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0613/2023

Ersatzbeschaffung von sechs Kolonnenfahrzeugen als E-Fahrzeuge für den Bereich Friedhöfe

Beschlussvorlage Ausschuss 11.04.2023

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 15.05.2023, TOP 7.3

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0613-2023.

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

990 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/672/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0613/2023
Stand: 20.01.2026 
Sachstandsbericht  
Ersatzbeschaffung von sechs Kolonnenfahrzeugen als E-Fahrzeuge für den Bereich 
Friedhöfe 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt die Beschaffung von sechs Kolon-
nenfahrzeugen für den Bereich Kölner Friedhöfe. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti-
gung in Höhe von 769.634,88 € im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege 
und Grünflächen in der Produktgruppe 1303, Friedhöfe und Krematorium, Teilplanzeile 
9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 
0000-1303-0-0002 Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens (KFZ) Haushalts-
plan 2023/2024, Haushaltsjahr 2023. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Beschaffung wurde vollständig umgesetzt. Die genannten Fahrzeuge wurden an den Be-
reich Friedhöfe ausgeliefert.

Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0613-2023.

1774 Zeichen

14       .04.2023 
141/1  
  
 
 
 
 
 
 
 
67 
 
 
Ersatzbeschaffung von sechs Kolonnenfahrzeugen als E-Fahrzeuge für den Bereich 
Friedhöfe; voraussichtliche Auftragssumme 646.754 € netto zzgl. MwSt. = / 769.637 € 
brutto 
 
hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/03/23) 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit Beschlussvorlage 0613/2023 wurde dem RPA das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung über 
die Notwendigkeit der o. g. Beschaffung zur Stellungnahme übermittelt. 
 
Die zur Unterstützung der klimaschutzorientierten Ziele der Stadt erforderliche sukzessive 
Umstellung des Fahrzeug-, Maschinen- und Gerätekontingents auf alternative Antriebe 
wurde von Ihnen geprüft, die Beschaffung möglicher Fördermittel wird weiterhin eruiert. 
 
Die notwendigen Kolonnenfahrzeuge sind in dem bereits im Jahr 2017 beschlossenen Fahr-
zeug- und Arbeitsmaschinenkonzept (Pkt. 5.2 Fahrzeuge für Kolonnentransport, Bestattung 
und Grünpflege) beschrieben. In den Anlagen zu dem beschlossenen Konzept sind die Be-
darfe an Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen für die Jahre 2017 – 2025 in tabellarischer Form 
aufgelistet. 
 
Im Konzept wurde für alle Beschaffungen eine voraussichtliche jährliche Preissteigerung von 
3 % angenommen. Aufgrund veränderter Anforderungen durch den Umstieg auf elektrisch 
betriebene Fahrzeuge, aber auch aufgrund erheblicher Preissteigerungen bei der Marktsitua-
tion, werden die ursprünglich kalkulierten Beträge pro Fahrzeug weit überschritten. 
 
Der von Ihnen geltend gemachte Bedarf für die Ersatzbeschaffung der Kolonnenfahrzeuge 
ist in der Begründung zur Beschlussvorlage nachvollziehbar dargestellt. Dies gilt auch für 
Ihre Ausführungen zu den Vorteilen von elektrischen Antrieben in diesem Bereich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
11

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

883 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um Fahrzeuge für den Dienstbetrieb. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

10619 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/672/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0613/2023 
Freigabedatum 
 11.04.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ersatzbeschaffung von sechs Kolonnenfahrzeugen als E-Fahrzeuge für den Bereich 
Friedhöfe  
Beschlussorgan 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt die Beschaffung von sechs Kolon-
nenfahrzeugen für den Bereich Kölner Friedhöfe. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti-
gung in Höhe von 769.634,88 € im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege 
und Grünflächen in der Produktgruppe 1303, Friedhöfe und Krematorium, Teilplanzeile 
9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 
0000-1303-0-0002 Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens (KFZ) Haushalts-
plan 2023/2024, Haushaltsjahr 2023. 
 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 27.04.2023 
Finanzausschuss 15.05.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   769.634 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   76.963,49 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Erläuterungen zur Beschaffung. 
 
Der Rat hat am 18.05.2017 das Fahrzeug- und Maschinenkonzept (II. Fortschreibung) 2017 – 
2025 Stadtgrün – Forst - Friedhof des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen be-
schlossen (0377/2017). Gemäß Kapitel 5.2 des Konzepts werden im Betriebsbereich Friedhö-
fe insgesamt 29 Kolonnenfahrzeuge mit Doppelkabine, kurzem Radstand, Kipperfunktion und 
Anhängerkupplung eingesetzt. Für sechs dieser Fahrzeuge aus dem Jahr 2012 ist eine Er-
satzbeschaffung erforderlich, da die Fahrzeuge nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden 
können. Die Ersatzbeschaffung im Jahr 2022 wurde allerdings in der Hoffnung verschoben, in 
diesem Jahr vergleichbare Fahrzeuge mit Elektroantrieb zu bekommen. 
 
Die heutige Situation hinsichtlich der Lieferfähigkeit von Kolonnenfahrzeugen gemäß unseres 
Anforderungsprofils stellt sich folgendermaßen dar: 
 
Über den Rahmenvertrag mit Ford im Bereich der Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor 
können bis auf weiteres keine Kolonnenfahrzeuge (Modell Transit) beschafft werden. Auch 
Mercedes Benz gibt an, dass die Lieferung des Modells Sprinter für die nächsten beiden Jah-
re ausgebucht ist.  
Hinsichtlich der Lieferfähigkeit von elektrisch betriebenen Doppelkabinen-Fahrzeugen hat sich 
seitens der Originalgerätehersteller/Erstausrüster nichts Neues ergeben. Nach wie vor kann

3 
keiner der großen Nutzfahrzeughersteller die benötigten Fahrzeuge liefern. 
Folge dieser Entwicklung ist, dass sich kleinere und mittelständige Unternehmen mit der Um-
rüstung von konventionellen Verbrenner-Markenfahrgestellen zu elektrisch betriebenen  Mo-
dellen befassen und auch lieferfähig sind. 
 
Ein derartiges elektrisch betriebenes Doppelkabinenfahrzeug konnte Anfang Januar 2023 
durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen getestet werden. Das Fahrzeug erfüllt 
bislang als einziges Modell das Anforderungsprofil des Amtes für Landschaftspflege und 
Grünflächen. Nutzlast, Reichweite, Anhängelast und Lieferfähigkeit erfüllen die Vorgaben des 
Amtes.  
Aufgrund dessen sollen sechs Kolonnenfahrzeuge aus dem Bereich Friedhöfe durch diese 
lieferfähigen E-Nutzfahrzeuge ersetzt werden. 
 
Nachfolgend die Vorteile des E-Antriebs im Bereich der Kolonnenfahrzeuge auf einen Blick: 
 
 Emissionsfreie Fahrt im Stadtgebiet und auf dem Ruheort Friedhof. 
 Anhängelast bis 3.500 kg 
 Dieselbetriebene Kolonnenfahrzeuge erreichen innerstädtisch vielfach nicht die nötige 
Betriebstemperatur für eine optimale Verbrennung. Folge: Verrußung der Partikelfilter. 
Um diese zu regenerieren (freibrennen) müsste theoretisch eine regelmäßige Fahrt auf 
der Autobahn erfolgen. 
 Das Tanken der Elektrofahrzeuge gestaltet sich deutlich günstiger als das Befüllen der 
Diesel-Fahrzeuge (siehe: Finanzierung und Kosten). 
 Da das Laden der Fahrzeug-Akkus über Nacht auf unseren Betriebshöfen geschieht, 
entfallen die regelmäßigen Fahrten zu den Tankstellen im Stadtgebiet. 
 Die Reparatur- und Wartungskosten gestalten sich ebenfalls deutlich günstiger beim E-
Fahrzeug als bei einem Verbrenner (siehe: Finanzierung und Kosten). 
 Durch die integrierte Rekuperation ist ein Bremsen des Fahrzeugs über das Bremspe-
dal in vielen Fällen nicht mehr erforderlich, was die Verschleißkosten reduziert. 
 Die Lebenserwartung eines Elektro-Kolonnenfahrzeugs wird gegenüber eines Diesel-
fahrzeugs um etwa 50 % höher eingeschätzt. Die Einsatzzeit könnte entsprechend er-
höht werden. 
 Es werden neueste Akkumodelle aus der Automobilindustrie eingesetzt. Die Akkus 
werden mit 3.500 möglichen Ladezyklen angegeben. Bei einer 5-Tage-Woche ergibt 
dies eine Lebenserwartung von 14 Jahren. Auf die Akkus selbst wird eine Garantie von 
vier Jahren gegeben.  
 Die Anschaffung von E-Fahrzeugen bietet Fördermöglichkeiten die es bei Verbrennern 
nicht gibt. Die Förderungen führen zu einer Entlastung des städtischen Haushaltes.

4 
Kosten und Finanzierung 
 
Instandhaltungskosten 
 
Sechs Kolonnenfahrzeuge aus dem Friedhofsbereich 
 
Kennzeichen  2020 2021 2022 Gesamt 
K-LN 671 3.727 € 2.847 € 3.758 € 10.332 € 
K-LN 6847 1.920 € 8.410 € 1.205 € 11.535 € 
K-LN 6849 3.978 € 2.415 € 4.674 € 11.067 € 
K-LN 6850 4.299 € 4.081 € 2.352 € 10.732 € 
K-LN 6851 4.464 € 3.107 € 4.034 € 11.605 € 
K-LN 6853 2.319 € 1.824 € 5.215 € 9.358 € 
 
 
Betriebskostenvergleich „ E-Antrieb gegen Verbrenner“ 
Der größte Unterschied in den Betriebskosten zeigt sich beim Tanken der Fahrzeuge. Laut 
Herstellerangaben verbraucht ein E-Nutzfahrzeug im kommunalen Einsatz (Stadtverkehr) et-
wa 25 kWh auf 100 km. Bei einem Strompreis von brutto 0,30 €/kWh sowie einer durchschnitt-
lichen jährlichen Fahrleistung von 12.000 km ergeben sich Tankkosten in Höhe von etwa 900 
€ im Jahr. 
 
Die bisherigen Ford Transit Diesel verbrauchen im Schnitt 14 Liter auf 100 km. Bei einem Die-
selpreis von 2,00 € je Liter und der o.g. Fahrleistung ergeben sich dagegen jährlich 3.360 € 
Spritkosten. 
 
Die Kostenersparnis beim Tanken eines E-Kolonnenfahrzeugs im Vergleich zu einem Diesel 
betriebenen Transit beträgt somit etwa jährlich brutto 2.460 €. 
 
Die Reparatur- und Wartungskosten gestalten sich ebenfalls beim E-Fahrzeug deutlich güns-
tiger als bei einem Verbrenner. Während Verschleißteile wie Reifen und Fahrwerk für beide 
Varianten gleichermaßen regelmäßig Instand gesetzt werden müssen, entfallen beim E-
Fahrzeug Wartungskosten rund um den Verbrennungsmotor. Die Bremsen werden aufgrund 
der integrierten Rekuperation deutlich weniger beansprucht. Dadurch reduzieren sich bei die-
sen einerseits die jährlichen Wartungs- und Inspektionskosten um etwa zwei Drittel von 450 € 
auf 150 € und die Reparaturkosten durch den Wegfall des Motors um mindestens weitere ca. 
300 €.  Die Summe der Einsparung in der Instandhaltung eines E-Kolonnenfahrzeugs beträgt 
demnach jährlich etwa 600 €.  
 
Die gesamte jährliche Betriebskosten-Differenz liegt also bei etwa gut 3.000 €, die das E-
Nutzfahrzeug günstiger fährt als ein dieselbetriebener Ford Transit. Über die aktuell festgeleg-
te Abschreibungszeit von zehn Jahren summiert sich der Betriebskostenunterschied auf ent-
sprechend etwa 30.000 €.

5 
Beschaffungskosten 
 
Ein Info-Angebot für die sechs Kolonnenfahrzeuge in der erforderlichen Ausstattung mit kur-
zem Radstand, Kipperfunktion und Anhängerkupplung liegt vor. Die Angebotssumme pro 
Fahrzeug beträgt netto 107.792 € (brutto 128.272,48 €). In Summe ergibt sich folglich für die 
sechs Fahrzeuge eine Beschaffungssumme von netto 646.752 € bzw. brutto 769.634,88 €. 
 
Die Beschaffung der Fahrzeuge übernehmen die Abfallwirtschaftsbetriebe zusammen mit den 
acht Fahrzeugen für die Grünunterhaltung aus der Beschlussvorlage 0608/2023. Daher fallen 
hier keine gesonderten Beschaffungskosten an. 
 
Im Investitionskostenplan zum Fahrzeug- und Maschinenkonzept war seinerzeit für eine Er-
satzbeschaffung von fünf Fahrzeugen im Jahr 2022 eine Summe von brutto 358.216 EUR 
vorgesehen (je Fahrzeug 71.643 EUR). Die Kostensteigerung der letzten Jahre wurde jedoch 
bereits in der letzten Beschaffung derartiger Fahrzeuge deutlich. Dafür verantwortlich sind 
unter anderem die Optimierung sicherheitsrelevanter Elemente und schließlich addieren sich 
heute weitere Kostensteigerungen durch Corona und kriegsbedingte Lieferengpässe sowie 
der Wechsel auf einen elektrischen Antrieb. 
 
 
Fazit 
Die Investition in auf E-Antrieb umgerüstete, bewährte Kolonnenfahrzeuge bietet nicht nur 
eine äußerst nachhaltige und ressourcenschonende Lösung für den Fuhrpark der Stadt Köln, 
sie unterstützt auch das Erreichen der Klimaziele. 
Durch die geringeren Reparatur- und Wartungsarbeiten verringern sich die Ausfallzeiten der 
Fahrzeuge. 
 
 
Finanzierung 
Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 769.634,88 € steht im 
Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzplan des Amtes für Land-
schaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1303, Friedhöfe und Krematorium, Teil-
planzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 
0000-1303-0-0002 Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens (Kfz), zur Verfügung. 
Die notwendigen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 
76.963,49 € stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in 
der Produktgruppe 1303, Friedhöfe und Krematorium, in der Teilplanzeile 14, bilanzielle Ab-
schreibungen, im Haushaltsjahr 2024 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung.  
Das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften wird im Rahmen der Haushalts-
planaufstellungsprozesse 2025 ff. innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die in den 
Folgejahren erforderlichen Abschreibungsaufwendungen, ggf. durch Umschichtungen, vorse-
hen.

Beratungsverlauf (2)

27.04.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2023 Finanzausschuss
TOP 7.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0613/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.04.2023
Erstellt
16.02.2023 09:01