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2196/2021

Wahl einer*s Beigeordneten für Dezernat IX - Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 15.06.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021

Anlage - Informationen zum vorgeschlagenen Bewerber

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage - Informationen zum vorgeschlagenen Bewerber

1975 Zeichen

Anlage zur Beschlussvorlage 2196/2021  
 
1. Aktualisierter Beschlussvorschlag  
Der Rat wählt Herrn Niklas Kienitz zum Beigeordneten für die Dauer von acht Jahren. Als 
Geschäftskreis wird ihm das Dezernat IX – Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung 
und Regionales übertragen. 
Der Rat behält sich eine Änderung des Geschäftskreises vor. 
Es werden Bezü ge nach der Besoldungsgruppe B 8  gemäß Anlage 7 zum Landebesol-
dungsgesetz Nordrhein-Westfalen gezahlt.  
 
2. Information zum vorgeschlagenen Bewerber  
 
Der gebürtige Kölner schloss 2003 sein Studium der Rechtswissenschaften an der Univer-
sität zu Köln mit der ersten juristischen Staatsprüfung erfolgreich ab. Anschließend sam-
melte er mehrjährige Berufserfahrung in einer Führungsposition in der Immobilienwirt-
schaft und als Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln. Berufsbegleitend 
machte er 2011 seinen Abschluss zum Immobilienökonom an der International Real Estate 
School, Essen. 
Niklas Kienitz ist seit 2009 Mitglied im Rat der Stadt Köln und war bis 2020 Vorsitzender 
des Stadtentwicklungsausschusses. Seit 2014 verantwortet er als Geschäftsführer die 
Umsetzung und Koordinierung der politischen Arbeit der CDU-Fraktion im Rat der Stadt 
Köln. 
Daneben nimmt er verschiedene Aufsichtsratsmandate wahr, ist unter anderem seit 2014 
Mitglied im Aufsichtsrat der Moderne Stadt GmbH und Mitglied im Aufsichtsrat der GAG 
Immobilien AG. 
 
 
3. Information zum weiteren Verfahren  
Den Mitgliedern des Rates wurde  der Abschlussbericht des beauftragten Personalbera-
tungsunternehmens nebst Bewerbungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Einsichtnahme 
in die Verfahrensakte wurde angeboten. 
Nach § 16 Absatz 2 Landesbeamtengesetz Nordrhein -Westfalen darf die Ernennungsur-
kunde einer kommunalen Wahlbeamtin / eines kommunalen Wahlbeamten erst ausgehän-
digt werden, wenn die Wahl innerhalb eines Monats nach ihrer Durchführung von der Be-
zirksregierung nicht beanstandet wurde.

Beschlussvorlage Rat

3416 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 2196/2021 
Freigabedatum 
15.06.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wahl einer*s Beigeordneten für Dezernat IX - Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und 
Regionales 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat wählt  
N.N. 
 
zur*zum Beigeordneten für die Dauer von acht Jahren. Als Geschäftskreis wird das Dezernat IX – 
Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales übertragen. 
 
Der Rat behält sich eine Änderung des Geschäftskreises gemäß § 73 Absatz 1 Gemeindeordnung 
NRW vor. 
 
Es werden Bezüge der Besoldungsgruppe B 8 nach dem Landebesoldungsgesetz Nordrhein-
Westfalen, Anlage 7, gezahlt. 
 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 unter TOP 3.1.7 beschlossen, zum 
24.06.2021 das Dezernat IX – Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales einzurich-
ten und diesem folgende Ämter und Dienststellen zuzuordnen:  
 Stabsstelle Digitalisierung (IX/2) 
 Stabsstelle Wirtschaftsförderung (IX/3) 
 Amt für Informationsverarbeitung (12) 
 Amt für Stadtentwicklung und Statistik (15) 
 
Der Rat hat weiter beschlossen, die Stelle der*des Beigeordneten öffentlich auszuschreiben und ein 
Personalberatungsunternehmen mit der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten zu 
beauftragen.  
Gemäß § 71 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Beigeord-
neten vom Rat für die Dauer von acht Jahren gewählt. Die Anforderungen sind in § 71 Absatz 3 GO 
NRW festgelegt. Die Vergütung richtet sich nach § 2 Absatz 3 der Eingruppierungsverordnung NRW.

3 
Die Verwaltung hat unter Beteiligung des Personal- und Verwaltungsmanagements, des Amtes für 
Recht, Vergabe und Versicherungen sowie des Rechnungsprüfungsamtes ein Personalberatungsun-
ternehmen beauftragt. Die Stelle wurde gemäß § 71 Absatz 2 GO NRW öffentlich ausgeschrieben. 
Der Rat wurde über das Ausschreibungsverfahren und das beauftragte Personalberatungsunterneh-
men informiert. Dabei bestand für die Mitglieder des Rates jederzeit die Möglichkeit zur Akteneinsicht. 
Weitergehende Informationen über das Auswahlverfahren sowie die vorliegenden Bewerbungen er-
folgen vor der Ratssitzung. 
Nach § 16 Absatz 2 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen darf die Ernennungsurkunde an 
kommunale Wahlbeamt*innen erst ausgehändigt werden, wenn die Wahl innerhalb eines Monats 
nach ihrer Durchführung von der Bezirksregierung nicht beanstandet wurde.

Beratungsverlauf (1)

24.06.2021 Rat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2196/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
15.06.2021
Erstellt
07.06.2021 12:53