung erfolgt durch einen anerkannten Träger.

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3.2 Interessensbekundungen sowie städtebauliche und architektonische Qualität 
 
Die Verwaltung wird zur Beschleunigung des Verfahrens bereits unmittelbar nach dem Ratsbe-
schluss die 1. Stufe des Vergabeverfahrens in Form einer Veröffentlichung der Vergabeabsicht der 
Stadt Münster starten, um frühzeitig die Interessenbekundung von möglichen Investoren zu erhal-
ten und einen Teilnehmerkreis für das sich dann anschließende Vergabeverfahren festzulegen. 
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass bei der Auswahl der Teilnehmer und bei dem sich anschlie-
ßenden Vergabeverfahren neben der Wirtschaftlichkeit auch die notwendige städtebauliche und 
architektonische Qualität der Liegenschaft und des Gebäudes als Kriterium von Bedeutung sein 
wird. Mit der Auswahl und der Beteiligung von mehreren geeigneten Investoren, die in einem kon-
kurrierenden Verfahren Planungen unter Berücksichtigung der Nutzervorstellungen entwickeln und 
hierfür Mietangebote unterbreiten ist sichergestellt, dass für die Aufgabe unterschiedliche und ggf. 
innovative Planungen entwickelt und bewertet werden können. 
 
 
3.3 Wirtschaftlichkeitsprüfung 
 
Gemäß §§ 6 HGrG sowie 75 GO ist die Stadt Münster verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit der Ver-
gabeverfahren zu prüfen. Bei „konventionellen“ Bauvergaben geschieht dies durch die Kostenbe-
rechnung nach DIN 276. Bei Investorenmodellen bedarf es dazu einer (formell nicht festgelegten) 
Wirtschaftlichkeitsberechnung. Vor dem Hintergrund des engen Zeitplanes ist vorgesehen, diese 
Prüfung parallel zur Veröffentlichung der Vergabeabsicht der Stadt Münster durchzuführen. Die 
Verwaltung wird die Wirtschaftlichkeit ggfls. von einem externen Sachverständigen prüfen lassen. 
Die Parallelität von Veröffentlichung und Wirtschaftlichkeitsberechung führt zu einem Zeitgewinn, 
der sich positiv auf den Fertigstellungstermin auswirkt, beinhaltet jedoch das Risiko, dass das Ver-
gabeverfahren bei negativem Ausgang der Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht weitergeführt werden 
kann. 
 
 
3.4 Ausschreibung und Auswahlverfahren 
 
Die Verwaltung wird – in Anlehnung an die bislang für städtische Immobilien durchgeführten, in-
formellen Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren – ein Exposé erstellen. Gegenstand des 
Exposé werden die städtebaulichen, architektonischen, bautechnischen, pädagogischen, finanziel-
len und liegenschaftlichen Rahmenbedingungen des Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens 
sowie dessen formellen Bedingungen (z.B. Fristen, Bürgschaften, Nachverhandlungen usw.) sein. 
 
Um eine vollumfängliche politische Mitwirkung sicherzustellen, wird dieses Exposé den zuständi-
gen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Die Ergebnisse des Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens werden verwaltungsseitig aufgear-
beitet und einer Auswahljury bestehend aus Vertretern der Fraktionen und der Fachausschüsse 
sowie aus Vertretern der Fachverwaltung und ggfls. externen Sachverständigen vorgestellt. Diese 
Auswahljury wird dem Rat der Stadt Münster eine Empfehlung über die Vergabe der Neuerrichtung 
der Modelleinrichtung geben. Dabei werden von der Auswahljury auch die Ergebnisse der Wirt-
schaftlichkeitsprüfung (Ziff. 3.3) Berücksichtigung finden. 
 
Das Verfahren ist eine für die Stadt Münster unverbindliche Aufforderung an interessierte Bewer-
ber zur Vorlage eine Planungs- und Mietangebotes im Zusammenhang mit der Neuerrichtung der 
Modelleinrichtung in Roxel - Nord. Die abschließenden Vergabeentscheidung treffen die zuständi-
gen Gremien der Stadt Münster, die Stadt Münster bleibt insofern in ihren Entscheidungen frei.

- 9 - 
 
3.5 Zeitliche Dimension 
 
Die Verwaltung geht z.Zt. davon aus, dass sich die zeitliche Dimension des Verfahrens folgender-
maßen darstellt: 
 
I. Quartal 2005 Wirtschaftlichkeitsprüfung, Erarbeitung Ausschreibungsunterlagen 
II. Quartal 2005 Durchführung des Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens 
III. Quartal 2005 Auswertung der Angebote, Auswahlentscheidung 
IV. Quartal 2005 Vertragsverhandlungen 
 
I. Quartal 2006 Baubeginn 
II. Quartal 2006 Baudurchführung 
III. Quartal 2006  Fertigstellung, Bezug 
 
 
Sollte sich herausstellen, dass die Einrichtung nicht bedarfs- und termingerecht fertiggestellt wer-
den kann, müssen entsprechende Container als Überbrückung aufgestellt werden. 
 
 
 
 
 
I.V.      I.V. 
 
 
gez.      gez. 
Dr. Klein     Bickeböller 
Stadträtin     Kämmerin 
 
 
 
 
Anlagen
 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm

Beratungsverlauf (6)

25.01.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
26.01.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
01.02.2005 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.02.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.1 Vorberatung
Zur Sitzung
09.02.2005 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.02.2005 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Schelmenstiege

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Details

Vorlagen-Nr.
V/1068/2004
Typ
Vorlage
Datum
29.12.2004
Erstellt
06.10.2020 14:37