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AN/1275/2024

Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich der Realschulen in der Jan-Wellem-Straße

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 17.09.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 30.09.2024, TOP 8.1.3

Antrag 1 Überprüfung der Anlage eines Zebrastreifens Jan-Wellem

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Antrag 1 Überprüfung der Anlage eines Zebrastreifens Jan-Wellem

3321 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Norbert Fuchs 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
      DIE LINKE. Fraktion 
      Bündnis 90/ Die Grünen Fraktion 
      DIE PARTEI  Einzelmandatsträger 
      in der BV Köln- Mülheim  
 
 
      Bezirksrathaus Köln-Mülheim 
      Wiener Platz 2a 
      51065 Köln  
 
 
 
                          Köln, den 16.09.2024 
 
 
 
   
Antrag gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 
Überprüfung der Zweckmäßigkeit eines Zebrastreifens im Bereich des 
Eingangs der Elly-Heuss-Knapp-Realschule und der Ferdinand-Lassalle- 
Realschule an der Jan-Wellem-Straße in Köln-Mülheim unter Einbindung des 
Kollegiums der Lehrkräfte beider Schulen und Umsetzung der Maßnahme 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Einzelmandatsträger 
von DIE PARTEI bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der 
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Köln-Mülheim zu setzen. 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Überprüfung 
der Zweckmäßigkeit  eines Zebrastreifens im Bereich des Eingangs der  Elly-Heuss-
Knapp-Realschule und der Ferdinand-Lassalle- Realschule an der Jan-Wellem-
Straße in Köln-Mülheim unter Einbindung des Kollegiums der Lehrkräfte beider 
Schulen und Umsetzung der Maßnahme.

Begründung: 
Die in Deutschland als Zebrastreifen bekannten Fußgängerüberwege dienen dazu, 
den zu Fuß Gehenden beim Überqueren einer Straße den Vorrang gegenüber 
anderen Fahrzeugen einzuräumen. Dies soll die Sicherheit im Straßenverkehr 
erhöhen.  
Gerade im genannten Bereich, in dem eine Vielzahl von Autofahrenden die 
Tiefgarage und  den ebenerdigen Parkplatz an der Stadthalle erreichen möchten, um 
ihr Fahrzeug für die Dauer der verschiedenen Erledigungen in Geschäften, in 
ärztlichen Praxen, im Bezirksrathaus usw. abzustellen, muss die Sicherheit von 
Schülerinnen und Schülern, vor allen Dingen der gerade in die weiterführende 
Schule Gewechselten, genauer betrachtet werden. 
Erschwerend für die die jüngeren Schüler*innen ist, dass die auf der Jan-Wellem- 
Straße beidseits parkenden Autos den Blick auf die Fahrbahn einschränken. 
Auch Familien mit jüngeren Kindern und ältere Bewohner*innen, die den Stadtpark 
aufsuchen wollen, würden durch die Anlage eines Zebrastreifens unterstützt.                                           
Autofahrende und andere Verkehrsteilnehmende müssen an einem 
Fußgängerübergang erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen, denn ein Verstoß im 
Zusammenhang mit dem Fußgängerüberweg wird nach der Straßenverkehrsordnung 
und dem Bußgeldkatalog streng geahndet. 
Auf die beschriebene Situation angesprochene Lehrkräfte sehen durch die Anlage 
eines Zebrastreifens eine Verbesserung der Sicherheit. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Beate Hane-Knoll                                     gez. Jonas Höltig 
Fraktionsvorsitzende                                               Fraktionsvorsitzender  
DIE LINKE.                                                              Bündnis 90/ Die Grünen 
 
gez. Andreas Bernd Maria Altefrohne 
Einzelmandatsträger                                                                                                                                   
DIE PARTEI

Beratungsverlauf (1)

30.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Jan-Wellem-Straße
  • Wiener Platz 2a

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Details

Aktenzeichen
AN/1275/2024
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
17.09.2024
Erstellt
17.09.2024 09:35