Wahl einer*s Beigeordneten für Dezernat IX - Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2196/2021 vom 15.06.2021
Stand: Am 24.06.2021 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 2196/2021 Freigabedatum 15.06.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wahl einer*s Beigeordneten für Dezernat IX - Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat wählt N.N. zur*zum Beigeordneten für die Dauer von acht Jahren. Als Geschäftskreis wird das Dezernat IX – Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales übertragen. Der Rat behält sich eine Änderung des Geschäftskreises gemäß § 73 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW vor. Es werden Bezüge der Besoldungsgruppe B 8 nach dem Landebesoldungsgesetz Nordrhein- Westfalen, Anlage 7, gezahlt. Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 unter TOP 3.1.7 beschlossen, zum 24.06.2021 das Dezernat IX – Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales einzurich- ten und diesem folgende Ämter und Dienststellen zuzuordnen: Stabsstelle Digitalisierung (IX/2) Stabsstelle Wirtschaftsförderung (IX/3) Amt für Informationsverarbeitung (12) Amt für Stadtentwicklung und Statistik (15) Der Rat hat weiter beschlossen, die Stelle der*des Beigeordneten öffentlich auszuschreiben und ein Personalberatungsunternehmen mit der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten zu beauftragen. Gemäß § 71 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Beigeord- neten vom Rat für die Dauer von acht Jahren gewählt. Die Anforderungen sind in § 71 Absatz 3 GO NRW festgelegt. Die Vergütung richtet sich nach § 2 Absatz 3 der Eingruppierungsverordnung NRW. 3 Die Verwaltung hat unter Beteiligung des Personal- und Verwaltungsmanagements, des Amtes für Recht, Vergabe und Versicherungen sowie des Rechnungsprüfungsamtes ein Personalberatungsun- ternehmen beauftragt. Die Stelle wurde gemäß § 71 Absatz 2 GO NRW öffentlich ausgeschrieben. Der Rat wurde über das Ausschreibungsverfahren und das beauftragte Personalberatungsunterneh- men informiert. Dabei bestand für die Mitglieder des Rates jederzeit die Möglichkeit zur Akteneinsicht. Weitergehende Informationen über das Auswahlverfahren sowie die vorliegenden Bewerbungen er- folgen vor der Ratssitzung. Nach § 16 Absatz 2 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen darf die Ernennungsurkunde an kommunale Wahlbeamt*innen erst ausgehändigt werden, wenn die Wahl innerhalb eines Monats nach ihrer Durchführung von der Bezirksregierung nicht beanstandet wurde. -
Anlage - Informationen zum vorgeschlagenen Bewerber
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Anlage zur Beschlussvorlage 2196/2021 1. Aktualisierter Beschlussvorschlag Der Rat wählt Herrn Niklas Kienitz zum Beigeordneten für die Dauer von acht Jahren. Als Geschäftskreis wird ihm das Dezernat IX – Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales übertragen. Der Rat behält sich eine Änderung des Geschäftskreises vor. Es werden Bezü ge nach der Besoldungsgruppe B 8 gemäß Anlage 7 zum Landebesol- dungsgesetz Nordrhein-Westfalen gezahlt. 2. Information zum vorgeschlagenen Bewerber Der gebürtige Kölner schloss 2003 sein Studium der Rechtswissenschaften an der Univer- sität zu Köln mit der ersten juristischen Staatsprüfung erfolgreich ab. Anschließend sam- melte er mehrjährige Berufserfahrung in einer Führungsposition in der Immobilienwirt- schaft und als Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln. Berufsbegleitend machte er 2011 seinen Abschluss zum Immobilienökonom an der International Real Estate School, Essen. Niklas Kienitz ist seit 2009 Mitglied im Rat der Stadt Köln und war bis 2020 Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses. Seit 2014 verantwortet er als Geschäftsführer die Umsetzung und Koordinierung der politischen Arbeit der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln. Daneben nimmt er verschiedene Aufsichtsratsmandate wahr, ist unter anderem seit 2014 Mitglied im Aufsichtsrat der Moderne Stadt GmbH und Mitglied im Aufsichtsrat der GAG Immobilien AG. 3. Information zum weiteren Verfahren Den Mitgliedern des Rates wurde der Abschlussbericht des beauftragten Personalbera- tungsunternehmens nebst Bewerbungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Einsichtnahme in die Verfahrensakte wurde angeboten. Nach § 16 Absatz 2 Landesbeamtengesetz Nordrhein -Westfalen darf die Ernennungsur- kunde einer kommunalen Wahlbeamtin / eines kommunalen Wahlbeamten erst ausgehän- digt werden, wenn die Wahl innerhalb eines Monats nach ihrer Durchführung von der Be- zirksregierung nicht beanstandet wurde.
Beratungsverlauf
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