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1510/2024

Zoobrücke / Stadtautobahn B55a - passive Schutzeinrichtungen

Mitteilung Ausschuss 27.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 20.06.2024, TOP 10.2.3

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Ergebnis Konzeptionelle Ausarbeitung

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

11506 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/691/11 
691-11-04 
Vorlagen-Nummer 27.05.2024 
 1510/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.06.2024 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 06.06.2024 
Verkehrsausschuss 11.06.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 13.06.2024 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.06.2024 
 
Zoobrücke / Stadtautobahn B55a - passive Schutzeinrichtungen 
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.08.2023 unter AN/1452/2023 folgenden 
Beschluss gefasst: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt hierin die Verwaltung, 
1. dem Verkehrsausschuss Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Fuß- und 
Radverkehr auf der Zoobrücke vorzulegen und nach der schnellen Umsetzung der Ver-
besserungen für den Rad- und Fußverkehr die in der Mitteilung 2207/2023 angeführte, 
sicherheitsbedingte Temporeduzierung kurzfristig wieder rückgängig zu machen 
 
2. Folgende kurzfristig realisierbare Maßnahmen für die Radverkehrsverbindung Zoobrücke 
sollen vorrangig umgesetzt werden: 
a) Schaffung bzw. Planierung der direkten Zuwegung von Fuß- und Radbrücke über 
Amsterdamer Straße aus Richtung Lentpark zum Radweg auf der Zoobrücke 
b) Nivellierung der Stufen an der Ab- und Auffahrt auf Höhe der Abgänge in Richtung 
Rheinpark auf beiden Seiten der Brücke 
c) Prüfung weiterer verkehrssichernder Maßnahmen der Abfahrt zur Messe auf südli-
cher Seite und Herstellung einer signalisierten Überfahrt über die Kalk-Mülheimer 
Straße 
d) Verstärkte Reinigung des Radweges von Unrat wie Glasscherben etc. 
e) Deutlichere Ausschilderung für den Radverkehr auf beiden Seiten der Brücke 
f) Die Verwaltung möge eine Kostenschätzung zur Instandsetzung der Wendelanlage 
in Höhe des Rheinparks zur Nutzung für den Radverkehr vorlegen.

2 
 
3. Sollte es verwaltungsseitig Einwände gegen die unter 2. beantragten Maßnahmen und 
deren Dringlichkeit geben, ist ersatzweise ein zeitnaher Ortstermin zu terminieren.“ 
 
Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit: 
Zu Punkt 1: 
Die Stadtautobahn B55a/Zoobrücke ist in den 1960er Jahren entstanden. Sie dient dem in-
nerörtlichen, regionalen und überregionalen Verkehr. Ihre besondere verkehrliche Bedeutung 
liegt dabei nicht nur begründet in den links- und rechtsrheinisch nahe gelegenen Anbindungen 
an das Fernstraßennetz; die Bundesstraße ist vielmehr mit über 100Tsd. Kraftfahrzeugen 
(KFZ) je Tag eine der verkehrlichen Hauptschlagadern der Stadt. 
Aufgrund der vorhandenen, jedoch einer für 80 km/h defizitären Ausgestaltung der passiven 
Schutzeinrichtungen, hat die Straßenverkehrsbehörde zur Erhöhung der Verkehrssicherheit 
die zulässige Geschwindigkeit für alle KFZ auf 50 km/h reduziert. 
Damit wurde die bereits bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung für Lastkraftwagen 
(LKW) über 7,5 t auf alle KFZ erweitert. 
Der von der Neuregelung zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit betroffene Bereich ist 2,6 Ki-
lometer lang. Er wird linksrheinisch von der Amsterdamer Str. und im Rechtsrheinischen von 
der Kalk-Mülheimer Str. begrenzt. 
     
 
Auf einer Länge von ca. 1,5 km verlaufen, parallel zum motorisierten Individualverkehr (MIV), 
Nebenanlagen, die als Fuß- und Radweg genutzt werden. 
Dem Beschluss des politischen Gremiums folgend hat die Verwaltung eine konzeptionelle 
Ausarbeitung zur Umrüstung der passiven Schutzeinrichtungen in Auftrag gegeben. Diese soll 
Maßnahmen und Möglichkeiten aufzeigen, unter welchen Bedingungen eine Anhebung der 
Geschwindigkeit auf 80 km/h wieder möglich ist. Dabei sind passive Schutzeinrichtungen, die 
für den temporären Einsatz geeignet sind, ebenso in die Überlegungen mit einzubeziehen, wie 
solche, die für einen dauerhaften Einsatz verwendet werden können. 
Der durch ein externes Ingenieurbüro dazu aufgestellte Bericht lässt sich wie folgt zusammen-
fassen: 
 Die umgesetzte Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h än-
dert nichts an den grundlegenden Anforderungen an Schutzsysteme auf Brücken im 
Zuge autobahnähnlicher Straßen gemäß den „Richtlinien für passiven Schutz an Stra-
ßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme“, Ausgabe 2009 (RPS 2009).

3 
 
 Die für 80 km/h erkannten Defizite bleiben auch bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h 
bestehen; die Herabsetzung ist jedoch, hinsichtlich der Minimierung von Unfallrisiken, 
einhergehend mit einer Erhöhung der Verkehrssicherheit, sinnvoll. 
 Eine Erneuerung der passiven Schutzeinrichtungen und damit u. a. auch der vorhan-
denen Kappen ist unerlässlich. 
Erläuterung: 
Passive Schutzeinrichtungen sind verkehrssichernde Ausstattungen eines Brückenbauwerkes. 
Hierunter fallen u.a. Schutzplanken, Geländer, oder auch Schrammborde (=Bordsteine). Sie 
werden in Abhängigkeit von der Nutzung, der Verkehrsart und oder gefahrener Geschwindig-
keit en von nebenherlaufendem KFZ -Verkehr kategorisiert und entsprechend gebaut.  
Außen- oder Mittelstreifen -Kappen sind in der Regel von KFZ nicht befahrene Außenränder, 
Mittelstreifen- oder Trennbereiche auf Brücken. Brückenkappen erfüllen verschiedene Funktio-
nen. Neben dem Schutz der tragenden Brückenkonstruktion und Bauwerksabdichtung, dienen 
sie der Verankerung und Aufnahme passiver Schutzeinrichtungen. Bei u.a. entsprechend brei-
ter Herstellung können sie bspw. als Fuß - und/oder Fahrradweg genutzt werden.  
 Die in der RPS 2009 definierten Anforderungen an Schutzsysteme werden von trans-
portablen Schutzsystemen für den dauerhaften Einsatz nicht erfüllt und scheiden als 
Variante zur Umrüstung aus. (Hinweis der Verwaltung: Die Notwendigkeit zur Herstel-
lung / des Einbaus zugelassener Schutzsysteme lässt somit auch keine anderweitigen, 
provisorischen Einrichtungen zu.) 
 Bei Herstellung richtlinienkonformer Schutzeinrichtungen im Mittelstreifen, zwischen 
dem MIV und Radweg, sowie am Außenrand der Kappe durch ein entsprechendes 
Geländer neben dem Gehweg, wäre eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwin-
digkeit auf 80 km/h wieder möglich. Die Notwendigkeit zur Einhaltung der Auflagen aus 
der Richtlinie geht jedoch einher mit einem erhöhten Platzbedarf für Bauwerkskappen. 
 Eine Erneuerung der Kappen in der Mitte, wie auch außen, ist unerlässlich und erfor-
dert gleichfalls eine Verschmälerung der für den MIV zur Verfügung stehenden Ver-
kehrsraumbreite von 1,80 m bis 2,90 m je Fahrtrichtung.  
 Neue Bauwerkskappen mit solch größeren Abmessungen bedeuten rein faktisch den 
Wegfall einer Fahrspur pro Fahrtrichtung.  
 Die getroffene Wahl der zukünftig zum Einsatz kommenden Schutzeinrichtungen hin-
sichtlich des erforderlichen Platzbedarfs ist hinsichtlich erforderlicher Kappenbreiten 
bereits optimiert.  
Die durch den vorstehend beschriebenen Sachverhalt sich unweigerlich ergebende Konse-
quenz ist, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorerst bestehen bleiben 
muss.  
In diesem Zusammenhang sind, neben den verkehrlichen Problemen, auch solch technische 
zu lösen, die sich u.a. bei der Oberflächenentwässerung ergeben. Eine Verbreiterung der 
Kappen ausschließlich nach außen wird aus statisch-konstruktiver Sicht aufgrund der Abmes-
sungen der vorhandenen Brückenquerschnitte in den Randbereichen ohne weitere Untersu-
chungen ausgeschlossen. 
Wegen der unausweichlichen Notwendigkeit nach einer breiteren Ausführung neuer Kappen 
über den gesamten Brückenzug scheidet ferner die Möglichkeit aus, lediglich partiell Ab-
schnitte aufzuwerten. Dies liegt zuletzt nicht nur - aber auch - an der Linienführung (=Führung 
des Verkehrs).  
Die Erneuerung der Schutzeinrichtungen wird im Zuge einer Gesamtinstandsetzung der Zoo-
brücke / Stadtautobahn B55a durchgeführt. Im Vorfeld hierzu werden dann auch vertiefte, ma-
terialtechnische und statisch-konstruktive Untersuchungen mit dem Ziel angestellt, sämtliche 
Brückenkappen und passive Schutzeinrichtungen auf der gesamten Länge richtlinienkonform

4 
 
zu erneuern. Bei dem Einstieg in die Planung der Gesamtinstandsetzung sind die Randbedin-
gungen für die zukünftige Verkehrsraumaufteilung festzulegen. 
Dabei wird auch die Möglichkeit der Zusammenlegung der Fuß- und Radwege erörtert. 
Die Gesamtinstandsetzung wird, so wie in der Vergangenheit stets mitgeteilt, im Anschluss an 
die grundhaften Sanierungen der Brückenzüge Mülheim, Severin und Deutz erfolgen. 
Zu Punkt 2 a) 
Die Umsetzung dieses Punktes erfordert eine umfassende planerische Betrachtung. Die Ver-
waltung wird den Auftrag in ihr Arbeitsprogramm aufnehmen. Allerdings ist aufgrund der ange-
spannten personellen Situation eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich. 
Zu Punkt 2 b) und 2 f) 
Bei den ‚Abgängen‘ handelt sich um die die Fußgängerrampen an der Zoobrücke in Höhe des 
Rheinparks. Diese sind aufgrund der Geometrie und der Absturzeinrichtungen ausschließlich 
dem Fußverkehr vorbehalten. Fahrradfahrende müssen bei Nutzung der Rampe absteigen.  
  
  
Die filigrane Bauweise und Querschnittsabmessungen der gewendelten Fußwegrampen las-
sen keine baulichen Umbaumaßnahmen zu.  
Ein sodann erforderlicher Abriss und Neubau der Bauwerke wird seitens der Verwaltung, im 
ersten Ansatz bei gleichbleibenden Längen und Breiten, mit 2 x 120 m Länge x 2,5 m Breite x 
3.500,- €/m² = 2.100.000,- € zzgl. MwSt. defensiv abgeschätzt.  
Weitere beim Neubau zusätzlich zu betrachtende Randbedingungen wie unter anderem Be-
lange hinsichtlich Barrierefreiheit (Längsgefälle, Ruhepodeste und Breiten) lassen die Ram-
penbauwerke größer und damit einhergehend kostenintensiver werden. Die hieraus entste-
henden Auswirkungen auf die zuvor genannten Kosten können noch nicht abgeschätzt wer-
den, da hierzu die Durchführung erster Planungsschritte erforderlich sind. 
Eine bauliche Veränderung an den Schrammborden / Bordsteinen ist unter den gegebenen 
Umständen nicht zielführend. Neben der Problematik, dass die Angleichung der Höhen unmit-
telbar an der Dehn- und Bewegungsfuge der Brücke umzusetzen wäre, würde die im heutigen 
Zustand schon problematische Situation hinsichtlich der Verkehrssicherheit zusätzlich ver-
schärft. 
Zu Punkt 2 c) 
Die Herstellung einer ergänzenden Lichtsignalanlage in dem Bereich erfordert vorgelagert 
Planungen zum Umbau der Straße. Ob diese aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den be-
nachbarten Ampelanlagen zu einer dem Messeerfordernissen entsprechend Verkehrsrege-
lung überführt werden kann, ist aktuell ungeklärt. Die Regelung ist aufgrund der örtlichen Situ-
ation mit Ein- und Ausfahrten zur Messe als auch unmittelbaren Nähe zum signalisierten Mes-
sekreisel, der wiederum mit seiner ÖPNV-Bevorrechtigung zu den kompliziertesten Lichtsig-
nalanlagen im Stadtgebiet zählt, äußerst aufwändig. Eine solche Änderung wäre in Hinblick 
auf die geplante Baumaßnahme zum „Mülheimer-Süden“ und umfangreiche Anpassung durch 
die Führung der Stadtbahn eine „verlorene“ Investition im erheblichen Umfang.

5 
 
Es stehen zudem absehbar keine Ressourcen und Finanzmittel zur Umsetzung dieser Maß-
nahme zur Verfügung, weshalb die Anregung zur Umsetzung der dann durchzuführenden Pla-
nung für den „Mülheimer Süden“ aufgenommen wird. 
Zu Punkt 2 d) 
Die Stadtverwaltung beabsichtigt die Wegweisung mittelfristig für den Radverkehr im Stadtge-
biet zu aktualisieren und wird die Anregung aus dem Beschluss für diese Örtlichkeit in diesem 
Rahmen mit prüfen. 
Zu Punkt 2 e) 
Die Verwaltung wird die AWB auf die Umstände aufmerksam machen und auf eine verstärkte 
Reinigung hinwirken 
Zu Punkt 2 f) 
Siehe Erläuterungen zu Punkt 2 b)- 
 
Gez. Egerer 
 
 
Anlage 1 Präsentation zum Ergebnis der konzeptionellen Ausarbeitung (‚zu Punkt 1‘)

Anlage 1 Ergebnis Konzeptionelle Ausarbeitung

10008 Zeichen

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   1
Zoobrücke / Stadtautobahn B55a
passive Schutzeinrichtungen 
- aktuelle Situation und erforderliche Maßnahmen -

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   2
• Überblick
• Ausgangslage und Kompensation
• Mitteilung
• Konzeptionelle Ausarbeitung
• Weiteres Vorgehen Zoobrücke / Stadtautobahn B55a
Inhalt

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   3
Los Z1 Los A
Los B
Los C
Los E
Los D
Übersicht über die Bauwerkslose

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   4
Los Z1 Los A
Los B
Los C
Los E
Los D
Von der Geschwindigkeitsreduzierung betroffener Bereich

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   5
Geschwindigkeit vs. passive Schutzeinrichtungen:
Aufgrund der vorhandenen, einer für 80 km/h defizitären Ausstattung hat die Straßenverkehrsbehörde im 
Sinne der Verkehrssicherheit reagiert und die zulässige Geschwindigkeit für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h 
reduziert; damit wurde die bereits bestehende Einschränkung für LKW erweitert.
Ausgangslage und Kompensation

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   6
Politische Gremien und Öffentlichkeit
Mitteilung 2207/2023
• „Neuregelung der zulässigen Geschwindigkeit auf der Zoobrücke/Stadtautobahn B55a“
• Bezirksvertretungen BV 1, 5, 8, 9
• VA am 22.08.2023
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion AN/1452/2023
• „… - Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Fuß- und Radverkehr“
• Inhaltlicher Auszug: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung dem Verkehrsausschuss Maßnahmen 
zur Verbesserung der Sicherheit von Fuß- und Radverkehr auf der Zoobrücke vorzulegen 
und nach der schnellen Umsetzung der Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr die in der 
Mitteilung 2207/2023 angeführte sicherheitsbedingte Temporeduzierung kurzfristig wieder 
rückgängig zu machen

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   7
Aufgabenstellung
• Verfassung einer Stellungnahme zu der von der Stadt Köln am 01.10.2023 umgesetzten 
Geschwindigkeitsreduzierung von 80 km/h auf 50 km/h zwischen der Amsterdamer Str. und der Kalk-
Mülheimer-Str.
• Erstellung einer konzeptionellen Beschreibung/Ausarbeitung von 
• temporären Schutzeinrichtungen auf dem Bauwerk (Einrichtungen/ Vorkehrungen, die 
vornehmlich in Baustellenverkehrsführungen temporär eingesetzt werden), die für die dauerhafte 
Anwendung geeignet sind um die zulässige Geschwindigkeit wieder auf 80 km/h anheben zu 
können.
• dauerhaften Schutzeinrichtungen auf dem Bauwerk, die erforderlich sind, um die zulässige 
Geschwindigkeit auf 80 km/h anheben zu können.
• Fachliche Einschätzung / Bewertung zu den Möglichkeiten als Fazit
Konzeptionelle Ausarbeitung

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Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   8
Ergebnis
• Die umgesetzte Geschwindigkeitsreduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h 
ändert die grundlegenden Anforderungen an Schutzsysteme auf Brücken für autobahnähnliche 
Straßen gemäß der Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen, Ausgabe 2009 (RPS 2009) nicht.
• Die vorhandenen Defizite bleiben auch bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h bestehen; die 
Reduktion ist jedoch trotzdem sinnvoll hinsichtlich Risikominimierung (= Erhöhung der 
Verkehrssicherheit).
• Eine Erneuerung der Schutzeinrichtungen und damit u. a. der vorhandenen Kappen ist 
unerlässlich.
• Die gemäß der RPS 2009 definierten Anforderungen an Schutzsysteme werden von 
transportablen Schutzsystemen für den dauerhaften Einsatz nicht erfüllt.
Konzeptionelle Ausarbeitung

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Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   9
Ergebnis
• Bei Herstellung richtlinienkonformer Schutzeinrichtungen im Mittelstreifen, zwischen dem MIV und dem 
Radweg, sowie ein entsprechendes Geländer auf der Kappe neben dem Gehweg, wäre eine Anhebung 
der maximalen Höchstgeschwindigkeit wieder auf 80 km/h möglich;
• Die Notwendigkeit zur Einhaltung vorgegebener Aufenthaltsstufen, Wirkungsbereichen, den 
dazugehörigen Abständen geht einher mit einem erhöhten Platzbedarf;
• Eine Erneuerung der Bauwerkskappen im Mittelstreifen wie auch außen ist unerlässlich und erfordert 
die Reduzierung von Fahrstreifenbreiten.
Konzeptionelle Ausarbeitung
Quelle: www.volkmann-rossbach.de/fahrzeugrueckhalte/0630-super-rail-pro-bw
Erläuterung zu den technischen Details:
Aufhaltestufe H4b (= höchste Aufhaltestufe) in Verbindung 
mit dem Wirkungsbereich W2 ergibt für angestrebte 
zulässige Geschwindigkeit bei einem Unfallereignis die 
geringste Verformung und somit den geringstmöglichen 
Eingriff in die Fahrbahnbreiten. Grundlage für die Wahl des 
Schutzsystems sind die einzuhaltenden Bedingungen der 
Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch 
Fahrzeugrückhaltesysteme (RPS 2009)

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   10
Konzeptionelle Ausarbeitung
Erforderliches Schutzsystem mit Aufhaltestufe H4b
Erneuerung Geländer / Verbreiterung der Kappe = 
Reduzierung der Fahrbahn um ca. 120 cm
Erforderliches Schutzsystem mit Aufhaltestufe H4b
Erneuerung Geländer / Verbreiterung der Kappe = 
Reduzierung der Fahrbahn um ca. 80 cm
Erforderliches Schutzsystem mit Aufhaltestufe H4b
Erneuerung Geländer / Verbreiterung der Kappe = 
Reduzierung der Fahrbahn
Erforderliche Geländerhöhe = 1,30 m
Erforderliche Geländerhöhe = 1,30 m
Erforderliches Schutzsystem mit Aufhaltestufe H4b
Erneuerung / Verbreiterung der Mittelkappe = 
Reduzierung der Fahrbahn um ca. 70 cm pro FR

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   11
Konzeptionelle Ausarbeitung
Beispiel Auf-/Abfahrtsrampen: hier Los Z 1
Beispiel Hauptrampe außen: hier Los BBeispiel Hauptrampe innen: hier Los Z 1

Dezernat für Mobilität
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Konzeptionelle Ausarbeitung
Erforderliches Schutzsystem mit Aufhaltestufe H4b
Erneuerung Geländer / Verbreiterung der Kappe = 
Reduzierung der Fahrbahn um ca. 120 cm
Erforderliche Geländerhöhe = 1,30 m
Erforderliche Geländerhöhe = 1,30 m
Erforderliches Schutzsystem mit Aufhaltestufe H4b
Erneuerung / Verbreiterung der Mittelkappe = 
Reduzierung der Fahrbahn um ca. 50 cm pro FR

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Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   13
Konzeptionelle Ausarbeitung
Beispiel Hauptrampe: hier Strombrücke Los A
5050
50 705070

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   14
Konzeptionelle Ausarbeitung
Erforderliches Schutzsystem mit Aufhaltestufe H4b
Erneuerung Geländer / Verbreiterung der Kappe = 
Reduzierung der Fahrbahn um ca. 80 cm
Erforderliches Schutzsystem mit Aufhaltestufe H4b
Erneuerung Geländer / Verbreiterung der Kappe = 
Reduzierung der Fahrbahn um ca. 80 cm
Erforderliches Schutzsystem mit Aufhaltestufe H4b
auf erneuerte bzw. vorhandener Mittelkappe

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   15
Konzeptionelle Ausarbeitung
Beispiel Auf-/Abfahrtsrampen: hier Los D
Beispiel Hauptrampe innen: hier Los D Beispiel Auf-/Abfahrtsrampen: hier Los D

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   16
Erforderliche Einengung der für den MIV zur Verfügung stehenden Breite über den 
gesamten Brückenzug (= Hauptrampe):
• Los Z1
Fahrtrichtung Ost 2,90 m -> Fahrstreifenreduzierung; es verbleiben 2 Spuren
Fahrtrichtung West (= Innenstadt) 2,50 m -> Fahrstreifenreduzierung; es verbleiben 2 Spuren
• Los A, Los B, Los C
beide Fahrtrichtungen 2,70 m -> Fahrstreifenreduzierung; es verbleiben 2 Spuren
• Los D, Los E
beide Fahrtrichtungen 1,80 m -> Fahrstreifenreduzierung; es verbleiben 2 Spuren
Konzeptionelle Ausarbeitung
Auswirkungen auf die Auf- und Abfahrtsrampen:
• Durch die Erneuerung der Kappen in allen Rampenbereichen, reduziert sich die Fahrbahn auf kleiner 
6,0 m und entspricht damit nicht mehr der Vorgabe der Richtlinie der Anlage von Autobahnen (RAA).
• Beschleunigungs- und Verzögerungsspuren müssen auf der HR zusätzlich verschwenkt werden.

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   17
• Zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bleibt vorerst bestehen
• Materialtechnische Untersuchungen an den Kappen
• statisch-konstruktive Untersuchungen für die Erneuerung der Kappen und 
Schutzeinrichtungen
• Umsetzung bzw. Erneuerung ist nur in einer Gesamtinstandsetzung 
implementierbar; partiell ist aufgrund der Notwendigkeit breiterer Kappen über 
den gesamten Brückenzug nicht möglich
• Der zukünftigen Planung der Gesamtinstandsetzung wird eine Prüfung der 
Verkehrsraumaufteilung vorgeschaltet; Ergebnisse hieraus werden als zusätzliche 
Randbedingungen in die baulichen Konzepte mit einfließen.
• Die Gesamtinstandsetzung wird, so wie in der Vergangenheit stets mitgeteilt, im 
Anschluss an die grundhaften Sanierungen der Brückenzüge Mülheim, Severin und 
Deutz erfolgen.
Weiteres Vorgehen Zoobrücke / Stadtautobahn B55a

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   18
• Querkraftverstärkung der Los Z1 und D
• Baubeschlusseinholung voraussichtlich Q IV 2024 / Q I 2025
• Durchführung der Maßnahme voraussichtlich ab 2026 
• Randbedingungen: GIS Mülheimer Brücke, andere städtische 
Großbaumaßnahmen mit Verkehrsbeeinflussung, Abstimmung 64, …
• Anschließend Freigabe für Fahrzeuge bis 45 t auf der Hauptrampe möglich
• Erneuerung der Fahrbahnabdichtung einschließlich der Beläge der Lose Z1, C, D, E
• werden Bestandteil der v. g. Baumaßnahme zur Querkraftverstärkung
• Erneuerung von Gehwegbelägen Los Z1, A, B, C 
• im Zuge der Erneuerung der Beleuchtungsmasten durch die RheinEnergie
• Durchführung voraussichtlich in 2025 und 2026
• Temporäre oder dauerhafte Erhöhung von Geländern
• Erneuerung der Bauwerksentwässerung und der Innenbeleuchtungsanlagen
• Aktuell laufende Baumaßnahme 
Weiteres Vorgehen Zoobrücke / Stadtautobahn B55a

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   19
Vielen Dank

Beratungsverlauf (5)

03.06.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.06.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.06.2024 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.06.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.06.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1510/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
27.05.2024
Erstellt
06.05.2024 11:06