0613/2023
Ersatzbeschaffung von sechs Kolonnenfahrzeugen als E-Fahrzeuge für den Bereich Friedhöfe
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
990 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/67/672/2
Vorlagen-Nummer
0613/2023
Stand: 20.01.2026
Sachstandsbericht
Ersatzbeschaffung von sechs Kolonnenfahrzeugen als E-Fahrzeuge für den Bereich
Friedhöfe
Beschluss:
1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt die Beschaffung von sechs Kolon-
nenfahrzeugen für den Bereich Kölner Friedhöfe.
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti-
gung in Höhe von 769.634,88 € im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege
und Grünflächen in der Produktgruppe 1303, Friedhöfe und Krematorium, Teilplanzeile
9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle
0000-1303-0-0002 Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens (KFZ) Haushalts-
plan 2023/2024, Haushaltsjahr 2023.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Beschaffung wurde vollständig umgesetzt. Die genannten Fahrzeuge wurden an den Be-
reich Friedhöfe ausgeliefert.
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0613-2023.
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14 .04.2023 141/1 67 Ersatzbeschaffung von sechs Kolonnenfahrzeugen als E-Fahrzeuge für den Bereich Friedhöfe; voraussichtliche Auftragssumme 646.754 € netto zzgl. MwSt. = / 769.637 € brutto hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/03/23) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Beschlussvorlage 0613/2023 wurde dem RPA das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung über die Notwendigkeit der o. g. Beschaffung zur Stellungnahme übermittelt. Die zur Unterstützung der klimaschutzorientierten Ziele der Stadt erforderliche sukzessive Umstellung des Fahrzeug-, Maschinen- und Gerätekontingents auf alternative Antriebe wurde von Ihnen geprüft, die Beschaffung möglicher Fördermittel wird weiterhin eruiert. Die notwendigen Kolonnenfahrzeuge sind in dem bereits im Jahr 2017 beschlossenen Fahr- zeug- und Arbeitsmaschinenkonzept (Pkt. 5.2 Fahrzeuge für Kolonnentransport, Bestattung und Grünpflege) beschrieben. In den Anlagen zu dem beschlossenen Konzept sind die Be- darfe an Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen für die Jahre 2017 – 2025 in tabellarischer Form aufgelistet. Im Konzept wurde für alle Beschaffungen eine voraussichtliche jährliche Preissteigerung von 3 % angenommen. Aufgrund veränderter Anforderungen durch den Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge, aber auch aufgrund erheblicher Preissteigerungen bei der Marktsitua- tion, werden die ursprünglich kalkulierten Beträge pro Fahrzeug weit überschritten. Der von Ihnen geltend gemachte Bedarf für die Ersatzbeschaffung der Kolonnenfahrzeuge ist in der Begründung zur Beschlussvorlage nachvollziehbar dargestellt. Dies gilt auch für Ihre Ausführungen zu den Vorteilen von elektrischen Antrieben in diesem Bereich. Mit freundlichen Grüßen 11
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um Fahrzeuge für den Dienstbetrieb. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/672/2 Vorlagen-Nummer 0613/2023 Freigabedatum 11.04.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ersatzbeschaffung von sechs Kolonnenfahrzeugen als E-Fahrzeuge für den Bereich Friedhöfe Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt die Beschaffung von sechs Kolon- nenfahrzeugen für den Bereich Kölner Friedhöfe. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti- gung in Höhe von 769.634,88 € im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1303, Friedhöfe und Krematorium, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 0000-1303-0-0002 Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens (KFZ) Haushalts- plan 2023/2024, Haushaltsjahr 2023. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 27.04.2023 Finanzausschuss 15.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 769.634 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 76.963,49 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Erläuterungen zur Beschaffung. Der Rat hat am 18.05.2017 das Fahrzeug- und Maschinenkonzept (II. Fortschreibung) 2017 – 2025 Stadtgrün – Forst - Friedhof des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen be- schlossen (0377/2017). Gemäß Kapitel 5.2 des Konzepts werden im Betriebsbereich Friedhö- fe insgesamt 29 Kolonnenfahrzeuge mit Doppelkabine, kurzem Radstand, Kipperfunktion und Anhängerkupplung eingesetzt. Für sechs dieser Fahrzeuge aus dem Jahr 2012 ist eine Er- satzbeschaffung erforderlich, da die Fahrzeuge nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Die Ersatzbeschaffung im Jahr 2022 wurde allerdings in der Hoffnung verschoben, in diesem Jahr vergleichbare Fahrzeuge mit Elektroantrieb zu bekommen. Die heutige Situation hinsichtlich der Lieferfähigkeit von Kolonnenfahrzeugen gemäß unseres Anforderungsprofils stellt sich folgendermaßen dar: Über den Rahmenvertrag mit Ford im Bereich der Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor können bis auf weiteres keine Kolonnenfahrzeuge (Modell Transit) beschafft werden. Auch Mercedes Benz gibt an, dass die Lieferung des Modells Sprinter für die nächsten beiden Jah- re ausgebucht ist. Hinsichtlich der Lieferfähigkeit von elektrisch betriebenen Doppelkabinen-Fahrzeugen hat sich seitens der Originalgerätehersteller/Erstausrüster nichts Neues ergeben. Nach wie vor kann 3 keiner der großen Nutzfahrzeughersteller die benötigten Fahrzeuge liefern. Folge dieser Entwicklung ist, dass sich kleinere und mittelständige Unternehmen mit der Um- rüstung von konventionellen Verbrenner-Markenfahrgestellen zu elektrisch betriebenen Mo- dellen befassen und auch lieferfähig sind. Ein derartiges elektrisch betriebenes Doppelkabinenfahrzeug konnte Anfang Januar 2023 durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen getestet werden. Das Fahrzeug erfüllt bislang als einziges Modell das Anforderungsprofil des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen. Nutzlast, Reichweite, Anhängelast und Lieferfähigkeit erfüllen die Vorgaben des Amtes. Aufgrund dessen sollen sechs Kolonnenfahrzeuge aus dem Bereich Friedhöfe durch diese lieferfähigen E-Nutzfahrzeuge ersetzt werden. Nachfolgend die Vorteile des E-Antriebs im Bereich der Kolonnenfahrzeuge auf einen Blick: Emissionsfreie Fahrt im Stadtgebiet und auf dem Ruheort Friedhof. Anhängelast bis 3.500 kg Dieselbetriebene Kolonnenfahrzeuge erreichen innerstädtisch vielfach nicht die nötige Betriebstemperatur für eine optimale Verbrennung. Folge: Verrußung der Partikelfilter. Um diese zu regenerieren (freibrennen) müsste theoretisch eine regelmäßige Fahrt auf der Autobahn erfolgen. Das Tanken der Elektrofahrzeuge gestaltet sich deutlich günstiger als das Befüllen der Diesel-Fahrzeuge (siehe: Finanzierung und Kosten). Da das Laden der Fahrzeug-Akkus über Nacht auf unseren Betriebshöfen geschieht, entfallen die regelmäßigen Fahrten zu den Tankstellen im Stadtgebiet. Die Reparatur- und Wartungskosten gestalten sich ebenfalls deutlich günstiger beim E- Fahrzeug als bei einem Verbrenner (siehe: Finanzierung und Kosten). Durch die integrierte Rekuperation ist ein Bremsen des Fahrzeugs über das Bremspe- dal in vielen Fällen nicht mehr erforderlich, was die Verschleißkosten reduziert. Die Lebenserwartung eines Elektro-Kolonnenfahrzeugs wird gegenüber eines Diesel- fahrzeugs um etwa 50 % höher eingeschätzt. Die Einsatzzeit könnte entsprechend er- höht werden. Es werden neueste Akkumodelle aus der Automobilindustrie eingesetzt. Die Akkus werden mit 3.500 möglichen Ladezyklen angegeben. Bei einer 5-Tage-Woche ergibt dies eine Lebenserwartung von 14 Jahren. Auf die Akkus selbst wird eine Garantie von vier Jahren gegeben. Die Anschaffung von E-Fahrzeugen bietet Fördermöglichkeiten die es bei Verbrennern nicht gibt. Die Förderungen führen zu einer Entlastung des städtischen Haushaltes. 4 Kosten und Finanzierung Instandhaltungskosten Sechs Kolonnenfahrzeuge aus dem Friedhofsbereich Kennzeichen 2020 2021 2022 Gesamt K-LN 671 3.727 € 2.847 € 3.758 € 10.332 € K-LN 6847 1.920 € 8.410 € 1.205 € 11.535 € K-LN 6849 3.978 € 2.415 € 4.674 € 11.067 € K-LN 6850 4.299 € 4.081 € 2.352 € 10.732 € K-LN 6851 4.464 € 3.107 € 4.034 € 11.605 € K-LN 6853 2.319 € 1.824 € 5.215 € 9.358 € Betriebskostenvergleich „ E-Antrieb gegen Verbrenner“ Der größte Unterschied in den Betriebskosten zeigt sich beim Tanken der Fahrzeuge. Laut Herstellerangaben verbraucht ein E-Nutzfahrzeug im kommunalen Einsatz (Stadtverkehr) et- wa 25 kWh auf 100 km. Bei einem Strompreis von brutto 0,30 €/kWh sowie einer durchschnitt- lichen jährlichen Fahrleistung von 12.000 km ergeben sich Tankkosten in Höhe von etwa 900 € im Jahr. Die bisherigen Ford Transit Diesel verbrauchen im Schnitt 14 Liter auf 100 km. Bei einem Die- selpreis von 2,00 € je Liter und der o.g. Fahrleistung ergeben sich dagegen jährlich 3.360 € Spritkosten. Die Kostenersparnis beim Tanken eines E-Kolonnenfahrzeugs im Vergleich zu einem Diesel betriebenen Transit beträgt somit etwa jährlich brutto 2.460 €. Die Reparatur- und Wartungskosten gestalten sich ebenfalls beim E-Fahrzeug deutlich güns- tiger als bei einem Verbrenner. Während Verschleißteile wie Reifen und Fahrwerk für beide Varianten gleichermaßen regelmäßig Instand gesetzt werden müssen, entfallen beim E- Fahrzeug Wartungskosten rund um den Verbrennungsmotor. Die Bremsen werden aufgrund der integrierten Rekuperation deutlich weniger beansprucht. Dadurch reduzieren sich bei die- sen einerseits die jährlichen Wartungs- und Inspektionskosten um etwa zwei Drittel von 450 € auf 150 € und die Reparaturkosten durch den Wegfall des Motors um mindestens weitere ca. 300 €. Die Summe der Einsparung in der Instandhaltung eines E-Kolonnenfahrzeugs beträgt demnach jährlich etwa 600 €. Die gesamte jährliche Betriebskosten-Differenz liegt also bei etwa gut 3.000 €, die das E- Nutzfahrzeug günstiger fährt als ein dieselbetriebener Ford Transit. Über die aktuell festgeleg- te Abschreibungszeit von zehn Jahren summiert sich der Betriebskostenunterschied auf ent- sprechend etwa 30.000 €. 5 Beschaffungskosten Ein Info-Angebot für die sechs Kolonnenfahrzeuge in der erforderlichen Ausstattung mit kur- zem Radstand, Kipperfunktion und Anhängerkupplung liegt vor. Die Angebotssumme pro Fahrzeug beträgt netto 107.792 € (brutto 128.272,48 €). In Summe ergibt sich folglich für die sechs Fahrzeuge eine Beschaffungssumme von netto 646.752 € bzw. brutto 769.634,88 €. Die Beschaffung der Fahrzeuge übernehmen die Abfallwirtschaftsbetriebe zusammen mit den acht Fahrzeugen für die Grünunterhaltung aus der Beschlussvorlage 0608/2023. Daher fallen hier keine gesonderten Beschaffungskosten an. Im Investitionskostenplan zum Fahrzeug- und Maschinenkonzept war seinerzeit für eine Er- satzbeschaffung von fünf Fahrzeugen im Jahr 2022 eine Summe von brutto 358.216 EUR vorgesehen (je Fahrzeug 71.643 EUR). Die Kostensteigerung der letzten Jahre wurde jedoch bereits in der letzten Beschaffung derartiger Fahrzeuge deutlich. Dafür verantwortlich sind unter anderem die Optimierung sicherheitsrelevanter Elemente und schließlich addieren sich heute weitere Kostensteigerungen durch Corona und kriegsbedingte Lieferengpässe sowie der Wechsel auf einen elektrischen Antrieb. Fazit Die Investition in auf E-Antrieb umgerüstete, bewährte Kolonnenfahrzeuge bietet nicht nur eine äußerst nachhaltige und ressourcenschonende Lösung für den Fuhrpark der Stadt Köln, sie unterstützt auch das Erreichen der Klimaziele. Durch die geringeren Reparatur- und Wartungsarbeiten verringern sich die Ausfallzeiten der Fahrzeuge. Finanzierung Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 769.634,88 € steht im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzplan des Amtes für Land- schaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1303, Friedhöfe und Krematorium, Teil- planzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 0000-1303-0-0002 Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens (Kfz), zur Verfügung. Die notwendigen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 76.963,49 € stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1303, Friedhöfe und Krematorium, in der Teilplanzeile 14, bilanzielle Ab- schreibungen, im Haushaltsjahr 2024 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. Das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften wird im Rahmen der Haushalts- planaufstellungsprozesse 2025 ff. innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die in den Folgejahren erforderlichen Abschreibungsaufwendungen, ggf. durch Umschichtungen, vorse- hen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0613/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.04.2023
- Erstellt
- 16.02.2023 09:01