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3359/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Einzelmandatsträgerin B.Hane-Knoll (DIE LINKE) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 08.09.2025 TOP 7.2.4 (AN/1182/2025)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 25.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.12.2025, TOP 7.1.7

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3678 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/15/152/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3359/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.12.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Einzelmandatsträgerin B.Hane-Knoll (DIE 
LINKE) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 08.09.2025 TOP 7.2.4 
(AN/1182/2025), betr.: "Aktueller Sachstand zur Planung und Umsetzung von 
Wohnraum über Supermärkten wie Lidl, Aldi usw.im Bezirk Mülheim" 
Die Einzelmandatsträgerin B.Hane-Knoll (DIE LINKE) bittet im Zusammenhang zur Planung 
und Umsetzung von Wohnraum über Supermärkten wie Lidl, Aldi usw.im Bezirk Mülheim um 
die Beantwortung folgender Fragen: 
1. Mit welchen der genannten Unternehmen wie Lidl, Aldi usw. wurde von der Stadt Köln Kon-
takt aufgenommen, um über Bereitstellung von Wohnraum über den jeweiligen Geschäften 
zu sprechen? 
2. Wie sehen die allgemeinen Ergebnisse für Köln nach schon erfolgten Gesprächen aus 
bzw. stehen noch weitere mit welchen Unternehmen an? 
3. Welche Auswirkungen haben die Gespräche auf schon bestehende oder neu geplante Fili-
alen der jeweiligen Unternehmen im Bezirk Köln-Mülheim? 
4. In welcher Weise profitieren andere Kölner Bezirke von Gesprächen mit den genannten 
Unternehmen? 
5. Wenn ja, wie sieht dies im Detail aus, wenn nein, was sind die Gründe dafür? 
 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Zu Frage 1 
Von der Verwaltung wurden Gespräche mit nahezu allen bekannten marktgängigen Nahver-
sorgungsunternehmen im Hinblick auf die Entwicklung gemischt genutzter Projekte geführt. 
Sofern die Standorte geeignet sind und das Planungsrecht dies zulässt, wirkt die Verwaltung 
auf eine Überbauung mit Wohnungen hin. Dabei geht es sowohl um neue Standortentwicklun-
gen als auch die Umstrukturierung bestehender Nahversorgungsstandorte. 
 
Zu Frage 2 
Die Unternehmen weisen in der Regel darauf hin, dass eine Projektentwicklung stets im Hin-
blick auf eine Attraktivierung des Einzelhandels abzielt und somit strengen wirtschaftlichen 
Vorgaben unterliegt. In der Regel soll eine Vergrößerung der Verkaufsflächen in die Großflä-
chigkeit (> 800 m² Verkaufsfläche) erfolgen. Vielfach entstehen durch diese Forderung Kon-
flikte mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept. Hierin sind klare Vorgaben für den großflä-
chigen Einzelhandel und die geeigneten Standorte enthalten.

2 
 
An verschiedenen Stellen in der Stadt werden aktuell derartige Kombiprojekte mit Einzelhan-
del und Wohnen in enger Abstimmung zwischen Verwaltung und Vorhabenträger entwickelt. 
Einige dieser konkret geplanten Vorhaben befinden sich bereits im Vorbescheidverfahren und 
können im kommenden Jahr zur Baureife gelangen. Eine große Herausforderung ist in allen 
Projekten die Anliefersituation, die besonders in verdichteten Bereichen oft nicht zufriedenstel-
lend und verkehrssicher gelöst werden kann. Auch die Anordnung von Kundenstellplätzen in 
einer Tiefgarage, insbesondere an attraktiven Standorten, wird kontrovers zwischen Stadt und 
Vorhabenträger diskutiert.   
 
Zu Frage 3 
Die Herausforderungen - insbesondere im Hinblick auf Verkehrsbelange, Anliefersituation und 
Lärmimmissionen - gelten für nahezu alle urbanen und hoch frequentierten Standorte. Gerade 
in den hochverdichteten Bereichen der Stadt sind Nutzungskonflikte, die aus den unterschied-
lichen Anforderungen von Gewerbe- und Wohnnutzung entstehen, meist unvermeidbar. Hier 
gilt es, intelligente Lösungen und vertretbare Kompromisse zu finden, die wiederum in neue 
Projektentwicklungen an anderen, vergleichbaren Standorten einfließen können. 
 
Zu Frage 4+5 
Siehe Beantwortung zu Frage 3

Beratungsverlauf (1)

08.12.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3359/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
25.11.2025
Erstellt
25.11.2025 09:50