2583/2023
Winterprogramm auf dem Ebertplatz
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/01/02 Vorlagen-Nummer 2583/2023 Freigabedatum 17.08.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Winterprogramm auf dem Ebertplatz Beschlussorgan Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Gremium Datum Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, fortan weiterhin - statt einer klassischen Eisbahn - syntheti- sche „Eis“-stockschießbahnen als Bestandteil des (sozio-)kulturellen Winterprogramms auf dem Ebertplatz umzusetzen, sowie ergänzend weitere kulturelle Bespielung bzw. kind- und familiengerechte Sport- und Freizeitangebote zu prüfen und umzusetzen. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 28.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 271.348 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 05.05.2022 entschieden, im Rahmen der Weiterführung des Zwischennutzungskonzeptes des Ebertplatzes als Bestandteil des (sozio- )kulturellen Winterprogramms am Ebertplatz eine Eisbahn umzusetzen (vgl. 0744/2022). In seiner Sitzung vom 08.09.2022 beschloss der Rat jedoch auf eine klassische Eisbahn in der Wintersaison 2022/2023 zu verzichten und stattdessen weitere kulturelle Bespielung, bzw. ge- nauer: kind- und familiengerechte Sport- und Freizeitangebote wie beispielsweise syntheti- sche Eisstockschießbahnen, zu prüfen und umzusetzen (vgl. 2912/2022). Verstetigung synthetische „Eis“-stockschießbahnen Die Bespielung des Ebertplatzes mit synthetischen „Eis“-stockschießbahnen wurde im Winter 2022 umgesetzt und war ein umfassender Erfolg: Die Platzfläche wurde über einen regelmä- ßigen Zeitraum bis in die Abendstunden bespielt. Besondere Zugkraft verzeichnete das Son- derangebot für Schulen, das Lehr- und Betreuungskräften ermöglichte, kostenfreie Zeitfenster 3 zu buchen. In der Zeit vom ersten Advent bis zum 30. Dezember nahmen mehr als 190 Schul- klassen das Angebot wahr, rund 1.500 Schüler*innen konnten sich gemeinsam sportlich beim synthetischen „Eis“-stockschießen betätigen. Wird ein erfolgreiches Format wiederholt, profitiert die Bewerbung vom Wiedererkennungsef- fekt: Bei den synthetischen „Eis“-stockschießbahnen ist davon auszugehen, dass Begeisterte des Vorjahres wiederkehren und Bewerbung – über die der Stadt verfügbaren Kanäle – noch stärkeren Zulauf generiert, da Maßnahmen auf bereits etablierte Bekanntheit aufbauen. Für die Verstetigung des Formats sprechen auch die Eckdaten, die ursprünglich im letzten Jahr die synthetischen „Eis“-stockschießbahnen in den Fokus rückten: Sie sind ohne Strom- bedarf bespielbar und produzieren keinen Feinabrieb. Durch letzteres setzen sich die syntheti- schen „Eis“-stockschießbahnen sogar positiv gegenüber den artverwandten synthetischen „Eis“-laufbahnen ab. Ergänzende Bespielung Seit der ersten Winterbespielung 2018 wurden die meisten Flächen des Ebertplatzes mit Be- spielungsformaten in der je optimalen Paarung zusammengeführt: die Passage am Ebertplatz mit Kultur-, Künstler- und Unterhaltungsprogrammen (vgl. 0434/2018 und 0744/2022); die Flä- che zwischen Brunnen und Passage mit synthetischen „Eis“ -stockschießbahnen (vgl. 2912/2022) und die Fläche vor dem Brunnen mit gastronomischen Erweiterungen (vgl. 0434/2018 und 0744/2022). Im Winter 2023 soll ergänzend hierzu ein konzeptioneller Fortschritt für die Fläche zwischen Brunnen und KVB-Bahn-Zugang verzeichnet werden. Die Sportangebote des letzten Jahres, wie der illuminierte Basketball-Ring und die Tischtennisplatten, konnte den gewünschten Er- folg und somit die stetige Belebung an ebendieser Fläche bisher nicht vollumfänglich herstel- len. Aus diesem Grund werden ergänzende Bespielungsformate geprüft und umgesetzt. Zielsetzung der Prüfung ist es, Angebote zu identifizieren, die Aufmerksamkeit mindestens auf die benannte Fläche, im Optimalfall auf den gesamten Ebertplatz lenken und dabei vor allem Kinder, Familien, junge Menschen sowie alle Passat*innen ansprechen und zum Verweilen einladen. Geeignet erscheinen Bespielungen, die visuell stark, unterhaltsam oder aktions-be- tont sind. Auch eine Ausweitung der Inszenierung des Brunnens soll mitgedacht werden. Finanzierung Die zur Finanzierung der Maßnahme Verstetigung synthetischen „Eis“-stockschießbahnen und ergänzende Bespielung benötigte Aufwandsermächtigung im Haushaltsjahr 2023 steht im Teil- ergebnisplan des Amtes 01 in der Produktgruppe 0101, Politische Gremien und Verwaltungs- führung, in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 271.348 Euro zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2583/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.08.2023
- Erstellt
- 11.08.2023 11:29