0399/2017
Baubegleitende juristische Beratung Historische Mitte (Vorlagen-Nummer 4364/2016)
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Anlage Bedarfsanerkennung RPA
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14 22.12.2016 141/1 26 Bedarfsprüfung für die juristische Begleitung für das Projekt Historische Mitte (141/17/14/16) Voraussichtliche Auftragssumme: 100.000 € brutto / ca. 84.000 € netto Voraussichtliche Vertragslaufzeit: ca. 8 Jahre Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 16.12.2016 übersandten Sie das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die juristische Begleitung für das Projekt Historische Mitte. Darin führen Sie aus, dass über 30 - Rechts- und Versicherungsamt für das Neubauprojekt Historische Mitte eine begleitende Rechtsberatung extern ausgeschrieben werden soll, da die erforderlichen Kapazitäten hierfür innerstädtisch nicht zur Verfügung stehen. Die Rechtsberatung soll nach Ihren Angaben nur im Bedarfsfall wie z. B. bei komplexeren Rechtsfragen oder gerichtlichen Auseinanderset- zungen, zum Tragen kommen. Der genaue Umfang der Beratungsleistungen ist derzeit noch nicht absehbar, da der Bedarfsfall erst im Laufe des Projektes eintritt. Die Projektlaufzeit be- trägt derzeit 8 Jahre. Daher gehen Sie auch für die juristische Begleitung von einer Laufzeit von 8 Jahren aus. Die voraussichtlichen Kosten haben Sie auf ca. 100.000 € brutto (ca. 84.000 € netto) geschätzt. Eine Zustimmung zu dem Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung ist aufgrund einer mit Ihnen beste- henden Sonderregelung zur Bedarfsprüfungsrichtlinie nicht erforderlich. Diese wäre erst ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 100.000 € netto erforderlich. Für Bedarfsprüfun- gen mit einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € bis unter 100.000 € netto ist das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung lediglich an -14- zur Kenntnis zu geben. Ich habe das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung daher zur Kenntnis genommen. Weiterhin ist nach Ihrer Betriebssatzung auch erst ab 250.000 € netto eine Vorlage im Be- triebsausschuss erforderlich. Ich halte es jedoch aufgrund der besonderen politischen Be- deutung des Projektes „Historische Mitte Köln“ für erforderlich, dass Sie zumindest die Be- zirksvertretung Innenstadt, den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/ Internationales (AVR) und den Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft über die beabsichtigte Beauftragung informieren. Ich bitte Sie dieses Schreiben den Ratsgremien ebenfalls beizufügen. Mit freundlichen Grüßen gezeichnet: Hemsing ausgefertigt: Allerödder
Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 6.2.2017 0399/2017 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 06.02.2017 Baubegleitende juristische Beratung Historische Mitte (Vorlagen-Nummer 4364/2016) Antrag der FDP-Fraktion AN/0193/2017 Die FDP-Fraktion stellt den Antrag die Verwaltung aufzufordern, keinen Auftrag über die baubeglei- tende juristische Beratung für die Historische Mitte zu vergeben, solange der Rat nicht die Baukosten zur Kenntnis genommen und daraufhin einen Beschluss für den Bau des Projektes getroffen hat. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Es liegt ein gültiger Ratsbeschluss vom 12.11.2015 vor, der die Verwaltung neben der Durchführung des Realisierungswettbewerbs auch mit der Planung bis zur Vorlage der Entwurfsplanung und Einho- lung des Baubeschlusses beauftragt (1301/2015). In der Grundlagenvereinbarung steht hierzu auf den Seiten 4 und 5, dass einer der Preisträger den Planungsauftrag bis zum Abschluss der Leis- tungsphase 3 HOAI erhält und die Kooperationspartner Stadt Köln und Hohe Domkirche anschlie- ßend über den Bau, also die Fortführung des Projekts, entscheiden werden. Eine Verknüpfung der Beauftragung der Juristischen Begleitung mit dem Baubeschluss, der nach jetzigem Beschlussstand erst mit Abschluss der Entwurfsplanung einzuholen ist, ist deshalb nicht möglich. Gerade um der Stadt unnötige Kosten zu ersparen, müssen dringend z. B. Beratungen bei der Vertragserstellung für den Architekten und weiterer notwendiger Planer, die zur Umsetzung des geltenden Ratsbeschlusses erforderlich werden, eingeholt werden. Die Beratungsleistung der zur Vergabe vorgesehen Kanzlei ist gerade zum Projektstart unerlässlich, insbesondere zur Schaffung einer effizienten Projektstruktur mit dem Projektpartner, der Hohen Dom- kirche, und einer rechtssicheren Vertragsgestaltung mit den Planungspartnern. Da die Beratungsleistungen jeweils nur im Bedarfsfall abgefragt werden, entstehen auch bei der Ent- scheidung, das Projekt nach der Leistungsphase 3 nicht weiter zu verfolgen, keine unnötigen Kosten. Im Übrigen wird auf die Bedarfsprüfung des Rechnungsprüfungsamtes, die als Anlage beigefügt ist, verwiesen. Gez. Höing
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0399/2017
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 06.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27