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2001/2023

Bedarfsfeststellung zur Neubeschaffung von Einsatzkleidung für die Technische Hilfeleistung und Vegetationsbrandbekämpfung für die Feuerwehr Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 15.09.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2023, TOP 10.7

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Kostenschätzung

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Ansehen

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Ansehen

Anlage 2 Stellungnahme Rechnungprüfungsamt

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

7357 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/372/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2001/2023 
Freigabedatum 
15.09.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellung zur Neubeschaffung von Einsatzbekleidung für die Technische 
Hilfeleistung und Vegetationsbrandbekämpfung für die Feuerwehr Köln sowie 
Abschluss eines vierjährigen Rahmenvertrages 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat erkennt den dargestellten Bedarf für die Neubeschaffung der Einsatzbekleidung für 
die Technische Hilfeleistung und Vegetationsbrandbekämpfung mit Gesamtkosten in Höhe 
von 3.589.040 € (brutto) an und stimmt dem Abschluss eines vierjährigen Rahmenliefervertra-
ges zu.  
 
 
Gesundheitsausschuss 19.09.2023 
Finanzausschuss 23.10.2023 
Rat 26.10.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. Anlage 1  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    s. Anlage 1 
 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Die Einsatzkräfte der Feuerwehr Köln sind aktuell mit einer für die Brandbekämpfung in Innen-
räumen optimierten Schutzkleidung ausgestattet. Diese entspricht aufgrund der multifunktio-
nalen Nutzung bei der Feuerwehr Köln dem höchsten Schutzstandard von Persönlicher 
Schutzausrüstung (PSA-Gruppe 12 gem. DGUV-Information 205-014: Auswahl von persönli-
cher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr). Eine Thermo-Isolationsschicht sowie 
eine Spezialmembran schützen die Einsatzkräfte bestmöglich vor den extrem hohen Tempe-
raturen, potentiellen Flammeneinwirkungen und schlagartig entstehendem Wasserdampf im 
Rahmen von Brandereignissen.  
Das Tragen spezieller Schutzkleidung, die für die Brandbekämpfung im Innenangriff konzipiert 
ist (wie z. B. nach DIN EN 469 Stufe 2 bzw. nach HuPF Teil 1+4), führt bei warmer Witterung 
oder langer Einsatzdauer aufgrund ihrer Isolationswirkung zu massivem Flüssigkeitsverlust 
durch Schwitzen bis hin zu einer erheblichen gesundheitlichen Gefährdung (z. B. Hitzekrampf,

3 
Hitzeerschöpfung, Hitzschlag). Vegetationsbrände erfüllen in der Regel die beiden oben ge-
nannten Kriterien (warme Witterung und lange Einsatzdauer). Außerdem müssen oft lange 
Anmarschwege mit Material zu Fuß bewältigt werden, wodurch die Gefahr der Überhitzung 
insbesondere des Körperstamms weiter steigt. (siehe DGUV Fachempfehlung zur Sicherheit 
und Gesundheit bei der Vegetationsbrandbekämpfung) Die Erfahrungen zeigen, dass Einsatz-
kräfte Teile der Schutzausrüstung (in der Regel die Jacke) ablegen, um sich vor einer Überhit-
zung zu schützen, wodurch das Risiko einer Exposition und Kontamination mit gefährlichen 
Stoffen (Rauch oder Verbrennungsrückstände) stark zunimmt. Das Fehlen der Einsatzjacke 
führt zusätzlich zu einem sinkenden Schutzniveau gegenüber mechanischen Gefahren sowie 
zu einer Reduzierung der Sichtbarkeit der Einsatzkräfte im Straßenverkehr. 
 
Ausgehend von klimatischen Veränderungen mit steigenden Durchschnittstemperaturen und 
einem damit verbundenen deutlichen Anstieg des Risikos für Wald- und Vegetationsbrander-
eignisse sowie einem überwiegenden Anteil von ca. 70 % aller Einsätze in der Technischen 
Hilfeleistung, wird die Vorhaltung einer solchen „leichteren“ Schutzbekleidung in der Fachwelt 
dringend empfohlen (vgl. Fachempfehlung Nr. 67 vom 17. Februar 2021 des Fachausschus-
ses Technik der deutschen Feuerwehren - Persönliche Schutzausrüstung für die Feuerwehren 
vor dem Hintergrund neuer Herausforderungen) und bereits von zahlreichen Kommunen oder 
dem Land NRW umgesetzt.. Ebenso ist aus Sicht des Arbeitsschutzes sowie nach durchge-
führten Gefährdungsbeurteilungen die Einführung einer ergänzenden Schutzbekleidung erfor-
derlich. Die DGUV-Information 205-014 sieht für die Einsatzszenarien der Technischen Hilfe-
leistung und der Vegetationsbrandbekämpfung bzw. Brandbekämpfung im Außenbereich eine 
angepasste Schutzausrüstung (PSA-Gruppe 11) vor. Diese bietet sowohl ausreichenden 
Schutz gegen die thermischen Belastungen bei Wald- und Vegetationsbränden, ermöglicht 
jedoch gleichzeitig auch deutliche längere Einsatzzeiten aufgrund des geringeren Tragege-
wichtes sowie einer besseren Trageergonomie und Atmungsaktivität. Außerdem bietet sie 
dauerhafte Wasserdichtigkeit und Widerstand gegen das Durchdringen flüssiger Chemikalien 
und damit eine ausreichende Schutzwirkung bei Einsätzen der Technischen Hilfeleistung. Die 
Einführung einer ergänzenden Schutzkleidung für die dargestellten Einsatzszenarien ist unter 
Berücksichtigung künftiger globaler Herausforderungen als Stand der Technik zu sehen.  
Um den bestmöglichen Schutz für die Einsatzkräfte der Feuerwehr Köln in den vielfältigen 
Einsatzszenarien zu gewährleisten und den klimatischen sowie einsatzbezogenen Herausfor-
derungen optimal zu entgegnen, ist die Ausstattung aller Einsatzkräfte der Berufs- und Freiwil-
ligen Feuerwehr notwendig. Dabei wird der Gesamtbedarf zur Ausstattung der haupt- und eh-
renamtlichen Einsatzkräfte auf insgesamt 5.800 Garnituren Schutzkleidung geschätzt. Diese 
soll künftig und auf Basis von aktuellen Untersuchungen im Hinblick auf Gesundheitsschutz, 
Wirtschaftlichkeit und Trageakzeptanz in einem dezentralen Bekleidungspool bewirtschaftet 
werden. Nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren soll über einen Rahmenvertrag 
mit vierjähriger Laufzeit der bedarfsgerechte Abruf der Schutzkleidung erfolgen.  
 
Finanzierung: 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnis-
plan der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in 
der Produktgruppe 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, in der Teilplanzeile 
13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, teilweise in Höhe von 2.113.840 € (brutto) 
in den Haushaltsjahren 2024 bis 2027 zur Verfügung (1.000.000 € in 2024, 618.800 € in 2025 
und 247.520 € jeweils in 2026 und 2027). Die fehlende Aufwandsermächtigung für das Haus-
haltsjahr 2024 in Höhe von 1.475.200 € kann ggf. durch Aufwandsminderungen an anderer 
Stelle ebenfalls innerhalb der gleichen Produktgruppe gedeckt werden. Sollte dies nicht mög-

4 
lich sein, erfolgt die Deckung aus Mitteln des Dezernates für Allgemeine Verwaltung und Ord-
nung. Das Dezernat für Allgemeine Verwaltung und Ordnung wird im Rahmen des Haushalts-
planaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderli-
chen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, bedarfsgerecht vorsehen. 
 
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes: 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist als Anlage 2 beigefügt. 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Kostenschätzung  
Anlage 2 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

Anlage 1 Kostenschätzung

674 Zeichen

Anlage 1
Personengruppe Anzahl Poolfaktor* Bedarf
Einsatzkräfte FF 800 2,2 1760
Einsatzkräfte BF 1300 2,2 2860
Jahresbedarf Aussonderung 
für 4 Jahre) 800 1 800
Zentralpool Bekleidungskammer 380 1 380
Schätzung der Stückzahl Total: 5800
Preisschätzung
Jacke 300,00 €
Hose 220,00 €
Schätzsumme 520,00 €
Geschätzte Verteilung (Kosten und Abnahmemengen)
Jahr [Stück] Nettosumme
2024 4.000 2.080.000 €
2025 1.000 520.000 €
2026 400 208.000 €
2027 400 208.000 €
Summe* 5.800 3.016.000 €
* rechnerische Berücksichtigung von Grund- und Reservevorhaltung sowie Wechsel- und Reinigungszyklen
Kostenschätzung Schutzkleidung für Technische Hilfeleistung und 
Vegetationsbrandbekämpfung

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

813 Zeichen

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit 
Die verwaltungsinterne Prüfung auf Machbarkeit und Umsetzung, unter Beachtung von 
umfassenden rechtlichen, wirtschaftlichen, finanztechnischen und nachhaltig konzeptionellen 
Aspekten, konnte erst im September 2023 abgeschlossen werden.  
Ableitend aus dem meterologischen Sommerbeginn 2024 mit den darin zu erwartenden 
Hitzewellen (Temperatur > 28 °C an drei aufeinanderfolgenden Tagen) und Trockenperioden 
muss jetzt eine Einleitung und zeitliche Harmonisierung der Beschaffungsmaßnahme unter 
Beachtung des gültigen Vergaberechts erfolgen, um die arbeits- und 
gesundheitsschutzrechtlichen Vorgaben schnellstmöglich für die zu erwartenden klimatischen 
Herausforderungen zu erfüllen. Bei Einhaltung der regulären Beratungsfolge kann dies nicht 
gewährleistet werden.

Anlage 2 Stellungnahme Rechnungprüfungsamt

980 Zeichen

14 00.09.2023 
14
1/3 Frau Schaaff 
 22
972 
  
 
 
37
 
 
 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2001/2023 Bedarfsfeststellung zur Neu-
beschaffung von Einsatzbekleidung für die Technische Hilfeleistung und Vege-
tationsbrandbekämpfung für die Feuerwehr Köln sowie Abschluss eines vier-
jährigen Rahmenvertrages; RPA-Nr. 141/37/01/23 
Voraussichtliches Auftragsvolumen 3.016.000 Euro netto bzw. 3.589.040 Euro 
brutto 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
ich beziehe mich auf die mir über Session zugegangene Beschlussvorlage in der 
Fassung vom 05.09.2023 betreffend die Bedarfsfeststellung zur Neubeschaffung von 
Einsatzbekleidung für die Technische Hilfeleistung und Vegetationsbrandbekämp-
fung für die Feuerwehr Köln sowie Abschluss eines vierjährigen Rahmenvertrages 
durch den Rat der Stadt Köln. 
 
Sie rechnen mit einem Auftragsvolumen von 3.016.000 Euro netto bzw. 3.589.040 
Euro brutto. 
 
Der Bedarf ist nachvollziehbar dargestellt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
07

Beratungsverlauf (3)

19.09.2023 Gesundheitsausschuss
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.10.2023 Finanzausschuss
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2023 Rat
TOP 10.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2001/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
15.09.2023
Erstellt
15.06.2023 15:02