2001/2023
Bedarfsfeststellung zur Neubeschaffung von Einsatzkleidung für die Technische Hilfeleistung und Vegetationsbrandbekämpfung für die Feuerwehr Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/372/1 Vorlagen-Nummer 2001/2023 Freigabedatum 15.09.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellung zur Neubeschaffung von Einsatzbekleidung für die Technische Hilfeleistung und Vegetationsbrandbekämpfung für die Feuerwehr Köln sowie Abschluss eines vierjährigen Rahmenvertrages Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat erkennt den dargestellten Bedarf für die Neubeschaffung der Einsatzbekleidung für die Technische Hilfeleistung und Vegetationsbrandbekämpfung mit Gesamtkosten in Höhe von 3.589.040 € (brutto) an und stimmt dem Abschluss eines vierjährigen Rahmenliefervertra- ges zu. Gesundheitsausschuss 19.09.2023 Finanzausschuss 23.10.2023 Rat 26.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Anlage 1 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. s. Anlage 1 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Einsatzkräfte der Feuerwehr Köln sind aktuell mit einer für die Brandbekämpfung in Innen- räumen optimierten Schutzkleidung ausgestattet. Diese entspricht aufgrund der multifunktio- nalen Nutzung bei der Feuerwehr Köln dem höchsten Schutzstandard von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA-Gruppe 12 gem. DGUV-Information 205-014: Auswahl von persönli- cher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr). Eine Thermo-Isolationsschicht sowie eine Spezialmembran schützen die Einsatzkräfte bestmöglich vor den extrem hohen Tempe- raturen, potentiellen Flammeneinwirkungen und schlagartig entstehendem Wasserdampf im Rahmen von Brandereignissen. Das Tragen spezieller Schutzkleidung, die für die Brandbekämpfung im Innenangriff konzipiert ist (wie z. B. nach DIN EN 469 Stufe 2 bzw. nach HuPF Teil 1+4), führt bei warmer Witterung oder langer Einsatzdauer aufgrund ihrer Isolationswirkung zu massivem Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen bis hin zu einer erheblichen gesundheitlichen Gefährdung (z. B. Hitzekrampf, 3 Hitzeerschöpfung, Hitzschlag). Vegetationsbrände erfüllen in der Regel die beiden oben ge- nannten Kriterien (warme Witterung und lange Einsatzdauer). Außerdem müssen oft lange Anmarschwege mit Material zu Fuß bewältigt werden, wodurch die Gefahr der Überhitzung insbesondere des Körperstamms weiter steigt. (siehe DGUV Fachempfehlung zur Sicherheit und Gesundheit bei der Vegetationsbrandbekämpfung) Die Erfahrungen zeigen, dass Einsatz- kräfte Teile der Schutzausrüstung (in der Regel die Jacke) ablegen, um sich vor einer Überhit- zung zu schützen, wodurch das Risiko einer Exposition und Kontamination mit gefährlichen Stoffen (Rauch oder Verbrennungsrückstände) stark zunimmt. Das Fehlen der Einsatzjacke führt zusätzlich zu einem sinkenden Schutzniveau gegenüber mechanischen Gefahren sowie zu einer Reduzierung der Sichtbarkeit der Einsatzkräfte im Straßenverkehr. Ausgehend von klimatischen Veränderungen mit steigenden Durchschnittstemperaturen und einem damit verbundenen deutlichen Anstieg des Risikos für Wald- und Vegetationsbrander- eignisse sowie einem überwiegenden Anteil von ca. 70 % aller Einsätze in der Technischen Hilfeleistung, wird die Vorhaltung einer solchen „leichteren“ Schutzbekleidung in der Fachwelt dringend empfohlen (vgl. Fachempfehlung Nr. 67 vom 17. Februar 2021 des Fachausschus- ses Technik der deutschen Feuerwehren - Persönliche Schutzausrüstung für die Feuerwehren vor dem Hintergrund neuer Herausforderungen) und bereits von zahlreichen Kommunen oder dem Land NRW umgesetzt.. Ebenso ist aus Sicht des Arbeitsschutzes sowie nach durchge- führten Gefährdungsbeurteilungen die Einführung einer ergänzenden Schutzbekleidung erfor- derlich. Die DGUV-Information 205-014 sieht für die Einsatzszenarien der Technischen Hilfe- leistung und der Vegetationsbrandbekämpfung bzw. Brandbekämpfung im Außenbereich eine angepasste Schutzausrüstung (PSA-Gruppe 11) vor. Diese bietet sowohl ausreichenden Schutz gegen die thermischen Belastungen bei Wald- und Vegetationsbränden, ermöglicht jedoch gleichzeitig auch deutliche längere Einsatzzeiten aufgrund des geringeren Tragege- wichtes sowie einer besseren Trageergonomie und Atmungsaktivität. Außerdem bietet sie dauerhafte Wasserdichtigkeit und Widerstand gegen das Durchdringen flüssiger Chemikalien und damit eine ausreichende Schutzwirkung bei Einsätzen der Technischen Hilfeleistung. Die Einführung einer ergänzenden Schutzkleidung für die dargestellten Einsatzszenarien ist unter Berücksichtigung künftiger globaler Herausforderungen als Stand der Technik zu sehen. Um den bestmöglichen Schutz für die Einsatzkräfte der Feuerwehr Köln in den vielfältigen Einsatzszenarien zu gewährleisten und den klimatischen sowie einsatzbezogenen Herausfor- derungen optimal zu entgegnen, ist die Ausstattung aller Einsatzkräfte der Berufs- und Freiwil- ligen Feuerwehr notwendig. Dabei wird der Gesamtbedarf zur Ausstattung der haupt- und eh- renamtlichen Einsatzkräfte auf insgesamt 5.800 Garnituren Schutzkleidung geschätzt. Diese soll künftig und auf Basis von aktuellen Untersuchungen im Hinblick auf Gesundheitsschutz, Wirtschaftlichkeit und Trageakzeptanz in einem dezentralen Bekleidungspool bewirtschaftet werden. Nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren soll über einen Rahmenvertrag mit vierjähriger Laufzeit der bedarfsgerechte Abruf der Schutzkleidung erfolgen. Finanzierung: Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnis- plan der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in der Produktgruppe 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, teilweise in Höhe von 2.113.840 € (brutto) in den Haushaltsjahren 2024 bis 2027 zur Verfügung (1.000.000 € in 2024, 618.800 € in 2025 und 247.520 € jeweils in 2026 und 2027). Die fehlende Aufwandsermächtigung für das Haus- haltsjahr 2024 in Höhe von 1.475.200 € kann ggf. durch Aufwandsminderungen an anderer Stelle ebenfalls innerhalb der gleichen Produktgruppe gedeckt werden. Sollte dies nicht mög- 4 lich sein, erfolgt die Deckung aus Mitteln des Dezernates für Allgemeine Verwaltung und Ord- nung. Das Dezernat für Allgemeine Verwaltung und Ordnung wird im Rahmen des Haushalts- planaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderli- chen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, bedarfsgerecht vorsehen. Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes: Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist als Anlage 2 beigefügt. Anlagen: Anlage 1 Kostenschätzung Anlage 2 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Anlage 1 Kostenschätzung
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Anlage 1 Personengruppe Anzahl Poolfaktor* Bedarf Einsatzkräfte FF 800 2,2 1760 Einsatzkräfte BF 1300 2,2 2860 Jahresbedarf Aussonderung für 4 Jahre) 800 1 800 Zentralpool Bekleidungskammer 380 1 380 Schätzung der Stückzahl Total: 5800 Preisschätzung Jacke 300,00 € Hose 220,00 € Schätzsumme 520,00 € Geschätzte Verteilung (Kosten und Abnahmemengen) Jahr [Stück] Nettosumme 2024 4.000 2.080.000 € 2025 1.000 520.000 € 2026 400 208.000 € 2027 400 208.000 € Summe* 5.800 3.016.000 € * rechnerische Berücksichtigung von Grund- und Reservevorhaltung sowie Wechsel- und Reinigungszyklen Kostenschätzung Schutzkleidung für Technische Hilfeleistung und Vegetationsbrandbekämpfung
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit Die verwaltungsinterne Prüfung auf Machbarkeit und Umsetzung, unter Beachtung von umfassenden rechtlichen, wirtschaftlichen, finanztechnischen und nachhaltig konzeptionellen Aspekten, konnte erst im September 2023 abgeschlossen werden. Ableitend aus dem meterologischen Sommerbeginn 2024 mit den darin zu erwartenden Hitzewellen (Temperatur > 28 °C an drei aufeinanderfolgenden Tagen) und Trockenperioden muss jetzt eine Einleitung und zeitliche Harmonisierung der Beschaffungsmaßnahme unter Beachtung des gültigen Vergaberechts erfolgen, um die arbeits- und gesundheitsschutzrechtlichen Vorgaben schnellstmöglich für die zu erwartenden klimatischen Herausforderungen zu erfüllen. Bei Einhaltung der regulären Beratungsfolge kann dies nicht gewährleistet werden.
Anlage 2 Stellungnahme Rechnungprüfungsamt
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14 00.09.2023 14 1/3 Frau Schaaff 22 972 37 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2001/2023 Bedarfsfeststellung zur Neu- beschaffung von Einsatzbekleidung für die Technische Hilfeleistung und Vege- tationsbrandbekämpfung für die Feuerwehr Köln sowie Abschluss eines vier- jährigen Rahmenvertrages; RPA-Nr. 141/37/01/23 Voraussichtliches Auftragsvolumen 3.016.000 Euro netto bzw. 3.589.040 Euro brutto Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die mir über Session zugegangene Beschlussvorlage in der Fassung vom 05.09.2023 betreffend die Bedarfsfeststellung zur Neubeschaffung von Einsatzbekleidung für die Technische Hilfeleistung und Vegetationsbrandbekämp- fung für die Feuerwehr Köln sowie Abschluss eines vierjährigen Rahmenvertrages durch den Rat der Stadt Köln. Sie rechnen mit einem Auftragsvolumen von 3.016.000 Euro netto bzw. 3.589.040 Euro brutto. Der Bedarf ist nachvollziehbar dargestellt. Mit freundlichen Grüßen 07
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2001/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 15.09.2023
- Erstellt
- 15.06.2023 15:02